Münzverwaltungslehre
Manfred Miller
1
2
Inhalt
INHALT
3
VORWORT
11
ZENTRALE BEGRIFFE
13
Numismatik
13
Münzherr, Münzstand
13
Münzregal
14
Münznominal
14
Münzbild (Beispiel Preußen)
14
Geld und Währung
Sinn und Bedeutung des Geldes
Begriff der Währung
Bankwesen
15
15
18
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GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNGSLINIEN (900-1600)
23
INSTITUTIONEN
27
Kirchenrecht und Kirchenverwaltung
Kanonisches Recht
Statuta ecclesiae antiqua
Collectio Canonum Hibernensis
Codex Iuris Canonici
Literatur und Weblinks
Einige kirchengeschichtliche Eckpunkte
Die Kirche im Reich der Merowinger und Karolinger
Die Kirche vom 10. bis 15. Jahrhundert
Papst und Kirchenstaat
27
27
27
28
28
30
31
31
33
38
Die Städte in Mittelalter und Neuzeit
Soester Stadtrecht
Lippisches Stadtrecht
Hammer Stadtrecht
Lübisches Recht
Magdeburger Recht
Regelungen des Magdeburger Stadtrechts
Besonderheiten der Prozessordnung
Kaufmannsrecht
Ehegüter- und Erbrecht
Strafrecht
Gerichtsverfassung
Ausbreitung des Magdeburger Rechts
39
41
42
42
43
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45
45
45
46
46
46
46
3
Bedeutung des Magdeburger Rechts
47
Bedeutung des Magdeburger Rechts für die jüdische Bevölkerung
47
Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls und der Schöffensprüche für Städte Magdeburger Rechts
47
Ende des Magdeburger Oberhofes
47
Ende des Magdeburger Rechts
47
Kulmer Recht
47
Reichskreise (Verwaltungsaufbau)
48
MÜNZRECHT, MÜNZORDNUNG, MÜNZFUß
53
Münzrecht
53
Münzvereine
Ausgangspunkt: Goldene Bulle (1356)
Rheinischer Münzverein (gegr. 1386)
Rheinisch-hessischer Münzverein von 1572
Wendischer Münzverein (1379–1572)
Fränkischer Münzverein (= Alzeyer Münzeinigung) (1407)
Schwäbischer Münzbund (gegr. 1423)
Mainz-Pfälzer-Pfennigverein (gegr. 1424)
Rappenmünzbund (14.-16. Jh.)
(Niedersächsischer) Münzverein von 1555
Deutscher Münzverein (1838–1872)
55
56
56
58
58
59
59
59
59
60
61
Münzvertrag
Verträge in (Baden-) Württemberg
Zinnaer Münzvertrag (1667/68)
Leipziger Münzkonvention (1690)
Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753
Münchner (1837) und Dresdner (1838) Münzvertrag
Wiener Münzvertrag (1857)
Lateinische Münzunion (1865)
63
64
65
66
66
67
68
69
Münzordnung, Münzfuß
Antike (Griechen, Rom)
Europäisches Mittelalter: Karl der Große
Reichsmünzordnungen
Münzordnung Friedrichs III. 1481
Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559
Erste Reichsmünzordnung (Esslinger Münzordnung) 1524
Zweite Reichsmünzordnung (Augsburger Reichsmünzordnung) 1551
Dritte Reichsmünzordnung (Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559)
(Überwiegend) reichseinheitliche Regelungen
Reichsmünzabschied 1566
Reichstag zu Regensburg (1665/67)
Reichsmünzfuß von 1738
Münchner Münzkonvention (1837)
Zollvereinsmark (1816)
Dresdner Münzvertrag (1838)
Wiener Münzkonvention (1. Mai 1857)
Reichsmünzreform (1871-1878)
Münzordnungen nach Gebieten
69
70
73
77
78
78
79
80
81
82
82
82
83
84
84
84
84
85
86
4
Bayern
Münzordnung von Albrecht IV (1506/07)
Franken, Bayern und Schwaben (1623)
Münzkonvention Österreich-Bayern (1753)
Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt (1622)
Lübecker oder Hamburger Courant
Pommern - Bogislav X. (1489)
Preußen 1750
Graumannscher Münzfuß
Bergischer oder klevescher Reichstaler (Mitte 17. Jh.)
Düsseldorf 1706
Siebenjähriger Krieg (1756-1763)
Fürstbistum Münster (spätes 18. Jh.)
Erneuerung des Graumannschen Münzfußes (1764)
Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten (1821)
Sachsen
Leipziger Münzordnung (1500)
Münztrennung in Sachsen (1530-33)
Sächsische Münzordnung 1534
Kursächsische Münzordnung (1558)
Leipziger Fuß (1687) und Leipziger Rezess (1690)
Sächsischer Sonderweg (1753)
Münzfüße in den Kreisen gegen Ende des 18. Jahrhunderts
Wiederherstellung des Zustands von 1806 (1813)
Stand 1832, zusammengetragen aus Nelkenbrecher (1832):
86
86
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91
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92
104
104
104
105
VOM WERT DES GELDES
109
Antike: Griechenland
109
Punktuelle Einkommensbeispiele (Hoechst am Main, 1776)
110
Beispiele von Lebenshaltungskosten (Frankfurt am Main, 1740)
110
Münzverrufung
110
Münzverschlechterung
111
VON DER HERSTELLUNG DES GELDES
115
Münzstätte
115
Münzmeister
Antike
Mittelalter
Neuzeit
121
121
122
123
Münzmeisterzeichen
123
GELD- UND MÜNZGESCHICHTE
125
Antike
Griechenland
125
125
5
Rom
129
Hellenisierung des römischen Geldwesens
129
Denar - die moderne römische Währung
129
Die wirtschaftspolitische Entwicklung des Kaiserreiches und die Rolle des Denars - Das Ende der Wohlfahrt
und Reformversuche
133
Rückschlüsse aus Münzfunden
135
Frühmittelalter
Pseudo-imperiale Prägungen
Vandalen
Odovacar und die Ostgoten
Langobarden
Sueben
Westgoten / Visigoten
Burgunder
137
137
138
139
140
142
143
144
Schatzfunde und Fernhandel der späten Wikingerzeit
145
Deutschland im Mittelalter
Überblick
Frühmittelalter 500-900
Hochmittelalter 900-1250
Hochmittelalter - Das System der Regionalwährung und der Verrufung
Spätmittelalter (1250-1500)
Überblick
Ausbildung von Währungsgebieten im Reich
Erste Tendenzen zu größeren Währungsgebieten (14./15. Jahrhundert)
Aufkommen neuer Einheiten (14./15. Jahrhundert)
147
147
149
151
152
152
152
153
154
155
Deutschland in der Neuzeit
Beginnende Neuzeit
Kipper- und Wipperzeit
Münzsorten in Deutschland
In ganz Deutschland gebräuchliche Denominationen
Denomination in Nord- und Mitteldeutschland
Denominationen in Süddeutschland
Denominationen in Nordost- und Nordwestdeutschland
Der Taler als wichtigste Münzsorte in Deutschland
Vorläufer und Taler bis zur 3. Reichsmünzordnung
Der Tiroler Guldiner
Der sächsische Guldengroschen ab 1500 („Klappmützentaler“)
Der Schlicksche Guldengroschen 1519–1546 („Joachimstaler“)
Der Husumer Taler ab 1522
Die Danielstaler
Der Reichstaler von 1566
Taler im 17. und 18. Jahrhundert
Taler nach den ersten Münzreformen unter Preußischer Führung (1667–1690)
⅔-Taler nach dem Münzrezess von Zinna (1667)
Taler nach dem Leipziger 12-Taler-Fuß (1690)
Bankotaler
Der Laubtaler
Der Konventionstaler (ab 1748)
Der preußische oder Graumannsche Reichstaler (1750)
Kuranttaler nach 1750
158
159
160
160
160
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166
166
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170
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172
172
173
175
176
177
178
6
Der Kronentaler (1755–1800 und länger)
Das 19. Jahrhundert: Taler auf dem Weg zur Einigung
Der Vereinstaler
Geschichte
Einführung des Vereinstalers
Länder mit Vereinstalerprägung
Länder mit Vereinsguldenwährung
Wertvergleich bei Kleinmünzen
Numismatische Bedeutung
Speziestaler
Allgemeines
Regionale Ausprägungen
Der Bremer Taler Gold aus Silber
Taler außerhalb des Kerngebiets des Heiligen Römischen Reichs
Taler außerhalb des deutschsprachigen Raums
Einteilungskriterien für Taler
Besonderheiten
Die Mark
Mark (1871–1923)
Rentenmark (1923–1924)
Reichsmark (1924–1948)
Alliierte Militärmark (1944–1948)
Deutsche Mark (1948–2001)
Währung der DDR (1948–1990)
Euro (seit 1999/2002)
179
180
180
181
182
183
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186
186
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187
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192
192
194
194
195
195
196
196
MÜNZREFORM
197
Alexander der Große (336-323 v. Chr.)
197
Vandalen
197
Diokletian
198
Byzanz 498
198
Byzanz 1092
199
Die Münzreform unter Abd al-Malik (696-698)
200
Karl der Große (768-814)
200
Edictum Pistense (864)
200
Münzreform in England (973)
200
Böhmische Münzreform 1300
201
Osmanisches Reich im 19. Jahrhundert
201
Russland
Münzreform 1535
Zur Münzreform von Peter I. 1731
Münzreform von Katharina II. 1796
202
202
203
204
7
Münzreform 1839
204
Deutschland / Heiliges Römisches Reich
Münzreform Kaiser Heinrichs III. (1039-1056) um 1047/48
Ostfriesische Münzreform 1507
Graumannsche Münzreform im Preußen (1750)
Übergang zur Reichswährung 1871
Die Münzsysteme
Die Zusammensetzung des Münzumlaufs
Die Reform des deutschen Münzwesens 1871 bis 1875
Die Einführung der Mark als deutsche Münzeinheit
Die Bestimmungen über das neue Münzsystem
Die Veränderung des Münzumlaufs bis 1875
Währungsreform 1923
Währungsreform 1948
Die Einführung des Euro
204
204
204
205
206
206
206
207
207
208
209
212
212
212
Schweiz
Helvetische Republik 1787-1803
Situation vor 1848
Eidgenossenschaft
215
215
215
216
ABKÜRZUNGEN UND GLOSSAR
219
LITERATUR
239
ANHANG
273
Liste der deutschen Kaiser zwischen 1600 und 1870
Habsburger
Wittelsbacher
Habsburg-Lothringer
273
273
273
273
Maße und Gewichte (nur Gewichtsmaße)
274
Münzfusstabelle 1566-1857
276
Münzsorten im Reich um 1709
Reichsebene
Bayern (Bavaria)
Berlin
Braunschweig/Hannover
Bremen
Cöln (Köln/ Cologne)
Franken (Franconia)
Frankfurt am Main
Hamburg
Lübeck
Lüneburg
Sachsen/Meißen (Saxonia)
Silesia with Breslaw
Schleswig Holstein
Straßburg
277
277
277
278
278
278
279
279
279
279
280
280
280
281
281
281
8
Ulm
Wien (Vienna)
281
281
Umrechnung versch. Münzsorten nach Paritus 1709
283
Important Coins and their Value, Nürnberg 1709
285
Liste der Gebiete und Denominationen (17. -19. Jahrhundert)
289
Karten
327
LINKS
329
INDEX
331
9
10
Vorwort
Nach den zahlreichen Bänden, in denen ich ausgesuchte Gebiete der Numismatik vor allem
unter geographischen Kriterien präsentiert habe, war es an der Zeit, um einige Aspekte zu
behandeln, die sich eher querschnittsartig durch die Numismatik ziehen. Dazu gehört neben
der Münzgeschichte das institutionelle Umfeld vom Münzrecht über die Münzordnungen bis
hin zu eher technischen Aspekten wie der Münzprägung oder dem Münzfuß. Thematisiert
wird also der überwiegend staatliche Umgang mit Geld und Münzen, der von der Herstellung
der Münzen über deren Ausgabe bis hin zur Gestaltung der Münzen und des Münzwesens
sowie der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und letztlich den Münzreformen
reicht.
Nicht nur bei der Herstellung und Ausgabe von Münzen wird der hohe Anteil des Staates und
seiner Behörden an der Regulierung dieses wichtigen Teilbereichs des Wirtschaftens deutlich.
Neben der Kriegsführung handelt es sich wohl um einen der ältesten Teilgebiete staatlicher
bzw. öffentlicher Aktivität. Aus diesem Grund wurde für diesen Band der Titel „Münzverwaltungslehre“ gewählt, der durchaus an die „Verwaltungslehre“ des Lorenz von Stein im 19. Jahrhundert und des bis heute hauptsächlich an den Verwaltungshochschulen gepflegten Studienfachs „Verwaltungslehre“ erinnern soll, die mir aus meiner leidvollen beruflichen Vergangenheit nur zu gut vertraut ist.
Wie immer danke ich den Münz- und Auktionshäusern für die Erlaubnis zur Verwendung des
(in diesem Band nur spärlichen) Bildmaterials, für das die Quellen jeweils angegeben sind.
Nachgewiesen ist auch die Herkunft des übrigen Materials, sei es aus der gedruckten Literatur
oder aus Online-Quellen, vor allem der Wikipedia. Besonders hinzuweisen ist auf die mit sehr
viel Erstellungsaufwand verbundene Liste der Gebiete und Denominationen im Anhang, die
auf eine Auswertung der voluminösen Kataloge von Krause/Mishler zurückgehen. Eine andere, ähnlich umfassende Auflistung ist mir nicht bekannt.
Konstanz, im August 2020
Dr. Manfred Miller
11
12
Zentrale Begriffe
Numismatik
Die Numismatik (von altgriechisch: νομισματική [τέχνη, μάθησις], zu νόμισμα, nómisma oder
italogriechisch nú(m)misma „das Gesetzmäßige, das Gültige, die Münze“), auch Münzkunde
genannt, ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Geld und seiner Geschichte. Oft wird das
Sammeln von Münzen als Hobby ebenfalls Numismatik genannt. Wichtigstes Objekt der Numismatik ist die Münze. Aber auch andere Geldformen wie Papiergeld, vormünzliche Zahlungsmittel und münzverwandte Objekte wie Medaillen, Jetons oder religiöse Medaillen bis
hin zu tesserae (Marken, beispielsweise Färbermarken) werden von der Numismatik untersucht. Bei den münzverwandten Objekten spricht man auch von Paranumismatik oder
Exonumia.
Für Epochen, aus denen wenige schriftliche Quellen überliefert sind, haben Münzen einen hohen Wert als Primärquellen zur Chronologie sowie zur Wirtschafts- und Kulturgeschichte. Dies
gilt besonders für das griechische und römische Altertum und für Gebiete außerhalb der antiken Mittelmeerkulturen (etwa die Reiche der Parther und Skythen), aber auch für das Frühund Hochmittelalter.
Für diese Perioden sind vor allem Münzfunde nicht nur wichtige Datierungshilfen für die zeitliche Einordnung archäologischer Befunde, sondern eine erstrangige historische Quelle. Hier
hat sich eine eigentliche Fundmünzennumismatik herausgebildet, die heute einen dynamisch
und methodisch innovativen Teil des Fachs bildet, da sich bis heute das Quellenmaterial der
Münzfunde ständig erhöht. In jüngerer Zeit gewinnen auch die einzeln gefundenen Münzen
an Beachtung und werden bei Fundinventaren ebenfalls erfasst.
Seit dem Mittelalter ist die Numismatik mit der zunehmenden Dichte an schriftlichen Quellen
besonders verzahnt mit der Geldgeschichte, für die es sowohl historische als auch volkswirtschaftliche Erscheinungsformen gibt. Einen gewissen Endpunkt für die Numismatik setzt die
neueste Zeit mit der stark zurückgehenden Bedeutung des Münzgeldes.
Einerseits eine hochspezialisierte historische und archäologische Teildisziplin, hat die Numismatik andererseits zahlreiche Verbindungen zu Nachbarfächern wie der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Kunstgeschichte oder der Namenskunde. Speziell im Rahmen des Faches
Alte Geschichte ist Numismatik traditionell eine der wichtigsten Hilfswissenschaften1.
Münzherr, Münzstand
Ein Münzherr war eine mit dem Münzregal ausgestattete Person, die Münzen prägen ließ. In
der Regel war dies der König oder Kaiser selbst, aber auch Adlige oder Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z. B. als Bestandteil des Lehens. Im Spätmittelalter traten
dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist
durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.
Das Münzrecht inne zu haben war ein sehr lukratives Vorrecht, da der Schlagschatz, den die
Münzmeister leisten mussten, erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemünzen mit
1
https://de.wikipedia.org/wiki/Numismatik
13
sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern
die größte Einnahmequelle. Da sie in einem aufwendigen Lebensstil lebten und oft militärische
Konflikte austrugen, konnte es sogar vorkommen, dass sie sich von den bei ihnen angestellten
Münzmeistern, aber auch Großkaufleuten wie den Fuggern und den Welsern, Geld leihen
mussten2.
Münzregal
Das Münzregal bezeichnet das Hoheitsrecht, die Münzordnung zu bestimmen. Es umfasst die
Bestimmung der Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung.
Das Münzregal konnte verpachtet oder verpfändet werden. Seit Karl dem Großen lag es nach
dem Vorbild des antiken Rom bei der fränkischen Krone, die eine starke Zentralgewalt ausübte. Die königliche Verwaltung war auch für die Errichtung und den Betrieb der Münzstätten,
den Münzfuß und die Münzprägung zuständig. Mit der starken Zunahme der Wirtschaft ab
dem 9. Jahrhundert wurde das Münzrecht, häufig verbunden mit dem Zoll- und Marktrecht,
an geistliche Herrscher, vorwiegend Bischöfe, delegiert. Seit dem 11. Jahrhundert wurde es
auch an weltliche Fürsten verliehen und ging später auch auf Städte über. Mit der Goldenen
Bulle von 1356 gingen das Münz- und Bergregal an die Kurfürsten über. Seit 1648 wurde auch
anderen Reichsständen das Münzregal verliehen. Trotzdem blieb die Oberhoheit über das
Münzwesen offiziell beim Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
Münznominal
Das Münznominal, meist nur Nominal (von lat. nominare = bezeichnen) ist der Name der
Münzeinheit in Verbindung mit einer bestimmten Stückelung (= einem Bruchteil oder Mehrfachen). Der Begriff aus der Numismatik wird auch umschrieben mit "Nominalwert", "Münzwert", "Nennwert" oder "Nenngröße".
Beispiel: Die Nominalwertreihe eines Reichstalers konnte lauten: Doppeltaler - 1 Taler - ½ T. ⅓ T. - ¼ T. - ⅙ T. - 1/12 T. - 1/24 T. - Ein Nominal kann dabei in verschiedenen Varianten geprägt
worden sein (unterschiedliche Ausgabejahre, Regenten, Münzstätten). Der Begriff ist nicht abhängig von einer entsprechenden inschriftlichen Bezeichnung auf dem Geldstück, die auf antiken oder mittelalterlichen Münzen ja oft ganz fehlt. Voraussetzung ist aber die tatsächliche
Ausprägung des bestimmten Wertes.
Der Nominalwert unterscheidet sich meist vom Materialwert, vom Kurswert (Verrechnungswert) und vom Sammlerwert3.
Münzbild (Beispiel Preußen)
Das Münzbild zeigt meist den obersten Landesherrn. In der Umschrift des neuen preußischen
Talers fehlt der Hinweis auf das Gottesgnadentum „Dei Gratia" [abgekürzt D. G.). Die Wertbezeichnung auf der Rückseite EIN REICHSTHALER gibt den Hinweis, dass diese Münze im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelten sollte. Unter dem preußischen Adler
wird die Jahreszahl durch einen Großbuchstaben getrennt, der auf die Münzstätten hinweist:
2
3
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzherr
https://de.wikipedia.org/wiki/Münznominal
14
A = Berlin, B = Magdeburg, C = Kleve.
Die Prägungen mit C = Kleve waren als „Reichsthaler Klevischer Währung“ bekannt und waren
als hartes Zahlungsmittel weit über das Herzogtum Kleve hinaus im Fürstbistümern Münster
und Minden, den Grafschaften Mark, Ravensberg, Steinfurt, Tecklenburg, Lingen, Bentheim
und Lippe und der weiteren Umgebung äußerst begehrte Zahlungsmittel, wie Quittungen, Gerichtsakten und Rechnungsbücher immer wieder ausweisen.
Der 1786 in Berlin geprägte Reichstaler mit dem Eindruck „17-A-86“ wurde im Volksmund
Sterbetaler genannt, wegen des Greisenantlitzes auf der Vorderseite und weil Jahreszahl und
Münzstättenzeichen in das Sterbedatum des „Alten Fritz“ 17. August 1786, umgedeutet wurden4.
Geld und Währung
Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts begann man die Entwicklung des Münz- und Geldwesens zu unterscheiden5. Als Münzwesen wird die Gesamtheit aller Umstände (Einrichtungen,
Handlungen) bezeichnet, die bei der Herstellung und Nutzung von Münzen beteiligt sind6. Das
Geldwesen hingegen wird meist im Zusammenhang mit dem Bankwesen gesehen7. Geld ist
jedes allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel. Es bestehen unterschiedliche Geldformen, vor allem Bargeld (Geldmünzen und Banknoten) und der Zahlungsanspruch einer
Nichtbank gegenüber einer Bank (Buchgeld bzw. Giralgeld). Der Begriff stammt von dem althochdeutschen „gelt“ (= Vergeltung, Vergütung, Einkommen, Wert) ab. Das in der Währungsverfassung eines Landes als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Geld bezeichnet man als
Währung.
Sinn und Bedeutung des Geldes
Prinzipiell kann Handel als ein Tausch von Gütern ohne Geld stattfinden. Allerdings müssen
sich geeignete Tauschpartner finden, die zum Beispiel Eier gegen Schuhe tauschen wollen.
Nehmen viele Akteure mit den verschiedensten Gütern am Marktgeschehen teil, werden
Tauschvorgänge deutlich einfacher, wenn man die eigenen Güter zunächst in ein allgemein
akzeptiertes Gut – nämlich Geld in Form von Münzen aus Edelmetall – tauscht und mit diesem
Geld den eigenen Bedarf deckt. Damit ist Geld ein reines Tauschgut, mit dem gezählt und gerechnet wird (Recheneinheit). Man tauscht nun beispielsweise 100 Eier gegen 25 Münzen, die
für ein Paar Schuhe benötigt werden. Ein weiterer Vorteil gemünzten Edelmetalls ist, dass es
sich im Gegensatz zu Eiern gut aufbewahren lässt. Solange das Geld nicht für Konsumausgaben
benötigt wird (Sparen), kann es sogar gegen Zinszahlungen verliehen werden8.
4
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
Vgl. Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für
Vorlesungen, Stuttgart 1870, S. 203.
6
Vgl. https://de.wiktionary.org/wiki/Münzwesen
7
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Geldwesen/geldwesen_index.html - Deutsche Bundesbank: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975, Frankfurt 1976: Knapp
8
http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html
5
15
Wenn in einem Währungsraum – z. B. in einer Stadt – nur die eigene Währung – z. B. Silbermünzen – zugelassen ist, dann müssen so viele Silbermünzen hergestellt werden, dass alle zu
leistenden Barzahlungen mit den vorhandenen Silbermünzen bestritten werden können.
Diese Beobachtung entspricht der Fisherschen Verkehrsgleichung. Demnach muss das Handelsvolumen mit dem Silbervolumen im Einklang stehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass
jede Silbermünze für mehrere Zahlungen verwendet werden kann, indem sie von Hand zu
Hand wandert. Damit ergeben sich zwei Probleme:
(a) Steigt die Silbermenge, die in Silbermünzen mit gleichbleibendem Silberanteil umgewandelt wird, bei konstantem Handelsvolumen, dann sinkt der relative Tauschwert des Silbergeldes (mehr Silber für die gleiche Gütermenge) und es kommt zu Inflation (Quantitätstheorie
des Geldes). Dieses Problem stellt sich vor allem dann, wenn Silber in eigenen Minen gefördert
oder durch Güterexporte importiert wird.
(b) Steigt umgekehrt das Handelsvolumen bei konstanter Silbermenge, dann reichen die vorhandenen Münzen schon bald nicht mehr aus, alle Transaktionen abzuwickeln. Das Problem
lässt sich über drei Wege lösen. (1) Die Preise (Silbermünzen je Wareneinheit) fallen, sofern
die Anbieter von Waren das akzeptieren. (2) Die Münzen könnten häufiger verwendet werden, also schneller von Hand zu Hand wandern, was den eingespielten Zahlungsgewohnheiten
widerspricht. (3) Aus der vorhandenen Silbermenge werden mehr Münzen hergestellt, was in
der Tat immer wieder praktiziert worden ist. Da man in diesem Fall mit den neuen Münzen
die gleiche Gütermenge erwerben kann wie in den Jahren zuvor mit den alten Münzen, ist es
nicht wirklich gerechtfertigt von einer Münzverschlechterung zu sprechen.
Für die im Folgenden beschriebenen permanenten "Münzverschlechterungen" – d. h. weniger
Edelmetall je Münze – sind daher immer zwei Effekte für einen Währungsraum ohne Edelmetallproduktion zu unterscheiden.
(a) Will der Landesherr, der in der Regel gleichzeitig Münzherr ist, dass die umgesetzte Warenmenge steigen kann (!), dann muss er bei einer konstanten Menge Edelmetall den Anteil
des Edelmetalls je Münze entsprechend verringern. Es werden schlicht mehr Münzen benötigt, das gestiegene Handelsvolumen abzudecken. Während so die nominalen Preise der Waren (Silbermünzen je Gütereinheit) konstant bleiben, steigt der Tauschwert des reinen Silbers
in Relation zur Gütermenge! Man beachte jedoch, dass das ausgeweitete nominale Geldvolumen nicht als Ursache für steigende Handelsvolumina herangezogen werden kann.
(b) Benötigt der Landesherr Geld für fiskalische Zwecke (vor allem für die Kriegsführung), so
kann er das kurzfristig durch eine Münzverschlechterung erreichen. Selbst wenn der Landesherr im Mittelalter erkannt hätte, dass dieses Verhalten zu Inflation führt und so das fiskalische Ziel verfehlt wird, hätte er vermutlich dennoch der Münzverschlechterung zugestimmt.
Denn die Landesherren sind in der Regel hoch verschuldet gewesen und sie können sich auf
diesem Weg zumindest eines Teils ihrer nun entwerteten Schulden entledigen9.
Sind mehrere Währungen im Umlauf (Goldmünzen neben Silbermünzen oder heimische neben fremden Währungen), stellt sich die Frage in welcher Relation sie zueinander stehen. Dabei spielen amtlich festgelegte Austauschverhältnisse (z. B. aus Münzedikten) wie auch Marktrelationen (z. B. Marktpreise für Gold oder Silber) eine Rolle. Eine Aussage, inwiefern Wäh9
http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html
16
rungen nebeneinander existieren können oder ob bestimmte Währungen bzw. Münzen verdrängt werden, liefert das Greshamsche Gesetz.
Die sich ändernde relative Knappheit der Edelmetalle Gold und Silber spiegelt sich in ihrem
Tauschverhältnis wider.
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•
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um 1200: 1 : 8
um 1500: 1 : 12
um 1850: 1 : 15,5
Letztlich müssen die Tauschrelationen den Marktbedingungen (Gold-, Silberfunde, Produktionsbedingungen, Handelsströme, Verwendung von Gold für Luxusgüter etc.) entsprechen. In
Europa ist außer in Ungarn kaum Gold gefördert worden, dagegen hat man eine gewisse Zeit
land erhebliche Mengen Silber (Erzgebirge, Böhmen, Tirol usw.) gefördert! Durch den Güterhandel sind beträchtliche Mengen Gold zunächst aus Afrika importiert worden. Ähnliches gilt
für Gold- und Silberimporte aus den früheren amerikanischen Kolonien (Argentinien als Land
aus Silber (argentum)), wobei wiederum erhebliche Mengen Silber nach Asien abgeflossen
sind.
Falsch festgelegte hoheitliche Tauschverhältnisse, die sich implizit aus den Feingehalten von
Gold- und Silbermünzen ergeben, führen letztlich im 19. Jahrhundert dazu, dass das unterbewertete Silbergeld durch das schlechtere, überbewertete Goldgeld verdrängt wird.
Allgemein wird der Vorgang, dass schlechtes Geld stets das gute Geld verdrängt, als Greshamsches Gesetz bezeichnet. Beispiele:
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Hat man verschiedene Silbermünzen, die alle den gleichen Nominalwert besitzen, aber
verschiedene Silberkerne aufweisen, so wird man wie in der Kipper- und Wipperzeit
versuchen, gute (schwere) Münzen zu sammeln, einzuschmelzen und in schlechtere
(leichtere) Geldstücke umzumünzen.
Wenn amtliche Verordnungen die Inländer zwingen, schlechte Geldsorten wie gute
Geldsorten zu behandeln, wird im Inland bevorzugt schlechtes Geld verwenden. Da
sich der Zwang nicht auf das Ausland übertragen lässt, wird dort nur gutes Geld akzeptiert. Während das gute Geld vorrangig in das Ausland abfließt, bleibt im Inland im
Wesentlichen schlechtes Geld übrig.
Werden Gold- und Silbermünzen nebeneinander verwendet, so ergibt sich folgendes
Problem. Verlangt die Münzordnung 3 g Gold = 1 Gulden = 240 Heller = 30 g Silber, so
ergibt sich ein amtlicher Kurs von Gold zu Silber von 1 : 10. Diese Tauschrelation mag
zunächst auch am Markt gelten, wenn aber große Silbervorkommen entdeckt werden,
dann sinkt dieses Marktverhältnis, beispielsweise auf 1 : 12. Wer einen Goldgulden
hat, kann ihn entweder direkt in 240 Heller tauschen oder für 3 g Gold 36 g Silber erwerben, aus denen sich 288 Heller prägen lassen. Der silberne Heller ist demnach nominal überbewertet und verdrängt den guten, zu niedrig bewerteten Goldgulden.
Eine Kombination der beiden vorgenannten Punkte beschreibt Isaak Newton (1757)10
mit entsprechenden Empfehlungen für das englische Münzwesen. Er vergleicht die
10
Newton, I., Des Ritters Isaak Newton Vorstellung an die Lords der Schatzkammer. Die Proportionen
zwischen Gold und Silber betreffend, in: Nützliche Samlungen, 3. Teil, 12. Stück, Hannover, 1757, S.
177–184
17
•
amtlichen Silber-Gold Relationen in einigen europäischen und asiatischen Ländern, z.B.
England 15,572, Spanien 16, Frankreich 15, China und Japan 9 bis 10, Ostindien 12.
Damit ist Silber in Asien relativ teuer – also im Vergleich zu Europa überbewertet – und
fließt folgerichtig dorthin ab. Der gegenteilige Effekt wird in Spanien beobachtet, wo
alles mit Gold bezahlt wird. Als Marktstörungen werden zwei Ereignisse genannt: Silberflotten, die Spanien erreichen, und Handelsschiffe, die nach Ostindien aufbrechen.
Will sich ein Münzherr vor nachgeahmten und minderwertigen Münzen (Beimünzen),
die das eigene gute Geld zu verdrängen drohen, schützen, so kann er sie entweder im
eigenen Hoheitsgebiet verbieten (verrufen) oder devalvieren. Ist beispielsweise der
Silberkern eines fremden Witten soviel wert wie ¾ eines korrekten Witten, so kann
man den nominalen Wert des fremden Witte amtlich auf ½ Witten festlegen. Damit
wird der nun überbewertete fremde Witte aus dem eigenen Hoheitgebiet hinausgedrängt, denn in der Fremde bleibt der aufgeprägte Nominalwert des Witten bestehen.
Alternativ sind natürlich die eigenen Münzstätten bereit, mehr als den devalvierten
Wert von ½ Witten zu bezahlen, um den höherwertigen Silberkern als Prägematerial
einzusetzen.
Der Wert des Geldes wird an seiner Kaufkraft gemessen. Die Ursachen einer Geldentwertung
können vielfältig sein.
(a) Steigt die Silberproduktion überproportional zur hergestellten Gütermenge, dann
nimmt der relative Wert des Silbers im Verhältnis zu Waren ab. Man benötigt mehr
Silbermünzen, um eine Wareneinheit zu erstehen.
(b) Aus einer gegeben Silbermenge kann zusätzliches Münzgeld produziert werden, indem
der Silbergehalt je Münze reduziert wird. Die Kaufkraft der minderwertigen Münze
nimmt ab bzw. die Geldpreise (z. B. Pfennige je Wareneinheit) steigen.
Inflation bezeichnet einen andauernden, allgemeinen Anstieg der Preise. D. h., die Preise steigen kontinuierlich an und zwar nicht nur bei einem Gut oder einer Warengruppe, sondern im
Schnitt über sämtliche Güter. Damit wird nicht nur die Funktion der Werterhaltung beeinträchtigt, auch die Rechnung in Geldeinheiten wird bei andauernden Preisänderungen erschwert. Man beachte, dass sich die Gütertauschverhältnisse nicht unbedingt ändern, sofern
alle Preise gleichmäßig steigen. (100 Eier zu 1 Paar Schuhe bleibt konstant, auch wenn sich die
Geldpreise für Eier und Schuhe verdoppeln.) Allerdings ändern sich die Preise bei erheblicher
Inflation in der Regel unterschiedlich schnell. Die Profiteure der Inflation sind die Nettoschuldner zu Lasten der Gläubiger, was insbesondere dann ein Problem darstellt, wenn ein verschuldeter Münzherr frisches Geld benötigt.
Begriff der Währung
Eine Währung (mittelhochdeutsch „werunge“ für „Gewährleistung“) ist in einem weit gefassten Sinn die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates, die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der
Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung. Sie ermöglicht den Transfer von
Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gegenleistung in Form von anderen Waren und
Dienstleistungen zu liefern. Häufig wird der Begriff Währung synonym für die vom Staat anerkannte Geldart verwendet. Währung ist daher eine Unterform des Geldes.
Währungspolitik (auch Wechselkurspolitik genannt) umfasst im weiteren Sinne alle staatlichen Maßnahmen, die auf die Beeinflussung des Außenwertes einer Währung gegenüber ei18
ner oder mehrerer anderer Währungen zielt. Im engeren Sinne bezieht sich Währungspolitik
auf die Entscheidung und den Vollzug von Maßnahmen in zwei Bereichen: die Wahl der Wechselkursregime, d. h. der Einbettung der nationalen Währung in das (internationale) Währungssystem, und die Entscheidungen in Bezug auf das preisliche Niveau des Wechselkurses im Verhältnis zu anderen Währungen.
Als Geldpolitik (auch Geldmarktpolitik) bezeichnet man alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die eine Zentralbank ergreift, um ihre Ziele zu verwirklichen. Das wichtigste Instrument
der Geldpolitik ist der Leitzins für das Zentralbankgeld. Für eine restriktive Geldpolitik wird der
Leitzins erhöht, um die Kreditaufnahme zu verteuern und die Geldmenge zu verknappen, um
beispielsweise eine Inflation zu dämpfen. Indirekt wird dadurch das Wirtschaftswachstum gebremst. Eine Senkung der Leitzinsen verbilligt die Kredite und soll durch eine expansive Kreditpolitik der Geschäftsbanken die Geldmenge erhöhen, um beispielsweise einer Deflation
entgegenzuwirken und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Bankwesen
Anfang des 16. Jahrhunderts beginnt das kanonische Zinsverbot zu bröckeln. In der kaufmännischen Praxis gibt es längst Kreditgeschäfte, aber ab 1525 (Trier) wird die Verzinsung von
Darlehen auch in einzelnen deutschen Ländern und Städten (Kursachsen, Mecklenburg, Nürnberg) per Gesetz erlaubt. Und im Jahre 1543 erteilt Kaiser Karl V. erstmals niederländischen
Kaufleuten die Erlaubnis, Geld gegen Zinsen zu verleihen11. Diese kaiserliche Zustimmung zum
Erheben von Zinsen ist ein Meilenstein der Geldgeschichte. Allerdings gibt es auch weiterhin
erhebliche religiöse Widerstände gegen das Zinsgeschäft. In den Niederlanden dürfen Bankiers und ihre Familienangehörigen auf Beschluss der Generalsynode der calvinistischen Kirche
(1581) nicht am Abendmahl teilnehmen. Für die Angehörigen gibt es eine Ausnahme: Sie müssen sich vom Bankiersberuf öffentlich distanzieren. Doch trotz aller moralischen Bedenken ist
der Siegeszug des Kreditsystems nicht aufzuhalten. Ein weiterer Meilenstein in der Geld- und
Bankengeschichte ist das Jahr 1609. In diesem Jahr wird in Amsterdam die Wisselbank (Wechselbank) gegründet. Für das Bankwesen nördlich der Alpen war die am 31. Januar 1609 gegründete Bank richtungweisend. Sie nahm ausländische Münzen und Landesmünzen sowie
Silber- und Goldbarren entgegen und erteilte auf der Basis des Feingewichts Einlagengutschriften in ihren Büchern. Sie wandelte damit das Metallgeld in ihr eigenes Buchgeld, die so genannten Bankgulden, um. Damit erleichterte sie den Kaufleuten den oft komplizierten Umgang mit den verschiedenen Sorten von Metallgeld. Im Jahre 1619 wurde in Hamburg die
Hamburger Girobank gegründet, die es als erste auf deutschem Boden unternahm, Zahlungen
durch einfache Kontoübertragungen durchzuführen. Das ist die Geburtsstunde des bargeldlosen Zahlungsverkehrs außerhalb Norditaliens. Die Wisselbank entwickelt sich rasch zur wichtigsten Bank Europas12.
Pierre Vilar widmet in seinem Buch „Or et monnaie dans l'histoire, 1450-1920“ (Titel der deutschen Ausgabe: „Gold und Geld in der Geschichte“) der Bank von Amsterdam wegen ihrer
exorbitanten Bedeutung ein eigenes Kapitel. Da es die grundsätzliche Bedeutung der Vereinigten Niederlande für die Entwicklung der modernen Ökonomie ebenfalls beleuchtet, sollen
11
Immerhin ist Karl V. ja auch durch Darlehen der Fugger überhaupt Kaiser geworden.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
12
19
hier einige Kerngedanken aus diesem Kapitel dargestellt werden. So heißt es: „Seit den Anfängen des 17. Jahrhunderts besitzen die Niederlande die mächtigste der großen Handelsgesellschaften, die auf Anteilen basieren und im Fernhandel tätig sind: die Ost-Indische Kompagnie
... Die Bank von Amsterdam ... entstand 1609, also, wie die Ostindienkompagnie, zu Beginn
des 17. Jahrhunderts. Ihre Anfänge fielen nicht in eine Zeit des Wohlstands, sondern im Gegenteil in eine Zeit der Währungsunruhen: Privatbanken schössen aus dem Boden und spielten bis zum Exzess mit den verschiedenen Münzen und ihrem Silbergehalt. Pierre Vilar fragt
sich: „Warum gewann die Bank von Amsterdam eine so herausragende internationale Bedeutung, während die anderen Banken nur eine untergeordnete Rolle spielten? Das ist eine eher
rhetorische Frage, denn darin drückt sich die Bedeutung des Handels von Amsterdam aus“.
Mit welchen Instrumentarien reagierte die Bank nun aber auf die Währungsunruhen? Bei der
Bank von Amsterdam, so Vilar, handele es sich „im wesentlichen um eine Depot- und Wechselbank. Die , Bank akzeptiert jede Einlage, gleichgültig in welcher Währung, ab einem Wert
von 300 Florin. Diese Einlage wird in ihrem Hauptbuch eingetragen. Außerdem hat sie das
Wechselmonopol. Jeder Wechselbrief auf Amsterdam wird von der Bank bezahlt ... Sie übernimmt die Überweisung von Geldern zwischen Privatpersonen und erfüllt damit die gleichen
Funktionen wie die Messen im 16. Jahrhundert, d. h. den Zahlungsausgleich; nur dass sie eine
Dauereinrichtung ist. Sie ist allerdings keine Kreditbank ... Noch nicht, sollte man sagen. Denn:
Ab 1683 ändern sich die Gepflogenheiten der Bank:
1. Sie beginnt, eine allerdings noch sehr kleine Gebühr für Zahlungen und Überweisungen zu
erheben.
2. Sie beginnt, Privatleuten Darlehen zu geben, und zwar zu 0,25 Prozent für sechs Monate,
wenn es sich um Silber handelt, und zu 0,50 Prozent bei Gold.
3. Die Depotscheine der Bank beginnen, wie normales Geld zu zirkulieren und ausgetauscht
zu werden. Am Ende des Jahrhunderts tätigt die Bank also auch Kreditgeschäfte, und im Geldumlauf tauchen Banknoten auf.
Abschließend zieht Vilar folgendes Resümee: Lange Zeit war die Bank von Amsterdam eine
Drehscheibe des monetären Systems von Europa und der Welt, sei es, weil der holländische
Handel selbst viel Metall an sich zog, sei es, weil viele europäische Kaufleute, die mit Amerika
Handel trieben, heimlich oder über Spanien (Cadiz) ihre Metallgewinne nach Amsterdam
brachten, vielleicht auch schließlich, weil sich das Kapital in Spekulationskrisen nach Amsterdam verlagerte. Ganz klar sieht man diese Rolle vielleicht noch während des Siebenjährigen
Krieges (1756-1763). Danach festigt sich die Vorherrschaft Englands. Auch Staatsbanken entstehen im 17. Jahrhundert. Papst Pius VI. gründet 1605 die erste namens Banco di Santo Spirito di Roma. 1656 entsteht die Schwedische Reichsbank. Sie ist die älteste noch existierende
Staatsbank der Welt13.
Eine Zentralbank (auch Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank oder Nationalbank) ist eine für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder Staates zuständige Institution. In vielen Staaten wurden die Zentralbanken auf das Hauptziel festgelegt, die
Preisniveau- und Geldwertstabilität zu wahren. Eine Zentralbank hält die Währungsreserve
eines Währungsraumes, refinanziert Geschäftsbanken und den Staat. Zentralbanken emittieren Banknoten und bringen diese in Umlauf.
13
http://www.wirtschaftslexikon24.net
20
Bis 1945
• 1. Januar 1876: Gründung der Reichsbank als Nachfolger der Preußischen Bank
• 1924: Unabhängigkeit der Reichsbank von politischen Entscheidungen
• 1935: Abschaffung aller Privatnotenbanken
• 1939: Verstaatlichung der Deutschen Reichsbank
1945–1990 in Westdeutschland
1. März 1948: Gründung der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main als Nachfolgerin
der Deutschen Reichsbank
• 1951: Unabhängigkeit der Bank deutscher Länder von den Weisungen der Alliierten
• 26. Juli 1957: Gründung der Deutschen Bundesbank als Nachfolgerin der Bank deutscher
Länder (Vertretung der eigenständigen Landeszentralbanken aller westdeutschen Bundesländer)
•
1945–1990 in Ostdeutschland
• Februar 1947: Gründung von je einer Emissions- und Girobank in den fünf Ländern der
sowjetischen Besatzungszone als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbank
• Mai 1948: Gründung der Deutschen Emissions- und Girobank als Zentrale der fünf Emissions- und Girobanken der Länder
• 20. Juli 1948: Umbenennung der Deutschen Emissions- und Girobank in Deutsche Notenbank
• März 1950: Eingliederung der fünf Emissions- und Girobanken der Länder in die Deutsche
Notenbank
• 1. Januar 1968: Umbenennung der Deutschen Notenbank in Staatsbank der DDR
Ab 1990 in Gesamtdeutschland
• 1. Juli 1990: Die Deutsche Bundesbank wird durch die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zuständige Notenbank für die DDR. Die Staatsbank der DDR wird aufgelöst.
• 1. Juni 1998: Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI).
21
22
Geschichtliche Entwicklungslinien (900-1600)
Mit der Teilung des Frankenreiches begann dessen Zerfall. Ludwig der Fromme, Sohn Karls des
Großen, konnte die Einheit des Reiches noch wahren. Ludwigs Nachfolger wurde Lothar I., der
das Mittelreich und die Kaiserwürde erhielt. Karl der Kahle erhielt das Westreich und Ludwig
der Deutsche das Ostreich. Nach dem Tod der Söhne Lothars wird das einstige Mittelreich
unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen aufgeteilt. Das Ostfränkische Reich wiederum wird nach dem Tod Ludwigs im Jahr 876 auf dessen drei Söhne Karlmann, Ludwig dem
Jüngeren und Karl dem Dicken aufgeteilt. Im Jahr 880 wird die Grenze zum westfränkischen
Reich gezogen, die das gesamte Mittelalter hindurch nahezu unverändert die Grenze zwischen
dem Deutschen Reich und Frankreich bilden sollte. Karl dem Dicken gelang es nach dem Tod
seiner Brüder, die beiden Reiche noch einmal kurzfristig zu vereinigen, wurde dann aber von
Arnulf von Kärnten, einem Sohn Karlmanns, 887 verdrängt. Mit Arnulfs Sohn Ludwig dem Kind
starb 911 der letzte ostfränkische Karolinger. Die Herzöge wählten, um ihre eigene Macht
nicht zu gefährden, den vermeintlich schwachen Frankenherzog Konrad I. zu ihrem König (911919).
Konrad I. (911-919) war noch um die Aufrechterhaltung der karolingischen Tradition bemüht.
Ihm folgte der Sachsenherzog Heinrich I. aus dem Geschlecht der Liudolfinger, besser als „Ottonen“ bekannt. Heinrich I. wehrte die Einfälle von Ungarn und Slawen ab. Unter ihm entwickelte sich neben dem fränkischen Erbe immer mehr eine eigene Identität. Sein Nachfolger
wurde sein Sohn Otto I., der zunächst versuchte, die neu entstandenen Stammesherzogtümer
seiner Macht zu unterstellen. Dabei stützte sich Otto I. immer mehr auf die Macht der Kirche
(Reichskirchensystem). Otto I., auch der „Große“ genannt, wurde am 23. November 912 in
Wallhausen bei Sangerhausen geboren und starb am 7. Mai 973 in Memleben bei Naumburg
an der Saale. Er war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches (regnum
francorum orientalium), ab 951 König von Italien. 962 erfolgte die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst. Die geschichtsträchtige Stadt Quedlinburg im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt war damals Kaiserpfalz und zählte zu den bedeutendsten deutschen Orten.
Der Sieg Ottos über die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld im Jahr 955 wird von vielen
Historikern bis heute als das Geburtsdatum Deutschlands bzw. der Deutschen verstanden.
Bildhafte Darstellungen der Ottonen tragen häufig die Bezeichnung „regnum teutonicum“,
was eigentlich nicht übersetzt werden muss. Bereits 950 wurde Böhmen und 963 auch Polen
lehnsabhängig von Otto I. Darüber hinaus erweiterte er sein Herrschaftsgebiet bis nach Italien
und nannte sich nach der Heirat mit Adelheid von Burgund König der Langobarden. Konflikte
ergaben sich mit dem byzantinischen Kaiser wegen Süditalien, das bei Byzanz blieb, nachdem
Ottos Sohn – Otto II. – die byzantinische Kaisernichte Theophanu heiratete.
Otto II. erlitt 982 eine vernichtende Niederlage gegen die Araber. Auch die Gebiete östlich der
Elbe (Billunger Mark und Nordmark) gingen im Gefolge des Großen Slawenaufstandes wieder
verloren. Im Jahr 1000 musste er den polnischen Herrscher Boleslaw I. Chrobry als Mitregent
im Reich anerkennen, der König von Polen wurde. Otto II. starb, noch bevor er wie geplant
seine Machtbasis nach Rom verlegen konnte. Der letzte Ottonenkönig, Heinrich II., hatte sich
schließlich in mehreren Kriegen gegen die Polen (Boleslaw I.) und Ungarn (Stephan I.) zu behaupten. Unter ihm wurde das Reichskirchensystem noch weiter ausgebaut.
Im Jahr 1024 wählten die deutschen Fürsten den Salier Konrad II. zum König. Dieser erwarb
1032 das Königreich Burgund. Heinrich III., sein Nachfolger, setzte auf der Synode von Sutri
drei rivalisierende Päpste ab und ernannte den Reformer Clemens II. zum Papst. Clemens II.
dankte ihm 1046 mit der Krönung zum Kaiser. Das Verhältnis der Salier zur Kirche war jedoch
23
nicht ungetrübt. Im „Investiturstreit“ warfen die Kirchenreformer Heinrich IV. Simonie vor,
also den Verkauf kirchlicher Ämter. Heinrich IV. erklärte Papst Gregor VII. für abgesetzt, worauf dieser mit einem Bann Heinrichs antwortete. Heinrich musste den berühmten Gang nach
Canossa antreten, um sich von dem Bann wieder zu lösen. Gleichwohl setzte er Papst Gregor
im Jahr 1084 erneut ab und ließ sich in Rom vom Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser krönen.
Heinrichs Sohn, Heinrich IV., verbündete sich mit den Fürsten gegen seiner Vater und setzte
ihn schließlich ab. Zum Ausgleich mit der Kirche kam es 1122 im Wormser Konkordat. Nach
dem Tod Heinrichs V. wurde Lothar III. von Supplinburg zum König gewählt. Er wurde von den
mächtigen Welfen im Streit mit dem Staufer unterstützt. Der Konflikt zwischen den Welfen
und Staufern sollte das ganze 12. Jahrhundert andauern.
Lothar starb im Jahr 1138. Ihm folgte Konrad III. als König. Dieser erkannte Lothars Schwiegersohn, dem Welfen Heinrich dem Stolzen, dessen Herzogtümer ab. Friedrich I., Nachfolger Konrads, versuchte den Ausgleich, in dem er den Welfen Heinrich dem Löwen 1156 mit den Herzogtümern seines Vaters, Sachsen und Bayern, belehnte. Heinrich dem Löwen gelang es als
neuer Lehnsherr von 1147 bis 1164 die Slawen in Mecklenburg und Pommern zu unterwerfen.
In diese Zeit fällt auch das Leben und Wirken Hildegards von Bingen. Sie korrespondierte mit
wichtigen Persönlichkeiten in ganz Europa und nutzte die schwierige Machtkonstellation geschickt aus, um zur Gründung von Klöstern beizutragen.
Im Vertrag von Konstanz (1153) erreichte Friedrich I. („Barbarossa“) die Kaiserkrönung. Barbarossa besiegte die nach mehr Selbstständigkeit strebenden lombardischen Städte. Mit der
Wahl von Alexander zum Papst begann der Streit zwischen Kaiser und Papst erneut. Nach der
Niederlage bei Legnano blieb Friedrich nichts anderes übrig, als Alexander als Papst anzuerkennen. Heinrich dem Löwen, der seine Italienpolitik nicht mehr unterstützte, entzog er dessen Herzogtümer, die pommerschen Greifen wurden ab 1181 in den Rang deutscher Reichsfürsten erhoben, ab 1187 übernahm Friedrich die Führung der Kreuzfahrer und starb 1190 in
Syrien. Friedrichs Sohn, Heinrich VI., wurde nach seiner Heirat mit der normannischen Prinzessin Konstanze 1194 König von Sizilien. Nach dessen Tod im Jahr 1197 kam es zur Doppelwahl des Staufers Philipp von Schwaben, Bruder von Heinrich VI., und des Welfen Otto IV.,
einem Sohn Heinrichs des Löwen. Philipp wurde 1208 ermordet und machte damit den Weg
für Otto frei, der 1208 König wurde. Freilich unterstützte der Papst wegen des Italienfeldzuges
Ottos den Staufer Friedrich II., dem Sohn Heinrichs VI. Die Schlacht bei Bouvines brachte 1214
die Entscheidung für Friedrich, der sein Reich von Sizilien aus regierte.
Die Regierung in Deutschland überließ Friedrich zunächst seinem Sohn Heinrich, setzte 1235
dann aber dessen Bruder Konrad IV. ein. Im Jahr 1220 ließ sich Friedrich zum Kaiser krönen,
worauf ein Machtkampf mit Papst Gregor IX. entbrannte, der den Kaiser im Jahr 1227 mit
einem Bann belegte. Friedrich erreichte im Heiligen Land die Übergabe Jerusalems. Dennoch
setzte sich der Konflikt mit dem Papst auch fort, als Innozenz IV. Gregors Nachfolger wurde.
Innozenz erklärte den Kaiser 1245 gar für abgesetzt. Friedrich II. erlag im Dezember 1250 dem
Tod. Der Kampf des Papstes gegen die Staufer ging jedoch weiter. 1268 wurde der letzte Staufer, der 16-jährige Sohn Konrads IV., Konradin, im Kampf um sein sizilianisches Erbe gegen Karl
von Anjou in Neapel öffentlich hingerichtet.
Das Ende der Stauferzeit führt zu einer immer stärkeren Aufweichung der königlichen Machtbasis. An Stärke gewinnen dagegen die Reichsstädte. Die Landesfürsten, also die späteren Kurfürsten, wählen in einer historisch wohl einmaligen Doppelwahl Richard von Cornwall aus England und Alfons von Kastilien zum König, um damit die eigene Position auszubauen. Beide Gewählten waren zu schwach, um sich im Reich durchzusetzen. Richard war nur selten im Reich,
Alfons hat es nie betreten. Man spricht daher vom „Interregnum“ – von der königlosen Zeit,
24
die erst 1273 durch die Wahl von Rudolf von Habsburg beendet wurde. Rudolf ebnet dem
Haus Habsburg den Weg zu einer der mächtigsten Dynastien im Reich. Die Kaiserkrone blieb
jedoch auch ihm vorenthalten. Adolf von Nassau und Albrecht I., seine beiden Nachfolger,
standen in permanentem Konflikt mit den Kurfürsten, so dass 1308 der Luxemburger Heinrich
VII. zum König gewählt wurde. Dieser konnte 1310 seine Hausmacht um Böhmen erweitern
und erlangte 1312 die Krönung zum Kaiser. Kasimir der Große von Polen erkannte im Vertrag
von Namslau (Schlesien) 1348 die Zugehörigkeit Schlesiens zu Böhmen – und damit zum Heiligen Römischen Reich – an, versuchte jedoch später beim Papst den Vertrag anzufechten.
Nach dem Tod Heinrichs setzte sich nach einer erneuten Doppelwahl im Jahr 1314 der Wittelsbacher Ludwig der Bayer gegen die Habsburger durch. Ludwig zog 1327 nach Italien und
wird ein Jahr später in Rom zum Kaiser gekrönt. Im Kurverein von Rhense vereinbarten die
Kurfürsten 1338, dass ein von ihnen gewählter König nicht vom Papst bestätigt werden müsse.
Die Gegner Ludwigs wählten den Luxemburger Karl IV. mit Unterstützung des Papstes zum
Gegenkönig. Nur sein Tod im Jahr 1346 verhinderte einen längeren Krieg. Karl IV. verlegte
seinen Herrschaftsschwerpunkt nach Böhmen und gewann u. a. die Mark Brandenburg zu seiner Hausmacht hinzu. 1355 erlangte er die Kaiserwürde. Die „Goldene Bulle“ aus dem Jahr
1356 stelle bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches eine Art Verfassung dar. Hauptziele
war die Verhinderung von Gegenkönigen und Thronkämpfen. Karl glaubte, damit die Vormachtstellung des Hauses Luxemburg gefestigt zu haben.
Unter dem Nachfolger Karls verfiel die Königsmacht endgültig. Wenzel, der ältere Sohn Karls
IV., wird 1400 von den Kurfürsten wegen Untätigkeit abgesetzt. Nach dem Tod seines Nachfolgers, Ruprecht von der Pfalz aus dem Haus Wittelsbach, wird mit Wenzels Bruder Sigismund
1410 wieder ein Luxemburger gewählt und erlangte 1433 gar die Kaiserkrönung, konnte das
Königtum jedoch auch nicht stabilisieren. Reformen scheiterten an den Interessen der Landesherren. Allerdings konnte er durch die Einberufung des Konstanzer Konzils das Abendländische Schisma beenden, also einer zeitweiligen Spaltung der Lateinischen Kirche. Mit dem
Tod von Sigismund erlosch das Haus Luxemburg in männlicher Linie. Mit Albrecht treten 1438
die Habsburger die Nachfolge an und sollten bis 1740 und von 1745 bis zum Ende des Reiches
im Jahr 1806 den König stellen. Unter der langen Regierungszeit von Friedrich III. (1440-1493)
wurde der Grundstein für die spätere habsburgische Weltmachtpolitik gelegt.
Maximilian I. erwarb das Herzogtum Burgund, zu dem auch die reichen Niederlande gehörten,
durch Heirat und verteidigte es im Krieg gegen Frankreich. Philipp der Schöne, sein Enkel,
wurde mit der Erbin des spanischen Weltreiches verheiratet. Wegen der Türkenkriege war
Maximilian auf die Unterstützung der Reichsstände angewiesen. In diesem Zusammenhang
beschloss der Wormser Reichstag Reformen. Maximilian nahm im Jahr 1508 unter Verzicht
auf eine päpstliche Krönung der Kaisertitel an und machte dem päpstlichen Mitspracherecht
damit endgültig ein Ende. Mit ein Grund waren die schwelenden Konflikte zwischen Frankreich
und Venedig, dessen Truppen viele Alpenpässe versperrt hatten. Durch Maximilians Heiratspolitik kamen neben der spanischen Krone auch Böhmen und Ungarn in den Herrschaftsbereich der Habsburger.
Mit Luthers 95 Thesen gegen den Ablasshandel setzte 1517 die Reformation ein. Zwei Jahre
später wurde der Habsburger Karl V. König und leitete den Aufstieg des Hauses Habsburg zur
Weltmacht ein. Mit die größten Herausforderungen waren die Abwehr der Osmanen, aber
auch die Konflikte mit Frankreich und dem Papst. Seine innenpolitische Stellung wird als recht
gering eingeschätzt, was die Ausbreitung der Reformation sicher ein Stück weit befördert hat.
So wurden in den Jahren von 1522 bis 1526 viele Länder und Städte lutherisch. Die Landesherren übernahmen häufig das Amt des Landesbischofs in Personalunion. Zu einem ersten
25
Kampf zwischen den Katholiken unter Führung des Kaisers gegen die Protestanten kam es im
Schmalkaldischen Krieg von 1546/47. Der Kaiser gewann, konnte aber das Augsburger Interim
nicht durchsetzen. Karl V. verzichtete 1556 zugunsten seines Sohnes Philipp II. auf Spanien, als
sich die Fürsten über die Religionsgrenzen hinweg gegen ihn erhoben. Nachfolger im Reich
wurde sein Bruder Ferdinand, dem bereits 1555 die Aushandlung des Augsburger Religionsfriedens gelang.
Unter dem Eindruck der Reformation begann die katholische Kirche innere Reformen, die allerdings von der beginnenden Gegenreformation begleitet wurden. Man verfolgte Zweifler an
den offiziellen päpstlichen Lehren durch die Inquisition, es entstanden Orden, von denen den
Jesuiten wegen ihrer Rekatholisierungspolitik wohl die größte Bedeutung zukommt. Trotz allem stellt sich die Religionspolitik von Ferdinands Sohn und dessen Nachfolger Maximilian II.
im Vergleich zu Frankreich, wo Religionskriege wüteten, relativ tolerant dar. Rudolf II., Sohn
Maximilians, zog sich unterdessen in seiner Prager Residenz zurück, so dass sich die religiösen
Konflikte weiter ausbreiten konnten. Als der Kölner Erzbischof zum Protestantismus übertrat,
kam des zum Kölner Krieg, auch in den zum Reich gehörenden Niederlanden verschärfte sich
der Widerstand gegen die streng katholischen Habsburger. Am Ende schlossen sich die protestantischen Fürsten unter der Führung Friedrichs von der Pfalz zu einer Union zusammen.
Auf der katholischen Seite kam es zur Bildung einer Liga unter Bayernherzog Maximilian I. im
Jahr 1609.
26
Institutionen
Kirchenrecht und Kirchenverwaltung
Kanonisches Recht
Das kanonische Recht14 ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen
Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name
leitet sich von griechisch/lateinisch canon („Richtschnur“) ab, da die einzelnen Normkomplexe
im Codex des kanonischen Rechts als Canones bezeichnet werden.
Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der
Sammlung des Corpus Iuris Canonici, die bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römischkatholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neu bearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen.
Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechts, namentlich des Strafprozessrechts, stark voran. Auch das Schuldrecht ist durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda („Verträge müssen eingehalten
werden“) wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen
Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und
begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des
moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung.
Statuta ecclesiae antiqua
Die Statuta ecclesiae antiqua15 (deutsch: alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in
Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille.
Es gibt mehrere Fassungen dieser Sammlung, die sich in eine gallische, eine italienische und
eine spanische Familie unterteilen lassen. Die spanische Fassung führt die Kanones auf das
Vierte Konzil in Karthago aus dem Jahr 398 zurück. Dank der hohen Verbreitung der spanischen Version wurde diese über lange Zeit akzeptiert, bis 1757 die Gebrüder Pietro und Girolamo Ballerini in einer Arbeit über die Frühgeschichte des kanonischen Rechts die Herkunft
der Statuta aus Südgallien nachweisen konnten. Ferner gelang es den Brüdern, die Statuta auf
die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts zu datieren. Später wurden die Statuta Caesarius von
Arles zugeschrieben; erst durch eine Arbeit von Charles Munier wurde Gennadius von Marseille als höchstwahrscheinlicher Autor in Betracht gezogen.
Die Statuta ecclesiae antiqua sind nur indirekt über die Aufnahme in spätere Sammlungen
erhalten geblieben. Dazu gehören sowohl chronologische Sammlungen wie etwa die Collectio
Coloniensis als auch nicht wenige systematische Sammlungen. Zu der Letzteren gehören etwa
die um 600 in ihrer Urform entstandene Collectio Vetus Gallica und die aus dem Anfang des 8.
Jahrhunderts stammende Hibernensis. Sowohl in der Vetus Gallica als auch der Hibernensis
werden die Kanones der Statuta ecclesiae antiqua als Canones Africanorum oder Synodus Africana zitiert.
14
15
Wikipedia, Eintrag „Kanonisches Recht“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Statuta_ecclesiae_antiqua
27
Collectio Canonum Hibernensis
Die Collectio Canonum Hibernensis16, oder auch kurz Hibernensis genannt, ist eine im 8. Jahrhundert in Irland entstandene systematische Sammlung kanonischen Rechts, die sich über
England und Frankreich in ganz Westeuropa verbreitete und über vier Jahrhunderte hinweg
intensiv genutzt wurde. Sie gilt als die bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des frühen
Mittelalters. Trotz der hohen Verbreitung der Sammlung über ganz Westeuropa hatte sie keinen signifikant nachhaltigen Einfluss auf das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche. Ein
Grund hierfür sind die vielen irischen Besonderheiten der Sammlung, die auf dem Kontinent
außerhalb des unmittelbaren Einflusses der irischen Mönche befremdlich gewirkt haben müssen.
Schon recht früh verlangte die katholische Kirche eine genaue Kenntnis des kanonischen
Rechts von ihren Klerikern. So forderte etwa Coelestin I. in einer Botschaft an die Bischöfe von
Apulien und Kalabrien:
„Nulli sacerdotum suos licet canones ignorare.“
„Keinem Priester ist es gestattet, seine Kanones nicht zu kennen.“
Entsprechend war es bereits zur frühchristlichen Zeit üblich, päpstliche Dekretalen und Konzilsbeschlüsse zu sammeln. Dies erfolgte zunächst in chronologischer Ordnung, bis die Fülle
an Material dies unpraktikabel werden ließ. Eine Lösung für dieses Problem wurden systematische Sammlungen, die nur eine Auswahl präsentierten und diese nach Themengebieten systematisch ordneten.
Genau diese Problematik wird bereits im Vorwort der beiden Herausgeber der Hibernensis,
Rubin von Dairinis und Cú Chuimne von Iona, angesprochen, die um 735 die Hibernensis zusammenstellten. Die beiden Herausgeber verweisen in ihrem Vorwort auf die zunehmend unübersichtliche Zahl an Synoden, was die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen mit der Konsequenz möglicher Konflikte mit sich bringen könnte. Deswegen, so die Autoren, war es das
Ziel der Hibernensis, ausgehend von der Fülle des Materials eine übersichtliche, klare und harmonische Zusammenstellung in einem Band zu erreichen.
Eine aus Iona oder überhaupt aus Irland stammende Kopie des Textes ist abgesehen von dem
Trierer Fragment nicht erhalten geblieben. Dennoch lässt sich der Text den zwei irischen Klöstern zuordnen, weil dank eines Kolophons einer in Frankreich erhaltenen Handschrift die Namen der beiden Autoren bekannt sind.
Codex Iuris Canonici
Der Codex Iuris Canonici17, CIC, dt. Codex des kanonischen Rechtes, ist das Gesetzbuch der
katholischen Kirche im lateinischen Bereich.
Es wurde in seiner jetzigen Fassung am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. mit der
Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges promulgiert und ist seit dem ersten Adventssonntag desselben Jahres in Kraft. Der Codex von 1983 löste damit seinen Vorgängercodex, den CIC von 1917, ab. Der CIC vom 27. Mai 1917 stellte die erste Kodifikation des lateinischen Kirchenrechts dar. In Auftrag gegeben von Papst Pius X. und maßgeblich erarbeitet von
Pietro Gasparri, setzte Papst Benedikt XV. dieses zentralisierende Rechtsbuch in Kraft. Die als
„Römischer Zentralismus“ kritisierte Stärkung der päpstlichen Rechtszuständigkeiten wurde
16
17
http://de.wikipedia.org/wiki/Collectio_Canonum_Hibernensis
http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Iuris_Canonici
28
vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen päpstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben. Bischofsweihen beispielsweise dürfen seither
nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen.
Für die auch zur katholischen Kirche gehörenden sog. „unierten Ostkirchen“ existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).
Vorgeschichte
Im ersten Jahrtausend bestand kein einheitliches Kirchenrecht, es gab nur die lokalen kirchenrechtlichen Regelungen der Ortskirchen, ergänzt durch die Dekrete des Papstes. Sie wurden
erst im Mittelalter nach und nach in Sammlungen zusammengefasst, etwa dem Liber Extra
(1234), dem Liber Sextus (1298) und dem Clementinae (Anfang 14. Jahrhundert). Die meisten
Regelungen lehnten sich an die römische Rechtsprechungspraxis des Corpus Iuris Civilis von
Kaiser Justinian I. an und führten zur Schaffung entsprechender Gerichtsverfahren, in Form
der Inquisition, mit kollegial arbeitenden Kirchengerichten.
Die sechs wichtigsten so entstandenen Kompilationen bildeten zusammen das Corpus Iuris
Canonici und in dessen überarbeiteter Fassung von 1582 somit bis 1917 das in der katholischen Kirche geltende Kirchenrecht.
Das Erste Vatikanische Konzil regte die Schaffung eines einzigen, einheitlichen katholischen
Gesetzbuches an, das von Papst Pius X. bei der durch ihn gebildeten Päpstlichen Kommission
für Kodifizierung des Kanonischen Rechts in Auftrag gegeben und 1917 fertig gestellt wurde.
Gliederung
Der CIC gliedert sich in sieben Bücher:
1. Allgemeine Normen: Grundlegende Definitionen, ohne die ein Rechtswerk nicht auskommt, so etwa die Gesetzesdefinition oder die Vorschriften für die Übertragung von Kirchenämtern.
2. Volk Gottes: Rechte und Pflichten aller Gläubigen, die Kirchenverfassung (Aufgaben und
Rechte des Papstes, der Diözesanbischöfe, die innere Ordnung der Teilkirchen z. B. die
Aufteilung in Pfarreien und Dekanaten, die Rechtsstellung der Ordensgemeinschaften.
3. Verkündigungsdienst der Kirche: Hierunter fallen Predigt und Katechese, katholisches
Schul- und Hochschulwesen, Religionsunterricht und Bücherzensur.
4. Heiligungsdienst der Kirche: Sakramente und Sakramentalien.
5. Kirchenvermögen: Verwaltungsvorschriften zu Geld- und Sachwerten der Kirche.
6. Strafbestimmungen in der Kirche: Insbesondere „kirchenspezifische“ Straftaten wie etwa
Sakramentensimulation oder Gehorsamsverweigerung werden hier behandelt.
7. Prozesse: Neben den Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen im Allgemeinen finden sich hier Regelungen sowohl für das reguläre (und fast nie vorkommende) Streitverfahren über besondere Arten von Verfahren, wie z. B. das Ehenichtigkeitsverfahren (in
Deutschland das häufigste Verfahren an kirchlichen Gerichten) bis hin zum Verfahren zur
Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern.
29
Canon
Ein einzelner Rechtssatz des CIC ist ein „Canon“, Abkürzung: Can., Mehrzahl: Canones, Abkürzung: Cann. Ein Canon kann in Paragraphen untergliedert werden. Beispiel, entnommen der
deutschen Fassung des CIC 1983:
•
•
•
Cann. 145–196: Kirchenämter
Can. 146: Ein Kirchenamt kann ohne kanonische Amtsübertragung nicht gültig erlangt werden.
Can. 153: § 1 Die Übertragung eines Amtes …
§ 2 Handelt es sich um ein Amt …
§ 3 Das Versprechen eines Amtes …
•
Can. 154: …
Literatur und Weblinks
Text des CIC 1983
•
•
•
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM
(deutscher
http://www.vatican.va/archive/cdc/index.htm (andere Sprachen)
http://www.intratext.com/X/LAT0010.HTM (lateinischer Text)
http://www.codex-iuris-canonici.de (deutscher Text mit Suchfunktion)
Text)
und
Text des CIC 1917 – wird nur mehr für die Auslegung
des CIC 1983 verwendet, sonst nicht mehr geltendes Kirchenrecht
•
http://www.ulrichrhode.de/kanon/cic17.html (Codex Iuris Canonici von 1917 (lateinisch /
französisch)
Handbücher, Lexika, Literatur:
•
•
•
•
•
•
AAS: Acta Apostolicae Sedis (das Amtsblatt des Apostolischen Stuhls)
http://tinyurl.com/c4q7ghb (Archiv für katholisches Kirchenrecht, eine führende Fachzeitschrift für Kirchenrechtler)
Joseph Listl, Heribert Schmitz (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts; Regensburg ²1999 (Übersichtsartikel, das klassische Handbuch)
Klaus Lüdicke (Hrsg.): Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Loseblattsammlung (der deutsche Standardkommentar, Kommentierung erfolgt kanonweise)
http://tinyurl.com/csh5pgm (Kanonische Gesetzbücher im Volltext auf der Seite der Kongregation für den Klerus)
http://www.ulrichrhode.de/lehrv/grund/g-skriptum.pdf (Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen, von Ulrich Rhode; PDF-Datei, 494 kB)
30
Einige kirchengeschichtliche Eckpunkte
Die Kirche im Reich der Merowinger und Karolinger
Karl der Große sah sich als Leiter von Staat und Kirche. Der Staat grenzte seine Stellung zum
Kirchengut in dreierlei Hinsicht ab: Er gewährleistete Königsschutz, verbriefte die Immunität
und gewährleistete die Erhebung des Kirchenzehnten.
Die Hofkapelle entstand unter den Karolingern als zentrale geistliche Institution am Königshof.
Sie war die einzige institutionelle Verwaltungseinheit im Frankenreich und seinen Nachfolgereichen in Europa. Vom Königshof ausgehend entwickelten sich auch an anderen Fürsten- und
Bischofshöfen Hofkapellen. In der Hofkapelle waren alle am Königshof tätigen Kleriker zusammengefasst. Diese verrichteten sowohl religiöse als auch weltliche Aufgaben. Sie waren für die
sakralen Handlungen und Gottesdienste am Hof zuständig. Der Name Kapelle und daraus folgend Kaplan leitet sich von der Reliquie des Mantels des heiligen Martins ab, der lateinisch
cappa oder capella genannt wurde und deren Aufbewahrung unter die Aufgaben der Hofkleriker fiel. Im administrativen Bereich waren die Kapläne für die schriftlichen Verwaltungsaufgaben, also die Ausfertigung von Urkunden und Kapitularien, zuständig. Die Hofkapelle war
zentrales Organ der weltlichen und geistlichen Ordnung des Reiches18.
Die capellani, also die Geistlichen an der Hofkapelle, standen in unmittelbarem Dienst des
Königs und waren von den Bischöfen unabhängig. An der Spitze der Kapelle stand seit Ludwig
dem Deutschen der Erzkaplan. Wegen der Kanzleifunktion der Hofkapelle wurde dieser auch
bald Erzkanzler genannt. Ab 870 bekleidete dieses Amt der Erzbischof von Mainz. Otto der
Große musste jedoch den Erzbischöfen von Köln und Vienne (später Trier) ebenfalls die Erzkanzlerwürde zugestehen. Daraus entwickelten sich die drei geistlichen Erzämter, die für die
Reichsbereiche Deutschland (Mainz), Italien (Köln) und Burgund/Arelat (Trier) zuständig waren19.
Die fränkische Kirche war Landeskirche, d. h. die räumlichen Grenzen ihrer Organisation fielen
mit denen des Reiches zusammen20. Gegliedert war die Kirche nach Metropolitanprovinzen,
Diözesen und Pfarrbezirken, die nicht oder jedenfalls nicht durchgängig mit den Herzogtümern, Stammesgebieten, Grafschaften, Gauen oder Hundertschaften deckungsgleich waren.
Insgesamt handelte es sich um fünf Metropolitan- oder Kirchenprovinzen mit zusammen 29
Diözesen21:
1. Kirchenprovinz Mainz
o
o
o
o
o
o
o
Mainz (Ende des 4. Jhs.)
Augsburg (Anfang des 4. Jhs.)
Chur (Mitte des 5. Jhs.)
Eichstätt (741)
Halberstadt (seit Ludwig d. Fr.)
Hildesheim (seit Ludwig d. Fr.)
Konstanz (um die Wende des 6. und 7. Jhs. von Windisch nach Konstanz verlegt)
18
http://de.wikipedia.org/wiki/Hofkapelle_(Amt)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hofkapelle_(Amt)
20
Werminghoff, Albert: Verfassungsgeschichte der Deutschen Kirche im Mittelalter, 2. Aufl., Leipzig
und Berlin 1913: Teubner, S. 12.
21
Werminghoff, S. 19.
19
31
o
o
o
o
o
Paderborn (Anfang des 9. Jhs.)
Speyer (Anfang des 7. Jhs.)
Straßburg (4. Jh.)
Verdun (Anfang des 9. Jhs.)
Worms (Anfang des 7. Jhs.)
2. Köln
o
o
o
o
o
o
o
Köln (Anfang des 4. Jhs.)
Bremen (Ende des 8. Jhs.)
Lüttich (seit Mitte des 4. Jhs. in Tongern, seit dem 6. Jh. in Maastricht, seit Anfang des
8. Jhs. in Lüttich)
Minden (Ende des 8. Jhs.)
Münster (Anfang des 9. Jhs.)
Osnabrück (Ende des 8. Jhs.)
Utrecht (Ende des 7. Jhs.)
3. Trier
o
o
o
o
Trier (Anfang des 4. Jhs.)
Metz (Anfang des 6. Jhs.)
Toul (Mitte des 5. Jhs.)
Verdun (Anfang des 6. Jhs.)
4. Salzburg
o
o
o
o
o
Salzburg (Anfang des 8. Jhs.)
Freising 739)
Passau (Anfang des 8. Jhs.)
Regensburg (739)
Seben (Ende des 6. Jhs.)
5. Hamburg-Bremen (831 gegründet, 845 zerstört, 864 mit dem zu Ende des 8. Jhs. gegründeten
Bistum Bremen vereinigt, das deshalb von dem Kölner Metropolitanverband abgetrennt
wurde
Wie in römischer Zeit galt auch in der fränkischen Periode der Grundsatz, dass jeder Bischof
vom Klerus und vom Volk der Diözese gewählt werden sollte, der Gewählte vom Metropolitan
und den Bischöfen der Provinz geprüft und anerkannt, endlich vom Metropolitan unter Anwesenheit von mindestens zwei anderen Bischöfen zum Bischof geweiht werden sollte. Bereits
die merowingischen Könige durchbrachen diese Vorschriften. Ohne ihre Genehmigung konnte
kein erledigtes Bistum seinen Vorsteher erhalten22.
Unter dem Metropolitanbischof standen die episopi comorvinciales, seit karolingischer Zeit
auch episcopi suffraganei, d. h. Gehilfen, genannt. Jeder Bischof war Beamter der Kirche und
zugleich des Staates.
Die Zusammenfassung der Kleriker an einer Kathedrale war die Vorstufe der Domkapitel. Auch
die späteren Ämter des Domdekans und Domprobstes knüpften an die des archipresbyter und
archidiaconus an. Jener war der erste Presbyter innerhalb des Domstifts. Wie die übrigen Presbyter hatte er zu predigen, die Messe zu lesen, die Sakramente zu spenden; darüber hinaus
beaufsichtigte er die Presbyter namentlich beim bischöflichen Pontifikalamt, rekonzilierte die
22
Werminghoff, S. 19.
32
Büßer im Auftrag des Bischofs, den er bei Synoden vertreten konnte und in dessen Abwesenheit er die Spiritualien verwaltete, wenn diese nicht, wie z. B. bei Ordinationen von Klerikern,
den bischöflichen ordo selbst erforderten. Der archidiaconus war der erste der an der Kathedralkirche angestellten Diakone. Er traf die äußeren Ordnungen für den Gottesdienst, leistete
die Armenpflege, beaufsichtigte die Erziehung und den Lebenswandel der niederen Kleriker.
Vor allem war er beteiligt an der Vermögensverwaltung des Bischofs und dessen Rechtsprechung im Gericht, an der Beaufsichtigung des Domstifts, zu dessen Mitgliedern er zählte23.
Erst gegen Ende des 9. Jahrhunderts wurde es üblich, das Gesamtgebiet des Bistums auf mehrere Archidiakone aufzuteilen. Die räumliche Ausdehnung der Bistumssprengel und die Zunahme der auf dem flachen Lande wohnenden Christen führte zu einer Dezentralisierung der
kirchlichen Verwaltung, zu einer Aufteilung des Diözesangebietes in kleinere Bezirke, deren
Bewohner nicht allein mehr auf den Bischof als einzigen Vermittler der Gaben der Kirche angewiesen sein konnten. In diesen Bezirken wurden Geistliche angestellt, die durch Lehre, Gottesdienst und Spendung der Sakramente den Bischof ersetzten, nicht ihn verdrängten, da sie
wohl Teil an seiner potestas ordinis und potestas magisterii hatten, stets aber vom Bischof
selbst oder in seinem Auftrage vom Archidiakon gehandhabten potestas iurisdictionis unterstellt blieben24.
Der an einer Pfarrkirche angestellte Priester (presbyter parrochialis) war Landgeistlicher. In
sein Amt wurde er eingewiesen vom Bischof, sei es durch mündliche Leihe, sei es durch die
symbolische Darreichung des Evangeliums, der Glockenseile oder der Kirchenschlüssel.
Wenn in römischer Zeit die bischöfliche Kirche als die Eigentümerin alles kirchlichen Gutes in
Stadt und Land, der Bischof als Vertreter des Eigentums und als die letzte Instanz kirchlicher
Verwaltung angesehen worden war, so brachte die gesonderte Ausstattung von kirchlichen
Gebäuden auf dem flachen Lande mit Grundbesitz den Beginn einer Auflösung jener Zentralisation. Sie erfolgte, anknüpfend vielleicht an die Haustempel des germanischen Heldentums,
in denen das Familienhaupt für Angehörige und Gesindeleute priesterliche Funktionen ausgeübt hatte, seit Bekehrung der Germanen zum Christentum. Je mehr kirchliche Gebäude zumal
vom laikalen Grundherren auf ihrem wie immer erworbenen Grund und Boden errichtet wurden, je häufiger die Grundherren als Wirkung ihres Eigentums am Kirchengebäude und seiner
Ausstattung die Einsetzung der dort wirkenden Geistlichen und deren Dienste an den Kirchen
als ihre Gerechtsame beanspruchten, um so mehr trat neben dem Recht des Bischofs innerhalb der Diözese ein solches der mit ihm konkurrierenden Grundherrschaft25.
Nur das Kloster Fulda wurde im J. 751 von jeglicher bischöflicher Gewalt befreit und unmittelbar der Jurisdiktion des Papstes unterstellt, erhielt also gleichsam eine immunitas ab introitu
episcoporum26.
Die Kirche vom 10. bis 15. Jahrhundert
Die erste Periode dieser Zeit umspannt die Zeit der Ottonen und ersten Salier. Sie ist charakterisiert durch die Herrschaft des deutschen Königtums über die Kirche, die an das Eigenkirchenwesen der fränkischen Zeit anknüpfte und zunächst die Erzbistümer, Bistümer und
Reichsklöster dem König unterordnete, bis, seit Erneuerung des römischen Kaisertums durch
23
Werminghoff, S. 22.
Werminghoff, S. 23.
25
Werminghoff, S. 24.
26
Werminghoff, S. 28.
24
33
Otto den Großen (936-973) im Jahr 962, auch das Papsttum aus dem Verfall gerettet wurde
und in Abhängigkeit vom deutschen Herrscher geriet.
Die zweite Periode, vorbereitet durch die cluniacensiche Reformbewegung des 11. Jahrhunderts, die gegenüber der Verweltlichung der Kirche dieser die Aufgabe einer Verkirchlichung
der Welt setzte, wird eröffnet durch den Investiturstreit im Zeitalter Heinrichs IV. (1056-1106)
und Gregors VII. (1073-1085). Er zerstörte die kirchliche Herrschaft der deutschen Könige über
die Reichseigenkirchen und lieferte sie dem Papsttum aus, das seit den Thronkämpfen in
Deutschland um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts und nach dem Untergang der Hohenstaufen für die Kirche die Vormachtstellung errang, zugleich auch ihre Zentralisation und
den papalen Absolutismus zeitigte.
Die dritte Periode ist die der Refomkonzilien. Sie wies dem Staat, als dessen Vertreter aber
nicht mehr das deutsche Königtum, sondern auf Grund der Verfassungsentwicklung im Reich
Landesfürsten und Städte erscheinen, neue Wege zur Geltendmachung seines Einflusses auf
die Kirche und ihre einzelnen Anstalten. Diese spätmittelalterlichen Ansätze von Landeskirchen wurden im Zeitalter der Reformation durch ihre dogmatische und reichsrechtliche Begründung gefestigt und ausgebaut: neben die in ihrem Besitztum auf deutschem Boden geschmälerte römisch-katholische Kirche traten territorial umgrenzte evangelische Landeskirchen27.
Nur deutsche Könige, freilich nicht alle, sind römische Kaiser gewesen. Die Führung dieses Titels setzte regelmäßig die Krönung durch einen rechtmäßigen Papst oder dessen Beauftragte
voraus. Der Kanzler war, auf Grund der Bedeutung des Amtes für die gesamte Reichspolitik,
zumeist ein höherer Geistlicher, der durch seine Tätigkeit die Anwartschaft auf ein Bistum oder Erzbistum erwarb, das ihm der König verlieh oder vermittelte, wenn er nicht schon vor
Übernahme Geschäfte Bischof war. Die Erzbischöfe usw. waren die Staatsmänner, die Diplomaten und Gesandten des Königs auf Kosten eben ihrer Kirchen. Sie beherbergten den König
auf seinen Reisen durch das Reich, dergestalt, dass von diesem bei einem Aufenthalt in einer
Bischofsstadt alle nutzbaren Hoheitsrechte wie Gericht, Zoll, Münze und Geleite in Verwaltung
genommen wurden.
Ebenso wie in fränkischer Zeit die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte vornehmlich der königlichen
Klöster Diener des Staates und der Kirche waren, so galten auch im deutschen Reich des Mittelalters, nicht zuletzt dank den Reichsverwaltungsgrundsätzen des 10. und 11. Jahrhunderts,
die Vorsteher der Reichseigenkirchen als Beamte nicht allein der Kirche, sondern auch des
Reiches, demnach als Reichsfürsten. Geistliche Reichsfürsten konnten seit Ausgang des 12.
Jahrhunderts nur diejenigen Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sein, die als Vertreter
ihrer Kirchen mit deren Regalien unmittelbar vom König investiert und belehnt wurden 28. Bis
zur Mitte des 12. Jahrhunderts waren Reichsfürsten: der Patriach von Aquileja, alle Erzbischöfe und die meisten Bischöfe, alle Äbte von Reichsklöstern, alle Äbtissinnen der Reichsfrauenklöster und Reichsfrauenstifter, dazu der Reichskanzler und der Propst des Aachener
Marienstifts.
Für die Abhängigkeit der Laienschaft und des Klerus von den Bischöfen kam es nicht darauf
an, wer der weltliche Stadtherr war: jede Stadt gehörte zu einer Diözese – nur Braunschweig
gleichzeitig zu zwei benachbarten Bistümern -, ihr Bischof jedoch war durchaus nicht regelmäßig oder gar immer ihr Herr. Reichsstädte wie Augsburg, Konstanz und Lübeck, die sog. „Freien
Reichsstädte“ Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Köln und Regensburg waren zugleich
27
28
Werrminghoff, S. 39.
Werminghoff, S. 67.
34
Sitze von Bischöfen, die in ihnen einzelne weltliche und darunter grundherrliche Rechte ausübten, als ihren Stadtherrn aber erkannten sie nur den König an, und entsprechend war die
Stellung von Landstädten unter der weltlichen Herrschaft von Reichsäbten und weltlichen
Reichsfürsten, während bei bischöflichen Städten der Stadtherr nicht auch regelmäßig ihr
kirchlicher Oberer war; Städte wie Andernach und Linz gehörten wohl zum Territorium der
Kölner Erzbischöfe, kirchlich aber zur Erzdiözese Trier, eines Bestandteils der Trierer Kirchenprovinz, und eine Stadt wie Jüterbog hatte wohl den Erzbischof von Magdeburg zum Stadtherrn, war aber der Diözese seines Suffragans, des Bischofs von Brandenburg29.
Alle Erzbischöfe waren reichsunmittelbar, also Reichsfürsten, bis auf den Erzbischof von Prag
als Untergebenem des Königs von Böhmen.
