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Münzverwaltungslehre Manfred Miller

Münzverwaltungslehre Manfred Miller 1 2 Inhalt INHALT 3 VORWORT 11 ZENTRALE BEGRIFFE 13 Numismatik 13 Münzherr, Münzstand 13 Münzregal 14 Münznominal 14 Münzbild (Beispiel Preußen) 14 Geld und Währung Sinn und Bedeutung des Geldes Begriff der Währung Bankwesen 15 15 18 19 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNGSLINIEN (900-1600) 23 INSTITUTIONEN 27 Kirchenrecht und Kirchenverwaltung Kanonisches Recht Statuta ecclesiae antiqua Collectio Canonum Hibernensis Codex Iuris Canonici Literatur und Weblinks Einige kirchengeschichtliche Eckpunkte Die Kirche im Reich der Merowinger und Karolinger Die Kirche vom 10. bis 15. Jahrhundert Papst und Kirchenstaat 27 27 27 28 28 30 31 31 33 38 Die Städte in Mittelalter und Neuzeit Soester Stadtrecht Lippisches Stadtrecht Hammer Stadtrecht Lübisches Recht Magdeburger Recht Regelungen des Magdeburger Stadtrechts Besonderheiten der Prozessordnung Kaufmannsrecht Ehegüter- und Erbrecht Strafrecht Gerichtsverfassung Ausbreitung des Magdeburger Rechts 39 41 42 42 43 45 45 45 45 46 46 46 46 3 Bedeutung des Magdeburger Rechts 47 Bedeutung des Magdeburger Rechts für die jüdische Bevölkerung 47 Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls und der Schöffensprüche für Städte Magdeburger Rechts 47 Ende des Magdeburger Oberhofes 47 Ende des Magdeburger Rechts 47 Kulmer Recht 47 Reichskreise (Verwaltungsaufbau) 48 MÜNZRECHT, MÜNZORDNUNG, MÜNZFUß 53 Münzrecht 53 Münzvereine Ausgangspunkt: Goldene Bulle (1356) Rheinischer Münzverein (gegr. 1386) Rheinisch-hessischer Münzverein von 1572 Wendischer Münzverein (1379–1572) Fränkischer Münzverein (= Alzeyer Münzeinigung) (1407) Schwäbischer Münzbund (gegr. 1423) Mainz-Pfälzer-Pfennigverein (gegr. 1424) Rappenmünzbund (14.-16. Jh.) (Niedersächsischer) Münzverein von 1555 Deutscher Münzverein (1838–1872) 55 56 56 58 58 59 59 59 59 60 61 Münzvertrag Verträge in (Baden-) Württemberg Zinnaer Münzvertrag (1667/68) Leipziger Münzkonvention (1690) Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753 Münchner (1837) und Dresdner (1838) Münzvertrag Wiener Münzvertrag (1857) Lateinische Münzunion (1865) 63 64 65 66 66 67 68 69 Münzordnung, Münzfuß Antike (Griechen, Rom) Europäisches Mittelalter: Karl der Große Reichsmünzordnungen Münzordnung Friedrichs III. 1481 Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559 Erste Reichsmünzordnung (Esslinger Münzordnung) 1524 Zweite Reichsmünzordnung (Augsburger Reichsmünzordnung) 1551 Dritte Reichsmünzordnung (Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559) (Überwiegend) reichseinheitliche Regelungen Reichsmünzabschied 1566 Reichstag zu Regensburg (1665/67) Reichsmünzfuß von 1738 Münchner Münzkonvention (1837) Zollvereinsmark (1816) Dresdner Münzvertrag (1838) Wiener Münzkonvention (1. Mai 1857) Reichsmünzreform (1871-1878) Münzordnungen nach Gebieten 69 70 73 77 78 78 79 80 81 82 82 82 83 84 84 84 84 85 86 4 Bayern Münzordnung von Albrecht IV (1506/07) Franken, Bayern und Schwaben (1623) Münzkonvention Österreich-Bayern (1753) Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt (1622) Lübecker oder Hamburger Courant Pommern - Bogislav X. (1489) Preußen 1750 Graumannscher Münzfuß Bergischer oder klevescher Reichstaler (Mitte 17. Jh.) Düsseldorf 1706 Siebenjähriger Krieg (1756-1763) Fürstbistum Münster (spätes 18. Jh.) Erneuerung des Graumannschen Münzfußes (1764) Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten (1821) Sachsen Leipziger Münzordnung (1500) Münztrennung in Sachsen (1530-33) Sächsische Münzordnung 1534 Kursächsische Münzordnung (1558) Leipziger Fuß (1687) und Leipziger Rezess (1690) Sächsischer Sonderweg (1753) Münzfüße in den Kreisen gegen Ende des 18. Jahrhunderts Wiederherstellung des Zustands von 1806 (1813) Stand 1832, zusammengetragen aus Nelkenbrecher (1832): 86 86 86 86 87 88 88 88 88 89 89 90 90 90 90 90 90 91 91 91 92 104 104 104 105 VOM WERT DES GELDES 109 Antike: Griechenland 109 Punktuelle Einkommensbeispiele (Hoechst am Main, 1776) 110 Beispiele von Lebenshaltungskosten (Frankfurt am Main, 1740) 110 Münzverrufung 110 Münzverschlechterung 111 VON DER HERSTELLUNG DES GELDES 115 Münzstätte 115 Münzmeister Antike Mittelalter Neuzeit 121 121 122 123 Münzmeisterzeichen 123 GELD- UND MÜNZGESCHICHTE 125 Antike Griechenland 125 125 5 Rom 129 Hellenisierung des römischen Geldwesens 129 Denar - die moderne römische Währung 129 Die wirtschaftspolitische Entwicklung des Kaiserreiches und die Rolle des Denars - Das Ende der Wohlfahrt und Reformversuche 133 Rückschlüsse aus Münzfunden 135 Frühmittelalter Pseudo-imperiale Prägungen Vandalen Odovacar und die Ostgoten Langobarden Sueben Westgoten / Visigoten Burgunder 137 137 138 139 140 142 143 144 Schatzfunde und Fernhandel der späten Wikingerzeit 145 Deutschland im Mittelalter Überblick Frühmittelalter 500-900 Hochmittelalter 900-1250 Hochmittelalter - Das System der Regionalwährung und der Verrufung Spätmittelalter (1250-1500) Überblick Ausbildung von Währungsgebieten im Reich Erste Tendenzen zu größeren Währungsgebieten (14./15. Jahrhundert) Aufkommen neuer Einheiten (14./15. Jahrhundert) 147 147 149 151 152 152 152 153 154 155 Deutschland in der Neuzeit Beginnende Neuzeit Kipper- und Wipperzeit Münzsorten in Deutschland In ganz Deutschland gebräuchliche Denominationen Denomination in Nord- und Mitteldeutschland Denominationen in Süddeutschland Denominationen in Nordost- und Nordwestdeutschland Der Taler als wichtigste Münzsorte in Deutschland Vorläufer und Taler bis zur 3. Reichsmünzordnung Der Tiroler Guldiner Der sächsische Guldengroschen ab 1500 („Klappmützentaler“) Der Schlicksche Guldengroschen 1519–1546 („Joachimstaler“) Der Husumer Taler ab 1522 Die Danielstaler Der Reichstaler von 1566 Taler im 17. und 18. Jahrhundert Taler nach den ersten Münzreformen unter Preußischer Führung (1667–1690) ⅔-Taler nach dem Münzrezess von Zinna (1667) Taler nach dem Leipziger 12-Taler-Fuß (1690) Bankotaler Der Laubtaler Der Konventionstaler (ab 1748) Der preußische oder Graumannsche Reichstaler (1750) Kuranttaler nach 1750 158 159 160 160 160 161 163 164 165 166 166 166 168 169 170 170 171 172 172 172 173 175 176 177 178 6 Der Kronentaler (1755–1800 und länger) Das 19. Jahrhundert: Taler auf dem Weg zur Einigung Der Vereinstaler Geschichte Einführung des Vereinstalers Länder mit Vereinstalerprägung Länder mit Vereinsguldenwährung Wertvergleich bei Kleinmünzen Numismatische Bedeutung Speziestaler Allgemeines Regionale Ausprägungen Der Bremer Taler Gold aus Silber Taler außerhalb des Kerngebiets des Heiligen Römischen Reichs Taler außerhalb des deutschsprachigen Raums Einteilungskriterien für Taler Besonderheiten Die Mark Mark (1871–1923) Rentenmark (1923–1924) Reichsmark (1924–1948) Alliierte Militärmark (1944–1948) Deutsche Mark (1948–2001) Währung der DDR (1948–1990) Euro (seit 1999/2002) 179 180 180 181 182 183 185 186 186 187 187 187 188 189 189 190 191 192 192 194 194 195 195 196 196 MÜNZREFORM 197 Alexander der Große (336-323 v. Chr.) 197 Vandalen 197 Diokletian 198 Byzanz 498 198 Byzanz 1092 199 Die Münzreform unter Abd al-Malik (696-698) 200 Karl der Große (768-814) 200 Edictum Pistense (864) 200 Münzreform in England (973) 200 Böhmische Münzreform 1300 201 Osmanisches Reich im 19. Jahrhundert 201 Russland Münzreform 1535 Zur Münzreform von Peter I. 1731 Münzreform von Katharina II. 1796 202 202 203 204 7 Münzreform 1839 204 Deutschland / Heiliges Römisches Reich Münzreform Kaiser Heinrichs III. (1039-1056) um 1047/48 Ostfriesische Münzreform 1507 Graumannsche Münzreform im Preußen (1750) Übergang zur Reichswährung 1871 Die Münzsysteme Die Zusammensetzung des Münzumlaufs Die Reform des deutschen Münzwesens 1871 bis 1875 Die Einführung der Mark als deutsche Münzeinheit Die Bestimmungen über das neue Münzsystem Die Veränderung des Münzumlaufs bis 1875 Währungsreform 1923 Währungsreform 1948 Die Einführung des Euro 204 204 204 205 206 206 206 207 207 208 209 212 212 212 Schweiz Helvetische Republik 1787-1803 Situation vor 1848 Eidgenossenschaft 215 215 215 216 ABKÜRZUNGEN UND GLOSSAR 219 LITERATUR 239 ANHANG 273 Liste der deutschen Kaiser zwischen 1600 und 1870 Habsburger Wittelsbacher Habsburg-Lothringer 273 273 273 273 Maße und Gewichte (nur Gewichtsmaße) 274 Münzfusstabelle 1566-1857 276 Münzsorten im Reich um 1709 Reichsebene Bayern (Bavaria) Berlin Braunschweig/Hannover Bremen Cöln (Köln/ Cologne) Franken (Franconia) Frankfurt am Main Hamburg Lübeck Lüneburg Sachsen/Meißen (Saxonia) Silesia with Breslaw Schleswig Holstein Straßburg 277 277 277 278 278 278 279 279 279 279 280 280 280 281 281 281 8 Ulm Wien (Vienna) 281 281 Umrechnung versch. Münzsorten nach Paritus 1709 283 Important Coins and their Value, Nürnberg 1709 285 Liste der Gebiete und Denominationen (17. -19. Jahrhundert) 289 Karten 327 LINKS 329 INDEX 331 9 10 Vorwort Nach den zahlreichen Bänden, in denen ich ausgesuchte Gebiete der Numismatik vor allem unter geographischen Kriterien präsentiert habe, war es an der Zeit, um einige Aspekte zu behandeln, die sich eher querschnittsartig durch die Numismatik ziehen. Dazu gehört neben der Münzgeschichte das institutionelle Umfeld vom Münzrecht über die Münzordnungen bis hin zu eher technischen Aspekten wie der Münzprägung oder dem Münzfuß. Thematisiert wird also der überwiegend staatliche Umgang mit Geld und Münzen, der von der Herstellung der Münzen über deren Ausgabe bis hin zur Gestaltung der Münzen und des Münzwesens sowie der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und letztlich den Münzreformen reicht. Nicht nur bei der Herstellung und Ausgabe von Münzen wird der hohe Anteil des Staates und seiner Behörden an der Regulierung dieses wichtigen Teilbereichs des Wirtschaftens deutlich. Neben der Kriegsführung handelt es sich wohl um einen der ältesten Teilgebiete staatlicher bzw. öffentlicher Aktivität. Aus diesem Grund wurde für diesen Band der Titel „Münzverwaltungslehre“ gewählt, der durchaus an die „Verwaltungslehre“ des Lorenz von Stein im 19. Jahrhundert und des bis heute hauptsächlich an den Verwaltungshochschulen gepflegten Studienfachs „Verwaltungslehre“ erinnern soll, die mir aus meiner leidvollen beruflichen Vergangenheit nur zu gut vertraut ist. Wie immer danke ich den Münz- und Auktionshäusern für die Erlaubnis zur Verwendung des (in diesem Band nur spärlichen) Bildmaterials, für das die Quellen jeweils angegeben sind. Nachgewiesen ist auch die Herkunft des übrigen Materials, sei es aus der gedruckten Literatur oder aus Online-Quellen, vor allem der Wikipedia. Besonders hinzuweisen ist auf die mit sehr viel Erstellungsaufwand verbundene Liste der Gebiete und Denominationen im Anhang, die auf eine Auswertung der voluminösen Kataloge von Krause/Mishler zurückgehen. Eine andere, ähnlich umfassende Auflistung ist mir nicht bekannt. Konstanz, im August 2020 Dr. Manfred Miller 11 12 Zentrale Begriffe Numismatik Die Numismatik (von altgriechisch: νομισματική [τέχνη, μάθησις], zu νόμισμα, nómisma oder italogriechisch nú(m)misma „das Gesetzmäßige, das Gültige, die Münze“), auch Münzkunde genannt, ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Geld und seiner Geschichte. Oft wird das Sammeln von Münzen als Hobby ebenfalls Numismatik genannt. Wichtigstes Objekt der Numismatik ist die Münze. Aber auch andere Geldformen wie Papiergeld, vormünzliche Zahlungsmittel und münzverwandte Objekte wie Medaillen, Jetons oder religiöse Medaillen bis hin zu tesserae (Marken, beispielsweise Färbermarken) werden von der Numismatik untersucht. Bei den münzverwandten Objekten spricht man auch von Paranumismatik oder Exonumia. Für Epochen, aus denen wenige schriftliche Quellen überliefert sind, haben Münzen einen hohen Wert als Primärquellen zur Chronologie sowie zur Wirtschafts- und Kulturgeschichte. Dies gilt besonders für das griechische und römische Altertum und für Gebiete außerhalb der antiken Mittelmeerkulturen (etwa die Reiche der Parther und Skythen), aber auch für das Frühund Hochmittelalter. Für diese Perioden sind vor allem Münzfunde nicht nur wichtige Datierungshilfen für die zeitliche Einordnung archäologischer Befunde, sondern eine erstrangige historische Quelle. Hier hat sich eine eigentliche Fundmünzennumismatik herausgebildet, die heute einen dynamisch und methodisch innovativen Teil des Fachs bildet, da sich bis heute das Quellenmaterial der Münzfunde ständig erhöht. In jüngerer Zeit gewinnen auch die einzeln gefundenen Münzen an Beachtung und werden bei Fundinventaren ebenfalls erfasst. Seit dem Mittelalter ist die Numismatik mit der zunehmenden Dichte an schriftlichen Quellen besonders verzahnt mit der Geldgeschichte, für die es sowohl historische als auch volkswirtschaftliche Erscheinungsformen gibt. Einen gewissen Endpunkt für die Numismatik setzt die neueste Zeit mit der stark zurückgehenden Bedeutung des Münzgeldes. Einerseits eine hochspezialisierte historische und archäologische Teildisziplin, hat die Numismatik andererseits zahlreiche Verbindungen zu Nachbarfächern wie der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Kunstgeschichte oder der Namenskunde. Speziell im Rahmen des Faches Alte Geschichte ist Numismatik traditionell eine der wichtigsten Hilfswissenschaften1. Münzherr, Münzstand Ein Münzherr war eine mit dem Münzregal ausgestattete Person, die Münzen prägen ließ. In der Regel war dies der König oder Kaiser selbst, aber auch Adlige oder Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z. B. als Bestandteil des Lehens. Im Spätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten. Das Münzrecht inne zu haben war ein sehr lukratives Vorrecht, da der Schlagschatz, den die Münzmeister leisten mussten, erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemünzen mit 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Numismatik 13 sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern die größte Einnahmequelle. Da sie in einem aufwendigen Lebensstil lebten und oft militärische Konflikte austrugen, konnte es sogar vorkommen, dass sie sich von den bei ihnen angestellten Münzmeistern, aber auch Großkaufleuten wie den Fuggern und den Welsern, Geld leihen mussten2. Münzregal Das Münzregal bezeichnet das Hoheitsrecht, die Münzordnung zu bestimmen. Es umfasst die Bestimmung der Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung. Das Münzregal konnte verpachtet oder verpfändet werden. Seit Karl dem Großen lag es nach dem Vorbild des antiken Rom bei der fränkischen Krone, die eine starke Zentralgewalt ausübte. Die königliche Verwaltung war auch für die Errichtung und den Betrieb der Münzstätten, den Münzfuß und die Münzprägung zuständig. Mit der starken Zunahme der Wirtschaft ab dem 9. Jahrhundert wurde das Münzrecht, häufig verbunden mit dem Zoll- und Marktrecht, an geistliche Herrscher, vorwiegend Bischöfe, delegiert. Seit dem 11. Jahrhundert wurde es auch an weltliche Fürsten verliehen und ging später auch auf Städte über. Mit der Goldenen Bulle von 1356 gingen das Münz- und Bergregal an die Kurfürsten über. Seit 1648 wurde auch anderen Reichsständen das Münzregal verliehen. Trotzdem blieb die Oberhoheit über das Münzwesen offiziell beim Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Münznominal Das Münznominal, meist nur Nominal (von lat. nominare = bezeichnen) ist der Name der Münzeinheit in Verbindung mit einer bestimmten Stückelung (= einem Bruchteil oder Mehrfachen). Der Begriff aus der Numismatik wird auch umschrieben mit "Nominalwert", "Münzwert", "Nennwert" oder "Nenngröße". Beispiel: Die Nominalwertreihe eines Reichstalers konnte lauten: Doppeltaler - 1 Taler - ½ T. ⅓ T. - ¼ T. - ⅙ T. - 1/12 T. - 1/24 T. - Ein Nominal kann dabei in verschiedenen Varianten geprägt worden sein (unterschiedliche Ausgabejahre, Regenten, Münzstätten). Der Begriff ist nicht abhängig von einer entsprechenden inschriftlichen Bezeichnung auf dem Geldstück, die auf antiken oder mittelalterlichen Münzen ja oft ganz fehlt. Voraussetzung ist aber die tatsächliche Ausprägung des bestimmten Wertes. Der Nominalwert unterscheidet sich meist vom Materialwert, vom Kurswert (Verrechnungswert) und vom Sammlerwert3. Münzbild (Beispiel Preußen) Das Münzbild zeigt meist den obersten Landesherrn. In der Umschrift des neuen preußischen Talers fehlt der Hinweis auf das Gottesgnadentum „Dei Gratia" [abgekürzt D. G.). Die Wertbezeichnung auf der Rückseite EIN REICHSTHALER gibt den Hinweis, dass diese Münze im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelten sollte. Unter dem preußischen Adler wird die Jahreszahl durch einen Großbuchstaben getrennt, der auf die Münzstätten hinweist: 2 3 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzherr https://de.wikipedia.org/wiki/Münznominal 14 A = Berlin, B = Magdeburg, C = Kleve. Die Prägungen mit C = Kleve waren als „Reichsthaler Klevischer Währung“ bekannt und waren als hartes Zahlungsmittel weit über das Herzogtum Kleve hinaus im Fürstbistümern Münster und Minden, den Grafschaften Mark, Ravensberg, Steinfurt, Tecklenburg, Lingen, Bentheim und Lippe und der weiteren Umgebung äußerst begehrte Zahlungsmittel, wie Quittungen, Gerichtsakten und Rechnungsbücher immer wieder ausweisen. Der 1786 in Berlin geprägte Reichstaler mit dem Eindruck „17-A-86“ wurde im Volksmund Sterbetaler genannt, wegen des Greisenantlitzes auf der Vorderseite und weil Jahreszahl und Münzstättenzeichen in das Sterbedatum des „Alten Fritz“ 17. August 1786, umgedeutet wurden4. Geld und Währung Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts begann man die Entwicklung des Münz- und Geldwesens zu unterscheiden5. Als Münzwesen wird die Gesamtheit aller Umstände (Einrichtungen, Handlungen) bezeichnet, die bei der Herstellung und Nutzung von Münzen beteiligt sind6. Das Geldwesen hingegen wird meist im Zusammenhang mit dem Bankwesen gesehen7. Geld ist jedes allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel. Es bestehen unterschiedliche Geldformen, vor allem Bargeld (Geldmünzen und Banknoten) und der Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einer Bank (Buchgeld bzw. Giralgeld). Der Begriff stammt von dem althochdeutschen „gelt“ (= Vergeltung, Vergütung, Einkommen, Wert) ab. Das in der Währungsverfassung eines Landes als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Geld bezeichnet man als Währung. Sinn und Bedeutung des Geldes Prinzipiell kann Handel als ein Tausch von Gütern ohne Geld stattfinden. Allerdings müssen sich geeignete Tauschpartner finden, die zum Beispiel Eier gegen Schuhe tauschen wollen. Nehmen viele Akteure mit den verschiedensten Gütern am Marktgeschehen teil, werden Tauschvorgänge deutlich einfacher, wenn man die eigenen Güter zunächst in ein allgemein akzeptiertes Gut – nämlich Geld in Form von Münzen aus Edelmetall – tauscht und mit diesem Geld den eigenen Bedarf deckt. Damit ist Geld ein reines Tauschgut, mit dem gezählt und gerechnet wird (Recheneinheit). Man tauscht nun beispielsweise 100 Eier gegen 25 Münzen, die für ein Paar Schuhe benötigt werden. Ein weiterer Vorteil gemünzten Edelmetalls ist, dass es sich im Gegensatz zu Eiern gut aufbewahren lässt. Solange das Geld nicht für Konsumausgaben benötigt wird (Sparen), kann es sogar gegen Zinszahlungen verliehen werden8. 4 http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 Vgl. Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen, Stuttgart 1870, S. 203. 6 Vgl. https://de.wiktionary.org/wiki/Münzwesen 7 http://www.digitalis.uni-koeln.de/Geldwesen/geldwesen_index.html - Deutsche Bundesbank: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975, Frankfurt 1976: Knapp 8 http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html 5 15 Wenn in einem Währungsraum – z. B. in einer Stadt – nur die eigene Währung – z. B. Silbermünzen – zugelassen ist, dann müssen so viele Silbermünzen hergestellt werden, dass alle zu leistenden Barzahlungen mit den vorhandenen Silbermünzen bestritten werden können. Diese Beobachtung entspricht der Fisherschen Verkehrsgleichung. Demnach muss das Handelsvolumen mit dem Silbervolumen im Einklang stehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass jede Silbermünze für mehrere Zahlungen verwendet werden kann, indem sie von Hand zu Hand wandert. Damit ergeben sich zwei Probleme: (a) Steigt die Silbermenge, die in Silbermünzen mit gleichbleibendem Silberanteil umgewandelt wird, bei konstantem Handelsvolumen, dann sinkt der relative Tauschwert des Silbergeldes (mehr Silber für die gleiche Gütermenge) und es kommt zu Inflation (Quantitätstheorie des Geldes). Dieses Problem stellt sich vor allem dann, wenn Silber in eigenen Minen gefördert oder durch Güterexporte importiert wird. (b) Steigt umgekehrt das Handelsvolumen bei konstanter Silbermenge, dann reichen die vorhandenen Münzen schon bald nicht mehr aus, alle Transaktionen abzuwickeln. Das Problem lässt sich über drei Wege lösen. (1) Die Preise (Silbermünzen je Wareneinheit) fallen, sofern die Anbieter von Waren das akzeptieren. (2) Die Münzen könnten häufiger verwendet werden, also schneller von Hand zu Hand wandern, was den eingespielten Zahlungsgewohnheiten widerspricht. (3) Aus der vorhandenen Silbermenge werden mehr Münzen hergestellt, was in der Tat immer wieder praktiziert worden ist. Da man in diesem Fall mit den neuen Münzen die gleiche Gütermenge erwerben kann wie in den Jahren zuvor mit den alten Münzen, ist es nicht wirklich gerechtfertigt von einer Münzverschlechterung zu sprechen. Für die im Folgenden beschriebenen permanenten "Münzverschlechterungen" – d. h. weniger Edelmetall je Münze – sind daher immer zwei Effekte für einen Währungsraum ohne Edelmetallproduktion zu unterscheiden. (a) Will der Landesherr, der in der Regel gleichzeitig Münzherr ist, dass die umgesetzte Warenmenge steigen kann (!), dann muss er bei einer konstanten Menge Edelmetall den Anteil des Edelmetalls je Münze entsprechend verringern. Es werden schlicht mehr Münzen benötigt, das gestiegene Handelsvolumen abzudecken. Während so die nominalen Preise der Waren (Silbermünzen je Gütereinheit) konstant bleiben, steigt der Tauschwert des reinen Silbers in Relation zur Gütermenge! Man beachte jedoch, dass das ausgeweitete nominale Geldvolumen nicht als Ursache für steigende Handelsvolumina herangezogen werden kann. (b) Benötigt der Landesherr Geld für fiskalische Zwecke (vor allem für die Kriegsführung), so kann er das kurzfristig durch eine Münzverschlechterung erreichen. Selbst wenn der Landesherr im Mittelalter erkannt hätte, dass dieses Verhalten zu Inflation führt und so das fiskalische Ziel verfehlt wird, hätte er vermutlich dennoch der Münzverschlechterung zugestimmt. Denn die Landesherren sind in der Regel hoch verschuldet gewesen und sie können sich auf diesem Weg zumindest eines Teils ihrer nun entwerteten Schulden entledigen9. Sind mehrere Währungen im Umlauf (Goldmünzen neben Silbermünzen oder heimische neben fremden Währungen), stellt sich die Frage in welcher Relation sie zueinander stehen. Dabei spielen amtlich festgelegte Austauschverhältnisse (z. B. aus Münzedikten) wie auch Marktrelationen (z. B. Marktpreise für Gold oder Silber) eine Rolle. Eine Aussage, inwiefern Wäh9 http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html 16 rungen nebeneinander existieren können oder ob bestimmte Währungen bzw. Münzen verdrängt werden, liefert das Greshamsche Gesetz. Die sich ändernde relative Knappheit der Edelmetalle Gold und Silber spiegelt sich in ihrem Tauschverhältnis wider. • • • um 1200: 1 : 8 um 1500: 1 : 12 um 1850: 1 : 15,5 Letztlich müssen die Tauschrelationen den Marktbedingungen (Gold-, Silberfunde, Produktionsbedingungen, Handelsströme, Verwendung von Gold für Luxusgüter etc.) entsprechen. In Europa ist außer in Ungarn kaum Gold gefördert worden, dagegen hat man eine gewisse Zeit land erhebliche Mengen Silber (Erzgebirge, Böhmen, Tirol usw.) gefördert! Durch den Güterhandel sind beträchtliche Mengen Gold zunächst aus Afrika importiert worden. Ähnliches gilt für Gold- und Silberimporte aus den früheren amerikanischen Kolonien (Argentinien als Land aus Silber (argentum)), wobei wiederum erhebliche Mengen Silber nach Asien abgeflossen sind. Falsch festgelegte hoheitliche Tauschverhältnisse, die sich implizit aus den Feingehalten von Gold- und Silbermünzen ergeben, führen letztlich im 19. Jahrhundert dazu, dass das unterbewertete Silbergeld durch das schlechtere, überbewertete Goldgeld verdrängt wird. Allgemein wird der Vorgang, dass schlechtes Geld stets das gute Geld verdrängt, als Greshamsches Gesetz bezeichnet. Beispiele: • • • • Hat man verschiedene Silbermünzen, die alle den gleichen Nominalwert besitzen, aber verschiedene Silberkerne aufweisen, so wird man wie in der Kipper- und Wipperzeit versuchen, gute (schwere) Münzen zu sammeln, einzuschmelzen und in schlechtere (leichtere) Geldstücke umzumünzen. Wenn amtliche Verordnungen die Inländer zwingen, schlechte Geldsorten wie gute Geldsorten zu behandeln, wird im Inland bevorzugt schlechtes Geld verwenden. Da sich der Zwang nicht auf das Ausland übertragen lässt, wird dort nur gutes Geld akzeptiert. Während das gute Geld vorrangig in das Ausland abfließt, bleibt im Inland im Wesentlichen schlechtes Geld übrig. Werden Gold- und Silbermünzen nebeneinander verwendet, so ergibt sich folgendes Problem. Verlangt die Münzordnung 3 g Gold = 1 Gulden = 240 Heller = 30 g Silber, so ergibt sich ein amtlicher Kurs von Gold zu Silber von 1 : 10. Diese Tauschrelation mag zunächst auch am Markt gelten, wenn aber große Silbervorkommen entdeckt werden, dann sinkt dieses Marktverhältnis, beispielsweise auf 1 : 12. Wer einen Goldgulden hat, kann ihn entweder direkt in 240 Heller tauschen oder für 3 g Gold 36 g Silber erwerben, aus denen sich 288 Heller prägen lassen. Der silberne Heller ist demnach nominal überbewertet und verdrängt den guten, zu niedrig bewerteten Goldgulden. Eine Kombination der beiden vorgenannten Punkte beschreibt Isaak Newton (1757)10 mit entsprechenden Empfehlungen für das englische Münzwesen. Er vergleicht die 10 Newton, I., Des Ritters Isaak Newton Vorstellung an die Lords der Schatzkammer. Die Proportionen zwischen Gold und Silber betreffend, in: Nützliche Samlungen, 3. Teil, 12. Stück, Hannover, 1757, S. 177–184 17 • amtlichen Silber-Gold Relationen in einigen europäischen und asiatischen Ländern, z.B. England 15,572, Spanien 16, Frankreich 15, China und Japan 9 bis 10, Ostindien 12. Damit ist Silber in Asien relativ teuer – also im Vergleich zu Europa überbewertet – und fließt folgerichtig dorthin ab. Der gegenteilige Effekt wird in Spanien beobachtet, wo alles mit Gold bezahlt wird. Als Marktstörungen werden zwei Ereignisse genannt: Silberflotten, die Spanien erreichen, und Handelsschiffe, die nach Ostindien aufbrechen. Will sich ein Münzherr vor nachgeahmten und minderwertigen Münzen (Beimünzen), die das eigene gute Geld zu verdrängen drohen, schützen, so kann er sie entweder im eigenen Hoheitsgebiet verbieten (verrufen) oder devalvieren. Ist beispielsweise der Silberkern eines fremden Witten soviel wert wie ¾ eines korrekten Witten, so kann man den nominalen Wert des fremden Witte amtlich auf ½ Witten festlegen. Damit wird der nun überbewertete fremde Witte aus dem eigenen Hoheitgebiet hinausgedrängt, denn in der Fremde bleibt der aufgeprägte Nominalwert des Witten bestehen. Alternativ sind natürlich die eigenen Münzstätten bereit, mehr als den devalvierten Wert von ½ Witten zu bezahlen, um den höherwertigen Silberkern als Prägematerial einzusetzen. Der Wert des Geldes wird an seiner Kaufkraft gemessen. Die Ursachen einer Geldentwertung können vielfältig sein. (a) Steigt die Silberproduktion überproportional zur hergestellten Gütermenge, dann nimmt der relative Wert des Silbers im Verhältnis zu Waren ab. Man benötigt mehr Silbermünzen, um eine Wareneinheit zu erstehen. (b) Aus einer gegeben Silbermenge kann zusätzliches Münzgeld produziert werden, indem der Silbergehalt je Münze reduziert wird. Die Kaufkraft der minderwertigen Münze nimmt ab bzw. die Geldpreise (z. B. Pfennige je Wareneinheit) steigen. Inflation bezeichnet einen andauernden, allgemeinen Anstieg der Preise. D. h., die Preise steigen kontinuierlich an und zwar nicht nur bei einem Gut oder einer Warengruppe, sondern im Schnitt über sämtliche Güter. Damit wird nicht nur die Funktion der Werterhaltung beeinträchtigt, auch die Rechnung in Geldeinheiten wird bei andauernden Preisänderungen erschwert. Man beachte, dass sich die Gütertauschverhältnisse nicht unbedingt ändern, sofern alle Preise gleichmäßig steigen. (100 Eier zu 1 Paar Schuhe bleibt konstant, auch wenn sich die Geldpreise für Eier und Schuhe verdoppeln.) Allerdings ändern sich die Preise bei erheblicher Inflation in der Regel unterschiedlich schnell. Die Profiteure der Inflation sind die Nettoschuldner zu Lasten der Gläubiger, was insbesondere dann ein Problem darstellt, wenn ein verschuldeter Münzherr frisches Geld benötigt. Begriff der Währung Eine Währung (mittelhochdeutsch „werunge“ für „Gewährleistung“) ist in einem weit gefassten Sinn die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates, die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung. Sie ermöglicht den Transfer von Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gegenleistung in Form von anderen Waren und Dienstleistungen zu liefern. Häufig wird der Begriff Währung synonym für die vom Staat anerkannte Geldart verwendet. Währung ist daher eine Unterform des Geldes. Währungspolitik (auch Wechselkurspolitik genannt) umfasst im weiteren Sinne alle staatlichen Maßnahmen, die auf die Beeinflussung des Außenwertes einer Währung gegenüber ei18 ner oder mehrerer anderer Währungen zielt. Im engeren Sinne bezieht sich Währungspolitik auf die Entscheidung und den Vollzug von Maßnahmen in zwei Bereichen: die Wahl der Wechselkursregime, d. h. der Einbettung der nationalen Währung in das (internationale) Währungssystem, und die Entscheidungen in Bezug auf das preisliche Niveau des Wechselkurses im Verhältnis zu anderen Währungen. Als Geldpolitik (auch Geldmarktpolitik) bezeichnet man alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die eine Zentralbank ergreift, um ihre Ziele zu verwirklichen. Das wichtigste Instrument der Geldpolitik ist der Leitzins für das Zentralbankgeld. Für eine restriktive Geldpolitik wird der Leitzins erhöht, um die Kreditaufnahme zu verteuern und die Geldmenge zu verknappen, um beispielsweise eine Inflation zu dämpfen. Indirekt wird dadurch das Wirtschaftswachstum gebremst. Eine Senkung der Leitzinsen verbilligt die Kredite und soll durch eine expansive Kreditpolitik der Geschäftsbanken die Geldmenge erhöhen, um beispielsweise einer Deflation entgegenzuwirken und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Bankwesen Anfang des 16. Jahrhunderts beginnt das kanonische Zinsverbot zu bröckeln. In der kaufmännischen Praxis gibt es längst Kreditgeschäfte, aber ab 1525 (Trier) wird die Verzinsung von Darlehen auch in einzelnen deutschen Ländern und Städten (Kursachsen, Mecklenburg, Nürnberg) per Gesetz erlaubt. Und im Jahre 1543 erteilt Kaiser Karl V. erstmals niederländischen Kaufleuten die Erlaubnis, Geld gegen Zinsen zu verleihen11. Diese kaiserliche Zustimmung zum Erheben von Zinsen ist ein Meilenstein der Geldgeschichte. Allerdings gibt es auch weiterhin erhebliche religiöse Widerstände gegen das Zinsgeschäft. In den Niederlanden dürfen Bankiers und ihre Familienangehörigen auf Beschluss der Generalsynode der calvinistischen Kirche (1581) nicht am Abendmahl teilnehmen. Für die Angehörigen gibt es eine Ausnahme: Sie müssen sich vom Bankiersberuf öffentlich distanzieren. Doch trotz aller moralischen Bedenken ist der Siegeszug des Kreditsystems nicht aufzuhalten. Ein weiterer Meilenstein in der Geld- und Bankengeschichte ist das Jahr 1609. In diesem Jahr wird in Amsterdam die Wisselbank (Wechselbank) gegründet. Für das Bankwesen nördlich der Alpen war die am 31. Januar 1609 gegründete Bank richtungweisend. Sie nahm ausländische Münzen und Landesmünzen sowie Silber- und Goldbarren entgegen und erteilte auf der Basis des Feingewichts Einlagengutschriften in ihren Büchern. Sie wandelte damit das Metallgeld in ihr eigenes Buchgeld, die so genannten Bankgulden, um. Damit erleichterte sie den Kaufleuten den oft komplizierten Umgang mit den verschiedenen Sorten von Metallgeld. Im Jahre 1619 wurde in Hamburg die Hamburger Girobank gegründet, die es als erste auf deutschem Boden unternahm, Zahlungen durch einfache Kontoübertragungen durchzuführen. Das ist die Geburtsstunde des bargeldlosen Zahlungsverkehrs außerhalb Norditaliens. Die Wisselbank entwickelt sich rasch zur wichtigsten Bank Europas12. Pierre Vilar widmet in seinem Buch „Or et monnaie dans l'histoire, 1450-1920“ (Titel der deutschen Ausgabe: „Gold und Geld in der Geschichte“) der Bank von Amsterdam wegen ihrer exorbitanten Bedeutung ein eigenes Kapitel. Da es die grundsätzliche Bedeutung der Vereinigten Niederlande für die Entwicklung der modernen Ökonomie ebenfalls beleuchtet, sollen 11 Immerhin ist Karl V. ja auch durch Darlehen der Fugger überhaupt Kaiser geworden. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 12 19 hier einige Kerngedanken aus diesem Kapitel dargestellt werden. So heißt es: „Seit den Anfängen des 17. Jahrhunderts besitzen die Niederlande die mächtigste der großen Handelsgesellschaften, die auf Anteilen basieren und im Fernhandel tätig sind: die Ost-Indische Kompagnie ... Die Bank von Amsterdam ... entstand 1609, also, wie die Ostindienkompagnie, zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Ihre Anfänge fielen nicht in eine Zeit des Wohlstands, sondern im Gegenteil in eine Zeit der Währungsunruhen: Privatbanken schössen aus dem Boden und spielten bis zum Exzess mit den verschiedenen Münzen und ihrem Silbergehalt. Pierre Vilar fragt sich: „Warum gewann die Bank von Amsterdam eine so herausragende internationale Bedeutung, während die anderen Banken nur eine untergeordnete Rolle spielten? Das ist eine eher rhetorische Frage, denn darin drückt sich die Bedeutung des Handels von Amsterdam aus“. Mit welchen Instrumentarien reagierte die Bank nun aber auf die Währungsunruhen? Bei der Bank von Amsterdam, so Vilar, handele es sich „im wesentlichen um eine Depot- und Wechselbank. Die , Bank akzeptiert jede Einlage, gleichgültig in welcher Währung, ab einem Wert von 300 Florin. Diese Einlage wird in ihrem Hauptbuch eingetragen. Außerdem hat sie das Wechselmonopol. Jeder Wechselbrief auf Amsterdam wird von der Bank bezahlt ... Sie übernimmt die Überweisung von Geldern zwischen Privatpersonen und erfüllt damit die gleichen Funktionen wie die Messen im 16. Jahrhundert, d. h. den Zahlungsausgleich; nur dass sie eine Dauereinrichtung ist. Sie ist allerdings keine Kreditbank ... Noch nicht, sollte man sagen. Denn: Ab 1683 ändern sich die Gepflogenheiten der Bank: 1. Sie beginnt, eine allerdings noch sehr kleine Gebühr für Zahlungen und Überweisungen zu erheben. 2. Sie beginnt, Privatleuten Darlehen zu geben, und zwar zu 0,25 Prozent für sechs Monate, wenn es sich um Silber handelt, und zu 0,50 Prozent bei Gold. 3. Die Depotscheine der Bank beginnen, wie normales Geld zu zirkulieren und ausgetauscht zu werden. Am Ende des Jahrhunderts tätigt die Bank also auch Kreditgeschäfte, und im Geldumlauf tauchen Banknoten auf. Abschließend zieht Vilar folgendes Resümee: Lange Zeit war die Bank von Amsterdam eine Drehscheibe des monetären Systems von Europa und der Welt, sei es, weil der holländische Handel selbst viel Metall an sich zog, sei es, weil viele europäische Kaufleute, die mit Amerika Handel trieben, heimlich oder über Spanien (Cadiz) ihre Metallgewinne nach Amsterdam brachten, vielleicht auch schließlich, weil sich das Kapital in Spekulationskrisen nach Amsterdam verlagerte. Ganz klar sieht man diese Rolle vielleicht noch während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763). Danach festigt sich die Vorherrschaft Englands. Auch Staatsbanken entstehen im 17. Jahrhundert. Papst Pius VI. gründet 1605 die erste namens Banco di Santo Spirito di Roma. 1656 entsteht die Schwedische Reichsbank. Sie ist die älteste noch existierende Staatsbank der Welt13. Eine Zentralbank (auch Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank oder Nationalbank) ist eine für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder Staates zuständige Institution. In vielen Staaten wurden die Zentralbanken auf das Hauptziel festgelegt, die Preisniveau- und Geldwertstabilität zu wahren. Eine Zentralbank hält die Währungsreserve eines Währungsraumes, refinanziert Geschäftsbanken und den Staat. Zentralbanken emittieren Banknoten und bringen diese in Umlauf. 13 http://www.wirtschaftslexikon24.net 20 Bis 1945 • 1. Januar 1876: Gründung der Reichsbank als Nachfolger der Preußischen Bank • 1924: Unabhängigkeit der Reichsbank von politischen Entscheidungen • 1935: Abschaffung aller Privatnotenbanken • 1939: Verstaatlichung der Deutschen Reichsbank 1945–1990 in Westdeutschland 1. März 1948: Gründung der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbank • 1951: Unabhängigkeit der Bank deutscher Länder von den Weisungen der Alliierten • 26. Juli 1957: Gründung der Deutschen Bundesbank als Nachfolgerin der Bank deutscher Länder (Vertretung der eigenständigen Landeszentralbanken aller westdeutschen Bundesländer) • 1945–1990 in Ostdeutschland • Februar 1947: Gründung von je einer Emissions- und Girobank in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbank • Mai 1948: Gründung der Deutschen Emissions- und Girobank als Zentrale der fünf Emissions- und Girobanken der Länder • 20. Juli 1948: Umbenennung der Deutschen Emissions- und Girobank in Deutsche Notenbank • März 1950: Eingliederung der fünf Emissions- und Girobanken der Länder in die Deutsche Notenbank • 1. Januar 1968: Umbenennung der Deutschen Notenbank in Staatsbank der DDR Ab 1990 in Gesamtdeutschland • 1. Juli 1990: Die Deutsche Bundesbank wird durch die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zuständige Notenbank für die DDR. Die Staatsbank der DDR wird aufgelöst. • 1. Juni 1998: Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI). 21 22 Geschichtliche Entwicklungslinien (900-1600) Mit der Teilung des Frankenreiches begann dessen Zerfall. Ludwig der Fromme, Sohn Karls des Großen, konnte die Einheit des Reiches noch wahren. Ludwigs Nachfolger wurde Lothar I., der das Mittelreich und die Kaiserwürde erhielt. Karl der Kahle erhielt das Westreich und Ludwig der Deutsche das Ostreich. Nach dem Tod der Söhne Lothars wird das einstige Mittelreich unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen aufgeteilt. Das Ostfränkische Reich wiederum wird nach dem Tod Ludwigs im Jahr 876 auf dessen drei Söhne Karlmann, Ludwig dem Jüngeren und Karl dem Dicken aufgeteilt. Im Jahr 880 wird die Grenze zum westfränkischen Reich gezogen, die das gesamte Mittelalter hindurch nahezu unverändert die Grenze zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich bilden sollte. Karl dem Dicken gelang es nach dem Tod seiner Brüder, die beiden Reiche noch einmal kurzfristig zu vereinigen, wurde dann aber von Arnulf von Kärnten, einem Sohn Karlmanns, 887 verdrängt. Mit Arnulfs Sohn Ludwig dem Kind starb 911 der letzte ostfränkische Karolinger. Die Herzöge wählten, um ihre eigene Macht nicht zu gefährden, den vermeintlich schwachen Frankenherzog Konrad I. zu ihrem König (911919). Konrad I. (911-919) war noch um die Aufrechterhaltung der karolingischen Tradition bemüht. Ihm folgte der Sachsenherzog Heinrich I. aus dem Geschlecht der Liudolfinger, besser als „Ottonen“ bekannt. Heinrich I. wehrte die Einfälle von Ungarn und Slawen ab. Unter ihm entwickelte sich neben dem fränkischen Erbe immer mehr eine eigene Identität. Sein Nachfolger wurde sein Sohn Otto I., der zunächst versuchte, die neu entstandenen Stammesherzogtümer seiner Macht zu unterstellen. Dabei stützte sich Otto I. immer mehr auf die Macht der Kirche (Reichskirchensystem). Otto I., auch der „Große“ genannt, wurde am 23. November 912 in Wallhausen bei Sangerhausen geboren und starb am 7. Mai 973 in Memleben bei Naumburg an der Saale. Er war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches (regnum francorum orientalium), ab 951 König von Italien. 962 erfolgte die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst. Die geschichtsträchtige Stadt Quedlinburg im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt war damals Kaiserpfalz und zählte zu den bedeutendsten deutschen Orten. Der Sieg Ottos über die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld im Jahr 955 wird von vielen Historikern bis heute als das Geburtsdatum Deutschlands bzw. der Deutschen verstanden. Bildhafte Darstellungen der Ottonen tragen häufig die Bezeichnung „regnum teutonicum“, was eigentlich nicht übersetzt werden muss. Bereits 950 wurde Böhmen und 963 auch Polen lehnsabhängig von Otto I. Darüber hinaus erweiterte er sein Herrschaftsgebiet bis nach Italien und nannte sich nach der Heirat mit Adelheid von Burgund König der Langobarden. Konflikte ergaben sich mit dem byzantinischen Kaiser wegen Süditalien, das bei Byzanz blieb, nachdem Ottos Sohn – Otto II. – die byzantinische Kaisernichte Theophanu heiratete. Otto II. erlitt 982 eine vernichtende Niederlage gegen die Araber. Auch die Gebiete östlich der Elbe (Billunger Mark und Nordmark) gingen im Gefolge des Großen Slawenaufstandes wieder verloren. Im Jahr 1000 musste er den polnischen Herrscher Boleslaw I. Chrobry als Mitregent im Reich anerkennen, der König von Polen wurde. Otto II. starb, noch bevor er wie geplant seine Machtbasis nach Rom verlegen konnte. Der letzte Ottonenkönig, Heinrich II., hatte sich schließlich in mehreren Kriegen gegen die Polen (Boleslaw I.) und Ungarn (Stephan I.) zu behaupten. Unter ihm wurde das Reichskirchensystem noch weiter ausgebaut. Im Jahr 1024 wählten die deutschen Fürsten den Salier Konrad II. zum König. Dieser erwarb 1032 das Königreich Burgund. Heinrich III., sein Nachfolger, setzte auf der Synode von Sutri drei rivalisierende Päpste ab und ernannte den Reformer Clemens II. zum Papst. Clemens II. dankte ihm 1046 mit der Krönung zum Kaiser. Das Verhältnis der Salier zur Kirche war jedoch 23 nicht ungetrübt. Im „Investiturstreit“ warfen die Kirchenreformer Heinrich IV. Simonie vor, also den Verkauf kirchlicher Ämter. Heinrich IV. erklärte Papst Gregor VII. für abgesetzt, worauf dieser mit einem Bann Heinrichs antwortete. Heinrich musste den berühmten Gang nach Canossa antreten, um sich von dem Bann wieder zu lösen. Gleichwohl setzte er Papst Gregor im Jahr 1084 erneut ab und ließ sich in Rom vom Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser krönen. Heinrichs Sohn, Heinrich IV., verbündete sich mit den Fürsten gegen seiner Vater und setzte ihn schließlich ab. Zum Ausgleich mit der Kirche kam es 1122 im Wormser Konkordat. Nach dem Tod Heinrichs V. wurde Lothar III. von Supplinburg zum König gewählt. Er wurde von den mächtigen Welfen im Streit mit dem Staufer unterstützt. Der Konflikt zwischen den Welfen und Staufern sollte das ganze 12. Jahrhundert andauern. Lothar starb im Jahr 1138. Ihm folgte Konrad III. als König. Dieser erkannte Lothars Schwiegersohn, dem Welfen Heinrich dem Stolzen, dessen Herzogtümer ab. Friedrich I., Nachfolger Konrads, versuchte den Ausgleich, in dem er den Welfen Heinrich dem Löwen 1156 mit den Herzogtümern seines Vaters, Sachsen und Bayern, belehnte. Heinrich dem Löwen gelang es als neuer Lehnsherr von 1147 bis 1164 die Slawen in Mecklenburg und Pommern zu unterwerfen. In diese Zeit fällt auch das Leben und Wirken Hildegards von Bingen. Sie korrespondierte mit wichtigen Persönlichkeiten in ganz Europa und nutzte die schwierige Machtkonstellation geschickt aus, um zur Gründung von Klöstern beizutragen. Im Vertrag von Konstanz (1153) erreichte Friedrich I. („Barbarossa“) die Kaiserkrönung. Barbarossa besiegte die nach mehr Selbstständigkeit strebenden lombardischen Städte. Mit der Wahl von Alexander zum Papst begann der Streit zwischen Kaiser und Papst erneut. Nach der Niederlage bei Legnano blieb Friedrich nichts anderes übrig, als Alexander als Papst anzuerkennen. Heinrich dem Löwen, der seine Italienpolitik nicht mehr unterstützte, entzog er dessen Herzogtümer, die pommerschen Greifen wurden ab 1181 in den Rang deutscher Reichsfürsten erhoben, ab 1187 übernahm Friedrich die Führung der Kreuzfahrer und starb 1190 in Syrien. Friedrichs Sohn, Heinrich VI., wurde nach seiner Heirat mit der normannischen Prinzessin Konstanze 1194 König von Sizilien. Nach dessen Tod im Jahr 1197 kam es zur Doppelwahl des Staufers Philipp von Schwaben, Bruder von Heinrich VI., und des Welfen Otto IV., einem Sohn Heinrichs des Löwen. Philipp wurde 1208 ermordet und machte damit den Weg für Otto frei, der 1208 König wurde. Freilich unterstützte der Papst wegen des Italienfeldzuges Ottos den Staufer Friedrich II., dem Sohn Heinrichs VI. Die Schlacht bei Bouvines brachte 1214 die Entscheidung für Friedrich, der sein Reich von Sizilien aus regierte. Die Regierung in Deutschland überließ Friedrich zunächst seinem Sohn Heinrich, setzte 1235 dann aber dessen Bruder Konrad IV. ein. Im Jahr 1220 ließ sich Friedrich zum Kaiser krönen, worauf ein Machtkampf mit Papst Gregor IX. entbrannte, der den Kaiser im Jahr 1227 mit einem Bann belegte. Friedrich erreichte im Heiligen Land die Übergabe Jerusalems. Dennoch setzte sich der Konflikt mit dem Papst auch fort, als Innozenz IV. Gregors Nachfolger wurde. Innozenz erklärte den Kaiser 1245 gar für abgesetzt. Friedrich II. erlag im Dezember 1250 dem Tod. Der Kampf des Papstes gegen die Staufer ging jedoch weiter. 1268 wurde der letzte Staufer, der 16-jährige Sohn Konrads IV., Konradin, im Kampf um sein sizilianisches Erbe gegen Karl von Anjou in Neapel öffentlich hingerichtet. Das Ende der Stauferzeit führt zu einer immer stärkeren Aufweichung der königlichen Machtbasis. An Stärke gewinnen dagegen die Reichsstädte. Die Landesfürsten, also die späteren Kurfürsten, wählen in einer historisch wohl einmaligen Doppelwahl Richard von Cornwall aus England und Alfons von Kastilien zum König, um damit die eigene Position auszubauen. Beide Gewählten waren zu schwach, um sich im Reich durchzusetzen. Richard war nur selten im Reich, Alfons hat es nie betreten. Man spricht daher vom „Interregnum“ – von der königlosen Zeit, 24 die erst 1273 durch die Wahl von Rudolf von Habsburg beendet wurde. Rudolf ebnet dem Haus Habsburg den Weg zu einer der mächtigsten Dynastien im Reich. Die Kaiserkrone blieb jedoch auch ihm vorenthalten. Adolf von Nassau und Albrecht I., seine beiden Nachfolger, standen in permanentem Konflikt mit den Kurfürsten, so dass 1308 der Luxemburger Heinrich VII. zum König gewählt wurde. Dieser konnte 1310 seine Hausmacht um Böhmen erweitern und erlangte 1312 die Krönung zum Kaiser. Kasimir der Große von Polen erkannte im Vertrag von Namslau (Schlesien) 1348 die Zugehörigkeit Schlesiens zu Böhmen – und damit zum Heiligen Römischen Reich – an, versuchte jedoch später beim Papst den Vertrag anzufechten. Nach dem Tod Heinrichs setzte sich nach einer erneuten Doppelwahl im Jahr 1314 der Wittelsbacher Ludwig der Bayer gegen die Habsburger durch. Ludwig zog 1327 nach Italien und wird ein Jahr später in Rom zum Kaiser gekrönt. Im Kurverein von Rhense vereinbarten die Kurfürsten 1338, dass ein von ihnen gewählter König nicht vom Papst bestätigt werden müsse. Die Gegner Ludwigs wählten den Luxemburger Karl IV. mit Unterstützung des Papstes zum Gegenkönig. Nur sein Tod im Jahr 1346 verhinderte einen längeren Krieg. Karl IV. verlegte seinen Herrschaftsschwerpunkt nach Böhmen und gewann u. a. die Mark Brandenburg zu seiner Hausmacht hinzu. 1355 erlangte er die Kaiserwürde. Die „Goldene Bulle“ aus dem Jahr 1356 stelle bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches eine Art Verfassung dar. Hauptziele war die Verhinderung von Gegenkönigen und Thronkämpfen. Karl glaubte, damit die Vormachtstellung des Hauses Luxemburg gefestigt zu haben. Unter dem Nachfolger Karls verfiel die Königsmacht endgültig. Wenzel, der ältere Sohn Karls IV., wird 1400 von den Kurfürsten wegen Untätigkeit abgesetzt. Nach dem Tod seines Nachfolgers, Ruprecht von der Pfalz aus dem Haus Wittelsbach, wird mit Wenzels Bruder Sigismund 1410 wieder ein Luxemburger gewählt und erlangte 1433 gar die Kaiserkrönung, konnte das Königtum jedoch auch nicht stabilisieren. Reformen scheiterten an den Interessen der Landesherren. Allerdings konnte er durch die Einberufung des Konstanzer Konzils das Abendländische Schisma beenden, also einer zeitweiligen Spaltung der Lateinischen Kirche. Mit dem Tod von Sigismund erlosch das Haus Luxemburg in männlicher Linie. Mit Albrecht treten 1438 die Habsburger die Nachfolge an und sollten bis 1740 und von 1745 bis zum Ende des Reiches im Jahr 1806 den König stellen. Unter der langen Regierungszeit von Friedrich III. (1440-1493) wurde der Grundstein für die spätere habsburgische Weltmachtpolitik gelegt. Maximilian I. erwarb das Herzogtum Burgund, zu dem auch die reichen Niederlande gehörten, durch Heirat und verteidigte es im Krieg gegen Frankreich. Philipp der Schöne, sein Enkel, wurde mit der Erbin des spanischen Weltreiches verheiratet. Wegen der Türkenkriege war Maximilian auf die Unterstützung der Reichsstände angewiesen. In diesem Zusammenhang beschloss der Wormser Reichstag Reformen. Maximilian nahm im Jahr 1508 unter Verzicht auf eine päpstliche Krönung der Kaisertitel an und machte dem päpstlichen Mitspracherecht damit endgültig ein Ende. Mit ein Grund waren die schwelenden Konflikte zwischen Frankreich und Venedig, dessen Truppen viele Alpenpässe versperrt hatten. Durch Maximilians Heiratspolitik kamen neben der spanischen Krone auch Böhmen und Ungarn in den Herrschaftsbereich der Habsburger. Mit Luthers 95 Thesen gegen den Ablasshandel setzte 1517 die Reformation ein. Zwei Jahre später wurde der Habsburger Karl V. König und leitete den Aufstieg des Hauses Habsburg zur Weltmacht ein. Mit die größten Herausforderungen waren die Abwehr der Osmanen, aber auch die Konflikte mit Frankreich und dem Papst. Seine innenpolitische Stellung wird als recht gering eingeschätzt, was die Ausbreitung der Reformation sicher ein Stück weit befördert hat. So wurden in den Jahren von 1522 bis 1526 viele Länder und Städte lutherisch. Die Landesherren übernahmen häufig das Amt des Landesbischofs in Personalunion. Zu einem ersten 25 Kampf zwischen den Katholiken unter Führung des Kaisers gegen die Protestanten kam es im Schmalkaldischen Krieg von 1546/47. Der Kaiser gewann, konnte aber das Augsburger Interim nicht durchsetzen. Karl V. verzichtete 1556 zugunsten seines Sohnes Philipp II. auf Spanien, als sich die Fürsten über die Religionsgrenzen hinweg gegen ihn erhoben. Nachfolger im Reich wurde sein Bruder Ferdinand, dem bereits 1555 die Aushandlung des Augsburger Religionsfriedens gelang. Unter dem Eindruck der Reformation begann die katholische Kirche innere Reformen, die allerdings von der beginnenden Gegenreformation begleitet wurden. Man verfolgte Zweifler an den offiziellen päpstlichen Lehren durch die Inquisition, es entstanden Orden, von denen den Jesuiten wegen ihrer Rekatholisierungspolitik wohl die größte Bedeutung zukommt. Trotz allem stellt sich die Religionspolitik von Ferdinands Sohn und dessen Nachfolger Maximilian II. im Vergleich zu Frankreich, wo Religionskriege wüteten, relativ tolerant dar. Rudolf II., Sohn Maximilians, zog sich unterdessen in seiner Prager Residenz zurück, so dass sich die religiösen Konflikte weiter ausbreiten konnten. Als der Kölner Erzbischof zum Protestantismus übertrat, kam des zum Kölner Krieg, auch in den zum Reich gehörenden Niederlanden verschärfte sich der Widerstand gegen die streng katholischen Habsburger. Am Ende schlossen sich die protestantischen Fürsten unter der Führung Friedrichs von der Pfalz zu einer Union zusammen. Auf der katholischen Seite kam es zur Bildung einer Liga unter Bayernherzog Maximilian I. im Jahr 1609. 26 Institutionen Kirchenrecht und Kirchenverwaltung Kanonisches Recht Das kanonische Recht14 ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von griechisch/lateinisch canon („Richtschnur“) ab, da die einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechts als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, die bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römischkatholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neu bearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechts, namentlich des Strafprozessrechts, stark voran. Auch das Schuldrecht ist durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda („Verträge müssen eingehalten werden“) wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. Statuta ecclesiae antiqua Die Statuta ecclesiae antiqua15 (deutsch: alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille. Es gibt mehrere Fassungen dieser Sammlung, die sich in eine gallische, eine italienische und eine spanische Familie unterteilen lassen. Die spanische Fassung führt die Kanones auf das Vierte Konzil in Karthago aus dem Jahr 398 zurück. Dank der hohen Verbreitung der spanischen Version wurde diese über lange Zeit akzeptiert, bis 1757 die Gebrüder Pietro und Girolamo Ballerini in einer Arbeit über die Frühgeschichte des kanonischen Rechts die Herkunft der Statuta aus Südgallien nachweisen konnten. Ferner gelang es den Brüdern, die Statuta auf die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts zu datieren. Später wurden die Statuta Caesarius von Arles zugeschrieben; erst durch eine Arbeit von Charles Munier wurde Gennadius von Marseille als höchstwahrscheinlicher Autor in Betracht gezogen. Die Statuta ecclesiae antiqua sind nur indirekt über die Aufnahme in spätere Sammlungen erhalten geblieben. Dazu gehören sowohl chronologische Sammlungen wie etwa die Collectio Coloniensis als auch nicht wenige systematische Sammlungen. Zu der Letzteren gehören etwa die um 600 in ihrer Urform entstandene Collectio Vetus Gallica und die aus dem Anfang des 8. Jahrhunderts stammende Hibernensis. Sowohl in der Vetus Gallica als auch der Hibernensis werden die Kanones der Statuta ecclesiae antiqua als Canones Africanorum oder Synodus Africana zitiert. 14 15 Wikipedia, Eintrag „Kanonisches Recht“. http://de.wikipedia.org/wiki/Statuta_ecclesiae_antiqua 27 Collectio Canonum Hibernensis Die Collectio Canonum Hibernensis16, oder auch kurz Hibernensis genannt, ist eine im 8. Jahrhundert in Irland entstandene systematische Sammlung kanonischen Rechts, die sich über England und Frankreich in ganz Westeuropa verbreitete und über vier Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt wurde. Sie gilt als die bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des frühen Mittelalters. Trotz der hohen Verbreitung der Sammlung über ganz Westeuropa hatte sie keinen signifikant nachhaltigen Einfluss auf das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche. Ein Grund hierfür sind die vielen irischen Besonderheiten der Sammlung, die auf dem Kontinent außerhalb des unmittelbaren Einflusses der irischen Mönche befremdlich gewirkt haben müssen. Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von Apulien und Kalabrien: „Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“ „Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“ Entsprechend war es bereits zur frühchristlichen Zeit üblich, päpstliche Dekretalen und Konzilsbeschlüsse zu sammeln. Dies erfolgte zunächst in chronologischer Ordnung, bis die Fülle an Material dies unpraktikabel werden ließ. Eine Lösung für dieses Problem wurden systematische Sammlungen, die nur eine Auswahl präsentierten und diese nach Themengebieten systematisch ordneten. Genau diese Problematik wird bereits im Vorwort der beiden Herausgeber der Hibernensis, Rubin von Dairinis und Cú Chuimne von Iona, angesprochen, die um 735 die Hibernensis zusammenstellten. Die beiden Herausgeber verweisen in ihrem Vorwort auf die zunehmend unübersichtliche Zahl an Synoden, was die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen mit der Konsequenz möglicher Konflikte mit sich bringen könnte. Deswegen, so die Autoren, war es das Ziel der Hibernensis, ausgehend von der Fülle des Materials eine übersichtliche, klare und harmonische Zusammenstellung in einem Band zu erreichen. Eine aus Iona oder überhaupt aus Irland stammende Kopie des Textes ist abgesehen von dem Trierer Fragment nicht erhalten geblieben. Dennoch lässt sich der Text den zwei irischen Klöstern zuordnen, weil dank eines Kolophons einer in Frankreich erhaltenen Handschrift die Namen der beiden Autoren bekannt sind. Codex Iuris Canonici Der Codex Iuris Canonici17, CIC, dt. Codex des kanonischen Rechtes, ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche im lateinischen Bereich. Es wurde in seiner jetzigen Fassung am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges promulgiert und ist seit dem ersten Adventssonntag desselben Jahres in Kraft. Der Codex von 1983 löste damit seinen Vorgängercodex, den CIC von 1917, ab. Der CIC vom 27. Mai 1917 stellte die erste Kodifikation des lateinischen Kirchenrechts dar. In Auftrag gegeben von Papst Pius X. und maßgeblich erarbeitet von Pietro Gasparri, setzte Papst Benedikt XV. dieses zentralisierende Rechtsbuch in Kraft. Die als „Römischer Zentralismus“ kritisierte Stärkung der päpstlichen Rechtszuständigkeiten wurde 16 17 http://de.wikipedia.org/wiki/Collectio_Canonum_Hibernensis http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Iuris_Canonici 28 vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen päpstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben. Bischofsweihen beispielsweise dürfen seither nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen. Für die auch zur katholischen Kirche gehörenden sog. „unierten Ostkirchen“ existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Vorgeschichte Im ersten Jahrtausend bestand kein einheitliches Kirchenrecht, es gab nur die lokalen kirchenrechtlichen Regelungen der Ortskirchen, ergänzt durch die Dekrete des Papstes. Sie wurden erst im Mittelalter nach und nach in Sammlungen zusammengefasst, etwa dem Liber Extra (1234), dem Liber Sextus (1298) und dem Clementinae (Anfang 14. Jahrhundert). Die meisten Regelungen lehnten sich an die römische Rechtsprechungspraxis des Corpus Iuris Civilis von Kaiser Justinian I. an und führten zur Schaffung entsprechender Gerichtsverfahren, in Form der Inquisition, mit kollegial arbeitenden Kirchengerichten. Die sechs wichtigsten so entstandenen Kompilationen bildeten zusammen das Corpus Iuris Canonici und in dessen überarbeiteter Fassung von 1582 somit bis 1917 das in der katholischen Kirche geltende Kirchenrecht. Das Erste Vatikanische Konzil regte die Schaffung eines einzigen, einheitlichen katholischen Gesetzbuches an, das von Papst Pius X. bei der durch ihn gebildeten Päpstlichen Kommission für Kodifizierung des Kanonischen Rechts in Auftrag gegeben und 1917 fertig gestellt wurde. Gliederung Der CIC gliedert sich in sieben Bücher: 1. Allgemeine Normen: Grundlegende Definitionen, ohne die ein Rechtswerk nicht auskommt, so etwa die Gesetzesdefinition oder die Vorschriften für die Übertragung von Kirchenämtern. 2. Volk Gottes: Rechte und Pflichten aller Gläubigen, die Kirchenverfassung (Aufgaben und Rechte des Papstes, der Diözesanbischöfe, die innere Ordnung der Teilkirchen z. B. die Aufteilung in Pfarreien und Dekanaten, die Rechtsstellung der Ordensgemeinschaften. 3. Verkündigungsdienst der Kirche: Hierunter fallen Predigt und Katechese, katholisches Schul- und Hochschulwesen, Religionsunterricht und Bücherzensur. 4. Heiligungsdienst der Kirche: Sakramente und Sakramentalien. 5. Kirchenvermögen: Verwaltungsvorschriften zu Geld- und Sachwerten der Kirche. 6. Strafbestimmungen in der Kirche: Insbesondere „kirchenspezifische“ Straftaten wie etwa Sakramentensimulation oder Gehorsamsverweigerung werden hier behandelt. 7. Prozesse: Neben den Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen im Allgemeinen finden sich hier Regelungen sowohl für das reguläre (und fast nie vorkommende) Streitverfahren über besondere Arten von Verfahren, wie z. B. das Ehenichtigkeitsverfahren (in Deutschland das häufigste Verfahren an kirchlichen Gerichten) bis hin zum Verfahren zur Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern. 29 Canon Ein einzelner Rechtssatz des CIC ist ein „Canon“, Abkürzung: Can., Mehrzahl: Canones, Abkürzung: Cann. Ein Canon kann in Paragraphen untergliedert werden. Beispiel, entnommen der deutschen Fassung des CIC 1983: • • • Cann. 145–196: Kirchenämter Can. 146: Ein Kirchenamt kann ohne kanonische Amtsübertragung nicht gültig erlangt werden. Can. 153: § 1 Die Übertragung eines Amtes … § 2 Handelt es sich um ein Amt … § 3 Das Versprechen eines Amtes … • Can. 154: … Literatur und Weblinks Text des CIC 1983 • • • http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM (deutscher http://www.vatican.va/archive/cdc/index.htm (andere Sprachen) http://www.intratext.com/X/LAT0010.HTM (lateinischer Text) http://www.codex-iuris-canonici.de (deutscher Text mit Suchfunktion) Text) und Text des CIC 1917 – wird nur mehr für die Auslegung des CIC 1983 verwendet, sonst nicht mehr geltendes Kirchenrecht • http://www.ulrichrhode.de/kanon/cic17.html (Codex Iuris Canonici von 1917 (lateinisch / französisch) Handbücher, Lexika, Literatur: • • • • • • AAS: Acta Apostolicae Sedis (das Amtsblatt des Apostolischen Stuhls) http://tinyurl.com/c4q7ghb (Archiv für katholisches Kirchenrecht, eine führende Fachzeitschrift für Kirchenrechtler) Joseph Listl, Heribert Schmitz (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts; Regensburg ²1999 (Übersichtsartikel, das klassische Handbuch) Klaus Lüdicke (Hrsg.): Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Loseblattsammlung (der deutsche Standardkommentar, Kommentierung erfolgt kanonweise) http://tinyurl.com/csh5pgm (Kanonische Gesetzbücher im Volltext auf der Seite der Kongregation für den Klerus) http://www.ulrichrhode.de/lehrv/grund/g-skriptum.pdf (Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen, von Ulrich Rhode; PDF-Datei, 494 kB) 30 Einige kirchengeschichtliche Eckpunkte Die Kirche im Reich der Merowinger und Karolinger Karl der Große sah sich als Leiter von Staat und Kirche. Der Staat grenzte seine Stellung zum Kirchengut in dreierlei Hinsicht ab: Er gewährleistete Königsschutz, verbriefte die Immunität und gewährleistete die Erhebung des Kirchenzehnten. Die Hofkapelle entstand unter den Karolingern als zentrale geistliche Institution am Königshof. Sie war die einzige institutionelle Verwaltungseinheit im Frankenreich und seinen Nachfolgereichen in Europa. Vom Königshof ausgehend entwickelten sich auch an anderen Fürsten- und Bischofshöfen Hofkapellen. In der Hofkapelle waren alle am Königshof tätigen Kleriker zusammengefasst. Diese verrichteten sowohl religiöse als auch weltliche Aufgaben. Sie waren für die sakralen Handlungen und Gottesdienste am Hof zuständig. Der Name Kapelle und daraus folgend Kaplan leitet sich von der Reliquie des Mantels des heiligen Martins ab, der lateinisch cappa oder capella genannt wurde und deren Aufbewahrung unter die Aufgaben der Hofkleriker fiel. Im administrativen Bereich waren die Kapläne für die schriftlichen Verwaltungsaufgaben, also die Ausfertigung von Urkunden und Kapitularien, zuständig. Die Hofkapelle war zentrales Organ der weltlichen und geistlichen Ordnung des Reiches18. Die capellani, also die Geistlichen an der Hofkapelle, standen in unmittelbarem Dienst des Königs und waren von den Bischöfen unabhängig. An der Spitze der Kapelle stand seit Ludwig dem Deutschen der Erzkaplan. Wegen der Kanzleifunktion der Hofkapelle wurde dieser auch bald Erzkanzler genannt. Ab 870 bekleidete dieses Amt der Erzbischof von Mainz. Otto der Große musste jedoch den Erzbischöfen von Köln und Vienne (später Trier) ebenfalls die Erzkanzlerwürde zugestehen. Daraus entwickelten sich die drei geistlichen Erzämter, die für die Reichsbereiche Deutschland (Mainz), Italien (Köln) und Burgund/Arelat (Trier) zuständig waren19. Die fränkische Kirche war Landeskirche, d. h. die räumlichen Grenzen ihrer Organisation fielen mit denen des Reiches zusammen20. Gegliedert war die Kirche nach Metropolitanprovinzen, Diözesen und Pfarrbezirken, die nicht oder jedenfalls nicht durchgängig mit den Herzogtümern, Stammesgebieten, Grafschaften, Gauen oder Hundertschaften deckungsgleich waren. Insgesamt handelte es sich um fünf Metropolitan- oder Kirchenprovinzen mit zusammen 29 Diözesen21: 1. Kirchenprovinz Mainz o o o o o o o Mainz (Ende des 4. Jhs.) Augsburg (Anfang des 4. Jhs.) Chur (Mitte des 5. Jhs.) Eichstätt (741) Halberstadt (seit Ludwig d. Fr.) Hildesheim (seit Ludwig d. Fr.) Konstanz (um die Wende des 6. und 7. Jhs. von Windisch nach Konstanz verlegt) 18 http://de.wikipedia.org/wiki/Hofkapelle_(Amt) http://de.wikipedia.org/wiki/Hofkapelle_(Amt) 20 Werminghoff, Albert: Verfassungsgeschichte der Deutschen Kirche im Mittelalter, 2. Aufl., Leipzig und Berlin 1913: Teubner, S. 12. 21 Werminghoff, S. 19. 19 31 o o o o o Paderborn (Anfang des 9. Jhs.) Speyer (Anfang des 7. Jhs.) Straßburg (4. Jh.) Verdun (Anfang des 9. Jhs.) Worms (Anfang des 7. Jhs.) 2. Köln o o o o o o o Köln (Anfang des 4. Jhs.) Bremen (Ende des 8. Jhs.) Lüttich (seit Mitte des 4. Jhs. in Tongern, seit dem 6. Jh. in Maastricht, seit Anfang des 8. Jhs. in Lüttich) Minden (Ende des 8. Jhs.) Münster (Anfang des 9. Jhs.) Osnabrück (Ende des 8. Jhs.) Utrecht (Ende des 7. Jhs.) 3. Trier o o o o Trier (Anfang des 4. Jhs.) Metz (Anfang des 6. Jhs.) Toul (Mitte des 5. Jhs.) Verdun (Anfang des 6. Jhs.) 4. Salzburg o o o o o Salzburg (Anfang des 8. Jhs.) Freising 739) Passau (Anfang des 8. Jhs.) Regensburg (739) Seben (Ende des 6. Jhs.) 5. Hamburg-Bremen (831 gegründet, 845 zerstört, 864 mit dem zu Ende des 8. Jhs. gegründeten Bistum Bremen vereinigt, das deshalb von dem Kölner Metropolitanverband abgetrennt wurde Wie in römischer Zeit galt auch in der fränkischen Periode der Grundsatz, dass jeder Bischof vom Klerus und vom Volk der Diözese gewählt werden sollte, der Gewählte vom Metropolitan und den Bischöfen der Provinz geprüft und anerkannt, endlich vom Metropolitan unter Anwesenheit von mindestens zwei anderen Bischöfen zum Bischof geweiht werden sollte. Bereits die merowingischen Könige durchbrachen diese Vorschriften. Ohne ihre Genehmigung konnte kein erledigtes Bistum seinen Vorsteher erhalten22. Unter dem Metropolitanbischof standen die episopi comorvinciales, seit karolingischer Zeit auch episcopi suffraganei, d. h. Gehilfen, genannt. Jeder Bischof war Beamter der Kirche und zugleich des Staates. Die Zusammenfassung der Kleriker an einer Kathedrale war die Vorstufe der Domkapitel. Auch die späteren Ämter des Domdekans und Domprobstes knüpften an die des archipresbyter und archidiaconus an. Jener war der erste Presbyter innerhalb des Domstifts. Wie die übrigen Presbyter hatte er zu predigen, die Messe zu lesen, die Sakramente zu spenden; darüber hinaus beaufsichtigte er die Presbyter namentlich beim bischöflichen Pontifikalamt, rekonzilierte die 22 Werminghoff, S. 19. 32 Büßer im Auftrag des Bischofs, den er bei Synoden vertreten konnte und in dessen Abwesenheit er die Spiritualien verwaltete, wenn diese nicht, wie z. B. bei Ordinationen von Klerikern, den bischöflichen ordo selbst erforderten. Der archidiaconus war der erste der an der Kathedralkirche angestellten Diakone. Er traf die äußeren Ordnungen für den Gottesdienst, leistete die Armenpflege, beaufsichtigte die Erziehung und den Lebenswandel der niederen Kleriker. Vor allem war er beteiligt an der Vermögensverwaltung des Bischofs und dessen Rechtsprechung im Gericht, an der Beaufsichtigung des Domstifts, zu dessen Mitgliedern er zählte23. Erst gegen Ende des 9. Jahrhunderts wurde es üblich, das Gesamtgebiet des Bistums auf mehrere Archidiakone aufzuteilen. Die räumliche Ausdehnung der Bistumssprengel und die Zunahme der auf dem flachen Lande wohnenden Christen führte zu einer Dezentralisierung der kirchlichen Verwaltung, zu einer Aufteilung des Diözesangebietes in kleinere Bezirke, deren Bewohner nicht allein mehr auf den Bischof als einzigen Vermittler der Gaben der Kirche angewiesen sein konnten. In diesen Bezirken wurden Geistliche angestellt, die durch Lehre, Gottesdienst und Spendung der Sakramente den Bischof ersetzten, nicht ihn verdrängten, da sie wohl Teil an seiner potestas ordinis und potestas magisterii hatten, stets aber vom Bischof selbst oder in seinem Auftrage vom Archidiakon gehandhabten potestas iurisdictionis unterstellt blieben24. Der an einer Pfarrkirche angestellte Priester (presbyter parrochialis) war Landgeistlicher. In sein Amt wurde er eingewiesen vom Bischof, sei es durch mündliche Leihe, sei es durch die symbolische Darreichung des Evangeliums, der Glockenseile oder der Kirchenschlüssel. Wenn in römischer Zeit die bischöfliche Kirche als die Eigentümerin alles kirchlichen Gutes in Stadt und Land, der Bischof als Vertreter des Eigentums und als die letzte Instanz kirchlicher Verwaltung angesehen worden war, so brachte die gesonderte Ausstattung von kirchlichen Gebäuden auf dem flachen Lande mit Grundbesitz den Beginn einer Auflösung jener Zentralisation. Sie erfolgte, anknüpfend vielleicht an die Haustempel des germanischen Heldentums, in denen das Familienhaupt für Angehörige und Gesindeleute priesterliche Funktionen ausgeübt hatte, seit Bekehrung der Germanen zum Christentum. Je mehr kirchliche Gebäude zumal vom laikalen Grundherren auf ihrem wie immer erworbenen Grund und Boden errichtet wurden, je häufiger die Grundherren als Wirkung ihres Eigentums am Kirchengebäude und seiner Ausstattung die Einsetzung der dort wirkenden Geistlichen und deren Dienste an den Kirchen als ihre Gerechtsame beanspruchten, um so mehr trat neben dem Recht des Bischofs innerhalb der Diözese ein solches der mit ihm konkurrierenden Grundherrschaft25. Nur das Kloster Fulda wurde im J. 751 von jeglicher bischöflicher Gewalt befreit und unmittelbar der Jurisdiktion des Papstes unterstellt, erhielt also gleichsam eine immunitas ab introitu episcoporum26. Die Kirche vom 10. bis 15. Jahrhundert Die erste Periode dieser Zeit umspannt die Zeit der Ottonen und ersten Salier. Sie ist charakterisiert durch die Herrschaft des deutschen Königtums über die Kirche, die an das Eigenkirchenwesen der fränkischen Zeit anknüpfte und zunächst die Erzbistümer, Bistümer und Reichsklöster dem König unterordnete, bis, seit Erneuerung des römischen Kaisertums durch 23 Werminghoff, S. 22. Werminghoff, S. 23. 25 Werminghoff, S. 24. 26 Werminghoff, S. 28. 24 33 Otto den Großen (936-973) im Jahr 962, auch das Papsttum aus dem Verfall gerettet wurde und in Abhängigkeit vom deutschen Herrscher geriet. Die zweite Periode, vorbereitet durch die cluniacensiche Reformbewegung des 11. Jahrhunderts, die gegenüber der Verweltlichung der Kirche dieser die Aufgabe einer Verkirchlichung der Welt setzte, wird eröffnet durch den Investiturstreit im Zeitalter Heinrichs IV. (1056-1106) und Gregors VII. (1073-1085). Er zerstörte die kirchliche Herrschaft der deutschen Könige über die Reichseigenkirchen und lieferte sie dem Papsttum aus, das seit den Thronkämpfen in Deutschland um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts und nach dem Untergang der Hohenstaufen für die Kirche die Vormachtstellung errang, zugleich auch ihre Zentralisation und den papalen Absolutismus zeitigte. Die dritte Periode ist die der Refomkonzilien. Sie wies dem Staat, als dessen Vertreter aber nicht mehr das deutsche Königtum, sondern auf Grund der Verfassungsentwicklung im Reich Landesfürsten und Städte erscheinen, neue Wege zur Geltendmachung seines Einflusses auf die Kirche und ihre einzelnen Anstalten. Diese spätmittelalterlichen Ansätze von Landeskirchen wurden im Zeitalter der Reformation durch ihre dogmatische und reichsrechtliche Begründung gefestigt und ausgebaut: neben die in ihrem Besitztum auf deutschem Boden geschmälerte römisch-katholische Kirche traten territorial umgrenzte evangelische Landeskirchen27. Nur deutsche Könige, freilich nicht alle, sind römische Kaiser gewesen. Die Führung dieses Titels setzte regelmäßig die Krönung durch einen rechtmäßigen Papst oder dessen Beauftragte voraus. Der Kanzler war, auf Grund der Bedeutung des Amtes für die gesamte Reichspolitik, zumeist ein höherer Geistlicher, der durch seine Tätigkeit die Anwartschaft auf ein Bistum oder Erzbistum erwarb, das ihm der König verlieh oder vermittelte, wenn er nicht schon vor Übernahme Geschäfte Bischof war. Die Erzbischöfe usw. waren die Staatsmänner, die Diplomaten und Gesandten des Königs auf Kosten eben ihrer Kirchen. Sie beherbergten den König auf seinen Reisen durch das Reich, dergestalt, dass von diesem bei einem Aufenthalt in einer Bischofsstadt alle nutzbaren Hoheitsrechte wie Gericht, Zoll, Münze und Geleite in Verwaltung genommen wurden. Ebenso wie in fränkischer Zeit die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte vornehmlich der königlichen Klöster Diener des Staates und der Kirche waren, so galten auch im deutschen Reich des Mittelalters, nicht zuletzt dank den Reichsverwaltungsgrundsätzen des 10. und 11. Jahrhunderts, die Vorsteher der Reichseigenkirchen als Beamte nicht allein der Kirche, sondern auch des Reiches, demnach als Reichsfürsten. Geistliche Reichsfürsten konnten seit Ausgang des 12. Jahrhunderts nur diejenigen Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sein, die als Vertreter ihrer Kirchen mit deren Regalien unmittelbar vom König investiert und belehnt wurden 28. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts waren Reichsfürsten: der Patriach von Aquileja, alle Erzbischöfe und die meisten Bischöfe, alle Äbte von Reichsklöstern, alle Äbtissinnen der Reichsfrauenklöster und Reichsfrauenstifter, dazu der Reichskanzler und der Propst des Aachener Marienstifts. Für die Abhängigkeit der Laienschaft und des Klerus von den Bischöfen kam es nicht darauf an, wer der weltliche Stadtherr war: jede Stadt gehörte zu einer Diözese – nur Braunschweig gleichzeitig zu zwei benachbarten Bistümern -, ihr Bischof jedoch war durchaus nicht regelmäßig oder gar immer ihr Herr. Reichsstädte wie Augsburg, Konstanz und Lübeck, die sog. „Freien Reichsstädte“ Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Köln und Regensburg waren zugleich 27 28 Werrminghoff, S. 39. Werminghoff, S. 67. 34 Sitze von Bischöfen, die in ihnen einzelne weltliche und darunter grundherrliche Rechte ausübten, als ihren Stadtherrn aber erkannten sie nur den König an, und entsprechend war die Stellung von Landstädten unter der weltlichen Herrschaft von Reichsäbten und weltlichen Reichsfürsten, während bei bischöflichen Städten der Stadtherr nicht auch regelmäßig ihr kirchlicher Oberer war; Städte wie Andernach und Linz gehörten wohl zum Territorium der Kölner Erzbischöfe, kirchlich aber zur Erzdiözese Trier, eines Bestandteils der Trierer Kirchenprovinz, und eine Stadt wie Jüterbog hatte wohl den Erzbischof von Magdeburg zum Stadtherrn, war aber der Diözese seines Suffragans, des Bischofs von Brandenburg29. Alle Erzbischöfe waren reichsunmittelbar, also Reichsfürsten, bis auf den Erzbischof von Prag als Untergebenem des Königs von Böhmen. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts war die Kirche in 6 Provinzen und das exemte Bistum Kammin gegliedert30: Kirchenprovinz Mainz: 1. Mainz (seit Ende des 4. Jhs. als Erzdiözese (Erzbistum) 2. Augsburg (Anfang des 4. Jhs. 3. Bamberg (1007) 4. Chur (Mitte des 5. Jhs.) 5. Eichstätt (741) 6. Halberstadt (seit Ludwig d. Fr.) 7. Hildesheim (seit Ludwig d. Fr.) 8. Konstanz (um die Wende des 6. und 7. Jhs. von Windisch nach Konstanz verlegt 9. Olmütz (gegr. um 975, wiederhergestellt 1063) 10. Paderborn (Anfang des 9. Jhs.) 11. Prag (gegr. Um 976) 12. Speyer (Anfang des 7. Jhs. 13. Straßburg (4. Jh.) 14. Verdun (Anfang des 9. Jhs.) 15. Worms (Anfang des 7. Jhs.) 16. Würzburg (741) Kirchenprovinz Köln: 1. Köln (Anfang des 4. Jhs.) als Erzdiözese 2. Lüttich (seit Mitte des 4. Jhs. in Tongern, seit dem 6. Jh. in Maastricht, seit Anfang des 8. Jhs. in Lüttich) 3. Minden (Ende des 8. Jhs.) 4. Münster (Anfang des 9. Jhs.) 5. Osnabrück (Ende des 8. Jhs.) 6. Utrecht (Ende des 7. Jhs.) Kirchenprovinz Trier: 1. Trier (Anfang des 4. Jhs.) 2. Metz (Anfang des 6. Jhs.) 3. Toul (Mitte des 5. Jhs.) 4. Verdun (Anfang des 6. Jhs.) Kirchenprovinz Salzburg: 1. Salzburg (Anfang des 8. Jhs.) als Erzdiözese 2. Brixen (seit Ende des 6. Jhs. in Seben, um 967 nach Brixen verlegt) 3. Chiemsee (1213) 29 30 Werminghoff, S. 99. Werminghoff, S. 123 f. 35 4. Freising (739) 5. Gurk (gegr. 1072) 6. Lavant (gegr. 1225) 7. Passau (Anfang des 8. Jhs.) 8. Regensburg (739) 9. Seckau (1217/18) Kirchenprovinz Hamburg-Bremen: 1. Hamburg-Bremen (Hamburg gegr. 831, zerstört 845, mit Bremen (Ende des 8. Jhs. und bis 864 Suffraganbistum von Köln) vereinigt als Erzdiözese 2. Mecklenburg-Schwerin (um 992, nach Schwerin verlegt 1192) 3. Oldenburg in Holstein-Lübeck (um 968, nach Lübeck verlegt um 1160) 4. Ratzeburg (um 1065) Kirchenprovinz Magdeburg: 1. Magdeburg (968 als Erzdiözese) 2. Brandenburg (948, bis 968 unter Mainz) 3. Havelberg (948, bis 968 unter Mainz) 4. Meißen (um 968, unter Prag gestellt 1365, eximiert 1398) 5. Merseburg (968, aufgehoben 981, wiederhergestellt 1004) 6. Zeitz-Naumburg (gegr. 968, nach Naumburg verlegt vor 1022) Exemtes Bistum Kammin (in Wollin gegr. 1140, nach Kammin verlegt um 1180 Insgesamt handelte es sich um sechs Kirchenprovinzen und 46 Bischofssitze, da jeder Erzbischof für das Gebiet seiner Provinz deren Metropolit und für das Gebiet seiner Erzdiözese (seines Erzbistums) der Bischof war. Die Geschichte der Besetzung der deutschen Bistümer während des 10. bis 15. Jahrhunderts vergegenwärtigt den allmählichen Wandel in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche, zugleich das allmähliche Steigen des Einflusses und der Betätigung kirchlicher Wahlkörperschaften und des Papsttums. Je mehr das Recht des Königtums an der Besetzung der Bistümer sich zu tatsächlicher Beteiligung an ihr verflüchtigte – von der königlichen Investitur der Bischöfe in das Gut ihrer Kirchen ist hier nicht die Rede, da sie staatsrechtlichen Normen unterworfen war -, um so mehr wurde die Wahl der Bischöfe durch die Domkapitel, die Ernennung der Bischöfe durch die Päpste die für die Wiederbesetzung erledigter Bischofsstühle gültige Regel31. Das Konstanzer Konkordat der „Deutschen Nation“ mit Papst Martin V. (1417-1431) im Jahr 1418 und das Wiener Konkordat zwischen Friedrich III. (1440-1493) und Nicolaus V. (14471455) im Jahr 1448 suchten allein zwischen dem Wahlrecht der Domkapitel und dem Ernennungsrecht des Papstes einen Ausgleich herbeizuführen. Durch sie wurden die Ansprüche der Landesgewalten nicht beseitigt; diese wussten vielmehr, u. a. durch päpstliche Privilegien, Rechte zu erwerben, auf Grund derer sie die Einsetzung von Bischöfen ihres Willens herbeiführen konnten32. Die Verfassung der Domkapitel lehnte sich ursprünglich an das Vorbild an, das die Aachener Institutio canoricorum aus dem Jahr 816 gegeben hatte. Sie vereinigte zunächst den Bischof und die an seiner Domkirche tätigen Geistlichen ohne Unterschied der Weihegrade zu gemeinsamem Leben (vita canonica, communis), hielt sie zusammen durch den gemeinsamen Besitz und Genuss des Kirchengutes und hinderte sie nicht, ihr ererbtes oder erworbenes Privateigentum auch weiterhin zu behalten. Schon im Laufe des 9. Jahrhunderts begann die Auflösung 31 32 Werminghoff, S. 125. Werminghoff, S. 125 f. 36 dieser vita canonica. Unter den Domherren machten sich Vermögensunterschiede bemerkbar; die steigenden Anforderungen der Reichsgewalt an die Leistungsfähigkeit des Kirchengutes, der Eifer reichstreuer und die Schwäche verschwenderischer Bischöfe gefährdeten die Einnahmen und den Unterhalt der Domherren. Die Folge war eine Drittelung des der Bischofskirche gehörigen Gutes: ein Teil sollte fortan die Lasten für das Reich tragen, derart z. B., dass mit ihm die Vassallen und Ministerialen der Kirche ausgestattet wurden; der zweite Teil sollte als mensa episcopi den Unterhalt des Bischofs und seiner persönlichen Diener ermöglichen, der dritte als mensa canonicorum (capituli) die Einkünfte des Domkapitels und seiner Mitglieder vor jeder Beeinträchtigung durch König und Bischof sicherstellen33. Im Lauf der Zeit fiel die mensa canonicorum einer weiteren Zersplitterung anheim, indem man sie wiederum drittelte: ein Teil verblieb dem Domkapitel als solchem für gemeinsame Zwecke, ein zweiter Teil diente einzelnen Domdignitären wie z. B. dem Domprobst als Amtsausstattung, ein dritter Teil lieferte die Pfründerträge für jeden einzelnen Domherren. Nach wie vor aber blieb das Tafelgut des Domkapitels eine vermögensrechtliche Einheit, mochte sie aus noch so vielen zerstreut liegenden Grundstücke, aus noch so vielartigen Ansprüche auf Dienste und Abgaben von Hintersassen, auch aus kirchlichen Rechten, wie z. B. Patronaten an Pfarrkirchen und Kapellen, bestehen. Als eine Einheit konnte sie nach Umfang und Ertrag durch Kauf, Tausch und Stiftungen vermehrt werden, bei guter Bewirtschaftung, u. a. durch Ansetzung von Dörfern, dem Domkapitel reiche Einnahmen verbürgen34. Die Verfassung der Domkapitel kann seit dem 13. Jahrhundert als in ihren Grundzügen abgeschlossen gelten, so starke örtliche Verschiedenheiten sie auch aufwies. Zu ihnen gehörten einmal die Domherren (canonici, c. maiores, c. maioris ecclesiae als der Kathedralkirche der Bischofsstadt) im Vollbesitz der Kanonifikate (canonicatus canonicae) mit den Rechten des votum in capitula, des stallum in choro, der praebenda. Ihre Zahl richtete sich nach dem Vermögen der Kirche, war am größten in Köln, am kleinsten in Meißen. Neben und unter ihnen standen die iuniores canonici non capitulares, domicelli, domicellares canonici in pulvere, Jungherren, d. h. junge Leute, die im Domstift Aufnahme gefunden hatten, aus dessen Einkünften erhielten und von einem Scholaster oder Kantor unterrichtet wurden; so lange sie unter Aufsicht ihrer Lehrer standen, waren sie canonici non emancipati, so bald sie davon befreit wurden, empfingen sie wohl als canonici emancipati eine praebenda minor, mussten aber eine Zeit lang warten, bis sie z. B. hinsichtlich des votum in capitulo den älteren Domherren als dem canonici in fructibus et floribus gleichgestellt wurden. Canonici supernumerarii exspectantes waren endlich solche, die in die Domkapitel und zumal in die capitula clausa aufgenommen und von deren Einkünften unterhalten wurden, bis dem Einzelnen eine erledigte Pfründe eingeräumt werden konnte35. Wohl blieben die Bischöfe die Inhaber der iurisdictio über die Domkapitel und ihre Geistlichen, berechtigt zur Teilnahme an den Kapitelversammlungen und ihren Beschlüssen, in der Verwaltung der Diözesen aber wurden sie, häufig erst nach heftigen Kämpfen, immer abhängiger von ihren Domkapiteln. Diese waren ursprünglich nur eine beratende Behörde der Bischöfe, die sich bei Verwaltungshandlungen und deren Beurkundung ihres Rates bedienen konnten. Im Lauf des 12. und 13. Jahrhunderts errangen die Domkapitel das ausschließliche Recht, die Bischöfe zu wählen, schoben also die Beteiligung der Laien, u. a. der Vasallen und Minis- 33 Werminghoff, S. 145 f. Werminghoff, S. 145 f. 35 Werminghoff, S. 146. 34 37 terialen, und des Klerus der Diözesen, u. a. der übrigen Kollegiatkirchen und Klöster, beiseite. Während einer Stuhlerledigung verwaltete das Domkapitel die Diözese36. Der kollegialen Verfassung der Domkapitel glich die der Stifts- oder Chorherrenkapitel, jener Genossenschaften von Geistlichen, deren Mittelpunkt die Stifts- oder Kollegiatkirche war. Derartige Stiftskirchen finden sich in großer Zahl, in Bischofskirchen neben der Domkirche, in anderen Städten neben den von je einem Priester besorgten Pfarrkirchen oder Kapellen 37. Die steigende Zahl von Geistlichen, die den einzelnen Bischof in der Verwaltung seines Sprengels unterstützten, entsprach nicht allein der räumlichen Größe jeder Diözese, nicht nur dem vielseitigen Inhalt der bischöflichen Rechte und der gleichzeitigen Verbindung kirchlicher Obliegenheiten mit reichs- wie landesfürstlichen Gerechtsamen zu Händen des Bischofs; sie waren auch das Anzeichen eines allmählichen Ausbaus der Diözesanverfassung, der gleichzeitig mit dem der Landesverfassung betrieben wurde, derart das die Ordnungen wie der Diözese so des Territoriums einander wechselseitig beeinflussten, ohne doch je zusammenzufallen. Neben den Weihbischöfen als solchen Geistlichen, die den Bischöfen in der Wahrnehmung der iura ordinis episcopalia zur Seite standen, begegnen als Gehilfen bei Ausübung der bischöflichen protestas iurisdictionis die Archidiakone, alsdann die Richter, Offiziale und Generalvikare, jene als die nach älterem Pfründenrecht, diese als die nach jüngerem Beamtenrecht angestellten Gehilfen des Bischofs, deren Tätigkeit freilich oft und mannigfach sich durchkreuzte38. Papst und Kirchenstaat Die Herrschaft der merowingischen Könige über die fränkische Landeskirche, dazu die Unterordnung des Papsttums unter den Kaiser von Byzanz, wie sie nach Zerstörung des ostgotischen Reiches in Italien (555) eingetreten war, verhinderten unmittelbare Beziehungen des Papstes zur fränkischen Kirche. Der Papst war Reichsbischof, verpflichtet zum Fidelitätseid und seit 824 zu einem besonderen Amtseid vor Antritt seines Pontifikats. Er war der erste Reichsbischof und deshalb anerkannt als die höchste Autorität für kirchliches Dogma und Recht 39. Wie im 8. Jahrhundert die Beziehungen der fränkischen Kirche zum Papsttum neu belebt wurden, so war auch die Gründung des Kirchenstaates, des patrimonium sancti Petri, wie er seit dem 11. Jahrhundert genannt wurde, die Folge des Einvernehmens zwischen den Karolingern und den Päpsten, die sich seit Anfang des 8. Jahrhunderts allmählich aus dem Untertanenverhältnis zu Byzanz lösten, um Untertanen der fränkischen Herrscher zu werden. Als Eigentümer der sancta Die ecclesiae Romanae res publica galt der Apostel Petrus. An dessen Stelle verwaltete ihn der Papst als dominus, so dass er von dem cunctus noster publicus rei publicae Romanorum sprechen konnte. Er hatte den Befehl über das römische Heer, die Gewalt über die Befestigungswerke und die Gerichtsbarkeit über die Bewohner40. Der Papst war als Herr des Kirchenstaates nicht souverän: aus einem Untertan des byzantinischen Kaisers wurde er ein Untertan des fränkischen Herrschers, nach dessen italienischem Königtum, später Kaisertum seit 781 bzw. 800, die Papsturkunden datiert wurden, dessen Namen die seit Hadrian I. (772-795) geprägten Münzen neben dem des Papstes trugen. Karl der Große nannte sich seit 774 patricus Romanorum, nachdem schon im Jahr 754 Pippin vom Papst 36 Werminghoff, S. 150. Werminghoff, S. 151. 38 Werminghoff, S. 155. 39 Werminghoff, S. 30. 40 Werminghoff, S. 31. 37 38 diesen Titel erhalten, dann aber nicht geführt hatte. Der Kirchenstaat war „eine mit umfassenden Hoheits- und Immunitätsrechten ausgestattete geistliche Herrschaft, welche innerhalb des fränkischen Reiches lag“41. Das Papsttum war bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts zu schwach gewesen, um sich den Einwirkungen der römischen Adelsfraktionen, dann der Herrschaft des deutschen Kaisertums zu entziehen. Als dieses aber, in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber der Kirche, das Papsttum reformiert hatte, gelang es Gregor VII. (1073-1085), getragen von cluniacensichen Anschauungen, den Kampf um die Befreiung von der deutschen Herrschaft zu beginnen und wenigstens theoretisch die Grundprinzipien hierokratischer Weltherrschaft festzustellen. Die Theorie des Papats als der unmittelbar von Gott gesetzten Gewalt über die Kirche und daher auch über den weltlichen Staat, wie sie Bonifaz VIII. (1294-1303) durch die Bulle Unam sanctam im Jahr 1302 verkündete, entsprachen der Absolutismus der Päpste im Hinblick auf ihr Kirchenregiment, der beibehalten wurde, selbst als die weltliche Machtstellung durch die sog. babylonische Gefangenschaft der Päpste in Avignon (1309-1378) stark erschüttert war, so dann die immer stärkere Zentralisation der Verwaltung der Kirche zu Händen des Papstes, endlich der immer größere Fiskalismus des kirchlichen Verfassungslebens. … Die Kirche war das imperium mundi, die Nachfolgerin des römischen Kaiserreichs42. Die Geschichte der Besetzung des päpstlichen Stuhles seit dem 10. Jh. bis zum Ausbruch des Schismas im J. 1378 hebt mit den Parteikämpfen in Rom an, denen Otto I. in den Jahren 962 und 963 durch Erneuerung und Ausdehnung der kaiserlichen Rechte ein Ende zu machen suchte. Die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts zeitigte neue Kämpfe, die ein neues Einschreiten des Kaisers zur Folge hatten; die Papstwahlordnung aus dem Jahr 1059 aber suchte einmal den Einfluss der römischen Fraktionen zu brechen, sodann des Kaisers zu beschränken. Das Laterankonzil im Jahr 1179 führte in die Papstwahlen das Prinzip der Zweidrittelmajorität ein. Auf dem 2. Konzil zu Lyon im Jahr 1274 wurde die Konklaveverordnung erlassen, die Clemens V. (1305-1312) und Clemens VI. (1342-1352) in den Jahren 1312 (?) und 1351 in einigen Punkten ergänzten. Der Ausbruch des Schismas im J. 1378 war die Folge von Parteibildungen im Kardinalskollegium, dessen Mitglieder französischer und italienischer Nationalität einander befehdeten, bis erst das Konstanzer Konzil (1414-1418) den unhaltbar gewordenen Zuständen und den Kämpfen der zuletzt drei Päpste ein Ende setzte. Das neue, durch das Basler Konzil (1431-1449) im Jahr 1439 veranlasste Schisma ist das letzte geblieben43. Die Städte in Mittelalter und Neuzeit Literatur: Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart 1988: Ulmer. Haase, Carl (Hrsg.): Die Stadt des Mittelalters, 3 Bände, Band 2: Recht und Verfassung, Darmstadt 1972: Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, das zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, von denen meist 41 Werminghoff, S. 34. Werminghoff, S. 196. 43 Werminghoff, S. 207. 42 39 das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet44. Die Bedeutung des deutschen Stadtrechts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation rechtfertigt eine Hervorhebung der deutschen Stadtrechtstradition. Das deutsche Stadtrecht verschaffte den Städten im internationalen Vergleich besondere städtische Autonomie. Es stand im Mittelalter im Zusammenhang mit der deutschen Ostsiedlung und war nicht zuletzt für Stadt(neu)gründungen im osteuropäischen Raum vorbildlich. Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert. Durch sie wurden nicht nur Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert. Oft wurde das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig von anderen rezipiert; so die Stadtrechte von Soest (dem ersten im deutschen Raum nachweislich aufgezeichneten Stadtrecht), Dortmund, Münster, Minden und anderen westfälischen Städten, ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln. Die Gemeinschaft der Städte, die das Recht einer Stadt übernommen bzw. durch den Stadtherrn übertragen erhalten hatten, wird als deren Stadtrechtsfamilie bezeichnet. Das Lübische Stadtrecht wurde 1160 aus dem Soester Recht abgeleitet. Es gewann – bedingt durch die Vormachtstellung von Lübeck in der Hanse – die Küstenstriche von Schleswig bis zu den östlichsten deutschen Ansiedlungen an der Ostsee. Das Magdeburger Recht verbreitete sich in den Binnenlanden bis nach Böhmen, Schlesien, die heutige Slowakei (u. a. in die Zips) und Polen hinein und als Kulmer Recht über das Deutschordensland Preußen. In Polen war das Magdeburger Stadtrecht das allgemein verbindliche. Aus dem Magdeburger Recht leitete sich das Brandenburger Stadtrecht in der Mark Brandenburg, in Pommern und im südlichen Mecklenburg ab. Das Stadtrecht spielte eine wichtige Rolle bei der deutschen Ostsiedlung im Mittelalter: Kolonisten wurden unter der Voraussetzung angeworben (oder siedelten eigenständig), dass sie in den von ihnen gegründeten Orten ihr eigenes Recht behalten konnten. Das Stadtrecht war zunächst im Kern ein Marktrecht, ergänzt durch städtische Gerichtsbarkeit und Befestigungsrecht. Erst später wurden die Stadtrechte auch von Städten übernommen, deren Bevölkerung nicht deutschsprachig (Ostpolen, Litauen, westliches Russland) oder nicht mehr deutschsprachig war (Böhmen, Mähren u. ä.). Vom heutigen Standpunkt aus ist bemerkenswert, dass eine geschlossene Ansiedlung durchaus in verschiedene Stadtrechtsgebiete aufgeteilt sein konnte. Zahlreiche heutige deutsche Städte sind aus solchen Ansiedlungen entstanden, die im Rechtssinne ursprünglich mehrere Städte umfassten (z. B. Hildesheim, Braunschweig, Kassel). Die Übernahme eines Stadtrechts bedeutete in der Regel die Anerkennung der abgebenden Stadt als Rechtsvorort; z. B. war Magdeburg Rechtsvorort für die Städte mit Magdeburger Recht. Der dortige Schöffenstuhl entschied damit über Rechtsunklarheiten in den mit dem Magdeburger Recht beliehenen Städten. So ist es auch zu erklären, dass bestimmte Stadtrechte unter verschiedenen Namen bekannt sind, obwohl sie ursprünglich aus derselben Quelle stammen: Der Name kennzeichnet dann nicht die ursprüngliche Rechtsherkunft, sondern den anerkannten Rechtsvorort45. Der Bürgerbegriff des Spätmittelalters ist ein klar definierter, normativer Begriff. Bürger war, wer den Gesamtschwur der versammelten Bürgergemeinde anläßlich der Ratsumsetzung mitleistete. Bürger wurde, wer die Voraussetzungen der Bürgerrechtsaufnahme erfüllte, vom 44 45 http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht 40 Vertreter des Stadtherrn oder vom Rat zum Bürgerrecht zugelassen wurde, den Einzelbürgereid des Neubürgers ablegte und in die Neubürgerliste aufgenommen wurde. … Die Bezeichnung „Bürger“ war zunächst vielfach dem Kreis der „Besten“ oder „Weisesten“ , der ratsfähigen Schicht, vorbehalten46. Die Begriffe „Reichsstadt“ und „Territorialstadt“ (Landstadt) geben die Zugehörigkeit von Städten zu den übergreifenden Herrschafts- und Ordnungssystemen Reich und Territorium (Land) wieder. Verfassungsgeschichtlich grundlegend ist für die Stadt jedoch die unmittelbare Beziehung zu ihrem Stadtherrn. Im Falle der Reichsstadt ist der König (Kaiser) der Stadtherr, im Falle der Territorialstadt kann es ein weltlicher oder geistlicher Herr oder eine geistliche Korporation sein. Die Freien Städte zeichnen sich dadurch aus, das sie sich als ehemalige Bischofsstädte weitgehend der Herrschaft ihres bischöflichen Stadtherrn entzogen haben und im Hinblick darauf frei sind. Da sie der königlichen Oberhoheit unterstehen und den allgemeinen Rechts- und Friedensschutz des Königs genießen, können sie insoweit den Reichsstädte zugeordnet werden. … Der Ausdruck „freie Reichsstadt“ kommt im Spätmittelalter in der Regel nicht vor. Wenn ihn etwa die Stadt Basel am Ausgang des 15. Jahrhunderts gebraucht, so ist die Freie Stadt damit gemeint47. Neben dem Stadtherrn übt der Rat in der Stadt die Herrschaft aus. Die Kompetenzen des Rats erweitern sich mit der Übernahme stadtherrlicher Ämter und Befugnisse in den ursprünglichen Herrschaftsbereich des Stadtherrn hinein, doch tritt der Rat nicht an die Stelle des Stadtherrn. Seine autogene, nicht vom Stadtherrn hergeleitete Legitimation bezieht der Rat aus dem genossenschaftlichen Gemeindegedanken. In den Reichsstädten wird die obrigkeitliche Herrschaftsgewalt des Rats von der Stadtherrschaft des Königs und den Bindungen an König und Reich hergeleitet48. Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe wurden Änderungen der Stadtrechte notwendig. So entstanden im Lauf des 15., 16. und 17. Jahrhunderts an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, sogenannte „Reformationen“, wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt wurde, in Hamburg z. B. unter Bürgermeister Hermann Langenbeck. Zuletzt mussten die alten Stadtrechte zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste der Autorität der Landesherren weichen. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden auch fast alle bis dahin 51 reichsfreien Städte mediatisiert, also einer staatlichen Herrschaft unterstellt. Bei den übrig bleibenden freien Städten Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck wandelte sich das Stadtrecht mit der durch den Fortfall des Reiches gewonnenen völkerrechtlichen Souveränität in eigenstaatliches Recht um. Nur für das Familien- und Erbrecht blieben einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis zum Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 erhalten49. Soester Stadtrecht Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete Stadtrecht. 46 Isemann, S. 93 Isemann, S. 107 48 Isemann, S. 131. 49 http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht 47 41 Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut sowie der alten Schrae. Vermutlich geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z. B. von Korbach. Insgesamt war das Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im norddeutschen Raum. Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das unter anderem von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester Stadtrecht, in modifizierter Form, als Lübisches Recht weithin in den Ostseeraum ausstrahlte. Eine weitere, wenn auch kleinere Stadtrechtsfamilie entwickelte sich aus der Verleihung des Soester Rechts an Lippstadt im 13. Jahrhundert als Lippisches Stadtrecht50. Lippisches Stadtrecht Als Lippisches Stadtrecht galt ab dem 13. Jahrhundert ein Stadtrecht nach dem Vorbild Lippstadts, Lemgos oder Soests im Land Lippe. Es verbreitete sich vor allem innerhalb der Hansestädte. Lippstädter Stadtrecht entstand unter dem Einfluss der Rechte und Privilegien Soests. Das Lippstädter Stadtrecht seinerseits wurde für Lemgo (1245), Detmold (1263) und Rheda (1355) übernommen, außerhalb Lippes z. B. auf Hamm (1225) übertragen, vgl. Hammer Stadtrecht. Das Stadtrecht Lemgos wurde beispielsweise Blomberg verliehen. Das auf der Schrae verzeichnete Soester Stadtrecht wurde auch für Lübeck übernommen. Aus dem Lübecker Stadtrecht ging die Lübische Stadtrechtsfamilie hervor51. Hammer Stadtrecht Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I. von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urkunde von 1213 bestätigt hat. Ein Irrtum oder eine Täuschung des Grafen über eine dermaßen wichtige Angelegenheit ist dabei so gut wie ausgeschlossen. Die Urkunde von 1213 enthält eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften des Lippstädter Rechts, das die ersten Besiedler mit Erlaubnis des Grafen Adolf von der Mark als Stadtrecht gewählt haben sollen. Die Normen der beiden Urkunden tendieren zwar im Grundsatz in die gleiche Richtung, in ihrer konkreten Fassung weichen sie aber teilweise auf bemerkenswerte Weise voneinander ab. Auch die Reihenfolge der Normen ist eine andere. Außerdem finden sich in beiden Stadtrechten Bestimmungen, die im jeweils anderen Stadtrecht überhaupt nicht vorkommen. Von den sechzehn Artikeln des Lippstädter Rechts haben nur sieben eine Entsprechung in der märkischen Urkunde, während umgekehrt von den neun Artikeln des märkischen Rechts neun gar keinen Ursprung im Lippstädter Recht finden. Eine Gegenüberstellung 50 51 http://de.wikipedia.org/wiki/Soester_Stadtrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Lippisches_Stadtrecht 42 beider Urkunden ergibt somit, dass zwischen beiden Schriftstücken kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Allerdings gibt die märkische Urkunde selbst zu erkennen, dass es den Hammer Bürger frei stand, vom ursprünglichen Recht abweichende Regelungen zu treffen, „etwas Besseres“ zu wählen. Auch das Lippstädter Recht, das dem alten Soester Recht entnommen sein soll, stimmt nicht exakt mit diesem überein. Somit ist damit auszugehen, dass die Vertreter der Bürgerschaft dem Grafen Adolf als Gründer ihrer Stadt ihre Wünsche vorgetragen haben und dabei von Experten für das Lippstädter Recht beraten worden sind. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die dann aufgezeichnete Urkunde. Hinzu kommt, dass nach Overmann das Lippstädter Recht, auf das sich die Urkunde beruft, erst nach ca. 1220 erstmals in schriftlicher Form vorlag. Er wertet auch dies als Zeichen dafür, dass die Urkunde erst zu einem späteren Zeitpunkt gefertigt worden sei. Vor dem Hintergrund von Philippis Ausführungen ist diese Schlussfolgerung möglich, aber nicht zwingend. Eine spätere Fertigung der Urkunde wäre nur dann zweifelsfrei nachgewiesen, wenn sie klaren und wörtlichen Bezug auf ein nachweislich erst später niedergeschriebenes Schriftstück nehmen würde. Das ist aber sichtlich nicht der Fall, da die Übereinstimmungen zwischen der märkischen Urkunde und der nach 1220 verfassten lippischen eher gering sind. Man könnte sich genauso gut auf eine heute unbekannte frühere Fassung oder sogar auf mündliche Überlieferungen des Lippstädter Rechts gestützt haben52. Lübisches Recht Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“. Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Zeit der Wikinger und von der Gotländischen Genossenschaft in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte. Eine frühe Zusammenfassung als Kodex erfolgte 1294 auf Veranlassung des Lübecker Kanzlers Albert von Bardewik. Im Auftrag des Lübecker Bürgermeisters Tidemann von Güstrow wurde es 1348 von dem Domvikar Helmicus Thymmonis geschrieben und danach auch Tideman Güstrowscher Kodex genannt. Es wurde dann im Jahre 1586 revidiert und von Johann Balhorn als Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals in hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur einmal durch den Kassarezess sowie den Bürgerrezess modifiziert und im Ansatz kodifiziert. Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde. Gegen Entscheidungen von Städten mit Lübischem Recht war das Rechtsmittel an den Oberhof Lübeck als Appellationsinstanz gegeben. Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands53. 52 53 http://de.wikipedia.org/wiki/Hammer_Stadtrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Lübisches_Recht 43 Abbildung 1: Die stadtrechtliche Verflechtung Westfalens54 54 http://tinyurl.com/zcn5zdk 44 Magdeburger Recht Das Magdeburger Recht ist eine Form des Stadtrechts, die ihren Ursprung in der Stadt Magdeburg hat und von dort aus erheblichen Einfluss auf das Stadtrecht in Ostmitteleuropa und Osteuropa entfaltete, oft in seiner schlesischen und polnischen Variante, dem Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete55. Das allgemeine Stadtrecht hat seine Wurzeln in dem Gewohnheitsrecht der Kaufleute, in den vom Grundherren verliehenen Privilegien und von der jeweiligen Gemeinschaft selbst beschlossenen Regeln („Willkür“). Innerhalb der Stadt wurde den Bürgern durch das Stadtrecht die persönliche Freiheit, das Eigentumsrecht, die Unversehrtheit von Leib und Leben und die geregelte wirtschaftliche Tätigkeit garantiert. Die erste schriftliche Quelle für die Existenz des Magdeburger Stadtrechts ist das Privileg des Erzbischofs Wichmann 1188, durch welches das städtische Gerichtsverfahren vereinfacht werden sollte. Eine solche Änderung setzt bereits existierendes Stadtrecht in Magdeburg logisch voraus. 1294 kauften die Bürger Magdeburgs dem Erzbischof die Ämter des Schultheißen und Burggrafen ab und konnten sie somit selbst besetzen. Der Erzbischof blieb zwar formal Gerichtsherr, da er aber die Ämter nur mit den von der Stadt bestimmten Personen besetzen konnte, lag die Gerichtsbarkeit praktisch in städtischer Hand. Im selben Jahr bildete sich die Aufgabentrennung von Rat und Schöffengericht aus, in der der Schöffenstuhl (Schöppenstuhl) für die Rechtsprechung zuständig war, während der Rat für Verwaltung und Gesetzgebung verantwortlich war. Ab diesem Zeitpunkt kann von dem Magdeburger Stadtrecht als „Magdeburger Recht“ in dem Sinne der unabhängigen Selbstverwaltung der Stadt gesprochen werden. Regelungen des Magdeburger Stadtrechts Besonderheiten der Prozessordnung Eine wesentliche Neuerung des Magdeburger Rechts bestand in der Beseitigung der so genannten „Prozessgefahr“ direkt im ersten Paragrafen, durch die nun ausgeschlossen wurde, dass ein Prozess allein aufgrund nicht korrekter Wortwahl im Prozess verloren ging. Diese Änderung stärkte das Vertrauen in das Gericht und begründete eine größere Rechtssicherheit. Bei durchreisenden Kaufleuten kam das so genannte „Gastrecht“ zum Einsatz, das bestimmte, dass in diesen Fällen die Streitfrage durch das Gericht innerhalb eines Tages gelöst werden sollte. Diese Regelung des Prozessverfahren zeigt sehr deutlich, dass es sich beim Magdeburger Recht im Wesentlichen um ein Kaufmannsrecht handelt. Kaufmannsrecht In dem Bereich des Kaufmannsrechts regelte das Magdeburger Stadtrecht wirtschaftsrechtliche Fragen wie etwa Haftung für die Ware, die Rechnungslegungspflicht der Kaufleute, die geordnete Buchführung, Fragen des Gesellschafterkapitals und des treuhänderischen Wirkens. 55 http://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Recht 45 Ehegüter- und Erbrecht Grundsätzlich galt nach Magdeburger Stadtrecht der Ehemann als Vormund seiner Ehefrau. Man nimmt heute an, dass dabei zwar eine Gütertrennung bestand, der Ehemann aber das Vermögen der Frau verwaltete. Trotz der Vormundschaft des Ehemanns war das selbstständige Auftreten der Frau als Rechtsperson vor Gericht vorgesehen. Strafrecht Als wichtige Vorschriften im Strafrecht des Magdeburger Stadtrecht können die Abschaffung der Sippenhaft angesehen werden, dass also bei Körperverletzung und Totschlag ausschließlich der Täter und nicht seine Familie zur Rechenschaft gezogen werden kann, die Aufwertung der prozessualen Rechtsfindung und des Zeugenbeweises vor Gericht im Gegensatz zu Blutrache und Gottesurteil und die Aufhebung der Verjährung für Gewaltverbrechen. Gerichtsverfassung Mit der Urteilsfindung war in Magdeburg der so genannte „Schöppenstuhl“ betraut, der in der Regel aus elf Schöffen bestand, die auf Lebenszeit mit dem Amt betraut waren und ihren Nachfolger selbst bestimmen konnten. Ab 1336 war eine gleichzeitige Mitgliedschaft in dem für die Rechtsprechung verantwortlichen Schöffenkollegium und dem für die Gesetzgebung zuständigen Rat in Magdeburg untersagt. Neben der Funktion als Gerichtshof für Magdeburg kam dem Schöffenstuhl auch hohe Bedeutung bei der Rechtsauslegung anderer Städte zu, die sich nach Magdeburger Recht konstituiert hatten. Ausbreitung des Magdeburger Rechts Schon nach 1160, also noch vor der Herausbildung des Magdeburger Stadtrechts als Recht der völligen Stadtselbstverwaltung, erhielt Stendal das Magdeburger Stadtrecht zugewidmet. Das Magdeburger Recht wurde in der Folge vielen neu gegründeten Städten im „Neusiedelgebiet“ vom jeweiligen Stadtherren verliehen und wirkte teilweise sogar in die Gebiete westlich von Magdeburg (im heutigen Niedersachsen) hinein. Vor allem aber breitete es sich im Zuge der Siedlungsbewegung nach Osten aus: Mark Brandenburg, vereinzelt in Pommern, Preußen, Thüringen, Sachsen, Schlesien, Böhmen, Mähren und der Lausitz. Die bemerkenswerte Ausbreitung des Magdeburger Rechts nach Osteuropa ging Hand in Hand mit der Ausbreitung des Sachsenspiegels als Quelle des Landrechts in Osteuropa. Wenn die Quellen selbst von Deutschem Recht sprechen, ist hiermit immer das Magdeburger Stadtrecht gemeint, das immer auch im Zusammenwirken mit dem Sachsenspiegel gesehen werden muss. In Anlehnung an den Gebrauch in manchen Quellen bezeichnete es die frühere Forschung als ius teutonicum oder auch Deutsches Recht, mittlerweile scheint sich jedoch die Bezeichnung „sächsisch-magdeburgisches Recht“ durchgesetzt zu haben. Im Zuge der Verbreitung in Osteuropa wurde der Sachsenspiegel in das Lateinische übersetzt (Versio Vratislaviensis zwischen 1272 und 1292) und auch an die jeweiligen Umstände angepasst (Livländischer Spiegel Mitte 14 Jh.). Städte, die ein Magdeburger Stadtrecht erhielten, sind zum Beispiel Vilnius (1387) und Kaunas (1408) in Litauen, Kiew (1492–1497) oder Minsk. In Kiew existiert ein Denkmal für das Magdeburger Recht. 46 Bedeutung des Magdeburger Rechts Bedeutung des Magdeburger Rechts für die jüdische Bevölkerung Das Magdeburger Recht galt nicht für die jüdische Bevölkerung, da sie allgemein nicht als Teil der ursprünglichen städtischen Bevölkerung angesehen wurde. Als Ausnahme kann die litauische Stadt Troki angeführt werden, in der der jüdischen Bevölkerung das Magdeburger Recht 1444 als eigenständige Gruppe verliehen wurde, während es der christlichen Bevölkerung bereits zuvor zugewidmet worden war. Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls und der Schöffensprüche für Städte Magdeburger Rechts In den Fällen, in denen die Schöffenstühle in den mit Magdeburger Recht bewidmeten Städten nicht in der Lage waren, ein Urteil zu finden, konnten sie beim Schöffenstuhl in Magdeburg um Rechtsauskunft nachsuchen („Rechtszug nach Magdeburg“). Als so genannter „Oberhof“ hatte der Magdeburger Schöffenstuhl damit die Interpretationshoheit über das Recht und übte so in der Rechtsausbildung bleibend gewaltigen Einfluss aus. Die Rechtsauskunft war jedoch meist kein Urteil, sondern eine Auskunft, die es den anfragenden Schöffen ermöglichen sollte, ihr Urteil zu finden, allerdings sahen einzelne Stadtverfassungen auch das Magdeburger Ergebnis als bindendes Urteil an. Ende des Magdeburger Oberhofes Während schon früh einzelne Herrscher versuchten, durch Installation eigener Oberhöfe die überterritoriale Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls zu unterlaufen, war diesen Versuchen aber erst dann durchschlagender Erfolg beschieden, als sich Deutschland im Zuge der Reformation konfessionell aufspaltete und daher etwa katholisch gebliebene Gebiete vom Rechtszug nach Magdeburg abgeschnitten wurden. Das endgültige Aus für die Bedeutung Magdeburgs als Oberhof bedeutete die Vernichtung der umfangreichen Spruchsammlung des Schöffenstuhls während des Dreißigjährigen Krieges 1631. Mit dem Archiv und sozusagen der „Rechtsbibliothek“ war dem Magdeburger Schöffenstuhl die Grundlage seiner Rechtsprechung verlustig gegangen und in der Folge ging er als Institution unter. Ende des Magdeburger Rechts In Polen verlor das Magdeburger Recht erst im Zuge der napoleonischen und josefinischen Reformen (in Galizien) seine Gültigkeit und in der Ukraine verlor das sächsisch-magdeburger Recht seine Gesetzeskraft erst mit dem Inkrafttreten der „Gesetzessammlung des Russischen Kaiserreiches“ 1840 in der linksufrigen Ukraine und zwei Jahre später in der rechtsufrigen Ukraine. In Kiew galt das Magdeburger Recht bis 1834. Noch das lettische Zivilrecht von 1937 kann als vom sächsisch-magdeburgischen Recht beeinflusst angesehen werden56. Kulmer Recht Kulmer Recht bezeichnet in übergreifender Weise das mittelalterliche Recht der durch den Deutschritterorden bestimmten Region Preußens. Es gründet sich auf zwei Rechtsdokumente: • • 56 die Kulmer Handfeste (1233, erneuert 1251), das Rechtsbuch Alter Kulm (um 1394) http://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Recht 47 Die Kulmer Handfeste war vom Deutschen Orden zuerst für seine Städte Kulm und Thorn ausgestellt worden, doch bildete sie das Muster der meisten Stadtrechtsverleihungsurkunden im preußischen Ordensstaat, so dass ihr der Charakter eines Grundgesetzes zukommt. Das Dokument wurde am 28. Dezember 1233 vom 4. Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, erlassen. Die Originalurkunde ging wahrscheinlich bereits 1244 beim Überfall des ostpommerschen Herzogs Swantopolk II. auf die Stadt Kulm verloren. Eine Neuausfertigung der Handfeste mit leichten Veränderungen zu Gunsten des Deutschen Ordens wurde 1251 erstellt. Das Kulmer Recht war u. a. aus dem Magdeburger Recht sowie vorherigem Sächsischen Recht (Sachsenspiegel) entwickelt worden. In Danzig ersetzte der Orden das zuvor vom polnischen König gewährte Magdeburger Recht durch Kulmer Recht. Das Kulmer Recht wurde in ganz Preußen benutzt und in einzelnen Städten noch durch deren Willküren und Rechte ergänzt. In Pomerellen wurde 1343 das Kulmer Recht ebenfalls eingeführt. Die Herzöge des unabhängigen Masowiens (erst seit 1525 bei Polen) gründeten Städte nach Kulmer Recht, so Czersk (Weichsel). Der Alte Kulm wurde nicht vom Deutschen Orden geschaffen und von ihm nie offiziell anerkannt, wurde aber bis 1400 in allen größeren Städten des preußischen Ordensstaates rezipiert und war seitdem im Gebrauch. Es ist ein seit den 1380er Jahren nach schlesischen Quellen (Systematisches Breslauer Schöffenrecht) entwickeltes Rechtsbuch. Die Vulgatfassung lag spätestens 1394 vor (Entstehungsjahr der ältesten bekannten Handschrift). Die ursprünglichen acht Bücher wurden neu gruppiert und auf fünf verteilt; im fünften Buch sind zusätzlich Stücke aus dem Schwabenspiegel eingearbeitet. Im 16. Jahrhundert erfolgte eine Revidierung und Glossierung des Alten Kulm, der nunmehr Landesgesetz wurde. Weitere Überarbeitungen erfolgten im 17. und 18. Jahrhundert. Die neue Fassung „Das Vollständige Culmische Recht“ wurde unter Mitarbeit von M. C. Hanow 1767 bei Joh. Fr. Bartels in Danzig gedruckt und verlegt57. Reichskreise (Verwaltungsaufbau) Die Reichskreise waren übergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches, die mehrere Landesherrschaften umfassten – zunächst mit Ausnahme der Kurfürstentümer und der habsburgischen Erblande. Sie wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians I. geschaffen, um die Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment zu verbessern, und bestanden bis 180658. Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine Reichsexekutionsordnung geschaffen. Das Reich wurde dazu in sechs Kreise (ohne die Territorien der Kurfürsten) eingeteilt als Wahlbezirke für ein Drittel der Assessoren (Richter) am Reichskammergericht. Auf dem Reichstag 1512 in Trier wurden die sechs Kreise als Mittel des Reichsregiments errichtet. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde das Reichsregiment erneut bestätigt und auch die Territorien der Kurfürsten wurden als Reichskreise benannt (II § 1 bis 10 der Erklärung des Landfriedens)59. 57 http://de.wikipedia.org/wiki/Kulmer_Recht https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis 59 https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis 58 48 Die Kreise wurden ursprünglich nur mit Nummern versehen. Später erhielten sie Bezeichnungen, die ihrer geografischen Einteilung entsprachen. Die ersten sechs, im Jahr 1500 gebildeten Kreise waren: • • • • • • der Bayerische Reichskreis (ursprünglich Nummer 2) der Fränkische Reichskreis (ursprünglich Nummer 1) der Oberrheinische Reichskreis (ursprünglich Nummer 4) der Sächsische Reichskreis (ursprünglich Nummer 6) der Schwäbische Reichskreis (ursprünglich Nummer 3) der (Niederrheinisch-)Westfälische Reichskreis (ursprünglich Nummer 5) 1512 kamen drei weitere dazu: • • • der Burgundische Reichskreis der Kurrheinische Reichskreis der Österreichische Reichskreis 1512 wurde zudem der sächsische Reichskreis aufgeteilt in: • • den Niedersächsischen Reichskreis den Obersächsischen Reichskreis Außerdem existierten: • Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände Mit der Schaffung der vier zusätzlichen Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die habsburgischen Erblande (Burgundischer und Österreichischer Reichskreis) und die Kurfürstentümer (Kurrheinischer und Obersächsischer Reichskreis) mit in die Kreisverfassung eingebunden. Der bisherige Sächsische Reichskreis trat einige Reichsstände an den neuen Obersächsischen Reichskreis ab und wurde hierdurch zum Niedersächsischen Reichskreis. Außerhalb der Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Königreich und Kurfürstentum Böhmen mit den zugehörigen Gebieten Schlesien, Lausitz und Mähren. Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Reichsritterschaft, die Lehensgebiete in Reichsitalien und einige Reichsherrschaften, wie z. B. Jever und die Bauernrepublik Dithmarschen60. Die einzelnen Kreise waren zu keiner Zeit hinsichtlich ihrer Größe, ihrer politischen Bedeutung oder wirtschaftlichen Macht homogene Gebilde. Dies ergab sich aus ihrer Zusammensetzung. Jeder Kreis bestand aus einer anderen Zahl von Reichsständen, die selbst wiederum unterschiedliche Größen und damit Bedeutung hatten. So bestand 1532 zum Beispiel das Gebiet des Burgundischen Reichskreises aus drei voneinander zum Teil weit getrennten Räumen, aber vor allem aus dem Reichsstand „Herzogtum Burgund“ neben nur vier kleineren Grafschaften; im Österreichischen Kreis waren neben dem beherrschenden Erzherzogtum Österreich noch vier Bistümer (Hochstifte), zwei Balleien und vier kleinere Grafschaften zusammengefasst. Das Gegenstück bildeten der Fränkische Reichskreis mit drei Hochstiften, dem Deutschmeister des Deutschen Ordens, zwei Prälaten (Klöstern), 12 Grafen und Herren sowie 60 https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis 49 fünf Reichsstädten und der Schwäbische Reichskreis mit dem Herzogtum Württemberg, drei Hochstiften, 36 Prälaten, 27 Grafen und Herren sowie 35 Reichsstädten. Auch die politische Entwicklung bis 1806 machte sich bemerkbar. So verlor der Oberrheinische Kreis durch die französische Expansionspolitik immer mehr Gebiete und Stände im Westen. In anderen Kreisen übernahmen mächtige Stände die Gebiete und Rechte kleinerer Herrschaften und waren oft in mehreren Kreisen gleichzeitig vertreten, so die Hohenzollern gleichzeitig im Obersächsischen Kreis mit der Mark Brandenburg, im Niedersächsischen und im Niederrheinisch Westfälischen Kreis mit dem Herzogtum Kleve. Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren sogar nichtdeutsche Fürsten in einigen Kreisen vertreten, so der König von Schweden mit Schwedisch-Pommern im Obersächsischen Kreis und mit dem Herzogtum Bremen im Niedersächsischen Kreis oder der König von Dänemark mit Holstein im Niedersächsischen Kreis Die ursprünglichen sechs Reichskreise dienten zuerst als Wahlbezirk für das Reichsregiment. Später kamen die Aufgaben hinzu, die Urteile des Reichskammergerichts zu vollstrecken, die Aufsicht über das Münzwesen zu führen sowie vor allem die Kontingente für die Reichsarmee aufzustellen und zu unterhalten. Da für diese neuen Aufgaben das Reich flächendeckend in Kreisen erfasst werden musste, wurden die vier neuen Reichskreise geschaffen. Vorher war es nicht notwendig gewesen, die Kurfürstentümer und die habsburgischen Besitzungen einem Kreis zuzuordnen, da sowohl die Kurfürsten als auch der stets habsburgische Kaiser immer im Reichsregiment vertreten waren. Diese Aufgaben vermochten die sechs bzw. später zehn Reichskreise aber erst allmählich zu erfüllen. So wurde auf dem Reichstag von Worms im Jahre 1521 eine Landfriedensordnung verabschiedet, die mit einer 1522 verabschiedeten Exekutionsordnung des Reichsregiments die Reichskreise veranlasste, die notwendigen Voraussetzungen für die Wahrung des Landfriedens zu erfüllen. Hierzu zählten insbesondere Koordinierungs- und Leitungsfunktionen im Heiligen Römischen Reich bei der Umsetzung der „guten Policey“, die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zunehmenden Einfluss auf die Territorialpolitik der Kreisstände hatte. Durch die allmähliche Zunahme der Aufgabenbereiche der Reichskreise waren diese ab Mitte des 16. Jahrhunderts für die Grenzsicherung und durch mehrere Reichstagsbeschlüsse 1681 und 1682 für die Gestellung von Kontingenten zur Reichsarmee zuständig. So wurden die Reichskreise quasi zur vorher nicht existenten Reichsexekutive, da sie für die Durchsetzung und Kontrolle der von den Reichsorganen getroffenen Entscheidungen zuständig waren, und fungierten als Selbstverwaltung der Kreisstände unabhängig vom Kaiser. Nach Ansicht „zeitgenössischer Politikwissenschaftler“ waren die Hauptfunktionen des Kreises: • • • • Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ (heute würde man es Heimatschutz und Polizeiordnung nennen) kam recht bald die „Kreisverteidigung nach außen“, die Landesverteidigung des Reiches. Vollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“ Ermäßigung der Matrikularanlagen Aufsicht über das Münzwesen 50 • • Beobachtung der Zölle Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts Die politische Bedeutung der Reichskreise blieb allerdings, vor allem im Osten des Reiches, gegenüber den großen landesfürstlichen Territorien immer gering. Wie die Zusammensetzung war die innere Organisation der Kreise unterschiedlich. Die im Folgenden beschriebenen Organe gab es nicht (immer) in allen Kreisen. Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus eine Art geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (später auch Kreisobrist oder -oberst) und seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Sicherung des Landfriedens und die Durchführung der Exekutionen war. Später kam die Führung der Kreistruppen hinzu, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt. Zeitweise schlossen sich einige Reichskreise zu Kreisassoziationen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele zusammen. Diese geschah insbesondere in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg. Den Höhepunkt ihrer Bedeutung erlangten diese Zusammenschlüsse während des Spanischen Erbfolgekrieges. 51 Abbildung 2: Die 10 Reichskreise Mitte des 16. Jahrhunderts61 61 https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis#/media/File:Map_of_the_Imperial_Circles_(1560)de.svg - Map of the Imperial Circles (1560)-en.svg: Sir Iain derivative work: Furfur (talk) (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Map_of_the_Imperial_Circles_(1560)-de.svg), „Map of the Imperial Circles (1560)-de“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode 52 Münzrecht, Münzordnung, Münzfuß Münzrecht Unter Münzrecht versteht man die Befugnis, Münzen prägen und in Umlauf bringen zu dürfen; es schließt die Gestaltung der jeweiligen Münzen ein (Gepräge). Ein historischer Begriff hierfür ist Münzregal - als Regalien wurden die Hoheitsrechte des Königs und später eines Landesherrn bezeichnet. Das Münzregal konnte sich nur dort herausbilden, wo einzelne Landesteile neben der Zentralgewalt weitgehende Autonomie erlangten. Die Münzhoheit ist wie folgt definiert: • • • • • • • • • Ausgabe von Münzen und Festsetzung des Zwangskurses, das ist der Befehl an jedermann, die Münzen als Zahlungsmittel anzunehmen, Verrufung, das heißt Außerkurssetzen im Umlauf befindlicher Münzen, Bestimmung des Münzbildes, Bestimmung der Münzeinheit, Bestimmung des Währungsmetalls, Bestimmung des Münzfußes, das ist die Festsetzung, wie viele Münzstücke aus einer ebenfalls bestimmten Gewichtseinheit des Währungsmetalls hergestellt werden sollen, sowie Bestimmung des Feingehalts der Münzen, Festsetzung der Münzstätten, Erlass von Durchführungsbestimmungen, Erlass von Strafbestimmungen gegen Zuwiderhandelnde. Die Münzhoheit ist von der Währungshoheit zu unterscheiden. So ist auch nach Einführung des Euro in einem Teil der Europäischen Union das Münzrecht bei den jeweiligen nationalen Regierungen verblieben. In Deutschland steht es nach Art. 73 Nr. 4 GG allein dem Bund zu. Ausgegeben werden die Münzen durch die Deutsche Bundesbank. Die gesetzliche Monopolstellung des Bundes bei der Ausprägung von Scheidemünzen, also unterwertig ausgeprägte Münzen ist auch in § 7 des Münzgesetzes vom 8. Juli 1950 verankert, in dem es heißt: „Die Scheidemünzen werden im Auftrage und für Rechnung des Bundes in den Münzstätten derjenigen Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären“. In der Bundesrepublik werden Münzstätten in München, Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg und Berlin betrieben. In den Umlauf gebracht werden ausschließlich Scheidemünzen, also Münzen, deren Herstellungskosten und deren Materialwert unterhalb des Ausgabe- bzw. Nennwerts liegen. Der daraus entstehende Gewinn, der sog. Schlagschatz, fließt dem Bundeshaushalt zu. Sog. Kurantmünzen, d. h. Münzen, deren Herstellungs- und Materialwert dem Ausgabewert entspricht, werden nicht mehr geprägt. Der Münzhoheit untergeordnet war das Münzrecht, das nur das Recht beinhaltete, Münzen zu prägen, manchmal auch, das Aussehen der Münzen zu bestimmen. Allerdings war der finanzielle Ertrag der wichtigste Teil des Münzregals, weshalb häufig der Münznutzen als Münzregal bezeichnet wird. Nach der Reichsgründung 1871 behinderten acht unterschiedliche Landeswährungen den Zusammenschluss der Gliedstaaten im Deutschen Reich. Es existierten insgesamt acht Landeswährungen mit Taler, Vereinstaler, Konventionstaler, Kreuzer, Heller, Groschen, Silber- 53 groschen, Neugroschen, Gulden, Konventionsgulden, Schilling, Mark, Pfennig, Neu-Pfennig, Franc, Centime, Bremer Goldtaler, Groten, Schwaren, Preußischer oder Graumannscher Reichstaler, Kuranttaler, Friedrich d’or, die auf unterschiedlichen Gold- und Silbergehalten in ihren Münzen fußten und den Handel erschwerten. Abbildung 3: Münzgesetz vom 9.7.1873, RGBl. 233 Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde mit der Reichsgoldmünze der Goldgehalt der neuen gemeinsamen Währung „Mark“ festgelegt und dieser durch das Münzgesetz vom 9. Juli 54 1873 auf alle Landeswährungen angewendet. Die Mark wurde zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet eingeführt. Eine Änderung des Münzgesetzes datierte auf den 1. Juni 1909, mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Golddeckung jedoch ausgesetzt und bei Kriegsende 1918 endgültig abgeschafft. Die anfangs goldgedeckte Mark verkam wegen unleistbarer Reparationsleistungen der Weimarer Republik während der Hyperinflation bis zum 15. November 1923 zur wertlosen Papiermark. Mit der Währungsreform von 1923 wurde die neue Währung Rentenmark auf Sachwerte, die nach § 6 in Goldmark (entsprechend 1/2790 kg Gold) bemessen worden waren, gestützt. Am 30. August 1924 beschloss die Reichsregierung die Liquidation der Rentenbank zugunsten einer neuen Reichsbank, die neue Währung Reichsmark sollte wieder eine Golddeckung aufweisen (Münzgesetz 1924). De facto wurden nie auf Reichsmark lautende Goldmünzen gegossen und die Rentenmark-Banknoten wurden im Dritten Reich nie dem allgemeinen Zahlungsverkehr entzogen. Vielmehr wurden 1938 alle Reichsgoldmünzen für ungültig erklärt und eingezogen62. Formell wurde das Münzgesetz von 1924 erst ungültig, als mit dem Währungsgesetz vom 20. Juni 1948 (WiGBl. Beilage Nr. 5 S. 1) in den drei westlichen Besatzungszonen die Währungsreform zur Deutschen Mark vollzogen wurde63. Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002) regelt u. a. die Annahmepflicht von Eurogedenkmünzen und ergänzt damit die EG-Verordnung Nr. 974/98, nach der bis zu 50 Euromünzen akzeptiert werden müssen. Bei deutschen, auf Euro lautenden Gedenkmünzen (Zehn-Euro-Gedenkmünzen), ist die Annahmepflicht auf 200 Euro je Zahlung begrenzt. Die Zehn-Euro-Münzen sind also gesetzliches Zahlungsmittel, das gemäß § 2 MünzG angenommen werden muss. Das Verfälschen oder Herstellen von Münzen, die den Anschein erwecken, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein oder gewesen zu sein, wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. Zudem muss bei einer Verbreitung von Falschmünzen mit einem Strafverfahren nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB gerechnet werden. Münzvereine Ein Münzverein war ein Zusammenschluss verschiedener Inhaber des Münzrechts zur Vereinbarung und Kontrolle eines gemeinsamen Münzfußes. Münzvereine konstituieren sich häufig durch einen Münzvertrag. Die Entwicklung der ökonomischen Verhältnisse und entsprechender Handelsinteressen machte im Spätmittelalter zunächst im Gebiet von Rhein, Mosel und Main und später im gesamten Heiligen Römischen Reich größere Territorien notwendig, in denen gleiche Münzen akzeptiert wurden. Der für die Wahrung der Handelsinteressen notwendige Landfrieden erforderte neben den Münzvereinen auch die Bildung von Landfriedensbünden. Anfang des 16. 62 63 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich) https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich) 55 Jahrhunderts traten Reichsmünzordnungen und Landfriedenskreise an die Stelle der Münzvereine64. Manche Münzstände versuchten, mit ihrer Münzprägung mehrere Währungsgebiete zu bedienen. So lavierte die Oberpfalz zwischen Bayern und Franken hin und her. Die Grafen von Oettingen, so scheint es, prägten sogar separate Münzen mit Blick auf alle drei genannten Währungsgebiete. Ein konkretes Bemühen um größere Währungsgebiete ist in Verträgen zwischen mehreren Münzständen greifbar, in denen eine gemeinsame Währung vereinbart und geschaffen wurde, also (zunächst) der Münzfuß und (später) das Aussehen der Münzen vereinheitlicht wurden. Solche Münzvereine sind insbesondere ein Charakteristikum der Entwicklung in Franken. Hier setzt die Reihe der Münzvereine mit einem Vertrag von 1362 für die Münzstätten Amberg (für Oberpfalz), Miltenberg (für Mainz) und Lauf (für Kaiser Karl IV., reg. 1346-1378, als Kaiser ab 1355) ein. In dieser Entwicklung ist auch das Münzgesetz König Wenzels (reg. 1376-1400) von 1390 zu sehen. Im Jahr 1407 wurde dann unter Führung König Ruprechts (reg. 1400-1410) der erste fränkische Münzverein geschlossen, der erstmals auch eine Vereinheitlichung im Aussehen brachte. Er vereinte schon die Partner, die dann das ganze 15. Jahrhundert hindurch ihre Münzprägung in zahlreichen weiteren Verträgen aufeinander abstimmten: die Markgrafen von Brandenburg in ihren fränkischen Besitzungen, die Kurfürsten von der Pfalz in der Oberpfalz und die Hochstifte Würzburg und Bamberg; später trat gelegentlich auch die Reichsstadt Nürnberg hinzu. Sie konnten dieses System der fränkischen Münzkonventionen, die sich durch die Prägung von Groschenmünzen auszeichneten, bis ins frühe 16. Jahrhundert aufrecht erhalten65. In den bayerischen Herzogtümern belegt der Vertrag vom 31. Oktober 1395 ein ähnliches Bemühen um Abstimmung der Münzprägung, was bis zur Krise der Schinderlingszeit (1459-1460) auch funktionierte. Die Herzöge prägten allerdings ausschließlich ganze und halbe Pfennige, zu denen bis 1409 die schwereren Regensburger Pfennige als eine Art Doppelpfennige hinzutraten66. Ausgangspunkt: Goldene Bulle (1356) In der Goldenen Bulle verzichtet das Reich unter Karl IV. (röm.-dt. König, König von Böhmen und Italien, Kaiser, später auch Kurfürst von Brandenburg) auf zentrale Regelungsfunktionen im Währungswesen. Das Zoll- und Münzregal gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und Silbermünzen zu prägen. Nach und nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht. Rheinischer Münzverein (gegr. 1386) Der Rheinische Münzverein war ein im Spätmittelalter von den vier rheinischen Kurfürsten Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht von der Pfalz gegründeter Münzverein. Das Münzregal und damit das uneingeschränkte Münzrecht war 1356 für alle Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden. Diese leiteten daraus das Recht zum Prägen von Goldmünzen ab67. 64 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzverein https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) 66 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) 67 https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein 65 56 Zunächst ließ der Rheinische Münzverein nur den Rheinische Goldgulden, später auch den silbernen Weißpfennig prägen. Der Goldgulden wurde bald überall im Heiligen Römischen Reich als Handelsmünze akzeptiert und als Rechnungsmünze in Verträgen und Urkunden bis ins 17. Jh. verwendet. In der Vertragsurkunde des Rheinischen Münzvereins wurde das Gepräge des Guldens genau vorgeschrieben: „Uff eyner Sytten sand Johannes bilde“ – „und uff der ander Sitten eynen Tripass, da en mitten sallen des herren wappen, in dess monczen der gulden geslagen wirdet, und uff den dreien orttene sullen staen der ander dreyen herren wapen.“ Der erste Rheinische Münzverein wurde am 26. November 1385 bzw. 8. Juni 1386 gegründet. Am 20. März 1419 kam zeitweise das Herzogtum Jülich hinzu. 1420 trat die Stadt Köln dem Rheinischen Münzverein bei. Bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts folgten dem ersten Rheinischen Münzverein weitere. Durch räumliche Verzahnung ihrer Territorien hatten die rheinischen Fürsten gleiche handelspolitische Interessen und dadurch bedingt das Interesse an einer gemeinsamen Währung. 1391 wurde der Verein erneuert und das Münzbild des Rheinischen Guldens verändert. Zu Füßen Johannes des Täufers zeigte es nun einen kleinen Adler. Ab 1419 wurde an Stelle Johannes des Täufers der Heiligen Petrus in ganzer und halber Figur abgebildet, ab 1425 bzw. 1464 Jesus Christus. Auch den silbernen Weißpfennig ließen jetzt alle vier rheinischen Kurfürsten gemeinsam prägen. Die gemeinsame Münze wurde „mit dem tripas uf eine site gemunzet werden und uf die ander siten mit einem tabernakel unde mit einem brustbilde von sancte Peter“ geprägt. 20 Weißpfennige galten einen Goldgulden. Nach 1300 ging die Periode des regionalen Pfennigs zu Ende. Der rheinische Raum öffnete sich den neuen Entwicklungen im Geldwesen, die von Italien und Frankreich mit der Ausbringung von Groschenmünzen im zwölffachen Wert des Pfennigs sowie von Goldmünzen im Wert eines Pfundes Denare ausgingen und im Laufe des 14. Jahrhunderts zu einem relativ stabilen Gold/Silber-Doppel- oder Parallelwährungssystem führten68. • • • • • • 68 Gerhard Graab: „moneta nova“ Pfälzische Silbermünzen zur Zeit des Rheinischen Münzverein, (Schriftenreihe der Numismatischen Gesellschaft, Bd. 51), Speyer 2011, ISBN 978-3-93472311-5. Wolfgang Hess: Das rheinische Münzwesen im 14. Jahrhundert und die Entstehung des Kurrheinischen Münzvereins, in: Hans Patze (Hrsg.): Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1971, S. 257–323. Bernhard Kirchgässner: Die Auswirkungen des Rheinischen Münzvereins im Gegenspiel von Reich und Territorien Südwestdeutschlands und der angrenzenden Eidgenossenschaft, in: Hans Patze (Hrsg.): Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1971, S. 225–256. Hendrik Mäkeler: Münzpolitik der Kurfürsten. Der rheinische Münzverein, in: Ders.: Reichsmünzwesen im späten Mittelalter, Bd. 1: Das 14. Jahrhundert, Stuttgart 2010, S. 246–258. Konrad Schneider: Rheinische Währung im Umbruch im 16. Jahrhundert und das Ende des Rheinischen Münzvereins, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 39 (2013), S. 213– 244. Arthur Suhle: Die Groschen- und Goldmünzprägung im 14. und 15. Jahrhundert. In: Deutsche Münz- und Geldgeschichte von den Anfängen bis zum 15. Jahrhundert. Berlin 1974. https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein 57 • Karl Weisenstein: Das kurtrierische Münz- und Geldwesen vom Beginn des 14. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Auch ein Beitrag zur Geschichte des Rheinischen Münzvereins, (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Historische Hilfswissenschaften, Bd. 3), Koblenz 1995, ISBN 3-923708-08-4. Rheinisch-hessischer Münzverein von 1572 Dem Ersten Rheinischen Münzverein folgte 1572 der Zweite, dessen Ende auch nicht lange warten ließ69. Die Teilnahme Hessens am kurrheinisch-hessischen Münzverein war wohl nur für eine bestimmte Dauer vorgesehen. Das Mitgliedsbegehren von Johann Kasimir wurde so lange verschleppt, bis sich die Kurpfalz dem Oberrheinischen Reichskreis anschloss. Mit Beginn der Kipper- und Wipperzeit 1621/22 haben sich die Problemlagen dann ohnehin grundlegende gewandelt70. Wendischer Münzverein (1379–1572) Als Wendischen Münzverein bezeichnet man den vertraglichen Zusammenschluss norddeutscher Hansestädte von 1379 bis ins 16. Jahrhundert zum Zweck einheitliche Münzregelungen. Die daran beteiligten Städte waren hauptsächlich Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg und zeitweilig Rostock, Stralsund sowie Hannover. Grundlage war die Lübische Mark, von der von 1506 bis 1530 als Staatsmark bezeichnete Münzen geschlagen wurden. Weiterhin wurden etliche Münznominale mit Teilwerten der Lübischen Mark geprägt: • • • Witten zu vier Pfennigen, Viertelwitten, Hohlpfennige, Dreilinge, Sechslinge, Blafferte sowie verschiedene Schillingmünzen. Lüneburg prägte auch den so genannten Wendentaler, der ebenfalls Gültigkeit im Münzverein besaß. Gemeinsames Zeichen auf den Münzen war ein sechsstrahliger Stern in der Mitte eines Kreuzes. Dieses Zeichen wurde in der Folgezeit von vielen Städten in Mecklenburg, Pommern und Holstein nachgeahmt, ohne dass diese dem Wendischen Münzverein angehörten. Nach Erlass der Augsburger Reichsmünzordnung von 1566 und der Bildung des Niedersächsischen Reichskreises akzeptierten auch die im Wendischen Münzverein zusammengeschlossenen Städte die Talerwährung. Offizielles Zahlungsmittel bis in das 19. Jahrhundert war die Lübecker Courantmark. Der Münztag vom 7. Februar 1569 war wahrscheinlich der letzte des Wendischen Münzvereins. In den Kreisordnungen für das Münzwesen von 1568 und 1572 wurde nach den neuen Bestimmungen gemünzt, womit sich der Bund von selbst auflöste71. 69 Eichelmann, Wolfgang: Die rheinischen Münzvereine 1385-1583: 200 Jahre Geldwertstabilität an Rhein und Main 70 Eichelmann, Wolfgang: Hessische Münzen und Medaillen: Gedanken und Betrachtungen zu Münzen und Medaillen des Hauses Brabant, S. 33. 71 https://de.wikipedia.org/wiki/Wendischer_Münzverein 58 Fränkischer Münzverein (= Alzeyer Münzeinigung) (1407) Nach einer Reihe wohl eher erfolgloser Münzgesetze (1385, 1390) und Münzverträge (1395) gegen die fränkische Münznot wird 1407 der fränkische Münzverein geschlossen. Kellner (1957, S. 121)72 spricht von der Alzeier Münzeinigung vom 12. Dezember 1407. Unter Führung König Ruprechts stimmen die Markgrafen von Brandenburg (in ihren fränkischen Besitzungen), die Kurfürsten von der Pfalz (in ihren oberpfälzischen Besitzungen) sowie die Hochstifte Würzburg und Bamberg ihre Münzprägungen aufeinander ab. Der Verein, zu dem gelegentlich auch die Reichsstadt Nürnberg gehört, ist durch das gesamte 15. Jahrhundert hindurch aktiv. Schwäbischer Münzbund (gegr. 1423) Schon im Jahr 1404 kam es zu einer Münzvereinbarung zwischen Württemberg und den Bodenseestädten, nach der Schillinge im Wert von 1/25 des (rheinischen) Goldguldens und Heller geschlagen wurden. Der bedeutendere Schwäbische Münzverein wurde aber erst 1423 durch einen Riedlinger Vertrag zwischen den Bodenseestädten, den württembergischen Städten und den Grafen von Württemberg begründet Später gehörten diesem Münzverein auch Ravensburg, Biberach und schweizerische Städte an. Neben Schillingen und Hellern wurden nun auch die einseitigen Hörnleinspfennige zu zwei Hellern geprägt. Außerdem kam es 1475 zur ersten Gemeinschaftsprägung mit Baden: In Tübingen wurden Schillinge geprägt, die auf der einen Seite das Wappen von Baden und auf der anderen Seite das württembergische Wappen zeigen. Im Jahr 1495 wurde Württemberg zum Herzogtum erhoben und führte seitdem die Turmfahne im Wappen. Der Schwäbische Münzbund hatte bis ins beginnende 16. Jh. Bestand73. Mainz-Pfälzer-Pfennigverein (gegr. 1424) Der Mainz–Pfälzer–Pfennigverein war ein 1424 gegründeter Münzverein am Mittelrhein. Mitglieder waren die Kurfürsten von Mainz und Trier, die auch Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren, die pfälzischen Nebenlinien Pfalz-Simmern und Pfalz-Mosbach, das Bistum Speyer und die Grafschaft Wertheim. Als Handelsmünze wurde ein Goldgulden (3,5 Gramm schwer) mit einem Feingehalt von zunächst 23, später 19 Karat geprägt; d. h. aus einer Kölnischen Mark wurden zunächst 66 später 76 Gulden geschlagen. Als silberne Groschenmünze für den täglichen Gebrauch wurde der Weißpfennig (2,24 Gramm schwer) geprägt; d.h. aus einer Kölnischen Mark (12 ½ lötiges Silber) wurden 96 Weißpfennige geschlagen. 20 Weißpfennige galten einem Goldgulden74. Rappenmünzbund (14.-16. Jh.) Der Rappenmünzbund wurde am 14. März 1377 das erste Mal unter diesem Namen erwähnt. Er war zunächst nur für 15 Jahre gegründet. Die Städte Zürich und Basel – vertreten durch den Basler Bischof und dem österreichischen Herzog in Basel – schufen einen einheitlicheren Münzgeltungsraum; Sinn war die Vereinheitlichung der so genannte Münze. Mitte des 14. Jahrhunderts gehörten dem Rappenmünzbund etwa achtzig Teilnehmer (z. B. Städte, aber nicht nur) vom Oberrhein, der Nordwestschweiz und Vorderösterreichs an. Neben dem Pfennig, dem Groschen und anderen Münzsorten gehörte auch der Rappen zu den Münzen, der 72 Kellner, H.-J., Die Münzen der freien Reichsstadt Nürnberg, Selbstverlag, 1957 https://www.reppa.de/lexikon/schwaebischer-muenzbund 74 https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Pfälzer-Pfennigverein 73 59 bis heute noch das Kleingeld der Schweiz bildet. Man schuf drei Münzkreise mit eigener Währung. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der fehlenden Konvention75. Man erkannte diesen Fehler und schuf am 14. September 1387 ein neues Gebiet der „Einheitsmünze“. Hierzu gehörten etwa 70 Mitglieder. Gebiete wie Schaffhausen, Colmar, Zürich, Basel, Bern, Neuenburg (Nienburg), einschließlich ihres Umlandes waren involviert. Die gemeinsame Pfennigmünze hatte etwa 0,15 Gramm Silberfeingewicht. Um dem Münzwert zu erhalten, wurden Mitglieder und Gebietsgröße schnell auf einen kleineren Rappenmünzbund am 24. Februar 1403 reduziert. Die deklarierte Bundesmünze, der Rappenpfennig, sollte aus der 10 2/4 lötigen Mark Pfennige geschlagen werden. Mit dem Feingehalt von 0,23 Gramm Feinsilber nannte man die Münze einen Zweiling. Die erst eckigen Münzen sollten aus Sicherheitsgründen rund und mit Perlenrand, also Riffel, geschlagen werden. Ab 1425 wurde der Straßburger Pfennig nachgeahmt. Als Prägung war beispielsweise für Basel der Baselstab im Wappenschild, Freiburg mit Adlerkopf und Colmar mit einem Morgenstern im Schild. Den Typus für die Rappen behielt man etwa 150 Jahre bei. Die Schweiz hat den Rappen bis heute erhalten (seit 1850 gehen 100 Rappen auf einen 1 Schweizer Franken). Der Tagungsort war Neuenburg. Jedes Mitglied versuchte, sich durch Sonderverträge besser zu stellen. Herzog Leopold von Österreich versuchte 1399 die Ausgabe von Schillingen beizubehalten. 1425 wurde der Plappart, eine groschenähnliche Münze, ausgegeben. Vertreter von Basel führten 1462 den sog. Vierer ein. 1542 erhielt man das Münzrecht für die Talerprägung. Die schon am 24. März 1533 beschlossene Ausgabe des Batzens war vergeblich bekämpft worden. Ein Batzen sollte 10 Rappen mit 20 Stäbler haben. Nach dem 3. März 1564 hatte sich der Rappenmünzbund der Reichsmünzordnung von 1559 unterstellt und endgültig nach fast 200 Jahren aufgelöst. Anfang des 16. Jahrhunderts wehrte sich der Rappenmünzbund erfolglos gegen den neu aufgekommenen Batzen, der bald zu einer wichtigen neuen Münze auch in der Schweiz wurde, bis die Eidgenossenschaft im Jahre 1850 zur aus Frankreich entlehnten Frankenwährung überging und den Rappen erneut belebte. Letztmaliges Treffen der Mitglieder des Rappenmünzbundes fand in Colmar am 11. September 1584 statt. Die Kündigung von Silberabbau für den Bund war das eigentliche Ende 76. (Niedersächsischer) Münzverein von 1555 Die neue Münzordnung missfällt den Ständen in Ober- und Niedersachsen, weil ihre Talermünze nur auf 22 Groschen oder 68 Kreuzer geschätzt wird, denn sie bringen mehr als 8 ½ Goldgulden, nämlich 10 (Silber-) Gulden 12 Kreuzer je feine Kölner Mark aus. Daher vereinbaren in Niedersachsen die Herzöge Heinrich, Erich und Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Domkapitel zu Halberstadt und den Städten Hildesheim, Göttingen, Hannover, Einbeck, Northeim und Hameln 1555 einen besonderen Münzverein77 und setzen. 75 https://de.wikipedia.org/wiki/Rappenmünzbund https://de.wikipedia.org/wiki/Rappenmünzbund 77 Weygand: Gründliche Nachricht von dem Münzwesen insgemein, insbesonder aber von dem deutschen Münzwesen ... Helmstedt 1741 - ttps://tinyurl.com/yc3uvp6l 76 60 • • 1 Taler = 32 Mariengroschen = 24 Silbergroschen 1 Mariengroschen = ¾ Silbergroschen = 12 Goslarer Scherfe Gleichzeitig und im Widerspruch dazu wird bei der Angabe in Meißner Pfennig wie folgt gerechnet • • • • 1 (Silber-) Gulden = 30 Mariengroschen = 20 Silbergroschen 1 Mariengroschen = ⅔ Silbergroschen = 8 Meißner Pfennig 1 Taler = 36 Mariengroschen 1 Taler = 1 ⅕ (Silber-) Gulden (Das ist konsistent zur Reichsmünzordnung) Deutscher Münzverein (1838–1872) Nach der Begründung des Deutschen Zollvereins von 1833, der die Zollschranken zwischen den meisten deutschen Bundesstaaten beseitigte, dem aber gerade auf niedersächsischem Gebiet Hannover und Braunschweig als Mitglieder des „Steuervereins“ sowie die Hansestädte nicht beigetreten waren, wuchs das Bedürfnis nach einer einheitlichen deutschen Münze erneut. Es bedeutete einen weiteren Schritt auf diesem Weg, als sich 1837 die süddeutschen Länder unter Einschluss von Nassau und Hessen-Darmstadt zur Münchener Münzvereinigung zusammentaten und beschlossen, fortan ganze und halbe Gulden aus 900 feinem Silber zu einem 24 ½ Guldenfuß zu prägen, der sich dem preußischen erheblich näherte. Diesem Abkommen folgte schon am 30. Juni 1838 der sehr viel bedeutsamere Abschluss des Deutschen Münzvereins, zu dem sich Preußen, die süddeutschen und zahlreiche mitteldeutsche Bundesstaaten mit der Freien Stadt Frankfurt zusammenfanden, und zwar auf der Grundlage des preußischen 14-Talerfußes, der nunmehr fast 100 Jahre nach seiner Einführung durch Friedrich dem Großen noch seine Überlegenheit bewies. Als oberste Münzeinheit für alle Mitglieder und als „Vereinsmünze“ galt der Doppeltaler = 3 ½ süddeutsche Gulden zu 7 Stück aus der feinen kölnischen Mark = 33,4 g, ausgebracht aus 900 feinem Silber. In Nord- und Mitteldeutschland wurden nun mehr nach preußischem Vorbild Taler = 1 ¾ Gulden, XIV EINE FEINE MARK geprägt sowie Scheidemünzen nach der Groschenrechnung, in Preußen seit 1842 neben den ganzen und halben Silbergroschen auch 2 ½ Silbergroschen als Ersatz für die 1/12 Taler. Die süddeutschen Länder behielten neben der Vereinsmünze ihre Doppelgulden und Gulden sowie die Kreuzer- und Hellerrechnung bei. Eine absolute Münzeinheit war als auch jetzt noch keineswegs erreicht. Nur in Preußen wurde jetzt für die gesamte Monarchie von Königsberg bis Cleve und Düsseldorf einheitlich geprägt78. Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Bremen waren dem Deutschen Münzverein nicht beigetreten. Praktisch aber hatte Hannover bereits 1834 den preußischen Münzfuß angenommen und seitdem Taler zu 14 Stück aus der feinen Mark geprägt, 1854 dann auch 2-Taler Vereinsmünze. Man blieb aber bei der alten Einteilung des Talers in 24 Groschen zu je 12 Pfennig. Geprägt wurden weiterhin die bisherigen Nominale, 10-, 5- und 2 1/2Taler in Gold, 1/6- und 1/12-Taler, jetzt also zu 84 bzw. 168 Stück aus der feinen Mark, 1/24-Taler, 6 Pfennige oder 1/48-Taler, 4 Pfennige sowie in Kupfer 1- und 2-Pfennige. In Clausthal ist aber noch 1839 ein 2/3-Taler „NACH DEM LEIPZIGER FUSS" geprägt worden. Als letzte Ausläufer der Harzer Ausbeutegepräge erschienen 1839 und 1852-55 Clausthaler 78 Jesse, Niedersachsen 105 ff - https://dx.doi.org/10.24355/dbbs.084-201801231414 61 „Bergsegen" -Taler, von denen auch Goldabschläge bekannt sind. Auch einige Gedenktaler sind noch geprägt worden, so unter König Ernst August (1837-51) 1843 auf die Vermählung des Kronprinzen Georg sowie 1853 und 1854 auf königliche Münzbesuche, alle nach dem Konventionsfuß. Braunschweig folgte dem Beispiel Hannovers 1837 mit Talern nach dem 14-Talerfuß und prägte seit 1842 auch die Vereinsmünze zu 2 Talern mit der Randschrift CONVENTION VOM 30. JULY 1838, als Scheidemünzen nur noch 4-Gutegroschen = 1/6 Taler zu LXXXIV EINE FEINE MARK, endlich 1846 auch 1/24-Taler. Als Gedenkmünze wurde 1856 der Doppeltaler auf das 25 jährige Regierungsjubiläum Herzog Wilhelms ebenfalls nach dem Vereinsfuß geprägt, wie in der Randschrift: 2 TH. 3 1/2 G. VII E. F. MARK VEREINSMÜNZE zum Ausdruck kommt. Oldenburg hatte ebenfalls schon 1840 einen Doppeltaler (Großherzog Friedrich August 1829-53) mit der Randschrift CONVENTION usw. geprägt und schloss sich auch offiziell dem Deutschen Münzverein an mit der Prägung von Talern und 1/6-Talern. Beibehalten aber wurde die Einteilung des Talers in 72 Grote zu je 12 Schwaren und demgemäß Stücke zu 4, 3 und 1 Grote sowie in Kupfer halbe und viertel Grote geprägt. Dagegen blieb Bremen bei seinem „ Taler Gold" und ließ als Kurantmünzen 1840-46 in einer Privatprägeanstalt Nominale zu 36 Grote = 1/2 Taler Gold, 12, 6 und 1 Grote (nur 1840), in Kupfer halbe Grote zu 2 1/2 Schwaren herstellen. Inzwischen hatten 1853 neue Verhandlungen über die Münzfrage eingesetzt, und zwar jetzt unter Teilnahme von Österreich. Sie haben am 24. Januar 1857 in Wien zum Abschluss des Deutsch-Österreichischen Münzvereins geführt, dem nunmehr sämtliche deutschen Bundesstaaten außer den Hansestädten, Mecklenburg und Holstein beitraten. Die bisherigen Vereinsmünzen zu 2 und 1 Taler blieben die gleichen, und auch am Münzfuß wurde nichts geändert. Wohl aber wurde jetzt die alte kölnische Mark als Gewichtseinheit aufgegeben und dafür das Zollpfund zu 500 g eingeführt. Aus dem Pfund fein wurden also nun 30 Taler oder 15 Doppeltaler geprägt, wie es in den entsprechenden Aufschriften zum Ausdruck kommt. Der Münzfuß von 1857 war demnach für die Doppeltaler 13 1/2 Stück aus 900 feinem Silber = 37,03 (33,23 g), für die Taler 27 Stück = 18,51 (16,6) und für die 1/6-Taler 93,6 Stück 520 fein= 5,34 (2,77) g. Als Goldmünze des neuen Münzvereins war die Krone zu 50 Stück aus dem Pfund fein = 10 g fein vorgesehen, aber ihre Prägung den Mitgliedern freigestellt. In Süddeutschland blieben die Doppelgulden, Gulden und Halbgulden wie die Kreuzerrechnung bestehen, im Norden die Silbergroschen, während Sachsen seinen Taler in 30 Neugroschen einteilte. Man trennte sich überall ungern von den landesüblichen Besonderheiten, und vor allem hat das Dezimalsystem sich noch nirgends völlig durchsetzen können. Immerhin war jetzt für Niedersachsen bis auf Bremen die Münzeinheit hergestellt. Hannover unter Georg V. (1851-66) hat bis zur Eingliederung in Preußen nach dem Krieg von 1866 seit 1857 ganze und halbe Goldkronen geprägt, aber daneben auch seine 10, 5- und 2 1 /2-Taler Gold weitergeprägt, ferner Vereinstaler, darunter die Gedenktaler von 1865 auf die Schlacht bei Waterloo von 1SH mit Wappen und Schrift sowie auf die Feier der 50jährigen Zugehörigkeit Ostfrieslands zu Hannover in zwei verschiedenen Geprägen mit Wappen und Aufschrift oder mit der Darstellung des „Upstallbooms“ und der Us. EALA FRYA FRESENA. Die talerförmige Gedenkmünze auf das 4. Deutsche Bundesschießen in Hannover 1872 hat keinen Geldcharakter gehabt. An kleineren Nominalen wurden geprägt: 1/6- und 1/12-Taler und bis 1856 noch 1 /24-Taler, die aber bereits 1858 durch ganze und halbe Groschen nach preußischem Vorbild ersetzt wurden. An Kupfermünzen gab es 62 weiter 2- und 1-Pfennige. Ebenso erschienen in Braunschweig eine Goldkrone 1859, Taler seit 1858, zuletzt 1871. Groschen zu 30 auf den Taler 1857160 sowie in Kupfer 2- und 1-Pfennige 1859/60. Die Münze in Braunschweig war 1859 geschlossen worden, und die letzten Münzen sind seitdem in Hannover geprägt worden . Auch in Oldenburg finden wir nach 1857 Vereinstaler, 2 1/2-, 1- und 1 /2-Groschen, in Kupfer aber auch noch 3-Schwaren und Schwaren von 1858-1869. - Schaumburg-Lippe prägte 1857 einen Gedenk-Doppeltaler auf das 50jährige Regierungsjubiläum des Fürsten Georg Wilhelm, 1/12-Taler, ganze und halbe Silbergroschen sowie kupferne 4-, 3-, 2- und 1-Pfennige 1858. Bremen prägte weiter seine „Taler Gold" 1863, 1865 und zuletzt 1871, und zwar als Gedenktaler auf die Jubelfeier der Befreiungskriege, auf das 2. Deutsche Bundesschießen und endlich den Siegestaler nach dem deutsch-französischen Kriege 1871. An Kurantmünzen sind in Bremen bis 1864 Werte zu 36 Grote = 1/2 Taler Gold, 12 Grote bis 1860, laut Aufschrift „11 L(ot) 15 Gr(än)" fein, 6 Grote „7 L. 16 Gr.", zuletzt 1861 sowie kupferne 2 1/2- und 1-Schwaren geprägt worden. Der Gedenktaler auf die neue Börse von 1864 ist keine Münze. Über die Gepräge der 1. Hälfte des 19. Jh. ist wenig zu sagen. Sie werden immer einförmiger. Auf den größeren Münzsorten wird der bloße Kopf des Landesherren mit schrägem Halsabschnitt die Regel, auf den kleineren das Wappen, in Hannover und Braunschweig das springende Pferd, dazu Wertaufschriften im Felde oder im Kranz. Gedenkmünzen mit abweichenden Münzbildern werden immer seltener. Unter den Stempelschneidern finden wir zumal für die Bildnisse noch einige tüchtige Künstler, wie vor allem Friedrich Brehmer in Hannover 1815-53 und J. G. Fritz in Braunschweig 1835 bis 1852, die ihre Erzeugnisse auch signiert haben. Für Oldenburg arbeitete Chr. Zollmann in Wiesbaden (1845-59). Dagegen treffen wir die an sich im Vertrag von 1857 zugelassenen Münzmeisterbuchstaben nur noch selten an. Immerhin tragen braunschweigische Münzen das C. v. C. = Cramer von Clausbruch 1820-50, in Hannover 1839-44 ein S = Karl Schlüter und 1844-52 (62) B = Th. W. Brüel. Für die Doppeltaler und Taler wird die Randschrift allgemein. Sie enthält durchweg immer und soweit sie nicht in den schon erwähnten Beispielen auf den Münzfuß und die Münzkonventionen Bezug nimmt, Wahlsprüche, in Hannover und Braunschweig NEC ASPERA TERRENT, in Oldenburg EIN GOTT - EIN RECHT EINE WAHRHEIT, in Bremen GOTT MIT UNS und in Schaumburg-Lippe MIT GOTTES HÜLFE, seit 1860: WIENER MÜNZVERTRAG 24. JANR. 1858. Münzvertrag Ein Münzvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen, die ihr Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Ein Synonym ist der Begriff Münzkonvention. Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch Münzverein genannt. Werden diese Verträge zwischen Staaten geschlossen, sind sie völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten Vertragspartner von Münzverträgen sein79. Typischerweise regeln Münzverträge welche Münznominale mit welchem Edelmetallgehalt geprägt werden und ob und wie diese Nominale unterteilt werden sollen. Dazu wird zunächst meist ein Münzgrundgewicht, wie zum Beispiel die Kölner Mark mit circa 234 Gramm Feinsilber festgelegt. Anschließend folgt die Festlegung eines Münzfußes, der bestimmt, wie viele 79 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag 63 Münzen eines Nominals, zum Beispiel des Talers, aus diesem Münzgrundgewicht geprägt werden. Werden zum Beispiel 10 Taler aus der Kölner Mark geprägt, spricht man von einem 10Taler-Fuß. Geregelt wird meist auch eine gegenseitige Annahmepflicht und die Verpflichtung zur Einziehung, wenn durch Abrieb eine festgelegte Gewichtstoleranz unterschritten wird. Bereits in der griechischen Antike verabredeten verschiedene Städtebünde ein festgelegtes Gewicht für die griechischen Drachmen, ihre Vielfachen und Teilstücke. Das Römische Reich kannte immer nur ein im ganzen Reich gültiges Münzsystem. Eines Münzvertrages bedurfte es deshalb nicht. Im Spätmittelalter wurde zwischen einigen Hansestädten der Wendische Münzverein gegründet. Im Westen Deutschlands war der Rheinische Münzverein von besonderer Bedeutung. In Deutschland lag der Grund für den Zusammenschluss zu Münzvereinen in dem zunehmenden Fähigkeitsverlust des Reiches eine einheitliche Münzpolitik durchzusetzen. Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts hatten nur teilweisen Erfolg. Münzvereine waren der Versuch auf freiwilliger Ebene zumindest regional einheitliche Standards zu erreichen. Beispiele in der Neuzeit waren der → Zinnaer Münzverein von 1667 und die → Bayrisch-Österreichische Münzkonvention von 1753. Im 19. Jh. waren in Deutschland der → Münchner Münzvertrag von 1837, mit dem der Süddeutsche Münzverein gegründet wurde, der → Dresdner Münzvertrag von 1838 und der → Wiener Münzvertrag von 1857 von besonderer Bedeutung. Einige west- und südeuropäische Länder schlossen sich im Jahr 1865 zur → Lateinischen Münzunion, die skandinavischen Staaten 1872 zur Skandinavischen Währungsunion zusammen80. Verträge in (Baden-) Württemberg81 • • 80 81 Kirchheimer Vertrag, dieser erste Münzvertrag wurde unter Graf Eberhard II. (13921417) im Jahre1396 in Kirchheim/Teck mit dem Bischof von Augsburg, dem Herzog von Österreich, den beiden Grafen von Öttingen und den Reichsstädten Ulm, Esslingen und Schwäbisch Gmünd geschlossen. Zum ersten Mal gab es für den gesamten südwestdeutschen Raum ein größeres Silbernominal, den Schilling, der 12 Heller entsprach. Der württembergische Schilling zeigt drei übereinander liegende Hirschstangen in einem gotischen Schild. Erstmals auf einer württembergischen Münze erfolgt die Nennung des Münzherren und sein Adelsrang: „Eberhard.Comes.De.Wirtenb.“. Des weiteren wird eine Hellerprägung beschlossen und es wird festgelegt, dass 276 Heller einem rheinischen Gulden entsprechen, was den Handel mit den Gebieten entlang des Rheins beträchtlich erleichtert. Da Heller in größerer Zahl benötigt werden, erfolgt bis 1404 ihre Prägung auch in Göppingen. 1404 schließt Eberhard II. zur Erleichterung des Handels mit den Wirtschaftszentren im Allgäu und am Bodensee einen weiteren Münzvertrag mit den oberschwäbischen Reichsstädten Ulm, Biberach und Pfullendorf. Diese Art von staatlicher Wirtschaftsförderung wird fortgesetzt im … https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag http://www.zeitreise-bb.de/folien/muenz/muenz.htm 64 • • • • Riedlinger Vertrag von 1423, der 50 Jahre Gültigkeit haben sollte. Zu den oben genannten Vertragspartnern von 1404 kommen noch Rottweil, Schwäbisch Gmünd, Kaufbeuren, Radolfzell, Giengen/Brenz und Aulendorf hinzu. Neben den schon üblichen Hellern und Schillingen werden auch noch Pfennige im Wert von zwei Hellern geschlagen. Die Geldwirtschaft muss erheblich zugenommen haben, werden doch Schillinge in großer Zahl geprägt. Wir kennen heute mehr als 40 verschiedene Schilling-Stempel. Württemberg wird 1422 geteilt und unter Eberhard im Bart, dem Gründer der Universität Tübingen, 1482 wiedervereinigt. Diesem wird das Recht, Goldmünzen zu prägen, verliehen. Leonberger Münzvertrag 1475. Darin wird zwischen Baden und Württemberg ein gemeinsames Vorgehen in Währungsfragen, z. B. bei der Wertfixierung ausländischer Münzen beschlossen. Es kommt sogar zur Prägung gemeinsamer (sic!) Heller und Pfennige. 1480 finden diese Gemeinschaftsprägung mit dem Thronverzicht von Ulrich V. ein jähes Ende. Gemäß der badischen Schlussabrechnung wurden in Tübingen insgesamt 127.366 Schillinge, 3.347.308 Pfennige und 408.768 Heller als gemeinsame Währung geprägt. Ganz deutlich erkennt man hier den gestiegenen Geldbedarf als Ausdruck dessen, dass die Naturalwirtschaft zunehmend durch die Geldwirtschaft abgelöst wird, und dass die Territorialherren in diesem Prozess zwar einerseits eine führende Rolle einnehmen, andererseits aber nicht in der Lage sind, die Brille der Kleinstaaterei abzusetzen82. 1501 Heimsheimer Münzvertrag zwischen Württemberg und Baden. Auf Grundlage dieses Vertrags werden in Stuttgart Dreier in großer Zahl geprägt. Sie zeigen auf beiden Seiten einen einfachen Wappenschild mit den drei Hirschstangen. Ebenso werden Schillinge im Wert von 12 Pfennigen geschlagen. Erstmals werden auch Goldmünzen (3,15-3,29 Gramm Gold) geschlagen. Bekannt sind mehr als 50 verschiedene Stempelpaare, was auf eine weite Verbreitung dieser Goldmünze schließen lässt. 1509 Dritter Münzvertrag mit Baden. Deutlich wird das Interesse beider Fürsten am zwischenstaatlichen Handel. Zinnaer Münzvertrag (1667/68) Im 17. Jahrhundert wurde deutlich, dass der ursprüngliche 9-Taler-Fuß angesichts proliferierender, abweichender Münzsysteme nicht mehr zu halten war. Die entstehenden Münzsysteme wichen jedoch nicht nur von den Vorschriften der Reichsmünzordnung ab, sondern unterschieden sich auch untereinander. Um dieser Situation zu begegnen, schlossen Kurbrandenburg und das Kurfürstentum Sachsen den Zinnaer Münzvertrag ab (1667), dem im Folgejahr auch das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg beitrat. Vereinbart wurde der Zinnaer Münzfuß, d. h. ein 10 1/2-Taler-Fuß, der ab 1668 für die Prägungen der Vertragsparteien angewandt wurde83. Der Vertrag von Zinna zwischen den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Johann Georg II. von Sachsen setzt einen 10 ½-Talerfuß bzw. 15 ¾-Guldenfuß (Zinnaischer Fuß) fest. Als dritter Partner tritt Braunschweig-Lüneburg auf, das mit seinen Silberbergwerken im Harz (Goslar ) die norddeutsche Münzpolitik dominiert. 82 83 http://www.zeitreise-bb.de/leonb/leonb/wirtsch/muenz.htm https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 65 • • • • • • • Reichstaler (Speziestaler oder Reichsspeziestaler) 1 Reichstaler = 25,984g Silber (wie in der Reichsmünzordnung von 1566) 1 Reichstaler = 28 Groschen = 105 Xr. (6 Kaiserkreuzer = 7 Xr.) Rechnungstaler (Kuranttaler oder Taler courant) 1 Rechnungstaler = 22,272g Silber 1 Rechnungstaler = 24 Groschen = 90 Xr. (in Braunschweig-Lüneburg wie 1622: 1 Rechnungstaler = 24 Gutegroschen = 36 Mariengroschen) neue Art grober Münzen: Guldiner, Reichsgulden oder auch doppeltes Markstück 1 Guldiner = 16 Groschen (à 4 Dreier oder à 12 Pfennige) = 60 Xr. = 32 Schilling. Geprägt wurden unter anderen ⅔-, ⅓- und ⅙-Stücke bezogen auf den Rechnungstaler zu 90 Xr. Daher hießen die ⅔-Stücke zu 60 Xr. in Sachsen einfach Gulden. (Die alte Stückelung war 1, ½, ¼, ⅛ Taler.) 6 Speziestaler = 7 Rechnungstaler 4 Speziestaler = 7 Guldiner 2 Rechnungstaler = 3 Guldiner Gold : Silber = 1 : 13,555 Gleichzeitig wird der Silbergehalt der Kleinmünzen weiter unter den nominalen Wert herabgesetzt (Scheidemünzen), um die gestiegenen Kosten in den Silberbergwerken und den gestiegen Preis für Kupfer decken zu können. Durch die dauernde Münzverschlechterung muss man bereits 1676 nicht 28, sondern 32 ½ Groschen für den wertstabilen Speziestaler bezahlen (16 % Agio). Arnold, P., Die Währungsunionen von Zinna (1667-1690) und Leipzig (1690-1750/1763) unter besonderer Berücksichtigung des Kursächsischen Münzwesens, in: R. Cunz (2002), S. 221–248. R. Cunz (Hrsg.), Währungsunionen, Beiträge zur Geschichte überregionaler Münz- und Geldpolitik, Hamburg: Gietl, 2002. Leipziger Münzkonvention (1690) Nach dem Zinnaer Münzvertrag kam es zu weiteren Münzverschlechterungen; die unterwertigen Taler verdrängten auch jene nach dem Zinnaer Fuß. Das silberarme Kurfürstentum Brandenburg prägte schon seit 1687 den neuen Zweidritteltaler (Gulden) zu 18 Stück aus der Feinen Mark. Dies entspricht einem 12-Taler-Münzfuß. Es wurden auch ⅙- und ⅓-Taler nach dem 12-Talerfuß geprägt. Die Parteien des Zinnaer Münzvertrags kamen daher erneut zusammen und verabschiedeten im Jahr 1690 in Leipzig eine neue Münzkonvention auf Basis dieses 12Taler-Fußes. Die Prägung nach dem sogenannten „Leipziger Münzfuß“ breitete sich nicht nur im silberreichen Sachsen und Braunschweig-Lüneburg, sondern fast in ganz Deutschland aus84. Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753 Die Bayrisch-Österreichische Münzkonvention ist ein Münzvertrag, der am 20. September 1753 zwischen Bayern und Österreich zur Harmonisierung ihrer Währungen geschlossen wurde. Kurbrandenburg, Kursachsen und das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg hatten im 84 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 66 Jahr 1690 in Leipzig beschlossen, aus der Kölner Mark, einer aus germanischer Zeit stammender Gewichtseinheit von ca. 234 Gramm Feinsilber 12 Taler zu prägen. Dieser "12-Taler-Fuß" oder Leipziger Münzfuß setzte sich immer mehr durch und wurde 1738 als Reichsmünzfuß anerkannt. Bereits bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren einige Münzstände schon wieder von diesem Münzfuß abgewichen und münzten mehr Münzen aus der Kölner Mark. Um wieder Ordnung und Vergleichbarkeit in das Münzwesen ihrer Länder zu bringen, vereinbarten Bayern und Österreich den Konventionstaler zu prägen, von dem 10 Stück aus der Kölner Mark geprägt wurden. Der Konventionstaler war damit schwerer und wertvoller als die Taler nach dem Leipziger Fuß und die zum Teil noch leichter geprägten Taler. Ebenso wurde die Unterteilung des Talers in Kreuzer festgelegt. Nach dem Siebenjährigen Krieg übernahmen weitere Länder den Konventionsfuß. Dagegen blieb Hannover dem Leipziger Fuß treu und Preußen führte 1750 den 14-Taler-Fuß ein („Graumannscher Münzfuß“)85. Münchner (1837) und Dresdner (1838) Münzvertrag Die im Süddeutschen Münzverein zusammen geschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins hatten im Münchner Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24 ½-Gulden-Fuß) in eine klare Relation (1 ¾ : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers (14-Taler-Fuß) gesetzt und gleichzeitig einheitliche überall geltende 3- und 6-Kreuzerscheidemünzen aus einer Billon-Legierung eingeführt. Das schuf auf dem Münzkongress zu Dresden 1838 die Voraussetzung, um ein Jahr später eine gemeinsame Kurantmünze als Vereinsmünze aller Zollvereinsmitglieder zu schaffen86. Aus der preußischen Feinen Mark wurden 7 Stück der Vereinsmünze hergestellt, die pro Stück 2 Taler (norddt.) = 3 ½ Gulden (süddt.) wert war. Diese gemeinsame Vereinsmünze musste nach einheitlichen Richtlinien ausgeprägt werden und war in allen Vertragsländern gültig. Die Münze war bei einem Feingehalt von 900⁄1000 rund 37,11 g schwer, enthielt 33,408 g Silber und maß im Durchmesser 41 mm. Angesichts dieser Angaben wird verständlich, dass diese unhandliche Münze bei der Bevölkerung unbeliebt blieb. Ein weiteres Ergebnis des Vertrags war der seit 1. Januar 1841 offiziell erfolgende Übergang Sachsens zum preußischen 14-Taler-Fuß (1 Taler = 30 Neugroschen; 1 Neugroschen = 10 NeuPfennig.) In den meisten Ländern blieb die duodezimale Teilung (zu 12 Pfenning oder Pfennig) erhalten. Dem Dresdner Münzvertrag schlossen sich nach und nach alle deutschen Staaten an, bis auf die Hansestädte Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin. Die beiden Mecklenburg übernahmen 1848 trotzdem den preußischen 14-Taler-Fuß. In Hamburg und Lübeck wurde der preußische Taler in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur Hauptumlaufmünze, was zu dessen offizieller Legalisierung 1856 führte. 85 86 https://de.wikipedia.org/wiki/Bayrisch-Österreichische_Münzkonvention https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 67 Außerdem sah der Münzvertrag den Umtausch von Scheidemünzen in vollwertiges Kurantgeld vor. Das galt aber erst ab einer bestimmten Summe in Scheidemünzen. Anders herum brauchte jedoch niemand mehr Scheidegeld bis zum Nennbetrag der kleinsten Kurantmünze annehmen, beispielsweise in Preußen bis zum ⅙-Taler-Stück. Abgenutzte Münzen mussten vom Prägeland zum vollen Kurswert wieder zurückgenommen werden. Preußen und viele andere Staaten führten in dieser Zeit bei (Steuer-) Zahlungen an den Staat durch Private und Kommerzielle schon einen Zwangskurs für (Staats-) Banknoten innerhalb der Gesamtschuldsumme ein, der die Einführung von bestimmten Papiergeldsorten im Publikum wegen der Staatsverschuldung erzwingen sollte. Andernfalls war Strafgeld in Größenordnung 1 Groschen pro Taler fällig, obwohl ja eigentlich Kurantmünzen unbegrenzte Zahlungsmittel waren87. Wiener Münzvertrag (1857) Am 24. Januar 1857 abgeschlossener Vertrag zwischen den deutschen Zollvereinsstaaten, dem Kaisertum Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein88. Nach der Revolution von 1848 waren die Währungsverhältnisse in Österreich total zerstört. Es gab im Umlauf kaum Gold- oder Silbermünzen, da diese praktisch nur für den Außenhandel verwendet wurden. Die Kupfermünzen konnten den Bedarf im täglichen Zahlungsverkehr nicht decken. Man bediente sich daher ausländischer Münzsorten, ohne Klarheit über deren Wert zu haben. Löhne wurden in Papiergeld ausgezahlt. Wer Silber- oder Goldmünzen eintauschen wollte, musste mit einem Disagio von 25 % rechnen. Der Handel zwischen Österreich und den anderen deutschen Staaten war stark beeinträchtigt. Deshalb drängte der österreichische Finanzminister auf eine Währungsreform und hoffte dabei auf die Unterstützung durch die anderen Staaten. In den folgenden Vertragsverhandlungen forderten Österreich und einige deutsche Staaten eine Goldwährung. Durch die Entdeckung neuer Goldvorkommen in den USA und Australien stand ausreichend Gold zu niedrigen Preisen zur Verfügung. Österreich hoffte, seine Rückkehr von der Papier- zur Metallwährung mit Hilfe der Goldinflation leichter zahlen zu können. Doch das Königreich Preußen beharrte auf dem Silberstandard und setzte sich damit auf dem Wiener Kongress durch. Gründe waren neben dem Führungsanspruch Preußens die ausreichenden Fördermengen der deutschen Silberbergwerke und angeblich geringere Preisschwankungen des Silberwertes. Unbeachtet blieb, dass bei dem zunehmenden Handel Goldmünzen wesentliche Vorteile boten und die Prägekosten von Silbermünzen (circa 4,2 Pfennig für 1 Taler) etwa viermal höher sind als bei Goldmünzen. Artikel 3 des Münzvertrages regelte, welche Länder eine der drei folgenden Silberwährungen einführen: 1. „Thaler-Währung“ im 30-Taler-Fuß 2. „Süddeutsche Währung“ im 52 ½-Gulden-Fuß 3. „Österreichische Währung“ im 45-Gulden-Fuß 87 88 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 68 Mit dem Vertrag wurde die Kölner Mark zu 233,8555 g durch das Zollpfund zu 500 g als gemeinsames Münzgewicht ersetzt. Es erfolgte die Umstellung auf das Dezimalsystem89. Lateinische Münzunion (1865) Die Lateinische Münzunion (offiziell: Union monétaire latine) war eine Währungsunion zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz, die vom 23. Dezember 1865 faktisch bis 1914 und formal bis zum 31. Dezember 1926 bestand. Spanien, Griechenland, Rumänien, Österreich-Ungarn, Bulgarien, Serbien, Montenegro (allesamt Monarchien) und Venezuela traten den Regulierungen der Union ebenfalls bei. Damit herrschte in einem Großteil Europas ein bimetallischer Silber-Gold-Standard. Sie gilt als einziges äußeres Ergebnis des Panlatinismus. Einige weitere Länder prägten ihre Münzen nach den Vorschriften der Münzunion, traten ihr aber nicht bei90. Folgende Staaten und Gebiete prägten Münzen nach demselben System, aber mit eigener nationaler Währungsbezeichnung, ohne der Münzunion offiziell beigetreten zu sein: • • • • • • • • • • • • Finnland 1860–1918 Kirchenstaat 1866–1870 Rumänien 1867–1944 Spanien 1869–1934 Serbien 1873–1915 Venezuela 1879–1965 Bulgarien 1880–1916 Argentinien 1881–1893 Tunesien 1891–1928 Dänisch-Westindien 1904–1905 Polen 1924–1925 Albanien 1925–1938 Münzordnung, Münzfuß Der Münzfuß legt fest, welche Menge eines Edelmetalls in welcher Menge von Münzen eines bestimmten Nennwerts enthalten sein soll. Dabei muss die Münze nicht ausschließlich aus dem Münzfuß zugrunde gelegten Edelmetall bestehen. Meist war Kupfer zur Münzhärtung beilegiert, was im Münzfuß jedoch nicht mitzählte. Beim Gewicht wurde allerdings genau z. B. zwischen der "Mark fein" und der "Mark rau" unterschieden, d. h. zwischen unlegierten (reinem) und legiertem Münzedelmetall91. 89 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 https://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Münzunion 91 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzfuß 90 69 Antike (Griechen, Rom) In Griechenland bestand eine Mehrzahl verschiedener Münzfüße nebeneinander, es muss allerdings bedacht werden, dass die meisten Münzen unter ihren theoretisch errechneten Sollgewichten ausgeprägt wurden92: • Äginäischer Münzfuß - abgeleitet von der zwischen Attika und Argolis liegenden Insel; er ist der älteste Münzfuß mit einem Statergewicht von ± 12,3 g. Infolge der regen Handelsbeziehungen von Aigina verbreitet er sich rasch auf dem Peloponnes über die Kykladeninseln, Kreta und in Südwestkleinasien. Endgültig wird dieser Standard erst mit der Massenausprägung Alexanders III. im euböisch-attischen Münzfuß von diesem verdrängt. • Euböisch-attischer (auch nur: attischer) Münzfuß - abgeleitet von der Attika nordöstlich vorgelagerten Insel. Das Tetradrachmon wird zu ± 17,5 g geprägt, woraus sich ein theoretisches Drachmengewicht von ca. 4,36 g errechnen lässt. Erst mit der Ausprägung der achämenidischen Edelmetallschätze durch Alexander III. in diesem Gewichtssystem verbreitet es sich in der ganzen griechisch-sprachigen Koine und wird somit zur Grundlage des ersten Weltwährungssystems. Auf ihm basieren auch die schon um 550 v. Chr. einsetzenden Prägungen aus Unteritalien. • Korinthischer Münzfuß - abgeleitet von Korinth, der zweitgrößten Stadt Griechenlands im Nordosten des Peloponnes. Dieser Münzfuß basiert auf einem Statergewicht von ± 8,7 g (entspricht also dem euböisch-attischen Fuß); der Stater wird aber hier in drei Drachmen geteilt, jede zu etwa 2,8 g (im attischen Fuß zu je zwei Drachmen von 4,36 g). Diese korinthische Drachme entspricht also dem attischen Tetrobol (1 korinthische Drachme = 2/3 attische Drachme = 4 attische Obole = Tetrobol). Dieses System findet auf alle Geprägen der Mutterstadt, aber auch in allen Kolonien Anwendung (Nordwestgriechenland, Unteritalien und Sizilien). In Unteritalien wird der Stater in 10 Litrai eingeteilt; die Teilung des Staters in 12 Obole besteht daneben allerdings weiter (Bildunterscheidung, da die Gewichtsunterschiede bereits verschwindend gering sind, zum Beispiel in Syrakus: Obol = Polyp; Litra = Rad). • Von weit geringerer Bedeutung ist der phokäische oder auch persische Standard mit einem Stater zu 16,5 g (in drei Drachmen geteilt). Diesem Fuß folgen etliche Elektronserien, sowie Prägungen aus Kleinasien und Zypern. • Noch vor 400 v. Chr. setzt sich der chiische (nach den bedeutenden Handelsstädten und Inseln Chios und Rhodos auch „chiischrhodische“) Münzfuß mit einem Statergewicht von 15,5 g an der Westküste Kleinasiens (Ionien und Mysien) durch, findet sich aber auch z. B. im thrakischen Ainos. Auf diesem Standard dürften auch die kleinasiatischen Kistophoren des 2. und 1. Jahrhunderts basieren. • Der so genannte phönikische Fuß dürfte kein eigenes Gewichtssystem sein, sondern meint nur ein Statergewicht von ca. 13,5 g, wie es von den münzreichsten Städten in Phönikien, Tyros und Sidon, verwendet wird. Andere Städte prägen nach eigenen Normen, die aber von denen der beiden genannten Städte nicht wesentlich abweichen dürften93. Gerechnet wurde nach den Gewichtseinheiten, die in Athen – um das am meisten verbreitete System zu nennen – wie folgt unterteilt waren 94: 92 Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 35 f.). Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 37). 94 Franke/Hirner (1972, S. 32). 93 70 1 Talent 1 Mine 1 Drachme 1 Obol 26,196 kg 436,6 g 4,36 g 0,72 g = 60 Minen = 100 Drachmen = 6 Oboloi = 8 Chalkoi Zu diesen Rechnungsmünzen treten beispielsweise in Athen, wo die Stückelung die reichhaltigste aller griechischen Währungen war, das Zehn-, Vier-, Zwei- und Halbdrachmenstück sowie die Stücke im Wert von fünf und von vier Obolen und die kleineren Werte in Höhe von eineinhalb, dreiviertel, einhalb, dreiachtel, einviertel und einachtel Obol, wobei der sehr häufige Viertelobol mit einem Gewicht von zirka 0,18 g auch als Tetartemorion (d. h. der vierte Teil) bezeichnet wurde. Andere Orte bevorzugten eine abweichende Unterteilung und andere Bezeichnungen für ihre Nominale. So hieß der korinthische Stater auf Sizilien, wo sein Gewicht leicht abgeschwächt wurde, Nomos und zerfiel in 10 Litren, in Unteritalien hingegen auch in 12 Oboloi95. Das größte Nominal stellen die Dekadrachmen (Zehndrachmenstücke) dar, die jedoch nur in Athen, Syrakus und Akragas sowie unter Alexander dem Großen geprägt wurden. Vereinzelt gibt es noch Oktodrachmen (Achtdrachmenstücke), diese sowohl in Gold als auch in Silber, erstere im ptolemäischen Ägypten, letztere im thrakisch-makedonischen Raum, in Sidon und gleichfalls in Ägypten. Die rund 168 g schwere Goldmünze des baktrischen Königs Eukratides aus der 1. Hälfte des 2. Jahrhunderts v. Chr., die zwanzig Goldstateren entspricht, stellt eine Ausnahme dar96. Seit Alexander dem Großen bestimmte der attisch-euböische Standard weitgehend die Münzprägung der Mittelmeerwelt. Vielfach spiegeln sich in der Aufgabe eines alten und der Übernahme eines neuen Münzfußes geschichtliche Ereignisse, Bündnisse, Münzverträge – von denen uns einer zwischen Phokaia und Mytilene inschriftlich erhalten geblieben ist – und klug berechnende wirtschafts- und handelspolitische Maßnahmen wider; so bei der Solonischen Münzreform, die den euböisch-attischen an die Stelle des äginetischen Standards setzte; ferner bei der Übernahme des attischen Münzfußes für die Goldmünzen Philipps II. von Makedonien, der sein Sohn Alexander der Große dann durch die Verwendung auch für die Silberprägung folgte, was zugleich die Abkehr von der bisherigen rein makedonischen Politik nach außen hin deutlich machte. Andererseits hat die Einführung einer „leichten“ Drachme durch Rhodos in der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts, die so genannte Kistophorenprägung in Kleinasien, sowie das durch die politischen Verhältnisse begünstigte schnelle Vordringen des römischen Münzwesens große Auswirkungen auf die bislang nach dem attisch-euböischen Standard orientierten Geldsysteme gehabt. Nicht wenige Staaten waren gezwungen, gleichfalls „leichtere“ Münzen zu prägen, die ohne großen Verlust mit den rhodischen, illyrischen und römischen Silber verrechnet werden konnten. In den frühen Jahrhunderten haben sich offenbar die verschiedenen Währungen und Gewichte in der Praxis für den Handelsverkehr kaum nachteilig ausgewirkt, da in Schatzfunden oft genug Münzen verschiedener Geldsysteme vereint sind; auch konnte durch die vielen Unternominale und Teilstücke ein Währungsgefälle leicht ausgeglichen werden97. Andererseits sind die rechnerischen Sollgewichte der antiken Münzen durchaus nicht immer genau eingehalten worden. Sie schwanken vielmehr immer um ein halbes Gramm nach oben und unten, oftmals sogar noch mehr. Hinzu kam der Abzug des vom Staat einbehaltenen 95 Franke/Hirner (1972, S. 32). Franke/Hirner (1972, S. 32). 97 Franke/Hirner (1972, S. 32). 96 71 Schlagschatzes. Der makedonischen König Perseus (179-168 v. Chr.) ließ während des Krieges mit Rom 171-168 v. Chr. die makedonischen Drachmen bewusst untergewichtig schlagen, einmal, um Silber zu sparen, zum anderen, um beim Einwechseln gegen schlechtere Währung keinen zu großen Verlust zu erleiden. Dass man aber offenbar daran dachte, nach Kriegsende diese untergewichtigen Tetradrachmen wieder einzuziehen und zum vollen attischen Münzgewicht zurückzukehren, zeigt sich daran, dass alle diese Stücke durch eine unauffällig veränderte Stellung der Münzmeistermonogramme von den vollgewichtigen älteren abgehoben wurden98. Die folgende Liste der Nominalbezeichnungen gilt, da ja nicht gewichtsabhängig, grundsätzlich für die verschiedenen Münzsysteme. Es wurden nicht in allen Städten alle Nominalwerte ausgeprägt, und wenn, so waren sie meist nur an einem Münzfuß orientiert. Als Faustregel kann gelten, dass die Summe entsprechender kleiner Teilstücke eher zur Bezugsgröße des Münzfußes führt als die Summe weniger, aber größerer Teilstücke99. Dekadrachme Tetradrachme Didrachme (Stater) Drachme Tetrobol Triobol (Hemidrachem) Diobol Trihemiobol Obol Tritetartemorion Hemiobol 10 Drachmen 4 Drachmen 2 Drachmen Drachme 4 Obol 3 Obol 2 Obol 3/2 Obol Obol ¾ Obol ½ Obol 43,66 g 17,46 g 8,73 g 4,36 g 2,91 g 2,18 g 1,45 g 1,14 g 0,727 g 0,57 g 0,36 g Die Handhabung dieser kleinen und kleinsten Silbermünzen ab etwa Diobolgröße (ein deutsches Pfennigstück der Neuzeit wiegt fast zwei Gramm) musste auch in der Antike im täglichen Zahlungsverkehr als äußerst unpraktisch empfunden worden sein, vor allem wenn man bedenkt, welcher große Metallwert auch solch kleinen Stücken innewohnt. Dieses Problem wurde schließlich mit der Einführung der Bronzemünzen gelöst. Sie verkörperten in wesentlich größeren Stücken den gleichen Wert wie die kleinen Silbermünzen. Die unteritalischen Griechen hatten diesen Wechsel von Kleinsilber auf Bronzen bereits in der Mitte des 5. Jahrhunderts vollzogen und setzten als wertgleich 1 Litra in Silber zu 0,87 g = 1 Bronzelitra zu ca. 109 g. Diese Bronzelitra wurde weiterhin in 12 Unzen (Onkia) geteilt; die Münzen tragen daher auch Kugeln als Wertangabe: 6 Kugeln = 6 Unzen = Hemilitron, 4 Kugeln = Triens (1/3 Litra) = 4 Unzen. Auf dieser 12-Unzen-Teilung beruht letztlich die Teilung des römisch-italischen As in 12 Unzen sowie die Nominalbezeichnung für das römisch-italische Schwergeld. In der übrigen griechischen Welt setzte sich die Bronzewährung gegen Ende des 5. Jahrhunderts durch, in Athen etwa um 408100. 2 Onkia = Hexas 3 Onkiae = Tetras 4 Onkiae = Trias 98 Franke/Hirner (1972, S. 32). Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 38). 100 Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 38 f.). 99 72 5 Onkiae = Pentonkion 6 Onkiae = Hemilitra Das Wertverhältnis zwischen den einzelnen Münzmetallen ist größtenteils ungeklärt, ebenso wie die originalen Nominalbezeichnungen. Nur wenige Münzen nennen selbst ihr Nominal, wie etwa ein Bronzeobol aus Metapont. Dieses grobe Gerüst der Nominalien und Gewichtssysteme darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Münze in der Antike nur soviel wert war, wie derjenige, der sie erhalten sollte, ihr an Wert beimaß. Es fehlte fast jede Art der Zwangsmaßnahme, die jemanden nötigte, gewisse Geldstücke zu akzeptieren. Man muss also auch das Geld als Ware betrachten, um deren Wert zwischen Käufer und Verkäufer gehandelt werden konnte101. Der Denar der Römischen Republik mit 3,9 g (1⁄84 des römischen Pfundes, das Münzgrundgewicht römisches Pfund betrug somit ca. 327,4 g) orientierte sich zunächst an der griechischen Drachme des attischen Fußes. Er wurde in der römischen Kaiserzeit von Nero auf 3,3 g herabgesetzt. Nach weiteren Verschlechterungen wurde durch Diokletians Münzreform von 294 n. Chr. der Denar durch den Argenteus mit einem Sollgewicht von 3,41 g ersetzt. Er entsprach 1⁄ des römischen Pfundes102. 96 Europäisches Mittelalter: Karl der Große Das karolingische Münzsystem beeinflusste das Münzwesen in Europa über mehrere Jahrhunderte hinweg. Für das mittelalterliche Geldwesen in Deutschland war die von Kaiser Karl dem Großen um 793/794 durchgeführte Münzreform von entscheidender Bedeutung. Weil Gold fast nur durch den Fernhandel zu beziehen war und es in Europa nördlich der Alpen genügend Silbervorkommen gab, führte er eine reine Silberwährung ein. Münzgrundgewicht wurde das Pfund, aus dem 240 Pfennige geschlagen wurden. Das karolingische Pfund wog ca. 406 ½ Gramm103. Der Pfennig war die wichtigste Münze des Mittelalters. Das Pfund war eine Gewichtseinheit und wurde mit diesem System auch zur Währungseinheit. Ebenso wie der Schilling wurde das Pfund über lange Zeit nicht geprägt, sondern bloß als Rechnungsmünze verwendet. Ein Schilling galt genau zwölf Pfennige. 101 Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 39). Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Römische_Währung 103 https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem 102 73 Dieses System existiert in mehreren Sprachen: Deutsch: Französisch: Englisch: Lateinisch: Italienisch: 240 Pfennig 240 Deniers 240 Pence 240 Denarii 240 Denarii = = = = = 20 Schilling 20 Sols (Sous) 20 Shillings 20 Solidi 20 Soldi = = = = = 1 Pfund 1 Livre 1 Pound 1 Libra 1 Lira In Großbritannien hat sich dieses System bis zur Dezimalisierung von 1971 gehalten. Nach den aus dem Lateinischen stammenden Abkürzungen (libra, solidus, denarius) wurde es auch „£sd-System“ genannt. Bis heute ist das karolingische Münzsystem offiziell Basis der Währung des Malteserordens. Da der Orden allerdings kein eigenes Staatsgebiet mehr besitzt, hat die Währung heute keine tatsächliche Bedeutung mehr. Das Pfund als Silbergewicht wurde ab dem 11. Jahrhundert von der Mark verdrängt104. Das Karlspfund (lat. pondus Caroli) ist eine aus der Zeit Karls des Großen stammende Gewichtseinheit. Es diente sowohl als Handels- als auch als Münzgewicht. Eingeführt wurde das Karlspfund im Zusammenhang mit König Karls Münzreform um 793/94. Es wurde festgelegt, dass aus einem Karlspfund Silber 240 Denare (= Pfennige) zu prägen seien. Über das karolingische Münzsystem und über vom Karlspfund später abgeleitete Einheiten für die Masse hatte das Karlspfund für weite Teile Europas eine hohe Bedeutung. So bestand das auf dem Karlspfund beruhende karolingische Münzsystem in seinen Grundzügen in England bis 1971 fort. Das Karlspfund galt zunächst überall im Karolingerreich sowie mit sinkender Tendenz auch unter den nachfolgenden Liudolfingern. Unter den Saliern, die ab 1024 regierten, wurde die Kölner Mark als (576 Tausendstel) des Karlspfundes eingeführt und wurde als Münzgewicht dominant. Ähnliche Modifikationen vollzogen sich zur gleichen Zeit für die Handelsgewichte. Erstmals bezeugt wird das Karlspfund durch eine zeitgenössische Handschrift, sowie in Berichten über die Synode von Frankfurt 794. Es heißt dort, dass jetzt im Reich neue Münzen, neue Denare zu prägen seien. Die Denare wurden später auch Pfennige bzw. Pennies genannt. Noch nicht geklärt ist die genaue Herleitung des Sollgewichts des Karlspfunds selbst105. Das Initialgewicht des Karlspfunds kann heute vor allem durch das Wiegen von erhaltenen karolingischen Münzen der frühen Zeit bestimmt werden, wobei aber eine Streuung von mehreren Prozent auftritt. Oft wird in der Literatur das Karlspfund mit 408,25 Gramm oder auch mit ca. 408 g angegeben. Letzteres entspricht einem Denar zu genau 1,7 g. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts entwickelten sich in Frankreich verschiedene Varianten des Karlspfundes, die zu verschiedenen Zeiten legale Gültigkeit hatten: • 104 105 Das Pariser Pfund (Libra parisi) zu knapp 460 g ist seit Ludwig VI., dem Dicken bezeugt und beträgt neun Achtel des Karlspfundes. https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund 74 • • • • Zu Beginn des 13. Jahrhunderts galt in Frankreich das Livre tournois, das Pfund der Stadt Tours. Dieses war mit dem zeitgleich in Troyes geltenden, frühen Livre de Troyes identisch. Die Ratio des Livre tournois beträgt genau 9 : 10 bezüglich des Karlspfundes. Gleichzeitig entstand in Troyes ein neues System, das spätere Livre de Troyes. Dieses galt seit spätestens 1266 in ganz Frankreich, bis zum 1. August 1793. Es wird offiziell und unzweideutig auch „das Pfund der poids-de-marc“ (Markgewichtspfund) genannt. Seine Ratio bezüglich des Karlspfundes beträgt 12 : 10. Die sehr früh und direkt aus Frankreich übernommenen englischen Pfundwerte belegen, dass auch in Frankreich sicherlich lange ein etwas geringerer Wert für das Karlspfund galt. Der Wert des Pfunds der poids-de-marc entspricht aber auch sehr genau einem siebzigstel der Wassermasse eines französischen Kubikfußes. So liegt der Schluss nahe, dass es genau deshalb in Frankreich zu einer leichten Erhöhung des Gewichtsmaßes gekommen ist. Dieses identifizierte „französische Gewichtskomma“ beträgt etwa 3136 : 3125, also nur + 0,35 %. Pfund Ratio glatte Werte 3136 : 3125 empirisch Livre de Troyes 6 : 5 487,71072 g ≈ 489,43 g ca. 489,5 g Libra parisi 9 : 8 457,22880 g ≈ 458,84 g ca. 459,0 g Charlemagne 1 : 1 406,42560 g ≈ 407,86 g ca. 408,0 g Livre tournois 9 : 10 365,78304 g ≈ 367,07 g ca. 367,0 g Das Livre de Troyes, also das Pfund der poids-de-marc, betrug bei seiner Ablösung durch das Dezimalsystem Ende des 18. Jahrhunderts etwa 489,50585 (genau: 9216/18,82715) g. Beide Begriffe, sowohl der des „Livre de Troyes“, als auch der des „Livre tournois“, werden heute nicht selten synonym zum „Pfund der poids-de-marc“ verwendet. Englische Ableitungen Das Englische Gewichtssystem (Troy weights) wurde aus Frankreich übernommen. Dabei hielt man sich an die alten Werte des Livre de Troyes, d. h. zwölf Zehntel Karlspfund. So lassen sich auch leicht die verschiedenen Ratios direkt zum Karlspfund angeben: Pfund Ratio glatte Werte offiziell (1958) London 225 : 196 466,5600 g 466,55215200 g Avoirdupois 125 : 112 453,6000 g 453,59237000 g Merchant 625 : 448 437,4000 g 437,39264250 g Karlspfund 1 : 1 406,4256 g (406,41876352 g) Troy 45 : 49 373,2480 g 373,24172160 g Tower 675 : 784 349,9200 g 349,91411400 g Die metrologisch glatten Werte differieren bezüglich der offiziellen Werte (1958) nur um etwa 0,0017 %. Die Ersteren stimmen mit einem englischen Gran von genau 64,8 mg überein106. 