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Politische Maßnahmen gegen "gewerbliche" Aligner-Anbieter

2021

10 PRAXIS No. 1/2021 Politische Maßnahmen gegen „gewerbliche“ Aligneranbieter – was steckt dahinter? Sorge um das Patientenwohl oder Eigeninteressen eines Berufsstandes? Von Dr. med. dent. Alexander Spassov und Dr. phil. Hartmut Bettin, Greifswald. © chainarong06/Shutterstock.com © edwardolive/Shutterstock.com Ähnlich wie bei anderen Spezialisierungen in der Medizin sollte es auch in der Zahnmedizin nur Kieferorthopäden erlaubt sein, kieferorthopädisch zu behandeln. Der Bundestag wurde am 5. Januar 2021 mit einem Antrag der FDP konfrontiert, der Maßnahmen gegen die gesundheitliche Gefährdung durch „gewerbliche Unternehmen“, die Alignerbehandlungen anbieten, fordert. „Gewerblichen“ Alignernnbietern soll verboten werden, derartige Behandlungen ohne „vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung“ durch approbierte Kieferorthopäden und Zahnärzte anzubieten. nehmen primär am Gewinn und nicht am Patientenwohl interessiert seien. Diese Argumentationslinie ist höchst unglaubwürdig. Zahnärzte und Kieferorthopäden müssen ebenfalls gewinnorientiert arbeiten, ihre Praxen finanzieren, um in der Regel sehr gut davon leben zu können. Sie sind also überwiegend keine Gehaltsempfänger und arbeiten auch nicht rein altruistisch. Klarheit und Konsistenz in der Debatte erforderlich Fakt ist, … Die meisten der dabei angeführten Begründungen sind durchaus fragwürdig und inkonsistent. Wir sehen daher die Notwendigkeit, etwas mehr Klarheit und Konsistenz in die Debatte zu bringen. Im Antrag wir zunächst behauptet, dass, wenn „gewerbliche“ Anbieter ohne „vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung“ Alignerbehandlungen durchführen, die Patientengesundheit gefährdet sei. Schäden im Gebiss, Schmerzen und hohe Kosten seien die Folge. Die erste Annahme ist also, dass auf diese Weise „standardunterschreitend“ behandelt wird und so die Patientensicherheit und das Patientenwohl gefährdet seien. Dieses Argument ist jedoch leicht angreifbar, denn Schäden im Gebiss verbunden mit Schmerzen und hohen Kosten können auch Behandlungen verursachen, die „eng“ von selbstständigen Zahnärzten oder Kieferorthopäden betreut werden. Angreifbar ist dieses Argument auch deshalb, weil es fälschlicherweise voraussetzt, dass bereits ein formell überprüfbarer Standard existieren würde, nach dem Alignerbehandlungen durchgeführt werden. Das wird zumindest durch die Formulierung „vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung“ impliziert. Leider wird man bei der Suche nach solchen grundlegenden und ansonsten in der Medizin üblichen Standards enttäuscht. Selbst verbindliche Mindestvoraussetzungen bezüglich einer zu fordernden Qualifikation und speziellen Ausbildung sind nicht zu erkennen. So ist es Zahnärzten ohne formelle kieferorthopädische Ausbildung erlaubt, Behandlungen mit Alignern durchzuführen. Ähnlich wie bei anderen Spezialisierungen in der Medizin (ein Hautarzt wird z. B. nicht internistisch tätig werden), sollte es auch in der Zahnmedizin nur Kieferorthopäden erlaubt sein, kieferorthopädisch zu behandeln. Dies wäre zum Wohl der Patienten und würde vor fachlich nicht gebotenen Behandlungen schützen. Ein erster Schritt für einen echten Patientenschutz bei der Alignerbehandlung wäre also, abzusichern, dass Patienten nur bei Zahnärzten eine Behandlung erhalten, die auch formell eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzen. Zum zweiten geht der FDP-Antrag davon aus, dass gewerbliche Aligner-Unternehmen sich grundsätzlich von niedergelassenen Zahnärzten unterscheiden würden. Als Hauptargument wird hier ins Feld geführt, dass Zahnmedizin kein Gewerbe sei, sondern ein freier Beruf, wohingegen die Aligneranbieter reine Unternehmen seien. Hinter dieser „Unterscheidung“ verbirgt sich die unausgesprochene Annahme, dass Alignerunter- … dass sich unter