Um die Mitte des 13. Jahrhunderts war die Kirche in 6 Provinzen und das exemte Bistum Kammin gegliedert30:
Kirchenprovinz Mainz:
1. Mainz (seit Ende des 4. Jhs. als Erzdiözese (Erzbistum)
2. Augsburg (Anfang des 4. Jhs.
3. Bamberg (1007)
4. Chur (Mitte des 5. Jhs.)
5. Eichstätt (741)
6. Halberstadt (seit Ludwig d. Fr.)
7. Hildesheim (seit Ludwig d. Fr.)
8. Konstanz (um die Wende des 6. und 7. Jhs. von Windisch nach Konstanz verlegt
9. Olmütz (gegr. um 975, wiederhergestellt 1063)
10. Paderborn (Anfang des 9. Jhs.)
11. Prag (gegr. Um 976)
12. Speyer (Anfang des 7. Jhs.
13. Straßburg (4. Jh.)
14. Verdun (Anfang des 9. Jhs.)
15. Worms (Anfang des 7. Jhs.)
16. Würzburg (741)
Kirchenprovinz Köln:
1. Köln (Anfang des 4. Jhs.) als Erzdiözese
2. Lüttich (seit Mitte des 4. Jhs. in Tongern, seit dem 6. Jh. in Maastricht, seit Anfang des 8. Jhs.
in Lüttich)
3. Minden (Ende des 8. Jhs.)
4. Münster (Anfang des 9. Jhs.)
5. Osnabrück (Ende des 8. Jhs.)
6. Utrecht (Ende des 7. Jhs.)
Kirchenprovinz Trier:
1. Trier (Anfang des 4. Jhs.)
2. Metz (Anfang des 6. Jhs.)
3. Toul (Mitte des 5. Jhs.)
4. Verdun (Anfang des 6. Jhs.)
Kirchenprovinz Salzburg:
1. Salzburg (Anfang des 8. Jhs.) als Erzdiözese
2. Brixen (seit Ende des 6. Jhs. in Seben, um 967 nach Brixen verlegt)
3. Chiemsee (1213)
29
30
Werminghoff, S. 99.
Werminghoff, S. 123 f.
35
4. Freising (739)
5. Gurk (gegr. 1072)
6. Lavant (gegr. 1225)
7. Passau (Anfang des 8. Jhs.)
8. Regensburg (739)
9. Seckau (1217/18)
Kirchenprovinz Hamburg-Bremen:
1. Hamburg-Bremen (Hamburg gegr. 831, zerstört 845, mit Bremen (Ende des 8. Jhs. und bis 864
Suffraganbistum von Köln) vereinigt als Erzdiözese
2. Mecklenburg-Schwerin (um 992, nach Schwerin verlegt 1192)
3. Oldenburg in Holstein-Lübeck (um 968, nach Lübeck verlegt um 1160)
4. Ratzeburg (um 1065)
Kirchenprovinz Magdeburg:
1. Magdeburg (968 als Erzdiözese)
2. Brandenburg (948, bis 968 unter Mainz)
3. Havelberg (948, bis 968 unter Mainz)
4. Meißen (um 968, unter Prag gestellt 1365, eximiert 1398)
5. Merseburg (968, aufgehoben 981, wiederhergestellt 1004)
6. Zeitz-Naumburg (gegr. 968, nach Naumburg verlegt vor 1022)
Exemtes Bistum Kammin (in Wollin gegr. 1140, nach Kammin verlegt um 1180
Insgesamt handelte es sich um sechs Kirchenprovinzen und 46 Bischofssitze, da jeder Erzbischof für das Gebiet seiner Provinz deren Metropolit und für das Gebiet seiner Erzdiözese (seines Erzbistums) der Bischof war.
Die Geschichte der Besetzung der deutschen Bistümer während des 10. bis 15. Jahrhunderts
vergegenwärtigt den allmählichen Wandel in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche, zugleich das allmähliche Steigen des Einflusses und der Betätigung kirchlicher Wahlkörperschaften und des Papsttums. Je mehr das Recht des Königtums an der Besetzung der Bistümer sich
zu tatsächlicher Beteiligung an ihr verflüchtigte – von der königlichen Investitur der Bischöfe
in das Gut ihrer Kirchen ist hier nicht die Rede, da sie staatsrechtlichen Normen unterworfen
war -, um so mehr wurde die Wahl der Bischöfe durch die Domkapitel, die Ernennung der
Bischöfe durch die Päpste die für die Wiederbesetzung erledigter Bischofsstühle gültige Regel31.
Das Konstanzer Konkordat der „Deutschen Nation“ mit Papst Martin V. (1417-1431) im Jahr
1418 und das Wiener Konkordat zwischen Friedrich III. (1440-1493) und Nicolaus V. (14471455) im Jahr 1448 suchten allein zwischen dem Wahlrecht der Domkapitel und dem Ernennungsrecht des Papstes einen Ausgleich herbeizuführen. Durch sie wurden die Ansprüche der
Landesgewalten nicht beseitigt; diese wussten vielmehr, u. a. durch päpstliche Privilegien,
Rechte zu erwerben, auf Grund derer sie die Einsetzung von Bischöfen ihres Willens herbeiführen konnten32.
Die Verfassung der Domkapitel lehnte sich ursprünglich an das Vorbild an, das die Aachener
Institutio canoricorum aus dem Jahr 816 gegeben hatte. Sie vereinigte zunächst den Bischof
und die an seiner Domkirche tätigen Geistlichen ohne Unterschied der Weihegrade zu gemeinsamem Leben (vita canonica, communis), hielt sie zusammen durch den gemeinsamen Besitz
und Genuss des Kirchengutes und hinderte sie nicht, ihr ererbtes oder erworbenes Privateigentum auch weiterhin zu behalten. Schon im Laufe des 9. Jahrhunderts begann die Auflösung
31
32
Werminghoff, S. 125.
Werminghoff, S. 125 f.
36
dieser vita canonica. Unter den Domherren machten sich Vermögensunterschiede bemerkbar;
die steigenden Anforderungen der Reichsgewalt an die Leistungsfähigkeit des Kirchengutes,
der Eifer reichstreuer und die Schwäche verschwenderischer Bischöfe gefährdeten die Einnahmen und den Unterhalt der Domherren. Die Folge war eine Drittelung des der Bischofskirche
gehörigen Gutes: ein Teil sollte fortan die Lasten für das Reich tragen, derart z. B., dass mit
ihm die Vassallen und Ministerialen der Kirche ausgestattet wurden; der zweite Teil sollte als
mensa episcopi den Unterhalt des Bischofs und seiner persönlichen Diener ermöglichen, der
dritte als mensa canonicorum (capituli) die Einkünfte des Domkapitels und seiner Mitglieder
vor jeder Beeinträchtigung durch König und Bischof sicherstellen33.
Im Lauf der Zeit fiel die mensa canonicorum einer weiteren Zersplitterung anheim, indem man
sie wiederum drittelte: ein Teil verblieb dem Domkapitel als solchem für gemeinsame Zwecke,
ein zweiter Teil diente einzelnen Domdignitären wie z. B. dem Domprobst als Amtsausstattung, ein dritter Teil lieferte die Pfründerträge für jeden einzelnen Domherren. Nach wie vor
aber blieb das Tafelgut des Domkapitels eine vermögensrechtliche Einheit, mochte sie aus
noch so vielen zerstreut liegenden Grundstücke, aus noch so vielartigen Ansprüche auf
Dienste und Abgaben von Hintersassen, auch aus kirchlichen Rechten, wie z. B. Patronaten an
Pfarrkirchen und Kapellen, bestehen. Als eine Einheit konnte sie nach Umfang und Ertrag
durch Kauf, Tausch und Stiftungen vermehrt werden, bei guter Bewirtschaftung, u. a. durch
Ansetzung von Dörfern, dem Domkapitel reiche Einnahmen verbürgen34.
Die Verfassung der Domkapitel kann seit dem 13. Jahrhundert als in ihren Grundzügen abgeschlossen gelten, so starke örtliche Verschiedenheiten sie auch aufwies. Zu ihnen gehörten
einmal die Domherren (canonici, c. maiores, c. maioris ecclesiae als der Kathedralkirche der
Bischofsstadt) im Vollbesitz der Kanonifikate (canonicatus canonicae) mit den Rechten des votum in capitula, des stallum in choro, der praebenda. Ihre Zahl richtete sich nach dem Vermögen der Kirche, war am größten in Köln, am kleinsten in Meißen. Neben und unter ihnen standen die iuniores canonici non capitulares, domicelli, domicellares canonici in pulvere, Jungherren, d. h. junge Leute, die im Domstift Aufnahme gefunden hatten, aus dessen Einkünften
erhielten und von einem Scholaster oder Kantor unterrichtet wurden; so lange sie unter Aufsicht ihrer Lehrer standen, waren sie canonici non emancipati, so bald sie davon befreit wurden, empfingen sie wohl als canonici emancipati eine praebenda minor, mussten aber eine
Zeit lang warten, bis sie z. B. hinsichtlich des votum in capitulo den älteren Domherren als dem
canonici in fructibus et floribus gleichgestellt wurden. Canonici supernumerarii exspectantes
waren endlich solche, die in die Domkapitel und zumal in die capitula clausa aufgenommen
und von deren Einkünften unterhalten wurden, bis dem Einzelnen eine erledigte Pfründe eingeräumt werden konnte35.
Wohl blieben die Bischöfe die Inhaber der iurisdictio über die Domkapitel und ihre Geistlichen,
berechtigt zur Teilnahme an den Kapitelversammlungen und ihren Beschlüssen, in der Verwaltung der Diözesen aber wurden sie, häufig erst nach heftigen Kämpfen, immer abhängiger
von ihren Domkapiteln. Diese waren ursprünglich nur eine beratende Behörde der Bischöfe,
die sich bei Verwaltungshandlungen und deren Beurkundung ihres Rates bedienen konnten.
Im Lauf des 12. und 13. Jahrhunderts errangen die Domkapitel das ausschließliche Recht, die
Bischöfe zu wählen, schoben also die Beteiligung der Laien, u. a. der Vasallen und Minis-
33
Werminghoff, S. 145 f.
Werminghoff, S. 145 f.
35
Werminghoff, S. 146.
34
37
terialen, und des Klerus der Diözesen, u. a. der übrigen Kollegiatkirchen und Klöster, beiseite.
Während einer Stuhlerledigung verwaltete das Domkapitel die Diözese36.
Der kollegialen Verfassung der Domkapitel glich die der Stifts- oder Chorherrenkapitel, jener
Genossenschaften von Geistlichen, deren Mittelpunkt die Stifts- oder Kollegiatkirche war. Derartige Stiftskirchen finden sich in großer Zahl, in Bischofskirchen neben der Domkirche, in anderen Städten neben den von je einem Priester besorgten Pfarrkirchen oder Kapellen 37.
Die steigende Zahl von Geistlichen, die den einzelnen Bischof in der Verwaltung seines Sprengels unterstützten, entsprach nicht allein der räumlichen Größe jeder Diözese, nicht nur dem
vielseitigen Inhalt der bischöflichen Rechte und der gleichzeitigen Verbindung kirchlicher Obliegenheiten mit reichs- wie landesfürstlichen Gerechtsamen zu Händen des Bischofs; sie waren auch das Anzeichen eines allmählichen Ausbaus der Diözesanverfassung, der gleichzeitig
mit dem der Landesverfassung betrieben wurde, derart das die Ordnungen wie der Diözese
so des Territoriums einander wechselseitig beeinflussten, ohne doch je zusammenzufallen.
Neben den Weihbischöfen als solchen Geistlichen, die den Bischöfen in der Wahrnehmung
der iura ordinis episcopalia zur Seite standen, begegnen als Gehilfen bei Ausübung der bischöflichen protestas iurisdictionis die Archidiakone, alsdann die Richter, Offiziale und Generalvikare, jene als die nach älterem Pfründenrecht, diese als die nach jüngerem Beamtenrecht angestellten Gehilfen des Bischofs, deren Tätigkeit freilich oft und mannigfach sich durchkreuzte38.
Papst und Kirchenstaat
Die Herrschaft der merowingischen Könige über die fränkische Landeskirche, dazu die Unterordnung des Papsttums unter den Kaiser von Byzanz, wie sie nach Zerstörung des ostgotischen
Reiches in Italien (555) eingetreten war, verhinderten unmittelbare Beziehungen des Papstes
zur fränkischen Kirche. Der Papst war Reichsbischof, verpflichtet zum Fidelitätseid und seit
824 zu einem besonderen Amtseid vor Antritt seines Pontifikats. Er war der erste Reichsbischof und deshalb anerkannt als die höchste Autorität für kirchliches Dogma und Recht 39.
Wie im 8. Jahrhundert die Beziehungen der fränkischen Kirche zum Papsttum neu belebt wurden, so war auch die Gründung des Kirchenstaates, des patrimonium sancti Petri, wie er seit
dem 11. Jahrhundert genannt wurde, die Folge des Einvernehmens zwischen den Karolingern
und den Päpsten, die sich seit Anfang des 8. Jahrhunderts allmählich aus dem Untertanenverhältnis zu Byzanz lösten, um Untertanen der fränkischen Herrscher zu werden. Als Eigentümer
der sancta Die ecclesiae Romanae res publica galt der Apostel Petrus. An dessen Stelle verwaltete ihn der Papst als dominus, so dass er von dem cunctus noster publicus rei publicae Romanorum sprechen konnte. Er hatte den Befehl über das römische Heer, die Gewalt über die
Befestigungswerke und die Gerichtsbarkeit über die Bewohner40.
Der Papst war als Herr des Kirchenstaates nicht souverän: aus einem Untertan des byzantinischen Kaisers wurde er ein Untertan des fränkischen Herrschers, nach dessen italienischem
Königtum, später Kaisertum seit 781 bzw. 800, die Papsturkunden datiert wurden, dessen Namen die seit Hadrian I. (772-795) geprägten Münzen neben dem des Papstes trugen. Karl der
Große nannte sich seit 774 patricus Romanorum, nachdem schon im Jahr 754 Pippin vom Papst
36
Werminghoff, S. 150.
Werminghoff, S. 151.
38
Werminghoff, S. 155.
39
Werminghoff, S. 30.
40
Werminghoff, S. 31.
37
38
diesen Titel erhalten, dann aber nicht geführt hatte. Der Kirchenstaat war „eine mit umfassenden Hoheits- und Immunitätsrechten ausgestattete geistliche Herrschaft, welche innerhalb des fränkischen Reiches lag“41.
Das Papsttum war bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts zu schwach gewesen, um sich den Einwirkungen der römischen Adelsfraktionen, dann der Herrschaft des deutschen Kaisertums zu
entziehen. Als dieses aber, in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber der Kirche, das Papsttum reformiert hatte, gelang es Gregor VII. (1073-1085), getragen von cluniacensichen Anschauungen, den Kampf um die Befreiung von der deutschen Herrschaft zu beginnen und wenigstens theoretisch die Grundprinzipien hierokratischer Weltherrschaft festzustellen. Die
Theorie des Papats als der unmittelbar von Gott gesetzten Gewalt über die Kirche und daher
auch über den weltlichen Staat, wie sie Bonifaz VIII. (1294-1303) durch die Bulle Unam
sanctam im Jahr 1302 verkündete, entsprachen der Absolutismus der Päpste im Hinblick auf
ihr Kirchenregiment, der beibehalten wurde, selbst als die weltliche Machtstellung durch die
sog. babylonische Gefangenschaft der Päpste in Avignon (1309-1378) stark erschüttert war,
so dann die immer stärkere Zentralisation der Verwaltung der Kirche zu Händen des Papstes,
endlich der immer größere Fiskalismus des kirchlichen Verfassungslebens. … Die Kirche war
das imperium mundi, die Nachfolgerin des römischen Kaiserreichs42.
Die Geschichte der Besetzung des päpstlichen Stuhles seit dem 10. Jh. bis zum Ausbruch des
Schismas im J. 1378 hebt mit den Parteikämpfen in Rom an, denen Otto I. in den Jahren 962
und 963 durch Erneuerung und Ausdehnung der kaiserlichen Rechte ein Ende zu machen
suchte. Die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts zeitigte neue Kämpfe, die ein neues Einschreiten
des Kaisers zur Folge hatten; die Papstwahlordnung aus dem Jahr 1059 aber suchte einmal
den Einfluss der römischen Fraktionen zu brechen, sodann des Kaisers zu beschränken. Das
Laterankonzil im Jahr 1179 führte in die Papstwahlen das Prinzip der Zweidrittelmajorität ein.
Auf dem 2. Konzil zu Lyon im Jahr 1274 wurde die Konklaveverordnung erlassen, die Clemens
V. (1305-1312) und Clemens VI. (1342-1352) in den Jahren 1312 (?) und 1351 in einigen Punkten ergänzten. Der Ausbruch des Schismas im J. 1378 war die Folge von Parteibildungen im
Kardinalskollegium, dessen Mitglieder französischer und italienischer Nationalität einander
befehdeten, bis erst das Konstanzer Konzil (1414-1418) den unhaltbar gewordenen Zuständen
und den Kämpfen der zuletzt drei Päpste ein Ende setzte. Das neue, durch das Basler Konzil
(1431-1449) im Jahr 1439 veranlasste Schisma ist das letzte geblieben43.
Die Städte in Mittelalter und Neuzeit
Literatur:
Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart 1988: Ulmer.
Haase, Carl (Hrsg.): Die Stadt des Mittelalters, 3 Bände, Band 2: Recht und Verfassung, Darmstadt 1972:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch
das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in
einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, das zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern
besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, von denen meist
41
Werminghoff, S. 34.
Werminghoff, S. 196.
43
Werminghoff, S. 207.
42
39
das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht
bezeichnet44.
Die Bedeutung des deutschen Stadtrechts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
rechtfertigt eine Hervorhebung der deutschen Stadtrechtstradition. Das deutsche Stadtrecht
verschaffte den Städten im internationalen Vergleich besondere städtische Autonomie. Es
stand im Mittelalter im Zusammenhang mit der deutschen Ostsiedlung und war nicht zuletzt
für Stadt(neu)gründungen im osteuropäischen Raum vorbildlich.
Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert. Durch sie wurden nicht nur
Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert. Oft
wurde das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig von anderen rezipiert; so die Stadtrechte von Soest (dem ersten im deutschen Raum nachweislich aufgezeichneten Stadtrecht),
Dortmund, Münster, Minden und anderen westfälischen Städten, ganz besonders aber die
Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln. Die Gemeinschaft der Städte, die das Recht
einer Stadt übernommen bzw. durch den Stadtherrn übertragen erhalten hatten, wird als deren Stadtrechtsfamilie bezeichnet.
Das Lübische Stadtrecht wurde 1160 aus dem Soester Recht abgeleitet. Es gewann – bedingt
durch die Vormachtstellung von Lübeck in der Hanse – die Küstenstriche von Schleswig bis zu
den östlichsten deutschen Ansiedlungen an der Ostsee.
Das Magdeburger Recht verbreitete sich in den Binnenlanden bis nach Böhmen, Schlesien, die
heutige Slowakei (u. a. in die Zips) und Polen hinein und als Kulmer Recht über das Deutschordensland Preußen. In Polen war das Magdeburger Stadtrecht das allgemein verbindliche.
Aus dem Magdeburger Recht leitete sich das Brandenburger Stadtrecht in der Mark Brandenburg, in Pommern und im südlichen Mecklenburg ab.
Das Stadtrecht spielte eine wichtige Rolle bei der deutschen Ostsiedlung im Mittelalter: Kolonisten wurden unter der Voraussetzung angeworben (oder siedelten eigenständig), dass sie in
den von ihnen gegründeten Orten ihr eigenes Recht behalten konnten. Das Stadtrecht war
zunächst im Kern ein Marktrecht, ergänzt durch städtische Gerichtsbarkeit und Befestigungsrecht. Erst später wurden die Stadtrechte auch von Städten übernommen, deren Bevölkerung
nicht deutschsprachig (Ostpolen, Litauen, westliches Russland) oder nicht mehr deutschsprachig war (Böhmen, Mähren u. ä.).
Vom heutigen Standpunkt aus ist bemerkenswert, dass eine geschlossene Ansiedlung durchaus in verschiedene Stadtrechtsgebiete aufgeteilt sein konnte. Zahlreiche heutige deutsche
Städte sind aus solchen Ansiedlungen entstanden, die im Rechtssinne ursprünglich mehrere
Städte umfassten (z. B. Hildesheim, Braunschweig, Kassel).
Die Übernahme eines Stadtrechts bedeutete in der Regel die Anerkennung der abgebenden
Stadt als Rechtsvorort; z. B. war Magdeburg Rechtsvorort für die Städte mit Magdeburger
Recht. Der dortige Schöffenstuhl entschied damit über Rechtsunklarheiten in den mit dem
Magdeburger Recht beliehenen Städten. So ist es auch zu erklären, dass bestimmte Stadtrechte unter verschiedenen Namen bekannt sind, obwohl sie ursprünglich aus derselben
Quelle stammen: Der Name kennzeichnet dann nicht die ursprüngliche Rechtsherkunft, sondern den anerkannten Rechtsvorort45.
Der Bürgerbegriff des Spätmittelalters ist ein klar definierter, normativer Begriff. Bürger war,
wer den Gesamtschwur der versammelten Bürgergemeinde anläßlich der Ratsumsetzung mitleistete. Bürger wurde, wer die Voraussetzungen der Bürgerrechtsaufnahme erfüllte, vom
44
45
http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht
40
Vertreter des Stadtherrn oder vom Rat zum Bürgerrecht zugelassen wurde, den Einzelbürgereid des Neubürgers ablegte und in die Neubürgerliste aufgenommen wurde. … Die Bezeichnung „Bürger“ war zunächst vielfach dem Kreis der „Besten“ oder „Weisesten“ , der ratsfähigen Schicht, vorbehalten46.
Die Begriffe „Reichsstadt“ und „Territorialstadt“ (Landstadt) geben die Zugehörigkeit von
Städten zu den übergreifenden Herrschafts- und Ordnungssystemen Reich und Territorium
(Land) wieder. Verfassungsgeschichtlich grundlegend ist für die Stadt jedoch die unmittelbare
Beziehung zu ihrem Stadtherrn. Im Falle der Reichsstadt ist der König (Kaiser) der Stadtherr,
im Falle der Territorialstadt kann es ein weltlicher oder geistlicher Herr oder eine geistliche
Korporation sein. Die Freien Städte zeichnen sich dadurch aus, das sie sich als ehemalige Bischofsstädte weitgehend der Herrschaft ihres bischöflichen Stadtherrn entzogen haben und
im Hinblick darauf frei sind. Da sie der königlichen Oberhoheit unterstehen und den allgemeinen Rechts- und Friedensschutz des Königs genießen, können sie insoweit den Reichsstädte
zugeordnet werden. … Der Ausdruck „freie Reichsstadt“ kommt im Spätmittelalter in der Regel
nicht vor. Wenn ihn etwa die Stadt Basel am Ausgang des 15. Jahrhunderts gebraucht, so ist
die Freie Stadt damit gemeint47.
Neben dem Stadtherrn übt der Rat in der Stadt die Herrschaft aus. Die Kompetenzen des Rats
erweitern sich mit der Übernahme stadtherrlicher Ämter und Befugnisse in den ursprünglichen Herrschaftsbereich des Stadtherrn hinein, doch tritt der Rat nicht an die Stelle des Stadtherrn. Seine autogene, nicht vom Stadtherrn hergeleitete Legitimation bezieht der Rat aus
dem genossenschaftlichen Gemeindegedanken.
In den Reichsstädten wird die obrigkeitliche Herrschaftsgewalt des Rats von der Stadtherrschaft des Königs und den Bindungen an König und Reich hergeleitet48.
Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe wurden Änderungen der Stadtrechte notwendig. So entstanden im Lauf des 15., 16. und 17. Jahrhunderts
an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, sogenannte „Reformationen“, wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt wurde, in Hamburg z. B. unter Bürgermeister Hermann Langenbeck. Zuletzt mussten die alten Stadtrechte
zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste
der Autorität der Landesherren weichen.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden auch fast alle bis dahin 51 reichsfreien
Städte mediatisiert, also einer staatlichen Herrschaft unterstellt. Bei den übrig bleibenden
freien Städten Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck wandelte sich das Stadtrecht mit der
durch den Fortfall des Reiches gewonnenen völkerrechtlichen Souveränität in eigenstaatliches
Recht um. Nur für das Familien- und Erbrecht blieben einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis zum Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 erhalten49.
Soester Stadtrecht
Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete Stadtrecht.
46
Isemann, S. 93
Isemann, S. 107
48
Isemann, S. 131.
49
http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht
47
41
Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut sowie der alten Schrae. Vermutlich
geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es
wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z. B. von Korbach. Insgesamt war das
Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im norddeutschen Raum.
Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das unter
anderem von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester
Stadtrecht, in modifizierter Form, als Lübisches Recht weithin in den Ostseeraum ausstrahlte.
Eine weitere, wenn auch kleinere Stadtrechtsfamilie entwickelte sich aus der Verleihung des
Soester Rechts an Lippstadt im 13. Jahrhundert als Lippisches Stadtrecht50.
Lippisches Stadtrecht
Als Lippisches Stadtrecht galt ab dem 13. Jahrhundert ein Stadtrecht nach dem Vorbild Lippstadts, Lemgos oder Soests im Land Lippe. Es verbreitete sich vor allem innerhalb der Hansestädte.
Lippstädter Stadtrecht entstand unter dem Einfluss der Rechte und Privilegien Soests. Das Lippstädter Stadtrecht seinerseits wurde für Lemgo (1245), Detmold (1263) und Rheda (1355)
übernommen, außerhalb Lippes z. B. auf Hamm (1225) übertragen, vgl. Hammer Stadtrecht.
Das Stadtrecht Lemgos wurde beispielsweise Blomberg verliehen.
Das auf der Schrae verzeichnete Soester Stadtrecht wurde auch für Lübeck übernommen. Aus
dem Lübecker Stadtrecht ging die Lübische Stadtrechtsfamilie hervor51.
Hammer Stadtrecht
Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I.
von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde
führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf
das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die Urkunde von
einigen Historikern für eine Fälschung gehalten. Mögliche Folge dieser Annahme ist, dass
Hamm nicht, wie allgemein angenommen, von Anfang an über Stadtrechte verfügte, sondern
sich diese erst später auf der Basis betrügerischer Machenschaften erschlichen hat. Diese Darstellung darf inzwischen als widerlegt gelten, da der Enkel des Stadtgründers, Graf Eberhard I.
von der Mark, das Hammer Stadtrecht 1279 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urkunde von 1213 bestätigt hat. Ein Irrtum oder eine Täuschung des Grafen über eine dermaßen
wichtige Angelegenheit ist dabei so gut wie ausgeschlossen.
Die Urkunde von 1213 enthält eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften des Lippstädter
Rechts, das die ersten Besiedler mit Erlaubnis des Grafen Adolf von der Mark als Stadtrecht
gewählt haben sollen. Die Normen der beiden Urkunden tendieren zwar im Grundsatz in die
gleiche Richtung, in ihrer konkreten Fassung weichen sie aber teilweise auf bemerkenswerte
Weise voneinander ab. Auch die Reihenfolge der Normen ist eine andere. Außerdem finden
sich in beiden Stadtrechten Bestimmungen, die im jeweils anderen Stadtrecht überhaupt nicht
vorkommen. Von den sechzehn Artikeln des Lippstädter Rechts haben nur sieben eine Entsprechung in der märkischen Urkunde, während umgekehrt von den neun Artikeln des märkischen Rechts neun gar keinen Ursprung im Lippstädter Recht finden. Eine Gegenüberstellung
50
51
http://de.wikipedia.org/wiki/Soester_Stadtrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Lippisches_Stadtrecht
42
beider Urkunden ergibt somit, dass zwischen beiden Schriftstücken kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Allerdings gibt die märkische Urkunde selbst zu erkennen, dass es den Hammer Bürger frei
stand, vom ursprünglichen Recht abweichende Regelungen zu treffen, „etwas Besseres“ zu
wählen. Auch das Lippstädter Recht, das dem alten Soester Recht entnommen sein soll,
stimmt nicht exakt mit diesem überein. Somit ist damit auszugehen, dass die Vertreter der
Bürgerschaft dem Grafen Adolf als Gründer ihrer Stadt ihre Wünsche vorgetragen haben und
dabei von Experten für das Lippstädter Recht beraten worden sind. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die dann aufgezeichnete Urkunde.
Hinzu kommt, dass nach Overmann das Lippstädter Recht, auf das sich die Urkunde beruft,
erst nach ca. 1220 erstmals in schriftlicher Form vorlag. Er wertet auch dies als Zeichen dafür,
dass die Urkunde erst zu einem späteren Zeitpunkt gefertigt worden sei. Vor dem Hintergrund
von Philippis Ausführungen ist diese Schlussfolgerung möglich, aber nicht zwingend. Eine spätere Fertigung der Urkunde wäre nur dann zweifelsfrei nachgewiesen, wenn sie klaren und
wörtlichen Bezug auf ein nachweislich erst später niedergeschriebenes Schriftstück nehmen
würde. Das ist aber sichtlich nicht der Fall, da die Übereinstimmungen zwischen der märkischen Urkunde und der nach 1220 verfassten lippischen eher gering sind. Man könnte sich
genauso gut auf eine heute unbekannte frühere Fassung oder sogar auf mündliche Überlieferungen des Lippstädter Rechts gestützt haben52.
Lübisches Recht
Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene
Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck
selbst heißt „Lübeckisches Recht“.
Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das
Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte
Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen
mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Zeit der Wikinger und von der Gotländischen Genossenschaft
in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte.
Eine frühe Zusammenfassung als Kodex erfolgte 1294 auf Veranlassung des Lübecker Kanzlers
Albert von Bardewik. Im Auftrag des Lübecker Bürgermeisters Tidemann von Güstrow wurde
es 1348 von dem Domvikar Helmicus Thymmonis geschrieben und danach auch Tideman Güstrowscher Kodex genannt. Es wurde dann im Jahre 1586 revidiert und von Johann Balhorn als
Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals
in hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur
einmal durch den Kassarezess sowie den Bürgerrezess modifiziert und im Ansatz kodifiziert.
Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.
Gegen Entscheidungen von Städten mit Lübischem Recht war das Rechtsmittel an den Oberhof Lübeck als Appellationsinstanz gegeben.
Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands53.
52
53
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammer_Stadtrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Lübisches_Recht
43
Abbildung 1: Die stadtrechtliche Verflechtung Westfalens54
54
http://tinyurl.com/zcn5zdk
44
Magdeburger Recht
Das Magdeburger Recht ist eine Form des Stadtrechts, die ihren Ursprung in der Stadt Magdeburg hat und von dort aus erheblichen Einfluss auf das Stadtrecht in Ostmitteleuropa und
Osteuropa entfaltete, oft in seiner schlesischen und polnischen Variante, dem Neumarkter
Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete55.
Das allgemeine Stadtrecht hat seine Wurzeln in dem Gewohnheitsrecht der Kaufleute, in den
vom Grundherren verliehenen Privilegien und von der jeweiligen Gemeinschaft selbst beschlossenen Regeln („Willkür“). Innerhalb der Stadt wurde den Bürgern durch das Stadtrecht
die persönliche Freiheit, das Eigentumsrecht, die Unversehrtheit von Leib und Leben und die
geregelte wirtschaftliche Tätigkeit garantiert.
Die erste schriftliche Quelle für die Existenz des Magdeburger Stadtrechts ist das Privileg des
Erzbischofs Wichmann 1188, durch welches das städtische Gerichtsverfahren vereinfacht werden sollte. Eine solche Änderung setzt bereits existierendes Stadtrecht in Magdeburg logisch
voraus. 1294 kauften die Bürger Magdeburgs dem Erzbischof die Ämter des Schultheißen und
Burggrafen ab und konnten sie somit selbst besetzen. Der Erzbischof blieb zwar formal Gerichtsherr, da er aber die Ämter nur mit den von der Stadt bestimmten Personen besetzen
konnte, lag die Gerichtsbarkeit praktisch in städtischer Hand. Im selben Jahr bildete sich die
Aufgabentrennung von Rat und Schöffengericht aus, in der der Schöffenstuhl (Schöppenstuhl)
für die Rechtsprechung zuständig war, während der Rat für Verwaltung und Gesetzgebung
verantwortlich war. Ab diesem Zeitpunkt kann von dem Magdeburger Stadtrecht als „Magdeburger Recht“ in dem Sinne der unabhängigen Selbstverwaltung der Stadt gesprochen werden.
Regelungen des Magdeburger Stadtrechts
Besonderheiten der Prozessordnung
Eine wesentliche Neuerung des Magdeburger Rechts bestand in der Beseitigung der so genannten „Prozessgefahr“ direkt im ersten Paragrafen, durch die nun ausgeschlossen wurde,
dass ein Prozess allein aufgrund nicht korrekter Wortwahl im Prozess verloren ging. Diese Änderung stärkte das Vertrauen in das Gericht und begründete eine größere Rechtssicherheit.
Bei durchreisenden Kaufleuten kam das so genannte „Gastrecht“ zum Einsatz, das bestimmte,
dass in diesen Fällen die Streitfrage durch das Gericht innerhalb eines Tages gelöst werden
sollte. Diese Regelung des Prozessverfahren zeigt sehr deutlich, dass es sich beim Magdeburger Recht im Wesentlichen um ein Kaufmannsrecht handelt.
Kaufmannsrecht
In dem Bereich des Kaufmannsrechts regelte das Magdeburger Stadtrecht wirtschaftsrechtliche Fragen wie etwa Haftung für die Ware, die Rechnungslegungspflicht der Kaufleute, die
geordnete Buchführung, Fragen des Gesellschafterkapitals und des treuhänderischen Wirkens.
55
http://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Recht
45
Ehegüter- und Erbrecht
Grundsätzlich galt nach Magdeburger Stadtrecht der Ehemann als Vormund seiner Ehefrau.
Man nimmt heute an, dass dabei zwar eine Gütertrennung bestand, der Ehemann aber das
Vermögen der Frau verwaltete. Trotz der Vormundschaft des Ehemanns war das selbstständige Auftreten der Frau als Rechtsperson vor Gericht vorgesehen.
Strafrecht
Als wichtige Vorschriften im Strafrecht des Magdeburger Stadtrecht können die Abschaffung
der Sippenhaft angesehen werden, dass also bei Körperverletzung und Totschlag ausschließlich der Täter und nicht seine Familie zur Rechenschaft gezogen werden kann, die Aufwertung
der prozessualen Rechtsfindung und des Zeugenbeweises vor Gericht im Gegensatz zu Blutrache und Gottesurteil und die Aufhebung der Verjährung für Gewaltverbrechen.
Gerichtsverfassung
Mit der Urteilsfindung war in Magdeburg der so genannte „Schöppenstuhl“ betraut, der in der
Regel aus elf Schöffen bestand, die auf Lebenszeit mit dem Amt betraut waren und ihren Nachfolger selbst bestimmen konnten. Ab 1336 war eine gleichzeitige Mitgliedschaft in dem für die
Rechtsprechung verantwortlichen Schöffenkollegium und dem für die Gesetzgebung zuständigen Rat in Magdeburg untersagt. Neben der Funktion als Gerichtshof für Magdeburg kam
dem Schöffenstuhl auch hohe Bedeutung bei der Rechtsauslegung anderer Städte zu, die sich
nach Magdeburger Recht konstituiert hatten.
Ausbreitung des Magdeburger Rechts
Schon nach 1160, also noch vor der Herausbildung des Magdeburger Stadtrechts als Recht der
völligen Stadtselbstverwaltung, erhielt Stendal das Magdeburger Stadtrecht zugewidmet. Das
Magdeburger Recht wurde in der Folge vielen neu gegründeten Städten im „Neusiedelgebiet“
vom jeweiligen Stadtherren verliehen und wirkte teilweise sogar in die Gebiete westlich von
Magdeburg (im heutigen Niedersachsen) hinein. Vor allem aber breitete es sich im Zuge der
Siedlungsbewegung nach Osten aus: Mark Brandenburg, vereinzelt in Pommern, Preußen,
Thüringen, Sachsen, Schlesien, Böhmen, Mähren und der Lausitz.
Die bemerkenswerte Ausbreitung des Magdeburger Rechts nach Osteuropa ging Hand in Hand
mit der Ausbreitung des Sachsenspiegels als Quelle des Landrechts in Osteuropa. Wenn die
Quellen selbst von Deutschem Recht sprechen, ist hiermit immer das Magdeburger Stadtrecht
gemeint, das immer auch im Zusammenwirken mit dem Sachsenspiegel gesehen werden
muss. In Anlehnung an den Gebrauch in manchen Quellen bezeichnete es die frühere Forschung als ius teutonicum oder auch Deutsches Recht, mittlerweile scheint sich jedoch die
Bezeichnung „sächsisch-magdeburgisches Recht“ durchgesetzt zu haben. Im Zuge der Verbreitung in Osteuropa wurde der Sachsenspiegel in das Lateinische übersetzt (Versio Vratislaviensis zwischen 1272 und 1292) und auch an die jeweiligen Umstände angepasst (Livländischer
Spiegel Mitte 14 Jh.). Städte, die ein Magdeburger Stadtrecht erhielten, sind zum Beispiel Vilnius (1387) und Kaunas (1408) in Litauen, Kiew (1492–1497) oder Minsk. In Kiew existiert ein
Denkmal für das Magdeburger Recht.
46
Bedeutung des Magdeburger Rechts
Bedeutung des Magdeburger Rechts für die jüdische Bevölkerung
Das Magdeburger Recht galt nicht für die jüdische Bevölkerung, da sie allgemein nicht als Teil
der ursprünglichen städtischen Bevölkerung angesehen wurde. Als Ausnahme kann die litauische Stadt Troki angeführt werden, in der der jüdischen Bevölkerung das Magdeburger Recht
1444 als eigenständige Gruppe verliehen wurde, während es der christlichen Bevölkerung bereits zuvor zugewidmet worden war.
Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls und der Schöffensprüche für Städte Magdeburger Rechts
In den Fällen, in denen die Schöffenstühle in den mit Magdeburger Recht bewidmeten Städten
nicht in der Lage waren, ein Urteil zu finden, konnten sie beim Schöffenstuhl in Magdeburg
um Rechtsauskunft nachsuchen („Rechtszug nach Magdeburg“). Als so genannter „Oberhof“
hatte der Magdeburger Schöffenstuhl damit die Interpretationshoheit über das Recht und
übte so in der Rechtsausbildung bleibend gewaltigen Einfluss aus. Die Rechtsauskunft war jedoch meist kein Urteil, sondern eine Auskunft, die es den anfragenden Schöffen ermöglichen
sollte, ihr Urteil zu finden, allerdings sahen einzelne Stadtverfassungen auch das Magdeburger
Ergebnis als bindendes Urteil an.
Ende des Magdeburger Oberhofes
Während schon früh einzelne Herrscher versuchten, durch Installation eigener Oberhöfe die
überterritoriale Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls zu unterlaufen, war diesen Versuchen aber erst dann durchschlagender Erfolg beschieden, als sich Deutschland im Zuge der
Reformation konfessionell aufspaltete und daher etwa katholisch gebliebene Gebiete vom
Rechtszug nach Magdeburg abgeschnitten wurden. Das endgültige Aus für die Bedeutung
Magdeburgs als Oberhof bedeutete die Vernichtung der umfangreichen Spruchsammlung des
Schöffenstuhls während des Dreißigjährigen Krieges 1631. Mit dem Archiv und sozusagen der
„Rechtsbibliothek“ war dem Magdeburger Schöffenstuhl die Grundlage seiner Rechtsprechung verlustig gegangen und in der Folge ging er als Institution unter.
Ende des Magdeburger Rechts
In Polen verlor das Magdeburger Recht erst im Zuge der napoleonischen und josefinischen
Reformen (in Galizien) seine Gültigkeit und in der Ukraine verlor das sächsisch-magdeburger
Recht seine Gesetzeskraft erst mit dem Inkrafttreten der „Gesetzessammlung des Russischen
Kaiserreiches“ 1840 in der linksufrigen Ukraine und zwei Jahre später in der rechtsufrigen Ukraine. In Kiew galt das Magdeburger Recht bis 1834. Noch das lettische Zivilrecht von 1937
kann als vom sächsisch-magdeburgischen Recht beeinflusst angesehen werden56.
Kulmer Recht
Kulmer Recht bezeichnet in übergreifender Weise das mittelalterliche Recht der durch den
Deutschritterorden bestimmten Region Preußens. Es gründet sich auf zwei Rechtsdokumente:
•
•
56
die Kulmer Handfeste (1233, erneuert 1251),
das Rechtsbuch Alter Kulm (um 1394)
http://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Recht
47
Die Kulmer Handfeste war vom Deutschen Orden zuerst für seine Städte Kulm und Thorn ausgestellt worden, doch bildete sie das Muster der meisten Stadtrechtsverleihungsurkunden im
preußischen Ordensstaat, so dass ihr der Charakter eines Grundgesetzes zukommt. Das Dokument wurde am 28. Dezember 1233 vom 4. Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann
von Salza, erlassen. Die Originalurkunde ging wahrscheinlich bereits 1244 beim Überfall des
ostpommerschen Herzogs Swantopolk II. auf die Stadt Kulm verloren. Eine Neuausfertigung
der Handfeste mit leichten Veränderungen zu Gunsten des Deutschen Ordens wurde 1251
erstellt. Das Kulmer Recht war u. a. aus dem Magdeburger Recht sowie vorherigem Sächsischen Recht (Sachsenspiegel) entwickelt worden. In Danzig ersetzte der Orden das zuvor vom
polnischen König gewährte Magdeburger Recht durch Kulmer Recht. Das Kulmer Recht wurde
in ganz Preußen benutzt und in einzelnen Städten noch durch deren Willküren und Rechte
ergänzt. In Pomerellen wurde 1343 das Kulmer Recht ebenfalls eingeführt. Die Herzöge des
unabhängigen Masowiens (erst seit 1525 bei Polen) gründeten Städte nach Kulmer Recht, so
Czersk (Weichsel).
Der Alte Kulm wurde nicht vom Deutschen Orden geschaffen und von ihm nie offiziell anerkannt, wurde aber bis 1400 in allen größeren Städten des preußischen Ordensstaates rezipiert
und war seitdem im Gebrauch. Es ist ein seit den 1380er Jahren nach schlesischen Quellen
(Systematisches Breslauer Schöffenrecht) entwickeltes Rechtsbuch. Die Vulgatfassung lag spätestens 1394 vor (Entstehungsjahr der ältesten bekannten Handschrift). Die ursprünglichen
acht Bücher wurden neu gruppiert und auf fünf verteilt; im fünften Buch sind zusätzlich Stücke
aus dem Schwabenspiegel eingearbeitet.
Im 16. Jahrhundert erfolgte eine Revidierung und Glossierung des Alten Kulm, der nunmehr
Landesgesetz wurde. Weitere Überarbeitungen erfolgten im 17. und 18. Jahrhundert. Die
neue Fassung „Das Vollständige Culmische Recht“ wurde unter Mitarbeit von M. C. Hanow
1767 bei Joh. Fr. Bartels in Danzig gedruckt und verlegt57.
Reichskreise (Verwaltungsaufbau)
Die Reichskreise waren übergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches,
die mehrere Landesherrschaften umfassten – zunächst mit Ausnahme der Kurfürstentümer
und der habsburgischen Erblande. Sie wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians
I. geschaffen, um die Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment zu verbessern, und bestanden bis 180658.
Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde zur Durchführung der Reichsexekution gegen
Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine
Reichsexekutionsordnung geschaffen. Das Reich wurde dazu in sechs Kreise (ohne die Territorien der Kurfürsten) eingeteilt als Wahlbezirke für ein Drittel der Assessoren (Richter) am
Reichskammergericht. Auf dem Reichstag 1512 in Trier wurden die sechs Kreise als Mittel des
Reichsregiments errichtet. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde das Reichsregiment erneut bestätigt und auch die Territorien der Kurfürsten wurden als Reichskreise benannt (II § 1
bis 10 der Erklärung des Landfriedens)59.
57
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulmer_Recht
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis
59
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis
58
48
Die Kreise wurden ursprünglich nur mit Nummern versehen. Später erhielten sie Bezeichnungen, die ihrer geografischen Einteilung entsprachen. Die ersten sechs, im Jahr 1500 gebildeten
Kreise waren:
•
•
•
•
•
•
der Bayerische Reichskreis (ursprünglich Nummer 2)
der Fränkische Reichskreis (ursprünglich Nummer 1)
der Oberrheinische Reichskreis (ursprünglich Nummer 4)
der Sächsische Reichskreis (ursprünglich Nummer 6)
der Schwäbische Reichskreis (ursprünglich Nummer 3)
der (Niederrheinisch-)Westfälische Reichskreis (ursprünglich Nummer 5)
1512 kamen drei weitere dazu:
•
•
•
der Burgundische Reichskreis
der Kurrheinische Reichskreis
der Österreichische Reichskreis
1512 wurde zudem der sächsische Reichskreis aufgeteilt in:
•
•
den Niedersächsischen Reichskreis
den Obersächsischen Reichskreis
Außerdem existierten:
•
Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände
Mit der Schaffung der vier zusätzlichen Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die habsburgischen Erblande (Burgundischer und Österreichischer Reichskreis) und die Kurfürstentümer (Kurrheinischer und Obersächsischer Reichskreis) mit in die Kreisverfassung eingebunden. Der bisherige Sächsische Reichskreis trat einige Reichsstände an den neuen Obersächsischen Reichskreis ab und wurde hierdurch zum Niedersächsischen Reichskreis. Außerhalb der
Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Königreich und Kurfürstentum Böhmen
mit den zugehörigen Gebieten Schlesien, Lausitz und Mähren. Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Reichsritterschaft, die Lehensgebiete in Reichsitalien und einige Reichsherrschaften, wie z. B. Jever und die Bauernrepublik Dithmarschen60.
Die einzelnen Kreise waren zu keiner Zeit hinsichtlich ihrer Größe, ihrer politischen Bedeutung
oder wirtschaftlichen Macht homogene Gebilde. Dies ergab sich aus ihrer Zusammensetzung.
Jeder Kreis bestand aus einer anderen Zahl von Reichsständen, die selbst wiederum unterschiedliche Größen und damit Bedeutung hatten. So bestand 1532 zum Beispiel das Gebiet
des Burgundischen Reichskreises aus drei voneinander zum Teil weit getrennten Räumen,
aber vor allem aus dem Reichsstand „Herzogtum Burgund“ neben nur vier kleineren Grafschaften; im Österreichischen Kreis waren neben dem beherrschenden Erzherzogtum Österreich noch vier Bistümer (Hochstifte), zwei Balleien und vier kleinere Grafschaften zusammengefasst. Das Gegenstück bildeten der Fränkische Reichskreis mit drei Hochstiften, dem
Deutschmeister des Deutschen Ordens, zwei Prälaten (Klöstern), 12 Grafen und Herren sowie
60
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis
49
fünf Reichsstädten und der Schwäbische Reichskreis mit dem Herzogtum Württemberg, drei
Hochstiften, 36 Prälaten, 27 Grafen und Herren sowie 35 Reichsstädten.
Auch die politische Entwicklung bis 1806 machte sich bemerkbar. So verlor der Oberrheinische
Kreis durch die französische Expansionspolitik immer mehr Gebiete und Stände im Westen. In
anderen Kreisen übernahmen mächtige Stände die Gebiete und Rechte kleinerer Herrschaften
und waren oft in mehreren Kreisen gleichzeitig vertreten, so die Hohenzollern gleichzeitig im
Obersächsischen Kreis mit der Mark Brandenburg, im Niedersächsischen und im Niederrheinisch Westfälischen Kreis mit dem Herzogtum Kleve.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren sogar nichtdeutsche Fürsten in einigen Kreisen vertreten, so der König von Schweden mit Schwedisch-Pommern im Obersächsischen Kreis und mit
dem Herzogtum Bremen im Niedersächsischen Kreis oder der König von Dänemark mit Holstein im Niedersächsischen Kreis
Die ursprünglichen sechs Reichskreise dienten zuerst als Wahlbezirk für das Reichsregiment.
Später kamen die Aufgaben hinzu, die Urteile des Reichskammergerichts zu vollstrecken, die
Aufsicht über das Münzwesen zu führen sowie vor allem die Kontingente für die Reichsarmee
aufzustellen und zu unterhalten. Da für diese neuen Aufgaben das Reich flächendeckend in
Kreisen erfasst werden musste, wurden die vier neuen Reichskreise geschaffen. Vorher war
es nicht notwendig gewesen, die Kurfürstentümer und die habsburgischen Besitzungen einem
Kreis zuzuordnen, da sowohl die Kurfürsten als auch der stets habsburgische Kaiser immer im
Reichsregiment vertreten waren.
Diese Aufgaben vermochten die sechs bzw. später zehn Reichskreise aber erst allmählich zu
erfüllen. So wurde auf dem Reichstag von Worms im Jahre 1521 eine Landfriedensordnung
verabschiedet, die mit einer 1522 verabschiedeten Exekutionsordnung des Reichsregiments
die Reichskreise veranlasste, die notwendigen Voraussetzungen für die Wahrung des Landfriedens zu erfüllen. Hierzu zählten insbesondere Koordinierungs- und Leitungsfunktionen im
Heiligen Römischen Reich bei der Umsetzung der „guten Policey“, die seit dem Ende des 15.
Jahrhunderts zunehmenden Einfluss auf die Territorialpolitik der Kreisstände hatte.
Durch die allmähliche Zunahme der Aufgabenbereiche der Reichskreise waren diese ab Mitte
des 16. Jahrhunderts für die Grenzsicherung und durch mehrere Reichstagsbeschlüsse 1681
und 1682 für die Gestellung von Kontingenten zur Reichsarmee zuständig. So wurden die
Reichskreise quasi zur vorher nicht existenten Reichsexekutive, da sie für die Durchsetzung
und Kontrolle der von den Reichsorganen getroffenen Entscheidungen zuständig waren, und
fungierten als Selbstverwaltung der Kreisstände unabhängig vom Kaiser.
Nach Ansicht „zeitgenössischer Politikwissenschaftler“ waren die Hauptfunktionen des Kreises:
•
•
•
•
Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute
und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ (heute würde man es Heimatschutz und Polizeiordnung nennen) kam recht bald die „Kreisverteidigung nach außen“, die Landesverteidigung des Reiches.
Vollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“
Ermäßigung der Matrikularanlagen
Aufsicht über das Münzwesen
50
•
•
Beobachtung der Zölle
Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts
Die politische Bedeutung der Reichskreise blieb allerdings, vor allem im Osten des Reiches,
gegenüber den großen landesfürstlichen Territorien immer gering.
Wie die Zusammensetzung war die innere Organisation der Kreise unterschiedlich. Die im Folgenden beschriebenen Organe gab es nicht (immer) in allen Kreisen.
Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder
heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine
Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat.
Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das
Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im
Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog
von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit
den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus eine Art geschäftsführende Rolle, so
dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten.
Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (später auch Kreisobrist oder -oberst) und seine
Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Sicherung des Landfriedens und die Durchführung der Exekutionen war. Später kam die Führung der Kreistruppen
hinzu, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der
Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig.
Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt.
Zeitweise schlossen sich einige Reichskreise zu Kreisassoziationen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele zusammen. Diese geschah insbesondere in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg.
Den Höhepunkt ihrer Bedeutung erlangten diese Zusammenschlüsse während des Spanischen
Erbfolgekrieges.
51
Abbildung 2: Die 10 Reichskreise Mitte des 16. Jahrhunderts61
61
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskreis#/media/File:Map_of_the_Imperial_Circles_(1560)de.svg - Map of the Imperial Circles (1560)-en.svg: Sir Iain derivative work: Furfur (talk) (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Map_of_the_Imperial_Circles_(1560)-de.svg), „Map of the Imperial
Circles (1560)-de“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
52
Münzrecht, Münzordnung, Münzfuß
Münzrecht
Unter Münzrecht versteht man die Befugnis, Münzen prägen und in Umlauf bringen zu dürfen;
es schließt die Gestaltung der jeweiligen Münzen ein (Gepräge). Ein historischer Begriff hierfür
ist Münzregal - als Regalien wurden die Hoheitsrechte des Königs und später eines Landesherrn bezeichnet. Das Münzregal konnte sich nur dort herausbilden, wo einzelne Landesteile
neben der Zentralgewalt weitgehende Autonomie erlangten.
Die Münzhoheit ist wie folgt definiert:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Ausgabe von Münzen und Festsetzung des Zwangskurses, das ist der Befehl an jedermann,
die Münzen als Zahlungsmittel anzunehmen,
Verrufung, das heißt Außerkurssetzen im Umlauf befindlicher Münzen,
Bestimmung des Münzbildes,
Bestimmung der Münzeinheit,
Bestimmung des Währungsmetalls,
Bestimmung des Münzfußes, das ist die Festsetzung, wie viele Münzstücke aus einer ebenfalls bestimmten Gewichtseinheit des Währungsmetalls hergestellt werden sollen, sowie
Bestimmung des Feingehalts der Münzen,
Festsetzung der Münzstätten,
Erlass von Durchführungsbestimmungen,
Erlass von Strafbestimmungen gegen Zuwiderhandelnde.
Die Münzhoheit ist von der Währungshoheit zu unterscheiden. So ist auch nach Einführung
des Euro in einem Teil der Europäischen Union das Münzrecht bei den jeweiligen nationalen
Regierungen verblieben. In Deutschland steht es nach Art. 73 Nr. 4 GG allein dem Bund zu.
Ausgegeben werden die Münzen durch die Deutsche Bundesbank. Die gesetzliche Monopolstellung des Bundes bei der Ausprägung von Scheidemünzen, also unterwertig ausgeprägte
Münzen ist auch in § 7 des Münzgesetzes vom 8. Juli 1950 verankert, in dem es heißt: „Die
Scheidemünzen werden im Auftrage und für Rechnung des Bundes in den Münzstätten derjenigen Länder ausgeprägt, die sich dazu bereit erklären“.
In der Bundesrepublik werden Münzstätten in München, Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg und
Berlin betrieben. In den Umlauf gebracht werden ausschließlich Scheidemünzen, also Münzen, deren Herstellungskosten und deren Materialwert unterhalb des Ausgabe- bzw. Nennwerts liegen. Der daraus entstehende Gewinn, der sog. Schlagschatz, fließt dem Bundeshaushalt zu. Sog. Kurantmünzen, d. h. Münzen, deren Herstellungs- und Materialwert dem Ausgabewert entspricht, werden nicht mehr geprägt.
Der Münzhoheit untergeordnet war das Münzrecht, das nur das Recht beinhaltete, Münzen
zu prägen, manchmal auch, das Aussehen der Münzen zu bestimmen. Allerdings war der finanzielle Ertrag der wichtigste Teil des Münzregals, weshalb häufig der Münznutzen als Münzregal bezeichnet wird.
Nach der Reichsgründung 1871 behinderten acht unterschiedliche Landeswährungen den Zusammenschluss der Gliedstaaten im Deutschen Reich. Es existierten insgesamt acht Landeswährungen mit Taler, Vereinstaler, Konventionstaler, Kreuzer, Heller, Groschen, Silber-
53
groschen, Neugroschen, Gulden, Konventionsgulden, Schilling, Mark, Pfennig, Neu-Pfennig,
Franc, Centime, Bremer Goldtaler, Groten, Schwaren, Preußischer oder Graumannscher
Reichstaler, Kuranttaler, Friedrich d’or, die auf unterschiedlichen Gold- und Silbergehalten in
ihren Münzen fußten und den Handel erschwerten.
Abbildung 3: Münzgesetz vom 9.7.1873, RGBl. 233
Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde mit der Reichsgoldmünze der Goldgehalt der
neuen gemeinsamen Währung „Mark“ festgelegt und dieser durch das Münzgesetz vom 9. Juli
54
1873 auf alle Landeswährungen angewendet. Die Mark wurde zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet eingeführt.
Eine Änderung des Münzgesetzes datierte auf den 1. Juni 1909, mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Golddeckung jedoch ausgesetzt und bei Kriegsende 1918 endgültig abgeschafft. Die anfangs goldgedeckte Mark verkam wegen unleistbarer Reparationsleistungen der
Weimarer Republik während der Hyperinflation bis zum 15. November 1923 zur wertlosen
Papiermark.
Mit der Währungsreform von 1923 wurde die neue Währung Rentenmark auf Sachwerte, die
nach § 6 in Goldmark (entsprechend 1/2790 kg Gold) bemessen worden waren, gestützt. Am
30. August 1924 beschloss die Reichsregierung die Liquidation der Rentenbank zugunsten einer neuen Reichsbank, die neue Währung Reichsmark sollte wieder eine Golddeckung aufweisen (Münzgesetz 1924). De facto wurden nie auf Reichsmark lautende Goldmünzen gegossen
und die Rentenmark-Banknoten wurden im Dritten Reich nie dem allgemeinen Zahlungsverkehr entzogen.
Vielmehr wurden 1938 alle Reichsgoldmünzen für ungültig erklärt und eingezogen62.
Formell wurde das Münzgesetz von 1924 erst ungültig, als mit dem Währungsgesetz vom 20.
Juni 1948 (WiGBl. Beilage Nr. 5 S. 1) in den drei westlichen Besatzungszonen die Währungsreform zur Deutschen Mark vollzogen wurde63.
Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002) regelt u. a. die Annahmepflicht von
Eurogedenkmünzen und ergänzt damit die EG-Verordnung Nr. 974/98, nach der bis zu 50 Euromünzen akzeptiert werden müssen. Bei deutschen, auf Euro lautenden Gedenkmünzen
(Zehn-Euro-Gedenkmünzen), ist die Annahmepflicht auf 200 Euro je Zahlung begrenzt. Die
Zehn-Euro-Münzen sind also gesetzliches Zahlungsmittel, das gemäß § 2 MünzG angenommen
werden muss.
Das Verfälschen oder Herstellen von Münzen, die den Anschein erwecken, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein oder gewesen zu sein, wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann zu
einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. Zudem muss bei einer Verbreitung von Falschmünzen mit einem Strafverfahren nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB gerechnet werden.
Münzvereine
Ein Münzverein war ein Zusammenschluss verschiedener Inhaber des Münzrechts zur Vereinbarung und Kontrolle eines gemeinsamen Münzfußes. Münzvereine konstituieren sich häufig
durch einen Münzvertrag.
Die Entwicklung der ökonomischen Verhältnisse und entsprechender Handelsinteressen
machte im Spätmittelalter zunächst im Gebiet von Rhein, Mosel und Main und später im gesamten Heiligen Römischen Reich größere Territorien notwendig, in denen gleiche Münzen
akzeptiert wurden. Der für die Wahrung der Handelsinteressen notwendige Landfrieden erforderte neben den Münzvereinen auch die Bildung von Landfriedensbünden. Anfang des 16.
62
63
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich)
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich)
55
Jahrhunderts traten Reichsmünzordnungen und Landfriedenskreise an die Stelle der Münzvereine64.
Manche Münzstände versuchten, mit ihrer Münzprägung mehrere Währungsgebiete zu bedienen. So lavierte die Oberpfalz zwischen Bayern und Franken hin und her. Die Grafen von
Oettingen, so scheint es, prägten sogar separate Münzen mit Blick auf alle drei genannten
Währungsgebiete.
Ein konkretes Bemühen um größere Währungsgebiete ist in Verträgen zwischen mehreren
Münzständen greifbar, in denen eine gemeinsame Währung vereinbart und geschaffen
wurde, also (zunächst) der Münzfuß und (später) das Aussehen der Münzen vereinheitlicht
wurden. Solche Münzvereine sind insbesondere ein Charakteristikum der Entwicklung in Franken. Hier setzt die Reihe der Münzvereine mit einem Vertrag von 1362 für die Münzstätten
Amberg (für Oberpfalz), Miltenberg (für Mainz) und Lauf (für Kaiser Karl IV., reg. 1346-1378,
als Kaiser ab 1355) ein. In dieser Entwicklung ist auch das Münzgesetz König Wenzels (reg.
1376-1400) von 1390 zu sehen. Im Jahr 1407 wurde dann unter Führung König Ruprechts (reg.
1400-1410) der erste fränkische Münzverein geschlossen, der erstmals auch eine Vereinheitlichung im Aussehen brachte. Er vereinte schon die Partner, die dann das ganze 15. Jahrhundert hindurch ihre Münzprägung in zahlreichen weiteren Verträgen aufeinander abstimmten:
die Markgrafen von Brandenburg in ihren fränkischen Besitzungen, die Kurfürsten von der
Pfalz in der Oberpfalz und die Hochstifte Würzburg und Bamberg; später trat gelegentlich auch
die Reichsstadt Nürnberg hinzu. Sie konnten dieses System der fränkischen Münzkonventionen, die sich durch die Prägung von Groschenmünzen auszeichneten, bis ins frühe 16. Jahrhundert aufrecht erhalten65.
In den bayerischen Herzogtümern belegt der Vertrag vom 31. Oktober 1395 ein ähnliches Bemühen um Abstimmung der Münzprägung, was bis zur Krise der Schinderlingszeit (1459-1460)
auch funktionierte. Die Herzöge prägten allerdings ausschließlich ganze und halbe Pfennige,
zu denen bis 1409 die schwereren Regensburger Pfennige als eine Art Doppelpfennige hinzutraten66.
Ausgangspunkt: Goldene Bulle (1356)
In der Goldenen Bulle verzichtet das Reich unter Karl IV. (röm.-dt. König, König von Böhmen
und Italien, Kaiser, später auch Kurfürst von Brandenburg) auf zentrale Regelungsfunktionen
im Währungswesen. Das Zoll- und Münzregal gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und
Silbermünzen zu prägen. Nach und nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht.
Rheinischer Münzverein (gegr. 1386)
Der Rheinische Münzverein war ein im Spätmittelalter von den vier rheinischen Kurfürsten
Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht von der Pfalz gegründeter
Münzverein. Das Münzregal und damit das uneingeschränkte Münzrecht war 1356 für alle
Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden.
Diese leiteten daraus das Recht zum Prägen von Goldmünzen ab67.
64
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzverein
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
66
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
67
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein
65
56
Zunächst ließ der Rheinische Münzverein nur den Rheinische Goldgulden, später auch den silbernen Weißpfennig prägen. Der Goldgulden wurde bald überall im Heiligen Römischen Reich
als Handelsmünze akzeptiert und als Rechnungsmünze in Verträgen und Urkunden bis ins 17.
Jh. verwendet.
In der Vertragsurkunde des Rheinischen Münzvereins wurde das Gepräge des Guldens genau
vorgeschrieben: „Uff eyner Sytten sand Johannes bilde“ – „und uff der ander Sitten eynen Tripass, da en mitten sallen des herren wappen, in dess monczen der gulden geslagen wirdet, und
uff den dreien orttene sullen staen der ander dreyen herren wapen.“
Der erste Rheinische Münzverein wurde am 26. November 1385 bzw. 8. Juni 1386 gegründet.
Am 20. März 1419 kam zeitweise das Herzogtum Jülich hinzu. 1420 trat die Stadt Köln dem
Rheinischen Münzverein bei. Bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts folgten dem ersten
Rheinischen Münzverein weitere. Durch räumliche Verzahnung ihrer Territorien hatten die
rheinischen Fürsten gleiche handelspolitische Interessen und dadurch bedingt das Interesse
an einer gemeinsamen Währung.
1391 wurde der Verein erneuert und das Münzbild des Rheinischen Guldens verändert. Zu
Füßen Johannes des Täufers zeigte es nun einen kleinen Adler. Ab 1419 wurde an Stelle Johannes des Täufers der Heiligen Petrus in ganzer und halber Figur abgebildet, ab 1425 bzw.
1464 Jesus Christus. Auch den silbernen Weißpfennig ließen jetzt alle vier rheinischen Kurfürsten gemeinsam prägen. Die gemeinsame Münze wurde „mit dem tripas uf eine site gemunzet
werden und uf die ander siten mit einem tabernakel unde mit einem brustbilde von sancte
Peter“ geprägt. 20 Weißpfennige galten einen Goldgulden.
Nach 1300 ging die Periode des regionalen Pfennigs zu Ende. Der rheinische Raum öffnete sich
den neuen Entwicklungen im Geldwesen, die von Italien und Frankreich mit der Ausbringung
von Groschenmünzen im zwölffachen Wert des Pfennigs sowie von Goldmünzen im Wert eines Pfundes Denare ausgingen und im Laufe des 14. Jahrhunderts zu einem relativ stabilen
Gold/Silber-Doppel- oder Parallelwährungssystem führten68.
•
•
•
•
•
•
68
Gerhard Graab: „moneta nova“ Pfälzische Silbermünzen zur Zeit des Rheinischen Münzverein,
(Schriftenreihe der Numismatischen Gesellschaft, Bd. 51), Speyer 2011, ISBN 978-3-93472311-5.
Wolfgang Hess: Das rheinische Münzwesen im 14. Jahrhundert und die Entstehung des Kurrheinischen Münzvereins, in: Hans Patze (Hrsg.): Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1971, S. 257–323.
Bernhard Kirchgässner: Die Auswirkungen des Rheinischen Münzvereins im Gegenspiel von
Reich und Territorien Südwestdeutschlands und der angrenzenden Eidgenossenschaft, in:
Hans Patze (Hrsg.): Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1971, S.
225–256.
Hendrik Mäkeler: Münzpolitik der Kurfürsten. Der rheinische Münzverein, in: Ders.: Reichsmünzwesen im späten Mittelalter, Bd. 1: Das 14. Jahrhundert, Stuttgart 2010, S. 246–258.
Konrad Schneider: Rheinische Währung im Umbruch im 16. Jahrhundert und das Ende des
Rheinischen Münzvereins, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 39 (2013), S. 213–
244.
Arthur Suhle: Die Groschen- und Goldmünzprägung im 14. und 15. Jahrhundert. In: Deutsche
Münz- und Geldgeschichte von den Anfängen bis zum 15. Jahrhundert. Berlin 1974.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein
57
•
Karl Weisenstein: Das kurtrierische Münz- und Geldwesen vom Beginn des 14. bis zum Ende
des 16. Jahrhunderts. Auch ein Beitrag zur Geschichte des Rheinischen Münzvereins, (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Historische Hilfswissenschaften, Bd. 3), Koblenz 1995, ISBN
3-923708-08-4.
Rheinisch-hessischer Münzverein von 1572
Dem Ersten Rheinischen Münzverein folgte 1572 der Zweite, dessen Ende auch nicht lange
warten ließ69.
Die Teilnahme Hessens am kurrheinisch-hessischen Münzverein war wohl nur für eine bestimmte Dauer vorgesehen. Das Mitgliedsbegehren von Johann Kasimir wurde so lange verschleppt, bis sich die Kurpfalz dem Oberrheinischen Reichskreis anschloss. Mit Beginn der Kipper- und Wipperzeit 1621/22 haben sich die Problemlagen dann ohnehin grundlegende gewandelt70.
Wendischer Münzverein (1379–1572)
Als Wendischen Münzverein bezeichnet man den vertraglichen Zusammenschluss norddeutscher Hansestädte von 1379 bis ins 16. Jahrhundert zum Zweck einheitliche Münzregelungen.
Die daran beteiligten Städte waren hauptsächlich Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg und
zeitweilig Rostock, Stralsund sowie Hannover. Grundlage war die Lübische Mark, von der von
1506 bis 1530 als Staatsmark bezeichnete Münzen geschlagen wurden. Weiterhin wurden etliche Münznominale mit Teilwerten der Lübischen Mark geprägt:
•
•
•
Witten zu vier Pfennigen, Viertelwitten, Hohlpfennige,
Dreilinge, Sechslinge, Blafferte sowie
verschiedene Schillingmünzen.
Lüneburg prägte auch den so genannten Wendentaler, der ebenfalls Gültigkeit im Münzverein
besaß.
Gemeinsames Zeichen auf den Münzen war ein sechsstrahliger Stern in der Mitte eines Kreuzes. Dieses Zeichen wurde in der Folgezeit von vielen Städten in Mecklenburg, Pommern und
Holstein nachgeahmt, ohne dass diese dem Wendischen Münzverein angehörten.
Nach Erlass der Augsburger Reichsmünzordnung von 1566 und der Bildung des Niedersächsischen Reichskreises akzeptierten auch die im Wendischen Münzverein zusammengeschlossenen Städte die Talerwährung. Offizielles Zahlungsmittel bis in das 19. Jahrhundert war die
Lübecker Courantmark. Der Münztag vom 7. Februar 1569 war wahrscheinlich der letzte des
Wendischen Münzvereins. In den Kreisordnungen für das Münzwesen von 1568 und 1572
wurde nach den neuen Bestimmungen gemünzt, womit sich der Bund von selbst auflöste71.
69
Eichelmann, Wolfgang: Die rheinischen Münzvereine 1385-1583: 200 Jahre Geldwertstabilität an
Rhein und Main
70
Eichelmann, Wolfgang: Hessische Münzen und Medaillen: Gedanken und Betrachtungen zu Münzen und Medaillen des Hauses Brabant, S. 33.
71
https://de.wikipedia.org/wiki/Wendischer_Münzverein
58
Fränkischer Münzverein (= Alzeyer Münzeinigung) (1407)
Nach einer Reihe wohl eher erfolgloser Münzgesetze (1385, 1390) und Münzverträge (1395)
gegen die fränkische Münznot wird 1407 der fränkische Münzverein geschlossen. Kellner
(1957, S. 121)72 spricht von der Alzeier Münzeinigung vom 12. Dezember 1407. Unter Führung
König Ruprechts stimmen die Markgrafen von Brandenburg (in ihren fränkischen Besitzungen), die Kurfürsten von der Pfalz (in ihren oberpfälzischen Besitzungen) sowie die Hochstifte
Würzburg und Bamberg ihre Münzprägungen aufeinander ab. Der Verein, zu dem gelegentlich
auch die Reichsstadt Nürnberg gehört, ist durch das gesamte 15. Jahrhundert hindurch aktiv.
Schwäbischer Münzbund (gegr. 1423)
Schon im Jahr 1404 kam es zu einer Münzvereinbarung zwischen Württemberg und den Bodenseestädten, nach der Schillinge im Wert von 1/25 des (rheinischen) Goldguldens und Heller
geschlagen wurden. Der bedeutendere Schwäbische Münzverein wurde aber erst 1423 durch
einen Riedlinger Vertrag zwischen den Bodenseestädten, den württembergischen Städten
und den Grafen von Württemberg begründet Später gehörten diesem Münzverein auch
Ravensburg, Biberach und schweizerische Städte an. Neben Schillingen und Hellern wurden
nun auch die einseitigen Hörnleinspfennige zu zwei Hellern geprägt. Außerdem kam es 1475
zur ersten Gemeinschaftsprägung mit Baden: In Tübingen wurden Schillinge geprägt, die auf
der einen Seite das Wappen von Baden und auf der anderen Seite das württembergische Wappen zeigen. Im Jahr 1495 wurde Württemberg zum Herzogtum erhoben und führte seitdem
die Turmfahne im Wappen. Der Schwäbische Münzbund hatte bis ins beginnende 16. Jh. Bestand73.
Mainz-Pfälzer-Pfennigverein (gegr. 1424)
Der Mainz–Pfälzer–Pfennigverein war ein 1424 gegründeter Münzverein am Mittelrhein. Mitglieder waren die Kurfürsten von Mainz und Trier, die auch Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren, die pfälzischen Nebenlinien Pfalz-Simmern und Pfalz-Mosbach, das Bistum
Speyer und die Grafschaft Wertheim.
Als Handelsmünze wurde ein Goldgulden (3,5 Gramm schwer) mit einem Feingehalt von zunächst 23, später 19 Karat geprägt; d. h. aus einer Kölnischen Mark wurden zunächst 66 später
76 Gulden geschlagen. Als silberne Groschenmünze für den täglichen Gebrauch wurde der
Weißpfennig (2,24 Gramm schwer) geprägt; d.h. aus einer Kölnischen Mark (12 ½ lötiges Silber) wurden 96 Weißpfennige geschlagen. 20 Weißpfennige galten einem Goldgulden74.
Rappenmünzbund (14.-16. Jh.)
Der Rappenmünzbund wurde am 14. März 1377 das erste Mal unter diesem Namen erwähnt.
Er war zunächst nur für 15 Jahre gegründet. Die Städte Zürich und Basel – vertreten durch den
Basler Bischof und dem österreichischen Herzog in Basel – schufen einen einheitlicheren
Münzgeltungsraum; Sinn war die Vereinheitlichung der so genannte Münze. Mitte des
14. Jahrhunderts gehörten dem Rappenmünzbund etwa achtzig Teilnehmer (z. B. Städte, aber
nicht nur) vom Oberrhein, der Nordwestschweiz und Vorderösterreichs an. Neben dem Pfennig, dem Groschen und anderen Münzsorten gehörte auch der Rappen zu den Münzen, der
72
Kellner, H.-J., Die Münzen der freien Reichsstadt Nürnberg, Selbstverlag, 1957
https://www.reppa.de/lexikon/schwaebischer-muenzbund
74
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Pfälzer-Pfennigverein
73
59
bis heute noch das Kleingeld der Schweiz bildet. Man schuf drei Münzkreise mit eigener Währung. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der fehlenden Konvention75.
Man erkannte diesen Fehler und schuf am 14. September 1387 ein neues Gebiet der „Einheitsmünze“. Hierzu gehörten etwa 70 Mitglieder. Gebiete wie Schaffhausen, Colmar, Zürich, Basel, Bern, Neuenburg (Nienburg), einschließlich ihres Umlandes waren involviert. Die gemeinsame Pfennigmünze hatte etwa 0,15 Gramm Silberfeingewicht. Um dem Münzwert zu erhalten, wurden Mitglieder und Gebietsgröße schnell auf einen kleineren Rappenmünzbund am
24. Februar 1403 reduziert. Die deklarierte Bundesmünze, der Rappenpfennig, sollte aus der
10 2/4 lötigen Mark Pfennige geschlagen werden. Mit dem Feingehalt von 0,23 Gramm Feinsilber nannte man die Münze einen Zweiling. Die erst eckigen Münzen sollten aus Sicherheitsgründen rund und mit Perlenrand, also Riffel, geschlagen werden.
Ab 1425 wurde der Straßburger Pfennig nachgeahmt. Als Prägung war beispielsweise für Basel
der Baselstab im Wappenschild, Freiburg mit Adlerkopf und Colmar mit einem Morgenstern
im Schild. Den Typus für die Rappen behielt man etwa 150 Jahre bei. Die Schweiz hat den
Rappen bis heute erhalten (seit 1850 gehen 100 Rappen auf einen 1 Schweizer Franken).
Der Tagungsort war Neuenburg. Jedes Mitglied versuchte, sich durch Sonderverträge besser
zu stellen. Herzog Leopold von Österreich versuchte 1399 die Ausgabe von Schillingen beizubehalten. 1425 wurde der Plappart, eine groschenähnliche Münze, ausgegeben. Vertreter von
Basel führten 1462 den sog. Vierer ein. 1542 erhielt man das Münzrecht für die Talerprägung.
Die schon am 24. März 1533 beschlossene Ausgabe des Batzens war vergeblich bekämpft worden. Ein Batzen sollte 10 Rappen mit 20 Stäbler haben.
Nach dem 3. März 1564 hatte sich der Rappenmünzbund der Reichsmünzordnung von 1559
unterstellt und endgültig nach fast 200 Jahren aufgelöst. Anfang des 16. Jahrhunderts wehrte
sich der Rappenmünzbund erfolglos gegen den neu aufgekommenen Batzen, der bald zu einer
wichtigen neuen Münze auch in der Schweiz wurde, bis die Eidgenossenschaft im Jahre 1850
zur aus Frankreich entlehnten Frankenwährung überging und den Rappen erneut belebte.
Letztmaliges Treffen der Mitglieder des Rappenmünzbundes fand in Colmar am 11. September
1584 statt. Die Kündigung von Silberabbau für den Bund war das eigentliche Ende 76.
(Niedersächsischer) Münzverein von 1555
Die neue Münzordnung missfällt den Ständen in Ober- und Niedersachsen, weil ihre Talermünze nur auf 22 Groschen oder 68 Kreuzer geschätzt wird, denn sie bringen mehr als 8 ½
Goldgulden, nämlich 10 (Silber-) Gulden 12 Kreuzer je feine Kölner Mark aus. Daher vereinbaren in Niedersachsen die Herzöge Heinrich, Erich und Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Domkapitel zu Halberstadt und den Städten Hildesheim, Göttingen, Hannover,
Einbeck, Northeim und Hameln 1555 einen besonderen Münzverein77 und setzen.
75
https://de.wikipedia.org/wiki/Rappenmünzbund
https://de.wikipedia.org/wiki/Rappenmünzbund
77
Weygand: Gründliche Nachricht von dem Münzwesen insgemein, insbesonder aber von dem deutschen Münzwesen ... Helmstedt 1741 - ttps://tinyurl.com/yc3uvp6l
76
60
•
•
1 Taler = 32 Mariengroschen = 24 Silbergroschen
1 Mariengroschen = ¾ Silbergroschen = 12 Goslarer Scherfe
Gleichzeitig und im Widerspruch dazu wird bei der Angabe in Meißner Pfennig wie folgt gerechnet
•
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•
•
1 (Silber-) Gulden = 30 Mariengroschen = 20 Silbergroschen
1 Mariengroschen = ⅔ Silbergroschen = 8 Meißner Pfennig
1 Taler = 36 Mariengroschen
1 Taler = 1 ⅕ (Silber-) Gulden (Das ist konsistent zur Reichsmünzordnung)
Deutscher Münzverein (1838–1872)
Nach der Begründung des Deutschen Zollvereins von 1833, der die Zollschranken zwischen
den meisten deutschen Bundesstaaten beseitigte, dem aber gerade auf niedersächsischem
Gebiet Hannover und Braunschweig als Mitglieder des „Steuervereins“ sowie die Hansestädte
nicht beigetreten waren, wuchs das Bedürfnis nach einer einheitlichen deutschen Münze erneut. Es bedeutete einen weiteren Schritt auf diesem Weg, als sich 1837 die süddeutschen
Länder unter Einschluss von Nassau und Hessen-Darmstadt zur Münchener Münzvereinigung
zusammentaten und beschlossen, fortan ganze und halbe Gulden aus 900 feinem Silber zu
einem 24 ½ Guldenfuß zu prägen, der sich dem preußischen erheblich näherte. Diesem Abkommen folgte schon am 30. Juni 1838 der sehr viel bedeutsamere Abschluss des Deutschen
Münzvereins, zu dem sich Preußen, die süddeutschen und zahlreiche mitteldeutsche Bundesstaaten mit der Freien Stadt Frankfurt zusammenfanden, und zwar auf der Grundlage des
preußischen 14-Talerfußes, der nunmehr fast 100 Jahre nach seiner Einführung durch Friedrich dem Großen noch seine Überlegenheit bewies. Als oberste Münzeinheit für alle Mitglieder und als „Vereinsmünze“ galt der Doppeltaler = 3 ½ süddeutsche Gulden zu 7 Stück aus der
feinen kölnischen Mark = 33,4 g, ausgebracht aus 900 feinem Silber. In Nord- und Mitteldeutschland wurden nun mehr nach preußischem Vorbild Taler = 1 ¾ Gulden, XIV EINE FEINE
MARK geprägt sowie Scheidemünzen nach der Groschenrechnung, in Preußen seit 1842 neben den ganzen und halben Silbergroschen auch 2 ½ Silbergroschen als Ersatz für die 1/12
Taler. Die süddeutschen Länder behielten neben der Vereinsmünze ihre Doppelgulden und
Gulden sowie die Kreuzer- und Hellerrechnung bei. Eine absolute Münzeinheit war als auch
jetzt noch keineswegs erreicht. Nur in Preußen wurde jetzt für die gesamte Monarchie von
Königsberg bis Cleve und Düsseldorf einheitlich geprägt78.
Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Bremen waren dem Deutschen Münzverein nicht
beigetreten. Praktisch aber hatte Hannover bereits 1834 den preußischen Münzfuß angenommen und seitdem Taler zu 14 Stück aus der feinen Mark geprägt, 1854 dann auch
2-Taler Vereinsmünze. Man blieb aber bei der alten Einteilung des Talers in 24 Groschen
zu je 12 Pfennig. Geprägt wurden weiterhin die bisherigen Nominale, 10-, 5- und 2 1/2Taler in Gold, 1/6- und 1/12-Taler, jetzt also zu 84 bzw. 168 Stück aus der feinen Mark,
1/24-Taler, 6 Pfennige oder 1/48-Taler, 4 Pfennige sowie in Kupfer 1- und 2-Pfennige. In
Clausthal ist aber noch 1839 ein 2/3-Taler „NACH DEM LEIPZIGER FUSS" geprägt worden.
Als letzte Ausläufer der Harzer Ausbeutegepräge erschienen 1839 und 1852-55 Clausthaler
78
Jesse, Niedersachsen 105 ff - https://dx.doi.org/10.24355/dbbs.084-201801231414
61
„Bergsegen" -Taler, von denen auch Goldabschläge bekannt sind. Auch einige Gedenktaler
sind noch geprägt worden, so unter König Ernst August (1837-51) 1843 auf die Vermählung
des Kronprinzen Georg sowie 1853 und 1854 auf königliche Münzbesuche, alle nach
dem Konventionsfuß.
Braunschweig folgte dem Beispiel Hannovers 1837 mit Talern nach dem 14-Talerfuß und
prägte seit 1842 auch die Vereinsmünze zu 2 Talern mit der Randschrift CONVENTION
VOM 30. JULY 1838, als Scheidemünzen nur noch 4-Gutegroschen = 1/6 Taler zu LXXXIV
EINE FEINE MARK, endlich 1846 auch 1/24-Taler. Als Gedenkmünze wurde 1856 der
Doppeltaler auf das 25 jährige Regierungsjubiläum Herzog Wilhelms ebenfalls nach dem
Vereinsfuß geprägt, wie in der Randschrift: 2 TH. 3 1/2 G. VII E. F. MARK VEREINSMÜNZE
zum Ausdruck kommt.
Oldenburg hatte ebenfalls schon 1840 einen Doppeltaler (Großherzog Friedrich August
1829-53) mit der Randschrift CONVENTION usw. geprägt und schloss sich auch offiziell dem
Deutschen Münzverein an mit der Prägung von Talern und 1/6-Talern. Beibehalten aber
wurde die Einteilung des Talers in 72 Grote zu je 12 Schwaren und demgemäß Stücke
zu 4, 3 und 1 Grote sowie in Kupfer halbe und viertel Grote geprägt. Dagegen blieb Bremen
bei seinem „ Taler Gold" und ließ als Kurantmünzen 1840-46 in einer Privatprägeanstalt Nominale zu 36 Grote = 1/2 Taler Gold, 12, 6 und 1 Grote (nur 1840), in Kupfer halbe Grote zu
2 1/2 Schwaren herstellen.
Inzwischen hatten 1853 neue Verhandlungen über die Münzfrage eingesetzt, und zwar
jetzt unter Teilnahme von Österreich. Sie haben am 24. Januar 1857 in Wien zum Abschluss
des Deutsch-Österreichischen Münzvereins geführt, dem nunmehr sämtliche deutschen
Bundesstaaten außer den Hansestädten, Mecklenburg und Holstein beitraten. Die bisherigen Vereinsmünzen zu 2 und 1 Taler blieben die gleichen, und auch am Münzfuß wurde
nichts geändert. Wohl aber wurde jetzt die alte kölnische Mark als Gewichtseinheit aufgegeben und dafür das Zollpfund zu 500 g eingeführt. Aus dem Pfund fein wurden also
nun 30 Taler oder 15 Doppeltaler geprägt, wie es in den entsprechenden Aufschriften
zum Ausdruck kommt. Der Münzfuß von 1857 war demnach für die Doppeltaler 13 1/2 Stück
aus 900 feinem Silber = 37,03 (33,23 g), für die Taler 27 Stück = 18,51 (16,6) und für
die 1/6-Taler 93,6 Stück 520 fein= 5,34 (2,77) g. Als Goldmünze des neuen Münzvereins
war die Krone zu 50 Stück aus dem Pfund fein = 10 g fein vorgesehen, aber ihre Prägung
den Mitgliedern freigestellt. In Süddeutschland blieben die Doppelgulden, Gulden und
Halbgulden wie die Kreuzerrechnung bestehen, im Norden die Silbergroschen, während
Sachsen seinen Taler in 30 Neugroschen einteilte. Man trennte sich überall ungern von
den landesüblichen Besonderheiten, und vor allem hat das Dezimalsystem sich noch nirgends völlig durchsetzen können.
Immerhin war jetzt für Niedersachsen bis auf Bremen die Münzeinheit hergestellt.
Hannover unter Georg V. (1851-66) hat bis zur Eingliederung in Preußen nach dem Krieg
von 1866 seit 1857 ganze und halbe Goldkronen geprägt, aber daneben auch seine 10, 5- und 2 1 /2-Taler Gold weitergeprägt, ferner Vereinstaler, darunter die Gedenktaler von
1865 auf die Schlacht bei Waterloo von 1SH mit Wappen und Schrift sowie auf die Feier der
50jährigen Zugehörigkeit Ostfrieslands zu Hannover in zwei verschiedenen Geprägen mit
Wappen und Aufschrift oder mit der Darstellung des „Upstallbooms“ und der Us. EALA
FRYA FRESENA. Die talerförmige Gedenkmünze auf das 4. Deutsche Bundesschießen in
Hannover 1872 hat keinen Geldcharakter gehabt. An kleineren Nominalen wurden geprägt:
1/6- und 1/12-Taler und bis 1856 noch 1 /24-Taler, die aber bereits 1858 durch ganze und
halbe Groschen nach preußischem Vorbild ersetzt wurden. An Kupfermünzen gab es
62
weiter 2- und 1-Pfennige. Ebenso erschienen in Braunschweig eine Goldkrone 1859, Taler
seit 1858, zuletzt 1871. Groschen zu 30 auf den Taler 1857160 sowie in Kupfer 2- und
1-Pfennige 1859/60. Die Münze in Braunschweig war 1859 geschlossen worden, und die
letzten Münzen sind seitdem in Hannover geprägt worden . Auch in Oldenburg finden wir
nach 1857 Vereinstaler, 2 1/2-, 1- und 1 /2-Groschen, in Kupfer aber auch noch 3-Schwaren
und Schwaren von 1858-1869. - Schaumburg-Lippe prägte 1857 einen Gedenk-Doppeltaler auf
das 50jährige Regierungsjubiläum des Fürsten Georg Wilhelm, 1/12-Taler, ganze und halbe
Silbergroschen sowie kupferne 4-, 3-, 2- und 1-Pfennige 1858. Bremen prägte weiter
seine „Taler Gold" 1863, 1865 und zuletzt 1871, und zwar als Gedenktaler auf die Jubelfeier
der Befreiungskriege, auf das 2. Deutsche Bundesschießen und endlich den Siegestaler nach
dem deutsch-französischen Kriege 1871. An Kurantmünzen sind in Bremen bis 1864 Werte
zu 36 Grote = 1/2 Taler Gold, 12 Grote bis 1860, laut Aufschrift „11 L(ot) 15 Gr(än)" fein,
6 Grote „7 L. 16 Gr.", zuletzt 1861 sowie kupferne 2 1/2- und 1-Schwaren geprägt worden.
Der Gedenktaler auf die neue Börse von 1864 ist keine Münze.