106 https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund 75 Ableitungen im Deutschen Reich Auch viele wichtige Gewichte im Deutschen Reich, wie zum Beispiel das Wiener Pfund, die Kölner Mark und das Nürnberger Apothekerpfund sind vom Karlspfund abgeleitet. So beträgt die Ratio zum Beispiel der Kölner Mark zum Karlspfund genau 576 : 1000. Abweichung Wiener Pfund 864 : 625 561,84274944 g 561,288 g −0,099 % Kölner Pfund 144 : 125 468,20229120 g 467,6246 g −0,123 % Karlspfund 1:1 406,42560000 g (408,0 g) (+0,387 %) Apothekerpfund 216 : 245 358,31808000 g 357,84 g −0,133 % Wiener Mark 432 : 625 280,92137472 g 280,644 g −0,099 % Holländische Mark 378 : 625 245,80620288 g 246,0839 g +0,113 % Kölner Mark 72 : 125 234,10114560 g 233,8123 g −0,123 % Das Karlspfund wiegt 500 spätere Goldgrän, oder 8000 Korngrän. Gewicht Ratio glatte Werte empirisch Die relativ große Abweichung des empirischen Karlspfund von knapp 0,4 % – was aber auch noch innerhalb des für alte Gewichte festzustellenden Variationskoeffizienten liegt – bezieht sich auf das spätere französische, leicht größere Karlspfund. Der Schilling (lat. solidus) war nach der karolingischen Münzreform als nichtgemünztes Goldäquivalent für 12 Silberdenare (Denar = Pfennig) nur noch Rechnungsmünze. Rechnerisch entsprach ein Schilling 1/20 des karolingischen Pfundes in Silber. Mit 12 Pfennigen pro Schilling wurden aus einem Pfund Silber 240 karolingischen Silberpfennige tatsächlich geprägt. Bei historischen Längenmaßen liegt der Variationskoeffizient im Allgemeinen bei einer Genauigkeit von ± 0,2 %. Bei antiken und mittelalterlichen Gewichtsmaßen muss eine Schwankungsbreite von etwa (1,0023 -1) = 3/500 angesetzt werden. Als letztes, höheren metrologischen Präzisionsansprüchen gerecht werdendes Komma wird bei mittelalterlichen Gewichten die Ratio 126 : 125 sowie ihr Reziprokwert angesehen. Zu beachten ist, dass die Variationskoeffizienten ab etwa der Renaissancezeit erheblich kleiner werden. Außerdem muss unterschieden werden zwischen den eigentlichen und bekannten Werten der Maße selbst und den bei „Massenproduktion“ unweigerlich auftretenden Toleranzen. Damals, rein technisch bedingt, nicht besser als: Denare von 1,6 bis 1,8 g. „Wasserfuß“ Pfundgewicht Komma Pfenniggewicht Qualifizierung des Münzgewichts übergewichteter karolingischer Pfennig 409,6770048 g 126 : 125 1,70698752 g ≈ 297,1 mm etwas schwerer karolingischer Pfennig ≈ 296,7 mm 408,2400000 g 225 : 224 1,70100000 g 406,4256000 g 1 : 1 1,69344000 g ≈ 296,3 mm gewichteter karolingischer Pfennig ≈ 295,9 mm 404,6192540 g 224 : 225 1,68591360 g 76 etwas leichter karolingischer Pfennig ≈ 295,5 mm 403,2000000 g 125 : 126 1,68000000 g untergewichteter karolingischer Pfennig Tatsächlich gibt es unter den erhaltenen karolingischen Silberpfennigen sowohl einige übergewichtete, als auch untergewichtete Exemplare, schon weil Silbermünzen keine geeichten Gewichtsstücke für eine Präzisionswaage darstellen. Zwar blieb das Karlspfund als Gewicht stabil, bekannt und erhalten, trotzdem kam es bald durch leichtere Ausprägungen zur Steigerung des Schlagschatzes zum Rückgang des tatsächlichen Münzgewichts. Das heißt, um ein Karlspfund auf der Waage aufzuwiegen, mussten bald mehr als die theoretischen 240 Denare in die andere Waagschale gelegt werden (Inflation). Später hatten die Pfennige oft nur noch drei Viertel des Sollgewichts. Vereinfachter Wert des Karlspfundes107 • Als bester vereinfachter Wert des Karlspfundes ist wohl nur der Wert 406 ½ Gramm zu nennen. Der einzige Nachteil dieses Wertes ist, dass für den Denar mit 1,69375 g im Wert sich dann doch wieder rechnerisch eine fünfstellige Nachkommazahl ergibt. • Der Wert von 405 g bedeutet für den Denar eine rechtsseitige Vierstelligkeit. Im Ergebnis liegt dieser Wert des Karlspfundes dem englischen Gewichtssystem zugrunde. • Der Wert 406 g ergäbe einen Periodenwert für den Denar. Dieser Wert wird aber dennoch durch die Zollvereinsmark gestützt. • Der Wert 408 g ist sicher nicht falsch, wenn auch etwas hoch. Er ergibt sich praktisch auch als zehn Zwölftel des alten französischen Pfundes. Außerdem ist dieser Wert der einzige mit nur einer einstelligen Nachkommazahl für den Denar und bleibt somit akzeptabel. • Der Wert (240 × 1,701 =) 408,24 g ist auch ein 7-glatter Wert. Er wird manchmal auf 408,25 g gerundet. Reichsmünzordnungen Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges entwickeln sich innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation neben einer Unmenge von Klein- und Kleinststaaten die zwei europäischen Großmächte Preußen und Österreich mit eigenen Münzsystemen108. In Preußen gilt die Taler-Groschen-Währung. Österreich dagegen hat eine Gulden-Kreuzer-Währung. Die anderen deutschen Staaten und Städte benutzen überwiegend - je nachdem, ob sie sich wirtschaftlich an Preußen oder Österreich orientieren - entweder die preußische Taler-Groschen-Währung oder die österreichische Gulden-Kreuzer-Währung. Grundlage des Münzwesens im Mittelalter war die karolingische Ordnung: 1 Pfund Silber (lb.) wurde in 240 Pfennigen (den.) ausgemünzt, mit dem Schilling (ß) zu 20 bzw. 30 (Österreich, Bayern) Pfennigen als zusätzliche Recheneinheit. Im Spätmittelalter entstand infolge von Inflation und der Emission schwerer Münzen ein Münzchaos, das durch Münzordnungen bekämpft wurde: Die Münzordnung Friedrichs III. von 1481 regelte unter anderem die Prägung 107 108 https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 77 von Dukaten und "Groschen" sowie die Verwendung von Pfennigen als Scheidemünzen. Im 16. Jahrhundert wurden 1524, 1551 und 1559 Reichsmünzordnungen erlassen. Das Privilegium maius verbürgte den Habsburgern eine Sonderstellung im Münzwesen, daher wurde für die österreichischen Länder durch Ferdinand I. eine eigene Münzordnung mit etwas geringeren Werten erlassen (1524). Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde auch in Österreich wirksam. Eine grundsätzliche Neuregelung erfolgte erst unter Maria Theresia 1750 und durch die Münzkonvention mit Bayern 1753. Münzordnung Friedrichs III. 1481 Nachdem Karl der Große die erfolgreiche karolingische Münzreform eingeführt hatte, führte das hochmittelalterliche Interregnum zum Zusammenbruch der kaiserlichen Münzhoheit. Auf dem Reichstag zu Eger 1437 wurde eine frühe Form der Reichsmünzordnung beratschlagt und es wurden erste Festlegungen in Richtung auf einen Reichsmünzfuß getroffen. So wurde bestimmt, dass reichsweit gültige Goldmünzen ausschließlich mit einem Feingehalt von 19 Karat (771,6⁄1000) zu prägen seien. Für Silbermünzen wurden damals keine quantitativen Bestimmungen getroffen109. Die Reichstage von 1438 und 1442 unter Kaiser Friedrich III. bestätigten die Bestimmungen von Eger. Auf dem Reichstag zu Worms 1495 wurde ein formaler Reichsmünzfuß für die Goldmünzen festgelegt, aber nicht abschließend beschlossen. Nach Vorbild der Goldgulden der vergangenen Jahre des Rheinischen Münzvereins sollten aus 1 ½ kölnischen Mark rau, d. h. bereits legiert, 107 Stücke geprägt werden. Die Feinheit der zum Prägen eingesetzten Goldlegierung solle auf 19 Karat 6 Grän (812,5⁄1000) betragen. Der Feingoldgehalt hätte somit 2,66 g betragen110. Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559 Die erste Reichsmünzordnung wurde 1524 in Esslingen auf Druck von Kaiser Karl V. (1519 bis 1566) erlassen. Die kaiserliche Münzordnung regelte für das gesamte Reich einheitlich die Feinheit der Gold- und Silbermünzen, wobei als Bezugsgröße die sogenannte Kölnische Mark fungierte (als Gewichtseinheit wohlgemerkt). Der Taler wird in der Reichsmünzordnung von 1542 nicht erwähnt, aber er ist gemeint, wenn vom „Güldiner“ (Guldiner, Reichsguldiner) die Rede ist. Seine Teilstücke (Halb- und Viertelstücke sowie weitere Stückelungen) werden ebenso ordentlich festgelegt wie das Verhältnis der Kleinmünzen zur Großmünze: So zählt der Gulden 24 Groschen und so weiter bis zum kleinsten Stück, dem Kleingröschlin (1 Gulden = 84 Kleingröschlin). Festgelegt wird auch das Münzbild. Der Avers der Reichsmünzen musste Reichsadler, Titel des Kaisers und den Wert der Münze enthalten, der Revers blieb den territorialen Herrschaften überlassen111. Goldgulden, 1524 Zu seiner Wahl als Kaiser hatte Karl V. versprochen, das Münzwesen dauerhaft zu ordnen. Nach Beratungen ab 1521 erließ das zweite Reichsregiment in Vertretung des Kaisers am 10. November 1524 die erste deutsche Reichsmünzordnung in Esslingen. Der Reichsmünzfuß für 109 https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß 111 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm 110 78 Goldgulden zu 22 Karat Feingehalt (916,7⁄1000) betrug 89 Stück aus der feinen kölnischen Mark zu 22 Karat (Feingewicht: 2,41 g). Reichsgulden, 1524 Erstmals wurde in der Esslinger Reichsmünzordnung auch ein allgemeiner Münzfuß für große Silbermünzen eingeführt. Hintergrund war die erfolgreiche Einführung von Silbermünzen, die im Metallwert dem Goldgulden entsprechen sollten. Das Wertverhältnis stand damals bei etwa 1:11. Den Anfang hatte der Tiroler Guldiner gemacht (ab 1486); ab 1500 folgte der in Annaberg/Frohnau und wahrscheinlich auch in Wittenberg geprägte erste Sächsische Guldengroschen, später Klappmützentaler genannt. Ein sächsischer Guldengroschen enthielt 27,40 g Feinsilber, da aus einer rauen kölnischen Mark zu 15 Loth (937,5⁄1000) acht Münzen geschlagen werden sollten. 1505 gab es eine Verschlechterung der Feinheit auf 14 Loth 16 Grän ( 930,6⁄1000). Nach diesem Münzfuß wurden dann im nordböhmischen Joachimsthal ab 1519 große Mengen des Joachimstaler Guldengroschens geprägt (27,20 g Feinsilber). Der Erfolg dieser Prägung war so groß, dass sich für diese Art Münzen der Kurzname Thaler entwickelte, der sich dann insgesamt für große Silbermünzen auch international etablierte (Rigsdaler, Speciestaler, Dollar)112. Erste Reichsmünzordnung (Esslinger Münzordnung) 1524 In der Esslinger Münzordnung wurde als Reichsmünzfuß für eine Reichsgulden genannte Silbermünze bestimmt, dass aus einer rauen Kölner Mark Silber acht Münzen mit einer Feinheit von 15 Loth (937,5⁄1000) auszubringen seien. Der Gehalt an Feinsilber lag damit jedoch bei 27,4 g, d. h. 0,2 g höher als der Gehalt der bereits in großen Mengen umlaufenden älteren sächsischen und Joachimsthaler Guldengroschen. Dieser Reichsmünzfuß setzte sich daher nicht durch. Die Esslinger Reichsmünzordnung blieb Papier. Sie wurde nie umgesetzt. Da bekanntlich der Versuch klug macht, gab es auf dem Reichstag 1551 in Augsburg - vier Jahre vor dem Augsburger Religionsfrieden - einen weiteren. Die erste Reichsmünzordnung oder Eßlinger Münzkonvention unter Karl V. bestimmt die feine Kölner Mark (= 233,856 g) als Grundgewicht für die Münzprägung; während dieses Gewicht bis 1857 beibehalten wird, bleiben die übrigen Regelungen fast überall unbeachtet. So werden sieben gemeine Reichsmünzen in Silber bestimmt: • • • • • • • 112 Rheinischer (Silber-) Gulden oder Guldiner, 8 St. auf die 15lötige Mark 8 8/15 Guldiner auf die feine Mark (8 8/15-Guldenfuß) 1 Guldiner = 27,405 g Feingold (29,23 g Raugewicht, 27,41 g Feingewicht) Halbe Gulden, 16 St. auf die 15lötige Mark (14,62 g Raugewicht, 13,70 g Feingewicht) Orth (Viertel Gulden), 32 St. auf die 15lötige Mark Zehender, 80 St. auf die 15lötige Mark Groschen, 136 St. auf die 12lötige Mark Halbe Groschen, 272 St. auf die 12lötige Mark Kleine Gröschlein, 366 St. auf die 8lötige Mark https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß 79 Für den Rheinischen Goldgulden (Güldener) wird der Reichabschied von 1495 wie folgt geändert 89 Goldgulden je Kölner Mark aus 22 karätigem Gold, also 97 1/11 Goldgulden auf die feine Mark Gold, also 2,409 g Feingold je Goldgulden. Mit der Festlegung 1 Guldiner = 1 Goldgulden = 21 Groschen = 84 kl. Gröschlein wird außerdem das offizielle Tauschverhältnis von Gold zu Silber angepasst: Gold : Silber = 1 : 11,378 Zweite Reichsmünzordnung (Augsburger Reichsmünzordnung) 1551 Die Augsburger Reichsmünzordnung trug der Tatsache Rechnung, dass der Kreuzer als Kleinmünze weite Verbreitung gefunden hatte, und erkannte endlich den Batzen an. Der Guldiner rechnete nunmehr zu 72 Kreuzer bzw. zu 18 Batzen, der Batzen zählte also vier Kreuzer, und das nun auch reichsoffiziell. Wieder wurden Feinheit und Gewicht der wichtigsten Reichsmünzen und das Münzbild festgelegt. Die Münzordnung musste sich nach ihrem Erlass in der Praxis bewähren. Sie bewährte sich als Makulatur113. Die seit der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung vorgeschriebene Angabe der Wertigkeit erfolgt in Süddeutschland in Kreuzern, in Mitteldeutschland in Groschen und in Teilen Norddeutschlands in Schilling. Man findet die Angabe aber bei weitem nicht auf allen Reichstalern, nicht einmal der Habsburger König Rudolph II. hält sich an die Vorgabe. Die zweite Reichsmünzordnung in Augsburg unter Kaiser Karl V. senkt den Feinheitsgrad weiter auf 882 (14⅑ lötiges Silber) ab, allerdings wird das Raugewicht auf 31,18 g angehoben (7 ½ Stück auf die raue Mark). Die Umrechnung auf 27,49 g Feingewicht liefert in etwa einen 8 ½-Guldenfuß (eigentlich 8 129/254). Damit hat der neue Guldengroschen oder (Gulden-) Taler den Wert eines Goldguldens. 1 Goldgulden = 1 Guldengroschen (Reichsgulden, Guldiner, Taler) = 72 Kreuzer Man legt die Rheinische Währung von 1 (Silber-) Gulden = 60 Kreuzer zwar zugrunde, lässt aber sowohl den Rheinischen Goldgulden, als auch den Guldengroschen zu 72 Kreuzer gelten. • • • • • • 113 10,2094 (Silber-) Gulden zu je 60 Kreuzer auf die feine Mark Silber 8 129/254 Reichsguldiner oder Taler zu je 72 Kreuzer auf die feine Mark Silber 1 Taler = 1⅕ (Silber-)Gulden 1 Taler = 27,49g Feinsilber 92⅓ Goldgulden auf die feine Mark Gold (71⅓ Goldgulden auf die 18½ karätige Mark Gold) 1 Goldgulden = 2,527g Feingold http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm 80 • Fazit: Gold : Silber ≈ 1 : 10,88 Die zweite Reichsmünzordnung ist der letzte vergebliche Versuch, an der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden festzuhalten. • • • • • • • • 1 Taler = 1⅕ Gulden à 60 Kreuzer = 72 Kreuzer à 4 Pf. = 24 Reichsgroschen à 12 Pf. = 25⅕ Meißnische und Fränkische Groschen à 12 Pf. = 28 Rheinische Albus und Niederländische Stüver à 8 Pf. = 28⅘ Lübische Schillinge à 12 Pf. = 38⅖ Märkische Groschen à 8 Pf. = 57⅗ Sundsche Schillinge à 6 Pf. (analog Sundsche Witten à 3 Pf.) Dritte Reichsmünzordnung (Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559) Die dritte Reichsmünzordnung (unter Kaiser Ferdinand I. auf dem Reichstag in Ausgburg) ändert den Guldengroschen zu 72 Kreuzern radikal; er wird nun (leichter) Reichsguldiner (= 60 Kreuzer), Gulden-Taler oder Guldiner genannt, wobei die Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden endgültig aufgehoben wird. Das Raugewicht des Reichsguldiners von 24,616 g (9 ½ Gulden je 14 8/9lötige Kölner Mark laut Edikt) entspricht nur noch 22,907 g Feinsilber (10 Gulden 12 69/134 Kreuzer je feine Kölner Mark). Der Guldiner wird wieder zu 60 Kreuzern oder 240 Pfennig ausgemünzt und entspricht dem rheinischen Rechnungsgulden bzw. ⅘ Goldgulden. • • • • • • • Kreuzer (Xr.) dienen als Recheneinheit für den Wertvergleich von Münzen, obwohl sich der Kreuzer nördlich des Mains nicht durchsetzen kann. Hauptgoldmünze des Reiches wird der Dukat = 104 Xr. = 3,442g Gold; 67 67/71 Dukaten auf die feine Mark Gold = 117 Fl. 46 Xr. Goldgulden = 75 Xr. = 2,504g Gold; 93 45/111 Goldgulden auf die feine Mark Gold = 116 Fl. 45 Xr. Reichsgulden/Guldiner (Fl.) = 60 Xr. = 22,907g Silber; 10 14/67 St. auf die feine Mark Silber = 612½ Xr. Gold : Silber ≈ 1 : 11,44 Taler zu 68 Xr. oder die seit 1551 geprägten Reichsgulden zu 72 Xr. sollen in Zukunft nicht mehr geschlagen werden. Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung: o 2½ Kreuzerstücke (24 St. = 1 Fl.): 248 St. auf die feine Mark = 620 Xr. o 2 Kreuzerstücke (30 St. = 1 Fl.): 311 St. auf die feine Mark = 622 Xr. o Kreuzer (60 Xr. = 1 Fl.): 626 1/7 St. auf die feine Mark. o Reichsgroschen (21 St. = 1 Fl.): 217 St. auf die feine Mark = 620 Xr. o Würtembergische, Würzburgische und Badische Schillinge (28 St. = 1 Fl.): 290 St. auf die feine Mark = 621 3/7 Xr. o Sundsche Schillinge oder Sechslinge (48 St. = 1 Fl.): 650 St. auf die feine Mark = 625 Xr. o Einfache Rappen-Vierer (75 St. = 1 Fl.): 782 5/6 St. auf die feine Mark = 626 2/15 Xr. o Gröschlein (84 St. = 1 Fl.): 876 ⅘ St. auf die feine Mark = 626 2/7 Xr. Außer den erwähnten Münzsorten sollen keine weiteren Münzsorten mehr geprägt werden. Diese Habsburger Initiative scheitert in Nord- und Mitteldeutschland insbesondere am Widerstand Sachsens, das zunächst am schwereren Taler (1 Taler = 24 Groschen = 72 Kreuzer) festhält. 81 1559 in Augsburg - vier Jahre nach dem Augsburger Religionsfrieden - gab es einen dritten Versuch. „Die Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559 versuchte, einen neuen Weg zu gehen“, schreibt Herbert Rittmann in seinem Buch „Auf Heller und Pfennig“. „Sie gab den Taler auf und suchte dem Münzsystem des Reichs eine neue Großsilbermünze zugrunde zu legen“. Der Gulden als Silbermünze zu 60 Kreuzer sollte die neue Reichsmünze werden. Als Gewichtseinheit fungierte nach wie vor die Kölnische Mark. Wie üblich, wurden auch Schrot und Korn des Reichsguldens gesetzlich festgesetzt, ebenso die Teilmünzen und das Münzbild. Viel Erfolg war dem Reichsgulden nicht beschert. Der Taler hatte sich im Geldverkehr bereits zu sehr durchgesetzt. 1566 und wiederum in Augsburg musste nun auch der Reichstag den Taler als wichtigste Münze anerkennen. Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde ergänzt, der „Reichstaler“ war geboren114. (Überwiegend) reichseinheitliche Regelungen Reichsmünzabschied 1566 Der für die kommenden Jahrzehnte wichtigste Reichsmünzfuß wurde 1566 auf dem Reichstag in Augsburg beschlossen. Es mussten danach weiter 8 Münzen aus einer rauen kölnischen Mark Silber geschlagen werden; die Feinheit wurde aber auf 14 Loth 4 Grän (888,9⁄1000) reduziert. Dieser Münzfuß ist identisch mit der Prägung von 9 Münzen aus der feinen kölnischen Mark, da sich in beiden Fällen ein Gehalt an Feinsilber von 25,98 g ergibt (9-Taler-Fuß). Bei 9 Talern je feine Kölner Mark wird die feine Mark zu 10 ⅕ Gulden ausgebracht (15 Taler = 17 Gulden). Der "gemünzte Thaler" wird als Reichsspeziestaler ("Reichsthaler species") bekannt, dessen konstanter Realwert durch sein Feingewicht von 25,984 g Silber fast 200 Jahre unangetastet bleibt. • • • • 1 Reichstaler im neuen 9-Talerfuß bzw. Reichsspeziestaler = 24 (Reichs-) Groschen = 288 Pfennige = 1 2/15 Gulden = 68 Kreuzer (Xr.) 1 Reichsdukat (3,442 g Gold) = 104 Xr. 1 Reichstaler (25,984 g Silber) = 68 Xr. (9 Taler = 1 Kölner Mark) 1 Gulden (22,927g Silber) = 60 Xr. (10 ⅕ Gulden = 1 Kölner Mark) Mit dieser Vereinbarung wird das Tauschverhältnis Gold : Silber auf etwa 1 : 11,55 festgelegt. Damit regt sich vor allem der Widerstand derjenigen Stände, die eigene Bergwerke haben. So bestehen Salzburg, Sachsen und die Niederburgundischen Lande auf 72 Kreuzer je Taler, was einem Tauschverhältnis von 1 : 10,9 entspricht. Anderenfalls seien sie nicht Willens, dem Reichsbeschluss beizutreten. Über diesem Streit zerfällt das Heilige Römische Reich in der Folgezeit in Talerländer (im Norden und Osten) und Guldenländer (im Süden und Westen). Reichstag zu Regensburg (1665/67) Auf dem Reichstag zu Regensburg ergeht folgender, vorläufiger Beschluss: • • 114 1 Taler = 96 Kreuzer (Xr.), weil sonst kein verlustfreies Prägen mehr möglich ist (14 ⅖-Guldenfuß) 1 Dukat = 3 Gulden = 180 Xr. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm 82 • • 1 Goldgulden = 130 Xr. Gold : Silber = 1 : 14,333 Reichsmünzfuß von 1738 Zumindest auf dem Papier wird der Leipziger Münzfuß zum Reichsmünzfuß erhoben. • • • wie zuvor im 9-Talerfuß: 1 (Spezies-)Taler = 2 Gulden = 1⅓ Taler im 18-Guldenfuß: Gulden (⅔ Stücke), ½ Gulden (⅓ Stücke) und Viergroschen (⅙ Stücke), ebenso die in den niederrheinischen Landen gebräuchlichen Blafferte (9 Kreuzermünzen), sowie alle höherwertigen Kreuzermünzen 1 Reichsdukat = 4 Gulden; 67,944 St. je feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559) 1 Goldgulden = 3 Gulden; 72 St. auf die raue Mark (= 18 Karat 10 Grän Gold plus 3 Karat 8 Grän Silber plus 1 Karat 6 Grän Kupfer). Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung • • • • • • • • • • • • • • • • • • 2 Taler (Reichstaler, Kuranttaler) à 90 Kreuzer = 3 Gulden à 60 Kreuzer Doppelgroschen oder 7 ½ Kreuzer, 12 St. = 1 Taler, 74 ¼ St. auf die raue Mark zu 8 Lot (1 feine Mark = 12 3/8 Taler) Einfache gute Groschen, 24 St. = 1 Taler, 125 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler) Batzen, 22 ½ St. = 1 Taler, 117 3/16 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler) ½-Batzen, 45 St. = 1 Taler, 146¼ St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1 feine Mark = 13 Taler) Kaisergroschen, 30 St. = 1 Taler, 134 49/64 St. auf die raue Mark zu 5 Lot 13½ Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler) 5-Kreuzer, 18 St. = 1 Taler, 100 St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler) 2 ½-Kreuzer, Mariengroschen oder Lübische Schillinge, 36 St. = 1 Taler, 171 St. auf die raue Mark zu 6 Lot (1 feine Mark = 12 ⅔ Taler) Kreuzer, 90 St. = 1 Taler, 225 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler) Sechs schwere Pfennige oder Sechser, 48 St. = 1 Taler, 156 St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1 feine Mark = 13 Taler) Drei schwere Pfennige oder Dreier, 96 St. = 1 Taler, 240 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler) Schwere Pfennige, 288 St. = 1 Taler, 492 St. auf die raue Mark zu 2 Lot (1 feine Mark = 13 ⅔ Taler) Leichte Pfennige, 360 St. = 1 Taler, 615 St. auf die raue Mark zu 2 Lot (1 feine Mark = 13 ⅔ Taler) Blaffert oder 4 ½ Kreuzer, 20 St. = 1 Taler, 111 ⅑ St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler) ½-Blaffert, 40 St. = 1 Taler, 190 St. auf die raue Mark zu 6 Lot (1 feine Mark = 12 ⅔ Taler) ¼-Blaffert, Cölnischer Albus oder 1 1/8-Kreuzer, 80 St. = 1 Taler, 200 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler) Stüver oder 1 ½-Kreuzer, 60 St. = 1 Taler, 195 St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1 feine Mark = 13 Taler) ½-Stüver oder ¾-Kreuzer, 120 St. = 1 Taler, 300 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler) 83 Münchner Münzkonvention (1837) Die süddeutschen Zollvereinsstaaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt gründen die «Münzvereinigung Süddeutscher Staaten» und nehmen durch Vertrag den 24 ½-Guldenfuß (auch Kronentalerfuß) auf der Basis einer feinen Kölner Mark an. 1 Kölner Mark = 24 ½ süddeutsche Gulden = 14 preußische Taler Durch Aufschlag von 20 % bei der Bewertung von guten Konventionsmünzen (20-Guldenfuß von 1753) entsteht in Süddeutschland schon bald der 24-Guldenfuß, welcher sich aufgrund des minderen Gehaltes der massenhaft umlaufenden Kronentaler zum 24 ½-Guldenfuß verschlechtert. Zollvereinsmark (1816) Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu 233,856 g (= ½ preuß. Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen Talerfuß: 13⅓ 14 16 16⅘ 16⅓ entspr. Guldenfuß: 20 21 24 25⅕ 24½ 13⅓-Talerfuß 1:1 21:20 6:5 63:50 49:40 Konventionsfuß 14-Talerfuß 20:21 1:1 8:7 6:5 49:42 Graumannscher Münzfuß (Preußen) 30-Talerfuß 13:10 Preußische Taler (nach 1821) 16-Talerfuß 5:6 7:8 1:1 21:20 49:48 Bergischer oder klevescher Münzfuß 16⅘-Talerfuß 50:63 5:6 20:21 1:1 36:35 Frankfurter Cours (um 1800) 24½-Guldenfuß 40:49 42:49 48:49 35:36 1:1 süddeutsche Gulden (1837) Im Zuge der Umstellung von Kölnischen Pfund auf Zollpfund zu 500 g und der Einführung des 30-Talerfußes wurde auch der 24 ½ Guldenfuß auf einen 52 ½ Guldenfuß umgestellt (während 233,856/14 ≈ 500/30, aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5). Dresdner Münzvertrag (1838) Die allgemeine Münzkonvention aller Zollvereinsstaaten (Dresdener Münzvertrag) vom 30. Juli 1838 legt für die süddeutschen Staaten fest, dass alle Vereinsstaaten sich entweder dem 21 Gulden-, dem 14 Taler- oder dem 24 ½-Guldenfuße anzuschließen haben. Für den 14-Talerfuß erklären sich insbesondere Preußen, die sächsischen Staaten und Kurhessen. Als Vereinsmünze gilt der Doppeltaler (= 3 ½ süddeutsche Gulden = 3 österreichische Gulden), der zu 7 Stück je feine Kölner Mark ausgebracht worden ist. 1 Kölner Mark = 7 Doppeltaler = 14 preußische Taler = 24 ½ süddeutsche Gulden 1 preußische Taler oder Vereinstaler = 30 Neugroschen = 300 Pfennige Wiener Münzkonvention (1. Mai 1857) Österreich und Liechtenstein treten der Münzordnung des Zollvereins bei. Der alte Graumannsche Münzfuß (14-Talerfuß bezüglich der feinen Kölner Mark) wird auf das neue Maß 1 (Zoll-) Pfund = 500 g umgerechnet und ersetzt: entweder durch den 30-Talerfuß 84 (insbesondere Preußen), den 45-Guldenfuß (insbesondere Österreich, 1 Gulden à 100 Kreuzern) oder den 52 ½-Guldenfuß (insbesondere Süddeutschland). • • 14-Talerfuß: 1 Taler = 16,704 g Silber 30-Talerfuß: 1 Taler = 16,667 g Silber 100 Gulden Konventionsmünze = 105 Gulden österreichischer Währung. Der Wiener Vertrag wird mit Einführung der deutschen Reichswährung 1871 hinfällig. Reichsmünzreform (1871-1878) Mit der 1871 begonnenen Reichsmünzreform (Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, 1871 ) verabschiedet man sich von der Bimetallwährung (Gold und Silber) und stellt mit dem Münzgesetz von 1873 auf eine reine Goldwährung um. Gleichzeitig werden neue Nominale eingeführt. 1871–1875 bleibt der Reichstaler im Dt. Reich die offizielle Bezeichnung des bisherigen Vereinstalers. Das umlaufende Silberkurantgeld der Länder bleibt im Umlauf, aber die weitere Ausprägung wird verboten. In Anlehnung an die Hamburger Hansewährung (Mark Banco) wird die Goldmark zu 10 Mark à 100 (Reichs-) Pfennig (Dezimalsystem) als Kompromiss zwischen dem preußisch-norddeutschen Talerblock und dem süddeutschen Guldenblock in Form einer Goldwährung eingeführt. Nominale: 1 dt. Mark = 100 Pfennig = ⅓ Taler Goldwährung: 1 dt. Mark = 500/1395g Gold ≈ 0,358g Gold Reichsgoldmünzen werden zu 1-, 5-, 10- und 20-Markstücken geprägt. Scheidemünzen: 500 g feines Silber (= 1 Zollpfund) = 100 dt. Markstücke Reichssilbermünzen werden zu 5-, 2-, 1-, 0,5- und 0,2 Markstücken geprägt. Vorsicht: Bei vollwertigen Silbermünzen und einem Tauschverhältnis von Gold : Silber = 1 : 15,5 hätte das dt. Markstück 5,556 g statt 5 g Silber enthalten müssen. Umrechnung gemäß Reichsgesetzblatt: 300 Mark Reichswährung (dt. Mark) = 100 Reichstaler (Taler preußisch) = 175 Gulden süddeutsch (gleich niederländisch) = 150 Gulden/Forint österreich-ungarisch = 250 lübische und hamburgische Kurantmark = 200 Mark Banco = 90 30/93 Bremer Goldtaler 3 dt. Mark = 1 Reichstaler = 100/685 Pfund Sterling = 300/80 Franc = 11/20 Real de Vellon Bemerkenswerterweise ist das neu aufkommende Papiergeld – die Reichskassenscheine – zunächst kein gesetzliches Zahlungsmittel (keine Verpflichtung zur Annahme) ist. Dieser Mangel wird aber überdeckt durch die uneingeschränkte Pflicht der Notenbanken, Papiergeld gegen Gold einzutauschen. 85 Münzordnungen nach Gebieten Bayern Münzordnung von Albrecht IV (1506/07) Bayern prägte nach der Münzordnung des Herzogs Albrecht IV. von 1506 Goldgulden nach rheinischer Währung und sehr viele Halbbatzen (zu 2 Kreuzer, bzw. 7 Pfennig) sowie Pfennige und Haller (= ½ Pfennig). Dazu kamen ab der Mitte des 16. Jhs. Kreuzer, Groschen (zu 3 Kreuzer), Thaler und Halbthaler, sowie Dukaten, welche ab 1559 den Goldgulden ablösten115. Franken, Bayern und Schwaben (1623) Die oberen Kreise (Franken, Bayern und Schwaben) setzen • • • • 1 Taler = 90 Xr. 1 Gulden = 60 Xr. 1 Goldgulden = 1 Fl. 44 Xr. = 1 Taler 14 Xr. = 104 Xr. 2 Taler = 3 Gulden Die in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzte Proportion von Gold : Silber = 1 : 11,5 bleibt also beinahe bestehen; allerding wird die feine Mark Silber nun zu 9 Taler 2 Groschen ausgeprägt. In den kleineren Münzsorten (½ Batzen, Kreuzer, Dreier, ½ Kreuzer, Dreiheller) wird anfangs die feine Mark um 16 Fl. oder 10 ⅔ Taler ausgemünzt. Später aber beschließt man, in ½ Batzen und Kreuzern die feine Mark nur um 15 Fl. oder 10 Taler auszubringen. Münzkonvention Österreich-Bayern (1753) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionsfuß Österreich führt unter Kaiser Franz und seiner Gemahlin Maria Theresia den 20-Guldenfuß ein. Die neuen Münzen des Konventionsfußes sind der Konventionsgulden und der Konventionstaler und weil der Taler als Münze geprägt wird, heißt er manchmal auch Konventionsspeziestaler. Gleichzeitig setzt man in Bezug auf die Wiener-Kölner Mark zu 233,87 g nun 1 Maria Theresien Taler/Konventionstaler/Speziestaler (10-Talerfuß = 23,386 g Silber pro St.) = 2 Konventionsgulden (20-Guldenfuß = 11,693 g Silber pro St.) = 1 ⅓ Konventionsrechnungstaler (13 ⅓-Talerfuß), analog: 24 Gulden oder 12 Taler aus der Wiener-Kölner Mark zu 280,627 g. In der Tat steht auf dem Konventionstaler: 10 eine feine Mark. Analog findet man auf dem Konventionsgulden: 20 eine feine Mark. oder 1 Konventionstaler = 120 Xr. = 40 Groschen 1 Konventionsgulden = 60 Xr. = 20 Groschen 1 Rechnungstaler = 90 Xr. = 30 Groschen In Norddeutschland wird der Konventionstaler nach dem Ende des → Siebenjährigen Krieges (1763) teilweise übernommen, aber zu 32 Guten Groschen gerechnet. 115 http://www.ingolstadt.de/stadtmuseum/scheuerer/museum/mz-bayer.htm 86 Für den Dukaten gilt 67 Dukaten auf die Mark Gold zu 23 Karat 8 Grän oder 67,944 Dukaten auf die feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559) 1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr. Damit wird die feine Mark Gold zu 283,1 Gulden ausgebracht und man erhält Gold : Silber = 1 : 14,155 Seit sich Bayern 1753 per Konvention (Vgl. Lori, Bd. 3, S. 351 ff.116) dem 20-Guldenfuß angeschlossen hat, wird er Konventionsfuß genannt. Neben den Dukat treten nun auch die Münzen der bayrischen Kurfürsten Karl Albrecht und Maximilian Joseph 1 kurfürstl. bayr. Carolin = 3 Goldgulden = 9 Fl. 12 Xr. 1 kurfürstl. bayr. Maxd'or = 2 Goldgulden = 6 Fl. 8 Xr. Verwendete Spezies • • • Taler, ganze und ½ Gulden Kopfstücke (Ort) à 20 Xr. und ½ Kopfstücke à 10 Xr. Siebenzehner à 17 Xr., Siebner à 7 Xr. und Groschen à 3 Xr. Allerdings verschlechtert Bayern bereits 1754 den Konventionsfuß in einen 24-Guldenfuß. Vgl. Liste aller Taler und Gulden, die nach dem Konventionsfuß von 1753 geprägt worden sind 117. Damit endet das Zeitalter des (Reichs-) Speziestalers endgültig, ohne das alte Problem zu beseitigen, dass der Rechnungstaler zu 90 Xr. nicht gemünzt wird und der neue Speziestaler zu 120 Xr. einem anderen Münzfuß folgt. Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt (1622) • • • • • • kein Unterschied mehr zwischen (Reichs-) Taler und Zahltaler (das war der Kuranttaler (französisch courant = umlaufend) Silbergroschen, gute Groschen und Fürstengroschen bezeichnen dasselbe Nominal. 1 Taler = 24 Silbergroschen = 36 Mariengroschen = 90 Xr. = 1 ½ Gulden 1 Gulden = 16 Silbergroschen = 24 Mariengroschen = 60 Xr. 9 Taler = 13½ Gulden je feine Mark Silber = 810 Xr. 1 Schreckenberger = 4 Silbergroschen = 6 Mariengroschen (im Edikt: Pfenning und ₰ bezeichnet) 1 Rosennobel = 4 Taler = 6 Gulden 1 Dukat = 1 ½ Taler = 2 Fl. 15 Xr. = 135 Xr. 67 67/71 St. je feine Mark Gold = 9172,4 Xr. 116 Lori, J. G., Sammlung des baierischen Münzrechts, 3. Bände, München, 1768, online (PDF) Hagen, J. G. F. (Hrsg.), Conventions-Münzcabinet oder Beschreibung der Thaler, Gulden und kleinern Silbermünzen, welche nach dem 1753. errichteten Conventionsmünzfuß bishero gepräget worden, Nürnberg, 1771, vgl. Online (Google books) 117 87 • • 1 Goldgulden, Dicker Taler oder Königlicher Taler = 26 ⅔ Silbergroschen = 40 Mariengroschen = 100 Xr. 93 45/111 St. je feine Mark Gold = 9340,54 Xr. Gold : Silber ≈ 1 : 11,5 Lübecker oder Hamburger Courant Die Courantmark (auch Mark Courant oder Kurantmark) war eine vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestädte gebräuchliche Rechnungseinheit für Silbergeld. Die Courantmark ist wertmäßig ein Vorläufer der Mark (1871), also der Goldwährung des Deutschen Kaiserreichs118. Im Norden Deutschlands bildete sich der "lübische" oder Lübecker (bis 1867) und auch Hamburger Courant119: • 1 Mark (234 g) Feinsilber = 11 1/3 Couranttaler = 17 Gulden (2/3 Reichstaler) o 1 Couranttaler = 3 Mark ▪ 1 Mark Courant = 16 Schillinge = 32 Sechslinge (lübisch) Pommern - Bogislav X. (1489) Aus Bogislavs Tätigkeit auf dem Gebiet der Finanzen verdient seine Bemühung um ein besseres Münzwesen hervorgehoben zu werden. 1489 stellte er eine neue Münzordnung auf, die zum Zwecke hatte, die Prägung nach gleichem Schlage im ganzen Lande einzuführen, deren Anerkennung durch die münzberechtigten Städte er aber nur nach und nach und nicht ohne Schwierigkeiten durchsetzte. Die ersten pommerschen Goldmünzen sind unter ihm, und zwar von gleichem Schrot und Korn wie die rheinischen, geschlagen worden. Die Berechtigung dazu erwarb er 1498 auf seiner Rückkehr von der Wallfahrt zu Innsbruck von König Maximilian als Anerkennung seiner Tapferkeit gegen die Türken120. Preußen 1750 Graumannscher Münzfuß 1750 beauftragt Friedrich der Große seinen Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann, das preußische Münzsystem neu zu ordnen. Nach dieser Münzreform werden aus der Kölnischen Mark mit dem Basisgewicht von 234 g Feinsilber 14 neue preußische Taler geprägt. Demnach enthält ein Taler neben anderen Metallen knapp 17 g Feinsilber. Dieser Taler unterteilt sich in Groschen und Pfennigen. Das zeigt folgendes Ergebnis121: • • • 1 Mark (234 g) Feinsilber = 14 Taler = 21 Gulden 1 Taler = 24 courant oder gute Groschen 1 guter Groschen = 12 Pfennige Seit 1750 wird in Preußen der Graumannsche Münzfuß (auch Preußisch-Kurant-Fuß) angewendet, um zu vermeiden, dass die höherwertigen Silbermünzen ausgeführt werden; dieser 118 https://de.wikipedia.org/wiki/Courantmark http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 120 https://www.deutsche-biographie.de/downloadPDF?url=sfz27317.pdf 121 http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 119 88 14-Talerfuß (oder 21-Guldenfuß) bestimmt, dass 14 Taler zu je 16,704 g aus einer feinen Kölner Mark zu schlagen sind (ganze, ½- und ¼-Talerstücke). Der neue preußische Taler wird von den Preußen Reichstaler und sonst auch Kuranttaler (Thaler Kurant) genannt und er bildet bis Ende 1871 die Geldeinheit von beinahe ganz Norddeutschland. Gleichzeitig kehrt man zur alten Einteilung der Münzen zurück, so dass die Unterscheidung zwischen Speziestaler und Rechnungstaler hinfällig wird: 1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen = 288 Pf. Außerdem wird ab 1764 eine Goldmünze – der Friedrich d'or – hergestellt. • • • • • 10 ½ Taler auf die 12lötige Mark Silber (14 Taler = 1 feine Mark) 1 Friedrich d'or (Louis d'or, Georg d'or, August d'or (?), Pistolette) = 5 Talerstück 35 St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 8 Grän 38,778 St. je feine Kölner Mark Gold Der ältere doppelte Friedrich d'or (1737) ist wohl etwas schwerer gewesen: 17 ½ St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 9 Grän Gold : Silber = 1 : 13,846 weitere Münzen sind 8-, 4- und 2-Groschenstücke Vorsicht: Für das 5 Talerstück in Gold (der Louis d'or) wird offensichtlich mehr gezahlt als für 5 preußische Taler in Silber. So berichtet das Rechenbuch (1826), S. 428–431122 1 Taler den Louis d'or zu 5 Taler gerechnet = 108 rheinische Kreuzer, während 1 preußischer Taler = 105 rheinische Kreuzer gilt. Hintergrund ist der preußische Versuch mit Hilfe überbewerteter, silberner Taler Gold zu kaufen, was sich die Händler am Markt natürlich nicht gefallen lassen. Bergischer oder klevescher Reichstaler (Mitte 17. Jh.) Der bergische oder klevesche Reichstaler (zumindest als Rechenwährung) wird im 16-Talerfuß verwendet. 1 klevesche Taler = 60 Stüber à 8 Deut oder 12 Pfennige Berg (Düsseldorf): 1 Stüber = 16 Pfennige Ebenfalls Recheneinheit ist der von Preußen oft als Reichstaler bezeichnete preußische Taler (Berliner Courant). 1 Taler preußisch = 24 gute Groschen à 12 Pfennige Düsseldorf 1706 Art. XXII der «Stadt Düsseldorffischen Policey- und Tax-Ordnung» (Herzog Johann Wilhelm) bestimmt • • 1 Reichstaler = 60 Stüber = 30 Kaisergroschen 1 Reichstaler = 8 Schilling = 80 Albus Cöllnisch = 100 Albus leicht = 20 Blaffert = 1 ½ Taler Cöllnisch. 122 "Rechenbuch", Gemeinnütziges Rechenbuch zum Unterricht in Stadt- und Land-Schulen und zum Privat-Gebrauch, Nürnberg, 1826, online (PDF) 89 Siebenjähriger Krieg (1756-1763) Und wieder stehen sich Preußen und Österreich im Dritten Schlesischen Krieg gegenüber. In dieser Zeit lässt Preußen im besetzten Sachsen und zuhause das gute ältere Geld in minderwertiges Geld (sogenannte Ephraimiten und der August d'or) ummünzen, um seinen Krieg zu finanzieren. Als man 1764 zum Graumannschen Fuß zurückkehrt, entledigt sich Preußen eines großen Teils seiner Kriegsschulden, indem die minderwertigen Münzen zwangsweise umgetauscht werden müssen und der Staat nur noch vollwertiges Geld akzeptiert. Fürstbistum Münster (spätes 18. Jh.) • 1764: 1 Reichstaler Münsterisches Geld = 28 Schilling. 1 Schilling = 13 Pfennig. • 1764: 1 Reichstaler Coesfeldisch Geld = 50 Stüber. 1 Stüber = 8 Pfennig. • 1764: 1 Pfennig Münsterisch Geld = 14/10 Pfennig Coesfeldisch Geld. • 1739-1760 Scheidemünze "Voss" oder "Fuchs", 3 Pfennig Kupfermünze123 Erneuerung des Graumannschen Münzfußes (1764) Der Graumannsche Taler wird wiederhergestellt. Am Ende des siebenjährigen Krieges 1763 hat man kurzzeitig sogar einen 20-Talerfuß praktiziert. Preußen lässt 1765 auch einen Bankotaler im 10 ⅔ Talerfuß ausmünzen. Wegen seiner geringen Stückzahl und der baldigen Einschmelzung (1790) darf man diesen Taler wohl problemlos ignorieren. Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten (1821) • • 1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen à 0,606g = 288 Pf. à 0,058g ab 1821: 30-Talerfuß mit Bezug zum Zollpfund (30 Taler je 500 g Silber) Sachsen Leipziger Münzordnung (1500) Im ausgehenden 15. Jahrhundert führten neue technische und wirtschaftliche Methoden des sächsischen Bergbaus zu einer ungewöhnlich hohen Silberausbeute. Das führte dazu, dass Kurfürst Friedrich III. der Weise (1486–1525) und sein Bruder Johann der Beständige (1486/ 1525– 1532) in Einvernehmen mit Georg dem Bärtigen (1500–1539) als Stellvertreter seines Vaters Albrecht des Beherzten (1464/85–1500) die sogenannte Leipziger Münzordnung von 1500 verkündeten. Danach soll ein Groschen (Guldengroschen) für einen Gulden (rheinischer Goldgulden) geschlagen und genommen werden. Der Taler (sogenannter Klappmützentaler), zunächst Gulden und Guldengroschen genannt, war das silberne Äquivalent des rheinischen Goldguldens124. 123 http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 https://de.wikipedia.org/wiki/Sächsische_Münzgeschichte#Von_1500_bis_zum_Beitritt_zur_Reichsmünzordnung_1571 124 90 Münztrennung in Sachsen (1530-33) Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (ernestinische Kurlinie) und Herzog Georg von Sachsen (albertinisch) folgen unterschiedlichen Münzfüßen. Während der Kurfürst einen leichten Münzfuß anwendet, praktiziert der Herzog den schweren (alten) Fuß. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Periode 1542–1546. Während Kurfürst Johann Friedrich I. den Silbergehalt nicht unwesentlich reduzieren lässt, ordnet Herzog Moritz (Kurfürst ab 1547, weil er Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gegen Kursachsen zur Seite steht) an, die eigenen höherwertigen Münzen mit Herkunftszeichen als Qualitätsmerkmal zu versehen. Sächsische Münzordnung 1534 Weil die hochwertigen sächsischen Guldengroschen aus Sachsen exportiert werden und minderwertige – überbewertete – fremde Groschen zufließen (→ Greshamsche Gesetz), sind Sachsen und Böhmen gezwungen, den Feinheitsgrad des Guldengroschens (Joachimstaler) auf 14 4/9lötiges (902,778) Silber bei gleichem Raugewicht der Münze (8 Gulden oder Taler auf die alte raue Kölner Mark zu 233,84 g) zu reduzieren. Der Taler enthält nun nur noch 26,39 g Feinsilber. 1 Taler = 22 Groschen = 264 Pf. 1 feine Mark = 194 Groschen 10 Pf. = 8 Taler 18 Groschen 10 Pf. = 8,856 Taler Guldengroschen oder Taler: Raugewicht 29,23 g, Feingewicht 26,39 g Kursächsische Münzordnung (1558) Auch Kurfürst August zu Sachsen behält, ungeachtet der Reichsmünzordnung, seine vorige kursächsischen Münzordnung bei und erneuert sie 1558. • • • • • • • • 1 (Gulden-)Taler/Guldengroschen/Reichsguldiner = 24 Groschen = 288 Pf. = 72 Kreuzer (Xr.) 8 Taler auf die Mark Silber zu 14 Loth und 8 Grän fein 1 feine Mark (233,84g) = 214 Groschen 4 Pf. = 2572 Pf. = 8 Taler 22 Groschen 4 Pf. (26,184g Silber je Taler) 1 Goldgulden = 25 Groschen = 75 Xr. 1 Meißner Gulden = 21 Groschen = 63 Xr. 1 (Silber-) Gulden = 20 Groschen = 60 Xr. 8 Taler 22 Groschen 4 Pf. = 643 Xr. = 10 (Silber-) Gulden 43 Xr. ≈ 8 ½ Goldgulden Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung o 1 Groschen = 12 Pfennig = 4 Gröschlein = 6 Heller o Groschen 216 Groschen je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 18 Xr. = 10 (Silber-) Gulden 48 Xr. o Gröschlein (3-Pfennigstücke) 862 Gröschlein je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 16½ Xr. = 10 (Silber-) Gulden 46½ Xr. o Pfennige 2585 Pfennig je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 16¼ Xr. = 10 (Silber-) Gulden 46¼ Xr. o Heller 5462 Heller je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 52¾ Xr. = 11 (Silber-) Gulden 22⅔ Xr. Der niedrigere Feingehalt des Reichstalers (25,984 g Silber) von 1566 führt dazu, dass die hochwertigeren Meißner Münzen durch Handel in das Ausland fließen und dort ein91 geschmolzen werden. Schließlich erlässt Kurfürst August am 8. April 1571 eine Abwertung alter und auswärtiger Geldsorten und vollzieht seinen nachträglichen Beitritt zur Augsburger Reichsmünzordnung von 1559. Leipziger Fuß (1687) und Leipziger Rezess (1690) https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Fuß Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silbermünzen („12-Taler-Fuß“) zur Ablösung des Zinnaer Münzfußes. Der Vertrag von Leipzig oder Leipziger Rezess zwischen Kursachsen, Kurbrandenburg und dem Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg setzt einen 12-Talerfuß bzw. 18-Guldenfuß (Leipziger Fuß) fest. • • • 1 Reichsspeziestaler = 32 Groschen = 120 Xr. (9-Talerfuß) 1 Kuranttaler (= Rechnungstaler = 19,488 g Silber) = 24 Groschen = 90 Xr. (12 Talerfuß) 1 Gulden (⅔ Kuranttaler) = 16 Groschen = 60 Xr. (18-Guldenfuß) Die alten ⅔ Kuranttaler nach dem zinnaischen Fuß werden wegen ihres höheren Silbergehalts zu 18 Groschen verrechnet. • • • 3 Reichsspeziestaler = 4 Kuranttaler (auch preußischer Taler oder Berliner Courant) 1 Reichsspeziestaler = 2 Gulden 2 Reichstaler = 3 Gulden Münzsorten • • • (Spezies-)Taler: 8 St. auf die 14 2/9lötige Mark (1 feine Mark = 9 Speziestaler = 10 Taler 16 Groschen) Kursachsen o 1 Groschen = 12 Pfennig o ⅔-, ⅓- und ⅙-Talerstücke, nach zweierlei Beschickungsart. ▪ 13½ St., 27 St. und 54 St. auf die 12lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler) ▪ 17 St., 34 St., 68 St. auf die 15⅑lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler) o Scheidemünzen (Kursachsen) und ihre nominale Umrechnung ▪ Doppelgroschen, 64 31/32 St. auf die 7lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler 9 Groschen) ▪ Einfache Groschen, 117 17/24 Stücke auf die 6 5/18lötige Mark (1 feine Mark = 12½ Taler) ▪ Sechser, 212⅓ Stück auf die 5 4/9lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler); gefetteter Wert korrigiert ▪ Dreier, 268⅔ Stücke auf die 3 8/18lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler) ▪ Pfennige, 663 Stücke auf die 2 5/6lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler) Braunschweigische Landen o 1 Taler = 36 Mariengroschen à 8 Pf. = 24 gute Groschen à 12 Pf. o 24, 12 und 6 Mariengroschenstücke jeweils zu 17 7/8 St., 35 6/8 St. und 71 4/8 St. auf die 15 8/9lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler) o 16-gute-Groschenstücke, oder ⅔ Stücke, zu 13½ St. auf die 12lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler). o Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung 92 ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ einfache gute-Groschenstücke zu 150 St. auf die 8lötige Mark (1 feine Mark = 12½ Taler). 3 und 2 Mariengroschenstücke zu 74⅓ St. und 111½ St. auf die 8lötige Mark (1 feine Mark = 12 3/8 Taler). einfache Mariengroschenstücke zu 162½ St. auf die 5 7/9lötige Mark (1 feine Mark = 12½ Taler). 6, 4 und 3 Pfennigstücke zu 156, 234 und 312 St. auf die 4lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler). einfache Pfennige zu 702 St. auf die 3lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler). Fazit: Die bisherige Reichsmünzpolitik des ohnmächtigen Reichstags von Augsburg wird nun durch eine Konventionspolitik einiger Teilstaaten ersetzt. Vorgeschichte Die Ausprägung von Silbermünzen in einem neuen Münzfuß in Kurbrandenburg ging auf Initiative von Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen zurück, der ab 24. September 1684 die Münzverwaltung in Kurbrandenburg führte. Wegen der Verbreitung unterwertiger Münzen war eine Änderung des bisherigen Zinnaer Münzfußes zwingend notwendig. Der bisherige Vertragspartner Kursachsen lehnte aber 1686 eine Änderung des Münzfußes ab. Nach dieser Ablehnung ließ Dodo II. ab 1687 Zweidrittel- und Dritteltaler in Brandenburg im 12-Taler-Fuß im Alleingang prägen. Der Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen und die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg wollten den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. bewegen, wieder zum Zinnaer Vertrag zurückzukehren. Es kam 1689 zu Abwertung des brandenburgischen Zweidritteltalers und in Sachsen sogar zu dessen Verbot. Die Kaufleute auf den Messen in Leipzig und Braunschweig akzeptierten die neuen brandenburgischen Zweidritteltaler als das zurzeit beste Geld. Der einsetzende Protest der Leipziger Kaufmannschaft zwang den sächsischen Kurfürsten das Verbot noch im gleichen Jahr wieder zurückzunehmen. Ab Oktober 1689 wurde auch in Kursachsen der Zweidritteltaler im 12-Taler-Münzfuß ausgeprägt. Nach einem Schreiben an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg konnten auch diese überzeugt werden, den neuen Münzfuß zu akzeptieren. In diesem Schreiben drohte Kurbrandenburg mit der Schließung seiner Münzstätten, weil der Silberpreis auf mindestens 11 Taler 8 Groschen für die feine Mark gestiegen war und der dann einsetzenden Flut von minderwertigem Geld sowie der weiteren Ausbreitung der Heckenmünzstätten. Diese erzwungene Einigung fand ihren Niederschlag in dem am 16. Januar 1690 geschlossenen Leipziger Münzvertrag zwischen Kurbrandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg. 93 Abbildung 4: Friedrich III., Zweidritteltaler von 1690, Leipziger Münzfuß Teutoburger: Auction 56, Los 2433, 250 Euro Friedrich III. 1688-1701. 2/3 Taler 1690 LCS, Berlin, Wertzahl in Palmzweigen. v. Schrötter 76, vorzüglich/Stempelglanz, Prachtexemplar Abbildung 5: Johann Georg III., Zweidritteltaler von 1686, Zinnaer Münzfuß Sincona, Auction 20, Los 2487, 200 CHF Sachsen, Herzogtum, ab 1547 Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Albertiner, Johann Georg III. 1680-1691. 2/3 Taler 1686, Dresden. 15.47 g. Clauss/Kahnt 588. Dav. 808. Lt. Prägeschwäche. Gutes sehr schön. Abbildung 6: Zweidritteltaler 1689: Friedrich III., Münzstätte Magdeburg, Prägung bereits 1689–1690 im 12-Taler-Münzfuß Teutoburger, Auction 81, Los 3957, 71 Euro Brandenburg/Preußen, Friedrich III. 1688-1701. 2/3 Taler 1689 IE, Magdeburg. v. Schrötter 166, Davenport 273. sehr schön, Zainende 94 Vertragsinhalt Wesentlicher Vertragsinhalt war die weitere deutliche Verringerung des Silbergehaltes der auszuprägenden Münzen durch den Wechsel vom 10 ½ Taler-Münzfuß laut Vertrag von Zinna vom 27. August 1667 auf einen 12-Taler-Münzfuß, die schnelle Ausprägung der neuen und die Einziehung aller minderwertigen Münzsorten. Es sollte hauptsächlich der Silbergehalt der mit dem Vertrag von Zinna neu eingeführten Talerteilstücke verringert werden. Der Wert der Talerteilstücke in nachfolgender Tabelle bezieht sich immer auf den Reichsrechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer. Nominal Feingewicht Zinna Feingewicht Leipzig Wert in Kurant Zweidritteltaler 14,848 g 12,992 g 1 Gulden = 16 Groschen = 60 Kreuzer Dritteltaler 7,424 g 6,496 g ½ Gulden = 8 Groschen = 30 Kreuzer Sechsteltaler 3,712 g 3,248 g ¼ Gulden = 4 Groschen = 15 Kreuzer Allerdings gab es keine verbindlichen Regelungen, mit welchem Raugewicht und Feingehalt diese Münzen auszuprägen waren. Sie sollten ja nur eine Interimslösung sein und nicht den Reichsmünzfuß abändern. Einig war man sich über die Verringerung des Feingehaltes gegenüber den Münzen nach Zinnaer Fuß. Damit war beabsichtigt, das Gewichts der Münzen zu erhöhen und somit den Münzen ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. Mit dem neuen Feingewicht wurden aus einer Kölnischen Gewichtsmark Feinsilber jetzt 18 Zweidritteltaler geschlagen. Entsprechend wurde der Leipziger Fuß nicht nur 12-Taler-Fuß, sondern auch 18-Gulden-Fuß genannt. Die Hauptwährungsmünze, der Zweidritteltaler zu 60 Kreuzer hatte zwar das Silberfeingewicht eines halben Reichsspeziestaler, wurde aber nie als solcher bezeichnet, sondern stets als Zweidrittel oder Gulden. Es war ein Interimslösung und noch keine beabsichtigte Abänderung der Reichsmünzordnung. Auswirkungen auf den Taler Für die Ausprägung des Reichstaler galt weiterhin das Augsburger Reichsmünzedikt vom 30. Mai 1566. Er war mit 8 Stück auf die raue Mark, damit 29,232 g je Taler und fein 14 Loth 4 Grän (888,888 ‰) auszubringen. Das sind 9 Stück auf die feine Mark bzw. 25,984 g Silber je Reichstaler. Als ausgeprägter alter Reichstaler wurde er Speziestaler genannt und mit dem Leipziger Münzfuß sein Nennwert erhöht: Reichsfuß 1571–1667 1 Reichszähltaler = 24 Groschen = 90 Kreuzer Zinnaischer Fuß 1667–1690 1 1/6 Reichszähltaler = 28 Groschen = 105 Kreuzer Leipziger Fuß 1690–1757 1 1/3 Reichszähltaler = 32 Groschen = 120 Kreuzer Die Ausgabe des Reichsspeziestalers und dessen Bedeutung als Handelsmünze mussten weiter zurückgehen, wenn gleichzeitig Talerstücke in einem geringeren Münzfuß ausgeprägt werden konnten. Er wurde eine Gelegenheitsmünze und kaum bzw. auch unterwertig geprägt. Noch umlaufende Reichstaler waren durch Abnutzung und Beschneidung meist unterge- 95 wichtig. Der Reichstaler und dessen halbe und viertel Talerstücke wurde zum Silberlieferant für die Umprägungen in geringer haltige Münzen, ein außerordentlich gewinnreiches Geschäft. In Kursachsen soll er laut Anordnung vom 26. April 1690 zur Bezahlung der bergbauenden Gewerke für die Silberlieferungen gedient haben. Spezielle Ausbeutetaler gab es in Kursachsen erst ab 1756. Laut dieser Anordnung stieg auch die Bezahlung an die bergbauenden Gewerke für die Mark Silber um 1 Gulden auf 11 Gulden 16 Groschen 1 5/7 Pfennige. Münzfuß Feingehalt Gewicht Feingewicht Reichsfuß 9 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 29,232 g 25,984 g Zinnaischer Fuß 10,5 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 25,056 g 22,272 g Leipziger Fuß 12 Stück a.d.f. Mark 12 Loth = 750,000 ‰ 25,984 g 19,488 g Aber der ganze Kuranttaler wurde kaum geprägt und war keine Handelsmünze. Ihm fehlte die Anerkennung als Reichsmünze. In Kursachsen wurde er nur als Gedenkmünze ausgegeben. Abbildung 7: Johann Georg III. Herzog von Sachsen, Kuranttaler 1691, Gedenkmünze Kuranttaler 1691, Gedenkmünze. Auf seinen Tod, Johann Georg III. Herzog von Sachsen, und Kurfürst125, Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Koch im Amt 1688 bis 1698 Prägung im 12-Taler-Münzfuß – Leipziger Münzfuß Ag 12 Loth = 750‰ Au Feingewicht: 19,488 g Gewicht: 25,84 g Durchmesser: 43,79-45,80 mm Dicke: 1,95 mm Herrschertitel nach Kreuz als Umschrift oben von rechts beginnend zwischen Rändelrand und inneren Perlenschnurkreis: JOHANNES GEORGIUS III., DUX SAXONIÆ, JULIACI, CLIVIÆ, MONTIUM, ANGARIÆ & WESTFALIÆ, SACRI ROMANI IMPERII ARCHMARSCHALLUS & ELECTOR = Johann Georg III., Herzog von Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westfalen, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürst Inschrift in 11 Zeilen in lateinischer Kapitalschrift innerhalb einer Perlenschnur:HEROS DEFENSO IMPERIO A TURCIS GALLISQUE GLORIOSISSIMUS, NATUS ANNO MDCXLVII DIE XX JUNII, ANNO DUODECIMO ELECTORATUS FELISISSIMI INEUNTE TUBINGÆ OBIT ANNO MDCXCI XII SEPTEMBRIS = ein durch die Verteidigung des Reiches vor Türken und Franzosen hochberühmter Held, geboren am 20. Juni 1647, starb im Beginn des 12. Jahres seiner aufs glücklichste geführten Kurwürde zu Tübingen am 12. September 1691, unten Münzmeisterbuchstaben I ◦ K ◦ 125 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sterbemünze-1691-Kuranttaler-av.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 96 Rs.: Ein aus den Wolken ragender geharnischter Arm, eine Fahne haltend, darin der strahlende Name steht (Jehovah. Vexillum. Meum.) Umschrift oben durch Fahnenspitze getrennt: IEHOVA ◦ VEXILLVM ◦ MEVM ◦ (= Der Herr mein Panier.) Abbildung 8: Schießtalerklippe 1693 Schießtalerklippe 1693. Auf dem Empfang des Hosenbandordens (order of the garter) Johann Georg IV.126. Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Koch (1688 bis 1698). Prägung im 12-Taler-Münzfuß – Leipziger Münzfuß 12 Stück auf die feinen und 9 Stück auf die raue Mark, 12 Loth = 750 ‰ Au, Feingewicht: 19,488 g Gewicht: 25,48 g Größe: 39,93 x 40,04 mm, Dicke: 1,82 mm Unter dem Kurhut Monogramm des Münzherrn aus J – G – 4 umgeben vom Band des Hosenbandordens mit dessen Motto HONI SOIT QUI MAL Y PENSE; in den Ecken je ein rundes Wappenschild oben mit den Wappen von Kursachsen, rechts Herzogtum Kleve, unten bzw. links Herzogtum Jülich bzw. Herzogtum Berg; unten vom Wappenschild geteilte Jahreszahl 16 / 93◦ Rs.: Unter dem Kurhut ein Rautenkranz (aus Zweigen der Mauerraute, Element des sächsischen Wappens), darauf die gekreuzten Kurschwerter; zwischen den Stielenden der zusammengebundenen Zweige eine ovale Schnur mit Hinweis auf dem Wert der Klippe: 1 THAL◦ davon beidseitig die Anfangsbuchstaben des Münzmeisters I / K◦ in den Ecken je ein rundes Wappenschild oben mit den Wappen vom Herzogtum Westfalen, rechts Herzogtum Engern, unten bzw. links Landgrafschaft Thüringen bzw. Markgrafschaft Meißen; Schrift zwischen den Wappenschildern oben beginnend nach rechts entlang des Randes, Buchstaben nach innen gekehrt: DIS = MALE = / CERPENDUS / QUI MALE‘ / SENTIT ERIT (Übersetzung laut Denkschrift von 1693 = „Der sei nicht Ehren wert, wer etwas arges denkt“) Anerkennung des Leipziger Münzfußes als Reichsmünzfuß Die nach dem Leipziger Fuß geprägten Münzen verbreitete sich sehr rasch. Die am Leipziger Vertrag beteiligten Fürsten wollten eine Anerkennung als Reichsmünzfuß. Doch es gab erheblichen Widerstand. 126 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenkmünze-1693-Talerklippe-avers.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode und Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenkmünze-1693-Talerklippe-revers.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 97 Abbildung 9: Leopold I., Kaiser vom 18. Juli 1658 bis 5. Mai 1705 Reichsspeziestaler Breiter Taler 1692127 Königreich Ungarn im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation Kaiser Leopold I. Wert = 90 Kreuzer = 1 ½ Gulden (Forint) Reichsmünzfuß 8 Stück a. d. r. Mark, 9 Stück a. d. f. Mark Silber 14 Lot 4 Grän = 888,889‰ Feingewicht: 25,984 g Raugewicht: 29,232 g Prägung in dieser Variante nur 1692 Münzstätte Körmöczbánya (Kremnitz) Außerkurssetzung nach Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 11 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,80 g Durchmesser: 46,69-47,35 mm Dicke: 2,05 mm. Zainende, Kante glatt, großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke und Lorbeerkranz im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und goldenen Widderfell, Titelumschrift zwischen zwei Zierkreisen - unterbrochen links von gekröntem hochgeteilten Wappenschild mit Wappen von Ungarn und rechts Madonna mit Kind - oben beginnend nach rechts: LEOPOLDVS DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Leopold von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Ungarn und Böhmen. Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf der Brust gekröntes viergeteiltes Wappenschild (1. und 4. Feld ungarische Querbalken; 2. und 3. Feld böhmischer Löwe), umgeben von Kette vom Goldenen Vlies; durch Adlerschwanz getrenntes Münzstättenzeichen: KB Fortsetzung der Titelumschrift zwischen zwei Zierkreisen oben beginnend nach rechts: ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE MARCHIO MOORAVÆ COMES TYROLIS Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Markgraf von Mähren, Graf von Tirol Am 28. November 1692 sah sich Kaiser Leopold dazu gezwungen, ein Gesetz zu erlassen, wonach die Einfuhr schlechter Münzsorten und die Ausfuhr werthaltiger Münzsorten ernstlich verboten wurden. Es erfolgte für alle im Gesetz nicht genannten Münzsorten der jeweiligen Münzherren die Außerkurssetzung zum 2. Februar 1693 (Mariä Lichtmess). Mit diesem Gesetz wurde der Reichstaler auf einen Wert von 2 Gulden gesetzt, d. h. Kaiser Leopold hat den Leipziger Münzfuß anerkannt. Allerdings wurde der Leipziger Münzfuß nicht zum Reichsmünzfuß erhoben. Die nach Leipziger Münzfuß ausgeprägten Zweidrittel-, Drittel- und Sechsteltaler waren keine Reichsmünzen. Kaiser Leopold ging weiter davon aus, dass Halb-, Viertel- und Achteltaler ausgeprägt werden, deren Wert durch eine Ziffer im Münzgepräge erkennbar sein musste. Nach der General- 127 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Ungarn-1692-av.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 98 Ausmünzungstabelle von 1690 bis 1750 hatte aber der Zweidritteltaler, die Hauptwährungsmünze des Leipziger Münzfußes, den gleichen Wert wie der Halbe Reichsspeziestaler: Vergleich Halber Reichsspeziestaler Zweidritteltaler Stücke auf die raue Mark 16 17 Gehalt 14 Lot 4 Grän 15 Lot 2 Grän Stücke auf die feine Mark 18 18 Münzfuß der feinen Mark 12 Taler 12 Taler Wert eines Stückes 16 Groschen 16 Groschen Die Reichstagsversammlung konnte sich jahrelang nicht einigen, ob der Reichsmünzfuß für den Reichstaler erhalten oder in Richtung Leipziger Fuß geändert wird. Initiativen gingen nur von den Reichskreisen aus. Kaiser Leopold unterstützte mit dem Münzedikt vom 30. Mai 1695 die drei korrespondierenden Kreise (fränkischer, bayerischer und schwäbischer Kreis), keine Änderungen an der Ausprägung des Reichsspeziestalers zuzulassen. Aufgetretene Abweichungen bei der Ausprägung der Taler sollten beseitigt und einheitlich eine Silberfeinheit von 14 Loth 4 Grän bei einem äußeren Wert von 2 Gulden gesichert werden. Kaiser Leopold hielt weiter am alten Reichsmünzfuß fest. Er untersagte dem niedersächsischen Kreis am 21. September 1695 Albertustaler, Bancotaler oder andere Taler auszumünzen, die vom alten Reichsmünzfuß abweichen. Am 1. Juni 1696 setzten die drei korrespondierenden Kreise auf den Münzprobationstag in Nürnberg diese Taler gänzlich in Verruf. Abbildung 10: Joseph I., Kaiser vom 5. Mai 1705 bis 17. April 1711, Österreichischer Reichsspeziestaler 1705128 Joseph I., Kaiser vom 5. Mai 1705 bis 17. April 1711, Österreichischer Reichsspeziestaler 1705, Antrittstaler des Kaisers Joseph I. Erzherzogtum Österreich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Vom Reichsmünzfuß abweichende Prägung 8,11 Stück a. d. r. Mark, 9,24 Stück a. d. f. Mark Silber 14 Lot 1 Grän = 878,5‰ Feingewicht: 25,318 g Raugewicht: 28,82 g nach Reichsmünzdeputation von 1623. Prägung 1705-1711, Münzstätte Wien, Münzmeister Matthias Mittermayer von Waffenberg (16791708), Münzeisenschneider Johann Michael Hoffmann (1680-1736) Außerkurssetzung nach Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 10 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,56 g, Durchmesser: 44,26-44,55 mm, Dicke: 2,42 mm, Gliederkettenrand, 128 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Österreich-1705-rv.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 99 großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und goldenen Widderfell, in der Falte des umgeworfenen Mantels die Künstlersignatur M.H. Titelumschrift begrenzt von Schnurkreis oben beginnend nach rechts, wiederholt durch Bildnis unterbrochen: IOSEPHUS DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Joseph von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Ungarn und Böhmen Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf der Brust gekröntes hochgeteiltes Wappenschild (Bindenschild und Burgund), umgeben von Kette vom Goldenen Vlies; Fortsetzung der Titelumschrift mit Schnurkreis oben nach Krone beginnend nach rechts: ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE COMES TYROLIS = Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Graf von Tirol Der Spanische Erbfolgekrieg und der Nordische Krieg verschärften in der Zeit bis 1721 das Münzunwesen. An einer Einigung auf einem neuen Reichsmünzfuß während des Kriegszustandes war nicht zu denken. Kaiser Joseph I. gelang es nicht, den zunehmenden Umlauf von 15 % bis zu 25 % geringhaltigere Scheide- und Landmünzen zu unterbinden. Auf den Münzprobationstag in Nürnberg (27. März 1721) gaben die drei korrespondierenden Kreise erstmals ihr Vorhaben auf, den Reichstaler wieder auf einen Wert von 90 Kreuzer bzw. 24 Groschen zurückzusetzen. Dazu zwang sie der steigende Silberpreis infolge der sich umgreifenden Prunksucht in allen Schichten der Bevölkerung. Sie akzeptierten den Wert von 120 Kreuzer bzw. 32 Groschen und wollten sich mit den anderen Kreisen darüber verständigen. Dieser Sinneswandel bewog Kaiser Karl VI. die Reichsmünzangelegenheit wieder zum Gegenstand der Regensburger Reichstagsversammlung zu machen. Zunächst verbot Kaiser Karl VI. mit Patent vom 25. April 1721 die Ausfuhr werthaltiger Münzen sowie aller weiteren Gegenstände aus Silber, u. a. auch Silbergeschirr unter Androhung der völligen Enteignung und sogar Todesstrafe. Es gelang jedoch nicht die Zirkulation der geringwertigen in- und ausländischen Münzen zu unterbinden. Abbildung 11: Österreichischer Reichsspeziestaler, Antrittstaler 1712, Kaiser Karl VI. Karl VI., Kaiser vom 12. Oktober 1711 (22. November 1712) bis 20. Oktober 1740, Österreichischer Reichsspeziestaler, Antrittstaler 1712, Kaiser Karl VI.129 129 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Österreich-1712-rv.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 100 Vom Reichsmünzfuß abweichende Prägung 8,11 Stück a. d. r. Mark, 9,24 Stück a. d. f. Mark Silber 14 Lot 1 Grän = 878,5‰ Feingewicht: 25,318 g Raugewicht: 28,82 g nach Reichsmünzdeputation von 1623, Prägung 1712-1718, Münzstätte Wien, Münzmeister Franz Joseph Mittermayer von Waffenberg (1709-1726), Münzeisenschneider Johann Michael Hoffmann (1680-1736), Außerkurssetzung nach Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 10 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,51 g, Durchmesser: 43,16-43,55 mm, Dicke: 2,43 mm. Laubrand, großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und goldenen Widderfell, in der Falte des umgeworfenen Mantels die Künstlersignatur M.H. Titelumschrift begrenzt von Schnurkreis oben beginnend nach rechts, wiederholt durch Bildnis unterbrochen: CAROLUS VI DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HISPANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Karl VI. von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Spanien, Ungarn und Böhmen Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf der Brust gekröntes viergeteiltes Wappenschild mit den Wappen von Burgau, Ungarn, Böhmen und Burgund und gekröntem Herzschild mit dem Bindenschild, umgeben von Kette vom Goldenen Vlies; Fortsetzung der Titelumschrift mit Schnurkreis oben nach Krone beginnend nach rechts: ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE COMES TYROLIS Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Graf von Tirol In einem auf Anordnung des Kaisers erstellten Münzbedenken der kaiserlichen Hofkammer vom 20 Juni 1726 wurde die Auffassung vertreten, dass die früheren Kaiser viel zu leichtfertig das Münzregal an Reichsgrafen, Freiherrn und privaten Personen vergeben hatten, die es missbraucht hätten. Es sollte in den Reichskreisen nur noch drei bis vier Münzstätten geben und alle Heckenmünzen beseitigt werden. In einem weiteren Gutachten wurde empfohlen, den Leipziger Münzfuß als künftigen Reichsmünzfuß bei der Ausprägung zu sichern. Erwartet wurden Vorschläge für das neue einheitliche Münzsystem. Der Kampf gegen die Heckenmünzen und die Vorbereitung des neuen Münzsystems verzögerten sich jedoch. Die Beschwerden von Reichskreisen an den Kaiser über das Münzunwesen hielten an. Kaiser Karl VI. musste durch ein Dekret vom 13. Februar 1733 die Reichstagsversammlung daran erinnern, nunmehr ernsthaft am neuen Münzsystem zu arbeiten. Da aber auch Fürsten Heckenmünzen betrieben, wurden keine Fortschritte erzielt. Der Kaiser ging jetzt konkret gegen einzelne Fürsten vor. Er ermahnte im Juni 1736 die Kurfürsten von Bayern, der Pfalzgrafschaft und des Erzstiftes Köln, den Herzog von Württemberg, den Landgrafen von Hessen-Darmstadt, die Markgrafen von Ansbach, Bayreuth, Baden-Baden und Baden-Durlach, die Fürsten von Hohenstein und Waldeck, den Abt zu Fulda und den Grafen von Montfort wegen deren minderwertigen Münzprägung und verlangte die Münzverrufung oder Abwürdigung. Ansonsten drohte der Kaiser mit Klagen. Dagegen wehrten sich die genannten Fürsten, weil angeblich der gestiegene Silberpreis eine Ausprägung nach der Reichsmünzordnung nicht ermöglichen würde. Es kam auf der Reichstagsversammlung am 3. Dezember 1736 zu Diskussionen über ein mögliches Verbot der weiteren Ausprägung und der Abwürdigung der bisherigen minderwertiger Münzen, der künftigen Vergabe des Münzregals und der Durchsetzung der Strafen bei Heckenmünzen der Fürsten. Die Reichsversammlung einigte sich darauf, die Vergangenheit ruhen zu lassen, damit eine Übereinkunft erzielt werden kann. Man einigte sich auf eine Untersuchung aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen und auf Prüfung des Leipziger Münzfußes als möglichen neuen Reichsmünzfuß. 101 Der Reichstag beschloss die Erstellung eines Reichsgutachtens durch die Münzwardeine aller Reichkreise, die im Juli 1737 mit der Untersuchung begannen. Sie bewerteten alle Umlaufmünzen in Bezug zum Leipziger Münzfuß (Taler bewertet mit 2 Gulden und die Dukaten mit 4 Gulden). Der Feingehalt aller umlaufenden Reichstaler soll überprüft werden. Die sächsischen Münzwardeine strebten an, alle Scheidemünzen nach dem Torgauer Münzfuß auszuprägen. Franken, Bayern und Schwaben wollten dagegen Scheidemünzen nur als Landesmünzen, weil sie Silber einkaufen mussten und deshalb den Münzfuß danach festlegen wollten. Bis Februar 1738 wurden 511 umlaufende Gold- und Silbermünzen geprüft. Unter Einbeziehung der Banken wurde noch nach weiteren, eventuell fehlenden Münzen gesucht. Der künftige Münzfuß bei den Scheidemünzen war weiter strittig. Das von 25 Beamten erstellte Reichsgutachten, von denen jeder eine Besoldung von 5.000 Gulden erhielt, lag zum 10. September 1738 vor. Der Leipziger Münzfuß wurde von den Münzwardeinen für die groben Sorten empfohlen. Auch die ausländischen Münzen hatten annähernd diesen Münzfuß. Abbildung 12: Dukat 1738 Kaiser Karl VI.130 Dukat 23 Karat 8 Grän fein Gold = Dukat 1738 Kaiser Karl VI. Reichsgoldmünze gemäß 3. Reichsmünzordnung von 19.08.1559 mit 67 Stück auf die rauhe Mark zu 23 Karat 8 Grän fein Gold = 986,111 ‰ Feingewicht = 3,442 g Raugewicht 3,49 g Wert 1667-1742 etwa 4 Gulden. Münzstätte Augsburg Prägung: 1737 und 1738 Münzmeister Johann Christian Holeisen im Amt 1711-1771, Stempel vom Markgräflich Ansbachischen Hofmedailleur Conrad Böhrer in Augsburg 1731-1756. Daten der abgebildeten Münze: Gewicht: 3,51 g Durchmesser: 20,95-21,40 mm Dicke: 0,80 mm, Außerkurssetzung ab 01. April 1874 im Wert von 9 Mark 60 Pfennig Reichswährung, Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke und Lorbeerkranz im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und Widderfell; im Armabschnitt Künstlersignatur B Name und verkürzter Titel als Umschrift links beginnend: CAROLUS VI DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS = Karl VI. von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches Rs.: Stadtpyr (Zirbelnuss auf Säulenkapital) zwischen den sitzenden Flussgott Lech und der Flussgöttin Wertach; unten im Kreisabschnitt durch Münzmeisterzeichen (zwei Hufeisen) getrennte Jahreszahl; 130 Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Augsburg-Dukat-1738-rv.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode 102 Stadtname als römische Provinzhauptstadt als Umschrift oben: AVGVSTA VINDELIC: (= VINDELICORVM) Durch Kaiserliches Kommissionsdekret wird das Reichsgutachten bestätigt. Damit wurde der Leipziger Fuß Reichsmünzfuß. • • • • • Der äußere Wert des Reichstalers mit 8 Stück aus der rauen Kölnischen Mark zu 14 Loth 4 Grän, damit 9 Stück aus der feinen Mark, wurde auf zwei Gulden festgelegt. Damit war er jetzt 1 ⅓ Rechnungstaler bzw. 32 Groschen (wie bisher den Rechnungstaler mit 24 Groschen gerechnet). Nach diesem Fuß sollten folgende Teilstücke als Kurantmünzen ausgeprägt werden: Halbtaler, Vierteltaler, Achteltaler und Zwölfteltaler, niederrheinische Blaffert bzw. 9-Kreuzer-Stück. Der äußere Wert der Dukaten wurde auf vier Gulden festgelegt, ausgebracht mit 67 Stück auf die Rauhe Mark, 23 Karat 8 Grän Feingold (= 2 ⅔ Rechnungstaler bzw. 2 Rechnungstaler 16 Groschen) Gilt auch für mehrfache oder Teilstücke der Dukaten. Die Goldgulden erhielten einen äußeren Wert von 3 Gulden. Für die Ausprägung von 72 Stück auf die Rauhe Mark wurde festgelegt: 18 Karat 10 Grän Feingold, 3 Karat 8 Grän Silber und 1 Karat 6 Grän Kupfer. Gilt auch für mehrfache und halbe Goldgulden. Der Münzfuß für Scheidemünzen bleibt einem weiteren Gutachten vorbehalten. Sie sollen als Landesmünzen nur in den Umfang ausgeprägt werden, wie unbedingt notwendig. Scheidemünzen sind: o Doppelgroschen, 5 Kreuzer, Batzen, guter einfache Groschen, Kaisergroschen, 2½ Kreuzer, halber Batzen, 6 Pfennig Kreuzern, 3 Pfennige, einfache schwere und leichte Pfennige; o Für die niederrheinischen Lande: Blaffert, 4 ½ Kreuzer = halbe Blaffert, 2 ¼ Kreuzer, 1 ½ Kreuzer, cöllnische Albus, viertel Blaffert, halbe Stüber, ¾ Kreuzer Außerdem soll nach dem Willen des Kaisers in Nachverhandlungen geklärt werden: o Die Goldgulden sollen sich durch ein Zeichen deutlich vom Dukaten unterscheiden, damit weiterer Betrug verhindert wird. o Der Wert der Talerstücke soll auf den Münzen angegeben werden. o Die genannten Scheidemünzen nur im niedrigen Umfang prägen bis ein Quantum eingeführt ist. Nach dem Tod des Kaisers kam es zum österreichischen Erbfolgekrieg, den Schlesischen Kriegen und dem Krieg um den Kaisertitel. Die bis 1745 geführten Kriege führten letztlich dazu, dass sich die Münzordnung völlig auflöste. Insbesondere französisches Geld, geringhaltige Kreuzermünzen, die wegen schlechter Prägung kaum einem Land zugeordnet werden konnten, gelangten in den Umlauf. Da auch der Silberpreis bis auf 21 Gulden stieg, war an einer Ausprägung im 18-Guldenfuß nicht zu denken. Das Kaiserliche Kommissionsdekret von 1738 kam zu spät. Die zahlreichen regionalen Münzsysteme blieben erhalten. 103 Es entwickelten sich zwei neue Münzfüße: 1750 der Graumannsche Münzfuß und 1753 der Konventionsfuß131. Sächsischer Sonderweg (1753) Sachsen (und Polen) führen einen Münzfuß ein, nach dem in Leipzig 10 62/109 Taler aus der feinen Mark Silber geschlagen werden. Da Preußen jedoch Leipzig 1756 zu Beginn des siebenjährigen Krieges einnimmt, erlangt dieser Münzfuß keine wesentliche Bedeutung (Kriegswirren, erhebliche Inflation). Münzfüße in den Kreisen gegen Ende des 18. Jahrhunderts Gegen Ende des 18. Jahrhundert werden im zersplitterten und ausklingenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die verschiedensten Münzfüße (hier die entsprechenden Guldenfüße) praktiziert: • • • • • • • • • • im niedersächsischen Kreis: 17, 18, 20, 21 im obersächsischen Kreis: 20, 21, 24 im niederrheinisch-westfälischen Kreis: 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25 im oberrheinischen Kreis: 20, 24 im schwäbischen Kreis: 20, 24 im fränkischen Kreis: 20, 24 im bayrischen Kreis: 24 damit auch: Jülich, Berg, Kur-Köln, Kurpfalz, ... im österreichischen Kreis: 20, 21 in Böhmen und Mähren: 20 in Preußen: 21 damit auch Kleve, Mark, Ravensberg, Ostfriesland,... Wiederherstellung des Zustands von 1806 (1813) Nach der napoleonischen Zeit wird 1813 der alte chaotische Zustand von 1806 wiederhergestellt. Münzgebiet Hessen-Cassel Münze Gegenwert 1 Konventionstaler = 2 Gulden 5 Franken 18 Centimen 1 Taler = 24 Groschen 3 Franken 88 Centimen 1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler 2 Franken 59 Centimen 1 Speziestaler = 32 gute Groschen 5 Franken 18 Centimen Braunschweig-Wolfenbüt1 Conventionstaler = 16 gute Groschen 2 Franken 59 Centimen tel Ein zwei Mariengroschenstück 21 Centimen (= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen) korrekt wäre wohl: 21,58 1 Speziestaler = 32 gute Groschen 5 Franken 75 Centimen = 48 Mariengroschen Siehe auch Schmetterlingstaler – Beschreibung der Münzen: Umrechnung der Nominale des Reichsmünzfußes in Nominale des Leipziger Münzfußes und Sächsische Münzgeschichte#Prägung im Zinnaischen- und Leipziger Münzfuß (1667–1690–1763) 131 104 Hannover Braunschweig-LüneburgPreußen Hamburg In alter Reichsmünze Ein zwei Mariengroschenstück (= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen) 1 Taler = 24 Groschen 23 Centimen, korrekt wären wohl: 23,96 3 Franken 70 Centimen 1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler 2 Franken 46 Centimen 1 Reichstaler Banco in Silber 5 Franken 82 Centimen 1 Mark Lübisch 1 Franken 52 Centimen 1 Konventions- oder Reichstaler 5 Franken 18 Centimen 1 schwerer Gulden = ½ Taler 2 Franken 59 Centimen Ein 20 Kreuzerstück ⅖ Rheinischer Gulden 1 Reichstaler = 7/5 Taler preußisch 86 Centimen Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu 233,856 g (= ½ preuß. Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen Talerfuß: 13⅓ 14 16 16⅘ 16⅓ entspr. Guldenfuß: 20 21 24 25⅕ 24½ 13⅓-Talerfuß 1:1 21:20 6:5 63:50 49:40 Konventionsfuß 14-Talerfuß 20:21 1:1 8:7 6:5 49:42 Graumannscher Münzfuß (Preußen) 30-Talerfuß 13:10 Preußische Taler (nach 1821) 16-Talerfuß 5:6 7:8 1:1 21:20 49:48 Bergischer oder klevescher Münzfuß 16⅘-Talerfuß 50:63 5:6 20:21 1:1 36:35 Frankfurter Cours (um 1800) 24½-Guldenfuß 40:49 42:49 48:49 35:36 1:1 süddeutsche Gulden (1837) Im Zuge der Umstellung von Kölnische Pfund auf Zollpfund zu 500 g und der Einführung des 30-Talerfußes wurde auch der 24 ½ Guldenfuß auf einen 52 ½ Guldenfuß umgestellt (während 233,856/14 ≈ 500/30, aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5). Stand 1832, zusammengetragen aus Nelkenbrecher (1832): Rechnungsmünze Anhalt Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. Taler im 14-Talerfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. Baden Reichsgulden zu 16 Xr. à 4 Pf. Taler à 100 Xr. 1 Kölner Mark Feinsilber enthält Stück in Konventionskurant Taler in preußischem Kurant Taler 13⅓ 14 1,000 0,952 1,050 1,000 24 14 8/11 0,556 0,905 0,583 0,951 105 Bayern Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. Taler zu 90 Xr. fränkische Gulden à 60 Gr. im 16-Talerfuß Braunschweig Taler zu 24 gute Gr. à 12 Pf. Gulden zu 16 gute Gr. Bremen Taler zu 72 Groot à 5 Schwaren Frankfurt am Main Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im Konventionsfuß Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im 24-Guldenfuß Taler zu 90 Xr. im Konventionsfuß Taler zu 90 Xr. im 24-Guldenfuß Hamburg Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Bankovaluta Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Kurant Taler à 48 ßl. in Bankovaluta Taler à 48 ßl. in Kurant 1 Pfund flämisch (fl) = 2½ Taler = 7½ Mark lübisch = 20 Schilling fl à 12 Groot oder Pf. fl Hannover Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. Hessen - Darmstadt (Großherzogtum) Taler zu 90 Xr. à 4 Pf. Reichsgulden zu 60 Xr. Hessen - Kassel (Kurfürstentum) Taler zu 32 Albus à 9 Pf. oder 12 hlr. 1 Taler = 1½ Reichsgulden = 24 gute Gr. = 36 Mariengr. = 90 Xr. 1½ Taler = 1 Speziestaler Lippe-Detmold/Lippe-Schaumburg Taler zu 36 Mariengroschen à 6 Pf. Lübeck Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. lübisch Kurant 1 Taler = 3 Mark lübisch Kurant Mecklenburg-Schwerin Taler zu 24 Gr. oder 48 ßl. Mark zu 8 Gr. oder 16 ßl. Taler in ⅔ Stücken Gulden oder ⅔ Stücke Nassau Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. Österreich 24 16 19,2 0,556 0,833 0,694 0,583 0,875 0,729 13⅓ 1,000 1,050 13⅓ 1,000 1,050 20 24 13⅓ 16 0,667 0,556 1,000 0,833 0,700 0,583 1,050 0,875 27¾ 34 9¼ 11⅓ 0,480 0,392 1,441 1,176 0,505 0,412 1,514 1,235 13⅓ 1,000 1,050 16 24 0,833 0,556 0,875 0,583 13⅓ 1,000 1,050 13⅓ 1,000 1,050 34 13⅓ 0,392 1,000 0,412 1,050 11⅓ 34 12 18 1,176 0,392 1,111 0,741 1,235 0,412 1,157 0,778 24 0,556 0,583 106 Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. Taler zu 90 Xr. 1 Speziestaler = 1⅓ Taler Ostfriesland Preuß. Taler zu 54 ostfr. Stüber Gulden (alt holl.) zu 30 ostfr. Stüber Gulden zu 20 ostfr. Stüber Preußen (nicht alle Fürstentümer) Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pf. preußisch Kurant Friedrichs d'or à 5 Taler Sachsen (Königreich) Taler zu 24 Silbergroschen à 12 Pf. 1 Speziestaler = 2 Reichsgulden = 1⅓ Taler Spezies à 1⅓ Taler heißen auch Wechselzahlung Württemberg Gulden zu 60 Xr. à 4 hlr. 1 Batzen = 1 Xr. weitere Länder Dänemark Reichsbanktaler zu 6 Mark à 16 Schilling 1 Speziestaler = 2 Reichsbanktaler = 3 Mark Hamburger Banko England Pound à 20 Shilling Sovereign = Pfundstück in Gold Shilling à 12 Pence Frankreich Franc à 100 Centimes 80 Franc = 81 alte Livre à 20 Sols Niederlande Gulden à 100 Cents 1 Stüver = 5 Cents = 16 Pf. (alt) flämisch: 1 Pfund fl. = 20 ß fl. = 240 Groot fl. = 6 Gulden Polen Gulden zu 30 Gr. à 10 Pf. Russland Rubel à 100 Kopeken Schweden Speziesreichstaler zu 48 ß à 12 Oere (Rundstück) Schweiz (eidgenössisch) Schweizer Franken zu 10 Batzen à 10 Rappen 20 13⅓ 0,667 1,000 0,700 1,050 14 25,2 37,8 0,952 0,529 0,353 1,000 0,556 0,370 14 0,932 1,000 13⅓ 1,000 1,050 24 0,556 0,583 18½ 9¼ 31,926 44,69 51,944 24 3/8 86,688 13 9,128 34,583 107 Alle Angaben sind auf drei Nachkommastellen gerundet. Nelkenbrecher (1832) (S. 539–608)132 enthält außerdem eine Liste aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen sowie deren Bewertung. 132 Nelkenbrecher, J. C., Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde für Banquiers und Kaufleute. Hrsg. v. J. H. D. Bock und H. C. Kandelhardt, 15. Auflage, Berlin : Sander, 1832, online (PDF) 108 Vom Wert des Geldes Antike: Griechenland Auf Vermutungen bleiben wir bei der Frage angewiesen, in welcher Relation die einzelne Münze jeweils zum Silber und Gold stand und diese hinwiederum untereinander, da dies ständigen Schwankungen unterworfen war. So sank der Wert des Goldes zum Silber von etwa 1:13 im 5. Jahrhundert auf 1:12 unter Philipp II. von Makedonien (359-36 v. Chr.) und auf 1:10 unter Alexander dem Großen (336-323 v. Chr.). Schwierig ist auch die Frage nach der Kaufkraft des antiken Geldes zu beantworten, die je nach den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen sehr unterschiedlich sein konnte. Um aber wenigstens einige Anhaltspunkte zu geben, seien mehrere von E. Erxleben, S. Lauffer und anderen zusammengestellte Beispiele hier aufgeführt133: Um 600 betrug in Athen der Preis für ein Rind 5 Drachmen, während man für ein Schaf oder einen Scheffel Getreide 1 Drachme zu bezahlen hatte. Der Ehrenpreis, den die Athener einem Olympiasieger zuerkannten, betrug 500 Drachmen. In der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts erhielt der Bildhauer Arkesilaos für die Kultstatue der Artemis auf Paros 200 Drachmen und rühmte sich dessen öffentlich – davon leben konnte er mit seiner Familie allenfalls ein knappes Jahr. Der Preis für ein Bronzestandbild hingegen war ziemlich konstant vom 4. bis zum 1. Jahrhundert 3.000 Drachmen, doch waren Entwurf und Herstellung darin eingeschlossen. In der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts, einer Zeit stabiler Wirtschaftsverhältnisse, kostete ein Sklave in Athen durchschnittlich zwischen 150 und 200 Drachmen, jugendliche Sklaven zwischen 50 und 100, besonders qualifizierte Kräfte 250 bis 300. Tausend Drachmen galten als Spitzenpreis für erste Kräfte, die in verantwortlicher Stellung tätig sein konnten. Der Mietpreis für einen Bergwerkssklaven in Laureion betrug um die Mitte des 4. Jahrhunderts täglich 1 Obol, während ein Schuhmachersklave zu dieser Zeit 2 Oboloi und ein Werkmeister deren 3 einbrachte. Die Unterhaltskosten für eine Personen stellen sich bei mäßigen Ansprüchen täglich auf etwa 3 Oboloi. Im 5. Jahrhundert waren sie geringer gewesen (oder die Ansprüche nicht so hoch), denn wir wissen, dass der Besitzer eines einzigen Sklaven von dessen Mietpreis für die Arbeit im Bergwerk einen beträchtlichen Teil seiner eigenen Lebenshaltung bezahlen konnte. Da beim Bau des Erechtheions, der 409 / 406 v. Chr. als Notstandsmaßnahme abgeschlossen wurde, jeder der dort Beschäftigten täglich eine Drachme erhielt, lässt sich das Existenzminimum für eine normale Familie auf eben diesen Betrag veranschlagen. In den dreißiger Jahren des 4. Jahrhunderts bekam der Vollbürger, der an einer Volksversammlung teilnahm, als Entschädigung für den Arbeits- und Verdienstausfall 1 Drachme, während gegen Ende des 5. Jahrhunderts nur 3 Oboloi, also genau die Hälfte, gezahlt wurden. Auch das lässt eine Verteuerung der Unterhaltskosten erkennen. Die Löhne lagen kurz nach 300 v. Chr., als eine Teuerungswelle Athen erfasst hatte, erheblich höher als in früheren Zeiten. Der einfache Arbeiter verdiente zwischen 1 ½ und 2 ½ Drachmen täglich. Die Miete für ein Lastfuhrwerk betrug hingegen 10 Drachmen täglich und der Transport einer Säulentrommel vom Steinbruch am Pentelikon bis nach Eleusis verschlang zwischen 200 und 400 Drachmen. Ein Gewand kostete damals etwa 18 Drachmen. Das Gehalt eines Architekten auf der Insel Delos betrug 303 v. Chr. jährlich 1260 Drachmen, also täglich 3 Drachmen und 3 Oboloi, wozu noch 120 Drachmen Wohnungsgeld kamen. Zwischen 279 und 250 schwankte das Einkommen in diesem Beruf zwischen 3 und 1 ½ Drachmen am Tag. Im reichen Milet erhielt ein Turnlehrer im Jahr 200/199 als Monatsgehalt 30, ein Hauptlehrer 40 Drachmen. Die Tempelsklaven von 133 Franke/Hirner (1972, S. 33 f.). 109 Delos mussten sich mit zwei Oboloi am Tag verpflegen und mit 15 bis 20 Drachmen jährlich kleiden. Für 15 thessalische Silberstatere konnte sich in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts v. Chr. ein Sklave freikaufen, also für eine Summe, die wenig mehr als 21 attische Drachmen und 22 römischen Denaren entsprach. Punktuelle Einkommensbeispiele (Hoechst am Main, 1776) • Hoechst am Main um 1766: In der Porzellanmanufaktur Hoechst wurden folgende Monatslöhne gezahlt134: o Direktor, der außerdem als Buchhalter arbeitete: 33 Gulden, 20 Kreuzer o Kontrolleur über Arbeiter, Tagelöhner und Fuhrwerke: 16 Gulden, 40 Kreuzer o Blumenmaler: 30-35 Gulden o Malerlehrjunge: 5 Gulden o Farbenhersteller: 20 Gulden o Heizer für sämtliche Öfen und Herde: 26 Gulden, 40 Kreuzer o Tagelöhner zum Holzspalten: 8 Gulden Beispiele von Lebenshaltungskosten (Frankfurt am Main, 1740) • Frankfurt am Main um 1740135 o 1 Herrschaftsmahlzeit: 36-48 Kreuzer o 1 Dienermahlzeit mit Bier: 12 Kreuzer o Wöchentliche Miete in einer guten Herberge Frankfurts: 45 Kreuzer o Stallmiete für 1 Pferd: 1 Kreuzer o Mietkutsche innerhalb Frankfurts von früh bis abends: 4 Gulden, 30 Kreuzer o Holztransport vom Wald in die Stadt: 2 Gulden o Belohnung für die Anzeige eines Brandstifters: 75 Gulden Münzverrufung Als Münzerneuerung wird der überwiegend von deutschen Münzherren im Mittelalter durchgeführte Zwangsumtausch der umlaufenden Münzen (Pfennige) gegen neue Prägungen mit verändertem Münzbild bezeichnet. Dabei wurden für vier alte nur drei neue Pfennige (damals die einzige Münze) ausgegeben, was einer Kapitalsteuer von 25 % entsprach. Da diese Münzverrufung vielerorts zweimal im Jahr erfolgte, entstand die Vielfalt an Denaren und Brakteaten im 13./14. Jahrhundert in verschiedenen deutschen Territorien. Von den Städten wurde die Münzverrufung bekämpft, da sie ein erhebliches Handelshindernis darstellte. Sie kauften häufig dem Münzherrn das Recht der Münzverrufung gegen eine einmalige hohe Zahlung ab und ließen Ewige Pfennige schlagen, die nicht verrufen wurden136. 134 http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750 136 http://universal_lexikon.deacademic.com/275689/Münzverrufung 135 110 Münzverschlechterung Den Anreiz für die systematische Münzentwertung gab die seit Mitte des 16. Jahrhunderts eingetretene Kurantgeldknappheit im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation137. Die Ursachen für diese Geldknappheit lagen einerseits im Rückgang der deutschen Silberproduktion, der Anhäufung von Schatzgeld zur Finanzierung von Söldnerheeren und dem gleichzeitigen Ansteigen des Luxusbedürfnisses an den deutschen Fürstenhöfen. Außerdem waren die modernen Geldschöpfungsmethoden mittels Scheidemünzen und anderen Formen von Kreditgeld gerade erst im Entstehen. Diese Geldknappheit konnten auch die über Spanien und Portugal aus der „Neuen Welt“ ab etwa 1560 importierten Edelmetallmengen - trotz zeitweiligem Edelmetallüberangebot - nicht dauerhaft kompensieren. Gleichwohl trat - neben der unten beschriebenen Münzverschlechterung durch geringeren Feingehalt - noch ein allgemeiner Preisverfall der Edelmetalle gegenüber den Nahrungsmittelgrundstoffen ein. Als Ursache kann in Deutschland eine allgemeine Bevölkerungszunahme bei gleichzeitiger Zuwanderung in die Städte angesehen werden. Dieser Prozess, der schon etwas früher einsetzte, verstärkte sich besonders nach den Bauernkriegen von 1525 aus den angrenzenden Feudalterritorien frei nach der Devise „Stadtluft macht frei, und gleichzeitig stagnierte die landwirtschaftliche Produktivität und Produktion. Im ausgehendem 16. Jahrhundert überlagerten sich somit eine Reihe preistreibender Faktoren, die in den Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges in der Kipper- und Wipperzeit ihren Höhepunkt um 1621 bis 1623 fanden. In dieser Situation nutzten die Landesherren auch noch einen strukturellen Fehler der Reichsmünzordnung von 1559 aus, die ihnen als territorialen Münzherren die Ausgabe von kleineren Landesmünzen mit einem - gegenüber den Reichskurantmünzen - geringeren Silbergehalt ermöglichte. Betroffen von dieser Geldverschlechterung waren solche kleineren Münzsorten wie Pfennig, Kreuzer, Groschen und Halbbatzen. Einige, relativ wenige Großsilbermünzen aus dem süddeutsch-böhmischen Raum, Kippertaler oder -gulden genannt, waren jedoch auch von dieser Münzverschlechterung betroffen. Die genannten Kleinmünzen wurden dann als Nachahmungen gängiger Münzen mit einem unter dem Nennwert liegenden Silbergehalt hergestellt und in möglichst großen Mengen in anderen Gegenden des Reichs in Verkehr gebracht138. Beispielsweise wurden meist im Feingehalt noch weiter verschlechterte Nachahmungen des bisher wegen seines noch relativ hohen Silbergehaltes geschätzten Schreckenbergers im Ardennenfürstentum Château-Renault und anderen Münzstätten nachgeprägt. Eine andere Methode war die (zeitweilige) Duldung und sogar Förderung des flächendeckenden Überziehens der Feudalterritorien durch die Landesherrn mit sogenannten vom Reich nicht autorisierten Heckenmünzen, wo große Mengen minderwertiger Münzen geprägt wurden, die dann durch ihren zusätzlichen Geldumlauf wesentlich zum Anstieg der Inflation beitrugen. Es begann ein durch das Greshamsche Gesetz erzwungener „Wettbewerb“ bei der Verschlechterung der Kleinmünzen zwischen den Münzständen, der erst teilweise sein Ende mit der Einführung der offiziellen minderwertigen Scheidemünze bzw. Landmünze am Ende des 17. Jahrhunderts fand139. Hauptbetroffene der Geldentwertung waren Festbesoldete, die ihre Einkommen in den von den Fürsten und Städten verschlechterten Münzsorten erhielten, während die Erzeuger landwirtschaftlicher und gewerblicher Produkte eine Bezahlung in harter Währung verlangen 137 http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/768468 https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit 139 https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit 138 111 konnten. Die einsetzende Preissteigerung führte zu Not, Verarmung und Hunger, woraufhin besonders das städtische Volk in Form zahlreicher Flugblätter und Unruhen gegen die Münzverschlechterung protestierte. Als die Landesherren und Städte endlich erkannten, dass die erzielten Gewinne nur scheinbar waren, weil sie das schlechte Geld nun in Form von Steuern und Abgaben wieder zurückerhielten, begannen sie das Kippergeld wieder einzuziehen und neues nach „altem Schrot und Korn auszuprägen. Ein weiterer, wichtiger Grund für eine Münzreform mag auch in der Anwerbung von Söldnern bestanden haben, die nur für „gutes Geld“ kämpfen wollten … Die Kippermünzen wurden in der Zeit nach 1623, wenn überhaupt noch, dann teilweise weit unter ihrem innerem Metallwert in das neue Geld umgewechselt140. Im Zusammenhang mit weiteren Perioden der Währungsmanipulation spricht man auch von einer „Zweiten Kipper- und Wipperzeit“ (sechziger bis neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts), sowie von einer „Dritten Kipper- und Wipperzeit“. Ephraimiten wurden die seit 1756 von Preußen geprägten minderwertigen Münzen des Siebenjährigen Krieges genannt. Sie spiegelten dem normalen Bürger im Edelmetallgehalt vollwertige (Vorkriegs-) Kurantmünzen durch ihr Gepräge vor, waren aber tatsächlich in ihrem Feingehalt minderwertig141. Folgende Tabelle gibt den Kursverlauf zwischen vollwertigem Reichstaler und minderwertigem Kreuzer wieder142 Zeitraum Kurs Reichstaler–Kreuzer 1566 68 1590 70 1600 72 1610 84 1616/17 90 Ende 1619 124 Ende 1620 140 Ende 1621 <390 1622/23 >600 regional >1000 ab 1623 90 Einen wichtigen Anteil an der Münzverschlechterung hatte Wallenstein bzw. das Böhmische Münzkonsortium mit Hans de Witte, Paul Michna von Vacínov, Karl von Liechtenstein und Jacob Bassevi. Wallensteins Stunde schlug mit dem Prager Fenstersturz. Der entfesselte einen Krieg, der ganz Zentraleuropa in Armut stürzte, und einigen Geschäftsleuten die Gelegenheit bot, unerhörte Gewinne zu machen. 140 https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit https://de.wikipedia.org/wiki/Ephraimiten 142 https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit 141 112 Der Kaiser brauchte gewaltige Summen, um seine Soldaten zu finanzieren. Und so machten ihm sein Hofkammerpräsident Hans Ulrich von Eggenberg und Karl I. von Liechtenstein einen Vorschlag: Ein Konsortium von Adligen, Juden und Bürgern würde dem Kaiser sechs Millionen Gulden zahlen. Als Gegenleistung erhielt es für ein Jahr das Münzregal in Böhmen, Mähren und Niederösterreich. Wallenstein war Mitglied in diesem Konsortium. Er ahnte das großartige Geschäft143. Das Konsortium ließ sehr schlechte Münzen prägen. Eigentlich schrieb ein Reichsgesetz vor, dass Münzen im Wert von 79 Gulden rund 230 Gramm Silber enthalten müssten. Das Konsortium aber prägte aus den 230 Gramm Münzen im Wert von mindestens 110, wenn nicht sogar 120 Gulden. Agenten des Konsortiums reisten im ganzen Land herum, um alte guthaltige Münzen gegen neue Münzen aus schlechtem Silber aufzukaufen. Sie wippten die Münzen – wogen sie also auf einer Waage, und kippten die guthaltigen, sortierten sie aus, wie man heute sagen würde. Diese Tätigkeit gab der Periode den Namen: Die Kipper- und Wipperzeit. Und das war ein äußerst lukratives Geschäft! Deshalb prägte man nicht nur im Habsburger Reich schlechte Münzen, sondern auch in der Stadt Magdeburg, in Nordhausen oder in der Grafschaft Solms. Viele Münzstätten hatten seit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges das Gleiche gemacht, aber noch keiner so systematisch und in einem so großen Ausmaß wie das kaiserliche Konsortium144. Die Leidtragenden waren diejenigen, die ihren Lohn in Geld erhielten. Ihre Münzen wurden immer weniger wert. Ihr Einkommen reichte bald nicht mehr, um sich das tägliche Brot zu kaufen. Die Reichen dagegen waren nicht betroffen. Ihre Taler und Goldgulden kannten keine Münzmanipulation. Und immer mehr Menschen verelendeten. Die Mitglieder des Konsortiums dagegen hatten ihre Schäfchen ins Trockene gebracht, und das nicht nur finanziell. Wallenstein zum Beispiel durfte mit seinem Gewinn rund 50 Herrschaften in Nordostböhmen erwerben, die der Kaiser von seinen Gegnern konfisziert hatte. Sie wurden mit der Residenz Jitschin zum Herzogtum Friedland erhoben, Wallenstein so zum Herzog gemacht. Und Wallenstein wurde reicher und reicher. Er wurde so reich, dass der Kaiser ihn zu fürchten begann. 1634 ermordeten ihn kaisertreue Offiziere in Eger. Ob der Kaiser den Befehl dazu gab? Jedenfalls wurde das Herzogtum Friedland auf kaiserlichen Befehl hin besetzt und Wallensteins Besitz an seine Mörder verteilt145. 