den aktuellen Bedingungen Zahnärzte untereinander in Konkurrenz um Patienten befinden. Es kommt lediglich ein neuer Konkurrent hinzu, nämlich die gewerblichen Anbieter. Die Selbstverwaltungsorganisationen sollten sich daher fragen, warum es diese „gewerblichen“ Anbieter überhaupt gibt? Wäre es nicht möglich, dass die Zahnärzte zur heutigen Situation mit beigetragen haben, indem sie selbst wie Gewerbetreibende agieren und über ihre Praxisseiten mit Alignern und kosmetischen Behandlungen ungehemmt werben? Wenden nicht die Aligneranbieter ähnliche Strategien nur eben in größerem Maßstab an, weil mehr Kapital vorhanden ist? Letztlich sind Zahnärzte sogar noch im Vorteil, denn sie sind als Vertreter eines freien Berufs steuerbegünstigt. Plädoyer Wir plädieren dafür, dass jegliche kieferorthopädische Behandlung, zum Schutz der Patienten, allein in die Verantwortung jener Zahnarzte gehört, die die nötige formelle kieferorthopädische Ausbildung nachweisen können. Im Sinne der Patienten und der Versorgungsqualität wären zudem Maßnahmen zu befördern, die dem Patientenrechtegesetz mehr Geltung verschaffen. Dazu würde z. B. auch gehören, dass onlinebasierte Werbeauftritte dahingehend reguliert werden, dass potenzielle Patienten vor Fehlinformationen über Gesundheitsrisiken und vor unnötigen Kosten geschützt werden. Patienten müssen darüber informiert werden, ob ihre Behandler über eine kieferorthopädische Ausbildung verfügt und welche Alternativen zu Alignern hinsichtlich Dauer, Prognose, Risiken und Kosten bestehen. Um mehr Patientensicherheit zu gewährleisten, bedarf es aus unserer Sicht nicht neuer rechtlicher Regelungen, sondern der konsequenten Umsetzung und Kontrolle bereits bestehender Rechtsnormen, wie sie z. B. das Patientenrechtegesetz vorgibt. Es wäre zu hoffen, dass sich die Selbstverwaltungsorganisationen dies zur Aufgaben machen. Zahnmedizin ist kein Gewerbe Es sollte daran erinnert werden, warum im Zahnheilkundegesetz (ZHG) ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass Zahnmedizin kein Gewerbe ist. Der Staat gewährt den Zahnärzten eigentlich nur deshalb ein „Monopol“ über die Ausübung der Zahnheilkunde, weil diese höheren Zwecken verpflichtet sein sollen, also dem Patientenwohl Vorrang zu geben und ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen hintanzustellen haben. Es wäre also zu erwarten, dass Zahnärzte unabhängig davon, ob sie für Unternehmen oder selbstständig tätig sind, die Patientengesundheit immer über die wirtschaftlichen Eigeninteressen stellen. Dass die Gesundheitspolitik mit ihren Rahmenbedingungen hier falsche Anreize setzt, wird an anderer Stelle von uns diskutiert. Als grundlegend problematisch sehen wir die Behauptung an, „Anomalien der Zahnstellungen“ seien laut § 1 Abs. 3 des ZHG als Krankheit definiert und müssten als solche behandelt werden. Abgesehen von der Tatsache, dass hier unzulässig mit stigmatisierenden Begriffen (Anomalie) operiert wird, steht der Beweis, dass den von einer künstlich konstruierten Idealnorm abweichenden Zahnstellungen eine pathologische Potenz zukommt, noch aus. Diese pauschale Pathologisierung ist selbst von mehreren Bundeseinrichtungen als umstritten kritisiert worden (IGES/BMG 2019, Bundesrechnungshof 2018, DIMDI 2008). Es ist daher unangebracht, der Verwendung von Alignern, ebenso wie sonstigen kieferorthopädischen Maßnahmen einen rein „medizinischen“ Charakter zuzuschreiben bzw. mit Ausdrücken wie „medizinische Zahnkorrektur“ zu werben, um so eine medizinische Notwendigkeit zu suggerieren. Dr. med. dent. Alexander Spassov Apfelweg 28 17489 Greifswald Tel.: +49 3834 8843636 [email protected] www.spassov.eu Dr. phil. Hartmut Bettin Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Universitätsmedizin Greifswald Ellernholzstraße 1–2 17487 Greifswald Tel.: +49 3834 865783 hartmut.bettin@ med.uni-greifswald.de Infos zum Autor Dr. Alexander Spassov Infos zum Autor Dr. Hartmut Bettin