Über die Gepräge der 1. Hälfte des 19. Jh. ist wenig zu sagen. Sie werden immer einförmiger.
Auf den größeren Münzsorten wird der bloße Kopf des Landesherren mit schrägem
Halsabschnitt die Regel, auf den kleineren das Wappen, in Hannover und Braunschweig
das springende Pferd, dazu Wertaufschriften im Felde oder im Kranz. Gedenkmünzen
mit abweichenden Münzbildern werden immer seltener. Unter den Stempelschneidern
finden wir zumal für die Bildnisse noch einige tüchtige Künstler, wie vor allem Friedrich
Brehmer in Hannover 1815-53 und J. G. Fritz in Braunschweig 1835 bis 1852, die ihre Erzeugnisse auch signiert haben. Für Oldenburg arbeitete Chr. Zollmann in Wiesbaden
(1845-59). Dagegen treffen wir die an sich im Vertrag von 1857 zugelassenen Münzmeisterbuchstaben nur noch selten an. Immerhin tragen braunschweigische Münzen das
C. v. C. = Cramer von Clausbruch 1820-50, in Hannover 1839-44 ein S = Karl Schlüter
und 1844-52 (62) B = Th. W. Brüel. Für die Doppeltaler und Taler wird die Randschrift
allgemein. Sie enthält durchweg immer und soweit sie nicht in den schon erwähnten Beispielen auf den Münzfuß und die Münzkonventionen Bezug nimmt, Wahlsprüche, in
Hannover und Braunschweig NEC ASPERA TERRENT, in Oldenburg EIN GOTT - EIN RECHT EINE WAHRHEIT, in Bremen GOTT MIT UNS und in Schaumburg-Lippe MIT GOTTES HÜLFE,
seit 1860: WIENER MÜNZVERTRAG 24. JANR. 1858.
Münzvertrag
Ein Münzvertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen, die ihr Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Ein Synonym ist der Begriff Münzkonvention. Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch Münzverein
genannt. Werden diese Verträge zwischen Staaten geschlossen, sind sie völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten
Vertragspartner von Münzverträgen sein79.
Typischerweise regeln Münzverträge welche Münznominale mit welchem Edelmetallgehalt
geprägt werden und ob und wie diese Nominale unterteilt werden sollen. Dazu wird zunächst
meist ein Münzgrundgewicht, wie zum Beispiel die Kölner Mark mit circa 234 Gramm Feinsilber festgelegt. Anschließend folgt die Festlegung eines Münzfußes, der bestimmt, wie viele
79
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag
63
Münzen eines Nominals, zum Beispiel des Talers, aus diesem Münzgrundgewicht geprägt werden. Werden zum Beispiel 10 Taler aus der Kölner Mark geprägt, spricht man von einem 10Taler-Fuß.
Geregelt wird meist auch eine gegenseitige Annahmepflicht und die Verpflichtung zur Einziehung, wenn durch Abrieb eine festgelegte Gewichtstoleranz unterschritten wird.
Bereits in der griechischen Antike verabredeten verschiedene Städtebünde ein festgelegtes
Gewicht für die griechischen Drachmen, ihre Vielfachen und Teilstücke. Das Römische Reich
kannte immer nur ein im ganzen Reich gültiges Münzsystem. Eines Münzvertrages bedurfte
es deshalb nicht.
Im Spätmittelalter wurde zwischen einigen Hansestädten der Wendische Münzverein gegründet. Im Westen Deutschlands war der Rheinische Münzverein von besonderer Bedeutung.
In Deutschland lag der Grund für den Zusammenschluss zu Münzvereinen in dem zunehmenden Fähigkeitsverlust des Reiches eine einheitliche Münzpolitik durchzusetzen. Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts hatten nur teilweisen Erfolg. Münzvereine waren der
Versuch auf freiwilliger Ebene zumindest regional einheitliche Standards zu erreichen.
Beispiele in der Neuzeit waren der → Zinnaer Münzverein von 1667 und die → Bayrisch-Österreichische Münzkonvention von 1753. Im 19. Jh. waren in Deutschland der → Münchner
Münzvertrag von 1837, mit dem der Süddeutsche Münzverein gegründet wurde, der → Dresdner Münzvertrag von 1838 und der → Wiener Münzvertrag von 1857 von besonderer Bedeutung. Einige west- und südeuropäische Länder schlossen sich im Jahr 1865 zur → Lateinischen Münzunion, die skandinavischen Staaten 1872 zur Skandinavischen Währungsunion zusammen80.
Verträge in (Baden-) Württemberg81
•
•
80
81
Kirchheimer Vertrag, dieser erste Münzvertrag wurde unter Graf Eberhard II. (13921417) im Jahre1396 in Kirchheim/Teck mit dem Bischof von Augsburg, dem Herzog von
Österreich, den beiden Grafen von Öttingen und den Reichsstädten Ulm, Esslingen und
Schwäbisch Gmünd geschlossen. Zum ersten Mal gab es für den gesamten südwestdeutschen Raum ein größeres Silbernominal, den Schilling, der 12 Heller entsprach.
Der württembergische Schilling zeigt drei übereinander liegende Hirschstangen in einem gotischen Schild. Erstmals auf einer württembergischen Münze erfolgt die Nennung des Münzherren und sein Adelsrang: „Eberhard.Comes.De.Wirtenb.“. Des weiteren wird eine Hellerprägung beschlossen und es wird festgelegt, dass 276 Heller einem
rheinischen Gulden entsprechen, was den Handel mit den Gebieten entlang des Rheins
beträchtlich erleichtert. Da Heller in größerer Zahl benötigt werden, erfolgt bis 1404
ihre Prägung auch in Göppingen.
1404 schließt Eberhard II. zur Erleichterung des Handels mit den Wirtschaftszentren
im Allgäu und am Bodensee einen weiteren Münzvertrag mit den oberschwäbischen
Reichsstädten Ulm, Biberach und Pfullendorf. Diese Art von staatlicher Wirtschaftsförderung wird fortgesetzt im …
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag
http://www.zeitreise-bb.de/folien/muenz/muenz.htm
64
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Riedlinger Vertrag von 1423, der 50 Jahre Gültigkeit haben sollte. Zu den oben genannten Vertragspartnern von 1404 kommen noch Rottweil, Schwäbisch Gmünd, Kaufbeuren, Radolfzell, Giengen/Brenz und Aulendorf hinzu. Neben den schon üblichen Hellern
und Schillingen werden auch noch Pfennige im Wert von zwei Hellern geschlagen. Die
Geldwirtschaft muss erheblich zugenommen haben, werden doch Schillinge in großer
Zahl geprägt. Wir kennen heute mehr als 40 verschiedene Schilling-Stempel. Württemberg wird 1422 geteilt und unter Eberhard im Bart, dem Gründer der Universität Tübingen, 1482 wiedervereinigt. Diesem wird das Recht, Goldmünzen zu prägen, verliehen.
Leonberger Münzvertrag 1475. Darin wird zwischen Baden und Württemberg ein gemeinsames Vorgehen in Währungsfragen, z. B. bei der Wertfixierung ausländischer
Münzen beschlossen. Es kommt sogar zur Prägung gemeinsamer (sic!) Heller und Pfennige. 1480 finden diese Gemeinschaftsprägung mit dem Thronverzicht von Ulrich V.
ein jähes Ende. Gemäß der badischen Schlussabrechnung wurden in Tübingen insgesamt 127.366 Schillinge, 3.347.308 Pfennige und 408.768 Heller als gemeinsame Währung geprägt. Ganz deutlich erkennt man hier den gestiegenen Geldbedarf als Ausdruck dessen, dass die Naturalwirtschaft zunehmend durch die Geldwirtschaft abgelöst wird, und dass die Territorialherren in diesem Prozess zwar einerseits eine führende Rolle einnehmen, andererseits aber nicht in der Lage sind, die Brille der Kleinstaaterei abzusetzen82.
1501 Heimsheimer Münzvertrag zwischen Württemberg und Baden. Auf Grundlage
dieses Vertrags werden in Stuttgart Dreier in großer Zahl geprägt. Sie zeigen auf beiden
Seiten einen einfachen Wappenschild mit den drei Hirschstangen. Ebenso werden
Schillinge im Wert von 12 Pfennigen geschlagen. Erstmals werden auch Goldmünzen
(3,15-3,29 Gramm Gold) geschlagen. Bekannt sind mehr als 50 verschiedene Stempelpaare, was auf eine weite Verbreitung dieser Goldmünze schließen lässt.
1509 Dritter Münzvertrag mit Baden. Deutlich wird das Interesse beider Fürsten am
zwischenstaatlichen Handel.
Zinnaer Münzvertrag (1667/68)
Im 17. Jahrhundert wurde deutlich, dass der ursprüngliche 9-Taler-Fuß angesichts proliferierender, abweichender Münzsysteme nicht mehr zu halten war. Die entstehenden Münzsysteme wichen jedoch nicht nur von den Vorschriften der Reichsmünzordnung ab, sondern unterschieden sich auch untereinander. Um dieser Situation zu begegnen, schlossen Kurbrandenburg und das Kurfürstentum Sachsen den Zinnaer Münzvertrag ab (1667), dem im Folgejahr auch das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg beitrat. Vereinbart wurde der Zinnaer
Münzfuß, d. h. ein 10 1/2-Taler-Fuß, der ab 1668 für die Prägungen der Vertragsparteien angewandt wurde83.
Der Vertrag von Zinna zwischen den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Johann Georg II. von Sachsen setzt einen 10 ½-Talerfuß bzw. 15 ¾-Guldenfuß (Zinnaischer Fuß)
fest. Als dritter Partner tritt Braunschweig-Lüneburg auf, das mit seinen Silberbergwerken im
Harz (Goslar ) die norddeutsche Münzpolitik dominiert.
82
83
http://www.zeitreise-bb.de/leonb/leonb/wirtsch/muenz.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
65
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Reichstaler (Speziestaler oder Reichsspeziestaler)
1 Reichstaler = 25,984g Silber (wie in der Reichsmünzordnung von 1566)
1 Reichstaler = 28 Groschen = 105 Xr. (6 Kaiserkreuzer = 7 Xr.)
Rechnungstaler (Kuranttaler oder Taler courant)
1 Rechnungstaler = 22,272g Silber
1 Rechnungstaler = 24 Groschen = 90 Xr.
(in Braunschweig-Lüneburg wie 1622:
1 Rechnungstaler = 24 Gutegroschen = 36 Mariengroschen)
neue Art grober Münzen:
Guldiner, Reichsgulden oder auch doppeltes Markstück
1 Guldiner = 16 Groschen (à 4 Dreier oder à 12 Pfennige) = 60 Xr. = 32 Schilling.
Geprägt wurden unter anderen ⅔-, ⅓- und ⅙-Stücke bezogen auf den Rechnungstaler zu 90
Xr. Daher hießen die ⅔-Stücke zu 60 Xr. in Sachsen einfach Gulden.
(Die alte Stückelung war 1, ½, ¼, ⅛ Taler.)
6 Speziestaler = 7 Rechnungstaler
4 Speziestaler = 7 Guldiner
2 Rechnungstaler = 3 Guldiner
Gold : Silber = 1 : 13,555
Gleichzeitig wird der Silbergehalt der Kleinmünzen weiter unter den nominalen Wert herabgesetzt (Scheidemünzen), um die gestiegenen Kosten in den Silberbergwerken und den gestiegen Preis für Kupfer decken zu können.
Durch die dauernde Münzverschlechterung muss man bereits 1676 nicht 28, sondern 32 ½
Groschen für den wertstabilen Speziestaler bezahlen (16 % Agio).
Arnold, P., Die Währungsunionen von Zinna (1667-1690) und Leipzig (1690-1750/1763) unter besonderer Berücksichtigung des Kursächsischen Münzwesens, in: R. Cunz (2002), S. 221–248.
R. Cunz (Hrsg.), Währungsunionen, Beiträge zur Geschichte überregionaler Münz- und Geldpolitik,
Hamburg: Gietl, 2002.
Leipziger Münzkonvention (1690)
Nach dem Zinnaer Münzvertrag kam es zu weiteren Münzverschlechterungen; die unterwertigen Taler verdrängten auch jene nach dem Zinnaer Fuß. Das silberarme Kurfürstentum Brandenburg prägte schon seit 1687 den neuen Zweidritteltaler (Gulden) zu 18 Stück aus der Feinen Mark. Dies entspricht einem 12-Taler-Münzfuß. Es wurden auch ⅙- und ⅓-Taler nach dem
12-Talerfuß geprägt. Die Parteien des Zinnaer Münzvertrags kamen daher erneut zusammen
und verabschiedeten im Jahr 1690 in Leipzig eine neue Münzkonvention auf Basis dieses 12Taler-Fußes. Die Prägung nach dem sogenannten „Leipziger Münzfuß“ breitete sich nicht nur
im silberreichen Sachsen und Braunschweig-Lüneburg, sondern fast in ganz Deutschland
aus84.
Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753
Die Bayrisch-Österreichische Münzkonvention ist ein Münzvertrag, der am 20. September
1753 zwischen Bayern und Österreich zur Harmonisierung ihrer Währungen geschlossen
wurde. Kurbrandenburg, Kursachsen und das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg hatten im
84
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
66
Jahr 1690 in Leipzig beschlossen, aus der Kölner Mark, einer aus germanischer Zeit stammender Gewichtseinheit von ca. 234 Gramm Feinsilber 12 Taler zu prägen. Dieser "12-Taler-Fuß"
oder Leipziger Münzfuß setzte sich immer mehr durch und wurde 1738 als Reichsmünzfuß
anerkannt.
Bereits bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren einige Münzstände schon wieder von diesem
Münzfuß abgewichen und münzten mehr Münzen aus der Kölner Mark.
Um wieder Ordnung und Vergleichbarkeit in das Münzwesen ihrer Länder zu bringen, vereinbarten Bayern und Österreich den Konventionstaler zu prägen, von dem 10 Stück aus der Kölner Mark geprägt wurden. Der Konventionstaler war damit schwerer und wertvoller als die
Taler nach dem Leipziger Fuß und die zum Teil noch leichter geprägten Taler. Ebenso wurde
die Unterteilung des Talers in Kreuzer festgelegt.
Nach dem Siebenjährigen Krieg übernahmen weitere Länder den Konventionsfuß. Dagegen
blieb Hannover dem Leipziger Fuß treu und Preußen führte 1750 den 14-Taler-Fuß ein („Graumannscher Münzfuß“)85.
Münchner (1837) und Dresdner (1838) Münzvertrag
Die im Süddeutschen Münzverein zusammen geschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen
Zollvereins hatten im Münchner Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24 ½-Gulden-Fuß) in
eine klare Relation (1 ¾ : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers (14-Taler-Fuß) gesetzt und
gleichzeitig einheitliche überall geltende 3- und 6-Kreuzerscheidemünzen aus einer Billon-Legierung eingeführt. Das schuf auf dem Münzkongress zu Dresden 1838 die Voraussetzung, um
ein Jahr später eine gemeinsame Kurantmünze als Vereinsmünze aller Zollvereinsmitglieder
zu schaffen86.
Aus der preußischen Feinen Mark wurden 7 Stück der Vereinsmünze hergestellt, die pro Stück
2 Taler (norddt.) = 3 ½ Gulden (süddt.) wert war. Diese gemeinsame Vereinsmünze musste
nach einheitlichen Richtlinien ausgeprägt werden und war in allen Vertragsländern gültig. Die
Münze war bei einem Feingehalt von 900⁄1000 rund 37,11 g schwer, enthielt 33,408 g Silber und
maß im Durchmesser 41 mm. Angesichts dieser Angaben wird verständlich, dass diese unhandliche Münze bei der Bevölkerung unbeliebt blieb.
Ein weiteres Ergebnis des Vertrags war der seit 1. Januar 1841 offiziell erfolgende Übergang
Sachsens zum preußischen 14-Taler-Fuß (1 Taler = 30 Neugroschen; 1 Neugroschen = 10 NeuPfennig.) In den meisten Ländern blieb die duodezimale Teilung (zu 12 Pfenning oder Pfennig)
erhalten.
Dem Dresdner Münzvertrag schlossen sich nach und nach alle deutschen Staaten an, bis auf
die Hansestädte Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin. Die beiden Mecklenburg übernahmen 1848 trotzdem den preußischen 14-Taler-Fuß. In
Hamburg und Lübeck wurde der preußische Taler in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur Hauptumlaufmünze, was zu dessen offizieller Legalisierung 1856 führte.
85
86
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayrisch-Österreichische_Münzkonvention
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
67
Außerdem sah der Münzvertrag den Umtausch von Scheidemünzen in vollwertiges Kurantgeld
vor. Das galt aber erst ab einer bestimmten Summe in Scheidemünzen. Anders herum brauchte jedoch niemand mehr Scheidegeld bis zum Nennbetrag der kleinsten Kurantmünze annehmen, beispielsweise in Preußen bis zum ⅙-Taler-Stück. Abgenutzte Münzen mussten vom Prägeland zum vollen Kurswert wieder zurückgenommen werden. Preußen und viele andere Staaten führten in dieser Zeit bei (Steuer-) Zahlungen an den Staat durch Private und Kommerzielle
schon einen Zwangskurs für (Staats-) Banknoten innerhalb der Gesamtschuldsumme ein, der
die Einführung von bestimmten Papiergeldsorten im Publikum wegen der Staatsverschuldung
erzwingen sollte. Andernfalls war Strafgeld in Größenordnung 1 Groschen pro Taler fällig, obwohl ja eigentlich Kurantmünzen unbegrenzte Zahlungsmittel waren87.
Wiener Münzvertrag (1857)
Am 24. Januar 1857 abgeschlossener Vertrag zwischen den deutschen Zollvereinsstaaten,
dem Kaisertum Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein88.
Nach der Revolution von 1848 waren die Währungsverhältnisse in Österreich total zerstört. Es
gab im Umlauf kaum Gold- oder Silbermünzen, da diese praktisch nur für den Außenhandel
verwendet wurden. Die Kupfermünzen konnten den Bedarf im täglichen Zahlungsverkehr
nicht decken. Man bediente sich daher ausländischer Münzsorten, ohne Klarheit über deren
Wert zu haben. Löhne wurden in Papiergeld ausgezahlt. Wer Silber- oder Goldmünzen eintauschen wollte, musste mit einem Disagio von 25 % rechnen. Der Handel zwischen Österreich
und den anderen deutschen Staaten war stark beeinträchtigt. Deshalb drängte der österreichische Finanzminister auf eine Währungsreform und hoffte dabei auf die Unterstützung
durch die anderen Staaten.
In den folgenden Vertragsverhandlungen forderten Österreich und einige deutsche Staaten
eine Goldwährung. Durch die Entdeckung neuer Goldvorkommen in den USA und Australien
stand ausreichend Gold zu niedrigen Preisen zur Verfügung. Österreich hoffte, seine Rückkehr
von der Papier- zur Metallwährung mit Hilfe der Goldinflation leichter zahlen zu können. Doch
das Königreich Preußen beharrte auf dem Silberstandard und setzte sich damit auf dem Wiener Kongress durch. Gründe waren neben dem Führungsanspruch Preußens die ausreichenden Fördermengen der deutschen Silberbergwerke und angeblich geringere Preisschwankungen des Silberwertes. Unbeachtet blieb, dass bei dem zunehmenden Handel Goldmünzen wesentliche Vorteile boten und die Prägekosten von Silbermünzen (circa 4,2 Pfennig für 1 Taler)
etwa viermal höher sind als bei Goldmünzen.
Artikel 3 des Münzvertrages regelte, welche Länder eine der drei folgenden Silberwährungen
einführen:
1. „Thaler-Währung“ im 30-Taler-Fuß
2. „Süddeutsche Währung“ im 52 ½-Gulden-Fuß
3. „Österreichische Währung“ im 45-Gulden-Fuß
87
88
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
68
Mit dem Vertrag wurde die Kölner Mark zu 233,8555 g durch das Zollpfund zu 500 g als gemeinsames Münzgewicht ersetzt. Es erfolgte die Umstellung auf das Dezimalsystem89.
Lateinische Münzunion (1865)
Die Lateinische Münzunion (offiziell: Union monétaire latine) war eine Währungsunion zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz, die vom 23. Dezember 1865 faktisch bis
1914 und formal bis zum 31. Dezember 1926 bestand.
Spanien, Griechenland, Rumänien, Österreich-Ungarn, Bulgarien, Serbien, Montenegro (allesamt Monarchien) und Venezuela traten den Regulierungen der Union ebenfalls bei. Damit
herrschte in einem Großteil Europas ein bimetallischer Silber-Gold-Standard. Sie gilt als einziges äußeres Ergebnis des Panlatinismus.
Einige weitere Länder prägten ihre Münzen nach den Vorschriften der Münzunion, traten ihr
aber nicht bei90.
Folgende Staaten und Gebiete prägten Münzen nach demselben System, aber mit eigener nationaler Währungsbezeichnung, ohne der Münzunion offiziell beigetreten zu sein:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Finnland 1860–1918
Kirchenstaat 1866–1870
Rumänien 1867–1944
Spanien 1869–1934
Serbien 1873–1915
Venezuela 1879–1965
Bulgarien 1880–1916
Argentinien 1881–1893
Tunesien 1891–1928
Dänisch-Westindien 1904–1905
Polen 1924–1925
Albanien 1925–1938
Münzordnung, Münzfuß
Der Münzfuß legt fest, welche Menge eines Edelmetalls in welcher Menge von Münzen eines
bestimmten Nennwerts enthalten sein soll. Dabei muss die Münze nicht ausschließlich aus
dem Münzfuß zugrunde gelegten Edelmetall bestehen. Meist war Kupfer zur Münzhärtung
beilegiert, was im Münzfuß jedoch nicht mitzählte. Beim Gewicht wurde allerdings genau z. B.
zwischen der "Mark fein" und der "Mark rau" unterschieden, d. h. zwischen unlegierten (reinem) und legiertem Münzedelmetall91.
89
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
https://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Münzunion
91
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzfuß
90
69
Antike (Griechen, Rom)
In Griechenland bestand eine Mehrzahl verschiedener Münzfüße nebeneinander, es muss allerdings bedacht werden, dass die meisten Münzen unter ihren theoretisch errechneten Sollgewichten ausgeprägt wurden92:
•
Äginäischer Münzfuß - abgeleitet von der zwischen Attika und Argolis liegenden Insel; er
ist der älteste Münzfuß mit einem Statergewicht von ± 12,3 g. Infolge der regen Handelsbeziehungen von Aigina verbreitet er sich rasch auf dem Peloponnes über die Kykladeninseln, Kreta und in Südwestkleinasien. Endgültig wird dieser Standard erst mit der Massenausprägung Alexanders III. im euböisch-attischen Münzfuß von diesem verdrängt.
• Euböisch-attischer (auch nur: attischer) Münzfuß - abgeleitet von der Attika nordöstlich
vorgelagerten Insel. Das Tetradrachmon wird zu ± 17,5 g geprägt, woraus sich ein theoretisches Drachmengewicht von ca. 4,36 g errechnen lässt. Erst mit der Ausprägung der achämenidischen Edelmetallschätze durch Alexander III. in diesem Gewichtssystem verbreitet
es sich in der ganzen griechisch-sprachigen Koine und wird somit zur Grundlage des ersten
Weltwährungssystems. Auf ihm basieren auch die schon um 550 v. Chr. einsetzenden Prägungen aus Unteritalien.
• Korinthischer Münzfuß - abgeleitet von Korinth, der zweitgrößten Stadt Griechenlands im
Nordosten des Peloponnes. Dieser Münzfuß basiert auf einem Statergewicht von ± 8,7 g
(entspricht also dem euböisch-attischen Fuß); der Stater wird aber hier in drei Drachmen
geteilt, jede zu etwa 2,8 g (im attischen Fuß zu je zwei Drachmen von 4,36 g). Diese korinthische Drachme entspricht also dem attischen Tetrobol (1 korinthische Drachme = 2/3
attische Drachme = 4 attische Obole = Tetrobol). Dieses System findet auf alle Geprägen
der Mutterstadt, aber auch in allen Kolonien Anwendung (Nordwestgriechenland, Unteritalien und Sizilien). In Unteritalien wird der Stater in 10 Litrai eingeteilt; die Teilung des
Staters in 12 Obole besteht daneben allerdings weiter (Bildunterscheidung, da die Gewichtsunterschiede bereits verschwindend gering sind, zum Beispiel in Syrakus: Obol = Polyp; Litra = Rad).
• Von weit geringerer Bedeutung ist der phokäische oder auch persische Standard mit einem
Stater zu 16,5 g (in drei Drachmen geteilt). Diesem Fuß folgen etliche Elektronserien, sowie
Prägungen aus Kleinasien und Zypern.
• Noch vor 400 v. Chr. setzt sich der chiische (nach den bedeutenden Handelsstädten und
Inseln Chios und Rhodos auch „chiischrhodische“) Münzfuß mit einem Statergewicht von
15,5 g an der Westküste Kleinasiens (Ionien und Mysien) durch, findet sich aber auch z. B.
im thrakischen Ainos. Auf diesem Standard dürften auch die kleinasiatischen Kistophoren
des 2. und 1. Jahrhunderts basieren.
• Der so genannte phönikische Fuß dürfte kein eigenes Gewichtssystem sein, sondern meint
nur ein Statergewicht von ca. 13,5 g, wie es von den münzreichsten Städten in Phönikien,
Tyros und Sidon, verwendet wird. Andere Städte prägen nach eigenen Normen, die aber
von denen der beiden genannten Städte nicht wesentlich abweichen dürften93.
Gerechnet wurde nach den Gewichtseinheiten, die in Athen – um das am meisten verbreitete
System zu nennen – wie folgt unterteilt waren 94:
92
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 35 f.).
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 37).
94
Franke/Hirner (1972, S. 32).
93
70
1 Talent
1 Mine
1 Drachme
1 Obol
26,196 kg
436,6 g
4,36 g
0,72 g
= 60 Minen
= 100 Drachmen
= 6 Oboloi
= 8 Chalkoi
Zu diesen Rechnungsmünzen treten beispielsweise in Athen, wo die Stückelung die reichhaltigste aller griechischen Währungen war, das Zehn-, Vier-, Zwei- und Halbdrachmenstück sowie die Stücke im Wert von fünf und von vier Obolen und die kleineren Werte in Höhe von
eineinhalb, dreiviertel, einhalb, dreiachtel, einviertel und einachtel Obol, wobei der sehr häufige Viertelobol mit einem Gewicht von zirka 0,18 g auch als Tetartemorion (d. h. der vierte
Teil) bezeichnet wurde. Andere Orte bevorzugten eine abweichende Unterteilung und andere
Bezeichnungen für ihre Nominale. So hieß der korinthische Stater auf Sizilien, wo sein Gewicht
leicht abgeschwächt wurde, Nomos und zerfiel in 10 Litren, in Unteritalien hingegen auch in
12 Oboloi95.
Das größte Nominal stellen die Dekadrachmen (Zehndrachmenstücke) dar, die jedoch nur in
Athen, Syrakus und Akragas sowie unter Alexander dem Großen geprägt wurden. Vereinzelt
gibt es noch Oktodrachmen (Achtdrachmenstücke), diese sowohl in Gold als auch in Silber,
erstere im ptolemäischen Ägypten, letztere im thrakisch-makedonischen Raum, in Sidon und
gleichfalls in Ägypten. Die rund 168 g schwere Goldmünze des baktrischen Königs Eukratides
aus der 1. Hälfte des 2. Jahrhunderts v. Chr., die zwanzig Goldstateren entspricht, stellt eine
Ausnahme dar96.
Seit Alexander dem Großen bestimmte der attisch-euböische Standard weitgehend die Münzprägung der Mittelmeerwelt. Vielfach spiegeln sich in der Aufgabe eines alten und der Übernahme eines neuen Münzfußes geschichtliche Ereignisse, Bündnisse, Münzverträge – von denen uns einer zwischen Phokaia und Mytilene inschriftlich erhalten geblieben ist – und klug
berechnende wirtschafts- und handelspolitische Maßnahmen wider; so bei der Solonischen
Münzreform, die den euböisch-attischen an die Stelle des äginetischen Standards setzte; ferner bei der Übernahme des attischen Münzfußes für die Goldmünzen Philipps II. von Makedonien, der sein Sohn Alexander der Große dann durch die Verwendung auch für die Silberprägung folgte, was zugleich die Abkehr von der bisherigen rein makedonischen Politik nach
außen hin deutlich machte. Andererseits hat die Einführung einer „leichten“ Drachme durch
Rhodos in der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts, die so genannte Kistophorenprägung in Kleinasien, sowie das durch die politischen Verhältnisse begünstigte schnelle Vordringen des römischen Münzwesens große Auswirkungen auf die bislang nach dem attisch-euböischen Standard orientierten Geldsysteme gehabt. Nicht wenige Staaten waren gezwungen, gleichfalls
„leichtere“ Münzen zu prägen, die ohne großen Verlust mit den rhodischen, illyrischen und
römischen Silber verrechnet werden konnten. In den frühen Jahrhunderten haben sich offenbar die verschiedenen Währungen und Gewichte in der Praxis für den Handelsverkehr kaum
nachteilig ausgewirkt, da in Schatzfunden oft genug Münzen verschiedener Geldsysteme vereint sind; auch konnte durch die vielen Unternominale und Teilstücke ein Währungsgefälle
leicht ausgeglichen werden97.
Andererseits sind die rechnerischen Sollgewichte der antiken Münzen durchaus nicht immer
genau eingehalten worden. Sie schwanken vielmehr immer um ein halbes Gramm nach oben
und unten, oftmals sogar noch mehr. Hinzu kam der Abzug des vom Staat einbehaltenen
95
Franke/Hirner (1972, S. 32).
Franke/Hirner (1972, S. 32).
97
Franke/Hirner (1972, S. 32).
96
71
Schlagschatzes. Der makedonischen König Perseus (179-168 v. Chr.) ließ während des Krieges
mit Rom 171-168 v. Chr. die makedonischen Drachmen bewusst untergewichtig schlagen, einmal, um Silber zu sparen, zum anderen, um beim Einwechseln gegen schlechtere Währung
keinen zu großen Verlust zu erleiden. Dass man aber offenbar daran dachte, nach Kriegsende
diese untergewichtigen Tetradrachmen wieder einzuziehen und zum vollen attischen Münzgewicht zurückzukehren, zeigt sich daran, dass alle diese Stücke durch eine unauffällig veränderte Stellung der Münzmeistermonogramme von den vollgewichtigen älteren abgehoben
wurden98.
Die folgende Liste der Nominalbezeichnungen gilt, da ja nicht gewichtsabhängig, grundsätzlich
für die verschiedenen Münzsysteme. Es wurden nicht in allen Städten alle Nominalwerte ausgeprägt, und wenn, so waren sie meist nur an einem Münzfuß orientiert. Als Faustregel kann
gelten, dass die Summe entsprechender kleiner Teilstücke eher zur Bezugsgröße des Münzfußes führt als die Summe weniger, aber größerer Teilstücke99.
Dekadrachme
Tetradrachme
Didrachme (Stater)
Drachme
Tetrobol
Triobol (Hemidrachem)
Diobol
Trihemiobol
Obol
Tritetartemorion
Hemiobol
10 Drachmen
4 Drachmen
2 Drachmen
Drachme
4 Obol
3 Obol
2 Obol
3/2 Obol
Obol
¾ Obol
½ Obol
43,66 g
17,46 g
8,73 g
4,36 g
2,91 g
2,18 g
1,45 g
1,14 g
0,727 g
0,57 g
0,36 g
Die Handhabung dieser kleinen und kleinsten Silbermünzen ab etwa Diobolgröße (ein deutsches Pfennigstück der Neuzeit wiegt fast zwei Gramm) musste auch in der Antike im täglichen
Zahlungsverkehr als äußerst unpraktisch empfunden worden sein, vor allem wenn man bedenkt, welcher große Metallwert auch solch kleinen Stücken innewohnt. Dieses Problem
wurde schließlich mit der Einführung der Bronzemünzen gelöst. Sie verkörperten in wesentlich
größeren Stücken den gleichen Wert wie die kleinen Silbermünzen. Die unteritalischen Griechen hatten diesen Wechsel von Kleinsilber auf Bronzen bereits in der Mitte des 5. Jahrhunderts vollzogen und setzten als wertgleich 1 Litra in Silber zu 0,87 g = 1 Bronzelitra zu ca. 109
g. Diese Bronzelitra wurde weiterhin in 12 Unzen (Onkia) geteilt; die Münzen tragen daher
auch Kugeln als Wertangabe: 6 Kugeln = 6 Unzen = Hemilitron, 4 Kugeln = Triens (1/3 Litra) =
4 Unzen. Auf dieser 12-Unzen-Teilung beruht letztlich die Teilung des römisch-italischen As in
12 Unzen sowie die Nominalbezeichnung für das römisch-italische Schwergeld. In der übrigen
griechischen Welt setzte sich die Bronzewährung gegen Ende des 5. Jahrhunderts durch, in
Athen etwa um 408100.
2 Onkia = Hexas
3 Onkiae = Tetras
4 Onkiae = Trias
98
Franke/Hirner (1972, S. 32).
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 38).
100
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 38 f.).
99
72
5 Onkiae = Pentonkion
6 Onkiae = Hemilitra
Das Wertverhältnis zwischen den einzelnen Münzmetallen ist größtenteils ungeklärt, ebenso
wie die originalen Nominalbezeichnungen. Nur wenige Münzen nennen selbst ihr Nominal,
wie etwa ein Bronzeobol aus Metapont. Dieses grobe Gerüst der Nominalien und Gewichtssysteme darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Münze in der Antike nur soviel
wert war, wie derjenige, der sie erhalten sollte, ihr an Wert beimaß. Es fehlte fast jede Art der
Zwangsmaßnahme, die jemanden nötigte, gewisse Geldstücke zu akzeptieren. Man muss also
auch das Geld als Ware betrachten, um deren Wert zwischen Käufer und Verkäufer gehandelt
werden konnte101.
Der Denar der Römischen Republik mit 3,9 g (1⁄84 des römischen Pfundes, das Münzgrundgewicht römisches Pfund betrug somit ca. 327,4 g) orientierte sich zunächst an der griechischen
Drachme des attischen Fußes. Er wurde in der römischen Kaiserzeit von Nero auf 3,3 g herabgesetzt. Nach weiteren Verschlechterungen wurde durch Diokletians Münzreform von 294
n. Chr. der Denar durch den Argenteus mit einem Sollgewicht von 3,41 g ersetzt. Er entsprach
1⁄ des römischen Pfundes102.
96
Europäisches Mittelalter: Karl der Große
Das karolingische Münzsystem beeinflusste das Münzwesen in Europa über mehrere Jahrhunderte hinweg. Für das mittelalterliche Geldwesen in Deutschland war die von Kaiser Karl dem
Großen um 793/794 durchgeführte Münzreform von entscheidender Bedeutung. Weil Gold
fast nur durch den Fernhandel zu beziehen war und es in Europa nördlich der Alpen genügend
Silbervorkommen gab, führte er eine reine Silberwährung ein. Münzgrundgewicht wurde das
Pfund, aus dem 240 Pfennige geschlagen wurden. Das karolingische Pfund wog ca. 406 ½
Gramm103.
Der Pfennig war die wichtigste Münze des Mittelalters. Das Pfund war eine Gewichtseinheit
und wurde mit diesem System auch zur Währungseinheit. Ebenso wie der Schilling wurde das
Pfund über lange Zeit nicht geprägt, sondern bloß als Rechnungsmünze verwendet. Ein Schilling galt genau zwölf Pfennige.
101
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 39).
Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Römische_Währung
103
https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem
102
73
Dieses System existiert in mehreren Sprachen:
Deutsch:
Französisch:
Englisch:
Lateinisch:
Italienisch:
240 Pfennig
240 Deniers
240 Pence
240 Denarii
240 Denarii
=
=
=
=
=
20 Schilling
20 Sols (Sous)
20 Shillings
20 Solidi
20 Soldi
=
=
=
=
=
1 Pfund
1 Livre
1 Pound
1 Libra
1 Lira
In Großbritannien hat sich dieses System bis zur Dezimalisierung von 1971 gehalten. Nach den
aus dem Lateinischen stammenden Abkürzungen (libra, solidus, denarius) wurde es auch
„£sd-System“ genannt. Bis heute ist das karolingische Münzsystem offiziell Basis der Währung
des Malteserordens. Da der Orden allerdings kein eigenes Staatsgebiet mehr besitzt, hat die
Währung heute keine tatsächliche Bedeutung mehr.
Das Pfund als Silbergewicht wurde ab dem 11. Jahrhundert von der Mark verdrängt104.
Das Karlspfund (lat. pondus Caroli) ist eine aus der Zeit Karls des Großen stammende Gewichtseinheit. Es diente sowohl als Handels- als auch als Münzgewicht. Eingeführt wurde das
Karlspfund im Zusammenhang mit König Karls Münzreform um 793/94. Es wurde festgelegt,
dass aus einem Karlspfund Silber 240 Denare (= Pfennige) zu prägen seien.
Über das karolingische Münzsystem und über vom Karlspfund später abgeleitete Einheiten für
die Masse hatte das Karlspfund für weite Teile Europas eine hohe Bedeutung. So bestand das
auf dem Karlspfund beruhende karolingische Münzsystem in seinen Grundzügen in England
bis 1971 fort. Das Karlspfund galt zunächst überall im Karolingerreich sowie mit sinkender
Tendenz auch unter den nachfolgenden Liudolfingern. Unter den Saliern, die ab 1024 regierten, wurde die Kölner Mark als (576 Tausendstel) des Karlspfundes eingeführt und wurde als
Münzgewicht dominant. Ähnliche Modifikationen vollzogen sich zur gleichen Zeit für die Handelsgewichte.
Erstmals bezeugt wird das Karlspfund durch eine zeitgenössische Handschrift, sowie in Berichten über die Synode von Frankfurt 794. Es heißt dort, dass jetzt im Reich neue Münzen, neue
Denare zu prägen seien. Die Denare wurden später auch Pfennige bzw. Pennies genannt. Noch
nicht geklärt ist die genaue Herleitung des Sollgewichts des Karlspfunds selbst105.
Das Initialgewicht des Karlspfunds kann heute vor allem durch das Wiegen von erhaltenen
karolingischen Münzen der frühen Zeit bestimmt werden, wobei aber eine Streuung von mehreren Prozent auftritt. Oft wird in der Literatur das Karlspfund mit 408,25 Gramm oder auch
mit ca. 408 g angegeben. Letzteres entspricht einem Denar zu genau 1,7 g.
Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts entwickelten sich in Frankreich verschiedene Varianten
des Karlspfundes, die zu verschiedenen Zeiten legale Gültigkeit hatten:
•
104
105
Das Pariser Pfund (Libra parisi) zu knapp 460 g ist seit Ludwig VI., dem Dicken bezeugt und
beträgt neun Achtel des Karlspfundes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund
74
•
•
•
•
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts galt in Frankreich das Livre tournois, das Pfund der Stadt
Tours. Dieses war mit dem zeitgleich in Troyes geltenden, frühen Livre de Troyes identisch.
Die Ratio des Livre tournois beträgt genau 9 : 10 bezüglich des Karlspfundes.
Gleichzeitig entstand in Troyes ein neues System, das spätere Livre de Troyes. Dieses galt
seit spätestens 1266 in ganz Frankreich, bis zum 1. August 1793.
Es wird offiziell und unzweideutig auch „das Pfund der poids-de-marc“ (Markgewichtspfund) genannt. Seine Ratio bezüglich des Karlspfundes beträgt 12 : 10.
Die sehr früh und direkt aus Frankreich übernommenen englischen Pfundwerte belegen, dass
auch in Frankreich sicherlich lange ein etwas geringerer Wert für das Karlspfund galt.
Der Wert des Pfunds der poids-de-marc entspricht aber auch sehr genau einem siebzigstel der
Wassermasse eines französischen Kubikfußes. So liegt der Schluss nahe, dass es genau deshalb
in Frankreich zu einer leichten Erhöhung des Gewichtsmaßes gekommen ist. Dieses identifizierte „französische Gewichtskomma“ beträgt etwa 3136 : 3125, also nur + 0,35 %.
Pfund
Ratio glatte Werte 3136 : 3125 empirisch
Livre de Troyes 6 : 5 487,71072 g ≈ 489,43 g ca. 489,5 g
Libra parisi
9 : 8 457,22880 g ≈ 458,84 g ca. 459,0 g
Charlemagne 1 : 1 406,42560 g ≈ 407,86 g ca. 408,0 g
Livre tournois 9 : 10 365,78304 g ≈ 367,07 g ca. 367,0 g
Das Livre de Troyes, also das Pfund der poids-de-marc, betrug bei seiner Ablösung durch das
Dezimalsystem Ende des 18. Jahrhunderts etwa 489,50585 (genau: 9216/18,82715) g. Beide
Begriffe, sowohl der des „Livre de Troyes“, als auch der des „Livre tournois“, werden heute
nicht selten synonym zum „Pfund der poids-de-marc“ verwendet.
Englische Ableitungen
Das Englische Gewichtssystem (Troy weights) wurde aus Frankreich übernommen. Dabei hielt
man sich an die alten Werte des Livre de Troyes, d. h. zwölf Zehntel Karlspfund. So lassen sich
auch leicht die verschiedenen Ratios direkt zum Karlspfund angeben:
Pfund
Ratio
glatte Werte offiziell (1958)
London
225 : 196 466,5600 g 466,55215200 g
Avoirdupois 125 : 112 453,6000 g 453,59237000 g
Merchant 625 : 448 437,4000 g 437,39264250 g
Karlspfund 1 : 1
406,4256 g (406,41876352 g)
Troy
45 : 49 373,2480 g 373,24172160 g
Tower
675 : 784 349,9200 g 349,91411400 g
Die metrologisch glatten Werte differieren bezüglich der offiziellen Werte (1958) nur um etwa
0,0017 %. Die Ersteren stimmen mit einem englischen Gran von genau 64,8 mg überein106.
106
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund
75
Ableitungen im Deutschen Reich
Auch viele wichtige Gewichte im Deutschen Reich, wie zum Beispiel das Wiener Pfund, die
Kölner Mark und das Nürnberger Apothekerpfund sind vom Karlspfund abgeleitet. So beträgt
die Ratio zum Beispiel der Kölner Mark zum Karlspfund genau 576 : 1000.
Abweichung
Wiener Pfund
864 : 625 561,84274944 g 561,288 g −0,099 %
Kölner Pfund
144 : 125 468,20229120 g 467,6246 g −0,123 %
Karlspfund
1:1
406,42560000 g (408,0 g) (+0,387 %)
Apothekerpfund 216 : 245 358,31808000 g 357,84 g −0,133 %
Wiener Mark
432 : 625 280,92137472 g 280,644 g −0,099 %
Holländische Mark 378 : 625 245,80620288 g 246,0839 g +0,113 %
Kölner Mark
72 : 125 234,10114560 g 233,8123 g −0,123 %
Das Karlspfund wiegt 500 spätere Goldgrän, oder 8000 Korngrän.
Gewicht
Ratio
glatte Werte
empirisch
Die relativ große Abweichung des empirischen Karlspfund von knapp 0,4 % – was aber auch
noch innerhalb des für alte Gewichte festzustellenden Variationskoeffizienten liegt – bezieht
sich auf das spätere französische, leicht größere Karlspfund.
Der Schilling (lat. solidus) war nach der karolingischen Münzreform als nichtgemünztes Goldäquivalent für 12 Silberdenare (Denar = Pfennig) nur noch Rechnungsmünze. Rechnerisch entsprach ein Schilling 1/20 des karolingischen Pfundes in Silber. Mit 12 Pfennigen pro Schilling
wurden aus einem Pfund Silber 240 karolingischen Silberpfennige tatsächlich geprägt.
Bei historischen Längenmaßen liegt der Variationskoeffizient im Allgemeinen bei einer Genauigkeit von ± 0,2 %. Bei antiken und mittelalterlichen Gewichtsmaßen muss eine Schwankungsbreite von etwa (1,0023 -1) = 3/500 angesetzt werden. Als letztes, höheren metrologischen
Präzisionsansprüchen gerecht werdendes Komma wird bei mittelalterlichen Gewichten die
Ratio 126 : 125 sowie ihr Reziprokwert angesehen.
Zu beachten ist, dass die Variationskoeffizienten ab etwa der Renaissancezeit erheblich kleiner
werden. Außerdem muss unterschieden werden zwischen den eigentlichen und bekannten
Werten der Maße selbst und den bei „Massenproduktion“ unweigerlich auftretenden Toleranzen. Damals, rein technisch bedingt, nicht besser als: Denare von 1,6 bis 1,8 g.
„Wasserfuß“
Pfundgewicht Komma Pfenniggewicht Qualifizierung des Münzgewichts
übergewichteter karolingischer Pfennig
409,6770048 g 126 : 125 1,70698752 g
≈ 297,1 mm
etwas schwerer karolingischer Pfennig
≈ 296,7 mm
408,2400000 g 225 : 224 1,70100000 g
406,4256000 g 1 : 1
1,69344000 g
≈ 296,3 mm
gewichteter karolingischer Pfennig
≈ 295,9 mm
404,6192540 g 224 : 225 1,68591360 g
76
etwas leichter karolingischer Pfennig
≈ 295,5 mm
403,2000000 g 125 : 126 1,68000000 g
untergewichteter karolingischer Pfennig
Tatsächlich gibt es unter den erhaltenen karolingischen Silberpfennigen sowohl einige übergewichtete, als auch untergewichtete Exemplare, schon weil Silbermünzen keine geeichten
Gewichtsstücke für eine Präzisionswaage darstellen. Zwar blieb das Karlspfund als Gewicht
stabil, bekannt und erhalten, trotzdem kam es bald durch leichtere Ausprägungen zur Steigerung des Schlagschatzes zum Rückgang des tatsächlichen Münzgewichts. Das heißt, um ein
Karlspfund auf der Waage aufzuwiegen, mussten bald mehr als die theoretischen 240 Denare
in die andere Waagschale gelegt werden (Inflation). Später hatten die Pfennige oft nur noch
drei Viertel des Sollgewichts.
Vereinfachter Wert des Karlspfundes107
• Als bester vereinfachter Wert des Karlspfundes ist wohl nur der Wert 406 ½ Gramm zu
nennen. Der einzige Nachteil dieses Wertes ist, dass für den Denar mit 1,69375 g im Wert
sich dann doch wieder rechnerisch eine fünfstellige Nachkommazahl ergibt.
• Der Wert von 405 g bedeutet für den Denar eine rechtsseitige Vierstelligkeit. Im Ergebnis
liegt dieser Wert des Karlspfundes dem englischen Gewichtssystem zugrunde.
• Der Wert 406 g ergäbe einen Periodenwert für den Denar. Dieser Wert wird aber dennoch
durch die Zollvereinsmark gestützt.
• Der Wert 408 g ist sicher nicht falsch, wenn auch etwas hoch. Er ergibt sich praktisch auch
als zehn Zwölftel des alten französischen Pfundes. Außerdem ist dieser Wert der einzige
mit nur einer einstelligen Nachkommazahl für den Denar und bleibt somit akzeptabel.
• Der Wert (240 × 1,701 =) 408,24 g ist auch ein 7-glatter Wert. Er wird manchmal auf
408,25 g gerundet.
Reichsmünzordnungen
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges entwickeln sich innerhalb des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation neben einer Unmenge von Klein- und Kleinststaaten die zwei europäischen Großmächte Preußen und Österreich mit eigenen Münzsystemen108.
In Preußen gilt die Taler-Groschen-Währung.
Österreich dagegen hat eine Gulden-Kreuzer-Währung.
Die anderen deutschen Staaten und Städte benutzen überwiegend - je nachdem, ob sie sich
wirtschaftlich an Preußen oder Österreich orientieren - entweder die preußische Taler-Groschen-Währung oder die österreichische Gulden-Kreuzer-Währung.
Grundlage des Münzwesens im Mittelalter war die karolingische Ordnung: 1 Pfund Silber (lb.)
wurde in 240 Pfennigen (den.) ausgemünzt, mit dem Schilling (ß) zu 20 bzw. 30 (Österreich,
Bayern) Pfennigen als zusätzliche Recheneinheit. Im Spätmittelalter entstand infolge von Inflation und der Emission schwerer Münzen ein Münzchaos, das durch Münzordnungen bekämpft wurde: Die Münzordnung Friedrichs III. von 1481 regelte unter anderem die Prägung
107
108
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlspfund
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
77
von Dukaten und "Groschen" sowie die Verwendung von Pfennigen als Scheidemünzen. Im
16. Jahrhundert wurden 1524, 1551 und 1559 Reichsmünzordnungen erlassen. Das Privilegium maius verbürgte den Habsburgern eine Sonderstellung im Münzwesen, daher wurde für
die österreichischen Länder durch Ferdinand I. eine eigene Münzordnung mit etwas geringeren Werten erlassen (1524). Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde auch in Österreich wirksam. Eine grundsätzliche Neuregelung erfolgte erst unter Maria Theresia 1750 und durch die
Münzkonvention mit Bayern 1753.
Münzordnung Friedrichs III. 1481
Nachdem Karl der Große die erfolgreiche karolingische Münzreform eingeführt hatte, führte
das hochmittelalterliche Interregnum zum Zusammenbruch der kaiserlichen Münzhoheit. Auf
dem Reichstag zu Eger 1437 wurde eine frühe Form der Reichsmünzordnung beratschlagt und
es wurden erste Festlegungen in Richtung auf einen Reichsmünzfuß getroffen. So wurde bestimmt, dass reichsweit gültige Goldmünzen ausschließlich mit einem Feingehalt von 19 Karat
(771,6⁄1000) zu prägen seien. Für Silbermünzen wurden damals keine quantitativen Bestimmungen
getroffen109.
Die Reichstage von 1438 und 1442 unter Kaiser Friedrich III. bestätigten die Bestimmungen
von Eger. Auf dem Reichstag zu Worms 1495 wurde ein formaler Reichsmünzfuß für die Goldmünzen festgelegt, aber nicht abschließend beschlossen. Nach Vorbild der Goldgulden der
vergangenen Jahre des Rheinischen Münzvereins sollten aus 1 ½ kölnischen Mark rau, d. h.
bereits legiert, 107 Stücke geprägt werden. Die Feinheit der zum Prägen eingesetzten Goldlegierung solle auf 19 Karat 6 Grän (812,5⁄1000) betragen. Der Feingoldgehalt hätte somit 2,66 g betragen110.
Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559
Die erste Reichsmünzordnung wurde 1524 in Esslingen auf Druck von Kaiser Karl V. (1519 bis
1566) erlassen. Die kaiserliche Münzordnung regelte für das gesamte Reich einheitlich die
Feinheit der Gold- und Silbermünzen, wobei als Bezugsgröße die sogenannte Kölnische Mark
fungierte (als Gewichtseinheit wohlgemerkt). Der Taler wird in der Reichsmünzordnung von
1542 nicht erwähnt, aber er ist gemeint, wenn vom „Güldiner“ (Guldiner, Reichsguldiner) die
Rede ist. Seine Teilstücke (Halb- und Viertelstücke sowie weitere Stückelungen) werden
ebenso ordentlich festgelegt wie das Verhältnis der Kleinmünzen zur Großmünze: So zählt der
Gulden 24 Groschen und so weiter bis zum kleinsten Stück, dem Kleingröschlin (1 Gulden = 84
Kleingröschlin). Festgelegt wird auch das Münzbild. Der Avers der Reichsmünzen musste
Reichsadler, Titel des Kaisers und den Wert der Münze enthalten, der Revers blieb den territorialen Herrschaften überlassen111.
Goldgulden, 1524
Zu seiner Wahl als Kaiser hatte Karl V. versprochen, das Münzwesen dauerhaft zu ordnen.
Nach Beratungen ab 1521 erließ das zweite Reichsregiment in Vertretung des Kaisers am 10.
November 1524 die erste deutsche Reichsmünzordnung in Esslingen. Der Reichsmünzfuß für
109
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß
111
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm
110
78
Goldgulden zu 22 Karat Feingehalt (916,7⁄1000) betrug 89 Stück aus der feinen kölnischen Mark zu
22 Karat (Feingewicht: 2,41 g).
Reichsgulden, 1524
Erstmals wurde in der Esslinger Reichsmünzordnung auch ein allgemeiner Münzfuß für große
Silbermünzen eingeführt. Hintergrund war die erfolgreiche Einführung von Silbermünzen, die
im Metallwert dem Goldgulden entsprechen sollten. Das Wertverhältnis stand damals bei
etwa 1:11. Den Anfang hatte der Tiroler Guldiner gemacht (ab 1486); ab 1500 folgte der in
Annaberg/Frohnau und wahrscheinlich auch in Wittenberg geprägte erste Sächsische Guldengroschen, später Klappmützentaler genannt. Ein sächsischer Guldengroschen enthielt 27,40 g
Feinsilber, da aus einer rauen kölnischen Mark zu 15 Loth (937,5⁄1000) acht Münzen geschlagen
werden sollten. 1505 gab es eine Verschlechterung der Feinheit auf 14 Loth 16 Grän ( 930,6⁄1000).
Nach diesem Münzfuß wurden dann im nordböhmischen Joachimsthal ab 1519 große Mengen
des Joachimstaler Guldengroschens geprägt (27,20 g Feinsilber). Der Erfolg dieser Prägung
war so groß, dass sich für diese Art Münzen der Kurzname Thaler entwickelte, der sich dann
insgesamt für große Silbermünzen auch international etablierte (Rigsdaler, Speciestaler, Dollar)112.
Erste Reichsmünzordnung (Esslinger Münzordnung) 1524
In der Esslinger Münzordnung wurde als Reichsmünzfuß für eine Reichsgulden genannte Silbermünze bestimmt, dass aus einer rauen Kölner Mark Silber acht Münzen mit einer Feinheit
von 15 Loth (937,5⁄1000) auszubringen seien. Der Gehalt an Feinsilber lag damit jedoch bei 27,4 g,
d. h. 0,2 g höher als der Gehalt der bereits in großen Mengen umlaufenden älteren sächsischen und Joachimsthaler Guldengroschen. Dieser Reichsmünzfuß setzte sich daher nicht
durch.
Die Esslinger Reichsmünzordnung blieb Papier. Sie wurde nie umgesetzt. Da bekanntlich der
Versuch klug macht, gab es auf dem Reichstag 1551 in Augsburg - vier Jahre vor dem Augsburger Religionsfrieden - einen weiteren.
Die erste Reichsmünzordnung oder Eßlinger Münzkonvention unter Karl V. bestimmt die feine
Kölner Mark (= 233,856 g) als Grundgewicht für die Münzprägung; während dieses Gewicht
bis 1857 beibehalten wird, bleiben die übrigen Regelungen fast überall unbeachtet. So werden
sieben gemeine Reichsmünzen in Silber bestimmt:
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112
Rheinischer (Silber-) Gulden oder Guldiner, 8 St. auf die 15lötige Mark
8 8/15 Guldiner auf die feine Mark (8 8/15-Guldenfuß)
1 Guldiner = 27,405 g Feingold (29,23 g Raugewicht, 27,41 g Feingewicht)
Halbe Gulden, 16 St. auf die 15lötige Mark (14,62 g Raugewicht, 13,70 g Feingewicht)
Orth (Viertel Gulden), 32 St. auf die 15lötige Mark
Zehender, 80 St. auf die 15lötige Mark
Groschen, 136 St. auf die 12lötige Mark
Halbe Groschen, 272 St. auf die 12lötige Mark
Kleine Gröschlein, 366 St. auf die 8lötige Mark
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzfuß
79
Für den Rheinischen Goldgulden (Güldener) wird der Reichabschied von 1495 wie folgt geändert
89 Goldgulden je Kölner Mark aus 22 karätigem Gold, also
97 1/11 Goldgulden auf die feine Mark Gold, also 2,409 g Feingold je Goldgulden.
Mit der Festlegung
1 Guldiner = 1 Goldgulden = 21 Groschen = 84 kl. Gröschlein
wird außerdem das offizielle Tauschverhältnis von Gold zu Silber angepasst:
Gold : Silber = 1 : 11,378
Zweite Reichsmünzordnung (Augsburger Reichsmünzordnung) 1551
Die Augsburger Reichsmünzordnung trug der Tatsache Rechnung, dass der Kreuzer als Kleinmünze weite Verbreitung gefunden hatte, und erkannte endlich den Batzen an. Der Guldiner
rechnete nunmehr zu 72 Kreuzer bzw. zu 18 Batzen, der Batzen zählte also vier Kreuzer, und
das nun auch reichsoffiziell.
Wieder wurden Feinheit und Gewicht der wichtigsten Reichsmünzen und das Münzbild festgelegt. Die Münzordnung musste sich nach ihrem Erlass in der Praxis bewähren. Sie bewährte
sich als Makulatur113.
Die seit der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung vorgeschriebene Angabe der Wertigkeit
erfolgt in Süddeutschland in Kreuzern, in Mitteldeutschland in Groschen und in Teilen Norddeutschlands in Schilling. Man findet die Angabe aber bei weitem nicht auf allen Reichstalern,
nicht einmal der Habsburger König Rudolph II. hält sich an die Vorgabe.
Die zweite Reichsmünzordnung in Augsburg unter Kaiser Karl V. senkt den Feinheitsgrad weiter auf 882 (14⅑ lötiges Silber) ab, allerdings wird das Raugewicht auf 31,18 g angehoben (7
½ Stück auf die raue Mark). Die Umrechnung auf 27,49 g Feingewicht liefert in etwa einen 8
½-Guldenfuß (eigentlich 8 129/254). Damit hat der neue Guldengroschen oder (Gulden-) Taler
den Wert eines Goldguldens.
1 Goldgulden = 1 Guldengroschen (Reichsgulden, Guldiner, Taler) = 72 Kreuzer
Man legt die Rheinische Währung von 1 (Silber-) Gulden = 60 Kreuzer zwar zugrunde, lässt
aber sowohl den Rheinischen Goldgulden, als auch den Guldengroschen zu 72 Kreuzer gelten.
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113
10,2094 (Silber-) Gulden zu je 60 Kreuzer auf die feine Mark Silber
8 129/254 Reichsguldiner oder Taler zu je 72 Kreuzer auf die feine Mark Silber
1 Taler = 1⅕ (Silber-)Gulden
1 Taler = 27,49g Feinsilber
92⅓ Goldgulden auf die feine Mark Gold
(71⅓ Goldgulden auf die 18½ karätige Mark Gold)
1 Goldgulden = 2,527g Feingold
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm
80
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Fazit: Gold : Silber ≈ 1 : 10,88
Die zweite Reichsmünzordnung ist der letzte vergebliche Versuch, an der Gleichwertigkeit von
Goldgulden und Silbergulden festzuhalten.
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1 Taler = 1⅕ Gulden à 60 Kreuzer
= 72 Kreuzer à 4 Pf.
= 24 Reichsgroschen à 12 Pf.
= 25⅕ Meißnische und Fränkische Groschen à 12 Pf.
= 28 Rheinische Albus und Niederländische Stüver à 8 Pf.
= 28⅘ Lübische Schillinge à 12 Pf.
= 38⅖ Märkische Groschen à 8 Pf.
= 57⅗ Sundsche Schillinge à 6 Pf. (analog Sundsche Witten à 3 Pf.)
Dritte Reichsmünzordnung (Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559)
Die dritte Reichsmünzordnung (unter Kaiser Ferdinand I. auf dem Reichstag in Ausgburg) ändert den Guldengroschen zu 72 Kreuzern radikal; er wird nun (leichter) Reichsguldiner (= 60
Kreuzer), Gulden-Taler oder Guldiner genannt, wobei die Gleichwertigkeit von Goldgulden
und Silbergulden endgültig aufgehoben wird. Das Raugewicht des Reichsguldiners von 24,616
g (9 ½ Gulden je 14 8/9lötige Kölner Mark laut Edikt) entspricht nur noch 22,907 g Feinsilber
(10 Gulden 12 69/134 Kreuzer je feine Kölner Mark). Der Guldiner wird wieder zu 60 Kreuzern
oder 240 Pfennig ausgemünzt und entspricht dem rheinischen Rechnungsgulden bzw. ⅘ Goldgulden.
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Kreuzer (Xr.) dienen als Recheneinheit für den Wertvergleich von Münzen, obwohl sich der
Kreuzer nördlich des Mains nicht durchsetzen kann.
Hauptgoldmünze des Reiches wird der Dukat = 104 Xr. = 3,442g Gold; 67 67/71 Dukaten auf
die feine Mark Gold = 117 Fl. 46 Xr.
Goldgulden = 75 Xr. = 2,504g Gold; 93 45/111 Goldgulden auf die feine Mark Gold = 116 Fl.
45 Xr.
Reichsgulden/Guldiner (Fl.) = 60 Xr. = 22,907g Silber; 10 14/67 St. auf die feine Mark Silber =
612½ Xr.
Gold : Silber ≈ 1 : 11,44
Taler zu 68 Xr. oder die seit 1551 geprägten Reichsgulden zu 72 Xr. sollen in Zukunft nicht
mehr geschlagen werden.
Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung:
o 2½ Kreuzerstücke (24 St. = 1 Fl.): 248 St. auf die feine Mark = 620 Xr.
o 2 Kreuzerstücke (30 St. = 1 Fl.): 311 St. auf die feine Mark = 622 Xr.
o Kreuzer (60 Xr. = 1 Fl.): 626 1/7 St. auf die feine Mark.
o Reichsgroschen (21 St. = 1 Fl.): 217 St. auf die feine Mark = 620 Xr.
o Würtembergische, Würzburgische und Badische Schillinge (28 St. = 1 Fl.): 290 St. auf
die feine Mark = 621 3/7 Xr.
o Sundsche Schillinge oder Sechslinge (48 St. = 1 Fl.): 650 St. auf die feine Mark = 625
Xr.
o Einfache Rappen-Vierer (75 St. = 1 Fl.): 782 5/6 St. auf die feine Mark = 626 2/15 Xr.
o Gröschlein (84 St. = 1 Fl.): 876 ⅘ St. auf die feine Mark = 626 2/7 Xr.
Außer den erwähnten Münzsorten sollen keine weiteren Münzsorten mehr geprägt werden.
Diese Habsburger Initiative scheitert in Nord- und Mitteldeutschland insbesondere am Widerstand Sachsens, das zunächst am schwereren Taler (1 Taler = 24 Groschen = 72 Kreuzer) festhält.
81
1559 in Augsburg - vier Jahre nach dem Augsburger Religionsfrieden - gab es einen dritten
Versuch. „Die Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages von 1559 versuchte, einen
neuen Weg zu gehen“, schreibt Herbert Rittmann in seinem Buch „Auf Heller und Pfennig“.
„Sie gab den Taler auf und suchte dem Münzsystem des Reichs eine neue Großsilbermünze
zugrunde zu legen“. Der Gulden als Silbermünze zu 60 Kreuzer sollte die neue Reichsmünze
werden. Als Gewichtseinheit fungierte nach wie vor die Kölnische Mark. Wie üblich, wurden
auch Schrot und Korn des Reichsguldens gesetzlich festgesetzt, ebenso die Teilmünzen und
das Münzbild.
Viel Erfolg war dem Reichsgulden nicht beschert. Der Taler hatte sich im Geldverkehr bereits
zu sehr durchgesetzt. 1566 und wiederum in Augsburg musste nun auch der Reichstag den
Taler als wichtigste Münze anerkennen. Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde ergänzt, der
„Reichstaler“ war geboren114.
(Überwiegend) reichseinheitliche Regelungen
Reichsmünzabschied 1566
Der für die kommenden Jahrzehnte wichtigste Reichsmünzfuß wurde 1566 auf dem Reichstag
in Augsburg beschlossen. Es mussten danach weiter 8 Münzen aus einer rauen kölnischen
Mark Silber geschlagen werden; die Feinheit wurde aber auf 14 Loth 4 Grän (888,9⁄1000) reduziert. Dieser Münzfuß ist identisch mit der Prägung von 9 Münzen aus der feinen kölnischen
Mark, da sich in beiden Fällen ein Gehalt an Feinsilber von 25,98 g ergibt (9-Taler-Fuß). Bei 9
Talern je feine Kölner Mark wird die feine Mark zu 10 ⅕ Gulden ausgebracht (15 Taler = 17
Gulden). Der "gemünzte Thaler" wird als Reichsspeziestaler ("Reichsthaler species") bekannt,
dessen konstanter Realwert durch sein Feingewicht von 25,984 g Silber fast 200 Jahre unangetastet bleibt.
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1 Reichstaler im neuen 9-Talerfuß bzw. Reichsspeziestaler = 24 (Reichs-) Groschen = 288 Pfennige = 1 2/15 Gulden = 68 Kreuzer (Xr.)
1 Reichsdukat (3,442 g Gold) = 104 Xr.
1 Reichstaler (25,984 g Silber) = 68 Xr. (9 Taler = 1 Kölner Mark)
1 Gulden (22,927g Silber) = 60 Xr. (10 ⅕ Gulden = 1 Kölner Mark)
Mit dieser Vereinbarung wird das Tauschverhältnis Gold : Silber auf etwa 1 : 11,55 festgelegt.
Damit regt sich vor allem der Widerstand derjenigen Stände, die eigene Bergwerke haben. So
bestehen Salzburg, Sachsen und die Niederburgundischen Lande auf 72 Kreuzer je Taler, was
einem Tauschverhältnis von 1 : 10,9 entspricht. Anderenfalls seien sie nicht Willens, dem
Reichsbeschluss beizutreten. Über diesem Streit zerfällt das Heilige Römische Reich in der Folgezeit in Talerländer (im Norden und Osten) und Guldenländer (im Süden und Westen).
Reichstag zu Regensburg (1665/67)
Auf dem Reichstag zu Regensburg ergeht folgender, vorläufiger Beschluss:
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114
1 Taler = 96 Kreuzer (Xr.), weil sonst kein verlustfreies Prägen mehr möglich ist (14 ⅖-Guldenfuß)
1 Dukat = 3 Gulden = 180 Xr.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/reichsmuenzordnungen/reichsmuenzordnungen.htm
82
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1 Goldgulden = 130 Xr.
Gold : Silber = 1 : 14,333
Reichsmünzfuß von 1738
Zumindest auf dem Papier wird der Leipziger Münzfuß zum Reichsmünzfuß erhoben.
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wie zuvor im 9-Talerfuß: 1 (Spezies-)Taler = 2 Gulden = 1⅓ Taler im 18-Guldenfuß: Gulden (⅔
Stücke), ½ Gulden (⅓ Stücke) und Viergroschen (⅙ Stücke), ebenso die in den niederrheinischen Landen gebräuchlichen Blafferte (9 Kreuzermünzen), sowie alle höherwertigen Kreuzermünzen
1 Reichsdukat = 4 Gulden; 67,944 St. je feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559)
1 Goldgulden = 3 Gulden; 72 St. auf die raue Mark (= 18 Karat 10 Grän Gold plus 3 Karat 8
Grän Silber plus 1 Karat 6 Grän Kupfer).
Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
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2 Taler (Reichstaler, Kuranttaler) à 90 Kreuzer = 3 Gulden à 60 Kreuzer
Doppelgroschen oder 7 ½ Kreuzer, 12 St. = 1 Taler, 74 ¼ St. auf die raue Mark zu 8 Lot (1 feine
Mark = 12 3/8 Taler)
Einfache gute Groschen, 24 St. = 1 Taler, 125 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän (1 feine
Mark = 12 ½ Taler)
Batzen, 22 ½ St. = 1 Taler, 117 3/16 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän (1 feine Mark = 12
½ Taler)
½-Batzen, 45 St. = 1 Taler, 146¼ St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1 feine Mark = 13 Taler)
Kaisergroschen, 30 St. = 1 Taler, 134 49/64 St. auf die raue Mark zu 5 Lot 13½ Grän (1 feine
Mark = 12 ½ Taler)
5-Kreuzer, 18 St. = 1 Taler, 100 St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän (1 feine Mark = 12 ½ Taler)
2 ½-Kreuzer, Mariengroschen oder Lübische Schillinge, 36 St. = 1 Taler, 171 St. auf die raue
Mark zu 6 Lot (1 feine Mark = 12 ⅔ Taler)
Kreuzer, 90 St. = 1 Taler, 225 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler)
Sechs schwere Pfennige oder Sechser, 48 St. = 1 Taler, 156 St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1
feine Mark = 13 Taler)
Drei schwere Pfennige oder Dreier, 96 St. = 1 Taler, 240 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine
Mark = 13 ⅓ Taler)
Schwere Pfennige, 288 St. = 1 Taler, 492 St. auf die raue Mark zu 2 Lot (1 feine Mark = 13 ⅔
Taler)
Leichte Pfennige, 360 St. = 1 Taler, 615 St. auf die raue Mark zu 2 Lot (1 feine Mark = 13 ⅔
Taler)
Blaffert oder 4 ½ Kreuzer, 20 St. = 1 Taler, 111 ⅑ St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän (1 feine
Mark = 12 ½ Taler)
½-Blaffert, 40 St. = 1 Taler, 190 St. auf die raue Mark zu 6 Lot (1 feine Mark = 12 ⅔ Taler)
¼-Blaffert, Cölnischer Albus oder 1 1/8-Kreuzer, 80 St. = 1 Taler, 200 St. auf die raue Mark zu 3
Lot (1 feine Mark = 13 ⅓ Taler)
Stüver oder 1 ½-Kreuzer, 60 St. = 1 Taler, 195 St. auf die raue Mark zu 4 Lot (1 feine Mark = 13
Taler)
½-Stüver oder ¾-Kreuzer, 120 St. = 1 Taler, 300 St. auf die raue Mark zu 3 Lot (1 feine Mark =
13 ⅓ Taler)
83
Münchner Münzkonvention (1837)
Die süddeutschen Zollvereinsstaaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt gründen die «Münzvereinigung Süddeutscher Staaten» und nehmen durch
Vertrag den 24 ½-Guldenfuß (auch Kronentalerfuß) auf der Basis einer feinen Kölner Mark an.
1 Kölner Mark = 24 ½ süddeutsche Gulden = 14 preußische Taler
Durch Aufschlag von 20 % bei der Bewertung von guten Konventionsmünzen (20-Guldenfuß
von 1753) entsteht in Süddeutschland schon bald der 24-Guldenfuß, welcher sich aufgrund
des minderen Gehaltes der massenhaft umlaufenden Kronentaler zum 24 ½-Guldenfuß verschlechtert.
Zollvereinsmark (1816)
Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu 233,856 g (= ½ preuß.
Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als
Münzmark der Zollvereinsstaaten.
Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen
Talerfuß: 13⅓ 14
16
16⅘ 16⅓
entspr. Guldenfuß: 20
21
24
25⅕ 24½
13⅓-Talerfuß 1:1 21:20 6:5 63:50 49:40 Konventionsfuß
14-Talerfuß 20:21 1:1 8:7 6:5 49:42 Graumannscher Münzfuß (Preußen)
30-Talerfuß
13:10
Preußische Taler (nach 1821)
16-Talerfuß 5:6 7:8 1:1 21:20 49:48 Bergischer oder klevescher Münzfuß
16⅘-Talerfuß 50:63 5:6 20:21 1:1 36:35 Frankfurter Cours (um 1800)
24½-Guldenfuß 40:49 42:49 48:49 35:36 1:1 süddeutsche Gulden (1837)
Im Zuge der Umstellung von Kölnischen Pfund auf Zollpfund zu 500 g und der Einführung des
30-Talerfußes wurde auch der 24 ½ Guldenfuß auf einen 52 ½ Guldenfuß umgestellt (während
233,856/14 ≈ 500/30, aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5).
Dresdner Münzvertrag (1838)
Die allgemeine Münzkonvention aller Zollvereinsstaaten (Dresdener Münzvertrag) vom 30.
Juli 1838 legt für die süddeutschen Staaten fest, dass alle Vereinsstaaten sich entweder dem
21 Gulden-, dem 14 Taler- oder dem 24 ½-Guldenfuße anzuschließen haben. Für den 14-Talerfuß erklären sich insbesondere Preußen, die sächsischen Staaten und Kurhessen.
Als Vereinsmünze gilt der Doppeltaler (= 3 ½ süddeutsche Gulden = 3 österreichische Gulden),
der zu 7 Stück je feine Kölner Mark ausgebracht worden ist.
1 Kölner Mark = 7 Doppeltaler = 14 preußische Taler = 24 ½ süddeutsche Gulden
1 preußische Taler oder Vereinstaler = 30 Neugroschen = 300 Pfennige
Wiener Münzkonvention (1. Mai 1857)
Österreich und Liechtenstein treten der Münzordnung des Zollvereins bei.
Der alte Graumannsche Münzfuß (14-Talerfuß bezüglich der feinen Kölner Mark) wird auf das
neue Maß 1 (Zoll-) Pfund = 500 g umgerechnet und ersetzt: entweder durch den 30-Talerfuß
84
(insbesondere Preußen), den 45-Guldenfuß (insbesondere Österreich, 1 Gulden à 100 Kreuzern) oder den 52 ½-Guldenfuß (insbesondere Süddeutschland).
•
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14-Talerfuß: 1 Taler = 16,704 g Silber
30-Talerfuß: 1 Taler = 16,667 g Silber
100 Gulden Konventionsmünze = 105 Gulden österreichischer Währung.
Der Wiener Vertrag wird mit Einführung der deutschen Reichswährung 1871 hinfällig.
Reichsmünzreform (1871-1878)
Mit der 1871 begonnenen Reichsmünzreform (Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, 1871 ) verabschiedet man sich von der Bimetallwährung (Gold und Silber) und
stellt mit dem Münzgesetz von 1873 auf eine reine Goldwährung um. Gleichzeitig werden
neue Nominale eingeführt.
1871–1875 bleibt der Reichstaler im Dt. Reich die offizielle Bezeichnung des bisherigen Vereinstalers. Das umlaufende Silberkurantgeld der Länder bleibt im Umlauf, aber die weitere
Ausprägung wird verboten.
In Anlehnung an die Hamburger Hansewährung (Mark Banco) wird die Goldmark zu 10 Mark
à 100 (Reichs-) Pfennig (Dezimalsystem) als Kompromiss zwischen dem preußisch-norddeutschen Talerblock und dem süddeutschen Guldenblock in Form einer Goldwährung eingeführt.
Nominale: 1 dt. Mark = 100 Pfennig = ⅓ Taler
Goldwährung: 1 dt. Mark = 500/1395g Gold ≈ 0,358g Gold
Reichsgoldmünzen werden zu 1-, 5-, 10- und 20-Markstücken geprägt.
Scheidemünzen: 500 g feines Silber (= 1 Zollpfund) = 100 dt. Markstücke
Reichssilbermünzen werden zu 5-, 2-, 1-, 0,5- und 0,2 Markstücken geprägt.
Vorsicht: Bei vollwertigen Silbermünzen und einem Tauschverhältnis von Gold : Silber = 1 : 15,5 hätte
das dt. Markstück 5,556 g statt 5 g Silber enthalten müssen.
Umrechnung gemäß Reichsgesetzblatt:
300 Mark Reichswährung (dt. Mark) = 100 Reichstaler (Taler preußisch) = 175 Gulden süddeutsch
(gleich niederländisch) = 150 Gulden/Forint österreich-ungarisch = 250 lübische und hamburgische
Kurantmark = 200 Mark Banco = 90 30/93 Bremer Goldtaler
3 dt. Mark = 1 Reichstaler = 100/685 Pfund Sterling = 300/80 Franc = 11/20 Real de Vellon
Bemerkenswerterweise ist das neu aufkommende Papiergeld – die Reichskassenscheine – zunächst kein gesetzliches Zahlungsmittel (keine Verpflichtung zur Annahme) ist. Dieser Mangel
wird aber überdeckt durch die uneingeschränkte Pflicht der Notenbanken, Papiergeld gegen
Gold einzutauschen.
85
Münzordnungen nach Gebieten
Bayern
Münzordnung von Albrecht IV (1506/07)
Bayern prägte nach der Münzordnung des Herzogs Albrecht IV. von 1506 Goldgulden nach
rheinischer Währung und sehr viele Halbbatzen (zu 2 Kreuzer, bzw. 7 Pfennig) sowie Pfennige
und Haller (= ½ Pfennig). Dazu kamen ab der Mitte des 16. Jhs. Kreuzer, Groschen (zu 3 Kreuzer), Thaler und Halbthaler, sowie Dukaten, welche ab 1559 den Goldgulden ablösten115.
Franken, Bayern und Schwaben (1623)
Die oberen Kreise (Franken, Bayern und Schwaben) setzen
•
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1 Taler = 90 Xr.
1 Gulden = 60 Xr.
1 Goldgulden = 1 Fl. 44 Xr. = 1 Taler 14 Xr. = 104 Xr.
2 Taler = 3 Gulden
Die in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzte Proportion von Gold : Silber = 1 : 11,5
bleibt also beinahe bestehen; allerding wird die feine Mark Silber nun zu 9 Taler 2 Groschen
ausgeprägt. In den kleineren Münzsorten (½ Batzen, Kreuzer, Dreier, ½ Kreuzer, Dreiheller)
wird anfangs die feine Mark um 16 Fl. oder 10 ⅔ Taler ausgemünzt. Später aber beschließt
man, in ½ Batzen und Kreuzern die feine Mark nur um 15 Fl. oder 10 Taler auszubringen.
Münzkonvention Österreich-Bayern (1753)
Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionsfuß
Österreich führt unter Kaiser Franz und seiner Gemahlin Maria Theresia den 20-Guldenfuß ein.
Die neuen Münzen des Konventionsfußes sind der Konventionsgulden und der Konventionstaler und weil der Taler als Münze geprägt wird, heißt er manchmal auch Konventionsspeziestaler. Gleichzeitig setzt man in Bezug auf die Wiener-Kölner Mark zu 233,87 g nun 1 Maria
Theresien Taler/Konventionstaler/Speziestaler (10-Talerfuß = 23,386 g Silber pro St.) = 2 Konventionsgulden (20-Guldenfuß = 11,693 g Silber pro St.) = 1 ⅓ Konventionsrechnungstaler (13
⅓-Talerfuß), analog: 24 Gulden oder 12 Taler aus der Wiener-Kölner Mark zu 280,627 g.
In der Tat steht auf dem Konventionstaler: 10 eine feine Mark. Analog findet man auf dem
Konventionsgulden: 20 eine feine Mark.
oder
1 Konventionstaler = 120 Xr. = 40 Groschen
1 Konventionsgulden = 60 Xr. = 20 Groschen
1 Rechnungstaler = 90 Xr. = 30 Groschen
In Norddeutschland wird der Konventionstaler nach dem Ende des → Siebenjährigen Krieges
(1763) teilweise übernommen, aber zu 32 Guten Groschen gerechnet.
115
http://www.ingolstadt.de/stadtmuseum/scheuerer/museum/mz-bayer.htm
86
Für den Dukaten gilt
67 Dukaten auf die Mark Gold zu 23 Karat 8 Grän oder
67,944 Dukaten auf die feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559)
1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr.
Damit wird die feine Mark Gold zu 283,1 Gulden ausgebracht und man erhält
Gold : Silber = 1 : 14,155
Seit sich Bayern 1753 per Konvention (Vgl. Lori, Bd. 3, S. 351 ff.116) dem 20-Guldenfuß angeschlossen hat, wird er Konventionsfuß genannt. Neben den Dukat treten nun auch die Münzen
der bayrischen Kurfürsten Karl Albrecht und Maximilian Joseph
1 kurfürstl. bayr. Carolin = 3 Goldgulden = 9 Fl. 12 Xr.
1 kurfürstl. bayr. Maxd'or = 2 Goldgulden = 6 Fl. 8 Xr.
Verwendete Spezies
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Taler, ganze und ½ Gulden
Kopfstücke (Ort) à 20 Xr. und ½ Kopfstücke à 10 Xr.
Siebenzehner à 17 Xr., Siebner à 7 Xr. und Groschen à 3 Xr.
Allerdings verschlechtert Bayern bereits 1754 den Konventionsfuß in einen 24-Guldenfuß. Vgl.
Liste aller Taler und Gulden, die nach dem Konventionsfuß von 1753 geprägt worden sind 117.
Damit endet das Zeitalter des (Reichs-) Speziestalers endgültig, ohne das alte Problem zu beseitigen, dass der Rechnungstaler zu 90 Xr. nicht gemünzt wird und der neue Speziestaler zu
120 Xr. einem anderen Münzfuß folgt.
Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt (1622)
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kein Unterschied mehr zwischen (Reichs-) Taler und Zahltaler (das war der Kuranttaler (französisch courant = umlaufend)
Silbergroschen, gute Groschen und Fürstengroschen bezeichnen dasselbe Nominal.
1 Taler = 24 Silbergroschen = 36 Mariengroschen = 90 Xr. = 1 ½ Gulden
1 Gulden = 16 Silbergroschen = 24 Mariengroschen = 60 Xr.
9 Taler = 13½ Gulden je feine Mark Silber = 810 Xr.
1 Schreckenberger = 4 Silbergroschen = 6 Mariengroschen (im Edikt: Pfenning und ₰
bezeichnet)
1 Rosennobel = 4 Taler = 6 Gulden
1 Dukat = 1 ½ Taler = 2 Fl. 15 Xr. = 135 Xr.
67 67/71 St. je feine Mark Gold = 9172,4 Xr.
116
Lori, J. G., Sammlung des baierischen Münzrechts, 3. Bände, München, 1768, online (PDF)
Hagen, J. G. F. (Hrsg.), Conventions-Münzcabinet oder Beschreibung der Thaler, Gulden und kleinern Silbermünzen, welche nach dem 1753. errichteten Conventionsmünzfuß bishero gepräget worden, Nürnberg, 1771, vgl. Online (Google books)
117
87
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1 Goldgulden, Dicker Taler oder Königlicher Taler
= 26 ⅔ Silbergroschen = 40 Mariengroschen = 100 Xr.
93 45/111 St. je feine Mark Gold = 9340,54 Xr.
Gold : Silber ≈ 1 : 11,5
Lübecker oder Hamburger Courant
Die Courantmark (auch Mark Courant oder Kurantmark) war eine vor allem im Bereich der
norddeutschen Hansestädte gebräuchliche Rechnungseinheit für Silbergeld. Die Courantmark
ist wertmäßig ein Vorläufer der Mark (1871), also der Goldwährung des Deutschen Kaiserreichs118. Im Norden Deutschlands bildete sich der "lübische" oder Lübecker (bis 1867) und
auch Hamburger Courant119:
•
1 Mark (234 g) Feinsilber = 11 1/3 Couranttaler = 17 Gulden (2/3 Reichstaler)
o 1 Couranttaler = 3 Mark
▪ 1 Mark Courant = 16 Schillinge = 32 Sechslinge (lübisch)
Pommern - Bogislav X. (1489)
Aus Bogislavs Tätigkeit auf dem Gebiet der Finanzen verdient seine Bemühung um ein besseres Münzwesen hervorgehoben zu werden. 1489 stellte er eine neue Münzordnung auf, die
zum Zwecke hatte, die Prägung nach gleichem Schlage im ganzen Lande einzuführen, deren
Anerkennung durch die münzberechtigten Städte er aber nur nach und nach und nicht ohne
Schwierigkeiten durchsetzte. Die ersten pommerschen Goldmünzen sind unter ihm, und zwar
von gleichem Schrot und Korn wie die rheinischen, geschlagen worden. Die Berechtigung dazu
erwarb er 1498 auf seiner Rückkehr von der Wallfahrt zu Innsbruck von König Maximilian als
Anerkennung seiner Tapferkeit gegen die Türken120.
Preußen 1750
Graumannscher Münzfuß
1750 beauftragt Friedrich der Große seinen Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann,
das preußische Münzsystem neu zu ordnen. Nach dieser Münzreform werden aus der Kölnischen Mark mit dem Basisgewicht von 234 g Feinsilber 14 neue preußische Taler geprägt.
Demnach enthält ein Taler neben anderen Metallen knapp 17 g Feinsilber. Dieser Taler unterteilt sich in Groschen und Pfennigen. Das zeigt folgendes Ergebnis121:
•
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1 Mark (234 g) Feinsilber = 14 Taler = 21 Gulden
1 Taler = 24 courant oder gute Groschen
1 guter Groschen = 12 Pfennige
Seit 1750 wird in Preußen der Graumannsche Münzfuß (auch Preußisch-Kurant-Fuß) angewendet, um zu vermeiden, dass die höherwertigen Silbermünzen ausgeführt werden; dieser
118
https://de.wikipedia.org/wiki/Courantmark
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
120
https://www.deutsche-biographie.de/downloadPDF?url=sfz27317.pdf
121
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
119
88
14-Talerfuß (oder 21-Guldenfuß) bestimmt, dass 14 Taler zu je 16,704 g aus einer feinen Kölner Mark zu schlagen sind (ganze, ½- und ¼-Talerstücke). Der neue preußische Taler wird von
den Preußen Reichstaler und sonst auch Kuranttaler (Thaler Kurant) genannt und er bildet
bis Ende 1871 die Geldeinheit von beinahe ganz Norddeutschland.