143 http://moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum-74?slbox=true http://moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum-74?slbox=true 145 http://www.moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum74?slbox=true 144 113 114 Von der Herstellung des Geldes Münzstätte Eine Münzprägeanstalt ist eine (meist) staatliche Institution, die Kurs- und Gedenkmünzen im Auftrag eines Landes prägt. Eine synonyme Kurzbezeichnung für eine Prägeanstalt ist Münze, was sich im Namen vieler Münzbetriebe niederschlägt146. Nach der Deutschen Reichsgründung 1871 ging das Münzrecht von den einzelnen deutschen Staaten an das Reich über. Per Beschluss des Bundesrats vom 7. Dezember 1871 wurden Großbuchstaben des Alphabets als Münzzeichen verwendet – und zwar in der Reihenfolge, wie die Bundesstaaten in Artikel 6 der Reichsverfassung rangmäßig aufgezählt waren. Dabei wurde I ausgelassen wegen Verwechselungsgefahr mit J (das nunmehr Hamburg repräsentierte), 1 (eins) und I (römisch eins). Diese Münzzeichen ersetzten die vorherigen Münzmeisterzeichen. Aufgrund des technischen Fortschritts wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts die Münzprägemaschinen wesentlich verbessert. Die modernen Maschinen erforderten hohe Investitionskosten, die sich kleine Staaten kaum leisten konnten. Deshalb nahm die Zahl der deutschen Münzstätten Iaufend ab. Im Jahre 1803 hatte es noch 43 Münzstatten in Deutschland gegeben, 1871 waren es nur noch neun. Wahrscheinlich wurde der Münzstättenschwund im 19. Jahrhundert auch durch den Umstand begünstigt, dass die Möglichkeiten der fiskalischen Ausnutzung des Münzregals durch die Münzverträge von München, Dresden und Wien stark eingeschränkt worden waren. Für die Münzherren kleiner Territorien, die früher oft im Übermaß unterwertige Münzen ausgegeben hatten, fiel damit der Münzbetrieb als Einnahmequelle aus. Deutsche Münzprägeanstalten147 MünzOrt Zeit zeichen A Berlin seit 1750 B Wien (A) 1938–1944 Hannover 1866–1878 Glatz (PL) 1813 1812–1826 Breslau 1799–1803 (PL) 1750–1768 C Frankfurt 1866–1879 am Main Kleve 1750–1767 D München seit 1871 Düsseldorf 1817–1848 Aurich 1750–1763 E Mulden1887–1953 hütten Dresden 146 147 1872–1887 Bemerkung Staatliche Münze Berlin, zeitweise VEB Münze Berlin (Deutsches Reich) (Königreich Preußen) (Königreich Preußen) (Königreich Preußen) (Königreich Preußen) (Königreich Preußen) Bayerisches Hauptmünzamt (Königreich Preußen) (Königreich Preußen) (Königreich Sachsen, Freistaat Sachsen, Sowjetische Besatzungszone Deutschlands, DDR) (Kurfürstentum Sachsen, Königreich Sachsen; gegründet 1556, ab 1872 Prägungen im Auftrag des Reiches mit Mz. E, vorher mit Mmz.) https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt 115 1751–1803 Königs1456–1728 berg (RUS) 1261–1309 F G Stuttgart seit 1872 Staatliche Münzen Baden-Württemberg (Staatliche Münze Stuttgart) Magdeburg 1750–1769 (Königreich Preußen) H Stettin (PL) 1752–1754 Darmstadt 1872–1882 I — — J seit 1873 1871–1918 (Deutsches Reich) 1916 (Deutsch-Ostafrika; heute Tansania) Br Hamburg Straßburg (F)[1] Tabora (EAT) Brüssel (B) Staatliche Münzen Baden-Württemberg (Staatliche Münze Karlsruhe) (Königreich Preußen) (Großherzogtum Hessen) nicht verwendet wegen Verwechselungsgefahr mit J (Hamburg), 1 (eins) und I (römisch eins) Hamburgische Münze 1915–1918 GG Gent (B) KM Menden 1923 Me Meißen 1920 P Paris (F) SM Menden 1923 U Utrecht (NL) 1923 Lissa (CZ) 1940–1944 für die Münzen der deutschen Besetzung in Belgien Firma Geeraert, Gent, für die Notmünzen der Stadt Gent Firma Heinrich Kissing, Menden, für Notmünzen der Provinz Westfalen Porzellanmanufaktur Meißen für Notmünzen des Deutschen Reiches für die Münzen des Saarlandes Firma Schulte, Menden, für Notmünzen der Provinz Westfalen Utrecht, Niederlande, für einen Teil der Münzen von Danzig Prägeanstalt Vichr in Lysá nad Labem für die Münzen von Böhmen und Mähren (Protektorat Böhmen und Mähren) K T Karlsruhe seit 1872 1923 (mit alten StemWarschau für die Münzen des Generalgouvernements Polen, Pfeil peln), 1938 (mit alten (PL) Ausgabe mit Bekanntmachung vom 23.04.1940 Stempeln), 1939 In den kursiv hervorgehobenen Orten sind die heute noch aktiven 5 staatlichen deutschen Münzprägeanstalten. In Wien (A), Utrecht (NL) und Paris (F) werden auch heute noch Münzen geprägt. Die Swissmint in Bern ist die offizielle Münzprägestätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Schweizer Münzen tragen das Münzzeichen B für die Swissmint in Bern. Die Fünfzigrappenstücke der Jahre 1968 und 1969 sowie die Ein- und Zweifrankenstücke des Jahres 1968 existieren sowohl mit als auch ohne Münzzeichen, letztere wurden in London geprägt. Die Kapazitäten der Eidgenössischen Münzstätte reichten damals nicht mehr aus, da nach dem starken Preisanstieg des Silbers die Silbermünzen gehortet wurden und durch Kupfernickel-Münzen 116 ersetzt werden mussten. Ebenfalls ohne Münzzeichen sind die in London geprägten Zweirappenstücke des Jahrgangs 1969, ein Teil der Fünfzigrappenstücke des Jahres 1970 (nicht unterscheidbar von den Berner Prägungen, da beide ohne Münzzeichen) und ein Teil der Einfrankenstücke des Jahres 1969 (trotzdem mit „B“, d. h. nicht von den Berner Prägungen unterscheidbar). Schweiz – Eidgenössische Münzstätte148 Münzzeichen Ort Zeit Bemerkung London 1968–1969 [kein Zeichen] Bern 1970–1985 A Paris Frankreich 1850–1852 AB Strassburg Frankreich BB 1853–1969 Bern ab 1986 B London 1969 Einfrankenstücke B. Brüssel Belgien Habsburgermonarchie (einschließlich Königreich Böhmen, Königreich Ungarn, Fürstentum Siebenbürgen, Burgau, Österreichische Niederlande, Herzogtum Mailand und Venetien), Kaisertum Österreich, Österreichisch-Ungarische Monarchie, Österreich im Deutschen Reich und Österreichische Zweite Republik Österreichische Münzprägeanstalten149 MünzzeiOrt chen A Wien Körmöczbánya/Kremnitz B Wien BL Brüssel Praha/Prag CA 149 1765– 1873 1765– 1848 1849– 1868 1938– 1944 1781– 1789 Gyulafehérvár/Karlsburg für Ös- 1761– terreich 1764 C 148 Zeit 1767– 1856 Gyulafehérvár/Karlsburg für Ös- 1746– terreich 1765 Bemerkung Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) Deutsches Reich Österreichische Niederlande, heute Belgien Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia (Rumänien) nur Kupfermünzen Königreich Böhmen, heute Tschechien Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia (Rumänien) nur Franz I. (Mitregent) https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt 117 1764– 1765 Graz D Salzburg E Gyulafehérvár/Karlsburg F Hall in Tirol Graz Günzburg für Österreich G Günzburg Nagybánya/Frauenbach GR Graz GY.F. Gyulafehérvár/Karlsburg Hall in Tirol H Günzburg Hall in Tirol HA Hall in Tirol für Ungarn 1767– 1772 1800– 1809 1765– 1867 1765– 1809 1761– 1763 1764– 1765 1772– 1779 1767– 1848 1849– 1851 1746– 1765 1868– 1871 1760– 1780 1766– 1805 1746– 1765 1752– 1754 Körmöczbánya/Kremnitz für Ös- 1760– terreich 1780 K Körmöczbánya/Kremnitz Körmöczbánya/Kremnitz für Görz K.B. Körmöczbánya/Kremnitz 1767– 1776 1788– 1789 1794; 1799 1540– 1765 1848– 1849 Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia (Rumänien) nur Kupfer 1 Pfennig und Kupfer ½ Kreuzer Großfürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia (Rumänien) Münze Hall, heute Museum nur Kupfermünzen nur Silbermünzen Markgrafschaft Burgau, heute Deutschland nur für Burgau Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia Mare (Rumänien) nur Franz I. (Mitregent) Ungarische Reichshälfte, heute Alba Iulia (Rumänien) Münze Hall, heute Museum heute Deutschland Münze Hall, heute Museum nur Franz I. (Mitregent) Münze Hall, heute Museum nur Silber Poltura Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) nur Kupfermünzen Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) nur ½ und 1 Konventionstaler (wenn die Silber ist staatlich) Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) 118 1868– 1918 Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) nur Gold Dukaten Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica (Slowakei) nur Kupfer Poltura KB–KD Körmöczbánya/Kremnitz 1765 KM Körmöczbánya/Kremnitz 1763; 1765 M Milano/Mailand 1786– 1859 heute Italien N Nagybánya/Frauenbach für Österreich 1780 Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia Mare (Rumänien) 1580– 1765 1849 Fürstentum Siebenbürgen, heute Baia Mare (Rumänien) N.B. Nagybánya/Frauenbach 1766– 1780 O Oravicabánya/Oravicza P Praha/Prag für Österreich PR Praha/Prag für Österreich Szomolnok/Schmöllnitz für Österreich S 1812– 1816 1760– 1764 1746– 1765 1763– 1780 Szomolnok/Schmöllnitz für Böh- 1763; men 1767 Szomolnok/Schmöllnitz 1775– 1816 S KM Szomolnok/Schmöllnitz 1763 V Venezia/Venedig W Wien Wien für Görz WI Wien Wien für Ungarn Wappen Wien 1793– 1866 1521– 1763 1772; 1775 1780– 1781 1799 1746– 1765 1752 1975– 1976 Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia Mare (Rumänien) nur Gold Dukaten Banater Militärgrenze, heute Oravița (Rumänien) Königreich Böhmen, heute Tschechien nur Kupfermünzen Königreich Böhmen, heute Tschechien nur Franz I. (Mitregent) Ungarische Reichshälfte, heute Smolník (Slowakei) Ungarische Reichshälfte, heute Smolník (Slowakei) nur 1 Gröschel Ungarische Reichshälfte, heute Smolník (Slowakei) Ungarische Reichshälfte, heute Smolník (Slowakei) nur Kupfer Poltura heute Italien nur Kupfermünzen nur 2 Soldi (Lp.) nur Franz I. (Mitregent) nur Silber Poltura 119 1975– Münze Hall, heute Museum 1976 In Wien (A) und Kremnica (SK) werden auch heute noch Münzen geprägt. Adler Hall in Tirol Prägestätten der Euromünzen150 Prägeanstalt Standorte Staatliche Münze Berlin Berlin Birmingham Mint Birmingham Königliche Münze Belgien Brüssel griechische nationale Münze Halandri (Athen) Hamburgische Münze Hamburg B.H. Mayer's Kunstprägeanstalt Karlsfeld Staatliche Münze Karlsruhe Karlsruhe Mincovňa Kremnica (Slowakei) Imprensa Nacional e Casa da Moeda British Royal Mint Fábrica Nacional de Moneda y Timbre Bayerisches Hauptmünzamt Monnaie de Paris Kremnica Lissabon Madrid München Pessac Sandyford Staatliche Münze Stuttgart Stuttgart Königliche Niederländische Utrecht Münze Suomen Rahapaja (Münze Vantaa Finnland) Mennica Panstwowa Warschau Münze Österreich 150 Wien Bemerkung für die Niederlande seit 1998 seit 2001 seit 1998 Sammlermünzen für Irland seit 1998 seit 2008 seit 1999 Llantrisant Istituto Poligrafico e Zecca Rom dello Stato Central Bank Ireland Zeit seit 1998 für Irland und Niederlande seit 1999 seit 1998 seit 1998 seit 1999 seit 1999 seit 1998 seit 1999 seit 1999 seit 1999 auch für Griechenland auch für Irland, Luxemburg, Malta und Monaco auch für San Marino und Vatikan auch für Luxemburg auch für Luxemburg und Slowenien auch für Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, Zypern und Estland Sammlermünzen für Luxemburg auch für Luxemburg https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt 120 Münzmeister Antike Als Münzmeister im antiken Griechenland fungierten oft Leiturgen, also Bürger, die mit ihrem Vermögen öffentliche Aufgaben wahrnahmen151. Über die Aufgaben des griechischen Münzmeisters in frühbyzantinischer Zeit ist bis heute noch wenig bekannt. Bei verschiedenen Münzen unterschiedlicher Städte konnten Gleichheiten in Signatur und Prägungsverfahren festgestellt werden. Daher kann der Schluss gezogen werden, dass ein Münzmeister für viele verschiedene Städte die Münzen prägte. Schon seit dem ersten Punischen Krieg soll im jungen Römischen Reich das Amt des Münzmeisters als Jahresamt vergeben worden sein, doch ist dieser Ansatz sicher zu früh. Im zweiten Punischen Krieg 216 v. Chr. war ein Dreimännerkollegium für die Geldbeschaffung zuständig. Aus diesen tresviri mensarii gingen die späteren Münzmeister hervor. Nach Mommsen erfolgte die Einführung dieser Tresviri zusammen mit dem Denarsystem am Ende des 3. Jhs. v. Chr. Die Aufsicht über die Münzprägung oblag seit der späteren Republik einem Kollegium von drei Münzmeistern, den Tresviri aere argento auro flando feriundo (III.VIR.AAAFF) kurz: IIIviri monetales, auch Treviri oder Triumviri genannt (Singular: Tresvir monetalis). Die Ernennung der Münzmeister erfolgte durch den Quaestor. Erst seit dem 1. Jh. v. Chr. ist das Amt des Münzmeisters als Jahresamt nachweisbar. Cäsar erhöhte die Zahl auf vier, Augustus senkte sie wieder auf drei ab. Die Treviri monetales lassen sich bis in das 3. Jh. n. Chr. nachweisen. Siehe auch: Liste der römischen Münzmeister152. In der Kaiserzeit übten kaiserliche Prokuratoren an den bis zu 20 Prägestätten die Münzaufsicht aus. Ein Mitspracherecht des Senats ist zweifelhaft. Workshop-System bei den Provinzialprägungen Das Münzrecht wurde den Städten vom römischen Kaiser gewährt. Daher verwundert nicht, dass die Vorderseite der meisten „Greek Imperials“ mit den Bildnissen römischer Herrscher und den entsprechenden Inschriften und Titeln ausgestattet sind. In den griechischen Städten sind die Inschriften üblicherweise in griechischer Sprache gehalten, während in den römischen Kolonien und Städten lateinische Inschriften zu finden sind153. Die Münzprägung der Städte war ein Aspekt der Selbstverwaltung im Osten des Römischen Reiches. Die Städte wurden von Magistraten regiert, lokalen Aristokratien, die in einem von Rom vorgegebenen Rahmen handelten und von den Provinzgouverneuren überwacht wurden. Im 2. und 3. Jh. n. Chr. ging man zum „workshop system“ über, einer Art Kooperation bei der Herstellung von Münzen, die erstmals von Kraft154 für Kleinasien beschrieben wurde. Aus ökonomischen Gründen wurden die Vorderseitenstempel zunehmend in mehreren Städte eingesetzt155. 151 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzmeister http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_römischen_Münzmeister 153 Sear (1982, S. XII). 154 Kraft, K.: Das System der kaiserzeitlichen Münzprägung in Kleinasien. Materialien und Entwürfe. Berlin: Gebr. Mann Verlag, Istanbuler Forschungen 29, 1972. 155 Butcher, Kevin: Roman Provincial Coins: An Introduction to the Greek Imperials, London 1988: Seaby, S. 17 f. 152 121 Mittelalter Der Geldbedarf zur merowingischen Zeit war vergleichsweise sehr gering. Die Münzmeister stellten in kleinen Werkstätten entweder allein oder unter Mithilfe weniger Mitarbeiter die Münzen her und verwalteten das Münzmetall. Zur Karolingerzeit fiel die Münzprägung in die Verantwortung königlicher Beamter. Im Hochmittelalter trat an deren Stelle die sog. Münzerhausgenossenschaft. Diese setzte sich aus dem reichen Bürgertum der Städte zusammen, meist Kaufleute, Edelmetallhändler, Geldwechsler, Goldschmiede u.a. und bestimmte aus ihren Reihen den Münzmeister. Für ihre Tätigkeit erhielten die Hausgenossen einen Teil des Münzgewinns nebst einigen Privilegien und Rechten, darunter das Monopol des Gold- und Silberkaufs, Zollfreiheit, Steuerbefreiung und die Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des Münzwesens. Die Hausgenossenschaft erlebte ihre Blütezeit im 13. und 14. Jh. Mit der Übernahme der Münzen durch die Landesherren oder die Städte gingen im Spätmittelalter die Hausgenossenschaften unter. Die Münzmeister waren fortan selbstständige Unternehmer, die in freien Verträgen mit den Münzherren Gewicht, Feingehalt, Schlagschatz und Eigenbeteiligung festlegten. Die Münzstätten waren neben den Bergwerken und Staatswerften die größten Unternehmen ihrer Zeit geworden. Die norditalienischen Stadtstaaten verpachteten ihre Münzstätten hingegen nicht, sondern stellten gewählte Münzmeister als Beamte ein. Hausgenossen Eine Hausgenossenschaft war eine in einigen Münzstätten übliche Organisationsform des Kaufmannskapitals im Mittelalter. Nicht immer konnte ein Münzherr das für Kurantmünzen notwendige Silber in eigenen Bergwerken fördern lassen. Das Silber beschafften dann die Hausgenossen (= zum Münzhaus gehörende Genossen) auf eigene Rechnung. Sie wurden dafür neben den Münzherren am Schlagschatz beteiligt. Darüber hinaus wurden ihnen Privilegien zugebilligt: • • • eigene Gerichtsbarkeit Monopol des Münzwechsels Befreiung von Abgaben. Nachweislich bedienten sich die Münzstätten Augsburg, Bamberg, Basel, Erfurt, Goslar, Köln, Mainz, Öhringen, Regensburg, Speier (Speyer), Straßburg, Weißenburg, Wien, Worms und Würzburg einer Hausgenossenschaft. Die Anzahl der Hausgenossen schwankte dabei zwischen 12 (Augsburg) und 454 (Würzburg). Auch der Münzmeister gehörte der Hausgenossenschaft an. Nach einer Blütezeit im 12. – 15. Jh. wurde die Silberbeschaffung mehr und mehr von großen Handelshäusern wie den Fuggern und den Welsern übernommen156. 156 https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgenossenschaft_(Münzwesen) 122 Neuzeit Mit dem Übergang zur Neuzeit gewannen vermehrt lokale Unternehmer mit ihren Münzstätten an Bedeutung. Es entstanden Münzmeisterdynastien, Pachtverträge wurden über Generationen hinweg verlängert. Auf Münzen finden sich häufig Münzmeisterzeichen, meist etwas versteckt in Form von Rosetten, Zainhaken, Monogrammen und Namensabkürzungen. Im 17. und 18. Jh. nahm die Zahl der jüdischen Münzpächter im Münzwesen zu, nicht zuletzt, weil die Religionszugehörigkeit zeitweise den Zugang zu anderen Berufen sehr einschränkte. Ein großes Problem bei der Verpachtung des Münzregals war die Münzverschlechterung, durch die besonders im Zeitalter des Absolutismus Kriege finanziert wurden. Vor und während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Münzverschlechterung z.B. durch die Kipper und Wipper herbeigeführt, zu späterer Zeit z. B. durch Veitel Heine Ephraim, den berühmten Berliner Hoffaktor, der so den siebenjährigen Krieg ermöglichte. In England hielten sich die Münzmeister als Unternehmer bis in die zweite Hälfte des 19. Jhs. in Frankreich und den Niederlanden sogar noch länger. In Österreich und Deutschland hingegen wurde zur Zeit der Habsburger schon früh mit dem Aufbau eines staatlichen Münzwesens begonnen. In Österreich wurde das Amt des obersten Erbmünzmeisters geschaffen, das den Münzmeister als Beamten mit festem Gehalt ohne Gewinnbeteiligung vorsah. Auch in Böhmen wurde das oberste Münzmeisteramt von Grafen und Herren bekleidet, die zugleich die Aufsicht über alle Bergstätte und Bergwerke im Königreich hatten. Neben dem Münzmeister157 gab es weitere Münzbeamte, wie z. B. den Schmiedemeister, den Stempelschneider und den Münzer. Der Münzwardein (lat. Wardinus) hatte dafür zu sorgen, dass entsprechend der Vorschrift aus der richtigen Legierung geprägt wurde. Er hatte auch Proben anzufertigen, die nach der Reichsmünz- und Probierordnung dem Probationstag vorgestellt wurden. Der Probationstag setzte sich aus den Reichs- und Kreisständen selbst oder den Abgeordneten zusammen. Münzmeisterzeichen Münzmeisterzeichen (Abkürzung: Mmz.) sind oft die Anfangsbuchstaben der Namen der Münzmeister einer Münzstätte oder kleine Bildzeichen (Kreuz, Stern, Wappen, Gerät u. a.) etwa in der Größe der Buchstaben einer Münzumschrift zur Kennzeichnung der unter ihrer Leitung erfolgten Münzprägungen. Der Münzmeister übernahm mit seinem Zeichen die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbringung seiner Gepräge. Bereits in der Zeit der Brakteatenprägungen wurden Münzmeisterzeichen verwendet, die jedoch nur selten erklärbar sind. Seit Beginn der Talerprägungen sind sämtliche Münzmeisterzeichen bekannt. Das Bild rechts zeigt das Münzmeisterzeichen „Mohnkopf“ des Freiberger Münzmeisters Nicolaus Monhaupt (1449–1456) auf einem meißnisch-sächsischen Groschen. Mitunter sind Bild- und Buchstabenzeichen auf einer Münze vorhanden. Meistens befindet sich diesem Fall das Bildzeichen in der Umschrift der Münze und die Buchstaben sind im Feld geteilt zu beiden Seiten des Münzwappens angeordnet. Oftmals verwendeten Münzmeister ihre Wappenbilder als Münzmeisterzeichen. Zum Beispiel im Kurfürstentum Sachsen: 157 https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Münzmeister 123 • • • Constantin Rothe, Münzmeister von 1640 bis 1678 in Dresden, setzte auf seine Münzprägungen die Buchstaben C–R und überdies die Eichel am Zweig aus seinem Familienwappen. Andreas Alnpeck, letzter Münzmeister der Münzstätte Freiberg, führte von 1546 bis 1555 einen sechsstrahligen Stern und von 1554 bis 1555 auch den Adlerkopf aus seinem Wappenschild als Münzmeisterzeichen. Ernst Peter Hecht, Münzmeister 1693–1714 in Leipzig, verwendete als Münzmeisterzeichen die Buchstaben E P H und zusätzlich den Hecht aus seinem Wappen. In Brandenburg: • Paul Mühlrad, Münzmeister 1538–1542 in Berlin setzte auf seine Gepräge ein Mühlrad. In Mecklenburg: • Johann Hund (1512–1526) verwendete einen Hund als redendes Wappen und Beizeichen in den Winkeln des Kreuzes auf den Rostocker Schillingen. In Florenz: • Die Münzmeister setzten außer den Emissionszeichen auch ihre Wappenzeichen auf Florentiner Goldmünzen. Die Münzmeisterzeichen erscheinen ab dem späten Mittelalter. Sie wurden größtenteils in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch das Münzzeichen in Form eines Buchstabens zur Bezeichnung der Münzstätte ersetzt. Zuerst löste Frankreich (Münzstätte Paris) bereits im 16. Jahrhundert die Münzmeisterzeichen durch Münzzeichen zur Bezeichnung der Münzstätte ab. Die Münzstätte Berlin führt bereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts bis heute das Münzzeichen A158. 158 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzmeisterzeichen 124 Geld- und Münzgeschichte Antike Griechenland Auf dem Gebiet des heutigen Griechenland sind Siedlungen seit dem 7. Jahrtausend v. Chr. belegt. Von griechischer Geschichte kann aber erst gesprochen werden, seitdem sich Gruppen mit griechischer Sprache bzw. einer frühen Form davon niedergelassen haben. Die griechische Sprache gehört zur indogermanischen Sprachfamilie, die nicht im Mittelmeerraum zu Hause war. Aus der Verschmelzung indogermanischer Einwanderer mit der bereits ansässigen Bevölkerung entstand das griechische Volk159. Aus den Einwanderern und den Vorbewohnern, die ihre Sprache übernahmen, entstand das Volk der Frühgriechen. Ihre Sprache wird als mykenisch bezeichnet. Sie werden in Anlehnung an den Sprachgebrauch der unter dem Namen Homers überlieferten Epen Ilias und Odyssee auch Achäer genannt. Die Bezeichnung „Hellenen“ ist erst seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. als Gesamtname nachweisbar. Hellas hieß ursprünglich nur eine kleine Landschaft in Thessalien. Die Bezeichnung „Griechen“ geht auf die lateinischen „Graeci“ zurück. Die vorgriechischen Kreter der Bronzezeit werden nach dem sagenhaften, die See beherrschenden König Minos als Minoer bezeichnet160. Die mit dem 8. Jh. beginnende und bis etwa 500 reichende archaische Periode („dunkles Zeitalter“) ist zugleich derjenige Zeitabschnitt, in dem sich die für die Griechen charakteristische Form gesellschaftlich-staatlicher Organisation herausbildete, der sogenannte Stadtstaat als Bürgergemeinde (Polis)161. Das klassische Zeitalter griechischer Kultur ist auf politischem Gebiet durch die volle Entwicklung der Bürgergemeinde in den fortgeschrittenen Poleis gekennzeichnet. Die Teilhabe der Bürger an Regierung und Rechtsprechung erreichte in der Demokratie Athens einen Höhepunkt. Die Freiheit der Bürger setzte voraus, dass unselbstständige Arbeiten ganz überwiegend von Sklaven geleistet wurden. Das Streben einzelner Poleis nach Landgewinn und Herrschaft über andere hatte häufige Kriege zur Folge; und diese verschränkten sich nicht selten mit heftigen, geradezu mörderischen inneren Auseinandersetzungen162. Das hellenistische Zeitalter beginnt mit dem Sieg Makedoniens über die griechischen Poleis. Nicht mehr souveräne Stadtstaaten, sondern rivalisierende Hegemonialsysteme bestimmen die Geschichte. Eine weitere Schwerpunktverlagerung ergibt sich infolge der Eroberung des Perserreiches durch Alexander dem Großen163. Die griechische Münzgeschichte umfasst einen Zeitraum von nicht weniger als neun Jahrhunderten, auch wenn griechische Münzen in den letzten drei Jahrhunderten nur eine sekundäre Landeswährung in der östlichen Hälfte des römischen Reiches waren164. Bereits viele Jahrhunderte vor der Erfindung des Münzgeldes begannen die Griechen, weit entfernte Gebiete zu besiedeln. Grund war vor allem der wachsende Bevölkerungsdruck. Besonders beliebte Ziele waren Süditalien und Sizilien, die nördliche Küste der Ägäis, aber auch Spanien, Südgallien, Nordafrika und die Schwarzmeerküste. Es verwundert nicht, dass sich die ersten Münzen dann 159 Lotze, Detlef: Griechische Geschichte. Von den Anfängen bis zum Hellenismus, 8. Aufl., 2010, München: Beck, S. 7. 160 Lotze (2010, S. 9). 161 Lotze (2010), S. 19. 162 Lotze (2010), S. 93. 163 Lotze (2010), S. 93. 164 Sear, David R.: Greek Coins and Their Values, Vol. I – Europe, London 1978: Seaby, S. VII. 125 sehr rasch über die ganze mediterrane Welt verbreiten konnten. Wann und wo diese ersten Münzen geschlagen wurden, kann nicht sicher gesagt werden, vermutlich im 7. Jahrhundert in Kleinasien. Erste Kügelchen aus Elektron ohne Vorder- und Rückseitendarstellung wurden in der ionischen Stadt Ephesos und im Schlick eines Flusses gefunden, der durch die lydische Hauptstadt Sardes führt. Im Jahr 560 v. Chr. bestieg Croisos (Krösus) den lydischen Thron. Krösus führte die ersten Münzen aus Gold und Silber ein, die die Münzen aus Elektron ablösten. Im Jahr 546 v. Chr. wurde Krösus von Cyrus besiegt, dem König der Perser. Dies war der Beginn des langen Kampfes zwischen den Griechen und den Persern. In der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts v. Chr. breitete sich das Münzwesen westwärts aus. Die ersten Stationen waren Aigina, Athen, Korinth, Chalkis und Eretria165. Der Konflikt zwischen den Griechen und den Persern trat mit dem Aufstand der ionischen Städte gegen die persische Herrschaft im Jahr 499 v. Chr. offen zu Tage. Trotz der Hilfe Athens brach der Aufstand 494 v. Chr. zusammen. Bald wurden die Feindseligkeiten aber wieder aufgenommen. 490 v. Chr. setzte Persien eine Flotte gegen Athen in Bewegung. Nach anfänglichen Erfolgen der Perser wurde deren Armee in der Schlacht von Marathon geschlagen, doch schon fünf Jahre später versuchte Xerxes den griechischen Sieg zu rächen. Im Jahr 480 v. Chr., nach jahrelanger Vorbereitung, rückte ein riesiges persisches Heer über den Hellespont gegen Griechenland vor, unterstützt von einer großen Flotte. In der Schlacht bei den Thermopylen wurden die Perser geschlagen, ihre Flotte wurde in der Seeschlacht von Salamis zerstört. Endgültig besiegt wurde die persische Invasionsarmee 479 v. Chr. bei Plataiai166. Aufgrund dieser Ereignisse entwickelte sich Athen zur führenden Macht. Die westlichen Kolonien, also hauptsächlich Süditalien und Sizilien, blieben von dieser Entwicklung weitgehend unberührt. In etwa zur gleichen Zeit, in die die persische Niederlage fällt, hatte man dort mit den Karthagern zu kämpfen. Zur wichtigsten Stadt im Westen wurde Syrakus, wo die Münzkunst große Fortschritte machte. Die griechischen Prägungen in den letzten Jahrzehnten des 5. Jahrhunderts waren der Höhepunkt einer unübertroffenen künstlerischen Qualität167. Eine jähes Ende brachte dann die karthagische Invasion im Jahr 409 v. Chr. In der Athener Münze wurden ab 449 v. Chr. dank der Silbervorkommen in Laurion ungeheure Mengen von Tetradrachmen hergestellt. Ein großer Teil des Reichtums wurde verwendet, um grandiose Bauvorhaben wie das Pantheon zu finanzieren. Nach 431 v. Chr. wurden immer größere Summen benötigt, um die Kosten für die Kriegsführung zu bestreiten. Der zwischen Athen und Sparta geführte Peleponnesische Krieg dauert 27 Jahre und endete 404 v. Chr. mit einer Kapitulation Athens, das sowohl finanziell als auch politisch ruiniert war 168. Der 474 gegründete Attische Seebund führte um die Mitte des 5. Jahrhunderts zur Einstellung der Eigenprägungen (in Großsilber) der Bündnispartner. Diese Unterbrechung war allerdings nur von kurzer Dauer, denn bereits 413, nach der Niederlage des athenischen Expeditionsheeres gegen Syrakus, brach der Seebund auseinander und die Eigenprägungen der Städte setzten wieder ein169. Die Zeiten waren auch im Westen unruhig. Die Karthager hatten Sizilien erobert. Dionysios, der mächtige Tyrann von Syrakus, führte einen langen und ergebnislosen Krieg gegen die Eindringlinge. An den Rändern der griechischen Welt entstanden unterdessen zwei neue Reiche: 165 Sear (1978, S. X). Sear (1978, S. XI), vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Perserkriege 167 Sear (1978, S. XII). 168 Sear (1978, S. XII). 169 Szaivert, Eva / Szaivert, Wolfgang / Sear, David R.: Griechischer Münzkatalog, Band 2: Asien und Afrika, München 1983: Battenberg, S. 16. 166 126 Makedonien und Rom. Philipp II. (359-336) nahm im Jahr 357 v. Chr. Amphipolis ein, eine Kolonie von Athen im östlichen Makedonien mit reichem Silbervorkommen. Neun Jahre später zerstörte er Olynthos, die Hauptstadt der Chalkidischen Liga. Philipp wurde im Jahr 336 ermordet, nachdem er einen Angriff auf Persien vorbereiten sollte, um die griechischen Städte zu befreien. Sein Sohn Alexander setzte sein Werk in mehreren Feldzügen fort. Die große Zeit der griechischen Städte war vorbei und es folgte die Zeit der Königreiche wie der Ptolemäer in Ägypten und der Seleukiden im Osten. Gleichzeitig machte sich der wachsende Einfluss Roms auch im östlichen Mittelmeerraum bemerkbar170. Mit Alexanders Vordringen in den Osten überschwemmt auch seine Währung im attischen Standard in den wohl bekannten Alexandertetradrachmen (Herakles/Zeus) sowie mit den Goldstateren (Athena/Nike) das östliche Mittelmeerbecken und wird so zur ersten Weltwährung der Geschichte. Nachfahren dieser Typologie finden sich in der keltischen Münzprägung in zum Teil abenteuerlichen Umdeutungen. Im Zuge dieser Ausweitung der Münzgeldwirtschaft, die eine Erhöhung der Prägekapazitäten verlangte, verflachten der künstlerische Impetus und die Sorgfalt in der Stempelherstellung. Die über große Gebiete einheitliche Währung bedingte andererseits neue Kennzeichen und Kontrollmaßnahmen für die Ausprägung und Verteilung des Geldes; daher entstehen erstmals in größerer Zahl Beizeichen, Monogramme (oft auch mehrere), die Hinweise auf die Prägestätten geben171. Die großen politischen Veränderungen spiegeln sich in den Münzprägungen wider. Einige der frühen Ausgaben Philipps II. von Makedonien sind noch von hohem künstlerischen Standard. Mit der ausgeprägte Menge im Zuge der territorialen Ausdehnung des Reiches sank die Qualität der Verarbeitung jedoch. Dies gilt auch für die Münzen Alexanders172, nach dessen Tod im Juni 323 v. Chr. die Diadochenkriege begannen. Neben dem Königreich Makedonien entstanden vor allem das von Ptolemaios gegründete Königreich Ägypten und das Seleukidenreich. Unterdessen wuchs im Westen die Macht Roms sehr schnell. Nach dem Sieg über Karthago im Ersten Punischen Krieg (241 v. Chr.) verleibte sich Rom Sizilien ein. 197 v. Chr. fügten die Römer Philipp V. (221-179) in der Schlacht von Kynoskephalai eine schwere Niederlage zu, im Jahr 168 v. Chr. wurde Makedonien in vier Provinzen aufgeteilt173. Die Macht der Seleukiden wurde nach der Schlacht von Magnesia in Karien gebrochen, nachdem Antiochos III. der Große (223-187 v. Chr.) auf Einladung der Ätolier nach Griechenland vorgedrungen war174. Nach der Niederringung Karthagos durch Rom verlagern sich dessen Interessen in das östliche Mittelmeerbecken, seinen ersten großen Erfolg erringt Rom gegen Philipp V. von Makedonien; der Aufstand des Andriskos 149 v. Chr. war schließlich Anlass für die Errichtung der Provinz Macedonia. 190 v. Chr. wurde der Seleukide Antiochos III. von den Römern niedergerungen und eines Großteils seiner Besitzungen beraubt. Diese Gebiete wurden teilweise dem pergamenischen Reich zugeschlagen, das 133 im Römischen Reich aufging, während die anderen östlichen Gebiete erst durch die allgemeine Umorganisation 64 v. Chr. durch Pompeius unter Roms Herrschaft kamen. In Ägypten wird Rom erst im Verlauf der Bürgerkriege aktiv; 31/30 v. Chr. wird es dem Reich angegliedert. Damit hat Rom endgültig die Nachfolge Alexanders im Mittelmeerraum angetreten175. 170 Sear (1978, S. XIII). Szaivert/Szaivert/Sear: Griechischer Münzkatalog, 2. Band, München 1983: Battenberg, S. 18. 172 Sear (1978, S. XIV). 173 Sear (1978, S. XIV). 174 Sear (1978, S. XVI). 175 Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 20). 171 127 Anhand der heute noch vorhandenen Exemplare unter Berücksichtigung der aus ihnen zu ermittelnden Zahl der einst verwendeten Stempel haben Berechnungen wahrscheinlich gemacht, dass z. B. in den Jahren 167-140 v. Chr. in Athen allein rund 3 Millionen der Tetradrachmen neuen Stils geprägt worden sein müssen, denen heute nur noch 3866 nachweisbare Exemplare gegenüberstehen. Dieser Münzausstoß entspricht einer Silbermenge von ungefähr 2.000 Talenten, also rund 52 390 kg. Zu den Tetradrachmen kommen aber noch etwa 400 000 Drachmen mit 67 Talenten und 100 000 Hemidrachmen mit 9 Talenten. In der archaischen und auch in der klassischen Zeit waren diese Zahlen zweifellos niedriger176. Die Goldprägung ist in der griechischen Welt, sieht man von wenigen Ausnahmen ab, stets von untergeordneter Bedeutung gewesen, wenngleich seit Philipp II. von Makedonien und Alexander dem Großen die Zahl der umlaufenden Goldstatere sehr groß war. Abgesehen davon, dass die Goldprägung zu den vornehmsten Regalen der Herrscher gehörte und sie eifersüchtig auf die Einhaltung des Prägeverbots achteten, reichten auch die Vorräte an diesem Edelmetall nicht aus, um einen ordnungsgemäß funktionierenden Geldumlauf sicherzustellen. Das Hauptmünzmaterial der griechischen Welt war stets das Silber, das vielfach importiert werden musste, vor allem aus dem silberreichen thrakischen Gebiet, für Sizilien meist aus Spanien, sofern nicht die einzelnen Staaten über eigene ertragreiche Silbergruben verfügten, wie etwa Athen in Laureion oder Makedonien im Pangaiongebiet. Ebenso wie die Goldstücke sind auch die Silbermünzen fast immer in Feinmetall ausgeprägt worden, also ohne den heute allgemein üblichen Zusatz von unedlem Metall, der der Härtung des Silbers dient177. Die Bronze- bzw. Kupfermünze der griechischen Welt, der Chalkous (χαλχους), setzt erst nach der Mitte des 5. Jahrhunderts ein, möglicherweise im Zusammenhang mit der durch den Peleponnesischen Krieg hervorgerufenen Verarmung Griechenlands. Er bestand aus Kupfer, dem man zum Zweck der Härtung bis zu 10 Prozent Zinn beimischte. Die Aufgabe dieser in handlicher Größe ausgeprägten Bronzestücke war es, die bislang gebräuchlichen, oft nur winzig kleinen und daher sehr unpraktischen Silbermünzen zu ersetzen, die „Größen“ bis zu 1/5 g und weniger erreichten. An künstlerischer Qualität standen manche von ihnen den Silbermünzen nicht nach, wenngleich das andersartige Metall und der meist nur kleine Schrötling dem Stempelschneider nicht die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten boten wie etwa ein Tetradrachmon. In Athen wurden acht Chalkoi auf einen Silberobol gerechnet, in Priene sechzehn, in Delphi zwölf, während in Sizilien zwölf Chalkoi auf eine Silberlitra gingen. Wenn auch gelegentlich die Bezeichnung Chalkus oder Vier-, Drei-, Zwei- oder Ein-Chalkusstück inschriftlich auf der Münze selbst erscheint, so lässt sich doch über den eigentlichen Wert und die Kaufkraft dieser Stücke nicht viel Genaues sagen, sie dienten eben als Scheidemünzen und waren in der Praxis Kreditgeld178. Noch vor 600 v. Chr. breitet sich die Praxis der Münzgeldherstellung und -verwendung über die griechischen Inseln auf das Festland aus (Tenos, Delos, Paros, Naxos, Aigina, Athen, Korinth). Das zunächst einzige Münzmetall ist Silber. Elektron wird im Westen nur in Ausnahmefällen als Münzmetall verwendet, so etwa von Syrakus und Karthago, aber erst im 4. Jahrhundert. In Griechenland selbst bestand eine Mehrzahl verschiedener Münzfüße nebeneinander, es muss allerdings bedacht werden, dass die meisten Münzen unter ihren theoretisch errechneten Sollgewichten ausgeprägt wurden179. 176 Franke/Hirner (1972, S. 29). Franke/Hirner (1972, S. 32). 178 Franke/Hirner (1972, S. 32 f.). 179 Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 35 f.). 177 128 Rom Hellenisierung des römischen Geldwesens Münzen wurden in Rom erstmals um 300 v. Chr. geprägt. Neben dem Kupferschwergeld „Aes grave“, das auf der Vorderseite einen Januskopf und auf der Rückseite den Bug eines Schiffes zeigte, begann in dieser Zeit die Silberprägung nach dem Vorbild der griechischen Städte in Süditalien. Der hellenistische Einfluss auf das römische Geldwesen wuchs, als Rom nach dem Sieg über den griechischen König Pyrrhus180 (275 v. Chr.) seine Position als mediterrane Macht festigte und sich die Errungenschaften des griechischen Kulturraumes zu Eigen machte. Die Beute aus den eroberten Gebieten, zu der auch die Erträge der Silberminen von Bruttium zählten, stärkten die römische Wirtschaft und bildeten die Grundlage für den Ausbau der Silberprägung181. Die Punischen Kriege182 (264 bis 241 und 218 bis 201 v. Chr.) führten zu einer weiteren Ausdehnung des römischen Einflussbereiches, der sich nun über das gesamte Mittelmeer erstreckte. Sie bewirkten einen nachhaltigen Wandel der inneren, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur des römischen Staates. So etwa bildete die Kriegsproduktion während des zweiten Punischen Krieges den Ausgangspunkt für die Sklavenwirtschaft, die in der Folge auch auf den Latifundien eingeführt wurde. Kostspielige Kriegsführung und die Verwaltung der neuen Provinzen trieben den finanziellen Staatsaufwand in bis dahin unbekannte Höhen. Zur Deckung des Bedarfs wurden die beschlagnahmten Reichtümer aus den eroberten Gebieten herangezogen und eine rigorose Besteuerung durchgeführt. Die monetären Grundlagen für die wirtschaftliche Hegemonie Roms im Mittelmeerraum schuf die Reform des Münzwesens im Jahr 212 v. Chr. Sie legte ein einheitliches, auf fixen Relationen beruhendes System von Silber- und Bronzemünzen fest. Die wichtigsten der nach griechischen Vorbildern gefertigten Münzen waren das Bronze-As und der Silber-Denar, dessen Name (Zehner) sich aus seinem Wert von 10 Assen ableitete. Die Kontrolle über das Münzwesen übte der Senat im Namen des römischen Volkes aus. Denar - die moderne römische Währung Um 200 v. Chr. tauchten erstmals Bronze- und Silbermünzen in den Werten Denar und Sesterz auf. Sie wurden aber in griechischen Prägestätten entwickelt und erst ab 269 v. Chr. auch von Prägestätten Roms übernommen, nachdem Rom in den Pyrrhuskriegen die Oberhoheit über die griechisch kolonisierten Städte Süditaliens errungen hatte. Sie waren hier zur Zeit des 1. Punischen Kriegs (264-241 v.Chr.) im Umlauf und wohl auch von anderen mittelitalienischen Städten als Handelsmünzen benutzt worden. Doch deren Gültigkeit war immer noch geografisch beschränkt. Damit entstand ca. 200 v. Chr. der Denar, die moderne Währung für Rom und Italien. Er entstand durch mehrere Münzreformen. Die letzte Münzenreform von Augustus Octavianus um 50 v. Chr. war die wichtigste: Die 23 v. Chr. von ihm eingeführte augusteische Münzordnung hielt sich in ihrer Grundkonzeption über drei Jahrhunderte. Sie galt nicht nur für Rom und Italien, sondern neu auch in den west- und mitteleuropäischen Provinzen und Kolonien des Römischen Reiches. Neuerdings hatte der Staat (Senat) die Macht über die Münzenprägung. Ab 23 v. Chr. erscheint deshalb auf vielen Münzen (v. a. auf Assen) der Schriftzug „S-C“, was 180 http://www.imperiumromanum.net http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen 182 http://www.imperiumromanum.net 181 129 „Senatus Consulto“ („auf Beschluss des Senates“) bedeutet. Im Osten wurden Provinzialmünzen nach eigenen Münzsystemen geprägt. Man erkennt sie an den meist griechischen Legenden. Nach 50 v. Chr. folgte eine weitere wichtige Neuerung: Caesar produzierte die ersten Goldmünzen, die als „Aureus“ bezeichnet wurden. Der Antoninian wurde 215 n. Chr. von Kaiser Caracalla eingeführt. Er besteht entweder aus einer Bronze-Silber-Legierung (4 %-25 % Silber) oder hat eine dünne Silberschicht auf einer Bronzeunterlage (= Silberschicht-Antoninian). Man erkennt den Antoninian an folgenden Merkmalen: Das Haupt des Kaisers ist mit einer Strahlenkrone geschmückt oder bei Kaiserinnen an der Mondsichel als Büstenschmuck. Durchmesser um 24mm. Der Argenteus war nur knapp 30 Jahre im Umlauf, erstmals 294 n. Chr. unter Reformkaiser Diokletian. Der Argenteus löste den Denar (die Silbermünze) ab. Billonmünzen bestehen aus einer Legierung aus Silber (unter 50 %) und Kupfer und waren vor allem in Alexandria und Antiochia gebräuchlich. Unter Constantius II. (356 n. Chr.) wurden erstmals Centenionalis herausgegeben. Es waren kleine Kupfermünzen mit geringem Silberzusatz. Der Cistophor wurde v. a. von frühen Kaisern wie Antonius und Augustus als Wohlfahrtsmünzen herausgegeben. Er war eine große Silbermünze (ca. 12 g). Der Follis (lateinisch „Beutel“) entstand bei der Münzenreform durch Diokletian im Jahr 293 n. Chr. und wurde alsdann zur wichtigsten Münzeinheit. Die 24 mm-27 mm große Kupfermünze wurde mit einem 2 %-4 % Silbersud versetzt. Ab 302 n. Chr. wurden 1/8 und unter Constantin ½ Teilungen ausgegeben. Sein Gewicht sank von 10 g auf 1,5 g. Leider ist die Silberschicht bei heutigen Funden nur selten komplett erhalten. 346 n. Chr. wurde der Follis durch die Maiorina abgelöst, die erstmals von Constans geprägt wurde. Als die Maiorina immer kleiner wurde, fand ein fließender Übergang zum Centenionalis statt. Die Miliarense gehört zu den seltensten Einheiten des spätrömischen Reiches, sie besteht aus Silber und ist ziemlich schwer (4.5 g - 5.5 g). Sie wurde erstmals unter Konstantin dem Großen um 320 n. Chr. herausgegeben. Der 324 n. Chr. von Konstantin dem Großen eingeführte Solidus ist die goldene Standardmünze des Spätreichs. Gleichzeitig erschienen der Semissis, der einen halben Solidus Wert war und der Tremissis, welcher ein Drittelstück eines Solidus war. Ebenfalls in der Konstantin-Ära kam die Siliqua in den Umlauf, der den Argenteus ablöste. Römische Münzen wurden zuerst ausschließlich in Rom im Tempel der Göttin „Juno Moneta“ (d. h. Juno die Mahnerin) geprägt. Deren Epitheton Moneta wurde schließlich zur Bezeichnung für die Münze. Noch heute kennen zahlreiche Sprachen für das Wort Münze eine Ableitung von Moneta. Später wurden im römischen Reich mehrere Prägestellen in Betrieb genommen. Auf allen Münzen der römischen Kaiserzeit stehen auf der Rückseite ganz unten (im Abschnitt) die Initialen des Prägeortes. Durch die Münzreform von Augustus Octavianus lag ab 27 v. Chr. lag die Verantwortung für die Herausgabe aller Münzsorten offiziell in den Händen des Senats, aber Kaiser, die sich der Staatsgewalt bemächtigten, beanspruchten dieses Recht nicht selten für sich selbst. Seit Pompeius Magnus (um 30 v. Chr.) war das Münzbild insofern einheitlich, als auf der Münzvorderseite ein Kaiserbildnis mit einer seine Amts- und Ehrentitel beinhaltenden Umschrift und auf der Rückseite verschiedene Motive erschienen. Die ersten Münzen zeigen vermehrt Tierabbildungen (meist Vieh, später auch Löwen u. a.). Mit dem zunehmenden militärischen Erfolg Roms kamen historische Abbildungen von Eroberungen dazu. Mit dem Beginn der Bürgerkriege wurde das Münzbild als Transporteur politischer Propaganda benutzt. Häufig wurden auch folgende Abbildungen gezeigt: Götter, Opferbräuche, Bauwerke und Personifikationen kaiserlicher Tugenden. 130 Die Münzen hatten die für Kaiser höchst interessante Eigenschaft, dass sie sich rasend schnell bis in die hintersten Ecken des Römischen Reiches verbreiten und einen Großteil der Bevölkerung erreichen. Dies machte sie zum idealen Medium für die Verbreitung politischer Appelle, politischer Programme und personenbezogener Propaganda. Sie waren die Massenmedien der Römer. Je ein Beispiel: Politischer Appell: Zwei ineinandergreifende Hände mit der Umschrift „Concordia“ (Eintracht). Personenbezogene Propaganda: Caesar (ca. 50 v. Chr.) propagierte die Göttin Venus als Stammmutter seines Clans, die entsprechende Legende auf den Münzen hieß „Gens Julia“ (Familienname von Venus) mit einer Abbildung von Venus und Caesar. Mit zunehmender Bedeutung des Militärs häuften sich Botschaften an ein soldatisches Publikum183. Der Denar war eine außergewöhnlich stabile Währung und hat den Römern v. a. in der noch jungen Kaiserzeit eine florierende Wirtschaft beschert. Er war der Dollar der Antike, sogar in weit entfernten Ländern wie Südindien war er als Zahlungsmittel sehr gefragt. Im ganzen römischen Kaiserreich war er die Grundwährung und umfasste in der Zeit der größten Reichsausdehnung eine größere Fläche als die heutige EU. Historiker meinen sogar, dass der Denar die erfolgreichste Währung der Welt gewesen sei. Die Blütezeit des Denars begann um Christi Geburt unter der Herrschaft von Augustus und endete ca. zweihundert Jahre später. Das Erwerbsleben war in dieser Zeit weitgehend frei von Eingriffen des Staates. Das Friedensimperium war - wie das Wort schon sagt - trotz Eroberungskriegen in Randregionen von innerem Frieden geprägt und wies eine hervorragende Infrastruktur auf. Die bis heute zurückzuverfolgenden Römerstraßen gestatteten beispielsweise die Einfuhr von Zinn aus Britannien und Bernstein von der Ostsee, von Gold aus Sudan und Seide aus China. Vor allem die Metropole Rom mit seinen hunderttausenden von Einwohnern hatte einen riesigen Bedarf an Gütern aller Art. Das Preisniveau und der Denar waren stabil. Die früher durchgeführte Normierung von Produkten, Massen und der Währung trieb den Handel nun weiter an und führte zu Wohlstand. Dieses System hat zweihundert Jahre hervorragend funktioniert. Verglichen mit Griechenland hatte sich das römische Geldwesen relativ spät entwickelt. Im 2. Jahrhundert v. Chr. kam es jedoch zu einer raschen Monetarisierung der römischen Gesellschaft, die mit einem merkbaren Anstieg des Geldumlaufes einherging. Welche Bedeutung Geld im Alltag der unter römischem Einfluss stehenden Gebiete hatte, dokumentieren unter anderem die zahlreichen Hinweise auf Geldtransaktionen im Neuen Testament: Der angemessene Tageslohn für die Arbeit bei der Weinernte wird hier mit 1 Denar beziffert, eine Barschaft von 10 Denaren gilt bereits als hoher Betrag. Für die Verpflegung von 5000 Leuten mit Brot benötigte man 200 Denare184. Durch die Eroberung der Provinzen kam Rom zu unermesslichem Reichtum. Die Beute aus den Kriegszügen und der Ertrag der Steuern, die den besetzten Gebieten auferlegt wurden, füllten die Kassen der antiken Metropole. Mit einer geschickten Politik der Koexistenz gelang es den römischen Eroberern, bestehende finanzielle und administrative Einrichtungen der Provinzen für eigene Zwecke zu nutzen. Das galt auch für regionale monetäre Systeme, deren Fortbestand neben dem römischen Geld akzeptiert wurde. Diese Münzen verschwanden aber infolge der zusehenden Verarmung der Provinzen nach und nach aus dem regionalen Geldverkehr 183 184 http://www.roemische-muenzen.com/ http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen 131 und wurden durch römisches Geld ersetzt, wie zum Beispiel die Silbermünzen Athens Mitte des 1. Jahrhunderts v. Chr185. Der enorme Reichtum wird häufig als Ursache für den moralischen Verfall der römischen Gesellschaft und den Bürgerkrieg186 im 1. Jahrhundert v. Chr. gesehen. Die Einnahmen aus den eroberten Gebieten erlaubten den römischen Besatzern einen verschwenderischen Umgang mit den Ressourcen. Die meist aus dem Kreis der vornehmsten Patrizierfamilien stammenden Verwalter der Provinzen (Propraetoren und Prokonsuln) führten mit dem angehäuften Vermögen ein Leben in Luxus und Überfluss und sie nutzten es, um ihren politischen Einfluss zu erweitern. Wer über große Summen verfügte, konnte öffentliche Ämter erwerben und die Armee zur Erhaltung seiner Macht bezahlen. Die Gunst des Volkes erkaufte man sich mit Spielen und Geschenken. Gaius Iulius Caesar requirierte auf seinen Eroberungszügen in Gallien, Germanien, Südengland, Afrika und Ägypten ein außerordentliches Vermögen, das er für die Finanzierung seiner politischen Pläne einsetzte. Großzügig zeigte er sich bei seiner triumphalen Rückkehr nach Rom 46 v. Chr., als jeder einfache Soldat 200, jeder Centurio 400 und die Kriegstribunen je 800 Goldmünzen erhielten. Für die Auszahlung gab Caesar umfangreiche Goldprägungen in Auftrag. Diese, auch im darauf folgenden Jahr fortgesetzten Prägungen, bildeten die Geburtsstunde der römischen Goldmünze, des Aureus (mit einem Gewicht von 8,19 Gramm). Unter Augustus (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) wurde sie wenige Jahre später in das römische Währungssystem eingebunden. Augustus - der eigentliche Sieger des Bürgerkrieges - reorganisierte den römischen Staat und stellte das Münzwesen auf eine neue Grundlage. Die neue Münzordnung legte Gold und Silber als Währungsmetalle fest und setzte sie in eine fixe Relation von 1 : 12,5 zu einander. Auch die Kupfermünzen - Sesterz, Dupondius, As und Quadrans - wurden auf einen neue Basis gestellt und in ein festes Wertverhältnis zu den Währungsmünzen gebracht (1 Aureus = 25 Denare = 100 Sesterzen = 400 Asse). Die Ausgabe der Gold- und Silbermünzen ging in das alleinige Recht des Herrschers (Pontifex Maximus) über, lediglich die Kupferprägung in der Münzstätte Rom verblieb beim Senat. Die imperiale Ausrichtung des Geldes spiegelte sich bereits unter Caesar im Münzbild, das nun an Stelle des Signums gewählter Beamter den Herrscher oder seine Familie zeigte187. Die Aufnahme einer regelmäßigen Goldprägung steht, ebenso wie die außerordentliche Höhe der Münzproduktion für ein Geldsystem, das sich dank anhaltender wirtschaftlicher Prosperität auf einer sehr hohen Entwicklungsstufe befand und über lange Zeit stabil gehalten werden konnte. Ein Großteil der enormen Ausgaben des Römischen Imperiums wurde für militärische Zwecke verwendet. Mit den Soldaten und den unternehmerischen Aktivitäten der Armee gelangte das Geld bis in die entlegensten Winkel des riesigen Reiches. Außerhalb der Grenzen des Reiches wurden Aureus und Denar zu den Hauptgeschäftsmünzen, so etwa in Germanien und Skandinavien, aber auch in Indien, wo große Mengen römischer Goldmünzen umliefen188. 185 http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen http://www.imperiumromanum.net 187 http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen 188 http://www.imperium-romanum.info 186 132 Der große Erfolg des römischen Geldes, das in der gesamten antiken Welt als Zahlungsmittel akzeptiert wurde, hatte auch Schattenseiten. Die hohen Ausgaben Roms für Luxusimporte führten zu einem starken Abfluss an Edelmetallen. Hinzu kam Mitte des 2. Jahrhunderts eine wachsende Beanspruchung der Ressourcen für die Finanzierung der Abwehr der aus dem Osten und Norden vordringenden Völker. Mit der Erweiterung der Geldproduktion bei knapper werdenden Edelmetallvorräten begann sich der Silbergehalt der Münzen, der über Jahrhunderte relativ stabil geblieben war, allmählich zu verringern. Erstmals setzte Kaiser Nero (54 bis 68) das Gewicht des Aureus (von den 7,96 Gramm der augusteischen Münzordnung auf 7,29 Gramm) herab und auch das des Denars, dem nun bis zu 10 % unedles Metall beigemengt wurden. Der Silbergehalt des Denars sank in den folgenden beiden Jahrhunderten, wenngleich geringfügig, so doch kontinuierlich. In der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts beschleunigte sich der Verfall des Geldes dramatisch. Zur Zeit Aurelians (270 bis 275) betrug der Silberanteil des Denars nur noch 2 %. Eine der Ursachen für die Krise des römischen Geldsystems im 3. Jahrhundert n. Chr. lag im augusteischen System der festen Bindung der Metalle zueinander. Dieses entsprach nicht den realen Wertverhältnissen und führte, indem es die Abwanderung unterbewerteter Münzen begünstigte, zu einer sukzessiven Unterhöhlung der römischen Währung. Ein Versuch Caracallas im Jahr 212, die Wertverschiebung im Verhältnis von Gold und Silber mit der Herabsetzung des Goldpfundes und der Einführung einer neuen Silbermünze, des so genannten Antoninian (eines Doppeldenars mit rd. 5,1 Gramm), zu berichtigen, war gescheitert189. Zudem wirkten sich die unsicheren politischen Verhältnisse negativ auf das monetäre System aus. Die Abwehr separatistischer Bestrebungen der Provinzen und ständige Bürgerkriege nach dem Ende des severischen Herrscherhauses190 235 n. Chr. erforderten hohe Summen und beeinträchtigen das wirtschaftliche Leben. Gleichzeitig verlor Italien durch die Entwicklung eigenständiger wirtschaftlicher Großräume in den Provinzen seine Absatzmärkte. Dennoch lief die Münzproduktion, um den außerordentlich hohen Geldbedarf des Reiches zu befriedigen, auf Hochtouren. Die Folge waren eine Wertverminderung des Geldes und steigende Preise, mit all den sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Inflation. Geldvermögen wurden entwertet, Dinge des alltäglichen Lebens verteuerten sich um ein Vielfaches, die Kaufkraft des Geldes sank. Besonders betroffen waren Soldaten und Beamte: Anstelle der ursprünglich relativ hohen Geldbeträge erhielten sie ihren Sold nunmehr häufig in Form von Waren. Auch die Bauern litten unter den Preissteigerungen, da sie ihre Überschüsse auf den Märkten nicht mehr absetzen konnten. Spekulanten nutzen die Gelegenheit, um Waren günstig aufzukaufen und sie später teurer wieder zu verkaufen. Die wirtschaftspolitische Entwicklung des Kaiserreiches und die Rolle des Denars - Das Ende der Wohlfahrt und Reformversuche Die wiederholten Bestrebungen zur Reorganisation des Münzwesens zeitigten nur begrenzten Erfolg. Kaiser Aurelians (270 bis 275) Maßnahmen zur Wiederherstellung des alten Münzfußes provozierten 273 einen Aufstand der Münzer in Rom, die um ihre Privilegien fürchteten. Wie 189 190 http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen http://www.imperiumromanum.net 133 heftig dieser Konflikt war, zeigt die Tatsache, dass bei der Niederschlagung der Revolte 7000 Soldaten den Tod fanden191. Einen neuerlichen Versuch der Währungsstabilisierung unternahm 20 Jahre später Diokletian192 (284 bis 305). Er hob das starre Wertverhältnis der Währungsmetalle zueinander auf und erhöhte den Münzstandard für Goldprägungen. Der Preis der Goldmünzen richtete sich nun nicht mehr nach der Relation zum Silber, sondern nach dem Wert ihres Goldgewichts. Er konnte sich also, je nach Marktpreis des Edelmetalls, ändern. Goldmünzen wurden gehandelt wie Barren oder Schmuck, die nun wieder die Funktion von Geld annahmen. Dem Verfall der Silber- und Kupfermünzen versuchte Diokletian mit der Neuausgabe einer vollwertigen Silbermünze, des Argenteus, und der Einführung einer neuen Kupfermünze, des Follis, gegenzusteuern. Gleichzeitig hoffte er, durch Festlegung von Höchstpreisen die Inflation zu stoppen. Die Verordnung aus dem Jahr 301 umfasste Dinge des täglichen Bedarfs ebenso wie Löhne und Gehälter: 1 Pfund (ca. 325 Gramm) Rindfleisch sollte höchstens 8 Denare kosten, der Tageslohn eines Landarbeiters war mit maximal 25 Denaren begrenzt, der eines Bäckers mit 50 Denaren; für das Schreiben von 100 Zeilen durften nicht mehr als 20 Denare verrechnet werden. Das Preisedikt erwies sich aber als ungeeignetes Instrument zur Eindämmung der Inflation, da es an Stelle von Preissenkungen nur dazu führte, dass alle, auch die günstigeren Preise auf das gesetzlich festgelegte Höchstniveau angehoben und die Waren auf dem Schwarzmarkt gehandelt wurden. Das Experiment einer gelenkten Wirtschaft schlug fehl. Mehr Erfolg bei der Neuordnung des Geldwesens hatte Konstantin der Große (306 bis 337). An Stelle des aus dem Verkehr verschwundenen Aureus führte er den Solidus ein, eine neue Goldmünze mit einem Gewicht von 4,55 Gramm, die nun die Grundlage des Währungssystems bildete. Diese Münze setzte sich rasch durch. Sie wurde in großen Mengen ausgeprägt und bildete auch nach der Teilung des römischen Reiches 395 in eine östliche und eine westliche Hälfte das Fundament für das spätantike und byzantinische Währungssystem 193. Aber selbst Konstantin gelang es nicht, den Zerfall des römischen Geldsystems aufzuhalten. Da der Wert der Goldmünzen vom Preis des Rohmetalls abhängig war und daher steigen konnte, waren die Silber- und Kupfermünzen einem noch stärkeren inflationären Druck ausgesetzt. Trotz wiederholter Anpassung und Neuausgabe der Münzen im Laufe des 4. Jahrhunderts, konnte die Entwertung insbesondere des Kupfergeldes nicht gestoppt werden. Der Verlust des Vertrauens in das völlig entwertete Geld ließ den Tauschhandel wieder aufleben, eine Entwicklung, die durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen im Laufe des 3. und 4. Jahrhunderts noch verstärkt wurde. Politische Unsicherheit behinderte nicht nur den Fernhandel, auch der lokale Handel war stark beeinträchtigt. Der wirtschaftliche Schwerpunkt verlagerte sich von der Stadt, die für Viele keine ausreichende Lebensgrundlage mehr bot und in der oft anarchische Zustände herrschten, auf das Land. Die Geldwirtschaft verlor an Bedeutung. Bis zum Zusammenbruch des Weströmischen Reiches im Jahr 476 blieben neben dem weiter im Mittelmeerhandel dominierenden Goldsolidus nur geringe Mengen an Silbermünzen im Umlauf. Über den endgültigen Niedergang des Geldwesens im Westen gibt es verschiedene Theorien. Eine der Ursachen war die rapide Abnahme der Edelmetallbestände durch 191 http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen http://www.imperiumromanum.net/ 193 http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen 192 134 Abnutzung und Abwanderung des Münzbestandes in den Osten, eine weitere die Konzentration von Vermögen in der Hand der christlichen Kirche, die einen Gutteil des verfügbaren Reichtums an sich ziehen konnte und für die Errichtung von Klöstern und Kirchen verwendete. Auch der Verlust politischer und finanzieller Kontrolle durch fehlenden sozialen Zusammenhalt wird als Grund für den monetären Verfall genannt. Unumstritten ist, dass in der Blütezeit des römischen Geldwesens der Gebrauch von Geld eine Intensität erreichte, wie sie in Europa erst viele Jahrhunderte später wieder der Fall sein sollte194. Rückschlüsse aus Münzfunden Seit den 90er Jahren werden römische Münzen aus osteuropäischen Staaten und dem Balkan auf manchmal abenteuerlichen Wegen nach Mitteleuropa und in die USA exportiert. Früher waren die Exporte deutlich geringer. Die entsprechenden Ausfuhrländer verkaufen also ihre eigene Kultur und Vergangenheit an den reichen Westen. Gemäß vertrauenswürdigen Schätzungen wurden in den letzten zehn Jahren über 200 Mio. Münzen in den Westen verfrachtet, die Münzquellen werden in den nächsten Jahren versiegen. Doch was ist daran interessant? Zwei Dinge. Erstens stellt sich die Frage, woher denn diese Unmengen von Münzen kommen und warum sie nicht eingeschmolzen wurden. Zweitens lässt sich aus der groben Struktur der Funde die wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung des Römischen Reiches verfolgen195. Die erste Frage, woher die Münzen kommen, ist Grundlage zur Beantwortung der zweiten. Da es in der Römerzeit weder Banknoten noch Banken gab, war man gezwungen, sein finanzielles Vermögen in Bargeld zu halten (= Münzen). Diese wurden oft im Keller, unter Bäumen, neben Bauwerken wie Aquädukten und Brücken vergraben. Viele dieser Verstecke wurden vergessen, weil die Besitzer der Münzen gestorben sind (z. B. Soldaten im Krieg), umgebracht wurden oder den Ort des Verstecks vergessen haben. Wenn man große Funde von verschiedenen Grabungen nach den darin enthaltenen Kaisern sortiert, fallen verschiedene Dinge auf: Erstens stammen ca. 75 % der Münzen von den spätrömischen Kaisern. Weil das spätrömische Reich einerseits von schlimmen Unruhen geprägt war und die Leute wegen den zahlreich werdenden Überfällen ihr Geld präventiv vergruben. Andererseits weil spätrömische Kaiser extrem viele Bronzemünzen prägten, um den Weiterbestand der Währung zu sichern, der durch den Mangel an Edelmetallen (Abfluss nach Arabien) gefährdet war. Der Edelmetallmangel der späten Kaiserzeit wird auch aus den extrem seltenen Gold- und Silbermünzenfunden aus dieser Epoche offensichtlich196. Zweitens sind Münzen aus der Friedensepoche (0-200 n. Chr.) relativ selten (ca. 10-15 %). Weil sich die Menschen wegen den stabilen Verhältnissen nicht um ihr Geld zu fürchten brauchten. Daher vergruben sie es nicht. Außerdem war die Währung noch wertvoller (Denare waren aus 100 % Silber) und es gab keine Inflation. 194 http://www.imperium-romanum.info https://norddeutsche-edelmetall.de/antike-muenzen-im-schmuck-zeitalter-des-goldes/ 196 http://munzeo.com/coin/ungereinigte-romische-munzen-gute-qualitat-147447 195 135 Liste der bekannten römischen Münztypen197 Goldmünzen • Halbstater (um 215 v. Chr.) • Stater (um 215 v. Chr.) • 20 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.) • 40 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.) • 60 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.) • Aureus (um 100 v. Chr. – 324) • Multipla (um 260 unter Gallienus) • Quinarius aureus (45 v. Chr. – 324) • Semissis (um 230 – um 600) • Solidus (307 – 1453) • Tremissis (307 – um 500) • 9 Siliquae oder 1,5 Scripula (383 – um 650) Silbermünzen • Drachme (um 240 v. Chr. – um 215 v. Chr.) • Didrachme (um 280 v. Chr. – um 215 v. Chr.) • Halblitra (um 235 v. Chr. – um 230 v. Chr.) • Litra(Münze) (um 300 v. Chr. – um 240 v. Chr.) • Doppellitra (Dilitron) (um 275 v. Chr. – um 240 v. Chr.) • Quadrigatus (235 v. Chr. – 212 v. Chr.) • Denarius (211 v. Chr. – 6. Jahrhundert) o Serratus (um 150 v. Chr. – um 50 v. Chr.) • Quinarius nummus (211 v. Chr. – um 500?) • Halbvictoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.) • Victoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.) • Doppelvictoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.) • Antoninian Bicharactus (214 – 294) (274 als Aurelianus?) • Argenteus (294 – um 320) • Miliarense (um 320 – um 620) • Siliqua (um 320 – 7. Jahrhundert) Bronze-, Kupfer- und Messingmünzen • As (um 300 v. Chr. – um 270) • Dupondius (um 300 v. Chr. – um 280) • Semis (um 300 v. Chr. – 6. Jahrhundert?) • Sesterz (um 300 v. Chr. – 293) • Triens (um 300 v. Chr. – um 80 v. Chr.) • Quadrans (um 300 v. Chr. – um 200) • Octans (ein Halbquadrans, angeblich unter Trajan) • Sextans (um 300 v. Chr. – um 90 v. Chr.) • Uncia (um 300 v. Chr. – um 100 v. Chr.) • Semuncia (um 300 v. Chr. – um 200 v. Chr.) • Quartuncia (um 215 v. Chr.) 197 https://de.wikipedia.org/wiki/Römische_Währung#Wichtige_andere_Münzreformen 136 • • • • • • • • • • Bes (um 130 v. Chr.) Tressis (um 260 v. Chr. – um 210 v. Chr.) Quincussis (um 215 v. Chr.) Decussis (um 215 v. Chr.) Dextans (um 210 v. Chr.) Dodrans (um 125 v. Chr.) Quincunx (um 250 v. Chr. – um 200 v. Chr.) Follis (294 – 346) Centenionalis (um 340 – ?) Maiorina (346 – 395) Frühmittelalter Pseudo-imperiale Prägungen Vorgänger bzw. erste Stufe eigener Münzprägungen in allen Völkerwanderungsreichen sind sog. pseudo-imperiale Prägungen. Als solche werden Nachahmungen kaiserlicher Münzen bezeichnet, die sich von den Originalen durch bestimmte, meist stilistische Eigenheiten oder Barbarisierungen unterscheiden. Sie umfassen Gold und Silber. Kupfermünzen sind anscheinend nicht imitiert worden. Die pseudo-imperialen Prägungen beginnen im 4. Jahrhundert. Ihren Höhepunkt erreichen sie im 5. Jahrhundert und der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Vereinzelt, wie bei den Langobarden, reichen die Nachahmungen bis in die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts. Während Silber- und Kupfergeld seit dem Ende des 5. Jahrhunderts in den Völkerwanderungsstaaten „nationalisiert“ wurde, sind Goldmünzen immer nach oströmisch-byzantinischem Muster gestaltet und darauf die Namen der Kaiser wiedergegeben worden 198. Der Ostgotenkönig Theoderich (496-525) hat nur vereinzelt an versteckter Stelle seinen mit Namen des Kaisers Anastasius ausgegebenen Solidi das eigene Monogramm hinzugefügt. Das Gleiche taten die Burgunderkönige Gundobald (473-516) und Sigismund (516-524) auf Solidi und Trienten. Erst der Frankenherrscher Theudebert von Metz (534-548) hat diese Schwelle überschritten und den eigenen Namen an die Stelle des Kaisers auf Solidi und Trienten gesetzt. Im Bild bleiben aber auch seine Münzen ganz dem byzantischen Vorbild verpflichtet. Von den drei spätantiken Goldmünzenwerten - Solidus, Semis und Triens - ist der Semis anscheinend überhaupt nicht imitiert worden, vermutlich weil er auf Grund seiner geringen, auf Fest- und Zeremonialprägungen festgelegten Rolle nur wenig verbreitet war. Um so mehr sind Solidus und Triens pseudo-imperial produziert worden. Da der spätantike Triens im Unterschied zum Solidus bildlich nur in zwei Grundtypen ausgegeben wurde (frontale Viktoriadarstellung oder Kreuz im Kranz) ist auch das Bildspektrum der pseudo-imperialen Trienten gering und von diesen beiden Bildtypen abhängig. Vielfältiger sind die pseudo-imperialen Solidi, wobei sowohl eine Abhängigkeit von Prägeumfang und Verbreitung des Originals als auch eine Vorliebe für bestimmte Bildtypen zu 198 Kluge, Bernd: Numismatik des Mittelalters. Handbuch und Thesaurus Nummorum Medii Aevi, Berlin und Wien 2007: Veröffentlichungen der Numismatischen Kommission, Band 45, S. 73. 137 konstatieren sind. Die umfangreichsten pseudo-imperialen Serien scheinen an drei in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts entstandene Bildtypen gekoppelt zu sein: - der Typ der sitzenden Personifikation des Constantinopolis, unter Theodosius II. (408-450) seit 430 ausgegeben und in großer Zahl über die an die Hunnen entrichteten Tribute ins Barbaricum geflossen („Hunnentyp“) - der Typ des sieghaften Kaisers, unter Valentinian III. (425-455) eingeführt („gallischer“ oder Westgotentyp) - der schon 420/422 durch Honorius (395-423) begründete und mit geringen Modifikationen bis zu Anastasius (498-517) fortgeführte Typ der links hin stehenden Viktoria mit Kreuzstab. Dieser „Viktoria- oder Juwelenkreuztyp“ war der wichtigste spätantike Solidustyp. Bei den pseudo-imperialen Silbermünzen handelt es sich in der Regel um Siliquien bzw. Silberteilstücke, die relativ geringe Gewichte aufweisen, die zudem stark schwanken. Infolge der beim Silber früher einsetzenden Nationalisierungstendenzen durch Herrschernamen, etwa bei Vandalen und Ostgoten, sind sie weniger zahlreich, möglicherweise aber auch bisher nur weniger gut bekannt. Innerhalb des pseudo-imperialen Silbers scheint es eine besondere Abhängigkeit von den Siliquen des Westkaisers Honorius (495-423) zu geben. Die ersten „nationalisierten“, d.h. mit dem eigenen Herrschernamen oder Monogramm ausgewiesenen Prägungen der Völkerwanderungsreiche sind Silbermünzen des Sueben Rechiar (438-455), des Skiren Odovacar (476-493), des Vandalen Gunthamund (484-496) und des Ostgoten Theoderich (493-525)199. Vandalen Die zu den Ostgermanen zählenden Vandalen setzten im Jahr 428 unter ihrem König Geiserich (428-477) von Gibraltar nach Nordafrika über, eroberten binnen kurzem die nordafrikanischen Provinzen und gründeten das erste Germanenreich auf römischem Boden, dem auch Korsika, Sardinien und weite Teile Siziliens einverleibt wurden. 435 erkannte Westrom die Eroberungen an und machte Geiserich zum Föderaten. 455 plünderten die Vandalen Rom und wehrten 468 den römischen Gegenangriff ab. Von da ab gab Rom den Widerstand gegen den neuen Staat auf, der schließlich 533 durch Byzanz vernichtet wurde. Die ersten Münzprägungen des Vandalenreiches sind pseudo-imperiale Silbermünzen nach dem Vorbild des Kaisers Honorius (395-423) in Form von Halbsiliquen. Sie können theoretisch ab 439 beginnen, denn mit der Eroberung Karthagos in jenem Jahr waren die Vandalen im Besitz der dortigen Münzstätte, setzten vermutlich aber erst seit den 470-er Jahren ein und enden vor 484/90. Der Reichsgründer Geiserich ist münzlos. Den pseudo-imperialen Prägungen folgen autonome Silbermünzen mit Königsnamen, die von Gunthamund (484-496, Thrasamund (496-523), Hilderich (523-530) und Gelimer (530-533)200. Sie tragen Wertzahlen von 100, 50 und 25 denarii, dürften also Siliqua (100 Denare), Halbsiliqua (50 Denare) und Viertelsiliqua (25 Denare) vorstellen. 199 200 Kluge 2007, S. 75. Kluge 2007, S. 75. 138 Bei den Kupfermünzen, die den Hauptteil des vandalischen Geldes ausmachen, kommen mit Ausnahme des Hilderich keine Königsnamen vor. In großem Umfang zirkulierten winzige Nummi (Minimi), die anonym sind. Die größeren Kupfermünzen sind ebenfalls anonym. Sie tragen die Wertzahlen 42, 21 und 12 und 4 (nummi) und weisen in Bild (stehende Karthago bzw. Pferdekopf) und Umschrift auf Karthago hin. Man kann annehmen, dass sie parallel zur „Nationalisierung“ und Wertedifferenzierung des Silbergeldes unter Gunthamund (484-496) eingeführt worden sind. Vor Gunthamund scheint man sich mit reaktivierten alten römischen Aes-Münzen beholfen zu haben (Sesterze, Dupondien und Asse), die durch eingeritzte Wertzahlen von LXXXII XLII (83 bzw. 42 nummi) zu neuer Kursfähigkeit gelangten. Vandalische Goldmünzen sind bisher nicht nachgewiesen, müssen aber eigentlich vorausgesetzt werden. Odovacar und die Ostgoten Mit der Absetzung des letzten Westkaisers Romulus Augustus durch Odovacar im Jahr 476 ist kein Bruch in der Münzprägung des Westreiches eingetreten. Die italischen Münzstätten Rom, Ravenna und Mailand wurden weitergeführt und übernahmen auf die Münzen zunächst den Namen des Julius Nepos (474-480), der formell noch Kaiser war, auch wenn er machtlos auf dem Balkan festsaß, nach dessen Tod dann den des Ostkaisers Zeno (474-491)201. Erst ab 488, als Kaiser Zeno den Ostgoten Theoderich zum Patricius machte, ihm Italien übertrug und Odovacar damit praktisch zum Usurpator und Reichsfeind erklärte, dürfte ein Grund für Odovacar gegeben gewesen sein, durch eine Münzprägung den eigenen Herrschaftsanspruch auszudrücken. Als Odovacar von 490 bis zu seiner Ermordung 493 in Ravenna von Theoderich belagert wurde, gab es wohl auch eine Notwendigkeit, während dieser Zeit für Geld zu sorgen. Die Münzen Odovacars ab 488 sind kleine Silber- und Bronzemünzen, die sein Bild, Namen oder Monogramm tragen. Sie waren schon im 19. Jahrhundert als historische Zeugnisse begehrt und sind deshalb gefälscht worden. Nachdem Theoderich 493 mit der Eroberung Ravennas und Beseitigung Odovacars die Herrschaft in Italien übernommen hatte, regierte er im grundsätzlichen Einvernehmen mit Byzanz, aber in relativer Selbstständigkeit. Ausdruck dessen ist seine Münzprägung. Auf den Goldmünzen (Solidi und Trienten) ist nur gelegentlich das Theoderich-Monogramm am Ende der Rückseitenumschrift hinzugefügt. Auf den Silbermünzen (Halb- oder Viertelsiliquen) ist das Autonomiebestreben deutlicher: das Monogramm nimmt eine ganze Münzseite ein. Die unter Theoderich eingeleitete Autonomie der Silbermünzen setzt sich unter seinen Nachfolgern fort. Von allen Ostgotenkönigen mit Ausnahme des nur sehr kurz regierenden Erarich (541) sind Silberprägungen bekannt. Ihre Nominalisierung ist allerdings unklar. Es handelt sich um zwei Wertstufen, die den Gewichten nach wohl als Halbsiliqua und Viertelsiliqua zu deuten sind. Im Kupfergeld ist ähnlich wie bei den Vandalen zunächst der Weg einer anscheinend städtisch/senatorischen (quasi-autonomen) Prägung in Rom und Ravenna eingeschlagen worden. 201 Kluge 2007, S. 76. 139 Seit Athalarich (526-534) sind die Kupfermünzen in Bild und Umschrift vollkommen „nationalisiert“. Schwierig sind die Goldmünzen der Zeit nach Theoderich zu beurteilen. Namen oder Monogramme der Ostgotenkönige sucht man vergeblich. Formal müsste durch das COMOB im unteren Abschnitt der Münzen die Abgrenzung von den oströmischen (Konstantinopler) Prägungen (CONOB) möglich sein, doch ist gerade diese Unterscheidung (N oder M) meist nicht sicher auszumachen und möglicherweise auch nicht mehr durchgehalten worden. Zudem war das in Rom stationierte Goldmünzenamt 536-549 wieder in byzantischer Hand, hat also mithin für Justinian, nicht für die Ostgoten produziert. Der seit 536 mit Byzanz geführte Krieg, der 553 mit der völligen Vernichtung der Ostgoten endete, spiegelt sich kaum in den Münzen. Am auffälligsten ist, dass auf den Silbermünzen unter Baduila / Totila (541-552) und Theia (552) anstatt des Kriegsgegners Justinianus I. (527565) der lange verstorbene gotenfreundliche Anastasius (491-517) wieder zum Leben erweckt wurde. Ostgotische Münzstätten bestanden in Mailand und Sirmium (beide nur unter Theoderich), in Rom (536-549) wieder byzantinisch), Ravenna (bis 539) sowie in Pavia / Ticinum (ab 539). Die unter Theoderich eingeleitete Autonomie der Silbermünzen setzt sich unter seinen Nachfolgern fort202. Langobarden Die nach der Zerschlagung des Ostgotenreiches 552 von den Byzantinern errichtete Herrschaft in Italien wurde ihnen von den 568 in der letzten Welle der Völkerwanderung eindringenden Langobarden streitig gemacht. Mailand fiel bereits 569, drei Jahre später, nach längerer Belagerung auch Pavia, doch leisteten die Byzantiner weiter hartnäckig Widerstand. Erst um 680 wurde ein Friede geschlossen, in dem Byzanz die langobardische Herrschaft in Italien anerkannte. 751 eroberten die Langobarden schließlich Ravenna und setzten damit die Herrschaft Ostroms in Oberitalien endgültig ein Ende. Das langobardische Münzwesen beruht auf Gold. Das unter einem König stehende Nordreich in Oberitalien (Lombardei, Toskana) mit dem Triens als dominierendem Münzwert ist numismatisch deutlich verschieden von den langobardischen Herzogtümern in Unteritalien mit dem Solidus als Hauptmünze. In die Frühzeit des Nordreiches, von der Landnahme 568 bis in die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts, fallen pseudo-imperiale Nachprägungen, die sich durch den besonderen Münzstil der Langobarden zuweisen lassen. Erste mit Monogramm und Königsnamen signierte Münzen treten unter Grimoald (662-671) und Cunicpert (689-701) auf. 202 Kluge 2007, S. 77. 140 Bildlich folgen die langobardischen Münzen dem klassischen byzantinischen Typ, wobei die Umdeutung der Viktoria in einen Engel durch die auf den Erzengel Michael lautende Legende bekräftigt wird. Da die Langobarden anders als die Ostgoten keine aktiven byzantinischen Münzstätten übernahmen (weder Rom noch Ravenna gehörten anfangs zu ihrem Herrschaftsbereich), entwickelten sie einen eigenen Münzstil, dessen Kennzeichen relativ große und dünne Schrötlinge mit breiten unbeprägten Rändern sind. Die Münzbilder wirken flach, mehr in die Stempel geritzt als graviert. Als Hauptmünzstätten sind vermutlich Pavia und Mailand anzusehen. Unter dem letzten Langobardenkönig Desiderius (756-774) lassen sich zwölf Münzorte nachweisen, darunter Mailand und Pisa. Eine mengenmäßige Steigerung der Münzproduktion lässt sich daraus aber nicht ableiten. Die Münzen des Desiderius sind fast ebenso selten wie alle langobardischen Königsmünzen. Die relativ schwache langobardische Königsprägung dürfte damit zu erklären sei, dass ein großer Teil des Geldbedarfes über byzantische Münzen gedeckt wurde, die bis 751 in Ravenna und vermutlich noch bis 781 in Rom geprägt, vor allem aber wohl aus Konstantinopel eingeführt wurden. Der Feingehalt der Trienten wurde im 8. Jahrhundert allmählich verschlechtert. In dieser Zeit schein auch eine gewisse Silberprägung betrieben worden zu sein. 774 setzte Karl der Große dem langobardischen Königtum ein Ende, gliederte das Territorium dem fränkischen Reichsverband ein, nahm selbst den langobardischen Königstitel an und hat Trienten im langobardischen Stil gemünzt203. Die Münzprägung im langobardischen Herzogtum Benevent in Süditalien beginnt unter Herzog Gisulf II. (689-706), also etwa zeitgleich mit den Königsmünzen des Nordens. Ob dem im Süden anonyme pseudoimperiale Nachahmungen wie im Norden vorangehen, ist unsicher. Die beneventanische Münzprägung umfasst neben Trienten vor allem Solidi und zeigt, dass der italienische Süden in stärkerer Weise in das byzantische Geldwesen eingebunden blieb. Der unter Romuald II. (706-731) eingeführte und in der Folge kaum veränderte, für Solidi und Trienten gleichermaßen verwendete Bildtyp (Frontalbildnis und Studenkreuz) entspricht ganz dem byzantinischem Typus. Die karolingische Eroberung des Nordreiches 774 wird auf den Münzen des Südreiches dadurch kommentiert, dass anstelle der bis dato üblichen Initialen nun der volle Herzogsname auf die Münzen gesetzt und der Dux-Titel durch den Princeps-Titel ersetzt wird. Herzog Grimoald III. (788-806), der sich zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme als Geisel am Hof Karls des Großen befand, hat die Oberhoheit Karls zeitweise durch dessen Namen und Monogramm auf seinen Münzen ausgedrückt. Die unter Grimoald III. nach karolingischem Vorbild neben den Goldmünzen eingeführte Denarprägung ist unter seinen Nachfolgern fortgesetzt worden. Die Versuche der beneventianischen Herzöge, die fränkische Oberhoheit 203 Kluge 2007, S. 78. 141 abzustreifen, führten zu verschiedenen Militärexpeditionen, in deren Folge Tributzahlungen erzwungen wurden, so 812 25.000 Solidi und 814 eine Jahrestribut von 7.000 Solidi. Ähnlich wie auf den langobardischen Königsprägungen ist auch bei den Beneventer Geprägen ein stärkeres Absinken des Goldgehalts festzustellen. Sie enthalten anfangs um 75, am Ende des 9. Jahrhunderts nur noch um 25 Prozent Gold, was äußerlich an ihrer blassgoldenen Farbe sichtbar ist. Die langobardische Münzprägung in Benevent endet mit den Denaren des 866 den Langobarden gegen die Araber zu Hilfe geeilten Karolingers Ludwigs II. (855-877). Ab 839 existierte in Salerno ein relativ unabhängiges Fürstentum (1077 von den Normannen erobert), dessen Münzen (Solidi und Denare) bis um 900 reichen. Sueben Das Reich der Sueben hat trotz seiner - gemessen an den Reichen der Vandalen und Ostgoten - vergleichsweise langen Existenz von etwa 411 bis 585 nur geringe Spuren hinterlassen. Dies mag in seiner geringen Größe und der geographisch-politischen Randlage im Nordwesten der Iberischen Halbinsel begründet sein204 Gleichwohl verdanken wir ihm eines der hervorragenden numismatischen Zeugnisse der Völkerwanderungszeit: eine Silbermünze (Siliqua?) des Königs Rechiar (438.455). Sie ist die früheste Münze mit dem Namen eines germanischen Herrschers auf römischem Boden und liegt den anderen Frühzeugnissen dieser Art, den schon behandelten Münzen Odovacars und des Vandalen Gunthamund, um mindestens eine Generation voraus. Das ist so ungewöhnlich, dass lange eine Fälschung angenommen worden ist. Erst ein 1940 bei archäologischen Ausgrabungen in der Nähe der alten suebischen Hauptstadt Braga selbst gefundenes Exemplar hat alle Zweifel an der Echtheit ausgeräumt. Alle übrigen suebischen Münzen sind pseudo-imperiale Prägungen, deren Kriterium ein besonderer „suebischer“ Münzstil ist. Die seltenen Solidi kopieren das Vorbild Honorius I. (395423). Die etwas häufigeren Trienten gehen auf den Typ Valentinians III. (425-455) zurück. Der ursprünglich das Kreuz umgebende Kranz ist dabei zu einer Art Schaufelrad oder Propeller umgestaltet und damit ein charakteristisches Erkennungsmerkmal der suebischen Münzen geschaffen worden. Die Datierung der Münzen ist schwierig. Man kann vermuten, dass die Einführung des quasinationalen Triens-Typs im Zeitraum 438-455 erfolgte, als die suebische Macht unter den Königen Rechila und Rechiar ihren Höhepunkt erreichte. In der Endphase des Suebenreiches scheint dann der westgotische Triens-Typ übernommen worden zu sein. Ständige Münzstätten dürften in Braga und wohl auch in zweiten Hauptstadt Lugo bestanden haben. Daneben ergeben sich aus den Münzen mindestens fünf weitere, nicht genauer verortbare Münzstätten. Die für das westgotische Münzwesen typische Vielzahl von Münzstätten scheint auch im suebischen Münzwesen bestanden zu haben. 204 Kluge 2007, S. 79. 142 Westgoten / Visigoten Als der Westgotenherrscher Alarich im Jahr 408 mit seinen Truppen vor Rom stand, sollen ihm für die Verschonung der Stadt über 10.500 Pfund Gold (über 750.000 Solidi) und mehr als 30.000 Pfund Silber (ca. 4 Millionen Siliquen) gezahlt worden sein. Die eigene Münzprägung der 417 als römische Föderaten in Südgallien (Aquitanien) angesiedelten und nach der Niederlage gegen die Franken 509 auf der Iberischen Halbinsel ein neues Reich gründenden Westgoten umfasst pseudo-imperiale Prägungen (Solidi und Trienten), die von etwa 417 bis 580 reichen, sowie anschließende autonome nationale Prägungen mit Königsnamen von etwa 580 bis 711/14 (nur Trienten), außerdem kleine Kupfermünzen. Unter den Münzen der Völkerwanderungszeit sind die Münzen der Westgoten die heute am häufigsten vorkommenden, was einen Hinweis auf den Umfang der Prägung liefert205. Die pseudo-imperialen Serien umfassen Vorbilder von Honorius I. (395-423) bis zu Justinus II. (565-578). Dabei lassen sich die gallische (tolosanische) Phase bis 507 und die hispanische (toledanische) Phase des Reiches nach 507 numismatisch nicht immer genau trennen. Zahlenmäßig überwiegen die Nachahmungen der Münzen der Westkaiser Valentinian III. (425-455) und Libius Severus (461-465), die offenbar postum mindestens bis 476 reichen, also sämtlich mit dem gallischen Reich in Verbindung gebracht werden können. Die Solidi imitieren dabei fast alle den Typ des auf dem besiegten Feind stehenden Kaisers mit der Münzstättensignatur Ravenna. Der Stil sowie das quasi westgotische Münzzeichen, ein kleiner Kranz (Ringel) über dem Kaiserkopf, ermöglichen eine relativ zuverlässige Feststellung der gallischen westgotischen Solidi. Bei den Trienten ist neben dem üblichen weströmischen Trienstyp (Kreuz im Kranz) der Solidustyp der Viktoria mit Juwelenkreuz als Triens nachgeahmt worden. Die Übertragung eines Solidustyps auf den Triens ist nur unter den tolosanischen Westgoten festzustellen. Der größte Teil der westgotischen pseudo-imperialen Prägungen nach dem Vorbild von Anastasius (491-517) und alle ab Justinus I. (517-526) sind im zweiten, dem hispanischen (toledanischen) Reich entstanden. Jenseits der Pyrenäen entwickelten die Westgoten einen besonderen Münzstil der Trienten. Er ist gekennzeichnet durch eine charakteristische kastenförmige Königsbüste mit Kreuz auf der Brust und der Darstellung der Viktoria in Form einer drachenoder insektenartigen Figur. Unter Leovigild (568-586) wurde ab etwa 584 der westgotische Königsname auf die Münzen gesetzt und der Viktoria-Drachen der Rückseite durch ein Stufenkreuz bzw. eine zweite Königsbüste mit dem Namen der Münzstätte ersetzt. Von Leovigild bis zum Ende des Reiches 711 sind alle Westgotenkönige namentlich auf Münzen überliefert. Da auf den Rückseiten der Trienten (Solidi kommen unter den Königsmünzen nicht mehr vor) immer ein Ortsname angegeben ist, lassen sich etwa 80 verschiedene Münzstätten nachweisen. Die Mehrzahl der Münzen stammt aus etwa einen Dutzend großer Münzämter wie Cordoba, Mérida, Narbonne, Saragosa, Sevilla, Sidonia Medina, Tarragona, Toledo. Aber auch heute kaum mehr bekannte Orte wie Barbi, Eliberri, Rodas oder Tucci treten häufiger auf. Der Grund dürfte in den zahlreichen kleinen Goldvorkommen (Goldseifen) auf der iberischen 205 Kluge 2007, S. 80. 143 Halbinsel zu suchen sein, deren Erträge offenbar großenteils in unmittelbarer Nähe der Vorkommen vermünzt worden sind. Der Goldgehalt der Trienten beträgt schon unter Leogivild (568-586) nur noch um 75 Prozent und geht unter Egica (687-702) bis unter 40 Prozent zurück Trotz der Vielzahl der Münzstätten wirken die westgotischen Münzen auf Grund der Typologie, den sehr großen Buchstaben in der Umschrift und der Prägetechnik (breite Schrötlinge) so einheitlich, dass man eine zentrale Regie unterstellen kann206. Auch ikonographisch sind die westgotischen Münzen mit beiderseits Königsbild bzw. Königsbild und Stufenkreuz bemerkenswert einheitlich. Erst in der Spätzeit kommen vereinzelt andere Bilder vor. Während Silbermünzen anscheinend nicht im Gebrauch waren, sind mit der Münzreform unter Leovigild Kupfermünzen eingeführt worden, die vermutlich auf die Hauptmünzstätten Sevilla (Ispali), Mérida (Emerita), Toledo (Toleto) und Cordoba beschränkt waren. Westgotische Münzen sind zahlreich und gut gefälscht worden, darunter schon im frühen 19. Jahrhundert durch den berühmtesten aller Münzfälscher, den Hofrat Carl Wilhelm Becker (1772-1830) in Offenbar. Diese Fälschungen kommen relativ häufig vor. Burgunder Das kurzlebige Wormser Reich der Burgunder am Mittelrhein (413-436) hat keine numismatischen Spuren hinterlassen. Es wurde 436 durch die Hunnen vernichtet, vermutlich mit besonderer Brutalität, ein Ereignis, das den historischen Kern der Nibelungen-Sage bildet. Die das hunnische Gemetzel überlebenden Burgunder verließen den Rhein und wurden 443 als Föderaten in der römischen Sabaudia, südlich des Genfer Sees, angesiedelt. Im Laufe des 5. Jahrhunderts stießen sie weiter nach Süden vor, das Zentrum des Reiches verlagerte sich nach Lyon. Die numismatische Hinterlassenschaft dieses zweiten Reichs (443-534) entlang der Rhône ist gering, aber aufschlussreich. Mit Gundobald (ca. 473-516), Sigismund (516-524) und Gundomar (524-532) sind die letzten drei Könige numismatische individuell fassbar. Unter Gundobald ist die Münzreihe mit Solidus und Triens in Gold, zwei Nominalen in Silber sowie einem Kupfernominal erstaunlich weit gefächert. Solidi und Trienten tragen den Namen Kaiser Anastasius I. (491-517) und das Monogramm Gundobalds, während Gundobalds Silber und Kupfer autonom ist. Das entsprich recht genau den ostgotischen Verhältnissen zur Zeit Theoderichs (491-526). Im Unterschied zu den Ostgoten ist die Signierung der Goldmünzen mit Monogramm bzw. Initiale des Herrschernamens unter Gundobalds Nachfolgern aber fortgeführt worden. Auch Silber und Kupfer sind nach Gundobald weiter gemünzt worden, wie allerdings sehr vereinzelte Exemplare anzeigen. 206 Kluge 2007, S. 81. 144 Dass in der Endphase des Reiches, das 534 von den Merowingern erobert wurde, an die Stelle der signierten Münzen anonyme pseudo-imperiale Nachahmungen treten, die nur auf Grund ihres Stils den Burgundern zugelegt werden können, deutet darauf hin, dass auch in den früheren Phasen neben den monogrammsignierten Solidi und Trienten ebenfalls nicht signierte Münzen vorauszusetzen sind. Münzstätten der Burgunder waren Lyon und vermutlich Genf207. Schatzfunde und Fernhandel der späten Wikingerzeit Ein besonderes Phänomen der hochmittelalterlichen Geldgeschichte stellt das Auftreten großer Mengen gemünzten Silbers im Ostseebecken vom 9. bis zum ersten Viertel des 12. Jahrhunderts dar. Diese Münzfunde kommen in unterschiedlicher Konzentration fast im gesamten die Ostsee umsäumenden Länderkranz vor. Gegenwärtig sind weit über tausend Schatzfunde mit ca. einer halben Million Münzen wissenschaftlich erfasst. Neben der Menge ist die Zusammensetzung der Münzfunde ein Phänomen. In ihnen ist fast alles vertreten, was in damaliger Zeit an Silbergeld existierte. In der Hauptsache handelt es sich um arabische Dirhans und europäische Denare. Byzantinische Silbermünzen (Miliarensia) bilden dagegen nur eine Minderheit (unter 1 Prozent). Die Dirham entstammen überwiegend dem 9. und 10. Jahrhundert, die europäischen Denare überwiegend dem 12. Jahrhundert. Die Schatzfunde vor der Mitte des 10. Jahrhunderts sind in der Regel rein arabisch, die Funde nach der Mitte des 11. Jahrhunderts rein europäisch, im Zeitraum 950-1050 mischen sich arabische und europäische Münzen. Gold- und Kupfermünzen kommen in den Schätzen nicht vor. Die Dirhams, unter ihnen auch noch eine ganze Anzahl älterer sasanidischen Drachmen, erreichten ab etwa 780 den Ostseeraum. In der ersten Phase bis ca. 850 dominieren die Prägungen der abbasidischen Kalifen von Bagdad. Der Höhepunkt der arabischen Münzimporte mit fast drei Viertel der Fundmünzen fällt in die erste Hälfte des 10. Jahrhunderts, besonders in den Zeitraum 910 bis 930. Dabei ragen die Münzen der Samaniden heraus, die von 873 bis 999 eine weitgehend selbstständige Herrschaft im Nordosten Irans (Chorasan und Transoxanien) ausübten und über reiche Silbervorkommen verfügten. Nach 950 wurde die Münzzufuhr aus dem Osten schwächer, wobei sich anhand der auf den Dirhams genannten Münzstätten eine Westverlagerung Richtung Irak und Syrien andeutet. Kurz nach der Jahrtausendwende brechen dann die islamischen Münzimporte vollständig ab. Die Prägedaten der jüngsten Dirhams in den Ostseefunden sind von verblüffender Einheitlichkeit: 1011/12 in den Schätzen des westslawischen Raums, 1012/13 in den skandinavischen Schätzen, 1014/15 in den Schätzen Russlands und des Baltikums208. Als Gründe sind die politischen Veränderungen und dadurch unterbrochene Handelsverbindungen (Untergang des Samaniden-Staates und des Chazarenreiches) sowie eine Erschöpfung der östlichen Silbervorkommen angenommen worden. Hauptursache dürfte aber die starke Verschlechterung des Silberhalts der Dirhams gewesen sein, die dadurch ihre Attraktivität für die vor allem am Silber interessierten Wikinger einbüßten. 207 208 Kluge 2007, S. 82. Kluge 2007, S. 91. 145 An die Stelle der Dirhams traten seit dem Ende des 10. Jahrhunderts die europäischen Denare, die vor allem aus den Münzstätten des Deutschen Reiches und aus England stammen. Unter den übrigen eher marginalen Bestandteilen sind die böhmischen und ungarischen Münzen am zahlreichsten. Um 1100 versiegt der Münzfluss in den Norden. In Südschweden, Gotland und Estland reichen einzelne Schätze noch bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts. Die Schatzfunde Skandinaviens werden als das Resultat der Raub- und Handelsfahrten der Wikinger interpretiert. Das Resultat der östlichen Handelsfahrten des 9. und 10. Jahrhunderts ist in den zahlreichen Schatzfunden mit arabischen Münzen fassbar. Dagegen haben sich die gleichzeitigen westlichen Beutezüge kaum in Münzfunden niedergeschlagen, trotz der aus den Schriftquellen bekannten hohen Tributzahlungen, die im fränkischen Reich seit den 840er Jahren geleistet wurden. Erst die seit 991 in England an die Wikinger gezahlten Danegelder (Pecunioa pro pace) spiegeln sich mit den Münzen König Aethelreds II. (978-1016) in den skandinavischen Schatzfunden wider. Die gegenüber den englischen Münzen noch zahlreicher in den Schätzen vertretenen deutschen Münzen müssen hingegen als die Bilanz eines ertragreichen und florierenden Fernhandels aufgefasst werden, da es in den Quellen keine Hinweise auf Plünderungen oder Tributzahlungen einer solchen Größenordnung gibt. Da die Schatzfunde im slawisch besiedelten Ostseeraum kaum weniger zahlreich sind und sich inhaltlich nicht von den skandinavischen Schätzen unterscheiden, ist das Gesamtphänomen eines über große Entfernungen agierenden kriegerischen Kaufmannsstandes (oder Handel treibenden Kriegerstandes) nicht auf die Wikinger beschränkt. Ein skandinavischer oder slawischer Silberschatz des 9. bis 11. Jahrhunderts stellt keine Bargeldrücklage im üblichen Sinne, sondern einen besonders prestigeträchtigen Besitz dar, ähnlich wie Schiff und Waffen. Er war gewissermaßen eine Lebensleistung, die ihrem Besitzer auch nach dem Tode nicht genommen wurde, sondern „liegen blieb“ und wohl auch der Ausstattung im Jenseits dienen sollte. Münzgeldwirtschaft im Sinne eines auf normierten Münzen beruhenden Geldsystems hat es in diesen Gebieten nicht gegeben. Falls die Münzen überhaupt wieder aktiviert wurden, dann im Sinne einer Gewichtsgeldwirtschaft auf Silberbasis. Diese Gewichtsgeldwirtschaft zeigt sich darin, dass außer Münzen auch Silber in anderer Form - Barren, Drähte, Blechte, Schmuck - in die Schätze gelangte. Silbergegenstände und Münzen treten häufig fragmentiert auf (Hacksilber). Sie sind zerkleinert worden und stellten auf diese Weise das Ausgangsmaterial für Geschäfte auf der Basis eines zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelten Preises in Silber nach Gewicht dar. Zahlreiche Funde von Waagen und Gewichten unterstreichen diese Praxis. Dass man dem Münzsilber nicht blind vertraute, zeigen zahlreiche Probemarken (sog. Pecks - Einhiebe, Einschnitte, Verbiegungen) zur Gütekontrolle des Silbers209. Münzgeldwirtschaft im Sinne eines auf normierten Münzen beruhenden Geldsystems hat es in diesen Gebieten nicht gegeben. 209 Kluge 2007, S. 92. 146 Deutschland im Mittelalter Überblick Entscheidende Zäsuren der geldgeschichtlichen Entwicklung des Mittelalters waren die Herausbildung einer auf dem Denar (Pfennig) beruhenden Silberwährung Ende des 7. Jh. im Frankenreich und die Schaffung werthöherer Münzen sowohl in Silber (Groschen) als auch in Gold (Florene, Dukaten) in der 2. Hälfte des 13. Jh. in Norditalien. In der Zeit von 500 bis 700 setzen sich die spätantiken numismatischen Verhältnisse im Grenzbereich des Imperium Romanum fort. Bis etwa 1200/1250 spricht man von der Pfennigzeit, in der sich das durch die karolingischen Münzreformen gebildete System der Silberwährung auf der Basis eines einzigen Münzwertes (Denar, Pfennig) ausbreitet. Zwischen 1200/1250 und 1500 weitet sich in Europa die Geldwirtschaft aus. Über dem Pfennig als nunmehr unterster Stufe baut sich ein System höherwertiger Münzen aus Silber und Gold auf210. Im Jahr 1096 beginnt das Kreuzzugzeitalter. Der damit verbundene erhebliche Finanzbedarf, aber auch die Rückströme der Beute und das Aufblühen des Handels lassen sich insbesondere in Oberitalien die Geldwirtschaft entwickeln. Das Geld- und Kreditgeschäft findet auf offenen Tischen und Bänken statt, und diese offenen Tische und Bänke werden zu den ersten Banken, denen sie ihren Namen verleihen, denn der Tisch der Geldwechsler wird „banco“ genannt. Überhaupt stammt eine Vielzahl moderner Bankbegriffe aus dem Italienischen: nicht nur Bank, auch Bankrott, Konto, Kontokorrent, Skonto, Diskont, Giro u. a. Und obwohl viele der Bankzentren Oberitaliens (z. B. Venedig, Florenz) gar nicht in der Lombardei liegen, bürgert sich in Europa bald die Bezeichnung Lombarden für die italienischen Bankiers ein. Bis in die aktuelle Bezeichnung Lombardsatz lebt diese historische Wurzel fort211. Überhaupt werden die Städte für die wirtschaftliche Entwicklung und damit auch für die Entwicklung des Geld-, Kredit- und Bankenwesens wichtiger und wichtiger. Vor allem gilt dies für die Handelsmetropolen Oberitaliens. Die wirtschaftliche Blüte führt dazu, dass ab 1252 in Florenz wieder Goldmünzen geprägt werden, der Florenus oder Florin. In der ungarischen Währung Forint lebt der Florin bis auf den heutigen Tag fort, aber nicht nur dort. In Deutschland wurde der Florin wegen seines Rohstoffes bald nur noch Gulden genannt. Gulden heißt bis auf den heutigen Tag die Währung der Niederlande. Die Herkunft erklärt, warum das Kürzel für den holländischen Gulden „fl“ ist: wegen des Ursprungs in der florentinischen Goldwährung. Handel und Wandel entwickeln sich im Europa des 13. Jahrhunderts exorbitant. „Die Früchte dieses europäischen Handels ernten die Städte, die Import und Export betreiben, die europäische Waren gegen orientalische Waren handeln, Städte wie Venedig und Genua, und die bisweilen selbst die Massenherstellung dieser Qualitätserzeugnisse betreiben, z. B. die Tuchproduktion in Florenz“, schreibt Pierre Vilar 1974 in seinem Buch „Or et monnaie dans l'histoire, 1440-1920“212. Man benötigte Münzen von hohem Wert für einen derart ausgedehnten Handel, dem sich freilich einzelne größere isolierte Regionen noch immer entzogen, heißt es weiter. „Zuerst schlug man dicke Silbermünzen, eine Grundlage, auf der einige Städte, z. B. 210 Kluge 2007, S. 57. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 212 1984 in der C. H. Beckschen Verlagsbuchhandlung München in deutscher Übersetzung erschienen. 211 147 Barcelona, eine kraftvolle Produktions- und Handelstätigkeit aufbauen konnten. Richtig erfolgreich werden diese Handelsstädte erst, besonders die am Mittelmeer gelegenen, als sie die international anerkannten Goldmünzen einführen. Der Florin aus Florenz, mit der Lilie darauf, und der venezianische Dukaten mit dem Dogen und San Marco werden zwischen 1250 und 1300 die „Dollars des Mittelalter ...“. Kurz zuvor führt Vilar aus: „Schauen wir einmal, wo man um 1250 längere Zeit und erfolgreich Gold prägt. Marseille hat im Jahr 1227 um das Münzrecht nachgesucht, aber vergeblich. Florenz und Genua haben diesen entscheidenden Schritt gemeinsam getan. Perugia prägte 1259 Gold, Lucca 1273, Mailand noch vor dem Ende des Jahrhunderts, Venedig 1284. Man beachte, dass die großen Königreiche Frankreich und England, die 1257 versucht haben, Florenz darin zu folgen, tatsächlich erst im 14. Jahrhundert zu prägen beginnen. Folglich hat der eigentliche Wirtschaftsaufschwung des Goldes nach Spanien und Sizilien, den Sonderfällen, in diesen Mittelmeerstädten mit lebhafter Handelstätigkeit stattgefunden. Damit beginnt eine neue Epoche“213. Anfang des 14. Jahrhunderts waren die Städte Oberitaliens und Flanderns auch führend im Geschäft mit dem Verleihen von Geld gegen Zins. In Florenz etwa gibt es fast achtzig solcher Institute, die sich mit dem Geldwechsel und der Darlehensvergabe befassen. Lombardi genannt, errichten diese Vorläufer von Handelsbanken überall in Europa Niederlassungen, so auch in Süddeutschland (z. B. Köln, Regensburg, Freiburg, Mainz, Trier, Konstanz u. a.). Trotz des kirchlichen Zinsverbots sind sogar Päpste gezwungen, die Dienste der Verleiher in Anspruch zu nehmen. Zinsen bis 20 Prozent sind keine Seltenheit, und Zahlungsverzug verdoppelt den Zinssatz noch214. Überhaupt beginnen mit dem neuen Jahrtausend zunehmend die Städte die ökonomische und damit auch die Geschichte von Geld und Währungen zu prägen. Erstmals im Jahre 1127 erhält eine Stadt das Münzrecht. Die Bürger der Stadt Saint-Omer in Flandern erkämpfen es sich von dem Grafen Dietrich von Elsass. Keine dreißig Jahre später, im Jahre 1156, schließen sich in Venedig die Gläubiger zusammen, bei denen die durch Kriege beinahe ruinierte venezianische Republik in der Kreide steht. Mit dem Monte Vechio, so der Name ihrer Vereinigung von Staatsgläubigern, entsteht die erste europäische Bank im modernen Sinne215. Die erste deutsche Stadt, die 1226 ein Münzrecht erwirbt, ist Lübeck. Wenig später, im Jahre 1240, erhält Frankfurt am Main als erste deutsche Stadt das Messeprivileg. Viele der auf der Messe abgewickelten Handelsgeschäfte sind Kreditgeschäfte, und der Aufstieg Frankfurts zur (heutigen) Bankenmetropole beginnt bereits im 13. Jahrhundert216. Während zum Beispiel Norditalien und auch Flandern wirtschaftlich kräftig wachsen und gedeihen, sieht es im Deutschland nach Barbarossa wieder mehr als trübe aus. Territorialfürsten prägen wertlose Münzen, was das Zeug hält, Münzen, die ein paar Kilometer weiter im nächsten Fürstentum schon nicht mehr gelten; und damit nicht genug, nutzen sie ihre Münzhoheit 213 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 214 http://www.wirtschaftslexikon24.net 215 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 216 http://www.wirtschaftslexikon24.net 148 auch für die sogenannten periodischen Verrufungen aus. Zwei-, dreimal im Jahr werden die alten Pfennige zurückgerufen, eingeschmolzen und durch neue, noch wertlosere ersetzt. Beim Umtausch erhielt man für die Lieferung von vier Pfennigen alter Prägung in der Regel nur drei Pfennige neuer Prägung zurück, eine Art Steuer auf das Geldvermögen in Höhe von 25 Prozent. Kein Wunder also, dass man sich vor allem in den ökonomisch erstarkenden Städten einen ewigen Pfennig wünschte, einen Pfennig mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer. Der wichtigste aus der Gilde der ewigen Pfennige wurde der Heller. Er wurde um 1200 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt als Pfennig der königlichen Münzstätte Hall in Schwaben seinen Namen, den er bis ins 19. Jahrhundert behielt, das er allerdings nicht mehr als Silbermünze, sondern als bedeutungslose Kupfermünze erreichte. Im Jahre 1871 endet seine Geschichte217. Die erste Handelsbank Deutschlands wird 1402 in Frankfurt am Main gegründet, genannt „der Wessil“. Auf Anordnung des Rates der Stadt werden Geldwechselgeschäften außerhalb der Bank verboten. Bereits 1403 spaltet sich der Wessil in vier Geldhäuser. Drei von ihnen sind die ersten Privatbanken Deutschlands218. Die Jahre 1407 und 1409 sind für die moderne Finanz- und Bankengeschichte von entscheidender Bedeutung. In Genua entsteht 1407 die Casa di San Giorgio. Die Bank vergibt anfangs vor allem Staatsanleihen und entwickelt ein vorbildliches Buchführungssystem. Dank dieses Systems beginnt der Siegeszug des Buchgeldes über das Bargeld in der modernen Wirtschaft. Auch gilt die Casa di San Giorgio als eine der ersten Aktiengesellschaften Europas. Ein weiterer Meilenstein: 1409 wird in Brügge die erste europäische Börse eröffnet. Es war die Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, nach der dieses bis heute so wichtige Instrument der Finanzwelt benannt worden ist. Der Name van der Burse wiederum leitet sich vermutlich ab von den drei Geldbeuteln, die das Familienwappen der westflandrischen Familiendynastie zierten. (Aus dem spät-lateinischen Wort „bursa“ für Ledersack entstand das niederländische „beurs“ für Geldbeutel oder auch Geldbörse.) Auch die zweite Börse Europas entsteht im wirtschaftlich fortgeschrittenen Flandern: 1460 in Antwerpen. Dem folgen 1462 Lyon und 1531 Amsterdam. Neun Jahre später, 1540, entstehen auch in Deutschland zwei Börsen, die Börsen von Nürnberg und Augsburg nämlich219. Frühmittelalter 500-900 In das Frühmittelalter fallen die pseudo-imperialen Prägungen, d. h. Nachahmungen römischer Gold- und Silbermünzen, vor allem Solidi und Trienten. Die frühesten „nationalen“, d. h. mit Herrschernamen versehene Münzen erscheinen in der 2. Hälfte des 5. Jh. bei den Sueben und Vandalen sowie im italienischen Reich Odovacars und der Ostgoten. Der entscheidende Schritt von der Spätantike in das Mittelalter ist die Ablösung der Goldwährung und die schrittweise Ausgestaltung einer neuen Silberwährung mit einem einzigen Nominal, dem Denar (Pfennig). Dieser Prozess vollzog sich im Frankenreich des 7. Jh. Der ursprünglich aus reinem Gold bestehende Triens machte im Laufe des 7. Jh. eine Aus217 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 218 http://www.wirtschaftslexikon24.net 219 http://www.wirtschaftslexikon24.net 149 zehrungsphase durch, an deren Ende er praktisch zu einer Silbermünze geworden war. Gleichzeitig nahm die Münzproduktion offenbar auch quantitativ stark ab. Der Solidus verschwand völlig von der Bildfläche. Der Übergang zur Denarprägung und Silberwährung dürfte um etwa 670/80 eingeleitet und gegen Ende des 7. Jh. vollzogen worden sein. Unter dem Karolinger Pippin (751-768) ist bald nach 751 die auf Silber und einem einzigen Münzwert (Denar) beruhende Währung in ein geordnetes System überführt und am Ende des 8. Jh. unter Karl dem Großen in einer Münzreform vollendet worden. Damit wurde die Grundlage für die europäische Münzprägung der nächsten 500 Jahre geschaffen. Aus einem Pfund Silber wurden 240 Denare gemünzt220. Von diesen Denaren galten 12 einen Solidus, womit der alte römische Gold-Solidus zu einer real nicht geprägten - Silbermünze wurde. Mit diesem neuen Solidus zu 12 Silberdenaren wurde das Wertverhältnis von Gold und Silber auf 1 : 12 fixiert, eine Relation, die das ganze Mittelalter im Wesentlichen Bestand hatte. 20 Schillinge (= 240 Denare) bildeten ein Pfund (pondus), wobei dieses Pfund (Karls-Pfund, pondus Caroli) ebenfalls eine Neuerung darstellte und mit dem alten römischen Pfund (libra) nichts mehr zu tun hatte. Die von Karl dem Großen eingeführten Denare bildeten im Rahmen einer größeren Reform der Maße und Gewichte absolute Wertmaßstäbe und die Basis eines Systems konstanter Geld-Sach-Werte für das ganze Reich. Der Denar verkörperte einen recht hohen Münzwert, so dass unter Ludwig dem Frommen (814-840) der halbe Denar (Obol) als Untereinheit eingeführt wurde. Da die Ausbildung des frühmittelalterlichen Denarsystems wesentlich mit der Dynastie der Karolinger verbunden ist und die karolingischen Münzen eine zusammenhängende Serie darstellen, ist der Zerfallsprozess des Karolingerreiches in der zweiten Hälfte des 10. Jh. numismatisch das Ende des Frühmittelalters. Das Ende des 9. und Anfang des 10. Jh. einsetzende Verselbständigungsprozesses des westlichen und östlichen Reichsteils in Richtung der nationalstaatlichen Entwicklungen Frankreichs und Deutschlands markieren den Beginn des Hochmittelalters221. In der Ausgestaltung von Münzrecht und Münzhoheit sind in den Völkerwanderungsstaaten (Vandalen, Ostgoten, Westgoten, Langobarden) keine neuen Ansätze feststellbar. Die römisch-byzantinische Praxis mit dem Kaiser als einzigem Münzberechtigten ist zunächst durch Nachahmung der Kaisermünzen und später allmählicher Ersetzung des Kaisers durch die eigenen Herrscher übernommen worden. Im Merowingerreich ist ein neuer Akzent gesetzt worden, indem Privatpersonen (Monetare) in die Berechtigung zur Ausgabe von Münzen einrückten. Mit dem Übergang des fränkischen Königtums an die Karolinger ist diese Entwicklung beendet und das Münzrecht wieder zum alleinige Recht der Krone geworden, das seit dem 9. Jahrhundert in Ausnahmenfällen und durch besondere Privilegien an einzelne Große des Reiches delegiert wurde. Das Hochmittelalter beginnt mit dem allgemein akzeptierten Grundsatz, dass Münzprägung alleiniges Recht des Königs ist und er dieses Recht wie andere Güter und Rechte an Dritte übertragen kann222. 220 Kluge 2007, S. 58. Kluge 2007, S. 59. 222 Kluge 2007, S. 60. 221 150 Hochmittelalter 900-1250 Der Zeitraum von etwa 700 bis 1200 war im christlichen Europa Pfennigzeit. Einziger Münzwert mit Ausnahme weniger Solidis Ludwigs des Frommen war der silberne Denar. Es gab in sehr unterschiedlicher Form (Brakteaten) und mit vielfältigen Bildern, kaum schwerer als 1,5 g. Im 11. und 12. Jh. ging das Gewicht der Pfennige regional unterschiedlich noch weiter zurück. Seit dem 11. Jh. sind auch Unterschiede im Silbergehalt festzustellen223. Die eigentliche Leistung des Hochmittelalters liegt in der Ausweitung der Pfennigwährung auf Räume, die bis dahin münzlos waren. Dies ist eng verbunden mit der Christianisierung und Kolonisierung des nördlichen und östlichen Europas. Die Zeit von den Münzreformen Karls des Großen 793/94 bis zum Tod seines Enkels Karls des Kahlen 877 ist die Blütezeit des karolingischen Denars. Das Münzwesen war gut organisiert, Niveau und Umfang der Münzprägung beträchtlich. Erst die wirre Endphase des Karolingerreiches ab 870/80 mit Kindkönigen, raschen Herrscherwechseln und Bürgerkrieg hatte negative Auswirkungen auf das Münzwesen. Die Talfahrt hielt bis zur Mitte des 10. Jh. an. Ab 950 mehren sich die Anzeichen eines Aufwärtstrends, zur Jahrtausendwende ist eine neue Blüte erreicht. Sie fällt nicht zufällig zusammen mit dem Aufstieg des aus dem ostfränkischen Teilreich hervorgegangenen Reiches der Ottonen. Augenscheinlich sind unter Otto I. (936-973) günstige Rahmenbedingungen gesetzt worden, die sich in räumlicher Ausweitung und Intensivierung der Münzproduktion niederschlugen. Aus dem Reich der Ottonen ergoss sich ein wahrer Sturm von Silbermünzen in das Ostseebecken. Auch England ist an diesem Münzabfluss Richtung Norden stark beteiligt, dagegen Frankreich so gut wie gar nicht. Um die Jahrtausendwende weitete sich der numismatische Horizont aber noch in anderer Weise. Die östlichen und nördlichen Länder Europas (Böhmen, Ungarn, Polen, Dänemark, Schweden, Norwegen) traten aktiv in die bisher auf Westeuropa beschränkte Münzwelt ein. Hundert Jahre später, um 1100, zeichneten sich die ersten Auflösungserscheinungen der bis dato doch relativ einheitlichen Pfennigwährung ab. Nationalisierungs- und Regionalisierungstendenzen treten deutlicher hervor. Dies lässt sich gleichermaßen in der Zunahme des Geldvolumens wie in der Entwicklung der äußeren Erscheinung der Münzen fassen. Der Zyklus des Münzumlaufs verkürzt sich bis hin zu mehrmaligen jährlichen Münzwechseln (Verrufungen)224. Ihren besonderen Ausdruck findet die neue Struktur eines regional beschränkten und zeitlich verkürzten Münzumlaufs in den Brakteaten Ende des 12. Jahrhunderts zeigen sich die ersten Vorboten des neuen Zeitalters der Groschenmünzen und des Beginns einer differenzierten Währungslandschaft des Spätmittelalters. In der Frage von Münzrecht und Münzhoheit ist im Hochmittelalter die Strecke von der alleinigen Münzhoheit des Königs zur Münzhoheit jedes Territorialherrn zurückgelegt worden (Ein 223 224 Kluge 2007, S. 61. Kluge 2007, S. 61. 151 Zeichen der Schwäche, dort wo der Herrscher den Adel im Griff hatte, blieb er auch Münzherr)225. Hochmittelalter - Das System der Regionalwährung und der Verrufung Das auf den Pfennig basierende Geldwesen des Hochmittelalters hat zwei unterschiedliche und in gewisser Weise konträre Systeme der Organisation und Funktion hervorgebracht: das auf dem periodischen Münzwechsel (Verrufung) beruhende System und das auf Langzeitzirkulation und Immobilisierung beruhende System (Frankreich, Italien). Münzverrufungen (renovatio, innovatio monetare) sind periodische Erneuerungen des umlaufenden Geldes. Kennzeichnend sind sie für die geldwirtschaftliche Stufe der Pfennigwährung seit dem 10. / 11. Jahrhundert und insbesondere für die Gebiete der Brakteatenwährung im 12. und 13. Jahrhundert226. An einem Stichtag wurden die alten Münzen eingezogen (verrufen) und neue ausgegeben, wobei von allen Besitzern von Bargeld eine Steuer erhoben wurde, z. B. gab es für 12 Münzen 9 neue227. Die Immobilisierung hat zu einem schnellen Rückgang im Gewicht der Münzen, vor allem aber auch beim Silbergehalt geführt. Mit dem Aufkommen von höherwertigen, nicht mehr überall zu produzierenden und auch nicht mehr allein nach Gewicht bewerteten Groschen- und Goldmünzen ab Mitte des 13. Jahrhunderts erledigte sich nicht nur die Pfennigwährung, sondern auch das darauf fußende System der Regionalwährungen, Verrufungen und Immobilisierungen. Das Geld wurde wie der Handel internationaler. Das auf den Pfennig basierende Geldwesen des Hochmittelalters hat zwei unterschiedliche und in gewisser Weise konträre Systeme der Organisation und Funktion hervorgebracht: das auf dem periodischen Münzwechsel (Verrufung) beruhende System und das auf Langzeitzirkulation und Immobilisierung beruhende System (Frankreich, Italien)228. Spätmittelalter (1250-1500) Überblick Die allgemeine Dynamisierung der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse im Spätmittelalter spiegelt sich im Münzwesen in durchaus handgreiflicher Weise. Numismatisch lassen sich Beginn und Ende des Spätmittelalters an zwei Zäsuren festmachen: der Einführung des Goldgulden durch Florenz im Jahr 1252 und dem Beginn der Talerprägung im Jahr 1486 in Tirol bzw. 1500 in Sachsen. 225 Kluge 2007, S. 62. Kluge 2007, S. 62. 227 Kluge 2007, S. 63. 228 Kluge 2007, S. 64. 226 152 Kennzeichen der Münzentwicklung in allen Ländern Europas ist die Überwindung der Pfennigwährung auf Silberbasis durch ein bimetallisches und differenziertes Währungssystem. Zum Silber trat als zweites Währungsmetall Gold, und der Pfennigwert wurde durch verschiedene, nach Wertstufen gegliederte und in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehende Münzen abgelöst229. Seit dem 14. Jahrhundert sind in Handbüchern (Valutationshandbücher) für den kaufmännischen Gebrauch die umlaufenden Goldmünzen verzeichnet und nach ihrem Goldgehalt bewertet worden. Goldmünzen hatten keinen festen Kurs in Silbermünzen. Die zweite, mittlere Stufe bildete das Groschengeld, d. h. Silbermünzen in mehrfachem Pfennigwert230. Die dritte und unterste Stufe bildete das Pfenniggeld. Zu den großen Neuerungen im Spätmittelalter gehört, dass neben die traditionellen Träger der Münzhoheit - Könige, weltliche und geistliche Fürsten - die Städte traten. Nicht selten sicherten sie sich ein Aufsichtsrecht (Münzpolizei), regelten den Kurs fremden Geldes durch Gegenstempelungen, erkauften sich das Münzrecht oder schlossen Münzkonventionen ab, um auf diese Weise für mehr Einheitlichkeit und Sicherheit des Geldverkehrs zu sorgen. Zum Umgang mit Geld im Spätmittelalter gehörten ganz andere Kenntnisse als im frühen und hohen Mittelalter. Dort genügte die einfache Gewichts- und Feingehaltsprobe mittels Waage und Messer, jetzt war dem Geld mit so simplen Prüfmethoden nicht mehr beizukommen. Der Kaufmann musste über Währungsverhältnisse und Umrechnungskurse Bescheid wissen, um nicht Verluste zu erleiden231. Die Geldwechsler beschränkten sich nicht mehr nur auf den einfachen Münzumtausch, sondern legten für ihre Klienten Konten an. Von diesen Konten tätigten sie Auszahlungen, aber auch Überweisungen auf Konten bei anderen Wechslern. … Aus dem Wechsler wurde der Bankier. Für eine Münze von der Mitte des 8. Jahrhunderts bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts galt von einzelnen Ausnahmen abgesehen - die Gleichung: Zahlwert gleich Metallwert. Die innere Güte (bonitas intrinsseca, valor intrinsecus), ausgedrückt in Edelmetall, entsprach dem Zahlwert (valor extrinsecus). Im 13. Jahrhundert öffnete sich erstmals die Schere zwischen bonitas intrinseca und valor extrinsecus, und sie schloss sich eigentlich nie mehr vollständig232. Ausbildung von Währungsgebieten im Reich Nach der Ausweitung des Münzrechts auf weitere, geistliche und weltliche Herrschaftsträger im 10. und 11. Jahrhundert differenzierten sich im Reich verschiedene Währungsgebiete heraus. Im bayerischen Herzogtum war das die Moneta Radasponensis, die – von Regensburg ausgehend – auch für die weiteren Münzstätten dieses Raums verbindlich war und zumindest 229 Kluge 2007, S. 65. Kluge 2007, S. 66. 231 Kluge 2007, S. 67. 232 Kluge 2007, S. 68. 230 153 im Aussehen auch das Vorbild für das Einsetzen der eigenständigen Münzprägung Böhmens und Ungarns darstellte. Mit dem Privileg König Heinrichs IV. (reg. 1056-1105, als Kaiser ab 1084) für den Augsburger Bischof von 1061, das diesem erlaubte, aus dem (Gewichts-) Pfund Silber 30 Pfennige mehr zu prägen, als in Regensburg üblich war, löste sich erstmals ein neues Währungsgebiet aus dem der Moneta Radasponensis. Diese Entwicklung verstärkte sich im 12. Jahrhundert, so dass dann spätestens gegen Ende des 12. Jahrhunderts eine deutlich kleinteiligere Struktur von Währungsgebieten im Raum des heutigen Bayern bestand, die jedoch in den folgenden Jahrhunderten weitere Änderungen erfuhr. In jedem Währungsgebiet gab es in der Regel einen Münzherrn, der es dominierte oder dessen Territorium dem Währungsgebiet entsprach. Er übte hier den Währungszwang aus, konnte also vorschreiben, welches Geld hier zugelassen war. Und er hatte das Recht der Münzverrufung, also eine Münzreform durchzuführen. Dabei wurde das vorhandene Geld für ungültig erklärt (verrufen) und durch neues ersetzt, das in der Regel im Münzfuß abwich. Der Umtauschkurs zwischen altem und neuem Geld sollte dabei freilich dem Münzherrn zusätzliche Einnahmen sichern. Allerdings konnten Währungszwang und Münzverrufung nur auf den Märkten wirksam umgesetzt werden. Da das enthaltene Edelmetall dem Nennwert der Münzen weitgehend entsprach, behielten auch verrufene Münzen ohne zeitliche Befristung ihren Wert233. Ein eindrucksvolles Zeugnis für den Stand, der auf dem Höhepunkt der sog. Periode des regionalen Pfennigs (um 1200) erreicht war, sind die Reiserechnungen Bischof Wolfgers von Passau (reg. 1191-1204), des späteren Patriarchen von Aquileja (reg. 1204-1218). Hier werden Regensburger, Passauer, Augsburger (mit Donauwörther und Schongauer) und Nürnberger Pfennige genannt und durch die verzeichneten Wechselgeschäfte auch in ihrem Wertverhältnis zueinander erkennbar. Auch Österreich löste sich im Laufe des 12. Jahrhunderts aus dem Regensburger Währungsgebiet – in den Reiserechnungen sind Ennser und Wiener Pfennige erwähnt234. Kurz vor 1200 wurde in Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) eine neue Münzstätte des Reichs eröffnet, deren leichte und geringwertige Pfennige mit dem Zeichen der Stadt, der Hand, auch im heutigen Bayern weite Verbreitung im Geldumlauf erreichten. Damit bestätigten sie das sog. Greshamsche Gesetz, das besagt, dass schlechtes Geld das gute Geld aus dem Geldumlauf verdrängt. In das Nürnberger Währungsgebiet drangen die Pfennige aus Hall sehr stark ein, in das des Regensburger Pfennigs dagegen weniger. Aber selbst im westlichen Österreich fanden sie Verbreitung, wie der Fund aus dem damals zum Herzogtum Bayern gehörenden Treubach (Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich) belegt, der in den 1360er Jahren verborgen wurde. Der geringe Wert dieser Haller Pfennige führte dazu, dass sie als Heller namengebend für die Einheit eines halben Pfennigs wurden235. Erste Tendenzen zu größeren Währungsgebieten (14./15. Jahrhundert) Das 14. Jahrhundert erlebte dann bereits eine Gegenbewegung gegen die kleinteiligen Strukturen der regionalen Pfennigsorten. Nicht nur der Handheller aus Schwäbisch Hall, der weite Regionen im Reich überschwemmen konnte und somit fast schon eine Art überregionale 233 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) 235 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) 234 154 Währung war, passt in diese Entwicklung. Im heutigen Bayern imitierten zahlreiche Münzstätten eingeführte Münzsorten ihrer Region im Bild, auch wenn sie sich mit dem Silbergehalt nicht an ihr Vorbild hielten. So entstanden die neuen größeren Währungsgebiete des Würzburger und des Regensburger Schlags mit einem Höhepunkt in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert gab es Währungsregionen, die man mit Bayern, Franken und Schwaben (mit dem Schwerpunkt außerhalb Bayerns) benennen kann. Die bayerischen Schwarzpfennige wurden durch die höherwertigen Regensburger Pfennige ergänzt. Beide zeichneten sich in technischer Hinsicht durch den Vierschlag aus. In Franken standen ihnen exakt runde Weißpfennige gegenüber. Diese Bezeichnungen benennen technische Eigenheiten der Pfennige, die für das Publikum das entscheidende Argument für die Zuordnung zu einer bestimmten Währung waren. Schwarzpfennige setzten schnell an der Oberfläche eine dunkle Patina an, während Weißpfennige durch das sog. Weißsieden an der Oberfläche aus fast reinem Silber bestanden, das hell und blank blieb. Der Vierschlag entstand dadurch, dass man für die Münze ein viereckiges Blechstück ausschnitt, das dann durch vier Hammerschläge auf eine annähernd runde Form gebracht wurde; dabei blieb im Zentrum der Münze ein erhöhtes viereckiges Feld stehen. Für fränkische Pfennige dagegen wurden runde Bleche ausgeschnitten, die deshalb gleichmäßig dick und exakt rund sind236. Aufkommen neuer Einheiten (14./15. Jahrhundert) Die Pfennigwährungen wurden im 14. und 15. Jahrhundert durch größere Nominale, silberne Groschensorten und Goldmünzen, ergänzt. Größere Silbermünzen prägten die fränkischen Münzstände vor allem im Rahmen der erwähnten Münzvereine. Die bayerischen Herzöge dagegen führten solche Sorten erst im 16. Jahrhundert ein, so dass ausländische Sorten wie der Prager Groschen oder auch die sächsischen Meißner Groschen weite Verbreitung finden konnten. Die oberste Schicht des Umlaufgeldes, das überregionale Goldgeld, setzte um die Mitte des 14. Jahrhunderts mit den Florentiner Goldgulden ein, die eigentlich ein in Gold ausgeprägtes Pfund Pfennige waren; bald übernahmen aber die gleichwertigen ungarischen Goldgulden diese Funktion im Geldumlauf, die sie nach der Gründung des Kurrheinischen Münzvereins (1385) in unserem Raum um 1400 an die geringerwertigen rheinischen Goldgulden abgeben mussten. Einheimische Goldsorten, wie sie ab den 1370er Jahren wiederum nur in Franken, nicht aber in Bayern geprägt wurden, spielten im Geldumlauf keine große Rolle 237. Die Einführung neuer Münztypen setzte sich im Verlauf des 15. Jahrhunderts fort. Ein kleiner Groschen, später Körtling genannt, wurde zuerst 1429 in Göttingen geprägt. Der Schilling und dessen Hälfte, der Sechsling, wurden zuerst 1432 in Lübeck eingeführt. 1468 schuf der Wendische Münzverein den Doppelschilling. Die Stadt Goslar führte 1503 den Mariengroschen ein. Die größte Innovation war die Ausgabe einer schweren Silbermünze in Tirol im Jahr 1486, die aus 32 Gramm Silber bestand – der Guldengroschen, den Sachsen bereits im Jahr 1500 einführte. Sieben der ebenfalls in Sachsen 1498 eingeführten Schreckenberger waren einen Guldengroschen oder einen Goldgulden wert. Die Grafen von Schlick begannen 1519 den Guldengroschen in der Nähe ihrer Silbermine in Joachimsthal zu prägen, zunächst als Joachimsthaler, später dann nur noch als Taler bezeichnet. 236 237 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800) 155 Weitere Innovationen folgten: Sie hatten mehr mit dem Gewicht der Münze und der Feinheit des Materials zu tun. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wurde erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts damit begonnen, Münzen mit Jahreszahl zu prägen. Die erste deutsche Münze mit einer Jahreszahl wurde 1372 in Aachen geprägt – ein Groschen. Die ersten datierten Goldgulden stammen aus Bacharach (Kurpfalz), Höchst (Hessen) und Koblenz. Im frühen 16. Jahrhundert begann die Herstellung Teilstücken großer Münzen. An der Einprägung „ZI“ über dem Wappen war ein Talerteilstück (1/21) zu erkennen. Die Münzmeister hinterließen ihre Signaturen ab dem späten 15. Jahrhundert. Das 14. Jahrhundert begann mit der Einführung einer großen Silbermünze im Jahr 1300 – dem Prager Groschen, der 1338 zusammen mit dem Goldgulden das Vorbild für den Meißner Groschen bildete. Die Ausgabe neuer Münztypen in allen Teilen des Reiches verdeutlichte die Notwendigkeit einer Regulierung des Münzwesens. Solche Versuche hat es während des 14. Jahrhunderts sowie im frühen 15. Jahrhundert in Gestalt verschiedener Münzvereine bzw. Münzbünde gegeben. Erstes Beispiel ist der Wendische Münzverein, in dem sich Lübeck, Hamburg und Wismar 1379 zusammen schlossen. Später traten auch Lüneburg, Rostock und Stralsund bei. Der Niedersächsische Münzverein wurde 1381 von Braunschweig, Einbeck, Goslar und Hannover gegründet. Auch die großen Territorial- und Kirchenstaaten bildeten ihre eigenen Währungsunionen. Die mächtigste davon war der Rheinische Münzverein, der 1385 von den Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier sowie Ruprecht von der Pfalz gegründet wurde. In Nordfranken und Bayern bildeten die Burggrafen von Nürnberg zusammen mit den Bischöfen von Bamberg und Würzburg im Jahr 1396 eine Währungsunion. Der Bodensee-Münzbund wurde 1403 ins Leben gerufen und umfasste Basel, Breisach, Freiburg und Colmar. In schneller Folge traten weitere Städte bei. Der Schwäbische Münzbund wurde 1423 in Riedlingen ins Leben gerufen und umfasste viele kleine und größere Städte. Ergebnis dieser Bemühungen war eine Regulierung des Münzwesens der angeschlossenen Städte und Gebiete. Die Zusammenarbeit im Münzwesen war nur ein Aspekt der wachsenden Komplexität im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Der geografische Zuschnitt Deutschlands wurde immer fragmentierter, da die Gebiete in zahllosen Erbgängen mehr und mehr geteilt wurden. Als beispielsweise Graf Heinrich von Schwalenberg im Jahr 1214 starb, teilten seine Söhne das Land in die Linien Schwalenberg und Waldeck auf. Schwalenberg wurde im Jahr 1249 weiter geteilt in Schwalenberg-Steinberg, Schwalenberg-Schwalenberg und Schwalenberg-Oldenburg. Waldeck wurde erst 1397 geteilt, als die Linien Waldeck-Waldeck und Waldeck-Landau gegründet wurden. 1475 wurde Waldeck-Waldeck weiter geteilt in Waldeck-Wildungen und Waldeck-Eisenberg. In etwas mehr als 1 ½ Jahrhunderten waren aus der Grafschaft Schwalenberg sieben kleine Grafschaften mit nur geringer Macht und wirtschaftlicher Basis geworden. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts bestand das Reich aus ca. 400 selbstständigen Gebieten. Um die Rheinzölle und die Währung effektiver zu gestalten, schlossen sich die vier rheinischen Kurfürsten 1385 zu einer gemeinsamen Münzpolitik im sog. Rheinischen Münzverein zusammen, nachdem es schon vorher verschiedentlich münzpolitische Verabredungen zwischen einzelnen Territorien gegeben hatte. Der Rheinische Münzverein wurde durch Folgeverträge immer wieder erneuert, wobei neben den ständigen Vertragsmitgliedern Köln, Trier, Pfalz von Fall zu Fall weitere Partner hinzukamen, etwa das Herzogtum Jülich238. Zwischen 1385 und 1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Der letzte Vertrag von 1515 umfasste mit zehn die höchste Mitgliederzahl und reichte von der elsässischen Grenze bis zu den Niederlanden. Hauptvertragsmünze des Rheinischen 238 Kluge, Bernd: Numismatik des Mittelalters. Handbuch und Thesaurus Nummorum Medii Aevi, Berlin und Wien 2007: Veröffentlichungen der Numismatischen Kommission, Band 45, S. 114 156 Münzvereins war der rheinische Gulden (florenus Rheni). In den Verträgen wurde außer dem Münzfuß meist auch das Aussehen der Goldgulden geregelt, so dass sich die rheinischen Vertragsgulden relativ gut datieren lassen (Bildtypen der rheinischen Vertragsgulden von 1385/86 bis 1490). Auf den Vorderseiten wurde bis 1399 Johannes der Täufer, danach meist der heilige Petrus, Christus oder der Münzherr dargestellt. Die Rückseiten zeigen immer Wappendarstellungen, meist die Kombination der am Münzvertrag beteiligten Münzherren, wobei das zentrale Feld dem jeweiligen ausgebenden Münzherrn vorbehalten war. Mit dem Vertrag von 1437 erscheinen erstmals Jahreszahlen auf den rheinischen Goldgulden. Da die Verträge von den Beteiligten als persönliche Partner abgeschlossen wurden, erscheinen bei den Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier in der Regel auch die Familienwappen des jeweiligen Stuhlinhabers, mit dessen Tod die Zugehörigkeit zum Verein erlosch. Der Nachfolger musste neu aufgenommen werden. Die Prägestempel sind zeitweise in der gleichen Stempelschneiderwerkstatt für alle Vertragspartner angefertigt worden, um die Münzen äußerlich möglichst gleichmäßig zu gestalten und Fälschungen zu erschweren. Im ersten Vertrag von 1385 wurde für den rheinischen Goldgulden ein Goldgehalt von 950/1000 festgesetzt, im letzten, dem 25. Vertrag von 1515 waren es 770/1000. Die prozentual größte Verschlechterung ist zwischen 1399 und 1420 eingetreten, wo der Feingehalt von 920/1000 auf 800/1000, das Gewicht von 3,54 auf 3,28 Gramm fiel. Insgesamt muss man bei der häufig beklagten Verschlechterung der rheinischen Gulden aber berücksichtigen, dass diese Verschlechterungen über eine Distanz von 130 Jahren im Gewicht weniger als zehn, im Feingehalt knapp 20 Prozent ausmachte. Pro Jahr ergibt das einen Wertverlust von 0,2 Prozent oder ein Prozent in 5 Jahren - der rheinische Goldgulden war also durchaus eine solide Münze. Während des späten Mittelalters durchliefen das Reich und die Beziehungen zwischen den Kaisern bzw. Königen und den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Veränderungen. Eine der Neuerungen war die „Goldene Bulle“, die im Prinzip bis 1806 galt. Die ersten 23 Kapitel („Nürnberger Gesetzbuch“) wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 („Metzer Gesetzbuch“) am 25. Dezember 1356 in Metz. Die „Goldene Bulle“ ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches. Das "kaiserliche Rechtsbuch" regelte ausführlich die Modalitäten der Königswahl, zu der der Erzbischof von Mainz als Kanzler für Deutschland binnen 30 Tagen nach dem Tod des letzten Königs die Kurfürsten in Frankfurt am Main zusammenzurufen hatte, um in der Bartholomäuskirche, dem heutigen Dom, den Nachfolger zu küren. Die Kurfürsten hatten den Eid abzulegen, ihre Entscheidung „ohne jede geheime Absprache, Belohnung oder Entgelt“ zu treffen. Die Stimmabgabe erfolgte nach Rang: 1. Der Erzbischof von Trier als Kanzler für Burgund; 2. der Erzbischof von Köln als Kanzler für Reichsitalien, der seit Otto dem Großen (936 bis zur Krönung König Ferdinands I. 1531) den König in der in seinem Territorium gelegenen, von Karl dem Großen erbauten Pfalzkirche von Aachen zu krönen hatte; 3. der König von Böhmen als gekrönter weltlicher Fürst und Erzschenk des Reiches; 4. der Pfalzgraf bei Rhein (weil dessen Territorium im alten fränkischen Siedlungsgebiet lag) als Erztruchsess und bei Abwesenheit des Kaisers von Deutschland als Reichsverweser in allen Ländern, in denen nicht sächsisches Recht galt (sowie als Instanz, vor der sich der König bei Rechtsverstößen zu rechtfertigen hatte); 5. der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und Reichsverweser in allen Ländern, in denen sächsisches Recht galt; 6. der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer; 157 7. der Erzbischof von Mainz als Kanzler für die deutschen Lande trotz des höchsten Ranges als Letzter, wegen der Möglichkeit des Stichentscheids durch seine Stimme. Deutschland in der Neuzeit In der Münzkunde beginnt die Neuzeit mit dem Entstehen des Talers. Erstmals wurde 1486 unter Erzherzog Sigismund (Tirol) eine große Silbermünze geschlagen, der Uncialis oder Guldiner. Die erste in größerer Anzahl geprägte Großsilbermünze war der nach dem Vorbild des Tiroler Guldiners geprägte sächsische silberne Gulden. Diese später als Klappmützentaler bezeichnete Großsilbermünze wurde erstmals im Jahre 1500 in der Münzstätte Annaberg/ Frohnau und evtl. in der Münzstätte Wittenberg geschlagen. Der sächsische silberne Gulden (Taler) war Vorbild für den im böhmischen Joachimsthal geprägten Guldengroschen, der bald Taler genannt wurde. Der Taler verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten über die ganze Welt und stellt den ersten Fall einer kompletten Ablösung von allen Vorbildern vorangegangener Münzarten dar. Da sich seine Herstellung schnell über zahlreiche Territorien verbreitete, gaben die jeweiligen Landesherren „ihren“ Talern eine individuelle Gestaltung, die im Verlauf des technischen und künstlerischen Fortschritts eine hohe Qualität erreichte. Gelegentlich wurden auch Mehrfachtaler und Dicktaler geschlagen. Ab dem 17. Jahrhundert kamen als neues Motiv Städteansichten auf239. Die Vielzahl von Kleinmünzen unterhalb des Talers verlor zunehmend an Feingehalt. Diese Entwicklung erreichte in der Kipper- und Wipperzeit während des Dreißigjährigen Krieges ihren Höhepunkt. Außerdem wurden im 17. Jahrhundert erstmals seit der Spätantike wieder Kupfermünzen als Scheidemünzen geprägt. Für den Umsatz werthaltiger Güter setzten sich die goldenen Dukaten durch240. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden besonders viele Handelsmünzen ausgeprägt. Der 1695 in Hamburg beschlossene Bankotaler sollte verhindern, dass sich die holländischen Geldwechsler mit der wertgleichen Annahme des höherwertigen Reichstalers bereichern. Insgesamt zeigte sich in der Münzgeschichte bis in die Neuzeit immer wieder der ähnlich ablaufende Prozess des Wertverlustes: Während Geld in Form von Münzen anfänglich aus wertvollem Material bestand (Gold, Silber) und ihr Tauschwert dem Wert dieses Materials entsprach (vollwertige Münzen), wurden später Münzen hergestellt, deren Materialwert unter ihrem Tauschwert lag, indem man die Münzen kleiner und leichter machte, den Feingehalt verminderte oder gering wertiger Materialien verwendete (unterwertige Münzen)241. 239 https://de.wikipedia.org/wiki/Münze https://de.wikipedia.org/wiki/Münze 241 https://de.wikipedia.org/wiki/Münze 240 158 Beginnende Neuzeit Die Geschichte des Geldes ist eine Geschichte der Verschlechterung des Geldwertes, eine Geschichte der Inflationen. Um 1500 war es in Deutschland wieder einmal so weit: Das Silbergeld - Groschen, Kreuzer, Schilling - hat sukzessive an Gewicht und Feinheit (Schrot und Korn) verloren, also ist es erneut an der Zeit, eine neue Großsilbermünze zu schaffen. Die Stunde des Talers hat geschlagen242. Der Beginn der Talerzeit wird allgemein mit 1484 angesetzt. In diesem Jahr ließ Herzog Sigismund von Tirol eine schwere (dicke, große = lat. grossus, daraus wird Groschen) Silbermünze prägen, die vom Wert her einen (Gold-) Gulden gilt. Sie wird Guldengroschen genannt. Das Silber, das für ihre Herstellung verwendet wird, stammt aus den reichen Silbervorkommen von Schwaz (Zillertal), deren Ausbeutung übrigens von den Fuggern unternommen wurde. Mit der Sächsischen Münzordnung von 1500 beginnt sich der Taler allmählich in allen deutschen Landen durchzusetzen. Alsbald wurden die Großmünzen auch Zahlungsmittel in anderen Ländern, so dass man mit Fug und Recht von einer europäischen Währung sprechen kann. (Selbst der Dollar ist eine verballhornte Form von Taler). Seinen (deutschen) Namen führt der Taler auf eine Prägung in Joachimstal zurück, einem kleinen böhmischen Ort am Fuße des Erzgebirges. Ein Landadliger namens Graf Schlick ließ dort von 1518 bis 1546 eine nach dem Münzbild, dem böhmischen Wappenlöwen, auch Löwengroschen genannte Münze prägen, die als Taler Weltgeschichte schreiben sollte - auch wenn sie nicht überall Taler hieß243. Zersplittert war das deutsche Münzwesen bis 1871, und daher gab es immer wieder Versuche, reichseinheitliche Münzregelungen zu treffen. Mit der ersten Reichsmünzordnung von 1524 versucht Karl V., die vielen unterschiedlichen Münzsysteme in seinem Reich zu vereinheitlichen. Weitere Reichsmünzordnungen folgen bis 1566. Die Bemühungen um ein einheitliches Reichsmünzsystem sind von geringem Erfolg gekrönt, die Zersplitterung der Währungen kann nicht überwunden werden. Eines aber brachten die Bemühungen doch zustande: den Reichstaler. In der Ergänzung zur Augsburger Reichsmünzordnung von 1559, die der Reichstag ebenfalls in Augsburg im Jahre 1566 verabschiedet, werden die Weichen so gestellt, dass der Reichstaler bis circa 1700 zur wichtigsten Großsilbermünze Deutschlands - besser gesagt: in den deutschen Landen - wird. Die Münzgeschichte ist nur ein Aspekt der Geldgeschichte. In der Renaissance wurden, wie bereits ausgeführt, einige Grundsteine des modernen Bankenwesens gelegt. Es entwickeln sich allmählich die Buchhaltung und auch der bargeldlose Zahlungsverkehr244. 242 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 243 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm 244 http://www.wirtschaftslexikon24.net 159 Kipper- und Wipperzeit Der Begriff Kipper- und Wipperzeit entstand aus dem „Umwippen“ der Münzwaage, wenn vollwertige Münzen vor dem Beschneiden („Kippen“) aussortiert wurden. Als große Kipper- und Wipperzeit bezeichnet man eine weite Teile Mitteleuropas erfassende Münzentwertung im zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts (siehe auch: Dreißigjähriger Krieg, die ihre regionalen Höhepunkte in der Zeit um 1621 bis 1623 hatte. Um 1680 gab es noch eine „kleine Kipper- und Wipperzeit“ in Deutschland. Der Name leitet sich von der Praktik der betrügerischen Münzentwertung ab, nämlich dem Wippen, bei dem vollwertige Münzen mittels einer Schnellwaage aussortiert wurden, um sie dann entweder einzuschmelzen oder sie an den Rändern zu beschneiden, zu kippen (niederdeutsch für „beschneiden“), und mit dem so gewonnenen Metall unter Zugabe von Kupfer neue Münzen herzustellen 245. Münzsorten in Deutschland In ganz Deutschland gebräuchliche Denominationen246 Denomination Äquivalente Heller 2 Heller ½ Pfennig, Kreuzer (?), 1/420 Gulden Pfennig, ¼ Kreuzer 4 Heller 2 Pfennig, ½ Kreuzer 8 Heller 4 Pfennig, Kreuzer, 1/120 Taler 10 ½ Heller 3 Pfennig, 1/120 Taler (?) 12 Heller 2 ½ Pfennig 21 Heller 6 Pfennig, 1/60 Taler Pfennig 1/210 Gulden 2 Pfennig 3 Pfennig Volkstümliche Bezeichnung Fettmännchen Zweier 1/96 Taler 4 Pfennig Dreier Vierer 6 Pfennig ½ Schilling Turnosegroschen 24 Pfennig Groschen 1/24 Taler, 3 Kreuzer, 1/21 Goldgulden Goldgulden Gulden Sechser Dukat ½ Carolin 5 Gulden Carolin 10 Gulden, 3 Goldgulden 245 246 https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 19. 160 Denomination in Nord- und Mitteldeutschland247 Denomination Äquivalente Volkstümliche Bezeichnung Körtling 1/84 Taler, Mariengroschen, 6 Hellerpfennig Mattier, Matthier Schilling 1/72 Taler, 4 Pfennig, ½ Mariengroschen 1 ½ Pfennig ½ Schilling 3 Stüber, 4 Grote Schilling 6 Stüber, 8 Grote 3 Schilling (baltisch) 3 Kreuzer 4 Schilling Taler 7 Schilling 1/6 Taler, ¼ Gulden 8 Schilling ¼ Taler 16 Schilling ½ Taler 32 Schilling Taler Mariengroschen 1/36 Taler 2 Mariengroschen 1/18 Taler 4 Mariengroschen 1/9 Taler 6 Mariengroschen 1/6 Taler, ¼ Gulden 12 Mariengroschen Taler, ½ Gulden 24 Mariengroschen Taler, Gulden Gröschel 3 Pfennig, 1/84 Taler, ¼ Groschen Groschen 1/24 Taler, 1/21 Goldgulden 2 ½ Groschen 1/12 Taler 6 Groschen ¼ Taler Ort 16 Gute Groschen Taler Gulden 18 Gröscher ¼ Taler Tympf, Ort ½ Reichsort Taler, 4 Albus, 3 Groschen Halbreichsort Reichsort ¼ Taler, 6 Groschen Ort Flindrich Gröschlein 2 Gröscher 3 Gröscher 4 Gröscher 6 Gröscher 8 Gröscher 12 Gröscher 247 Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 19. 161 1/192 Taler 1/120 Taler Witten, Blaffert 8 Heller Fettmännchen 1/96 Taler 3 Pfennig, 4 Heller Albus, Sechsling 1/84 Taler 6 Hellerpfennig Körtling, Gröschel 1/72 Taler 4 Pfennig, ½ Mariengroschen Matthier, Mattier 1/104 Taler 1/64 Taler 1/60 Taler 6 Pfennig, 21 Heller 1/52 Taler Schilling 1/48 Taler Schilling, 8 Heller, Albus, 6 Pfennig, ½ Groschen 1/40 Taler 2 Albus 1/36 Taler Mariengroschen 1/32 Taler Schilling, Albus 1/28 Taler Schilling Halbgroschen 1/26 Taler Mark 1/24 Taler Groschen, Dreimattier 1/21 Taler Groschen 1/16 Taler 2 Schilling Düttchen, halber Blamüser 1/14 Taler 2 Schilling 1/13 Taler 4 Stüber 1/12 Taler 2 Groschen 1/9 Taler 4 Mariengroschen Taler 12 Stüber 1/6 Taler ¼ Gulden ¼ Taler 24 Stüber Teston Taler ½ Gulden Drittel, Halbgulden Taler Gulden, 15 Schaf Zweidrittel Taler 32 Schilling Guldengroschen Doppelgroschen Blamüser ½ Taler 162 Denominationen in Süddeutschland248 ¼ Kreuzer ½ Kreuzer 4 Pfennig, 1/120 Gulden Kreuzer 1/60 Gulden 2 Kreuzer Halbbatzen 3 Kreuzer Groschen 4 Kreuzer Batzen 6 Kreuzer 3 Albus 10 Kreuzer Doppelgroschen Zehner, ½ Kopfstück 12 Kreuzer 6 Albus, 3 Batzen Zwölfer, Schreckenberger 15 Kreuzer 1/6 Taler, ¼ Gulden Ortsgulden 20 Kreuzer Zwanziger, Kopfstück 24 Kreuzer 12 Albus, 6 Batzen Doppelschreckenberger 30 Kreuzer Taler, ½ Gulden Halbgulden 60 Kreuzer Taler, 15 Schaf Gulden 120 Kreuzer Taler, 2 Gulden, 1 Taler Doppelgulden Albus 2 Kreuzer, 12 Heller 2 Albus 4 Kreuzer, 24 Heller 4 Albus 8 Kreuzer, Taler Blaffert 6 Albus 8 Albus ¼ Taler 12 Albus 24 Kreuzer ½ Batzen 2 Kreuzer, Albus Batzen 4 Kreuzer, 2 Albus 3 Batzen 12 Kreuzer Dreibätzner 6 Batzen 24 Kreuzer Sechsbätzner, Dicken 248 Halbbatzen Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 20 163 Denominationen in Nordost- und Nordwestdeutschland Denomination Äquivalente Flitter ½ Pfennig 2 Flitter Pfennig 3 Flitter 1 ½ Pfennig Volkstümliche Bezeichnung 4 Flitter 6 Flitter 24 Flitter Groschen Scherf ½ Pfennig 2 Scherf Pfennig 3 Scherf 1 ½ Pfennig 6 Scherf 3 Pfennig 12 Scherf 6 Pfennig Witten 4 Hohlpfennig, Schilling, 1/20 Schaf, 1/192 Taler, 1/10 Stüber 3 Witten 6 Witten ½ Stüber Ciffert 20 Witten 2 Stüber Schaf ¼ Stüber 2 ½ Witten Örtgen, Örtchen ½ Stüber Stüber 10 Witten, 4 Örtgen, 1/30 Reichstaler 2 Stüber 20 Witten, 4 Zyfert, 8 Örtgen Schaf 3 Stüber 1/10 Reichstaler Flindrich 6 Stüber 28 Stüber Gulden 30 Stüber Gulden 15 Schaf Gulden 27 Schaf Taler Schwaren 3 leichte Pfennig, 1/5 Groten 3 Schwaren 3 Pfennig 5 Schwaren Groten ¼ Groten Pfennig ½ Groten 2 Pfennig Groten 4 Pfennig, 1/144 Taler 2 Grote ¾ Stüber, 18 Witten, 1/36 Taler, 7 Örtgen Krumster 164 3 Grote 1/24 Taler 4 Grote 1/18 Taler, ½ Schilling 6 Grote 1/12 Taler 12 Grote 1/6 Taler, ¼ Gulden, ½ Mark 24 Grote Taler, Gulden 72 Grote Reichstaler, 360 Schwaren ¼ Mark 8 Grote, 6 Stüber ½ Mark 16 Grote, 11 ½ Stüber Mark 3 Kreuzer Böhm, Böhmisch 3 Kreuzer 2 Böhm, 2 Böhmisch 6 Kreuzer Der Taler als wichtigste Münzsorte in Deutschland Der Taler, dt. Schreibweise bis 1901 Thaler, ist ein Typus einer großen, von der Frühneuzeit bis ins 19. Jahrhundert bedeutenden europäischen Silbermünze. Silbermünzen, die vom zeitgenössischen Wert her einer goldenen Guldenmünze entsprachen, wurden erstmals 1486 in Hall in Tirol geprägt. Solche Münzen breiteten sich ab 1500 allmählich in ganz Europa und darüber hinaus aus. Die im böhmischen Joachimsthal (heute Jáchymov) geschlagenen Guldengroschen wurden zunächst „Joachimsthaler“ und später, entsprechend dem im Volksmund als „’s Tal“ bezeichneten Joachimstal, verkürzt „Thaler“ genannt, was zum Gattungsbegriff für Münzen dieser Größe wurde. Der gesetzmäßige Silbergehalt der verschiedenen Taler nahm von den Reichsguldinern (1524) bis zu den Vereinstalern von etwa 27,4 g auf 16,7 g Feinsilber ab. In Deutschland blieb der Taler in Form des Vereinstalers (1857–1871) bis zur Einführung der Mark die wichtigste große Silbermünze. Am 19. Mai 1908 wurde parallel zur Außerkurssetzung des Vereinstalers die Ausgabe von wertgleichen 3-Mark-Stücken beschlossen. Sie wurden im Volksmund weiterhin als „Taler“ bezeichnet. Auch außerhalb Deutschlands waren Silbermünzen in Talergröße beliebt; so leitet sich auch die Bezeichnung Dollar von der niederdeutsch/niederländischen Aussprache von Taler ab. 165 Vorläufer und Taler bis zur 3. Reichsmünzordnung Der Tiroler Guldiner → Hauptartikel: Guldiner Abbildung 13: RDR / ÖSTERREICH. Erzherzog Sigismund von Tirol, 1477-1496. Guldiner 1484, Hall Sincona, Auction 43, Los 2612, 4000 CHF RDR / ÖSTERREICH. Erzherzog Sigismund von Tirol, 1477-1496. Guldiner 1484, Hall. Dickabschlag von den Stempeln des 1/2 Guldiners. Stempelschneider Wenzel Kröndl. 31.45 g. Moeser/Dworschak 82. Von grösster Seltenheit / Of the highest rarity. Brustbild etwas nachgraviert / Bust partly overworked. Fast sehr schön / About very fine. Der Tiroler Guldiner von 1486 wurde auch Großer Groschen oder Großer Pfennig genannt und war der erste seiner Art. Er entstand, als man im mit neu entdeckten Silbervorkommen gesegneten Tirol auf die Idee kam, eine Silbermünze im Wert eines Guldens zu prägen. Aus Gold geprägte Gulden (siehe auch → Florentiner) hatten sich seit dem Spätmittelalter von Norditalien aus als beliebte Geldsorte für hohe Zahlungen verbreitet. Bei einem Wertverhältnis zwischen Gold und Silber von 11,58 : 1 musste der Guldiner ein Feingewicht von 29,9 g Silber haben. Bei einer Silberlegierung von 15 Lot = 937,5 ‰ entspricht das einer theoretischen Münzmasse (Raugewicht) von fast 32 Gramm. Tatsächlich ergaben Messungen, dass das Raugewicht zwischen 27,17 g und 32,02 g schwankte. So große Silbermünzen waren für die Zeit neu und konnten erst geprägt werden, nachdem einige technische Probleme gelöst worden waren. Die großen Unterschiede im Raugewicht scheinen darauf hinzudeuten, dass es sich hier weniger um eine Umlaufmünze als vielmehr um Repräsentationsprägungen handelte. Dies gilt auch für die vielen frühen Nachahmungen. Da die Münze dem Wert eines Guldens entsprechen sollte, wurde sie als „Guldiner“ bezeichnet. In der Folge blieb der Name „Guldiner“ oder „Gulden“, an der Silbermünze haften. Der Gulden aus Gold wurde nun als „Goldgulden“ bezeichnet – ein Pleonasmus. Der Guldiner wurde in 60 Kreuzer unterteilt, und im Laufe der Zeit setzte sich dieser Wert als Rechnungsmünze durch: 1 Gulden war die Maßeinheit für 60 Kreuzer, auch wenn die geprägte Münze höher bewertet wurde, weil der Silbergehalt der ausgeprägten Kreuzer stetig sank. Der sächsische Guldengroschen ab 1500 („Klappmützentaler“) → Hauptartikel: Klappmützentaler Der erste deutsche Guldengroschen wird im Kurfürstentum Sachsen (Friedrich der Weise, Albrecht der Beherzte und Johann der Beständige) herausgegeben. Diese sogenannten Guldenbzw. Fürstengroschen werden unter Albrecht dem Beherzten (†1500) und seinen Neffen Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen als „Klappmünzentaler“ geprägt. Sie 166 erhalten ihren Namen wegen der sogenannten Klappmützen, die die aufgeprägten sächsischen Herzöge zu jener Zeit tragen. Abbildung 14: Sachsen, Kurfürstentum, Friedrich III. der Weise, Kurfürst, und Johann der Beständige, 1489-1525, Guldengroschen o. J. (1508/1520), Annaberg Busso Peus, Auction 412, Los 1118, 340 Euro Sachsen, Kurfürstentum, Friedrich III. der Weise, Kurfürst, und Johann der Beständige, 1489-1525, Guldengroschen o. J. (1508/1520), Annaberg, Mzz. Kreuz auf der Vs., Klappmützentaler, Gemeinschaftsprägung mit Herzog Georg. Büste Friedrichs III. rechts / Büsten beider Herzöge mit Klappmützen. Dav. 9709, Schnee 19, Keilitz 44.1, 28.75 g; sehr schön. Bearbeitet, Henkelspur Sie werden zu 8 Stück auf die 15lötige Mark (Kölner Mark (?) zu 233,856 g) ausgebracht (sächsischer 8-Guldenfuß bzw. 8 8/15-Guldenfuß). Damit haben die Guldengroschen ein Raugewicht von 29,23g bzw. sie enthalten 27,40 g Feinsilber je Guldengroschen. Zu den Details siehe von Langenn (1838)249. 1 Guldengroschen = 7 Schreckenberger = 21 Groschen = 252 Pfennige 1 Guldengroschen = 27,40g Silber = 1 Rheinischer Goldgulden = 2,54g Gold Gold : Silber = 1 : 10,8 Vorsicht: In Sachsen beziehen sich viele Edikte auf Erfurter Gewichtseinheiten wie Erfurter Mark (1442–1490: 235,40g) oder Erfurter Lot. Arnold, P., Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763, in: Schweizerische numismatische Rundschau, Bd. 59 (1980) S. 54, berichtet, dass 1490 die Erfurter Mark als Münzgrundgewicht in Sachsen an die Kölner Mark zu 233,8555 g angeglichen worden ist. Anmerkung 1: Für die Schreckenberger gelten die Regeln von 1498. Anmerkung 2: Für die Zinsgroschen setzt man 1498 7 ½ Lot und 4 Grän Feinsilber an (1500: 8 Loth minus 5 Grän) und bringt 88 Stück auf die Mark aus, also 182⅓ Zinsgroschen (= 8,682 Gulden) auf die feine Mark Silber. Dem Beispiel folgen recht bald Kaiser Maximilian, viele süddeutsche und Schweizer Städte sowie der Kurfürst von Sachsen (1500), der Erzbischof von Bremen (1511), der Herzog von Kleve (1513) und die Stadt Köln (1516). Ab 1517 wird 14lötiges statt 15lötiges Silber verwendet. 1 Guldengroschen = 21 Groschen = 252 Pfennige = 25,578g feines Silber 249 Von Langenn, F. A., Herzog Albrecht der Beherzte, Stammvater des königlichen Hauses Sachsen: Eine Darstellung aus der sächsischen Regenten- Staats- und Cultur-Geschichte des XV. Jahrhunderts, grossentheils aus archivalischen Quellen, Leipzig, 1838. 167 Bereits 1492 und 1493 hatten die Münzstätten Zwickau und Schneeberg im silberreichen Kurfürstentum Sachsen Bartgroschen sowie ab 1496 Zinsgroschen geprägt. Die eigentliche Geschichte des Talers als Umlaufmünze beginnt dann 1500, als Kursachsen anfing, einen „groschen so einen gulden tut“ auszugeben. Der Kurfürst Friedrich der Weise erließ im Einvernehmen mit Herzog Albrecht, der durch seinen Sohn Georg vertreten war, und seinem Bruder Johann die sächsische Münzordnung von 1500, die als Muster für andere Münzstände und auch als Grundlage für die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts diente. Aus einer rauen Kölner Mark (= 233,86 g) sollten acht Münzen geschlagen werden. Diese Münze hatte also eine Masse von 29,23 g. Bei einem Feingehalt von 15 Lot = 937,5 ‰ betrug das Feingewicht formal 27,41 g Silber, d. h. es wurden 8 8⁄ 15 Münzen aus einer Kölner Mark Feinsilber geprägt. Seit ca. 1505 wurde der Feingehalt um 2 Grän auf 14 8⁄9 Lot = 930,6 ‰ vermindert, so dass das neue Feingewicht etwa 27,2 g betrug (zu Schwankungen der Masseangaben siehe z. B. Rittmann, Geldgeschichte, S. 725). Da das Münzbild den Kurfürsten und die beiden Herzöge mit Klappmützen zeigte, wurde der bis 1525 geprägte sächsische Guldengroschen später, nachdem sich die Bezeichnung Taler durchgesetzt hatte, als „Klappmützentaler“ bezeichnet. Er wurde in den Münzstätten Annaberg, Buchholz, Leipzig und eventuell auch in Wittenberg ausgemünzt. Der Schlicksche Guldengroschen 1519–1546 („Joachimstaler“) → Hauptartikel: Joachimstaler Auch im böhmischen Erzgebirge wurde ab 1516 Silber in großen Mengen abgebaut, und seit 1519 ließen die Grafen Schlick nach dem sächsischen Münzfuß – also 29,232 g rau und 27,202 g fein – riesige Mengen Guldengroschen schlagen. Nach ihrem Herkunftsort Joachimsthal wurden sie bald „Joachimsthaler“, später verkürzt „Thaler/Taler“, genannt. Dieser Name setzte sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts für alle Silbermünzen dieser Größe durch. Der Joachimsthaler trug auf der einen Seite das Bild des Ortsheiligen, des hl. Joachim, und auf der Rückseite das Löwenwappen Böhmens, weswegen die Münze alternativ auch als „Löwengroschen“ bezeichnet wurde. Ab 1536 wurde der Feingehalt des Joachimsthalers auf 14 Lot 8 Grän = 902,77 ‰ und damit auf 26,39 g Silber reduziert. Die erste Münze, die tatsächlich Taler heißt, wird im böhmischen Joachimsthal in Anlehnung an den sächsischen Standard von 1500 (8 8/15-Guldenfuß) geprägt: Der Joachimstaler Guldengroschen. 168 Abbildung 15: AUSTRIA, Schlick. Stephan, Burian, Heinrich, Hieronymous, and Lorenz. Counts, 15161526. AR Joachimstaler CNG, Auction 85, Los 1327, 1400 USD AUSTRIA, Schlick. Stephan, Burian, Heinrich, Hieronymous, and Lorenz. Counts, 1516-1526. AR Joachimstaler (41 mm, 28.97 g). Joachimstal mint. Struck circa 1517. Hl. Joachim standing facing slightly left, holding sack and shovel; S I across field; Schlick coat-of-arms of to left / Crowned lion rampant left. Davenport 8138. VF, “X” graffito in left field of obverse. Der Guldengroschen aus dem erzgebirgischen Joachimsthal in Nordböhmen wird etwa 1518– 1546 in großen Mengen geprägt und ist der Namensgeber des Talers. Er trägt auf dem Avers das Bild des Ortsheiligen Joachim und auf dem Revers den böhmischen Löwen, weswegen die Münze auch "Löwengroschen" genannt wird. 1 Joachimstaler = 60 Kreuzer = 21 Groschen = 252 Pf. 1 feine Mark = 8 Joachimstaler 12 Groschen 6 ½ Pf. (= 8,597 Joachimstaler) = 2166 ½ Pf.; 1 Joachimstaler = 27,202 g Feinsilber 8 Joachimstaler zu 29,23 g aus einer 14 8/9lötigen Mark Silber (233,84 g) später: 1 Joachimstaler = 68 Kreuzer später: 1 Joachimstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige ≈ 68 6/10 Kreuzer Der Husumer Taler ab 1522 → Hauptartikel: Husumer Taler Der Husumer Taler oder Husum-Taler ist die erste, auf dem Gebiet des heutigen SchleswigHolstein geprägte Talermünze. Der Husumer Taler wurde 1522 in Husum geprägt. Münzherr war Friedrich I., Herzog von Schleswig und Holstein – und gleichzeitig König von Dänemark und Norwegen. Der Husum Taler hat einen Durchmesser von 39 mm. Es gibt heute nur noch elf bekannte Exemplare, davon 8 in öffentlichem Besitz. • • Vorderseite: Bildnis Friedrich I. mit der Umschrift FREDERICUS o DEI o GRA o SLESVICEN o ET o HOLSAC o DUX o (Friedrich von Gottes Gnaden Herzog von Schleswig und Holstein). Rückseite: Wappenschild Friedrichs (Norwegen, Schleswig, Holstein und Stormarn) mit oldenburgischem Mittelschild; Umschrift MONET o NOVA o ARGENTA o HUSEMEN o 1522 o (Neues Husumer Silbergeld 1522) 169 Die Danielstaler → Hauptartikel: Danielstaler Abbildung 16: Jever, Herrschaft, Maria, 1536-1575 Reichstaler 1567, "Danielstaler" Busso Peus, Auction 419, Los 1866, 550 Euro Jever, Herrschaft, Maria, 1536-1575 Reichstaler 1567, "Danielstaler". Behelmtes Wappen / Daniel in der von Mauer umgebenen Löwengrube. Dav. 9340; v. Lehmann 6 C/b. 27.15 g; sehr schön Schrötlingsfehler Die Danielstaler sind Taler der Herrschaft Jever aus der Regierungszeit des Fräuleins Maria (1536–1575). Sie wurden ohne Jahreszahl und mit den Jahreszahlen 1561 und 1567 geprägt. Die Prägung ohne Jahreszahl hatte eine besondere Bewandtnis. Als die Reichsmünzordnung eingeführt wurde, hatte Maria von Jever sich auf Grund ihrer besonderen Lage entschieden, nicht nach der Reichsmünzordnung zu prägen, sondern weiterhin nach dem leichteren burgundischen Münzfuß und zunächst die Jahreszahl wegzulassen. Mit dieser Praxis war sie nicht allein. Der Reichstaler von 1566 → Hauptartikel: Reichstaler Die Versuche, eine reichseinheitliche, von allen Reichsständen akzeptierte Münzordnung zu schaffen, scheiterten auf den Reichstagen von 1524, 1551 und 1559. Stets weigerten sich einige Münzstände, die Bestimmungen einzuhalten. Allerdings hatten zwei der getroffenen Verfügungen Bestand: 1) Auf dem Reichstag in Esslingen 1524 war die Kölner Mark (= 233,856 g) als Münzgrundgewicht für das ganze Reich festgelegt worden. Sie wurde erst 1857 durch das Zollpfund zu 500 g ersetzt. 2) Auf dem Reichstag von Augsburg 1559 hatte sich endgültig die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich die ursprüngliche Einheit von Goldgulden = Silbergulden = 60 Kreuzer nicht mehr aufrechterhalten ließ. Der Goldgulden sollte 72–75 Kreuzer gelten. Der Reichsguldiner, der schon 1524 mit 63 Kreuzern und 1551 mit 72 Kreuzern bewertet worden war, wurde nun auf 60 Kreuzer, den traditionellen Wert des Guldens, heruntergesetzt. So sollten Rechnungsmünze und ausgeprägte Münze wieder zusammenfallen. Dies bedeutete aber auch, dass ab sofort Taler und Reichsguldiner zwei verschiedene Münzen waren: die großen, jetzt allgemein „Taler“ genannten Münzen mit einem Feingehalt von ca. 27 g und die um einiges geringer haltigen Reichsguldiner mit einem Feingehalt von 22,907 g. Letztere sind als die ersten (Silber- 170 ) Gulden im eigentlichen Sinne anzusehen. Sie wurden mit nennenswerten Prägezahlen unter dem Namen „Reichsguldiner“ oder „Guldentaler“ nur in Österreich und Nürnberg geprägt. Da die Taler bereits in großen Mengen im Reich umliefen und vor allem in Norddeutschland immer noch in großen Mengen geprägt wurden, weigerten sich viele Reichsstände, die Prägung des Reichsguldiners von 1559 auch nur in Erwägung zu ziehen. Auf dem Reichstag in Augsburg 1566 trug man dann der Realität Rechnung und erließ zur Reichsmünzordnung von 1559 eine Ergänzung, die auch den Taler in den Rang einer Reichsmünze erhob. Von diesem Reichstaler sollten – wie schon traditionell – 8 aus einer rauen Kölner Mark geprägt werden. Der Silbergehalt der Münzlegierung wurde allerdings etwas reduziert. Der Feingehalt sank auf 888,89 ‰ (damals: 14 Lot 4 Grän). Somit konnten genau neun Reichstaler aus einer Kölner Mark Feinsilber geprägt werden. Der Reichstaler hatte damit ein rechnerisches Feingewicht von 25,984 g bei einer Masse von 29,232 g. Der Reichstaler wurde in der Reichsmünzordnung von 1566 mit 68 damaligen Kreuzern bewertet. Er setzte sich nach den üblichen Einwänden relativ schnell überall im Reich und auch darüber hinaus durch. Ein großes Problem, das sich durch die ganze deutsche Münzgeschichte bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, war die ständige Münzverschlechterung. Betrügerische Münzherren reduzierten den Edelmetallgehalt ihrer Prägungen immer wieder, vor allem bei den kleineren Nominalen. Zu einer Zeit, da der Edelmetallgehalt einer Münze für deren Wert entscheidend war, bedeutete dies, dass Kleinmünzen wie Kreuzer, Groschen und Schillinge kontinuierlich an Wert verloren. Wurde der Reichstaler anfänglich mit 68 Kreuzern bewertet, so stieg er schnell auf 72 Kreuzer. Die Zeitgenossen beschwerten sich ständig über das „Steigen des Talers“; dies war Folge der Verschlechterung der Kleinmünzen. Nach der Hyperinflation der Kipper- und Wipperzeit wurden die Kleinmünzen ab 1623 ca. 40 Jahre lang stabil ausgebracht. Für einen Reichstaler mussten damals 90 Kreuzer bezahlt werden. Man gewöhnte sich an dieses lange Zeit stabile Verhältnis und sah den Reichstaler bald als Rechnungsgröße für 90 Kreuzer. In Teilen Norddeutschlands wurde der Reichstaler als Wert von 24 Guten Groschen, 36 Mariengroschen oder 48 lübischen Schillingen gesehen. Bald setzte aber wieder die Verschlechterung des Kleingelds ein, und der Reichstaler stieg erneut. Ganze Reichstaler nach dem Reichsmünzfuß wurden zusehends weniger ausgeprägt. Taler im 17. und 18. Jahrhundert Als im Laufe des 17. Jahrhunderts die Silberausbeute der Bergwerke im Heiligen Römischen Reich deutlich zurückging, gingen viele Münzherren dazu über, nur noch kleinere Teilstücke des Reichsspeziestalers zu prägen. Die Stelle der großen ('groben') Silbermünzen wurde zunehmend von ausländischen Prägungen übernommen. Vor allem die seit 1641 geprägten französischen Taler, die Écus blancs, bildeten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in weiten Teilen Deutschlands die Hauptumlaufmünze, und sie wurden dem Reichsspeziestaler gleichgestellt – um 1700 waren das 1 ⅓ (Rechnungs-)Reichstaler oder 2 Gulden –, auch wenn nicht alle dessen vollen Wert erreichten, da sonst nicht genügend grobe Sorten zur Verfügung gestanden hätten. Diese Situation führte zu verschiedenen Versuchen, durch die Herausgabe neuer – d. h. jeweils im Silbergehalt verringerter – Typen von Talermünzen die Situation zu stabilisieren (oder von ihr zu profitieren). In den Habsburger Erblanden wurde anstelle des Reichstalers ein Österreichischer Taler mit eigenem Münzfuß geprägt. 171 Für die Finanzierung des Siebenjährigen Krieges brachten verschiedene Münzherren – allen voran Friedrich II. von Preußen – ihre eigenen Münzen mit immer schlechterem Feingehalt aus (siehe Ephraimiten). Es wird auch von einer Dritten Kipper- und Wipperzeit gesprochen. Zudem wurden eigene und fremde Münzen in großem Umfang gefälscht (Heckenmünze). Auch Taler und Taler-Teilstücke waren in großem Umfang betroffen (siehe Münzstätte Leipzig – unter preußischer Besatzung). Erst nach Ende des Krieges normalisierte sich die Situation. Taler nach den ersten Münzreformen unter Preußischer Führung (1667–1690) In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sank der Silbergehalt der Kleinmünzen für längere Zeit auf 90 Kreuzer (24 Gute Groschen) pro Reichstaler; der Reichstaler wurde zur Rechnungsmünze, an der sich langfristige Verträge orientierten (siehe auch → Bancotaler). Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges breitete sich aber langsam wieder unterwertiges Geld aus. Zudem flossen wegen der zurückgehenden eigenen Talerprägungen verstärkt ausländische Talermünzen ins Land, die meist nach einem etwas leichteren Münzfuß geprägt waren. Beispiele sind die spanisch-niederländischen Philippstaler und französische Silbertaler (ecu d'argent). ⅔-Taler nach dem Münzrezess von Zinna (1667) Ein erster nennenswerter Versuch zur Ordnung der Verhältnisse war der Münzrezess von Zinna, der 1667 zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg geschlossen wurde. Der ausgeprägte, vollwertige Reichstaler und sein Rechenwert waren damals in Norddeutschland auf 105 (nochmals verschlechterte) Kreuzer im Wert gestiegen. Es wurde nun vereinbart, den Reichsmünzfuß nur für die ganzen Reichstaler beizubehalten. Für Teilstücke vom ⅔-Taler abwärts sollte statt des 9-Taler-Fußes ein 10,5-Taler-Fuß gelten. Dies entspricht genau der Rückführung der Rechengröße Reichstaler von 105 Kreuzern wieder auf 90 Kreuzer. Die nach dem Zinnaer Fuß ausgeprägten Stücke waren eigentlich unterwertige Scheidemünzen: Statt 25,98 g Feinsilber enthielten ein ⅔- plus ein ⅓-Talerstück nur noch 22,272 g Silber. Die „alten“, nach dem Reichsmünzfuß von 1566 ausgeprägten – also „in specie“ vorhandenen – Reichstaler wurden zur Unterscheidung nun Speciestaler oder Reichsspeziestaler genannt. 1668 schloss sich das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg den Zinnaer Vereinbarungen an. Da traditionell ein Gulden 60 Kreuzer repräsentiert, wurden die oft ausgeprägten ⅔-Taler auch Gulden genannt. Diese Zweidritteltaler wurden für längere Zeit ein vorherrschender Münztypus in Norddeutschland. Der Kuranttaler des Zinnaischen Münzfußes war ein Rechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer oder 36 Mariengroschen. Der alte Reichstaler war auf einen Wert von 28 Groschen gestiegen. Der Kuranttaler in Kursachsen wurde jedoch bei besonderen Anlässen ausgeprägt. • Beispiel: Kuranttaler Johann Georgs II. von 1678, St. Georg (Gewicht 23,32 g) – siehe Sächsische Münzgeschichte#Prägung im Zinnaischen- und Leipziger Münzfuß (1667– 1690–1763) Taler nach dem Leipziger 12-Taler-Fuß (1690) Den zweiten wichtigen Reformversuch stellt der Leipziger Rezess von 1690 dar; die Vertragspartner waren die gleichen, wie die des Zinnaischen Rezesses. Der Reichsspeziestaler war 172 inzwischen auf einen Wert von 120 Kreuzern gestiegen. Erneut würde der Münzfuß zur Ausprägung der Scheidemünzen angepasst und zu einem 12-Taler-Fuß übergegangen (12 Taler aus einer Gewichtsmark Feinsilber). Der rechnerische Silbergehalt eines Talers nach dem Leipziger Fuß sank auf nur noch 19,488 g. Der ganze Taler war wieder nur eine Rechengröße, die nun als Reichstaler (Rtlr., Rthlr.) oder Taler Courant (Kurantaler) bezeichnet wurde. Ausgeprägt wurden ebenfalls zunächst höchstens ⅔-Stücke. Dieser Münzfuß wurde 1738 zum Reichsfuß erhoben. Durch das glatte Verhältnis zwischen 9Taler- und dem 12-Taler-Fuß ergab sich ein vergleichsweise sehr übersichtliches Münzsystem, das bis ins 19. Jahrhundert Bestand hatte: So ergaben 2 ⅔-Stücke wieder genau einen Reichstaler nach dem Fuß von 1566. Reichsspeziestaler Reichstaler (Taler Courant) Gute Groschen Mariengroschen Gulden Kreuzer 1 1⅓ 32 48 2 120 ¾ 1 24 36 1½ 90 ⁄24 1 ⁄36 ⅔ 1 ⁄90 1 ⅔ 16 4 ⁄15 1½ 1 24 2 ⁄5 ⁄16 ⁄24 1 1 ⁄60 3¾ 2½ 60 1 Reichsspeziestaler Reichstaler (Taler Courant) Gute Groschen Mariengroschen Gulden Kreuzer ⁄32 1 ⁄48 ½ 1 ⁄120 1 1 1 1 Wenn man von den nach dem Zinnaer und Leipziger Münzfuß geschlagenen sächsischen Klippen und Gedenktalern absieht, die zwar gelegentlich die Aufschrift „1 Thal.“ oder „1 Thal. C:“, also ein „Taler Courant“, aufwiesen, aber tatsächlich Gedenkmünzen wie Sterbetaler und Schießtalerklippen waren, wurden Kuranttaler vor Mitte des 18. Jahrhunderts nicht geprägt. Bankotaler Von den in Amsterdam und Hamburg in den Jahren 1609 bzw. 1619 gegründeten Wechselund Girobanken wurden als Einlagen nur bestimmte Talersorten angenommen. Für derartige Stücke bürgerte sich der Name »Banco-Thaler« ein. In Hamburg verstand man darunter zunächst die Reichstaler, die dort als Grundstock für die neue Bank ab 1619 in großen Mengen hergestellt wurden. Bei der Bank von Amsterdam bildeten die in den Niederlanden geprägten Reichstaler die Grundlage, zu denen aber bald die Albertus- oder Kreuztaler kamen, die auch burgundische Taler genannt wurden250. Die Statthalter der habsburgischen Niederlande, Erzherzog Albrecht und seine Gemahlin Isabella von Spanien, ließen diese Geldstücke im Jahre 1612 erstmalig prägen. Infolge der Verbreitung des Albertustalers in Deutschland und der engen Handelsbeziehungen Hamburgs zu den Niederlanden nahm ihn die Bank in Hamburg als Bankotaler im gleichen Wert wie den im Silbergehalt besseren Reichstaler entgegen. Als die Reichstaler seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer mehr aus dem Geldumlauf verschwanden, fehlte in Deutschland ein dem Albertustaler entsprechender, für den Bankverkehr geeigneter deutscher Taler. 250 Bundesbank, XVII 173 Auf Vorschlag der Leipziger Kaufmannschaft ließ zuerst Kursachsen ab 1670 entsprechende Taler schlagen, die in der Aufschrift selbst als » Wechselthaler« bezeichnet wurden. Quelle: Bundesbank Einen weiteren Versuch zur Einführung eines Bankotalers unternahmen einige norddeutsche Länder auf dem Hamburger Münztag im Jahre 1695. Aber nur Brandenburg prägte die dort beschlossenen Taler aus. Die anderen Beteiligten sahen davon ab, denn der Kaiser und die süddeutschen Kreise hatten sich gegen diese Taler ausgesprochen, weil sie nicht den Reichsvorschriften entsprachen. Der niederrheinisch-westfälische Kreis stellte 1698 seinen Kreisständen frei, den niederländischen Münzfuß für die Taler zu übernehmen, was aber nur die Stadt Köln tat. Als Unterscheidungsmerkmal zu den Reichstalern brachte Köln die Bezeichnung »Burgundischer Fuß« auf den Talern an und gab das Verhältnis von Rauh- und Feingewicht durch den Bruch 31/36 wieder. Eine zu geringe Bewertung durch die Kreisstände ließ diese Taler aber bald wieder aus dem Umlauf verschwinden. Die Albertustaler hatten inzwischen in Osteuropa als Handelsmünze große Beliebtheit erlangt, die sich auch Kursachsen zunutze machen wollte. Es wurden deshalb zu Anfang des 18. Jahrhunderts in Sachsen ausdrücklich als Bankotaler bezeichnete Münzen geschlagen, die offensichtlich zum Umlauf in dem mit Sachsen in Personalunion verbundenen Polen gedacht waren. Auch das Herzogtum Braunschweig versuchte im Jahre 1747 für seinen Handel mit Hamburg einen Albertustaler zu schaffen, den jedoch die Hamburger Bank wegen des zu geringen Silbergehalts nicht als Bankgeld anerkannte. Es gab noch weitere Bemühungen, die niederländischen Taler aus ihrer führenden Rolle zu verdrängen. Neben Holstein unternahm besonders Preußen verschiedene Versuche hierzu. So sollten in Cleve hergestellte Piaster der Königlich Preußisch-Asiatischen Compagnie in Emden dem Handel mit Indien und China 174 dienen; für den Orienthandel waren Levantiner Taler nach dem Vorbild der Mariatheresientaler gedacht. Preußen versuchte auch, für den Handel mit den baltischen Staaten den Albertustaler noch einmal aufleben zu lassen. Ein Erfolg war allen diesen Bemühungen nicht beschieden, da Preußen nicht wie Hamburg oder die niederländischen Städte eine führende Stellung im Handel hatte251. Der Laubtaler Abbildung 17: BERN. Französischer Taler mit Berner Gegenstempel zu 40 Batzen o. J. Sincona, Auction 44, Los 5194, 425 CHF SCHWEIZ. BERN. Französischer Taler mit Berner Gegenstempel zu 40 Batzen o. J., Pau (Frankreich)/Bern. Gegengestempelt auf einen Ecu von Ludwig XV. Von 1769 aus der Mzst. Pau. Dreiblättriger Laubrand. 29.04 g. Zimmermann S. 26ff. D.T. 32. HMZ 2-231a. Schön-sehr schön / Fine-very fine. Die Einführung des Dezimalsystems (Frankenwährung) 1795 und 1803 in Frankreich und die 1810 erfolgte Herabsetzung der Sechslivres-Taler von 5.925 französischen Francs auf 5.80 Francs führte dazu, dass große Mengen dieser Münzen in die Schweiz flossen, darunter auch solche, welche stark abgeschliffen und untergewichtig waren. Sicherlich waren diese französischen Ecus die häufigsten großen Silbermünzen im Umlauf, und auch die Uhrenindustrie im Jura verbrauchte große Mengen dieser Münzen für Gehäuse. Bern verordnete deshalb 1813, dass alle Laub- und Sechslivres-Taler wenigstens 542 grains (28.788 g) wiegen müssten, um zu 39 Batzen akzeptiert zu werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift war allerdings sehr mühsam, weshalb in einer zweiten Verordnung vom 2. Juli 1816 bestimmt wurde, dass diejenigen Stücke, welche bei der Staatskasse eingingen, gewogen werden sollten. Nur solche Stücke, die mindestens 545 grains (28.948 g) wogen, wurden in der Münzstätte anschließend mit beidseitigem Gegenstempel und einem Laubrand versehen. Auch die Bevölkerung konnte (gegen eine Gebühr von 1 Rappen) Laubtaler kontermarkieren lassen. Nach etwa 660'000 gestempelten Ecus wurde die Aktion im Juli 1819 abgeschlossen. Zu den wichtigsten aus dem Ausland einströmenden Münzen gehörte der seit 1726 geprägte Écu aux lauriers, der hierzulande wegen der darauf abgebildeten Lorbeerzweige als Laub-, Lorbeer- oder Federtaler bezeichnet wurde. Zum Münzfuß der Laubtaler gibt es die unterschiedlichsten Angaben: Gesetzmäßig sollten 8 3⁄10 aus der Pariser Mark zu 244,753 g geschlagen werden; dies bedeutete ein Raugewicht von 29,488 g, was bei einem Feingehalt von 14 Lot 12 Grän = 916,66 ‰ eine Aufzahl von 9 3⁄55 und ein Feingewicht von 27,031 g ergab. Allerdings zeigten Untersuchungen Ende des 18. Jahrhunderts, dass diese Werte häufiger unterschritten wurden. Erst nach dem Aufkommen der Konventionstaler und der preußischen Reichstaler 251 Bundesbank XVIII 175 verlor der Laubtaler nach 1765 seine „Alleinherrschaft unter den groben Münzen“ in Deutschland. Der Konventionstaler (ab 1748) → Hauptartikel: Konventionstaler Abbildung 18: Sachsen, König Anton, Speciestaler (im Konventionsfuß), 1831252 Königreich Sachsen, König Anton, Speciestaler (im Konventionsfuß) 1831, Mmz. S, Münzstätte Dresden Abbildung 19: Habsburger bis 1806. Maria Theresia (1740 - 1780). Taler (Silber). 1780 S. F. [1815 1828]. Mailand Solidus, Auction 36, Los 531, 45 Euro Habsburger bis 1806. Maria Theresia (1740 - 1780). Taler (Silber). 1780 S. F. [1815 - 1828]. Mailand. Vs: Büste mit Schleier und Diadem rechts. Rs: Doppeladler mit bekröntem Brustschild unter Krone. 39 mm. 27,93 g. Hafner 36. Justierspuren, fast vorzüglich. Das Bestreben, sich von ausländischen Sorten unabhängig zu machen und das zerrüttete eigene Münzsystem mit den immer schlechter werdenden Kleinmünzen zu reformieren, führte 1748 in den Habsburgischen Erblanden zur Einführung eines neuen Münzfußes: Der Reichsspeziestaler, der um 1700 120 Kreuzer gegolten hatte, war bis auf 133⅓ Kreuzer gestiegen. Wie schon im norddeutschen Bereich unter preußischer Führung ging nun auch Habsburg daran, den Silbergehalt der ausgeprägten Großsilbermünzen herabzusetzen. Der neue „Taler nach dem Konventionsfuß“ wurde durch eine Verminderung seines Silbergehalts wieder auf 120 Kreuzer herabgesetzt. Bei dem theoretischen Silberwert eines Kreuzers https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Konventionstaler_Sachsen.jpg&filetimestamp=20050414222339& 252 176 von 25,984 g (Reichsmünzfuß) : 133,333 (aktueller Kurs des Reichsspeziestalers) = 0,195 g ergab das für die neue Münze eine Masse von 0,195 g • 120 = 23,386 g. Aus einer feinen Kölner Mark konnten so genau 10 Konventionstaler geprägt werden. Die Münzen nach dem Konventionsfuß waren aus Silber von 833,33 ‰ Feinheit. Die Konventionstaler hatten damit ein Raugewicht von 28,063 g. Um den neuen Münzfuß auf eine breitere Grundlage zu stellen, schloss Österreich 1753 eine Konvention mit Bayern zur Übernahme seines Münzfußes ab; seither wurden die neuen Taler als „Konventionstaler“ bezeichnet. In der Folge führten viele Staaten in Süd- und Westdeutschland das Konventionsgeld ein, allerdings ab 1754 mit einer Neubewertung des Talers: Er wurde nicht wie in Österreich mit 120 Kreuzern, sondern mit 144 Kreuzern bewertet; auf die Ausprägung der Münzen hatte dies jedoch in der Regel keine Auswirkung. Nach Friedensschluss 1763 übernahmen eine Reihe von Staaten in Norddeutschland den Konventionsfuß. Auch hier prägte man die Konventionsmünzen, rechnete aber – wie in Süd- und Westdeutschland – anders, nämlich weiterhin nach dem Reichstaler zu 24 Guten Groschen, dem ein Wert von ¾ Konventionstalern zukam; entsprechend tragen norddeutsche Konventionstaler des Öfteren die Aufschrift „SPECIESTHALER“. Traditionell wiesen Taler bisher keine Wertangaben auf, Teilstücke derselben konnten bei gleichem Münzbild nur an der Größe unterschieden werden, der Münzfuß war dem Normalverbraucher in der Regel unbekannt. Mit dem Aufkommen der Konventionstaler bürgerte sich der Brauch ein, die Aufzahl anzugeben, z. B. „X EINE FEINE MARK“ für den ganzen Taler, „XX EINE FEINE MARK“ für die halben Taler usw., womit der Silbergehalt eindeutig bestimmt war. Im Gebiet des heutigen Deutschland wurden Konventionstaler letztmals 1838 in Sachsen geprägt, aber dann auf Grundlage des Münchner (1837) und des Dresdner Münzvertrags (1838) durch die neue „VEREINSMÜNZE“ (s. u.) ersetzt. Der berühmteste Konventionstaler, der Maria-Theresien-Taler, war in Österreich bis 1858 gesetzliches Zahlungsmittel, wanderte aber bereits im 18. Jahrhundert in Massen nach Vorderasien und Nordafrika ab, wo er z. B. in Äthiopien bis 1945 die Landeswährung darstellte (Levantetaler). Er wurde vielfach im Ausland und wird auch heute noch mit der Jahreszahl 1780 offiziell von der Münze Österreich weitergeprägt. Der preußische oder Graumannsche Reichstaler (1750) → Hauptartikel: Graumannscher Münzfuß Abbildung 20: Brandenburg/Preußen, Friedrich II., 1740-1786. Reichstaler 1777 A, Berlin 177 Teutoburger, Auction 111, Los 1711, 110 Euro Brandenburg/Preußen, Friedrich II., 1740-1786. Reichstaler 1777 A, Berlin, Greisenantlitz. Olding 70, Davenport 2590, sehr schön Johann Philipp Graumann (ca. 1706–1762) schuf für Friedrich den Großen von BrandenburgPreußen einen neuen, heute als „Graumannschen“ bezeichneten Münzfuß. Während der Zinnaer, Leipziger und Konventions-Münzfuß immer noch einen Bezug zum Reichsspeziestaler gewahrt hatten, löste Graumann sich völlig von diesem Bezug. Stattdessen untersuchte er den Wert der umlaufenden Groschen und errechnete deren durchschnittlichen Silbergehalt. Weil traditionell 24 Groschen einen Taler bilden, verglich er den Silbergehalt von 24 Groschen mit einer feinen Kölner Mark. Es ergab sich eine Aufzahl von etwa 14 Talern pro Kölner Mark. Ein so geprägter Taler hat ein Feingewicht von 16,704 g, was bei einem Feingehalt von 12 Lot = 750 ‰ ein Raugewicht von 22,272 g ergibt. Dieser Taler bekam die Aufschrift „EIN REICHSTHALER“. Seit 1790 trug er auch häufig nur noch die Bezeichnung „EIN THALER“. 1809 übernahm man auch in Preußen den Brauch des Konventionsgeldes, die Aufzahl anzugeben: „XIV EINE FEINE MARK“. Mit der Ausprägung des Kuranttalers verschwand endlich auch die Diskrepanz zwischen Rechnungsmünze und Speziesmünze. Der Graumannsche Taler war äußerst erfolgreich: Der Doppeltaler, dem 3½ süddeutsche Gulden gleichgestellt waren, wurde 1838 zur „VEREINSMÜNZE“ der am Dresdner Münzvertrag beteiligten 18 deutschen Zollvereinsstaaten, wobei sich zehn von ihnen für die Übernahme des preußischen Taler-Systems entschieden; dieses wurde bis 1858 von elf weiteren deutschen Staaten übernommen. Im Wiener Münzvertrag von 1857 wurde der preußische Taler leicht modifiziert zum VEREINSTALER (s. u.). Obwohl bereits 1871 die Mark im (zweiten) Deutschen Reich eingeführt wurde, blieb der Graumannsche Reichstaler formal bis 1907 preußische Währungsmünze. Kuranttaler nach 1750 Nach Einführung der leichteren „Reich-“ und Konventionstaler von den führenden Münzständen prägten auch einige weitere deutsche Staaten Kuranttaler: • • • • • Lübeck-Stadt 1752: geprägt als „48 SCHILLING COURANT GELDT“ im lübischen 17-Gulden-Fuß = 11 ⅓-Taler-Fuß; Feingewicht: 20,634 g Sachsen-Weimar-Eisenach 1760: Konventionskuranttaler „13 ⅓ ST. EINE FEINE MARCK“; Feingewicht: 17,539 g. Dies ist der einzige Fall, dass der Konventionskuranttaler tatsächlich ausgeprägt wurde, obwohl die norddeutschen Staaten durchgängig in Konventionskurant rechneten: 1 Konventionstaler = 1 ⅓ Kuranttaler = zwei ⅔-Taler = vier ⅓-Taler usw. Hessen-Kassel 1776 und 1778: Sterntaler im 13 ¾-Taler-Fuß; Feingewicht: 17,008 g Hannover 1801: „Hannoverscher Kassentaler“ im 12 ⅓-Taler-Fuß; Feingewicht: 18,962 g Berg 1802–1806: Reichstaler im 24-Gulden-Fuß, der in Süd- und Südwestdeutschland gängigen Variante des Konventionsfußes, mit der Aufzahl: „XVI EINE FEINE MARK“; Feingewicht: 14,616 g 178 Zwei besondere Kuranttaler waren: • • Hannover 1749–1757: Kuranttaler nach dem Reichsfuß von 1738, d. h. dem Leipziger Fuß von 1690, wurden als Goldgulden geprägt im Wert von ½ bis 4 Taler. Die Talermünze trug die Aufschrift „½ GOLDGULDEN / 1 THAL. N. D. R. FUS“. Baden 1829–1830: Der „THALER ZU 100 KRZR / IM KRONENTHLR FUSS“ stellt den Versuch Badens dar, im Alleingang das Dezimalsystem in der Talerprägung einzuführen. In der konservativen Bevölkerung waren sie jedoch unbeliebt und wurden nur zwei Jahre lang geprägt, dennoch blieben sie bis 1875 im Umlauf. Die Werte: Raugewicht = 18,148 g, Feingehalt = 14 Lot = 875 ‰, Feingewicht = 15,879 g, Aufzahl = 148⁄11 Der Kronentaler (1755–1800 und länger) → Hauptartikel: Kronentaler Abbildung 21: Nassau, Wilhelm I., 1816-1839, Kronentaler 1817 C.T. Möller, Auction 63, Los 1009, 1400 Euro Nassau, Wilhelm I., 1816-1839, Kronentaler 1817 C.T., kleine Jahreszahl unter dem Wappenmantel, AKS 40, Dav. 741, Th. 227, Jg. 32 b, Prachtexemplar, winz. Sf., vz-st Ab 1755 ließen die Habsburger in den Österreichischen Niederlanden, dem heutigen Belgien, das zwar immer noch zum Heiligen Römischen Reich gehörte, sich innerlich aber schon längst daraus verabschiedet hatte, neue Taler prägen, die sogenannten Kronentaler. Sie lösten die Albertustaler ab, die gelegentlich auch in Deutschland nachgeprägt worden waren und eine wichtige Handelsmünze im Ostseeraum darstellten. Von diesen Brabanter Kronentalern oder Écus de Flandre gingen 9½ auf die raue Wiener Mark von 280,668 g, er wog also 29,54 g, was bei einem Feingehalt von 13 Lot 17 Grän = 871,53 ‰ ein Feingewicht von 25,75 g ergab. Ab etwa 1790, besonders aber nachdem Frankreich 1792 Belgien erobert hatte, breitete sich die heimatlos gewordene Münze rasch in Süddeutschland aus und verdrängte dort die Konventionstaler und die noch umlaufenden Laubtaler. Da der Taler auf Drängen Österreichs überbewertet wurde – 162 statt 158½ Kreuzer –, lohnte es sich nach dem Greshamschen Gesetz, die besseren älteren Taler einzuschmelzen und in minderwertigere Kronentaler umzuprägen. Als Österreich 1800 die Ausgabe einstellte, wurden die Kronentaler langsam knapp, so dass die süddeutschen Staaten ab 1809 mit eigenen Prägungen begannen. Die Münzdaten der brabantischen Kronentaler waren nicht bekannt, deshalb musste man sich nach den umlaufenden Münzen richten, die unterschiedlich abgegriffen waren. Das führte dazu, dass jeder der sieben ausgebenden Staaten oder Münzstände seine Kronentaler mit einem etwas anderen Gewicht und Feingehalt prägte, als Extremwerte beim Feingewicht werden in AKS 25,47 g 179 und 25,74 g genannt, bei Rittmann 24,89 g und 25,90 g. Dies macht die Kronentaler zu den unzuverlässigsten deutschen Kurantmünzen; trotz der Unterschiede wurden jedoch alle im Umlauf als gleichwertig behandelt. 1837 entschlossen sich die süddeutschen Staaten dann, zum Zweck der Vereinheitlichung ihr Münzsystem auf den Kronentalerfuß, der ungefähr einem 24½-Gulden-Fuß entsprach, umzustellen. Allerdings wurden die unzuverlässigen Kronentaler selbst nicht mehr geprägt, und sie verschwanden ab der Jahrhundertmitte langsam aus dem Umlauf, wurden aber noch 1858 in einer Zusatzvereinbarung der süddeutschen Staaten zum Wiener Münzvertrag von 1857 im Kurs von 162 Kreuzern bestätigt. Als 1837/38 die Prägung der Kronen- und der Konventionstaler eingestellt wurde, endete die Ausgabe von Speziestalern im heutigen Deutschland. Das 19. Jahrhundert: Taler auf dem Weg zur Einigung Der Vereinstaler → Hauptartikel: Vereinstaler Dieser ist im Grunde genommen nichts anderes als der preußische Taler, allerdings wurde er auf das neue, im Wiener Vertrag von 1857 festgelegte Grundgewicht von 500 g = 1 Zollpfund bezogen. Statt „XIV EINE FEINE MARK“, also 233,856 : 14 = 16,704 g, hieß es jetzt „XXX EIN PFUND FEIN“, was ein Feingewicht von 500 : 30 = 16,667 g ergab. Eine solche Differenz hätte früher eine Herabsetzung im Wert bedeutet, da sich aber im 19. Jahrhundert allmählich die Vorstellung durchsetzte, dass der Wert einer Münze nicht mehr vom Materialwert (= innerer Wert), sondern vom staatlich garantierten Wert (= äußerer Wert) abhing, wurde die neue Münze, die offiziell die Bezeichnung „VEREINSTHALER“ trug, mit dem alten Taler gleichgesetzt. Der Vereinstaler war bei einem Feingehalt von 900 ‰ deutlich leichter als der Graumannsche Taler: Er wog 18,519 g gegenüber 22,272 g. Der Vereinstaler wurde von 26 deutschen Zollvereinsstaaten sowie Österreich und Liechtenstein eingeführt. In Norddeutschland, den Taler-Ländern, wurde er in 30 Silbergroschen (in Sachsen 30 Neugroschen) eingeteilt, in den süddeutschen Gulden-Ländern galt er 105 Kreuzer (1 Gulden und 45 Kreuzer), in Österreich und Liechtenstein 150 Neukreuzer. In Deutschland wurde der Vereinstaler bis 1871 geprägt – als Doppeltaler in Sachsen sogar noch 1872, also nach Einführung der Reichswährung –, und er blieb im Umlauf im Wert von 3 Mark bis 1907. In Österreich wurde er bis 1867 geprägt und 1893 außer Kurs gesetzt. Allerdings lief zu der Zeit der weitaus größte Teil der österreichischen Vereinstaler im Deutschen Reich um; dort wurden sie erst 1901 eingezogen. Der einfache und doppelte Vereinstaler (Schreibweise bis 1901 Vereinsthaler) waren die gemeinsamen Silbermünzen der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die letzten deutschen Talermünzen. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, waren sie die Hauptkurantmünzen zur Zeit des Silberstandards bis 1871. 30 einfache Vereinstaler253 wurden aus einem Zoll- oder Neu-Pfund Feinsilber zu 500 g geprägt. Bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Feingewicht 16,666 g oder in damaligem Gewicht 1 Neu-Lot. 1 Taler entsprach in Preußen 30 Silbergroschen à 12 Pfenni(n)gen, in Sachsen 30 Neu-Groschen à 10 (Neu-)Pfennigen, in Hessen-Kassel 30 Silbergroschen à 12 Heller. In 253 https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinstaler 180 den süddeutschen Staaten, wo der Gulden die Basiswährung war, war der Taler in die GuldenUntereinheiten schlecht umrechenbar – was auch umgekehrt galt, z. B. Bayern: 1 Vereinstaler = 1 3⁄4 Gulden = 105 Kreuzer, der Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pfennig oder 8 Heller; ÖsterreichUngarn: 1 Vereinstaler = 1 1⁄2 Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer und später ab 1857 100 NeuKreuzer. Neben den Taler- und Guldenumlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wert- bzw. Gewichtsangabe oftmals z. B. nur in Form einer Randschrift – wie XXX (= Zählmaß) ein Pfund fein(es Silber). Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Siehe Goldmark. Er blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten 3-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort. Von 2002 bis 2010 entsprach das Silber-Feingewicht der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen (fein 16,65 g, rau 18,0 g bei 925/1000) fast exakt dem des Vereinstalers (fein 16,666 g, rau 18,52 g bei 900/1000) bei gleichem Durchmesser von rund 33 mm. Seit 2016 gibt es eine 20Euro-Gedenkmünze mit denselben Maßen und demselben Silbergehalt der 10-Euro-Gedenkmünze. Der Silbergehalt der 20-Euro-Münze entspricht damit auch wieder fast exakt dem Silbergehalt des Vereinstalers. Geschichte Mit dem Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 wurde der Doppeltaler = 3 1⁄2 Gulden als einheitliche „Vereinsmünze“ des Deutschen Zollvereins geschaffen, jedoch noch nicht unter dem Namen „Vereinstaler“. Der Doppeltaler besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie in Preußen, in Sachsen, in Hessen-Kassel und in den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war das Silber. Sieben Doppeltaler entsprachen einer „Feinen Mark“ (233,8555 g), hier der „preußischen“ Kölner Feinen Mark. Damit waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern (Graumannscher Münzfuß) und das süddeutsche Guldensystem mit 24 1⁄2 Gulden aus einer „Feinen Mark Silber“ in Form dieser gemeinsamen realen Umlaufmünze zusammengeführt, wobei die Talerländer im Münzgepräge den Wertschriftzug mit „2 Taler = 3 1⁄2 Gulden“ auf der Vereinsmünze begannen und die Guldenländer es mit „3 1⁄2 Gulden = 2 Taler“ andersherum ausführten. Dieser gemeinsame Doppeltaler erhielt im Volksmund auf Grund seiner großen Abmessung den ironischen Namen „Champagnertaler“ und war allgemein nicht sonderlich beliebt. Er galt rund 7 1⁄2 französische Franc international. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, Braunschweig und Hannover bei. Seit 1838 gab es somit schon fast eine einheitliche deutsche Währung, da ja ein „norddeutscher“ Doppeltaler = 3 1⁄2 Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das praktische Problem bestand nur darin, dass das kleine Scheidegeld (Heller, Pfennige, Kreuzer, Groschen) der Taler- und Guldenländer häufig nur mit „Umwechselverlust“ gegeneinander umtauschbar war und dass dazu noch viele ältere, noch nicht verrufene Kleinmünzen des 18. Jahrhunderts umliefen, die wertmäßig auf älteren Münzfüßen beruhten und daher mit der „neuen“ Zollvereinswährung ab 1838 nicht direkt wertmäßig vergleichbar waren. Auch wurden diese älteren Scheidemünzen in den anderen Zollvereinsländern teilweise auch ganz abgewiesen. 181 Zusätzlich liefen noch ältere Kurantmünzen, wie z. B. Kronentaler oder Taler und Gulden nach dem bis dahin geltenden 13 1⁄3-Taler-Fuß sowie gültige französische, niederländische und österreichische Münzen um, deren Kurse zur Vereinsmünze in Valvationstabellen festgelegt war. Ab etwa 1840 wurden jedoch die „neuen“ Kurantteilstücke der jeweiligen (Länder-)Vereinsmünze, wie einfache Taler, Dritteltaler, Sechsteltaler, halbe, einfache oder doppelte Gulden, die unterhalb des Nominalwertes der gemeinsamen Vereinsmünze lagen, unabhängig vom Emittenten überall im Zollverein akzeptiert, obwohl sie nicht extra im Gepräge das Wort „Vereinsmünze“ trugen. Sie entsprachen relativ zu ihrem Nominalwert dem Münzfuß der gemeinsamen Vereinsmünze, z. B. war ein 1⁄3 Taler sächsisch-courant genau 35 Kreuzer süddt. oder 1⁄6 Taler preußisch-courant genau 17 Kreuzer und 2 Pfennig süddt. wert. Zur Handelserleichterung gab es außerdem praktische Umrechnungstabellen für die Währungen der Länder mit norddeutschem Talermünzfuß, mit Bremer und Hamburger Münzfuß und denen mit süddeutschem bzw. österreichischem Guldenmünzfuß, die bis auf Pfennigbruchteile genau waren und zusätzlich noch Kurstabellen über häufige Goldmünzen, wie Friedrich d’or und Dukaten, enthielten. Einführung des Vereinstalers Abbildung 22: Johann, 1854-1873, Vereinstaler 1871 B, Dresden Busso Peus, Auction 413, Los 1941, 200 Euro Johann, 1854-1873, Vereinstaler 1871 B, Dresden, auf den Sieg über Frankreich. A./K./S. 159, Dav. 898, J. 132 Kahnt 473 Vorzüglich/Stempelglanz Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 bezog schließlich auch Österreich sowie fast alle weiteren Zollvereinsstaaten in die Münzunion ein. Als Hauptsilbermünzen wurden der einfache und doppelte Vereinstaler anstelle der bisherigen „Vereinsmünze“ festgelegt, die nun auch in den Guldenländern im jeweiligen landestypischen Design eingeführt wurden. Der neue Münzfuß war das Zoll- oder Neu-Pfund zu 30 NeuLot oder 500 Gramm. Der Unterschied der Silberfeingewichte zwischen den älteren Talern und Gulden auf Markgewichtsbasis (geprägt ab 1750 bis 1856) zu den neuen auf Zollpfundbasis (ab 1857) war z. B. bei den einfachen Talern mit 16,704 g zu 16,666 g nur minimal, so dass es im praktischen Geldverkehr zu keinem Geld-Kursunterschied zwischen den alten „Vereinsmünzen“ und den neuen „Vereinstalern und -gulden“ kam. Zusätzlich wurde noch eine goldene Vereinskrone (50 ein Pfund fein) und eine halbe Vereinskrone (100 ein Pfund fein) vertraglich eingeführt und von vielen Ländern geprägt; allerdings in meist nur geringer Stückzahl. Diese Vereins-Goldkrone wurde 1871 nicht zur Basis der neuen Goldmark in Deutschland bzw. später in Österreich. 182 Mit dem Ausscheiden von Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reiches wurden noch bis zur Einführung der Goldmark im Jahr 1871 Vereinstaler für den Umlauf geprägt. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872. Ab 1871 passte der Vereinstaler als Silber-Kurantmünze nicht mehr in das Mark-System mit seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am 15. November 1876 in Deutschland ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1. Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges sowie die älteren einfachen Taler nach dem alten von Martin Kröncke entwickelten 14-Taler-(Mark-) Münzfuß sogar ab 1750 (!) blieben bis zum 1. Oktober 1907 als gesetzliche Zahlungsmittel im Wert von 3 Mark gültig. Der Taler war in der Bevölkerung derart populär, dass ab 1908 Reichsmünzen im Wert von 3 Mark bis in die Zeit der Weimarer Republik geprägt wurden. Länder mit Vereinstalerprägung Der Feingehalt betrug für Vereinstaler 16,667 g, für Doppeltaler 33,408 g. Abweichungen davon sind angegeben. Länder mit Vereinstalerwährung Herzogtum Anhalt Großherzogtum Baden Königreich Bayern Herzogtum Braunschweig Prägezeit Münzstätten Randschrift Vereinstaler Doppeltaler 1858–1869 1839–1855 Berlin GOTT SEGNE ANHALT MÜNZVERTRAG VOM 24. JA1857–1871 1841–1855 Karlsruhe NUAR 1857 XXX EIN PFUND FEIN bzw. 1857–1871 1837–1869 München GOTT SEGNE BAYERN Braunschweig bis 1859; 1858–1871 1842–1856 NEC ASPERA TERRENT Hannover ab 1864 1841–1855 Freie Stadt Frankfurt 1857–1865 1860–1866 Frankfurt (Feingehalt: 33,333 g) 1854–1855 STARK IM RECHT Königreich Hannover 1857–1866 1862–1866 Hannover (Feingehalt: 33,333 g) NEC ASPERA TERRENT Kurfürstentum Hessen (inoffiziell Hessen-Kassel) Großherzogtum Hessen 1858–1865 1840–1855 (Feingehalt: Kassel 33,41 g) GOTT MIT UNS 1857–1871 (Feingehalt: 16,67 g) 1839–1854 (Feingehalt: Darmstadt 33,41 g) MÜNZVERTRAG VOM 24. JANUAR 1857 183 (inoffiziell HessenDarmstadt) Fürstentum Hohenzol– lern-Hechingen Fürstentum Hohenzol– lern-Sigmaringen Fürstentum Lippe 1844–1846 Stuttgart 1841–1847 Stuttgart 1860 und 1866 1843 Berlin Fürstentum Liechten– 1862 Wien stein 1848 (Taler, FeingehGroßherzogtum Meck- alt:16,704 g); – Berlin lenburg-Schwerin 1864 (Vereinstaler) Großherzogtum Meck1870 – Berlin lenburg-Strelitz 1840–1854 Herzogtum Nassau Großherzogtum Oldenburg 1859–1864 1846 (Feingehalt: 16,704 g) CONVENTION*VOM*30JULY*1838* CONVENTION*VOM*30JULY*1838* MÜNZVERTRAG VOM 24. JANUAR 1857 KLAR UND FEST GOTT SCHIRME MECKLENBURG Wiesbaden 1860 (Feingehalt 33,333 g) Hannover; 1840 (33,408 g) 1858–1866 Wiesbaden (Doppeltaler) Wien (alle Doppeltaler); Kaisertum Österreich 1857–1867 Königreich Preußen 1857–1871 Fürstentum Reuß äl1858–1868 tere Linie (Greiz) Fürstentum Reuß-Lo– benstein-Ebersdorf 1839–1856 (Feingehalt: Königreich Sachsen 16,704 g) 1857–1867 Kremnitz; Karlsburg; Mailand; Venedig Berlin; 1839–1856 Hannover (ab GOTT MIT UNS 1858–1871 1866); (Feingehalt: Frankfurt (ab 33,333 g) 1866) 1840–1854 Berlin 1848 Berlin 1839–1856 Dresden GOTT SEGNE SACHSEN 184 1857–1871 Herzogtum SachsenAltenburg Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Herzogtum SachsenCoburg und Gotha 1841 (Feingehalt: 16,704 g) 1858–1869 1841 (Feingehalt: 16,704 g) 1858–1870 1841–1852 (Feingehalt: 16,704 g) 1857–1861 (Feingehalt: 33,333 g) 1841–1852 Dresden 1840–1855 (Feingehalt: Berlin 33,408 g) 1841–1854 Dresden 1862–1870 Herzogtum SachsenMeiningen 1859–1867 Fürstentum Schaumburg-Lippe 1857 1860 und 1865 (Feingehalt: Hannover 33,33 g) Fürstentum Schwarz1859–1870 burg-Sondershausen Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Un1858–1867 terherrschaft Sondershausen) 1841–1854 München 1841–1854 Berlin 1841–1845 Berlin Berlin; Fürstentum Waldeck1859 und 1867 1842–1856 Pyrmont Hannover (1867) Königreich Württem1857–1871 Stuttgart berg Länder mit Vereinsguldenwährung Länder mit Vereinsgulden- statt Vereinstalerwährung waren Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Frankfurt/M., Nassau, Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Gotha (im Fürstentum Coburg) sowie Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft Rudolstadt). Als Münzgrundgewicht wurde in Artikel X die Kölner Mark mit 233,855 Gramm festgelegt. Aus diesem 185 Münzgrundgewicht wurden 24 1/2 Gulden geprägt (Artikel II des Vertrages), der Gulden gemäß Artikel III in 60 Kreuzer unterteilt. 1842 trat Luxemburg ohne genaue Festlegung der Hauptwährungsmünze dem Münzverein bei. Ab 1857 prägten auch die Vereinsguldenländer und Österreich den einfachen und doppelten Vereinstaler zusätzlich zum Gulden. Wertvergleich bei Kleinmünzen Einige Beispiele für die Schwierigkeiten beim Kleinmünz-Wertvergleich zwischen Vereinstalern und Vereinsgulden aus der Zeit von 1838 bis 1871(76): 2 Taler (norddt.) = 3 1⁄2 Gulden (süddt.), daraus folgen … 60 (Silber-, Neu-) Groschen (norddt.) = 210 Kreuzer (süddt.) 1 Groschen = 3 1⁄2 Kreuzer 6 Pfen(n)ing (z. B. preußisch) = 7 Pfennig (süddt.) 5 (Neu-) Pfennig (sächsisch) = 7 Pfennig (süddt.) Hinzu kommen noch die Kurant-Umrechnungskurse zwischen denen der Hamburger und Bremer Währung, die nicht zum Münzverein gehörten: Hamburg (1 Mark = 16 Schilling = 192 Pfennig): 17 Mark (Hamburg) = 7 Taler (preußisch bzw. norddt.) 1 Schilling (Hamburg) = 9 9⁄34 Pfenning (preußisch) Bremen (1 Taler Gold = 72 Grote = 360 Schwaren): 100 Taler Gold (Bremen) = 112 Taler (preußisch bzw. norddt.) 1 Groten (Bremen) = 5 3⁄5 Pfenning (preußisch) An diesen wenigen Beispielen ist gut erkennbar, dass zwar die Hauptkurantmünzen schon ab 1838 gut vergleichbar waren – es aber mit den kleinen Scheidemünzen doch erhebliche „Rundungs“-Probleme beim Preisvergleich geringwertiger Güter zwischen den verschiedenen Zollvereinsländern sowie Hamburg und Bremen gab. Numismatische Bedeutung Da der Vereinstaler während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreiches kursgültig war, bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. So gibt es auch Vereinstaler der nach 1866 erloschenen Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel sowie der Freien Stadt Frankfurt. Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“. 186 Da einfache Vereinstaler weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte deutsche Silbermünzen in Mark-Währung, liegen die Preise für diese Taler gewöhnlich auch niedriger als bei den genannten Silbermünzen des Kaiserreichs bei vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen. Lediglich die wesentlich selteneren Doppeltaler und die schon ab 1876 verrufenen (Vereins-) Gulden erzielen höhere Sammlerpreise. Speziestaler254 Der Speciestaler, auch Speziestaler, ist ein vom 17. bis zum 19. Jahrhundert verbreiteter Typ von Silbermünzen, der sich am 9-Taler-Münzfuß des originalen Reichstalers orientiert. In historischen Quellen findet sich oft die Schreibweise Speciesthaler, in skandinavischen Quellen die Bezeichnung Speciesdaler. Auch eine Kurzbezeichnung als Species war üblich. Allgemeines Die Reichsmünzordnung des Heiligen Römischen Reiches von 1566 legte fest, dass 9 Reichstaler aus einer feinen Kölnischen Mark Silber (ca. 234 g) zu prägen seien. Der offizielle Reichstaler nach dem 9-Taler-Fuß hatte somit einen Gehalt an Feinsilber von rechnerisch 25,984 g. Speciestaler war im 18. und 19. Jahrhundert eine geläufige Bezeichnung im (nord-) deutschen und skandinavischen Raum. Der Wortbestandteil -taler geht auf die in Nachfolge des Joachimsthaler Guldiners zurück. Der Wortbestandteil Spezies geht auf lat. species 'Gesicht' oder mittellat. 'Brustbild' zurück: Speciestaler sind meist Silbermünzen mit ausgeprägtem Kopf- oder Brustbild des Münzherrn. Beispiele dazu siehe Münzstätte Dresden/Die Münzen der Münzstätte und Münzstätte Leipzig/Endgültige Schließung – Speciestaler der Kurfürsten Friedrich Christian und Friedrich August III. Siehe auch: • • Wechseltaler – Münzgeschichte, Bewertung des Speciesreichstalers in Zinnaische Währung Taler auf die Verleihung des Hosenbandordens und auf das St. Georgenfest – Ausgabe eines Talers sowohl als Speciesreichstaler als auch als Kuranttaler (eine ausgeprägte Rechnungsmünze). Regionale Ausprägungen Heiliges Römisches Reich • • • 254 Hannover: Speciesthaler (1738–1802) in 8/9 Feinheit nach dem 9-Taler-Fuß Hamburg: Speziesbanktaler (3 Bankmark) in 8/9 Feinheit nach dem 9-Taler-Fuß Österreich https://de.wikipedia.org/wiki/Speciestaler 187 feiner Konventionsspeciesthaler (Feingehalt 24,808 statt 25,984 g) in 5/6 Feinheit (10 Speciestaler aus der rauen Wiener Mark oder 10 aus der feinen Wiener Kölnischen Mark) o ab 1852 ab in 9/10 Feinheit o Siehe auch: Schmetterlingstaler – Beschreibung der Münzen: Umrechnung der Nominale des Reichsmünzfußes in Nominale des Leipziger Münzfußes Dänemark mit Schleswig und Holstein • • • • seit vor 1619 Speciesdaler (4 Rigsmarker zu 20 Skillinger Currentmönt) im 9 ¼-TalerFuß seit 1776 auch nur Species; in den Herzogtümern Schleswig und Holstein ab 1788 = 60 Schillinge schleswig-holsteinisch Courant Species, Rigsdaler Species und Speciesdaler wurden von 1800 bis 1808 unter Christian VII., etwa von 1825 bis 1838 unter Friedrich VI. und 1848/49 unter Friedrich VII. geprägt. auch noch Prägung einer 2-Rigsdaler-Münze im 9 ¼-Taler-Fuß 1868 unter Christian IX. Feingehalt: 14-löthiges Silber = 875/1000. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in Schleswig und Holstein auch ⅔ Species (40 Schillinge), ⅓ Species (20 Schillinge), 1/6 Species (10 Schillinge), 1/12 Species (5 Schillinge) und 1/24 Species (2 ½ Schillinge) im Umlauf. Polen • • ab 1697 Konventionsspeziestaler (unterteilt in 8 Złote polski) nach dem Wiener 10-Taler-Fuß in 5/6 Feinheit 1787–1791 Reduzierung der Feinheit auf 13/16 Andere Länder • Norwegen: ab 1814 Speciedaler von ⅞ Feinheit (5 Rigsort zu 24 Skilling) Der Bremer Taler Gold aus Silber Mitte des 18. Jahrhunderts führte die Hansestadt Bremen die Goldwährung ein, die auf dem französischen Louis d’or beruhte. Ein Louisdor wurde mit rund 5 Talern bewertet. Der Taler Gold wurde als eigenständige Münze nie geprägt. Erst 1863, 1865 und 1871 gab die Stadt drei Gedenkmünzen in Silber mit der Aufschrift „EIN THALER GOLD“ aus. Er wurde in 15-löthigem Silber geprägt (986,11/1000) und wog 17,539 g bei einem Feingehalt von 17,269 g. Da die Bremer Sorten sich in keiner Weise in das System der neuen Reichswährung einpassen ließen – der Taler Gold entsprach 3,3214 Mark –, waren sie die ersten, die bereits 1872 aus dem Verkehr gezogen wurden, während die Vereinstaler deutschen Gepräges bis 1907 umliefen und dann ab 1908 durch das neue 3-Mark-Stück ersetzt wurden – den, wenn man so will, letzten Kuranttaler. 188 Taler außerhalb des Kerngebiets des Heiligen Römischen Reichs Der Taler, der 1493 vom schweizerischen Stadtstaat Bern übernommen worden war und schon bald in fast dem gesamten Gebiet der Alten Eidgenossenschaft unentbehrliche Handelsmünze wurde, gab ab 1795 dem von Bern, anschließend von der helvetischen Regierung und zuletzt zwischen 1812 und 1835 von den Kantonen Aargau, Appenzell Außerrhoden, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Tessin, Waadt und Zürich herausgegebenen 4-Franken-Stück (zu 40 Batzen) den Namen. Inoffiziell wurden auch die nach 1850 herausgegebenen 5-FrankenStücke des 1848 gegründeten schweizerischen Bundesstaates da und dort Taler genannt, etwa in Appenzell, im Berner Oberland oder im St. Galler Rheintal. Taler außerhalb des deutschsprachigen Raums Abbildung 23: Nikola III. Zrinski-Taler geprägt in Gvozdansko (Kroatien), Anfang des 16. Jh.255 Bereits sehr früh wurden Taler auch außerhalb des heutigen Deutschland geprägt: • • • • • • • • • • in Spanien seit 1497 als Acht-Reales-Stück oder Peso oder Piastra, der sich auch über das spanische Kolonialreich ausbreitete und von dem sich der US-amerikanische Dollar ableitet; in Ungarn seit 1499. in den südlichen Niederlanden, dem heutigen Belgien, durch Kaiser Karl V. der Karolintaler seit 1520; spätere Taler waren der Philippstaler, der Burgundische Reichstaler, der Patagon oder Albertus- oder Kreuz-Taler, der Dukaton und der Kronentaler; in den nördlichen, den heutigen Niederlanden als Rijksdaalder seit 1583; seit 1575 gab es schon den geringerhaltigen Löwentaler; spätere Taler waren der Patagon oder Silberdukat und der Dukaton oder „Silberner Reiter“; in Dänemark als Sölvgylden, also Silbergulden, seit 1516, die spätere Bezeichnung lautet Rigsdaler; in Schweden als Riksdaler seit 1534. in England als Crown seit 1551 und die Cromwellcrown Oliver Cromwells aus der kurzen Zeit der englischen Republik in Italien, das territorial und monetär ähnlich zersplittert war wie Deutschland, als Tallero, Ducatone (1551 in Mailand), Scudo (1588 im Kirchenstaat), Piastra u. a.; in Polen und Litauen seit 1578; der deutsche Taler wurde dort Joachimik genannt; in Frankreich als Écu, Louisblanc oder Louis d’argent seit 1641; die deutschen Taler wurden dort schon vorher als Jocondales, also verballhornte Joachimstaler, bezeichnet; Silverije (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nikola_III._Zrinski_(1489-1534.).JPG ), „Nikola III. Zrinski (1489-1534.)“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode 255 189 • • in Russland als Rubel seit 1704; die deutschen Taler hießen dort Jefimok. in Kroatien in den 1520er und 1530er Jahren in Gvozdansko, dem Besitz von Fürst Nikola III. Zrinski Einteilungskriterien für Taler Talername nach dem Münzbild: Bsp.: Schmetterlingstaler aus der Zeit der Gräfin Cosel Abbildung 24: Sachsen - Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Friedrich August I. der Starke, 1694-1733 Möller, Auction 74, Los 632, 3400 Euro Sachsen - Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Friedrich August I. der Starke, 1694-1733. Sammleranfertigung o. J. (1709), Schmetterlingstaler zu 32 Groschen, Dav. vgl. 1616. Schnee, vgl. 1007, vz+ Abbildung 25: Bern, Taler 1798 Sincona, Auction 25, Los 2071, 6000 CHF Bern, Taler 1798. Stempelkoppelung. Die Vorderseite zeigt das gekrönte Berner Wappen in einem schmalen Oval. Rv. Stehender breiter Krieger in einem vertieften Oval. Unten die kleine Jahreszahl. 29.12 g. D.T. 509 (Av.)/508 (Rv.). HMZ 2-218f (Av.)/218e (Rv.). Von großer Seltenheit. Prachtvolle Erhaltung. Fast FDC. Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine Verwechslung der Prägestempel. Der Stempel für die Rückseitenprägung weist bereits leichte Rostspuren auf, was darauf schließen lässt, dass die erste Ausprägung der Taler von 1798 diejenige mit dem breiten Krieger war (D.T. 508) und danach eine weitere Prägung mit dem schlanken Krieger erfolgte (D.T. 509). Dabei benutzte man wohl versehentlich einen "alten" Rückseitenstempel für die ehemalige Prägung mit dem breiten Krieger. Taler 1798 . Muled dies. The obverse shows the Bern arms in a small oval frame. Rev. A standing broad warrior in a recessed oval frame. The small date below. 29.12 g. D.T. 509 (Av.)/508 (Rv.). HMZ 2-218f (Av.)/218e (Rev.). Of great rarity. Beautiful quality. Almost uncirculated. Obviously this coin was struck with dies that were not meant to be used together. The reverse die shows light rust marks. From this we can draw the conclusion that the first issue of the 1798 taler was with the broad warrior (D.T. 508) and after that an issue with a narrow warrior was minted (D.T. 509). In this case an old reverse die was used that had been used for the broad warrior issue. Unterscheidung von Talern • • • nach dem Münzherren: Cromwelltaler nach persönlichem Anlass: Hochzeitstaler, Eintrachttaler, Sterbetaler nach soziokulturellem Anlass: Fleißtaler, Schützentaler 190 • • • • • • • • • • nach historischem Anlass: Geschichtstaler, Reformationstaler, Siegestaler, Vikariatstaler (sächsische und kurpfälzische), Schmalkaldischer Bundestaler, Purimtaler, Locumtenenstaler, Taler auf die Einnahme von Gotha (1567), Taler auf die Verleihung des Hosenbandordens und auf das St. Georgenfest, Blutdollar nach Münzbild: Kreuztaler, Schwerttaler; Madonnentaler, Andreastaler, Bettlertaler, Christophtaler, Georgstaler; Rosstaler, Schmetterlingstaler, Erbländischer Taler, Wildermannstaler, Hurenkarrentaler, Luftpumpentaler, Achtbrüdertaler, Beichlingscher Ordenstaler, Weidenbaumtaler, Lichttaler, Pallastaler, Gluckhennentaler, Sterntaler, Corona Danica, Dreibrüdertaler (Kursachsen), Danielstaler nach ausgebendem Münzstand: Philippstaler, Burgundischer Reichstaler, Albertustaler, Brabantertaler, Zürcher Taler nach Abmessungen: Breiter Taler, Dicktaler, Löser nach der Stempelkopplung: Zwittertaler nach der Funktion: Bankotaler; Kassentaler; Ausbeutetaler; Levantetaler; Wechseltaler nach der Wertigkeit: Kippertaler nach der Münzaufschrift: Spruchtaler Emblematische Taler: Wahrheitstaler; Mückentaler nach politischem Anlass: Wasertaler Weiterhin wird unterschieden zwischen Speciestalern und Kuranttalern. Speciestaler bedeutet zum einen tatsächlich zum gültigen Münzfuß ausgemünzter Taler im Gegensatz zur reinen Rechnungsmünze oder zu auf Taler lautendem Papiergeld. Zudem kam es nach 1566 zunehmend zur Ausprägung von Talern, mit einem gegenüber dem offiziellen Reichstaler herabgesetzten Silbergehalt (s. o.). Diese schlechteren, tatsächlich umlaufenden Taler wurden im Gegensatz zu ursprünglichen Reichstaler (= Speciestaler) als Kuranttaler bezeichnet. Genauso, wie Friedrich II. von Preußen sich nicht scheute, seinen frisch auf 16,4 g Feinsilber abgewerteten Taler mit der Aufschrift „Reichsthaler“ zu schmücken, prägten andere Münzstände später ihren ebenso vom Münzfuß von 1566 abweichenden Talern die Bezeichnung „Speciesthaler“ auf. Diese Art „Etikettenschwindel“ verwirrte nicht nur die Zeitgenossen, sondern erschwert auch heute das Verständnis der realen Wirtschaftsgeschichte. Besonderheiten • • • Wichtig zu wissen ist, dass nicht immer ein Gepräge, das einen Talernamen trägt, auch ein Taler, also eine Münze ist. Bekannte Beispiele dafür sind Hustaler, Kleetaler, die Philippstaler, die im 17. Jahrhundert verkleinert nachgeprägt wurden, die Locumtenenstaler mit hohem Relief und die Luftpumpentaler, die mit gleichem Münzbild als Medaille und Reichstaler geprägt wurden unter etlichen anderen talerförmigen Medaillen mit einem Talernamen. Der Kuranttaler im Wert zu 24 Groschen war die Haupteinheit der Währung nach dem Vertrag von Zinna (1667). Er war ein Rechnungsbegriff. Dennoch wurde er für seltene Gedenktaler in einigen Fällen ausgeprägt. Obwohl er durch sein Gewicht als Kuranttaler erkennbar ist, wird er mitunter nicht genau von den Speciesreichstalern unterschieden. Ein Beispiel dafür ist der Taler auf die Verleihung des Hosenbandordens und auf das St. Georgenfest von 1678 Es gibt auch Goldabschläge von Talerstempeln im mehrfachen Dukatengewicht, die umlauffähig waren z. B. das 10-Dukaten-Stück, ein Goldabschlag von den Stempeln des 191 Weidenbaumdoppeltalers sowie der Gluckhennentaler als Goldabschlag im Mehrfachdukatengewicht. Die Mark Mark (1871–1923) Nach dem Sieg über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg (1870/71) und der Gründung des Deutschen Reichs am 18. Januar 1871 beschloss der Reichstag bereits am 4. Dezember 1871 das erste Reichsmünzgesetz. Das Gesetz enthält zwei besonders wichtige Bestimmungen. Erstens wird eine einheitliche Reichswährung, die in 100 Pfennige unterteilte Mark, eingeführt. Zweitens war die Mark als goldgedeckte Währung konzipiert („Goldstandard“). Mit Ausnahme Bremens galten zuvor in den altdeutschen Staaten Silberwährungen in Talern oder Gulden. Eine andere Bezeichnung für die goldgedeckte Mark („Reichsgoldwährung“) ist „Goldmark“. Mark war aber die offizielle Bezeichnung, wie sie auf den Münzen und Banknoten der Zeit angegeben war. Gestaltungsvorschriften für die Pfennige enthielt das Gesetz noch nicht. Eine Sonderregelung galt für Bayern, nach der dort der Pfennig „im Bedürfnißfall“ auch in halbe Pfennige, den Heller, unterteilt werden konnte. Von dieser Regelung hat Bayern aber nie Gebrauch gemacht. Das zweite Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 enthielt präzisere Vorschriften für die noch in Umlauf befindlichen Silbermünzen und die Kleinmünzen. Zwischen den beiden Reichsmünzgesetzen ließen die beiden Mecklenburg als einzige deutsche Staaten 1872 Kleinmünzen (1, 2 und 5 Pfennigmünzen) prägen, die in der Umschrift ihrer Wertseiten ihr Verhältnis zur Mark nannten (z. B. ZWANZIG EINE MARK für das 5 Pfennigstück). Mit dem Inkrafttreten des zweiten Reichsmünzgesetz 1873 wurden nun alle Münzen reichseinheitlich gestaltet. Die Mecklenburger Pfennigprägungen von 1872 entsprachen diesem Gesetz nicht mehr und wurden 1878 außer Kurs gesetzt256. Schon 1871 wurden die ersten 20 Markmünzen für Preußen in Gold geprägt. Parallel ließen einige Länder noch Kleinmünzen nach ihren bisherigen Währungen bis 1873 prägen (zum Beispiel Württemberg die 1-Kreuzer-Münze). Ab 1873 wurden nur noch Münzen nach der neuen Markwährung geprägt. Die Reichsmünzgesetzgebung von 1871 und 1873 gehört zu den frühesten Vereinheitlichungsmaßnahmen im neu gegründeten Deutschen Reich 257. Das System in Deutschland war für die Kleinmünzen unter den Kursmünzen (also für 1, 2, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennig sowie 1/2 und 1 Mark) einheitlich. Sie zeigten auf einer Seite das Nominal (Nennwert) und auf der anderen Seite den Reichsadler. Bei den großen Nominalen (2, 3, 5, 10 und 20 Mark) funktionierte das System so wie das des Euros: Einheitliche Vorderseite (Reichsadler + Nominal) und landestypische Rückseite. Bis 1918 hatten alle Teilstaaten Deutschlands das Münzrecht. Für den Umlauf prägten folgende Staaten: Preußen (Münzzeichen A, B und C), Bayern (D), Sachsen (E), Württemberg (F), Baden (G), Hessen-Darmstadt (H) und Hamburg (J). Kleinere Staaten gaben nur Gedenkmünzen zu besonderen Anlässen heraus (z. B. Geburtstag oder Regierungsjubiläum des Herrschers)258. 256 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte 258 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte 257 192 Für die Mark kann mittels der früher veröffentlichten langen Reihe des Statistischen Bundesamtes und dem aktuellen Verbraucherpreisindex die Kaufkraft berechnet werden (Stand August 2008): • • • • 1 Mark (1881) entspräche 6,40 Euro 1 Mark (1900) entspräche 6,00 Euro 1 Mark (1913/14) entspräche 4,70 Euro 1 Mark (1915) entspräche 3,50 Euro Es ist zu beachten, dass diese Kaufkraftäquivalente nur die Veränderung der durchschnittlichen Kaufkraft, gemessen an der Entwicklung der Verbraucherpreise, wiedergeben. Die Verwendung eines anderen Preisindexes oder der Preisentwicklung ausgewählter Güter würde zu einem anderen Ergebnis führen. Außerdem muss eine Kaufkraftberechnung von der Veränderung des allgemeinen Wohlstandsniveaus abstrahieren. Gemessen an einem durchschnittlichen Einkommen ist die relative Bedeutung einer Mark im Jahr 1900 daher höher einzustufen als für 6 Euro im August 2008259. Wie andere Staaten auch hob das Deutsche Reich mit Beginn des Ersten Weltkriegs die Bindung der Mark an einen Goldstandard auf (4. August 1914). De facto wurde damit die sogenannte „Papiermark“ eingeführt. Ab 1915 setzte aufgrund der Kriegswirtschaft und der nun unbeschränkt möglichen monetären Staatsfinanzierung langsam eine Inflation ein. Münzen wurden nun nicht mehr aus Gold, Silber, Kupfer-Nickel-Legierung, Bronze oder Reinnickel gefertigt, sondern aus billigeren unedlen Metallen, wie Eisen, Zink und Aluminium. Zudem wurde zusätzlich meist noch papiernes Notgeld durch Gebietskörperschaften und Großbetriebe ausgegeben. Der offizielle statistische Preisindex betrug vom August 1914 bis zum Kriegsende November 1918 „nur“ etwa 1 : 3. Berücksichtigt werden müsste dabei aber auch die schlechtere Qualität der Kriegswaren im Vergleich zu den Vorkriegswaren, sowie die Mangelbewirtschaftung mit Warenbezugskarten und ein nicht unerheblicher „Schwarzmarkt“ mit wesentlich höheren Preisen als die staatlich festgelegten, was in der Statistik jedoch hier nicht zum Ausdruck kommt. Die Inflation nahm bis 1923 unaufhaltsam so stark infolge der Reparationsforderungen zu, dass auf Mark lautende Banknoten und Guthaben fast vollständig entwertet wurden (Hyperinflation). Rechnungsgrundlage war Mitte November 1923 die Billion – sogenannte Papiermark. Diese Mark wurde am 15. November 1923 zum Kurs von 1.000.000.000.000 zu 1 in eine neue Rentenmark umgerechnet bzw. umgetauscht. Bis in den Sommer des Jahres 1924 waren Billionen-Mark-Scheine im Umlauf. Gegen Ende 1924 wurde die Reichsmark eingeführt; Restbestände an Mark konnten „werthaltig“ eingetauscht werden. Dies erklärt, warum Billionenscheine heute selten sind und einen hohen Sammlerwert besitzen260. 259 260 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte 193 Rentenmark (1923–1924) Die Rentenmark stoppte die Hyperinflation offiziell am 15. November 1923 und löste die Papiermark im Verhältnis 1 : 1 Billion ab. Sie war ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht. Sie hieß deshalb Rentenmark, weil sie mit „Rentenerträgen“ aus Grundstücksbeleihungen „gedeckt“ war. Sie wurde in der Rentenbank unter dem Dach der Reichsbank herausgegeben. Die Rentenmark wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ergänzt. Endgültig wurden ihre Nominale zusammen mit der Reichsmark in der Währungsreform von 1948 ungültig. Sie stand immer im Kurs 1 : 1 zur Reichsmark. Ihre abgekürzte Bezeichnung war anfänglich „Rent.Mark“261. Reichsmark (1924–1948) Als die Goldreserven 1924 wieder reichten, um damit eine Währung im internationalen Zahlungsverkehr zu decken, wurde die Übergangslösung „Rentenmark“ durch die Reichsmark ergänzt. Sie sollte eigentlich die Rentenmark ablösen, was aber praktisch nicht geschah. Die ersten Reichsmarkbanknoten und Reichspfennigmünzen wurden ab 30. August 1924 offiziell ausgegeben. Das Kursverhältnis betrug 1:1 zur umlaufenden Rentenmark. Die frühen Rentenmarkbanknoten von 1923 wurden zwar eingezogen, spätere Rentenmarkbanknoten kleiner Wertstufen und die Rentenpfennigmünzen blieben jedoch parallel zur Reichsmark bis 1948 gültig. Die Reichsmark war bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 recht stabil. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde aber über Mefo-Wechsel viel ungedecktes Geld ausgegeben, um die Kosten für die Aufrüstung und später den Krieg sowie andere Projekte zu finanzieren. Dies trug entscheidend zu einer verdeckten Inflation bei, die die Bürger aufgrund der staatlichen Preis- und Lohnregulierung anfänglich noch nicht zu spüren bekamen. Es kam zu einer sogenannten „rückgestauten Inflation“, die nach dem verlorenen Weltkrieg für die Bevölkerung sichtbar wurde. Die Reichsmark konnte bereits 1943 auf dem internationalen Devisenmarkt nicht mehr konvertiert werden, weil sie wertlos geworden war. Sie wurde – zusammen mit den kleinen Rentenmarkbanknoten – in den Westzonen und den drei Westsektoren Berlins ab dem 20. Juni 1948 durch die Deutsche Mark ersetzt (DM). Es galten für unterschiedliche Geldbeträge gestaffelte Umtauschverhältnisse zur DM. Jeder Bürger durfte bis 1000 RM im Kurs 10:1 umtauschen. Am 23. Juni 1948 gab es auch in der Ostzone eine Währungsreform. Tauschverhältnis war hier ebenfalls 10:1262. Umrechnungshinweise (Kaufkraft) gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts (weitere Hinweise siehe Kaufkraftberechnungen zur Mark): • • • • • 1 Reichsmark (1924) entspräche 3,60 Euro 1 Reichsmark (1929) entspräche 3,10 Euro 1 Reichsmark (1933) entspräche 4,00 Euro 1 Reichsmark (1939) entspräche 3,70 Euro 1 Reichsmark (1944) entspräche 3,30 Euro Die heutigen Gegenwerte beziehen sich auf den August 2008. Aufgrund der Kriegswirtschaft und der Notwendigkeit, für den Erwerb vieler Güter des täglichen Bedarfs zusätzlich Bezugsmarken einzulösen, sowie der allgemeinen Rationierung und Produktqualitätsabsenkungen 261 262 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte 194 durch Ersatz- und Austauschstoffe ist die Angabe für 1944 nur sehr begrenzt aussagefähig. Die Schwarzmarktpreise lagen schon während des Krieges wesentlich höher als die amtlich festgelegten Preise und „explodierten“ förmlich ab Mai 1945 bis 1948. Alliierte Militärmark (1944–1948) Während und nach dem Zweiten Weltkrieg gaben die Alliierten für besetzte Gebiete die Militärmark (Allied Military Currency) aus, die in Deutschland bis zur Währungsreform 1948 parallel zur alten Reichsmark Gültigkeit hatte. AMC in Landeswährung gab es daneben in Österreich, Italien, Frankreich, Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei. Die Alliierten Militärmark-Noten, die bereits 1944 in den USA und dem sowjetischen Goznak gedruckt worden waren, gab es in den Stückelungen 0,50 Mark bis 1000 Mark. Das US-Schatzamt übergab den sowjetischen Verbündeten dafür Druckplatten. Entgegen den sowjetischen hatten die amerikanischen Druckplatten auf der Vorderseite in der Ornamentik ein englisches "F" (nach der Firma "Forbes"). Sie galt (insgesamt) als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Mark-Schulden aller Art. Niemand durfte die Alliierte Militärmark und die auf Reichsmark lautenden gesetzlichen Banknoten unterschiedlich behandeln 263. Amerikanische Soldaten durften Militärmark in US-Dollar umtauschen. Rotarmisten durften ihre Militärmark aber nicht in Rubel umtauschen. Allein im Juli 1945 wurden 3 Millionen USDollar in die Heimat überwiesen, obschon nur 1 Million an Sold an die Soldaten ausbezahlt wurde. Der Gesamtverlust für das US-Schatzamt betrug 530 Millionen US-Dollar. Deutsche Mark (1948–2001) Die Westzonen führten am 20. Juni 1948 eine Währungsreform durch. Die Geldnoten waren zuvor in den USA gedruckt und in der streng geheimen Operation „Bird Dog“ über Bremerhaven nach Deutschland gebracht worden. Die Reichsmark wurde im Verhältnis 10:1 von der Deutschen Mark abgelöst. Die Geldnoten für Westberlin wurden mit einem Stempelaufdruck gekennzeichnet („Bärenmark“). Die Deutsche Mark war, anders als heute oft dargestellt, nicht immer stabil; sie hat bis zu ihrem Ende etwa drei Viertel ihrer Kaufkraft verloren. Vor allem in den 1970er Jahren erreichten die Inflationsraten ein bedenkliches Niveau, ebenso in der ersten Hälfte der 1990er Jahre. Bis zu Beginn der 1970er-Jahre war die Deutsche Mark indirekt über die Kopplung (Bretton-Woods-System) an den US-Dollar goldgedeckt. 1975 verschwanden die „Silberadler“ (5-Mark-Stück) als Umlaufmünze aus den Portemonnaies, da der Silberpreis stark gestiegen war. Sie wurden fortan in Magnimat geprägt, einem Cu-Ni-Werkstoff; 1975 endete somit in Westdeutschland die Phase des Umlauf-Silbergeldes. Ab 1979 waren auch die 5-DM-Gedenkmünzen aus Magnimat; nur die 10-DM-Gedenkmünzen wurden weiterhin in 625/1000 Silber geprägt. Goldmünzen gab es in Deutschland schon seit 1918 nicht mehr. 263 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte 195 Währung der DDR (1948–1990) Am 23. Juni 1948 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) alle Reichsmark-Noten mit Klebemarken markiert („Klebemark“). Erst am 24. Juli 1948 konnte in der SBZ eine Währungsreform durchgeführt werden. Dabei wurde die Reichsmark im Verhältnis 10:1 durch die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank abgelöst. Am 13. Oktober 1957 erfolgte in der DDR ein zweiter Geldschnitt, um den Bargeldüberhang zu reduzieren. Nur 300 DM (DDR) durften getauscht werden, der Rest konnte bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben werden. 267,5 Millionen DM wurden dadurch dem Geldumlauf entzogen. 1964 erfolgte dann eine Umbenennung der Währung in Mark der Deutschen Notenbank (MDN). Am 1. Januar 1968 wurde die MDN mit Gründung der Staatsbank der DDR in Mark der DDR umbenannt. Die Abkürzung lautete M. Die Münzen der DDR wurden in Aluminium geprägt, lediglich das 50-Pfennig-Stück von 1950 und das 20-Pfennig-Stück ab 1969 wurden in Messing geprägt. Münzen gab es zu 1, 5, 10, 20, 50 Pfennig sowie zu 1 und 2 Mark. Außerdem wurden noch 5-, 10- und 20-Mark-Gedenkmünzen ausgegeben. Sie erschienen in Tombak, Neusilber und in geringen Auflagen auch in Silber, Probeprägungen auch in Gold. Euro (seit 1999/2002) Der Euro wurde in Deutschland am 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2002 als Bargeld im Umlauf. Er wurde im Verhältnis 1 : 1,95583 DM umgetauscht. Siehe → Münzreform 196 Münzreform Unter einer Münzreform versteht man die gründliche Neuregelung des Münzwesens, meist verbunden mit der Einführung neuer Münzsorten und der Beseitigung des alten Münzsystems. Münzreformen wurden oft durch Münzverschlechterung oder Inflation notwendig, wenn niemand mehr die alten, schlechten Münzen annehmen möchte oder diese keine Kaufkraft mehr haben. Auch werden Münzreformen zur Anpassung und Vereinheitlichung des Währungssystems verschiedener Staaten durchgeführt. Wichtige Münzreformen der Neuzeit waren die Einführung des Konventionsfußes in Österreich, die Einführung des Graumannschen Münzfußes in Preußen, die Nordische Münzunion der skandinavischen Staaten, die Einführung der Frankenwährung in Italien und der Schweiz, die Umprägungen (Recoinage) in Großbritannien 1695 und 1816, die Einführung der Reichsgoldwährung im Deutschen Kaiserreich 1871264. Alexander der Große (336-323 v. Chr.) Mit der Ausgabe einheitlicher Gold-, Silber- und Bronzemünzen (1 Stater = 5 Tetradrachmen = 20 Drachmen) gehört Alexander zu den ersten Münzreformern der Geschichte. Vandalen Gunthamund (* um 450; † 496), der König der Vandalen und Alanen (484-496), war der dritte rex des nordafrikanischen Vandalenreichs. Er war Nachfolger seines offenbar sehr unpopulären Onkels Hunerich und erfreute sich wohl schon allein aus diesem Grund erheblicher Beliebtheit. Gunthamund zog für seine Regierung Nutzen aus der Tatsache, dass mächtige Feinde der Vandalen, namentlich die Westgoten, Ostgoten und Ostrom, in schwere Kriege oder innere Wirren verwickelt waren. Obwohl die Macht der Vandalen seit Geiserichs Tod im Sinken begriffen war, erfreute man sich unter Gunthamund insgesamt friedlicher Zeiten. Gunthamund nahm auch Abstand von den Verfolgungen der Katholischen Kirche, die mit Hunerich begonnen hatten, und stabilisierte die Wirtschaft des Reiches, die ebenfalls unter Hunerich eine Krise erlitten hatte265. Zu diesem Zweck ließ der König eine umfassende Münzreform durchführen. Hatten sich die Vandalenkönige in den Jahrzehnten zuvor am hergebrachten römischen Währungssystem orientiert und lediglich einige kaiserliche Münzen gegengestempelt oder umgeprägt, um ihren eigenen Herrschaftsanspruch zu dokumentieren, so ließ Gunthamund zwar die Goldwährung, den solidus, unverändert, führte aber eine neue Silberwährung ein. Diese kannte die Nennwerte 100, 50 und 25 denarii, wobei die 100-Denar-Münze auch siliqua genannt wurde. Die Silberwährung wurde sodann um eine weitere Serie an Münzen aus unedlem Metall - für alltägliche Geschäfte - ergänzt, die den Nennwert 42, 21, 12 oder vier nummi hatten. Dabei entsprachen zwölf 42-nummi-Münzen einem denarius und 12.000 nummi einem solidus. Diese Münzreform, die vor allem das Volumen an kleinen Münzen massiv erhöhte, erwies sich als so erfolgreich, dass der oströmische Kaiser Anastasius im Jahr 498 eine große Münzreform im 264 265 http://www.numispedia.de/Münzreform https://de.wikipedia.org/wiki/Gunthamund 197 Imperium Romanum durchführte, die sich, mit Abweichungen im Detail, an Gunthamunds System orientierte. Diokletian Während der Reichskrise, die den Wirtschaftsverfall des römischen Reiches mit sich brachte, wurden von den zahlreichen Kaisern und Usurpatoren verstärkt Münzen geprägt, wodurch die Inflation enorm angeheizt wurde. Diokletian reagierte darauf, indem er im Rahmen eines grundlegenden Reformpaketes versuchte, die Steuern (Capitatio-Iugatio) und die Währung neu auszurichten. Als Bestandteil der Münzreform erließ er das Höchstpreisedikt und devaluierte parallel die Währung. Im Edikt hatte er nicht nur – für mehr als tausend Produkte – verbindliche Höchstpreise festgelegt, sondern auch Höchstlöhne für Dienstleistungen. Die niedrigsten Tagelöhne erhielten danach die Hirten und Landarbeiter. Da die Preise für Handwerkserzeugnisse sehr hoch lagen, litt besonders die ärmere Bevölkerung unter dem Edikt. Letztlich scheiterte das Edikt und die gewünschte Wirkung wurde verfehlt; um die Repressalien zu umgehen, wurden die Preise vielfach schlicht völlig überzogen oder man ging zu (geldlosen) Tauschgeschäften über266. Die Preise sind angegeben als denarii communes (Rechnungsdenare) - diese entsprechen nicht den Denaren der frühen Kaiserzeit. Der im Jahr 294 eingeführte Follis wurde am 1. September 301 mit 25 denarii communes festgelegt267. Byzanz 498 Das Fach „Byzantinische Numismatik“ beginnt traditionell mit der Währungsreform des oströmisch-byzantinischen Kaisers Anastasios I. im Jahr 498, der das Münzsystem des späten römischen Reichs, das aus dem Goldsolidus und den bronzenen Nummi bestand, reformierte. Nicht von der Reform Anastasios I. betroffen war die Goldwährung: Der Anfang des 4. Jahrhunderts unter Konstantin dem Großen eingeführte Solidus (Plural: Solidi) mit einem Sollgewicht von 4,55 Gramm und einer Sollreinheit von 24 Karat bleibt der Standard für den internationalen Handel. Der Solidus wog in der Praxis zwischen 4,48 und 4,6 Gramm268. Im 6. und 7. Jahrhundert wurden auch reduzierte Solidus mit besonderer Kennzeichnung ausgegeben. Er ist nur 20, 22 oder 23 Siliquae schwer, wobei eine Siliqua rund 0,18 Gramm entsprach. Ihr ursprünglicher Verwendungszweck ist um stritten. Von der Forschung werden sie mit Tributzahlungen, mit Außenhandel oder mit dem Wechsel technischer Erfordernisse bei Bronzegeldreformen in Verbindung gebracht. Parallel zum Solidus wurden Halb- und Drittelsolidi (Semissis / Plural: Semisses und Tremissis / Plural: Tremisses) geprägt. Die Semisses und Tremisses wurden in Konstantinopel bis Kaiser Michael I. (811 bis 813) und in Syrakus bis Kaiser Basileios I. (867 bis 886) geprägt. Unter Kaiser Nikephoros II. Phokas (regierte 963 bis 969) wurde neben dem Solidus eine Goldmünze mit lediglich 11/12 des üblichen Gewichts, jedoch gleichem Goldgehalt ausgegeben. 266 https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstpreisedikt https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstpreisedikt 268 https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung 267 198 Über den Grund der Einführung dieser um ein 1/12 leichteren Münze gibt es unterschiedliche Meinungen. Laut dem byzantinischen Geschichtsschreiber Johannes Zonaras lag der Sinn dieser Änderung im (gescheiterten) Versuch, den Markt dazu zu bringen, die untergewichtigen Münzen zum Wert des alten Solidus zu akzeptieren. Die leichtere Münze wurde Tetarteron genannt, die vollgewichtige Solidus wurde ab diesem Zeitpunkt ἱστάμενον νόμισμα (Hi)stamenon nomisma oder kurz Histamenon genannt. Der Histamenon wog zwischen 4,4 und 4,5 g, die um ein 1/12 leichtere Goldmünze, die Tetarteron nomisma, etwa 4,05 g. In der Numismatik wird vielfach argumentiert, dass der Tetarteron mit dem fatimidischen Dinar durch die Gewichtsreduktion um ein 1/12 konvertibel wurde und so den Handel erleichtern sollte. Ursprünglich gleich aussehend unterschieden sich beide Münzprägungen später auch äußerlich. Unter Kaiser Basileios II. (976–1025) wurde der Tetarteron kleiner und dicker, während der Histamenon immer größer und dünner wurde. Unter der Regentschaft von Kaiser Konstantin VIII. (1025–1028), begannen die beiden Münztypen sich auch ikonographisch zu unterscheiden269. Mitte des 11. Jahrhunderts hatte der Tetarteron nur noch einen Durchmesser von durchschnittlich 18 mm und ein Gewicht von durchschnittlich nur noch 3,98 g, während der Histamenon zu dieser Zeit einen durchschnittlich Durchmesser von 25 mm hatte (20 mm hatte der ursprüngliche Solidus) und sich in weiterer Folge zu einer schüsselförmig gewölbten Münze entwickelten. Solche schüsselförmig gewölbten Münzen werden allgemein auch als Skyphate (abgeleitet von Skyphos der altgriechischen Trinkschale) bezeichnet. Über die Ursache dieser skyphatischen Entwicklung, die auch bei den byzantinischen Elektron und Billion Münzen der mittelbyzantinischen Zeit charakteristisch ist, gibt es eine ganze Reihe von Hypothesen. Der Solidus bzw. Histamenon und der Tetarteron waren bis Anfang des 11. Jahrhunderts von relativ konstanter Reinheit. Der Goldgehalt lag durchgängig zwischen 955 und 980 Tausendstel (23 bis 23,5 Karat). Ab Kaiser Michael IV. (regierte 1034 bis 1041), der aus einfachen Verhältnissen stammte und vor seiner Krönung Geldwechsler war, begann die langsame Entwertung der byzantinischen Goldwährung durch schrittweise Verringerung des Goldgehalts. Die Entwertung verlief zuerst langsam und beschleunigte sich dann rapide: ca. 21 Karat (87,5 % Reinheit) während der Regierungszeit von Kaiser Konstantin IX. (1042–1055), 18 Karat (75 %) unter Kaiser Konstantin X. (1059–1067), 16 Karat (66,7 %) unter Kaiser Romanos IV. (1068–1071), 14 Karat (58 %) unter Michael VII. (1071–1078), 8 Karat (33 %) unter Nikephoros III. (1078–1081) und 0 bis 8 Karat während den ersten elf Jahren der Regierung von Kaiser Alexios I. (1081–1118)270. Byzanz 1092 Unter Alexios I. wurden im Rahmen der Münzreform von 1092 der bereits völlig entwertete Histamenon und Tetarteron abgeschafft. Stattdessen wurde eine neue Goldmünze mit einem Goldgehalt von anfänglich 900 bis 950 Tausendstel eingeführt (21,6–22,8 Karat). Diese neue Münze wurde Hyperpyron genannt, wog wie der Solidus 4,5 g und hatte später einen Feinge269 270 http://www.numispedia.de/Byzantinische_Währung https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung 199 halt von 21 Karat (Legierungsverhältnis von 21 Teilen Gold zu 3 Teilen anderem Metall bzw. 875/1000). Trotz des geringeren Goldgehalts wird das Hyperpyron als spätbyzantinischer Solidus eingeordnet. Das Hyperpyron blieb bis zur Eroberung von Konstantinopel (1453) im Umlauf, verlor aber aufgrund des sinkenden Goldgehalts zusehends an Wert. Unter der Doppelherrschaft von Johannes V. und Johannes VI. (1347–1353) wurde das Hyperpyron letztmals geprägt. Damit endet die römisch-byzantinische Goldwährung des Solidus, die seit der Einführung unter Konstantin des Großen über ein Jahrtausend Bestand gehabt hatte271. Die Münzreform unter Abd al-Malik (696-698) Unter Abd al-Malik kam es kurze Zeit später, in den Jahren 696 – 698, zu der entscheidenden Münzreform, durch die die Weichen für die zukünftige arabische Münzprägung gestellt wurden. Die Goldmünzen wurden von da ab nicht mehr auf dem byzantinischen (4,55 g), sondern auf dem persischen Gewichtstandard (4,25 g) ausgegeben. Auch die Silbermünzen (rund 2,8 g) folgten dem lokalen Standard. An die Stelle der Münzbilder traten auf beiden Seiten der Münzen Inschriften mit dem islamischen Glaubensbekenntnis. In dieser Münzreform kann man eine weitere Trennung von Byzanz und eine zunehmende Orientierung an der Tradition des Ostens sehen. Was die Münzprägung des Abd al-Malik so interessant macht, ist das auf der Münze stehende islamische Glaubensbekenntnis, das traditionell wie folgt übersetzt wird272: Vorderseite: „Es gibt keinen Gott außer Gott. Er ist einzig. Er hat keinen Teilhaber – Mohammed ist der Gesandte Gottes. Er sandte ihn aus mit der Rechtleitung und der wahren Religion, auf dass er sie siegreich mache über jede andere Religion.“ Rückseite: „Gott ist einzig, Gott ist ewig. Er hat weder gezeugt noch ist er gezeugt worden. Im Namen Gottes. Dieser Dinar wurde im Jahr 78 geschlagen.“ Karl der Große (768-814) Siehe → Münzfuß: Europäisches Mittelalter Edictum Pistense (864) Münzgesetz Karls des Kahlen (843-877), in dem erstmals in Europa gesetzlich festgeschrieben wurde, welche Eigenschaften Geldmünzen haben mussten, um als umlauffähiges Zahlungsmittel anerkannt zu werden. Münzreform in England (973) König Edgar hat Bestimmungen zur Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten getroffen. Ähnliches hatte bereits Æthelstan (924–939) angeordnet, doch waren es nach Meinung moderner Historiker Edgars Reformen, die zumindest südlich des Tees zu einem einheitlichen Münzwesen führten273. 271 https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung http://www.die-bank.de/news/islam-muenzen-als-zeitzeugen-2952/ 273 https://de.wikipedia.org/wiki/Edgar_(England) 272 200 Böhmische Münzreform 1300 Um die Arbeit in den Bergwerken und damit seine wichtigste Einnahmequelle zu regeln, gab Wenzel II. zwischen 1300 und 1305 das Ius regale montanorum in Auftrag, ein Bergrecht, das zumindest in Teilen bis 1854 gültig blieb. 1300 führte er eine Münzreform durch, um die Qualität der Währung zu heben. Der neue Prager Groschen setzte sich wegen seines stabilen Wertes auch im benachbarten Ausland durch274. Osmanisches Reich im 19. Jahrhundert Mahmud II. und Abdülmecid I. Am 1. Juli 1839 übernahm Abdülmecid die Herrschaft. Schon sein Vater Mahmud II. hatte verstanden, dass nur eine umfassende Modernisierung seinem Haus die Herrschaft erhalten würde275. Er hatte bereits eine Reihe von juristischen und militärischen Reformen umgesetzt – und seinen Sohn nach Frankreich geschickt, um dort eine moderne Bildung im westlichen Stil zu erwerben. Als Mahmud starb, waren viele Reformen so weit gediehen, dass sein Sohn sie „nur noch“ umsetzen musste. So wurde Abdülmecid berühmt als Initiator der Tanzimat, einer Politik der Annäherung an die westliche Welt. Er reorganisierte das Heer, gab seinem Reich nationale Symbole, führte ein neues Zivil- und Strafgesetz ein, gründete eine Art Parlament und die ersten modernen Universitäten, reformierte das ungerechte Besteuerungssystem und arbeitete an einer effektiveren Verwaltung. Und natürlich kam es unter Abdülmecid auch zu einer umfassenden Finanzreform, die dem ständig sich inflationär verschlechternden Geld eine neue, stabile Währung entgegensetzen wollte. Die Papiergeldreform Noch unter Mahmud II. existierte im osmanischen Reich keine einheitliche Währung. Löhne, Preise und Steuern basierten auf einer alten Rechnungseinheit namens Akce. Ausländische Münzen wie der Maria-Theresien-Taler beherrschten den Alltag, und Geldwechsler machten gute Geschäfte. Das System war kompliziert, aber eingespielt, so dass es zunächst darum ging, die Bevölkerung an eine neue, einheitliche Währung zu gewöhnen. Dazu wurden Staatsschuldscheine („kaime“) zu 500, später zu 1.000 Piaster in Umlauf gebracht, deren Attraktivität man erhöhte, indem sie jährlich mit 12,5 % verzinst wurden. Über dieses Papiergeld sollten natürlich auch die notwendigen Mittel für die umfangreichen Reformen hereingebracht werden. 274 https://de.wikipedia.org/wiki/Wenzel_II._(Böhmen) http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a 275 201 Die Münzreform In Anlehnung an das französische Vorbild und die Lateinische Münzunion übernahm das Osmanische Reich ein bimetallisches System, also ein System, das auf einer festen Relation von Gold- und Silbermünzen basierte. Eingeführt wurde das 100 Kurush-Stück zu 100 Piaster, gerne auch als Livre turque bezeichnet. Es war theoretisch 7,216 g schwer, hatte einen Feingehalt von 916 2/3 / 1000 und enthielt damit 6,61 g Feingold. Sein Wert lag zwischen dem französischen 20-Franc-Stück und dem britischen Pfund. Zweites Hauptnominal wurde der Medschidije in Silber mit einem Gewicht von 24,055 g und einem Feingehalt von 830 / 1000. Teilstücke wurden in Silber zu 10, 5, 2, 1 sowie 1/2 Piaster vollwertig ausgebracht. Die Kupfermünzen gab es zu 40, 20, 10 und 5 Para, wobei 40 Para einem Medschidije entsprachen. Geprägt wurde von französischen und englischen Münztechnikern in einer neuen, mit Dampfkraft betriebenen und mit englischen Maschinen ausgestatteten Münzstätte, die unterhalb des Topkapipalastes errichtet wurde. Geblieben war der Hauptverantwortliche: Der Münzstättendirektor Düzoglu Agop Celebi stammte aus einer armenischen Münzmeisterfamilie, deren geschicktes Agieren die maroden osmanischen Staatsfinanzen zwei Generationen lang vor dem Zusammenbruch bewahrt hatte276. Ein großer Erfolg – und ein großes Problem Die neue stabile Währung stellte eine große Erleichterung für den internationalen Handel dar. Vor allem die ausländischen Handelshäuser machten glänzende Geschäfte. Denn dem Osmanischen Reich waren nun Kredite auf dem internationalen Finanzmarkt viel leichter zugänglich. Dies war allerdings nicht nur positiv. Zwar gedieh der Handel, doch gleichzeitig wuchsen die Schulden, so dass sich das Osmanische Reich immer mehr in die Hände seiner Gläubiger begab. 1881 musste gar eine internationale Staatsschuldenverwaltung eingerichtet werden277. Russland Münzreform 1535 Kopeke (von russ. копейка, bis 1918 копѣйка, kopejka) ist der Name einer seit dem 16. Jahrhundert ausgegebenen Kleinmünze des ehemaligen Russischen Reichs und einer Reihe seiner Nachfolgestaaten. Die Münze wurde aufgrund der von Helena Glinskaja, der Mutter Iwans IV., veranlassten Münzreform erstmals 1535 in Nowgorod in ca. 0,68 g Silber nach dem Vorbild der dort zuvor geprägten Denga ausgeprägt. Der ursprüngliche Name Nowgorodka der Silbermünze verlor sich bald. Sie wurde nach dem auf ihr abgebildeten Reiter mit Speer, bei dem es sich um den regierenden Zaren oder den Heiligen Georg handeln soll, Копейка (nach "копьё", dem russischen Wort für Speer) benannt. Auf der Rückseite befand sich ein mehrzeiliger 276 http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a 277 http://muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a# 202 Schriftzug mit Namen und Titel des Herrschers. Eine korrespondierende Rubelmünze (mit 68 g Silber) zu 100 Kopeken gab es zu dieser Zeit zwar nicht, aber dennoch handelt es sich hier um eines der ersten Währungssysteme, das auf einer Dezimalteilung basiert. Im Lauf der Zeit verlor die Münze immer mehr an Wert; um 1610 waren es nur mehr 0,51 g, um 1630 0,48 g, 1682 0,41 g und um 1700 0,38 g Silber. Ab 1655 wurden erstmals Kopeken auch in Kupfer ausgeprägt. Im 18. Jahrhundert verdrängten in Russland die Kupferkopeken endgültig die Denga als Scheidemünzen. Parallel dazu blieben die Silberkopeken, deren Prägung 1718 unter Peter dem Großen eingestellt wurde, noch lange im Umlauf. Unter Katharina I. wurden (erfolglose) Versuche mit Klippenprägungen unternommen278. Zur Münzreform von Peter I. 1731 Einschneidend in der russischen und europäischen Geldgeschichte waren die Münzreformen unter Zar Peter I. (dem Großen) und der gesetzlichen Festlegung der Scheidemünzen. Schon vor 1690 wurden die ersten gesetzlichen und prägetechnischen Grundlagen für die ab etwa 1700 beginnende sich über viele Jahre erstreckende Währungsreform gelegt, die auch die kyrillischen durch die arabischen Jahreszahlen im Gepräge ersetzte und insgesamt nicht immer konsequent war. Der neue, ab 1704 geprägte Silberrubel wurde im Rau- (circa 28 g) und im Feingewicht (circa 25 g) an die westeuropäischen Talermünzen angepasst, so dass der internationale Zahlungsverkehr wesentlich erleichtert wurde. Im inneren Russlands wurden ab 1700 die einfachen älteren (länglich-ovalen) „Draht“- oder „Tropf“-Silberkopeken und deren Teilstücke – beginnend durch die Emission von neuen, runden kupfernen Denga- (½ Kop.), Poluschka- (¼ Kop.) und den sehr seltenen Polu-Poluschkamünzen (⅛ Kop.) – nach und nach ersetzt279. Aus taktischen Gründen wurde erst etwas später die ebenfalls neue runde Kupferkopeke eingeführt. Diese neue Scheidemünzserie sollte ganz bewusst die älteren Silberkleinmünzen ersetzen. Jedoch wurden noch vereinzelt Silberkopeken bis etwa 1718 geprägt. Alle älteren Kleinsilbermünzen wurden anfänglich noch nicht konsequent außer Kurs gesetzt; sie wurden aber nach dem Eingang in den Staatskassen nicht mehr verausgabt und deren eingenommenes Silber wurde mit für die neuen Rubelmünzen verprägt. Die alten Silberkopeken verloren zwar nicht ihre Kaufkraft, ihr Umlauf verlor sich aber in den späteren Jahren mangels Neuprägung und häufig wurden sie dann auch noch zu (Braut-) Schmuckwaren für die Aussteuer verarbeitet. Die Kupferkopeke war nun gesetzlich, per Ukas als Hundertstel des Rubels festgelegt, eingeführt worden und fand ihre allgemeine Akzeptanz darin, dass sie vollwertig an Stelle der früheren Silberkopeke bei Zahlungen an den Staat akzeptiert wurde. Wichtig war zusätzlich noch, dass in fast allen offiziellen Akten, Verträgen, Gesetzen etc. bei Geldbeträgen nur noch in Rubeln zu 100 Kopeken gerechnet wurde280. 278 https://de.wikipedia.org/wiki/Kopeke https://de.wikipedia.org/wiki/Rubel 280 Reimann, Rudolf: Das russische Münzwesen unter besonderer Berücksichtigung der Münzreform Zar Peters I. 279 203 Als vorerst kleinste Silber- bzw. Billonmünze verblieb noch der Altyn als 3-Kopekenmünze, der ab dem 19. Jahrhundert ebenfalls in Kupfer geprägt wurde. Als letzte Billonmünze wurde ein 5-Kopekenstück – neben den kupfernen Pjataks – noch bis 1915 parallel geprägt281. Die von Peter I. eingeführte moderne Münzstückelung wurde dann später von vielen anderen Ländern übernommen, Beispiele: • • • 1 Silber-Rubel = 10 Griwenniki = 100 Kupfer-Kopeken ab 1700/04 1 Silber-Franc = 10 Décimes = 100 Kupfer-Centimes ab 1795 1 Silber-Dollar = 10 Dimes = 100 Kupfer-Cents ab 1792 Münzreform von Katharina II. 1796 Die Reform beinhaltet die Einführung des Papierrubels (Assignacia), der 1897 als Währungseinheit durch den Goldrubel ersetzt wurde. Münzreform 1839 Nach der 1839 eingeleiteten Münzreform (ein neuer Silberrubel entsprach 3,4 alten Assignatenrubeln) wurde die Höhe des Alban auf 8,15 Rubel fixiert. Für Bauern im europäischen Russland lag die Kopfsteuer ab 1839 bei 96 Kopeken (Silber), Kleinbürger hatten 2,38 Rubel zu entrichten. Deutschland / Heiliges Römisches Reich Münzreform Kaiser Heinrichs III. (1039-1056) um 1047/48 Einführung eines einheitlichen Königsbildes in den vom Königtum kontrollierten Münzstätten282. Ostfriesische Münzreform 1507 Das ostfriesische Geldwesens der Zeit war besonders kompliziert: Es zirkulierten eigene und ausländische Münzsorten, in Gold und in Silber, in älteren und neueren Ausgaben und mit jeweils unterschiedlichem Gehalt an Edelmetall. Dieses Durcheinander führte dazu, dass nach einer Münzreform 1491 bereits 1507 die nächste Reform folgen musste. Diese bestand aus zwei Teilen: • • Ausgabe einer neuen Münzserie bestehend aus: 1/2, 1 u. 2 Plak(ken), 1/2, 1 u. 2 Stüber (1 Stüber = 6 Plakken) sowie Gulden in Gold (1 Gulden = 24 Stüber) [Plak für bisher Witte]. Neubewertung der bisherigen Münzen, die weiter im Umlauf blieben. Eine überlieferte Abschrift der Kurstabelle zeigt den Wert der Münzsorten in Arensgulden, Stübern und Witten an283: 281 https://de.wikipedia.org/wiki/Rubel https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6PZCLQ5VPGEUX6KEGSKFYY7VK25YAKUA 283 http://www.coingallery.de/KarlV/Ostfries/Ostfries_M.htm; Kappelhoff, A.: Die Münzen Ostfrieslands, S. 133 ff. und Anlage 6. 282 204 Stuver Emder und Groninger [nun Ciffert genannt] Krumstertt halve Krumstertt Jager Mon. Emd. [Doppelstüber] Gosseler dubbelde Juechhoy Ein hartoch Jager Schaep [= Schaf für niedl. Toison d'argent] dubbelde vleemsche Lewarder dubbele stuver Sneberger [sächs. Zinsgroschen] Schrickenborger [sächs. Schreckenberger] Horenkens gulden Barcksche halve gulden Groninger halve gulden Rinsche gulden Emder olde Gulden Groninger olde Gulden Graeff Edz. nye gulden Churfurster gulden Groninger nye gulden Bremer und Hamborg. gulden Beyersche gulden Philipsgulden Utersche gulden Rider gulden Andreasgulden Philipsgulden [von Philipp dem Schönen] dubbelde Philipsgulden Willensschilt Joh. schilt olde Cronen Sunnen Cronen golden Rider golden Lewe Ungersche Ducate golden Engel Sunnen Nobel Henricus Nobell Vleemscher Nobell 5 witte [statt zuvor 6] 3½ witte [statt zuvor 4] 1½ witte 10 witte 4 witte 7½ witte 1½ stuver 3 stuver [18 statt zuvor 20 witte] 1½ stuver 10 witte 7½ witte 4 stuver minus 1½ witte 12 stuver 11½ stuver 10 stuver 28 Stuver 24 stuver 24 stuver 28 stuver 28 stuver 28 stuver 28 stuver 20 stuver 21 stuver 24 stuver 24 stuver 2 Arn. g. 9 stuver 2½ Arn. gulden 5 Arn. g. 2 Arn. g. 9 stuver 2½ gulden Arn. 2 Arn. g. 5½ stuver 3 Arn. g. 6½ stuver 3 Arn. g. 9 stuver 4 Arn. g. 4 stuver 3 Arn. g. 9 stuver 5 Arn. g. 6½ stuver 8½ Arn. g. 7½ Arn. g. 7 Arn. g. 2 stuver Graumannsche Münzreform im Preußen (1750) Siehe → Münzordnungen, Preußen284 284 Graumannscher Münzfuß 205 Übergang zur Reichswährung 1871 Die Münzsysteme Durch die Münzverträge von München, Dresden und Wien hatten sich die deutschen Münzverhältnisse nach und nach erheblich verbessert. Die Zahl der Münzsysteme war im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts allmählich zurückgegangen; 1871 gab es „nur“ noch sechs verschiedene285: 1. Der Taler im 30-Talerfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 30 Groschen zu je 12 Pfennig (1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennig). Dieses System galt in Preußen (ohne Frankfurt und Hohenzollern), Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck-Pyrmont, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe und in den preußischen Fürstentümern. 2. Der Taler im 30-TalerfuB (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 30 Groschen zu je 10 Pfennig (1 Taler = 30 Groschen = 300 Pfennig). Dieses System galt in Sachsen, SachsenAltenburg und Sachsen-Gotha. 3. Der Taler im 30-Talerfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 48 Schilling zu je 12 Pfennig (1 Taler = 48 Schilling = 576 Pfennig). Dieses System bestand in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. 4. Der Gulden im 52 1/2-Guldenfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 60 Kreuzer, letztere i. d. R. in 4 Pfennig eingeteilt (1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennig). Dieses System galt in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Hohenzollern, Frankfurt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Schwarzburg- Rudolstadt Oberherrschaft. 5. Die Mark (Kurant) im 75-Markfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 16 Schilling zu je 12 Pfennig (1 Mark =16 Schilling =192 Pfennig). Dieses System besaßen die Hansestädte Hamburg und Lübeck. Seit 1856 war hier auch der Talerfuß als Landesmünzfuß anerkannt; der Taler galt entsprechend seinem Silbergehalt 40 Schilling Oder 480 Pfennig. 6. Der Taler Gold zu 1/5-Pistole im 420-Talerfuß (Gold) als Wahrungseinheit, unterteilt in 72 Grote zu je 5 Schwaren (1 Taler Gold = 72 Grote = 360 Schwaren). Dieses System galt in der Hansestadt Bremen. Als siebtes Münzsystem kam nach dem deutschen Sieg über Frankreich 1871 das französische Frankensystem (1 Franc = 100 Centimes) hinzu, das in Elsass-Lothringen gültig war. Die Stückelungen der Münzen (Wertabstufungen) waren in den einzelnen Münzsystemen unterschiedlich. Preußen z. B. ließ folgende Geldnominale prägen: 1-Pf.-Stücke, 2-Pf.-Stiicke, 3Pf.-Stücke, 4-Pf.-Stücke, 1/2-Gr.-Stücke, 1-Gr.-Stücke, 2 1/2-Gr.-Stücke, 1/6-Tlr.-Stücke, 1-Tlr.Stücke und 2-Tlr.- Stücke. Kleinere Staaten gaben oft nur wenige Münzwerte heraus; sie ließen sich von größeren Nachbarländern mit Geldstücken versorgen. Die Zusammensetzung des Münzumlaufs Die wichtigste Münzsorte in Deutschland war bis zur Einführung der Reichswährung der (ursprünglich preußische) Taler im 30- bzw. 14-Talerfuß. Er stellte nicht nur die Hauptmünze in den drei Talersystemen dar, sondern er wurde seit 1857 auch im süddeutschen Guldengebiet bevorzugt geprägt. Selbst in den drei Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen war der Taler in Umlauf, der damit faktisch überall in Deutschland Gültigkeit besaß. 285 http://www.digitalis.uni-koeln.de/Sprengerw/sprengerw54-62.pdf 206 Da die deutschen Einzelstaaten bei den Münzreformen vor 1871 die alten Münzsorten oft nicht oder nur teilweise aus dem Zahlungsverkehr gezogen hatten, kursierten neben den Münzen der jeweils gültigen Münzsysteme auch zahlreiche alte, nicht oder nur schlecht ins Münzsystem passende Geldstücke. Dazu gehörten z. B. mehrere Goldmünzenarten, 1 /3- und 2/3Taler des alten Leipziger 12-Talerfußes von 1690, Konventionstaler (10-Talerfuß) und deren Teilstücke, Kronentaler, 30- und 15-Kreuzerstücke Süddeutschlands von vor 1753, Talerstücke des 16-Talerfußes, badische 10- und 100- Kreuzermünzen aus den Jahren 1828 bis 1831 u. a. m. Eine zusammenfassende Übersicht über die in Deutschland kursierenden Münzarten gibt die nachfolgende Tabelle. Sie zeigt u. a. das deutliche Übergewicht des Silberumlaufs gegenüber dem Goldumlauf. Die Zusammensetzung des deutschen Münzumlaufs 1871 (in Mio. Mark) Goldmünzen rten Silberkurant- Scheidemünzen in in zusam münzen Silber Kupfer 95,0 1 456,0 80,0 3,6 150,0 100,0 245,0 1 556,0 1 634 rten en _ 80,0 3,6 250,0 1 884 Anmerkung: 1 Mark = 1/3 Tlr. Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2., a. a. O., S. 136. Die Reform des deutschen Münzwesens 1871 bis 1875 Die Einführung der Mark als deutsche Münzeinheit Der langgehegte Wunsch nach einer deutschen Münzeinheit war seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Bevölkerung immer starker geworden. Der Deutsche Handelstag hatte seit 1861 mehrere Vorschlage für eine durchgreifende Münzreform gemacht. In einer Resolution hieß es 1861/62: ,,Als allgemeine Rechnungseinheit ist der Drittel-Thaler, unter der Bezeichnung „Mark“ anzunehmen, mit direkter Theilung in 100 Pfennige”. Es dauerte noch zehn Jahre, bis im Dezember 1871 tatsachlich die Mark zu 100 Pfennig als Münzeinheit für das gerade gegründete Deutsche Reich eingeführt wurde. Vorausgegangen waren lange Diskussionen um die Bezeichnung der neuen Münzeinheit, bei denen man sich schließlich auf die Mark als Kompromiss einigte. ,,Wollte man eine Dezimalwährung haben, so war es zweckmäßig, die kleinste Einheit — den Pfennig — so zu wählen, dass eine Unterteilung unterbleiben konnte“. Sowohl das Hundertteil des Talers als das des süddeutschen Gulden wäre als kleinste Teilung nach den bescheidenen Verhältnissen des Alltagsverkehrs zu groß 207 gewesen. Bis 1873 blieb die Mark nur eine Rechnungseinheit; erst seit jenem Jahr ging man auch zur Prägung von Einmarkstücken über. Für Handel und Wirtschaft war die reichseinheitliche Mark von großer Bedeutung, weil dadurch überall in Deutschland in einer einzigen Wahrungseinheit gerechnet werden konnte 286. Allgemein verbindlich wurde die Mark-Rechnung im Deutschen Reich erst am 1. Januar 1876. Bis 1875 war in einigen deutschen Einzelstaaten noch die Rechnung in der bisherigen traditionellen Landeswährung üblich gewesen. Die Bestimmungen über das neue Münzsystem Das Gesetz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 ,,enthielt noch kein abgeschlossenes und ausgereiftes Münzsystem". Es bestimmte, dass aus einem Pfund Gold 139 1/2 Zehnmarkstücke oder 69 3/4 Zwanzigmarkstücke ausgebracht werden sollten. Das Passiergewicht wurde auf 0,5 v. H. des Normalgewichtes festgelegt; abgenutzte Stücke sollten von öffentlichen Kassen zum vollen Nennwert eingezogen werden. Die Abnutzungskosten trug somit der Staat. Das 10-Markstück wurde je nach Landeswährung mit 3 1/3 Tlr. (Norddeutscher Währung), 5 FI. 50 Kr. (Süddeutscher Währung), 8 Mark 5 1/3 Schilling (Hamburger und Lübecker Kurantwährung) und 3 1/93 Tlr. Gold (Bremer Währung) bewertet; das 20-Markstück galt entsprechend das Doppelte. An den geschilderten Zustanden im deutschen Münzwesen änderte sich bis 1873 nur wenig; zu den bisherigen Münzsorten traten zwei weitere Goldmünzen in den Zahlungsverkehr. Bereits 1871 setzte die Reichsgoldprägung in geringer Auflage (ca. 500 000 Stück) in der preußischen Münzstätte zu Berlin ein. Ab 1872 wurden Reichsgoldmünzen in großen Stückzahlen in allen deutschen Münzstätten geprägt. Das Münzgesetz von 1873287 brachte genaue Bestimmungen über das Aussehen des neuen Reichsmünzsystems. Neben den 10- und 20-Markstücken sollte auch ein goldenes 5-Markstück als Währungsgeld geprägt werden. Weitere Reichsmünzen waren 5-, 2- und 1-Markstücke sowie 50- und 20-Pfennigstiicke aus Silber, 10- und 5-Pfennigstücke aus Nickel und 2- und 1 -Pfennigstücke aus Kupfer. Silber-, Nickel- und Kupfermünzen galten als Scheidemünzen. Der Gesamtbetrag des ausgegebenen Silbergeldes durfte 10 Mark, der des Nickel- und Kupfergeldes 2,5 Mark pro Kopf der Bevölkerung nicht überschreiten. Das Aussehen der Reichsmünzen wurde vereinheitlicht. Sämtliche Münzen im Nominalwert von über einer Mark trugen auf der einen Seite den Reichsadler, die Umschrift „Deutsches Reich" und die Wertangabe. Die andere Seite zeigte das Bildnis des Landesherrn, der die Münze herausgab (bzw. das Hoheitszeichen der freien Städte). Die Münzen unterhalb des 2Markstiicks besaßen auf der Vorderseite die Wertangabe und die Umschrift „Deutsches Reich", während die Rückseite den Reichsadler zeigte. So bekamen die 1-Pfennigstücke bis herauf zu den 1-Markstücken im gesamten Reich ein gleiches Gepräge. Da 1873 noch keine ausreichende Menge an Reichsmünzen bereitgestellt werden konnte, galten vorläufig einige Münzsorten der alten Länderwährungen als Ersatz für die noch herzustellenden Reichsmünzen. 287 https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich) 208 Die Veränderung des Münzumlaufs bis 1875 Die Umschichtung des Münzumlaufs im Zusammenhang mit dem Übergang zur Reichsgoldwahrung ging seit 1872 zügig voran. Besonders forciert wurde die Ausprägung von Reichsgoldmünzen zu 10- und 20-Mark, um die vorgesehene Goldwährung in die Praxis umzusetzen und um den Zahlungsverkehr mit Währungsgoldmünzen zu versorgen. Die dazu nötige Goldmenge beschaffte man sich weniger durch die Einziehung der alten Landesgoldmünzen, als vor allem durch Goldankaufe auf dem Londoner und z. T. auch auf dem deutschen Edelmetallmarkt. Die französischen Reparationen versetzten das Deutsche Reich in die Lage, umfangreiche Goldkaufe vorzunehmen. Bis zur Mitte des Jahres 1873 hatte man bereits für ca. 700 Mio. Mark Gold in England und Deutschland aufgekauft. Die Zusammensetzung des deutschen Metallgeldbestandes 1871 bis 1879 in absoluten Zahlen (in Mio. Mark) Dez. 1871 Landesgoldmünzen Reichsgoldmünzen fremde Goldmünzen monetärer Goldvorrat Gold zusammen 95 75 -*) 747 150 Mitte 1874 1 041 Mitte Beginn 1875 1876 Ende 1879 1 070 1 190 1 469 120 120 60 150 50 — 70 245 Landessilber1 535 münzen Reichssilbermünzen fremde Silbermün100 zen monetärer 100 Silbervorrat Silber zusammen Landeskupfermünzen Reichsnickel- u. kupfermünzen Nickel u. Kupfer zusammen gesamter Metallgeldbestand Mitte 1873 970 1 160 1 500 1 440 27 300 1 190 1 310 1 530 1 315 1 165 450 110 164 _ _ 423 30 25 1 735 1 830 1 490 1 425 1 330 3,6 3,6 3,6 3,0 2,0 — — 3,8 16,7 26,8 44,8 4 4 7 20 29 45 1 985 2 805 2 655 2 635 2 670 875 2 450 *) Ende 1871 wurden schon Reichsgoldmünzen im Wert von ca. 10 Mio. Mark geprägt; vgl. Jaeger, Die deutschen Münzen seit 1871, a. a. O., S. 159. Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2., a. a. O., S. 402 (die Zahlen wurden bei Helfferich teilweise gerundet). Seit 1873 und in verstärktem Maße seit 1875 wurden auch Scheidemünzen der Reichswahrung geprägt. Parallel dazu zog man von 1874 bis 1878 die alten Ländermünzen aus dem Umlauf 209 und verwendete das so gewonnene Prägematerial für die Reichsmünzenherstellung. Die Anforderungen in der Zusammensetzung des Münzumlaufs, die sich daraus ergaben, zeigen die beiden nachfolgenden Tabellen. Die Zusammensetzung des deutschen Metallgeldbestandes 1871 bis 1879 in relativen Zahlen (in v. H.) vom gesamten Metallgeldbestand kamen auf: ReichsGold SilberNickelgoldüberhaupt münzen u. u. Kupfermünzen monetäres münzen Rohsilber Dez. 1871 12,4 87,4 0,2 Mitte 1873 26,6 34,6 65,2 0,1 Mitte 1874 39,2 43,7 56,1 0,2 Mitte 1875 40,6 45,2 54,1 0,7 Beginn 1876 Beginn 1879 44,6 49,1 62,5 49,8 35,7 1,1 60,0 1,8 Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2., a. a. O., S. 402. Aus den vorstehenden Tabellen kann man ablesen, dass am 1. Januar 1876 die Goldwährung in der Praxis noch nicht verwirklicht war, denn der monetäre Goldbestand betrug erst knapp 50 v. H. des gesamten Metallgeldbestandes. Weiterhin ist erkennbar, dass bis zur Mitte der siebziger Jahre das ausländische Geld aus Deutschland verbannt worden war. Jahrhundertelang waren in Deutschland neben einheimischen Geldstücken auch ausländische Münzen in Umlauf gewesen. Das Deutsche Reich konnte endlich einen homogenen Münzumlauf schaffen. Der Gedanke der politischen Einheit im Rahmen der Reichsgründung 1871 enthielt nachdrücklich die Forderung nach einer Währungsunion. Die Vielzahl unterschiedlicher Landeswährungen war seit dem Mittelalter Ausdruck der politischen Zerrissenheit Deutschlands. Um 1850 prägten noch 38 deutsche Staaten und Städte eigene Münzen in verschiedenen Währungssystemen. Nach Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 modernisierten Münzverträge von 1837, 1838 und 1857 das Münzwesen, schufen überregionale Vereinsmünzen und ebneten den Weg, der schließlich mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 in eine einheitliche Reichswährung mündete288. "Unter den zahlreichen Gesetzen, welche die Centralgewalt erst des norddeutschen Bundes, nachher des neuen deutschen Reiches erlassen hat, findet sich schwerlich eins, wodurch Wohl und Wehe des Volkes im Ganzen sowie aller Einzelnen im Volke tiefer berührt würden, als die mit dem 4. December 1871 eingeleitete Münzreform", schrieb der renommierte Nationalökonom Wilhelm Roscher 1872 in seinen "Betrachtungen über die Währungsfrage der deutschen Münzreform". Wie Roscher sahen alle deutschen Wirtschafts- und Finanzexperten 288 Arnulf Scriba, © Deutsches Historisches Museum, Berlin Dezember 2011/November 2016 210 in der Umgestaltung des Münzwesens eine der wichtigsten Voraussetzungen für die positive Wirtschaftsentwicklung des neugegründeten Deutschen Reiches und für die Förderung von dessen Binnen- und Außenhandel. Bis 1871 war es nicht gelungen, die verschiedenen Währungseinheiten im Deutschen Bund und Norddeutschen Bund zu vereinheitlichen. Durch Vertragsabschlüsse waren die Regionalwährungen zwar auf sieben Münzsysteme reduziert worden, doch Umrechnungsprobleme erschwerten nach wie vor den grenzüberschreitenden Waren-, Rohstoff- und Finanzverkehr innerhalb der deutschen Staatenwelt sowie mit dem Ausland. Mit der am 4. Dezember 1871 zusätzlich zu den bereits bestehenden Währungen eingeführten Goldwährung als Mark zu 100 Pfennig gab es reichsweit ein einheitliches gesetzliches Zahlungsmittel. Bis Ende 1873 prägten die Münzstätten im Reich goldene 10- und 20-Mark-Stücke in einem Gesamtwert von rund einer Milliarde Mark, der gesamte Metallgeldbestand belief sich zu diesem Zeitpunkt auf umgerechnet rund 2,7 Milliarden Mark. Der Goldgehalt der 10- und 20-Mark-Münzen lag bei 0,3584 g Feingold je Mark. Das Edelmetall stammte größtenteils aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Krieges in Höhe von 5 Milliarden Francs. Die Ländermünzen nach altem Münzsystem blieben vorerst im Umlauf, sie durften aber bis auf Gedenk- und Scheidemünzen nicht mehr geprägt werden. Die existierenden insgesamt sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote oder Schilling wurden zunächst in ein festes Umtauschverhältnis zur Goldmark gestellt. Mit dem am 9. Juli 1873 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Münzgesetz wurden die Landeswährungen schließlich abgeschafft und die entsprechenden Ländermünzen schrittweise eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frankreich schon den Hauptteil seiner Reparationszahlungen getätigt. Die Geldmenge im Reich stieg dadurch erheblich an, was den Zins niedrig hielt. Dies erhöhte den Kapitalverkehr und befeuerte die Konjunktur, die ökonomische Prosperität ging - bis zum Börsenkrach 1873 - in einen überhitzten Wirtschaftsboom und Gründerrausch über. Die 1874 einsetzende Wirtschaftskrise hat aufgrund der deflationären Entwicklung mit sinkenden Großhandelspreisen und Zinssätzen dem Ansehen der neuen Mark nicht geschadet. Staatlicherseits gelang die monetäre Einigung nicht zuletzt, weil in Deutschland auf ein weitgehend stabiles Finanzgebaren und auf einen vergleichsweise soliden Haushalt geachtet wurde. Dies war umso wichtiger, weil das Deutsche Reich nach den Worten von Reichskanzler Otto von Bismarck in finanzpolitischer Hinsicht ein "Kostgänger der Einzelstaaten" war. Dem Reich blieb der Zugriff auf direkte Steuern zunächst verwehrt, diese wurden ausschließlich in den Ländern erhoben. Nach Maßgabe der Bevölkerungszahl flossen festgelegte Summen von den Einzelstaaten an das Reich, dessen Einnahmen und Ausgaben bis zur Jahrhundertwende weitgehend ausgeglichen waren. Die Zinslasten für Anleihen bewegten sich für Reich und Länder auf relativ niedrigem Niveau. Zwar stieg die Verschuldung des Reiches kontinuierlich an, von 16 Millionen Mark 1876 auf 2,5 Milliarden Mark 1900, in diesem Jahr betrug die Gesamthöhe der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt allerdings nur 7,7 Prozent. Vergleicht man die damalige Situation mit der Einführung des Euro im Jahr 1999, so liegen die Unterschiede gerade im Bereich der Höhe der Schuldengrenze und der fehlenden Sanktionen bei ihrer Überschreitung. Nach den Regeln des 1992 vereinbarten Vertrages von Maastricht dürfen die Mitgliedsstaaten des Euro insgesamt bis zu 60 Prozent vom Bruttoinlands- 211 produkt an Staatsverschuldung ausweisen. Im Jahr 2010 lagen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland bei rund 80, 2015 bei ungefähr 70 Prozent. Währungsreform 1923 Mit der Errichtung einer Deutschen Rentenbank leitete die Reichsregierung Mitte Oktober 1923 die Rückkehr zu einer stabilen Währung ein. Da das Deutsche Reich zur Deckung des Grundkapitals der Rentenbank nicht über genügend Goldvorräte verfügte, wurden der Grundbesitz von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe mit einer Hypothek von 3,2 Milliarden Rentenmark belastet. Die Rentenbank begann am 15. November 1923 die Rentenmark als neues Zahlungsmittel herauszugeben. Der Wechselkurs einer Rentenmark war mit einer Billion Papiermark festgelegt worden, ein US-Dollar entsprach 4,20 Rentenmark. Reichsfinanzminister Hans Luther und Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht gelang es in den folgenden Monaten, den Kurs der neuen Währung durch Einschränkung des Geldumlaufs und drastischen Sparmaßnahmen im Haushalt stabil zu halten. Durch die Normalisierung des Wirtschaftslebens und die Beruhigung der innenpolitischen Situation wurde vom "Wunder der Rentenmark" gesprochen. Die Rentenmark war jedoch nur als Übergangslösung zur Überwindung der Inflation eingeführt worden. Am 30. August 1924 wurde sie im Rahmen des Dawes-Plans von der Reichsmark abgelöst, die durch Gold und wertbeständige Devisen gedeckt war und die deutsche Währungsstabilität garantieren sollte289. Währungsreform 1948 Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark („DM“, auch „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die beiden bisher gültigen Zahlungsmittel Reichsmark und die (zu ihr fest im Verhältnis 1:1 notierende) Rentenmark (beide abgekürzt als „RM“) wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder weniger im Nennwert herabgesetzt. Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte290. Die Einführung des Euro Der Euro (griechisch ευρώ, kyrillisch евро; ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Art. 3 Abs. 4 EUV die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in Art. 127–144 AEUV geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU). Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen die Eurozone bilden, sowie in sechs weiteren europäischen Staaten. Nach dem US-Dollar ist der Euro die wichtigste Reservewährung der Welt. Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld und drei Jahre später am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Damit löste er die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Die Euromünzen werden von den nationalen Zentralbanken der 19 Staaten des Eurosystems sowie von derzeit vier weiteren Staaten mit jeweils landesspezifischer Rückseite geprägt. Die Euro289 290 https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/waehrungsreform-1923.html https://de.wikipedia.org/wiki/Währungsreform_1948_(Westdeutschland) 212 Banknoten aus verschiedenen Ländern unterscheiden sich bei der ersten Druckserie nur durch den Buchstaben an der ersten Stelle der Seriennummer, der angibt, im Auftrag welcher nationalen Zentralbank der Schein gedruckt wurde. Bei der zweiten Druckserie ab 2013 beginnt die Seriennummer mit zwei Buchstaben, deren erster die Druckerei bezeichnet. Am 10. Januar 2013 wurde in Frankfurt am Main die erste Banknote der zweiten Serie von Euro-Banknoten vorgestellt, die höheren Schutz vor Fälschungen bieten soll291. Offizielle Umtauschkurse* der Vorgängerwährungen in Euro ¤/EUR* EUR/¤ ISO Vorgängerwährung 40,3399 0,024789 BEF Belgische Franken 1,95583 0,511292 DEM Deutsche Mark 15,6466 0,063912 EEK Estnische Kronen 5,94573 0,168187 FIM Finnische Mark 6,55957 0,152449 FRF Französische Francs 340,750 0,002935 GRD Griechische Drachmen 0,787564 1,26974 IEP Irische Pfund 1936,27 0,000516 ITL Italienische Lire 0,702804 1,422872 LVL Lettische Lats 3,45280 0,28962 LTL Litauische Litas 40,3399 0,024789 LUF Luxemburgische Francs 0,429300 2,32937 MTL Maltesische Lire 2,20371 0,45378 NLG Niederländische Gulden 13,7603 0,072673 ATS Österreichische Schilling 200,482 0,004988 PTE Portugiesische Escudos 30,1260 0,033194 SKK Slowakische Kronen 239,640 0,004173 SIT Slowenische Tolar 166,386 0,00601 ESP Spanische Peseten 0,585274 1,7086 CYP Zypriotische Pfund Die Euromünzen sind die in derzeit 19 Ländern der Europäischen Union sowie den Nicht-EUStaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in Umlauf gebrachten Münzen der gemeinsamen europäischen Währung Euro. Ein Euro wird unterteilt in 100 Cent; es gibt acht Nennwerte für Münzen. Die Euromünzen wurden zusammen mit den Eurobanknoten ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Das Prägejahr der Münzen kann aber bis 1999 zurückgehen, also bis zu dem Jahr, in dem die Währung offiziell als Buchgeld eingeführt wurde292. 291 292 https://de.wikipedia.org/wiki/Euro https://de.wikipedia.org/wiki/Euromünzen 213 Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 1999: Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre 1999 bis 2006/2007: Überarbeitete gemeinsame Vorderseite Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 2007: 2-Euro-Gedenkmünzen unterscheiden sich von Kursmünzen (lt. EU: „regulären Münzen“) nur dadurch, dass ihre nationale Seite durch eine spezielle Gedenkseite ersetzt wird. Die gemeinsame Seite sowie alle weiteren Eigenschaften wie Nennwert, Farbe, Dicke und Durchmesser 214 sind unverändert. Die Auflagen dieser Gedenkmünzen sind festgelegt. 2-Euro-Gedenkmünzen sind (im Gegensatz zu Sammlermünzen) für den Umlauf bestimmt und in allen Euroländern gültig. Seit 2004 können alle Staaten des Euroraumes 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben; den Anfang machte Griechenland anlässlich der Olympischen Spiele 2004. Jedes Ausgabeland konnte bis zum 16. August 2012 nur eine Gedenkmünze im Jahr in Umlauf bringen. Seit diesem Stichtag darf jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, pro Jahr zwei 2-Euro-Gedenkmünzen prägen. Zusätzliche Gedenkmünzen sind möglich, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist, oder wenn die Staaten der Eurozone eine gemeinsame Gedenkmünze ausgeben. Im März 2007 erschien eine Gemeinschaftsausgabe der 2-Euro-Gedenkmünzen zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Sie wurde von allen 13 damaligen den Euro emittierenden EU-Staaten (d. h. ohne Beteiligung Monacos, San Marinos und der Vatikanstadt) ausgegeben. Die Münze ist in allen Ländern gleich gestaltet und unterscheidet sich nur durch den jeweiligen Landesnamen und die Sprache der Inschrift Römische Verträge – 50 Jahre. Die zweite gemeinsame 2-Euro-Gedenkmünze erschien am 1. Januar 2009 aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die dritte Gemeinschaftsausgabe wurde am 1. Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung des Euro-Bargelds ausgegeben, eine vierte ist 2015 zum 30-jährigen Jubiläum der Europaflagge erschienen. Schweiz Helvetische Republik 1787-1803 Im Frühjahr 1787 marschierten französische Truppen in die Schweiz ein und zwangen ihr den Einheitsstaat auf. Mit den Münzen der Helvetik wurde zum ersten Mal versucht, in der Schweiz eine einheitliche Währung einzuführen. In den damals bereits bestehenden Münzstätten Bern, Basel, und Solothurn wurden die neuen Münzen nach bernischem Münzfuß geprägt. Die neuen Münzen konnten dem Münzwirrwarr jedoch kein Ende setzen, da die mannigfaltigsten Gepräge der früheren Münzherren, Kantone und Städte aus den vorhergehenden Jahrhunderten weiterhin im Verkehr blieben, weil die Helvetische Republik finanziell gar nicht in der Lage war, alles alte Geld durch neues zu ersetzen. Die recht unpopuläre Republik ersetzte Napoleon 1803 durch die „Meditationsakte“, die wieder einen Staatenbund herstellte, wobei die Münzhoheit wieder an die Kantone zurückging. Durch die Tagsatzung wurde beschlossen, dass Gold- und grobe Silbersorten (vom 10 Batzenstück aufwärts) nur noch nach dem eidgenössischen Münzfuß (1 Schweizerfranken = 10 Batzen = 100 Rappen) ausgeprägt werden durften. Bei den Kleinmünzen wurden den Kantonen ihre althergebrachten Nominale weiterhin zugestanden293. Situation vor 1848 Gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte in der Schweiz, wie in den meisten Staaten Zentraleuropas, eine heute kaum mehr vorstellbare Unordnung im Münzwesen. Eine große Menge von Münzen verschiedenster Metalle und Herkunft war im Umlauf. Städte, Bistümer, Abteien, Orte, Kantone und Freiherrschaften übten das Münzrecht nach Belieben aus, ohne meistens irgendeiner Richtlinie zu folgen. Zudem kursierten zahlreiche ausländische Münzsorten, vor293 http://www.numispedia.de/Münzwesen_der_Schweiz 215 nehmlich aus Frankreich und Italien, sowie aus dem österreichischen und süddeutschen Raum. Es wurde nach altem und neuem, nach ausländischem und inländischem Münzfuß geprägt. Für den Kaufmann und für den Bürger war der Umgang mit dem Geld unübersichtlich und mühsam. Die Wirtschaft wurde natürlich arg in Mitleidenschaft gezogen. Es gab Berner Dublonen und Dukaten, Zürcher Taler, Basler Taler, Luzerner Gulden, Schwyzer Gulden, Zürcher Böcke, Graubündner Blutzger, Zürcher Schillinge, Biesli, Angster, daneben kursierten noch Münzen aus der Zeit der Helvetik, des Bistums Basel usw. Jeder Kanton hatte bis 1874 eigene Münzen. Fremde Münzsorten hatten in jedem Kanton einen ganz verschiedenen Wert. Der Bundesvertrag von 1815 klammerte das Münzwesen völlig aus. Es kam jedoch zu mehreren Übereinkommen oder Konkordaten zwischen Gruppen von Kantonen (1819, 1824 und 1825). Durch diese Konkordate wurde das Münzwesen innerhalb der Kantone einigermaßen geregelt. Jedoch waren alle möglichen Währungen im Umlauf, und man musste auf der Hut vor minderwertigem Geld sein. Es sollte erst der neuen Bundesverfassung von 1848 gelingen, die Schweiz aus dem Münzelend herauszuführen. Eidgenossenschaft Der 1848 gegründete Bundesstaat setzte dem Münzwirrwarr der vergangenen Jahrhunderte ein Ende. Es entbrannte eine heftige Diskussion, die fast zwei Jahre dauerte. Sollte man die neue Schweizer Währung dem Französischem Dezimalsystem oder dem Süddeutschen Guldenfuß anpassen? Die Bundesversammlung entschied sich schließlich für das französische System. Der Basler Bankdirektor Johann Jakob Speiser stellte dem Bund seine Erfahrungen zur Verfügung und führte auf der Grundlage des französischen Centime- und Frankensystems, zwischen 1850 und 1852 die Münzreform durch und brachte die eidgenössische Währung in Umlauf. 66 Millionen alte Münzen wurden eingeschmolzen. Die Vereinheitlichung des Zollwesens, die andere Maßnahme, die den schweizerischen Raum in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet verwandelte, bedurfte sorgfältiger Verhandlungen mit den Kantonen. Diese verloren durch die Preisgabe der Binnenzölle (besonders Weg- und Brückengelder) eine einträgliche Einnahmequelle, und für die Grenzkantone fielen künftig die Grenzzölle weg. Noch war das direkte Steuerwesen kaum entwickelt, und die Kantone waren zur Hauptsache auf indirekte Abgaben angewiesen. Im Juni 1849 verabschiedete die Bundesversammlung das eidgenössische Zollgesetz, worauf ein weiterer Basler, der Ratsherr Achilles Bischoff, beauftragt wurde, das Zollwesen zu organisieren. Schon im Jahre 1851 bezog der Bund, alle in der Verfassung vorgesehenen Entschädigungen an die Kantone abgezogen, einen Reinertrag von zwei Millionen Franken aus den Zöllen. Das Bundesgesetz vom 7. Mai 1850 bestimmte also den Franken zu 5 Gramm Silber (900/1000 fein) als Grundnominal, aufgeteilt in 100 Rappen (Centimes). Über die Jahre wurde das ursprüngliche Münzgesetz mehrmals geändert. Es wurden 5,2,1 und ½ Franken in Silber, 20,10 und 5 Rappen in Billon sowie 2 und 1 Rappen in Bronze geprägt. Goldmünzen kamen ab 1883 in den Verkehr. Anfänglich 20-Franken-Stücke, ab 1911 10-Franken-Stücke, 1925 100-Franken-Stücke. 1955, 1958 und 1959 wurden 25- und 50-Franken-Stücke geprägt, die jedoch bis heute nie zur Ausgabe kamen. Alle Goldmünzen sind heute außer Kurs. Die Billonprägungen wurden bald als ungeeignet angesehen und durch Nickel bzw. Kupfernickel ersetzt. Der hohe 216 Feingehalt der Silbermünzen von 900/1000 wurde auf 800 bzw. 835/1000 herabgesetzt und sogar Gewicht und Größe des 5-Franken-Stückes wurden 1931 reduziert. Ab 1968/1970 werden auch diese Nominale in Kupfernickel ausgeprägt. Damit verschwanden die letzten Schweizer Silbermünzen aus dem Zahlungsverkehr. Einen wichtigen Schritt tat die Schweiz im Jahre 1865 als sie der Lateinischen Münzunion (LMU) beitrat. In diesem Münzvertrag - die Mitgliederländer waren Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz; Griechenland schloss sich erst 1868 an - gab es einheitliche Bestimmungen über Gewicht, Feingehalt, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen. Alle Sorten sollten im gesamten Gebiet zum Nominalwert angenommen werden. Dieser Münzvertrag war ein Erfolg und kann als Vorläufer einer gemeinsamen Europäischen Währung angesehen werden. Die LMU blieb formell bis 1926 in Kraft. Die Ausprägung von Schweizer Goldmünzen war anfänglich nicht vorgesehen. Ab 1883 prägte man jedoch Goldmünzen, zuerst 20-Franken-Stücke, denen 1911 eine Reihe von 10-FrankenStücke folgten. Im Jahre 1925 prägte die Schweiz sogar ein 100-Franken-Stück. In den Jahren 1955, 1958 und 1959 wurden je 2 Millionen 50-Franken-Stücke und je 5 Millionen 25-FrankenStücke geprägt, die bis heute jedoch nicht in den Verkehr gelangten. Durch den Beschluss des Bundesrats vom 27. September 1936, den Franken um etwa 30% abzuwerten, verloren sie faktisch ihren Kurswert. Als Folge der Abwertung stieg der Goldwert der 20-Franken-Münzen auf rund 28 Franken. Die Goldstücke wurden fortan vornehmlich gehortet. Am 29. Juli 1944 beschloss das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement im Zusammenhang mit der Einführung der Warenumsatzsteuer, dass in- und ausländische Goldmünzen als Ware zu gelten haben. Damit wurde den Schweizer Goldstücken die Funktion als Zahlungsmittel definitiv abgesprochen. Bis zur Einführung des neuen Bundesgesetzes vom 22.12.1999 über die Währungs- und Zahlungsmittel genossen die nicht mehr kursgültigen Goldmünzen zu 10, 20 und 100 Fr. im Strafgesetzbuch den gleichen Schutz wie die kursfähigen Münzen. Der Art. 10 des Bundesgesetzes vom 18.12.1970 lautet wie folgt: "Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Schutze der Münzen gelten auch für die Goldmünzen im Nennwert von 10, 20 und 100 Franken, die früher in Kurs standen." Vereinfacht gesagt heißt dies: Das Nachmachen von solchen Münzen wurde als Geldfälschung geahndet. Heute wird dieses Delikt als Warenfälschung geahndet und untersteht der kantonalen Gerichtsbarkeit. In den Jahren 1967 und 1968 stieg der Preis des Silbers dermaßen, dass große Mengen Schweizer Kursmünzen ins Ausland flossen, um dort mit ansehnlichem Gewinn verkauft und eingeschmolzen zu werden. Die Schweiz hatte keine andere Wahl, als die Prägung der Silbermünzen einzustellen um den Geldumlauf fortan nur noch mit Kupfer-Nickel zu versorgen. Wenn man von der Aufgabe des Silbergeldes absieht, hat das Schweizer Münzwesen, im Gegensatz zu anderen Ländern Europas, in den letzten 150 Jahren fast keine Änderungen oder große Umwälzungen durchgemacht. Drei Münztypen verdienen hier eine ganz besondere Erwähnung. Bovys stehende Helvetia, erstmals im Jahre 1874 geprägt, schmückt auch heute noch die Schweizer Münzen und verkörpert in eklatanter Weise eine stabile Währung, die es fertiggebracht hat alle großen Wirtschaftskrisen des 19. und 20. Jahrhunderts zu überwinden. Schwenzers klassischer Freiheitskopf, der 1879 erstmals auf den Kupfer-Nickel Münzen erschien, wird auch heute noch unverändert weitergeprägt. Noch nie in der Internationalen 217 Münzgeschichte gab es zwei Münztypen, die 123 Jahre, beziehungsweise 118 Jahre lang ohne nennenswerte Änderung fast Jahr für Jahr weitergeprägt wurden294. Abbildung 26: Schweiz, Eidgenossenschaft, seit 1850, 5 Franken 1874 B mit Punkt Teutoburger, Auction 105, Los 4279, 94 Euro Schweiz, Eidgenossenschaft, seit 1850, 5 Franken 1874 B mit Punkt, Divo/Tobler 296, gutes sehr schön, kl. Randfehler Abbildung 27: SCHWEIZ, 5 Franken 1889 B Emporium, e-Auction 501, Los 420, 160 Euro SCHWEIZ, 5 Franken 1889 B, Dav. 392, 5 Franken 1889 B, Bern. Feine Kr., ss+ Abbildung 28: Schweiz, Eidgenossenschaft, 5 Franken 1925 B, Bern Busso Peus, Auction 409, Los 1543, 100 Euro Schweiz, Eidgenossenschaft, 5 Franken 1925 B, Bern. Dav. 394, HMZ 2-1199. Sehr schön 294 http://www.numispedia.de/Münzwesen_der_Schweiz 218 Abkürzungen und Glossar Abbreviatur: Abbreviaturen (lat. = Abkürzungen, abgekürzte Schreibweisen) sind Abkürzungen von Legenden, Titeln oder Inschriften/Umschriften. Oft war der Platz auf einer Münze oder Medaille sehr knapp bemessen, sei es durch die geringe Größe, die Länge der Schrift oder weil das Münzbild viel Platz wegnahm. Daher mussten Legenden oft abgekürzt werden. Manchmal so stark, dass nur der jeweils erste Buchstabe des Wortes angegeben wurde. AE: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Kupfer (lat. aes). Al marco: Bei dieser Gewichtsjustierung muss nur die Gesamtstückzahl der Münzen dem geforderten Gewicht entsprechen (z. B. 192 Pfennige auf eine Mark). Al pezzo: Bei dieser Gewichtsjustierung muss die Einzelmünze dem vorgeschriebenen Gewicht entsprechen. Albertustaler: Große Silbermünze, eingeführt 1612 in den spanischen Niederlanden unter Albert und Isabella. Etwas leichter (um 1,33 Gramm) als der Reichstaler, entwickelte sich der Albertustaler zur Haupthandelsmünze im Ostseeraum und wurde von vielen Staaten nachgeprägt. Nach 1690 setzte sich der Leipziger Münzfuß durch und der Albertustaler verschwand aus dem Umlauf. Apfeldreiling: Drei-Pfennigstück, das nach der Reichsmünzordnung von 1571 auf einer Seite den Reichsapfel mit der Wertziffer 3 trug. AR: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Silber (lat. argentum). Aufschrift: siehe → Legende. Augsburger Reichsabschied von 1566: praktisch eine Ergänzung zur 2. Augsburger Reichsmünzordnung. Der bereits zuvor schon geprägte Reichstaler im Raugewicht von 29,23 g (889/1000 fein) wurde legalisiert und damit zur Währungsmünze des Reiches (bis etwa 1700). Sie sollte, nach mehreren vergeblichen Bemühungen (1524 Esslingen, 1551 und 1559 in Augsburg) für längere Zeit Stabilität im Geldwesen bringen. Taler, die nach dem Erlass geprägt wurden, hießen im deutschsprachigen Raum „Reichsthaler“ oder schlicht „Thaler“, wenn von einer Münze die Rede war. Man sprach von „Speciesthalern“, „Reichsthalern species“ oder „gemünzten Thalern“, sobald klarzustellen war, dass eine Münze und nicht die Rechnungseinheit gemeint war. Preise wurden bei den überregionalen Kaufleuten immer in der Rechnungseinheit z.B. „Reichstaler“ angegeben; bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen → Reichstaler zur Folge hatte. Augustalis: von Kaiser Friedrich II. 1232 eingeführte Goldmünze. Ausbeutetaler: wurde aus dem Erz eines bestimmten Bergwerks geprägt. Darauf wird in der Umschrift oder im Münzbild hingewiesen. Auf vielen Ausbeutetalern ist auch das Bergwerk abgebildet, aus dem das vermünzte Erz stammt. Neben den Talern gibt es auch andere Nominale, z.B. Ausbeute-Dukaten, Groschen und Gulden. AV: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Gold (lat. aurum). Avers: Die Vorder- oder Hauptseite einer Münze. Bärentatzengroschen: Bezeichnung für einen Kippergroschen des Herzogs Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel. Die Münze zeigt als Motiv das Wappen von Hoya, das aus zwei Bärenklauen besteht. Bilinguale Münzen: Münzen mit einer Aufschrift in zwei Sprachen. 219 Brakteat: Einseitig geprägter Hohlpfennig. Sehr dünne, einseitig ausgeprägte Silbermünze, die im 12. und 13. Jhd. im Reich und in angrenzenden Ländern ausgegeben wurden. Brillentaler: Talermünze von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, geprägt zwischen 1586 und 1589. Die Münze zeigt auf der Rückseite den Wilden Mann mit Kerze, Sanduhr und daran hängender Brille. (Gekürzte) Umschrift: WAS HILFT DEN AUGEN LICHT VND BRILL DER SICH SELBST NICHT HELFEN VND KENNEN WILL. Denier: Französische Ableitung vom Denar. In Frankreich wurde der Denier zuletzt im 16. Jahrhundert geprägt. In Deutschland hielt er sich noch bis 1649 als Kupfermünze und bis 1795 als Rechnungsmünze. Das einzige nach 1649 geprägte Stück war eine Ausgleichsmünze während des 7jährigen Krieges. Das Kupferstück mit der Wertbezeichnung 1 Denier = 13 einen Mattier wurde unter Herzog Karl I. von Braunschweig und Lüneburg in Braunschweig-Wolfenbüttel geprägt und noch im gleichen Jahr wieder außer Kurs gesetzt. Doppelschlag: Oftmals waren mehr Schläge für ein gut sichtbares Münzbild erforderlich. Verrutschte dabei der Stempel oder der Schrötling, kam es zu einem schlecht erkennbaren Münzbild. Dreiling: Volkstümliche Bezeichnung für ein "Dreier-Nominal", in der Regel für Drei Pfennigoder Drei Kreuzer-Stücke. Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838: der Doppeltaler = 3 ½ Gulden wird als einheitliche "Vereinsmünze" des Deutschen Zollvereins geschaffen worden, die jedoch noch nicht als "Vereinstaler" bezeichnet wurde. Er besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie in Preußen, im Sachsen, in Hessen-Kassel und den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war das Silber, 7 Doppeltaler entsprachen einer "Feinen Mark" (233,8555 g), hier der "preußischen" Kölner Feinen Mark. Damit waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern und das süddeutsche Guldensystem mit 24 ½ Gulden aus einer "Feinen Mark Silber" in Form dieser gemeinsamen realen Umlaufmünze zusammengeführt, wobei die Talerländer im Münzgepräge den Wertschriftzug mit "2 Taler = 3 ½ Gulden" auf der Vereinsmünze begannen und die Guldenländer es mit "3 ½ Gulden = 2 Taler" anders herum ausführten. Dieser gemeinsame Doppeltaler erhielt im Volksmund auf Grund seiner großen Abmessung den ironischen Namen "Champagnertaler" und war allgemein nicht sonderlich beliebt. Er galt rund 7 ½ französische Franc international. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, Braunschweig und Hannover bei. Seit 1838 gab es somit schon fast eine einheitliche deutsche Währung, da ja ein „norddeutscher“ Doppeltaler = 3½ Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das praktische Problem bestand nur darin, dass das kleine Scheidegeld (Heller, Pfennige, Kreuzer, Groschen) der Taler- und Guldenländer häufig nur mit „Umwechselverlust“ gegeneinander umtauschbar war und dass dazu noch viele ältere, noch nicht verrufene Kleinmünzen des 18. Jahrhunderts umliefen, die wertmäßig auf älteren Münzfüßen beruhten und daher mit der "neuen" Zollvereinswährung ab 1838 nicht direkt wertmäßig vergleichbar waren. Auch wurden diese älteren Scheidemünzen in den anderen Zollvereinsländer teilweise auch ganz abgewiesen. Zusätzlich liefen noch ältere Kurantmünzen, wie z. B. Kronentaler oder Taler und Gulden nach dem bis dahin geltenden 13 1/3 Taler-Fuß sowie gültige französische, niederländische und österreichische Münzen um, deren Kurse zur Vereinsmünze in Valvationstabellen festgelegt war. 220 Dukat: Goldmünze, die in ganz Europa verbreitet war. Er besitzt einen Feingehalt von 986/1000 und wiegt etwa 3,5g. Erstmals wurden Dukaten 1284 in Venedig geprägt und haben sich von dort aus über den ganzen Kontinent verbreitet. Der Name kommt von der Umschrift auf der Rückseite der ersten Dukaten: Sit tibi Christe datus quem tu regis iste ducatus – Dir, Christus, sei dieses Herzogtum, welches du regierst, gegeben. In Venedig wurden Dukaten bis zum Ende der Republik im Jahre 1797 mit gleichem Münzbild und nahezu unverändertem Feingewicht (Goldgehalt) geprägt. Damit waren die venezianischen Dukaten über Jahrhunderte die stabilste Währung der Welt. Insbesondere für das 14. und 15. Jahrhundert dürfte der Dukat als die Welthandelsmünze angesehen werden, die auch als Maßstab für Gewichtsvergleiche herangezogen wurde. In Deutschland wurden sie 1559 zur Reichsmünze erklärt und 1857 im Gebiet des Deutschen Zollvereins aufgehoben. Einhorngulden: Bezeichnung für einen 1694 geprägten 2/3 Taler von Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg. Durch einen Stempelriss entstand auf der Stirn des abgebildeten Welfenrosses eine Erhebung, die es wie ein Einhorn aussehen lässt. Eintrachtstaler: Talerprägungen die durch Münzbild und/oder Umschrift die Eintracht und Harmonie zwischen den verschiedenen Herrschern ausdrücken. Elektron oder Elektrum, von griech. ήλεκτρον = elektron, später lat. electrum‚ ursprünglich natürliche Legierung aus Gold und Silber, die später auch künstlich hergestellt wurde. Gold kommt in der Natur nur selten in Reinform (als Nuggets) vor. Durch einen hohen Silberanteil hat Elektron eine blassere Gelbfärbung als reines Gold, allerdings tritt durch die Sulfidierung des Silbers an der Luft rasch eine dunklere Verfärbung ein. Das natürliche Elektron enthält – neben dem Silber – häufig auch noch einen meist geringen Kupferanteil. Der Goldanteil der natürlichen Elektron-Legierungen ist stark schwankend und kann zwischen etwa 90 % und 20 % liegen, typisch um 73 %. Silber mit einem Goldanteil unter 10 % wurde früher als güldisches Silber bezeichnet. Esslinger Reichsmünzordnung von 1524: in vielen deutschen Staaten wurde die Kölner Mark (233,85 g) als Grundgewicht der Münzfüße. Erst der Wiener Münzvertrag von 1857 ersetzte die Kölner Mark durch das Zollpfund zu 500 g. Der Münzfuß gab an wie viel Münzen aus der Feinen Kölner Mark geprägt wurden. Münzen waren de facto immer nur Metallbarren in Münzform. Esterlin: Französische Bezeichnung für den englischen Pfennig (Sterling) und seine Beischläge. Feingehalt: Verhältnis zwischen dem Gewicht des Edelmetalls und dem Gesamtgewicht der Münze. Wird in Prozent oder Promille ausgedrückt, früher in Karat und Gran für Gold, für Silber in Unzen und Deniers, in Deniers und Gran oder in Lot und Gran. Wird auch Korn genannt. Feingewicht: Das Gewicht des Edelmetalls einer Münze. Feld: Der mittlere Teil der Münzfläche, der meistens von einem Bild eingenommen wird. Flitter: Kleine Halbpfennigstücke, die während der Kipper- und Wipperzeit in Niedersachsen und Thüringen zu Nennwerten von 1, 2, 3 und 4 Flittern geprägt wurden. Floren: Feingoldmünze, die ab 1252 von Florenz geprägt wurde. Charakteristisch ist die Lilie auf dem Avers und Johannes der Täufer auf dem Revers. Der Floren wurde oft nachgeprägt. Geburtstagspfennig: Münze auf den Geburtstag des Herrschers oder seiner Angehörigen. Z.B. ließ August der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel 1661 ein 3 Pfennigstück zu seinem 83. Geburtstag prägen. Auf dieses Ereignis wird in der Umschrift hingewiesen. 221 Georg d´or: Bezeichnung der Pistolen des Fürstentums (ab 1814 Königreich) Hannover, hannoversche Pistolen wurden seit 1758 mit einem Goldgehalt von 6,05 Gramm geprägt. Ab 1813/14 verschlechterte sich der Gehalt zu Lasten anderer Staaten auf 5,95 Gramm. In der Folge wurden die Stücke kaum noch angenommen und seit 1839 kaum noch ausgeprägt. 1857 wurde der Georg d´or von der Krone abgelöst. Gepräge: Zusammenfassender Begriff für Münzbild und Schrift einer geprägten Münze. Glockentaler: Von Herzog August dem Jüngeren von Braunschweig (1635-1666) ausgebrachte Serie von sieben unterschiedlichen Talern auf die Befreiung der Festung Wolfenbüttel von kaiserlicher Besatzung während des dreißigjährigen Krieges. Geprägt wurden die Stücke in Goslar und Zellerfeld. Von einzelnen Typen wurden auch Halb- und Vierteltaler ausgeprägt. Grän: Münzgewicht, Einheit des Feingehaltes (Untereinheit des Karats und des Lots). Graumann: Preußen schuf sich seinen eigenen Münzfuß. Der Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann, er stand bisher in braunschweigischen Diensten, hatte 1750 seine große Münzreform mit einem 14-Taler-Fuß = 21 Guldenfuß, und damit unter den Konventionsfuß, beschritten. Der neue preußische Taler war zu 10 ½ Stück aus der 12-lötigen Mark (75 % Silber, Rest Kupfer u. a.) geprägt = 22,6 g, geteilt in 24 Groschen wie bisher. War anfänglich der Konventionstaler weit verbreitet, konnte sich doch letztendlich der 14-Taler-Fuß Preußens durchsetzen. Er bildete 1838 Grundlage für den großen Deutschen Münzverein. Greshamsche Gesetz: Von Thomas Gresham und Nikolaus Kopernikus formuliertes Gesetz, mit dem der Prozess der stetigen Münzverschlechterung erklärt wurde. "Schlechtes Geld verdrängt gutes Geld." Wird eine geringerwertige Münze ausgegeben, versucht jedermann, die schlechten Münzen in Umlauf zu bringen und die guten Münzen zu horten. Gros tournois: Bekannte frz. Silbermünze. Groschen: Die ersten deutschen Groschen wurden 1271 vom Grafen Meinhard II. von Tirol in Meran geprägt. Der Groschen war ursprünglich eine massive Münze aus reinem Silber, die größer als der entwertete Denar war. Seinem Charakter nach stellt er ein Mehrfaches des vormaligen, sich über die Jahrhunderte inflationär im Silberfeingehalt verminderten Pfennigs dar. Nach einer Quelle soll die Stadt Trier sogar schon 1104 groschenähnliche Dickpfennige geschlagen haben, denen dann 1296 die böhmischen Groschen aus Kuttenberg folgten. Der Groschen galt im deutschen Sprachraum meist 12 Pfennig; viele regionale (Klein-) Groschen, z. B. Neugroschen, Groten (Plural: Grote) in Norddeutschland, engl. Groat, Mariengroschen, Grösch(e)l galten zwischen 10 und 2½ Pfennig. Auch das spätere Münznominal „Kreuzer“ zu 4 Pfennig entstand aus der sprachlichen Verkürzung des kleinen Kreuzgroschens. Nach der Einführung der Mark = 100 Pfennige im Jahr 1871 in Deutschland fiel der Groschen als eigenständiges Münznominal weg. Zwischen 1924 und 1938 und zwischen 1945 und 2001 war der Groschen der hundertste Teil des österreichischen Schillings. Der Groschen war derart weit verbreitet, dass er in viele Redewendungen Eingang gefunden hat (Der Groschen ist gefallen, wenn jemand etwas „endlich begriffen“ hatte). Umgangssprachlich war es auch nach der Dezimalisierung des deutschen Münzsystems üblich, die 10-Pfennig-Münze in Deutschland und Österreich mit Groschen zu bezeichnen (z.B. Parkgroschen). In Ableitung vom halben preußischen Silbergroschen zu 6 Pfennigen wurde im Berliner Raum die 5 Pfennig-Münze "Sechser" genannt; diese Bezeichnung wurde auf das 5 Cent-Nominal übertragen. Berühmtheit erlangte auch die Dreigroschenoper von Bertolt Brecht. 