Gleichzeitig kehrt man zur alten Einteilung der Münzen zurück, so dass die Unterscheidung
zwischen Speziestaler und Rechnungstaler hinfällig wird:
1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen = 288 Pf.
Außerdem wird ab 1764 eine Goldmünze – der Friedrich d'or – hergestellt.
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10 ½ Taler auf die 12lötige Mark Silber (14 Taler = 1 feine Mark)
1 Friedrich d'or (Louis d'or, Georg d'or, August d'or (?), Pistolette) = 5 Talerstück
35 St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 8 Grän
38,778 St. je feine Kölner Mark Gold
Der ältere doppelte Friedrich d'or (1737) ist wohl etwas schwerer gewesen:
17 ½ St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 9 Grän
Gold : Silber = 1 : 13,846
weitere Münzen sind 8-, 4- und 2-Groschenstücke
Vorsicht: Für das 5 Talerstück in Gold (der Louis d'or) wird offensichtlich mehr gezahlt als für
5 preußische Taler in Silber. So berichtet das Rechenbuch (1826), S. 428–431122 1 Taler den
Louis d'or zu 5 Taler gerechnet = 108 rheinische Kreuzer, während 1 preußischer Taler = 105
rheinische Kreuzer gilt. Hintergrund ist der preußische Versuch mit Hilfe überbewerteter, silberner Taler Gold zu kaufen, was sich die Händler am Markt natürlich nicht gefallen lassen.
Bergischer oder klevescher Reichstaler (Mitte 17. Jh.)
Der bergische oder klevesche Reichstaler (zumindest als Rechenwährung) wird im 16-Talerfuß verwendet.
1 klevesche Taler = 60 Stüber à 8 Deut oder 12 Pfennige
Berg (Düsseldorf): 1 Stüber = 16 Pfennige
Ebenfalls Recheneinheit ist der von Preußen oft als Reichstaler bezeichnete preußische Taler
(Berliner Courant).
1 Taler preußisch = 24 gute Groschen à 12 Pfennige
Düsseldorf 1706
Art. XXII der «Stadt Düsseldorffischen Policey- und Tax-Ordnung» (Herzog Johann Wilhelm)
bestimmt
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•
1 Reichstaler = 60 Stüber = 30 Kaisergroschen
1 Reichstaler = 8 Schilling = 80 Albus Cöllnisch = 100 Albus leicht = 20 Blaffert = 1 ½ Taler Cöllnisch.
122
"Rechenbuch", Gemeinnütziges Rechenbuch zum Unterricht in Stadt- und Land-Schulen und zum Privat-Gebrauch, Nürnberg, 1826, online (PDF)
89
Siebenjähriger Krieg (1756-1763)
Und wieder stehen sich Preußen und Österreich im Dritten Schlesischen Krieg gegenüber. In
dieser Zeit lässt Preußen im besetzten Sachsen und zuhause das gute ältere Geld in minderwertiges Geld (sogenannte Ephraimiten und der August d'or) ummünzen, um seinen Krieg zu
finanzieren. Als man 1764 zum Graumannschen Fuß zurückkehrt, entledigt sich Preußen eines
großen Teils seiner Kriegsschulden, indem die minderwertigen Münzen zwangsweise umgetauscht werden müssen und der Staat nur noch vollwertiges Geld akzeptiert.
Fürstbistum Münster (spätes 18. Jh.)
• 1764: 1 Reichstaler Münsterisches Geld = 28 Schilling. 1 Schilling = 13 Pfennig.
• 1764: 1 Reichstaler Coesfeldisch Geld = 50 Stüber. 1 Stüber = 8 Pfennig.
• 1764: 1 Pfennig Münsterisch Geld = 14/10 Pfennig Coesfeldisch Geld.
• 1739-1760 Scheidemünze "Voss" oder "Fuchs", 3 Pfennig Kupfermünze123
Erneuerung des Graumannschen Münzfußes (1764)
Der Graumannsche Taler wird wiederhergestellt. Am Ende des siebenjährigen Krieges 1763
hat man kurzzeitig sogar einen 20-Talerfuß praktiziert.
Preußen lässt 1765 auch einen Bankotaler im 10 ⅔ Talerfuß ausmünzen. Wegen seiner geringen Stückzahl und der baldigen Einschmelzung (1790) darf man diesen Taler wohl problemlos ignorieren.
Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten (1821)
•
•
1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen à 0,606g = 288 Pf. à 0,058g
ab 1821: 30-Talerfuß mit Bezug zum Zollpfund (30 Taler je 500 g Silber)
Sachsen
Leipziger Münzordnung (1500)
Im ausgehenden 15. Jahrhundert führten neue technische und wirtschaftliche Methoden des
sächsischen Bergbaus zu einer ungewöhnlich hohen Silberausbeute. Das führte dazu, dass Kurfürst Friedrich III. der Weise (1486–1525) und sein Bruder Johann der Beständige (1486/ 1525–
1532) in Einvernehmen mit Georg dem Bärtigen (1500–1539) als Stellvertreter seines Vaters
Albrecht des Beherzten (1464/85–1500) die sogenannte Leipziger Münzordnung von 1500
verkündeten. Danach soll ein Groschen (Guldengroschen) für einen Gulden (rheinischer Goldgulden) geschlagen und genommen werden. Der Taler (sogenannter Klappmützentaler), zunächst Gulden und Guldengroschen genannt, war das silberne Äquivalent des rheinischen
Goldguldens124.
123
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
https://de.wikipedia.org/wiki/Sächsische_Münzgeschichte#Von_1500_bis_zum_Beitritt_zur_Reichsmünzordnung_1571
124
90
Münztrennung in Sachsen (1530-33)
Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (ernestinische Kurlinie) und Herzog Georg von
Sachsen (albertinisch) folgen unterschiedlichen Münzfüßen. Während der Kurfürst einen
leichten Münzfuß anwendet, praktiziert der Herzog den schweren (alten) Fuß. Ein ähnliches
Bild ergibt sich für die Periode 1542–1546. Während Kurfürst Johann Friedrich I. den Silbergehalt nicht unwesentlich reduzieren lässt, ordnet Herzog Moritz (Kurfürst ab 1547, weil er
Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gegen Kursachsen zur Seite steht) an, die eigenen
höherwertigen Münzen mit Herkunftszeichen als Qualitätsmerkmal zu versehen.
Sächsische Münzordnung 1534
Weil die hochwertigen sächsischen Guldengroschen aus Sachsen exportiert werden und minderwertige – überbewertete – fremde Groschen zufließen (→ Greshamsche Gesetz), sind
Sachsen und Böhmen gezwungen, den Feinheitsgrad des Guldengroschens (Joachimstaler) auf
14 4/9lötiges (902,778) Silber bei gleichem Raugewicht der Münze (8 Gulden oder Taler auf
die alte raue Kölner Mark zu 233,84 g) zu reduzieren. Der Taler enthält nun nur noch 26,39 g
Feinsilber.
1 Taler = 22 Groschen = 264 Pf.
1 feine Mark = 194 Groschen 10 Pf. = 8 Taler 18 Groschen 10 Pf. = 8,856 Taler
Guldengroschen oder Taler: Raugewicht 29,23 g, Feingewicht 26,39 g
Kursächsische Münzordnung (1558)
Auch Kurfürst August zu Sachsen behält, ungeachtet der Reichsmünzordnung, seine vorige
kursächsischen Münzordnung bei und erneuert sie 1558.
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1 (Gulden-)Taler/Guldengroschen/Reichsguldiner = 24 Groschen = 288 Pf. = 72 Kreuzer (Xr.)
8 Taler auf die Mark Silber zu 14 Loth und 8 Grän fein
1 feine Mark (233,84g) = 214 Groschen 4 Pf. = 2572 Pf. = 8 Taler 22 Groschen 4 Pf. (26,184g
Silber je Taler)
1 Goldgulden = 25 Groschen = 75 Xr.
1 Meißner Gulden = 21 Groschen = 63 Xr.
1 (Silber-) Gulden = 20 Groschen = 60 Xr.
8 Taler 22 Groschen 4 Pf. = 643 Xr. = 10 (Silber-) Gulden 43 Xr. ≈ 8 ½ Goldgulden
Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
o 1 Groschen = 12 Pfennig = 4 Gröschlein = 6 Heller
o Groschen
216 Groschen je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 18 Xr. = 10 (Silber-) Gulden
48 Xr.
o Gröschlein (3-Pfennigstücke)
862 Gröschlein je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 16½ Xr. = 10 (Silber-) Gulden 46½ Xr.
o Pfennige
2585 Pfennig je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 16¼ Xr. = 10 (Silber-) Gulden
46¼ Xr.
o Heller
5462 Heller je feine Kölner Mark = 10 Meißner Gulden 52¾ Xr. = 11 (Silber-) Gulden
22⅔ Xr.
Der niedrigere Feingehalt des Reichstalers (25,984 g Silber) von 1566 führt dazu, dass die
hochwertigeren Meißner Münzen durch Handel in das Ausland fließen und dort ein91
geschmolzen werden. Schließlich erlässt Kurfürst August am 8. April 1571 eine Abwertung alter und auswärtiger Geldsorten und vollzieht seinen nachträglichen Beitritt zur Augsburger
Reichsmünzordnung von 1559.
Leipziger Fuß (1687) und Leipziger Rezess (1690)
https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Fuß
Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung
eines Münzfußes für Silbermünzen („12-Taler-Fuß“) zur Ablösung des Zinnaer Münzfußes.
Der Vertrag von Leipzig oder Leipziger Rezess zwischen Kursachsen, Kurbrandenburg und dem
Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg setzt einen 12-Talerfuß bzw. 18-Guldenfuß (Leipziger
Fuß) fest.
•
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1 Reichsspeziestaler = 32 Groschen = 120 Xr. (9-Talerfuß)
1 Kuranttaler (= Rechnungstaler = 19,488 g Silber) = 24 Groschen = 90 Xr. (12 Talerfuß)
1 Gulden (⅔ Kuranttaler) = 16 Groschen = 60 Xr. (18-Guldenfuß)
Die alten ⅔ Kuranttaler nach dem zinnaischen Fuß werden wegen ihres höheren Silbergehalts zu
18 Groschen verrechnet.
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3 Reichsspeziestaler = 4 Kuranttaler (auch preußischer Taler oder Berliner Courant)
1 Reichsspeziestaler = 2 Gulden
2 Reichstaler = 3 Gulden
Münzsorten
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(Spezies-)Taler: 8 St. auf die 14 2/9lötige Mark (1 feine Mark = 9 Speziestaler = 10 Taler 16
Groschen)
Kursachsen
o 1 Groschen = 12 Pfennig
o ⅔-, ⅓- und ⅙-Talerstücke, nach zweierlei Beschickungsart.
▪ 13½ St., 27 St. und 54 St. auf die 12lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler)
▪ 17 St., 34 St., 68 St. auf die 15⅑lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler)
o Scheidemünzen (Kursachsen) und ihre nominale Umrechnung
▪ Doppelgroschen, 64 31/32 St. auf die 7lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler 9
Groschen)
▪ Einfache Groschen, 117 17/24 Stücke auf die 6 5/18lötige Mark (1 feine Mark
= 12½ Taler)
▪ Sechser, 212⅓ Stück auf die 5 4/9lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler); gefetteter Wert korrigiert
▪ Dreier, 268⅔ Stücke auf die 3 8/18lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler)
▪ Pfennige, 663 Stücke auf die 2 5/6lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler)
Braunschweigische Landen
o 1 Taler = 36 Mariengroschen à 8 Pf. = 24 gute Groschen à 12 Pf.
o 24, 12 und 6 Mariengroschenstücke jeweils zu 17 7/8 St., 35 6/8 St. und 71 4/8 St.
auf die 15 8/9lötige Mark (1 feine Mark = 12 Taler)
o 16-gute-Groschenstücke, oder ⅔ Stücke, zu 13½ St. auf die 12lötige Mark (1 feine
Mark = 12 Taler).
o Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
92
▪
▪
▪
▪
▪
einfache gute-Groschenstücke zu 150 St. auf die 8lötige Mark (1 feine Mark =
12½ Taler).
3 und 2 Mariengroschenstücke zu 74⅓ St. und 111½ St. auf die 8lötige Mark
(1 feine Mark = 12 3/8 Taler).
einfache Mariengroschenstücke zu 162½ St. auf die 5 7/9lötige Mark (1 feine
Mark = 12½ Taler).
6, 4 und 3 Pfennigstücke zu 156, 234 und 312 St. auf die 4lötige Mark (1 feine
Mark = 13 Taler).
einfache Pfennige zu 702 St. auf die 3lötige Mark (1 feine Mark = 13 Taler).
Fazit: Die bisherige Reichsmünzpolitik des ohnmächtigen Reichstags von Augsburg wird nun
durch eine Konventionspolitik einiger Teilstaaten ersetzt.
Vorgeschichte
Die Ausprägung von Silbermünzen in einem neuen Münzfuß in Kurbrandenburg ging auf Initiative von Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen zurück, der ab 24. September 1684 die
Münzverwaltung in Kurbrandenburg führte. Wegen der Verbreitung unterwertiger Münzen
war eine Änderung des bisherigen Zinnaer Münzfußes zwingend notwendig. Der bisherige
Vertragspartner Kursachsen lehnte aber 1686 eine Änderung des Münzfußes ab. Nach dieser
Ablehnung ließ Dodo II. ab 1687 Zweidrittel- und Dritteltaler in Brandenburg im 12-Taler-Fuß
im Alleingang prägen. Der Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen und die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg wollten den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. bewegen, wieder
zum Zinnaer Vertrag zurückzukehren. Es kam 1689 zu Abwertung des brandenburgischen
Zweidritteltalers und in Sachsen sogar zu dessen Verbot.
Die Kaufleute auf den Messen in Leipzig und Braunschweig akzeptierten die neuen brandenburgischen Zweidritteltaler als das zurzeit beste Geld. Der einsetzende Protest der Leipziger
Kaufmannschaft zwang den sächsischen Kurfürsten das Verbot noch im gleichen Jahr wieder
zurückzunehmen. Ab Oktober 1689 wurde auch in Kursachsen der Zweidritteltaler im 12-Taler-Münzfuß ausgeprägt.
Nach einem Schreiben an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg konnten auch diese überzeugt werden, den neuen Münzfuß zu akzeptieren. In diesem Schreiben drohte Kurbrandenburg mit der Schließung seiner Münzstätten, weil der Silberpreis auf mindestens 11 Taler 8
Groschen für die feine Mark gestiegen war und der dann einsetzenden Flut von minderwertigem Geld sowie der weiteren Ausbreitung der Heckenmünzstätten.
Diese erzwungene Einigung fand ihren Niederschlag in dem am 16. Januar 1690 geschlossenen
Leipziger Münzvertrag zwischen Kurbrandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg.
93
Abbildung 4: Friedrich III., Zweidritteltaler von 1690, Leipziger Münzfuß
Teutoburger: Auction 56, Los 2433, 250 Euro
Friedrich III. 1688-1701. 2/3 Taler 1690 LCS, Berlin, Wertzahl in Palmzweigen. v. Schrötter 76, vorzüglich/Stempelglanz, Prachtexemplar
Abbildung 5: Johann Georg III., Zweidritteltaler von 1686, Zinnaer Münzfuß
Sincona, Auction 20, Los 2487, 200 CHF
Sachsen, Herzogtum, ab 1547 Kurfürstentum, ab 1806 Königreich
Albertiner, Johann Georg III. 1680-1691. 2/3 Taler 1686, Dresden. 15.47 g. Clauss/Kahnt 588. Dav.
808. Lt. Prägeschwäche. Gutes sehr schön.
Abbildung 6: Zweidritteltaler 1689: Friedrich III., Münzstätte Magdeburg, Prägung bereits 1689–1690
im 12-Taler-Münzfuß
Teutoburger, Auction 81, Los 3957, 71 Euro
Brandenburg/Preußen, Friedrich III. 1688-1701. 2/3 Taler 1689 IE, Magdeburg. v. Schrötter 166, Davenport 273. sehr schön, Zainende
94
Vertragsinhalt
Wesentlicher Vertragsinhalt war die weitere deutliche Verringerung des Silbergehaltes der
auszuprägenden Münzen durch den Wechsel vom 10 ½ Taler-Münzfuß laut Vertrag von Zinna
vom 27. August 1667 auf einen 12-Taler-Münzfuß, die schnelle Ausprägung der neuen und die
Einziehung aller minderwertigen Münzsorten.
Es sollte hauptsächlich der Silbergehalt der mit dem Vertrag von Zinna neu eingeführten Talerteilstücke verringert werden. Der Wert der Talerteilstücke in nachfolgender Tabelle bezieht
sich immer auf den Reichsrechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer.
Nominal
Feingewicht Zinna Feingewicht Leipzig
Wert in Kurant
Zweidritteltaler
14,848 g
12,992 g 1 Gulden = 16 Groschen = 60 Kreuzer
Dritteltaler
7,424 g
6,496 g ½ Gulden = 8 Groschen = 30 Kreuzer
Sechsteltaler
3,712 g
3,248 g ¼ Gulden = 4 Groschen = 15 Kreuzer
Allerdings gab es keine verbindlichen Regelungen, mit welchem Raugewicht und Feingehalt
diese Münzen auszuprägen waren. Sie sollten ja nur eine Interimslösung sein und nicht den
Reichsmünzfuß abändern. Einig war man sich über die Verringerung des Feingehaltes gegenüber den Münzen nach Zinnaer Fuß. Damit war beabsichtigt, das Gewichts der Münzen zu
erhöhen und somit den Münzen ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben.
Mit dem neuen Feingewicht wurden aus einer Kölnischen Gewichtsmark Feinsilber jetzt 18
Zweidritteltaler geschlagen. Entsprechend wurde der Leipziger Fuß nicht nur 12-Taler-Fuß,
sondern auch 18-Gulden-Fuß genannt.
Die Hauptwährungsmünze, der Zweidritteltaler zu 60 Kreuzer hatte zwar das Silberfeingewicht
eines halben Reichsspeziestaler, wurde aber nie als solcher bezeichnet, sondern stets als Zweidrittel oder Gulden. Es war ein Interimslösung und noch keine beabsichtigte Abänderung der
Reichsmünzordnung.
Auswirkungen auf den Taler
Für die Ausprägung des Reichstaler galt weiterhin das Augsburger Reichsmünzedikt vom 30.
Mai 1566. Er war mit 8 Stück auf die raue Mark, damit 29,232 g je Taler und fein 14 Loth 4
Grän (888,888 ‰) auszubringen. Das sind 9 Stück auf die feine Mark bzw. 25,984 g Silber je
Reichstaler. Als ausgeprägter alter Reichstaler wurde er Speziestaler genannt und mit dem
Leipziger Münzfuß sein Nennwert erhöht:
Reichsfuß
1571–1667 1 Reichszähltaler =
24 Groschen = 90 Kreuzer
Zinnaischer Fuß 1667–1690 1 1/6 Reichszähltaler = 28 Groschen = 105 Kreuzer
Leipziger Fuß 1690–1757 1 1/3 Reichszähltaler = 32 Groschen = 120 Kreuzer
Die Ausgabe des Reichsspeziestalers und dessen Bedeutung als Handelsmünze mussten weiter zurückgehen, wenn gleichzeitig Talerstücke in einem geringeren Münzfuß ausgeprägt werden konnten. Er wurde eine Gelegenheitsmünze und kaum bzw. auch unterwertig geprägt.
Noch umlaufende Reichstaler waren durch Abnutzung und Beschneidung meist unterge-
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wichtig. Der Reichstaler und dessen halbe und viertel Talerstücke wurde zum Silberlieferant
für die Umprägungen in geringer haltige Münzen, ein außerordentlich gewinnreiches Geschäft.
In Kursachsen soll er laut Anordnung vom 26. April 1690 zur Bezahlung der bergbauenden
Gewerke für die Silberlieferungen gedient haben. Spezielle Ausbeutetaler gab es in Kursachsen erst ab 1756. Laut dieser Anordnung stieg auch die Bezahlung an die bergbauenden Gewerke für die Mark Silber um 1 Gulden auf 11 Gulden 16 Groschen 1 5/7 Pfennige.
Münzfuß
Feingehalt
Gewicht Feingewicht
Reichsfuß
9 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 29,232 g
25,984 g
Zinnaischer Fuß 10,5 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 25,056 g
22,272 g
Leipziger Fuß
12 Stück a.d.f. Mark
12 Loth = 750,000 ‰ 25,984 g
19,488 g
Aber der ganze Kuranttaler wurde kaum geprägt und war keine Handelsmünze. Ihm fehlte
die Anerkennung als Reichsmünze. In Kursachsen wurde er nur als Gedenkmünze ausgegeben.
Abbildung 7: Johann Georg III. Herzog von Sachsen, Kuranttaler 1691, Gedenkmünze
Kuranttaler 1691, Gedenkmünze. Auf seinen Tod, Johann Georg III. Herzog von Sachsen, und Kurfürst125, Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Koch im Amt 1688 bis 1698
Prägung im 12-Taler-Münzfuß – Leipziger Münzfuß Ag 12 Loth = 750‰ Au Feingewicht: 19,488 g Gewicht: 25,84 g Durchmesser: 43,79-45,80 mm Dicke: 1,95 mm
Herrschertitel nach Kreuz als Umschrift oben von rechts beginnend zwischen Rändelrand und inneren
Perlenschnurkreis: JOHANNES GEORGIUS III., DUX SAXONIÆ, JULIACI, CLIVIÆ, MONTIUM, ANGARIÆ
& WESTFALIÆ, SACRI ROMANI IMPERII ARCHMARSCHALLUS & ELECTOR = Johann Georg III., Herzog
von Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westfalen, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürst
Inschrift in 11 Zeilen in lateinischer Kapitalschrift innerhalb einer Perlenschnur:HEROS DEFENSO IMPERIO A TURCIS GALLISQUE GLORIOSISSIMUS, NATUS ANNO MDCXLVII DIE XX JUNII, ANNO DUODECIMO ELECTORATUS FELISISSIMI INEUNTE TUBINGÆ OBIT ANNO MDCXCI XII SEPTEMBRIS = ein durch
die Verteidigung des Reiches vor Türken und Franzosen hochberühmter Held, geboren am 20. Juni
1647, starb im Beginn des 12. Jahres seiner aufs glücklichste geführten Kurwürde zu Tübingen am 12.
September 1691, unten Münzmeisterbuchstaben I ◦ K ◦
125
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sterbemünze-1691-Kuranttaler-av.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
96
Rs.: Ein aus den Wolken ragender geharnischter Arm, eine Fahne haltend, darin der strahlende Name
steht (Jehovah. Vexillum. Meum.) Umschrift oben durch Fahnenspitze getrennt: IEHOVA ◦ VEXILLVM
◦ MEVM ◦ (= Der Herr mein Panier.)
Abbildung 8: Schießtalerklippe 1693
Schießtalerklippe 1693. Auf dem Empfang des Hosenbandordens (order of the garter) Johann Georg
IV.126. Münzstätte Dresden, Münzmeister Johann Koch (1688 bis 1698). Prägung im 12-Taler-Münzfuß
– Leipziger Münzfuß 12 Stück auf die feinen und 9 Stück auf die raue Mark, 12 Loth = 750 ‰ Au, Feingewicht: 19,488 g Gewicht: 25,48 g Größe: 39,93 x 40,04 mm, Dicke: 1,82 mm
Unter dem Kurhut Monogramm des Münzherrn aus J – G – 4 umgeben vom Band des Hosenbandordens mit dessen Motto HONI SOIT QUI MAL Y PENSE; in den Ecken je ein rundes Wappenschild oben
mit den Wappen von Kursachsen, rechts Herzogtum Kleve, unten bzw. links Herzogtum Jülich bzw.
Herzogtum Berg; unten vom Wappenschild geteilte Jahreszahl 16 / 93◦
Rs.: Unter dem Kurhut ein Rautenkranz (aus Zweigen der Mauerraute, Element des sächsischen Wappens), darauf die gekreuzten Kurschwerter; zwischen den Stielenden der zusammengebundenen
Zweige eine ovale Schnur mit Hinweis auf dem Wert der Klippe: 1 THAL◦ davon beidseitig die Anfangsbuchstaben des Münzmeisters I / K◦ in den Ecken je ein rundes Wappenschild oben mit den Wappen
vom Herzogtum Westfalen, rechts Herzogtum Engern, unten bzw. links Landgrafschaft Thüringen bzw.
Markgrafschaft Meißen; Schrift zwischen den Wappenschildern oben beginnend nach rechts entlang
des Randes, Buchstaben nach innen gekehrt: DIS = MALE = / CERPENDUS / QUI MALE‘ / SENTIT ERIT
(Übersetzung laut Denkschrift von 1693 = „Der sei nicht Ehren wert, wer etwas arges denkt“)
Anerkennung des Leipziger Münzfußes als Reichsmünzfuß
Die nach dem Leipziger Fuß geprägten Münzen verbreitete sich sehr rasch. Die am Leipziger
Vertrag beteiligten Fürsten wollten eine Anerkennung als Reichsmünzfuß. Doch es gab erheblichen Widerstand.
126
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenkmünze-1693-Talerklippe-avers.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode und
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenkmünze-1693-Talerklippe-revers.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
97
Abbildung 9: Leopold I., Kaiser vom 18. Juli 1658 bis 5. Mai 1705
Reichsspeziestaler Breiter Taler 1692127
Königreich Ungarn im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation Kaiser Leopold I.
Wert = 90 Kreuzer = 1 ½ Gulden (Forint)
Reichsmünzfuß 8 Stück a. d. r. Mark, 9 Stück a. d. f. Mark Silber 14 Lot 4 Grän = 888,889‰ Feingewicht:
25,984 g Raugewicht: 29,232 g
Prägung in dieser Variante nur 1692 Münzstätte Körmöczbánya (Kremnitz)
Außerkurssetzung nach Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 11 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,80 g Durchmesser: 46,69-47,35 mm Dicke: 2,05 mm. Zainende, Kante glatt, großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke und Lorbeerkranz im antikem Prunkharnisch mit Kette
vom Goldenen Vlies und goldenen Widderfell, Titelumschrift zwischen zwei Zierkreisen - unterbrochen
links von gekröntem hochgeteilten Wappenschild mit Wappen von Ungarn und rechts Madonna mit
Kind - oben beginnend nach rechts: LEOPOLDVS DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Leopold von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu
allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Ungarn und Böhmen.
Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf
der Brust gekröntes viergeteiltes Wappenschild (1. und 4. Feld ungarische Querbalken; 2. und 3. Feld
böhmischer Löwe), umgeben von Kette vom Goldenen Vlies; durch Adlerschwanz getrenntes Münzstättenzeichen: KB Fortsetzung der Titelumschrift zwischen zwei Zierkreisen oben beginnend nach
rechts:
ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE MARCHIO MOORAVÆ COMES TYROLIS Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Markgraf von Mähren, Graf von Tirol
Am 28. November 1692 sah sich Kaiser Leopold dazu gezwungen, ein Gesetz zu erlassen, wonach die Einfuhr schlechter Münzsorten und die Ausfuhr werthaltiger Münzsorten ernstlich
verboten wurden. Es erfolgte für alle im Gesetz nicht genannten Münzsorten der jeweiligen
Münzherren die Außerkurssetzung zum 2. Februar 1693 (Mariä Lichtmess). Mit diesem Gesetz
wurde der Reichstaler auf einen Wert von 2 Gulden gesetzt, d. h. Kaiser Leopold hat den Leipziger Münzfuß anerkannt.
Allerdings wurde der Leipziger Münzfuß nicht zum Reichsmünzfuß erhoben. Die nach Leipziger
Münzfuß ausgeprägten Zweidrittel-, Drittel- und Sechsteltaler waren keine Reichsmünzen.
Kaiser Leopold ging weiter davon aus, dass Halb-, Viertel- und Achteltaler ausgeprägt werden,
deren Wert durch eine Ziffer im Münzgepräge erkennbar sein musste. Nach der General-
127
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Ungarn-1692-av.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
98
Ausmünzungstabelle von 1690 bis 1750 hatte aber der Zweidritteltaler, die Hauptwährungsmünze des Leipziger Münzfußes, den gleichen Wert wie der Halbe Reichsspeziestaler:
Vergleich
Halber Reichsspeziestaler Zweidritteltaler
Stücke auf die raue Mark 16
17
Gehalt
14 Lot 4 Grän
15 Lot 2 Grän
Stücke auf die feine Mark 18
18
Münzfuß der feinen Mark 12 Taler
12 Taler
Wert eines Stückes
16 Groschen
16 Groschen
Die Reichstagsversammlung konnte sich jahrelang nicht einigen, ob der Reichsmünzfuß für
den Reichstaler erhalten oder in Richtung Leipziger Fuß geändert wird. Initiativen gingen nur
von den Reichskreisen aus. Kaiser Leopold unterstützte mit dem Münzedikt vom 30. Mai 1695
die drei korrespondierenden Kreise (fränkischer, bayerischer und schwäbischer Kreis), keine
Änderungen an der Ausprägung des Reichsspeziestalers zuzulassen. Aufgetretene Abweichungen bei der Ausprägung der Taler sollten beseitigt und einheitlich eine Silberfeinheit von 14
Loth 4 Grän bei einem äußeren Wert von 2 Gulden gesichert werden.
Kaiser Leopold hielt weiter am alten Reichsmünzfuß fest. Er untersagte dem niedersächsischen Kreis am 21. September 1695 Albertustaler, Bancotaler oder andere Taler auszumünzen, die vom alten Reichsmünzfuß abweichen. Am 1. Juni 1696 setzten die drei korrespondierenden Kreise auf den Münzprobationstag in Nürnberg diese Taler gänzlich in Verruf.
Abbildung 10: Joseph I., Kaiser vom 5. Mai 1705 bis 17. April 1711, Österreichischer Reichsspeziestaler
1705128
Joseph I., Kaiser vom 5. Mai 1705 bis 17. April 1711, Österreichischer Reichsspeziestaler 1705, Antrittstaler des Kaisers Joseph I. Erzherzogtum Österreich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Vom Reichsmünzfuß abweichende Prägung 8,11 Stück a. d. r. Mark, 9,24 Stück a. d. f. Mark Silber
14 Lot 1 Grän = 878,5‰ Feingewicht: 25,318 g Raugewicht: 28,82 g nach Reichsmünzdeputation von
1623.
Prägung 1705-1711, Münzstätte Wien, Münzmeister Matthias Mittermayer von Waffenberg (16791708), Münzeisenschneider Johann Michael Hoffmann (1680-1736)
Außerkurssetzung nach Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 10 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,56 g, Durchmesser: 44,26-44,55 mm, Dicke: 2,42 mm, Gliederkettenrand,
128
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Österreich-1705-rv.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
99
großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen
Vlies und goldenen Widderfell, in der Falte des umgeworfenen Mantels die Künstlersignatur M.H. Titelumschrift begrenzt von Schnurkreis oben beginnend nach rechts, wiederholt durch Bildnis unterbrochen:
IOSEPHUS DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Joseph von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König
in Germanien, Ungarn und Böhmen
Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf
der Brust gekröntes hochgeteiltes Wappenschild (Bindenschild und Burgund), umgeben von Kette vom
Goldenen Vlies; Fortsetzung der Titelumschrift mit Schnurkreis oben nach Krone beginnend nach
rechts: ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE COMES TYROLIS = Erzherzog von Österreich, Herzog
von Burgund, Graf von Tirol
Der Spanische Erbfolgekrieg und der Nordische Krieg verschärften in der Zeit bis 1721 das
Münzunwesen. An einer Einigung auf einem neuen Reichsmünzfuß während des Kriegszustandes war nicht zu denken. Kaiser Joseph I. gelang es nicht, den zunehmenden Umlauf von 15 %
bis zu 25 % geringhaltigere Scheide- und Landmünzen zu unterbinden.
Auf den Münzprobationstag in Nürnberg (27. März 1721) gaben die drei korrespondierenden
Kreise erstmals ihr Vorhaben auf, den Reichstaler wieder auf einen Wert von 90 Kreuzer bzw.
24 Groschen zurückzusetzen. Dazu zwang sie der steigende Silberpreis infolge der sich umgreifenden Prunksucht in allen Schichten der Bevölkerung. Sie akzeptierten den Wert von 120
Kreuzer bzw. 32 Groschen und wollten sich mit den anderen Kreisen darüber verständigen.
Dieser Sinneswandel bewog Kaiser Karl VI. die Reichsmünzangelegenheit wieder zum Gegenstand der Regensburger Reichstagsversammlung zu machen.
Zunächst verbot Kaiser Karl VI. mit Patent vom 25. April 1721 die Ausfuhr werthaltiger Münzen
sowie aller weiteren Gegenstände aus Silber, u. a. auch Silbergeschirr unter Androhung der
völligen Enteignung und sogar Todesstrafe. Es gelang jedoch nicht die Zirkulation der geringwertigen in- und ausländischen Münzen zu unterbinden.
Abbildung 11: Österreichischer Reichsspeziestaler, Antrittstaler 1712, Kaiser Karl VI.
Karl VI., Kaiser vom 12. Oktober 1711 (22. November 1712) bis 20. Oktober 1740, Österreichischer
Reichsspeziestaler, Antrittstaler 1712, Kaiser Karl VI.129
129
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichstaler-Österreich-1712-rv.jpg),
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
100
Vom Reichsmünzfuß abweichende Prägung 8,11 Stück a. d. r. Mark, 9,24 Stück a. d. f. Mark Silber 14
Lot 1 Grän = 878,5‰ Feingewicht: 25,318 g Raugewicht: 28,82 g nach Reichsmünzdeputation von
1623, Prägung 1712-1718, Münzstätte Wien, Münzmeister Franz Joseph Mittermayer von Waffenberg
(1709-1726), Münzeisenschneider Johann Michael Hoffmann (1680-1736), Außerkurssetzung nach
Einführung des Konventionsmünzfußes 1748 für 1 Taler 10 Groschen Konventionsgeld, Gewicht: 28,51
g, Durchmesser: 43,16-43,55 mm, Dicke: 2,43 mm. Laubrand, großes Brustbild des Kaisers mit Allongeperücke im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und goldenen Widderfell, in der
Falte des umgeworfenen Mantels die Künstlersignatur M.H. Titelumschrift begrenzt von Schnurkreis
oben beginnend nach rechts, wiederholt durch Bildnis unterbrochen: CAROLUS VI DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS GERMANIAE HISPANIAE HUNGARIAE BOHEMIAE REX = Karl
VI. von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Spanien, Ungarn und Böhmen
Rs.: Nimbierter Doppeladler unter schwebender Kaiserkrone, in den Fängen Schwert und Zepter, auf
der Brust gekröntes viergeteiltes Wappenschild mit den Wappen von Burgau, Ungarn, Böhmen und
Burgund und gekröntem Herzschild mit dem Bindenschild, umgeben von Kette vom Goldenen Vlies;
Fortsetzung der Titelumschrift mit Schnurkreis oben nach Krone beginnend nach rechts: ARCHIDUX
AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE COMES TYROLIS Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Graf von
Tirol
In einem auf Anordnung des Kaisers erstellten Münzbedenken der kaiserlichen Hofkammer
vom 20 Juni 1726 wurde die Auffassung vertreten, dass die früheren Kaiser viel zu leichtfertig
das Münzregal an Reichsgrafen, Freiherrn und privaten Personen vergeben hatten, die es
missbraucht hätten. Es sollte in den Reichskreisen nur noch drei bis vier Münzstätten geben
und alle Heckenmünzen beseitigt werden. In einem weiteren Gutachten wurde empfohlen,
den Leipziger Münzfuß als künftigen Reichsmünzfuß bei der Ausprägung zu sichern. Erwartet
wurden Vorschläge für das neue einheitliche Münzsystem.
Der Kampf gegen die Heckenmünzen und die Vorbereitung des neuen Münzsystems verzögerten sich jedoch. Die Beschwerden von Reichskreisen an den Kaiser über das Münzunwesen
hielten an. Kaiser Karl VI. musste durch ein Dekret vom 13. Februar 1733 die Reichstagsversammlung daran erinnern, nunmehr ernsthaft am neuen Münzsystem zu arbeiten. Da aber
auch Fürsten Heckenmünzen betrieben, wurden keine Fortschritte erzielt.
Der Kaiser ging jetzt konkret gegen einzelne Fürsten vor. Er ermahnte im Juni 1736 die Kurfürsten von Bayern, der Pfalzgrafschaft und des Erzstiftes Köln, den Herzog von Württemberg,
den Landgrafen von Hessen-Darmstadt, die Markgrafen von Ansbach, Bayreuth, Baden-Baden
und Baden-Durlach, die Fürsten von Hohenstein und Waldeck, den Abt zu Fulda und den Grafen von Montfort wegen deren minderwertigen Münzprägung und verlangte die Münzverrufung oder Abwürdigung. Ansonsten drohte der Kaiser mit Klagen. Dagegen wehrten sich die
genannten Fürsten, weil angeblich der gestiegene Silberpreis eine Ausprägung nach der
Reichsmünzordnung nicht ermöglichen würde.
Es kam auf der Reichstagsversammlung am 3. Dezember 1736 zu Diskussionen über ein mögliches Verbot der weiteren Ausprägung und der Abwürdigung der bisherigen minderwertiger
Münzen, der künftigen Vergabe des Münzregals und der Durchsetzung der Strafen bei Heckenmünzen der Fürsten. Die Reichsversammlung einigte sich darauf, die Vergangenheit ruhen zu lassen, damit eine Übereinkunft erzielt werden kann. Man einigte sich auf eine Untersuchung aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen und auf Prüfung des Leipziger Münzfußes
als möglichen neuen Reichsmünzfuß.
101
Der Reichstag beschloss die Erstellung eines Reichsgutachtens durch die Münzwardeine aller
Reichkreise, die im Juli 1737 mit der Untersuchung begannen. Sie bewerteten alle Umlaufmünzen in Bezug zum Leipziger Münzfuß (Taler bewertet mit 2 Gulden und die Dukaten mit 4
Gulden). Der Feingehalt aller umlaufenden Reichstaler soll überprüft werden. Die sächsischen
Münzwardeine strebten an, alle Scheidemünzen nach dem Torgauer Münzfuß auszuprägen.
Franken, Bayern und Schwaben wollten dagegen Scheidemünzen nur als Landesmünzen, weil
sie Silber einkaufen mussten und deshalb den Münzfuß danach festlegen wollten.
Bis Februar 1738 wurden 511 umlaufende Gold- und Silbermünzen geprüft. Unter Einbeziehung der Banken wurde noch nach weiteren, eventuell fehlenden Münzen gesucht. Der künftige Münzfuß bei den Scheidemünzen war weiter strittig.
Das von 25 Beamten erstellte Reichsgutachten, von denen jeder eine Besoldung von 5.000
Gulden erhielt, lag zum 10. September 1738 vor. Der Leipziger Münzfuß wurde von den
Münzwardeinen für die groben Sorten empfohlen. Auch die ausländischen Münzen hatten
annähernd diesen Münzfuß.
Abbildung 12: Dukat 1738 Kaiser Karl VI.130
Dukat 23 Karat 8 Grän fein Gold = Dukat 1738 Kaiser Karl VI.
Reichsgoldmünze gemäß 3. Reichsmünzordnung von 19.08.1559 mit 67 Stück auf die rauhe Mark zu
23 Karat 8 Grän fein Gold = 986,111 ‰ Feingewicht = 3,442 g Raugewicht 3,49 g Wert 1667-1742 etwa
4 Gulden. Münzstätte Augsburg Prägung: 1737 und 1738 Münzmeister Johann Christian Holeisen im
Amt 1711-1771, Stempel vom Markgräflich Ansbachischen Hofmedailleur Conrad Böhrer in Augsburg
1731-1756.
Daten der abgebildeten Münze: Gewicht: 3,51 g Durchmesser: 20,95-21,40 mm Dicke: 0,80 mm, Außerkurssetzung ab 01. April 1874 im Wert von 9 Mark 60 Pfennig Reichswährung, Brustbild des Kaisers
mit Allongeperücke und Lorbeerkranz im antikem Prunkharnisch mit Kette vom Goldenen Vlies und
Widderfell; im Armabschnitt Künstlersignatur B
Name und verkürzter Titel als Umschrift links beginnend:
CAROLUS VI DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR SEMPER AUGUSTUS = Karl VI. von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches
Rs.: Stadtpyr (Zirbelnuss auf Säulenkapital) zwischen den sitzenden Flussgott Lech und der Flussgöttin
Wertach; unten im Kreisabschnitt durch Münzmeisterzeichen (zwei Hufeisen) getrennte Jahreszahl;
130
Eckhardju (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Augsburg-Dukat-1738-rv.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
102
Stadtname als römische Provinzhauptstadt als Umschrift oben: AVGVSTA VINDELIC: (= VINDELICORVM)
Durch Kaiserliches Kommissionsdekret wird das Reichsgutachten bestätigt. Damit wurde der
Leipziger Fuß Reichsmünzfuß.
•
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•
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•
Der äußere Wert des Reichstalers mit 8 Stück aus der rauen Kölnischen Mark zu 14
Loth 4 Grän, damit 9 Stück aus der feinen Mark, wurde auf zwei Gulden festgelegt.
Damit war er jetzt 1 ⅓ Rechnungstaler bzw. 32 Groschen (wie bisher den Rechnungstaler mit 24 Groschen gerechnet). Nach diesem Fuß sollten folgende Teilstücke als Kurantmünzen ausgeprägt werden: Halbtaler, Vierteltaler, Achteltaler und Zwölfteltaler,
niederrheinische Blaffert bzw. 9-Kreuzer-Stück.
Der äußere Wert der Dukaten wurde auf vier Gulden festgelegt, ausgebracht mit 67
Stück auf die Rauhe Mark, 23 Karat 8 Grän Feingold (= 2 ⅔ Rechnungstaler bzw. 2 Rechnungstaler 16 Groschen) Gilt auch für mehrfache oder Teilstücke der Dukaten.
Die Goldgulden erhielten einen äußeren Wert von 3 Gulden. Für die Ausprägung von
72 Stück auf die Rauhe Mark wurde festgelegt: 18 Karat 10 Grän Feingold, 3 Karat 8
Grän Silber und 1 Karat 6 Grän Kupfer. Gilt auch für mehrfache und halbe Goldgulden.
Der Münzfuß für Scheidemünzen bleibt einem weiteren Gutachten vorbehalten. Sie
sollen als Landesmünzen nur in den Umfang ausgeprägt werden, wie unbedingt notwendig. Scheidemünzen sind:
o Doppelgroschen, 5 Kreuzer, Batzen, guter einfache Groschen, Kaisergroschen,
2½ Kreuzer, halber Batzen, 6 Pfennig Kreuzern, 3 Pfennige, einfache schwere
und leichte Pfennige;
o Für die niederrheinischen Lande: Blaffert, 4 ½ Kreuzer = halbe Blaffert, 2 ¼
Kreuzer, 1 ½ Kreuzer, cöllnische Albus, viertel Blaffert, halbe Stüber, ¾ Kreuzer
Außerdem soll nach dem Willen des Kaisers in Nachverhandlungen geklärt werden:
o Die Goldgulden sollen sich durch ein Zeichen deutlich vom Dukaten unterscheiden, damit weiterer Betrug verhindert wird.
o Der Wert der Talerstücke soll auf den Münzen angegeben werden.
o Die genannten Scheidemünzen nur im niedrigen Umfang prägen bis ein Quantum eingeführt ist.
Nach dem Tod des Kaisers kam es zum österreichischen Erbfolgekrieg, den Schlesischen Kriegen und dem Krieg um den Kaisertitel. Die bis 1745 geführten Kriege führten letztlich dazu,
dass sich die Münzordnung völlig auflöste. Insbesondere französisches Geld, geringhaltige
Kreuzermünzen, die wegen schlechter Prägung kaum einem Land zugeordnet werden konnten, gelangten in den Umlauf.
Da auch der Silberpreis bis auf 21 Gulden stieg, war an einer Ausprägung im 18-Guldenfuß
nicht zu denken. Das Kaiserliche Kommissionsdekret von 1738 kam zu spät. Die zahlreichen
regionalen Münzsysteme blieben erhalten.
103
Es entwickelten sich zwei neue Münzfüße: 1750 der Graumannsche Münzfuß und 1753 der
Konventionsfuß131.
Sächsischer Sonderweg (1753)
Sachsen (und Polen) führen einen Münzfuß ein, nach dem in Leipzig 10 62/109 Taler aus der
feinen Mark Silber geschlagen werden. Da Preußen jedoch Leipzig 1756 zu Beginn des siebenjährigen Krieges einnimmt, erlangt dieser Münzfuß keine wesentliche Bedeutung (Kriegswirren, erhebliche Inflation).
Münzfüße in den Kreisen gegen Ende des 18. Jahrhunderts
Gegen Ende des 18. Jahrhundert werden im zersplitterten und ausklingenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die verschiedensten Münzfüße (hier die entsprechenden Guldenfüße) praktiziert:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
im niedersächsischen Kreis: 17, 18, 20, 21
im obersächsischen Kreis: 20, 21, 24
im niederrheinisch-westfälischen Kreis: 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25
im oberrheinischen Kreis: 20, 24
im schwäbischen Kreis: 20, 24
im fränkischen Kreis: 20, 24
im bayrischen Kreis: 24
damit auch: Jülich, Berg, Kur-Köln, Kurpfalz, ...
im österreichischen Kreis: 20, 21
in Böhmen und Mähren: 20
in Preußen: 21
damit auch Kleve, Mark, Ravensberg, Ostfriesland,...
Wiederherstellung des Zustands von 1806 (1813)
Nach der napoleonischen Zeit wird 1813 der alte chaotische Zustand von 1806 wiederhergestellt.
Münzgebiet
Hessen-Cassel
Münze
Gegenwert
1 Konventionstaler = 2 Gulden
5 Franken 18 Centimen
1 Taler = 24 Groschen
3 Franken 88 Centimen
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler
2 Franken 59 Centimen
1 Speziestaler = 32 gute Groschen
5 Franken 18 Centimen
Braunschweig-Wolfenbüt1 Conventionstaler = 16 gute Groschen 2 Franken 59 Centimen
tel
Ein zwei Mariengroschenstück
21 Centimen
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen)
korrekt wäre wohl: 21,58
1 Speziestaler = 32 gute Groschen
5 Franken 75 Centimen
= 48 Mariengroschen
Siehe auch Schmetterlingstaler – Beschreibung der Münzen: Umrechnung der Nominale des Reichsmünzfußes in Nominale des Leipziger Münzfußes und Sächsische Münzgeschichte#Prägung im Zinnaischen- und Leipziger Münzfuß (1667–1690–1763)
131
104
Hannover
Braunschweig-LüneburgPreußen
Hamburg
In alter Reichsmünze
Ein zwei Mariengroschenstück
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen)
1 Taler = 24 Groschen
23 Centimen, korrekt wären wohl: 23,96
3 Franken 70 Centimen
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler
2 Franken 46 Centimen
1 Reichstaler Banco in Silber
5 Franken 82 Centimen
1 Mark Lübisch
1 Franken 52 Centimen
1 Konventions- oder Reichstaler
5 Franken 18 Centimen
1 schwerer Gulden = ½ Taler
2 Franken 59 Centimen
Ein 20 Kreuzerstück
⅖ Rheinischer Gulden
1 Reichstaler = 7/5 Taler preußisch
86 Centimen
Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu 233,856 g (= ½ preuß.
Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als
Münzmark der Zollvereinsstaaten.
Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen
Talerfuß: 13⅓ 14
16
16⅘ 16⅓
entspr. Guldenfuß: 20
21
24
25⅕ 24½
13⅓-Talerfuß 1:1 21:20 6:5 63:50 49:40 Konventionsfuß
14-Talerfuß 20:21 1:1 8:7 6:5 49:42 Graumannscher Münzfuß (Preußen)
30-Talerfuß
13:10
Preußische Taler (nach 1821)
16-Talerfuß 5:6 7:8 1:1 21:20 49:48 Bergischer oder klevescher Münzfuß
16⅘-Talerfuß 50:63 5:6 20:21 1:1 36:35 Frankfurter Cours (um 1800)
24½-Guldenfuß 40:49 42:49 48:49 35:36 1:1 süddeutsche Gulden (1837)
Im Zuge der Umstellung von Kölnische Pfund auf Zollpfund zu 500 g und der Einführung des
30-Talerfußes wurde auch der 24 ½ Guldenfuß auf einen 52 ½ Guldenfuß umgestellt (während
233,856/14 ≈ 500/30, aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5).
Stand 1832, zusammengetragen aus Nelkenbrecher (1832):
Rechnungsmünze
Anhalt
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf.
Taler im 14-Talerfuß zu 24 Gr. à 12 Pf.
Baden
Reichsgulden zu 16 Xr. à 4 Pf.
Taler à 100 Xr.
1 Kölner
Mark
Feinsilber
enthält
Stück
in
Konventionskurant
Taler
in
preußischem
Kurant
Taler
13⅓
14
1,000
0,952
1,050
1,000
24
14 8/11
0,556
0,905
0,583
0,951
105
Bayern
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf.
Taler zu 90 Xr.
fränkische Gulden à 60 Gr. im 16-Talerfuß
Braunschweig
Taler zu 24 gute Gr. à 12 Pf.
Gulden zu 16 gute Gr.
Bremen
Taler zu 72 Groot à 5 Schwaren
Frankfurt am Main
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im Konventionsfuß
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im 24-Guldenfuß
Taler zu 90 Xr. im Konventionsfuß
Taler zu 90 Xr. im 24-Guldenfuß
Hamburg
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Bankovaluta
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Kurant
Taler à 48 ßl. in Bankovaluta
Taler à 48 ßl. in Kurant
1 Pfund flämisch (fl) = 2½ Taler = 7½ Mark lübisch = 20 Schilling
fl à 12 Groot oder Pf. fl
Hannover
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf.
Hessen - Darmstadt (Großherzogtum)
Taler zu 90 Xr. à 4 Pf.
Reichsgulden zu 60 Xr.
Hessen - Kassel (Kurfürstentum)
Taler zu 32 Albus à 9 Pf. oder 12 hlr.
1 Taler = 1½ Reichsgulden = 24 gute Gr. = 36 Mariengr. = 90 Xr.
1½ Taler = 1 Speziestaler
Lippe-Detmold/Lippe-Schaumburg
Taler zu 36 Mariengroschen à 6 Pf.
Lübeck
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. lübisch Kurant
1 Taler = 3 Mark lübisch Kurant
Mecklenburg-Schwerin
Taler zu 24 Gr. oder 48 ßl.
Mark zu 8 Gr. oder 16 ßl.
Taler in ⅔ Stücken
Gulden oder ⅔ Stücke
Nassau
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf.
Österreich
24
16
19,2
0,556
0,833
0,694
0,583
0,875
0,729
13⅓
1,000
1,050
13⅓
1,000
1,050
20
24
13⅓
16
0,667
0,556
1,000
0,833
0,700
0,583
1,050
0,875
27¾
34
9¼
11⅓
0,480
0,392
1,441
1,176
0,505
0,412
1,514
1,235
13⅓
1,000
1,050
16
24
0,833
0,556
0,875
0,583
13⅓
1,000
1,050
13⅓
1,000
1,050
34
13⅓
0,392
1,000
0,412
1,050
11⅓
34
12
18
1,176
0,392
1,111
0,741
1,235
0,412
1,157
0,778
24
0,556
0,583
106
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf.
Taler zu 90 Xr.
1 Speziestaler = 1⅓ Taler
Ostfriesland
Preuß. Taler zu 54 ostfr. Stüber
Gulden (alt holl.) zu 30 ostfr. Stüber
Gulden zu 20 ostfr. Stüber
Preußen (nicht alle Fürstentümer)
Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pf. preußisch Kurant
Friedrichs d'or à 5 Taler
Sachsen (Königreich)
Taler zu 24 Silbergroschen à 12 Pf.
1 Speziestaler = 2 Reichsgulden = 1⅓ Taler
Spezies à 1⅓ Taler heißen auch Wechselzahlung
Württemberg
Gulden zu 60 Xr. à 4 hlr.
1 Batzen = 1 Xr.
weitere Länder
Dänemark
Reichsbanktaler zu 6 Mark à 16 Schilling
1 Speziestaler = 2 Reichsbanktaler = 3 Mark Hamburger Banko
England
Pound à 20 Shilling
Sovereign = Pfundstück in Gold
Shilling à 12 Pence
Frankreich
Franc à 100 Centimes
80 Franc = 81 alte Livre à 20 Sols
Niederlande
Gulden à 100 Cents
1 Stüver = 5 Cents = 16 Pf. (alt)
flämisch: 1 Pfund fl. = 20 ß fl. = 240 Groot fl. = 6 Gulden
Polen
Gulden zu 30 Gr. à 10 Pf.
Russland
Rubel à 100 Kopeken
Schweden
Speziesreichstaler zu 48 ß à 12 Oere (Rundstück)
Schweiz (eidgenössisch)
Schweizer Franken zu 10 Batzen à 10 Rappen
20
13⅓
0,667
1,000
0,700
1,050
14
25,2
37,8
0,952
0,529
0,353
1,000
0,556
0,370
14
0,932
1,000
13⅓
1,000
1,050
24
0,556
0,583
18½
9¼
31,926
44,69
51,944
24 3/8
86,688
13
9,128
34,583
107
Alle Angaben sind auf drei Nachkommastellen gerundet. Nelkenbrecher (1832) (S. 539–608)132
enthält außerdem eine Liste aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen sowie deren Bewertung.
132
Nelkenbrecher, J. C., Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde für Banquiers
und Kaufleute. Hrsg. v. J. H. D. Bock und H. C. Kandelhardt, 15. Auflage, Berlin : Sander, 1832, online
(PDF)
108
Vom Wert des Geldes
Antike: Griechenland
Auf Vermutungen bleiben wir bei der Frage angewiesen, in welcher Relation die einzelne
Münze jeweils zum Silber und Gold stand und diese hinwiederum untereinander, da dies ständigen Schwankungen unterworfen war. So sank der Wert des Goldes zum Silber von etwa 1:13
im 5. Jahrhundert auf 1:12 unter Philipp II. von Makedonien (359-36 v. Chr.) und auf 1:10 unter
Alexander dem Großen (336-323 v. Chr.). Schwierig ist auch die Frage nach der Kaufkraft des
antiken Geldes zu beantworten, die je nach den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen
sehr unterschiedlich sein konnte. Um aber wenigstens einige Anhaltspunkte zu geben, seien
mehrere von E. Erxleben, S. Lauffer und anderen zusammengestellte Beispiele hier aufgeführt133:
Um 600 betrug in Athen der Preis für ein Rind 5 Drachmen, während man für ein Schaf oder
einen Scheffel Getreide 1 Drachme zu bezahlen hatte. Der Ehrenpreis, den die Athener einem
Olympiasieger zuerkannten, betrug 500 Drachmen. In der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts
erhielt der Bildhauer Arkesilaos für die Kultstatue der Artemis auf Paros 200 Drachmen und
rühmte sich dessen öffentlich – davon leben konnte er mit seiner Familie allenfalls ein knappes
Jahr. Der Preis für ein Bronzestandbild hingegen war ziemlich konstant vom 4. bis zum 1. Jahrhundert 3.000 Drachmen, doch waren Entwurf und Herstellung darin eingeschlossen. In der
ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts, einer Zeit stabiler Wirtschaftsverhältnisse, kostete ein
Sklave in Athen durchschnittlich zwischen 150 und 200 Drachmen, jugendliche Sklaven zwischen 50 und 100, besonders qualifizierte Kräfte 250 bis 300. Tausend Drachmen galten als
Spitzenpreis für erste Kräfte, die in verantwortlicher Stellung tätig sein konnten. Der Mietpreis
für einen Bergwerkssklaven in Laureion betrug um die Mitte des 4. Jahrhunderts täglich 1
Obol, während ein Schuhmachersklave zu dieser Zeit 2 Oboloi und ein Werkmeister deren 3
einbrachte. Die Unterhaltskosten für eine Personen stellen sich bei mäßigen Ansprüchen täglich auf etwa 3 Oboloi. Im 5. Jahrhundert waren sie geringer gewesen (oder die Ansprüche
nicht so hoch), denn wir wissen, dass der Besitzer eines einzigen Sklaven von dessen Mietpreis
für die Arbeit im Bergwerk einen beträchtlichen Teil seiner eigenen Lebenshaltung bezahlen
konnte. Da beim Bau des Erechtheions, der 409 / 406 v. Chr. als Notstandsmaßnahme abgeschlossen wurde, jeder der dort Beschäftigten täglich eine Drachme erhielt, lässt sich das Existenzminimum für eine normale Familie auf eben diesen Betrag veranschlagen.
In den dreißiger Jahren des 4. Jahrhunderts bekam der Vollbürger, der an einer Volksversammlung teilnahm, als Entschädigung für den Arbeits- und Verdienstausfall 1 Drachme, während
gegen Ende des 5. Jahrhunderts nur 3 Oboloi, also genau die Hälfte, gezahlt wurden. Auch das
lässt eine Verteuerung der Unterhaltskosten erkennen. Die Löhne lagen kurz nach 300 v. Chr.,
als eine Teuerungswelle Athen erfasst hatte, erheblich höher als in früheren Zeiten. Der einfache Arbeiter verdiente zwischen 1 ½ und 2 ½ Drachmen täglich. Die Miete für ein Lastfuhrwerk betrug hingegen 10 Drachmen täglich und der Transport einer Säulentrommel vom
Steinbruch am Pentelikon bis nach Eleusis verschlang zwischen 200 und 400 Drachmen. Ein
Gewand kostete damals etwa 18 Drachmen. Das Gehalt eines Architekten auf der Insel Delos
betrug 303 v. Chr. jährlich 1260 Drachmen, also täglich 3 Drachmen und 3 Oboloi, wozu noch
120 Drachmen Wohnungsgeld kamen. Zwischen 279 und 250 schwankte das Einkommen in
diesem Beruf zwischen 3 und 1 ½ Drachmen am Tag. Im reichen Milet erhielt ein Turnlehrer
im Jahr 200/199 als Monatsgehalt 30, ein Hauptlehrer 40 Drachmen. Die Tempelsklaven von
133
Franke/Hirner (1972, S. 33 f.).
109
Delos mussten sich mit zwei Oboloi am Tag verpflegen und mit 15 bis 20 Drachmen jährlich
kleiden. Für 15 thessalische Silberstatere konnte sich in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts
v. Chr. ein Sklave freikaufen, also für eine Summe, die wenig mehr als 21 attische Drachmen
und 22 römischen Denaren entsprach.
Punktuelle Einkommensbeispiele (Hoechst am Main, 1776)
•
Hoechst am Main um 1766: In der Porzellanmanufaktur Hoechst wurden folgende Monatslöhne gezahlt134:
o Direktor, der außerdem als Buchhalter arbeitete: 33 Gulden, 20 Kreuzer
o Kontrolleur über Arbeiter, Tagelöhner und Fuhrwerke: 16 Gulden, 40 Kreuzer
o Blumenmaler: 30-35 Gulden
o Malerlehrjunge: 5 Gulden
o Farbenhersteller: 20 Gulden
o Heizer für sämtliche Öfen und Herde: 26 Gulden, 40 Kreuzer
o Tagelöhner zum Holzspalten: 8 Gulden
Beispiele von Lebenshaltungskosten (Frankfurt am Main, 1740)
•
Frankfurt am Main um 1740135
o 1 Herrschaftsmahlzeit: 36-48 Kreuzer
o 1 Dienermahlzeit mit Bier: 12 Kreuzer
o Wöchentliche Miete in einer guten Herberge Frankfurts: 45 Kreuzer
o Stallmiete für 1 Pferd: 1 Kreuzer
o Mietkutsche innerhalb Frankfurts von früh bis abends: 4 Gulden, 30 Kreuzer
o Holztransport vom Wald in die Stadt: 2 Gulden
o Belohnung für die Anzeige eines Brandstifters: 75 Gulden
Münzverrufung
Als Münzerneuerung wird der überwiegend von deutschen Münzherren im Mittelalter durchgeführte Zwangsumtausch der umlaufenden Münzen (Pfennige) gegen neue Prägungen mit
verändertem Münzbild bezeichnet. Dabei wurden für vier alte nur drei neue Pfennige (damals
die einzige Münze) ausgegeben, was einer Kapitalsteuer von 25 % entsprach. Da diese Münzverrufung vielerorts zweimal im Jahr erfolgte, entstand die Vielfalt an Denaren und Brakteaten
im 13./14. Jahrhundert in verschiedenen deutschen Territorien. Von den Städten wurde die
Münzverrufung bekämpft, da sie ein erhebliches Handelshindernis darstellte. Sie kauften häufig dem Münzherrn das Recht der Münzverrufung gegen eine einmalige hohe Zahlung ab und
ließen Ewige Pfennige schlagen, die nicht verrufen wurden136.
134
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
http://wiki-de.genealogy.net/Geld_und_Kaufkraft_ab_1750
136
http://universal_lexikon.deacademic.com/275689/Münzverrufung
135
110
Münzverschlechterung
Den Anreiz für die systematische Münzentwertung gab die seit Mitte des 16. Jahrhunderts
eingetretene Kurantgeldknappheit im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation137. Die Ursachen für diese Geldknappheit lagen einerseits im Rückgang der deutschen Silberproduktion, der Anhäufung von Schatzgeld zur Finanzierung von Söldnerheeren und dem
gleichzeitigen Ansteigen des Luxusbedürfnisses an den deutschen Fürstenhöfen. Außerdem
waren die modernen Geldschöpfungsmethoden mittels Scheidemünzen und anderen Formen
von Kreditgeld gerade erst im Entstehen. Diese Geldknappheit konnten auch die über Spanien
und Portugal aus der „Neuen Welt“ ab etwa 1560 importierten Edelmetallmengen - trotz zeitweiligem Edelmetallüberangebot - nicht dauerhaft kompensieren. Gleichwohl trat - neben der
unten beschriebenen Münzverschlechterung durch geringeren Feingehalt - noch ein allgemeiner Preisverfall der Edelmetalle gegenüber den Nahrungsmittelgrundstoffen ein. Als Ursache
kann in Deutschland eine allgemeine Bevölkerungszunahme bei gleichzeitiger Zuwanderung
in die Städte angesehen werden. Dieser Prozess, der schon etwas früher einsetzte, verstärkte
sich besonders nach den Bauernkriegen von 1525 aus den angrenzenden Feudalterritorien frei
nach der Devise „Stadtluft macht frei, und gleichzeitig stagnierte die landwirtschaftliche Produktivität und Produktion. Im ausgehendem 16. Jahrhundert überlagerten sich somit eine
Reihe preistreibender Faktoren, die in den Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges in der Kipper- und Wipperzeit ihren Höhepunkt um 1621 bis 1623 fanden.
In dieser Situation nutzten die Landesherren auch noch einen strukturellen Fehler der Reichsmünzordnung von 1559 aus, die ihnen als territorialen Münzherren die Ausgabe von kleineren
Landesmünzen mit einem - gegenüber den Reichskurantmünzen - geringeren Silbergehalt ermöglichte. Betroffen von dieser Geldverschlechterung waren solche kleineren Münzsorten
wie Pfennig, Kreuzer, Groschen und Halbbatzen. Einige, relativ wenige Großsilbermünzen aus
dem süddeutsch-böhmischen Raum, Kippertaler oder -gulden genannt, waren jedoch auch
von dieser Münzverschlechterung betroffen. Die genannten Kleinmünzen wurden dann als
Nachahmungen gängiger Münzen mit einem unter dem Nennwert liegenden Silbergehalt hergestellt und in möglichst großen Mengen in anderen Gegenden des Reichs in Verkehr gebracht138.
Beispielsweise wurden meist im Feingehalt noch weiter verschlechterte Nachahmungen des
bisher wegen seines noch relativ hohen Silbergehaltes geschätzten Schreckenbergers im
Ardennenfürstentum Château-Renault und anderen Münzstätten nachgeprägt. Eine andere
Methode war die (zeitweilige) Duldung und sogar Förderung des flächendeckenden Überziehens der Feudalterritorien durch die Landesherrn mit sogenannten vom Reich nicht autorisierten Heckenmünzen, wo große Mengen minderwertiger Münzen geprägt wurden, die dann
durch ihren zusätzlichen Geldumlauf wesentlich zum Anstieg der Inflation beitrugen. Es begann ein durch das Greshamsche Gesetz erzwungener „Wettbewerb“ bei der Verschlechterung der Kleinmünzen zwischen den Münzständen, der erst teilweise sein Ende mit der Einführung der offiziellen minderwertigen Scheidemünze bzw. Landmünze am Ende des 17. Jahrhunderts fand139.
Hauptbetroffene der Geldentwertung waren Festbesoldete, die ihre Einkommen in den von
den Fürsten und Städten verschlechterten Münzsorten erhielten, während die Erzeuger landwirtschaftlicher und gewerblicher Produkte eine Bezahlung in harter Währung verlangen
137
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/768468
https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit
139
https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit
138
111
konnten. Die einsetzende Preissteigerung führte zu Not, Verarmung und Hunger, woraufhin
besonders das städtische Volk in Form zahlreicher Flugblätter und Unruhen gegen die Münzverschlechterung protestierte. Als die Landesherren und Städte endlich erkannten, dass die
erzielten Gewinne nur scheinbar waren, weil sie das schlechte Geld nun in Form von Steuern
und Abgaben wieder zurückerhielten, begannen sie das Kippergeld wieder einzuziehen und
neues nach „altem Schrot und Korn auszuprägen. Ein weiterer, wichtiger Grund für eine Münzreform mag auch in der Anwerbung von Söldnern bestanden haben, die nur für „gutes Geld“
kämpfen wollten … Die Kippermünzen wurden in der Zeit nach 1623, wenn überhaupt noch,
dann teilweise weit unter ihrem innerem Metallwert in das neue Geld umgewechselt140.
Im Zusammenhang mit weiteren Perioden der Währungsmanipulation spricht man auch von
einer „Zweiten Kipper- und Wipperzeit“ (sechziger bis neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts),
sowie von einer „Dritten Kipper- und Wipperzeit“.
Ephraimiten wurden die seit 1756 von Preußen geprägten minderwertigen Münzen des Siebenjährigen Krieges genannt. Sie spiegelten dem normalen Bürger im Edelmetallgehalt vollwertige (Vorkriegs-) Kurantmünzen durch ihr Gepräge vor, waren aber tatsächlich in ihrem
Feingehalt minderwertig141.
Folgende Tabelle gibt den Kursverlauf zwischen vollwertigem Reichstaler und minderwertigem Kreuzer wieder142
Zeitraum Kurs Reichstaler–Kreuzer
1566
68
1590
70
1600
72
1610
84
1616/17
90
Ende 1619
124
Ende 1620
140
Ende 1621
<390
1622/23
>600
regional >1000
ab 1623
90
Einen wichtigen Anteil an der Münzverschlechterung hatte Wallenstein bzw. das Böhmische
Münzkonsortium mit Hans de Witte, Paul Michna von Vacínov, Karl von Liechtenstein und Jacob Bassevi.
Wallensteins Stunde schlug mit dem Prager Fenstersturz. Der entfesselte einen Krieg, der ganz
Zentraleuropa in Armut stürzte, und einigen Geschäftsleuten die Gelegenheit bot, unerhörte
Gewinne zu machen.
140
https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Ephraimiten
142
https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit
141
112
Der Kaiser brauchte gewaltige Summen, um seine Soldaten zu finanzieren. Und so machten
ihm sein Hofkammerpräsident Hans Ulrich von Eggenberg und Karl I. von Liechtenstein einen
Vorschlag: Ein Konsortium von Adligen, Juden und Bürgern würde dem Kaiser sechs Millionen
Gulden zahlen. Als Gegenleistung erhielt es für ein Jahr das Münzregal in Böhmen, Mähren
und Niederösterreich. Wallenstein war Mitglied in diesem Konsortium. Er ahnte das großartige Geschäft143.
Das Konsortium ließ sehr schlechte Münzen prägen. Eigentlich schrieb ein Reichsgesetz vor,
dass Münzen im Wert von 79 Gulden rund 230 Gramm Silber enthalten müssten. Das Konsortium aber prägte aus den 230 Gramm Münzen im Wert von mindestens 110, wenn nicht sogar
120 Gulden. Agenten des Konsortiums reisten im ganzen Land herum, um alte guthaltige Münzen gegen neue Münzen aus schlechtem Silber aufzukaufen. Sie wippten die Münzen – wogen
sie also auf einer Waage, und kippten die guthaltigen, sortierten sie aus, wie man heute sagen
würde. Diese Tätigkeit gab der Periode den Namen: Die Kipper- und Wipperzeit. Und das war
ein äußerst lukratives Geschäft! Deshalb prägte man nicht nur im Habsburger Reich schlechte
Münzen, sondern auch in der Stadt Magdeburg, in Nordhausen oder in der Grafschaft Solms.
Viele Münzstätten hatten seit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges das Gleiche gemacht,
aber noch keiner so systematisch und in einem so großen Ausmaß wie das kaiserliche Konsortium144.
Die Leidtragenden waren diejenigen, die ihren Lohn in Geld erhielten. Ihre Münzen wurden
immer weniger wert. Ihr Einkommen reichte bald nicht mehr, um sich das tägliche Brot zu
kaufen. Die Reichen dagegen waren nicht betroffen. Ihre Taler und Goldgulden kannten keine
Münzmanipulation. Und immer mehr Menschen verelendeten. Die Mitglieder des Konsortiums dagegen hatten ihre Schäfchen ins Trockene gebracht, und das nicht nur finanziell. Wallenstein zum Beispiel durfte mit seinem Gewinn rund 50 Herrschaften in Nordostböhmen erwerben, die der Kaiser von seinen Gegnern konfisziert hatte. Sie wurden mit der Residenz
Jitschin zum Herzogtum Friedland erhoben, Wallenstein so zum Herzog gemacht. Und Wallenstein wurde reicher und reicher. Er wurde so reich, dass der Kaiser ihn zu fürchten begann.
1634 ermordeten ihn kaisertreue Offiziere in Eger. Ob der Kaiser den Befehl dazu gab? Jedenfalls wurde das Herzogtum Friedland auf kaiserlichen Befehl hin besetzt und Wallensteins Besitz an seine Mörder verteilt145.
143
http://moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum-74?slbox=true
http://moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum-74?slbox=true
145
http://www.moneymuseum.com/de/moneymuseum/stories/wallensteins-reichtum74?slbox=true
144
113
114
Von der Herstellung des Geldes
Münzstätte
Eine Münzprägeanstalt ist eine (meist) staatliche Institution, die Kurs- und Gedenkmünzen im
Auftrag eines Landes prägt. Eine synonyme Kurzbezeichnung für eine Prägeanstalt ist Münze,
was sich im Namen vieler Münzbetriebe niederschlägt146.
Nach der Deutschen Reichsgründung 1871 ging das Münzrecht von den einzelnen deutschen
Staaten an das Reich über. Per Beschluss des Bundesrats vom 7. Dezember 1871 wurden Großbuchstaben des Alphabets als Münzzeichen verwendet – und zwar in der Reihenfolge, wie die
Bundesstaaten in Artikel 6 der Reichsverfassung rangmäßig aufgezählt waren. Dabei wurde I
ausgelassen wegen Verwechselungsgefahr mit J (das nunmehr Hamburg repräsentierte), 1
(eins) und I (römisch eins). Diese Münzzeichen ersetzten die vorherigen Münzmeisterzeichen.
Aufgrund des technischen Fortschritts wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts die Münzprägemaschinen wesentlich verbessert. Die modernen Maschinen erforderten hohe Investitionskosten, die sich kleine Staaten kaum leisten konnten. Deshalb nahm die Zahl der deutschen
Münzstätten Iaufend ab. Im Jahre 1803 hatte es noch 43 Münzstatten in Deutschland gegeben, 1871 waren es nur noch neun. Wahrscheinlich wurde der Münzstättenschwund im 19.
Jahrhundert auch durch den Umstand begünstigt, dass die Möglichkeiten der fiskalischen Ausnutzung des Münzregals durch die Münzverträge von München, Dresden und Wien stark eingeschränkt worden waren. Für die Münzherren kleiner Territorien, die früher oft im Übermaß
unterwertige Münzen ausgegeben hatten, fiel damit der Münzbetrieb als Einnahmequelle aus.
Deutsche Münzprägeanstalten147
MünzOrt
Zeit
zeichen
A
Berlin
seit 1750
B
Wien (A) 1938–1944
Hannover 1866–1878
Glatz (PL) 1813
1812–1826
Breslau
1799–1803
(PL)
1750–1768
C
Frankfurt
1866–1879
am Main
Kleve
1750–1767
D
München seit 1871
Düsseldorf 1817–1848
Aurich
1750–1763
E
Mulden1887–1953
hütten
Dresden
146
147
1872–1887
Bemerkung
Staatliche Münze Berlin, zeitweise VEB Münze Berlin
(Deutsches Reich)
(Königreich Preußen)
(Königreich Preußen)
(Königreich Preußen)
(Königreich Preußen)
(Königreich Preußen)
Bayerisches Hauptmünzamt
(Königreich Preußen)
(Königreich Preußen)
(Königreich Sachsen, Freistaat Sachsen, Sowjetische
Besatzungszone Deutschlands, DDR)
(Kurfürstentum Sachsen, Königreich Sachsen; gegründet 1556, ab 1872 Prägungen im Auftrag des Reiches
mit Mz. E, vorher mit Mmz.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt
115
1751–1803
Königs1456–1728
berg (RUS)
1261–1309
F
G
Stuttgart
seit 1872
Staatliche Münzen Baden-Württemberg (Staatliche
Münze Stuttgart)
Magdeburg
1750–1769
(Königreich Preußen)
H
Stettin (PL) 1752–1754
Darmstadt 1872–1882
I
—
—
J
seit 1873
1871–1918
(Deutsches Reich)
1916
(Deutsch-Ostafrika; heute Tansania)
Br
Hamburg
Straßburg
(F)[1]
Tabora
(EAT)
Brüssel (B)
Staatliche Münzen Baden-Württemberg (Staatliche
Münze Karlsruhe)
(Königreich Preußen)
(Großherzogtum Hessen)
nicht verwendet wegen Verwechselungsgefahr mit J
(Hamburg), 1 (eins) und I (römisch eins)
Hamburgische Münze
1915–1918
GG
Gent (B)
KM
Menden
1923
Me
Meißen
1920
P
Paris (F)
SM
Menden
1923
U
Utrecht
(NL)
1923
Lissa (CZ)
1940–1944
für die Münzen der deutschen Besetzung in Belgien
Firma Geeraert, Gent, für die Notmünzen der Stadt
Gent
Firma Heinrich Kissing, Menden, für Notmünzen der
Provinz Westfalen
Porzellanmanufaktur Meißen für Notmünzen des
Deutschen Reiches
für die Münzen des Saarlandes
Firma Schulte, Menden, für Notmünzen der Provinz
Westfalen
Utrecht, Niederlande, für einen Teil der Münzen von
Danzig
Prägeanstalt Vichr in Lysá nad Labem für die Münzen
von Böhmen und Mähren (Protektorat Böhmen und
Mähren)
K
T
Karlsruhe seit 1872
1923 (mit alten StemWarschau
für die Münzen des Generalgouvernements Polen,
Pfeil
peln), 1938 (mit alten
(PL)
Ausgabe mit Bekanntmachung vom 23.04.1940
Stempeln), 1939
In den kursiv hervorgehobenen Orten sind die heute noch aktiven 5 staatlichen deutschen Münzprägeanstalten. In Wien (A), Utrecht (NL) und Paris (F) werden auch heute noch Münzen geprägt.
Die Swissmint in Bern ist die offizielle Münzprägestätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Schweizer Münzen tragen das Münzzeichen B für die Swissmint in Bern. Die Fünfzigrappenstücke der Jahre 1968 und 1969 sowie die Ein- und Zweifrankenstücke des Jahres 1968 existieren sowohl mit als auch ohne Münzzeichen, letztere wurden in London geprägt. Die Kapazitäten der Eidgenössischen Münzstätte reichten damals nicht mehr aus, da nach dem starken
Preisanstieg des Silbers die Silbermünzen gehortet wurden und durch Kupfernickel-Münzen
116
ersetzt werden mussten. Ebenfalls ohne Münzzeichen sind die in London geprägten Zweirappenstücke des Jahrgangs 1969, ein Teil der Fünfzigrappenstücke des Jahres 1970 (nicht unterscheidbar von den Berner Prägungen, da beide ohne Münzzeichen) und ein Teil der Einfrankenstücke des Jahres 1969 (trotzdem mit „B“, d. h. nicht von den Berner Prägungen unterscheidbar).
Schweiz – Eidgenössische Münzstätte148
Münzzeichen
Ort
Zeit
Bemerkung
London 1968–1969
[kein Zeichen]
Bern
1970–1985
A
Paris
Frankreich
1850–1852
AB
Strassburg
Frankreich
BB
1853–1969
Bern
ab 1986
B
London 1969
Einfrankenstücke
B.
Brüssel
Belgien
Habsburgermonarchie (einschließlich Königreich Böhmen, Königreich Ungarn, Fürstentum Siebenbürgen, Burgau, Österreichische Niederlande, Herzogtum Mailand und Venetien), Kaisertum Österreich,
Österreichisch-Ungarische Monarchie, Österreich im Deutschen Reich und Österreichische Zweite Republik
Österreichische Münzprägeanstalten149
MünzzeiOrt
chen
A
Wien
Körmöczbánya/Kremnitz
B
Wien
BL
Brüssel
Praha/Prag
CA
149
1765–
1873
1765–
1848
1849–
1868
1938–
1944
1781–
1789
Gyulafehérvár/Karlsburg für Ös- 1761–
terreich
1764
C
148
Zeit
1767–
1856
Gyulafehérvár/Karlsburg für Ös- 1746–
terreich
1765
Bemerkung
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
Deutsches Reich
Österreichische Niederlande, heute Belgien
Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia
(Rumänien)
nur Kupfermünzen
Königreich Böhmen, heute Tschechien
Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia
(Rumänien)
nur Franz I. (Mitregent)
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt
117
1764–
1765
Graz
D
Salzburg
E
Gyulafehérvár/Karlsburg
F
Hall in Tirol
Graz
Günzburg für Österreich
G
Günzburg
Nagybánya/Frauenbach
GR
Graz
GY.F.
Gyulafehérvár/Karlsburg
Hall in Tirol
H
Günzburg
Hall in Tirol
HA
Hall in Tirol für Ungarn
1767–
1772
1800–
1809
1765–
1867
1765–
1809
1761–
1763
1764–
1765
1772–
1779
1767–
1848
1849–
1851
1746–
1765
1868–
1871
1760–
1780
1766–
1805
1746–
1765
1752–
1754
Körmöczbánya/Kremnitz für Ös- 1760–
terreich
1780
K
Körmöczbánya/Kremnitz
Körmöczbánya/Kremnitz für
Görz
K.B.
Körmöczbánya/Kremnitz
1767–
1776
1788–
1789
1794;
1799
1540–
1765
1848–
1849
Fürstentum Siebenbürgen, heute Alba Iulia
(Rumänien)
nur Kupfer 1 Pfennig und Kupfer ½ Kreuzer
Großfürstentum Siebenbürgen, heute Alba
Iulia (Rumänien)
Münze Hall, heute Museum
nur Kupfermünzen
nur Silbermünzen
Markgrafschaft Burgau, heute Deutschland
nur für Burgau
Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia
Mare (Rumänien)
nur Franz I. (Mitregent)
Ungarische Reichshälfte, heute Alba Iulia
(Rumänien)
Münze Hall, heute Museum
heute Deutschland
Münze Hall, heute Museum
nur Franz I. (Mitregent)
Münze Hall, heute Museum
nur Silber Poltura
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
nur Kupfermünzen
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
nur ½ und 1 Konventionstaler (wenn die Silber ist staatlich)
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
118
1868–
1918
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
nur Gold Dukaten
Ungarische Reichshälfte, heute Kremnica
(Slowakei)
nur Kupfer Poltura
KB–KD
Körmöczbánya/Kremnitz
1765
KM
Körmöczbánya/Kremnitz
1763;
1765
M
Milano/Mailand
1786–
1859
heute Italien
N
Nagybánya/Frauenbach für Österreich
1780
Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia
Mare (Rumänien)
1580–
1765
1849
Fürstentum Siebenbürgen, heute Baia Mare
(Rumänien)
N.B.
Nagybánya/Frauenbach
1766–
1780
O
Oravicabánya/Oravicza
P
Praha/Prag für Österreich
PR
Praha/Prag für Österreich
Szomolnok/Schmöllnitz für Österreich
S
1812–
1816
1760–
1764
1746–
1765
1763–
1780
Szomolnok/Schmöllnitz für Böh- 1763;
men
1767
Szomolnok/Schmöllnitz
1775–
1816
S KM
Szomolnok/Schmöllnitz
1763
V
Venezia/Venedig
W
Wien
Wien für Görz
WI
Wien
Wien für Ungarn
Wappen
Wien
1793–
1866
1521–
1763
1772;
1775
1780–
1781
1799
1746–
1765
1752
1975–
1976
Großfürstentum Siebenbürgen, heute Baia
Mare (Rumänien)
nur Gold Dukaten
Banater Militärgrenze, heute Oravița (Rumänien)
Königreich Böhmen, heute Tschechien
nur Kupfermünzen
Königreich Böhmen, heute Tschechien
nur Franz I. (Mitregent)
Ungarische Reichshälfte, heute Smolník
(Slowakei)
Ungarische Reichshälfte, heute Smolník
(Slowakei)
nur 1 Gröschel
Ungarische Reichshälfte, heute Smolník
(Slowakei)
Ungarische Reichshälfte, heute Smolník
(Slowakei)
nur Kupfer Poltura
heute Italien
nur Kupfermünzen
nur 2 Soldi (Lp.)
nur Franz I. (Mitregent)
nur Silber Poltura
119
1975–
Münze Hall, heute Museum
1976
In Wien (A) und Kremnica (SK) werden auch heute noch Münzen geprägt.
Adler
Hall in Tirol
Prägestätten der Euromünzen150
Prägeanstalt
Standorte
Staatliche Münze Berlin
Berlin
Birmingham Mint
Birmingham
Königliche Münze Belgien
Brüssel
griechische nationale
Münze
Halandri
(Athen)
Hamburgische Münze
Hamburg
B.H. Mayer's Kunstprägeanstalt
Karlsfeld
Staatliche Münze Karlsruhe Karlsruhe
Mincovňa Kremnica (Slowakei)
Imprensa Nacional e Casa
da Moeda
British Royal Mint
Fábrica Nacional de Moneda y Timbre
Bayerisches Hauptmünzamt
Monnaie de Paris
Kremnica
Lissabon
Madrid
München
Pessac
Sandyford
Staatliche Münze Stuttgart Stuttgart
Königliche Niederländische
Utrecht
Münze
Suomen Rahapaja (Münze
Vantaa
Finnland)
Mennica Panstwowa
Warschau
Münze Österreich
150
Wien
Bemerkung
für die Niederlande
seit
1998
seit
2001
seit
1998
Sammlermünzen für Irland
seit
1998
seit
2008
seit
1999
Llantrisant
Istituto Poligrafico e Zecca
Rom
dello Stato
Central Bank Ireland
Zeit
seit
1998
für Irland und Niederlande
seit
1999
seit
1998
seit
1998
seit
1999
seit
1999
seit
1998
seit
1999
seit
1999
seit
1999
auch für Griechenland
auch für Irland, Luxemburg, Malta und Monaco
auch für San Marino und Vatikan
auch für Luxemburg
auch für Luxemburg und Slowenien
auch für Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, Zypern und Estland
Sammlermünzen für Luxemburg
auch für Luxemburg
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzprägeanstalt
120
Münzmeister
Antike
Als Münzmeister im antiken Griechenland fungierten oft Leiturgen, also Bürger, die mit ihrem
Vermögen öffentliche Aufgaben wahrnahmen151.
Über die Aufgaben des griechischen Münzmeisters in frühbyzantinischer Zeit ist bis heute
noch wenig bekannt. Bei verschiedenen Münzen unterschiedlicher Städte konnten Gleichheiten in Signatur und Prägungsverfahren festgestellt werden. Daher kann der Schluss gezogen
werden, dass ein Münzmeister für viele verschiedene Städte die Münzen prägte.
Schon seit dem ersten Punischen Krieg soll im jungen Römischen Reich das Amt des Münzmeisters als Jahresamt vergeben worden sein, doch ist dieser Ansatz sicher zu früh. Im zweiten
Punischen Krieg 216 v. Chr. war ein Dreimännerkollegium für die Geldbeschaffung zuständig.
Aus diesen tresviri mensarii gingen die späteren Münzmeister hervor. Nach Mommsen erfolgte die Einführung dieser Tresviri zusammen mit dem Denarsystem am Ende des 3. Jhs. v.
Chr.
Die Aufsicht über die Münzprägung oblag seit der späteren Republik einem Kollegium von drei
Münzmeistern, den Tresviri aere argento auro flando feriundo (III.VIR.AAAFF) kurz: IIIviri monetales, auch Treviri oder Triumviri genannt (Singular: Tresvir monetalis). Die Ernennung der
Münzmeister erfolgte durch den Quaestor.
Erst seit dem 1. Jh. v. Chr. ist das Amt des Münzmeisters als Jahresamt nachweisbar. Cäsar
erhöhte die Zahl auf vier, Augustus senkte sie wieder auf drei ab. Die Treviri monetales lassen
sich bis in das 3. Jh. n. Chr. nachweisen. Siehe auch: Liste der römischen Münzmeister152. In
der Kaiserzeit übten kaiserliche Prokuratoren an den bis zu 20 Prägestätten die Münzaufsicht
aus. Ein Mitspracherecht des Senats ist zweifelhaft.
Workshop-System bei den Provinzialprägungen
Das Münzrecht wurde den Städten vom römischen Kaiser gewährt. Daher verwundert nicht,
dass die Vorderseite der meisten „Greek Imperials“ mit den Bildnissen römischer Herrscher
und den entsprechenden Inschriften und Titeln ausgestattet sind. In den griechischen Städten
sind die Inschriften üblicherweise in griechischer Sprache gehalten, während in den römischen
Kolonien und Städten lateinische Inschriften zu finden sind153. Die Münzprägung der Städte
war ein Aspekt der Selbstverwaltung im Osten des Römischen Reiches. Die Städte wurden von
Magistraten regiert, lokalen Aristokratien, die in einem von Rom vorgegebenen Rahmen handelten und von den Provinzgouverneuren überwacht wurden. Im 2. und 3. Jh. n. Chr. ging man
zum „workshop system“ über, einer Art Kooperation bei der Herstellung von Münzen, die erstmals von Kraft154 für Kleinasien beschrieben wurde. Aus ökonomischen Gründen wurden die
Vorderseitenstempel zunehmend in mehreren Städte eingesetzt155.
151
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzmeister
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_römischen_Münzmeister
153
Sear (1982, S. XII).
154
Kraft, K.: Das System der kaiserzeitlichen Münzprägung in Kleinasien. Materialien und Entwürfe.
Berlin: Gebr. Mann Verlag, Istanbuler Forschungen 29, 1972.
155
Butcher, Kevin: Roman Provincial Coins: An Introduction to the Greek Imperials, London 1988: Seaby, S. 17 f.
152
121
Mittelalter
Der Geldbedarf zur merowingischen Zeit war vergleichsweise sehr gering. Die Münzmeister
stellten in kleinen Werkstätten entweder allein oder unter Mithilfe weniger Mitarbeiter die
Münzen her und verwalteten das Münzmetall. Zur Karolingerzeit fiel die Münzprägung in die
Verantwortung königlicher Beamter.
Im Hochmittelalter trat an deren Stelle die sog. Münzerhausgenossenschaft. Diese setzte sich
aus dem reichen Bürgertum der Städte zusammen, meist Kaufleute, Edelmetallhändler, Geldwechsler, Goldschmiede u.a. und bestimmte aus ihren Reihen den Münzmeister. Für ihre Tätigkeit erhielten die Hausgenossen einen Teil des Münzgewinns nebst einigen Privilegien und
Rechten, darunter das Monopol des Gold- und Silberkaufs, Zollfreiheit, Steuerbefreiung und
die Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des Münzwesens. Die Hausgenossenschaft erlebte
ihre Blütezeit im 13. und 14. Jh.
Mit der Übernahme der Münzen durch die Landesherren oder die Städte gingen im Spätmittelalter die Hausgenossenschaften unter. Die Münzmeister waren fortan selbstständige Unternehmer, die in freien Verträgen mit den Münzherren Gewicht, Feingehalt, Schlagschatz und
Eigenbeteiligung festlegten. Die Münzstätten waren neben den Bergwerken und Staatswerften die größten Unternehmen ihrer Zeit geworden.
Die norditalienischen Stadtstaaten verpachteten ihre Münzstätten hingegen nicht, sondern
stellten gewählte Münzmeister als Beamte ein.
Hausgenossen
Eine Hausgenossenschaft war eine in einigen Münzstätten übliche Organisationsform des
Kaufmannskapitals im Mittelalter.
Nicht immer konnte ein Münzherr das für Kurantmünzen notwendige Silber in eigenen Bergwerken fördern lassen. Das Silber beschafften dann die Hausgenossen (= zum Münzhaus gehörende Genossen) auf eigene Rechnung. Sie wurden dafür neben den Münzherren am
Schlagschatz beteiligt.
Darüber hinaus wurden ihnen Privilegien zugebilligt:
•
•
•
eigene Gerichtsbarkeit
Monopol des Münzwechsels
Befreiung von Abgaben.
Nachweislich bedienten sich die Münzstätten Augsburg, Bamberg, Basel, Erfurt, Goslar, Köln,
Mainz, Öhringen, Regensburg, Speier (Speyer), Straßburg, Weißenburg, Wien, Worms und
Würzburg einer Hausgenossenschaft. Die Anzahl der Hausgenossen schwankte dabei zwischen 12 (Augsburg) und 454 (Würzburg). Auch der Münzmeister gehörte der Hausgenossenschaft an. Nach einer Blütezeit im 12. – 15. Jh. wurde die Silberbeschaffung mehr und mehr
von großen Handelshäusern wie den Fuggern und den Welsern übernommen156.
156
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgenossenschaft_(Münzwesen)
122
Neuzeit
Mit dem Übergang zur Neuzeit gewannen vermehrt lokale Unternehmer mit ihren Münzstätten an Bedeutung. Es entstanden Münzmeisterdynastien, Pachtverträge wurden über Generationen hinweg verlängert. Auf Münzen finden sich häufig Münzmeisterzeichen, meist etwas
versteckt in Form von Rosetten, Zainhaken, Monogrammen und Namensabkürzungen. Im 17.
und 18. Jh. nahm die Zahl der jüdischen Münzpächter im Münzwesen zu, nicht zuletzt, weil
die Religionszugehörigkeit zeitweise den Zugang zu anderen Berufen sehr einschränkte.
Ein großes Problem bei der Verpachtung des Münzregals war die Münzverschlechterung,
durch die besonders im Zeitalter des Absolutismus Kriege finanziert wurden. Vor und während
des Dreißigjährigen Krieges wurde die Münzverschlechterung z.B. durch die Kipper und Wipper herbeigeführt, zu späterer Zeit z. B. durch Veitel Heine Ephraim, den berühmten Berliner
Hoffaktor, der so den siebenjährigen Krieg ermöglichte.
In England hielten sich die Münzmeister als Unternehmer bis in die zweite Hälfte des 19. Jhs.
in Frankreich und den Niederlanden sogar noch länger.
In Österreich und Deutschland hingegen wurde zur Zeit der Habsburger schon früh mit dem
Aufbau eines staatlichen Münzwesens begonnen. In Österreich wurde das Amt des obersten
Erbmünzmeisters geschaffen, das den Münzmeister als Beamten mit festem Gehalt ohne Gewinnbeteiligung vorsah. Auch in Böhmen wurde das oberste Münzmeisteramt von Grafen und
Herren bekleidet, die zugleich die Aufsicht über alle Bergstätte und Bergwerke im Königreich
hatten.
Neben dem Münzmeister157 gab es weitere Münzbeamte, wie z. B. den Schmiedemeister, den
Stempelschneider und den Münzer. Der Münzwardein (lat. Wardinus) hatte dafür zu sorgen,
dass entsprechend der Vorschrift aus der richtigen Legierung geprägt wurde. Er hatte auch
Proben anzufertigen, die nach der Reichsmünz- und Probierordnung dem Probationstag vorgestellt wurden. Der Probationstag setzte sich aus den Reichs- und Kreisständen selbst oder
den Abgeordneten zusammen.
Münzmeisterzeichen
Münzmeisterzeichen (Abkürzung: Mmz.) sind oft die Anfangsbuchstaben der Namen der
Münzmeister einer Münzstätte oder kleine Bildzeichen (Kreuz, Stern, Wappen, Gerät u. a.)
etwa in der Größe der Buchstaben einer Münzumschrift zur Kennzeichnung der unter ihrer
Leitung erfolgten Münzprägungen. Der Münzmeister übernahm mit seinem Zeichen die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbringung seiner Gepräge. Bereits in der Zeit der Brakteatenprägungen wurden Münzmeisterzeichen verwendet, die jedoch nur selten erklärbar sind.
Seit Beginn der Talerprägungen sind sämtliche Münzmeisterzeichen bekannt.
Das Bild rechts zeigt das Münzmeisterzeichen „Mohnkopf“ des Freiberger Münzmeisters
Nicolaus Monhaupt (1449–1456) auf einem meißnisch-sächsischen Groschen.
Mitunter sind Bild- und Buchstabenzeichen auf einer Münze vorhanden. Meistens befindet
sich diesem Fall das Bildzeichen in der Umschrift der Münze und die Buchstaben sind im Feld
geteilt zu beiden Seiten des Münzwappens angeordnet. Oftmals verwendeten Münzmeister
ihre Wappenbilder als Münzmeisterzeichen. Zum Beispiel im Kurfürstentum Sachsen:
157
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Münzmeister
123
•
•
•
Constantin Rothe, Münzmeister von 1640 bis 1678 in Dresden, setzte auf seine Münzprägungen die Buchstaben C–R und überdies die Eichel am Zweig aus seinem Familienwappen.
Andreas Alnpeck, letzter Münzmeister der Münzstätte Freiberg, führte von 1546 bis 1555
einen sechsstrahligen Stern und von 1554 bis 1555 auch den Adlerkopf aus seinem Wappenschild als Münzmeisterzeichen.
Ernst Peter Hecht, Münzmeister 1693–1714 in Leipzig, verwendete als Münzmeisterzeichen die Buchstaben E P H und zusätzlich den Hecht aus seinem Wappen.
In Brandenburg:
•
Paul Mühlrad, Münzmeister 1538–1542 in Berlin setzte auf seine Gepräge ein Mühlrad.
In Mecklenburg:
•
Johann Hund (1512–1526) verwendete einen Hund als redendes Wappen und Beizeichen
in den Winkeln des Kreuzes auf den Rostocker Schillingen.
In Florenz:
•
Die Münzmeister setzten außer den Emissionszeichen auch ihre Wappenzeichen auf Florentiner Goldmünzen.
Die Münzmeisterzeichen erscheinen ab dem späten Mittelalter. Sie wurden größtenteils in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch das Münzzeichen in Form eines Buchstabens zur
Bezeichnung der Münzstätte ersetzt. Zuerst löste Frankreich (Münzstätte Paris) bereits im
16. Jahrhundert die Münzmeisterzeichen durch Münzzeichen zur Bezeichnung der Münzstätte
ab. Die Münzstätte Berlin führt bereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts bis heute das Münzzeichen A158.
158
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzmeisterzeichen
124
Geld- und Münzgeschichte
Antike
Griechenland
Auf dem Gebiet des heutigen Griechenland sind Siedlungen seit dem 7. Jahrtausend v. Chr.
belegt. Von griechischer Geschichte kann aber erst gesprochen werden, seitdem sich Gruppen
mit griechischer Sprache bzw. einer frühen Form davon niedergelassen haben. Die griechische
Sprache gehört zur indogermanischen Sprachfamilie, die nicht im Mittelmeerraum zu Hause
war. Aus der Verschmelzung indogermanischer Einwanderer mit der bereits ansässigen Bevölkerung entstand das griechische Volk159. Aus den Einwanderern und den Vorbewohnern, die
ihre Sprache übernahmen, entstand das Volk der Frühgriechen. Ihre Sprache wird als mykenisch bezeichnet. Sie werden in Anlehnung an den Sprachgebrauch der unter dem Namen Homers überlieferten Epen Ilias und Odyssee auch Achäer genannt. Die Bezeichnung „Hellenen“
ist erst seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. als Gesamtname nachweisbar. Hellas hieß ursprünglich
nur eine kleine Landschaft in Thessalien. Die Bezeichnung „Griechen“ geht auf die lateinischen
„Graeci“ zurück. Die vorgriechischen Kreter der Bronzezeit werden nach dem sagenhaften, die
See beherrschenden König Minos als Minoer bezeichnet160.
Die mit dem 8. Jh. beginnende und bis etwa 500 reichende archaische Periode („dunkles Zeitalter“) ist zugleich derjenige Zeitabschnitt, in dem sich die für die Griechen charakteristische
Form gesellschaftlich-staatlicher Organisation herausbildete, der sogenannte Stadtstaat als
Bürgergemeinde (Polis)161.
Das klassische Zeitalter griechischer Kultur ist auf politischem Gebiet durch die volle Entwicklung der Bürgergemeinde in den fortgeschrittenen Poleis gekennzeichnet. Die Teilhabe der
Bürger an Regierung und Rechtsprechung erreichte in der Demokratie Athens einen Höhepunkt. Die Freiheit der Bürger setzte voraus, dass unselbstständige Arbeiten ganz überwiegend von Sklaven geleistet wurden. Das Streben einzelner Poleis nach Landgewinn und Herrschaft über andere hatte häufige Kriege zur Folge; und diese verschränkten sich nicht selten
mit heftigen, geradezu mörderischen inneren Auseinandersetzungen162.
Das hellenistische Zeitalter beginnt mit dem Sieg Makedoniens über die griechischen Poleis.
Nicht mehr souveräne Stadtstaaten, sondern rivalisierende Hegemonialsysteme bestimmen
die Geschichte. Eine weitere Schwerpunktverlagerung ergibt sich infolge der Eroberung des
Perserreiches durch Alexander dem Großen163.
Die griechische Münzgeschichte umfasst einen Zeitraum von nicht weniger als neun Jahrhunderten, auch wenn griechische Münzen in den letzten drei Jahrhunderten nur eine sekundäre
Landeswährung in der östlichen Hälfte des römischen Reiches waren164. Bereits viele Jahrhunderte vor der Erfindung des Münzgeldes begannen die Griechen, weit entfernte Gebiete zu
besiedeln. Grund war vor allem der wachsende Bevölkerungsdruck. Besonders beliebte Ziele
waren Süditalien und Sizilien, die nördliche Küste der Ägäis, aber auch Spanien, Südgallien,
Nordafrika und die Schwarzmeerküste. Es verwundert nicht, dass sich die ersten Münzen dann
159
Lotze, Detlef: Griechische Geschichte. Von den Anfängen bis zum Hellenismus, 8. Aufl., 2010,
München: Beck, S. 7.
160
Lotze (2010, S. 9).
161
Lotze (2010), S. 19.
162
Lotze (2010), S. 93.
163
Lotze (2010), S. 93.
164
Sear, David R.: Greek Coins and Their Values, Vol. I – Europe, London 1978: Seaby, S. VII.
125
sehr rasch über die ganze mediterrane Welt verbreiten konnten. Wann und wo diese ersten
Münzen geschlagen wurden, kann nicht sicher gesagt werden, vermutlich im 7. Jahrhundert
in Kleinasien. Erste Kügelchen aus Elektron ohne Vorder- und Rückseitendarstellung wurden
in der ionischen Stadt Ephesos und im Schlick eines Flusses gefunden, der durch die lydische
Hauptstadt Sardes führt. Im Jahr 560 v. Chr. bestieg Croisos (Krösus) den lydischen Thron. Krösus führte die ersten Münzen aus Gold und Silber ein, die die Münzen aus Elektron ablösten.
Im Jahr 546 v. Chr. wurde Krösus von Cyrus besiegt, dem König der Perser. Dies war der Beginn
des langen Kampfes zwischen den Griechen und den Persern. In der zweiten Hälfte des 6.
Jahrhunderts v. Chr. breitete sich das Münzwesen westwärts aus. Die ersten Stationen waren
Aigina, Athen, Korinth, Chalkis und Eretria165.
Der Konflikt zwischen den Griechen und den Persern trat mit dem Aufstand der ionischen
Städte gegen die persische Herrschaft im Jahr 499 v. Chr. offen zu Tage. Trotz der Hilfe Athens
brach der Aufstand 494 v. Chr. zusammen. Bald wurden die Feindseligkeiten aber wieder aufgenommen. 490 v. Chr. setzte Persien eine Flotte gegen Athen in Bewegung. Nach anfänglichen Erfolgen der Perser wurde deren Armee in der Schlacht von Marathon geschlagen, doch
schon fünf Jahre später versuchte Xerxes den griechischen Sieg zu rächen. Im Jahr 480 v. Chr.,
nach jahrelanger Vorbereitung, rückte ein riesiges persisches Heer über den Hellespont gegen
Griechenland vor, unterstützt von einer großen Flotte. In der Schlacht bei den Thermopylen
wurden die Perser geschlagen, ihre Flotte wurde in der Seeschlacht von Salamis zerstört. Endgültig besiegt wurde die persische Invasionsarmee 479 v. Chr. bei Plataiai166.
Aufgrund dieser Ereignisse entwickelte sich Athen zur führenden Macht. Die westlichen Kolonien, also hauptsächlich Süditalien und Sizilien, blieben von dieser Entwicklung weitgehend
unberührt. In etwa zur gleichen Zeit, in die die persische Niederlage fällt, hatte man dort mit
den Karthagern zu kämpfen. Zur wichtigsten Stadt im Westen wurde Syrakus, wo die Münzkunst große Fortschritte machte. Die griechischen Prägungen in den letzten Jahrzehnten des
5. Jahrhunderts waren der Höhepunkt einer unübertroffenen künstlerischen Qualität167. Eine
jähes Ende brachte dann die karthagische Invasion im Jahr 409 v. Chr.
In der Athener Münze wurden ab 449 v. Chr. dank der Silbervorkommen in Laurion ungeheure
Mengen von Tetradrachmen hergestellt. Ein großer Teil des Reichtums wurde verwendet, um
grandiose Bauvorhaben wie das Pantheon zu finanzieren. Nach 431 v. Chr. wurden immer größere Summen benötigt, um die Kosten für die Kriegsführung zu bestreiten. Der zwischen
Athen und Sparta geführte Peleponnesische Krieg dauert 27 Jahre und endete 404 v. Chr. mit
einer Kapitulation Athens, das sowohl finanziell als auch politisch ruiniert war 168. Der 474 gegründete Attische Seebund führte um die Mitte des 5. Jahrhunderts zur Einstellung der Eigenprägungen (in Großsilber) der Bündnispartner. Diese Unterbrechung war allerdings nur von
kurzer Dauer, denn bereits 413, nach der Niederlage des athenischen Expeditionsheeres gegen Syrakus, brach der Seebund auseinander und die Eigenprägungen der Städte setzten wieder ein169.
Die Zeiten waren auch im Westen unruhig. Die Karthager hatten Sizilien erobert. Dionysios,
der mächtige Tyrann von Syrakus, führte einen langen und ergebnislosen Krieg gegen die Eindringlinge. An den Rändern der griechischen Welt entstanden unterdessen zwei neue Reiche:
165
Sear (1978, S. X).
Sear (1978, S. XI), vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Perserkriege
167
Sear (1978, S. XII).
168
Sear (1978, S. XII).
169
Szaivert, Eva / Szaivert, Wolfgang / Sear, David R.: Griechischer Münzkatalog, Band 2: Asien und
Afrika, München 1983: Battenberg, S. 16.
166
126
Makedonien und Rom. Philipp II. (359-336) nahm im Jahr 357 v. Chr. Amphipolis ein, eine Kolonie von Athen im östlichen Makedonien mit reichem Silbervorkommen. Neun Jahre später
zerstörte er Olynthos, die Hauptstadt der Chalkidischen Liga. Philipp wurde im Jahr 336 ermordet, nachdem er einen Angriff auf Persien vorbereiten sollte, um die griechischen Städte
zu befreien. Sein Sohn Alexander setzte sein Werk in mehreren Feldzügen fort. Die große Zeit
der griechischen Städte war vorbei und es folgte die Zeit der Königreiche wie der Ptolemäer
in Ägypten und der Seleukiden im Osten. Gleichzeitig machte sich der wachsende Einfluss
Roms auch im östlichen Mittelmeerraum bemerkbar170.
Mit Alexanders Vordringen in den Osten überschwemmt auch seine Währung im attischen
Standard in den wohl bekannten Alexandertetradrachmen (Herakles/Zeus) sowie mit den
Goldstateren (Athena/Nike) das östliche Mittelmeerbecken und wird so zur ersten Weltwährung der Geschichte. Nachfahren dieser Typologie finden sich in der keltischen Münzprägung
in zum Teil abenteuerlichen Umdeutungen. Im Zuge dieser Ausweitung der Münzgeldwirtschaft, die eine Erhöhung der Prägekapazitäten verlangte, verflachten der künstlerische Impetus und die Sorgfalt in der Stempelherstellung. Die über große Gebiete einheitliche Währung bedingte andererseits neue Kennzeichen und Kontrollmaßnahmen für die Ausprägung
und Verteilung des Geldes; daher entstehen erstmals in größerer Zahl Beizeichen, Monogramme (oft auch mehrere), die Hinweise auf die Prägestätten geben171.
Die großen politischen Veränderungen spiegeln sich in den Münzprägungen wider. Einige der
frühen Ausgaben Philipps II. von Makedonien sind noch von hohem künstlerischen Standard.
Mit der ausgeprägte Menge im Zuge der territorialen Ausdehnung des Reiches sank die Qualität der Verarbeitung jedoch. Dies gilt auch für die Münzen Alexanders172, nach dessen Tod
im Juni 323 v. Chr. die Diadochenkriege begannen. Neben dem Königreich Makedonien entstanden vor allem das von Ptolemaios gegründete Königreich Ägypten und das Seleukidenreich. Unterdessen wuchs im Westen die Macht Roms sehr schnell. Nach dem Sieg über Karthago im Ersten Punischen Krieg (241 v. Chr.) verleibte sich Rom Sizilien ein. 197 v. Chr. fügten
die Römer Philipp V. (221-179) in der Schlacht von Kynoskephalai eine schwere Niederlage zu,
im Jahr 168 v. Chr. wurde Makedonien in vier Provinzen aufgeteilt173. Die Macht der Seleukiden wurde nach der Schlacht von Magnesia in Karien gebrochen, nachdem Antiochos III. der
Große (223-187 v. Chr.) auf Einladung der Ätolier nach Griechenland vorgedrungen war174.
Nach der Niederringung Karthagos durch Rom verlagern sich dessen Interessen in das östliche
Mittelmeerbecken, seinen ersten großen Erfolg erringt Rom gegen Philipp V. von Makedonien;
der Aufstand des Andriskos 149 v. Chr. war schließlich Anlass für die Errichtung der Provinz
Macedonia. 190 v. Chr. wurde der Seleukide Antiochos III. von den Römern niedergerungen
und eines Großteils seiner Besitzungen beraubt. Diese Gebiete wurden teilweise dem pergamenischen Reich zugeschlagen, das 133 im Römischen Reich aufging, während die anderen
östlichen Gebiete erst durch die allgemeine Umorganisation 64 v. Chr. durch Pompeius unter
Roms Herrschaft kamen. In Ägypten wird Rom erst im Verlauf der Bürgerkriege aktiv; 31/30 v.
Chr. wird es dem Reich angegliedert. Damit hat Rom endgültig die Nachfolge Alexanders im
Mittelmeerraum angetreten175.
170
Sear (1978, S. XIII).
Szaivert/Szaivert/Sear: Griechischer Münzkatalog, 2. Band, München 1983: Battenberg, S. 18.
172
Sear (1978, S. XIV).
173
Sear (1978, S. XIV).
174
Sear (1978, S. XVI).
175
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 20).
171
127
Anhand der heute noch vorhandenen Exemplare unter Berücksichtigung der aus ihnen zu ermittelnden Zahl der einst verwendeten Stempel haben Berechnungen wahrscheinlich gemacht, dass z. B. in den Jahren 167-140 v. Chr. in Athen allein rund 3 Millionen der Tetradrachmen neuen Stils geprägt worden sein müssen, denen heute nur noch 3866 nachweisbare
Exemplare gegenüberstehen. Dieser Münzausstoß entspricht einer Silbermenge von ungefähr
2.000 Talenten, also rund 52 390 kg. Zu den Tetradrachmen kommen aber noch etwa 400 000
Drachmen mit 67 Talenten und 100 000 Hemidrachmen mit 9 Talenten. In der archaischen
und auch in der klassischen Zeit waren diese Zahlen zweifellos niedriger176.
Die Goldprägung ist in der griechischen Welt, sieht man von wenigen Ausnahmen ab, stets
von untergeordneter Bedeutung gewesen, wenngleich seit Philipp II. von Makedonien und
Alexander dem Großen die Zahl der umlaufenden Goldstatere sehr groß war. Abgesehen davon, dass die Goldprägung zu den vornehmsten Regalen der Herrscher gehörte und sie eifersüchtig auf die Einhaltung des Prägeverbots achteten, reichten auch die Vorräte an diesem
Edelmetall nicht aus, um einen ordnungsgemäß funktionierenden Geldumlauf sicherzustellen.
Das Hauptmünzmaterial der griechischen Welt war stets das Silber, das vielfach importiert
werden musste, vor allem aus dem silberreichen thrakischen Gebiet, für Sizilien meist aus Spanien, sofern nicht die einzelnen Staaten über eigene ertragreiche Silbergruben verfügten, wie
etwa Athen in Laureion oder Makedonien im Pangaiongebiet. Ebenso wie die Goldstücke sind
auch die Silbermünzen fast immer in Feinmetall ausgeprägt worden, also ohne den heute allgemein üblichen Zusatz von unedlem Metall, der der Härtung des Silbers dient177.
Die Bronze- bzw. Kupfermünze der griechischen Welt, der Chalkous (χαλχους), setzt erst nach
der Mitte des 5. Jahrhunderts ein, möglicherweise im Zusammenhang mit der durch den Peleponnesischen Krieg hervorgerufenen Verarmung Griechenlands. Er bestand aus Kupfer, dem
man zum Zweck der Härtung bis zu 10 Prozent Zinn beimischte. Die Aufgabe dieser in handlicher Größe ausgeprägten Bronzestücke war es, die bislang gebräuchlichen, oft nur winzig kleinen und daher sehr unpraktischen Silbermünzen zu ersetzen, die „Größen“ bis zu 1/5 g und
weniger erreichten. An künstlerischer Qualität standen manche von ihnen den Silbermünzen
nicht nach, wenngleich das andersartige Metall und der meist nur kleine Schrötling dem Stempelschneider nicht die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten boten wie etwa ein Tetradrachmon.
In Athen wurden acht Chalkoi auf einen Silberobol gerechnet, in Priene sechzehn, in Delphi
zwölf, während in Sizilien zwölf Chalkoi auf eine Silberlitra gingen. Wenn auch gelegentlich die
Bezeichnung Chalkus oder Vier-, Drei-, Zwei- oder Ein-Chalkusstück inschriftlich auf der Münze
selbst erscheint, so lässt sich doch über den eigentlichen Wert und die Kaufkraft dieser Stücke
nicht viel Genaues sagen, sie dienten eben als Scheidemünzen und waren in der Praxis Kreditgeld178.
Noch vor 600 v. Chr. breitet sich die Praxis der Münzgeldherstellung und -verwendung über
die griechischen Inseln auf das Festland aus (Tenos, Delos, Paros, Naxos, Aigina, Athen, Korinth). Das zunächst einzige Münzmetall ist Silber. Elektron wird im Westen nur in Ausnahmefällen als Münzmetall verwendet, so etwa von Syrakus und Karthago, aber erst im 4. Jahrhundert. In Griechenland selbst bestand eine Mehrzahl verschiedener Münzfüße nebeneinander,
es muss allerdings bedacht werden, dass die meisten Münzen unter ihren theoretisch errechneten Sollgewichten ausgeprägt wurden179.
176
Franke/Hirner (1972, S. 29).
Franke/Hirner (1972, S. 32).
178
Franke/Hirner (1972, S. 32 f.).
179
Szaivert/Szaivert/Sear (1983, S. 35 f.).
177
128
Rom
Hellenisierung des römischen Geldwesens
Münzen wurden in Rom erstmals um 300 v. Chr. geprägt. Neben dem Kupferschwergeld „Aes
grave“, das auf der Vorderseite einen Januskopf und auf der Rückseite den Bug eines Schiffes
zeigte, begann in dieser Zeit die Silberprägung nach dem Vorbild der griechischen Städte in
Süditalien. Der hellenistische Einfluss auf das römische Geldwesen wuchs, als Rom nach dem
Sieg über den griechischen König Pyrrhus180 (275 v. Chr.) seine Position als mediterrane Macht
festigte und sich die Errungenschaften des griechischen Kulturraumes zu Eigen machte. Die
Beute aus den eroberten Gebieten, zu der auch die Erträge der Silberminen von Bruttium zählten, stärkten die römische Wirtschaft und bildeten die Grundlage für den Ausbau der Silberprägung181.
Die Punischen Kriege182 (264 bis 241 und 218 bis 201 v. Chr.) führten zu einer weiteren Ausdehnung des römischen Einflussbereiches, der sich nun über das gesamte Mittelmeer erstreckte. Sie bewirkten einen nachhaltigen Wandel der inneren, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur des römischen Staates. So etwa bildete die Kriegsproduktion während
des zweiten Punischen Krieges den Ausgangspunkt für die Sklavenwirtschaft, die in der Folge
auch auf den Latifundien eingeführt wurde. Kostspielige Kriegsführung und die Verwaltung
der neuen Provinzen trieben den finanziellen Staatsaufwand in bis dahin unbekannte Höhen.
Zur Deckung des Bedarfs wurden die beschlagnahmten Reichtümer aus den eroberten Gebieten herangezogen und eine rigorose Besteuerung durchgeführt. Die monetären Grundlagen
für die wirtschaftliche Hegemonie Roms im Mittelmeerraum schuf die Reform des Münzwesens im Jahr 212 v. Chr. Sie legte ein einheitliches, auf fixen Relationen beruhendes System
von Silber- und Bronzemünzen fest. Die wichtigsten der nach griechischen Vorbildern gefertigten Münzen waren das Bronze-As und der Silber-Denar, dessen Name (Zehner) sich aus seinem Wert von 10 Assen ableitete. Die Kontrolle über das Münzwesen übte der Senat im Namen des römischen Volkes aus.
Denar - die moderne römische Währung
Um 200 v. Chr. tauchten erstmals Bronze- und Silbermünzen in den Werten Denar und Sesterz
auf. Sie wurden aber in griechischen Prägestätten entwickelt und erst ab 269 v. Chr. auch von
Prägestätten Roms übernommen, nachdem Rom in den Pyrrhuskriegen die Oberhoheit über
die griechisch kolonisierten Städte Süditaliens errungen hatte. Sie waren hier zur Zeit des 1.
Punischen Kriegs (264-241 v.Chr.) im Umlauf und wohl auch von anderen mittelitalienischen
Städten als Handelsmünzen benutzt worden. Doch deren Gültigkeit war immer noch geografisch beschränkt.
Damit entstand ca. 200 v. Chr. der Denar, die moderne Währung für Rom und Italien. Er entstand durch mehrere Münzreformen. Die letzte Münzenreform von Augustus Octavianus um
50 v. Chr. war die wichtigste: Die 23 v. Chr. von ihm eingeführte augusteische Münzordnung
hielt sich in ihrer Grundkonzeption über drei Jahrhunderte. Sie galt nicht nur für Rom und
Italien, sondern neu auch in den west- und mitteleuropäischen Provinzen und Kolonien des
Römischen Reiches. Neuerdings hatte der Staat (Senat) die Macht über die Münzenprägung.
Ab 23 v. Chr. erscheint deshalb auf vielen Münzen (v. a. auf Assen) der Schriftzug „S-C“, was
180
http://www.imperiumromanum.net
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
182
http://www.imperiumromanum.net
181
129
„Senatus Consulto“ („auf Beschluss des Senates“) bedeutet. Im Osten wurden Provinzialmünzen nach eigenen Münzsystemen geprägt. Man erkennt sie an den meist griechischen Legenden. Nach 50 v. Chr. folgte eine weitere wichtige Neuerung: Caesar produzierte die ersten
Goldmünzen, die als „Aureus“ bezeichnet wurden.
Der Antoninian wurde 215 n. Chr. von Kaiser Caracalla eingeführt. Er besteht entweder aus
einer Bronze-Silber-Legierung (4 %-25 % Silber) oder hat eine dünne Silberschicht auf einer
Bronzeunterlage (= Silberschicht-Antoninian). Man erkennt den Antoninian an folgenden
Merkmalen: Das Haupt des Kaisers ist mit einer Strahlenkrone geschmückt oder bei Kaiserinnen an der Mondsichel als Büstenschmuck. Durchmesser um 24mm. Der Argenteus war nur
knapp 30 Jahre im Umlauf, erstmals 294 n. Chr. unter Reformkaiser Diokletian. Der Argenteus
löste den Denar (die Silbermünze) ab. Billonmünzen bestehen aus einer Legierung aus Silber
(unter 50 %) und Kupfer und waren vor allem in Alexandria und Antiochia gebräuchlich. Unter
Constantius II. (356 n. Chr.) wurden erstmals Centenionalis herausgegeben. Es waren kleine
Kupfermünzen mit geringem Silberzusatz.
Der Cistophor wurde v. a. von frühen Kaisern wie Antonius und Augustus als Wohlfahrtsmünzen herausgegeben. Er war eine große Silbermünze (ca. 12 g). Der Follis (lateinisch „Beutel“)
entstand bei der Münzenreform durch Diokletian im Jahr 293 n. Chr. und wurde alsdann zur
wichtigsten Münzeinheit. Die 24 mm-27 mm große Kupfermünze wurde mit einem 2 %-4 %
Silbersud versetzt. Ab 302 n. Chr. wurden 1/8 und unter Constantin ½ Teilungen ausgegeben.
Sein Gewicht sank von 10 g auf 1,5 g. Leider ist die Silberschicht bei heutigen Funden nur selten
komplett erhalten. 346 n. Chr. wurde der Follis durch die Maiorina abgelöst, die erstmals von
Constans geprägt wurde. Als die Maiorina immer kleiner wurde, fand ein fließender Übergang
zum Centenionalis statt.
Die Miliarense gehört zu den seltensten Einheiten des spätrömischen Reiches, sie besteht aus
Silber und ist ziemlich schwer (4.5 g - 5.5 g). Sie wurde erstmals unter Konstantin dem Großen
um 320 n. Chr. herausgegeben. Der 324 n. Chr. von Konstantin dem Großen eingeführte Solidus ist die goldene Standardmünze des Spätreichs. Gleichzeitig erschienen der Semissis, der
einen halben Solidus Wert war und der Tremissis, welcher ein Drittelstück eines Solidus war.
Ebenfalls in der Konstantin-Ära kam die Siliqua in den Umlauf, der den Argenteus ablöste.
Römische Münzen wurden zuerst ausschließlich in Rom im Tempel der Göttin „Juno Moneta“
(d. h. Juno die Mahnerin) geprägt. Deren Epitheton Moneta wurde schließlich zur Bezeichnung
für die Münze. Noch heute kennen zahlreiche Sprachen für das Wort Münze eine Ableitung
von Moneta. Später wurden im römischen Reich mehrere Prägestellen in Betrieb genommen.
Auf allen Münzen der römischen Kaiserzeit stehen auf der Rückseite ganz unten (im Abschnitt)
die Initialen des Prägeortes.
Durch die Münzreform von Augustus Octavianus lag ab 27 v. Chr. lag die Verantwortung für
die Herausgabe aller Münzsorten offiziell in den Händen des Senats, aber Kaiser, die sich der
Staatsgewalt bemächtigten, beanspruchten dieses Recht nicht selten für sich selbst.
Seit Pompeius Magnus (um 30 v. Chr.) war das Münzbild insofern einheitlich, als auf der Münzvorderseite ein Kaiserbildnis mit einer seine Amts- und Ehrentitel beinhaltenden Umschrift
und auf der Rückseite verschiedene Motive erschienen. Die ersten Münzen zeigen vermehrt
Tierabbildungen (meist Vieh, später auch Löwen u. a.). Mit dem zunehmenden militärischen
Erfolg Roms kamen historische Abbildungen von Eroberungen dazu. Mit dem Beginn der Bürgerkriege wurde das Münzbild als Transporteur politischer Propaganda benutzt. Häufig wurden auch folgende Abbildungen gezeigt: Götter, Opferbräuche, Bauwerke und Personifikationen kaiserlicher Tugenden.
130
Die Münzen hatten die für Kaiser höchst interessante Eigenschaft, dass sie sich rasend schnell
bis in die hintersten Ecken des Römischen Reiches verbreiten und einen Großteil der Bevölkerung erreichen. Dies machte sie zum idealen Medium für die Verbreitung politischer Appelle,
politischer Programme und personenbezogener Propaganda. Sie waren die Massenmedien
der Römer. Je ein Beispiel: Politischer Appell: Zwei ineinandergreifende Hände mit der Umschrift „Concordia“ (Eintracht). Personenbezogene Propaganda: Caesar (ca. 50 v. Chr.) propagierte die Göttin Venus als Stammmutter seines Clans, die entsprechende Legende auf den
Münzen hieß „Gens Julia“ (Familienname von Venus) mit einer Abbildung von Venus und Caesar. Mit zunehmender Bedeutung des Militärs häuften sich Botschaften an ein soldatisches
Publikum183.
Der Denar war eine außergewöhnlich stabile Währung und hat den Römern v. a. in der noch
jungen Kaiserzeit eine florierende Wirtschaft beschert. Er war der Dollar der Antike, sogar in
weit entfernten Ländern wie Südindien war er als Zahlungsmittel sehr gefragt. Im ganzen römischen Kaiserreich war er die Grundwährung und umfasste in der Zeit der größten Reichsausdehnung eine größere Fläche als die heutige EU. Historiker meinen sogar, dass der Denar die
erfolgreichste Währung der Welt gewesen sei.
Die Blütezeit des Denars begann um Christi Geburt unter der Herrschaft von Augustus und
endete ca. zweihundert Jahre später. Das Erwerbsleben war in dieser Zeit weitgehend frei von
Eingriffen des Staates. Das Friedensimperium war - wie das Wort schon sagt - trotz Eroberungskriegen in Randregionen von innerem Frieden geprägt und wies eine hervorragende Infrastruktur auf. Die bis heute zurückzuverfolgenden Römerstraßen gestatteten beispielsweise
die Einfuhr von Zinn aus Britannien und Bernstein von der Ostsee, von Gold aus Sudan und
Seide aus China. Vor allem die Metropole Rom mit seinen hunderttausenden von Einwohnern
hatte einen riesigen Bedarf an Gütern aller Art. Das Preisniveau und der Denar waren stabil.
Die früher durchgeführte Normierung von Produkten, Massen und der Währung trieb den
Handel nun weiter an und führte zu Wohlstand. Dieses System hat zweihundert Jahre hervorragend funktioniert.
Verglichen mit Griechenland hatte sich das römische Geldwesen relativ spät entwickelt. Im 2.
Jahrhundert v. Chr. kam es jedoch zu einer raschen Monetarisierung der römischen Gesellschaft, die mit einem merkbaren Anstieg des Geldumlaufes einherging. Welche Bedeutung
Geld im Alltag der unter römischem Einfluss stehenden Gebiete hatte, dokumentieren unter
anderem die zahlreichen Hinweise auf Geldtransaktionen im Neuen Testament: Der angemessene Tageslohn für die Arbeit bei der Weinernte wird hier mit 1 Denar beziffert, eine Barschaft
von 10 Denaren gilt bereits als hoher Betrag. Für die Verpflegung von 5000 Leuten mit Brot
benötigte man 200 Denare184.
Durch die Eroberung der Provinzen kam Rom zu unermesslichem Reichtum. Die Beute aus den
Kriegszügen und der Ertrag der Steuern, die den besetzten Gebieten auferlegt wurden, füllten
die Kassen der antiken Metropole. Mit einer geschickten Politik der Koexistenz gelang es den
römischen Eroberern, bestehende finanzielle und administrative Einrichtungen der Provinzen
für eigene Zwecke zu nutzen. Das galt auch für regionale monetäre Systeme, deren Fortbestand neben dem römischen Geld akzeptiert wurde. Diese Münzen verschwanden aber infolge
der zusehenden Verarmung der Provinzen nach und nach aus dem regionalen Geldverkehr
183
184
http://www.roemische-muenzen.com/
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
131
und wurden durch römisches Geld ersetzt, wie zum Beispiel die Silbermünzen Athens Mitte
des 1. Jahrhunderts v. Chr185.
Der enorme Reichtum wird häufig als Ursache für den moralischen Verfall der römischen Gesellschaft und den Bürgerkrieg186 im 1. Jahrhundert v. Chr. gesehen. Die Einnahmen aus den
eroberten Gebieten erlaubten den römischen Besatzern einen verschwenderischen Umgang
mit den Ressourcen. Die meist aus dem Kreis der vornehmsten Patrizierfamilien stammenden
Verwalter der Provinzen (Propraetoren und Prokonsuln) führten mit dem angehäuften Vermögen ein Leben in Luxus und Überfluss und sie nutzten es, um ihren politischen Einfluss zu
erweitern. Wer über große Summen verfügte, konnte öffentliche Ämter erwerben und die
Armee zur Erhaltung seiner Macht bezahlen. Die Gunst des Volkes erkaufte man sich mit Spielen und Geschenken.
Gaius Iulius Caesar requirierte auf seinen Eroberungszügen in Gallien, Germanien, Südengland, Afrika und Ägypten ein außerordentliches Vermögen, das er für die Finanzierung seiner
politischen Pläne einsetzte. Großzügig zeigte er sich bei seiner triumphalen Rückkehr nach
Rom 46 v. Chr., als jeder einfache Soldat 200, jeder Centurio 400 und die Kriegstribunen je 800
Goldmünzen erhielten. Für die Auszahlung gab Caesar umfangreiche Goldprägungen in Auftrag. Diese, auch im darauf folgenden Jahr fortgesetzten Prägungen, bildeten die Geburtsstunde der römischen Goldmünze, des Aureus (mit einem Gewicht von 8,19 Gramm). Unter
Augustus (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) wurde sie wenige Jahre später in das römische Währungssystem eingebunden.
Augustus - der eigentliche Sieger des Bürgerkrieges - reorganisierte den römischen Staat und
stellte das Münzwesen auf eine neue Grundlage. Die neue Münzordnung legte Gold und Silber
als Währungsmetalle fest und setzte sie in eine fixe Relation von 1 : 12,5 zu einander. Auch
die Kupfermünzen - Sesterz, Dupondius, As und Quadrans - wurden auf einen neue Basis gestellt und in ein festes Wertverhältnis zu den Währungsmünzen gebracht (1 Aureus = 25
Denare = 100 Sesterzen = 400 Asse). Die Ausgabe der Gold- und Silbermünzen ging in das alleinige Recht des Herrschers (Pontifex Maximus) über, lediglich die Kupferprägung in der
Münzstätte Rom verblieb beim Senat. Die imperiale Ausrichtung des Geldes spiegelte sich bereits unter Caesar im Münzbild, das nun an Stelle des Signums gewählter Beamter den Herrscher oder seine Familie zeigte187.
Die Aufnahme einer regelmäßigen Goldprägung steht, ebenso wie die außerordentliche Höhe
der Münzproduktion für ein Geldsystem, das sich dank anhaltender wirtschaftlicher Prosperität auf einer sehr hohen Entwicklungsstufe befand und über lange Zeit stabil gehalten werden
konnte. Ein Großteil der enormen Ausgaben des Römischen Imperiums wurde für militärische
Zwecke verwendet. Mit den Soldaten und den unternehmerischen Aktivitäten der Armee gelangte das Geld bis in die entlegensten Winkel des riesigen Reiches. Außerhalb der Grenzen
des Reiches wurden Aureus und Denar zu den Hauptgeschäftsmünzen, so etwa in Germanien
und Skandinavien, aber auch in Indien, wo große Mengen römischer Goldmünzen umliefen188.
185
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
http://www.imperiumromanum.net
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http://www.imperium-romanum.info
186
132
Der große Erfolg des römischen Geldes, das in der gesamten antiken Welt als Zahlungsmittel
akzeptiert wurde, hatte auch Schattenseiten. Die hohen Ausgaben Roms für Luxusimporte
führten zu einem starken Abfluss an Edelmetallen. Hinzu kam Mitte des 2. Jahrhunderts eine
wachsende Beanspruchung der Ressourcen für die Finanzierung der Abwehr der aus dem Osten und Norden vordringenden Völker. Mit der Erweiterung der Geldproduktion bei knapper
werdenden Edelmetallvorräten begann sich der Silbergehalt der Münzen, der über Jahrhunderte relativ stabil geblieben war, allmählich zu verringern. Erstmals setzte Kaiser Nero (54 bis
68) das Gewicht des Aureus (von den 7,96 Gramm der augusteischen Münzordnung auf 7,29
Gramm) herab und auch das des Denars, dem nun bis zu 10 % unedles Metall beigemengt
wurden. Der Silbergehalt des Denars sank in den folgenden beiden Jahrhunderten, wenngleich
geringfügig, so doch kontinuierlich. In der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts beschleunigte
sich der Verfall des Geldes dramatisch. Zur Zeit Aurelians (270 bis 275) betrug der Silberanteil
des Denars nur noch 2 %.
Eine der Ursachen für die Krise des römischen Geldsystems im 3. Jahrhundert n. Chr. lag im
augusteischen System der festen Bindung der Metalle zueinander. Dieses entsprach nicht den
realen Wertverhältnissen und führte, indem es die Abwanderung unterbewerteter Münzen
begünstigte, zu einer sukzessiven Unterhöhlung der römischen Währung. Ein Versuch Caracallas im Jahr 212, die Wertverschiebung im Verhältnis von Gold und Silber mit der Herabsetzung des Goldpfundes und der Einführung einer neuen Silbermünze, des so genannten Antoninian (eines Doppeldenars mit rd. 5,1 Gramm), zu berichtigen, war gescheitert189.
Zudem wirkten sich die unsicheren politischen Verhältnisse negativ auf das monetäre System
aus. Die Abwehr separatistischer Bestrebungen der Provinzen und ständige Bürgerkriege nach
dem Ende des severischen Herrscherhauses190 235 n. Chr. erforderten hohe Summen und beeinträchtigen das wirtschaftliche Leben. Gleichzeitig verlor Italien durch die Entwicklung eigenständiger wirtschaftlicher Großräume in den Provinzen seine Absatzmärkte. Dennoch lief
die Münzproduktion, um den außerordentlich hohen Geldbedarf des Reiches zu befriedigen,
auf Hochtouren. Die Folge waren eine Wertverminderung des Geldes und steigende Preise,
mit all den sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Inflation. Geldvermögen wurden
entwertet, Dinge des alltäglichen Lebens verteuerten sich um ein Vielfaches, die Kaufkraft des
Geldes sank. Besonders betroffen waren Soldaten und Beamte: Anstelle der ursprünglich relativ hohen Geldbeträge erhielten sie ihren Sold nunmehr häufig in Form von Waren. Auch die
Bauern litten unter den Preissteigerungen, da sie ihre Überschüsse auf den Märkten nicht
mehr absetzen konnten. Spekulanten nutzen die Gelegenheit, um Waren günstig aufzukaufen
und sie später teurer wieder zu verkaufen.
Die wirtschaftspolitische Entwicklung des Kaiserreiches und die Rolle des Denars - Das Ende der Wohlfahrt und Reformversuche
Die wiederholten Bestrebungen zur Reorganisation des Münzwesens zeitigten nur begrenzten
Erfolg. Kaiser Aurelians (270 bis 275) Maßnahmen zur Wiederherstellung des alten Münzfußes
provozierten 273 einen Aufstand der Münzer in Rom, die um ihre Privilegien fürchteten. Wie
189
190
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
http://www.imperiumromanum.net
133
heftig dieser Konflikt war, zeigt die Tatsache, dass bei der Niederschlagung der Revolte 7000
Soldaten den Tod fanden191.
Einen neuerlichen Versuch der Währungsstabilisierung unternahm 20 Jahre später Diokletian192 (284 bis 305). Er hob das starre Wertverhältnis der Währungsmetalle zueinander auf
und erhöhte den Münzstandard für Goldprägungen. Der Preis der Goldmünzen richtete sich
nun nicht mehr nach der Relation zum Silber, sondern nach dem Wert ihres Goldgewichts. Er
konnte sich also, je nach Marktpreis des Edelmetalls, ändern. Goldmünzen wurden gehandelt
wie Barren oder Schmuck, die nun wieder die Funktion von Geld annahmen. Dem Verfall der
Silber- und Kupfermünzen versuchte Diokletian mit der Neuausgabe einer vollwertigen Silbermünze, des Argenteus, und der Einführung einer neuen Kupfermünze, des Follis, gegenzusteuern. Gleichzeitig hoffte er, durch Festlegung von Höchstpreisen die Inflation zu stoppen. Die
Verordnung aus dem Jahr 301 umfasste Dinge des täglichen Bedarfs ebenso wie Löhne und
Gehälter: 1 Pfund (ca. 325 Gramm) Rindfleisch sollte höchstens 8 Denare kosten, der Tageslohn eines Landarbeiters war mit maximal 25 Denaren begrenzt, der eines Bäckers mit 50
Denaren; für das Schreiben von 100 Zeilen durften nicht mehr als 20 Denare verrechnet werden. Das Preisedikt erwies sich aber als ungeeignetes Instrument zur Eindämmung der Inflation, da es an Stelle von Preissenkungen nur dazu führte, dass alle, auch die günstigeren Preise
auf das gesetzlich festgelegte Höchstniveau angehoben und die Waren auf dem Schwarzmarkt
gehandelt wurden. Das Experiment einer gelenkten Wirtschaft schlug fehl.
Mehr Erfolg bei der Neuordnung des Geldwesens hatte Konstantin der Große (306 bis 337).
An Stelle des aus dem Verkehr verschwundenen Aureus führte er den Solidus ein, eine neue
Goldmünze mit einem Gewicht von 4,55 Gramm, die nun die Grundlage des Währungssystems
bildete. Diese Münze setzte sich rasch durch. Sie wurde in großen Mengen ausgeprägt und
bildete auch nach der Teilung des römischen Reiches 395 in eine östliche und eine westliche
Hälfte das Fundament für das spätantike und byzantinische Währungssystem 193.
Aber selbst Konstantin gelang es nicht, den Zerfall des römischen Geldsystems aufzuhalten.
Da der Wert der Goldmünzen vom Preis des Rohmetalls abhängig war und daher steigen
konnte, waren die Silber- und Kupfermünzen einem noch stärkeren inflationären Druck ausgesetzt. Trotz wiederholter Anpassung und Neuausgabe der Münzen im Laufe des 4. Jahrhunderts, konnte die Entwertung insbesondere des Kupfergeldes nicht gestoppt werden. Der Verlust des Vertrauens in das völlig entwertete Geld ließ den Tauschhandel wieder aufleben, eine
Entwicklung, die durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen im Laufe
des 3. und 4. Jahrhunderts noch verstärkt wurde. Politische Unsicherheit behinderte nicht nur
den Fernhandel, auch der lokale Handel war stark beeinträchtigt. Der wirtschaftliche Schwerpunkt verlagerte sich von der Stadt, die für Viele keine ausreichende Lebensgrundlage mehr
bot und in der oft anarchische Zustände herrschten, auf das Land. Die Geldwirtschaft verlor
an Bedeutung.
Bis zum Zusammenbruch des Weströmischen Reiches im Jahr 476 blieben neben dem weiter
im Mittelmeerhandel dominierenden Goldsolidus nur geringe Mengen an Silbermünzen im
Umlauf. Über den endgültigen Niedergang des Geldwesens im Westen gibt es verschiedene
Theorien. Eine der Ursachen war die rapide Abnahme der Edelmetallbestände durch
191
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
http://www.imperiumromanum.net/
193
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
192
134
Abnutzung und Abwanderung des Münzbestandes in den Osten, eine weitere die Konzentration von Vermögen in der Hand der christlichen Kirche, die einen Gutteil des verfügbaren
Reichtums an sich ziehen konnte und für die Errichtung von Klöstern und Kirchen verwendete.
Auch der Verlust politischer und finanzieller Kontrolle durch fehlenden sozialen Zusammenhalt wird als Grund für den monetären Verfall genannt. Unumstritten ist, dass in der Blütezeit
des römischen Geldwesens der Gebrauch von Geld eine Intensität erreichte, wie sie in Europa
erst viele Jahrhunderte später wieder der Fall sein sollte194.
Rückschlüsse aus Münzfunden
Seit den 90er Jahren werden römische Münzen aus osteuropäischen Staaten und dem Balkan
auf manchmal abenteuerlichen Wegen nach Mitteleuropa und in die USA exportiert. Früher
waren die Exporte deutlich geringer. Die entsprechenden Ausfuhrländer verkaufen also ihre
eigene Kultur und Vergangenheit an den reichen Westen. Gemäß vertrauenswürdigen Schätzungen wurden in den letzten zehn Jahren über 200 Mio. Münzen in den Westen verfrachtet,
die Münzquellen werden in den nächsten Jahren versiegen.
Doch was ist daran interessant? Zwei Dinge. Erstens stellt sich die Frage, woher denn diese
Unmengen von Münzen kommen und warum sie nicht eingeschmolzen wurden. Zweitens lässt
sich aus der groben Struktur der Funde die wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung des Römischen Reiches verfolgen195.
Die erste Frage, woher die Münzen kommen, ist Grundlage zur Beantwortung der zweiten. Da
es in der Römerzeit weder Banknoten noch Banken gab, war man gezwungen, sein finanzielles
Vermögen in Bargeld zu halten (= Münzen). Diese wurden oft im Keller, unter Bäumen, neben
Bauwerken wie Aquädukten und Brücken vergraben. Viele dieser Verstecke wurden vergessen, weil die Besitzer der Münzen gestorben sind (z. B. Soldaten im Krieg), umgebracht wurden
oder den Ort des Verstecks vergessen haben.
Wenn man große Funde von verschiedenen Grabungen nach den darin enthaltenen Kaisern
sortiert, fallen verschiedene Dinge auf:
Erstens stammen ca. 75 % der Münzen von den spätrömischen Kaisern. Weil das spätrömische
Reich einerseits von schlimmen Unruhen geprägt war und die Leute wegen den zahlreich werdenden Überfällen ihr Geld präventiv vergruben. Andererseits weil spätrömische Kaiser extrem viele Bronzemünzen prägten, um den Weiterbestand der Währung zu sichern, der durch
den Mangel an Edelmetallen (Abfluss nach Arabien) gefährdet war. Der Edelmetallmangel der
späten Kaiserzeit wird auch aus den extrem seltenen Gold- und Silbermünzenfunden aus dieser Epoche offensichtlich196.
Zweitens sind Münzen aus der Friedensepoche (0-200 n. Chr.) relativ selten (ca. 10-15 %). Weil
sich die Menschen wegen den stabilen Verhältnissen nicht um ihr Geld zu fürchten brauchten.
Daher vergruben sie es nicht. Außerdem war die Währung noch wertvoller (Denare waren aus
100 % Silber) und es gab keine Inflation.
194
http://www.imperium-romanum.info
https://norddeutsche-edelmetall.de/antike-muenzen-im-schmuck-zeitalter-des-goldes/
196
http://munzeo.com/coin/ungereinigte-romische-munzen-gute-qualitat-147447
195
135
Liste der bekannten römischen Münztypen197
Goldmünzen
• Halbstater (um 215 v. Chr.)
• Stater (um 215 v. Chr.)
• 20 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.)
• 40 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.)
• 60 Gold-Asse (zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.)
• Aureus (um 100 v. Chr. – 324)
• Multipla (um 260 unter Gallienus)
• Quinarius aureus (45 v. Chr. – 324)
• Semissis (um 230 – um 600)
• Solidus (307 – 1453)
• Tremissis (307 – um 500)
• 9 Siliquae oder 1,5 Scripula (383 – um 650)
Silbermünzen
• Drachme (um 240 v. Chr. – um 215 v. Chr.)
• Didrachme (um 280 v. Chr. – um 215 v. Chr.)
• Halblitra (um 235 v. Chr. – um 230 v. Chr.)
• Litra(Münze) (um 300 v. Chr. – um 240 v. Chr.)
• Doppellitra (Dilitron) (um 275 v. Chr. – um 240 v. Chr.)
• Quadrigatus (235 v. Chr. – 212 v. Chr.)
• Denarius (211 v. Chr. – 6. Jahrhundert)
o Serratus (um 150 v. Chr. – um 50 v. Chr.)
• Quinarius nummus (211 v. Chr. – um 500?)
• Halbvictoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.)
• Victoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.)
• Doppelvictoriatus (um 210 v. Chr. – um 100 v. Chr.)
• Antoninian Bicharactus (214 – 294) (274 als Aurelianus?)
• Argenteus (294 – um 320)
• Miliarense (um 320 – um 620)
• Siliqua (um 320 – 7. Jahrhundert)
Bronze-, Kupfer- und Messingmünzen
• As (um 300 v. Chr. – um 270)
• Dupondius (um 300 v. Chr. – um 280)
• Semis (um 300 v. Chr. – 6. Jahrhundert?)
• Sesterz (um 300 v. Chr. – 293)
• Triens (um 300 v. Chr. – um 80 v. Chr.)
• Quadrans (um 300 v. Chr. – um 200)
• Octans (ein Halbquadrans, angeblich unter Trajan)
• Sextans (um 300 v. Chr. – um 90 v. Chr.)
• Uncia (um 300 v. Chr. – um 100 v. Chr.)
• Semuncia (um 300 v. Chr. – um 200 v. Chr.)
• Quartuncia (um 215 v. Chr.)
197
https://de.wikipedia.org/wiki/Römische_Währung#Wichtige_andere_Münzreformen
136
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bes (um 130 v. Chr.)
Tressis (um 260 v. Chr. – um 210 v. Chr.)
Quincussis (um 215 v. Chr.)
Decussis (um 215 v. Chr.)
Dextans (um 210 v. Chr.)
Dodrans (um 125 v. Chr.)
Quincunx (um 250 v. Chr. – um 200 v. Chr.)
Follis (294 – 346)
Centenionalis (um 340 – ?)
Maiorina (346 – 395)
Frühmittelalter
Pseudo-imperiale Prägungen
Vorgänger bzw. erste Stufe eigener Münzprägungen in allen Völkerwanderungsreichen sind
sog. pseudo-imperiale Prägungen. Als solche werden Nachahmungen kaiserlicher Münzen bezeichnet, die sich von den Originalen durch bestimmte, meist stilistische Eigenheiten oder Barbarisierungen unterscheiden. Sie umfassen Gold und Silber. Kupfermünzen sind anscheinend
nicht imitiert worden.
Die pseudo-imperialen Prägungen beginnen im 4. Jahrhundert. Ihren Höhepunkt erreichen sie
im 5. Jahrhundert und der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Vereinzelt, wie bei den Langobarden, reichen die Nachahmungen bis in die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts.
Während Silber- und Kupfergeld seit dem Ende des 5. Jahrhunderts in den Völkerwanderungsstaaten „nationalisiert“ wurde, sind Goldmünzen immer nach oströmisch-byzantinischem
Muster gestaltet und darauf die Namen der Kaiser wiedergegeben worden 198.
Der Ostgotenkönig Theoderich (496-525) hat nur vereinzelt an versteckter Stelle seinen mit
Namen des Kaisers Anastasius ausgegebenen Solidi das eigene Monogramm hinzugefügt. Das
Gleiche taten die Burgunderkönige Gundobald (473-516) und Sigismund (516-524) auf Solidi
und Trienten. Erst der Frankenherrscher Theudebert von Metz (534-548) hat diese Schwelle
überschritten und den eigenen Namen an die Stelle des Kaisers auf Solidi und Trienten gesetzt.
Im Bild bleiben aber auch seine Münzen ganz dem byzantischen Vorbild verpflichtet.
Von den drei spätantiken Goldmünzenwerten - Solidus, Semis und Triens - ist der Semis anscheinend überhaupt nicht imitiert worden, vermutlich weil er auf Grund seiner geringen, auf
Fest- und Zeremonialprägungen festgelegten Rolle nur wenig verbreitet war. Um so mehr sind
Solidus und Triens pseudo-imperial produziert worden. Da der spätantike Triens im Unterschied zum Solidus bildlich nur in zwei Grundtypen ausgegeben wurde (frontale Viktoriadarstellung oder Kreuz im Kranz) ist auch das Bildspektrum der pseudo-imperialen Trienten gering
und von diesen beiden Bildtypen abhängig.
Vielfältiger sind die pseudo-imperialen Solidi, wobei sowohl eine Abhängigkeit von Prägeumfang und Verbreitung des Originals als auch eine Vorliebe für bestimmte Bildtypen zu
198
Kluge, Bernd: Numismatik des Mittelalters. Handbuch und Thesaurus Nummorum Medii Aevi, Berlin und Wien 2007: Veröffentlichungen der Numismatischen Kommission, Band 45, S. 73.
137
konstatieren sind. Die umfangreichsten pseudo-imperialen Serien scheinen an drei in der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts entstandene Bildtypen gekoppelt zu sein:
- der Typ der sitzenden Personifikation des Constantinopolis, unter Theodosius II. (408-450)
seit 430 ausgegeben und in großer Zahl über die an die Hunnen entrichteten Tribute ins Barbaricum geflossen („Hunnentyp“)
- der Typ des sieghaften Kaisers, unter Valentinian III. (425-455) eingeführt („gallischer“ oder
Westgotentyp)
- der schon 420/422 durch Honorius (395-423) begründete und mit geringen Modifikationen
bis zu Anastasius (498-517) fortgeführte Typ der links hin stehenden Viktoria mit Kreuzstab.
Dieser „Viktoria- oder Juwelenkreuztyp“ war der wichtigste spätantike Solidustyp.
Bei den pseudo-imperialen Silbermünzen handelt es sich in der Regel um Siliquien bzw. Silberteilstücke, die relativ geringe Gewichte aufweisen, die zudem stark schwanken. Infolge der
beim Silber früher einsetzenden Nationalisierungstendenzen durch Herrschernamen, etwa bei
Vandalen und Ostgoten, sind sie weniger zahlreich, möglicherweise aber auch bisher nur weniger gut bekannt. Innerhalb des pseudo-imperialen Silbers scheint es eine besondere Abhängigkeit von den Siliquen des Westkaisers Honorius (495-423) zu geben.
Die ersten „nationalisierten“, d.h. mit dem eigenen Herrschernamen oder Monogramm ausgewiesenen Prägungen der Völkerwanderungsreiche sind Silbermünzen des Sueben Rechiar
(438-455), des Skiren Odovacar (476-493), des Vandalen Gunthamund (484-496) und des Ostgoten Theoderich (493-525)199.
Vandalen
Die zu den Ostgermanen zählenden Vandalen setzten im Jahr 428 unter ihrem König Geiserich
(428-477) von Gibraltar nach Nordafrika über, eroberten binnen kurzem die nordafrikanischen
Provinzen und gründeten das erste Germanenreich auf römischem Boden, dem auch Korsika,
Sardinien und weite Teile Siziliens einverleibt wurden. 435 erkannte Westrom die Eroberungen an und machte Geiserich zum Föderaten. 455 plünderten die Vandalen Rom und wehrten
468 den römischen Gegenangriff ab. Von da ab gab Rom den Widerstand gegen den neuen
Staat auf, der schließlich 533 durch Byzanz vernichtet wurde.
Die ersten Münzprägungen des Vandalenreiches sind pseudo-imperiale Silbermünzen nach
dem Vorbild des Kaisers Honorius (395-423) in Form von Halbsiliquen. Sie können theoretisch
ab 439 beginnen, denn mit der Eroberung Karthagos in jenem Jahr waren die Vandalen im
Besitz der dortigen Münzstätte, setzten vermutlich aber erst seit den 470-er Jahren ein und
enden vor 484/90. Der Reichsgründer Geiserich ist münzlos.
Den pseudo-imperialen Prägungen folgen autonome Silbermünzen mit Königsnamen, die von
Gunthamund (484-496, Thrasamund (496-523), Hilderich (523-530) und Gelimer (530-533)200.
Sie tragen Wertzahlen von 100, 50 und 25 denarii, dürften also Siliqua (100 Denare), Halbsiliqua (50 Denare) und Viertelsiliqua (25 Denare) vorstellen.
199
200
Kluge 2007, S. 75.
Kluge 2007, S. 75.
138
Bei den Kupfermünzen, die den Hauptteil des vandalischen Geldes ausmachen, kommen mit
Ausnahme des Hilderich keine Königsnamen vor. In großem Umfang zirkulierten winzige
Nummi (Minimi), die anonym sind. Die größeren Kupfermünzen sind ebenfalls anonym. Sie
tragen die Wertzahlen 42, 21 und 12 und 4 (nummi) und weisen in Bild (stehende Karthago
bzw. Pferdekopf) und Umschrift auf Karthago hin. Man kann annehmen, dass sie parallel zur
„Nationalisierung“ und Wertedifferenzierung des Silbergeldes unter Gunthamund (484-496)
eingeführt worden sind.
Vor Gunthamund scheint man sich mit reaktivierten alten römischen Aes-Münzen beholfen zu
haben (Sesterze, Dupondien und Asse), die durch eingeritzte Wertzahlen von LXXXII XLII (83
bzw. 42 nummi) zu neuer Kursfähigkeit gelangten.
Vandalische Goldmünzen sind bisher nicht nachgewiesen, müssen aber eigentlich vorausgesetzt werden.
Odovacar und die Ostgoten
Mit der Absetzung des letzten Westkaisers Romulus Augustus durch Odovacar im Jahr 476 ist
kein Bruch in der Münzprägung des Westreiches eingetreten. Die italischen Münzstätten Rom,
Ravenna und Mailand wurden weitergeführt und übernahmen auf die Münzen zunächst den
Namen des Julius Nepos (474-480), der formell noch Kaiser war, auch wenn er machtlos auf
dem Balkan festsaß, nach dessen Tod dann den des Ostkaisers Zeno (474-491)201.
Erst ab 488, als Kaiser Zeno den Ostgoten Theoderich zum Patricius machte, ihm Italien übertrug und Odovacar damit praktisch zum Usurpator und Reichsfeind erklärte, dürfte ein Grund
für Odovacar gegeben gewesen sein, durch eine Münzprägung den eigenen Herrschaftsanspruch auszudrücken. Als Odovacar von 490 bis zu seiner Ermordung 493 in Ravenna von Theoderich belagert wurde, gab es wohl auch eine Notwendigkeit, während dieser Zeit für Geld
zu sorgen. Die Münzen Odovacars ab 488 sind kleine Silber- und Bronzemünzen, die sein Bild,
Namen oder Monogramm tragen. Sie waren schon im 19. Jahrhundert als historische Zeugnisse begehrt und sind deshalb gefälscht worden.
Nachdem Theoderich 493 mit der Eroberung Ravennas und Beseitigung Odovacars die Herrschaft in Italien übernommen hatte, regierte er im grundsätzlichen Einvernehmen mit Byzanz,
aber in relativer Selbstständigkeit. Ausdruck dessen ist seine Münzprägung. Auf den Goldmünzen (Solidi und Trienten) ist nur gelegentlich das Theoderich-Monogramm am Ende der Rückseitenumschrift hinzugefügt. Auf den Silbermünzen (Halb- oder Viertelsiliquen) ist das Autonomiebestreben deutlicher: das Monogramm nimmt eine ganze Münzseite ein.
Die unter Theoderich eingeleitete Autonomie der Silbermünzen setzt sich unter seinen Nachfolgern fort. Von allen Ostgotenkönigen mit Ausnahme des nur sehr kurz regierenden Erarich
(541) sind Silberprägungen bekannt. Ihre Nominalisierung ist allerdings unklar. Es handelt sich
um zwei Wertstufen, die den Gewichten nach wohl als Halbsiliqua und Viertelsiliqua zu deuten
sind.
Im Kupfergeld ist ähnlich wie bei den Vandalen zunächst der Weg einer anscheinend städtisch/senatorischen (quasi-autonomen) Prägung in Rom und Ravenna eingeschlagen worden.
201
Kluge 2007, S. 76.
139
Seit Athalarich (526-534) sind die Kupfermünzen in Bild und Umschrift vollkommen „nationalisiert“.
Schwierig sind die Goldmünzen der Zeit nach Theoderich zu beurteilen. Namen oder Monogramme der Ostgotenkönige sucht man vergeblich. Formal müsste durch das COMOB im unteren Abschnitt der Münzen die Abgrenzung von den oströmischen (Konstantinopler) Prägungen (CONOB) möglich sein, doch ist gerade diese Unterscheidung (N oder M) meist nicht sicher
auszumachen und möglicherweise auch nicht mehr durchgehalten worden. Zudem war das in
Rom stationierte Goldmünzenamt 536-549 wieder in byzantischer Hand, hat also mithin für
Justinian, nicht für die Ostgoten produziert.
Der seit 536 mit Byzanz geführte Krieg, der 553 mit der völligen Vernichtung der Ostgoten
endete, spiegelt sich kaum in den Münzen. Am auffälligsten ist, dass auf den Silbermünzen
unter Baduila / Totila (541-552) und Theia (552) anstatt des Kriegsgegners Justinianus I. (527565) der lange verstorbene gotenfreundliche Anastasius (491-517) wieder zum Leben erweckt
wurde.
Ostgotische Münzstätten bestanden in Mailand und Sirmium (beide nur unter Theoderich), in
Rom (536-549) wieder byzantinisch), Ravenna (bis 539) sowie in Pavia / Ticinum (ab 539).
Die unter Theoderich eingeleitete Autonomie der Silbermünzen setzt sich unter seinen Nachfolgern fort202.
Langobarden
Die nach der Zerschlagung des Ostgotenreiches 552 von den Byzantinern errichtete Herrschaft
in Italien wurde ihnen von den 568 in der letzten Welle der Völkerwanderung eindringenden
Langobarden streitig gemacht. Mailand fiel bereits 569, drei Jahre später, nach längerer Belagerung auch Pavia, doch leisteten die Byzantiner weiter hartnäckig Widerstand. Erst um 680
wurde ein Friede geschlossen, in dem Byzanz die langobardische Herrschaft in Italien anerkannte. 751 eroberten die Langobarden schließlich Ravenna und setzten damit die Herrschaft
Ostroms in Oberitalien endgültig ein Ende.
Das langobardische Münzwesen beruht auf Gold. Das unter einem König stehende Nordreich
in Oberitalien (Lombardei, Toskana) mit dem Triens als dominierendem Münzwert ist numismatisch deutlich verschieden von den langobardischen Herzogtümern in Unteritalien mit dem
Solidus als Hauptmünze.
In die Frühzeit des Nordreiches, von der Landnahme 568 bis in die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts, fallen pseudo-imperiale Nachprägungen, die sich durch den besonderen Münzstil
der Langobarden zuweisen lassen.
Erste mit Monogramm und Königsnamen signierte Münzen treten unter Grimoald (662-671)
und Cunicpert (689-701) auf.
202
Kluge 2007, S. 77.
140
Bildlich folgen die langobardischen Münzen dem klassischen byzantinischen Typ, wobei die
Umdeutung der Viktoria in einen Engel durch die auf den Erzengel Michael lautende Legende
bekräftigt wird.
Da die Langobarden anders als die Ostgoten keine aktiven byzantinischen Münzstätten übernahmen (weder Rom noch Ravenna gehörten anfangs zu ihrem Herrschaftsbereich), entwickelten sie einen eigenen Münzstil, dessen Kennzeichen relativ große und dünne Schrötlinge
mit breiten unbeprägten Rändern sind. Die Münzbilder wirken flach, mehr in die Stempel geritzt als graviert. Als Hauptmünzstätten sind vermutlich Pavia und Mailand anzusehen.
Unter dem letzten Langobardenkönig Desiderius (756-774) lassen sich zwölf Münzorte nachweisen, darunter Mailand und Pisa. Eine mengenmäßige Steigerung der Münzproduktion lässt
sich daraus aber nicht ableiten. Die Münzen des Desiderius sind fast ebenso selten wie alle
langobardischen Königsmünzen.
Die relativ schwache langobardische Königsprägung dürfte damit zu erklären sei, dass ein großer Teil des Geldbedarfes über byzantische Münzen gedeckt wurde, die bis 751 in Ravenna
und vermutlich noch bis 781 in Rom geprägt, vor allem aber wohl aus Konstantinopel eingeführt wurden.
Der Feingehalt der Trienten wurde im 8. Jahrhundert allmählich verschlechtert. In dieser Zeit
schein auch eine gewisse Silberprägung betrieben worden zu sein.
774 setzte Karl der Große dem langobardischen Königtum ein Ende, gliederte das Territorium
dem fränkischen Reichsverband ein, nahm selbst den langobardischen Königstitel an und hat
Trienten im langobardischen Stil gemünzt203.
Die Münzprägung im langobardischen Herzogtum Benevent in Süditalien beginnt unter Herzog Gisulf II. (689-706), also etwa zeitgleich mit den Königsmünzen des Nordens. Ob dem im
Süden anonyme pseudoimperiale Nachahmungen wie im Norden vorangehen, ist unsicher.
Die beneventanische Münzprägung umfasst neben Trienten vor allem Solidi und zeigt, dass
der italienische Süden in stärkerer Weise in das byzantische Geldwesen eingebunden blieb.
Der unter Romuald II. (706-731) eingeführte und in der Folge kaum veränderte, für Solidi und
Trienten gleichermaßen verwendete Bildtyp (Frontalbildnis und Studenkreuz) entspricht ganz
dem byzantinischem Typus. Die karolingische Eroberung des Nordreiches 774 wird auf den
Münzen des Südreiches dadurch kommentiert, dass anstelle der bis dato üblichen Initialen
nun der volle Herzogsname auf die Münzen gesetzt und der Dux-Titel durch den Princeps-Titel
ersetzt wird.
Herzog Grimoald III. (788-806), der sich zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme als Geisel
am Hof Karls des Großen befand, hat die Oberhoheit Karls zeitweise durch dessen Namen und
Monogramm auf seinen Münzen ausgedrückt. Die unter Grimoald III. nach karolingischem
Vorbild neben den Goldmünzen eingeführte Denarprägung ist unter seinen Nachfolgern fortgesetzt worden. Die Versuche der beneventianischen Herzöge, die fränkische Oberhoheit
203
Kluge 2007, S. 78.
141
abzustreifen, führten zu verschiedenen Militärexpeditionen, in deren Folge Tributzahlungen
erzwungen wurden, so 812 25.000 Solidi und 814 eine Jahrestribut von 7.000 Solidi.
Ähnlich wie auf den langobardischen Königsprägungen ist auch bei den Beneventer Geprägen
ein stärkeres Absinken des Goldgehalts festzustellen. Sie enthalten anfangs um 75, am Ende
des 9. Jahrhunderts nur noch um 25 Prozent Gold, was äußerlich an ihrer blassgoldenen Farbe
sichtbar ist.
Die langobardische Münzprägung in Benevent endet mit den Denaren des 866 den Langobarden gegen die Araber zu Hilfe geeilten Karolingers Ludwigs II. (855-877).
Ab 839 existierte in Salerno ein relativ unabhängiges Fürstentum (1077 von den Normannen
erobert), dessen Münzen (Solidi und Denare) bis um 900 reichen.
Sueben
Das Reich der Sueben hat trotz seiner - gemessen an den Reichen der Vandalen und Ostgoten
- vergleichsweise langen Existenz von etwa 411 bis 585 nur geringe Spuren hinterlassen. Dies
mag in seiner geringen Größe und der geographisch-politischen Randlage im Nordwesten der
Iberischen Halbinsel begründet sein204
Gleichwohl verdanken wir ihm eines der hervorragenden numismatischen Zeugnisse der Völkerwanderungszeit: eine Silbermünze (Siliqua?) des Königs Rechiar (438.455). Sie ist die früheste Münze mit dem Namen eines germanischen Herrschers auf römischem Boden und liegt
den anderen Frühzeugnissen dieser Art, den schon behandelten Münzen Odovacars und des
Vandalen Gunthamund, um mindestens eine Generation voraus. Das ist so ungewöhnlich,
dass lange eine Fälschung angenommen worden ist. Erst ein 1940 bei archäologischen Ausgrabungen in der Nähe der alten suebischen Hauptstadt Braga selbst gefundenes Exemplar
hat alle Zweifel an der Echtheit ausgeräumt.
Alle übrigen suebischen Münzen sind pseudo-imperiale Prägungen, deren Kriterium ein besonderer „suebischer“ Münzstil ist. Die seltenen Solidi kopieren das Vorbild Honorius I. (395423). Die etwas häufigeren Trienten gehen auf den Typ Valentinians III. (425-455) zurück. Der
ursprünglich das Kreuz umgebende Kranz ist dabei zu einer Art Schaufelrad oder Propeller
umgestaltet und damit ein charakteristisches Erkennungsmerkmal der suebischen Münzen geschaffen worden.
Die Datierung der Münzen ist schwierig. Man kann vermuten, dass die Einführung des quasinationalen Triens-Typs im Zeitraum 438-455 erfolgte, als die suebische Macht unter den Königen Rechila und Rechiar ihren Höhepunkt erreichte. In der Endphase des Suebenreiches
scheint dann der westgotische Triens-Typ übernommen worden zu sein.
Ständige Münzstätten dürften in Braga und wohl auch in zweiten Hauptstadt Lugo bestanden
haben. Daneben ergeben sich aus den Münzen mindestens fünf weitere, nicht genauer verortbare Münzstätten. Die für das westgotische Münzwesen typische Vielzahl von Münzstätten
scheint auch im suebischen Münzwesen bestanden zu haben.
204
Kluge 2007, S. 79.
142
Westgoten / Visigoten
Als der Westgotenherrscher Alarich im Jahr 408 mit seinen Truppen vor Rom stand, sollen ihm
für die Verschonung der Stadt über 10.500 Pfund Gold (über 750.000 Solidi) und mehr als
30.000 Pfund Silber (ca. 4 Millionen Siliquen) gezahlt worden sein.
Die eigene Münzprägung der 417 als römische Föderaten in Südgallien (Aquitanien) angesiedelten und nach der Niederlage gegen die Franken 509 auf der Iberischen Halbinsel ein neues
Reich gründenden Westgoten umfasst pseudo-imperiale Prägungen (Solidi und Trienten), die
von etwa 417 bis 580 reichen, sowie anschließende autonome nationale Prägungen mit Königsnamen von etwa 580 bis 711/14 (nur Trienten), außerdem kleine Kupfermünzen. Unter
den Münzen der Völkerwanderungszeit sind die Münzen der Westgoten die heute am häufigsten vorkommenden, was einen Hinweis auf den Umfang der Prägung liefert205.
Die pseudo-imperialen Serien umfassen Vorbilder von Honorius I. (395-423) bis zu Justinus II.
(565-578). Dabei lassen sich die gallische (tolosanische) Phase bis 507 und die hispanische
(toledanische) Phase des Reiches nach 507 numismatisch nicht immer genau trennen. Zahlenmäßig überwiegen die Nachahmungen der Münzen der Westkaiser Valentinian III. (425-455)
und Libius Severus (461-465), die offenbar postum mindestens bis 476 reichen, also sämtlich
mit dem gallischen Reich in Verbindung gebracht werden können. Die Solidi imitieren dabei
fast alle den Typ des auf dem besiegten Feind stehenden Kaisers mit der Münzstättensignatur
Ravenna. Der Stil sowie das quasi westgotische Münzzeichen, ein kleiner Kranz (Ringel) über
dem Kaiserkopf, ermöglichen eine relativ zuverlässige Feststellung der gallischen westgotischen Solidi.
Bei den Trienten ist neben dem üblichen weströmischen Trienstyp (Kreuz im Kranz) der Solidustyp der Viktoria mit Juwelenkreuz als Triens nachgeahmt worden. Die Übertragung eines
Solidustyps auf den Triens ist nur unter den tolosanischen Westgoten festzustellen.
Der größte Teil der westgotischen pseudo-imperialen Prägungen nach dem Vorbild von Anastasius (491-517) und alle ab Justinus I. (517-526) sind im zweiten, dem hispanischen (toledanischen) Reich entstanden. Jenseits der Pyrenäen entwickelten die Westgoten einen besonderen Münzstil der Trienten. Er ist gekennzeichnet durch eine charakteristische kastenförmige
Königsbüste mit Kreuz auf der Brust und der Darstellung der Viktoria in Form einer drachenoder insektenartigen Figur.
Unter Leovigild (568-586) wurde ab etwa 584 der westgotische Königsname auf die Münzen
gesetzt und der Viktoria-Drachen der Rückseite durch ein Stufenkreuz bzw. eine zweite Königsbüste mit dem Namen der Münzstätte ersetzt. Von Leovigild bis zum Ende des Reiches
711 sind alle Westgotenkönige namentlich auf Münzen überliefert.
Da auf den Rückseiten der Trienten (Solidi kommen unter den Königsmünzen nicht mehr vor)
immer ein Ortsname angegeben ist, lassen sich etwa 80 verschiedene Münzstätten nachweisen. Die Mehrzahl der Münzen stammt aus etwa einen Dutzend großer Münzämter wie
Cordoba, Mérida, Narbonne, Saragosa, Sevilla, Sidonia Medina, Tarragona, Toledo. Aber auch
heute kaum mehr bekannte Orte wie Barbi, Eliberri, Rodas oder Tucci treten häufiger auf. Der
Grund dürfte in den zahlreichen kleinen Goldvorkommen (Goldseifen) auf der iberischen
205
Kluge 2007, S. 80.
143
Halbinsel zu suchen sein, deren Erträge offenbar großenteils in unmittelbarer Nähe der Vorkommen vermünzt worden sind.
Der Goldgehalt der Trienten beträgt schon unter Leogivild (568-586) nur noch um 75 Prozent
und geht unter Egica (687-702) bis unter 40 Prozent zurück
Trotz der Vielzahl der Münzstätten wirken die westgotischen Münzen auf Grund der Typologie, den sehr großen Buchstaben in der Umschrift und der Prägetechnik (breite Schrötlinge)
so einheitlich, dass man eine zentrale Regie unterstellen kann206.
Auch ikonographisch sind die westgotischen Münzen mit beiderseits Königsbild bzw. Königsbild und Stufenkreuz bemerkenswert einheitlich. Erst in der Spätzeit kommen vereinzelt andere Bilder vor.
Während Silbermünzen anscheinend nicht im Gebrauch waren, sind mit der Münzreform unter Leovigild Kupfermünzen eingeführt worden, die vermutlich auf die Hauptmünzstätten
Sevilla (Ispali), Mérida (Emerita), Toledo (Toleto) und Cordoba beschränkt waren.
Westgotische Münzen sind zahlreich und gut gefälscht worden, darunter schon im frühen 19.
Jahrhundert durch den berühmtesten aller Münzfälscher, den Hofrat Carl Wilhelm Becker
(1772-1830) in Offenbar. Diese Fälschungen kommen relativ häufig vor.
Burgunder
Das kurzlebige Wormser Reich der Burgunder am Mittelrhein (413-436) hat keine numismatischen Spuren hinterlassen. Es wurde 436 durch die Hunnen vernichtet, vermutlich mit besonderer Brutalität, ein Ereignis, das den historischen Kern der Nibelungen-Sage bildet. Die das
hunnische Gemetzel überlebenden Burgunder verließen den Rhein und wurden 443 als Föderaten in der römischen Sabaudia, südlich des Genfer Sees, angesiedelt. Im Laufe des 5. Jahrhunderts stießen sie weiter nach Süden vor, das Zentrum des Reiches verlagerte sich nach
Lyon. Die numismatische Hinterlassenschaft dieses zweiten Reichs (443-534) entlang der
Rhône ist gering, aber aufschlussreich.
Mit Gundobald (ca. 473-516), Sigismund (516-524) und Gundomar (524-532) sind die letzten
drei Könige numismatische individuell fassbar. Unter Gundobald ist die Münzreihe mit Solidus
und Triens in Gold, zwei Nominalen in Silber sowie einem Kupfernominal erstaunlich weit gefächert.
Solidi und Trienten tragen den Namen Kaiser Anastasius I. (491-517) und das Monogramm
Gundobalds, während Gundobalds Silber und Kupfer autonom ist. Das entsprich recht genau
den ostgotischen Verhältnissen zur Zeit Theoderichs (491-526).
Im Unterschied zu den Ostgoten ist die Signierung der Goldmünzen mit Monogramm bzw.
Initiale des Herrschernamens unter Gundobalds Nachfolgern aber fortgeführt worden. Auch
Silber und Kupfer sind nach Gundobald weiter gemünzt worden, wie allerdings sehr vereinzelte Exemplare anzeigen.
206
Kluge 2007, S. 81.
144
Dass in der Endphase des Reiches, das 534 von den Merowingern erobert wurde, an die Stelle
der signierten Münzen anonyme pseudo-imperiale Nachahmungen treten, die nur auf Grund
ihres Stils den Burgundern zugelegt werden können, deutet darauf hin, dass auch in den früheren Phasen neben den monogrammsignierten Solidi und Trienten ebenfalls nicht signierte
Münzen vorauszusetzen sind.
Münzstätten der Burgunder waren Lyon und vermutlich Genf207.
Schatzfunde und Fernhandel der späten Wikingerzeit
Ein besonderes Phänomen der hochmittelalterlichen Geldgeschichte stellt das Auftreten großer Mengen gemünzten Silbers im Ostseebecken vom 9. bis zum ersten Viertel des 12. Jahrhunderts dar. Diese Münzfunde kommen in unterschiedlicher Konzentration fast im gesamten
die Ostsee umsäumenden Länderkranz vor. Gegenwärtig sind weit über tausend Schatzfunde
mit ca. einer halben Million Münzen wissenschaftlich erfasst.
Neben der Menge ist die Zusammensetzung der Münzfunde ein Phänomen. In ihnen ist fast
alles vertreten, was in damaliger Zeit an Silbergeld existierte. In der Hauptsache handelt es
sich um arabische Dirhans und europäische Denare. Byzantinische Silbermünzen (Miliarensia)
bilden dagegen nur eine Minderheit (unter 1 Prozent). Die Dirham entstammen überwiegend
dem 9. und 10. Jahrhundert, die europäischen Denare überwiegend dem 12. Jahrhundert. Die
Schatzfunde vor der Mitte des 10. Jahrhunderts sind in der Regel rein arabisch, die Funde nach
der Mitte des 11. Jahrhunderts rein europäisch, im Zeitraum 950-1050 mischen sich arabische
und europäische Münzen. Gold- und Kupfermünzen kommen in den Schätzen nicht vor.
Die Dirhams, unter ihnen auch noch eine ganze Anzahl älterer sasanidischen Drachmen, erreichten ab etwa 780 den Ostseeraum. In der ersten Phase bis ca. 850 dominieren die Prägungen der abbasidischen Kalifen von Bagdad. Der Höhepunkt der arabischen Münzimporte mit
fast drei Viertel der Fundmünzen fällt in die erste Hälfte des 10. Jahrhunderts, besonders in
den Zeitraum 910 bis 930. Dabei ragen die Münzen der Samaniden heraus, die von 873 bis 999
eine weitgehend selbstständige Herrschaft im Nordosten Irans (Chorasan und Transoxanien)
ausübten und über reiche Silbervorkommen verfügten. Nach 950 wurde die Münzzufuhr aus
dem Osten schwächer, wobei sich anhand der auf den Dirhams genannten Münzstätten eine
Westverlagerung Richtung Irak und Syrien andeutet. Kurz nach der Jahrtausendwende brechen dann die islamischen Münzimporte vollständig ab. Die Prägedaten der jüngsten Dirhams
in den Ostseefunden sind von verblüffender Einheitlichkeit: 1011/12 in den Schätzen des
westslawischen Raums, 1012/13 in den skandinavischen Schätzen, 1014/15 in den Schätzen
Russlands und des Baltikums208.