222 Gulden (von mittelhochdeutsch guldin) ist eine historische Münze und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus, französisch Florin, ungarisch Forint. Sie leitet sich vom Florentiner Fiorino d'Oro ab, der im 13. bis 16. Jahrhundert tatsächlich als Goldmünze geprägt wurde. Seine Nachahmungen in anderen Ländern Europas waren zunächst auch Goldmünzen. Später wurden die Bezeichnungen „Gulden“ und „Florin“ auch für Silbermünzen übernommen, etwa im 19. Jahrhundert in England. Der Goldgulden unterlag im Gegensatz zum Dukat ab der frühen Neuzeit der Münzverschlechterung, was seine Beliebtheit einschränkte. Länder mit Guldenwährung waren: Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Frankfurt/M, Nassau, Hohenzollern-Hechingen u. Sigmaringen, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Gotha (im Fürstentum Coburg), Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft Rudolstadt). Ab 1857 prägten auch die Vereinsguldenländer und Österreich den einfachen und doppelten Vereinstaler zusätzlich zum Gulden. 1842 trat auch Luxemburg ohne genaue Festlegung der Hauptwährungsmünze dem Münzverein bei. Guldengroschen: Schwere Silbermünzen, die ab dem 15. Jhd. geschlagen wurden, und den Wert eines ganzen oder eines halben Guldens hatten. Guldiner oder Guldengroschen: das silberne Äquivalent des Goldguldens am Anfang des 16.Jh. Vorläufer des Talers bzw. Reichstalers. Halbbrakteat: Bezeichnung für Pfennige, für die im 12. und 13. Jhd. im Reich sehr dünne Schrötlinge genutzt wurden, so dass sich die Münzbilder der beiden Seiten gegenseitig beeinträchtigten und manchmal kaum noch zu erkennen waren. Häufigkeitstabelle: Die Erstellung einer Häufigkeitstabelle ist eine numismatische Technik, um das annähernde Durchschnittsgewicht einer Münze zu ermitteln. Hauptseite: Auch → Avers genannt. Hohlpfennig: Siehe Brakteat. Hybride: Münzen, die mit den Stempeln von zwei unterschiedlichen Münzen geschlagen wurden. Auch Zwittermünzen genannt. Inschrift: Schrift, die sich in der Mitte der Münze befindet. Steht sie über dem Bild, wird sie Überschrift, steht sie unter dem Bild, wird sie Unterschrift genannt. Karat: Gewichts- oder Feingehaltseinheit für Gold. Ursprünglich das Gewicht eines Johannesbrotbaumkerns. Kipper- und Wipperzeit: bezeichnet eine weite Teile Mitteleuropas erfassende Münzentwertung im zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts (siehe auch: Dreißigjähriger Krieg), die ihre regionalen Höhepunkte in der Zeit um 1621 bis 1623 hatte. Um 1680 gab es noch eine „kleine Kipper- und Wipperzeit“ in Deutschland. Der Name leitet sich von der Praktik der betrügerischen Münzentwertung ab, nämlich dem Wippen, bei dem vollwertige Münzen mittels einer Schnellwaage aussortiert wurden, um sie dann entweder einzuschmelzen oder sie an den Rändern zu beschneiden, zu kippen (niederdeutsch für „beschneiden“), und mit dem so gewonnenen Metall unter Zugabe von Kupfer neue Münzen herzustellen. Kölnische Mark: Siehe Mark. Konventionsfuß: Münzfuß, der durch Konvention, d. h. Staatsvertrag, festgestellt wurde. Speziell der 20-Guldenfuß, den Österreich 1748 in seinen Ländern eingeführt hatte (vorher galt 1 Reichstaler zu 1½ Reichsgulden), und über dessen fernere Aufrechterhaltung, respektive Einführung es mit Bayern 1753 einen Vertrag abschloss. Bayern trat zwar 223 vor Ablauf eines Jahrs von dem Vertrag zurück und ging zum 24-Guldenfuß über, Sachsen aber und die meisten übrigen Kreise und Stände hielten zu Österreich und führten den Konventionsfuß ein. Nach demselben wurden 20 Gulden oder 10 Speziestaler (also 1 Taler = 2 Österr. Gulden) oder 131⁄3 Taler Courant aus der Mark feinen Silbers geprägt. Konventionstaler: auch Conventionstaler, war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833 1/3 /1000 feinen Mark (= Kölner Mark zu ~ 233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel X EINE FEINE MARK oder die Abkürzung dieser, z. B. X E F MARK. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtsnormal. Er entsprach damit ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe Münze sein konnten. Der Konventionstaler, Conventionstaler, Schreibweise bis 1901 ...thaler, war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen Römischen Reiches nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833⅓⁄1000 feinen Mark (= Kölner Mark zu ≈ 233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel der Art „X EINE FEINE MARK“. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe Münze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden bezeichnet. Diese Parität bestand allerdings nicht zum geringerwertigen süddeutschen Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfuß wurde daher 1760 angepasst. Der Konventionstaler295 wurde als Nachfolger des Reichstalers am 7. November 1750 in den österreichischen Ländern eingeführt. Durch den Konventionsfuß vom 20. September 1753 wurde er auch im bayerischen Reichskreis eingeführt. Nach und nach breitete er sich in Süddeutschland und Sachsen aus. Dort wurden 1838 auch die letzten deutschen Konventionstaler geprägt. In Österreich dauerte ihre Prägung noch bis 1856 an (Wiener Münzvertrag 1857). Der Konventionstaler war 32 Groschen wert, im Gegensatz zum Reichstaler, der zu 24 Groschen gerechnet wurde. Er war somit ein 4⁄3- (Zähl-) Reichstaler. Umgerechnet in den theoretischen (Zähl-) Reichstaler des alten deutschen Reiches, der 24 Groschen galt, entsprach der Konventionstaler einem 13⅓-Talerfuß in Bezug auf die kölnische Mark. Der preußische, real ab 1750 nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägte „neue“ Reichstaler entsprach einem von Johann Philipp Graumann entwickelten 14-Talerfuß. Dieser war also leichter und somit weniger wert. Der neue Reichstaler verdrängte den Konventionstaler mit dem Dresdner Münzvertrag von 1838, dem zufolge in den Ländern des deutschen Zollvereins 2 Taler im 14-Talerfuß gleich 3½ Gulden im 24½-Guldenfuß galten296. 295 296 https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionstaler https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionstaler 224 Beispiele für die Unterteilung des Konventionstalers in Sachsen um 1770 • • • • • • • • • ⁄3 Taler (Konventionstaler) 10 eine feine Mark Silber-Kurantmünze ⅔ Taler (Konventionsgulden) 20 eine feine Mark Silber-Kurantmünze ⅓ Taler (8 Groschen) 40 eine feine Mark Silber-Kurantmünze ⅙ Taler (4 Groschen) 80 eine feine Mark Silber-Kurantmünze 1⁄ 12 Taler (2 Groschen) 160 eine feine Mark Silber-Kurantmünze 1⁄ 24 Taler (1 Groschen) 320 eine feine Mark Silber-Kurantmünze 1⁄ 48 Taler (6 Pfennig) Billon-Scheidemünze 1⁄ 240 Taler (1 Pfennig) Kupfer-Scheidemünze 1⁄ 480 Taler (1 Heller) Kupfer-Scheidemünze 4 Siehe auch: Der meißnische Gulden während der Geltungsdauer des Konventionsfußes Ein Wiederaufleben des Reichstalers war wegen der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse in der Mitte des 18. Jahrhunderts ebenso wenig möglich wie eine einheitliche Regelung des Münzwesens im deutschen Reich wegen der politischen Situation. Den Anfang mit einer vom Reich unabhängigen Talerprägung machte Preußen. Nach den Vorschlägen des Generalmünzdirektors Graumann ordnete König Friedrich II. im Jahre 1750 die Einführung eines neuen Talers an, der dem bisherigen Rechnungstaler von 24 Groschen entsprach. Dieser Taler bildete bis zur Einführung der Markwährung in Preußen die Grundlage der Währung. Im Zuge einer gleichzeitigen Reorganisation der Münzverwaltung wurden auf den Münzen anstelle der Münzmeisterzeichen Kennbuchstaben für die einzelnen Münzstätten eingeführt, wie es auch heute noch gebräuchlich ist. Österreich änderte im Jahre 1750 den seit 1659 für alle Erbländer geltenden Münzfuß als Folge der in Preußen durchgeführten Reform ebenfalls; er wurde im Jahre 1753 als »Conventionsmünzfuß« Grundlage einer österreichisch-bayerischen Münzvereinbarung. Der neue Konventionstaler, zu 10 Stück aus der feinen Mark geprägt, war wie der alte Reichstaler mit 120 Kreuzer oder zwei Gulden bewertet und wurde meist Zwei-Gulden-Stück genannt. Der Halbtaler oder Konventionsgulden entsprach demnach der alten, auch in Süddeutschland üblichen Rechnungseinheit des Guldens zu 60 Kreuzer297. Nach anfänglichen Widerständen schlossen sich diesem Münzfuß alle deutschen Staaten außer Preußen, den Hansestädten, Oldenburg, Holstein und Mecklenburg an. Bayern konnte jedoch im Gegensatz zu Österreich die Bewertung zu 120 Kreuzer nicht aufrechterhalten und erhöhte deshalb den Nominalwert des Konventionstalers auf 144 und den des Guldens auf 72 Kreuzer, um die Münzen nicht als Prägematerial für das Kleingeld der Nachbarländer zu verlieren. Dieser Bewertung folgten auch die anderen süddeutschen Staaten, womit die Übereinstimmung von Zahlwert und Rechnungseinheit wieder auseinanderfiel. Der Konventionsmünzfuß wurde in Süddeut297 Bundesbank, S. XXI 225 schland durch diese nominelle Erhöhung von einem 10-Taler- oder 20-Guldenfuß zu einem 24-Guldenfuß; man bezeichnet ihn auch als Rheinischen Fuß. Welche Werte sich danach für die verschiedenen Taler ergaben, verdeutlicht eine im Ausschnitt auf Seite XX abgebildete Werttabelle des Fürstbischofs von Bamberg und Würzburg aus dem Jahre 1765. Zur bedeutendsten Konventionsmünze entwickelte sich der rasch berühmt gewordene Mariatheresientaler, das heißt der in verschiedenen habsburgischen Münzstätten geprägte normale Konventionstaler mit dem Bildnis der Kaiserin Maria Theresia. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden wegen der passiven Handelsbilanz Österreichs im Verkehr mit dem Vorderen Orient solche Taler auch dorthin exportiert. Sie erlangten hier bald große Beliebtheit, weshalb man sie auch nach dem Tode der Kaiserin im Jahre 1780 mit unverändertem Münzbild in dem von der Münzstätte Günzburg verwendeten Typus weiterprägte. Auflagen von mehreren Millionen Stück im Jahr waren im 18. Jahrhundert keine Seltenheit. Der Mariatheresientaler wurde zur Hauptwährungsmünze in Arabien, in der Levante und in Teilgebieten Afrikas, besonders in Äthiopien, und hielt sich dort bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Heute dient er kaum mehr als Zahlungsmittel, wird aber als Handelsmünze von der Wiener Münze weiter geprägt. Anders als in den habsburgischen Ländern prägte man in Süddeutschland weniger Konventionstaler, da sie nach ihrem Silbergehalt den französischen Talern und den Kronentalern gegenüber zu niedrig tarifiert waren und sich deshalb nicht im Geldumlauf hielten298. Besonders die seit 1755 - als Nachfolger des Albertustalers und einer weiteren Silbermünze, des Dukaton - in den habsburgischen Niederlanden aufgekommenen Kronentaler nahmen immer mehr die Stelle der Konventionstaler ein. Der Name Kronentaler ist hergeleitet von dem Rückseitenbild, das ein Andreaskreuz und drei Kronen aufwies. Diesen Taler übernahmen in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts mehrere süddeutsche Staaten, allerdings nach unterschiedlichem Münzfuß und mit verschiedenen Münzbildern (Tafel 66). Die Kronentaler waren dann neben den allmählich vordringenden preußischen Talern die einzigen großen Silbermünzen Süddeutschlands, bis ihre Prägung im Jahre 1837 eingestellt wurde. Verschiedene Länder, z. B. Berg, Hannover, Hessen-Kassel, in deren Münzsysteme sich die Konventionstaler nur schlecht eingliedern ließen, prägten zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs vorübergehend den eine bestimmte Summe von Kleinmünzen darstellenden Kuranttaler (vgl. S. XV) in einer effektiven Münze aus. Durch Aufschriften wie »Landmünze« oder „Cassengeld« gaben diese Taler ihren besonderen Status zu erkennen (Tafel 61). Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 durch die erzwungene Abdankung Kaiser Franz II. bedeutete für das Münzwesen keinen Einschnitt mehr. Die Zäsur brachte vielmehr schon der Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803, der die Zahl der münzberechtigten Stände durch die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer und die Mediatisierung vieler kleiner Fürsten und vieler Reichsstädte merklich verringerte. Von Napoleon 298 Bundesbank XXII 226 geschaffene Staaten, wie das Königreich Westphalen und die Großherzogtümer Berg und Frankfurt, waren kurzlebige Gebilde; sie haben in dieser Zeit aber zum Teil die französische Währung übernehmen müssen299. Korn: Siehe Feingehalt. Kreditgeld: Münze, deren Edelmetallwert unter dem des Nennwertes liegt. Der Wert beruht auf dem Staatskredit. Kurantgeld: Der Wert der Münze beruht auf dem Edelmetallgehalt der Münze. Der Sachwert soll gleich dem Nennwert sein. Legende: Gesamtheit aller Schriftzeichen einer Münze, auch Aufschrift genannt. Man differenziert weiter nach Umschrift, Inschrift und Randschrift. Leipziger Fuß: Die Bezeichnung NACH DEM LEIPZIGER FVS erscheint erstmals auf den 6 Mariengroschen von Braunschweig 1696, 1699 auch auf den 1/12-Talern. Der Leipziger-Fuß wurde 1725 als Reichsmünze anerkannt. Schon bald zeigte sich, das auch der LeipzigerFuß bereits überholt war. 1748 prägte der Kaiser für seine österreichischen Gebiete schon einen 20-Gulden oder 13 ⅓-Taler-Fuß zu 10 Talern aus der 900/1000 der feinen Mark = 23,386 g fein. Dieser wesentlich leichtere Münzfuß lag der Münzkonvention zugrunde der zwischen Österreich und Bayern 1753 abgeschlossen wurde. Braunschweig schloss sich 1764 an. Hannover wartete bis 1817. Die Hauptmünze war der Konventions-Speciestaler zu 120 Kreuzer oder 32 Groschen, 10 Stück aus der feinen Mark. Der halbe Taler entsprach dem bisherigen ⅔-Taler = XX eine feine Mark bis zu 1/12-Taler zu 160 und den Groschen zu 320 Stück aus der feinen Mark. Libra: Siehe Pfund. Lira Tron: 1472 ließ der Doge Nicolò Tron erstmals die Rechnungseinheit Lira (Pfund) in Silber ausmünzen. Erste schwere Silbermünze. Lot: Gewichtsmaß. Bezeichnet die halbe Unze, die zur Angabe des Silberfeingehaltes genutzt wird. Lübische Mark: Siehe Mark. Mark: Gewichtsmark, Zählmark. Als Gewichtsmark war sie eine Gewichtseinheit, die ursprünglich aus dem skandinavischen Raum kam und die sich im 11. Jhd. über ganz Westeuropa verbreitete. Sie unterteilte sich in 8 Unzen und entsprach 2/3 eines Pfundes. Als Zählmark fielen auf die berühmte kölnische Mark 160 Pfennige, auf die lübische Mark 192 und auf die preußische Mark 720 Pfennige. Zum ersten Mal wurde sie 1506 in Lübeck ausgeprägt. Medaillen: Münzähnliches Erinnerungsstück, welches kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Sie zählen traditionellerweise zum Gegenstand der Numismatik, da sie historisch und herstellungstechnisch aus den Münzen hervorgegangen sind. Metrologie: Lehre von den Maßen und Gewichten. Monometallismus: Nur auf einem Währungsmetall beruhende Währung. Münchener Münzvereinigung: 1837 schlossen sich die süddeutschen Länder mit Einschluss von Nassau und Hessen-Darmstadt zu der Münchener Münzvereinigung zusammentaten und beschlossen, fortan ganze und halbe Gulden aus 900 feinem Silber zu einem 24 ½-Guldenfuß zu prägen, der sich dem preußischen erheblich näherte. Diesem Ab299 Bundesbank, XXIII 227 kommen aber folgte schon am 30. Juli 1838 der sehr viel bedeutsamere Abschluss des Deutschen Münzvereins, zu dem sich Preußen, die süddeutschen und zahlreiche mitteldeutsche Bundesstaaten mit der Freien Stadt Frankfurt zusammenfanden, und zwar auf der Grundlage des preußischen 14-Taler-Fußes. der nunmehr fast 100 Jahre nach seiner Einführung durch Friedrich d. Großen noch seine Überlegenheit bewies. Als oberste Münzeinheit für alle Mitglieder und als „Vereinsmünze“ galt der Doppeltaler = 3 ½ süddeutsche Gulden zu 7 Stück aus der feinen kölnischen Mark = 33,4 g, ausgebracht aus 900 feinem Silber. Münzfund: Es gibt unterschiedliche Arten von Funden: Bei einem Einzelfund handelt es sich um nur eine aufgefundene Münze. Schatz- oder Hortfunde bezeichnen eine größere Anzahl von Münzen, die in der Vergangenheit absichtlich versteckt wurden. Finden sich wenig unterschiedliche Gepräge in so einem Fund, spricht man von einem Massenfund, ansonsten von einem Mischfund. Man unterscheidet des weiteren nach der Herkunft der Münzen nach Lokal-, Heimat- und Auslandsfund. Hortfunde mit Münzen aus vielen verschiedenen Ländern werden internationale Funde genannt. Bei einem Hacksilberfund wurden Silber und Münzen aufgrund ihres Metallwertes gehortet. Aus der Art eines Münzfundes können Numismatiker und Historiker Erkenntnisse - z.B. bezüglich der Handelsbeziehungen - ziehen. Münzfuß: Maßstab, der festlegt, wie viele Münzen aus einer Gewichtseinheit Metall geprägt werden sollen und welche Zusammensetzung die Legierung enthält: Der Münzfuß regelt also Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingewicht) von Münzsorten im Verhältnis zu dem geltenden Münzgrundgewicht. Münzherr: Bezeichnung für den prägeberechtigten Herausgeber von Münzen. Der Münzherr ist der Inhaber der Münzhoheit. Münzhoheit: Das Recht Verfügungen zu treffen, zur Erhaltung und Organisation eines Münzwesens. Liegt in der Neuzeit beim Staat, im Mittelalter eigentlich beim Kaiser. Ab dem 13. Jhd. wurde sie auch dem Papst und schließlich jedem Souverän zugeschrieben. Münzimitation: Siehe Nachprägung. Münzmeister: Für die Ausprägung Verantwortlicher. Im deutsch-römischen Reich waren es vorwiegend vom Münzherrn besoldete Unternehmer. Münzrecht: Das Münzrecht ist ursprünglich der Inbegriff der Münzhoheit, welches nur dem Kaiser zustand. Durch vielfältige Verleihungen wurde das königlich-kaiserliche Münzrecht aber zersetzt. Münzregal: Das Münzregal konnte sich nur da bilden, wo einzelne Landesteile neben der Zentralgewalt weitgehende Autonomie erlangten. Es beinhaltet das Recht der Bestimmung der Währung, dem Recht der Münzerzeugung und dem Anspruch auf den Münznutzen. Der finanzielle Nutzen war die Hauptsache des Regals, welches auch missbräuchlich verpfändet oder verpachtet werden konnte. Münzverein: Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts entstandene Zusammenschlüsse von Münzherren zur Kontrolle und Vereinbarung eines gemeinsamen Münzfußes. Was durch Münzverträge nur für einen begrenzten Zeitraum geregelt wurde, sollte durch Münzvereine auf längere Dauer beschlossen werden. Besonders bekannt sind z.B. der Bund der rheinischen Kurfürsten (1386) und der lübische Münzverein (1392). Münzverrufung: Praxis in regelmäßigen Abständen (manchmal bis zu dreimal im Jahr) alle kursierenden Münzen einzuziehen und mit neuen Münzen zu ersetzen. Erst sollte mit der Münzverrufung dem Seigern Einhalt geboten werden. Der Umtauschwert lag aber 228 nicht bei 1:1, sondern der Münzbesitzer bekam weniger Münzen zurück als er geschlagen hatte. Durch eine häufige Münzverrufung ließ sich auch ein (nicht allzu großer) Gewinn erwirtschaften. Später wurde dann aus Gewinnstreben alte, gute Münzen durch immer schlechtere Münzen ersetzt. Münzverschlechterung: Prozess der ständigen Verringerung des Münzfußes. Ursachen sind die Verringerung des Münzfußes aus Gewinnstreben des Münzherren, das Ausseigern der schwereren Stücke einer Münze und die natürliche Abnutzung einer Münze im Umlauf. Münzvertrag: Vertragliches Übereinkommen mehrerer Münzherren. Münzverträge regelten verschiedene Fälle, so z.B. die Erweiterung des Umlaufgebiets einzelner Münzen oder man einigte sich in den Münzverträgen auf einen gemeinsamen Münzfuß oder auf ein gemeinsames Gepräge. Münzzaine: Im Mittelalter Bezeichnung für in Stangenform gegossenes Münzmetall, das mittels einer Blechschere in Schrötlinge zerschnitten wurde. Nachprägung: Nachahmung einer fremden Münze aus verschiedenen Gründen. Oft wurde so versucht der eigenen Münze größere Umlauffähigkeit zu verschaffen, indem das Gepräge einer weithin anerkannten Münze nachgeahmt wurde - der Floren wurde beispielsweise häufig nachgemünzt - oder es wurde versucht sich zu bereichern, indem man die Münze kopierte, dabei aber den Münzfuß verschlechterte. Obvers: Vorderseite. Pfennig: Die praktisch einzige Münze im Okzident vom 9. bis zum 13. Jhd. Aus Silber gefertigt (Lat. denar, engl. penny, frz. denier, it. denaro) Pfund: Weitverbreitete Gewichtseinheit, die in 12 Unzen eingeteilt wurde (Lat. libra, engl. pound, frz. livre, it. lira). Phaleristik: Lehre von den Orden und Verdienstzeichen. Oft werden diese aber der Numismatik zugeschlagen. Preußische Mark: Siehe Mark. Prüfstein: Hilfsmittel, mit dem der Feingehalt einer Münze visuell bestimmt werden kann. Pseudolegende: Auf Münzen willkürliche Buchstabenfolge ohne Sinn. Randschrift: Auf dem Rand einer Münze angebrachte Schrift. Raugewicht: Bezeichnet das Gewicht einer Münze, im Gegensatz zum Feingewicht, was nur das Gewicht des Edelmetalls angibt. Wird auch Schrot genannt. Rechengeld: Währungseinheit, die nicht im Umlauf ist, sondern nur im Rechenwesen verwendet wird. Die Zahlungen müssen in anderen Nominalen geleistet werden. In der Zeit, als Pfund und Schilling nicht ausgeprägt wurden, d.h. nur Rechengeld waren, mussten auch größere Zahlungen mit Pfennigen beglichen werden, da nur sie ausgeprägt wurden. Reichsmünzordnung: war im 16. Jahrhundert der Versuch, das zersplitterte Geldwesen im Heiligen Römisches Reich durch einen Entscheid des Reichstags sinnvoller zu regeln. Dazu wurden mehrere Anläufe auch bei Augsburger Reichstagen unternommen. Willkürlichkeiten der einzelnen Münzberechtigten im Reich, welche große Verluste für das Publikum herbeiführten, veranlassten zuerst Kaiser Karl V., einen Versuch zur Bereinigung der eingerissenen Münzunordnung zu machen. Die Reichsmünzordnung von Esslingen, welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte, aber nach Protesten mehrerer größerer Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausfüh- 229 rung kam, verdankt ihm ihre Entstehung. 1551 wurde versucht, die Idee der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden beizubehalten. Beide Münzen waren 72 Kreuzer wert. Der inzwischen ebenfalls weit verbreitete Taler war für 68 Kreuzer wohlfeil. Der Reichsgoldgulden wurde aber nur wenige Jahre in kleinen Auflagen südlich der Mainlinie geprägt. In Nord- und Mitteldeutschland wurden unbeeindruckt weiterhin Groschen und Taler geprägt. Der Wert des Goldguldens stieg im Laufe der Zeit über 72 Kreuzer hinaus an. Acht Jahre später legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag ein Münzedikt vor. 1559 wurde in der damaligen Finanzmetropole Augsburg die nominale Parität von Gold- und Silbergulden abgeschafft. Am Goldgulden wurde auf Verlangen der Kurpfalz festgehalten, es war aber dafür der Gegenwert von 75 Kreuzern fixiert. Neue Goldmünze wurde der Dukat. Der Wert des Silberguldens wurde mit 60 Kreuzern bestimmt. Doch konnte sich auch der favorisierte Silbergulden gegen den Silbertaler nicht durchsetzen. 1566 akzeptierte der Reichstag diese Situation und machte den Silbertaler (Raugewicht 29,23 Gramm, 889/1000 Teile Silber) zur allgemeinen Währungsmünze im Reich. Sie behauptete sich bis etwa zum Beginn des 18. Jahrhunderts im Zahlungsumlauf. Reichstaler: eine anfänglich im 16. Jahrhundert geschaffene reale, große (grobe) Kurantmünze im Werte von 24 (Reichs-) Groschen, 36 lübischen Schillingen oder 68 … 72 Kreuzern, die sich dann später – als viele Münzstände den vorgeschriebenen Münzfuß nicht mehr so genau einhielten – zur theoretischen Rechnungsmünze entwickelte. Dieser Prozess setzte schon zur Mitte des 16. Jahrhundert ein. Die Namensbezeichnung entstand aus dem beliebten und feingehaltstabilen Joachimsthaler Guldiner (Guldengroschen) zum Ende des 15. Jahrhundert. Der Begriff „Reichstaler“ beziehungsweise „Reichsguldiner“, wobei Guldiner das ursprüngliche silberne Äquivalent des Goldguldens bezeichnete. Er sollte eine im ganzen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation einheitliche und überall kursfähige silberne Großmünze bezeichnen, die die unterschiedlichen Münzstände nach einheitlichen Münzfuß, aber verschiedenen Gepräge herausbringen sollten und konnten. Anfänglich wurde der Feingehalt sehr genau eingehalten, was besonders lange Zeit für die kaiserlichen Reichstaler galt. Die anfängliche Wertgleichheit zwischen Goldgulden bzw. Dukat und dem silbernen Guldiner um 1500 entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten durch Silberfeingehaltsverschlechterungen und der relativen Wertzunahme des Goldes zum Silber langsam auseinander, so dass am Ende des 18. Jahrhunderts eine etwaige Wertrelation zwischen Dukat und Reichstaler dann bei etwa 1 : 2,75 bestand. Der Reichstaler (Schreibweise bis etwa 1901 Reichsthaler; Abkürzungen: Rthlr., Rthl., rthl., Thl.) ist eine vom 16. bis zum 19. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich verbreitete große Silbermünze. Große Silbermünzen ähnlichen Silbergehalts, teilweise auch ähnlicher Bezeichnungen (z. B. dän. Rigsdaler), wurden vielfach nachgeahmt. Nach dem Aufkommen der ersten großen Silbermünzen der Frühneuzeit in Mitteleuropa entstand zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Bedarf an der reichsweiten Standardisierung dieser Münzen. Nach wenig erfolgreichen Versuchen, eine Reichsguldiner genannte Großsilbermünze zu etablieren, ließ die Reichsmünzordnung von 1566 Talermünzen als offizielles Geld des Reiches zu. Dem Münzfuß der ersten Reichstaler lehnten sich die in Nord-, West- und vor allem in Mitteldeutschland mit dem silberreichen Sachsen verbreiteten Joachimstaler Guldengroschen und ähnliche Münzen stark an. Sie hatten ein Feingewicht von knapp 26 g. 230 Die Bezeichnung Reichstaler bürgerte sich auch für einen gegenüber Veränderungen des Münzfußes unabhängigen Wertstandard in Silberwährung ein (Rechnungsmünze). Ab 1750 prägte Preußen eine mit der Beschriftung „Reichsthaler“ versehene Münze im Graumannschen 14-Taler-Fuß, die nur etwa zwei Drittel des eigentlich erforderlichen Feinsilbers enthielt. Abbreviatur für „Reichstaler“. Von den beiden Varianten wurde die linke auch im Buchdruck verwendet. Die unmittelbare Vorgeschichte des Reichstalers beginnt mit der Verbreitung einer kleinen Goldmünze in Europa, des Dukaten (Gulden). Im Mittelalter waren meist nur kleine Silbermünzen in Nachfolge der karolingischen Pfennige gemünzt worden. An der Wende zur Neuzeit ermöglichte ein verstärkter Silberbergbau in Mitteleuropa die Prägung großer Silbermünzen, die dem Werte nach einem Goldgulden entsprachen. Diese Silbermünzen wurden zunächst nicht als Taler bezeichnet, sondern wegen ihrer Wertbeziehung zum Goldgulden als Guldengroschen oder Guldiner. Eine besondere Bedeutung bei der Verbreitung dieser Silbermünzen hatte der Joachimsthaler Guldiner, von dem sich die Kurzbezeichnung ‚T(h)aler‘ ableitet. Ein wichtiger Vorgänger des Joachimsthalers war der hauptsächlich aus Annaberg stammende sächsische Guldengroschen, später genannt Klappmützentaler (Feingewicht: 27,41 g). Die sich ausbreitenden Talerprägungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts unterschieden sich in Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingehalt) sowie in ihren Beziehungen zu den umlaufenden Kleinmünzen. Dem Bedürfnis nach einer reichsweiten Standardisierung kam Kaiser Karl V. 1524 mit dem Erlass der Ersten allgemeinen Münzordnung nach. Es sollte eine im ganzen Reich einheitliche und überall kursfähige silberne Großmünze definiert werden, die die unterschiedlichen Münzstände nach einheitlichem Münzfuß, aber verschiedenem Gepräge herausbringen sollten und konnten. Die Ära der Rechnungseinheit Reichstaler endete im deutschsprachigen Raum mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte 1806. In Norddeutschland wurde der preußische Taler (zu 14 Talern aus der kölnischen Mark Silber) das bestimmende Zahlungsmittel, der sich in Form des Vereinstalers seit 1857 auf das gesamte Gebiet des Deutschen Zollvereins ausbreitete. 1873 wich er der neuen Goldmark, die auf dem Goldstandard basierte. Der Vereinstaler blieb aber noch bis 1907 unter der wiederbelebten Bezeichnung Reichstaler gültiges Zahlungsmittel im Wert von drei Mark. Die anfängliche Wertgleichheit zwischen Goldgulden und dem silbernen Guldiner um 1500 entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten durch Silberfeingehaltsverschlechterungen und der relativen Wertzunahme des Goldes zum Silber langsam auseinander. Die Kleinmünzen, die anfänglich noch um 1570 Kurantgeld waren, sanken ab ca. 1600 zu nur noch schwer in Kurantwährung umwechselbaren Scheidemünzen herab. Insbesondere von 1618 bis 1623 setzte ein starker Wertverfall der 231 Kleinmünzen durch Münzverschlechterung (Kipper- und Wipperzeit) ein. Schließlich wurden auch stark kupferhaltige „Kippertaler“ in Kippermünzstätten, zum Beispiel in den sehr zahlreichen Kippermünzstätten in Kursachsen, als Landmünzen unter Umgehung der Reichsmünzordnung geprägt. Aus der Zeit um 1540 stammen die ersten Valvationstabellen, die eine Übersicht darüber geben, in welchem Wertverhältnis die einzelnen regionalen Talermünzen zum theoretischen Reichstaler, dem gesetzlichen, reichsweiten Münzfuß, standen. Diese Tabellen wurden, auch in bebildeter Form, von den Reichstagen, privaten Handelshäusern und Druckereien bis etwa 1870 herausgegeben. Sie begannen gewöhnlich mit den vollwertigen und endeten mit den unterwertigsten Talermünzen und deren Teilstücken. Der „gute Reichstaler“ wurde mehr und mehr zu einer reinen Rechnungseinheit. Für die von 1566 bis 1750 im Habsburgischen Erblande Österreich ausgeprägten Taler mit dem Bildnis des Kaisers galten eigene Münzgesetze. Deren Schrot und Korn war im Vergleich zu den Reichstalern geringer. Im Reichsabschied des Jahres 1566 wurde der Reichstaler dadurch festgelegt, dass aus einer Kölner Mark Silber 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden sollten, die einzelne Münze bei einem Gewicht von 29,23 g, einem Feingehalt von 889/1000 und einem Feingewicht von 25,98 g. Im Jahr 1750 wurde der reale Konventionstaler zu 10 Taler aus der feinen kölnischen Silbermark in mehreren deutschen Ländern eingeführt, der 32 Groschen galt, was einem 13 ⅓-Taler-Fuß bei 24 Groschen entsprach. Das war dann das Ende des „alten“ Reichstalers zu 24 Groschen. Gleichzeitig wurde 1750 in Preußen ein „neuer“, leichterer Reichsthaler nach dem Graumannschen 14-Taler-Fuß eingeführt, der 24 Gute Groschen und später ab 1821 30 Silbergroschen galt. Der Begriff Reichstaler wurde ab 1800 zum Taler verkürzt und ab 1857 in den Ländern des Deutschen Zollvereins in Vereinstaler umbenannt und war bis 1907 als 3 Mark gültig. Von 1750 bis 1806 entsprach ein Reichsthaler in Preußen 90 neuen Groschen zu je 18 Pfennig. Daneben galt 1 polnischer Gulden (Fl, Zloty) ⅓ preußischer Reichthaler (= 30 neue Groschen). Von 1821 bis 1871 (1873) galt in Preußen ein Neuer Reichstaler bzw. Thaler (ℛst.) 30 Silbergroschen (Sgr.) zu je 12 Kupferpfenni(n)g (₰). Von 1871 bis 1873 wurde in allen Staaten des Deutschen Reichs der Taler durch die Mark zu 100 Pfennig abgelöst, die ⅓ Taler entsprach. Taler, die nach dem Erlass des Jahres 1566 geprägt wurden, hießen im deutschsprachigen Raum Reichstaler oder schlicht Taler, wenn der Kontext klärte, dass von einer Münze die Rede war. Man sprach von Speciesthalern, Reichsthalern species oder gemünzten Thalern, sobald klarzustellen war, dass eine Münze und nicht die Rechnungseinheit gemeint war. Preise wurden bei den überregionalen Kaufleuten immer in der Rechnungseinheit Reichstaler angegeben, bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen Reichstaler zur Folge hatte. 232 Gemünzte Reichstaler der Niederlande und Brabants banden sich nicht an die Sprachregelung; bei ihnen bezog sich der Name Rijksdaalder auf Münzen, die mit dem Wert der Rechnungseinheit übereinkamen, die unter demselben Namen den internationalen Zahlungsverkehr eroberte. Unabhängig von den Münzprägungen setzte sich eine Währungseinheit unter dem Namen „Reichstaler“ durch – zu einem Wert von 3/4 des im Reichsgebiet gemünzten Talers. In ihr wurden Preisangaben gemacht, Jahresgehälter ausgehandelt und Wechsel im bargeldlosen Überweisungsverkehr ausgestellt. Die Unabhängigkeit von der Münzprägung bedeutete für die Rechnungseinheit „Reichstaler“ auf dem internationalen Parkett einen Vorteil. Zudem existierten tatsächlich zirkulierende Münzen, die tatsächlich dem Reichstaler entsprachen oder sehr nehe kamen: • • der Patagon zu 48 Patard im Flämischen oder 50 Stuiver im Niederländischen und der Écu zu 60 französischen Sols. Im internationalen Zahlungsverkehr wurden zwischen Hamburg, Amsterdam, Kopenhagen und Stockholm Überweisungen in Reichstalern gängig – im Skandinavischen hießen sie Rigsdaler oder Riksdaler, im Niederländischen Rijksdaalder, hier wie dort wie überall im Reichsgebiet entschied sich vor Ort, welche Münzumsetzung der im Wert stabilen und überregionalen Währungseinheit entsprach: 6 Mark in Kopenhagen, 3 Mark in Hamburg, 24 gute Groschen in Leipzig, 36 Mariengroschen in Hannover. Inflation fand unterhalb der überregionalen Währungseinheit lokal statt: 1680 rechnete man in Köln 80 Albus auf den Reichsthaler, im Jahre 1700 musste man ihn in 100 Albus teilen. In Schweden teilte man den Riksdaler von 1681 bis 1715 in 2 Silberthaler, von 1715 bis 1719 verschlechterte sich die Rate, ab 1719 und bis 1776 musste man 3 Silberthaler auf den Reichsthaler rechnen – die Rechnungseinheit blieb in ihrem Wert unbetroffen von Abwertungen lokaler Münzen wie auch von der Einführung des Konventionstalers 1750, der im deutschsprachigen Raum die Ära des originären Speciestalers beendete. Zu Verwirrungen führte im internationalen Handel allerdings der Umstand, dass der deutsche Species-Taler als Münze im Wert über der bekannten Rechnungseinheit „Reichstaler“ lag (1 Speciestaler = 1 1⁄3 Reichstaler = 32 Groschen). Reichstaler-Münzen im Sprachgebrauch der Niederlande entsprachen dem Wert der Rechnungseinheit. Isaac Newton bemerkte 1720 den Missstand, als man ihn als Aufseher der Königlichen Münze in London um ein Gutachten zum Wert des Reichsthalers im internationalen Zahlungsverkehr mit Skandinavien bat. In anderen Ländern wie den Niederlanden nationalisierte sich der Reichstaler. In den Niederlanden blieb so die Parität des Jahres 1700 bestehen: 2,5 Gulden wurden noch 2001 „rijksdaalder“ oder kurz „riks“ genannt. Renovatio monetae: Siehe Münzverrufung. Revers: Die Rückseite einer Münze. 233 Rheinischer Gulden: Bekannte Goldmünze, auf die sich die rheinischen Kurfürsten am Ende des 14. Jahrhunderts geeinigt hatten. Rückseite: Auch Revers genannt. Scheidemünzen: Kleingeld, mit dem auch kleine Summen exakt bezahlt werden können. Schilling: Im Mittelalter hauptsächlich Rechnungseinheit im Wert von 12 Pfennigen. Siehe auch Solidus. Schlagschatz: Reingewinn des Münzherrn bei der Ausnutzung des Münzregals. Schrot: Siehe Raugewicht. Schrötling: Metallplatte, aus der bei der Prägung die Münze entsteht. Seigern: Das Herauswiegen und Einschmelzen von Münzen größeren Gewichts mit dem Ziel, Gewinn zu machen. Semissis: Halber Solidus. Solidus: Spätantike Goldmünze (eigentlich aureus solidus, „vollkommene“, „massive“ Goldmünze). Durch Constantinus I. 309 n. Chr. zunächst in Trier eingeführte Hauptmünze der Spätantike und des byzantinischen Mittelalters (dort als chrysion Nomisma bezeichnet). Ab 324 n. Chr. das alleinige volle Goldnominal im Römischen Reich. Bei gleich bleibender Feinheit im Gewicht von 1/72 des Pfundes oder 4 scripulae geprägt (also ca. 4,55 g). Entsprach 24 Siliquen. Im 6. Jh. wurden sowohl schwere Solidi (zu 24 Siliquen) als auch leichte (zu 22 bzw. 21 Siliquen) ausgegeben. Vom Solidus wurden auch Mehrfachstücke (siehe Multipla) und Teilstücke (siehe Semis/Semissis und Triens/Tremissis) hergestellt. Die sprachliche Unterscheidung von Solidus und Aureus ist eine moderne. Auch die Goldstücke entsprechenden Gewichts des frühen Mittelalters werden als Solidi bezeichnet. In Byzanz löste 1093 das Hyperpyron den Solidus nach über 700 Jahren ab. - Im Mittelalter eine Rechnungsmünze im Wert von 12 Pfennigen war Solidus auf deutschen Schilling-Münzen bis zum 18. Jahrhundert als Nominalbezeichnung üblich Solidus: Wichtigste spätrömische Goldmünze. Das Gegenstück in den germanischen Ländern war der Schilling. (Frz. sou, it. soldo.) St. Joachimstaler: Guldengroschen, der in St. Joachimstal ab 1519 geschlagen wurde. Die Kurzbezeichnung "Taler" lebt im "Dollar" fort. Stempel: Für die Prägung von Münzen notwendiges Stahlwerkzeug. Man unterscheidet zwischen Ober- und Unterstempel zwischen die der Schrötling gelegt wird. Auf den Oberstempel wird beim Prägevorgang der Hammerschlag gesetzt. Tremissis ist eine Goldmünze des Römischen Reiches, die 383 n. Chr. (eventuell auch erst 384 n. Chr.) von Kaiser Magnus Maximus (383–388 n. Chr.) erstmals geprägt wurde. Der Wert dieses Nominales war der dritte Teil eines Solidus. Das Gewicht des Tremissis wurde auf 1/216 des Römischen Pfundes, also 1,51 g, festgelegt. Am Beginn des 5. Jahrhunderts n. Chr. wurde der Tremissis in sehr großen Mengen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgte bis zum Zusammenbruch des Weströmischen Teilreiches 476 n. Chr. Diese Münzen waren noch lange nach dem Ende Westroms im Umlauf und Münzen dieser Bezeichnung wurden noch Jahrhunderte später in den germanischen Nachfolgestaaten, beispielsweise den Reichen der Westgoten, Langobarden und Angelsachsen geprägt. Tremissis: 1/3 Solidus, auch Triens genannt. 234 Trennungszeichen: Geben Anfang und Ende der Münzaufschrift an. Sie haben meistens Kreuzform. Trennungszeichen im Inneren der Aufschrift kommen erst seit dem 12. Jhd. häufiger vor und bestehen normalerweise aus Punkten, Kreuzen, Rosetten, Sternchen und Kleeblättern. Sie können auch die Funktion eines Unterscheidungszeichens haben. Triens ist eine römische Bronzemünze. Ihr Wert entsprach dem dritten Teil des Asses, also vier Unciae. Die Vorderseite (das Avers) zeigt in der Regel einen Minervakopf mit korinthischem Helm, die Rückseite (der Revers) eine Prora und den Schriftzug „ROMA“. Die Wertangabe wird auf beiden Seiten in Form von Punkten angezeigt. Triens: Ein Drittel des römischen As (zu vier unciae) und bereits im Aes Grave vorhanden. In der Spätantike als Triens/Tremissis ab dem Ende des 4. Jhs. Bezeichnung des Drittelstückes zum Solidus (s. dort) und häufig während der Völkerwanderungszeit anzutreffendes Nominal, s. auch Thrymsa, Synonym: Tremissis300 Triens: 1/3 Solidus, auch Tremissis genannt. Überprägung: Anbringung eines neuen Gepräges auf eine schon geprägte Münze, wodurch Spuren des alten Gepräges sichtbar bleiben und im schlimmsten Fall das neue Gepräge schlecht erkennbar wurde. Umschrift: Aufschrift einer Münze, die längs dem Rand einer Münze verläuft. Bei zwei Umschriften wird zwischen innerer und äußerer Umschrift unterschieden. Unterscheidungszeichen: Zeichen auf der Münze, die die Münzstädte, den Münzmeister, die Zeit oder den Münzfuß angeben. Sie wurden teilweise bekannt gegeben, teilweise aber auch geheim gehalten. Unze: Bezeichnung für eine Gewichtseinheit, Untereinheit des Pfundes. Als Rechnungseinheit 1/12, besonders zur Angabe des Silberfeingehaltes wichtig, da das Pfund in 12 Unzen eingeteilt war. Als Rechenmünze entsprach sie 20 Pfennigen. Valvationstabellen: Valvationstabellen oder Valuationstabellen (von lateinisch valere = wert sein) sind Münzwertvergleichstabellen, die z. B. von einem Landesfürsten bzw. vom Reichstag durch Münzwardeine erstellt wurden und gesetzlich verbindlich waren, um z. B. ausländische Münzen bzw. nicht nach Reichsmünzfuß geprägte Kurantmünzen anderer Münzherren mit der jeweiligen Landeswährung oder mit dem offiziellen Reichsfuß bzw. der Rechnungsmünze vergleichen zu können. Aufgrund der zahllosen in Europa kursierenden Münztypen bzw. Währungen waren diese Tabellen ein wichtiges Instrument für den Handel. Diese Valvationstabellen wurden auch von Kaufleuten in Buchform verfasst, damit ein schneller Wertvergleich der unterschiedlichen Geldsorten im täglichen Handel ohne Wasserprobe oder „Probiernadel mit Prüfsäure auf der Schiefertafel“ sofort auf Sicht möglich war, da das Raugewicht (Münzgesamtgewicht) oftmals ja stimmte, aber das Feingewicht unsicher war. Valvationstabellen waren in Europa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Gebrauch301. Vereinst(h)aler: gemeinsame Silbermünze der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die letzten deutschen Talermünzen. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, waren sie die Hauptkurantmünzen zur Zeit der Silberstandardwährung bis 1871. 30 einfache Vereinstaler wurden aus einem Zoll- oder Neu-Pfund Feinsilber zu 500 g geprägt. Bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Feingewicht 16,666 g oder in damaligem Gewicht = 1 Neu-Lot. 1 Taler entsprach in Preußen 30 Silbergroschen à 12 Pfenni(n)gen, in Sachsen 30 Neu-Groschen à 10 (Neu-) Pfennigen, in 300 301 http://www.smb.museum/ikmk/glossar.php?item=T https://de.wikipedia.org/wiki/Valvationstabelle 235 Hessen-Kassel 30 Silbergroschen à 12 Heller. In den süddeutschen Staaten, wo der Gulden die Basiswährung war, war der Taler in die Gulden-Untereinheiten schlecht umrechenbar - was auch umgekehrt galt, z. B. Bayern: 1 Vereinstaler = 1 ¾ Gulden = 105 Kreuzer, der Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pfennig oder 8 Heller; Österreich-Ungarn: 1 Vereinstaler = 1 ½ Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer und später ab 1857 100 NeuKreuzer. Neben den Taler- und Guldenumlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wert- bzw. Gewichtsangabe oftmals z. B. nur in Form einer Randschrift - wie XXX ein Pfund fein. Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Er blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten Drei-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort. Heute entspricht das Silber-Feingewicht des Vereinstalers (fein 16,666 g, rau 18,52 g bei 900/1000) fast exakt dem der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen (fein 16,65 g, rau 18,0 g bei 925/1000) bei gleichem Durchmesser von rund 33 mm. Vereinstaler II: während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreiches kursgültig, daher bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. So gibt es auch Vereinstaler der nach 1866 erloschenen Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel sowie der Freien Stadt Frankfurt. Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“. Da einfache Vereinstaler weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte deutsche Silbermünzen in Mark-Währung, liegen die Preise für diese Taler gewöhnlich auch niedriger als bei den genannten Silbermünzen des Kaiserreichs bei vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen. Lediglich die wesentlich selteneren Doppeltaler und die schon ab 1876 verrufenen (Vereins-) Gulden erzielen höhere Sammlerpreise. Verwirrte Aufschrift: Münzaufschrift mit zahlreichen Fehlern. Kommt häufig bei Nachmünzungen vor, wenn die Stempelschneider mit der Sprache und Schrift der zu imitierenden Münze nicht vertraut waren oder als Vorlage Nachprägungen nutzten. Vorderseite: Auch Avers genannt. Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857: Österreich sowie fast alle weiteren Zollvereinsstaaten wurden in die Münzunion einbezogen. Als Hauptsilbermünzen wurden der einfache und doppelte Vereinstaler anstelle der bisherigen "Vereinsmünze" festgelegt, die nun auch in den Guldenländern im jeweiligen landestypischen Design eingeführt wurden. Der neue Münzfuß war das Zoll- oder Neu-Pfund zu 30 Neu-Lot oder 500 Gramm. Der Unterschied der Silberfeingewichte zwischen den älteren Talern und Gulden auf Markgewichtsbasis (geprägt ab 1750 bis 1856) zu den neuen auf Zollpfundbasis (ab 1857) war z. B. bei den einfachen Talern mit 16,704 zu 16,666 g nur minimal, so dass es im praktischem Geldverkehr zu keinem Geld-Kursunterschied zwischen den alten "Vereinsmünzen" und den neuen "Vereinstalern und -gulden" kam. Zusätzlich wurde noch eine goldene Vereinskrone (50 ein Pfund fein) und eine halbe Vereinskrone (100 ein Pfund fein) vertraglich eingeführt und von vielen Ländern geprägt; allerdings in meist nur geringer Stückzahl. Diese Vereins-Goldkrone wurde 1871 nicht zur Basis der 236 neuen Goldmark in Deutschland bzw. später in Österreich. Mit dem Ausscheiden von Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reiches wurden noch bis zur Einführung der Goldmark im Jahr 1871 Vereinstaler für den Umlauf geprägt. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872. Ab 1871 passte der Vereinstaler als Silber-Kurantmünze nicht mehr in das Mark-System mit seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am 15. November 1876 in Deutschland ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1. Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges sowie die älteren einfachen Taler nach dem alten von Martin Kröncke entwickelten 14-Taler- (Mark-) Münzfuß sogar ab 1750 blieben bis zum 1. Oktober 1907 als gesetzliche Zahlungsmittel im Wert von 3 Mark gültig. Der Taler war in der Bevölkerung derart populär, das ab 1908 Reichsmünzen im Wert von 3 Mark bis in die Zeit der Weimarer Republik geprägt wurden. Witten: Auch Albus genannt. Die Witten bekamen ihren Namen aufgrund ihrer weißen Farbe. Sie wurden zum ersten Mal in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von der Stadt Lübeck geprägt. Zaine: S. Münzzaine. Zwittermünze: S. Hybride. 237 238 Literatur • • • • • • • • • • • • • • • • • Albrecht, J. 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Kaiser von Österreich 273 Maße und Gewichte (nur Gewichtsmaße) Abbildung 29: Gewichtsmaße303 1 ⁄100 Gran Zent, Cent rund 166,67 µg (Bayern, Preußen, Sachsen, Hessen) 16 Teile 1 ⁄12 Karat = ca. 16,67 mg Gran (Pl. 0,812 g (Gold und Silber) Grän), Korn 0,05 g (Edelsteine und Perlen) ca. 0,063 g (Apotheke) Karat (ct) 205,1 mg (jetzt 200 mg) von lat. scrupulus = Steinchen; skrupellos: Ein Apotheker ohne Skrupel konnte nicht exakt arbeiten. Skrupel (℈) 6 Karat 1 ⁄24 Unze (ca. 1,25 g) 1 ⁄20 Unze in Deutschland als Silbergewicht 1⁄512 der Gewichtsmark (siehe Heller Hellergewicht (Münze)#Deutschland) oder als Münzwert nach dem Pfund bestimmt in der Gegend von 0,5 g (Silber); vgl. Pfenniggewicht und Quentchen Pfennigge2 Hellergewichte wicht Quint, Quent, 4 Pfenniggewichte Quentin, 3,65 g (von lat. „Fünftel“) Quentchen 1⁄10 Neu-Lot = 1,6666 g (Preußen ab 1858) 4 Quentchen 1 ⁄30 bis 1⁄32 Pfund (ursprünglich) 15,6–17,5 g (1 Neu-Lot ab 1858 = 16,666 g) Lot, Loth 14,606 g (Preußen) 16 Grän (Edelmetalle und Münzen) 18 Grän = 1⁄16 Mark (Edelmetall) 144 Karat 2 Lot (Handel) Unze 28,35 g 31,1 g Neulot 50 g (Österreich, um 1810) 16 Lot (Edelmetalle und Münzen bis 1857, siehe Münzfuß) Mark 233,856 g (Köln) 214 g (Altnorwegen bis 15. Jhd.) = 8 Øre = 24 Ertog = 240 Pfennig 32 Lot = 16 Unzen Pfund (Pfd, 30 Neu-Lot je 16,666 g (siehe Vereinstaler) lb, ℔) 327,45 g (antikes, römisches Pfund zu 12 Unciae) 467,404 g (Preußen) 303 https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Maße_und_Gewichte_(deutschsprachiger_Raum)#Gewichtsmaße 274 500 g (Deutscher Zollverein 1858, Schweiz 1838–1876) Stein 22–40 Pfund 100 Pfund 110 Pfund = 51,498 kg (Preußen) Zentner (ztr) 100 Pfund = 50 kg (Deutscher Zollverein 1840) 100 kg (Österreich, Schweiz, Russland) Doppelzent- 2 Zentner ner (dz), Quintal (q) 1 Dezitonne = 1 dz = 100 kg Schiffpfund 3 Zentner = 20 Lispfund (Schiffsfrachten) Roßsaum 168 Kilogramm, Menge die ein Saumroß (Tragepferd) an Waren tragen kann[40] Schiffzentner 40 Zentner (Schiffsfrachten) Lägel rund 70 kg (Steiermark, Stahl) Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffs Last, Kom3000 kg (Bremen und Hamburg) merzlast 2000 kg (übriges Deutschland = 2Tonnen) chinesische Gewichtseinheit für Edelmetall 10 Chin (Mace) = 100 Fen (Candareen) = 1000 Li = 37,78 g Tael 34,246 g in Shanghai 33,387 g im Außenhandel auf Basis des Peso Apotheker12 Unzen = 350,78 g pfund (℔) Apothe2 Lot = 8 Drachmen kerunze (℥) Apotheker3 Skrupel = 60 Gran = 3,65 g drachme (ʒ) Pfund320 Pfund Schwehr Schiff-Pfund 200 Pfund Ließ-Pfund 14 Pfund Maß für Fische (Altona) Zuber 140 Pfund = 67,845 kg (Altona) Bergscheffel 1 Bergscheffel = 150 Pfund (Meckl./Bergbau) 1 Tonne (To) = 4 Scheffel = 135,6 l Tonne aber: 1 to = 145 kg (Meckl./Bergbau) Hektoliter 1 hl = 75 kg (Meckl./Bergbau) 275 Münzfusstabelle 1566-1857 Quelle: Bundesbank 276 Münzsorten im Reich um 1709 Reichsebene http://www.pierre-marteau.com/currency/converter/rei-wie.html 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Species Thaler 1 Reichsthaler 1 Gulden / fl. = = = = = 1 Halber Gulden = 1 Kopfstück = 1 Ort (Fünfzehner) = 1 Sechser = 1 Halber Ort = 1 Zweyfache Landmüntze (Fünfer) = 1 Batzen = 1 Kayser-Groschen = 1 Einfache Landmüntze = 1 Halber Batzen = 1 Kreutzer / kr. = 1 Pfennig / dl. = 1 Heller 4 Gulden 2 Gulden 90 Kreutzer 60 Kreutzer 240 Pfennige 30 Kreutzer 20 Kreutzer 15 Kreutzer 6 Kreutzer 7 ½ Kreutzer 5 Kreutzer 4 Kreutzer 3 Kreutzer 2½ Kreutzer 2 Kreutzer 4 Pfennige 2 Heller In inner-German transactions the conversion of Gulden, Reichsthaler and Marck Lübisch was performed under the following scheme: Reichs-Ducat Species Thaler Reichsthaler Reichs-Gulden Marck Lübisch Kreutzer 1 2 2 2/3 4 8 240 1 1 1/3 2 4 120 1 1 1/2 3 90 1 2 60 1 30 http://pierre-marteau.com/wiki/index.php?title=Holy_Roman_Empire:Money The Reichs-Ducat was the most prominent among the gold-based coins. Its value had to be fixed again and again against the silver-based coins and major currency units. The same problem arose for the individual minted subdivisions and their values against the three units of accounting. Cologne's Albus thus gradually fell from 80 Albus the Reichsthaler in 1680 to 100 Albus around 1700 and 104 in 1728 and so on. The following sections will turn to local situations and they will remain focused on the years 1700-1710 to allow (if successful) the coherent picture within the wider context of Europe's currencies at the beginning of the 18th century. Bayern (Bavaria) Munich's citizens calculated with Gulden, Kreutzer and Pfennige. Bavarian tax-authorities, however, still dealt with "schwartze Müntze" (black coins). 277 One Pfund Pfennige meant 240 schwartze (black) Pfennige and had the value of one Gulden and a Schilling. The Gulden was divided into 7 Schillinge, 28 Groschen, 84 Regensburger or 210 schwartze Pfennige; the Schilling into 30 Pfennige, the Groschen into 3 Regensburger, one Regensburger matched 5 Heller. Berlin The Reichsthaler was divided into 6 Marck of Berlin, into 30 Stempel or 90 Schillinge (the Schilling matching the Rheinische Kreutzer). The subdivisions were: 1 Marck = 5 Stempel, 1 Dutgen = 6 Schillinge, 1 Stempel = 3 Schillinge, 1 Schilling (ß.) = 2 Witt. Braunschweig/Hannover Coins issued in Braunschweig circulated in Lüneburg, Hannover and the territories united under Hannover's rule down to Münden between Kassel and Göttingen. Sums were given in Thaler, Mariengroschen and Pfennige. One Thaler had 36 Mariengroschen, 1 Mariengroschen had 8 Pfennige (dl.). Braunschweig 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Species Thaler 1 Reichsthaler / Rthl., Thl. 1 Mariengroschen / gl. 1 Pfennig / dl. = = = = 96 Mariengroschen 48 Mariengroschen 36 Mariengroschen 8 Pfennige Braunschweig's coins circulated in the territories of Braunschweig-Hannover from Lüneburg down to Hannoversch Minden. Bremen Calculations were performed in Reichsthaler, Groten and Schwaren even though Bremen issued its own Marck — a Marck of greater value than the Marck Lübisch used in Hamburg and Lübeck. Coins of Bremen's valuta were valid in Quedlinburg, Oldenburg/Altenburg, Westfalen and the connected territories. One Thaler divided into 2 Bremische Marck (or 6 Kopf-Stück or 72 Grot). One Mark Bremisch had 36 Grot, 1 Kopf-Stück 12 Grot, the Grot of 5 Schwaren. Bremen 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Species Thaler 1 Reichsthaler / Rthl., Thl. 1 Marck Bremisch 1 Kopffstück 1 Grot 1 Schwaren = = = = = = 192 Groten 96 Groten 2 Bremische Marck = 36 Groten 12 Groten 5 Schwaren 72 Groten 278 Coins of Bremen's valuta were issued in Quedlinburg, Oldenburg-Altenburg, Westfalen and the connected territories. Cöln (Köln/ Cologne) Accounts were given in Reichsthaler (rthl.), Albus (alb.) and Heller (hl.). The Reichs-Ducat gold coin had (around 1700) a value of 2 Reichsthaler, 56 Albus, 8 Heller. A Thaler of Cologne matched 1.5 Reichsthaler, a Bergischer Thaler 1 1/3 Reichsthaler. The Reichsthaler dicided into 100 Albus, the Albus into two Schillinge, the Schilling (ßl.) into 6 Heller. The value of the Albus had been subjected to a constant decline: in 1534 the Thaler stood at 37 Albus, in 1549 at 48 Albus, from 1560-1589 at 52 or at times at 56 Albus, in 1611 at 75 Albus, from 1690-1727 at 100 Albus, from 1728-1731 at 104 Albus. Equally unstable was due to changes in the gold/silver evaluation and due to the decline of the Albus the evaluation of the Reichs-Ducat. From 1700 to 1706 it was officially set at 2 rthl., 53 alb and 4 hl. From 1707 to 1732 it was fixed at 2 rthl., 56 alb., 8 hl. Cf. Rainer Metz, Geld, Währung und Preisentwicklung: der Niederrheinraum im europäischen Vergleich, 13501800 (Frankfurt am Main, 1990), p.392-98. Franken (Franconia) Accounts were held in Reichsthalern or preferably in Gulden. The Reichsthaler was divided into 20 Groschen or Schillinge, the Gulden into 15 Batzen with one Kopfstück matching 4 Batzen. One Batzen (Bl.) had 16 Pfennige, one Groschen or Schilling had 12 Pfennige. Frankfurt am Main Sums were either give in Reichs-Gulden, Kreutzer and Pfennige or in in Reichsthaler, Kreutzer and Pfennige: The Reichsthaler had 30 Schillinge or 90 Kreutzer, the Reichs-Gulden 20 Schillinge or 60 Kreutzer. The Schilling was divided into 3 Kreutzer, the Kreutzer (kr.) into 4 Pfennige. Hamburg Lübeck and Hamburg shared the Lübische Marck. Sums were either given in Thaler, Mark, Lübische Schillinge and Pfennige or only in the latter three coins. A second currency interefered as an international standard of reference: The "Flemische Pfund" with its 240 Groten Flämisch matching the pond Vlaams of Brabant,link and serving as a "fingirte Müntze, that is without any coins actaully afforded. A Pfund Flämisch had 20 Schilling Flämisch and 240 Groten Flämisch - the regular account of the pond Vlaams and matched 2.5 Reichsthaler. The Reichsthaler was divided into 3 Marck (or 8 Schillinge Flämisch or 48 Schillinge Lübisch). The Marck Lübisch (M.) had 16 Schillinge Lübisch. One Schilling Flämisch made 6 Schillinge Lübisch, and one Schilling Lübisch (ß.) 2 Groten Flämisch or 12 Pfennige. 279 1 Grot Flämisch circulated with the "Seßling" a coin of 6 Pfennige Lübisch. Hamburg 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Pfund Flämisch 1 "gemüntzter" or Species-Thaler 1 Reichsthaler / Thl. or Rthl. 1 Marck Lübisch / M. 1 Schilling Flämisch 1 Schilling Lübisch / ß. 1 Grot Flämisch or "Seßling" 1 Pfennig Lübisch / dl. = 2 Reichsthaler, 2 Marck = 20 Schillinge Flämisch = 240 Groten Flämisch = 2 Reichsthaler, 1½ Marck = 1 Reichsthaler, 1 Marck = 3 Marck = 8 Schillinge Flämmisch = 48 Schillinge Lübisch = 16 Schillinge Lübisch = 6 Schillinge Lübisch = 12 Grooten Flämisch = 2 Groten Flämisch = 12 Pfennige = 6 Pfennige The Marck Lübisch was shared by Hamburg and Lübeck. Sums were either given in Thaler, Marck, Schillinge and Pfennige or in the latter three coins. The "Pfund Flämisch" (German for "pond Vlaems") served as Lübeck Siehe Hamburg. Lüneburg Lüneburg had a "Lüneburger Gulden" of greater value than the Reichs-Gulden: The ReichsGulden was worth two thirds of Reichsthaler, the Lüneburger Gulden, however, three quarters. The system was mixed with Gulden and Schillinge belonging together and with the Reichsthaler being subdivided into Marien-Groschen and Pfennige as in Braunschweig. One Reichsthaler (Rthl.) was divided into 64 Schillinge (or 36 Marien-Groschen or 288 Pfennige). The Lüneburger Gulden (fl.) was the equivalent of 48 Schillinge or 216 Pfennige. There existed a doppelter Schilling (or double Shilling) The Marien-Groschen was divided into 8 Pfennige, the Schilling made accordingly 4.5 Pfennige. Sachsen/Meißen (Saxonia) The Sächsisch/Meißnische coin was used in Leipzig, Naumburg and the territories of Saxonia and Meißen. Note: 60 Groschen could be referred to as 1 "Schock". One Reichsthaler had 24 gute Groschen (good groshs), one guter Groschen ([g]gr. or [g]gl.) had 12 gute Pfennige. Sachsen 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Species Thaler 1 Reichsthaler / Rthl., Thl. 1 guter Groschen / [g]gr. or [g]gl. 1 guter Pfennig / dl. = = = = 64 gute Groschen 32 gute Groschen 24 gute Groschen 12 gute Pfennige 280 "Sächsische" or "Meißnische Müntze" was used in Leipzg, Naumburg, Saxonia and Meißen. Silesia with Breslaw The Reichsthaler was divided into 30 Kayser-Groschen or 90 Schillinge or 120 Gröschel. A "schlechter" (bad) Thaler or "Zahl-Thaler" made 24 Kayser-Groschen, a Gulden Schlesisch (guilder of Silesia 20 Kayser-Groschen thus matching the regular Reichs-Gulden or Rheinischer Gulden A Kayser-Groschen (Krgl.) was divided into 3 Schillinge or 4 Gröschel. A Weißgröschel (silver grosh) into 2 Schillinge. Schleswig Holstein The territory reached up to Königsau and Koldeingfjord, that is up to the line Ribe-Kolding, far into modern Denmark. Alternative subdivisions seem to have ben in use. A: The Lübische Mark at 4 Ort, 16 Düttchen, 96 Sechslinge, B: a system with the Mark Lübisch at 16 Schilling, the Schilling at 12 Pfennige, and C: a system with the Mark at 16 Schillinge, 48 Witten, 96 Blaffert, 192 Pfennige or 348 Scherf respectively. System C. would be the Danishlink system. We shall offer more clarity as soon as we get better expertise on these systems. Straßburg The Reichsthaler matched 90 Kreutzer Rheinisch, The Rheinischer Gulden 10 Straßburger Schillinge or 60 Rheinische Kreutzer. A Schilling matched under this equation 6 Rheinische Kreutzer or 12 Straßburger Pfennige. One Straßburger Pfennig had 2 Straßburger Heller. Ulm The Reichsthalerwas divided into 30 Groschen or Schillinge, the Reichs-Gulden into 15 Batzen or 20 Groschen or Schillinge. One Groschen or Schilling made 6 Pfennige, one Pfennig 2 Heller. Wien (Vienna) One Wiener Gulden 8 Schillinge or 20 Kayser-Groschen or 240 Pfennige. The Schilling (ß.) was divide into 30 Pfennige, the Kayser-Groschen into 12 Pfennige. Wien 1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au] 1 Species Thaler 1 Reichsthaler 1 Gulden / fl. 1 Schilling / ßl. 1 Kayser-Groschen 1 Pfennig / dl. = = = = = = 4 Gulden 2 Gulden 12 Schillinge 8 Schillinge 30 Pfennige 12 Pfennige 281 282 Umrechnung versch. Münzsorten nach Paritus 1709 Nach Georg Heinrich Paritius, Cambio Mercatorio, Regensburg http://www.pierre-marteau.com/editions/1709-cambio-mercatorio.html#auf Braunschweig: Bremen: Hamburg: Reich: Sachsen: Holland: Brabant: England: Frankreich: Spanien: Italien: Polen: Russland: (½ Dukat = 1 Speziestaler = 1⅓ Taler) = 36 Mariengroschen à 8 Pfen- (1 Speziestaler = 48 Marien1 Taler nige groschen) 1 Taler = 72 Groten à 5 Schwaren (1 Speziestaler = 96 Groten) (1 Speziestaler = 8/3 Mark Bre1 Taler = 2 Mark Bremisch à 36 Groten misch) = 3 Mark à 16 Schilling à 12 Pfen- (1 Speziestaler = 4 Mark Lü1 Taler nige bisch) 6 Schilling Lüb. = 1 Schilling Fläm. (1 Speziestaler = ½ Reichsdu1 Reichsdukat = 2⅔ Taler = 4 Gulden kat) 1 Reichsgulden = 60 Kreuzer à 4 Pfennige 1 Reichsgulden = 20 Groschen à 12 Pfennige 1 Reichstaler (Taler) = 90 Kreuzer = 3/2 Reichsgulden 1 Batzen = 4 Kreuzer 1 Kreuzer = 4 Pfennig = 8 Heller = 24 gute Groschen à 12 gute (1 Speziestaler = 32 gute Gro1 Taler Pfennige schen) 1 Nl. Gulden = 20 Stüber à 16 Pfennige 1 Nl. Gulden = 26⅔ Schilling à 12 Pfennige = 6 Brab. Gulden = 20 Schilling 1 Pfund Flämisch Flämisch 1 Schilling Fläm. = 6 Stüber à 2 Groten (1 Speziestaler = 3⅕ Brab. Gul1 Brab. Gulden = 20 Stüber den) 1 pound = 20 shillings à 12 pence 1 Écu / Louis Blanc = 3 Livre (Franc) 1 Livre (Franc) = 20 Sols à 12 Deniers 1 Dublone (Gold) = 2 Escudos à 400 Maravedis 1 Real de Vellon (Sil= 34 Maravedis ber) 1 Ducat (Gold) = 260 Soldi (1 Speziestaler = 0,769 Ducat) 1 Lira (Silber) = 20 Soldi 1 zloty (fl. pol.) = 30 groszy à 18 denarow 1 Rubel = 100 Kopeken = 33⅓ Altyn vorher 1 Altyn = 3 Kopeken = 6 Dengi Umrechnung einiger ausländischer Münzen in das Münzsystem des Reichs (Gulden, Kreuzer (Xr.), Pfennig) 283 • • • • • • • • • • • • • • • • • • Altyn (Moskau) = 5 Xr., 8/5 Pfennig Batzen insgemein = 4 Xr. Batzen Augsbg., Bamberg, Eichstädt, Nürnberg etc. = 5 Xr. Denier oder Franz. Pfennig = ½ Pfennig 1 Franc oder Livre = 30 Xr. 1 Gulden Holländisch = 36 Xr. 1 Gulden Polnisch = 30 Xr. 1 Gulden Meißnisch = 1 Gulden, 18 Xr., 3 Pfennig 1 Groschen Kaiserlich = 3 Xr. 1 Groschen Sächsisch = 3 Xr., 3 Pfennig 1 Groschen Polnisch = 1 Xr. 1 Grot Brehmer = 1 Xr., 1 Pfennig 1 Grot Flämisch = 3 Pfennig 1 [Kupfer] Taler = 15 Xr. 1 Lira = 12 Xr. 1 Maravedis = 24/19 Pfennig 1 Mark Brehmisch = 15 Xr. 1 Mark Hamburgisch = 30 Xr. Wegen 1 Livre (lb. Fr.) = 1 zloty (fl. Pol.) = 1 Mark Lübisch enthält die folgende Umrechnungstabelle weder zloty noch lübische Mark. lb. Vl. Fl. Nl. £ Sterl. Rtl. Spelb. Fr. Fl. Reich lb. Ven. ziestl. Rubel Tlr. Sw. Sp. Real 1 25/4 9/16 5/2 15/8 15/2 15/4 75/4 5/4 4/25 1 9/100 ⅖ 3/10 1⅕ ⅗ 3/1 ⅕ 16/9 100/9 1 40/9 10/3 40/3 20/3 100/3 20/9 5/1 1425/68 Pfund Flämisch ⅘ 57/17 Gulden Nl. 80/9 1900/51 £ Sterling ⅖ 5/2 9/40 1 ¾ 3/1 3/2 15/2 ½ 2/1 2/15 5/6 3/40 ⅓ ¼ 1 ½ 5/2 ⅙ ⅔ 4/15 5/3 3/20 ⅔ ½ 2/1 1 5/1 ⅓ 1⅓ 4/75 ⅓ 3/100 2/15 1/10 ⅖ ⅕ 1 1/15 4/15 ⅘ 5/1 9/20 2/1 3/2 6/1 3/1 15/1 1 4/1 ⅕ 5/4 9/80 ½ 3/8 3/2 ¾ 15/4 ¼ 1 68/1425 17/57 51/1900 34/285 17/190 34/95 17/95 285/34 Reichstaler 95/34 Pfund Franz. (Livre) 95/17 Reichs-Gulden 19/17 Lire, Venedig 285/17 Russische Rubel 285/68 17/19 17/285 68/285 Silbertaler Schweden 1 Spanische Real Fett dargestellte Verhältnisse sind im Vergleich zur Quelle korrigiert. 284 Important Coins and their Value, Nürnberg 1709 The following will offer the data of the "Renewed Specification of the greater coins as established at the convention which met in Nürnberg, Febr. 22. 1709 to determine the value of these coins basing on the rate of the Ducate rated at 4 Imperial Guilders and the Imperial Thaler being 2 Imperial Guilders, as to be accepted or not accepted in commerce and exchange", published by G. H. Paritius in 1709. Erneuerte Specification der groben Sorten und wie solche bey dem An. 1709. d. 22. Febr. zu Nürnberg gehaltenen Müntz-Probations-Convent, nach dem Fuß des Ducatens à 4. fl. und des Reichs-Thalers à 2. fl.link im Handel und Wandel mit Ausschliessung anderer, anzunehmen, resolvieret worden. http://www.pierre-marteau.com/editions/1709-cambio-mercatorio.html#auf 285 Ein Portugaleser (40. fl. 15. kr.) Ein Rosenobel (8 fl. 45. kr.) Ein Schiffnobel (7. fl. 15. kr.) Ein Englischer Jacobiner (9. fl. 30. kr.) Ein Englischer Caroliner (9. fl. 30. kr.) Eine Genuesische doppelte Duplone (14. fl. 30. kr.) Eine einfache Genuesische Duplone (7. fl. 15. kr.) Eine Frantzösische Duplone (7. fl. 4. kr.) Eine Spanische Duplone (7. fl. 4. kr.) Eine Romanische Duplone (6. fl. 55. kr.) Eine Mayländische Duplone (6. fl. 55. kr.) Eine Parmesanische Duplone (6. fl. 55. kr.) Eine Mantuanische Duplone (6. fl. 55. kr.) Eine Brabandisch Duplone, Souverin genannt (11. fl. 45. kr.) Eine halbe Brabandische Duplone (5. fl. 52. kr.) Engeloth (5. fl. 50. kr.) Ein ordinari Reichs-Ducaten, wie obstehet (4. fl. —) Ein Creutz-Ducaten (3. fl. 20. kr.) Eine Frantzösische Crone (3. fl. 35. kr.) Ein Polnischer doppelter Ducaten de An. 1661. (7. fl. 52. kr.) Ein Polnischer doppelter Ducaten der Stadt Thron de An. 1665. (7. fl. 52. kr.) Ein einfacher Ducaten der Stadt Zürich de Anno 1662. (3. fl. 45. kr.) Ein Reichs-Goldgulden (3. fl. —) Ein Chur-Bayerischer Goldgulden (3. fl. —) Ein Metzer Goldgulden (2. fl. 30. kr.) Alle Kayserliche Goldgulden, Chur- und Fürstliche, auch Gräfliche und Städtische Thaler, wann selbe dem Reichs Schrott und Korn nach angemüntzt (2. —) Königlich Dänische Goldgulden de Anno 1647. (1. fl. 58. kr.) Alle Frantzösische Thaler (1. fl. 57. kr.) Bischöfflich Olmitzsche Thaler de Anno 1703 und nach Proportion die halbe und ViertelsThaler (1. fl. 56. kr.) Fürstl. Württembergische-Oels- und Bernstädtische Thaler de Anno 1702 (1. fl. 56. kr.) Neue Frantzösische Thaler, seither Anno 1694. (1. fl. 56. kr.) Polnische Thaler (1. fl. 56. kr.) Chur-Cöllnische (1. fl. 56. kr.) Stadt Bisantzische (1. fl. 56. kr.) Drey Sorten Burgundische (1. fl. 56. kr.) Stadt Züricher (1. fl. 56. kr.) Stadt Baßler (1. fl. 56. kr.) Stadt Genffer (1. fl. 56. kr.) Stadt Schafhauser (1. fl. 56. kr.) Geldrisch (1. fl. 56. kr.) Holländische (1. fl. 56. kr.) Camper (1. fl. 56. kr.) Costnitzsche (1. fl. 56. kr.) Seeländische (1. fl. 56. kr.) West-Friesländische (1. fl. 56. kr.) Königlich Pohlnische oder vielmehr Chursächsische Thaler, zu Leipzig gemüntzt, mit der Jahr Zahl 1702 à (1. fl. 50. kr.) Zweyerley Siebenbürgische Thaler und so auch nach Proportion die halbe und Viertels-Thaler (1. fl. 45. kr.) Genueser Cronen (2. fl. 46. kr.) Niederländische Ducatons (2. fl. 20. kr.) Chur-Cöllnische Ducatons (2. fl. 20. kr.) Holländische Ducatons (2. fl. 20. kr.) West-Frießländische Ducatons (2. fl. 20. kr.) Mayländische Silber-Cronen (2. fl. 20. kr.) Venetianische Silber-Cronen (2. fl. 20. kr.) Mantuanische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.) Romanische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.) Savoyische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.) Ein Mayländischer Philippus (2. fl. —) Der gewichtige Philipps-Thaler (2. fl. 14. kr.) Guldengroschen oder 20 Batzen (1. fl. 47. kr.) Ein Spanische Matten (1. fl. 42. kr.) Ein Spanische Matten Kopfstück, gewichtig (22. kr.) Ein Spanische Matten halbes Kopfstück (11. kr.) Ein Englisch gewichtiges Kopfstück (24. kr.) Ein Englisches halbes Kopfstück (24. kr.) Dann ist auch nachfolgende in denen correspondirenden löblichen dreyen Creysen auf approbirte Müntze Städten ausgeprägte Schied Müntze mit Ausschliessung aller andern, so auf Hecken-Müntzstätten, oder ausser besagten löbl. dreyen Creisen gefertigt, oder sonst von zu geringen Halt befunden worden, in denen darbey gesetzten Preiß durchgehends anzunehmen beliebet. 286 An gantzen Batzen: Hochfürstliche Bambergische (à 5. kr.) Hochfürstliche Würtzburgische (à 5. kr.) Hochfürstliche Eichstättische (à 5. kr.) Hochfürstliche Bayereuthische auf der Müntzstatt zu Nürnberg ausgeprägte (à 5. kr.) Hochfürstliche Würtenbergische (à 5. kr.) Gräfliche Wertheimische (à 5. kr.) Gräfliche Montfortische (à 5. kr.) Stadt Nürnbergische (à 5. kr.) Stadt Augspurgische (à 5. kr.) An halben Batzen im Fränckische Creyß: Hochfürstliche Bambergische (à 2½. kr.) Hochfürstliche Eichstättische (à 2½. kr.) Hochfürstliche Brandenburg-Onoltzbachische (à 2½. kr.) Stadt Nürnbergische (à 2 1/2. kr.) An halben Batzen im Bayerischen Creyß Churfürstliche Bayerische alte und neue biß auf anhero ausgemüntzte (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Saltzburgische, ingleichen von alten und neuen (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Passauische (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Pfaltz-Neuburgische (à 2 1/2. kr.) Stadt Regenspurgische (à 2 1/2. kr.) An halben Batzen im Schwäbischen Creyß Hochfürstliche Augspurgische alte und neue (à 2 1/2. kr.) Stifft Kemptische (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Elwangische (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Würtenbergische alt und neue (à 2 1/2. kr.) Hochfürstliche Baadische (à 2 ½. kr.) Gräfliche Montfortische (à 2 ½. kr.) Gräfliche Fuggerische unter der Stadt Augspurg Wappen (à 2 ½. kr.) Stadt Augspurgische alte und neue (à 2 ½. kr.) Stadt Memmingische (à 2 ½. kr.) 287 288 Liste der Gebiete und Denominationen (17. -19. Jahrhundert) Quelle: Standard Catalogue of Word Coins 1601-1700, Colin R. Bruce II. et al. (Hrsg.), 4. Aufl., Iola, WI, 2008: Krause Publications; Standard Catalogue of World Coins 1701-1800, Colin R. Bruce II. et al. (Hrsg.), 4. Aufl., Iola, WI, 2007: Krause Publications; Standard Catalogue of World Coins 1801-1900, Colin R. Bruce II. et al. (Hrsg.), 5. Aufl., Iola, WI, 2006: Krause Publications. • • • • • • • • • 304 Aachen, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Heller: 1, 2, 3, 4; o Mark: 1, 2, 3, 4; o Taler: 1, 2 Aachen, 18. Jh. o Dukat; o Heller: 4, 12; o Mark: 1, 2, 3, 8, 16, 32 Aalen, 18. Jh. - Pfennig Ahlen, 17. Jh. – Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12 Anhalt, 17. Jh. o Dukat: ½, 1, 3, 4; o Groschen: 4, 8, 16; o Heller; o Kreuzer: 12, 24; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier); o Schilling: 2; o Taler: 1/84, 1/24 (Groschen), 1/12, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2 Anhalt-Bernburg, 17. Jh. - Taler Anhalt-Bernburg, 18. Jh. o Dukat; o Groschen (gute): 8; o Mariengroschen: 1, 6, 12, 24 (2/3 Taler), o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 6; o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/6, 1/3, 2/3, 1304, 2 ½, 5 Anhalt-Bernburg, 19. Jh. o Pfennig: 1, 4; o Taler: 1/48, 1/24, 1/6, 2/3, 1305, 2 (2/3 Gulden) Anhalt-Bernburg, gemeinsam mit Alexander Carl (Anhalt-Köthen) und Anhalt-Dessau, 19. Jh. o Dukat; o Groschen; 28,08 g / 0.8330 305 18,52 / 0.900 306 2,1900 / 0.2220 307 23,55 g / 0,9860 • • • • • • • • • • o Pfennig: 1, 3, 6; o Silbergroschen: 1306, 2 ½ Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, 17. Jh. – Taler: ½, 1307 Anhalt-Dessau, 17. Jh. o Groschen; o Taler: 1/12, 1/3, 2/3, 1 Anhalt-Dessau, 19. Jh. – Taler: 1308, 2 Anhalt-Harzgerode, 17. Jh. o Pfennig: 6; o Taler: 2/3, 1 Anhalt-Köthen, 17. Jh. - Taler: 1/8, 1/3, ½, 2/3, 1, 2 Anhalt-Köthen, 18. Jh. o Pfennig: 3, 4, 6; o Taler: 1/24, 1/12, 1/3, 2/3, 1, 4/3 (Reichstaler), 1 1/3 (Reichstaler) Anhalt-Köthen, 19. Jh. – Taler: 2 (3 ½ Gulden) Anhalt-Plötzkau, 17. Jh. o Dreier (3 Pfennig); o Goldgulden: 1, 2, 3; o Gulden (2/3 Taler) Anhalt-Zerbst, 17. Jh. o Dukat(en): 4; o Groschen; o Gulden: ½ (1/3 Taler, 2/3 Taler); o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/192, 1/16, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2 Anhalt-Zerbst, 18. Jh. o Dukat(en): ½; o Groschen: 4309; Groschen (gute): 8; Gulden (2/3 Taler); o Heller; Pfennig: 1, 4310, 6 (Sechser), 16 (4 Groschen), 32 (10 Kreuzer); 308 18,52 / 0.900 5,8 g / 0.5410 310 1,52 g / 0.18 309 289 Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, 2/3311, 1312, 2 Anholt, 17. Jh. - Stüber: ¼ Anklam, 17. Jh. – Schilling: 3 (sundische) Arenberg, 17. Jh. o Albus: 2; o Heller: 8; o Taler: 1/20, 2/3, 1 Arenberg, 18. Jh. o Dukat; o Taler Augsburg, Bistum, 17. Jh. o Kreuzer: ½, 1, 2, 24; o Taler: 1/2, 1 Augsburg, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Heller; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 10, 20; o Taler: 1/48 (2 1/2 Kreuzer), 1/24 (5 Kreuzer), ¼, ½, 1 Augsburg, Stadt, 17. Jh. o Dukat: 1, 2, 3, 4, 10; o Goldgulden; o Heller: 1, 2; o Kreuzer: ½, 1, 2 Kreuzer (1/2 Batzen), 4 (Batzen), 6, 15, 30; o Pfennig; o Taler: 1/9, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2, 3 Augsburg, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 6, 10, 12; o Heller, o Kreuzer: 1, 2 1/2, 5, 10, 20; o Pfennig: 1, 2; o Taler: 1/32, 1/16, 1/8, ¼, ½, 1, 2 Augsburg, Stadt, 19. Jh. o Heller, o Pfennig Baden, vereinigte badische Linie, 19. Jh. o Dukat; o Gulden: ½, 1, 2; Taler: 1313, 2314 (3 ½ Gulden), 5 (500 Kreuzer, Gold), 10, o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3, 6, 10 (Zehner), 20 Baden-Baden, 17. Jh. o • • • • • • • • • • • 311 312 12,19 g / 0.875 28,06 g / 0.833 • • • • • • o Dukat; o Goldgulden: 3; o Groschen; Taler: 1/18, 1/6, ½, 1, 2; o Kreuzer: 12 (3 Batzen); o Pfennig; Albus Baden-Baden, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: 60 (Gulden) Baden-Durlach (lokal), 17. Jh. o Batzen: 15 (60 Kreuzer); o Gulden; o Kreuzer: 9 (1/12 Taler), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen); o Pfennig: 1, 2, 4, 6, 8 Baden-Durlach, 17. Jh. o Dukat: 1, 2, 6; o Goldgulden; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (1 Groschen), 6 (1/15 Taler), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen); o Pfennig: 2, 6, 8; o Taler: ¼, ½, 1, 2 Baden-Durlach, 18. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer); o Carolin: ½, 1; o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2 o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 2 ½, 3 (Groschen), 5, 10 (Zehner), 12 (3 Batzen), 20, 30 (1/2 Gulden), 60; o Taler: ½ (1 Gulden), 1 Bamberg, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 1, 2, 5, 10; o Goldgulden; o Groschen (3 Kreuzer); o Heller: 1, 2, 3; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3, 4 (Batzen), 6; o Pfennig; o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 Taler (Groschen), ¼, 1, 2, 3 Bamberg, Bistum, 18. Jh. o Dukat (en): ½, 1, 2, 4, 7 ½; o Goldgulden: 10 (Carolin); o Heller; Pfennig; 313 28,06 / 0.8330, 18,148 / 0.8750, 59,516 (Krone) / 0.871, 18,159 / 0900 (Vereinstaler) 314 37,12 / 0.900 290 Kreuzer: ½, 1, 2 ½, 3, 4 (Batzen), 5, 20; o Taler: ½, 1 (10 Feine Mark), 2 1/2 (Gold, ¼ Carolin) Bamberg, Bistum – 19. Jh. - Dukat Barby, 17. Jh. o Flitter: 1, 2l, 3; o Schilling: 2 (1/16 Taler); o Taler: 1/24 (Groschen), 1, 2 Bayern, Herzogtum, 17. Jh. o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5; o Goldgulden; o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen, Gröschl), 3 (Groschen), 6, 15, 24, 30 (1/4 Taler), 48, 60, 120; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 5, 10 (2 ½ Kreuzer); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/9, 1/6, ¼, 1/3, ½, 1, 2 Bayern, Herzogtum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3; o Goldgulden: 1, 2; Carolin: ¼, ½, 1; o Heller; Pfennig: 1, 2, 10 (2 ½ Kreuzer); o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 6, 10, 12 (4 Groschen), 15, 20, 24, 30; Groschen: 4; o Maximilian d’or: ½, 1, 2 o Taler: ¼, ½, 1315, 2 Bayern, Herzogtum, 19. Jh. o Dukat; o Heller; o Kreuzer: 1316, 3 (Groschen), 6, 10, 20; o Pfennig: 1, 2; o Taler: ½317, 1318 Bayern, Königreich, 19. Jh. o Dukat; o Gulden: ½, 1, 2; o Heller; o Kreuzer: ½, 1319 , 3 (Groschen), 6, 20; o Krone (Gold): ½, 1; o • • • • • • • • • • • • • • • • • 315 320 316 321 28,06 g / 0,8330 0,7700 / 0.1870 317 14,03 / 0.833 318 28,00 / 0.8330 319 0,77 / 0.187 o Pfennig: 1, 2; o Taler: ½320, 1321, 2 (3 ½ Gulden) Bayern, Kurfürstentum, 17. Jh. o Dukat: 5; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen, Gröschl), 3 (Groschen); o Pfennig; o Taler: ¼, ½, 1, 2 Beckum, 17. Jh. - Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12 Beeskow, 17. Jh. o Deut (2 Pfennig, 1/8 Stüber); o Dukat: 1, 2; o Stüber: 1, 2, 6 (Blamüser); o Taler: 1/8, ½, 1, 1 ½, 2 Beeskow, lokal (Helfenstein), 17. Jh. - Groschen (1/24 Taler) Bentheim-Tecklenburg-Rheda , 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2, 4, 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 1 1/2, 2, 3 (Dreier), 4, 4 ½, 5, 6 (1/42 Taler), 8 (Fürstengroschen); o Stüber: 5, 6 ; o Taler: 1/28 (Fürstengroschen), 1/24 (Groschen), 1/21 (Schilling), 1/16 (2 Schilling), 1/14 (2 Fürstengroschen), 1/8 (Blamüser), 1/3, ½, 1, 1 ½, 3 Bentheim-Tecklenburg-Rheda, 18. Jh. Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (1/42 Taler) Bentheim-Tecklenburg-Rheda, Rheda lokal, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5, 6 Berg, 19. Jh. o Stüber: ½, 3322; o Taler: 1/2323, 1324 Berlin & Kölln, 17. Jh. - Pfennig Berlin, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig) Besancon, 17. Jh. o Carolus; 14,03 / 0.833 28,00 / 0.833, 29,34 / 0.868, 18,52 / 0.900, 322 1,85 / 0.220 323 9,744 / 0.750 324 19,488 / 0.75 291 Dukat: ½, 1, 2; Groschen: 1, 2 (1/4 Teston); 8 (Teston); o Pistole(n): 2, 4; o Taler: ½ (16 Gros), 1 (32 Gros) Biberach, 17. Jh. - Batzen: ½ (2 Kreuzer), 3 (12 Kreuzer) Biberach, 18. Jh. – Groschen, Dukat Biberach, 19. Jh. - Dukat Birkenfeld, 19. Jh. o Albus; o Pfennig: 1, 2, 3; o Silbergroschen: ½, 1325, 2 ½ (1/12 Taler) Bocholt, 17. Jh. o Heller: 10 ½, 15 ½, 21; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 12 Bocholt, 18. Jh. – Heller: 10 1/2, 24 Brandenburg, städtische Ausgaben: Alstadt, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig) Brandenburg, städtische Ausgaben: Neustadt, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig); Pfennig Brandenburg-Ansbach, 17. Jh. o Carolin; o Dukat: ¼, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10 (Portugalöser); o Goldgulden; o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12 Taler), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden); o Heller; o Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen); 6, 24, 48 (Kippergulden); o Pfennig: 1, 2, 3, 4; o Taler: 1, 2 Brandenburg-Ansbach, 18. Jh. o Carolin: ¼, 1; o Dukat(en): 1, 2, 4, 6, 10 (Portugalöser), 12 o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12 Taler); o Heller; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 6, 10, 15, 20, 30; o o • • • • • • • • • • 325 2,19 / 0.22 326 27,72 g, 10 Feine Mark 327 14,85 g / 0.75 328 0,76 g / 0.163 Pfennig: 1, 1 ½, 2,4; Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1326 Brandenburg-Ansbach-Bayreuth, 18. Jh. o Gulden: 1327; o Kreuzer: 1328, 3, 6329; o Pfennig; o Taler: 1330 Brandenburg-Ansbach-Bayreuth, 19. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1331, 3, 6; o Pfennig Brandenburg-Bayreuth, 17. Jh. o Heller: 1, 3 (1 ½ Pfennig); o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 Brandenburg-Bayreuth, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2, 10 (Portugalöser); o Groschen: 1 (1/24 Taler); o Heller; o Kreuzer: ½, 2 (1//2 Batzen), 2 1/2 , 4 (Batzen), 5, 10, 15, 20, 30; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 6; o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/6, ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 5 (Gold) Brandenburg-Franken, 17. Jh. o Dukat(en): 2, 10 (Portugalöser); o Taler: 1/8, ¼, 1/2, 1, 2 Brandenburg-Preußen, 17. Jh. o Dreipölker; o Goldgulden: 1, 2; Dukat: ¼, ½, ¾, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 8, 10 (Portugalöser), 15, 20, 50 o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12 Taler), 3, 4, 6, 8, 12, 18 (1/5 Taler); o Körtling (1/84 Taler), o Kreuzer: 1, 3, 6, 15 (1/6 Taler), 24; o Matthier; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 6, 8, 24; o Schilling: ½ (1/64 Taler), 1 (1/32 Taler), 2 (1/16 Taler); o Solidus (Schilling); o o • • • • • • 329 2,33 / 0.375 28,06 g / 0.833 331 0,72 / 0.163 330 292 Taler: 1/96, 1/48 (1/2 Groschen), 1/36, 1/24, 1/16, 1/12, 1/8 (Blamüser), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2, 3, 4 Braunau (Inn), unter österreichischer Besatzung, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2; o Gulden (60 Kreuzer); Taler: 1/16, 1/8, ¼; o Kreuzer: 1, 3, 15 (1/4 Gulden), 30 (1/2 Gulden) Braunschweig, Stadt, 17. Jh. o Flitter: 1, 3; o Goldgulden; o Groschen (1/24 Taler), 3, 6 (1/4 Taler), 12 (1/2 Taler), 24 (Taler); o Kreuzer: 12; Schilling: 2 (1/16 Taler, Dütchen); o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 6 (1/4 Gulden), 12 (1/2 Gulden), 24 (Gulden); o Matthier; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 4 ½; o Taler: 1/96, 1/64, ½, 2/3 (Gulden), ½, 1, 1 ½, 2, 2 ¼, 2 ½ Braunschweig-Bevern, 17. Jh. – Taler; Dukat: 1, 2 Braunschweig-Blankenburg, 18. Jh. – Pfennig: 1, 3; Mariengroschen: 12, 24; Taler: 1; Dukat(en): ¼, ½, 1, 12 Braunschweig-Dannenberg, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Groschen: 4; Doppelschilling (1/16 Taler); o Pfennig: 6; Kreuzer: 3 (Groschen); o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler); o Taler: 1/24 Taler (Groschen), 1/16, ¼, ½, 1, 2 Braunschweig-Harburg, 17. Jh. o Mariengroschen: 2; Groschen: 4; Taler: 1/24, 1/16; o Pfennig: 1, 3; o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler), 1/8, ¼, ½, 1, 1 1/2 , 2 o Witten (1/96 Taler); Kreuzer: 12 o • • • • • • • • • • • • Braunschweig-Hitzacker, 17. Jh. - Taler: 1/96 (Sechsling), 1/24 (Groschen), 1/16, ¼, ½, 1 Braunschweig-Lüneburg-Calenberg, 17. Jh. o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 4, 10 (Portugalöser), 20 (Doppelportugalöser) o Goldgulden; o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2, 3 (1/12 Taler), 4, 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Matthier (4 Pfennig); 4 ½ Pfennig; 6 Pfennig; o Pfennig: 1 ½, 2, 3, 4; o Taler: 1/28, 1/24 (Groschen), 1/16 Taler, 1/8, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼ Taler, 1 ¾ Taler, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12 Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 17. Jh. o Dukat: 1, 2; o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6 (1/4 Taler), 12, Gulden); o Pfennig: 1, 4; o Taler: 1/3, 2/3 Taler (Gulden), 1 Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 18. Jh. o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3 (Dreier), 4, 4 ½, 6; o Mariengroschen: 1, 2, 3, 4 (1/9 Taler), 6 (1/6 Taler), 12, 24 (Gulden); o Groschen (gute): 8, 16 (Gulden); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3 (Gulden), 1, 5 (Gold); o Goldgulden: ¼ (1/2 Taler), 1 (2 Taler), 2 (4 Taler); o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4 Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 19. Jh. o Dukat; o Pfennig: 1, 2, 4; o Pistole o Taler: 1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3, ½, 2/3, 1 Braunschweig-Lüneburg-Celle, 17. Jh. o Dukat: ¼, ½, 2, 4; o Goldgulden; 293 Groschen (gute): 8 (1/3 Taler), 16 (2/3 Taler), 24 (2/3 Taler); 2 Schilling; o Kreuzer: 12 (Dreibätzner, Schreckenberger), 24; 1/4 Ort (1/16 Taler); ½ Ort (1/8 Taler); o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6; Groschen: 4; o Pfennig (gute): 1, 4; o Pfennig: 1, 1 ½, 3, 6 (Sechsling); o Silbergroschen: 1/2, 1; o Taler: 1/96, 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/16, 1/12, ¼, 1/3, 2/3, 1, 1 ½ Taler, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 12 Braunschweig-Lüneburg-Celle, 18. Jh. o Mariengroschen: 1, 2, 4; o Pfennig: 1, 1 ½, 3; o Reichsort: ½ (1/8 Taler); o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), ¼, ½, 1 Braunschweig-Wolfenbüttel, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10 (Portugalöser) o Flitter (2 Pfennig): 1, 2, 3, 6; o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (1/12 Taler), 24 (1/6 Taler); o Mariengroschen: 1, 2, 3, 4, 6 (1/6 Taler), 10, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Mariengulden (1/3 Taler): ½, 1 (2/3 Taler); o Matthier (4 Pfennig); o Pfennig: 1, 2, 3, 4 ½, 5 , 6; o Taler: 1/96 (Körtling), 1/28, 1/24 (Groschen), 1/16, 1/14, 1/12 (2 Groschen), 1/8, 1/6 Taler, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12; Braunschweig-Wolfenbüttel, 18. Jh. o Denier; o Dukat(en): ¼, ½, ¾, 6, 10 (Portugalöser) o Groschen (gute): 2, 8, 16; o Groschen: 1 (1/24 Taler), 3; o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 4, 6; • • • 332 333 57,53 g / 0.9000 13,3 g / 0.900 Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/18, 1/12 (2 Groschen), 1/9, 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼, 1 ½, 2332, 2 ½, 3, 5, 10 (Gold)333 Braunschweig-Wolfenbüttel, 19. Jh. o Dukat o Groschen: ½ (1/60 Taler); 1 (1/24 Taler), 2; Groschen (gute): 4, 8, 16; Taler: 1/12 (2 Groschen), 1334, 2 (3 ½ Gulden), 5 (Gold), 10; o Krone; o Mariengroschen: 1, 2, 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2, 4, 6 Breisach, 17. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1, 24 (Sechsbätzner), 48 (Zwölfbätzner); o Taler Bremen & Verden, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 10 (Portugalöser); o Goldgulden; o Groschen: 4; o Grote(n): 2; o Mark (32 Grote); o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler, 6 Schilling); o Schilling: 2 (1/16 Taler, Dütchen), 4; o Sechsling (1/2 Schilling, 1/96 Taler); o Taler: 1/24 (Groschen, 2 Schilling), 1/16 (Dütchen, 3 Schilling), ½, 1, 2 Bremen & Verden, Herzogtum, 17. Jh. o Dukat: 1, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Mark: 2, 4; o Schilling: 2, 1/48 (Schilling); o Sechsling (1/2 Schilling, 1/96 Taler); o Taler: 1/24 (Groschen, 2 Schilling), 1/16 (Dütchen, 3 Schilling), 1/12 (4 Schilling), 1/6 Taler (4 Groschen, ½ Mark), 2/3 (Gulden, 2 Mark), 1, 2; Bremen, 19. Jh. o Grote(n): 1/2, 1, 6 (1/12 Taler), 12 (1/6 Taler), 36 (1/2 Taler); o o • • • • • 334 22,27 / 0.75 = 0.5371 oz , 18,52 / 0.900 = 0.5360 oz 294 • • • • • • • • • • • 335 o Schwaren: 1, 2 1/2; o Taler: 1335 Bremen, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 10 (Portuglöser); o Goldgulden Bremen, Stadt, 17. Jh. o Dukat: 1, 2; o Goldgulden: 1, 2; o Schwaren; Grote(n): ½, 2 (1/27 Taler, 1/36 Taler), 3 (1/18 Taler, 1/24 Taler, 2 Schilling), 4 (Flinderken), 6 (1/12 Taler), 12 (1/6 Taler), 24 (1/3 Taler), 32 (Mark), 48 (2/3 Taler); Groschen (1/24 Taler); o Taler: 1/16 (Dütchen), ¼, ½, 1, 2, 3, 4 Bremen, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Grote(n): ½, 2 (1/36 Taler), 6 (1/12 Taler), 24 (1/3 Taler), 48 (2/3 Taler); o Schwaren: 1, 2 ½; o Taler: ½, 1, 2 Breslau, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 1/6, ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser) o Kreuzer: 15; o Taler: 1, 2, 2 ½, 3, 4; Breslau, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser); o Taler: ½, 1 Breslau, Stadt, 17. Jh. o Dukat: ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser) o Taler; Bretzenheim (Rheinland), 17. Jh., gekauft von Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach 1760 o Dukat; o Kreuzer: 10, 20; o Taler: ½, 1 Buchheim, 17. Jh. - Dukat Buchhorn (heute Friedrichshafen, kleinste Reichsstadt, kam 1802 zu Bayern), 18. Jh. o Albus (2 Kreuzer); o Kreuzer; o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer) Burchmilchling, 17. Jh. - Taler Camenz, 17. Jh. – Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier) • • • • • • • • Cammin, 17. Jh. o Goldgulden; o Pfennig: 3 (Dreier); o Schilling: 1/4 (Dreiling, 1/128 Taler), ½ (1/64 Taler), 1 (1/32 Taler), 2 (Doppelschilling, 1/16 Taler); o Taler: 1/24 (Groschen, Reichsgroschen, Dreipölker), 1/8 (1/2 Reichsort), ¼ (Reichsort), ½, 1, 2, 2 ½, 3; o Witten (4 Pfennig) Cleve, 17. Jh. o Duit; o Heller: 3; o Schilling; o Stüber: ½ (10 Heller, 10 ½ Heller), 1 (21 Heller), 3; o Taler: 1/12 (2 Groschen), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3, 1, 1 ½, 2, 3 Coesfeld (Westfalen), Stadt, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8, 12 Coesfeld (Westfalen), Stadt, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2, 4, 8 Colmar, 17. Jh. o Doppelvierer; o Kreuzer: 2, 4 (Batzen), 12 (Zwölfer), 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden); o Taler: 1, 2 Corvey, Abtei und Bistum, 17. Jh. o Dukat; o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Kreuzer: 12, o Mariengroschen: 1, 2, 6; o Matthier; o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 4; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (1 ½ Schilling), 1/8, ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2; Corvey, Abtei und Bistum, 18. Jh. o Dukat o Mariengroschen: 1, 24 (2/3 Taler); o Pfennig (schwerer): 1, 6; Pfennig: 2, 4; o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/16, 1; Cottbus, 17. Jh. - Pfennig 17,539 / 0.986 295 • • • • • • • • • • • Crailsheim, 18. Jh. – Kreuzer: 6 Deutscher Orden, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 5, 10; o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3, 5 Deutscher Orden, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1, 2 ½, 3, 5, 10, 20; o Taler: ¼, ½, 1, 2 Deutscher Orden, 19. Jh. – Kreuzer: 10 Dortmund, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Pfennig: 3, 6 (1/2 Schilling), 8; o Schilling: 1/8 (1 ½ Pfennig), 1; o Taler: 1/52 (Schilling), 1/16 (1/2 Blamüser, Düttchen), 1/13 (4 Stüber), ¼, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2 Dortmund, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: 4; Taler: 1/24, 1/12, 1/6, 1, 2; o Stüber: ¼; Pfennig: 6 (1/2 Schilling) Drossen, 17. Jh. - Pfennig Dülmen, 17. Jh.- Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6 Eichstätt, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 1, 5, 10 (Portugalöser); o Goldgulden; o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 10, 24; o Pfennig; o Taler: ¼ (24 Kreuzer), ½, 1, 2 Eichstätt, Bistum, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: ½, 1, 2 ½, 3 (Groschen), 5, 10, 20, 30; o Taler: ½, 2 Einbeck – 17. Jh. o Flitter (1/2 Pfennig); o Goldgulden o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 3 (1/96 Taler), 4 (Gute Pfennig); o Reichsort (1/8 Taler); o Taler: 1/96 (3 Pfennig, 1/24 (Groschen), 1/4, ½, 1, 2 • • • • • • • • • • • Einbeck, 18. Jh. - Pfennig Ellwangen, Abtei, 17. Jh. o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen); o Pfennig; o Taler: ¼, 1 Ellwangen, Abtei, 18. Jh. – Taler: ½, 1 Elsass, 17. Jh. – o Duplex (Schilling, 2 Schilling); o Heller: 4; o Kreuzer: 3, 6, 10, 24 (Sechsbätzner); o Plappert (Schilling); o Taler: ¼, ½ , 1, 2 o Vierer Emden, Stadt, 17. Jh. o Dukat: 1; o Stüber: 2, 6, 28 (2/3 Taler, Gulden); o Taler: 1, 2 Erbach, Grafschaft, 17. Jh. o Goldgulden o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen); 12 (6 Albus); 60 (2/3 Taler); o Pfennig; o Taler; Erbach, Grafschaft, 18. Jh. - Taler Erbach-Breuberg, 17. Jh. – Gulden: 1 (2/3 Taler) Erbach-Fürstenau, 17. Jh. o Albus: 2 (4 Kreuzer); o Taler: 1/12 (2 Groschen); 15 (1/4 Gulden, 1/6 Taler), 30 (1/2 Gulden, 1/3 Taler), 60 (2/3 Taler, 1 Gulden) Erfurt, Besatzungszeit, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5 Erfurt, Stadt, 17. Jh. o Goldgulden o Kreuzer: 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden); o Pfennig: 3 (Dreier), 12; o Scherf: 2 (Pfennig), 3 (1 1/2 Pfennig), 6 (3 Pfennig); 12 (6 Pfennig) o Taler: 1/24 (Groschen), 1/3 (2/3 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2 296 • • • • • • • • • • 336 Erfurt, Stadt, 18. Jh. – Heller, Pfennig: 3 (Dreier), Taler: 1/48, 1/24 Erfurt, Stadt, 19. Jh. o Groschen; o Pfennig: 6; Essen, Abtei, 17. Jh. o Albus: 1 (1/104 Taler); o Dukat; o Heller: 8 (1/120 Taler); o Mark; o Taler: 1/40 (2 Albus), 1/16 (5 Albus), 1/6, ½, 1 Essen, Abtei, 18. Jh. - Dukat Esslingen, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): 2, 5 (1/2 Portugalöser), 6; o Taler: ½; Finstingen, Stadt, 17. Jh. – ECU: ¼ Franken, Herzogtum, 17. Jh. o Batzen: ½ (2 Kreuzer), 1 (4 Kreuzer); o Taler: 1/28 (Schilling), 1 Frankenthal, 17. Jh. o Batzen: 7 ½, 15; o Dukat(en): 1, 2; o Gulden: 1, 2, 4 Frankfurt (Main), Stadt, 17. Jh. o Albus: 1 (8 Heller), 2; 6 (12 Kreuzer), 60 (2/3 Taler); o Dreier (3 Pfennig); o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Englisch (7 Heller); o Goldgulden: 1, 2; o Kreuzer: ¼, 1, 2 (1/2 Batzen), 6, 12 (Zwölfer); o Pfennig; o Tournosgroschen; Taler: 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), ½, 1, 2, 3 Frankfurt (Main), Stadt, 18. Jh. o Albus: 6 (12 Kreuzer); o Dukat(en): ¼, ½, ¾, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 4; o Heller; o Kreuzer: ¼, 1, 4, 5, 10, 20; o Pfennig: 1, 2; o Tournosegroschen, Taler: 1/8, ¼, ½, 1; • • • • • • • • • • • • Frankfurt (Main), Stadt, 19. Jh. o Dukat; o Gulden: ½, 1, 2; o Heller; o Kreuzer: 1, 3, 6; o Pfennig; o Taler: 1336, 2 (3 ½ Gulden) Frankfurt (Oder), 17. Jh. - Pfennig Fränkischer Kreis, 17. Jh. o Dukat(en): 4; o Heller: 3; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 4 (Batzen); o Taler: 1/28 (Schilling), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden) Fränkischer Kreis, 18. Jh. – Kreuzer: 15 (1/4 Gulden) Freiburg (Breisgau), Stadt, 17. Jh. o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 10, 12; o Taler: ¼, ½, 1, 2; Freiburg (Breisgau), Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 6; o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 5, 10, 20; o Taler: 1, 2 Freising, Bistum, 17. Jh. o Heller: 1, 2 (Pfennig), 4 (1/2 Kreuzer); o Kreuzer: 1, 24 (Sechsbätzner) Freising, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2 o Taler; Friedberg (Burggrafschaft), 17. Jh. o Albus; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 12 (Zwölfer), 15 (1/4 Groschen), 30 (1/3 Taler), 60 (2/3 Taler); o Pfennig; o Taler: ¼ (Teston), ½, 1, 2 Friedberg (Hessen), 18. Jh. o Kreuzer: 20; o Taler: ½, 2/3 (60 Kreuzer), 1 Friedberg (Hessen), 19. Jh. - Taler Fugger-Babenhausen, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 4, 6, 8, 10, 11, 12, 13, 16; o Goldgulden; 18,52 / 0.900 = 0.5360 oz 297 Heller: 1 (1/420 Gulden); Kreuzer: ½ (1/20 Gulden), 1 (1/60 Gulden), 2 (1/2 Batzen), 6, 12 (Zwölfer), 15 (1/4 Gulden), 60 (2/3 Taler, Gulden); o Pfennig: 1 (1/210 Gulden); o Taler: 1/24 (Groschen), 2/3 (60 Kreuzer, Gulden), 1 (120 Kreuzer) Fugger-Babenhausen-Wellenburg, 17. Jh. – Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 12 (Zwölfer) Fugger-Glott, 17. Jh. - Taler Fugger-Nordendorf, 17. Jh. o Kreuzer: ½ (1/120 Gulden); Gulden: 1/120 (1/2 Kreuzer), 1/60 (Kreuzer); o Pfennig: 1 (1/210 Gulden) Fugger-Pfirt, 17. Jh. – Pfennig: 4 Fugger-Pfirt, 18. Jh. - Taler Fulda, Abtei, 17. Jh. o Albus; o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 7, 8, 10 (Portugalöser) o Kreuzer: 3 (Groschen); o Pfennig; o Taler: 1/8, ¼, 1, 1 ¼, 2 Fulda, Abtei, 18. Jh. o Böhmisch: 1, 2; o Carolin: ½ (5 Gulden), 1 (10 Gulden); o Dukat(en): 1, 2, 8, 10 (Portugalöser), 12; o Groschen: 1 (1/24 Taler); o Heller: 2; o Kopfstück: ½ (10 Kreuzer), 1 (20 Kreuzer); Taler: 1/32 (Schilling), 1/6, ½, 1; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4, 5, 6, 10, 12, 20; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6 Fürstenberg-Heiligenberg, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 3, 6, 12 (Dreibätzner); o Taler: 1, 2 Fürstenberg-Purglitz, 18. Jh. - Dukat Fürstenberg-Stühlingen, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: ½, 1, 3 (Groschen); o Taler: 1/48, 1/24, 1, 3, 4, 8 Fürstenberg-Stühlingen, 19. Jh. • • • • • • • • • • • 337 Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 10, 20; o Taler337 Fürstenwalde, 17. Jh. - Pfennig Fürth, unter schwedischer Verwaltung, 17. Jh. o Dukat; o Gulden: 1/28; o Kreuzer: 4 (Batzen); o Pfennig; o Taler Glogau, österreichische Verwaltung, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 24, o Taler : 1/4 Goldberg, 17. Jh. – Heller: 1, 2, 3 Görlitz, 17. Jh. o Dreier (3 Pfennig); o Kreuzer: 3 (Groschen); o Pfennig Gorze, Abtei, 17. Jh. o Dukat(en): 2 o Taler; o Teston Goslar, Stadt, 17. Jh. o Dreier (3 Pfennig); o Dukat(en); o Flitter; Pfennig: 1, 6; o Goldgulden; o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler); o Kreuzer: 12, 24; o Mariengroschen (1/24 Taler); o Pfennig (gute): 4; o Taler: 1/36, 1/24 (Groschen), 1/6 (4 Groschen), ¼ (6 Groschen), ½ (12 Groschen), Goslar, Stadt, 18. Jh. o Mariengroschen: 1, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig (gute): 2, 4; o Pfennig (leicht); o Pfennig: 1, 6; o Taler: 1/24 (Groschen), ½ (2 Groschen), ½, 2/3 (Gulden), 1 Göttingen, 17. Jh. o Dukat(en): 3, 4; o Flitter: 1, 3; o Mariengroschen; Taler: 1/24 (Groschen), 1/8 (1/2 Reichsort), ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2; o o o • • • • • • • • • 28,06 / 0.833 = 0.7515 oz 298 • • • • • • • • • • 338 o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4 Greifswald, Besatzungszeit, 17. Jh. – Schilling: 1, 2, 3, 4 Gronsfeld, 17. Jh. o Duit: 1; o Dukat(en): 1; o Myte: 4; o Oord (1/4 Stüber, 2 Duit); o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2 Guben, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen); o Pfennig; o Taler: 1/24 (Groschen) Gutenburg, Abtei, 17. Jh. o Gulden: 1; o Kreuzer: 1, 3, 15 Hagenau, Stadt, 17. Jh. o Goldgulden: 1 o Heller; Pfennig; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Zwölfer, Dreibätzner), 18 (1/4 Taler, Dicken), 30 (1/2 Gulden), 60 (Guldentaler, 2/3 Taler); o Taler: 1 Halberstadt, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10 (Portugalöser); o Goldgulden: 1; o Reichsort: 1 (1/4 Taler); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/8, ¼, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 3 Halberstadt, Gemeinschaftsausgaben, 17. Jh. o Pfennig (Dreier); o Taler: 1/24 (Groschen), 1 Halberstadt, Stadt – 17. Jh. o Goldgulden; o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/24 (Groschen), 1, 1 ½, 2; Hall (Schwäbisch Hall), Stadt, 17. Jh. o Kreuzer: ½; o Pfennig: 1 Hall (Schwäbisch Hall), Stadt, 18. Jh. o Taler: ½, 1, 2; o Pfennig; o Kreuzer: ½, 1, 3; o Dukat(en): ¼, 1, 5 (1/2 Portugalöser); 10 (Portugalöser), 12 • • • • • Haltern, 17. Jh. – Pfennig: 3, 6, 9 Hamburg, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 2 ½ (1/4 Portugalöser), 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Goldgulden; o Pfennig: 1, 3; o Scherf; o Schilling: ½ (6 Pfennig), 1 (12 Pfennig), 2 (1/16 Taler), 4 (1/4 Mark, 1/8 Taler), 8 (1/4 Taler, ½ Mark), 16 (1/2 Taler, Mark), 32 (2 Mark, Taler), 48 (Taler); Mark: ½ (8 Schilling), 2; o Sechsling (6 Pfennig); o Taler: 1/128 (3 Pfennig), 1/96, 1/48 (Schilling), 1/20, 1/16 (2 Schilling), ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 3, 3 ½ Hamburg, Stadt, 18. Jh. o Dreiling (3 Pfennig); o Dukat(en): ¼, 1, 2, 4 o Schilling: 1 (12 Pfennig), 2 (1/16 Taler), 4, 6 (1/8 Taler), 8 (1/2 Mark), 12 (1/4 Taler), 16 (Mark), 24 (1/2 Taler), 32 (2 Mark), 48; o Sechsling (6 Pfennig); o Taler: ½, 1 Hamburg, Stadt, 19. Jh. o Dreiling (3 Pfennig, ¼ Schilling); o Dukat(en): 1, 2; o Schilling: 1338 (teils 12 Pfennig, 1/32 Taler), 32 (2 Mark, 2/3 Taler); o Sechsling (6 Pfennig, ½ Schilling); Hameln, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 4, 10 (Portugalöser); o Flitter: 1, 2, 3; o Goldgulden; o Gosken (1, 1 ½, 2, 3); o Goslar (1/12 Schilling); o Mariengroschen: 1, 4, 6; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4 (Matthier), 6; o Taler: 1/96, 1/24 (Groschen), 1/16 (Doppelschilling), 1/8 (1/2 Reichs- 1,08 / 0.375 299 • • • • • • • 339 ort), ¼ (6 Groschen), ½ (12 Groschen), 1 (24 Groschen), 2 Hamm, Stadt, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12 Hamm, Stadt, 18. Jh. – Pfennig: 3 Hanau-Lichtenberg, 17. Jh. o Albus: 1 (8 Pfennig, 2 (Batzen), 6 (12 Kreuzer); o Dukat(en): 1, 2, 6, 10 (Portugalöser); o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner), 30 (1/3 Taler), 60 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer), 4 (Kreuzer), 8 (Albus); o Taler: ½, 1, 2; o Testone (24 Kreuzer) Hanau-Lichtenberg, 18. Jh. o Albus: 2 (Batzen); Taler: 1/6; o Dukat; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 4, 60 (2/3 Taler); o Pfennig Hanau-Münzenberg, 17. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer), 27 (Guldentaler); o Dukat; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12 (6 Albus), 24 (12 Albus); o Pfennig: 1; o Taler: ¼, ½, 1, 2; o Testone (6 Batzen), Schilling: 1 (1/28 Taler); Hanau-Münzenberg, 18. Jh. o Albus: 2, 6; o Dukat(en): ½, 1; o Heller: 1, 2; o Kreuzer: 1, 5, 10, 20; o Taler: ½, 1 Hannover, Königreich, 19. Jh. o Dukat(en); o Krone(n): ½, 1 o Taler: 1/24, 1/12 (3 Mariengroschen), 1/6, 2/3, 1339, 2 (3 ½ • • • • • • • • • • • • Gulden), 2 ½, 5 (Gold), 10 (Gold); Hannover, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 3; o Goldgulden; o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24; o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4; o Reichsort: ½ (1/8 Taler), Taler: 1/24 (Groschen), ¼ (Reichsort), ½, 1, 2 Hannover, Stadt, 19. Jh. o Groschen (gute): 16; o Groschen: ½, 1; o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 3; o Pfennig: 1, 2, 4 (1/2 Mariengroschen), 6; o Taler: 1/24 Hatzfeld-Gleichen, 17. Jh. o Dukat: 1; o Kreuzer (gute): 3 (Groschen); o Taler: 1; Hatzfeld-Wildenburg-Krottorf, 17. Jh. o Dukat; o Taler Heid und Bleid, 17. Jh. - Teston (1/4 Taler) Heilbronn, 18. Jh. - Dukat Helfenstein-Gundelfingen, 17. Jh. - Goldgulden Helfenstein-Wiesensteig, 17. Jh. o Kreuzer: 24 (Dreibätzner); o Taler: 1/24 Taler (Groschen) Henneberg, an Sachsen Gotha, 17. Jh. o Groschen: 1; o Taler: 1/4 , 1 Henneberg, an Sachsen-Gotha und Weimar, 17. Jh. o Dreier: 1 (3 Pfennig); o Groschen: 2; o Heller: 1; o Taler: 1/3 (2/3 Gulden), 1 Henneberg, an Sachsen-Meiningen, 17. Jh. o Heller: 1; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen); o Taler: 1/36 (8 Pfennig), 1/18 (16 Pfennig) Henneberg, an Sachsen-Weimar, 17. Jh. o Dreier: 1 (3 Pfennig); o Groschen: 1; 16,82 / 0.993 = 0.537 oz 300 • • • • • • • • • • • 340 o Taler: ¼, ½, 1 Henneberg, Grafschaft, 17. Jh. o Groschen: 40 (2 Guldentaler); o Kreuzer: 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger); o Taler: 1/2, 1, 3 Henneberg, Teilung von 1660 (albertinische Linie), 18. Jh. – Kreuzer: 1, 5 Henneberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenGotha und Weimar, 18. Jh. – Taler: ¼, ½, 1 Henneberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenMeiningen, 18. Jh. o Heller; o Pfennig: 2 Henneberg-Schleusingen, 18. Jh. o Heller; o Pfennig: 3 (Dreier) Hennerberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenHildburghausen, 18. Jh. – Taler: 1/18 Herford, 17. Jh. o Dukat; o Mariengroschen (1/36 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12; o Taler: ½ (Matthier), 1/24 (Groschen), 1 Hersfeld, Abtei (säkularisiert), 17. Jh. – Taler: ½, 1 Hessen-Darmstadt, 17. Jh. – o Albus: 1, 2; o Dukat(en): ½, 1, 25; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 60 (Gulden); Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2; o Pfennig: 1 (Heller), 2 (2 Heller) Hessen-Darmstadt, 18. Jh. o Albus: 1, 2; o Carolin: ¼, ½ (5 Taler), 1 (10 Taler); o Dukat(en): 1/8, ¼, ½, 1, 2, 4, 25; o Heller: 1 (Pfennig); o Kreuzer: 1, 2, 4, 5, 10, 12 (1/8 Taler), 20, 30; o Pfennig: 1 (Heller), 2 (2 Heller), 3, 4, 6; o Taler: ¼, ½, 1 Hessen-Darmstadt, 19. Jh. 0,83 / 0.166 18,52 / 0.900 = 0.5360 oz 342 18,52 / 0.900 = 0.5358 oz 341 Goldgulden: 5, 10; Gulden: ½, 1, 2; Heller (Pfennig); Kreuzer: ½, ¼, ½, 1340, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 20; o Pfennig (Heller); o Stüber: ¼; o Taler: 1341, 2 (3 ½ Gulden); Hessen-Darmstadt, Mainz, Nassau, Saarbrücken gemeinsam, 17. Jh. o Kreuzer: 2 (Albus); o Pfennig: 1 Hessen-Homburg, 17. Jh. o Albus: 2; o Dukat; o Taler: 2/3 (Gulden) Hessen-Homburg, 18. Jh. – Taler: 1/24 (Groschen) Hessen-Homburg, 19. Jh. o Gulden: ½, 1, 2; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6; o Taler342 Hessen-Kassel, 18. Jh. o Heller: 1, 1 ½, 2; 3, 4 (1/3 Albus), 6 (1/2 Albus), 8 (1/48 Taler); o Pfennig; Albus: 1 (12 Heller), 2 (4 Kreuzer), 4 1/8 Taler), 8 (1/4 Taler); o Taler: 1/32 (Albus), 1/24 (Groschen), 1/16, 1/12 (2 Groschen), 1/8, 1/6, ¼ (Ortstaler), 1/3, ½, 2/3, 1 (X Eine feine Mark), 2 (3 ½ Gulden), 5 (Friedrich d’or), 10 (2 Friedrich d’or) Hessen-Kassel, 19. Jh. o Heller: 1, 2, 3, 4 (1/4 Groschen); o Silbergroschen: ½, 1, 2, 2 ½; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/6, 1/3, ½, 1343, 2 (3 ½ Gulden), 5 (1 Pistole, Friedrich d’or), 10 (2 Pistolen, 2 Friedrich d’or) Hessen-Kassel, Landgrafschaft, 17. Jh. o Albus: 1 (12 Heller), 2 (4 Kreuzer), 4 (1/8 Taler); o Dukat: 1, 1 ¼, 2, 3, 4, 5, 6; o o o o • • • • • • • 343 22,27 / 0.75 = 0.5371 oz, 18,52 / 0.900 = 0.5360 oz 301 Goldgulden; Heller: 1, 2, 3, 4 (1/3 Albus), 6 (1/2 Albus), 8 (1/48 Taler); o Kreuzer: 3, 12 (Schreckenberger), 24 (2 Schreckenberger); o Reichsort: ½ (1/8 Taler); o Taler: 1/96 (4 Heller), 1/64 (6 Heller), 1/48 (8 Heller), 1/32 (Albus), 1/8 (1/2 Ortstaler, ½ Reichsort), ¼ (Ortstaler), ½, 1, 1 ½, 2, 3; Hessen-Kassel, regional (Oberhessen), 19. Jh. – Kreuzer: ¼, ½, 1, 6 Hessen-Kassen, regional unter Wilhelm II., 18. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4; o Kreuzer: ¼, ½ Hessen-Marburg, 17. Jh. o Albus; o Heller; o Taler: ¼, ½, 1, 2 Hildesheim, Bistum, 17. Jh. o Dukat: 1, 2; o Flitter; o Mariengroschen: 1, 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4; o Taler: 1/96 (3 Pfennig), 1/24 (Groschen), 1/16 Taler (2 Schilling), 1/12 (2 Groschen), ¼, 2/3 (Gulden), 1, 2; Hildesheim, Bistum, 18. Jh. o Dukat; o Mariengroschen: 1, 2, 4, 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 6; o Pistole(n): ½344; o Taler: 1/48 (Schilling), 1/24, 1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3, 2/3 (Gulden), 1, 2, 5 (Gold345), 10; Hildesheim, Stadt, 17. Jh. o Flitter: 1 (Heller); o Goldgulden: ½, 1, 4; o Mariengroschen: 1, 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4 (Matthier); o Reichsort: ½ (1/8 Taler); • • • • • • 344 6,65 g / 0.900 Taler: 1/96 (3 Pfennig), 1/24 (Reichsgroschen), 1/16 (Doppelschilling), ¼ (Reichsort), ½, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 2 ½, 3 Hildesheim, Stadt, 18. Jh. o Mariengroschen: 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4; o Taler: 1/24, 1 Hohengeroldseck, 17. Jh. - Kreuzer: 12 (Schreckenberger) Hohenlohe, Fürstentum, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1, 2 ½, 10, 20; o Taler Hohenlohe, Gemeinschaftsausgaben, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 4; o Goldgulden; o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); Taler: 1/84 (3 Pfennig), ¼, 1/3, ½, 1; o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer) Hohenlohe-Bartenstein, 18. Jh. o Dukat; o Goldgulden Hohenlohe-Bartenstein-Pfedelbach, 18. Jh. – Dukat(en): 1, 4 Hohenlohe-Hechingen, 18. Jh. o Carolin: ¼, ½, 1 o Taler Hohenlohe-Ingelfingen, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 10, 20; o Taler Hohenlohe-Kirchberg, 18. Jh. o Dukat(en): 12; o Taler: ½ Hohenlohe-Kirchberg, 19. Jh. – Taler: 1/2 Hohenlohe-Langenburg, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1 Hohenlohe-Langenburg, 18. Jh. o Dukat; o Taler o o o • • • • • • • • • • • • 345 6,65 g / 0.900 302 • • • • • • • • • • Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 8 o Heller: 1, Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); o Taler: 1/84 (3 Pfennig, Dreier), 1; Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 7; o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2 Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 7; o Groschen: 1 (3 Kreuzer), 2; o Kreuzer: 20; o Taler: ¼, ½, 1 Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 19. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: 10 Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, 17. Jh. - Taler Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 8; o Taler: ½, 1, 2 Hohenlohe-Pfedelbach, 17. Jh. o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger); o Pfennig; o Taler: 1 Hohenlohe-Pfedelbach, 18. Jh. o Groschen: ½ (6 Pfennig), 1 (3 Kreuzer), 2; o Taler: 1/8, ¼; Dukat(en): 1, 2 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 8; o Kreuzer: 3 (Groschen), 4 (Batzen), 6, 15, 24 (Doppelschreckenberger); o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/24 (3 ¾ Kreuzer), 1/15 (2 Groschen), 1/12 (2 Groschen), 2/3 (Gulden), 1; Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1, 2 ½, 5; • • • • • • • • • • • • o Taler: 1/2, 1 Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg, 17. Jh. – Kreuzer: 3 (Groschen) Hohenzollern – unter Preussen, 19. Jh. o Gulden: 1/2 o Kreuzer: 1, 3, 6; Hohenzollern-Hechingen, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner), 24 (1/4 Taler), 48 (1/2 Taler); o Taler: 1 Hohenzollern-Hechingen, 19. Jh. o Gulden: ½, 2; o Kreuzer: 3 (Groschen), 6; o Taler346: 1, 2 (3 Gulden) Hohenzollern-Sigmaringen, 17. Jh. o Pfennig: 4; Kreuzer: 3 (Groschen), 24 (1/4 Taler, Sechsbätzner); o Taler: 1 Hohenzollern-Sigmaringen, 19. Jh. o Gulden: ½, 2; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6; o Taler: 2 (3 ½ Gulden) Hohnstein, 17. Jh. o Flitter: 6 (3 Pfennig); o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); Batzen: 6 (Sechsbätzner, 24 Kreuzer); o Pfennig: 3 (Dreier), 8; o Taler: 1/24 (Groschen) Ingolstadt, Stadt, 17. Jh. – Gulden: 1/4 Isenburg, 17. Jh. o Albus: 1, 2 (Doppelalbus); Groschen: 4; o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 12, 60 (1 Gulden, 2/3 Taler); o Taler: 1/8, ¼, 1, 2 Isenburg, 19. Jh. • Dukat(en): 1, 2; • Kreuzer: 6, 12; • Taler Isny, 17. Jh. o Kreuzer: 2 (Halbbatzen), 12 (Dreibätzner); o Pfennig: 1 Isny, Stadt, 18. Jh. 346 28,060 / 0.8330 = 0.7516 oz, 21,21 / 0.900 = 0.6138 oz 303 • • • • • • o Dukat(en): 3, 6; o Groschen; o Pfennig Jägerndorf, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 3 Groschen); o Pfennig: 3 (Dreier, Gröschl); o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3; Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 7, 8, 10 (Portugalöser), 12 Jever, 17. Jh. o Dukat: 1: o Mall Schilling (6 Stüber); o Schilling: 2 (1/16 Taler); o Schwaren: 1; o Stüber: ¼ (Örtgen), ½, 1 (10 Witten), 2 (Schaf); Grote(n): 1 (4 Pfennig), 2 (Krumster), 12 (1/6 Taler), 24 (1/3 Taler), 48 (2/3 Taler); o Stüber: 28 (Gulden), 40 (Taler); Taler: 1/192 (Blaffert), 1/36 (Mariengroschen), 1/18 (4 Grote), 1/16 (3 Schilling), 1/6, ¼, 1/3 /(1/2 Gulden), 1/2, 2/3 (Gulden), 1; o Taler, 2 Taler); Jever, 18. Jh. o Grote(n): 1 (4 Pfennig), 3, 4 (1/18 Taler), 12 (1/6 Taler); o Heller; o Pfennig; o Stüber: ¼ (Örtgen),1 (10 Witten), 2 (Schaf); o Taler: ½, 2/3 (Gulden), 1 Jülich, Stadt, Besatzungszeit 1610, 17. Jh. – Taler: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 15, 20, 40 Jülich, Stadt, Besatzungszeit 1621-22, 17. Jh. o Stüber: 2, 4, 8, 10, 12, 14, 16, 20, 24, 32; o Taler: 1 Jülich-Berg, 17. Jh. o Albus: 1, 2 (1/2 Blaffer), 4 (Blaffert), 5, 10 (Albus leicht); Taler: 1/16 (1/2 Schilling), 1/12 (1/8 Gulden), 1/8 (Schilling), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 4; Dukat(en): 1, 2, 10; Heller: 1, 2 (4 Pfennig), 5 (Heller, leicht), 6 (Heller leicht), 8 (1/74 Taler) Jülich-Berg, 18. Jh. o Albus: 8 (6 Stüber), Kreuzer: 3 (4 Fettmännchen), 12 (16 Fettmännchen), 20 (26 Fettmännchen), 24 (32 Fettmännchen); Taler: 1/24 (1/16 Gulden), 1/12 (1/8 Gulden), 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden); o Goldgulden: 1/2, 1; Carolin: ½, 1; Dukat(en): ¼, 1, 2, 3, 5, 10; o Heller: 1, 8 (1/2 Stüber): ¼, ½, 1, 2, 3, 12; o Taler: 1; Jülich-Cleve-Berg, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Heller: 1, 8 (1/74 Taler); o Schilling: 1 (3 Kreuzer); o Stüber: 1/8 (Deut), 1/4 (Örtgen, Örtchen), 1 (21 Heller, 1/56 Taler, 16 Heller, 1/3 Albus); o Taler: 1, 2, 3; Kaufbeuren, 17. Jh. o Kreuzer: 1 o Pfennig: 1; Kaufbeuren, 18. Jh. - Dukat Kempten, Abtei, 17. Jh. o Dukat: 1, 2; o Kreuzer: 1, 2 (Halbbatzen), 12 (Dreibätzner); o Pfennig: 1; o Taler: 1/6, 1 Kempten, Abtei, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Taler Kempten, Stadt, 17. Jh. o Kreuzer: ½, 1, 2 (Halbbatzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner); o Taler: 1/24 (5 Kreuzer), ¼, ½, 1, 2 Kempten, Stadt, 18. Jh. o Dukat; o Groschen: 1, 2 Kirchberg (Hunsrück), 18. Jh. - Taler Kleve, 18. Jh. o • • • • • • • • • • 304 Duit; Friedich d’or: ½, 1, 2; Kreuzer: 4 (Batzen); Stüber: 1/4, 1 (21 Heller), 2, 5 (1/12 Taler), 10 (1/6 Taler); o Taler: 1 (60 Stüber) Knyphausen (Ostfriesland), 19. Jh. Grote(n): 9 (1/8 Taler) Kölln (Spree), 17. Jh. – Scherf: 1 (1/2 Pfennig) Köln, Bistum, 17. Jh. o Albus: 1 (12 Heller), 2, 4 (Blaffert); o Dukat: 1, 3, 10 (Portugalöser); o Heller: 1 (1/2 Pfennig), 2 (Pfennig), 4, 8 (4 Pfennig); o Mariengroschen: 1, 2; Mark; o Pfennig; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/6 (1/4 Gulden, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2, 2 ½; Köln, Bistum, 18. Jh. o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8; Kreuzer: 10, 20; o Carolin: ½; o Dukat; o Heller: 2 (Pfennig), 8 (4 Pfennig); Stüber: ¼, 1, 2, 2 ½, 3, 6; o Mariengroschen: 6; Taler: 1/12 (2 Groschen), 1/8 (12 Stüber), 1/6 (14 Stüber), ¼ (24 Stüber), 1/3 (2/3 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1 Köln, Domkapitel, 18. Jh. o Heller: 8; o Taler: 1/12 (2 Groschen) Köln, Stadt, 17. Jh. o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8; o Dukat (1/2, 1, 4, 6, 7; o Goldgulden; o Heller: 1, 2, 4, 8 (Fettmännchen); o Taler: 1/16, 1/8, ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2, 4 Köln, Stadt, 18. Jh. o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8; o Dukat(en): ½, 1; o Heller: 1, 4, 8 (Fettmännchen); o Taler: 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1 o o o o • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Königsegg-Rothenfels, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 10 (Portugalöser); o Taler Konstanz, Bistum, 17. Jh. – Heller: 4 Konstanz, Bistum, 18. Jh. – o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: ½, 1, 20; o Taler: 1/48, 1/24, ¼, ½, 1 Konstanz, Stadt, 17. Jh. o Batzen: ½ (2 Kreuzer), 3 Batzen (Dreibätzner, 12 Kreuzer), 6 Batzen (24 Kreuzer); o Dukat: 1, 2; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 10, 15; Taler: ½, 1, 1 ½ 2, 2 ½; o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 4 (Kreuzer), 6 (Sechser) Konstanz, Stadt, 18. Jh. o Kreuzer: ¼, ½, 1, 4 (Batzen), 15; o Taler: 1, 2 Kosel (Schlesien), 18. Jh. o Groschen; o Kreuzer Krossen (Oder), 17. Jh. - Pfennig Küstrin (Oder), 17. Jh. - Pfennig Kyritz, 17. Jh. - Pfennig Landau, Besatzung (1709-13), 18. Jh. o Doppia: 1, 2, 4; o Florin: ½ (2 Kreuzer), 1 (4 Kreuzer), 2 (8 Kreuzer) Landau, Stadt, 18. Jh. - Livre 1 Sol, 2 Livres 2 Sols, 4 Livres 2 Sols Lauenburg, 18. Jh. o Dreiling: ½ (1 ½ Pfennig), 1 (3 Pfennig); o Schilling: 1, 2, 4, 8, 16 (Mark), 32 (2 Mark); o Sechsling Lauenburg, 19. Jh. – Taler: 2/3 Lauingen, 17. Jh. – Kreuzer: 1/3 (2 Heller), 1/2 (4 Heller), 1 (4 Pfennig) Leiningen-Dagsburg-Falkenburg, 17. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer); o Kreuzer: 12 (Dreibätzner); o Taler: ¼, 1, 2 Leiningen-Dagsburg-Hartenburg, 19. Jh. 305 • • • • • • • • • 347 o Kreuzer: 3, 6 o Pfennig: 1, 2; Leiningen-Leiningen, 17. Jh. o Goldgulden; o Kreuzer: 3 (Groschen); o Pfennig: 1, 8 (2 Kreuzer, ½ Batzen); o Taler: ¼, ½, 1, 2 Leiningen-Schaumburg-Kleeberg, 17. Jh. o Albus: 1, 2 (4 Kreuzer, Batzen); o Groschen (gute): 16 (Gulden, 2/3 Taler); o Heller: 8; o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 15, 60 (Gulden, 2/3 Taler); o Mariengroschen: 24 (Gulden, 2/3 Taler); o Pfennig: 1; o Taler: 1/12 (2 Groschen); 1/3 (1/2 Groschen), 2/3 (Gulden) Leutkirch, Stadt, 18. Jh. - Dukat Lindau, 17. Jh. - Pfennig Lindau, 18. Jh. o Dukat(en): 1/2, 2; o Kreuzer: ¼ (Pfennig), ½ (2 Pfennig); o Taler: 1/8 Lindau, gemeinsam mit Isny, Wangen, Leutkirch, 18. Jh. – Kreuzer: ¼ (Pfennig) Lippe, 17. Jh. o Gosler: 1 (1/2 Pfennig); o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler); o Taler: 1/96 (Dreier, 3 Pfennig), 1/24 (Fürstengroschen), 1, 2 Lippe-Detmold, 17. Jh. o Dukat: 1, 1 ½, 3, 4, 5, 6; o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig); Matthier: 1 (4 Pfennig); o Kreuzer: 12 (Dreibätzner), 15 (1/6 Taler); o Mariengroschen: 1/12, 1/6, 1 (1/36 Taler), 2 (1/18 Taler), 4 (1/9 Taler), 6 (1/6 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: ½ (Groschen), 1, 1 ½ (1/192 Taler), 2, 3, 6; o Taler: 1/24 Taler (Fürstengroschen), 1/21 (1 ½ Schilling), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 1, 2; Goldgulden Lippe-Detmold, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 2, 4, 5, 10; 18,52 / 0.900 = 0.560 oz Gulden; Heller; Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 4 (1/9 Taler); o Matthier: 1 (4 Pfennig); o Pfennig: ½ (Groschen), 1, 1 ½ (1/192 Taler), 2, 4; o Taler: 1/48 (4 ½ Pfennig), 1/24 (Fürstengroschen), 1/12 (2 Groschen), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3, 1, 1 ¼; Lippe-Detmold, 19. Jh. o Heller; o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler); o Pfennig: 1, 1 ½ (1/192 Taler), 2, 3; o Silbergroschen: ½, 1, 2 ½; o Taler: 1347, 2 (3 ½ Gulden) Lothringen, 17. Jh. o Charles d’or; o Denier: 1, 2, 15, 30; o Goldgulden; o Leopold d’or; Pistole(s): 1, 2 o Obol; o Sol; o Taler; o Teston: ¼, ½, 1; Lothringen, 18. Jh. o Denier: 1, 12, 15, 30, 60; o Dukat(en): 1, 2; o Leopold d’or: ½, 1, 1 ½; o Liard; o Sol; o Taler: 1/8, ¼, ½, 1348, 2; o Teston: ½, 1 Löwenberg, 17. Jh. – Heller; Taler: 1, 2 Löwenstein, Gemeinschaftsausgaben, 17. Jh. o Heller: 1; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 24 (Sechsbätzner); o Taler Löwenstein-Wertheim, 17. Jh. o Heller: 1; o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (4 Stüber, Dreibätzner); o Schilling: 1; o o o • • • • • • 348 16 Gramm 306 • • • • • • • • • • 349 o Taler Löwenstein-Wertheim, Fürstentum, katholische Linie, 17. Jh. o Denier: 1 (Pfennig); o Escalin: 1 o Schilling: 1 Löwenstein-Wertheim, Grafschaft, katholische Linie, 17. Jh. o Denier: 1 (Pfennig); o Doppel-Tournose: 1 (2 Deniers); o Dukat o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen); o Taler; Löwenstein-Wertheim-Rochefort, 19. Jh. Pfennig Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Fürstentum, katholische Linie, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer: ¼, 1, 2, 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 5, 10, 20, 30; o Pfennig; o Taler: ½, 1, 2 Löwenstein-Wertheim-Virneburg & Rochefort gemeinsam, 19. Jh. o Kreuzer: 1, 3; o Pfennig Löwenstein-Wertheim-Virneburg & Rochefort, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2; Kreuzer: 1, 3, 5 Löwenstein-Wertheim-Virneburg, Grafschaft, protestantische Linie, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen); o Taler: ½, 1, 2 Löwenstein-Wertheim-Virneburg, protestantische Linie, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 2; o Kreuzer: 1, 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 10, 20; o Taler: ½, 1 Lübeck, 19. Jh. - Dukat Lübeck, Bistum, 17. Jh. o Dreiling: 1 (1/192 Taler); o Dukat(en): 1, 10; o Goldgulden; o Groschen: 4 (1/6 Taler); o Schilling: 2, 4, 16 (1/2 Taler); o Sechsling: 1 (1/96 Taler); Taler: 1/36 (Doppelgroschen), 1/24 (Groschen), 1/16, ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 3; Lübeck, Bistum, 18. Jh. o Dreiling: 1 (1/192 Taler, 3 Pfennig); o Dukat; o Schilling: 6; Mark: 2 (Gulden); o Sechsling (1/96 Taler, 6 Pfennig); o Taler: 1, 5; Lübeck, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): ¼. ½, 1, 2, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser) ; o Goldgulden; o Gulden: 1/128 (3 Pfennig), 1/64 (6 Pfennig); o Pfennig: 4; Schilling: 4 (1/8 Taler), 8 (1/4 Taler), 16 (1/2 Taler), 32 (2/3 Taler); o Taler: 1/192, 1/96, 1/48 (Schilling), 1/24 (2 Schilling), 1/20 (2 Schilling), 1/16 (3 Schilling), 1 (32 Schilling), 1 ½ Taler, 2, 2 ½, 3, 4 Lübeck, Stadt, 18. Jh. o Dreiling: 1 (1/192 Taler, 3 Pfennig); o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 10; o Schilling: 1, 2, 4 (1/8 Taler, ½ Ortstaler), 8 (1/4 Taler, 1 Ortstaler), 16 (1/2 Taler), 32 (2/3 Taler, Gulden); o Sechsling (1/64 Taler, 6 Pfennig); o Taler: 1/192, 1/24 (2 Schilling), 1 (zu 32 Schilling), 1349 (zu 48 Schilling), 2 Luckau, 17. Jh. o Kreuzer: 3; o Pfennig: 1; o Taler: 1/24 (Groschen) Lüneburg, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 5, 6, 10; o Flitter: 1 (1/2 Pfennig); o Goldgulden: 1, 2, 2 ½, 3; o Pfennig: 1, 3; o Sechsling (6 Pfennig); o • • • • • 27.51 g / 0.75 307 Taler: 1/64 (1/2 Schilling), 1/32 (Schilling), 1/16 (2 Schilling), ¼, 1 (32 Schilling), 1 ½, 2; Schilling: 1 Lüneburg, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): 10; o Scherf (1/2 Pfennig); o Taler: 2/3 (Gulden) Magdeburg, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en); o Goldgulden: 1, 2; o Groschen: 4 (3 Kreuzer, Schreckenberger); o Pfennig: 1, 3 (Dreier), o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16 (Doppelschilling), 1/14 (Doppelgroschen), 1/12, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½ (20 Groschen), 2/3 (Gulden), 1, 2 Magdeburg, Stadt, 17. Jh. o Groschen: 4 (12 Kreuzer – Schreckenberger), 6 (Ort, ¼ Taler), 8 Groschen (gute), 12 (1/2 Taler), 16 Groschen (gute); Goldgulden; Dukat(en): 1, 2, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Kreuzer: 12 (4 Groschen, Schreckenberger); o Ort: ½ (1/8 Taler); o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16 (Doppelschilling), 1/6, 1/3 (1/2 Gulden), ½ Taler (12 Groschen), 2/3 (Gulden), 1 (24 Groschen), 1 ¼, 1 ½, 2, 3 Mainz /Hessen-Darmstadt gemeinsam, 17. Jh. o Heller: 1; o Kreuzer: 2 (Albus) Mainz, 17. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer), 2 (4 Kreuzer); o Groschen: 1 (3 Kreuzer), 4; Sol: 1, 4; o Heller: 8; o Kreuzer: 1, 2 (1 Albus), 3 (Groschen), 12, 15 (1/4 Gulden), 30 (1/3 Taler), 60 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3, 6 (Sechser); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6 o • • • • • • • • • • • • • Mainz, Bistum, 18. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer, ½ Batzen); o Dukat(en): ¾, 1, 2, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser); o Groschen: 1 (3 Kreuzer); Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6, ¾, 1/3 (30 Kreuzer, ½ Gulden), ½, 1; o Kreuzer: ¼, 1, 3 (Groschen), 5, 10, 20, 30 (1/3 Taler, ½ Gulden); o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4 Mainz, französische Besatzung, 17. Jh. - 2 Münzen 1688 unbekannter Denomination Mainz, französische Besatzung, 18. Jh. o Sol(s): 1, 2, 5 Mansfeld, Grafschaft, anonym, 17. Jh. o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig); o Pfennig: 1, 3 (Dreier) Mansfeld-Artern, Grafschaft, gemeinsam, 17. Jh. o Dukat(en): 2, 3, 4; o Flitter: 1 (1/2 Pfennig), 3 (1 ½ Pfennig); o Goldgulden: ½, 1, 2; o Groschen; o Kreuzer: 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger), 30; o Pfennig: 3 (Dreier); o Taler: 1/24, 1/21, ¼ Taler, ½, 1, 2 Mansfeld-Bornstedt, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 2, 3, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Groschen: 3 ½; o Kreuzer: 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); Ort: ½ (1/8 Taler); o Pfennig: 2, 3 (Dreier); o Taler: 1/28, 1/24, 1/21, 1/8 Taler, ¼ Taler, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2, 3; Goldgulden Mansfeld-Bornstedt, 18. Jh. o Dukat(en): 1; o Taler: ¼, ½, 1 Mansfeld-Eigentliche-Hinterort, Grafschaft, Gemeinschaftsausgaben, 17. Jh. 308 Dukat(en): 1, 1, 1 1/2, 2, 2 ¾, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser); o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig); o Goldgulden: 1, 2; o Groschen: 1 (1/28 Taler); o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6; o Taler: 1, 2, 3, 4; o Taler: 1/28, 1/24, 1/21, 1/8, ¼, ½, 2/3 (Gulden) Mansfeld-Eisleben, 18. Jh. o Dukat(en): 1; o Groschen: 1 (1/24 Taler), 4 (1/16 Taler); o Taler: ¼, ½, 1 Mansfeld-Eisleben, Grafschaft, 17. Jh. o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig); o Goldgulden; o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Pfennig: 3 (Dreier), 6 (Sechser); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16, ¼, 1/3, ½, 1, 2; Mansfeld-Friedeburg, 17. Jh. o Goldgulden; o Taler: ¼, ½, 1, 4 Mansfeld-Schraplau, Grafschaft, 17. Jh. o Taler: ¼, ½, 1, 2 Mark, Grafschaft, 17. Jh. o Dukat: 1; o Pfennig: 6 (1/104 Taler); o Schilling (1/52 Taler), 2 (1/16 Taler), 20; o Taler: 1 Marsberg, 17. Jh. o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/28 (Groschen), 1/24 Mecklenburg-Güstrow, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3; o Gulden: 1 (1/2 Taler); o Mariengroschen: 24; o Ort: ½ (1/8 Taler); o Pfennig: 1, 2, 3; o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling), 4; o Sechsling (6 Pfennig); o Taler: 1/96 (Sechsling, 6 Pfennig), 1/48 (Schilling), 1/24 (Doppelschilling); 1/16 (Dutchen), 1/12, 1/6, o • • • • • • • 350 1,11 / 0.31 • • • • • • 351 1/4 (Ort), ½, 2/3 (Gulden), Taler: 1, 1 ½, 2 Mecklenburg-Schwerin, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10; o Goldgulden: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10; o Groschen (gute): 4 (1/6 Taler), 16 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 3 (Dreier); o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling); o Sechsling (6 Pfennig); o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/64, 1/48 (Schilling), 1/24 (Groschen, Doppelschilling), 1/16 (Dutchen), 1/8 (1/2 Reichsort), ¼ (Reichsort), 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5 Mecklenburg-Schwerin, 18. Jh. o Groschen (gute): 8; o Pfennig: 1, 1 ½, 3 (Dreiling), 6; o Pistole(n): 2; Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 12, 16 o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling), 4, 8, 12, 16, 32; o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/96 (Sechsling), 1/48 (Schilling), 1/24 (Doppelschilling), 1/12, 1/6, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2, 5 Mecklenburg-Schwerin, 19. Jh. o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 3 (Dreiling), 5, 6; o Schilling: 1/48, 1350, 4, 8; o Sechsling (6 Pfennig, 1/96 Taler); o Taler: 1/12, 1/6, 2/3 (Gulden), 1351, 2 ½, 5, 10 Mecklenburg-Strelitz, 17. Jh. – Taler Mecklenburg-Strelitz, 18. Jh. o Dukat(en): 1; o Groschen (gute): 8 (1/13 Taler), 16 (2/3 Gulden); o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechsling); o Taler: 1/192 (Dreiling, 3 Pfennig), 1/96 (Sechsling, 6 Pfennig), 1/48 (Schilling), 1/24 (2 Schilling), 1/12, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 Gulden), 1, 2, 5, Pistole(n): 1 Mecklenburg-Strelitz, 19. Jh. 22,27 / 0.75 = .5370 oz 309 • • • • • • • • • • • • 352 o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 5; o Schilling: 4; o Taler: 1/48 (Schilling), 1352 Memmingen, 17. Jh. – Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner) Memmingen, 18. Jh. o Dukat; o Heller; o Kreuzer; o Taler Metz, Bistum, 17. Jh. o Denier: 1, 2; o Ecu: 1/4 Metz, Stadt, 17. Jh. o Goldgulden; o Groschen: 6 (1/2 Franc), 12; o Taler: ¼ (Teston), 1/2, 1, 2 Minden, Besatzungszeit, 17. Jh. (1634) – o Mariengroschen: 1, 2, 4 (1/2 Kopfstück), 8; o Matthier (1/2 Mariengroschen, 4 Pfennig) Minden, Bistum, 17. Jh. - Dukat Minden, Stadt, 17. Jh. – 3 Pfennig (Dreier) Mittweida, 17. Jh. - 3 Pfennig (Dreier) Mömpelgart, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner); o Schilling: 2; o Taler: ¼, ½, 2/3, 1, 2 Montfort, 17. Jh. o Heller: 4 (2 Pfennig); o Kreuzer: ½, 1, 2, 4, 12, 15, 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden); o Pfennig: 1; o Taler: ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2 Montfort, 18. Jh. • Carolin: ¼, ½, 1; • Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3; • Goldgulden: 10; • Heller; • Kreuzer: 1/4, ½ (2 Pfennig), 1, 2, 3, 4, 6, 10, 20, 30 (1/2 Gulden); • Pfennig; • Taler: 1/8 (1/2 Gulden, ½ Ort), 1/6, ¼, ½, 1, 2 Mühlhausen (Elsass), 17. Jh. • • • • • • • • o Batzen (4 Kreuzer); o Dreibätzner (12 Kreuzer); o Rappen (Pfennig); Kreuzer: ½, 1; o Taler Mühlhausen (Elsass), 18. Jh. – Taler Mühlhausen (Thüringen), 17. Jh. o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 2/3 Taler (Gulden), 1 Mühlhausen (Thüringen), 18. Jh. o Groschen (gute): 8 (1/2 Gulden), 16 (2/3 Taler, Gulden); o Pfennig: 2, 3 (Dreier), 4, 6; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12; o Taler: 2/3, 1 Mühlhausen (Thüringen, Besatzungszeit 1619), 17. Jh. - Dukat Münster, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 6; o Gulden: ¼ (4 Schilling), 1 (18 Schilling); o Mariengroschen: 12 (1/2 Gulden), 24 (Gulden); o Pfennig: 3 (1/112 Taler), 4 (1/84 Taler), 6 (1/56 Taler); o Schilling: 1 (1/28 Taler), 2 (1/14 Taler); o Taler: 1/48 (Halbgroschen), 1/24 (Groschen), 1/16, 1/12, 1/8 (Blamüser), ¼, ½, 2/3, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 2 ½, 3 Münster, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 15; o Mariengroschen: 1 (1/24 Gulden, 1/36 Taler), 6 (1/4 Gulden, 1/6 Taler), 12 (1/2 Groschen), 24 (Gulden, 2/3 Taler); o Pfennig: 3 (1/112 Taler), 4 (1/84 Taler); o Schilling: 1 (1/28 Taler), 2 (1/14 Taler); o Taler: 1/48 (Halbgroschen), 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, 1/3, 2/3 (Gulden), 1; Münster, Bistum, 19. Jh. – Taler: 1/24 (Groschen), 1/3, 2/3 (Gulden), 1 Münster, Domkapitel, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12; 15,52 / 0.900 = 0.5360 310 • • • • • • • • • • • • 353 o Schilling: 3 Münster, Domkapitel, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6 Münster, Stadt, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12; o Schilling: 2 Münster, Stadt, 17. Jh. (Besatzungszeit 1660) o Dukat(en): 2, 3, 5; o Taler: ½, 1 Münster, Stadt, 18. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2 Münsterberg-Öls, 17. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 12 ½; o Heller: 3, 6; o Kreuzer: 1/4 (Pfennig), 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger), 48 (4 Schreckenberger); o Pfennig: 3 (Dreier); o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2 Murbach und Lüders, 17. Jh. o Batzen: ½, 2, 10; o Pfennig: 1; o Taler: ¼, 1 Nassau, 17. Jh. (gemeinschaftlich): Taler Nassau, Dietz, 18. Jh. o Heller: 1, 2; o Kreuzer: 1, 5 Nassau, vereinigte Herzogtümer, 19. Jh. o Dukat; o Gulden: ½, 1, 2; o Heller; o Kreuzer: ¼, 1, 3, 6; o Pfennig; o Taler: 1353, 2 (3 ½ Gulden) Nassau-Dillenburg, 17. Jh. o Dukat; o Taler Nassau-Usingen, 19. Jh. o Kreuzer: 10, 20; o Taler: ½, 1354 Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen gemeinsam, 19. Jh. o Dukat; 29,53 / 0.871 = 0.8270 oz, 18,52, 0.900 = 0.536 oz Kreuzer: ¼, ½, 1, 3 (Groschen), 5, 10, 20 Nassau-Weilburg, 17. Jh. - Taler Nassau-Weilburg, 18. Jh. o Dukat; o Goldgulden: 10; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 4, 12; o Taler: 2/3, 1 Nassau-Weilburg, 19. Jh. o Kreuzer: 10, 20; o Taler: ½, 1355 Neuruppin, 17. Jh. - Pfennig Nordhausen, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 4; o Goldgulden: 4; o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler, Gulden); o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Mariengroschen: 24; o Pfennig: 3; o Taler: 1/24 (Groschen), 2/3 (Gulden), 1, 2 Northeim, 17. Jh. o Flitter: 1 (1/2 Pfennig); o Mariengroschen: 1, 4 (1/9 Taler), 6 (1/6 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 4; o Taler: 1/24 (Groschen), 1 Nürnberg, 19. Jh. o Dukat: 1, 2, 3; o Pfennig; Kreuzer (4 Pfennig), 3, 6 Nürnberg, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8, ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 14; o Goldgulden: 1, 2, 3, 6; o Heller; o Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 (1/2 Batzen), 4 (Batzen), 5, 6, 10 (1/12 Taler), 15 (1/8 Taler), 20, 30 (1/2 Reichsgulden), 60 (1/2 Taler); o Pfennig: 1, 1 ½, 2 (Zweier), 3 (1/84 Gulden); o Taler: 1/21 (Reichsgroschen), 1/9, 1/8, 1/16, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3, 1, 2 Nürnberg, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 3, 4, 5, 6, 8, 10; o • • • • • • • • • 354 355 28,05 / 0.833 = 0.7515 oz 28,06 / 0.833 = 0.7515 oz 311 Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 ½, ,4, 5, 6, 8, 10, 20, 30 (1/2 Gulden); o Pfennig: 1, 4; o Taler: ½, 1, 2, 3, 4, 5 Oldenburg, Grafschaft, 17. Jh. o Dukat(en): 3, 4, 5, 10; o Grote(n): 1 (1/144 Taler), 2 (1/36 Taler); o Schaf: 15 (Gulden, 30 Stüber); Mark: ¼ (8 Grote), ½ (16 Grote), 1 (32 Grote); o Schilling: ½ (Flindrich), 1 (6 Stüber); o Schwaren: 1 (3 leichte Pfennig); o Taler: 1/8, ¼, ½, 2/3, ¾, 1, 1 1/4, 1 ½, 2 Oldenburg, Herzogtum, 18. Jh. o Grote(n): 1 (1/144 Taler), 1 ½, 2 (1/36 Taler, 18 Witten), 3 (1/24 Taler), 4 (1/18 Taler); Mariengroschen: 1, 2; o Pfennig: 2, 4; o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/6, 1/3, 2/3 (Gulden) Oldenburg, Herzogtum, 19. Jh. o Groschen: ½, 1, 2 ½ (1/12 Taler), 1/6, 1/3, 1356 o Grote(n): ¼, ½, 1 (1/144 Taler), 2 (1/36 Taler, 18 Witten), 3 (1/24 Taler), 4 (1/18 Taler), 6 (1/12 Taler), 12 (1/6 Taler); o Schwaren (3 leichte Pfennig); Osnabrück, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 15; o Fürstengroschen: 1 (1/28 Taler), 2; o Groschen (1/24 Taler); o Matthier; Mariengroschen (1/36 Taler), 2 (1/18 Taler), 4 (1/2 Kopfstück), 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1 ½ (1/8 Schilling), 2 (1/6 Schilling), 3 (1/4 Schilling), 4 (1/3 Schilling), 5 (1/50 Taler), 6 (1/2 Schilling); Schilling (12 Pfennig, 1/21 Taler), 2, 3; o Taler: 1/16 (1/2 Blamüser), 1/8 (Blamüser), 1/4, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5 Osnabrück, Bistum, 18. Jh. • • • • • Groschen (Fürstengroschen): 2 (18 Pfennig); o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2 (1/18 Taler), 3 (1/12 Taler), 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); Taler: 1/12 Taler (3 Mariengroschen), 1 o Matthier: 1 (1/2 Mariengroschen); o Pfennig: 3 (1/4 Schilling), 4 (1/3 Schilling), 5 (1/60 Taler), 6 (1/2 Schilling), 12 (Schilling) o Schilling: 1/8, 1 (1/21 Taler) Osnabrück, Domkapitel, 17. Jh. – Pfennig: 1, 2, 6, 9, 12 (Schilling) Osnabrück, Domkapitel, 18. Jh. – Pfennig: 3, 4 Osnabrück, schwedische Besatzung, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 10; o Taler: 1, 2 Osnabrück, Stadt, 17. Jh. – Pfennig: 1, 1 ½, 3, 4, 5 (Stüber), 6, 8, 9, 12 (Schilling) Osnabrück, Stadt, 18. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5 (Stüber) Osnabrück, Stadt, 19. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3 Ost-Friesland, 18. Jh. o Dukat; o Friedrich d’or; o Groschen (gute): 8; o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 4, 6, 12; o Pfennig: 3, 4; o Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 2, ½; o Taler: 1/24, 1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3, 2/3 (Gulden), 1 Ostfriesland, 19. Jh. – Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 2 Ostfriesland, Grafschaft, 17. Jh. o Ciffert (1/2 Stüber); o Dukat: ½, 1; o Flindrich (3 Stüber); o Schaf (2 Stüber); o Schilling: 1 (6 Stüber); o o • • • • • • • • • 356 22,27 / 0.75 = 0.5370 oz, 18,52 / .900 = 0.5360 oz 312 Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 4, 5, 28 (Gulden); o Taler: 1/24, 1/16 (2 Schilling), 1/12 (2 Groschen), 1/8, ¼, 1/3, ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2; Goldgulden; o Witte(n): 1 (1/10 Stüber), 3 Öttingen-Öttingen, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Zwölfer), 24 (6 Batzen), 30 (1/2 Guldentaler), 60; o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/9, 1/6, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), 1 Öttingen-Öttingen, 18. Jh. – Dukat(en): 1, 5, 10 Öttingen-Öttingen, Fürstentum , 17. Jh. o Dukat(en): 1/4 , ½, 2; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (1 Groschen), 4 (1 Batzen), 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden); o Pfennig; o Taler: 1/4, 1 Öttingen-Wallenstein-Spielberg, 18. Jh. o Kreuzer: 1, 6, 12; o Taler: ½, 2/3, 1 Öttingen-Wallerstein-Wallerstein, 17. Jh. o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 4 (1 Batzen); o Taler: 1 Paderborn, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 6, 8; o Pfennig; o Taler: 1, 2, 3; Paderborn, Bistum, 18. Jh. o Dukat; o Groschen (gute): 18; o Kreuzer: 20; Taler: 1/12, 1/6, ½, 2/3; o Mariengroschen: ½, 1, 2, 24; o Matthier; o Pfennig: 1, 3, 4, 6; o Taler Passau, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): 1/6, ¼, 1, 2, 5, 10; o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 12, 15 (1/4 Gulden), 30 (1/2 Reichsguldiner), 60 (Reichsguldiner); o • • • • • • • • • • • • • • • • o Taler: ½ Passau, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2, 5, 6, 10; o Kreuzer: 2; o Taler: 1/8, ¼, 1 Pfalz, Kurpfalz, 17. Jh. o Albus: 1, 2, 3 ¼ (1/8 Gulden), 6, 6 ½, 13 (1/2 Gulden), 26 (Gulden); o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4; o Goldgulden: 1, 2 ¾, 10 (Portugalöser); o Gulden: 1; Taler: ¼, 1/2 , 1, 1 1/2, 2; o Heller; o Kreuzer: 1, 2, 4, 12, 15 (1/4 Gulden), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2 Gulden); o Pfennig: 1, 2, 4 (1/2 Albus) Pfalz-Birkenfeld-Zweibrücken, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Heller; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2, 4, 5, 10, 12, 20, 24, 36; o Taler: 1/6, 1 Pfalz-Neuburg, 17. Jh. o Kreuzer: ½, 1 (4 Pfennig), 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2 Gulden), 48, 60 (Gulden); o Pfennig; o Schilling: ½ (1/16 Taler); o Taler: 1/6, ¼, ½, 1, 2 Pfalz-Neuburg, 18. Jh. o Albus: 1, 2, 6; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (Albus), 4 (2 Albus, ½ Batzen), 5, 10, 20, 60 (1 Gulden); o Taler: 1/12, 1/6, ¼, ½, 1, 1 1/2 Pfalz-Simmern, 17. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer); o Dukat; o Kreuzer: 15 (1/4 Gulden), 60 (Gulden) Pfalz-Sulzbach, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 6; o Taler Pfalz-Sulzbach, 18. Jh. o Carolin; 313 Kreuzer: ½, 1, 2, 3, 4, 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen), 36 (9 Batzen); o Taler: ½, 2/3, 1; 5 (Gold) Pfalz-Sulzbach, 19. Jh. o Kreuzer: ½, 1; o Taler Pfalz-Veldenz, 17. Jh. o Dukat; o Heller; o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner, Schreckenberger), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2 Gulden), 45 (3/4 Gulden), 60 (Gulden); o Pfennig; o Taler: ¼, ½, ¾, 1 Pfalz-Zweibrücken , 17. Jh. o Goldgulden; o Heller; Pfennig: 1, 8; o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger, Dreibätzner), 24 (Doppelschreckenberger); o Taler: 1/8, 1/4 , 1 Pommern, unter schwedischer Besatzung, 18. Jh. o Dukat; o Groschen (gute): 2, 4, 8; Taler: 1/96 (Sechsling), 1/48 (Schilling), 1/24 Taler (1 Groschen, 2 Schilling), 1/12 (2 Groschen), 1/6 (4 Groschen), 1/3 (1/2 Gulden, 8 Groschen), 2/3 (Gulden), 5 (Gold), 10 (Gold); o Pfennig: 3; o Witten: 1 (1/192 Taler); Pommern, unter schwedischer Besatzung, 19. Jh. – Pfennig: 3 Pommern-Stettin, 17. Jh. o Pfennig: 3 (Dreier); o Groschen (pommersch): ½; o Witten: 1 (4 Pfennig); Schilling: 2 (Doppelschilling); o Taler: 1/24 (Reichsgroschen, Dreipölker), 1/16 (Düttchen), 1/8 (1/2 Reichsort), ¼ (Reichsort), ½, 1, 1 1/2, 2, 3, 4; o Goldgulden: 1, 2; o • • • • • • 357 • • • • • o Dukat(en): ½, 6, 10 (Portugalöser) Pommern-Wolgast, 17. Jh. o Goldgulden; o Pfennig: 1, 3 (pommersch), 6 (pommersch, 1/64 Taler); o Schilling: 1 (pommersch, 12 Pfennig lübisch), 2 (pommersch, Doppelschilling), 4; Taler: 1/24 (Reichsgroschen), 1/16 (Düttchen), 1/8 (1/2 Reichsort), ½, 1, 1 1/2, 2; o Witten (4 Pfennig) Pommern-Wolgast, 17. Jh. (Schwedische Besatzung) o Doppelschilling (1/16 Taler); o Dukat(en): 1, 1 ½, 2, 2 1/2, 3 o Reichsort (1/4 Taler); o Taler: 1/192 (Witten); 1/96 (Sechsling), 1/48 (Schilling), 1/24 (Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/8 (1/2 Reichsort), 1/6 (4 Groschen), ¼ (Reichsort), 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2; o Witten: 1 (1/192 Taler), Prenzlau, 17. Jh. - Pfennig Preussen, Königreich, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 5, 8; o Friedrich d’or: ½, 1, 2; o Groschen: ½, 4; Groschen (gute): 8; o Gröscher: 1, 2, 3 (Düttchen), 6 (Szotake), 18 (Tympf); o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6; Schilling; o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24, 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2 (3 ½ Gulden); o Wilhelm d’or: ½, 1 Preussen, Königreich, 19. Jh. o Friedrich d’or: ½, 1, 2; o Groschen: 1, 4 (Mariengroschen); o Krone: ½ (Gold); o Pfennig: 1, 2, 3, 4; o Silbergroschen: 1/2, 2 1/2; o Taler: 1/6, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1357, 2 (3 ½ Gulden); 22.272 / 0.75 = 0.5371 oz 314 • • • • • • • • • • • • 358 359 Pyrmont, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2, 4 Pyrmont, 19. Jh. – Taler: 1/24, 1358 Quedlinburg, Abtei, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 8, 10; o Groschen: 4 (Schreckenberger); o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Pfennig: 1 (Straubpfennig), 3 (Dreier); o Taler: 1/24 (Groschen), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 1, 2 Quedlinburg, Abtei, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), ¼ (1/3 Gulden), 1 Quedlinburg, Stadt, 17. Jh. – Pfennig: 3 (Dreier) Rantzau, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Taler: 2/3 (Gulden), 1 Ratzeburg, Bistum, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Taler: 1, 2 Ravensberg, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Körtling (6 Heller, 3 Pfennig, ¼ Mariengroschen); o Mariengroschen: 2; o Matthier (1/2 Mariengroschen); o Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12 (Schilling); o Taler: 1/24 (Reichsgroschen), ¼ (Reichsort, Orter), 1, 1 ½, 2 Ravensburg, 17. Jh. o Kreuzer (4 Pfennig); o Pfennig (1/4 Kreuzer) Regensburg, Bistum, 17. Jh. - Taler Regensburg, Bistum, 18. Jh. o Dukat; o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 1, 1 ½ Regensburg, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10; o Goldgulden; o Guldentaler: 1 (zu 60 Kreuzern), 2; o Heller; 28,08 / 0.833 = 0.7515 oz 28,08 g / 0.8330 Kreuzer: 1/2 (2 Pfennig), 2 (Halbbatzen), 10 (1/6 Guldentaler), 30 (1/2 Guldentaler); o Pfennig (1/84 Gulden); o Taler: 1/9, 1/6 (1/4 Guldentaler), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 Taler (Gulden), 1, 1 ½, 2 Regensburg, Stadt, 18. Jh. o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8, 1/6, ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 16, 20, 22; o Heller; o Kreuzer: ½, 1, 2, 4 (Batzen), 10 (1/6 Guldentaler), 15 (1/8 Taler), 20; o Pfennig: 1, 1 ½ (2 Pfennig); o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3, 4 Regensburg, Stadt, 19. Jh. o Dukat(en): 1, 10; o Heller, o Taler Regenstein, 17. Jh. – Taler: ½, 1, 2 Reuss- Schleiz, 18. Jh. o Dukat; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12, 1/6, 1/3 (1/2 Gulden), 1359 Reuss, Gemeinschaftsausgaben jüngere Linie, 17. Jh. – Taler: 1/24 (Groschen), ¼, 1 Reuss-Burgk, 17. Jh. o Groschen; o Kreuzer: 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen); o Taler: ¼, ½, 1 Reuss-Dolau, 17. Jh. o Kreuzer: 24 (6 Batzen); o Taler: 1/24 (Gulden) Reuss-Ebersdorf, 18. Jh. o Pfennig: 1, 3; o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12, 1/6, 1/3, 2/3 Reuss-Ebersdorf, 19. Jh. o Groschen; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8; o Taler: 1360 Reuss-Gera, 17. Jh. o Dukat(en): 3; o Goldgulden; o • • • • • • • • • • 360 28,08 / 0.833 = 0.7515 oz 315 Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen); o Pfennig: 3 (Dreier), 6 (Sechser); o Taler: 1/24 (Groschen), ¼ (12 Pfennig), ½ (30 Groschen), 1, 2 Reuss-Gera, 18. Jh. o Pfennig: 1, 2; o Taler: 1/24 (12 Pfennig), 1/12, 1/6, ½ (30 Groschen), 1361 Reuss-Greiz, Gemeinschaftsausgaben 1619, 17. Jh. – Taler: ½, 1, 2 Reuss-Greiz, Gemeinschaftsausgaben Obergreiz und Untergreiz, 17. Jh. – Kreuzer: 1 (3 Batzen), 24 (6 Batzen) Reuss-Lobenstein, 18. Jh. o Groschen: 2; o Pfennig: 1, 2, 6; o Taler: 1/48362 Reuss-Lobenstein, 19. Jh. o Pfennig: 3; o Taler: 1/48 Reuss-Lobenstein-Ebersdorf, 19. Jh. o Pfennig: 1, 3; o Silbergroschen: ½, 1; o Taler: 2363 (3 ½ Gulden) Reuss-Obergreiz, 17. Jh. o Dukat(en): 5; o Heller; o Pfennig: 1, 3; o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/24 (Groschen), 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (1 Gulden), 1 Reuss-Obergreiz, 18. Jh. Heller o Pfennig: ½, 1, 2, 3; o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12, 1/6 (1/4 Gulden), ½364, 2/3 (Gulden), 1365 Reuss-Obergreiz, 19. Jh. o Groschen; o Heller; o Pfennig: 1, 3; o Taler: 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 1366, 2 (3 ½ Gulden) o • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 361 366 362 367 28,0600 g / 0.8330 / 10 Eine Feine Marck 0,97 g / 0.25 363 37,12 / 0.900 = 1.0742 oz 364 14,03 g / 0.8330 365 28.06 / 0.8330 X Eine Feine Marck Reuss-Rothenthal, 17. Jh. - Dukat Reuss-Schleiz, 17. Jh. o Pfennig: 1, 2, 3; o Silbergroschen: 2 (1/12 Taler), Taler: 1/24, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2; Goldgulden Reuss-Schleiz, 19. Jh. o Groschen; o Pfennig: ½ (Heller), 1, 3; o Silbergroschen: 1, 2 (1/12 Taler); o Taler: 1367, 2 (3 ½ Gulden) Reuss-Untergreiz, 17. Jh. o Pfennig: 3 (1/84 Taler), 6; o Taler: 1/48, 2/3 (Gulden) Reuss-Untergreiz, 18. Jh. o Dukat; o Pfennig: 1, 3 (1/84 Taler), 6; o Taler: 1/48 (6 Pfennig), 1/24 (Groschen), 1/12, 1/8 (4 Groschen), 1/6, ¼, 2/3 (Gulden), 1368 Rheinbund, 19. Jh. o Dukat369; o Heller; o Kreuzer; o Taler: ½, 1 Rheine, 17. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8, 12 Rietberg (Ems), Westfalen, Grafschaft, 17. Jh. o Mariengroschen: 2; o Pfennig: 4, 6; o Schilling: 1; o Schreckenberger; o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (Fürstengroschen), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2 Rietberg (Ems), Westfalen, Grafschaft, 18. Jh. o Mariengroschen: 1, 24 (Gulden, 2/3 Taler), 1 o Matthier; Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6 Rietberg, Stadt, 17. Jh. 28,06 / 0.833 = 0.7515 oz 18,52 / 0.900 = 0.5360 oz 368 28,06 g / 0.8330, X Eine Feine Marck 369 28,06 / 0.833 = 0.7515 316 • • • • • • • o Goldgulden: 1, 1 ½; o Pfennig: 1, 3, 4 Rostock, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1; o Goldgulden: 1, 2; o Pfennig: 1, 2, 3; o Taler: 1, 1 ½, 2, 3, 4 Rostock, Stadt, 18. Jh. o Dukat; o Pfennig: 1, 3, 6 Rostock, Stadt, 19. Jh. – Pfennig: 1, 3 Rothenburg (Tauber), 18. Jh. – Dukat(en): 1, 2 Rottweil, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner), 24 (Sechsbätzner, Dicken); o Taler: 1, 1 1/4 Sachsen, bis 1806, dann Königreich, 19. Jh. o Dukat; o Heller; o Pfennig: 1, 3; o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/12 (1/4 Gulden, 15 Kreuzer), 1/6 (1/2 Gulden, 30 Kreuzer), 2/3 (Koselgulden); Taler: 1370, 5 (Aguste d’or), 10 (2 August d’or) Sachsen, Herzogtum und Kurfürstentum, 17. Jh. o Dukat(en): 1/12, 1/8 Dukat, ¼, ½, ¾, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 7, 8, 9, 10 (Portugalöser), 12, 20 (Doppelportugalöser), 25; o Goldgulden: 1, 2; o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12 Taler), 4, 5, 8 (1/3 Taler), 10, 20, 30, 40, 60; o Kreuzer : 3, 6, 12, 15 (1/6 Taler), 24 (8 Groschen), 30 (1/3 Taler), 60 (2/3 Taler), 120; o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser); o Schreckenberger: 1 (12 Kreuzer), 2 (24 Kreuzer); o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/15, 1/12 Taler (Dop- • • • • • • 370 372 371 373 28,063 / 0.833 = 0.7520 oz 28,063 / 0.833 = 0.7520, 18,52 / 0.900 = 0.56, 22,270 / 0.75 = 0.5371 pelgroschen), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5, 6 Sachsen, Königreich, 19. Jh. o Dukat; o Heller; o Neugroschen: ½ (5 Pfennig), 1 (10 Pfennig), 2 (20 Pfennig); o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 5; o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6 (1/4 Gulden, 15 Kreuzer), 1/3 (1/2 Gulden, 30 Kreuzer), 2/3 (Cosel-Gulden), 1371, 2 (3 ½ Gulden), 5 (Auguste d’or), 10 (2 Auguste d’or); Krone: ½, 1 Sachsen, Kurfürstentum, 18. Jh. o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 8, 10 (Portugalöser), 12, 20 (Doppel-Portugalöser); o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12 Taler), 4, 8 (1/3 Taler), 16, 32; o Heller; o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser); o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 1/2, 2/3, 1372, 2 (3 ½ Gulden), 2 ½, 3, 4, 5 (Auguste d’or), 10 (2 August d’or); Sachsen-Altenburg, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10; o Goldgulden; o Pfennig: 3; o Taler: 1, 1 ¼, 2, 3 Sachsen-Altenburg, 19. Jh. o Pfennig: 1, 2, 5 (1/2 Neugroschen), 10 (Neugroschen); o Taler: 1/16, 1373, 2 (3 ½ Gulden) Sachsen-Barby, 17. Jh. – Taler: 2/3 (Gulden) Sachsen-Coburg, 17. Jh. o Dukat; o Heller; 28,063 / 0.8330 22,272 / 0.75 = 0.5371, 18,52 / 0.900 = 0.5360 317 • • • • • • • • 374 o Taler Sachsen-Coburg-Gotha, 19. Jh. o Dukat; o Groschen: ½, 1, 2; o Kreuzer: 1, 3, 6, 10, 20; o Pfennig: 1, 1 1/2, 2, 3; o Taler: 1/6, ½, 1374 (Krone), 2 (3 ½ Gulden) Sachsen-Coburg-Saalfeld, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 2; o Heller; o Kreuzer: 1, 2 1/2, 5, 20; o Pfennig: ½, 1, 1 ½, 3, 6; o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ¼, ½, 1375; Groschen: 1 (1/24) Sachsen-Coburg-Saalfeld, 19. Jh. o Groschen: 1 (1/14 Taler); o Heller; o Kreuzer: 1, 3, 6, 10, 20; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6; o Taler: 1/48; 1/24, 1376 Sachsen-Eisenach, 17. Jh. o Dukat; o Groschen; o Heller; o Pfennig: 2 (Leuchts), 3 (Dreier); o Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1/6 (1/4 Gulden), 1/4, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ¼; Sachsen-Eisenach, 18. Jh. o Dukat; o Groschen; o Pfennig: 2 (Leuchte); o Taler Sachsen-Eisenberg, 17. Jh. o Dukat(en): 1/4, ½, 1, 2, 4, 10; o Goldgulden; o Pfennig: 8; o Taler: 1/24 (16 Pfennig), ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2 Sachsen-Eisenberg, 18. Jh. – Taler: 1/96 (Dreier, 4 Pfennig), 1/48 (Sechser, 8 Pfennig), 1/24 (Groschen, 16 Pfennig), 1/8, 2 Sachsen-Gotha (alt), 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Taler: 1, 2, 3 29,38 / 0.871 = 0.8228, 22,27 / 0.75 = 0.537 oz, 18,52 / 0.900 = 0.536 oz 375 28,06 / 0.8330 • • • • • • • • • Sachsen-Gotha (neu), 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 2, 8; o Taler: 1, 1 ½, 2 Sachsen-Gotha-Altenburg, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2; o Goldgulden; o Taler: 1, 1 ½, 2, 4; Sachsen-Gotha-Altenburg, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 2 o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 6; o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/8, 1/6, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 1/2; Sachsen-Hildburghausen, 18. Jh. o Dukat(en): 1/2, 1; o Groschen: 1, 2; o Heller: 1, 2; o Kreuzer: 1, 2, 2 ½, 4, 5, 6, 10, 20; o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser, ½ Groschen); o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3, 2/3, 1, 2 Sachsen-Hildburghausen, 19. Jh. o Heller; o Kreuzer: 1/8, ¼, ½, 1, 3, 6 o Pfennig Sachsen-Jena, 17. Jh. o Dukat(en): 5, 10; o Groschen (1/24 Taler); o Pfennig: 3 (Dreier); o Taler: 1/8, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 1/2 Sachsen-Lauenburg, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Goldgulden: 1, 8; o Taler: 1 (32 Schilling), 1 ¼, 1 ½, 2, 3, 4, 5 Sachsen-Meiningen, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10; o Groschen; o Heller; o Taler: 1/12 (Doppelgroschen), ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1 Sachsen-Meiningen, 18. Jh. 376 28,06 / 0.833 = 0.7515, 29,38 / 0.8710 = 0.8228 oz 318 Dukat(en), 1, 2; Groschen (gute): 2; Heller: 1, 2, 3; Kreuzer: 1, 5; Taler: 1/12 (Doppelgroschen), ¼ Sachsen-Meiningen, 19. Jh. o Gulden: ½, 1; o Heller; o Kreuzer: 1/8, ¼, ½, 1, 3, 6, 20; o Pfennig: 1, 2 Taler: 1377, 2 (3 1/2 Gulden) Sachsen-Römhild, 17. Jh. o Dukat; o Taler Sachsen-Saalfeld, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 6; o Taler: 1, 1 ½, 2 Sachsen-Saalfeld, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2; o Taler: 1, 2 Sachsen-Weimar (alt), 17. Jh. o Pfennig; o Schreckenberger (1/8 Taler); o Taler: ¼, ½. 1, 2 Sachsen-Weimar (mittlere Linie), 17. Jh. o Dukat(en): 2; o Goldgulden; o Taler: 1, 1 ½, 2 Sachsen-Weimar (mittlere Linie), 18. Jh. Dukat(en): 1, 2 Sachsen-Weimar- Eisenach, 19. Jh. o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4; o Taler: 1/48, 1/24, ½, 1378 Sachsen-Weimar, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3; o Taler: 1, 1 ¼, 3 Sachsen-Weimar, 18. Jh. o Dukat; o Taler Sachsen-Weimar-Eisenach, 18. Jh. o Dukat; o Groschen: 4 (1/6 Reichstaler); o Heller; o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 6; o o o o o • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 377 380 378 381 18,52 / 0.900 = 0.5360 28,6 / 0.833 = 0.7515 379 1,06 g / 0.229) Taler: 1/48379, 1/24, 1/12, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1380, 2, 5 (Gold) Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum, 19. Jh. o Groschen: ½; o Pfennig: 1, 2, 3; o Taler: 1/48, 1/24, 1381, 2 (3 ½ Gulden) Sachsen-Weißenfels, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Groschen (1/24 Taler); o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2 Sachsen-Weißenfels, 18. Jh. o Dukat; o Taler Sachsen-Zeitz-Naumburg, 17. Jh. – Taler: 1, 2 Salm-Dhaun, 17. Jh. o Goldgulden o Pfennig; o Taler: 1, 2; Salm-Kyrburg, 17. Jh. o Goldgulden; o Taler: 1, 2 Salm-Kyrburg, 18. Jh. o Carolin; o Dukat; o Kreuzer: 10, 20; o Taler: ½, 1 Sayn-Altenkirchen, 17. Jh. o Albus: 1, 2; o Kreuzer: 15; o Taler: 1/6, 2/3 Sayn-Altenkirchen, 18. Jh. o Dukat(en): 2, 12; o Kreuzer: 1, 4, 6, 12; o Pfennig; o Stüber: ¼, 1, 3; o Taler: 1/12, 1/6, ½, 1 Sayn-Berleburg, 17. Jh. o Goldgulden; o Kreuzer: 3 (1/8 Taler), 12 (1/2 Taler), 24 (1 Taler), 30 (1/2 Gulden), 60 (2/3 Taler); o Mariengroschen: 24; o Pfennig (gute): 4; o Pfennig: 1, 4; o 28,95 g / 0.8330 22,27 / 0.75 = 0.5370 319 • • • • • • • • • • • 382 o Taler: ½, 2/3, 1 Sayn-Hachenburg-Altenkirchen, 17. Jh. o Pfennig; o Reichstaler: 1/16, ¼, 1/2 Sayn-Wittgenstein-Hohnstein, 17. Jh. o Albus: 1, 2; o Dukat(en): 1, 2; o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler); o Heller: 8; o Kreuzer: 1, 3; o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24 (2/3 Taler); o Taler: 1/24, 1/16, 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ¼, 1/3, 2/3 (60 Kreuzer), 1 Schaumburg-Hessen, 18. Jh. - Pfennig Schaumburg-Hessen, 19. Jh. - Pfennig Schaumburg-Lippe, 17. Jh. – Pfennig: 6 Schaumburg-Lippe, Fürstentum, 18. Jh. Dukat Schaumburg-Lippe, Fürstentum, 19. Jh. o Mariengroschen; o Pfennig: 1, 2, 3, 4; o Silbergroschen: ½ (1/60 Taler), 1, 2 ½ (1/12 Taler); o Taler: 1/24, ½, 1382, 2, 10 (Gold) Schaumburg-Lippe, Herzogtum, 18. Jh. o Mariengroschen; o Pfennig: 1, 4; o Taler: 1/24, 1/3, 2/3 Schaumburg-Lippe, Herzogtum, 19. Jh. o Mariengroschen; o Pfennig: 4; o Taler383 Schaumburg-Pinneberg, 17. Jh. o Dukat(en): 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser), 20 (2 Portugalöser); o Goldgulden: 1; o Kreuzer: 3 (1 Groschen), 8, 16, 24; o Mariengroschen: 2, 4; o Pfennig: 1 (1/12 Groschen), 1 ½ (1/8 Groschen), 3, 4, 6, 12 (Fürstengroschen); o Schreckenberger (12 Kreuzer); o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (1 ½ Schilling), 1/18, 1/16 (2 Schilling), ¼, ½, 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 5 Schlesien, 19. Jh. 18,52 / 0.900 = 0.5360 • • • • • • • • 383 o Gröschl; o Kreuzer: ½, 1, 9, 18 Schlesien, Herzogtum, 17. Jh. o Dukat(en): 1/12, 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10; o Heller: 1, 4 (Vierer); o Kreuzer: 1, 3, 6, 15, 18, 24, 30, 48, 150; o Pfennig: 1, 2, 3; o Taler: ¼, ½, ¾, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 6, 25 Schlesien, Herzogtum, 18. Jh. o Denar; o Dukat(en): 1/8, 1/6, 1/4, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 20; o Friedrich d’or: ½, 1, 2 o Gröschl: 1, 2; o Kreuzer: ½, 1, 3, 6, 15, 18; o Pfennig: 3 (Dreier); o Poltura; o Taler: ½, 1, 2, 3 Schlesien-Liegnitz-Brieg, Herzogtum, 17. Jh. o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 20; o Kreuzer: 1, 3 (1/24 Taler), 6, 15 (1/6 Taler), 1/8, ½, 1, 1 ½, 2; o Pfennig: 3 (Dreier) Schlesien-Liegnitz-Brieg, Stadt, 17. Jh. o Heller: 2, 3 Schleswig-Holstein, 17. Jh. o Krone; o Pfennig: 6; o Schilling: 2 (Doppelschilling), 4 (Lübsch); o Taler Schleswig-Holstein, Gemeinschaftsausgaben, 18. Jh. o Dreiling; o Schilling: 2 ½ (1/24 Taler), 5 (1/12 Taler), 10 (1/6 Taler), 20 (1/3 Taler), 40 (2/3 Taler), 60 (Taler); o Sechsling: 1, 2 Schleswig-Holstein, Gottorp, 18. Jh. o Dukat(en): ¼, 1, 10; o Taler Schleswig-Holstein, Herzogtum, Gemeinschaftsausgaben, 19. Jh. – Schilling: 2 ½ 28,063 / 0.833 = 0.7520 320 • • • • • • • • • • • • • • • • (1/24 Taler), 5 (1/12 Taler), 8, 16, 20 (1/3 Taler), 40 (2/3 Taler), 60 (Taler) Schleswig-Holstein, provisorische Regierung (1848-51): o Dreiling; o Sechsling Schleswig-Holstein-Glücksburg, 17. Jh. o Taler Schleswig-Holstein-Gottorp, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 5; o Goldgulden; o Pfennig; o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/96 (Sechsling), 1/16, ¼, ½, 2/3, 2, 3; Mark: 1, 2 Schleswig-Holstein-Norburg, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 3, 4; o Taler Schleswig-Holstein-Plön, 17. Jh. o Dukat; o Mark: 2 (Lübsch); o Taler: 1/16, 1/12, 2/3, 1 Schleswig-Holstein-Plön, 18. Jh. o Dukat; o Taler Schleswig-Holstein-Sonderburg, 17. Jh. o Goldgulden; o Schilling: 2, 4 (Lübsch); o Taler: 1/96, 1/96, 1/64, 1/16, ¼, ½, 1, 2 Schmalkalden: Heller Schonau (Nähe Aachen), 18. Jh. – Heller: 4 Schwäbischer Kreis, 17. Jh. - Taler Schwäbischer Kreis, 18. Jh. - Dukat Schwarzburg, 17. Jh. o Dukat; o Taler Schwarzburg-Arnstadt, 18. Jh. - Taler Schwarzburg-Rudolstadt, 17. Jh. - Taler Schwarzburg-Rudolstadt, 18. Jh. o Heller; o Pfennig: ½, 1, 2, 3 (Dreier), 6 (Sechser); o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ½, 1384 Schwarzburg-Rudolstadt, 19. Jh. • • • • • • • • • • • • • 384 386 385 387 28,06 / 0.833 28,03 / 0.833 = 0.7520, 18,52 / 0.900 = 0.5360 o Dukat; o Groschen: ½, 1; o Gulden: ½, 1385, 2; o Kreuzer: 1/8, ¼, 1, 3, 6; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6; o Taler, 2 (3 ½ Gulden) Schwarzburg-Sondershausen, 18. Jh. o Dukat; o Pfennig: 3; o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6 (1/4 Gulden), 2/3 (Gulden), 1386 Schwarzburg-Sondershausen, 19. Jh. o Pfennig: 1, 3; o Silbergroschen: ½; o Taler: 1387, 2 (3 ½ Gulden) Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum, 17. Jh. o Dukat(en): ¼, 1; o Taler: 1, 2 Schwarzburg-Sondershausen, Grafschaft, 17. Jh. - Taler Schwarzenberg (Franken), 17. Jh. o Dukat(en): 1, 10; o Taler Schwarzenberg (Franken), 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 10; o Groschen: 1, 2, 20; o Kreuzer; o Taler: ¼, 1 Schweinfurt, Stadt, 17. Jh. – Gulden: 1/64; Kreuzer: 1 Schweinfurt, Stadt, 18. – Jh. – Groschen: 2, Dukat Soest, 17. Jh. – Schilling: 2 Soest, 18. Jh. – Pfennig: 3 Solms, gemeinschaftlich (1635-65), 17. Jh. o Albus; o Dukat: 1/2 Solms-Braunfels, 17. Jh. o Albus: 1, 2; o Kreuzer: 15 (1/4 Gulden); o Taler: ¼, ½, 2/3 (Gulden) Solms-Braunfels, 18. Jh. o Dukat(en): 8; o Taler: ½, 1 28,06 / 0.8330 18,52 / 0.900 = 0.5360 321 • • • • • • • • • • • Solms-Heruletz, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12; o Pfennig; o Taler: 1/8, ¼, 1/2 Solms-Hohensolms, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Groschen; Albus : 1, 2, 6; Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner); Dicken (Teston); Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden); o Heller (Fettmännchen); o Pfennig: 1, 12 Solms-Laubach, 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner); o Taler: 1/2, 1 Solms-Laubach, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 10; o Kreuzer: 10, 30; o Taler Solms-Lich, 17. Jh. o Albus; o Dicken (Teston); o Dukat(en): 1, 6; o Goldgulden; o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner); o Pfennig; o Taler: ½, 1, 2; Gulden: 1, 4 Solms-Rödelheim, 17. Jh. o Kreuzer: 1, 3 (Groschen); o Taler: ¼, 2/3 (Gulden) Sorau (Lausitz), 17. Jh. o Kreuzer: 3 (Groschen); o Pfennig: 1, 3 (Dreier); o Taler: 1/24 (Groschen) Speyer – Philippsburg, 17. Jh. – Goldgulden: 2 Speyer, Bistum, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden: 1, 2; o Taler Speyer, Bistum, 18. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Kreuzer: 1, 5, 10; o Pfennig: 2; o Taler: 1/8, ¼, ½, 1 Speyer, Stadt, 17. Jh. - Goldgulden • • • • • • • • • • • • • • Speyer, Stadt, 18. Jh. o Groschen: 2 (Doppelgroschen); o Gulden: ½ (Halbgroschen); o Taler: 1/6 St. Albain (Mainz), Priorat, 18. Jh. - Dukat Stade, 17. Jh. o Sechsling (1/96 Taler); o Taler: 1/48 (1 Schilling), 1, 2 Stolberg, gemeinschaftlich (Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla), 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 10; o Goldgulden; o Taler Stolberg-Gedern, 18. Jh. - Dukat Stolberg-Rossla, 18. Jh. o Dukat(en): 1/6, 1/8, ¼; o Pfennig Stolberg-Stolberg und Stolberg-Rossla, Gemeinschaftsausgaben, 18. Jh. o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8, ¼, ½, 1, 2, 4; o Mariengroschen: 24 Stolberg-Stolberg, 17. Jh. o Kreuzer: 12 (Schreckenberger); o Taler: 1/28, ¼, ½, 1, 2 Stolberg-Stolberg, 18. Jh. o Mariengroschen: 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); o Pfennig: 1, 1 ½; o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, 1/3 (1/2 Groschen), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 1/3, 2; Groschen: 8 (1/3 Taler), 16 (2/3 Taler) Stolberg-Wernigerode, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden; o Groschen (gute): 8 (1/3 Taler); o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 1 Stolberg-Wernigerode, 18. Jh. o Dukat; o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2 Stolberg-Wernigerode, 19. Jh. - Dukat Stolberg-Wernigerode-Gedern, 18. Jh. o Dukat Stralsund, 17. Jh. 322 Dukat(en): 1, 6, 10 (Portugalöser); Goldgulden; Groschen (Kreuzgroschen); Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (Sechser); Schilling; Taler: 1/96 Taler (Sechsling), 1/48 (Schilling, ½ Groschen), 1/24 (Groschen), 1/16 (Düttchen), 1/6 (1/2 Reichsort), 1/8 (4 Schilling), ¼, (8 Schilling), 1/3 (1/2 Gulden), ½, (16 Schilling), 2/3 (Gulden), 1 (32 Schilling), 1 ½, 2, 3, 4; o Witten (1/2 Schilling, 1/192 Taler) Stralsund, unter schwedischer Verwaltung, 18. Jh. o Sechsling (1/96 Taler); o Taler: 1/96 (Sechsling), 1/48, 1/16 (1/6 Taler), 2/3 (Gulden); o Witten (1/192 Taler) Straßburg, Besatzungszeit, 17. Jh. – Kreuzer: 40 Straßburg, Bistum, 17. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 4; o Kreuzer: 1, 2, 3, 10, 12, 60; o Pfennig; o Taler: 1/3, 1 Straßburg, Bistum, 18. Jh. o Kreuzer: 1, 5, 10, 20; o Pistole(n): ½, 1, 2 o Taler: 1/6, ¼, 1 Straßburg, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 6; o Kreuzer: 1, 12, 24, 30, 60; o Pfennig; o Taler: ¼, 1, 2, 3, 5, 6 Sulz, 17. Jh. o Dukat; o Goldgulden, o Taler Telgte, 17. Jh. – Pfennig: 3, 4 Thann (Elsass), Stadt, 17. Jh. o Batzen: 1, 2 (Doppelbätzner); o Kreuzer: 1, 2 (Halbbätzner) Thurn und Taxis, 18. Jh. - Dukat Trier, Bistum, 17. Jh. o Albus (alter Standard, neuer Standard); o Albus: 1 (8 Pfennig, 9 Pfennig), 3, 6; o Dukat(en): ½, 1, 6; o Goldgulden; o Heller, o o o o o o • • • • • • • • • • Kreuzer: (2/3 Taler); Petermenger: ½; Pfennig: 1, 4 (1/2 Albus); Taler: 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ½, 2, 3 Trier, Bistum, 18. Jh. o Albus (neu): 1, 3; o Dukat(en): 1, 2; o Goldgulden; o Kreuzer: 1, 5, 10 (1/2 Kopfstück), 20 (Kopfstück), 30; o Petermenger: ½, 1, 3 (3 Albus); o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer), 3, 4 (1/2 Albus), 6, 10 (Kreuzer); o Taler: 1/32, 1/8, 1/6, ¼, ½, 2/3, 1, 2 Ulm, 18. Jh. o Dukat(en): ½, 1; o Heller; o Kreuzer: ½, 3 ½, 5, 7 Ulm, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Taler Ulm, unter Besatzung, 18. Jh. o Goldgulden: 1, 6; o Gulden; o Kreuzer: 1, 2, 4 (Batzen) Vorderösterreich, 18. Jh. o Heller; o Kreuzer: ¼, 1, 3, 6 Vorderösterreich, 19. Jh. o Heller; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3, 6 Waldeck, 17. Jh. o Dukat; o Taler: 1, 2 Waldeck, 18. Jh. o Carolin: ¼, ½ (5 Gulden), 1 (10 Gulden); o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 10; o Kreuzer: 1; o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6; o Taler: 1/24, 1/12, 2/3, 1 Waldeck, Pyrmont, 18. Jh. o Dukat; o Kreuzer; o Pfennig: 1, 3; o o o o • • • • • • • • • 323 • • • • • • • • • • 388 o Taler: 1388; Waldeck-Pyrmont, 19. Jh. – o Groschen: ½, 1; o Mariengroschen: 1, 2; o Pfennig: 1, 3; o Taler: 1/24, 1/6, ¼, 1/3, 1389, 2 (3 ½ Gulden) Wallmoden-Gimborn, 19. Jh. o Dukat; o Taler: 1/24, ½; Weißenburg (Elsass), Stadt, 17. Jh. o Groschen; o Heller; o Kreuzer: 1, 2 (Vierer, Halbbatzen), 12 (Dreibätzner, Schreckenberger), 24 (Sechsbätzner, Doppelschreckenberger), ½, 1, 2, 4; o Pfennig Werden & Helmstedt, Abtei, 18. Jh. o Mariengroschen: 6 (1/6 Taler); o Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1 Werden & Helmstedt, Abteien, 17. Jh. o Dukat; o Taler: 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3 Westfalen, Königreich, 17. Jh. – Taler: 1, 2390 Westfalen, Königreich, 19. Jh. o Mariengroschen: 1, 24; o Pfennig: 1, 2, 4; o Taler: 1/24, 1/12, 1/6, 2/3, 1391, 5 (Gold), 10 Westfalen, Königreich, französische Währung, 19. Jh. o Centime(s): 1, 2, 3, 5, 10, 20; o Franc: ½, 1, 2, 5 (Gold), 10 (Gold), 20, 40 Wiedenbrück, 18. Jh. – Pfennig: 1, 1 ½, 3, 4 Wied-Neuwied, 18. Jh. o Alexander d’or (5 Taler) o Dukat(en): 1, 2; o Goldgulden; o Gulden: ¼; Taler: 1/12, 1/6, 1/3; o Kreuzer: 1, 2, 3, 4, 12, 30; o Pfennig: 1, 2, 3, 4; o Stüber: ¼, ½, 1, 2, 4; 28,08 / 0.8330 28,06 / 0.833 = 0.7515, 18,52 / 0.900 = 0.5356, 29,517 / 0.866 = 0.8237 oz 389 • • • • • • • • • • • Wied-Runkel, 18. Jh. o Kreuzer: 1, 3, 4, 5, 6; o Pfennig; o Stüber: ¼, 2; o Taler: 1/6, 1 Wismar, 17. Jh. o Goldgulden o Taler: 1 (32 Schilling), 1 ½, 2, 2 ½, 3, 4; Wismar, Besatzung 1715, 18. Jh. o Dukat; o Mark: 4, 8; o Pfennig: 3, 4; o Schilling: 8, 16, 32 Wismar, unter schwedischer Besatzung, 17. Jh. o Dukat; o Schilling: 4 (1/8 Taler), 8 (1/4 Taler), 16 (1/2 Taler); o Taler: 1/192 (Witten), 1/96 (Sechsling); 1/48, 1/24 (Groschen), 2/3 (Gulden), 1 (32 Schilling) Wismar, unter schwedischer Besatzung, 18. Jh. – Pfennig: 3, 4 Wismar, unter schwedischer Besatzung, 19. Jh. – Pfennig: 3 Wolfenbüttel, Stadt, 17. Jh. o Dukat(en): 1, 2; o Goldgulden; o Groschen (gute): 1; o Pfennig: 12; o Taler: 1, 2, 3 Wolgast, 17. Jh. o Dukat(en): 2, 4, 5, 10, 20, 60; o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4 Wollwarth (Nürnberg), 17. Jh. - Kreuzer : 6 (Sechser) Worms, Bistum, 17. Jh. – Kreuzer: 4 (Batzen) Worms, Stadt, 17. Jh. o Albus; o Dicken (Teston); o Dukat: 1, 6, 8 o Goldgulden; o Heller: 4, 12 (2 ½ Pfennig; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner); 390 Beide von 1657, die Erzbischöfe von Köln führten den Titel Herzog von Westfalen 391 28,06 / 0.833 = 0.7515 324 Pfennig: 1, 2; Taler: 2/3 (60 Kreuzer), ¼, ½, 1, 2, 3, 4 Taler Worms, Stadt, 18. Jh. o Dukat; o Taler: ½, 1 Württemberg, 17. Jh. o Dukat(en): ½, 1, 1 ¼, 2, 2 ½, 4, 5, 10, 20, 30 o Goldgulden: 1, 2; o Heller; o Kreuzer: 1/6, ½ (4 Pfennig), 1, 2 (Halbbatzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 6, 12 (Dreibätzner), 15 (1/4 Gulden), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2 Gulden), 60 (1 Gulden), 120 (2 Gulden); o Pfennig: 1; o Schilling: 7 (1/4 Gulden); o Taler: 1/28 (Schilling), 1/14 (Doppelschilling), 1/9, 1/6, ¼, 1/3, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 6; Württemberg, 18. Jh. o Carolin: ¼, ½; o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 6, 10 o Goldgulden; o Kreuzer: 1/6, ½ (4 Pfennig), 1, 2 (Halbbatzen), 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 5, 6, 10, 12 (Dreibätzner), 15 (1/4 Gulden), 20, 30 (1/2 Gulden); o Pfennig; o Taler: 1/48, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2 Württemberg, Herzogtum, 19. Jh. o Dukat; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 10, 20; o Taler: ½, 1392 Württemberg, Königreich, 19. Jh. o Dukat; o Friedrich d’or o Gulden: 1, 2, 5 (Gold), 10; o Kreuzer: 1/4, ½ (4 Pfennig), 1, 3 (Groschen), 6, 10, 12 (Dreibätzner), 20, 24; o o • • • • • 392 28,06 / 0.833 = 0.7515 • • • • • • o Taler: 1393, 2 (3 ½ Gulden) Württemberg-Öls (Schlesien), 17. Jh. o Dukat(en): 1/4, 1/2, 1, 2; o Gröschl (3 Pfennig); o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 15; o Taler: 1, 2 Württemberg-Öls, 18. Jh. o Dukat(en): 1/4, 2; o Gröschl (3 Pfennig); o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6; o Taler Würzburg, Bistum, 17. Jh. o Albus: 1 (2 Kreuzer); o Dukat(en): 1, 1 ½, 2, 4, 5 o Goldgulden: 1, 2, 4; o Gulden: 1/84 (Körtling); o Heller: 1, 2, 3; o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Schreckenberger), 60 (Guldentaler); Guldentaler: 2; o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (Sechser); o Schilling: 1 (8 Pfennig); o Taler: 1/28, 1/8, ¼, ½, 1, 2 Würzburg, Bistum, 18. Jh. o Carolin: ¼ (2 ½ Gulden), ½ (5 Gulden), 1 (10 Gulden); o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ½, 10, 12; o Goldgulden: 1, 2; o Gulden: 1/84 (Körtling); o Heller: 3; o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 5, 6, 10, 15 (1/4 Gulden), 20; o Pfennig: 1/2; o Schilling: 1 (8 Pfennig); o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2 Würzburg, Bistum, 19. Jh. o Goldgulden o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3 (Groschen), 6 Würzburg, schwedische Besatzung, 17. Jh. o Kreuzer: 4 (Batzen); o Taler: 1, 2; Dukat(en): 1, 2, 5, 10 28,06 / 0.833 = 0.7515 – 29,48 / 0.868 – 0.823 393 325 326 Karten Abbildung 30: Das Ende der Pfennigperiode im 13. Jahrhundert Das Ende der Pfennigperiode im 13. Jahrhundert [aus: Max Spindler/Gertrud Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, 23 © Bayerischer Schulbuchverlag]394 394 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Datei:Artikel_45650_bilder_value_10_waehrung10.jpg 327 Abbildung 31: Grundlegung des neuzeitlichen Münzwesens im 15. Jahrhunderts Grundlegung des neuzeitlichen Münzwesens im 15. Jahrhundert [Max Spindler/Gertrud Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, 23 © Bayerischer Schulbuchverlag]395 395 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Datei:Artikel_45650_bilder_value_11_waehrung11.jpg 328 Links • • • • • • • • • • • • • • • • • • Angsttaler Deutsche Währungsgeschichte vor 1871 Gebiet des Deutschen Zollvereins Geld und Kaufkraft ab 1750 Goldmark http://pierre-marteau.com/wiki/index.php?title=Holy_Roman_Empire:Money http://www.bngev.de/ (Bay. Numismatische Gesellschaft) http://www.gnomon.kueichstaett.de/LAG/nbe/nbe.html (Bilddatenbank) http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen http://www.muenzboard.com/wbb/board6-antikemünzen/board7-römische-münzen/5409-liste-römischer-münzstätten-der-kaiserzeit/ http://www.numismatische-gesellschaft.de/ http://www.numispedia.de/Münzstätten_-_Münzzeichen_in_Deutschland http://www.pierre-marteau.com/currency/coins/silver.html http://www.pierre-marteau.com/currency/converter.html http://www.schatzsucher.de/index.php?option=content&task=view&id=117 - Harzer Münzen http://www.stolberg-münzen.de/ https://books.google.de/books?id= 1AgPAAAAQAAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Mommsen • • • • • • • • • • • • • • • • • • https://de.wikipedia.org/wiki/Bayrisch-Österreichische_Münzkonvention https://de.wikipedia.org/wiki/Braunschweigische_Münzgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871 https://de.wikipedia.org/wiki/Dresdner_Münzvertrag https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem https://de.wikipedia.org/wiki/Keltisches_Münzwesen https://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Münzunion https://de.wikipedia.org/wiki/Lippische_Münzgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Lübecker_Münzgeschichte https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Pfälzer-Pfennigverein https://de.wikipedia.org/wiki/Münchner_Münzvertrag https://de.wikipedia.org/wiki/Münze https://de.wikipedia.org/wiki/Münzregal https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzordnung https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein https://de.wikipedia.org/wiki/Sächsische_Münztrennung 329 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • https://de.wikipedia.org/wiki/Skandinavische_Münzunion https://de.wikipedia.org/wiki/Spanisches_Münzwesen https://de.wikipedia.org/wiki/Wendischer_Münzverein https://de.wikipedia.org/wiki/Zinnaer_Münzvertrag https://de.wikisource.org/wiki/Goldene_Bulle_(Neuhochdeutsche_Übersetzung,_1713) https://tinyurl.com/yar4g6mb - Tabellen über Rechnungsmünzen, Münzfuß, Wechselgeschäfte, Handlungs-Gewicht ... https://tinyurl.com/ycmfdyan - Die rheinischen Münzvereine 1385 1583: 200 Jahre Geldstabilität an Rhein und ... https://tinyurl.com/yd54l8ve - Die deutschen Reichskreise (13831806) https://www.bundesbank.de/resource/blob/607790/3fc8a459fd02 05de5f902a904a7f69e1/mL/deutsche-taler-band-2-data.pdf Münzstätte Annaberg – Erste silberne Gulden (Talermünzen) Münzstätte Dresden – Die Münzen der Münzstätte (Talermünzen) Münzstätte Freiberg – Talerzeit Münzstätte Gotha – Talerzeit Münzstätte Schneeberg – Talerzeit Münzstätte Wittenberg – Talerzeit Münzstätte Zwickau – Talerzeit Sächsische Münzgeschichte – Talerzeit Siehe für internationale Umrechnungen des Reichsthalers in Währungen des 17. und 18. Jahrhunderts The Marteau Early 18thCentury-Currency Converter. Zu den Währungen im deutschen Sprachraum um 1700 – ein Querschnitt: Coins and Currencies of Germany and Austria. 330 Index £sd-System 74 „Bergsegen" -Taler 62 1 12-Taler-Münzfuß 95 14-Taler-Fuß 67 3 30-Talerfuß 206 4 420-Talerfuß 206 5 52 1/2-Guldenfuß 206 7 75-Markfuß 206 A Abd al-Malik 200 Abdülmecid 201 Ablasshandel 25 Absolutismus 39 Abwürdigung 101 Adolf von Nassau 25 Aethelred II. 146 Ägypten 127 Akce 201 Alanen 197 Alarich 143 Albert von Bardewik 43 Albertustaler 99 Albrecht IV. 86 Alexander der Große 71 Alexandertetradrachmen 127 Alfons von Kastilien 24 Allied Military Currency 195 Amphipolis 127 Anastasios I. 198 Annahmepflicht 64 Antiochos III. 127 Antoninian 130 Aquileja 34 archidiaconus 32 Archidiakon 33 archipresbyter 32 Arensgulden 204 Argenteus 130 Arkesilaos 109 Arnulf von Kärnten 23 As 132 Assignacia 204 Athen Demokratie 125 Ätolier 127 Aufstand der ionischen Städte 126 Augsburger Reichsabschied von 1566 219 Augsburger Reichstag 48 August d'or 90 Augustalis 219 Aurelian 133 Aureus 134 Ausbeutetaler 96 Außenhandel 68 Autonomie städtische 40 Avignon 39 B Baduila 140 banco 147 Banco di Santo Spirito di Roma 20 Bancotaler 172 Bankotaler 90, 158 Bärenmark 195 Bärentatzengroschen 219 Bargeld 15 Basileios I. 198 Batzen 60 Bauernkriege 111 Beimünzen 18 Berliner Courant 89 Billunger Mark 23 Bird Dog 195 Bodensee-Münzbund 156 Bogislav X. 88 Böhmisches Münzkonsortium 112 Boleslaw I. Chrobry 23 Bonifaz VIII. (1294-1303) 39 331 bonitas intrinseca 153 Brakteaten 152 Bremer Goldtaler 54 Breslauer Schöffenrecht 48 Bretton-Woods-System 195 Brillentaler 220 Bronzezeit 125 Bruttium 129 Buchführung 45 Buchgeld 15 Bundesbank Deutsche 21 Bundeshaushalt 53 Bürgergemeinde 40 Burgunder 144 Byzanz 38 C Caesar, Gaius Iulius 132 Caesarius von Arles 27 canon 27 Canones Africanorum 27 canonici 37 canonici in fructibus et floribus 37 canonici non emancipati 37 Canossa Gang nach 24 capella 31 capellani 31 capitula clausa 37 cappa 31 Casa di San Giorgio 149 Centenionalis 130 Chalkous 128 Chazaren 145 Chorherrenkapitel 38 Clemens VI. (1342-1352) 39 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium 27 Codex Iuris Canonici 27 Coelestin I. 28 Collectio Canonum Hibernensis 28 Collectio Coloniensis 27 Collectio Vetus Gallica 27 Corpus Iuris Canonici 27, 29 Courant 88 Courantmark 58, 88 Croisos 126 Cú Chuimne von Iona 28 cunctus noster publicus rei publicae Romanorum 38 Cunicpert 140 Cyrus 126 D Danielstaler 170 Dawes-Plan 212 DDR 196 Deflation 19 Dei Gratia 14 Denar 131 denarius 197 Denier 220 Desiderius 141 Deutsche Bundesbank 53 Deutsche Mark 194 Deutsche Notenbank 196 Deutscher Orden 48 Dezentralisierung 33 Dezimalsystem 85 Diadochenkriege 127 Diokletian 198 Dionysios 126 Dirhan 145 Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen 93 Domdekan 32 domicellares canonici in pulvere 37 domicelli 37 Domkapitel 32, 38 Domprobst 32, 37 Dreiling 220 Dukat 221 Dupondius 132 E Eberhard I. von der Mark 42 Eberhard II. 64 Edelmetall 16 Edictum Pistense 200 Egica 144 Eidgenossenschaft 49 Eigenkirchenwesen 33 Einhorngulden 221 Eintrachtstaler 221 Elektron 126, 221 Ephesos 126 Ephraimiten 90, 112 332 episcopi suffraganei 32 episopi comorvinciales 32 Erarich 139 Erbfolgekrieg Spanischer 51 Erzkanzler 31 Esterlin 221 Euro 196 Eurogedenkmünzen 55 Euromünzen 213 Prägestätten 120 Exonumia 13 F Fidelitätseid 38 Fishersche Verkehrsgleichung 16 Flitter 221 Floren 221 Florenus 147 florenus Rheni 157 Florin 20 Follis 130 Forint 98 Frankenreich 23 Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg 60 Friedrich d’or 54 Friedrich I. 24 Friedrich II. 24 Friedrich III. 78 Friedrich III. der Weise 90 Frühgriechen 125 Fugger 14, 122 Fürstbistümer 15 G Gastrecht 45 Geburtstagspfennig 221 Gegenreformation 26 Geiserich 138 Geld Wert 18 Geldentwertung 18 Geldgeschichte 13 Geldknappheit 111 Geldmarktpolitik 19 Geldschöpfungsmethoden 111 Geldumlauf 131 Geldwesen 15 General-Ausmünzungstabelle 99 Gennadius von Marseille 27 Georg d´or 222 Gepräge 222 Gewohnheitsrecht 45 Giralgeld 15 Gisulf II. 141 Glockentaler 222 Golddeckung 55 Goldene Bulle 14, 25, 56, 157 Goldgulden 57, 59, 80 Florentiner 155 Goldmark 192 Goldreserven 194 Goldstatere 128 Goldwährung 85 Graeci 125 Grän 222 Graumann Johann Philipp 178 Graumann, Johann Philipp 88 Greek Imperials 121 Gregor VII. (1073-1085) 39 Greshamsches Gesetz 17 Grimoald 140 Grimoald III. 141 Gros tournois 222 Groschen 78 Meißner 155 Prager 156 grossus 159 Groten 54 Grundherrschaft 33 Guldenfuß 61 Guldengroschen 79 Guldiner 79, 158 Gundobald 137 Gundomar 144 Gunthamund 138, 197 Gütermenge 16 Gütertrennung 46 H Habsburger 78, 123 Habsburgermonarchie 117 Hadrian I. (772-795) 38 Handelsmünze 57 Handelsvolumen 16 Handheller 154 333 Hans Ulrich von Eggenberg 113 Hausgenossenschaft 122 Heckenmünzen 101 Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 77 Heinrich der Löwe 43 Heinrich von Schwalenberg 156 Hellespont 126 Helmicus Thymmonis 43 Helvetische Republik 215 Hermann von Salza 48 Hibernensis 27 Hildegard von Bingen 24 Hilderich 138 Histamenon 199 Höchstpreisedikt 198 Hofkapelle 31 Homer 125 Honorius 138 Hörnleinspfennig 59 Hosenbandorden 97 Husum-Taler 169 Hyperinflation 55 Hyperpyron 200 I IIIviri monetales 121 Immunität 31 imperium mundi 39 Imperium Romanum 198 Inflation 18, 77 Innozenz IV. 24 Institutio canoricorum 36 Interregnum 24 Investiturstreit 24 iuniores canonici non capitulares 37 iura ordinis episcopalia 38 ius teutonicum 46 J Joachimsthal 158 Joachimsthaler 155 Johannes der Täufer 157 K kaime 201 Kammin 35 Kanonistik 27 Kapitalsteuer 110 Kaplan 31 Karl der Große 31, 73, 78 Karl der Kahle 23 Karl I. von Liechtenstein 113 Karl IV. 56 Karl V. 78 Karl von Anjou 24 Karlmann 23 Karlspfund 74 Karolinger 23, 150 Karolingerreich 74, 151 Karthager 126 Karthago 127 Kasimir der Große von Polen 25 Katharina II. 204 Kaufkraft 109 Kaufmannsrecht 45 Kippen 160 Kipper- und Wipperzeit 17, 58, 111, 112, 113, 158, 160, 171, 172, 221, 223, 232, 253, 265, 269, 270 Kippergeld 112 Kippermünzen 112 Kirchengut 31 Kirchenrecht 27 Kistophoren 70 Klappmützentaler 90 Klebemark 196 Kleingröschlin 78 Klerus 32, 34 Kollegiatkirche 38 Kollegiatkirchen 38 Kölner Mark 63 Konklaveverordnung 39 Konkordat Konstanzer 36 Wiener 36 Wormser 24 Konrad I. 23 Konrad III. 24 Konstantin der Große 134 Konstantinopel 198 Konventionstaler 67 Kopeke 202 Körtling 155 Kreisassoziation 51 Kreisausschreibender 51 Kreishauptmann 51 334 Kreisobrist 51 Kreter 125 Krieg 1. punischer 127 Deutsch-Französischer 192 Dreißigjähriger 50 Nordischer 100 Österreichischer Erbfolgekrieg 103 Schlesische Kriege 103 Schmalkaldischer 26 Siebenjähriger 20, 67, 90 Spanischer Erbfolgekrieg 100 Kriege Punische 129 Kronentalerfuß 84 Kulmer Handfeste 48 Kulmer Recht 45, 47 Kulturgeschichte 13 Kunstgeschichte 13 Kurantmark 88 Kurlinie ernestinische 91 Kurush 202 Kurverein von Rhense 25 L Landeskirche 31 Landesmünzfuß 206 Landfriedensbünde 55 Landfriedensordnung 50 Langenbeck, Hermann 41 Langobarden 140 Laterankonzil 39 Laubtaler 175 Laurion 126 Silbervorkommen 126 Legnano Niederlage von 24 Leovigild 143 Liber Sextus 29 Libius Severus 143 Lippstädter Recht 42 Liudolfinger 23, 74 Livre de Troyes 75 Livre tournois 75 Lombardi 148 Lombardsatz 147 Lothar I. 23 Lothar III. von Supplinburg 24 Louis d'or 89 Lübecker 88 Lübisches Stadtrecht 40 Lübsches Recht 43 Ludwig der Deutsche 23 Ludwig der Fromme 23, 151 Luther 25 Luther, Hans 212 M Magdeburger Recht 40, 43 Magnimat 195 Mahmud II. 201 Maiorina 130 Makedonien 125 Malteserorden 74 Mark Lübische 58 Mark der DDR 196 Mark der Deutschen Notenbank 196 Marktrecht 14, 40 Martin V. (1417-1431) 36 Masowien 48 Maß- und Gewichtsordnung preußische 84, 105 Materialwert 14 Matthias Mittermayer von Waffenberg 99 Maximilian I. 25, 48 Medschidije 202 Meißner Groschen 156 mensa canonicorum 37 mensa episcopi 37 Merowinger 150 Metropolitan 31 Metropolitanprovinz 31 Metzer Gesetzbuch 157 Michael I. 198 Miliarense 130 Militärmark 195 Minoer 125 Mittelmeerkulturen 13 Mittelreich 23 Moneta Radasponensis 153 Monetare 150 Monometallimus 227 Münzbild 14, 130, 132 Münzbund Schwäbischer 59, 156 Münzchaos 77 335 Münzedikt Braunschweig-Lüneburgisches 87 Münzeinigung Alzeier 59 Münzentwertung 111 Münzerhausgenossenschaft 122 Münzerneuerung 110 Münzfund 228 Münzfunde 13 Münzfuß 14, 56, 228 äginäischer 70 chiisch-rhodischer 70 eidgenössischer 215 euböisch-attischer 70 Graumannscher 67, 84 korinthischer 70 Leipziger 66 phokäischer 70 preußischer 61 von Zinna 65 Münzgeldwirtschaft 127 Münzgeschichte griechische 125 Münzgesetz 55 Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 55 Münzherr 13, 18, 228 Münzhoheit 53, 228 Münzkonvention 63 Bayrisch-Österreichische 66 Münzkonvention 1753 Bayrisch-Österreichische 64 Münzmark 84 Münzmeister 13, 121, 228 Münzmeisterzeichen 115, 123 Münznominal 14 Münznot fränkische 59 Münzordnung 14 Esslinger 79 Kursächsische 91 Leipziger 90 Sächsische 159 Münzpolizei 153 Münzprägeanstalt 115 Münzprägung 14 Münzprobationstag 99 Münzrecht 13, 53, 56, 121, 148 Münzreform 88, 197 Böhmen 201 Karl der Große 74 solonische 71 Münzregal 13, 56, 228 Münzsorte 206 Münzstätte 14 Münzstättenzeichen 15 Münzsystem karolingisches 73 Münzunion Lateinische 64, 69, 217 Münzverein 55, 56, 228 Deutsch-Österreichischer 62 Fränkischer 56 Niedersächsischer 156 Rheinischer 56, 156 Süddeutscher 64, 67 von Zinna (1667) 64 Wendischer 58, 64, 155 Münzverrufung 110, 228 Münzverschlechterung 16, 66, 123, 229 Münzvertrag 55, 63, 229 Dresden 220 Dresdner 67 Dtesdner 84 von Dresden (1838) 64 von Heimsheim 65 von Kirchheim 64 von Leonberg 65 von München (1837) 64 von Riedlingen 64 von Wien 1857 64 von Zinna 65 Wiener 182 Münzwardein 123 Münzwesen 15 Kreisordnungen 58 Reform 129 Schweiz 217 Münzzaine 229 Münzzeichen 115 N Napoleon 215 Nennwert 14 Nero 133 Neubürger 41 Neumarkter Recht 45 Neusiedelgebiet 46 Nicolaus V. (1447-1455) 36 336 Nikephoros II. Phokas 198 Nowgorodka 202 Numismatik 13 O Oberhof 47 Odovacar 139 Olynthos 127 Ordnungswidrigkeit 55 Osmanen 25 Ostgoten 140, 197 Ostindienkompagnie 20 Ostsiedlung 40 Otto I. 23, 151 Ottonen 23, 33 P Papiergeld 68 Papiergeldreform 201 Papiermark 55, 193 Papstwahlordnung 39 patricus Romanorum 38 patrimonium sancti Petri 38 Perser 125 Perseus 72 Peter I. 203 Pfennig Straßburger 60 Pfennigverein Mainz-Pfälzer 59 Pfennigzeit 147 Pfund karolingisches 73 Pariser 74 Wiener 76 Phaleristik 229 Philipp der Schöne 25 Philipp II. 127 Philipp II. von Makedonien 71, 109 Philippstaler 172 Pietro Gasparri 28 Pippin 150 Pistolette 89 Plappart 60 Plataiai 126 Polis 125 Poluschka 203 Pomerellen 48 Pompeius 127 potestas iurisdictionis 33 potestas magisterii 33 potestas ordinis 33 praebenda 37 Prager Fenstersturz 112 Prager Groschen 201 Prägungen pseudo-imperiale 137 prebyter parrochialis 33 Preisedikt 134 Presbyter 32 Preußischer oder Graumannscher Reichstaler 54 Preußisch-Kurant-Fuß 88 Privilegium maius 78 Prüfmethoden 153 Ptolemäer 127 Pyrrhuskriege 129 Q Quadrans 132 Quantitätstheorie des Geldes 16 R Randschrift 229 Rappenmünzbund 59, 60 Rat Kompetenzen 41 Rechengeld 229 Rechiar 142 Rechila 142 Rechnungsdenare 198 Rechnungslegungspflicht 45 Rechnungsmünze 57 Rechnungsmünzen 71 Rechtsvorort 40 Refomkonzilien 34 Reformation 25 Reformbewegung cluniacensische 34 regnum francorum orientalium 23 regnum teutonicum 23 Reichsbischof 38 Reichsdeputationshauptschluss 41 Reichseigenkirche 34 Reichsexekution 48 337 Reichsexekutionsordnung 48 Reichsgold 197 Reichsgoldmünze 54 Reichsgründung 1871 53 Reichsgulden 79, 82 Reichsherrschaften 49 Reichsitalien 49 Reichskammergericht 48, 50 Reichskassenschein 85 Reichskirchensystem 23 Reichskreise 48 Reichsmünzedikt Augsburger 95 Reichsmünzfuß 79 Reichsmünzgesetz 192 Reichsmünzordnung 159 Augsburger 58, 80 Esslinger 79 von 1559 60 Reichsmünzpolitik 93 Reichsrechnungstaler 95 Reichsreform 48 Reichsritterschaft 49 Reichsspeziestaler 99 Reichsstadt 41 freie 41 Reichstag zu Regensburg 82 Reichstaler 14, 15 Reichsverwaltungsgrundsätze 34 Rekatholisierungspolitik 26 Religionsfrieden Augsburger 26, 79 Renovatio monetae 233 renovatio, innovatio monetare 152 Rentenbank Deutsche 212 Rentenmark 194 Reparationsleistungen 55 Revolution von 1848 68 Rezess Leipziger 92 Richard von Cornwall 24 Riffel 60 Rigsdaler 79 Romuald II. 141 Rosennobel 87 Rubin von Dairinis 28 Ruprecht von der Pfalz 25 S Sachsenspiegel 46 Sacrae Disciplinae Leges 28 Salier 33 Samaniden 145 Sammlerwert 14 sancta Die ecclesiae Romanae res publica 38 Sardes 126 Schacht Hjalmar 212 Scheidemünzen 13, 66 Schießtalerklippe 97 Schilling 76 Schinderlingszeit 56 Schisma 39 Schisma, abendländisches 25 Schlacht auf dem Lechfeld 23 bei Bouvines 24 bei den Thermopylen 126 von Kynoskephalai 127 von Magnesia 127 von Marathon 126 Schlagschatz 13, 53, 234 Schmetterlingstaler 190 Schöffenstuhl 40 Schöppenstuhl 45, 46 Schrae 42 Schreckenberger 111 Schwabenspiegel 48 Schwaren 62 Sechsteltaler 98 Seeschlacht von Salamis 126 Selbstverwaltung 121 Seleukiden 127 Semissis 130, 198 Senatus Consulto 130 Sesterz 132 siliqua 197 Siliqua 130 Sklavenwirtschaft 129 Skyphate 199 Soester Recht 40 solidus, 197 Sparta 126 Speciestaler 79 338 Speiser Johann Jakob 216 Speziestaler 89 Staatsbank der DDR 21 Staatsmark 58 Staatsverschuldung 68 Stäbler 60 Städte Freie 41 Stadtrecht 39, 40 Hammer 42 Lippisches 42 Magdeburger 45 Soester 41 Stadtregal 39 stallum in choro 37 Statuta ecclesiae antiqua 27 Staufer 24 Stempelschneider 123 Sterbetaler 15 Strafrecht 46 Stückelung 14 Studenkreuz 141 Sueben 142 Suffragan 35 Swantopolk II. 48 Swissmint 116 Synode von Sutri 23 Syrakus 126 T Talerfuß 61 Talerfüße Umrechnung 105 Tanzimat 201 Tauschhandel 134 Territorialstadt 41 tesserae 13 Tetarteron 199 Theia 140 Theoderich 137 Theodosius II. 138 Theophanu 23 Thrasamund 138 Topkapipalast 202 Torgauer Münzfuß 102 Totila 140 Tremisses 198 Tremissis 130, 234 Treviri monetales 121 Triens 140, 235 Troy weights 75 Türkenkriege 25 U Umwippen 160 Unam sanctam 39 Uncialis 158 Upstallboom 62 V Valentinian III. 138 valor intrinsecus 153 Valutationshandbücher 153 Valvationstabellen 182, 235 Vandalen 138, 197 Venedig 25 Vereinsguldenwährung 185 Vereinsmünze 67 Vereinstaler 180 Verrufung 151 Versio Vratislaviensis 46 Vertrag von Konstanz 24 von Namslau 25 Vetus Gallica 27 Vierschlag 155 Vilar, Pierre 19, 147 vita canonica 36, 37 Völkerwanderung 137 votum in capitula 37 W Währung 15 Währungshoheit 53 Währungspolitik 18 Währungsreform 55 Währungsstabilität 212 Währungssystem byzantinisches 134 Währungsunion 210 Skandinavische 64 Waldeck-Eisenberg 156 Waldeck-Waldeck 156 Waldeck-Wildungen 156 339 Wallenstein 112 Warenumsatzsteuer 217 Wechselbank 19 Wechselkurspolitik 18 Weißpfennig 59 Welfen 24 Welser 14, 122 Weltwirtschaftskrise 194 Wendentaler 58 Wessil 149 Westgoten 197 Wiener Kongress 68 Wirtschaftskrise 217 Wittelsbacher 25 Witten 58 Wolfgers von Passau 154 workshop system 121 Workshop-System 121 X Xerxes 126 Z Zentralbank 20 Europäische 21 Zeremonialprägung 137 Zinnaer Fuß 95 Zinnaischer Fuß 65 Zinsverbot 19 Zollpfund 62, 69 Zollverein 67 Deutscher 61 Zollvereins Deutscher 210 Zollvereinsmark 77, 84 Zonaras, Johannes 199 Zwangskurs 68 Zweidritteltaler 95 340 Weitere Bücher von Dr. Manfred Miller Deutsche Münzen- und Medaillengeschichte – Eine Einführung nicht nur für Sammler, Band 1: Allgemeiner Teil und Münzen von 1871 bis heute, Ostbevern 2010: Verlag Karla Grimberg. Deutsche Münzgeschichte bis zu der Ottonenzeit, vom Autor ergänzte Neuausgabe des gleichnamigen Werkes von Dr. Johannes Heinrich Müller (1860), Wien 2012: money trend Verlag. Zwischen den Reichen – vom Ende (West-) Roms bis zu Otto (I.) dem Großen, Wien 2016: money trend Verlag Die Münzen der Päpste vom Mittelalter bis in die Gegenwart, Wien 2015: money trend Verlag. Die Münzen der großen Herrscherdynastien – Heiliges Römisches Reich im Mittelalter. Norderstedt 2016: BOD, ISBN 9783741282874. Die Medaillen der Päpste, Norderstedt 2017: BOD, ISBN-13: 978-3-7448-3726-2. Württemberg. Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD Die Münzen und Medaillen von Hamburg und Bremen, 2020 (in Vorbereitung) Bücher bei www.academia.edu (2017 f.) • • • • • • • • Die Münzen und Medaillen Venedigs, Norderstedt 2017: BOD, ISBN-13: 978-3-7448-3724-8. Baden: Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: Books on Demand Bayern: Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD Braunschweig und Hannover: Die Münzen und Medaillen der Welfen, Norderstedt 2019: BoD • • • Die Münzen und Medaillen von AnhaltAschersleben, Norderstedt 2019: BoD Hessen. Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD Hohenzollern, Brandenburg, Preußen. Münzen und Medaillen. Norderstedt 2019: BoD Pfalz. Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD Sachsen. Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD • • • • • • Antike Münzen: Griechenland, Band 1: Afrika, Asien, Neuauflage 2020 Antike Münzen: Griechenland, Band 2: Italien, Neuauflage 2020 Antike Münzen: Griechenland, Band 3: Europa mit Ionien, Neuauflage 2020 Antike Münzen: Griechenland, Band 4: Kleinasien mit Zypern, Neuauflage 2020 Byzanz – Die Münzen des Oströmischen Reiches Die Münzen der Habsburger (mit Österreich bis 1918), Neuauflage 2019 Die Münzen der Römer, Band 1 – Römische Republik (509 v. Chr. bis 27. V. Chr.), Neuauflage 2020 Die Münzen der Römer, Band 2 – Frühe und Hohe Kaiserzeit – Prinzipat (27 v. Chr. bis 235 n. Chr.) Die Münzen der Römer, Band 3 – Reichskrise des 3. Jahrhunderts und Spätantike (ab 285) Die Münzen des Osmanischen Reiches, Band 1: Von den Anfängen bis zum Untergang (1299-1922), Neuauflage 2020 Die Münzen des Osmanischen Reiches, Band 2: Band II: Von Ägypten bis Zypern - Regionale Gliederung ohne das Gebiet der heutigen Türkei (12991922), Neuauflage 2020 Italien. Münzen und Medaillen, Band 1 Italien. Münzen und Medaillen, Band 2 Italien. Münzen und Medaillen, Band 3 - Die großen Städte Italien. Münzen und Medaillen, Band 4 - von ca. 1800 bis heute Judäa, Samaria, Galiläa. Palestine – Holy Land & Biblical coins Medaillen, Band 1 – Medailleure 341 • • • • • • • • Medaillen, Band 2 – Deutschland nach Gebieten und Herrschern sowie nach Motiven Medaillen, Band 3 – Personenmedaillen (national und international) sowie Medaillen des Auslands Medaillen, Band 4 – Thematische Medaillen, Zeitgeschehen, Osmanisches Reich, Orden, Jetons, Plaketten Medaillen, Band 5 – Moderne Medaillen (ECU- und Europrägungen, thematische Medaillen), Apparat Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Kleine und mittlere Herrschaftsgebiete der Adelshäuser, Band 1 Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Kleine und mittlere Herrschaftsgebiete der Adelshäuser, Band 2 Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Geistliche Münzen, Band 1 Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mit- • • • • • • • • • • telalter und Neuzeit) – Geistliche Münzen, Band 2 Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Städtemünzen Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial Coinage), Band 1: Aeolia bis Dacia, 2020 Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial Coinage), Band 2: Egypt (Ägypten) bis Kolchis, 2020 Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial Coinage), Band 3: Laconia bis Zeugitana, 2020 Die Münzen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, Band 1 und 2 Die Münzen der deutschen und habsburgischen Herrscher in Italien (Reichsitalien), 2019 Bodensee und Oberschwaben - Münzen und Medaillen, 2019 Kunst auf Münzen und Medaillen, 2019 Napoleon in nummis - Die Münzen und Medaillen der Bonaparte, 2019 Münzverwaltungslehre, 2020 (in Vorbereitung) 342