Als Gründe sind die politischen Veränderungen und dadurch unterbrochene Handelsverbindungen (Untergang des Samaniden-Staates und des Chazarenreiches) sowie eine Erschöpfung
der östlichen Silbervorkommen angenommen worden. Hauptursache dürfte aber die starke
Verschlechterung des Silberhalts der Dirhams gewesen sein, die dadurch ihre Attraktivität für
die vor allem am Silber interessierten Wikinger einbüßten.
207
208
Kluge 2007, S. 82.
Kluge 2007, S. 91.
145
An die Stelle der Dirhams traten seit dem Ende des 10. Jahrhunderts die europäischen Denare,
die vor allem aus den Münzstätten des Deutschen Reiches und aus England stammen. Unter
den übrigen eher marginalen Bestandteilen sind die böhmischen und ungarischen Münzen am
zahlreichsten. Um 1100 versiegt der Münzfluss in den Norden. In Südschweden, Gotland und
Estland reichen einzelne Schätze noch bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts.
Die Schatzfunde Skandinaviens werden als das Resultat der Raub- und Handelsfahrten der Wikinger interpretiert. Das Resultat der östlichen Handelsfahrten des 9. und 10. Jahrhunderts ist
in den zahlreichen Schatzfunden mit arabischen Münzen fassbar. Dagegen haben sich die
gleichzeitigen westlichen Beutezüge kaum in Münzfunden niedergeschlagen, trotz der aus den
Schriftquellen bekannten hohen Tributzahlungen, die im fränkischen Reich seit den 840er Jahren geleistet wurden. Erst die seit 991 in England an die Wikinger gezahlten Danegelder
(Pecunioa pro pace) spiegeln sich mit den Münzen König Aethelreds II. (978-1016) in den skandinavischen Schatzfunden wider. Die gegenüber den englischen Münzen noch zahlreicher in
den Schätzen vertretenen deutschen Münzen müssen hingegen als die Bilanz eines ertragreichen und florierenden Fernhandels aufgefasst werden, da es in den Quellen keine Hinweise
auf Plünderungen oder Tributzahlungen einer solchen Größenordnung gibt.
Da die Schatzfunde im slawisch besiedelten Ostseeraum kaum weniger zahlreich sind und sich
inhaltlich nicht von den skandinavischen Schätzen unterscheiden, ist das Gesamtphänomen
eines über große Entfernungen agierenden kriegerischen Kaufmannsstandes (oder Handel
treibenden Kriegerstandes) nicht auf die Wikinger beschränkt.
Ein skandinavischer oder slawischer Silberschatz des 9. bis 11. Jahrhunderts stellt keine Bargeldrücklage im üblichen Sinne, sondern einen besonders prestigeträchtigen Besitz dar, ähnlich wie Schiff und Waffen. Er war gewissermaßen eine Lebensleistung, die ihrem Besitzer auch
nach dem Tode nicht genommen wurde, sondern „liegen blieb“ und wohl auch der Ausstattung im Jenseits dienen sollte.
Münzgeldwirtschaft im Sinne eines auf normierten Münzen beruhenden Geldsystems hat es
in diesen Gebieten nicht gegeben. Falls die Münzen überhaupt wieder aktiviert wurden, dann
im Sinne einer Gewichtsgeldwirtschaft auf Silberbasis. Diese Gewichtsgeldwirtschaft zeigt sich
darin, dass außer Münzen auch Silber in anderer Form - Barren, Drähte, Blechte, Schmuck - in
die Schätze gelangte.
Silbergegenstände und Münzen treten häufig fragmentiert auf (Hacksilber). Sie sind zerkleinert worden und stellten auf diese Weise das Ausgangsmaterial für Geschäfte auf der Basis
eines zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelten Preises in Silber nach Gewicht dar. Zahlreiche Funde von Waagen und Gewichten unterstreichen diese Praxis. Dass man dem Münzsilber nicht blind vertraute, zeigen zahlreiche Probemarken (sog. Pecks - Einhiebe, Einschnitte,
Verbiegungen) zur Gütekontrolle des Silbers209.
Münzgeldwirtschaft im Sinne eines auf normierten Münzen beruhenden Geldsystems hat es
in diesen Gebieten nicht gegeben.
209
Kluge 2007, S. 92.
146
Deutschland im Mittelalter
Überblick
Entscheidende Zäsuren der geldgeschichtlichen Entwicklung des Mittelalters waren die Herausbildung einer auf dem Denar (Pfennig) beruhenden Silberwährung Ende des 7. Jh. im Frankenreich und die Schaffung werthöherer Münzen sowohl in Silber (Groschen) als auch in Gold
(Florene, Dukaten) in der 2. Hälfte des 13. Jh. in Norditalien.
In der Zeit von 500 bis 700 setzen sich die spätantiken numismatischen Verhältnisse im Grenzbereich des Imperium Romanum fort. Bis etwa 1200/1250 spricht man von der Pfennigzeit, in
der sich das durch die karolingischen Münzreformen gebildete System der Silberwährung auf
der Basis eines einzigen Münzwertes (Denar, Pfennig) ausbreitet. Zwischen 1200/1250 und
1500 weitet sich in Europa die Geldwirtschaft aus. Über dem Pfennig als nunmehr unterster
Stufe baut sich ein System höherwertiger Münzen aus Silber und Gold auf210.
Im Jahr 1096 beginnt das Kreuzzugzeitalter. Der damit verbundene erhebliche Finanzbedarf,
aber auch die Rückströme der Beute und das Aufblühen des Handels lassen sich insbesondere
in Oberitalien die Geldwirtschaft entwickeln. Das Geld- und Kreditgeschäft findet auf offenen
Tischen und Bänken statt, und diese offenen Tische und Bänke werden zu den ersten Banken,
denen sie ihren Namen verleihen, denn der Tisch der Geldwechsler wird „banco“ genannt.
Überhaupt stammt eine Vielzahl moderner Bankbegriffe aus dem Italienischen: nicht nur
Bank, auch Bankrott, Konto, Kontokorrent, Skonto, Diskont, Giro u. a. Und obwohl viele der
Bankzentren Oberitaliens (z. B. Venedig, Florenz) gar nicht in der Lombardei liegen, bürgert
sich in Europa bald die Bezeichnung Lombarden für die italienischen Bankiers ein. Bis in die
aktuelle Bezeichnung Lombardsatz lebt diese historische Wurzel fort211.
Überhaupt werden die Städte für die wirtschaftliche Entwicklung und damit auch für die Entwicklung des Geld-, Kredit- und Bankenwesens wichtiger und wichtiger. Vor allem gilt dies für
die Handelsmetropolen Oberitaliens. Die wirtschaftliche Blüte führt dazu, dass ab 1252 in Florenz wieder Goldmünzen geprägt werden, der Florenus oder Florin. In der ungarischen Währung Forint lebt der Florin bis auf den heutigen Tag fort, aber nicht nur dort. In Deutschland
wurde der Florin wegen seines Rohstoffes bald nur noch Gulden genannt. Gulden heißt bis auf
den heutigen Tag die Währung der Niederlande. Die Herkunft erklärt, warum das Kürzel für
den holländischen Gulden „fl“ ist: wegen des Ursprungs in der florentinischen Goldwährung.
Handel und Wandel entwickeln sich im Europa des 13. Jahrhunderts exorbitant. „Die Früchte
dieses europäischen Handels ernten die Städte, die Import und Export betreiben, die europäische Waren gegen orientalische Waren handeln, Städte wie Venedig und Genua, und die bisweilen selbst die Massenherstellung dieser Qualitätserzeugnisse betreiben, z. B. die Tuchproduktion in Florenz“, schreibt Pierre Vilar 1974 in seinem Buch „Or et monnaie dans l'histoire,
1440-1920“212. Man benötigte Münzen von hohem Wert für einen derart ausgedehnten Handel, dem sich freilich einzelne größere isolierte Regionen noch immer entzogen, heißt es weiter. „Zuerst schlug man dicke Silbermünzen, eine Grundlage, auf der einige Städte, z. B.
210
Kluge 2007, S. 57.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
212
1984 in der C. H. Beckschen Verlagsbuchhandlung München in deutscher Übersetzung erschienen.
211
147
Barcelona, eine kraftvolle Produktions- und Handelstätigkeit aufbauen konnten. Richtig erfolgreich werden diese Handelsstädte erst, besonders die am Mittelmeer gelegenen, als sie
die international anerkannten Goldmünzen einführen. Der Florin aus Florenz, mit der Lilie darauf, und der venezianische Dukaten mit dem Dogen und San Marco werden zwischen 1250
und 1300 die „Dollars des Mittelalter ...“. Kurz zuvor führt Vilar aus: „Schauen wir einmal, wo
man um 1250 längere Zeit und erfolgreich Gold prägt. Marseille hat im Jahr 1227 um das
Münzrecht nachgesucht, aber vergeblich. Florenz und Genua haben diesen entscheidenden
Schritt gemeinsam getan. Perugia prägte 1259 Gold, Lucca 1273, Mailand noch vor dem Ende
des Jahrhunderts, Venedig 1284. Man beachte, dass die großen Königreiche Frankreich und
England, die 1257 versucht haben, Florenz darin zu folgen, tatsächlich erst im 14. Jahrhundert
zu prägen beginnen. Folglich hat der eigentliche Wirtschaftsaufschwung des Goldes nach Spanien und Sizilien, den Sonderfällen, in diesen Mittelmeerstädten mit lebhafter Handelstätigkeit stattgefunden. Damit beginnt eine neue Epoche“213.
Anfang des 14. Jahrhunderts waren die Städte Oberitaliens und Flanderns auch führend im
Geschäft mit dem Verleihen von Geld gegen Zins. In Florenz etwa gibt es fast achtzig solcher
Institute, die sich mit dem Geldwechsel und der Darlehensvergabe befassen. Lombardi genannt, errichten diese Vorläufer von Handelsbanken überall in Europa Niederlassungen, so
auch in Süddeutschland (z. B. Köln, Regensburg, Freiburg, Mainz, Trier, Konstanz u. a.). Trotz
des kirchlichen Zinsverbots sind sogar Päpste gezwungen, die Dienste der Verleiher in Anspruch zu nehmen. Zinsen bis 20 Prozent sind keine Seltenheit, und Zahlungsverzug verdoppelt den Zinssatz noch214.
Überhaupt beginnen mit dem neuen Jahrtausend zunehmend die Städte die ökonomische und
damit auch die Geschichte von Geld und Währungen zu prägen. Erstmals im Jahre 1127 erhält
eine Stadt das Münzrecht. Die Bürger der Stadt Saint-Omer in Flandern erkämpfen es sich von
dem Grafen Dietrich von Elsass. Keine dreißig Jahre später, im Jahre 1156, schließen sich in
Venedig die Gläubiger zusammen, bei denen die durch Kriege beinahe ruinierte venezianische
Republik in der Kreide steht. Mit dem Monte Vechio, so der Name ihrer Vereinigung von
Staatsgläubigern, entsteht die erste europäische Bank im modernen Sinne215.
Die erste deutsche Stadt, die 1226 ein Münzrecht erwirbt, ist Lübeck. Wenig später, im Jahre
1240, erhält Frankfurt am Main als erste deutsche Stadt das Messeprivileg. Viele der auf der
Messe abgewickelten Handelsgeschäfte sind Kreditgeschäfte, und der Aufstieg Frankfurts zur
(heutigen) Bankenmetropole beginnt bereits im 13. Jahrhundert216.
Während zum Beispiel Norditalien und auch Flandern wirtschaftlich kräftig wachsen und gedeihen, sieht es im Deutschland nach Barbarossa wieder mehr als trübe aus. Territorialfürsten
prägen wertlose Münzen, was das Zeug hält, Münzen, die ein paar Kilometer weiter im nächsten Fürstentum schon nicht mehr gelten; und damit nicht genug, nutzen sie ihre Münzhoheit
213
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
214
http://www.wirtschaftslexikon24.net
215
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
216
http://www.wirtschaftslexikon24.net
148
auch für die sogenannten periodischen Verrufungen aus. Zwei-, dreimal im Jahr werden die
alten Pfennige zurückgerufen, eingeschmolzen und durch neue, noch wertlosere ersetzt. Beim
Umtausch erhielt man für die Lieferung von vier Pfennigen alter Prägung in der Regel nur drei
Pfennige neuer Prägung zurück, eine Art Steuer auf das Geldvermögen in Höhe von 25 Prozent. Kein Wunder also, dass man sich vor allem in den ökonomisch erstarkenden Städten
einen ewigen Pfennig wünschte, einen Pfennig mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer. Der wichtigste aus der Gilde der ewigen Pfennige wurde der Heller. Er wurde um 1200 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt als Pfennig der königlichen Münzstätte Hall in Schwaben seinen
Namen, den er bis ins 19. Jahrhundert behielt, das er allerdings nicht mehr als Silbermünze,
sondern als bedeutungslose Kupfermünze erreichte. Im Jahre 1871 endet seine Geschichte217.
Die erste Handelsbank Deutschlands wird 1402 in Frankfurt am Main gegründet, genannt „der
Wessil“. Auf Anordnung des Rates der Stadt werden Geldwechselgeschäften außerhalb der
Bank verboten. Bereits 1403 spaltet sich der Wessil in vier Geldhäuser. Drei von ihnen sind die
ersten Privatbanken Deutschlands218.
Die Jahre 1407 und 1409 sind für die moderne Finanz- und Bankengeschichte von entscheidender Bedeutung. In Genua entsteht 1407 die Casa di San Giorgio. Die Bank vergibt anfangs
vor allem Staatsanleihen und entwickelt ein vorbildliches Buchführungssystem. Dank dieses
Systems beginnt der Siegeszug des Buchgeldes über das Bargeld in der modernen Wirtschaft.
Auch gilt die Casa di San Giorgio als eine der ersten Aktiengesellschaften Europas. Ein weiterer
Meilenstein: 1409 wird in Brügge die erste europäische Börse eröffnet. Es war die Brügger
Kaufmannsfamilie van der Burse, nach der dieses bis heute so wichtige Instrument der Finanzwelt benannt worden ist. Der Name van der Burse wiederum leitet sich vermutlich ab von den
drei Geldbeuteln, die das Familienwappen der westflandrischen Familiendynastie zierten.
(Aus dem spät-lateinischen Wort „bursa“ für Ledersack entstand das niederländische „beurs“
für Geldbeutel oder auch Geldbörse.)
Auch die zweite Börse Europas entsteht im wirtschaftlich fortgeschrittenen Flandern: 1460 in
Antwerpen. Dem folgen 1462 Lyon und 1531 Amsterdam. Neun Jahre später, 1540, entstehen
auch in Deutschland zwei Börsen, die Börsen von Nürnberg und Augsburg nämlich219.
Frühmittelalter 500-900
In das Frühmittelalter fallen die pseudo-imperialen Prägungen, d. h. Nachahmungen römischer Gold- und Silbermünzen, vor allem Solidi und Trienten. Die frühesten „nationalen“, d. h.
mit Herrschernamen versehene Münzen erscheinen in der 2. Hälfte des 5. Jh. bei den Sueben
und Vandalen sowie im italienischen Reich Odovacars und der Ostgoten.
Der entscheidende Schritt von der Spätantike in das Mittelalter ist die Ablösung der Goldwährung und die schrittweise Ausgestaltung einer neuen Silberwährung mit einem einzigen Nominal, dem Denar (Pfennig). Dieser Prozess vollzog sich im Frankenreich des 7. Jh. Der ursprünglich aus reinem Gold bestehende Triens machte im Laufe des 7. Jh. eine Aus217
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
218
http://www.wirtschaftslexikon24.net
219
http://www.wirtschaftslexikon24.net
149
zehrungsphase durch, an deren Ende er praktisch zu einer Silbermünze geworden war. Gleichzeitig nahm die Münzproduktion offenbar auch quantitativ stark ab. Der Solidus verschwand
völlig von der Bildfläche. Der Übergang zur Denarprägung und Silberwährung dürfte um etwa
670/80 eingeleitet und gegen Ende des 7. Jh. vollzogen worden sein.
Unter dem Karolinger Pippin (751-768) ist bald nach 751 die auf Silber und einem einzigen
Münzwert (Denar) beruhende Währung in ein geordnetes System überführt und am Ende des
8. Jh. unter Karl dem Großen in einer Münzreform vollendet worden. Damit wurde die Grundlage für die europäische Münzprägung der nächsten 500 Jahre geschaffen. Aus einem Pfund
Silber wurden 240 Denare gemünzt220.
Von diesen Denaren galten 12 einen Solidus, womit der alte römische Gold-Solidus zu einer real nicht geprägten - Silbermünze wurde. Mit diesem neuen Solidus zu 12 Silberdenaren
wurde das Wertverhältnis von Gold und Silber auf 1 : 12 fixiert, eine Relation, die das ganze
Mittelalter im Wesentlichen Bestand hatte. 20 Schillinge (= 240 Denare) bildeten ein Pfund
(pondus), wobei dieses Pfund (Karls-Pfund, pondus Caroli) ebenfalls eine Neuerung darstellte
und mit dem alten römischen Pfund (libra) nichts mehr zu tun hatte. Die von Karl dem Großen
eingeführten Denare bildeten im Rahmen einer größeren Reform der Maße und Gewichte absolute Wertmaßstäbe und die Basis eines Systems konstanter Geld-Sach-Werte für das ganze
Reich.
Der Denar verkörperte einen recht hohen Münzwert, so dass unter Ludwig dem Frommen
(814-840) der halbe Denar (Obol) als Untereinheit eingeführt wurde. Da die Ausbildung des
frühmittelalterlichen Denarsystems wesentlich mit der Dynastie der Karolinger verbunden ist
und die karolingischen Münzen eine zusammenhängende Serie darstellen, ist der Zerfallsprozess des Karolingerreiches in der zweiten Hälfte des 10. Jh. numismatisch das Ende des Frühmittelalters. Das Ende des 9. und Anfang des 10. Jh. einsetzende Verselbständigungsprozesses
des westlichen und östlichen Reichsteils in Richtung der nationalstaatlichen Entwicklungen
Frankreichs und Deutschlands markieren den Beginn des Hochmittelalters221.
In der Ausgestaltung von Münzrecht und Münzhoheit sind in den Völkerwanderungsstaaten
(Vandalen, Ostgoten, Westgoten, Langobarden) keine neuen Ansätze feststellbar. Die römisch-byzantinische Praxis mit dem Kaiser als einzigem Münzberechtigten ist zunächst durch
Nachahmung der Kaisermünzen und später allmählicher Ersetzung des Kaisers durch die eigenen Herrscher übernommen worden. Im Merowingerreich ist ein neuer Akzent gesetzt worden, indem Privatpersonen (Monetare) in die Berechtigung zur Ausgabe von Münzen einrückten. Mit dem Übergang des fränkischen Königtums an die Karolinger ist diese Entwicklung beendet und das Münzrecht wieder zum alleinige Recht der Krone geworden, das seit dem 9.
Jahrhundert in Ausnahmenfällen und durch besondere Privilegien an einzelne Große des Reiches delegiert wurde. Das Hochmittelalter beginnt mit dem allgemein akzeptierten Grundsatz,
dass Münzprägung alleiniges Recht des Königs ist und er dieses Recht wie andere Güter und
Rechte an Dritte übertragen kann222.
220
Kluge 2007, S. 58.
Kluge 2007, S. 59.
222
Kluge 2007, S. 60.
221
150
Hochmittelalter 900-1250
Der Zeitraum von etwa 700 bis 1200 war im christlichen Europa Pfennigzeit. Einziger Münzwert mit Ausnahme weniger Solidis Ludwigs des Frommen war der silberne Denar. Es gab in
sehr unterschiedlicher Form (Brakteaten) und mit vielfältigen Bildern, kaum schwerer als 1,5
g. Im 11. und 12. Jh. ging das Gewicht der Pfennige regional unterschiedlich noch weiter zurück. Seit dem 11. Jh. sind auch Unterschiede im Silbergehalt festzustellen223.
Die eigentliche Leistung des Hochmittelalters liegt in der Ausweitung der Pfennigwährung auf
Räume, die bis dahin münzlos waren. Dies ist eng verbunden mit der Christianisierung und
Kolonisierung des nördlichen und östlichen Europas.
Die Zeit von den Münzreformen Karls des Großen 793/94 bis zum Tod seines Enkels Karls des
Kahlen 877 ist die Blütezeit des karolingischen Denars. Das Münzwesen war gut organisiert,
Niveau und Umfang der Münzprägung beträchtlich. Erst die wirre Endphase des Karolingerreiches ab 870/80 mit Kindkönigen, raschen Herrscherwechseln und Bürgerkrieg hatte negative
Auswirkungen auf das Münzwesen. Die Talfahrt hielt bis zur Mitte des 10. Jh. an.
Ab 950 mehren sich die Anzeichen eines Aufwärtstrends, zur Jahrtausendwende ist eine neue
Blüte erreicht. Sie fällt nicht zufällig zusammen mit dem Aufstieg des aus dem ostfränkischen
Teilreich hervorgegangenen Reiches der Ottonen. Augenscheinlich sind unter Otto I. (936-973)
günstige Rahmenbedingungen gesetzt worden, die sich in räumlicher Ausweitung und Intensivierung der Münzproduktion niederschlugen. Aus dem Reich der Ottonen ergoss sich ein
wahrer Sturm von Silbermünzen in das Ostseebecken. Auch England ist an diesem Münzabfluss Richtung Norden stark beteiligt, dagegen Frankreich so gut wie gar nicht.
Um die Jahrtausendwende weitete sich der numismatische Horizont aber noch in anderer
Weise. Die östlichen und nördlichen Länder Europas (Böhmen, Ungarn, Polen, Dänemark,
Schweden, Norwegen) traten aktiv in die bisher auf Westeuropa beschränkte Münzwelt ein.
Hundert Jahre später, um 1100, zeichneten sich die ersten Auflösungserscheinungen der bis
dato doch relativ einheitlichen Pfennigwährung ab. Nationalisierungs- und Regionalisierungstendenzen treten deutlicher hervor. Dies lässt sich gleichermaßen in der Zunahme des Geldvolumens wie in der Entwicklung der äußeren Erscheinung der Münzen fassen. Der Zyklus des
Münzumlaufs verkürzt sich bis hin zu mehrmaligen jährlichen Münzwechseln (Verrufungen)224.
Ihren besonderen Ausdruck findet die neue Struktur eines regional beschränkten und zeitlich
verkürzten Münzumlaufs in den Brakteaten Ende des 12. Jahrhunderts zeigen sich die ersten
Vorboten des neuen Zeitalters der Groschenmünzen und des Beginns einer differenzierten
Währungslandschaft des Spätmittelalters.
In der Frage von Münzrecht und Münzhoheit ist im Hochmittelalter die Strecke von der alleinigen Münzhoheit des Königs zur Münzhoheit jedes Territorialherrn zurückgelegt worden (Ein
223
224
Kluge 2007, S. 61.
Kluge 2007, S. 61.
151
Zeichen der Schwäche, dort wo der Herrscher den Adel im Griff hatte, blieb er auch Münzherr)225.
Hochmittelalter - Das System der Regionalwährung und der Verrufung
Das auf den Pfennig basierende Geldwesen des Hochmittelalters hat zwei unterschiedliche
und in gewisser Weise konträre Systeme der Organisation und Funktion hervorgebracht: das
auf dem periodischen Münzwechsel (Verrufung) beruhende System und das auf Langzeitzirkulation und Immobilisierung beruhende System (Frankreich, Italien).
Münzverrufungen (renovatio, innovatio monetare) sind periodische Erneuerungen des umlaufenden Geldes. Kennzeichnend sind sie für die geldwirtschaftliche Stufe der Pfennigwährung
seit dem 10. / 11. Jahrhundert und insbesondere für die Gebiete der Brakteatenwährung im
12. und 13. Jahrhundert226.
An einem Stichtag wurden die alten Münzen eingezogen (verrufen) und neue ausgegeben,
wobei von allen Besitzern von Bargeld eine Steuer erhoben wurde, z. B. gab es für 12 Münzen
9 neue227.
Die Immobilisierung hat zu einem schnellen Rückgang im Gewicht der Münzen, vor allem aber
auch beim Silbergehalt geführt.
Mit dem Aufkommen von höherwertigen, nicht mehr überall zu produzierenden und auch
nicht mehr allein nach Gewicht bewerteten Groschen- und Goldmünzen ab Mitte des 13. Jahrhunderts erledigte sich nicht nur die Pfennigwährung, sondern auch das darauf fußende System der Regionalwährungen, Verrufungen und Immobilisierungen. Das Geld wurde wie der
Handel internationaler.
Das auf den Pfennig basierende Geldwesen des Hochmittelalters hat zwei unterschiedliche
und in gewisser Weise konträre Systeme der Organisation und Funktion hervorgebracht: das
auf dem periodischen Münzwechsel (Verrufung) beruhende System und das auf Langzeitzirkulation und Immobilisierung beruhende System (Frankreich, Italien)228.
Spätmittelalter (1250-1500)
Überblick
Die allgemeine Dynamisierung der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse im Spätmittelalter
spiegelt sich im Münzwesen in durchaus handgreiflicher Weise. Numismatisch lassen sich Beginn und Ende des Spätmittelalters an zwei Zäsuren festmachen: der Einführung des Goldgulden durch Florenz im Jahr 1252 und dem Beginn der Talerprägung im Jahr 1486 in Tirol bzw.
1500 in Sachsen.
225
Kluge 2007, S. 62.
Kluge 2007, S. 62.
227
Kluge 2007, S. 63.
228
Kluge 2007, S. 64.
226
152
Kennzeichen der Münzentwicklung in allen Ländern Europas ist die Überwindung der Pfennigwährung auf Silberbasis durch ein bimetallisches und differenziertes Währungssystem.
Zum Silber trat als zweites Währungsmetall Gold, und der Pfennigwert wurde durch verschiedene, nach Wertstufen gegliederte und in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehende
Münzen abgelöst229.
Seit dem 14. Jahrhundert sind in Handbüchern (Valutationshandbücher) für den kaufmännischen Gebrauch die umlaufenden Goldmünzen verzeichnet und nach ihrem Goldgehalt bewertet worden. Goldmünzen hatten keinen festen Kurs in Silbermünzen.
Die zweite, mittlere Stufe bildete das Groschengeld, d. h. Silbermünzen in mehrfachem Pfennigwert230.
Die dritte und unterste Stufe bildete das Pfenniggeld.
Zu den großen Neuerungen im Spätmittelalter gehört, dass neben die traditionellen Träger
der Münzhoheit - Könige, weltliche und geistliche Fürsten - die Städte traten. Nicht selten sicherten sie sich ein Aufsichtsrecht (Münzpolizei), regelten den Kurs fremden Geldes durch Gegenstempelungen, erkauften sich das Münzrecht oder schlossen Münzkonventionen ab, um
auf diese Weise für mehr Einheitlichkeit und Sicherheit des Geldverkehrs zu sorgen.
Zum Umgang mit Geld im Spätmittelalter gehörten ganz andere Kenntnisse als im frühen und
hohen Mittelalter. Dort genügte die einfache Gewichts- und Feingehaltsprobe mittels Waage
und Messer, jetzt war dem Geld mit so simplen Prüfmethoden nicht mehr beizukommen. Der
Kaufmann musste über Währungsverhältnisse und Umrechnungskurse Bescheid wissen, um
nicht Verluste zu erleiden231.
Die Geldwechsler beschränkten sich nicht mehr nur auf den einfachen Münzumtausch, sondern legten für ihre Klienten Konten an. Von diesen Konten tätigten sie Auszahlungen, aber
auch Überweisungen auf Konten bei anderen Wechslern. … Aus dem Wechsler wurde der Bankier.
Für eine Münze von der Mitte des 8. Jahrhunderts bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts galt von einzelnen Ausnahmen abgesehen - die Gleichung: Zahlwert gleich Metallwert. Die innere
Güte (bonitas intrinsseca, valor intrinsecus), ausgedrückt in Edelmetall, entsprach dem Zahlwert (valor extrinsecus). Im 13. Jahrhundert öffnete sich erstmals die Schere zwischen bonitas
intrinseca und valor extrinsecus, und sie schloss sich eigentlich nie mehr vollständig232.
Ausbildung von Währungsgebieten im Reich
Nach der Ausweitung des Münzrechts auf weitere, geistliche und weltliche Herrschaftsträger
im 10. und 11. Jahrhundert differenzierten sich im Reich verschiedene Währungsgebiete heraus. Im bayerischen Herzogtum war das die Moneta Radasponensis, die – von Regensburg
ausgehend – auch für die weiteren Münzstätten dieses Raums verbindlich war und zumindest
229
Kluge 2007, S. 65.
Kluge 2007, S. 66.
231
Kluge 2007, S. 67.
232
Kluge 2007, S. 68.
230
153
im Aussehen auch das Vorbild für das Einsetzen der eigenständigen Münzprägung Böhmens
und Ungarns darstellte. Mit dem Privileg König Heinrichs IV. (reg. 1056-1105, als Kaiser ab
1084) für den Augsburger Bischof von 1061, das diesem erlaubte, aus dem (Gewichts-) Pfund
Silber 30 Pfennige mehr zu prägen, als in Regensburg üblich war, löste sich erstmals ein neues
Währungsgebiet aus dem der Moneta Radasponensis. Diese Entwicklung verstärkte sich im
12. Jahrhundert, so dass dann spätestens gegen Ende des 12. Jahrhunderts eine deutlich kleinteiligere Struktur von Währungsgebieten im Raum des heutigen Bayern bestand, die jedoch in
den folgenden Jahrhunderten weitere Änderungen erfuhr.
In jedem Währungsgebiet gab es in der Regel einen Münzherrn, der es dominierte oder dessen
Territorium dem Währungsgebiet entsprach. Er übte hier den Währungszwang aus, konnte
also vorschreiben, welches Geld hier zugelassen war. Und er hatte das Recht der Münzverrufung, also eine Münzreform durchzuführen. Dabei wurde das vorhandene Geld für ungültig
erklärt (verrufen) und durch neues ersetzt, das in der Regel im Münzfuß abwich. Der Umtauschkurs zwischen altem und neuem Geld sollte dabei freilich dem Münzherrn zusätzliche
Einnahmen sichern. Allerdings konnten Währungszwang und Münzverrufung nur auf den
Märkten wirksam umgesetzt werden. Da das enthaltene Edelmetall dem Nennwert der Münzen weitgehend entsprach, behielten auch verrufene Münzen ohne zeitliche Befristung ihren
Wert233.
Ein eindrucksvolles Zeugnis für den Stand, der auf dem Höhepunkt der sog. Periode des regionalen Pfennigs (um 1200) erreicht war, sind die Reiserechnungen Bischof Wolfgers von
Passau (reg. 1191-1204), des späteren Patriarchen von Aquileja (reg. 1204-1218). Hier werden
Regensburger, Passauer, Augsburger (mit Donauwörther und Schongauer) und Nürnberger
Pfennige genannt und durch die verzeichneten Wechselgeschäfte auch in ihrem Wertverhältnis zueinander erkennbar. Auch Österreich löste sich im Laufe des 12. Jahrhunderts aus dem
Regensburger Währungsgebiet – in den Reiserechnungen sind Ennser und Wiener Pfennige
erwähnt234.
Kurz vor 1200 wurde in Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) eine neue Münzstätte des
Reichs eröffnet, deren leichte und geringwertige Pfennige mit dem Zeichen der Stadt, der
Hand, auch im heutigen Bayern weite Verbreitung im Geldumlauf erreichten. Damit bestätigten sie das sog. Greshamsche Gesetz, das besagt, dass schlechtes Geld das gute Geld aus dem
Geldumlauf verdrängt. In das Nürnberger Währungsgebiet drangen die Pfennige aus Hall sehr
stark ein, in das des Regensburger Pfennigs dagegen weniger. Aber selbst im westlichen Österreich fanden sie Verbreitung, wie der Fund aus dem damals zum Herzogtum Bayern gehörenden Treubach (Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich) belegt, der in den 1360er Jahren
verborgen wurde. Der geringe Wert dieser Haller Pfennige führte dazu, dass sie als Heller namengebend für die Einheit eines halben Pfennigs wurden235.
Erste Tendenzen zu größeren Währungsgebieten (14./15. Jahrhundert)
Das 14. Jahrhundert erlebte dann bereits eine Gegenbewegung gegen die kleinteiligen Strukturen der regionalen Pfennigsorten. Nicht nur der Handheller aus Schwäbisch Hall, der weite
Regionen im Reich überschwemmen konnte und somit fast schon eine Art überregionale
233
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
235
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
234
154
Währung war, passt in diese Entwicklung. Im heutigen Bayern imitierten zahlreiche Münzstätten eingeführte Münzsorten ihrer Region im Bild, auch wenn sie sich mit dem Silbergehalt
nicht an ihr Vorbild hielten. So entstanden die neuen größeren Währungsgebiete des Würzburger und des Regensburger Schlags mit einem Höhepunkt in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Im 15. Jahrhundert gab es Währungsregionen, die man mit Bayern, Franken und Schwaben
(mit dem Schwerpunkt außerhalb Bayerns) benennen kann. Die bayerischen Schwarzpfennige
wurden durch die höherwertigen Regensburger Pfennige ergänzt. Beide zeichneten sich in
technischer Hinsicht durch den Vierschlag aus. In Franken standen ihnen exakt runde Weißpfennige gegenüber. Diese Bezeichnungen benennen technische Eigenheiten der Pfennige,
die für das Publikum das entscheidende Argument für die Zuordnung zu einer bestimmten
Währung waren. Schwarzpfennige setzten schnell an der Oberfläche eine dunkle Patina an,
während Weißpfennige durch das sog. Weißsieden an der Oberfläche aus fast reinem Silber
bestanden, das hell und blank blieb. Der Vierschlag entstand dadurch, dass man für die Münze
ein viereckiges Blechstück ausschnitt, das dann durch vier Hammerschläge auf eine annähernd
runde Form gebracht wurde; dabei blieb im Zentrum der Münze ein erhöhtes viereckiges Feld
stehen. Für fränkische Pfennige dagegen wurden runde Bleche ausgeschnitten, die deshalb
gleichmäßig dick und exakt rund sind236.
Aufkommen neuer Einheiten (14./15. Jahrhundert)
Die Pfennigwährungen wurden im 14. und 15. Jahrhundert durch größere Nominale, silberne
Groschensorten und Goldmünzen, ergänzt. Größere Silbermünzen prägten die fränkischen
Münzstände vor allem im Rahmen der erwähnten Münzvereine. Die bayerischen Herzöge dagegen führten solche Sorten erst im 16. Jahrhundert ein, so dass ausländische Sorten wie der
Prager Groschen oder auch die sächsischen Meißner Groschen weite Verbreitung finden konnten. Die oberste Schicht des Umlaufgeldes, das überregionale Goldgeld, setzte um die Mitte
des 14. Jahrhunderts mit den Florentiner Goldgulden ein, die eigentlich ein in Gold ausgeprägtes Pfund Pfennige waren; bald übernahmen aber die gleichwertigen ungarischen Goldgulden
diese Funktion im Geldumlauf, die sie nach der Gründung des Kurrheinischen Münzvereins
(1385) in unserem Raum um 1400 an die geringerwertigen rheinischen Goldgulden abgeben
mussten. Einheimische Goldsorten, wie sie ab den 1370er Jahren wiederum nur in Franken,
nicht aber in Bayern geprägt wurden, spielten im Geldumlauf keine große Rolle 237.
Die Einführung neuer Münztypen setzte sich im Verlauf des 15. Jahrhunderts fort. Ein kleiner
Groschen, später Körtling genannt, wurde zuerst 1429 in Göttingen geprägt. Der Schilling und
dessen Hälfte, der Sechsling, wurden zuerst 1432 in Lübeck eingeführt. 1468 schuf der Wendische Münzverein den Doppelschilling. Die Stadt Goslar führte 1503 den Mariengroschen ein.
Die größte Innovation war die Ausgabe einer schweren Silbermünze in Tirol im Jahr 1486, die
aus 32 Gramm Silber bestand – der Guldengroschen, den Sachsen bereits im Jahr 1500 einführte. Sieben der ebenfalls in Sachsen 1498 eingeführten Schreckenberger waren einen Guldengroschen oder einen Goldgulden wert. Die Grafen von Schlick begannen 1519 den Guldengroschen in der Nähe ihrer Silbermine in Joachimsthal zu prägen, zunächst als Joachimsthaler,
später dann nur noch als Taler bezeichnet.
236
237
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)
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Weitere Innovationen folgten: Sie hatten mehr mit dem Gewicht der Münze und der Feinheit
des Materials zu tun. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wurde erst gegen Ende des 14.
Jahrhunderts damit begonnen, Münzen mit Jahreszahl zu prägen. Die erste deutsche Münze
mit einer Jahreszahl wurde 1372 in Aachen geprägt – ein Groschen. Die ersten datierten Goldgulden stammen aus Bacharach (Kurpfalz), Höchst (Hessen) und Koblenz. Im frühen 16. Jahrhundert begann die Herstellung Teilstücken großer Münzen. An der Einprägung „ZI“ über dem
Wappen war ein Talerteilstück (1/21) zu erkennen. Die Münzmeister hinterließen ihre Signaturen ab dem späten 15. Jahrhundert.
Das 14. Jahrhundert begann mit der Einführung einer großen Silbermünze im Jahr 1300 – dem
Prager Groschen, der 1338 zusammen mit dem Goldgulden das Vorbild für den Meißner Groschen bildete. Die Ausgabe neuer Münztypen in allen Teilen des Reiches verdeutlichte die Notwendigkeit einer Regulierung des Münzwesens. Solche Versuche hat es während des 14. Jahrhunderts sowie im frühen 15. Jahrhundert in Gestalt verschiedener Münzvereine bzw. Münzbünde gegeben. Erstes Beispiel ist der Wendische Münzverein, in dem sich Lübeck, Hamburg
und Wismar 1379 zusammen schlossen. Später traten auch Lüneburg, Rostock und Stralsund
bei. Der Niedersächsische Münzverein wurde 1381 von Braunschweig, Einbeck, Goslar und
Hannover gegründet. Auch die großen Territorial- und Kirchenstaaten bildeten ihre eigenen
Währungsunionen. Die mächtigste davon war der Rheinische Münzverein, der 1385 von den
Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier sowie Ruprecht von der Pfalz gegründet wurde. In
Nordfranken und Bayern bildeten die Burggrafen von Nürnberg zusammen mit den Bischöfen
von Bamberg und Würzburg im Jahr 1396 eine Währungsunion. Der Bodensee-Münzbund
wurde 1403 ins Leben gerufen und umfasste Basel, Breisach, Freiburg und Colmar. In schneller
Folge traten weitere Städte bei. Der Schwäbische Münzbund wurde 1423 in Riedlingen ins Leben gerufen und umfasste viele kleine und größere Städte. Ergebnis dieser Bemühungen war
eine Regulierung des Münzwesens der angeschlossenen Städte und Gebiete.
Die Zusammenarbeit im Münzwesen war nur ein Aspekt der wachsenden Komplexität im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Der geografische Zuschnitt Deutschlands wurde immer fragmentierter, da die Gebiete in zahllosen Erbgängen mehr und mehr geteilt wurden.
Als beispielsweise Graf Heinrich von Schwalenberg im Jahr 1214 starb, teilten seine Söhne das
Land in die Linien Schwalenberg und Waldeck auf. Schwalenberg wurde im Jahr 1249 weiter
geteilt in Schwalenberg-Steinberg, Schwalenberg-Schwalenberg und Schwalenberg-Oldenburg. Waldeck wurde erst 1397 geteilt, als die Linien Waldeck-Waldeck und Waldeck-Landau
gegründet wurden. 1475 wurde Waldeck-Waldeck weiter geteilt in Waldeck-Wildungen und
Waldeck-Eisenberg. In etwas mehr als 1 ½ Jahrhunderten waren aus der Grafschaft Schwalenberg sieben kleine Grafschaften mit nur geringer Macht und wirtschaftlicher Basis geworden.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts bestand das Reich aus ca. 400 selbstständigen Gebieten.
Um die Rheinzölle und die Währung effektiver zu gestalten, schlossen sich die vier rheinischen
Kurfürsten 1385 zu einer gemeinsamen Münzpolitik im sog. Rheinischen Münzverein zusammen, nachdem es schon vorher verschiedentlich münzpolitische Verabredungen zwischen einzelnen Territorien gegeben hatte. Der Rheinische Münzverein wurde durch Folgeverträge immer wieder erneuert, wobei neben den ständigen Vertragsmitgliedern Köln, Trier, Pfalz von
Fall zu Fall weitere Partner hinzukamen, etwa das Herzogtum Jülich238. Zwischen 1385 und
1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Der
letzte Vertrag von 1515 umfasste mit zehn die höchste Mitgliederzahl und reichte von der
elsässischen Grenze bis zu den Niederlanden. Hauptvertragsmünze des Rheinischen
238
Kluge, Bernd: Numismatik des Mittelalters. Handbuch und Thesaurus Nummorum Medii Aevi, Berlin und Wien 2007: Veröffentlichungen der Numismatischen Kommission, Band 45, S. 114
156
Münzvereins war der rheinische Gulden (florenus Rheni). In den Verträgen wurde außer dem
Münzfuß meist auch das Aussehen der Goldgulden geregelt, so dass sich die rheinischen Vertragsgulden relativ gut datieren lassen (Bildtypen der rheinischen Vertragsgulden von 1385/86
bis 1490). Auf den Vorderseiten wurde bis 1399 Johannes der Täufer, danach meist der heilige
Petrus, Christus oder der Münzherr dargestellt. Die Rückseiten zeigen immer Wappendarstellungen, meist die Kombination der am Münzvertrag beteiligten Münzherren, wobei das zentrale Feld dem jeweiligen ausgebenden Münzherrn vorbehalten war.
Mit dem Vertrag von 1437 erscheinen erstmals Jahreszahlen auf den rheinischen Goldgulden.
Da die Verträge von den Beteiligten als persönliche Partner abgeschlossen wurden, erscheinen bei den Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier in der Regel auch die Familienwappen des
jeweiligen Stuhlinhabers, mit dessen Tod die Zugehörigkeit zum Verein erlosch. Der Nachfolger musste neu aufgenommen werden. Die Prägestempel sind zeitweise in der gleichen Stempelschneiderwerkstatt für alle Vertragspartner angefertigt worden, um die Münzen äußerlich
möglichst gleichmäßig zu gestalten und Fälschungen zu erschweren. Im ersten Vertrag von
1385 wurde für den rheinischen Goldgulden ein Goldgehalt von 950/1000 festgesetzt, im letzten, dem 25. Vertrag von 1515 waren es 770/1000. Die prozentual größte Verschlechterung
ist zwischen 1399 und 1420 eingetreten, wo der Feingehalt von 920/1000 auf 800/1000, das
Gewicht von 3,54 auf 3,28 Gramm fiel. Insgesamt muss man bei der häufig beklagten Verschlechterung der rheinischen Gulden aber berücksichtigen, dass diese Verschlechterungen
über eine Distanz von 130 Jahren im Gewicht weniger als zehn, im Feingehalt knapp 20 Prozent ausmachte. Pro Jahr ergibt das einen Wertverlust von 0,2 Prozent oder ein Prozent in 5
Jahren - der rheinische Goldgulden war also durchaus eine solide Münze.
Während des späten Mittelalters durchliefen das Reich und die Beziehungen zwischen den
Kaisern bzw. Königen und den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Veränderungen. Eine der Neuerungen war die „Goldene Bulle“, die im Prinzip bis 1806 galt. Die ersten 23 Kapitel („Nürnberger Gesetzbuch“) wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger
Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 („Metzer Gesetzbuch“) am 25. Dezember 1356 in Metz.
Die „Goldene Bulle“ ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches.
Das "kaiserliche Rechtsbuch" regelte ausführlich die Modalitäten der Königswahl, zu der der
Erzbischof von Mainz als Kanzler für Deutschland binnen 30 Tagen nach dem Tod des letzten
Königs die Kurfürsten in Frankfurt am Main zusammenzurufen hatte, um in der Bartholomäuskirche, dem heutigen Dom, den Nachfolger zu küren. Die Kurfürsten hatten den Eid abzulegen, ihre Entscheidung „ohne jede geheime Absprache, Belohnung oder Entgelt“ zu treffen.
Die Stimmabgabe erfolgte nach Rang:
1. Der Erzbischof von Trier als Kanzler für Burgund;
2. der Erzbischof von Köln als Kanzler für Reichsitalien, der seit Otto dem Großen (936
bis zur Krönung König Ferdinands I. 1531) den König in der in seinem Territorium
gelegenen, von Karl dem Großen erbauten Pfalzkirche von Aachen zu krönen hatte;
3. der König von Böhmen als gekrönter weltlicher Fürst und Erzschenk des Reiches;
4. der Pfalzgraf bei Rhein (weil dessen Territorium im alten fränkischen Siedlungsgebiet lag) als Erztruchsess und bei Abwesenheit des Kaisers von Deutschland als
Reichsverweser in allen Ländern, in denen nicht sächsisches Recht galt (sowie als
Instanz, vor der sich der König bei Rechtsverstößen zu rechtfertigen hatte);
5. der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und Reichsverweser in allen Ländern, in
denen sächsisches Recht galt;
6. der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer;
157
7. der Erzbischof von Mainz als Kanzler für die deutschen Lande trotz des höchsten
Ranges als Letzter, wegen der Möglichkeit des Stichentscheids durch seine Stimme.
Deutschland in der Neuzeit
In der Münzkunde beginnt die Neuzeit mit dem Entstehen des Talers. Erstmals wurde 1486
unter Erzherzog Sigismund (Tirol) eine große Silbermünze geschlagen, der Uncialis oder Guldiner. Die erste in größerer Anzahl geprägte Großsilbermünze war der nach dem Vorbild des
Tiroler Guldiners geprägte sächsische silberne Gulden. Diese später als Klappmützentaler bezeichnete Großsilbermünze wurde erstmals im Jahre 1500 in der Münzstätte Annaberg/
Frohnau und evtl. in der Münzstätte Wittenberg geschlagen. Der sächsische silberne Gulden
(Taler) war Vorbild für den im böhmischen Joachimsthal geprägten Guldengroschen, der bald
Taler genannt wurde. Der Taler verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten über die
ganze Welt und stellt den ersten Fall einer kompletten Ablösung von allen Vorbildern vorangegangener Münzarten dar. Da sich seine Herstellung schnell über zahlreiche Territorien verbreitete, gaben die jeweiligen Landesherren „ihren“ Talern eine individuelle Gestaltung, die
im Verlauf des technischen und künstlerischen Fortschritts eine hohe Qualität erreichte. Gelegentlich wurden auch Mehrfachtaler und Dicktaler geschlagen. Ab dem 17. Jahrhundert kamen als neues Motiv Städteansichten auf239.
Die Vielzahl von Kleinmünzen unterhalb des Talers verlor zunehmend an Feingehalt. Diese
Entwicklung erreichte in der Kipper- und Wipperzeit während des Dreißigjährigen Krieges ihren Höhepunkt. Außerdem wurden im 17. Jahrhundert erstmals seit der Spätantike wieder
Kupfermünzen als Scheidemünzen geprägt. Für den Umsatz werthaltiger Güter setzten sich
die goldenen Dukaten durch240.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurden besonders viele Handelsmünzen ausgeprägt. Der 1695 in
Hamburg beschlossene Bankotaler sollte verhindern, dass sich die holländischen Geldwechsler mit der wertgleichen Annahme des höherwertigen Reichstalers bereichern. Insgesamt
zeigte sich in der Münzgeschichte bis in die Neuzeit immer wieder der ähnlich ablaufende Prozess des Wertverlustes: Während Geld in Form von Münzen anfänglich aus wertvollem Material bestand (Gold, Silber) und ihr Tauschwert dem Wert dieses Materials entsprach (vollwertige Münzen), wurden später Münzen hergestellt, deren Materialwert unter ihrem Tauschwert lag, indem man die Münzen kleiner und leichter machte, den Feingehalt verminderte
oder gering wertiger Materialien verwendete (unterwertige Münzen)241.
239
https://de.wikipedia.org/wiki/Münze
https://de.wikipedia.org/wiki/Münze
241
https://de.wikipedia.org/wiki/Münze
240
158
Beginnende Neuzeit
Die Geschichte des Geldes ist eine Geschichte der Verschlechterung des Geldwertes, eine Geschichte der Inflationen. Um 1500 war es in Deutschland wieder einmal so weit: Das Silbergeld
- Groschen, Kreuzer, Schilling - hat sukzessive an Gewicht und Feinheit (Schrot und Korn) verloren, also ist es erneut an der Zeit, eine neue Großsilbermünze zu schaffen. Die Stunde des
Talers hat geschlagen242.
Der Beginn der Talerzeit wird allgemein mit 1484 angesetzt. In diesem Jahr ließ Herzog Sigismund von Tirol eine schwere (dicke, große = lat. grossus, daraus wird Groschen) Silbermünze
prägen, die vom Wert her einen (Gold-) Gulden gilt. Sie wird Guldengroschen genannt. Das
Silber, das für ihre Herstellung verwendet wird, stammt aus den reichen Silbervorkommen
von Schwaz (Zillertal), deren Ausbeutung übrigens von den Fuggern unternommen wurde.
Mit der Sächsischen Münzordnung von 1500 beginnt sich der Taler allmählich in allen deutschen Landen durchzusetzen. Alsbald wurden die Großmünzen auch Zahlungsmittel in anderen Ländern, so dass man mit Fug und Recht von einer europäischen Währung sprechen kann.
(Selbst der Dollar ist eine verballhornte Form von Taler). Seinen (deutschen) Namen führt der
Taler auf eine Prägung in Joachimstal zurück, einem kleinen böhmischen Ort am Fuße des Erzgebirges. Ein Landadliger namens Graf Schlick ließ dort von 1518 bis 1546 eine nach dem
Münzbild, dem böhmischen Wappenlöwen, auch Löwengroschen genannte Münze prägen,
die als Taler Weltgeschichte schreiben sollte - auch wenn sie nicht überall Taler hieß243.
Zersplittert war das deutsche Münzwesen bis 1871, und daher gab es immer wieder Versuche,
reichseinheitliche Münzregelungen zu treffen. Mit der ersten Reichsmünzordnung von 1524
versucht Karl V., die vielen unterschiedlichen Münzsysteme in seinem Reich zu vereinheitlichen. Weitere Reichsmünzordnungen folgen bis 1566. Die Bemühungen um ein einheitliches
Reichsmünzsystem sind von geringem Erfolg gekrönt, die Zersplitterung der Währungen kann
nicht überwunden werden. Eines aber brachten die Bemühungen doch zustande: den
Reichstaler. In der Ergänzung zur Augsburger Reichsmünzordnung von 1559, die der Reichstag
ebenfalls in Augsburg im Jahre 1566 verabschiedet, werden die Weichen so gestellt, dass der
Reichstaler bis circa 1700 zur wichtigsten Großsilbermünze Deutschlands - besser gesagt: in
den deutschen Landen - wird. Die Münzgeschichte ist nur ein Aspekt der Geldgeschichte. In
der Renaissance wurden, wie bereits ausgeführt, einige Grundsteine des modernen Bankenwesens gelegt. Es entwickeln sich allmählich die Buchhaltung und auch der bargeldlose Zahlungsverkehr244.
242
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
243
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeitdie-entstehung-des-modernen-bankenwesens/geldgeschichte-iii-das-spaetmittelalter-und-die-folgezeit-die-entstehung-des-modernen-bankenwesens.htm
244
http://www.wirtschaftslexikon24.net
159
Kipper- und Wipperzeit
Der Begriff Kipper- und Wipperzeit entstand aus dem „Umwippen“ der Münzwaage, wenn
vollwertige Münzen vor dem Beschneiden („Kippen“) aussortiert wurden.
Als große Kipper- und Wipperzeit bezeichnet man eine weite Teile Mitteleuropas erfassende
Münzentwertung im zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts (siehe auch: Dreißigjähriger Krieg, die ihre regionalen Höhepunkte in der Zeit um 1621 bis 1623 hatte. Um 1680
gab es noch eine „kleine Kipper- und Wipperzeit“ in Deutschland. Der Name leitet sich von der
Praktik der betrügerischen Münzentwertung ab, nämlich dem Wippen, bei dem vollwertige
Münzen mittels einer Schnellwaage aussortiert wurden, um sie dann entweder einzuschmelzen oder sie an den Rändern zu beschneiden, zu kippen (niederdeutsch für „beschneiden“),
und mit dem so gewonnenen Metall unter Zugabe von Kupfer neue Münzen herzustellen 245.
Münzsorten in Deutschland
In ganz Deutschland gebräuchliche Denominationen246
Denomination
Äquivalente
Heller
2 Heller
½ Pfennig, Kreuzer (?), 1/420 Gulden
Pfennig, ¼ Kreuzer
4 Heller
2 Pfennig, ½ Kreuzer
8 Heller
4 Pfennig, Kreuzer, 1/120 Taler
10 ½ Heller
3 Pfennig, 1/120 Taler (?)
12 Heller
2 ½ Pfennig
21 Heller
6 Pfennig, 1/60 Taler
Pfennig
1/210 Gulden
2 Pfennig
3 Pfennig
Volkstümliche Bezeichnung
Fettmännchen
Zweier
1/96 Taler
4 Pfennig
Dreier
Vierer
6 Pfennig
½ Schilling
Turnosegroschen
24 Pfennig
Groschen
1/24 Taler, 3 Kreuzer, 1/21 Goldgulden
Goldgulden
Gulden
Sechser
Dukat
½ Carolin
5 Gulden
Carolin
10 Gulden, 3 Goldgulden
245
246
https://de.wikipedia.org/wiki/Kipper-_und_Wipperzeit
Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 19.
160
Denomination in Nord- und Mitteldeutschland247
Denomination
Äquivalente
Volkstümliche Bezeichnung
Körtling
1/84 Taler, Mariengroschen, 6
Hellerpfennig
Mattier, Matthier
Schilling
1/72 Taler, 4 Pfennig, ½ Mariengroschen
1 ½ Pfennig
½ Schilling
3 Stüber, 4 Grote
Schilling
6 Stüber, 8 Grote
3 Schilling (baltisch)
3 Kreuzer
4 Schilling
Taler
7 Schilling
1/6 Taler, ¼ Gulden
8 Schilling
¼ Taler
16 Schilling
½ Taler
32 Schilling
Taler
Mariengroschen
1/36 Taler
2 Mariengroschen
1/18 Taler
4 Mariengroschen
1/9 Taler
6 Mariengroschen
1/6 Taler, ¼ Gulden
12 Mariengroschen
Taler, ½ Gulden
24 Mariengroschen
Taler, Gulden
Gröschel
3 Pfennig, 1/84 Taler, ¼ Groschen
Groschen
1/24 Taler, 1/21 Goldgulden
2 ½ Groschen
1/12 Taler
6 Groschen
¼ Taler
Ort
16 Gute Groschen
Taler
Gulden
18 Gröscher
¼ Taler
Tympf, Ort
½ Reichsort
Taler, 4 Albus, 3 Groschen
Halbreichsort
Reichsort
¼ Taler, 6 Groschen
Ort
Flindrich
Gröschlein
2 Gröscher
3 Gröscher
4 Gröscher
6 Gröscher
8 Gröscher
12 Gröscher
247
Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 19.
161
1/192 Taler
1/120 Taler
Witten, Blaffert
8 Heller
Fettmännchen
1/96 Taler
3 Pfennig, 4 Heller
Albus, Sechsling
1/84 Taler
6 Hellerpfennig
Körtling, Gröschel
1/72 Taler
4 Pfennig, ½ Mariengroschen
Matthier, Mattier
1/104 Taler
1/64 Taler
1/60 Taler
6 Pfennig, 21 Heller
1/52 Taler
Schilling
1/48 Taler
Schilling, 8 Heller, Albus, 6 Pfennig, ½ Groschen
1/40 Taler
2 Albus
1/36 Taler
Mariengroschen
1/32 Taler
Schilling, Albus
1/28 Taler
Schilling
Halbgroschen
1/26 Taler
Mark
1/24 Taler
Groschen, Dreimattier
1/21 Taler
Groschen
1/16 Taler
2 Schilling
Düttchen, halber Blamüser
1/14 Taler
2 Schilling
1/13 Taler
4 Stüber
1/12 Taler
2 Groschen
1/9 Taler
4 Mariengroschen
Taler
12 Stüber
1/6 Taler
¼ Gulden
¼ Taler
24 Stüber
Teston
Taler
½ Gulden
Drittel, Halbgulden
Taler
Gulden, 15 Schaf
Zweidrittel
Taler
32 Schilling
Guldengroschen
Doppelgroschen
Blamüser
½ Taler
162
Denominationen in Süddeutschland248
¼ Kreuzer
½ Kreuzer
4 Pfennig, 1/120 Gulden
Kreuzer
1/60 Gulden
2 Kreuzer
Halbbatzen
3 Kreuzer
Groschen
4 Kreuzer
Batzen
6 Kreuzer
3 Albus
10 Kreuzer
Doppelgroschen
Zehner, ½ Kopfstück
12 Kreuzer
6 Albus, 3 Batzen
Zwölfer, Schreckenberger
15 Kreuzer
1/6 Taler, ¼ Gulden
Ortsgulden
20 Kreuzer
Zwanziger, Kopfstück
24 Kreuzer
12 Albus, 6 Batzen
Doppelschreckenberger
30 Kreuzer
Taler, ½ Gulden
Halbgulden
60 Kreuzer
Taler, 15 Schaf
Gulden
120 Kreuzer
Taler, 2 Gulden, 1 Taler
Doppelgulden
Albus
2 Kreuzer, 12 Heller
2 Albus
4 Kreuzer, 24 Heller
4 Albus
8 Kreuzer, Taler
Blaffert
6 Albus
8 Albus
¼ Taler
12 Albus
24 Kreuzer
½ Batzen
2 Kreuzer, Albus
Batzen
4 Kreuzer, 2 Albus
3 Batzen
12 Kreuzer
Dreibätzner
6 Batzen
24 Kreuzer
Sechsbätzner, Dicken
248
Halbbatzen
Nicol, N. Douglas, German Coins – 1501 - present, 3. Aufl. Iola, WI, 2011: Krause, S. 20
163
Denominationen in Nordost- und Nordwestdeutschland
Denomination
Äquivalente
Flitter
½ Pfennig
2 Flitter
Pfennig
3 Flitter
1 ½ Pfennig
Volkstümliche Bezeichnung
4 Flitter
6 Flitter
24 Flitter
Groschen
Scherf
½ Pfennig
2 Scherf
Pfennig
3 Scherf
1 ½ Pfennig
6 Scherf
3 Pfennig
12 Scherf
6 Pfennig
Witten
4 Hohlpfennig, Schilling, 1/20
Schaf, 1/192 Taler, 1/10 Stüber
3 Witten
6 Witten
½ Stüber
Ciffert
20 Witten
2 Stüber
Schaf
¼ Stüber
2 ½ Witten
Örtgen, Örtchen
½ Stüber
Stüber
10 Witten, 4 Örtgen, 1/30
Reichstaler
2 Stüber
20 Witten, 4 Zyfert, 8 Örtgen
Schaf
3 Stüber
1/10 Reichstaler
Flindrich
6 Stüber
28 Stüber
Gulden
30 Stüber
Gulden
15 Schaf
Gulden
27 Schaf
Taler
Schwaren
3 leichte Pfennig, 1/5 Groten
3 Schwaren
3 Pfennig
5 Schwaren
Groten
¼ Groten
Pfennig
½ Groten
2 Pfennig
Groten
4 Pfennig, 1/144 Taler
2 Grote
¾ Stüber, 18 Witten, 1/36 Taler, 7
Örtgen
Krumster
164
3 Grote
1/24 Taler
4 Grote
1/18 Taler, ½ Schilling
6 Grote
1/12 Taler
12 Grote
1/6 Taler, ¼ Gulden, ½ Mark
24 Grote
Taler, Gulden
72 Grote
Reichstaler, 360 Schwaren
¼ Mark
8 Grote, 6 Stüber
½ Mark
16 Grote, 11 ½ Stüber
Mark
3 Kreuzer
Böhm, Böhmisch
3 Kreuzer
2 Böhm, 2 Böhmisch
6 Kreuzer
Der Taler als wichtigste Münzsorte in Deutschland
Der Taler, dt. Schreibweise bis 1901 Thaler, ist ein Typus einer großen, von der Frühneuzeit
bis ins 19. Jahrhundert bedeutenden europäischen Silbermünze. Silbermünzen, die vom zeitgenössischen Wert her einer goldenen Guldenmünze entsprachen, wurden erstmals 1486 in
Hall in Tirol geprägt. Solche Münzen breiteten sich ab 1500 allmählich in ganz Europa und
darüber hinaus aus. Die im böhmischen Joachimsthal (heute Jáchymov) geschlagenen Guldengroschen wurden zunächst „Joachimsthaler“ und später, entsprechend dem im Volksmund als
„’s Tal“ bezeichneten Joachimstal, verkürzt „Thaler“ genannt, was zum Gattungsbegriff für
Münzen dieser Größe wurde. Der gesetzmäßige Silbergehalt der verschiedenen Taler nahm
von den Reichsguldinern (1524) bis zu den Vereinstalern von etwa 27,4 g auf 16,7 g Feinsilber
ab.
In Deutschland blieb der Taler in Form des Vereinstalers (1857–1871) bis zur Einführung der
Mark die wichtigste große Silbermünze. Am 19. Mai 1908 wurde parallel zur Außerkurssetzung des Vereinstalers die Ausgabe von wertgleichen 3-Mark-Stücken beschlossen. Sie wurden im Volksmund weiterhin als „Taler“ bezeichnet. Auch außerhalb Deutschlands waren Silbermünzen in Talergröße beliebt; so leitet sich auch die Bezeichnung Dollar von der niederdeutsch/niederländischen Aussprache von Taler ab.
165
Vorläufer und Taler bis zur 3. Reichsmünzordnung
Der Tiroler Guldiner
→ Hauptartikel: Guldiner
Abbildung 13: RDR / ÖSTERREICH. Erzherzog Sigismund von Tirol, 1477-1496. Guldiner 1484, Hall
Sincona, Auction 43, Los 2612, 4000 CHF
RDR / ÖSTERREICH. Erzherzog Sigismund von Tirol, 1477-1496. Guldiner 1484, Hall. Dickabschlag von
den Stempeln des 1/2 Guldiners. Stempelschneider Wenzel Kröndl. 31.45 g. Moeser/Dworschak 82.
Von grösster Seltenheit / Of the highest rarity. Brustbild etwas nachgraviert / Bust partly overworked.
Fast sehr schön / About very fine.
Der Tiroler Guldiner von 1486 wurde auch Großer Groschen oder Großer Pfennig genannt und
war der erste seiner Art. Er entstand, als man im mit neu entdeckten Silbervorkommen gesegneten Tirol auf die Idee kam, eine Silbermünze im Wert eines Guldens zu prägen. Aus Gold
geprägte Gulden (siehe auch → Florentiner) hatten sich seit dem Spätmittelalter von Norditalien aus als beliebte Geldsorte für hohe Zahlungen verbreitet. Bei einem Wertverhältnis zwischen Gold und Silber von 11,58 : 1 musste der Guldiner ein Feingewicht von 29,9 g Silber
haben. Bei einer Silberlegierung von 15 Lot = 937,5 ‰ entspricht das einer theoretischen
Münzmasse (Raugewicht) von fast 32 Gramm. Tatsächlich ergaben Messungen, dass das Raugewicht zwischen 27,17 g und 32,02 g schwankte. So große Silbermünzen waren für die Zeit
neu und konnten erst geprägt werden, nachdem einige technische Probleme gelöst worden
waren. Die großen Unterschiede im Raugewicht scheinen darauf hinzudeuten, dass es sich
hier weniger um eine Umlaufmünze als vielmehr um Repräsentationsprägungen handelte.
Dies gilt auch für die vielen frühen Nachahmungen.
Da die Münze dem Wert eines Guldens entsprechen sollte, wurde sie als „Guldiner“ bezeichnet. In der Folge blieb der Name „Guldiner“ oder „Gulden“, an der Silbermünze haften. Der
Gulden aus Gold wurde nun als „Goldgulden“ bezeichnet – ein Pleonasmus. Der Guldiner
wurde in 60 Kreuzer unterteilt, und im Laufe der Zeit setzte sich dieser Wert als Rechnungsmünze durch: 1 Gulden war die Maßeinheit für 60 Kreuzer, auch wenn die geprägte Münze
höher bewertet wurde, weil der Silbergehalt der ausgeprägten Kreuzer stetig sank.
Der sächsische Guldengroschen ab 1500 („Klappmützentaler“)
→ Hauptartikel: Klappmützentaler
Der erste deutsche Guldengroschen wird im Kurfürstentum Sachsen (Friedrich der Weise, Albrecht der Beherzte und Johann der Beständige) herausgegeben. Diese sogenannten Guldenbzw. Fürstengroschen werden unter Albrecht dem Beherzten (†1500) und seinen Neffen
Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen als „Klappmünzentaler“ geprägt. Sie
166
erhalten ihren Namen wegen der sogenannten Klappmützen, die die aufgeprägten sächsischen Herzöge zu jener Zeit tragen.
Abbildung 14: Sachsen, Kurfürstentum, Friedrich III. der Weise, Kurfürst, und Johann der Beständige,
1489-1525, Guldengroschen o. J. (1508/1520), Annaberg
Busso Peus, Auction 412, Los 1118, 340 Euro
Sachsen, Kurfürstentum, Friedrich III. der Weise, Kurfürst, und Johann der Beständige, 1489-1525, Guldengroschen o. J. (1508/1520), Annaberg, Mzz. Kreuz auf der Vs., Klappmützentaler, Gemeinschaftsprägung mit Herzog Georg. Büste Friedrichs III. rechts / Büsten beider Herzöge mit Klappmützen. Dav. 9709, Schnee 19, Keilitz 44.1, 28.75 g; sehr schön. Bearbeitet, Henkelspur
Sie werden zu 8 Stück auf die 15lötige Mark (Kölner Mark (?) zu 233,856 g) ausgebracht (sächsischer 8-Guldenfuß bzw. 8 8/15-Guldenfuß). Damit haben die Guldengroschen ein Raugewicht
von 29,23g bzw. sie enthalten 27,40 g Feinsilber je Guldengroschen. Zu den Details siehe von
Langenn (1838)249.
1 Guldengroschen = 7 Schreckenberger = 21 Groschen = 252 Pfennige
1 Guldengroschen = 27,40g Silber = 1 Rheinischer Goldgulden = 2,54g Gold
Gold : Silber = 1 : 10,8
Vorsicht: In Sachsen beziehen sich viele Edikte auf Erfurter Gewichtseinheiten wie Erfurter Mark
(1442–1490: 235,40g) oder Erfurter Lot. Arnold, P., Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763,
in: Schweizerische numismatische Rundschau, Bd. 59 (1980) S. 54, berichtet, dass 1490 die Erfurter
Mark als Münzgrundgewicht in Sachsen an die Kölner Mark zu 233,8555 g angeglichen worden ist.
Anmerkung 1: Für die Schreckenberger gelten die Regeln von 1498.
Anmerkung 2: Für die Zinsgroschen setzt man 1498 7 ½ Lot und 4 Grän Feinsilber an (1500: 8 Loth
minus 5 Grän) und bringt 88 Stück auf die Mark aus, also 182⅓ Zinsgroschen (= 8,682 Gulden) auf die
feine Mark Silber.
Dem Beispiel folgen recht bald Kaiser Maximilian, viele süddeutsche und Schweizer Städte sowie der
Kurfürst von Sachsen (1500), der Erzbischof von Bremen (1511), der Herzog von Kleve (1513) und die
Stadt Köln (1516).
Ab 1517 wird 14lötiges statt 15lötiges Silber verwendet.
1 Guldengroschen = 21 Groschen = 252 Pfennige = 25,578g feines Silber
249
Von Langenn, F. A., Herzog Albrecht der Beherzte, Stammvater des königlichen Hauses Sachsen: Eine Darstellung aus der sächsischen Regenten- Staats- und Cultur-Geschichte des XV. Jahrhunderts, grossentheils aus archivalischen Quellen, Leipzig, 1838.
167
Bereits 1492 und 1493 hatten die Münzstätten Zwickau und Schneeberg im silberreichen Kurfürstentum Sachsen Bartgroschen sowie ab 1496 Zinsgroschen geprägt. Die eigentliche Geschichte des Talers als Umlaufmünze beginnt dann 1500, als Kursachsen anfing, einen „groschen so einen gulden tut“ auszugeben.
Der Kurfürst Friedrich der Weise erließ im Einvernehmen mit Herzog Albrecht, der durch seinen Sohn Georg vertreten war, und seinem Bruder Johann die sächsische Münzordnung von
1500, die als Muster für andere Münzstände und auch als Grundlage für die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts diente. Aus einer rauen Kölner Mark (= 233,86 g) sollten acht
Münzen geschlagen werden. Diese Münze hatte also eine Masse von 29,23 g. Bei einem Feingehalt von 15 Lot = 937,5 ‰ betrug das Feingewicht formal 27,41 g Silber, d. h. es wurden 8
8⁄
15 Münzen aus einer Kölner Mark Feinsilber geprägt. Seit ca. 1505 wurde der Feingehalt um
2 Grän auf 14 8⁄9 Lot = 930,6 ‰ vermindert, so dass das neue Feingewicht etwa 27,2 g betrug
(zu Schwankungen der Masseangaben siehe z. B. Rittmann, Geldgeschichte, S. 725).
Da das Münzbild den Kurfürsten und die beiden Herzöge mit Klappmützen zeigte, wurde der
bis 1525 geprägte sächsische Guldengroschen später, nachdem sich die Bezeichnung Taler
durchgesetzt hatte, als „Klappmützentaler“ bezeichnet. Er wurde in den Münzstätten Annaberg, Buchholz, Leipzig und eventuell auch in Wittenberg ausgemünzt.
Der Schlicksche Guldengroschen 1519–1546 („Joachimstaler“)
→ Hauptartikel: Joachimstaler
Auch im böhmischen Erzgebirge wurde ab 1516 Silber in großen Mengen abgebaut, und seit
1519 ließen die Grafen Schlick nach dem sächsischen Münzfuß – also 29,232 g rau und
27,202 g fein – riesige Mengen Guldengroschen schlagen. Nach ihrem Herkunftsort Joachimsthal wurden sie bald „Joachimsthaler“, später verkürzt „Thaler/Taler“, genannt. Dieser Name
setzte sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts für alle Silbermünzen dieser Größe durch. Der
Joachimsthaler trug auf der einen Seite das Bild des Ortsheiligen, des hl. Joachim, und auf der
Rückseite das Löwenwappen Böhmens, weswegen die Münze alternativ auch als „Löwengroschen“ bezeichnet wurde. Ab 1536 wurde der Feingehalt des Joachimsthalers auf 14 Lot
8 Grän = 902,77 ‰ und damit auf 26,39 g Silber reduziert.
Die erste Münze, die tatsächlich Taler heißt, wird im böhmischen Joachimsthal in Anlehnung
an den sächsischen Standard von 1500 (8 8/15-Guldenfuß) geprägt: Der Joachimstaler Guldengroschen.
168
Abbildung 15: AUSTRIA, Schlick. Stephan, Burian, Heinrich, Hieronymous, and Lorenz. Counts, 15161526. AR Joachimstaler
CNG, Auction 85, Los 1327, 1400 USD
AUSTRIA, Schlick. Stephan, Burian, Heinrich, Hieronymous, and Lorenz. Counts, 1516-1526. AR Joachimstaler (41 mm, 28.97 g). Joachimstal mint. Struck circa 1517. Hl. Joachim standing facing slightly
left, holding sack and shovel; S I across field; Schlick coat-of-arms of to left / Crowned lion rampant
left. Davenport 8138. VF, “X” graffito in left field of obverse.
Der Guldengroschen aus dem erzgebirgischen Joachimsthal in Nordböhmen wird etwa 1518–
1546 in großen Mengen geprägt und ist der Namensgeber des Talers. Er trägt auf dem Avers
das Bild des Ortsheiligen Joachim und auf dem Revers den böhmischen Löwen, weswegen
die Münze auch "Löwengroschen" genannt wird.
1 Joachimstaler = 60 Kreuzer = 21 Groschen = 252 Pf.
1 feine Mark = 8 Joachimstaler 12 Groschen 6 ½ Pf. (= 8,597 Joachimstaler) = 2166 ½ Pf.; 1
Joachimstaler = 27,202 g Feinsilber
8 Joachimstaler zu 29,23 g aus einer 14 8/9lötigen Mark Silber (233,84 g)
später: 1 Joachimstaler = 68 Kreuzer
später: 1 Joachimstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige ≈ 68 6/10 Kreuzer
Der Husumer Taler ab 1522
→ Hauptartikel: Husumer Taler
Der Husumer Taler oder Husum-Taler ist die erste, auf dem Gebiet des heutigen SchleswigHolstein geprägte Talermünze. Der Husumer Taler wurde 1522 in Husum geprägt. Münzherr war Friedrich I., Herzog von Schleswig und Holstein – und gleichzeitig König von Dänemark und Norwegen.
Der Husum Taler hat einen Durchmesser von 39 mm. Es gibt heute nur noch elf bekannte
Exemplare, davon 8 in öffentlichem Besitz.
•
•
Vorderseite: Bildnis Friedrich I. mit der Umschrift FREDERICUS o DEI o GRA o SLESVICEN o
ET o HOLSAC o DUX o (Friedrich von Gottes Gnaden Herzog von Schleswig und Holstein).
Rückseite: Wappenschild Friedrichs (Norwegen, Schleswig, Holstein und Stormarn) mit
oldenburgischem Mittelschild; Umschrift MONET o NOVA o ARGENTA o HUSEMEN o
1522 o (Neues Husumer Silbergeld 1522)
169
Die Danielstaler
→ Hauptartikel: Danielstaler
Abbildung 16: Jever, Herrschaft, Maria, 1536-1575 Reichstaler 1567, "Danielstaler"
Busso Peus, Auction 419, Los 1866, 550 Euro
Jever, Herrschaft, Maria, 1536-1575 Reichstaler 1567, "Danielstaler". Behelmtes Wappen / Daniel in
der von Mauer umgebenen Löwengrube. Dav. 9340; v. Lehmann 6 C/b. 27.15 g; sehr schön Schrötlingsfehler
Die Danielstaler sind Taler der Herrschaft Jever aus der Regierungszeit des Fräuleins Maria
(1536–1575). Sie wurden ohne Jahreszahl und mit den Jahreszahlen 1561 und 1567 geprägt.
Die Prägung ohne Jahreszahl hatte eine besondere Bewandtnis. Als die Reichsmünzordnung
eingeführt wurde, hatte Maria von Jever sich auf Grund ihrer besonderen Lage entschieden,
nicht nach der Reichsmünzordnung zu prägen, sondern weiterhin nach dem leichteren burgundischen Münzfuß und zunächst die Jahreszahl wegzulassen. Mit dieser Praxis war sie nicht
allein.
Der Reichstaler von 1566
→ Hauptartikel: Reichstaler
Die Versuche, eine reichseinheitliche, von allen Reichsständen akzeptierte Münzordnung zu
schaffen, scheiterten auf den Reichstagen von 1524, 1551 und 1559. Stets weigerten sich einige Münzstände, die Bestimmungen einzuhalten. Allerdings hatten zwei der getroffenen Verfügungen Bestand:
1) Auf dem Reichstag in Esslingen 1524 war die Kölner Mark (= 233,856 g) als Münzgrundgewicht für das ganze Reich festgelegt worden. Sie wurde erst 1857 durch das Zollpfund zu 500 g
ersetzt.
2) Auf dem Reichstag von Augsburg 1559 hatte sich endgültig die Erkenntnis durchgesetzt,
dass sich die ursprüngliche Einheit von Goldgulden = Silbergulden = 60 Kreuzer nicht mehr
aufrechterhalten ließ. Der Goldgulden sollte 72–75 Kreuzer gelten. Der Reichsguldiner, der
schon 1524 mit 63 Kreuzern und 1551 mit 72 Kreuzern bewertet worden war, wurde nun auf
60 Kreuzer, den traditionellen Wert des Guldens, heruntergesetzt. So sollten Rechnungsmünze und ausgeprägte Münze wieder zusammenfallen. Dies bedeutete aber auch, dass ab
sofort Taler und Reichsguldiner zwei verschiedene Münzen waren: die großen, jetzt allgemein
„Taler“ genannten Münzen mit einem Feingehalt von ca. 27 g und die um einiges geringer
haltigen Reichsguldiner mit einem Feingehalt von 22,907 g. Letztere sind als die ersten (Silber-
170
) Gulden im eigentlichen Sinne anzusehen. Sie wurden mit nennenswerten Prägezahlen unter
dem Namen „Reichsguldiner“ oder „Guldentaler“ nur in Österreich und Nürnberg geprägt.
Da die Taler bereits in großen Mengen im Reich umliefen und vor allem in Norddeutschland
immer noch in großen Mengen geprägt wurden, weigerten sich viele Reichsstände, die Prägung des Reichsguldiners von 1559 auch nur in Erwägung zu ziehen. Auf dem Reichstag in
Augsburg 1566 trug man dann der Realität Rechnung und erließ zur Reichsmünzordnung von
1559 eine Ergänzung, die auch den Taler in den Rang einer Reichsmünze erhob. Von diesem
Reichstaler sollten – wie schon traditionell – 8 aus einer rauen Kölner Mark geprägt werden.
Der Silbergehalt der Münzlegierung wurde allerdings etwas reduziert. Der Feingehalt sank auf
888,89 ‰ (damals: 14 Lot 4 Grän). Somit konnten genau neun Reichstaler aus einer Kölner
Mark Feinsilber geprägt werden. Der Reichstaler hatte damit ein rechnerisches Feingewicht
von 25,984 g bei einer Masse von 29,232 g. Der Reichstaler wurde in der Reichsmünzordnung
von 1566 mit 68 damaligen Kreuzern bewertet. Er setzte sich nach den üblichen Einwänden
relativ schnell überall im Reich und auch darüber hinaus durch.
Ein großes Problem, das sich durch die ganze deutsche Münzgeschichte bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, war die ständige Münzverschlechterung. Betrügerische Münzherren reduzierten den Edelmetallgehalt ihrer Prägungen immer wieder, vor allem bei den kleineren Nominalen. Zu einer Zeit, da der Edelmetallgehalt einer Münze für deren Wert entscheidend war,
bedeutete dies, dass Kleinmünzen wie Kreuzer, Groschen und Schillinge kontinuierlich an
Wert verloren. Wurde der Reichstaler anfänglich mit 68 Kreuzern bewertet, so stieg er schnell
auf 72 Kreuzer. Die Zeitgenossen beschwerten sich ständig über das „Steigen des Talers“; dies
war Folge der Verschlechterung der Kleinmünzen.
Nach der Hyperinflation der Kipper- und Wipperzeit wurden die Kleinmünzen ab 1623 ca. 40
Jahre lang stabil ausgebracht. Für einen Reichstaler mussten damals 90 Kreuzer bezahlt werden. Man gewöhnte sich an dieses lange Zeit stabile Verhältnis und sah den Reichstaler bald
als Rechnungsgröße für 90 Kreuzer. In Teilen Norddeutschlands wurde der Reichstaler als
Wert von 24 Guten Groschen, 36 Mariengroschen oder 48 lübischen Schillingen gesehen.
Bald setzte aber wieder die Verschlechterung des Kleingelds ein, und der Reichstaler stieg erneut. Ganze Reichstaler nach dem Reichsmünzfuß wurden zusehends weniger ausgeprägt.
Taler im 17. und 18. Jahrhundert
Als im Laufe des 17. Jahrhunderts die Silberausbeute der Bergwerke im Heiligen Römischen
Reich deutlich zurückging, gingen viele Münzherren dazu über, nur noch kleinere Teilstücke
des Reichsspeziestalers zu prägen. Die Stelle der großen ('groben') Silbermünzen wurde zunehmend von ausländischen Prägungen übernommen. Vor allem die seit 1641 geprägten französischen Taler, die Écus blancs, bildeten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in weiten
Teilen Deutschlands die Hauptumlaufmünze, und sie wurden dem Reichsspeziestaler gleichgestellt – um 1700 waren das 1 ⅓ (Rechnungs-)Reichstaler oder 2 Gulden –, auch wenn nicht
alle dessen vollen Wert erreichten, da sonst nicht genügend grobe Sorten zur Verfügung gestanden hätten. Diese Situation führte zu verschiedenen Versuchen, durch die Herausgabe
neuer – d. h. jeweils im Silbergehalt verringerter – Typen von Talermünzen die Situation zu
stabilisieren (oder von ihr zu profitieren). In den Habsburger Erblanden wurde anstelle des
Reichstalers ein Österreichischer Taler mit eigenem Münzfuß geprägt.
171
Für die Finanzierung des Siebenjährigen Krieges brachten verschiedene Münzherren – allen
voran Friedrich II. von Preußen – ihre eigenen Münzen mit immer schlechterem Feingehalt
aus (siehe Ephraimiten). Es wird auch von einer Dritten Kipper- und Wipperzeit gesprochen.
Zudem wurden eigene und fremde Münzen in großem Umfang gefälscht (Heckenmünze). Auch
Taler und Taler-Teilstücke waren in großem Umfang betroffen (siehe Münzstätte Leipzig – unter preußischer Besatzung). Erst nach Ende des Krieges normalisierte sich die Situation.
Taler nach den ersten Münzreformen unter Preußischer Führung (1667–1690)
In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sank der Silbergehalt der Kleinmünzen für längere
Zeit auf 90 Kreuzer (24 Gute Groschen) pro Reichstaler; der Reichstaler wurde zur Rechnungsmünze, an der sich langfristige Verträge orientierten (siehe auch → Bancotaler). Nach dem
Ende des Dreißigjährigen Krieges breitete sich aber langsam wieder unterwertiges Geld aus.
Zudem flossen wegen der zurückgehenden eigenen Talerprägungen verstärkt ausländische
Talermünzen ins Land, die meist nach einem etwas leichteren Münzfuß geprägt waren. Beispiele sind die spanisch-niederländischen Philippstaler und französische Silbertaler (ecu d'argent).
⅔-Taler nach dem Münzrezess von Zinna (1667)
Ein erster nennenswerter Versuch zur Ordnung der Verhältnisse war der Münzrezess von
Zinna, der 1667 zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg geschlossen wurde. Der ausgeprägte, vollwertige Reichstaler und sein Rechenwert waren damals in Norddeutschland auf
105 (nochmals verschlechterte) Kreuzer im Wert gestiegen. Es wurde nun vereinbart, den
Reichsmünzfuß nur für die ganzen Reichstaler beizubehalten. Für Teilstücke vom ⅔-Taler abwärts sollte statt des 9-Taler-Fußes ein 10,5-Taler-Fuß gelten. Dies entspricht genau der Rückführung der Rechengröße Reichstaler von 105 Kreuzern wieder auf 90 Kreuzer.
Die nach dem Zinnaer Fuß ausgeprägten Stücke waren eigentlich unterwertige Scheidemünzen: Statt 25,98 g Feinsilber enthielten ein ⅔- plus ein ⅓-Talerstück nur noch 22,272 g Silber.
Die „alten“, nach dem Reichsmünzfuß von 1566 ausgeprägten – also „in specie“ vorhandenen
– Reichstaler wurden zur Unterscheidung nun Speciestaler oder Reichsspeziestaler genannt.
1668 schloss sich das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg den Zinnaer Vereinbarungen an. Da
traditionell ein Gulden 60 Kreuzer repräsentiert, wurden die oft ausgeprägten ⅔-Taler auch
Gulden genannt. Diese Zweidritteltaler wurden für längere Zeit ein vorherrschender Münztypus in Norddeutschland.
Der Kuranttaler des Zinnaischen Münzfußes war ein Rechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer oder 36 Mariengroschen. Der alte Reichstaler war auf einen Wert von 28 Groschen gestiegen. Der Kuranttaler in Kursachsen wurde jedoch bei besonderen Anlässen ausgeprägt.
•
Beispiel: Kuranttaler Johann Georgs II. von 1678, St. Georg (Gewicht 23,32 g) – siehe
Sächsische Münzgeschichte#Prägung im Zinnaischen- und Leipziger Münzfuß (1667–
1690–1763)
Taler nach dem Leipziger 12-Taler-Fuß (1690)
Den zweiten wichtigen Reformversuch stellt der Leipziger Rezess von 1690 dar; die Vertragspartner waren die gleichen, wie die des Zinnaischen Rezesses. Der Reichsspeziestaler war
172
inzwischen auf einen Wert von 120 Kreuzern gestiegen. Erneut würde der Münzfuß zur Ausprägung der Scheidemünzen angepasst und zu einem 12-Taler-Fuß übergegangen (12 Taler
aus einer Gewichtsmark Feinsilber). Der rechnerische Silbergehalt eines Talers nach dem
Leipziger Fuß sank auf nur noch 19,488 g. Der ganze Taler war wieder nur eine Rechengröße,
die nun als Reichstaler (Rtlr., Rthlr.) oder Taler Courant (Kurantaler) bezeichnet wurde. Ausgeprägt wurden ebenfalls zunächst höchstens ⅔-Stücke.
Dieser Münzfuß wurde 1738 zum Reichsfuß erhoben. Durch das glatte Verhältnis zwischen 9Taler- und dem 12-Taler-Fuß ergab sich ein vergleichsweise sehr übersichtliches Münzsystem,
das bis ins 19. Jahrhundert Bestand hatte: So ergaben 2 ⅔-Stücke wieder genau einen
Reichstaler nach dem Fuß von 1566.
Reichsspeziestaler
Reichstaler
(Taler
Courant)
Gute Groschen
Mariengroschen
Gulden
Kreuzer
1
1⅓
32
48
2
120
¾
1
24
36
1½
90
⁄24
1
⁄36
⅔
1
⁄90
1
⅔
16
4
⁄15
1½
1
24
2
⁄5
⁄16
⁄24
1
1
⁄60
3¾
2½
60
1
Reichsspeziestaler
Reichstaler
(Taler Courant)
Gute Groschen
Mariengroschen
Gulden
Kreuzer
⁄32
1
⁄48
½
1
⁄120
1
1
1
1
Wenn man von den nach dem Zinnaer und Leipziger Münzfuß geschlagenen sächsischen Klippen und Gedenktalern absieht, die zwar gelegentlich die Aufschrift „1 Thal.“ oder „1 Thal. C:“,
also ein „Taler Courant“, aufwiesen, aber tatsächlich Gedenkmünzen wie Sterbetaler und
Schießtalerklippen waren, wurden Kuranttaler vor Mitte des 18. Jahrhunderts nicht geprägt.
Bankotaler
Von den in Amsterdam und Hamburg in den Jahren 1609 bzw. 1619 gegründeten Wechselund Girobanken wurden als Einlagen nur bestimmte Talersorten angenommen. Für derartige
Stücke bürgerte sich der Name »Banco-Thaler« ein. In Hamburg verstand man darunter zunächst die Reichstaler, die dort als Grundstock für die neue Bank ab 1619 in großen Mengen
hergestellt wurden. Bei der Bank von Amsterdam bildeten die in den Niederlanden geprägten Reichstaler die Grundlage, zu denen aber bald die Albertus- oder Kreuztaler kamen,
die auch burgundische Taler genannt wurden250.
Die Statthalter der habsburgischen Niederlande, Erzherzog Albrecht und seine Gemahlin
Isabella von Spanien, ließen diese Geldstücke im Jahre 1612 erstmalig prägen. Infolge der
Verbreitung des Albertustalers in Deutschland und der engen Handelsbeziehungen Hamburgs
zu den Niederlanden nahm ihn die Bank in Hamburg als Bankotaler im gleichen Wert wie den
im Silbergehalt besseren Reichstaler entgegen. Als die Reichstaler seit der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts immer mehr aus dem Geldumlauf verschwanden, fehlte in Deutschland
ein dem Albertustaler entsprechender, für den Bankverkehr geeigneter deutscher Taler.
250
Bundesbank, XVII
173
Auf Vorschlag der Leipziger Kaufmannschaft ließ zuerst Kursachsen ab 1670 entsprechende
Taler schlagen, die in der Aufschrift selbst als » Wechselthaler« bezeichnet wurden.
Quelle: Bundesbank
Einen weiteren Versuch zur Einführung eines Bankotalers unternahmen einige norddeutsche
Länder auf dem Hamburger Münztag im Jahre 1695. Aber nur Brandenburg prägte die dort
beschlossenen Taler aus. Die anderen Beteiligten sahen davon ab, denn der Kaiser und die
süddeutschen Kreise hatten sich gegen diese Taler ausgesprochen, weil sie nicht den Reichsvorschriften entsprachen. Der niederrheinisch-westfälische Kreis stellte 1698 seinen Kreisständen frei, den niederländischen Münzfuß für die Taler zu übernehmen, was aber nur
die Stadt Köln tat. Als Unterscheidungsmerkmal zu den Reichstalern brachte Köln die Bezeichnung »Burgundischer Fuß« auf den Talern an und gab das Verhältnis von Rauh- und Feingewicht durch den Bruch 31/36 wieder. Eine zu geringe Bewertung durch die Kreisstände ließ
diese Taler aber bald wieder aus dem Umlauf verschwinden.
Die Albertustaler hatten inzwischen in Osteuropa als Handelsmünze große Beliebtheit erlangt,
die sich auch Kursachsen zunutze machen wollte. Es wurden deshalb zu Anfang des 18. Jahrhunderts in Sachsen ausdrücklich als Bankotaler bezeichnete Münzen geschlagen, die offensichtlich zum Umlauf in dem mit Sachsen in Personalunion verbundenen Polen gedacht
waren. Auch das Herzogtum Braunschweig versuchte im Jahre 1747 für seinen Handel mit
Hamburg einen Albertustaler zu schaffen, den jedoch die Hamburger Bank wegen des zu
geringen Silbergehalts nicht als Bankgeld anerkannte. Es gab noch weitere Bemühungen, die
niederländischen Taler aus ihrer führenden Rolle zu verdrängen. Neben Holstein unternahm
besonders Preußen verschiedene Versuche hierzu. So sollten in Cleve hergestellte Piaster der
Königlich Preußisch-Asiatischen Compagnie in Emden dem Handel mit Indien und China
174
dienen; für den Orienthandel waren Levantiner Taler nach dem Vorbild der Mariatheresientaler gedacht. Preußen versuchte auch, für den Handel mit den baltischen Staaten den Albertustaler noch einmal aufleben zu lassen. Ein Erfolg war allen diesen Bemühungen nicht
beschieden, da Preußen nicht wie Hamburg oder die niederländischen Städte eine führende Stellung im Handel hatte251.
Der Laubtaler
Abbildung 17: BERN. Französischer Taler mit Berner Gegenstempel zu 40 Batzen o. J.
Sincona, Auction 44, Los 5194, 425 CHF
SCHWEIZ. BERN. Französischer Taler mit Berner Gegenstempel zu 40 Batzen o. J., Pau (Frankreich)/Bern. Gegengestempelt auf einen Ecu von Ludwig XV. Von 1769 aus der Mzst. Pau. Dreiblättriger
Laubrand. 29.04 g. Zimmermann S. 26ff. D.T. 32. HMZ 2-231a. Schön-sehr schön / Fine-very fine.
Die Einführung des Dezimalsystems (Frankenwährung) 1795 und 1803 in Frankreich und die 1810 erfolgte Herabsetzung der Sechslivres-Taler von 5.925 französischen Francs auf 5.80 Francs führte dazu,
dass große Mengen dieser Münzen in die Schweiz flossen, darunter auch solche, welche stark abgeschliffen und untergewichtig waren. Sicherlich waren diese französischen Ecus die häufigsten großen
Silbermünzen im Umlauf, und auch die Uhrenindustrie im Jura verbrauchte große Mengen dieser Münzen für Gehäuse. Bern verordnete deshalb 1813, dass alle Laub- und Sechslivres-Taler wenigstens 542
grains (28.788 g) wiegen müssten, um zu 39 Batzen akzeptiert zu werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift war allerdings sehr mühsam, weshalb in einer zweiten Verordnung vom 2. Juli 1816 bestimmt
wurde, dass diejenigen Stücke, welche bei der Staatskasse eingingen, gewogen werden sollten. Nur
solche Stücke, die mindestens 545 grains (28.948 g) wogen, wurden in der Münzstätte anschließend
mit beidseitigem Gegenstempel und einem Laubrand versehen. Auch die Bevölkerung konnte (gegen
eine Gebühr von 1 Rappen) Laubtaler kontermarkieren lassen. Nach etwa 660'000 gestempelten Ecus
wurde die Aktion im Juli 1819 abgeschlossen.
Zu den wichtigsten aus dem Ausland einströmenden Münzen gehörte der seit 1726 geprägte
Écu aux lauriers, der hierzulande wegen der darauf abgebildeten Lorbeerzweige als Laub-, Lorbeer- oder Federtaler bezeichnet wurde. Zum Münzfuß der Laubtaler gibt es die unterschiedlichsten Angaben: Gesetzmäßig sollten 8 3⁄10 aus der Pariser Mark zu 244,753 g geschlagen
werden; dies bedeutete ein Raugewicht von 29,488 g, was bei einem Feingehalt von 14 Lot
12 Grän = 916,66 ‰ eine Aufzahl von 9 3⁄55 und ein Feingewicht von 27,031 g ergab. Allerdings
zeigten Untersuchungen Ende des 18. Jahrhunderts, dass diese Werte häufiger unterschritten
wurden. Erst nach dem Aufkommen der Konventionstaler und der preußischen Reichstaler
251
Bundesbank XVIII
175
verlor der Laubtaler nach 1765 seine „Alleinherrschaft unter den groben Münzen“ in Deutschland.
Der Konventionstaler (ab 1748)
→ Hauptartikel: Konventionstaler
Abbildung 18: Sachsen, König Anton, Speciestaler (im Konventionsfuß), 1831252
Königreich Sachsen, König Anton, Speciestaler (im Konventionsfuß) 1831, Mmz. S, Münzstätte Dresden
Abbildung 19: Habsburger bis 1806. Maria Theresia (1740 - 1780). Taler (Silber). 1780 S. F. [1815 1828]. Mailand
Solidus, Auction 36, Los 531, 45 Euro
Habsburger bis 1806. Maria Theresia (1740 - 1780). Taler (Silber). 1780 S. F. [1815 - 1828]. Mailand.
Vs: Büste mit Schleier und Diadem rechts.
Rs: Doppeladler mit bekröntem Brustschild unter Krone.
39 mm. 27,93 g. Hafner 36. Justierspuren, fast vorzüglich.
Das Bestreben, sich von ausländischen Sorten unabhängig zu machen und das zerrüttete eigene Münzsystem mit den immer schlechter werdenden Kleinmünzen zu reformieren, führte
1748 in den Habsburgischen Erblanden zur Einführung eines neuen Münzfußes: Der Reichsspeziestaler, der um 1700 120 Kreuzer gegolten hatte, war bis auf 133⅓ Kreuzer gestiegen.
Wie schon im norddeutschen Bereich unter preußischer Führung ging nun auch Habsburg daran, den Silbergehalt der ausgeprägten Großsilbermünzen herabzusetzen.
Der neue „Taler nach dem Konventionsfuß“ wurde durch eine Verminderung seines Silbergehalts wieder auf 120 Kreuzer herabgesetzt. Bei dem theoretischen Silberwert eines Kreuzers
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Konventionstaler_Sachsen.jpg&filetimestamp=20050414222339&
252
176
von 25,984 g (Reichsmünzfuß) : 133,333 (aktueller Kurs des Reichsspeziestalers) = 0,195 g
ergab das für die neue Münze eine Masse von 0,195 g • 120 = 23,386 g. Aus einer feinen Kölner Mark konnten so genau 10 Konventionstaler geprägt werden. Die Münzen nach dem Konventionsfuß waren aus Silber von 833,33 ‰ Feinheit. Die Konventionstaler hatten damit ein
Raugewicht von 28,063 g.
Um den neuen Münzfuß auf eine breitere Grundlage zu stellen, schloss Österreich 1753 eine
Konvention mit Bayern zur Übernahme seines Münzfußes ab; seither wurden die neuen Taler
als „Konventionstaler“ bezeichnet. In der Folge führten viele Staaten in Süd- und Westdeutschland das Konventionsgeld ein, allerdings ab 1754 mit einer Neubewertung des Talers:
Er wurde nicht wie in Österreich mit 120 Kreuzern, sondern mit 144 Kreuzern bewertet; auf
die Ausprägung der Münzen hatte dies jedoch in der Regel keine Auswirkung.
Nach Friedensschluss 1763 übernahmen eine Reihe von Staaten in Norddeutschland den Konventionsfuß. Auch hier prägte man die Konventionsmünzen, rechnete aber – wie in Süd- und
Westdeutschland – anders, nämlich weiterhin nach dem Reichstaler zu 24 Guten Groschen,
dem ein Wert von ¾ Konventionstalern zukam; entsprechend tragen norddeutsche Konventionstaler des Öfteren die Aufschrift „SPECIESTHALER“.
Traditionell wiesen Taler bisher keine Wertangaben auf, Teilstücke derselben konnten bei gleichem Münzbild nur an der Größe unterschieden werden, der Münzfuß war dem Normalverbraucher in der Regel unbekannt. Mit dem Aufkommen der Konventionstaler bürgerte sich
der Brauch ein, die Aufzahl anzugeben, z. B. „X EINE FEINE MARK“ für den ganzen Taler, „XX
EINE FEINE MARK“ für die halben Taler usw., womit der Silbergehalt eindeutig bestimmt war.
Im Gebiet des heutigen Deutschland wurden Konventionstaler letztmals 1838 in Sachsen geprägt, aber dann auf Grundlage des Münchner (1837) und des Dresdner Münzvertrags (1838)
durch die neue „VEREINSMÜNZE“ (s. u.) ersetzt.
Der berühmteste Konventionstaler, der Maria-Theresien-Taler, war in Österreich bis 1858 gesetzliches Zahlungsmittel, wanderte aber bereits im 18. Jahrhundert in Massen nach Vorderasien und Nordafrika ab, wo er z. B. in Äthiopien bis 1945 die Landeswährung darstellte (Levantetaler). Er wurde vielfach im Ausland und wird auch heute noch mit der Jahreszahl 1780
offiziell von der Münze Österreich weitergeprägt.
Der preußische oder Graumannsche Reichstaler (1750)
→ Hauptartikel: Graumannscher Münzfuß
Abbildung 20: Brandenburg/Preußen, Friedrich II., 1740-1786. Reichstaler 1777 A, Berlin
177
Teutoburger, Auction 111, Los 1711, 110 Euro
Brandenburg/Preußen, Friedrich II., 1740-1786. Reichstaler 1777 A, Berlin, Greisenantlitz. Olding 70,
Davenport 2590, sehr schön
Johann Philipp Graumann (ca. 1706–1762) schuf für Friedrich den Großen von BrandenburgPreußen einen neuen, heute als „Graumannschen“ bezeichneten Münzfuß. Während der
Zinnaer, Leipziger und Konventions-Münzfuß immer noch einen Bezug zum Reichsspeziestaler
gewahrt hatten, löste Graumann sich völlig von diesem Bezug. Stattdessen untersuchte er den
Wert der umlaufenden Groschen und errechnete deren durchschnittlichen Silbergehalt. Weil
traditionell 24 Groschen einen Taler bilden, verglich er den Silbergehalt von 24 Groschen mit
einer feinen Kölner Mark. Es ergab sich eine Aufzahl von etwa 14 Talern pro Kölner Mark. Ein
so geprägter Taler hat ein Feingewicht von 16,704 g, was bei einem Feingehalt von 12 Lot =
750 ‰ ein Raugewicht von 22,272 g ergibt. Dieser Taler bekam die Aufschrift „EIN REICHSTHALER“. Seit 1790 trug er auch häufig nur noch die Bezeichnung „EIN THALER“. 1809 übernahm man auch in Preußen den Brauch des Konventionsgeldes, die Aufzahl anzugeben: „XIV
EINE FEINE MARK“. Mit der Ausprägung des Kuranttalers verschwand endlich auch die Diskrepanz zwischen Rechnungsmünze und Speziesmünze.
Der Graumannsche Taler war äußerst erfolgreich: Der Doppeltaler, dem 3½ süddeutsche Gulden gleichgestellt waren, wurde 1838 zur „VEREINSMÜNZE“ der am Dresdner Münzvertrag
beteiligten 18 deutschen Zollvereinsstaaten, wobei sich zehn von ihnen für die Übernahme
des preußischen Taler-Systems entschieden; dieses wurde bis 1858 von elf weiteren deutschen Staaten übernommen. Im Wiener Münzvertrag von 1857 wurde der preußische Taler
leicht modifiziert zum VEREINSTALER (s. u.).
Obwohl bereits 1871 die Mark im (zweiten) Deutschen Reich eingeführt wurde, blieb der
Graumannsche Reichstaler formal bis 1907 preußische Währungsmünze.
Kuranttaler nach 1750
Nach Einführung der leichteren „Reich-“ und Konventionstaler von den führenden Münzständen prägten auch einige weitere deutsche Staaten Kuranttaler:
•
•
•
•
•
Lübeck-Stadt 1752: geprägt als „48 SCHILLING COURANT GELDT“ im lübischen 17-Gulden-Fuß = 11 ⅓-Taler-Fuß; Feingewicht: 20,634 g
Sachsen-Weimar-Eisenach 1760: Konventionskuranttaler „13 ⅓ ST. EINE FEINE
MARCK“; Feingewicht: 17,539 g. Dies ist der einzige Fall, dass der Konventionskuranttaler tatsächlich ausgeprägt wurde, obwohl die norddeutschen Staaten durchgängig in
Konventionskurant rechneten: 1 Konventionstaler = 1 ⅓ Kuranttaler = zwei ⅔-Taler =
vier ⅓-Taler usw.
Hessen-Kassel 1776 und 1778: Sterntaler im 13 ¾-Taler-Fuß; Feingewicht: 17,008 g
Hannover 1801: „Hannoverscher Kassentaler“ im 12 ⅓-Taler-Fuß; Feingewicht:
18,962 g
Berg 1802–1806: Reichstaler im 24-Gulden-Fuß, der in Süd- und Südwestdeutschland
gängigen Variante des Konventionsfußes, mit der Aufzahl: „XVI EINE FEINE MARK“;
Feingewicht: 14,616 g
178
Zwei besondere Kuranttaler waren:
•
•
Hannover 1749–1757: Kuranttaler nach dem Reichsfuß von 1738, d. h. dem Leipziger
Fuß von 1690, wurden als Goldgulden geprägt im Wert von ½ bis 4 Taler. Die Talermünze trug die Aufschrift „½ GOLDGULDEN / 1 THAL. N. D. R. FUS“.
Baden 1829–1830: Der „THALER ZU 100 KRZR / IM KRONENTHLR FUSS“ stellt den Versuch Badens dar, im Alleingang das Dezimalsystem in der Talerprägung einzuführen. In
der konservativen Bevölkerung waren sie jedoch unbeliebt und wurden nur zwei Jahre
lang geprägt, dennoch blieben sie bis 1875 im Umlauf. Die Werte: Raugewicht =
18,148 g, Feingehalt = 14 Lot = 875 ‰, Feingewicht = 15,879 g, Aufzahl = 148⁄11
Der Kronentaler (1755–1800 und länger)
→ Hauptartikel: Kronentaler
Abbildung 21: Nassau, Wilhelm I., 1816-1839, Kronentaler 1817 C.T.
Möller, Auction 63, Los 1009, 1400 Euro
Nassau, Wilhelm I., 1816-1839, Kronentaler 1817 C.T., kleine Jahreszahl unter dem Wappenmantel,
AKS 40, Dav. 741, Th. 227, Jg. 32 b, Prachtexemplar, winz. Sf., vz-st
Ab 1755 ließen die Habsburger in den Österreichischen Niederlanden, dem heutigen Belgien,
das zwar immer noch zum Heiligen Römischen Reich gehörte, sich innerlich aber schon längst
daraus verabschiedet hatte, neue Taler prägen, die sogenannten Kronentaler. Sie lösten die
Albertustaler ab, die gelegentlich auch in Deutschland nachgeprägt worden waren und eine
wichtige Handelsmünze im Ostseeraum darstellten. Von diesen Brabanter Kronentalern oder
Écus de Flandre gingen 9½ auf die raue Wiener Mark von 280,668 g, er wog also 29,54 g, was
bei einem Feingehalt von 13 Lot 17 Grän = 871,53 ‰ ein Feingewicht von 25,75 g ergab. Ab
etwa 1790, besonders aber nachdem Frankreich 1792 Belgien erobert hatte, breitete sich die
heimatlos gewordene Münze rasch in Süddeutschland aus und verdrängte dort die Konventionstaler und die noch umlaufenden Laubtaler. Da der Taler auf Drängen Österreichs überbewertet wurde – 162 statt 158½ Kreuzer –, lohnte es sich nach dem Greshamschen Gesetz, die
besseren älteren Taler einzuschmelzen und in minderwertigere Kronentaler umzuprägen.
Als Österreich 1800 die Ausgabe einstellte, wurden die Kronentaler langsam knapp, so dass
die süddeutschen Staaten ab 1809 mit eigenen Prägungen begannen. Die Münzdaten der
brabantischen Kronentaler waren nicht bekannt, deshalb musste man sich nach den umlaufenden Münzen richten, die unterschiedlich abgegriffen waren. Das führte dazu, dass jeder
der sieben ausgebenden Staaten oder Münzstände seine Kronentaler mit einem etwas anderen Gewicht und Feingehalt prägte, als Extremwerte beim Feingewicht werden in AKS 25,47 g
179
und 25,74 g genannt, bei Rittmann 24,89 g und 25,90 g. Dies macht die Kronentaler zu den
unzuverlässigsten deutschen Kurantmünzen; trotz der Unterschiede wurden jedoch alle im
Umlauf als gleichwertig behandelt. 1837 entschlossen sich die süddeutschen Staaten dann,
zum Zweck der Vereinheitlichung ihr Münzsystem auf den Kronentalerfuß, der ungefähr einem 24½-Gulden-Fuß entsprach, umzustellen. Allerdings wurden die unzuverlässigen Kronentaler selbst nicht mehr geprägt, und sie verschwanden ab der Jahrhundertmitte langsam aus
dem Umlauf, wurden aber noch 1858 in einer Zusatzvereinbarung der süddeutschen Staaten
zum Wiener Münzvertrag von 1857 im Kurs von 162 Kreuzern bestätigt.
Als 1837/38 die Prägung der Kronen- und der Konventionstaler eingestellt wurde, endete die
Ausgabe von Speziestalern im heutigen Deutschland.
Das 19. Jahrhundert: Taler auf dem Weg zur Einigung
Der Vereinstaler
→ Hauptartikel: Vereinstaler
Dieser ist im Grunde genommen nichts anderes als der preußische Taler, allerdings wurde er
auf das neue, im Wiener Vertrag von 1857 festgelegte Grundgewicht von 500 g = 1 Zollpfund
bezogen. Statt „XIV EINE FEINE MARK“, also 233,856 : 14 = 16,704 g, hieß es jetzt „XXX EIN
PFUND FEIN“, was ein Feingewicht von 500 : 30 = 16,667 g ergab. Eine solche Differenz hätte
früher eine Herabsetzung im Wert bedeutet, da sich aber im 19. Jahrhundert allmählich die
Vorstellung durchsetzte, dass der Wert einer Münze nicht mehr vom Materialwert (= innerer
Wert), sondern vom staatlich garantierten Wert (= äußerer Wert) abhing, wurde die neue
Münze, die offiziell die Bezeichnung „VEREINSTHALER“ trug, mit dem alten Taler gleichgesetzt.
Der Vereinstaler war bei einem Feingehalt von 900 ‰ deutlich leichter als der Graumannsche
Taler: Er wog 18,519 g gegenüber 22,272 g.
Der Vereinstaler wurde von 26 deutschen Zollvereinsstaaten sowie Österreich und Liechtenstein eingeführt. In Norddeutschland, den Taler-Ländern, wurde er in 30 Silbergroschen (in
Sachsen 30 Neugroschen) eingeteilt, in den süddeutschen Gulden-Ländern galt er 105 Kreuzer
(1 Gulden und 45 Kreuzer), in Österreich und Liechtenstein 150 Neukreuzer. In Deutschland
wurde der Vereinstaler bis 1871 geprägt – als Doppeltaler in Sachsen sogar noch 1872, also
nach Einführung der Reichswährung –, und er blieb im Umlauf im Wert von 3 Mark bis 1907.
In Österreich wurde er bis 1867 geprägt und 1893 außer Kurs gesetzt. Allerdings lief zu der
Zeit der weitaus größte Teil der österreichischen Vereinstaler im Deutschen Reich um; dort
wurden sie erst 1901 eingezogen.
Der einfache und doppelte Vereinstaler (Schreibweise bis 1901 Vereinsthaler) waren die gemeinsamen Silbermünzen der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die
letzten deutschen Talermünzen. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, waren
sie die Hauptkurantmünzen zur Zeit des Silberstandards bis 1871.
30 einfache Vereinstaler253 wurden aus einem Zoll- oder Neu-Pfund Feinsilber zu 500 g geprägt. Bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Feingewicht 16,666 g oder in damaligem
Gewicht 1 Neu-Lot. 1 Taler entsprach in Preußen 30 Silbergroschen à 12 Pfenni(n)gen, in Sachsen 30 Neu-Groschen à 10 (Neu-)Pfennigen, in Hessen-Kassel 30 Silbergroschen à 12 Heller. In
253
https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinstaler
180
den süddeutschen Staaten, wo der Gulden die Basiswährung war, war der Taler in die GuldenUntereinheiten schlecht umrechenbar – was auch umgekehrt galt, z. B. Bayern: 1 Vereinstaler
= 1 3⁄4 Gulden = 105 Kreuzer, der Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pfennig oder 8 Heller; ÖsterreichUngarn: 1 Vereinstaler = 1 1⁄2 Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer und später ab 1857 100 NeuKreuzer. Neben den Taler- und Guldenumlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wert- bzw. Gewichtsangabe oftmals z. B. nur in Form einer Randschrift – wie XXX (= Zählmaß) ein Pfund fein(es Silber).
Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Siehe Goldmark. Er
blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im
Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten 3-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort.
Von 2002 bis 2010 entsprach das Silber-Feingewicht der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen
(fein 16,65 g, rau 18,0 g bei 925/1000) fast exakt dem des Vereinstalers (fein 16,666 g, rau
18,52 g bei 900/1000) bei gleichem Durchmesser von rund 33 mm. Seit 2016 gibt es eine 20Euro-Gedenkmünze mit denselben Maßen und demselben Silbergehalt der 10-Euro-Gedenkmünze. Der Silbergehalt der 20-Euro-Münze entspricht damit auch wieder fast exakt dem Silbergehalt des Vereinstalers.
Geschichte
Mit dem Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 wurde der Doppeltaler = 3 1⁄2 Gulden als
einheitliche „Vereinsmünze“ des Deutschen Zollvereins geschaffen, jedoch noch nicht unter
dem Namen „Vereinstaler“. Der Doppeltaler besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie in Preußen, in Sachsen, in Hessen-Kassel und in den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war das Silber. Sieben Doppeltaler entsprachen einer „Feinen Mark“ (233,8555 g), hier der „preußischen“ Kölner Feinen Mark. Damit
waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern (Graumannscher Münzfuß) und das süddeutsche Guldensystem mit 24 1⁄2 Gulden aus einer „Feinen Mark Silber“ in Form dieser gemeinsamen realen Umlaufmünze zusammengeführt, wobei die Talerländer im Münzgepräge den
Wertschriftzug mit „2 Taler = 3 1⁄2 Gulden“ auf der Vereinsmünze begannen und die Guldenländer es mit „3 1⁄2 Gulden = 2 Taler“ andersherum ausführten. Dieser gemeinsame Doppeltaler erhielt im Volksmund auf Grund seiner großen Abmessung den ironischen Namen „Champagnertaler“ und war allgemein nicht sonderlich beliebt. Er galt rund 7 1⁄2 französische Franc
international. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, Braunschweig und Hannover bei.
Seit 1838 gab es somit schon fast eine einheitliche deutsche Währung, da ja ein „norddeutscher“ Doppeltaler = 3 1⁄2 Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das
praktische Problem bestand nur darin, dass das kleine Scheidegeld (Heller, Pfennige, Kreuzer,
Groschen) der Taler- und Guldenländer häufig nur mit „Umwechselverlust“ gegeneinander
umtauschbar war und dass dazu noch viele ältere, noch nicht verrufene Kleinmünzen des
18. Jahrhunderts umliefen, die wertmäßig auf älteren Münzfüßen beruhten und daher mit der
„neuen“ Zollvereinswährung ab 1838 nicht direkt wertmäßig vergleichbar waren. Auch wurden diese älteren Scheidemünzen in den anderen Zollvereinsländern teilweise auch ganz abgewiesen.
181
Zusätzlich liefen noch ältere Kurantmünzen, wie z. B. Kronentaler oder Taler und Gulden nach
dem bis dahin geltenden 13 1⁄3-Taler-Fuß sowie gültige französische, niederländische und österreichische Münzen um, deren Kurse zur Vereinsmünze in Valvationstabellen festgelegt war.
Ab etwa 1840 wurden jedoch die „neuen“ Kurantteilstücke der jeweiligen (Länder-)Vereinsmünze, wie einfache Taler, Dritteltaler, Sechsteltaler, halbe, einfache oder doppelte Gulden,
die unterhalb des Nominalwertes der gemeinsamen Vereinsmünze lagen, unabhängig vom
Emittenten überall im Zollverein akzeptiert, obwohl sie nicht extra im Gepräge das Wort „Vereinsmünze“ trugen. Sie entsprachen relativ zu ihrem Nominalwert dem Münzfuß der gemeinsamen Vereinsmünze, z. B. war ein 1⁄3 Taler sächsisch-courant genau 35 Kreuzer süddt. oder 1⁄6
Taler preußisch-courant genau 17 Kreuzer und 2 Pfennig süddt. wert. Zur Handelserleichterung gab es außerdem praktische Umrechnungstabellen für die Währungen der Länder mit
norddeutschem Talermünzfuß, mit Bremer und Hamburger Münzfuß und denen mit süddeutschem bzw. österreichischem Guldenmünzfuß, die bis auf Pfennigbruchteile genau waren und
zusätzlich noch Kurstabellen über häufige Goldmünzen, wie Friedrich d’or und Dukaten, enthielten.
Einführung des Vereinstalers
Abbildung 22: Johann, 1854-1873, Vereinstaler 1871 B, Dresden
Busso Peus, Auction 413, Los 1941, 200 Euro
Johann, 1854-1873, Vereinstaler 1871 B, Dresden, auf den Sieg über Frankreich. A./K./S. 159, Dav.
898, J. 132 Kahnt 473 Vorzüglich/Stempelglanz
Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 bezog schließlich auch Österreich sowie fast
alle weiteren Zollvereinsstaaten in die Münzunion ein.
Als Hauptsilbermünzen wurden der einfache und doppelte Vereinstaler anstelle der bisherigen „Vereinsmünze“ festgelegt, die nun auch in den Guldenländern im jeweiligen landestypischen Design eingeführt wurden. Der neue Münzfuß war das Zoll- oder Neu-Pfund zu 30 NeuLot oder 500 Gramm. Der Unterschied der Silberfeingewichte zwischen den älteren Talern und
Gulden auf Markgewichtsbasis (geprägt ab 1750 bis 1856) zu den neuen auf Zollpfundbasis
(ab 1857) war z. B. bei den einfachen Talern mit 16,704 g zu 16,666 g nur minimal, so dass es
im praktischen Geldverkehr zu keinem Geld-Kursunterschied zwischen den alten „Vereinsmünzen“ und den neuen „Vereinstalern und -gulden“ kam.
Zusätzlich wurde noch eine goldene Vereinskrone (50 ein Pfund fein) und eine halbe Vereinskrone (100 ein Pfund fein) vertraglich eingeführt und von vielen Ländern geprägt; allerdings in meist nur geringer Stückzahl. Diese Vereins-Goldkrone wurde 1871 nicht zur Basis der
neuen Goldmark in Deutschland bzw. später in Österreich.
182
Mit dem Ausscheiden von Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des
späteren Deutschen Reiches wurden noch bis zur Einführung der Goldmark im Jahr 1871 Vereinstaler für den Umlauf geprägt. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872.
Ab 1871 passte der Vereinstaler als Silber-Kurantmünze nicht mehr in das Mark-System mit
seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am 15. November
1876 in Deutschland ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1. Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges sowie die älteren einfachen Taler nach dem alten von
Martin Kröncke entwickelten 14-Taler-(Mark-) Münzfuß sogar ab 1750 (!) blieben bis zum 1.
Oktober 1907 als gesetzliche Zahlungsmittel im Wert von 3 Mark gültig. Der Taler war in der
Bevölkerung derart populär, dass ab 1908 Reichsmünzen im Wert von 3 Mark bis in die Zeit
der Weimarer Republik geprägt wurden.
Länder mit Vereinstalerprägung
Der Feingehalt betrug für Vereinstaler 16,667 g, für Doppeltaler 33,408 g. Abweichungen davon sind angegeben.
Länder mit Vereinstalerwährung
Herzogtum Anhalt
Großherzogtum Baden
Königreich Bayern
Herzogtum Braunschweig
Prägezeit
Münzstätten
Randschrift
Vereinstaler Doppeltaler
1858–1869
1839–1855 Berlin
GOTT SEGNE ANHALT
MÜNZVERTRAG VOM 24. JA1857–1871
1841–1855 Karlsruhe
NUAR 1857
XXX EIN PFUND FEIN bzw.
1857–1871
1837–1869 München
GOTT SEGNE BAYERN
Braunschweig
bis 1859;
1858–1871
1842–1856
NEC ASPERA TERRENT
Hannover ab
1864
1841–1855
Freie Stadt Frankfurt
1857–1865
1860–1866 Frankfurt
(Feingehalt:
33,333 g)
1854–1855
STARK IM RECHT
Königreich Hannover
1857–1866
1862–1866 Hannover
(Feingehalt:
33,333 g)
NEC ASPERA TERRENT
Kurfürstentum Hessen
(inoffiziell Hessen-Kassel)
Großherzogtum Hessen
1858–1865
1840–1855
(Feingehalt: Kassel
33,41 g)
GOTT MIT UNS
1857–1871
(Feingehalt:
16,67 g)
1839–1854
(Feingehalt: Darmstadt
33,41 g)
MÜNZVERTRAG VOM 24. JANUAR 1857
183
(inoffiziell HessenDarmstadt)
Fürstentum Hohenzol–
lern-Hechingen
Fürstentum Hohenzol–
lern-Sigmaringen
Fürstentum Lippe
1844–1846 Stuttgart
1841–1847 Stuttgart
1860 und 1866 1843
Berlin
Fürstentum Liechten–
1862
Wien
stein
1848
(Taler, FeingehGroßherzogtum Meck- alt:16,704 g);
–
Berlin
lenburg-Schwerin
1864 (Vereinstaler)
Großherzogtum Meck1870
–
Berlin
lenburg-Strelitz
1840–1854
Herzogtum Nassau
Großherzogtum
Oldenburg
1859–1864
1846
(Feingehalt:
16,704 g)
CONVENTION*VOM*30JULY*1838*
CONVENTION*VOM*30JULY*1838*
MÜNZVERTRAG VOM 24. JANUAR 1857
KLAR UND FEST
GOTT SCHIRME MECKLENBURG
Wiesbaden
1860
(Feingehalt
33,333 g)
Hannover;
1840
(33,408 g)
1858–1866
Wiesbaden
(Doppeltaler)
Wien (alle
Doppeltaler);
Kaisertum Österreich 1857–1867
Königreich Preußen
1857–1871
Fürstentum Reuß äl1858–1868
tere Linie (Greiz)
Fürstentum Reuß-Lo–
benstein-Ebersdorf
1839–1856
(Feingehalt:
Königreich Sachsen
16,704 g)
1857–1867 Kremnitz;
Karlsburg;
Mailand; Venedig
Berlin;
1839–1856
Hannover (ab
GOTT MIT UNS
1858–1871
1866);
(Feingehalt:
Frankfurt (ab
33,333 g)
1866)
1840–1854 Berlin
1848
Berlin
1839–1856 Dresden
GOTT SEGNE SACHSEN
184
1857–1871
Herzogtum SachsenAltenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum SachsenCoburg und Gotha
1841
(Feingehalt:
16,704 g)
1858–1869
1841
(Feingehalt:
16,704 g)
1858–1870
1841–1852
(Feingehalt:
16,704 g)
1857–1861
(Feingehalt:
33,333 g)
1841–1852 Dresden
1840–1855
(Feingehalt: Berlin
33,408 g)
1841–1854 Dresden
1862–1870
Herzogtum SachsenMeiningen
1859–1867
Fürstentum Schaumburg-Lippe
1857
1860 und 1865 (Feingehalt: Hannover
33,33 g)
Fürstentum Schwarz1859–1870
burg-Sondershausen
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Un1858–1867
terherrschaft Sondershausen)
1841–1854 München
1841–1854 Berlin
1841–1845 Berlin
Berlin;
Fürstentum Waldeck1859 und 1867 1842–1856
Pyrmont
Hannover
(1867)
Königreich Württem1857–1871
Stuttgart
berg
Länder mit Vereinsguldenwährung
Länder mit Vereinsgulden- statt Vereinstalerwährung waren Bayern, Württemberg, Baden,
Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Frankfurt/M., Nassau, Hohenzollern-Hechingen und
Sigmaringen, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Gotha (im Fürstentum
Coburg) sowie Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft Rudolstadt). Als Münzgrundgewicht
wurde in Artikel X die Kölner Mark mit 233,855 Gramm festgelegt. Aus diesem
185
Münzgrundgewicht wurden 24 1/2 Gulden geprägt (Artikel II des Vertrages), der Gulden gemäß Artikel III in 60 Kreuzer unterteilt.
1842 trat Luxemburg ohne genaue Festlegung der Hauptwährungsmünze dem Münzverein
bei. Ab 1857 prägten auch die Vereinsguldenländer und Österreich den einfachen und doppelten Vereinstaler zusätzlich zum Gulden.
Wertvergleich bei Kleinmünzen
Einige Beispiele für die Schwierigkeiten beim Kleinmünz-Wertvergleich zwischen Vereinstalern und Vereinsgulden aus der Zeit von 1838 bis 1871(76):
2 Taler (norddt.) = 3 1⁄2 Gulden (süddt.), daraus folgen …
60 (Silber-, Neu-) Groschen (norddt.) = 210 Kreuzer (süddt.)
1 Groschen = 3 1⁄2 Kreuzer
6 Pfen(n)ing (z. B. preußisch) = 7 Pfennig (süddt.)
5 (Neu-) Pfennig (sächsisch) = 7 Pfennig (süddt.)
Hinzu kommen noch die Kurant-Umrechnungskurse zwischen denen der Hamburger und Bremer Währung, die nicht zum Münzverein gehörten:
Hamburg (1 Mark = 16 Schilling = 192 Pfennig):
17 Mark (Hamburg) = 7 Taler (preußisch bzw. norddt.)
1 Schilling (Hamburg) = 9 9⁄34 Pfenning (preußisch)
Bremen (1 Taler Gold = 72 Grote = 360 Schwaren):
100 Taler Gold (Bremen) = 112 Taler (preußisch bzw. norddt.)
1 Groten (Bremen) = 5 3⁄5 Pfenning (preußisch)
An diesen wenigen Beispielen ist gut erkennbar, dass zwar die Hauptkurantmünzen schon ab
1838 gut vergleichbar waren – es aber mit den kleinen Scheidemünzen doch erhebliche „Rundungs“-Probleme beim Preisvergleich geringwertiger Güter zwischen den verschiedenen Zollvereinsländern sowie Hamburg und Bremen gab.
Numismatische Bedeutung
Da der Vereinstaler während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreiches kursgültig
war, bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches
Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. So gibt es auch Vereinstaler
der nach 1866 erloschenen Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel
sowie der Freien Stadt Frankfurt.
Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die
dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“.
186
Da einfache Vereinstaler weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte deutsche Silbermünzen in Mark-Währung, liegen die Preise für diese Taler gewöhnlich auch niedriger als bei
den genannten Silbermünzen des Kaiserreichs bei vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen.
Lediglich die wesentlich selteneren Doppeltaler und die schon ab 1876 verrufenen (Vereins-)
Gulden erzielen höhere Sammlerpreise.
Speziestaler254
Der Speciestaler, auch Speziestaler, ist ein vom 17. bis zum 19. Jahrhundert verbreiteter Typ
von Silbermünzen, der sich am 9-Taler-Münzfuß des originalen Reichstalers orientiert. In historischen Quellen findet sich oft die Schreibweise Speciesthaler, in skandinavischen Quellen
die Bezeichnung Speciesdaler. Auch eine Kurzbezeichnung als Species war üblich.
Allgemeines
Die Reichsmünzordnung des Heiligen Römischen Reiches von 1566 legte fest, dass 9 Reichstaler aus einer feinen Kölnischen Mark Silber (ca. 234 g) zu prägen seien. Der offizielle Reichstaler nach dem 9-Taler-Fuß hatte somit einen Gehalt an Feinsilber von rechnerisch 25,984 g.
Speciestaler war im 18. und 19. Jahrhundert eine geläufige Bezeichnung im (nord-) deutschen
und skandinavischen Raum. Der Wortbestandteil -taler geht auf die in Nachfolge des
Joachimsthaler Guldiners zurück. Der Wortbestandteil Spezies geht auf lat. species 'Gesicht'
oder mittellat. 'Brustbild' zurück: Speciestaler sind meist Silbermünzen mit ausgeprägtem
Kopf- oder Brustbild des Münzherrn.
Beispiele dazu siehe Münzstätte Dresden/Die Münzen der Münzstätte und Münzstätte
Leipzig/Endgültige Schließung – Speciestaler der Kurfürsten Friedrich Christian und Friedrich
August III.
Siehe auch:
•
•
Wechseltaler – Münzgeschichte, Bewertung des Speciesreichstalers in Zinnaische
Währung
Taler auf die Verleihung des Hosenbandordens und auf das St. Georgenfest – Ausgabe
eines Talers sowohl als Speciesreichstaler als auch als Kuranttaler (eine ausgeprägte
Rechnungsmünze).
Regionale Ausprägungen
Heiliges Römisches Reich
•
•
•
254
Hannover: Speciesthaler (1738–1802) in 8/9 Feinheit nach dem 9-Taler-Fuß
Hamburg: Speziesbanktaler (3 Bankmark) in 8/9 Feinheit nach dem 9-Taler-Fuß
Österreich
https://de.wikipedia.org/wiki/Speciestaler
187
feiner Konventionsspeciesthaler (Feingehalt 24,808 statt 25,984 g) in 5/6 Feinheit (10 Speciestaler aus der rauen Wiener Mark oder 10 aus der feinen Wiener
Kölnischen Mark)
o ab 1852 ab in 9/10 Feinheit
o
Siehe auch: Schmetterlingstaler – Beschreibung der Münzen: Umrechnung der Nominale des
Reichsmünzfußes in Nominale des Leipziger Münzfußes
Dänemark mit Schleswig und Holstein
•
•
•
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seit vor 1619 Speciesdaler (4 Rigsmarker zu 20 Skillinger Currentmönt) im 9 ¼-TalerFuß
seit 1776 auch nur Species; in den Herzogtümern Schleswig und Holstein ab 1788 = 60
Schillinge schleswig-holsteinisch Courant
Species, Rigsdaler Species und Speciesdaler wurden von 1800 bis 1808 unter Christian VII., etwa von 1825 bis 1838 unter Friedrich VI. und 1848/49 unter Friedrich VII.
geprägt.
auch noch Prägung einer 2-Rigsdaler-Münze im 9 ¼-Taler-Fuß 1868 unter Christian IX.
Feingehalt: 14-löthiges Silber = 875/1000. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in Schleswig
und Holstein auch ⅔ Species (40 Schillinge), ⅓ Species (20 Schillinge), 1/6 Species (10 Schillinge), 1/12 Species (5 Schillinge) und 1/24 Species (2 ½ Schillinge) im Umlauf.
Polen
•
•
ab 1697 Konventionsspeziestaler (unterteilt in 8 Złote polski) nach dem Wiener 10-Taler-Fuß in 5/6 Feinheit
1787–1791 Reduzierung der Feinheit auf 13/16
Andere Länder
•
Norwegen: ab 1814 Speciedaler von ⅞ Feinheit (5 Rigsort zu 24 Skilling)
Der Bremer Taler Gold aus Silber
Mitte des 18. Jahrhunderts führte die Hansestadt Bremen die Goldwährung ein, die auf dem
französischen Louis d’or beruhte. Ein Louisdor wurde mit rund 5 Talern bewertet. Der Taler
Gold wurde als eigenständige Münze nie geprägt. Erst 1863, 1865 und 1871 gab die Stadt drei
Gedenkmünzen in Silber mit der Aufschrift „EIN THALER GOLD“ aus. Er wurde in 15-löthigem
Silber geprägt (986,11/1000) und wog 17,539 g bei einem Feingehalt von 17,269 g. Da die Bremer Sorten sich in keiner Weise in das System der neuen Reichswährung einpassen ließen –
der Taler Gold entsprach 3,3214 Mark –, waren sie die ersten, die bereits 1872 aus dem Verkehr gezogen wurden, während die Vereinstaler deutschen Gepräges bis 1907 umliefen und
dann ab 1908 durch das neue 3-Mark-Stück ersetzt wurden – den, wenn man so will, letzten
Kuranttaler.
188
Taler außerhalb des Kerngebiets des Heiligen Römischen Reichs
Der Taler, der 1493 vom schweizerischen Stadtstaat Bern übernommen worden war und
schon bald in fast dem gesamten Gebiet der Alten Eidgenossenschaft unentbehrliche Handelsmünze wurde, gab ab 1795 dem von Bern, anschließend von der helvetischen Regierung und
zuletzt zwischen 1812 und 1835 von den Kantonen Aargau, Appenzell Außerrhoden, Bern,
Freiburg, Luzern, Solothurn, Tessin, Waadt und Zürich herausgegebenen 4-Franken-Stück (zu
40 Batzen) den Namen. Inoffiziell wurden auch die nach 1850 herausgegebenen 5-FrankenStücke des 1848 gegründeten schweizerischen Bundesstaates da und dort Taler genannt, etwa
in Appenzell, im Berner Oberland oder im St. Galler Rheintal.
Taler außerhalb des deutschsprachigen Raums
Abbildung 23: Nikola III. Zrinski-Taler geprägt in Gvozdansko (Kroatien), Anfang des 16. Jh.255
Bereits sehr früh wurden Taler auch außerhalb des heutigen Deutschland geprägt:
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in Spanien seit 1497 als Acht-Reales-Stück oder Peso oder Piastra, der sich auch über
das spanische Kolonialreich ausbreitete und von dem sich der US-amerikanische Dollar
ableitet;
in Ungarn seit 1499.
in den südlichen Niederlanden, dem heutigen Belgien, durch Kaiser Karl V. der Karolintaler seit 1520; spätere Taler waren der Philippstaler, der Burgundische Reichstaler,
der Patagon oder Albertus- oder Kreuz-Taler, der Dukaton und der Kronentaler;
in den nördlichen, den heutigen Niederlanden als Rijksdaalder seit 1583; seit 1575 gab
es schon den geringerhaltigen Löwentaler; spätere Taler waren der Patagon oder Silberdukat und der Dukaton oder „Silberner Reiter“;
in Dänemark als Sölvgylden, also Silbergulden, seit 1516, die spätere Bezeichnung lautet Rigsdaler;
in Schweden als Riksdaler seit 1534.
in England als Crown seit 1551 und die Cromwellcrown Oliver Cromwells aus der kurzen Zeit der englischen Republik
in Italien, das territorial und monetär ähnlich zersplittert war wie Deutschland, als
Tallero, Ducatone (1551 in Mailand), Scudo (1588 im Kirchenstaat), Piastra u. a.;
in Polen und Litauen seit 1578; der deutsche Taler wurde dort Joachimik genannt;
in Frankreich als Écu, Louisblanc oder Louis d’argent seit 1641; die deutschen Taler
wurden dort schon vorher als Jocondales, also verballhornte Joachimstaler, bezeichnet;
Silverije (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nikola_III._Zrinski_(1489-1534.).JPG ), „Nikola
III. Zrinski (1489-1534.)“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
255
189
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in Russland als Rubel seit 1704; die deutschen Taler hießen dort Jefimok.
in Kroatien in den 1520er und 1530er Jahren in Gvozdansko, dem Besitz von Fürst Nikola III. Zrinski
Einteilungskriterien für Taler
Talername nach dem Münzbild: Bsp.: Schmetterlingstaler aus der Zeit der Gräfin Cosel
Abbildung 24: Sachsen - Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Friedrich August I. der Starke, 1694-1733
Möller, Auction 74, Los 632, 3400 Euro
Sachsen - Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Friedrich August I. der Starke, 1694-1733. Sammleranfertigung o. J. (1709), Schmetterlingstaler zu 32 Groschen, Dav. vgl. 1616. Schnee, vgl. 1007, vz+
Abbildung 25: Bern, Taler 1798
Sincona, Auction 25, Los 2071, 6000 CHF
Bern, Taler 1798. Stempelkoppelung. Die Vorderseite zeigt das gekrönte Berner Wappen in einem
schmalen Oval. Rv. Stehender breiter Krieger in einem vertieften Oval. Unten die kleine Jahreszahl.
29.12 g. D.T. 509 (Av.)/508 (Rv.). HMZ 2-218f (Av.)/218e (Rv.). Von großer Seltenheit. Prachtvolle Erhaltung. Fast FDC. Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine Verwechslung der Prägestempel. Der
Stempel für die Rückseitenprägung weist bereits leichte Rostspuren auf, was darauf schließen lässt,
dass die erste Ausprägung der Taler von 1798 diejenige mit dem breiten Krieger war (D.T. 508) und
danach eine weitere Prägung mit dem schlanken Krieger erfolgte (D.T. 509). Dabei benutzte man wohl
versehentlich einen "alten" Rückseitenstempel für die ehemalige Prägung mit dem breiten Krieger.
Taler 1798 . Muled dies. The obverse shows the Bern arms in a small oval frame. Rev. A standing broad
warrior in a recessed oval frame. The small date below. 29.12 g. D.T. 509 (Av.)/508 (Rv.). HMZ 2-218f
(Av.)/218e (Rev.). Of great rarity. Beautiful quality. Almost uncirculated. Obviously this coin was struck
with dies that were not meant to be used together. The reverse die shows light rust marks. From this
we can draw the conclusion that the first issue of the 1798 taler was with the broad warrior (D.T. 508)
and after that an issue with a narrow warrior was minted (D.T. 509). In this case an old reverse die was
used that had been used for the broad warrior issue.
Unterscheidung von Talern
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nach dem Münzherren: Cromwelltaler
nach persönlichem Anlass: Hochzeitstaler, Eintrachttaler, Sterbetaler
nach soziokulturellem Anlass: Fleißtaler, Schützentaler
190
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nach historischem Anlass: Geschichtstaler, Reformationstaler, Siegestaler, Vikariatstaler (sächsische und kurpfälzische), Schmalkaldischer Bundestaler, Purimtaler, Locumtenenstaler, Taler auf die Einnahme von Gotha (1567), Taler auf die Verleihung des
Hosenbandordens und auf das St. Georgenfest, Blutdollar
nach Münzbild: Kreuztaler, Schwerttaler; Madonnentaler, Andreastaler, Bettlertaler,
Christophtaler, Georgstaler; Rosstaler, Schmetterlingstaler, Erbländischer Taler, Wildermannstaler, Hurenkarrentaler, Luftpumpentaler, Achtbrüdertaler, Beichlingscher
Ordenstaler, Weidenbaumtaler, Lichttaler, Pallastaler, Gluckhennentaler, Sterntaler,
Corona Danica, Dreibrüdertaler (Kursachsen), Danielstaler
nach ausgebendem Münzstand: Philippstaler, Burgundischer Reichstaler, Albertustaler, Brabantertaler, Zürcher Taler
nach Abmessungen: Breiter Taler, Dicktaler, Löser
nach der Stempelkopplung: Zwittertaler
nach der Funktion: Bankotaler; Kassentaler; Ausbeutetaler; Levantetaler; Wechseltaler
nach der Wertigkeit: Kippertaler
nach der Münzaufschrift: Spruchtaler
Emblematische Taler: Wahrheitstaler; Mückentaler
nach politischem Anlass: Wasertaler
Weiterhin wird unterschieden zwischen Speciestalern und Kuranttalern. Speciestaler bedeutet zum einen tatsächlich zum gültigen Münzfuß ausgemünzter Taler im Gegensatz zur reinen
Rechnungsmünze oder zu auf Taler lautendem Papiergeld. Zudem kam es nach 1566 zunehmend zur Ausprägung von Talern, mit einem gegenüber dem offiziellen Reichstaler herabgesetzten Silbergehalt (s. o.). Diese schlechteren, tatsächlich umlaufenden Taler wurden im Gegensatz zu ursprünglichen Reichstaler (= Speciestaler) als Kuranttaler bezeichnet. Genauso,
wie Friedrich II. von Preußen sich nicht scheute, seinen frisch auf 16,4 g Feinsilber abgewerteten Taler mit der Aufschrift „Reichsthaler“ zu schmücken, prägten andere Münzstände später
ihren ebenso vom Münzfuß von 1566 abweichenden Talern die Bezeichnung „Speciesthaler“
auf. Diese Art „Etikettenschwindel“ verwirrte nicht nur die Zeitgenossen, sondern erschwert
auch heute das Verständnis der realen Wirtschaftsgeschichte.
Besonderheiten
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Wichtig zu wissen ist, dass nicht immer ein Gepräge, das einen Talernamen trägt, auch
ein Taler, also eine Münze ist. Bekannte Beispiele dafür sind Hustaler, Kleetaler, die
Philippstaler, die im 17. Jahrhundert verkleinert nachgeprägt wurden, die Locumtenenstaler mit hohem Relief und die Luftpumpentaler, die mit gleichem Münzbild als
Medaille und Reichstaler geprägt wurden unter etlichen anderen talerförmigen Medaillen mit einem Talernamen.
Der Kuranttaler im Wert zu 24 Groschen war die Haupteinheit der Währung nach dem
Vertrag von Zinna (1667). Er war ein Rechnungsbegriff. Dennoch wurde er für seltene
Gedenktaler in einigen Fällen ausgeprägt. Obwohl er durch sein Gewicht als Kuranttaler erkennbar ist, wird er mitunter nicht genau von den Speciesreichstalern unterschieden. Ein Beispiel dafür ist der Taler auf die Verleihung des Hosenbandordens und auf
das St. Georgenfest von 1678
Es gibt auch Goldabschläge von Talerstempeln im mehrfachen Dukatengewicht, die
umlauffähig waren z. B. das 10-Dukaten-Stück, ein Goldabschlag von den Stempeln des
191
Weidenbaumdoppeltalers sowie der Gluckhennentaler als Goldabschlag im Mehrfachdukatengewicht.
Die Mark
Mark (1871–1923)
Nach dem Sieg über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg (1870/71) und der Gründung
des Deutschen Reichs am 18. Januar 1871 beschloss der Reichstag bereits am 4. Dezember
1871 das erste Reichsmünzgesetz. Das Gesetz enthält zwei besonders wichtige Bestimmungen. Erstens wird eine einheitliche Reichswährung, die in 100 Pfennige unterteilte Mark, eingeführt. Zweitens war die Mark als goldgedeckte Währung konzipiert („Goldstandard“). Mit
Ausnahme Bremens galten zuvor in den altdeutschen Staaten Silberwährungen in Talern oder
Gulden. Eine andere Bezeichnung für die goldgedeckte Mark („Reichsgoldwährung“) ist „Goldmark“. Mark war aber die offizielle Bezeichnung, wie sie auf den Münzen und Banknoten der
Zeit angegeben war.
Gestaltungsvorschriften für die Pfennige enthielt das Gesetz noch nicht. Eine Sonderregelung
galt für Bayern, nach der dort der Pfennig „im Bedürfnißfall“ auch in halbe Pfennige, den Heller, unterteilt werden konnte. Von dieser Regelung hat Bayern aber nie Gebrauch gemacht.
Das zweite Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 enthielt präzisere Vorschriften für die noch in
Umlauf befindlichen Silbermünzen und die Kleinmünzen. Zwischen den beiden Reichsmünzgesetzen ließen die beiden Mecklenburg als einzige deutsche Staaten 1872 Kleinmünzen (1, 2
und 5 Pfennigmünzen) prägen, die in der Umschrift ihrer Wertseiten ihr Verhältnis zur Mark
nannten (z. B. ZWANZIG EINE MARK für das 5 Pfennigstück). Mit dem Inkrafttreten des zweiten Reichsmünzgesetz 1873 wurden nun alle Münzen reichseinheitlich gestaltet. Die Mecklenburger Pfennigprägungen von 1872 entsprachen diesem Gesetz nicht mehr und wurden 1878
außer Kurs gesetzt256.
Schon 1871 wurden die ersten 20 Markmünzen für Preußen in Gold geprägt. Parallel ließen
einige Länder noch Kleinmünzen nach ihren bisherigen Währungen bis 1873 prägen (zum Beispiel Württemberg die 1-Kreuzer-Münze). Ab 1873 wurden nur noch Münzen nach der neuen
Markwährung geprägt. Die Reichsmünzgesetzgebung von 1871 und 1873 gehört zu den frühesten Vereinheitlichungsmaßnahmen im neu gegründeten Deutschen Reich 257.
Das System in Deutschland war für die Kleinmünzen unter den Kursmünzen (also für 1, 2, 5,
10, 20, 25 und 50 Pfennig sowie 1/2 und 1 Mark) einheitlich. Sie zeigten auf einer Seite das
Nominal (Nennwert) und auf der anderen Seite den Reichsadler. Bei den großen Nominalen
(2, 3, 5, 10 und 20 Mark) funktionierte das System so wie das des Euros: Einheitliche Vorderseite (Reichsadler + Nominal) und landestypische Rückseite. Bis 1918 hatten alle Teilstaaten
Deutschlands das Münzrecht. Für den Umlauf prägten folgende Staaten: Preußen (Münzzeichen A, B und C), Bayern (D), Sachsen (E), Württemberg (F), Baden (G), Hessen-Darmstadt (H)
und Hamburg (J). Kleinere Staaten gaben nur Gedenkmünzen zu besonderen Anlässen heraus
(z. B. Geburtstag oder Regierungsjubiläum des Herrschers)258.
256
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
258
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
257
192
Für die Mark kann mittels der früher veröffentlichten langen Reihe des Statistischen Bundesamtes und dem aktuellen Verbraucherpreisindex die Kaufkraft berechnet werden (Stand August 2008):
•
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•
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1 Mark (1881) entspräche 6,40 Euro
1 Mark (1900) entspräche 6,00 Euro
1 Mark (1913/14) entspräche 4,70 Euro
1 Mark (1915) entspräche 3,50 Euro
Es ist zu beachten, dass diese Kaufkraftäquivalente nur die Veränderung der durchschnittlichen Kaufkraft, gemessen an der Entwicklung der Verbraucherpreise, wiedergeben. Die Verwendung eines anderen Preisindexes oder der Preisentwicklung ausgewählter Güter würde
zu einem anderen Ergebnis führen. Außerdem muss eine Kaufkraftberechnung von der Veränderung des allgemeinen Wohlstandsniveaus abstrahieren. Gemessen an einem durchschnittlichen Einkommen ist die relative Bedeutung einer Mark im Jahr 1900 daher höher einzustufen als für 6 Euro im August 2008259.
Wie andere Staaten auch hob das Deutsche Reich mit Beginn des Ersten Weltkriegs die Bindung der Mark an einen Goldstandard auf (4. August 1914). De facto wurde damit die sogenannte „Papiermark“ eingeführt. Ab 1915 setzte aufgrund der Kriegswirtschaft und der nun
unbeschränkt möglichen monetären Staatsfinanzierung langsam eine Inflation ein. Münzen
wurden nun nicht mehr aus Gold, Silber, Kupfer-Nickel-Legierung, Bronze oder Reinnickel gefertigt, sondern aus billigeren unedlen Metallen, wie Eisen, Zink und Aluminium. Zudem wurde
zusätzlich meist noch papiernes Notgeld durch Gebietskörperschaften und Großbetriebe ausgegeben.
Der offizielle statistische Preisindex betrug vom August 1914 bis zum Kriegsende November
1918 „nur“ etwa 1 : 3. Berücksichtigt werden müsste dabei aber auch die schlechtere Qualität
der Kriegswaren im Vergleich zu den Vorkriegswaren, sowie die Mangelbewirtschaftung mit
Warenbezugskarten und ein nicht unerheblicher „Schwarzmarkt“ mit wesentlich höheren
Preisen als die staatlich festgelegten, was in der Statistik jedoch hier nicht zum Ausdruck
kommt.
Die Inflation nahm bis 1923 unaufhaltsam so stark infolge der Reparationsforderungen zu,
dass auf Mark lautende Banknoten und Guthaben fast vollständig entwertet wurden (Hyperinflation). Rechnungsgrundlage war Mitte November 1923 die Billion – sogenannte Papiermark. Diese Mark wurde am 15. November 1923 zum Kurs von 1.000.000.000.000 zu 1 in eine
neue Rentenmark umgerechnet bzw. umgetauscht. Bis in den Sommer des Jahres 1924 waren
Billionen-Mark-Scheine im Umlauf. Gegen Ende 1924 wurde die Reichsmark eingeführt; Restbestände an Mark konnten „werthaltig“ eingetauscht werden. Dies erklärt, warum Billionenscheine heute selten sind und einen hohen Sammlerwert besitzen260.
259
260
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
193
Rentenmark (1923–1924)
Die Rentenmark stoppte die Hyperinflation offiziell am 15. November 1923 und löste die Papiermark im Verhältnis 1 : 1 Billion ab. Sie war ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht.
Sie hieß deshalb Rentenmark, weil sie mit „Rentenerträgen“ aus Grundstücksbeleihungen „gedeckt“ war. Sie wurde in der Rentenbank unter dem Dach der Reichsbank herausgegeben. Die
Rentenmark wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ergänzt. Endgültig wurden ihre
Nominale zusammen mit der Reichsmark in der Währungsreform von 1948 ungültig. Sie stand
immer im Kurs 1 : 1 zur Reichsmark. Ihre abgekürzte Bezeichnung war anfänglich
„Rent.Mark“261.
Reichsmark (1924–1948)
Als die Goldreserven 1924 wieder reichten, um damit eine Währung im internationalen Zahlungsverkehr zu decken, wurde die Übergangslösung „Rentenmark“ durch die Reichsmark ergänzt. Sie sollte eigentlich die Rentenmark ablösen, was aber praktisch nicht geschah. Die ersten Reichsmarkbanknoten und Reichspfennigmünzen wurden ab 30. August 1924 offiziell ausgegeben. Das Kursverhältnis betrug 1:1 zur umlaufenden Rentenmark. Die frühen Rentenmarkbanknoten von 1923 wurden zwar eingezogen, spätere Rentenmarkbanknoten kleiner
Wertstufen und die Rentenpfennigmünzen blieben jedoch parallel zur Reichsmark bis 1948
gültig. Die Reichsmark war bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 recht stabil. Während der Zeit
des Nationalsozialismus wurde aber über Mefo-Wechsel viel ungedecktes Geld ausgegeben,
um die Kosten für die Aufrüstung und später den Krieg sowie andere Projekte zu finanzieren.
Dies trug entscheidend zu einer verdeckten Inflation bei, die die Bürger aufgrund der staatlichen Preis- und Lohnregulierung anfänglich noch nicht zu spüren bekamen. Es kam zu einer
sogenannten „rückgestauten Inflation“, die nach dem verlorenen Weltkrieg für die Bevölkerung sichtbar wurde. Die Reichsmark konnte bereits 1943 auf dem internationalen Devisenmarkt nicht mehr konvertiert werden, weil sie wertlos geworden war. Sie wurde – zusammen
mit den kleinen Rentenmarkbanknoten – in den Westzonen und den drei Westsektoren Berlins ab dem 20. Juni 1948 durch die Deutsche Mark ersetzt (DM). Es galten für unterschiedliche
Geldbeträge gestaffelte Umtauschverhältnisse zur DM. Jeder Bürger durfte bis 1000 RM im
Kurs 10:1 umtauschen. Am 23. Juni 1948 gab es auch in der Ostzone eine Währungsreform.
Tauschverhältnis war hier ebenfalls 10:1262.
Umrechnungshinweise (Kaufkraft) gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts (weitere
Hinweise siehe Kaufkraftberechnungen zur Mark):
•
•
•
•
•
1 Reichsmark (1924) entspräche 3,60 Euro
1 Reichsmark (1929) entspräche 3,10 Euro
1 Reichsmark (1933) entspräche 4,00 Euro
1 Reichsmark (1939) entspräche 3,70 Euro
1 Reichsmark (1944) entspräche 3,30 Euro
Die heutigen Gegenwerte beziehen sich auf den August 2008. Aufgrund der Kriegswirtschaft
und der Notwendigkeit, für den Erwerb vieler Güter des täglichen Bedarfs zusätzlich Bezugsmarken einzulösen, sowie der allgemeinen Rationierung und Produktqualitätsabsenkungen
261
262
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
194
durch Ersatz- und Austauschstoffe ist die Angabe für 1944 nur sehr begrenzt aussagefähig. Die
Schwarzmarktpreise lagen schon während des Krieges wesentlich höher als die amtlich festgelegten Preise und „explodierten“ förmlich ab Mai 1945 bis 1948.
Alliierte Militärmark (1944–1948)
Während und nach dem Zweiten Weltkrieg gaben die Alliierten für besetzte Gebiete die Militärmark (Allied Military Currency) aus, die in Deutschland bis zur Währungsreform 1948 parallel zur alten Reichsmark Gültigkeit hatte. AMC in Landeswährung gab es daneben in Österreich, Italien, Frankreich, Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei.
Die Alliierten Militärmark-Noten, die bereits 1944 in den USA und dem sowjetischen Goznak
gedruckt worden waren, gab es in den Stückelungen 0,50 Mark bis 1000 Mark. Das US-Schatzamt übergab den sowjetischen Verbündeten dafür Druckplatten. Entgegen den sowjetischen
hatten die amerikanischen Druckplatten auf der Vorderseite in der Ornamentik ein englisches
"F" (nach der Firma "Forbes"). Sie galt (insgesamt) als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Mark-Schulden aller Art. Niemand durfte die Alliierte Militärmark und die auf
Reichsmark lautenden gesetzlichen Banknoten unterschiedlich behandeln 263.
Amerikanische Soldaten durften Militärmark in US-Dollar umtauschen. Rotarmisten durften
ihre Militärmark aber nicht in Rubel umtauschen. Allein im Juli 1945 wurden 3 Millionen USDollar in die Heimat überwiesen, obschon nur 1 Million an Sold an die Soldaten ausbezahlt
wurde. Der Gesamtverlust für das US-Schatzamt betrug 530 Millionen US-Dollar.
Deutsche Mark (1948–2001)
Die Westzonen führten am 20. Juni 1948 eine Währungsreform durch. Die Geldnoten waren
zuvor in den USA gedruckt und in der streng geheimen Operation „Bird Dog“ über Bremerhaven nach Deutschland gebracht worden. Die Reichsmark wurde im Verhältnis 10:1 von der
Deutschen Mark abgelöst. Die Geldnoten für Westberlin wurden mit einem Stempelaufdruck
gekennzeichnet („Bärenmark“). Die Deutsche Mark war, anders als heute oft dargestellt, nicht
immer stabil; sie hat bis zu ihrem Ende etwa drei Viertel ihrer Kaufkraft verloren. Vor allem in
den 1970er Jahren erreichten die Inflationsraten ein bedenkliches Niveau, ebenso in der ersten Hälfte der 1990er Jahre. Bis zu Beginn der 1970er-Jahre war die Deutsche Mark indirekt
über die Kopplung (Bretton-Woods-System) an den US-Dollar goldgedeckt. 1975 verschwanden die „Silberadler“ (5-Mark-Stück) als Umlaufmünze aus den Portemonnaies, da der Silberpreis stark gestiegen war. Sie wurden fortan in Magnimat geprägt, einem Cu-Ni-Werkstoff;
1975 endete somit in Westdeutschland die Phase des Umlauf-Silbergeldes. Ab 1979 waren
auch die 5-DM-Gedenkmünzen aus Magnimat; nur die 10-DM-Gedenkmünzen wurden weiterhin in 625/1000 Silber geprägt. Goldmünzen gab es in Deutschland schon seit 1918 nicht
mehr.
263
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte
195
Währung der DDR (1948–1990)
Am 23. Juni 1948 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) alle Reichsmark-Noten
mit Klebemarken markiert („Klebemark“). Erst am 24. Juli 1948 konnte in der SBZ eine Währungsreform durchgeführt werden. Dabei wurde die Reichsmark im Verhältnis 10:1 durch die
Deutsche Mark der Deutschen Notenbank abgelöst. Am 13. Oktober 1957 erfolgte in der DDR
ein zweiter Geldschnitt, um den Bargeldüberhang zu reduzieren. Nur 300 DM (DDR) durften
getauscht werden, der Rest konnte bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben werden.
267,5 Millionen DM wurden dadurch dem Geldumlauf entzogen.
1964 erfolgte dann eine Umbenennung der Währung in Mark der Deutschen Notenbank
(MDN). Am 1. Januar 1968 wurde die MDN mit Gründung der Staatsbank der DDR in Mark der
DDR umbenannt. Die Abkürzung lautete M. Die Münzen der DDR wurden in Aluminium geprägt, lediglich das 50-Pfennig-Stück von 1950 und das 20-Pfennig-Stück ab 1969 wurden in
Messing geprägt. Münzen gab es zu 1, 5, 10, 20, 50 Pfennig sowie zu 1 und 2 Mark. Außerdem
wurden noch 5-, 10- und 20-Mark-Gedenkmünzen ausgegeben. Sie erschienen in Tombak,
Neusilber und in geringen Auflagen auch in Silber, Probeprägungen auch in Gold.
Euro (seit 1999/2002)
Der Euro wurde in Deutschland am 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt und ist seit dem
1. Januar 2002 als Bargeld im Umlauf. Er wurde im Verhältnis 1 : 1,95583 DM umgetauscht.
Siehe → Münzreform
196
Münzreform
Unter einer Münzreform versteht man die gründliche Neuregelung des Münzwesens, meist
verbunden mit der Einführung neuer Münzsorten und der Beseitigung des alten Münzsystems.
Münzreformen wurden oft durch Münzverschlechterung oder Inflation notwendig, wenn niemand mehr die alten, schlechten Münzen annehmen möchte oder diese keine Kaufkraft mehr
haben. Auch werden Münzreformen zur Anpassung und Vereinheitlichung des Währungssystems verschiedener Staaten durchgeführt.
Wichtige Münzreformen der Neuzeit waren die Einführung des Konventionsfußes in Österreich, die Einführung des Graumannschen Münzfußes in Preußen, die Nordische Münzunion
der skandinavischen Staaten, die Einführung der Frankenwährung in Italien und der Schweiz,
die Umprägungen (Recoinage) in Großbritannien 1695 und 1816, die Einführung der Reichsgoldwährung im Deutschen Kaiserreich 1871264.
Alexander der Große (336-323 v. Chr.)
Mit der Ausgabe einheitlicher Gold-, Silber- und Bronzemünzen (1 Stater = 5 Tetradrachmen
= 20 Drachmen) gehört Alexander zu den ersten Münzreformern der Geschichte.
Vandalen
Gunthamund (* um 450; † 496), der König der Vandalen und Alanen (484-496), war der dritte
rex des nordafrikanischen Vandalenreichs. Er war Nachfolger seines offenbar sehr unpopulären Onkels Hunerich und erfreute sich wohl schon allein aus diesem Grund erheblicher Beliebtheit.
Gunthamund zog für seine Regierung Nutzen aus der Tatsache, dass mächtige Feinde der Vandalen, namentlich die Westgoten, Ostgoten und Ostrom, in schwere Kriege oder innere Wirren verwickelt waren. Obwohl die Macht der Vandalen seit Geiserichs Tod im Sinken begriffen
war, erfreute man sich unter Gunthamund insgesamt friedlicher Zeiten. Gunthamund nahm
auch Abstand von den Verfolgungen der Katholischen Kirche, die mit Hunerich begonnen hatten, und stabilisierte die Wirtschaft des Reiches, die ebenfalls unter Hunerich eine Krise erlitten hatte265.
Zu diesem Zweck ließ der König eine umfassende Münzreform durchführen. Hatten sich die
Vandalenkönige in den Jahrzehnten zuvor am hergebrachten römischen Währungssystem orientiert und lediglich einige kaiserliche Münzen gegengestempelt oder umgeprägt, um ihren
eigenen Herrschaftsanspruch zu dokumentieren, so ließ Gunthamund zwar die Goldwährung,
den solidus, unverändert, führte aber eine neue Silberwährung ein. Diese kannte die Nennwerte 100, 50 und 25 denarii, wobei die 100-Denar-Münze auch siliqua genannt wurde. Die
Silberwährung wurde sodann um eine weitere Serie an Münzen aus unedlem Metall - für alltägliche Geschäfte - ergänzt, die den Nennwert 42, 21, 12 oder vier nummi hatten. Dabei entsprachen zwölf 42-nummi-Münzen einem denarius und 12.000 nummi einem solidus. Diese
Münzreform, die vor allem das Volumen an kleinen Münzen massiv erhöhte, erwies sich als
so erfolgreich, dass der oströmische Kaiser Anastasius im Jahr 498 eine große Münzreform im
264
265
http://www.numispedia.de/Münzreform
https://de.wikipedia.org/wiki/Gunthamund
197
Imperium Romanum durchführte, die sich, mit Abweichungen im Detail, an Gunthamunds System orientierte.
Diokletian
Während der Reichskrise, die den Wirtschaftsverfall des römischen Reiches mit sich brachte,
wurden von den zahlreichen Kaisern und Usurpatoren verstärkt Münzen geprägt, wodurch die
Inflation enorm angeheizt wurde. Diokletian reagierte darauf, indem er im Rahmen eines
grundlegenden Reformpaketes versuchte, die Steuern (Capitatio-Iugatio) und die Währung
neu auszurichten. Als Bestandteil der Münzreform erließ er das Höchstpreisedikt und devaluierte parallel die Währung. Im Edikt hatte er nicht nur – für mehr als tausend Produkte – verbindliche Höchstpreise festgelegt, sondern auch Höchstlöhne für Dienstleistungen. Die niedrigsten Tagelöhne erhielten danach die Hirten und Landarbeiter. Da die Preise für Handwerkserzeugnisse sehr hoch lagen, litt besonders die ärmere Bevölkerung unter dem Edikt. Letztlich
scheiterte das Edikt und die gewünschte Wirkung wurde verfehlt; um die Repressalien zu umgehen, wurden die Preise vielfach schlicht völlig überzogen oder man ging zu (geldlosen)
Tauschgeschäften über266.
Die Preise sind angegeben als denarii communes (Rechnungsdenare) - diese entsprechen nicht
den Denaren der frühen Kaiserzeit. Der im Jahr 294 eingeführte Follis wurde am 1. September
301 mit 25 denarii communes festgelegt267.
Byzanz 498
Das Fach „Byzantinische Numismatik“ beginnt traditionell mit der Währungsreform des oströmisch-byzantinischen Kaisers Anastasios I. im Jahr 498, der das Münzsystem des späten römischen Reichs, das aus dem Goldsolidus und den bronzenen Nummi bestand, reformierte. Nicht
von der Reform Anastasios I. betroffen war die Goldwährung: Der Anfang des 4. Jahrhunderts
unter Konstantin dem Großen eingeführte Solidus (Plural: Solidi) mit einem Sollgewicht von
4,55 Gramm und einer Sollreinheit von 24 Karat bleibt der Standard für den internationalen
Handel. Der Solidus wog in der Praxis zwischen 4,48 und 4,6 Gramm268.
Im 6. und 7. Jahrhundert wurden auch reduzierte Solidus mit besonderer Kennzeichnung ausgegeben. Er ist nur 20, 22 oder 23 Siliquae schwer, wobei eine Siliqua rund 0,18 Gramm entsprach. Ihr ursprünglicher Verwendungszweck ist um stritten. Von der Forschung werden sie
mit Tributzahlungen, mit Außenhandel oder mit dem Wechsel technischer Erfordernisse bei
Bronzegeldreformen in Verbindung gebracht.
Parallel zum Solidus wurden Halb- und Drittelsolidi (Semissis / Plural: Semisses und Tremissis
/ Plural: Tremisses) geprägt. Die Semisses und Tremisses wurden in Konstantinopel bis Kaiser
Michael I. (811 bis 813) und in Syrakus bis Kaiser Basileios I. (867 bis 886) geprägt.
Unter Kaiser Nikephoros II. Phokas (regierte 963 bis 969) wurde neben dem Solidus eine Goldmünze mit lediglich 11/12 des üblichen Gewichts, jedoch gleichem Goldgehalt ausgegeben.
266
https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstpreisedikt
https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstpreisedikt
268
https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung
267
198
Über den Grund der Einführung dieser um ein 1/12 leichteren Münze gibt es unterschiedliche
Meinungen. Laut dem byzantinischen Geschichtsschreiber Johannes Zonaras lag der Sinn dieser Änderung im (gescheiterten) Versuch, den Markt dazu zu bringen, die untergewichtigen
Münzen zum Wert des alten Solidus zu akzeptieren. Die leichtere Münze wurde Tetarteron
genannt, die vollgewichtige Solidus wurde ab diesem Zeitpunkt ἱστάμενον νόμισμα (Hi)stamenon nomisma oder kurz Histamenon genannt. Der Histamenon wog zwischen 4,4 und 4,5
g, die um ein 1/12 leichtere Goldmünze, die Tetarteron nomisma, etwa 4,05 g. In der Numismatik wird vielfach argumentiert, dass der Tetarteron mit dem fatimidischen Dinar durch die
Gewichtsreduktion um ein 1/12 konvertibel wurde und so den Handel erleichtern sollte.
Ursprünglich gleich aussehend unterschieden sich beide Münzprägungen später auch äußerlich. Unter Kaiser Basileios II. (976–1025) wurde der Tetarteron kleiner und dicker, während
der Histamenon immer größer und dünner wurde. Unter der Regentschaft von Kaiser Konstantin VIII. (1025–1028), begannen die beiden Münztypen sich auch ikonographisch zu unterscheiden269.
Mitte des 11. Jahrhunderts hatte der Tetarteron nur noch einen Durchmesser von durchschnittlich 18 mm und ein Gewicht von durchschnittlich nur noch 3,98 g, während der Histamenon zu dieser Zeit einen durchschnittlich Durchmesser von 25 mm hatte (20 mm hatte der
ursprüngliche Solidus) und sich in weiterer Folge zu einer schüsselförmig gewölbten Münze
entwickelten.
Solche schüsselförmig gewölbten Münzen werden allgemein auch als Skyphate (abgeleitet von
Skyphos der altgriechischen Trinkschale) bezeichnet. Über die Ursache dieser skyphatischen
Entwicklung, die auch bei den byzantinischen Elektron und Billion Münzen der mittelbyzantinischen Zeit charakteristisch ist, gibt es eine ganze Reihe von Hypothesen.
Der Solidus bzw. Histamenon und der Tetarteron waren bis Anfang des 11. Jahrhunderts von
relativ konstanter Reinheit. Der Goldgehalt lag durchgängig zwischen 955 und 980 Tausendstel
(23 bis 23,5 Karat). Ab Kaiser Michael IV. (regierte 1034 bis 1041), der aus einfachen Verhältnissen stammte und vor seiner Krönung Geldwechsler war, begann die langsame Entwertung
der byzantinischen Goldwährung durch schrittweise Verringerung des Goldgehalts.
Die Entwertung verlief zuerst langsam und beschleunigte sich dann rapide: ca. 21 Karat
(87,5 % Reinheit) während der Regierungszeit von Kaiser Konstantin IX. (1042–1055), 18 Karat
(75 %) unter Kaiser Konstantin X. (1059–1067), 16 Karat (66,7 %) unter Kaiser Romanos IV.
(1068–1071), 14 Karat (58 %) unter Michael VII. (1071–1078), 8 Karat (33 %) unter Nikephoros
III. (1078–1081) und 0 bis 8 Karat während den ersten elf Jahren der Regierung von Kaiser
Alexios I. (1081–1118)270.
Byzanz 1092
Unter Alexios I. wurden im Rahmen der Münzreform von 1092 der bereits völlig entwertete
Histamenon und Tetarteron abgeschafft. Stattdessen wurde eine neue Goldmünze mit einem
Goldgehalt von anfänglich 900 bis 950 Tausendstel eingeführt (21,6–22,8 Karat). Diese neue
Münze wurde Hyperpyron genannt, wog wie der Solidus 4,5 g und hatte später einen Feinge269
270
http://www.numispedia.de/Byzantinische_Währung
https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung
199
halt von 21 Karat (Legierungsverhältnis von 21 Teilen Gold zu 3 Teilen anderem Metall bzw.
875/1000). Trotz des geringeren Goldgehalts wird das Hyperpyron als spätbyzantinischer Solidus eingeordnet.
Das Hyperpyron blieb bis zur Eroberung von Konstantinopel (1453) im Umlauf, verlor aber
aufgrund des sinkenden Goldgehalts zusehends an Wert. Unter der Doppelherrschaft von Johannes V. und Johannes VI. (1347–1353) wurde das Hyperpyron letztmals geprägt. Damit endet die römisch-byzantinische Goldwährung des Solidus, die seit der Einführung unter Konstantin des Großen über ein Jahrtausend Bestand gehabt hatte271.
Die Münzreform unter Abd al-Malik (696-698)
Unter Abd al-Malik kam es kurze Zeit später, in den Jahren 696 – 698, zu der entscheidenden
Münzreform, durch die die Weichen für die zukünftige arabische Münzprägung gestellt wurden. Die Goldmünzen wurden von da ab nicht mehr auf dem byzantinischen (4,55 g), sondern
auf dem persischen Gewichtstandard (4,25 g) ausgegeben. Auch die Silbermünzen (rund 2,8
g) folgten dem lokalen Standard. An die Stelle der Münzbilder traten auf beiden Seiten der
Münzen Inschriften mit dem islamischen Glaubensbekenntnis. In dieser Münzreform kann
man eine weitere Trennung von Byzanz und eine zunehmende Orientierung an der Tradition
des Ostens sehen. Was die Münzprägung des Abd al-Malik so interessant macht, ist das auf
der Münze stehende islamische Glaubensbekenntnis, das traditionell wie folgt übersetzt
wird272:
Vorderseite: „Es gibt keinen Gott außer Gott. Er ist einzig. Er hat keinen Teilhaber – Mohammed ist der Gesandte Gottes. Er sandte ihn aus mit der Rechtleitung und der wahren Religion,
auf dass er sie siegreich mache über jede andere Religion.“
Rückseite: „Gott ist einzig, Gott ist ewig. Er hat weder gezeugt noch ist er gezeugt worden. Im
Namen Gottes. Dieser Dinar wurde im Jahr 78 geschlagen.“
Karl der Große (768-814)
Siehe → Münzfuß: Europäisches Mittelalter
Edictum Pistense (864)
Münzgesetz Karls des Kahlen (843-877), in dem erstmals in Europa gesetzlich festgeschrieben
wurde, welche Eigenschaften Geldmünzen haben mussten, um als umlauffähiges Zahlungsmittel anerkannt zu werden.
Münzreform in England (973)
König Edgar hat Bestimmungen zur Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten
getroffen. Ähnliches hatte bereits Æthelstan (924–939) angeordnet, doch waren es nach Meinung moderner Historiker Edgars Reformen, die zumindest südlich des Tees zu einem einheitlichen Münzwesen führten273.
271
https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinische_Währung
http://www.die-bank.de/news/islam-muenzen-als-zeitzeugen-2952/
273
https://de.wikipedia.org/wiki/Edgar_(England)
272
200
Böhmische Münzreform 1300
Um die Arbeit in den Bergwerken und damit seine wichtigste Einnahmequelle zu regeln, gab
Wenzel II. zwischen 1300 und 1305 das Ius regale montanorum in Auftrag, ein Bergrecht, das
zumindest in Teilen bis 1854 gültig blieb. 1300 führte er eine Münzreform durch, um die Qualität der Währung zu heben. Der neue Prager Groschen setzte sich wegen seines stabilen Wertes auch im benachbarten Ausland durch274.
Osmanisches Reich im 19. Jahrhundert
Mahmud II. und Abdülmecid I.
Am 1. Juli 1839 übernahm Abdülmecid die Herrschaft. Schon sein Vater Mahmud II. hatte verstanden, dass nur eine umfassende Modernisierung seinem Haus die Herrschaft erhalten
würde275.
Er hatte bereits eine Reihe von juristischen und militärischen Reformen umgesetzt – und seinen Sohn nach Frankreich geschickt, um dort eine moderne Bildung im westlichen Stil zu erwerben. Als Mahmud starb, waren viele Reformen so weit gediehen, dass sein Sohn sie „nur
noch“ umsetzen musste.
So wurde Abdülmecid berühmt als Initiator der Tanzimat, einer Politik der Annäherung an die
westliche Welt. Er reorganisierte das Heer, gab seinem Reich nationale Symbole, führte ein
neues Zivil- und Strafgesetz ein, gründete eine Art Parlament und die ersten modernen Universitäten, reformierte das ungerechte Besteuerungssystem und arbeitete an einer effektiveren Verwaltung. Und natürlich kam es unter Abdülmecid auch zu einer umfassenden Finanzreform, die dem ständig sich inflationär verschlechternden Geld eine neue, stabile Währung
entgegensetzen wollte.
Die Papiergeldreform
Noch unter Mahmud II. existierte im osmanischen Reich keine einheitliche Währung. Löhne,
Preise und Steuern basierten auf einer alten Rechnungseinheit namens Akce. Ausländische
Münzen wie der Maria-Theresien-Taler beherrschten den Alltag, und Geldwechsler machten
gute Geschäfte.
Das System war kompliziert, aber eingespielt, so dass es zunächst darum ging, die Bevölkerung
an eine neue, einheitliche Währung zu gewöhnen. Dazu wurden Staatsschuldscheine
(„kaime“) zu 500, später zu 1.000 Piaster in Umlauf gebracht, deren Attraktivität man erhöhte,
indem sie jährlich mit 12,5 % verzinst wurden.
Über dieses Papiergeld sollten natürlich auch die notwendigen Mittel für die umfangreichen
Reformen hereingebracht werden.
274
https://de.wikipedia.org/wiki/Wenzel_II._(Böhmen)
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a
275
201
Die Münzreform
In Anlehnung an das französische Vorbild und die Lateinische Münzunion übernahm das Osmanische Reich ein bimetallisches System, also ein System, das auf einer festen Relation von
Gold- und Silbermünzen basierte.
Eingeführt wurde das 100 Kurush-Stück zu 100 Piaster, gerne auch als Livre turque bezeichnet.
Es war theoretisch 7,216 g schwer, hatte einen Feingehalt von 916 2/3 / 1000 und enthielt
damit 6,61 g Feingold. Sein Wert lag zwischen dem französischen 20-Franc-Stück und dem
britischen Pfund.
Zweites Hauptnominal wurde der Medschidije in Silber mit einem Gewicht von 24,055 g und
einem Feingehalt von 830 / 1000. Teilstücke wurden in Silber zu 10, 5, 2, 1 sowie 1/2 Piaster
vollwertig ausgebracht.
Die Kupfermünzen gab es zu 40, 20, 10 und 5 Para, wobei 40 Para einem Medschidije entsprachen.
Geprägt wurde von französischen und englischen Münztechnikern in einer neuen, mit Dampfkraft betriebenen und mit englischen Maschinen ausgestatteten Münzstätte, die unterhalb
des Topkapipalastes errichtet wurde. Geblieben war der Hauptverantwortliche: Der Münzstättendirektor Düzoglu Agop Celebi stammte aus einer armenischen Münzmeisterfamilie, deren geschicktes Agieren die maroden osmanischen Staatsfinanzen zwei Generationen lang vor
dem Zusammenbruch bewahrt hatte276.
Ein großer Erfolg – und ein großes Problem
Die neue stabile Währung stellte eine große Erleichterung für den internationalen Handel dar.
Vor allem die ausländischen Handelshäuser machten glänzende Geschäfte. Denn dem Osmanischen Reich waren nun Kredite auf dem internationalen Finanzmarkt viel leichter zugänglich.
Dies war allerdings nicht nur positiv. Zwar gedieh der Handel, doch gleichzeitig wuchsen die
Schulden, so dass sich das Osmanische Reich immer mehr in die Hände seiner Gläubiger begab. 1881 musste gar eine internationale Staatsschuldenverwaltung eingerichtet werden277.
Russland
Münzreform 1535
Kopeke (von russ. копейка, bis 1918 копѣйка, kopejka) ist der Name einer seit dem 16. Jahrhundert ausgegebenen Kleinmünze des ehemaligen Russischen Reichs und einer Reihe seiner
Nachfolgestaaten. Die Münze wurde aufgrund der von Helena Glinskaja, der Mutter Iwans IV.,
veranlassten Münzreform erstmals 1535 in Nowgorod in ca. 0,68 g Silber nach dem Vorbild
der dort zuvor geprägten Denga ausgeprägt. Der ursprüngliche Name Nowgorodka der Silbermünze verlor sich bald. Sie wurde nach dem auf ihr abgebildeten Reiter mit Speer, bei dem es
sich um den regierenden Zaren oder den Heiligen Georg handeln soll, Копейка (nach "копьё",
dem russischen Wort für Speer) benannt. Auf der Rückseite befand sich ein mehrzeiliger
276
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a
277
http://muenzenwoche.de/de/Archiv/Die-groe-osmanische-Muenzreform/8?&id=139&type=a#
202
Schriftzug mit Namen und Titel des Herrschers. Eine korrespondierende Rubelmünze (mit 68 g
Silber) zu 100 Kopeken gab es zu dieser Zeit zwar nicht, aber dennoch handelt es sich hier um
eines der ersten Währungssysteme, das auf einer Dezimalteilung basiert.
Im Lauf der Zeit verlor die Münze immer mehr an Wert; um 1610 waren es nur mehr 0,51 g,
um 1630 0,48 g, 1682 0,41 g und um 1700 0,38 g Silber. Ab 1655 wurden erstmals Kopeken
auch in Kupfer ausgeprägt. Im 18. Jahrhundert verdrängten in Russland die Kupferkopeken
endgültig die Denga als Scheidemünzen. Parallel dazu blieben die Silberkopeken, deren Prägung 1718 unter Peter dem Großen eingestellt wurde, noch lange im Umlauf. Unter Katharina
I. wurden (erfolglose) Versuche mit Klippenprägungen unternommen278.
Zur Münzreform von Peter I. 1731
Einschneidend in der russischen und europäischen Geldgeschichte waren die Münzreformen
unter Zar Peter I. (dem Großen) und der gesetzlichen Festlegung der Scheidemünzen. Schon
vor 1690 wurden die ersten gesetzlichen und prägetechnischen Grundlagen für die ab etwa
1700 beginnende sich über viele Jahre erstreckende Währungsreform gelegt, die auch die kyrillischen durch die arabischen Jahreszahlen im Gepräge ersetzte und insgesamt nicht immer
konsequent war. Der neue, ab 1704 geprägte Silberrubel wurde im Rau- (circa 28 g) und im
Feingewicht (circa 25 g) an die westeuropäischen Talermünzen angepasst, so dass der internationale Zahlungsverkehr wesentlich erleichtert wurde. Im inneren Russlands wurden ab
1700 die einfachen älteren (länglich-ovalen) „Draht“- oder „Tropf“-Silberkopeken und deren
Teilstücke – beginnend durch die Emission von neuen, runden kupfernen Denga- (½ Kop.), Poluschka- (¼ Kop.) und den sehr seltenen Polu-Poluschkamünzen (⅛ Kop.) – nach und nach ersetzt279.
Aus taktischen Gründen wurde erst etwas später die ebenfalls neue runde Kupferkopeke eingeführt. Diese neue Scheidemünzserie sollte ganz bewusst die älteren Silberkleinmünzen ersetzen. Jedoch wurden noch vereinzelt Silberkopeken bis etwa 1718 geprägt. Alle älteren
Kleinsilbermünzen wurden anfänglich noch nicht konsequent außer Kurs gesetzt; sie wurden
aber nach dem Eingang in den Staatskassen nicht mehr verausgabt und deren eingenommenes Silber wurde mit für die neuen Rubelmünzen verprägt. Die alten Silberkopeken verloren
zwar nicht ihre Kaufkraft, ihr Umlauf verlor sich aber in den späteren Jahren mangels Neuprägung und häufig wurden sie dann auch noch zu (Braut-) Schmuckwaren für die Aussteuer verarbeitet. Die Kupferkopeke war nun gesetzlich, per Ukas als Hundertstel des Rubels festgelegt,
eingeführt worden und fand ihre allgemeine Akzeptanz darin, dass sie vollwertig an Stelle der
früheren Silberkopeke bei Zahlungen an den Staat akzeptiert wurde. Wichtig war zusätzlich
noch, dass in fast allen offiziellen Akten, Verträgen, Gesetzen etc. bei Geldbeträgen nur noch
in Rubeln zu 100 Kopeken gerechnet wurde280.
278
https://de.wikipedia.org/wiki/Kopeke
https://de.wikipedia.org/wiki/Rubel
280
Reimann, Rudolf: Das russische Münzwesen unter besonderer Berücksichtigung der Münzreform
Zar Peters I.
279
203
Als vorerst kleinste Silber- bzw. Billonmünze verblieb noch der Altyn als 3-Kopekenmünze, der
ab dem 19. Jahrhundert ebenfalls in Kupfer geprägt wurde. Als letzte Billonmünze wurde ein
5-Kopekenstück – neben den kupfernen Pjataks – noch bis 1915 parallel geprägt281.
Die von Peter I. eingeführte moderne Münzstückelung wurde dann später von vielen anderen
Ländern übernommen, Beispiele:
•
•
•
1 Silber-Rubel = 10 Griwenniki = 100 Kupfer-Kopeken ab 1700/04
1 Silber-Franc = 10 Décimes = 100 Kupfer-Centimes ab 1795
1 Silber-Dollar = 10 Dimes = 100 Kupfer-Cents ab 1792
Münzreform von Katharina II. 1796
Die Reform beinhaltet die Einführung des Papierrubels (Assignacia), der 1897 als Währungseinheit durch den Goldrubel ersetzt wurde.
Münzreform 1839
Nach der 1839 eingeleiteten Münzreform (ein neuer Silberrubel entsprach 3,4 alten Assignatenrubeln) wurde die Höhe des Alban auf 8,15 Rubel fixiert. Für Bauern im europäischen Russland lag die Kopfsteuer ab 1839 bei 96 Kopeken (Silber), Kleinbürger hatten 2,38 Rubel zu entrichten.
Deutschland / Heiliges Römisches Reich
Münzreform Kaiser Heinrichs III. (1039-1056) um 1047/48
Einführung eines einheitlichen Königsbildes in den vom Königtum kontrollierten Münzstätten282.
Ostfriesische Münzreform 1507
Das ostfriesische Geldwesens der Zeit war besonders kompliziert: Es zirkulierten eigene und
ausländische Münzsorten, in Gold und in Silber, in älteren und neueren Ausgaben und mit
jeweils unterschiedlichem Gehalt an Edelmetall. Dieses Durcheinander führte dazu, dass nach
einer Münzreform 1491 bereits 1507 die nächste Reform folgen musste. Diese bestand aus
zwei Teilen:
•
•
Ausgabe einer neuen Münzserie bestehend aus: 1/2, 1 u. 2 Plak(ken), 1/2, 1 u. 2 Stüber
(1 Stüber = 6 Plakken) sowie Gulden in Gold (1 Gulden = 24 Stüber) [Plak für bisher
Witte].
Neubewertung der bisherigen Münzen, die weiter im Umlauf blieben.
Eine überlieferte Abschrift der Kurstabelle zeigt den Wert der Münzsorten in Arensgulden,
Stübern und Witten an283:
281
https://de.wikipedia.org/wiki/Rubel
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6PZCLQ5VPGEUX6KEGSKFYY7VK25YAKUA
283
http://www.coingallery.de/KarlV/Ostfries/Ostfries_M.htm; Kappelhoff, A.: Die Münzen Ostfrieslands, S. 133 ff. und Anlage 6.
282
204
Stuver Emder und Groninger [nun Ciffert genannt]
Krumstertt
halve Krumstertt
Jager Mon. Emd. [Doppelstüber]
Gosseler
dubbelde Juechhoy
Ein hartoch Jager
Schaep [= Schaf für niedl. Toison d'argent]
dubbelde vleemsche
Lewarder dubbele stuver
Sneberger [sächs. Zinsgroschen]
Schrickenborger [sächs. Schreckenberger]
Horenkens gulden
Barcksche halve gulden
Groninger halve gulden
Rinsche gulden
Emder olde Gulden
Groninger olde Gulden
Graeff Edz. nye gulden
Churfurster gulden
Groninger nye gulden
Bremer und Hamborg. gulden
Beyersche gulden
Philipsgulden
Utersche gulden
Rider gulden
Andreasgulden
Philipsgulden [von Philipp dem Schönen]
dubbelde Philipsgulden
Willensschilt
Joh. schilt
olde Cronen
Sunnen Cronen
golden Rider
golden Lewe
Ungersche Ducate
golden Engel
Sunnen Nobel
Henricus Nobell
Vleemscher Nobell
5 witte [statt zuvor 6]
3½ witte [statt zuvor 4]
1½ witte
10 witte
4 witte
7½ witte
1½ stuver
3 stuver [18 statt zuvor 20 witte]
1½ stuver
10 witte
7½ witte
4 stuver minus 1½ witte
12 stuver
11½ stuver
10 stuver
28 Stuver
24 stuver
24 stuver
28 stuver
28 stuver
28 stuver
28 stuver
20 stuver
21 stuver
24 stuver
24 stuver
2 Arn. g. 9 stuver
2½ Arn. gulden
5 Arn. g.
2 Arn. g. 9 stuver
2½ gulden Arn.
2 Arn. g. 5½ stuver
3 Arn. g. 6½ stuver
3 Arn. g. 9 stuver
4 Arn. g. 4 stuver
3 Arn. g. 9 stuver
5 Arn. g. 6½ stuver
8½ Arn. g.
7½ Arn. g.
7 Arn. g. 2 stuver
Graumannsche Münzreform im Preußen (1750)
Siehe → Münzordnungen, Preußen284
284
Graumannscher Münzfuß
205
Übergang zur Reichswährung 1871
Die Münzsysteme
Durch die Münzverträge von München, Dresden und Wien hatten sich die deutschen Münzverhältnisse nach und nach erheblich verbessert. Die Zahl der Münzsysteme war im zweiten
Drittel des 19. Jahrhunderts allmählich zurückgegangen; 1871 gab es „nur“ noch sechs verschiedene285:
1. Der Taler im 30-Talerfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 30 Groschen zu je 12
Pfennig (1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennig). Dieses System galt in Preußen (ohne Frankfurt und Hohenzollern), Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck-Pyrmont, Lippe-Detmold,
Schaumburg-Lippe und in den preußischen Fürstentümern.
2. Der Taler im 30-TalerfuB (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 30 Groschen zu je 10
Pfennig (1 Taler = 30 Groschen = 300 Pfennig). Dieses System galt in Sachsen, SachsenAltenburg und Sachsen-Gotha.
3. Der Taler im 30-Talerfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 48 Schilling zu je 12
Pfennig (1 Taler = 48 Schilling = 576 Pfennig).
Dieses System bestand in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.
4. Der Gulden im 52 1/2-Guldenfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 60 Kreuzer,
letztere i. d. R. in 4 Pfennig eingeteilt (1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennig).
Dieses System galt in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Hohenzollern, Frankfurt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Schwarzburg- Rudolstadt Oberherrschaft.
5. Die Mark (Kurant) im 75-Markfuß (Silber) als Währungseinheit, unterteilt in 16 Schilling zu
je 12 Pfennig (1 Mark =16 Schilling =192 Pfennig). Dieses System besaßen die Hansestädte
Hamburg und Lübeck. Seit 1856 war hier auch der Talerfuß als Landesmünzfuß anerkannt;
der Taler galt entsprechend seinem Silbergehalt 40 Schilling Oder 480 Pfennig.
6. Der Taler Gold zu 1/5-Pistole im 420-Talerfuß (Gold) als Wahrungseinheit, unterteilt in 72
Grote zu je 5 Schwaren (1 Taler Gold = 72 Grote = 360 Schwaren).
Dieses System galt in der Hansestadt Bremen.
Als siebtes Münzsystem kam nach dem deutschen Sieg über Frankreich 1871 das französische
Frankensystem (1 Franc = 100 Centimes) hinzu, das in Elsass-Lothringen gültig war.
Die Stückelungen der Münzen (Wertabstufungen) waren in den einzelnen Münzsystemen unterschiedlich. Preußen z. B. ließ folgende Geldnominale prägen: 1-Pf.-Stücke, 2-Pf.-Stiicke, 3Pf.-Stücke, 4-Pf.-Stücke, 1/2-Gr.-Stücke, 1-Gr.-Stücke, 2 1/2-Gr.-Stücke, 1/6-Tlr.-Stücke, 1-Tlr.Stücke und 2-Tlr.- Stücke. Kleinere Staaten gaben oft nur wenige Münzwerte heraus; sie ließen
sich von größeren Nachbarländern mit Geldstücken versorgen.
Die Zusammensetzung des Münzumlaufs
Die wichtigste Münzsorte in Deutschland war bis zur Einführung der Reichswährung der (ursprünglich preußische) Taler im 30- bzw. 14-Talerfuß. Er stellte nicht nur die Hauptmünze in
den drei Talersystemen dar, sondern er wurde seit 1857 auch im süddeutschen Guldengebiet
bevorzugt geprägt. Selbst in den drei Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen war der
Taler in Umlauf, der damit faktisch überall in Deutschland Gültigkeit besaß.
285
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Sprengerw/sprengerw54-62.pdf
206
Da die deutschen Einzelstaaten bei den Münzreformen vor 1871 die alten Münzsorten oft
nicht oder nur teilweise aus dem Zahlungsverkehr gezogen hatten, kursierten neben den Münzen der jeweils gültigen Münzsysteme auch zahlreiche alte, nicht oder nur schlecht ins Münzsystem passende Geldstücke. Dazu gehörten z. B. mehrere Goldmünzenarten, 1 /3- und 2/3Taler des alten Leipziger 12-Talerfußes von 1690, Konventionstaler (10-Talerfuß) und deren
Teilstücke, Kronentaler, 30- und 15-Kreuzerstücke Süddeutschlands von vor 1753, Talerstücke
des 16-Talerfußes, badische 10- und 100- Kreuzermünzen aus den Jahren 1828 bis 1831 u. a.
m.
Eine zusammenfassende Übersicht über die in Deutschland kursierenden Münzarten gibt die
nachfolgende Tabelle. Sie zeigt u. a. das deutliche Übergewicht des Silberumlaufs gegenüber
dem Goldumlauf.
Die Zusammensetzung des deutschen Münzumlaufs 1871 (in Mio.
Mark)
Goldmünzen
rten
Silberkurant-
Scheidemünzen
in
in
zusam
münzen
Silber
Kupfer
95,0
1 456,0
80,0
3,6
150,0
100,0
245,0
1 556,0
1 634
rten
en
_
80,0
3,6
250,0
1 884
Anmerkung: 1 Mark = 1/3 Tlr.
Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2.,
a. a. O., S. 136.
Die Reform des deutschen Münzwesens 1871 bis 1875
Die Einführung der Mark als deutsche Münzeinheit
Der langgehegte Wunsch nach einer deutschen Münzeinheit war seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Bevölkerung immer starker geworden. Der Deutsche Handelstag hatte seit
1861 mehrere Vorschlage für eine durchgreifende Münzreform gemacht. In einer Resolution
hieß es 1861/62: ,,Als allgemeine Rechnungseinheit ist der Drittel-Thaler, unter der Bezeichnung „Mark“ anzunehmen, mit direkter Theilung in 100 Pfennige”.
Es dauerte noch zehn Jahre, bis im Dezember 1871 tatsachlich die Mark zu 100 Pfennig als
Münzeinheit für das gerade gegründete Deutsche Reich eingeführt wurde. Vorausgegangen
waren lange Diskussionen um die Bezeichnung der neuen Münzeinheit, bei denen man sich
schließlich auf die Mark als Kompromiss einigte. ,,Wollte man eine Dezimalwährung haben, so
war es zweckmäßig, die kleinste Einheit — den Pfennig — so zu wählen, dass eine Unterteilung
unterbleiben konnte“. Sowohl das Hundertteil des Talers als das des süddeutschen Gulden
wäre als kleinste Teilung nach den bescheidenen Verhältnissen des Alltagsverkehrs zu groß
207
gewesen. Bis 1873 blieb die Mark nur eine Rechnungseinheit; erst seit jenem Jahr ging man
auch zur Prägung von Einmarkstücken über.
Für Handel und Wirtschaft war die reichseinheitliche Mark von großer Bedeutung, weil
dadurch überall in Deutschland in einer einzigen Wahrungseinheit gerechnet werden konnte
286. Allgemein verbindlich wurde die Mark-Rechnung im Deutschen Reich erst am 1. Januar
1876. Bis 1875 war in einigen deutschen Einzelstaaten noch die Rechnung in der bisherigen
traditionellen Landeswährung üblich gewesen.
Die Bestimmungen über das neue Münzsystem
Das Gesetz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 ,,enthielt
noch kein abgeschlossenes und ausgereiftes Münzsystem". Es bestimmte, dass aus einem
Pfund Gold 139 1/2 Zehnmarkstücke oder 69 3/4 Zwanzigmarkstücke ausgebracht werden
sollten. Das Passiergewicht wurde auf 0,5 v. H. des Normalgewichtes festgelegt; abgenutzte
Stücke sollten von öffentlichen Kassen zum vollen Nennwert eingezogen werden. Die Abnutzungskosten trug somit der Staat. Das 10-Markstück wurde je nach Landeswährung mit 3 1/3
Tlr. (Norddeutscher Währung), 5 FI. 50 Kr. (Süddeutscher Währung), 8 Mark 5 1/3 Schilling
(Hamburger und Lübecker Kurantwährung) und 3 1/93 Tlr. Gold (Bremer Währung) bewertet;
das 20-Markstück galt entsprechend das Doppelte.
An den geschilderten Zustanden im deutschen Münzwesen änderte sich bis 1873 nur wenig;
zu den bisherigen Münzsorten traten zwei weitere Goldmünzen in den Zahlungsverkehr. Bereits 1871 setzte die Reichsgoldprägung in geringer Auflage (ca. 500 000 Stück) in der preußischen Münzstätte zu Berlin ein. Ab 1872 wurden Reichsgoldmünzen in großen Stückzahlen in
allen deutschen Münzstätten geprägt.
Das Münzgesetz von 1873287 brachte genaue Bestimmungen über das Aussehen des neuen
Reichsmünzsystems. Neben den 10- und 20-Markstücken sollte auch ein goldenes 5-Markstück als Währungsgeld geprägt werden. Weitere Reichsmünzen waren 5-, 2- und 1-Markstücke sowie 50- und 20-Pfennigstiicke aus Silber, 10- und 5-Pfennigstücke aus Nickel und 2- und
1 -Pfennigstücke aus Kupfer. Silber-, Nickel- und Kupfermünzen galten als Scheidemünzen. Der
Gesamtbetrag des ausgegebenen Silbergeldes durfte 10 Mark, der des Nickel- und Kupfergeldes 2,5 Mark pro Kopf der Bevölkerung nicht überschreiten.
Das Aussehen der Reichsmünzen wurde vereinheitlicht. Sämtliche Münzen im Nominalwert
von über einer Mark trugen auf der einen Seite den Reichsadler, die Umschrift „Deutsches
Reich" und die Wertangabe. Die andere Seite zeigte das Bildnis des Landesherrn, der die
Münze herausgab (bzw. das Hoheitszeichen der freien Städte). Die Münzen unterhalb des 2Markstiicks besaßen auf der Vorderseite die Wertangabe und die Umschrift „Deutsches
Reich", während die Rückseite den Reichsadler zeigte. So bekamen die 1-Pfennigstücke bis
herauf zu den 1-Markstücken im gesamten Reich ein gleiches Gepräge.
Da 1873 noch keine ausreichende Menge an Reichsmünzen bereitgestellt werden konnte, galten vorläufig einige Münzsorten der alten Länderwährungen als Ersatz für die noch herzustellenden Reichsmünzen.
287
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutsches_Reich)
208
Die Veränderung des Münzumlaufs bis 1875
Die Umschichtung des Münzumlaufs im Zusammenhang mit dem Übergang zur Reichsgoldwahrung ging seit 1872 zügig voran. Besonders forciert wurde die Ausprägung von Reichsgoldmünzen zu 10- und 20-Mark, um die vorgesehene Goldwährung in die Praxis umzusetzen und
um den Zahlungsverkehr mit Währungsgoldmünzen zu versorgen. Die dazu nötige Goldmenge
beschaffte man sich weniger durch die Einziehung der alten Landesgoldmünzen, als vor allem
durch Goldankaufe auf dem Londoner und z. T. auch auf dem deutschen Edelmetallmarkt. Die
französischen Reparationen versetzten das Deutsche Reich in die Lage, umfangreiche Goldkaufe vorzunehmen. Bis zur Mitte des Jahres 1873 hatte man bereits für ca. 700 Mio. Mark
Gold in England und Deutschland aufgekauft.
Die Zusammensetzung des deutschen Metallgeldbestandes 1871 bis 1879 in absoluten Zahlen (in Mio.
Mark)
Dez.
1871
Landesgoldmünzen
Reichsgoldmünzen
fremde Goldmünzen
monetärer
Goldvorrat
Gold zusammen
95
75
-*)
747
150
Mitte
1874
1 041
Mitte Beginn
1875 1876
Ende
1879
1 070
1 190
1 469
120
120
60
150 50
—
70
245
Landessilber1 535
münzen
Reichssilbermünzen
fremde Silbermün100
zen
monetärer
100
Silbervorrat
Silber zusammen
Landeskupfermünzen
Reichsnickel- u. kupfermünzen
Nickel u. Kupfer
zusammen
gesamter
Metallgeldbestand
Mitte
1873
970 1 160
1 500
1 440
27
300
1 190
1 310
1 530
1 315
1 165
450
110
164
_
_
423
30
25
1 735
1 830
1 490
1 425
1 330
3,6
3,6
3,6
3,0
2,0
—
—
3,8
16,7
26,8
44,8
4
4
7
20
29
45
1 985
2 805
2 655
2 635
2 670
875
2 450
*) Ende 1871 wurden schon Reichsgoldmünzen im Wert von ca. 10 Mio.
Mark geprägt; vgl. Jaeger, Die deutschen Münzen seit 1871, a. a. O., S.
159.
Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2., a. a. O.,
S. 402 (die Zahlen wurden bei Helfferich teilweise gerundet).
Seit 1873 und in verstärktem Maße seit 1875 wurden auch Scheidemünzen der Reichswahrung
geprägt. Parallel dazu zog man von 1874 bis 1878 die alten Ländermünzen aus dem Umlauf
209
und verwendete das so gewonnene Prägematerial für die Reichsmünzenherstellung. Die Anforderungen in der Zusammensetzung des Münzumlaufs, die sich daraus ergaben, zeigen die
beiden nachfolgenden Tabellen.
Die Zusammensetzung des deutschen Metallgeldbestandes 1871 bis 1879 in relativen Zahlen (in v. H.)
vom gesamten Metallgeldbestand kamen auf:
ReichsGold
SilberNickelgoldüberhaupt
münzen u. u. Kupfermünzen
monetäres
münzen
Rohsilber
Dez. 1871
12,4
87,4
0,2
Mitte 1873
26,6
34,6
65,2
0,1
Mitte 1874
39,2
43,7
56,1
0,2
Mitte 1875
40,6
45,2
54,1
0,7
Beginn 1876
Beginn 1879
44,6
49,1
62,5
49,8
35,7
1,1
60,0
1,8
Quelle: Helfferich, Die Reform des deutschen Geldwesens, Bd. 2.,
a. a. O., S. 402.
Aus den vorstehenden Tabellen kann man ablesen, dass am 1. Januar 1876 die Goldwährung
in der Praxis noch nicht verwirklicht war, denn der monetäre Goldbestand betrug erst knapp
50 v. H. des gesamten Metallgeldbestandes. Weiterhin ist erkennbar, dass bis zur Mitte der
siebziger Jahre das ausländische Geld aus Deutschland verbannt worden war. Jahrhundertelang waren in Deutschland neben einheimischen Geldstücken auch ausländische Münzen in
Umlauf gewesen. Das Deutsche Reich konnte endlich einen homogenen Münzumlauf schaffen.
Der Gedanke der politischen Einheit im Rahmen der Reichsgründung 1871 enthielt nachdrücklich die Forderung nach einer Währungsunion. Die Vielzahl unterschiedlicher Landeswährungen war seit dem Mittelalter Ausdruck der politischen Zerrissenheit Deutschlands. Um 1850
prägten noch 38 deutsche Staaten und Städte eigene Münzen in verschiedenen Währungssystemen. Nach Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 modernisierten Münzverträge von
1837, 1838 und 1857 das Münzwesen, schufen überregionale Vereinsmünzen und ebneten
den Weg, der schließlich mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 in eine einheitliche Reichswährung
mündete288.
"Unter den zahlreichen Gesetzen, welche die Centralgewalt erst des norddeutschen Bundes,
nachher des neuen deutschen Reiches erlassen hat, findet sich schwerlich eins, wodurch
Wohl und Wehe des Volkes im Ganzen sowie aller Einzelnen im Volke tiefer berührt würden,
als die mit dem 4. December 1871 eingeleitete Münzreform", schrieb der renommierte Nationalökonom Wilhelm Roscher 1872 in seinen "Betrachtungen über die Währungsfrage der
deutschen Münzreform". Wie Roscher sahen alle deutschen Wirtschafts- und Finanzexperten
288
Arnulf Scriba, © Deutsches Historisches Museum, Berlin Dezember 2011/November 2016
210
in der Umgestaltung des Münzwesens eine der wichtigsten Voraussetzungen für die positive
Wirtschaftsentwicklung des neugegründeten Deutschen Reiches und für die Förderung von
dessen Binnen- und Außenhandel.
Bis 1871 war es nicht gelungen, die verschiedenen Währungseinheiten im Deutschen Bund
und Norddeutschen Bund zu vereinheitlichen. Durch Vertragsabschlüsse waren die Regionalwährungen zwar auf sieben Münzsysteme reduziert worden, doch Umrechnungsprobleme
erschwerten nach wie vor den grenzüberschreitenden Waren-, Rohstoff- und Finanzverkehr
innerhalb der deutschen Staatenwelt sowie mit dem Ausland. Mit der am 4. Dezember 1871
zusätzlich zu den bereits bestehenden Währungen eingeführten Goldwährung als Mark zu
100 Pfennig gab es reichsweit ein einheitliches gesetzliches Zahlungsmittel. Bis Ende 1873
prägten die Münzstätten im Reich goldene 10- und 20-Mark-Stücke in einem Gesamtwert
von rund einer Milliarde Mark, der gesamte Metallgeldbestand belief sich zu diesem Zeitpunkt auf umgerechnet rund 2,7 Milliarden Mark. Der Goldgehalt der 10- und 20-Mark-Münzen lag bei 0,3584 g Feingold je Mark. Das Edelmetall stammte größtenteils aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Krieges in Höhe von 5 Milliarden Francs.
Die Ländermünzen nach altem Münzsystem blieben vorerst im Umlauf, sie durften aber bis
auf Gedenk- und Scheidemünzen nicht mehr geprägt werden. Die existierenden insgesamt
sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote oder Schilling wurden zunächst in ein festes Umtauschverhältnis zur Goldmark
gestellt. Mit dem am 9. Juli 1873 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Münzgesetz wurden
die Landeswährungen schließlich abgeschafft und die entsprechenden Ländermünzen
schrittweise eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frankreich schon den Hauptteil seiner
Reparationszahlungen getätigt. Die Geldmenge im Reich stieg dadurch erheblich an, was den
Zins niedrig hielt. Dies erhöhte den Kapitalverkehr und befeuerte die Konjunktur, die ökonomische Prosperität ging - bis zum Börsenkrach 1873 - in einen überhitzten Wirtschaftsboom
und Gründerrausch über.
Die 1874 einsetzende Wirtschaftskrise hat aufgrund der deflationären Entwicklung mit sinkenden Großhandelspreisen und Zinssätzen dem Ansehen der neuen Mark nicht geschadet.
Staatlicherseits gelang die monetäre Einigung nicht zuletzt, weil in Deutschland auf ein weitgehend stabiles Finanzgebaren und auf einen vergleichsweise soliden Haushalt geachtet
wurde. Dies war umso wichtiger, weil das Deutsche Reich nach den Worten von Reichskanzler
Otto von Bismarck in finanzpolitischer Hinsicht ein "Kostgänger der Einzelstaaten" war. Dem
Reich blieb der Zugriff auf direkte Steuern zunächst verwehrt, diese wurden ausschließlich in
den Ländern erhoben. Nach Maßgabe der Bevölkerungszahl flossen festgelegte Summen von
den Einzelstaaten an das Reich, dessen Einnahmen und Ausgaben bis zur Jahrhundertwende
weitgehend ausgeglichen waren. Die Zinslasten für Anleihen bewegten sich für Reich und
Länder auf relativ niedrigem Niveau. Zwar stieg die Verschuldung des Reiches kontinuierlich
an, von 16 Millionen Mark 1876 auf 2,5 Milliarden Mark 1900, in diesem Jahr betrug die Gesamthöhe der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt allerdings nur 7,7 Prozent.
Vergleicht man die damalige Situation mit der Einführung des Euro im Jahr 1999, so liegen
die Unterschiede gerade im Bereich der Höhe der Schuldengrenze und der fehlenden Sanktionen bei ihrer Überschreitung. Nach den Regeln des 1992 vereinbarten Vertrages von Maastricht dürfen die Mitgliedsstaaten des Euro insgesamt bis zu 60 Prozent vom Bruttoinlands-
211
produkt an Staatsverschuldung ausweisen. Im Jahr 2010 lagen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland bei rund 80, 2015 bei ungefähr 70 Prozent.
Währungsreform 1923
Mit der Errichtung einer Deutschen Rentenbank leitete die Reichsregierung Mitte Oktober
1923 die Rückkehr zu einer stabilen Währung ein. Da das Deutsche Reich zur Deckung des
Grundkapitals der Rentenbank nicht über genügend Goldvorräte verfügte, wurden der Grundbesitz von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe mit einer Hypothek von 3,2 Milliarden Rentenmark belastet.
Die Rentenbank begann am 15. November 1923 die Rentenmark als neues Zahlungsmittel herauszugeben. Der Wechselkurs einer Rentenmark war mit einer Billion Papiermark festgelegt
worden, ein US-Dollar entsprach 4,20 Rentenmark. Reichsfinanzminister Hans Luther und
Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht gelang es in den folgenden Monaten, den Kurs der
neuen Währung durch Einschränkung des Geldumlaufs und drastischen Sparmaßnahmen im
Haushalt stabil zu halten. Durch die Normalisierung des Wirtschaftslebens und die Beruhigung
der innenpolitischen Situation wurde vom "Wunder der Rentenmark" gesprochen.
Die Rentenmark war jedoch nur als Übergangslösung zur Überwindung der Inflation eingeführt worden. Am 30. August 1924 wurde sie im Rahmen des Dawes-Plans von der Reichsmark
abgelöst, die durch Gold und wertbeständige Devisen gedeckt war und die deutsche Währungsstabilität garantieren sollte289.
Währungsreform 1948
Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark („DM“,
auch „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die beiden bisher gültigen Zahlungsmittel Reichsmark und die (zu ihr fest im Verhältnis 1:1 notierende) Rentenmark (beide abgekürzt als „RM“) wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder weniger im Nennwert herabgesetzt. Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte290.
Die Einführung des Euro
Der Euro (griechisch ευρώ, kyrillisch евро; ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Art. 3 Abs. 4 EUV
die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in Art. 127–144 AEUV
geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU). Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten,
die zusammen die Eurozone bilden, sowie in sechs weiteren europäischen Staaten. Nach dem
US-Dollar ist der Euro die wichtigste Reservewährung der Welt.
Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld und drei Jahre später am 1. Januar 2002 als
Bargeld eingeführt. Damit löste er die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Die Euromünzen werden von den nationalen Zentralbanken der 19 Staaten des Eurosystems sowie von
derzeit vier weiteren Staaten mit jeweils landesspezifischer Rückseite geprägt. Die Euro289
290
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/waehrungsreform-1923.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Währungsreform_1948_(Westdeutschland)
212
Banknoten aus verschiedenen Ländern unterscheiden sich bei der ersten Druckserie nur durch
den Buchstaben an der ersten Stelle der Seriennummer, der angibt, im Auftrag welcher nationalen Zentralbank der Schein gedruckt wurde. Bei der zweiten Druckserie ab 2013 beginnt
die Seriennummer mit zwei Buchstaben, deren erster die Druckerei bezeichnet.
Am 10. Januar 2013 wurde in Frankfurt am Main die erste Banknote der zweiten Serie von
Euro-Banknoten vorgestellt, die höheren Schutz vor Fälschungen bieten soll291.
Offizielle Umtauschkurse* der Vorgängerwährungen in Euro
¤/EUR*
EUR/¤
ISO
Vorgängerwährung
40,3399
0,024789 BEF Belgische Franken
1,95583
0,511292 DEM Deutsche Mark
15,6466
0,063912 EEK Estnische Kronen
5,94573
0,168187 FIM Finnische Mark
6,55957
0,152449 FRF Französische Francs
340,750
0,002935 GRD Griechische Drachmen
0,787564 1,26974
IEP Irische Pfund
1936,27
0,000516 ITL Italienische Lire
0,702804 1,422872 LVL Lettische Lats
3,45280
0,28962
LTL Litauische Litas
40,3399
0,024789 LUF Luxemburgische Francs
0,429300 2,32937
MTL Maltesische Lire
2,20371
0,45378
NLG Niederländische Gulden
13,7603
0,072673 ATS Österreichische Schilling
200,482
0,004988 PTE Portugiesische Escudos
30,1260
0,033194 SKK Slowakische Kronen
239,640
0,004173 SIT Slowenische Tolar
166,386
0,00601
ESP Spanische Peseten
0,585274 1,7086
CYP Zypriotische Pfund
Die Euromünzen sind die in derzeit 19 Ländern der Europäischen Union sowie den Nicht-EUStaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in Umlauf gebrachten Münzen der
gemeinsamen europäischen Währung Euro. Ein Euro wird unterteilt in 100 Cent; es gibt acht
Nennwerte für Münzen.
Die Euromünzen wurden zusammen mit den Eurobanknoten ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Das Prägejahr der Münzen kann aber bis 1999 zurückgehen, also bis zu dem Jahr, in dem
die Währung offiziell als Buchgeld eingeführt wurde292.
291
292
https://de.wikipedia.org/wiki/Euro
https://de.wikipedia.org/wiki/Euromünzen
213
Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 1999:
Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre 1999 bis 2006/2007:
Überarbeitete gemeinsame Vorderseite
Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 2007:
2-Euro-Gedenkmünzen unterscheiden sich von Kursmünzen (lt. EU: „regulären Münzen“) nur
dadurch, dass ihre nationale Seite durch eine spezielle Gedenkseite ersetzt wird. Die gemeinsame Seite sowie alle weiteren Eigenschaften wie Nennwert, Farbe, Dicke und Durchmesser
214
sind unverändert. Die Auflagen dieser Gedenkmünzen sind festgelegt. 2-Euro-Gedenkmünzen
sind (im Gegensatz zu Sammlermünzen) für den Umlauf bestimmt und in allen Euroländern
gültig. Seit 2004 können alle Staaten des Euroraumes 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben;
den Anfang machte Griechenland anlässlich der Olympischen Spiele 2004. Jedes Ausgabeland
konnte bis zum 16. August 2012 nur eine Gedenkmünze im Jahr in Umlauf bringen. Seit diesem
Stichtag darf jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, pro Jahr zwei 2-Euro-Gedenkmünzen prägen. Zusätzliche Gedenkmünzen sind möglich, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist, oder wenn die Staaten der Eurozone eine gemeinsame Gedenkmünze ausgeben.
Im März 2007 erschien eine Gemeinschaftsausgabe der 2-Euro-Gedenkmünzen zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Sie wurde von allen 13 damaligen den
Euro emittierenden EU-Staaten (d. h. ohne Beteiligung Monacos, San Marinos und der Vatikanstadt) ausgegeben. Die Münze ist in allen Ländern gleich gestaltet und unterscheidet sich
nur durch den jeweiligen Landesnamen und die Sprache der Inschrift Römische Verträge – 50
Jahre. Die zweite gemeinsame 2-Euro-Gedenkmünze erschien am 1. Januar 2009 aus Anlass
des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die dritte Gemeinschaftsausgabe wurde am 1. Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung des Euro-Bargelds ausgegeben, eine vierte ist 2015 zum 30-jährigen Jubiläum der Europaflagge erschienen.
Schweiz
Helvetische Republik 1787-1803
Im Frühjahr 1787 marschierten französische Truppen in die Schweiz ein und zwangen ihr den
Einheitsstaat auf. Mit den Münzen der Helvetik wurde zum ersten Mal versucht, in der Schweiz
eine einheitliche Währung einzuführen. In den damals bereits bestehenden Münzstätten
Bern, Basel, und Solothurn wurden die neuen Münzen nach bernischem Münzfuß geprägt. Die
neuen Münzen konnten dem Münzwirrwarr jedoch kein Ende setzen, da die mannigfaltigsten
Gepräge der früheren Münzherren, Kantone und Städte aus den vorhergehenden Jahrhunderten weiterhin im Verkehr blieben, weil die Helvetische Republik finanziell gar nicht in der Lage
war, alles alte Geld durch neues zu ersetzen. Die recht unpopuläre Republik ersetzte Napoleon
1803 durch die „Meditationsakte“, die wieder einen Staatenbund herstellte, wobei die Münzhoheit wieder an die Kantone zurückging. Durch die Tagsatzung wurde beschlossen, dass
Gold- und grobe Silbersorten (vom 10 Batzenstück aufwärts) nur noch nach dem eidgenössischen Münzfuß (1 Schweizerfranken = 10 Batzen = 100 Rappen) ausgeprägt werden durften.
Bei den Kleinmünzen wurden den Kantonen ihre althergebrachten Nominale weiterhin zugestanden293.
Situation vor 1848
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte in der Schweiz, wie in den meisten Staaten Zentraleuropas, eine heute kaum mehr vorstellbare Unordnung im Münzwesen. Eine große Menge
von Münzen verschiedenster Metalle und Herkunft war im Umlauf. Städte, Bistümer, Abteien,
Orte, Kantone und Freiherrschaften übten das Münzrecht nach Belieben aus, ohne meistens
irgendeiner Richtlinie zu folgen. Zudem kursierten zahlreiche ausländische Münzsorten, vor293
http://www.numispedia.de/Münzwesen_der_Schweiz
215
nehmlich aus Frankreich und Italien, sowie aus dem österreichischen und süddeutschen
Raum. Es wurde nach altem und neuem, nach ausländischem und inländischem Münzfuß geprägt. Für den Kaufmann und für den Bürger war der Umgang mit dem Geld unübersichtlich
und mühsam. Die Wirtschaft wurde natürlich arg in Mitleidenschaft gezogen. Es gab Berner
Dublonen und Dukaten, Zürcher Taler, Basler Taler, Luzerner Gulden, Schwyzer Gulden, Zürcher Böcke, Graubündner Blutzger, Zürcher Schillinge, Biesli, Angster, daneben kursierten
noch Münzen aus der Zeit der Helvetik, des Bistums Basel usw. Jeder Kanton hatte bis 1874
eigene Münzen. Fremde Münzsorten hatten in jedem Kanton einen ganz verschiedenen Wert.
Der Bundesvertrag von 1815 klammerte das Münzwesen völlig aus. Es kam jedoch zu mehreren Übereinkommen oder Konkordaten zwischen Gruppen von Kantonen (1819, 1824 und
1825). Durch diese Konkordate wurde das Münzwesen innerhalb der Kantone einigermaßen
geregelt. Jedoch waren alle möglichen Währungen im Umlauf, und man musste auf der Hut
vor minderwertigem Geld sein. Es sollte erst der neuen Bundesverfassung von 1848 gelingen,
die Schweiz aus dem Münzelend herauszuführen.
Eidgenossenschaft
Der 1848 gegründete Bundesstaat setzte dem Münzwirrwarr der vergangenen Jahrhunderte
ein Ende. Es entbrannte eine heftige Diskussion, die fast zwei Jahre dauerte. Sollte man die
neue Schweizer Währung dem Französischem Dezimalsystem oder dem Süddeutschen Guldenfuß anpassen? Die Bundesversammlung entschied sich schließlich für das französische System.
Der Basler Bankdirektor Johann Jakob Speiser stellte dem Bund seine Erfahrungen zur Verfügung und führte auf der Grundlage des französischen Centime- und Frankensystems, zwischen
1850 und 1852 die Münzreform durch und brachte die eidgenössische Währung in Umlauf. 66
Millionen alte Münzen wurden eingeschmolzen.
Die Vereinheitlichung des Zollwesens, die andere Maßnahme, die den schweizerischen Raum
in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet verwandelte, bedurfte sorgfältiger Verhandlungen mit
den Kantonen. Diese verloren durch die Preisgabe der Binnenzölle (besonders Weg- und Brückengelder) eine einträgliche Einnahmequelle, und für die Grenzkantone fielen künftig die
Grenzzölle weg. Noch war das direkte Steuerwesen kaum entwickelt, und die Kantone waren
zur Hauptsache auf indirekte Abgaben angewiesen. Im Juni 1849 verabschiedete die Bundesversammlung das eidgenössische Zollgesetz, worauf ein weiterer Basler, der Ratsherr Achilles
Bischoff, beauftragt wurde, das Zollwesen zu organisieren. Schon im Jahre 1851 bezog der
Bund, alle in der Verfassung vorgesehenen Entschädigungen an die Kantone abgezogen, einen
Reinertrag von zwei Millionen Franken aus den Zöllen.
Das Bundesgesetz vom 7. Mai 1850 bestimmte also den Franken zu 5 Gramm Silber (900/1000
fein) als Grundnominal, aufgeteilt in 100 Rappen (Centimes). Über die Jahre wurde das ursprüngliche Münzgesetz mehrmals geändert. Es wurden 5,2,1 und ½ Franken in Silber, 20,10
und 5 Rappen in Billon sowie 2 und 1 Rappen in Bronze geprägt. Goldmünzen kamen ab 1883
in den Verkehr. Anfänglich 20-Franken-Stücke, ab 1911 10-Franken-Stücke, 1925 100-Franken-Stücke. 1955, 1958 und 1959 wurden 25- und 50-Franken-Stücke geprägt, die jedoch bis
heute nie zur Ausgabe kamen. Alle Goldmünzen sind heute außer Kurs. Die Billonprägungen
wurden bald als ungeeignet angesehen und durch Nickel bzw. Kupfernickel ersetzt. Der hohe
216
Feingehalt der Silbermünzen von 900/1000 wurde auf 800 bzw. 835/1000 herabgesetzt und
sogar Gewicht und Größe des 5-Franken-Stückes wurden 1931 reduziert. Ab 1968/1970 werden auch diese Nominale in Kupfernickel ausgeprägt. Damit verschwanden die letzten Schweizer Silbermünzen aus dem Zahlungsverkehr.
Einen wichtigen Schritt tat die Schweiz im Jahre 1865 als sie der Lateinischen Münzunion
(LMU) beitrat. In diesem Münzvertrag - die Mitgliederländer waren Frankreich, Belgien, Italien
und die Schweiz; Griechenland schloss sich erst 1868 an - gab es einheitliche Bestimmungen
über Gewicht, Feingehalt, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen. Alle Sorten sollten im
gesamten Gebiet zum Nominalwert angenommen werden. Dieser Münzvertrag war ein Erfolg
und kann als Vorläufer einer gemeinsamen Europäischen Währung angesehen werden. Die
LMU blieb formell bis 1926 in Kraft.
Die Ausprägung von Schweizer Goldmünzen war anfänglich nicht vorgesehen. Ab 1883 prägte
man jedoch Goldmünzen, zuerst 20-Franken-Stücke, denen 1911 eine Reihe von 10-FrankenStücke folgten. Im Jahre 1925 prägte die Schweiz sogar ein 100-Franken-Stück. In den Jahren
1955, 1958 und 1959 wurden je 2 Millionen 50-Franken-Stücke und je 5 Millionen 25-FrankenStücke geprägt, die bis heute jedoch nicht in den Verkehr gelangten.
Durch den Beschluss des Bundesrats vom 27. September 1936, den Franken um etwa 30%
abzuwerten, verloren sie faktisch ihren Kurswert. Als Folge der Abwertung stieg der Goldwert
der 20-Franken-Münzen auf rund 28 Franken. Die Goldstücke wurden fortan vornehmlich gehortet. Am 29. Juli 1944 beschloss das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement im Zusammenhang mit der Einführung der Warenumsatzsteuer, dass in- und ausländische Goldmünzen
als Ware zu gelten haben. Damit wurde den Schweizer Goldstücken die Funktion als Zahlungsmittel definitiv abgesprochen. Bis zur Einführung des neuen Bundesgesetzes vom 22.12.1999
über die Währungs- und Zahlungsmittel genossen die nicht mehr kursgültigen Goldmünzen zu
10, 20 und 100 Fr. im Strafgesetzbuch den gleichen Schutz wie die kursfähigen Münzen. Der
Art. 10 des Bundesgesetzes vom 18.12.1970 lautet wie folgt: "Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Schutze der Münzen gelten auch für die Goldmünzen im
Nennwert von 10, 20 und 100 Franken, die früher in Kurs standen." Vereinfacht gesagt heißt
dies: Das Nachmachen von solchen Münzen wurde als Geldfälschung geahndet. Heute wird
dieses Delikt als Warenfälschung geahndet und untersteht der kantonalen Gerichtsbarkeit.
In den Jahren 1967 und 1968 stieg der Preis des Silbers dermaßen, dass große Mengen Schweizer Kursmünzen ins Ausland flossen, um dort mit ansehnlichem Gewinn verkauft und eingeschmolzen zu werden. Die Schweiz hatte keine andere Wahl, als die Prägung der Silbermünzen
einzustellen um den Geldumlauf fortan nur noch mit Kupfer-Nickel zu versorgen.
Wenn man von der Aufgabe des Silbergeldes absieht, hat das Schweizer Münzwesen, im Gegensatz zu anderen Ländern Europas, in den letzten 150 Jahren fast keine Änderungen oder
große Umwälzungen durchgemacht. Drei Münztypen verdienen hier eine ganz besondere Erwähnung. Bovys stehende Helvetia, erstmals im Jahre 1874 geprägt, schmückt auch heute
noch die Schweizer Münzen und verkörpert in eklatanter Weise eine stabile Währung, die es
fertiggebracht hat alle großen Wirtschaftskrisen des 19. und 20. Jahrhunderts zu überwinden.
Schwenzers klassischer Freiheitskopf, der 1879 erstmals auf den Kupfer-Nickel Münzen erschien, wird auch heute noch unverändert weitergeprägt. Noch nie in der Internationalen
217
Münzgeschichte gab es zwei Münztypen, die 123 Jahre, beziehungsweise 118 Jahre lang ohne
nennenswerte Änderung fast Jahr für Jahr weitergeprägt wurden294.
Abbildung 26: Schweiz, Eidgenossenschaft, seit 1850, 5 Franken 1874 B mit Punkt
Teutoburger, Auction 105, Los 4279, 94 Euro
Schweiz, Eidgenossenschaft, seit 1850, 5 Franken 1874 B mit Punkt, Divo/Tobler 296, gutes sehr schön,
kl. Randfehler
Abbildung 27: SCHWEIZ, 5 Franken 1889 B
Emporium, e-Auction 501, Los 420, 160 Euro
SCHWEIZ, 5 Franken 1889 B, Dav. 392, 5 Franken 1889 B, Bern. Feine Kr., ss+
Abbildung 28: Schweiz, Eidgenossenschaft, 5 Franken 1925 B, Bern
Busso Peus, Auction 409, Los 1543, 100 Euro
Schweiz, Eidgenossenschaft, 5 Franken 1925 B, Bern. Dav. 394, HMZ 2-1199. Sehr schön
294
http://www.numispedia.de/Münzwesen_der_Schweiz
218
Abkürzungen und Glossar
Abbreviatur: Abbreviaturen (lat. = Abkürzungen, abgekürzte Schreibweisen) sind Abkürzungen
von Legenden, Titeln oder Inschriften/Umschriften. Oft war der Platz auf einer Münze
oder Medaille sehr knapp bemessen, sei es durch die geringe Größe, die Länge der
Schrift oder weil das Münzbild viel Platz wegnahm. Daher mussten Legenden oft abgekürzt werden. Manchmal so stark, dass nur der jeweils erste Buchstabe des Wortes
angegeben wurde.
AE: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Kupfer (lat. aes).
Al marco: Bei dieser Gewichtsjustierung muss nur die Gesamtstückzahl der Münzen dem geforderten Gewicht entsprechen (z. B. 192 Pfennige auf eine Mark).
Al pezzo: Bei dieser Gewichtsjustierung muss die Einzelmünze dem vorgeschriebenen Gewicht
entsprechen.
Albertustaler: Große Silbermünze, eingeführt 1612 in den spanischen Niederlanden unter Albert und Isabella. Etwas leichter (um 1,33 Gramm) als der Reichstaler, entwickelte sich
der Albertustaler zur Haupthandelsmünze im Ostseeraum und wurde von vielen Staaten nachgeprägt. Nach 1690 setzte sich der Leipziger Münzfuß durch und der Albertustaler verschwand aus dem Umlauf.
Apfeldreiling: Drei-Pfennigstück, das nach der Reichsmünzordnung von 1571 auf einer Seite
den Reichsapfel mit der Wertziffer 3 trug.
AR: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Silber (lat. argentum).
Aufschrift: siehe → Legende.
Augsburger Reichsabschied von 1566: praktisch eine Ergänzung zur 2. Augsburger Reichsmünzordnung. Der bereits zuvor schon geprägte Reichstaler im Raugewicht von 29,23
g (889/1000 fein) wurde legalisiert und damit zur Währungsmünze des Reiches (bis
etwa 1700). Sie sollte, nach mehreren vergeblichen Bemühungen (1524 Esslingen,
1551 und 1559 in Augsburg) für längere Zeit Stabilität im Geldwesen bringen. Taler, die
nach dem Erlass geprägt wurden, hießen im deutschsprachigen Raum „Reichsthaler“
oder schlicht „Thaler“, wenn von einer Münze die Rede war. Man sprach von „Speciesthalern“, „Reichsthalern species“ oder „gemünzten Thalern“, sobald klarzustellen
war, dass eine Münze und nicht die Rechnungseinheit gemeint war. Preise wurden bei
den überregionalen Kaufleuten immer in der Rechnungseinheit z.B. „Reichstaler“ angegeben; bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen → Reichstaler zur Folge hatte.
Augustalis: von Kaiser Friedrich II. 1232 eingeführte Goldmünze.
Ausbeutetaler: wurde aus dem Erz eines bestimmten Bergwerks geprägt. Darauf wird in der
Umschrift oder im Münzbild hingewiesen. Auf vielen Ausbeutetalern ist auch das Bergwerk abgebildet, aus dem das vermünzte Erz stammt. Neben den Talern gibt es auch
andere Nominale, z.B. Ausbeute-Dukaten, Groschen und Gulden.
AV: Bei Münzbeschreibungen die Abkürzung für Gold (lat. aurum).
Avers: Die Vorder- oder Hauptseite einer Münze.
Bärentatzengroschen: Bezeichnung für einen Kippergroschen des Herzogs Friedrich Ulrich von
Braunschweig-Wolfenbüttel. Die Münze zeigt als Motiv das Wappen von Hoya, das aus
zwei Bärenklauen besteht.
Bilinguale Münzen: Münzen mit einer Aufschrift in zwei Sprachen.
219
Brakteat: Einseitig geprägter Hohlpfennig. Sehr dünne, einseitig ausgeprägte Silbermünze, die
im 12. und 13. Jhd. im Reich und in angrenzenden Ländern ausgegeben wurden.
Brillentaler: Talermünze von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, geprägt zwischen
1586 und 1589. Die Münze zeigt auf der Rückseite den Wilden Mann mit Kerze, Sanduhr und daran hängender Brille. (Gekürzte) Umschrift: WAS HILFT DEN AUGEN LICHT
VND BRILL DER SICH SELBST NICHT HELFEN VND KENNEN WILL.
Denier: Französische Ableitung vom Denar. In Frankreich wurde der Denier zuletzt im 16. Jahrhundert geprägt. In Deutschland hielt er sich noch bis 1649 als Kupfermünze und bis
1795 als Rechnungsmünze. Das einzige nach 1649 geprägte Stück war eine Ausgleichsmünze während des 7jährigen Krieges. Das Kupferstück mit der Wertbezeichnung 1
Denier = 13 einen Mattier wurde unter Herzog Karl I. von Braunschweig und Lüneburg
in Braunschweig-Wolfenbüttel geprägt und noch im gleichen Jahr wieder außer Kurs
gesetzt.
Doppelschlag: Oftmals waren mehr Schläge für ein gut sichtbares Münzbild erforderlich. Verrutschte dabei der Stempel oder der Schrötling, kam es zu einem schlecht erkennbaren
Münzbild.
Dreiling: Volkstümliche Bezeichnung für ein "Dreier-Nominal", in der Regel für Drei Pfennigoder Drei Kreuzer-Stücke.
Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838: der Doppeltaler = 3 ½ Gulden wird als einheitliche
"Vereinsmünze" des Deutschen Zollvereins geschaffen worden, die jedoch noch nicht
als "Vereinstaler" bezeichnet wurde. Er besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie in Preußen, im Sachsen, in Hessen-Kassel und den thüringischen
Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war das Silber, 7 Doppeltaler entsprachen einer "Feinen Mark" (233,8555 g), hier der "preußischen" Kölner
Feinen Mark. Damit waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern und das süddeutsche Guldensystem mit 24 ½ Gulden aus einer "Feinen Mark Silber" in Form dieser gemeinsamen realen Umlaufmünze zusammengeführt, wobei die Talerländer im Münzgepräge den Wertschriftzug mit "2 Taler = 3 ½ Gulden" auf der Vereinsmünze begannen und die Guldenländer es mit "3 ½ Gulden = 2 Taler" anders herum ausführten.
Dieser gemeinsame Doppeltaler erhielt im Volksmund auf Grund seiner großen Abmessung den ironischen Namen "Champagnertaler" und war allgemein nicht sonderlich beliebt. Er galt rund 7 ½ französische Franc international. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, Braunschweig und Hannover bei. Seit 1838 gab es somit schon fast eine einheitliche deutsche Währung, da ja
ein „norddeutscher“ Doppeltaler = 3½ Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das praktische Problem bestand nur darin, dass das kleine Scheidegeld (Heller, Pfennige, Kreuzer, Groschen) der Taler- und Guldenländer häufig nur mit
„Umwechselverlust“ gegeneinander umtauschbar war und dass dazu noch viele ältere,
noch nicht verrufene Kleinmünzen des 18. Jahrhunderts umliefen, die wertmäßig auf
älteren Münzfüßen beruhten und daher mit der "neuen" Zollvereinswährung ab 1838
nicht direkt wertmäßig vergleichbar waren. Auch wurden diese älteren Scheidemünzen in den anderen Zollvereinsländer teilweise auch ganz abgewiesen. Zusätzlich liefen
noch ältere Kurantmünzen, wie z. B. Kronentaler oder Taler und Gulden nach dem bis
dahin geltenden 13 1/3 Taler-Fuß sowie gültige französische, niederländische und österreichische Münzen um, deren Kurse zur Vereinsmünze in Valvationstabellen festgelegt war.
220
Dukat: Goldmünze, die in ganz Europa verbreitet war. Er besitzt einen Feingehalt von
986/1000 und wiegt etwa 3,5g. Erstmals wurden Dukaten 1284 in Venedig geprägt und
haben sich von dort aus über den ganzen Kontinent verbreitet. Der Name kommt von
der Umschrift auf der Rückseite der ersten Dukaten: Sit tibi Christe datus quem tu regis
iste ducatus – Dir, Christus, sei dieses Herzogtum, welches du regierst, gegeben. In Venedig wurden Dukaten bis zum Ende der Republik im Jahre 1797 mit gleichem Münzbild und nahezu unverändertem Feingewicht (Goldgehalt) geprägt. Damit waren die
venezianischen Dukaten über Jahrhunderte die stabilste Währung der Welt. Insbesondere für das 14. und 15. Jahrhundert dürfte der Dukat als die Welthandelsmünze angesehen werden, die auch als Maßstab für Gewichtsvergleiche herangezogen wurde.
In Deutschland wurden sie 1559 zur Reichsmünze erklärt und 1857 im Gebiet des Deutschen Zollvereins aufgehoben.
Einhorngulden: Bezeichnung für einen 1694 geprägten 2/3 Taler von Herzog Ernst August von
Braunschweig-Lüneburg. Durch einen Stempelriss entstand auf der Stirn des abgebildeten Welfenrosses eine Erhebung, die es wie ein Einhorn aussehen lässt.
Eintrachtstaler: Talerprägungen die durch Münzbild und/oder Umschrift die Eintracht und
Harmonie zwischen den verschiedenen Herrschern ausdrücken.
Elektron oder Elektrum, von griech. ήλεκτρον = elektron, später lat. electrum‚ ursprünglich
natürliche Legierung aus Gold und Silber, die später auch künstlich hergestellt wurde.
Gold kommt in der Natur nur selten in Reinform (als Nuggets) vor. Durch einen hohen
Silberanteil hat Elektron eine blassere Gelbfärbung als reines Gold, allerdings tritt
durch die Sulfidierung des Silbers an der Luft rasch eine dunklere Verfärbung ein. Das
natürliche Elektron enthält – neben dem Silber – häufig auch noch einen meist geringen Kupferanteil. Der Goldanteil der natürlichen Elektron-Legierungen ist stark
schwankend und kann zwischen etwa 90 % und 20 % liegen, typisch um 73 %. Silber
mit einem Goldanteil unter 10 % wurde früher als güldisches Silber bezeichnet.
Esslinger Reichsmünzordnung von 1524: in vielen deutschen Staaten wurde die Kölner Mark
(233,85 g) als Grundgewicht der Münzfüße. Erst der Wiener Münzvertrag von 1857
ersetzte die Kölner Mark durch das Zollpfund zu 500 g. Der Münzfuß gab an wie viel
Münzen aus der Feinen Kölner Mark geprägt wurden. Münzen waren de facto immer
nur Metallbarren in Münzform.
Esterlin: Französische Bezeichnung für den englischen Pfennig (Sterling) und seine Beischläge.
Feingehalt: Verhältnis zwischen dem Gewicht des Edelmetalls und dem Gesamtgewicht der
Münze. Wird in Prozent oder Promille ausgedrückt, früher in Karat und Gran für Gold,
für Silber in Unzen und Deniers, in Deniers und Gran oder in Lot und Gran. Wird auch
Korn genannt.
Feingewicht: Das Gewicht des Edelmetalls einer Münze.
Feld: Der mittlere Teil der Münzfläche, der meistens von einem Bild eingenommen wird.
Flitter: Kleine Halbpfennigstücke, die während der Kipper- und Wipperzeit in Niedersachsen
und Thüringen zu Nennwerten von 1, 2, 3 und 4 Flittern geprägt wurden.
Floren: Feingoldmünze, die ab 1252 von Florenz geprägt wurde. Charakteristisch ist die Lilie
auf dem Avers und Johannes der Täufer auf dem Revers. Der Floren wurde oft nachgeprägt.
Geburtstagspfennig: Münze auf den Geburtstag des Herrschers oder seiner Angehörigen. Z.B.
ließ August der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel 1661 ein 3 Pfennigstück zu
seinem 83. Geburtstag prägen. Auf dieses Ereignis wird in der Umschrift hingewiesen.
221
Georg d´or: Bezeichnung der Pistolen des Fürstentums (ab 1814 Königreich) Hannover, hannoversche Pistolen wurden seit 1758 mit einem Goldgehalt von 6,05 Gramm geprägt.
Ab 1813/14 verschlechterte sich der Gehalt zu Lasten anderer Staaten auf 5,95 Gramm.
In der Folge wurden die Stücke kaum noch angenommen und seit 1839 kaum noch
ausgeprägt. 1857 wurde der Georg d´or von der Krone abgelöst.
Gepräge: Zusammenfassender Begriff für Münzbild und Schrift einer geprägten Münze.
Glockentaler: Von Herzog August dem Jüngeren von Braunschweig (1635-1666) ausgebrachte
Serie von sieben unterschiedlichen Talern auf die Befreiung der Festung Wolfenbüttel
von kaiserlicher Besatzung während des dreißigjährigen Krieges. Geprägt wurden die
Stücke in Goslar und Zellerfeld. Von einzelnen Typen wurden auch Halb- und Vierteltaler ausgeprägt.
Grän: Münzgewicht, Einheit des Feingehaltes (Untereinheit des Karats und des Lots).
Graumann: Preußen schuf sich seinen eigenen Münzfuß. Der Generalmünzdirektor Johann
Philipp Graumann, er stand bisher in braunschweigischen Diensten, hatte 1750 seine
große Münzreform mit einem 14-Taler-Fuß = 21 Guldenfuß, und damit unter den Konventionsfuß, beschritten. Der neue preußische Taler war zu 10 ½ Stück aus der 12-lötigen Mark (75 % Silber, Rest Kupfer u. a.) geprägt = 22,6 g, geteilt in 24 Groschen wie
bisher. War anfänglich der Konventionstaler weit verbreitet, konnte sich doch letztendlich der 14-Taler-Fuß Preußens durchsetzen. Er bildete 1838 Grundlage für den großen Deutschen Münzverein.
Greshamsche Gesetz: Von Thomas Gresham und Nikolaus Kopernikus formuliertes Gesetz, mit
dem der Prozess der stetigen Münzverschlechterung erklärt wurde. "Schlechtes Geld
verdrängt gutes Geld." Wird eine geringerwertige Münze ausgegeben, versucht jedermann, die schlechten Münzen in Umlauf zu bringen und die guten Münzen zu horten.
Gros tournois: Bekannte frz. Silbermünze.
Groschen: Die ersten deutschen Groschen wurden 1271 vom Grafen Meinhard II. von Tirol in
Meran geprägt. Der Groschen war ursprünglich eine massive Münze aus reinem Silber,
die größer als der entwertete Denar war. Seinem Charakter nach stellt er ein Mehrfaches des vormaligen, sich über die Jahrhunderte inflationär im Silberfeingehalt verminderten Pfennigs dar. Nach einer Quelle soll die Stadt Trier sogar schon 1104 groschenähnliche Dickpfennige geschlagen haben, denen dann 1296 die böhmischen Groschen
aus Kuttenberg folgten. Der Groschen galt im deutschen Sprachraum meist 12 Pfennig;
viele regionale (Klein-) Groschen, z. B. Neugroschen, Groten (Plural: Grote) in Norddeutschland, engl. Groat, Mariengroschen, Grösch(e)l galten zwischen 10 und 2½ Pfennig. Auch das spätere Münznominal „Kreuzer“ zu 4 Pfennig entstand aus der sprachlichen Verkürzung des kleinen Kreuzgroschens. Nach der Einführung der Mark = 100
Pfennige im Jahr 1871 in Deutschland fiel der Groschen als eigenständiges Münznominal weg. Zwischen 1924 und 1938 und zwischen 1945 und 2001 war der Groschen der
hundertste Teil des österreichischen Schillings. Der Groschen war derart weit verbreitet, dass er in viele Redewendungen Eingang gefunden hat (Der Groschen ist gefallen,
wenn jemand etwas „endlich begriffen“ hatte). Umgangssprachlich war es auch nach
der Dezimalisierung des deutschen Münzsystems üblich, die 10-Pfennig-Münze in
Deutschland und Österreich mit Groschen zu bezeichnen (z.B. Parkgroschen). In Ableitung vom halben preußischen Silbergroschen zu 6 Pfennigen wurde im Berliner Raum
die 5 Pfennig-Münze "Sechser" genannt; diese Bezeichnung wurde auf das 5 Cent-Nominal übertragen. Berühmtheit erlangte auch die Dreigroschenoper von Bertolt
Brecht.
222
Gulden (von mittelhochdeutsch guldin) ist eine historische Münze und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus,
französisch Florin, ungarisch Forint. Sie leitet sich vom Florentiner Fiorino d'Oro ab, der
im 13. bis 16. Jahrhundert tatsächlich als Goldmünze geprägt wurde. Seine Nachahmungen in anderen Ländern Europas waren zunächst auch Goldmünzen. Später wurden die Bezeichnungen „Gulden“ und „Florin“ auch für Silbermünzen übernommen,
etwa im 19. Jahrhundert in England. Der Goldgulden unterlag im Gegensatz zum Dukat
ab der frühen Neuzeit der Münzverschlechterung, was seine Beliebtheit einschränkte.
Länder mit Guldenwährung waren: Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt,
Hessen-Homburg, Frankfurt/M, Nassau, Hohenzollern-Hechingen u. Sigmaringen,
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Gotha (im Fürstentum Coburg),
Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft Rudolstadt). Ab 1857 prägten auch die Vereinsguldenländer und Österreich den einfachen und doppelten Vereinstaler zusätzlich
zum Gulden. 1842 trat auch Luxemburg ohne genaue Festlegung der Hauptwährungsmünze dem Münzverein bei.
Guldengroschen: Schwere Silbermünzen, die ab dem 15. Jhd. geschlagen wurden, und den
Wert eines ganzen oder eines halben Guldens hatten.
Guldiner oder Guldengroschen: das silberne Äquivalent des Goldguldens am Anfang des 16.Jh.
Vorläufer des Talers bzw. Reichstalers.
Halbbrakteat: Bezeichnung für Pfennige, für die im 12. und 13. Jhd. im Reich sehr dünne
Schrötlinge genutzt wurden, so dass sich die Münzbilder der beiden Seiten gegenseitig
beeinträchtigten und manchmal kaum noch zu erkennen waren.
Häufigkeitstabelle: Die Erstellung einer Häufigkeitstabelle ist eine numismatische Technik, um
das annähernde Durchschnittsgewicht einer Münze zu ermitteln.
Hauptseite: Auch → Avers genannt.
Hohlpfennig: Siehe Brakteat.
Hybride: Münzen, die mit den Stempeln von zwei unterschiedlichen Münzen geschlagen wurden. Auch Zwittermünzen genannt.
Inschrift: Schrift, die sich in der Mitte der Münze befindet. Steht sie über dem Bild, wird sie
Überschrift, steht sie unter dem Bild, wird sie Unterschrift genannt.
Karat: Gewichts- oder Feingehaltseinheit für Gold. Ursprünglich das Gewicht eines Johannesbrotbaumkerns.
Kipper- und Wipperzeit: bezeichnet eine weite Teile Mitteleuropas erfassende Münzentwertung im zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts (siehe auch: Dreißigjähriger Krieg), die ihre regionalen Höhepunkte in der Zeit um 1621 bis 1623 hatte. Um 1680
gab es noch eine „kleine Kipper- und Wipperzeit“ in Deutschland. Der Name leitet sich
von der Praktik der betrügerischen Münzentwertung ab, nämlich dem Wippen, bei
dem vollwertige Münzen mittels einer Schnellwaage aussortiert wurden, um sie dann
entweder einzuschmelzen oder sie an den Rändern zu beschneiden, zu kippen (niederdeutsch für „beschneiden“), und mit dem so gewonnenen Metall unter Zugabe von
Kupfer neue Münzen herzustellen.
Kölnische Mark: Siehe Mark.
Konventionsfuß: Münzfuß, der durch Konvention, d. h. Staatsvertrag, festgestellt wurde. Speziell der 20-Guldenfuß, den Österreich 1748 in seinen Ländern eingeführt hatte (vorher
galt 1 Reichstaler zu 1½ Reichsgulden), und über dessen fernere Aufrechterhaltung,
respektive Einführung es mit Bayern 1753 einen Vertrag abschloss. Bayern trat zwar
223
vor Ablauf eines Jahrs von dem Vertrag zurück und ging zum 24-Guldenfuß über, Sachsen aber und die meisten übrigen Kreise und Stände hielten zu Österreich und führten
den Konventionsfuß ein. Nach demselben wurden 20 Gulden oder 10 Speziestaler (also
1 Taler = 2 Österr. Gulden) oder 131⁄3 Taler Courant aus der Mark feinen Silbers geprägt.
Konventionstaler: auch Conventionstaler, war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen
Römischen Reichs Deutscher Nation nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention
von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833 1/3 /1000 feinen Mark (= Kölner Mark zu
~ 233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die
Formel X EINE FEINE MARK oder die Abkürzung dieser, z. B. X E F MARK. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtsnormal. Er
entsprach damit ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe Münze sein konnten.
Der Konventionstaler, Conventionstaler, Schreibweise bis 1901 ...thaler, war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen Römischen Reiches nach dem 20-Gulden-Fuß
der Münzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833⅓⁄1000 feinen Mark (=
Kölner Mark zu ≈ 233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel der Art „X EINE FEINE MARK“. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit
ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und
dieselbe Münze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden
bezeichnet. Diese Parität bestand allerdings nicht zum geringerwertigen süddeutschen
Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfuß wurde daher
1760 angepasst.
Der Konventionstaler295 wurde als Nachfolger des Reichstalers am 7. November 1750
in den österreichischen Ländern eingeführt. Durch den Konventionsfuß vom 20. September 1753 wurde er auch im bayerischen Reichskreis eingeführt. Nach und nach
breitete er sich in Süddeutschland und Sachsen aus. Dort wurden 1838 auch die letzten
deutschen Konventionstaler geprägt. In Österreich dauerte ihre Prägung noch bis 1856
an (Wiener Münzvertrag 1857).
Der Konventionstaler war 32 Groschen wert, im Gegensatz zum Reichstaler, der zu
24 Groschen gerechnet wurde. Er war somit ein 4⁄3- (Zähl-) Reichstaler.
Umgerechnet in den theoretischen (Zähl-) Reichstaler des alten deutschen Reiches, der
24 Groschen galt, entsprach der Konventionstaler einem 13⅓-Talerfuß in Bezug auf die
kölnische Mark. Der preußische, real ab 1750 nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägte „neue“ Reichstaler entsprach einem von Johann Philipp Graumann entwickelten 14-Talerfuß. Dieser war also leichter und somit weniger wert. Der neue Reichstaler
verdrängte den Konventionstaler mit dem Dresdner Münzvertrag von 1838, dem zufolge in den Ländern des deutschen Zollvereins 2 Taler im 14-Talerfuß gleich 3½ Gulden
im 24½-Guldenfuß galten296.
295
296
https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionstaler
https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionstaler
224
Beispiele für die Unterteilung des Konventionstalers in Sachsen um 1770
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⁄3 Taler (Konventionstaler) 10 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
⅔ Taler (Konventionsgulden) 20 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
⅓ Taler (8 Groschen) 40 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
⅙ Taler (4 Groschen) 80 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
1⁄
12 Taler (2 Groschen) 160 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
1⁄
24 Taler (1 Groschen) 320 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
1⁄
48 Taler (6 Pfennig) Billon-Scheidemünze
1⁄
240 Taler (1 Pfennig) Kupfer-Scheidemünze
1⁄
480 Taler (1 Heller) Kupfer-Scheidemünze
4
Siehe auch: Der meißnische Gulden während der Geltungsdauer des Konventionsfußes
Ein Wiederaufleben des Reichstalers war wegen der veränderten wirtschaftlichen
Verhältnisse in der Mitte des 18. Jahrhunderts ebenso wenig möglich wie eine einheitliche Regelung des Münzwesens im deutschen Reich wegen der politischen Situation. Den Anfang mit einer vom Reich unabhängigen Talerprägung machte Preußen.
Nach den Vorschlägen des Generalmünzdirektors Graumann ordnete König Friedrich
II. im Jahre 1750 die Einführung eines neuen Talers an, der dem bisherigen
Rechnungstaler von 24 Groschen entsprach. Dieser Taler bildete bis zur Einführung
der Markwährung in Preußen die Grundlage der Währung. Im Zuge einer gleichzeitigen
Reorganisation der Münzverwaltung wurden auf den Münzen anstelle der Münzmeisterzeichen Kennbuchstaben für die einzelnen Münzstätten eingeführt, wie es auch
heute noch gebräuchlich ist.
Österreich änderte im Jahre 1750 den seit 1659 für alle Erbländer geltenden Münzfuß
als Folge der in Preußen durchgeführten Reform ebenfalls; er wurde im Jahre 1753 als
»Conventionsmünzfuß« Grundlage einer österreichisch-bayerischen Münzvereinbarung. Der neue Konventionstaler, zu 10 Stück aus der feinen Mark geprägt, war
wie der alte Reichstaler mit 120 Kreuzer oder zwei Gulden bewertet und wurde
meist Zwei-Gulden-Stück genannt. Der Halbtaler oder Konventionsgulden entsprach
demnach der alten, auch in Süddeutschland üblichen Rechnungseinheit des Guldens
zu 60 Kreuzer297.
Nach anfänglichen Widerständen schlossen sich diesem Münzfuß alle deutschen
Staaten außer Preußen, den Hansestädten, Oldenburg, Holstein und Mecklenburg an.
Bayern konnte jedoch im Gegensatz zu Österreich die Bewertung zu 120 Kreuzer nicht
aufrechterhalten und erhöhte deshalb den Nominalwert des Konventionstalers auf
144 und den des Guldens auf 72 Kreuzer, um die Münzen nicht als Prägematerial
für das Kleingeld der Nachbarländer zu verlieren. Dieser Bewertung folgten auch die
anderen süddeutschen Staaten, womit die Übereinstimmung von Zahlwert und Rechnungseinheit wieder auseinanderfiel. Der Konventionsmünzfuß wurde in Süddeut297
Bundesbank, S. XXI
225
schland durch diese nominelle Erhöhung von einem 10-Taler- oder 20-Guldenfuß zu
einem 24-Guldenfuß; man bezeichnet ihn auch als Rheinischen Fuß. Welche Werte
sich danach für die verschiedenen Taler ergaben, verdeutlicht eine im Ausschnitt auf
Seite XX abgebildete Werttabelle des Fürstbischofs von Bamberg und Würzburg aus
dem Jahre 1765.
Zur bedeutendsten Konventionsmünze entwickelte sich der rasch berühmt gewordene Mariatheresientaler, das heißt der in verschiedenen habsburgischen Münzstätten geprägte normale Konventionstaler mit dem Bildnis der Kaiserin Maria Theresia. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden wegen der passiven Handelsbilanz Österreichs im Verkehr mit dem Vorderen Orient solche Taler auch dorthin
exportiert. Sie erlangten hier bald große Beliebtheit, weshalb man sie auch nach dem
Tode der Kaiserin im Jahre 1780 mit unverändertem Münzbild in dem von der Münzstätte Günzburg verwendeten Typus weiterprägte. Auflagen von mehreren Millionen Stück im Jahr waren im 18. Jahrhundert keine Seltenheit. Der Mariatheresientaler
wurde zur Hauptwährungsmünze in Arabien, in der Levante und in Teilgebieten Afrikas, besonders in Äthiopien, und hielt sich dort bis nach dem Zweiten Weltkrieg.
Heute dient er kaum mehr als Zahlungsmittel, wird aber als Handelsmünze von
der Wiener Münze weiter geprägt. Anders als in den habsburgischen Ländern prägte
man in Süddeutschland weniger Konventionstaler, da sie nach ihrem Silbergehalt den
französischen Talern und den Kronentalern gegenüber zu niedrig tarifiert waren und
sich deshalb nicht im Geldumlauf hielten298.
Besonders die seit 1755 - als Nachfolger des Albertustalers und einer weiteren
Silbermünze, des Dukaton - in den habsburgischen Niederlanden aufgekommenen Kronentaler nahmen immer mehr die Stelle der Konventionstaler ein. Der Name Kronentaler ist hergeleitet von dem Rückseitenbild, das ein Andreaskreuz und drei Kronen
aufwies. Diesen Taler übernahmen in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts
mehrere süddeutsche Staaten, allerdings nach unterschiedlichem Münzfuß und mit
verschiedenen Münzbildern (Tafel 66). Die Kronentaler waren dann neben den allmählich vordringenden preußischen Talern die einzigen großen Silbermünzen Süddeutschlands, bis ihre Prägung im Jahre 1837 eingestellt wurde.
Verschiedene Länder, z. B. Berg, Hannover, Hessen-Kassel, in deren Münzsysteme sich
die Konventionstaler nur schlecht eingliedern ließen, prägten zur Vereinfachung
des Zahlungsverkehrs vorübergehend den eine bestimmte Summe von Kleinmünzen darstellenden Kuranttaler (vgl. S. XV) in einer effektiven Münze aus. Durch Aufschriften wie »Landmünze« oder „Cassengeld« gaben diese Taler ihren besonderen
Status zu erkennen (Tafel 61). Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation im Jahre 1806 durch die erzwungene Abdankung Kaiser Franz II. bedeutete für
das Münzwesen keinen Einschnitt mehr. Die Zäsur brachte vielmehr schon der
Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803, der die Zahl der münzberechtigten
Stände durch die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer und die Mediatisierung vieler kleiner Fürsten und vieler Reichsstädte merklich verringerte. Von Napoleon
298
Bundesbank XXII
226
geschaffene Staaten, wie das Königreich Westphalen und die Großherzogtümer Berg
und Frankfurt, waren kurzlebige Gebilde; sie haben in dieser Zeit aber zum Teil die
französische Währung übernehmen müssen299.
Korn: Siehe Feingehalt.
Kreditgeld: Münze, deren Edelmetallwert unter dem des Nennwertes liegt. Der Wert beruht
auf dem Staatskredit.
Kurantgeld: Der Wert der Münze beruht auf dem Edelmetallgehalt der Münze. Der Sachwert
soll gleich dem Nennwert sein.
Legende: Gesamtheit aller Schriftzeichen einer Münze, auch Aufschrift genannt. Man differenziert weiter nach Umschrift, Inschrift und Randschrift.
Leipziger Fuß: Die Bezeichnung NACH DEM LEIPZIGER FVS erscheint erstmals auf den 6 Mariengroschen von Braunschweig 1696, 1699 auch auf den 1/12-Talern. Der Leipziger-Fuß
wurde 1725 als Reichsmünze anerkannt. Schon bald zeigte sich, das auch der LeipzigerFuß bereits überholt war. 1748 prägte der Kaiser für seine österreichischen Gebiete
schon einen 20-Gulden oder 13 ⅓-Taler-Fuß zu 10 Talern aus der 900/1000 der feinen
Mark = 23,386 g fein. Dieser wesentlich leichtere Münzfuß lag der Münzkonvention
zugrunde der zwischen Österreich und Bayern 1753 abgeschlossen wurde. Braunschweig schloss sich 1764 an. Hannover wartete bis 1817. Die Hauptmünze war der
Konventions-Speciestaler zu 120 Kreuzer oder 32 Groschen, 10 Stück aus der feinen
Mark. Der halbe Taler entsprach dem bisherigen ⅔-Taler = XX eine feine Mark bis zu
1/12-Taler zu 160 und den Groschen zu 320 Stück aus der feinen Mark.
Libra: Siehe Pfund.
Lira Tron: 1472 ließ der Doge Nicolò Tron erstmals die Rechnungseinheit Lira (Pfund) in Silber
ausmünzen. Erste schwere Silbermünze.
Lot: Gewichtsmaß. Bezeichnet die halbe Unze, die zur Angabe des Silberfeingehaltes genutzt
wird.
Lübische Mark: Siehe Mark.
Mark: Gewichtsmark, Zählmark. Als Gewichtsmark war sie eine Gewichtseinheit, die ursprünglich aus dem skandinavischen Raum kam und die sich im 11. Jhd. über ganz Westeuropa
verbreitete. Sie unterteilte sich in 8 Unzen und entsprach 2/3 eines Pfundes. Als Zählmark fielen auf die berühmte kölnische Mark 160 Pfennige, auf die lübische Mark 192
und auf die preußische Mark 720 Pfennige. Zum ersten Mal wurde sie 1506 in Lübeck
ausgeprägt.
Medaillen: Münzähnliches Erinnerungsstück, welches kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Sie
zählen traditionellerweise zum Gegenstand der Numismatik, da sie historisch und herstellungstechnisch aus den Münzen hervorgegangen sind.
Metrologie: Lehre von den Maßen und Gewichten.
Monometallismus: Nur auf einem Währungsmetall beruhende Währung.
Münchener Münzvereinigung: 1837 schlossen sich die süddeutschen Länder mit Einschluss
von Nassau und Hessen-Darmstadt zu der Münchener Münzvereinigung zusammentaten und beschlossen, fortan ganze und halbe Gulden aus 900 feinem Silber zu einem
24 ½-Guldenfuß zu prägen, der sich dem preußischen erheblich näherte. Diesem Ab299
Bundesbank, XXIII
227
kommen aber folgte schon am 30. Juli 1838 der sehr viel bedeutsamere Abschluss des
Deutschen Münzvereins, zu dem sich Preußen, die süddeutschen und zahlreiche mitteldeutsche Bundesstaaten mit der Freien Stadt Frankfurt zusammenfanden, und zwar
auf der Grundlage des preußischen 14-Taler-Fußes. der nunmehr fast 100 Jahre nach
seiner Einführung durch Friedrich d. Großen noch seine Überlegenheit bewies. Als
oberste Münzeinheit für alle Mitglieder und als „Vereinsmünze“ galt der Doppeltaler =
3 ½ süddeutsche Gulden zu 7 Stück aus der feinen kölnischen Mark = 33,4 g, ausgebracht aus 900 feinem Silber.
Münzfund: Es gibt unterschiedliche Arten von Funden: Bei einem Einzelfund handelt es sich
um nur eine aufgefundene Münze. Schatz- oder Hortfunde bezeichnen eine größere
Anzahl von Münzen, die in der Vergangenheit absichtlich versteckt wurden. Finden sich
wenig unterschiedliche Gepräge in so einem Fund, spricht man von einem Massenfund, ansonsten von einem Mischfund. Man unterscheidet des weiteren nach der
Herkunft der Münzen nach Lokal-, Heimat- und Auslandsfund. Hortfunde mit Münzen
aus vielen verschiedenen Ländern werden internationale Funde genannt. Bei einem
Hacksilberfund wurden Silber und Münzen aufgrund ihres Metallwertes gehortet. Aus
der Art eines Münzfundes können Numismatiker und Historiker Erkenntnisse - z.B. bezüglich der Handelsbeziehungen - ziehen.
Münzfuß: Maßstab, der festlegt, wie viele Münzen aus einer Gewichtseinheit Metall geprägt
werden sollen und welche Zusammensetzung die Legierung enthält: Der Münzfuß regelt also Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingewicht) von Münzsorten im Verhältnis zu
dem geltenden Münzgrundgewicht.
Münzherr: Bezeichnung für den prägeberechtigten Herausgeber von Münzen. Der Münzherr
ist der Inhaber der Münzhoheit.
Münzhoheit: Das Recht Verfügungen zu treffen, zur Erhaltung und Organisation eines Münzwesens. Liegt in der Neuzeit beim Staat, im Mittelalter eigentlich beim Kaiser. Ab dem
13. Jhd. wurde sie auch dem Papst und schließlich jedem Souverän zugeschrieben.
Münzimitation: Siehe Nachprägung.
Münzmeister: Für die Ausprägung Verantwortlicher. Im deutsch-römischen Reich waren es
vorwiegend vom Münzherrn besoldete Unternehmer.
Münzrecht: Das Münzrecht ist ursprünglich der Inbegriff der Münzhoheit, welches nur dem
Kaiser zustand. Durch vielfältige Verleihungen wurde das königlich-kaiserliche Münzrecht aber zersetzt.
Münzregal: Das Münzregal konnte sich nur da bilden, wo einzelne Landesteile neben der
Zentralgewalt weitgehende Autonomie erlangten. Es beinhaltet das Recht der Bestimmung der Währung, dem Recht der Münzerzeugung und dem Anspruch auf den Münznutzen. Der finanzielle Nutzen war die Hauptsache des Regals, welches auch missbräuchlich verpfändet oder verpachtet werden konnte.
Münzverein: Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts entstandene Zusammenschlüsse von Münzherren zur Kontrolle und Vereinbarung eines gemeinsamen Münzfußes. Was durch
Münzverträge nur für einen begrenzten Zeitraum geregelt wurde, sollte durch Münzvereine auf längere Dauer beschlossen werden. Besonders bekannt sind z.B. der Bund
der rheinischen Kurfürsten (1386) und der lübische Münzverein (1392).
Münzverrufung: Praxis in regelmäßigen Abständen (manchmal bis zu dreimal im Jahr) alle kursierenden Münzen einzuziehen und mit neuen Münzen zu ersetzen. Erst sollte mit der
Münzverrufung dem Seigern Einhalt geboten werden. Der Umtauschwert lag aber
228
nicht bei 1:1, sondern der Münzbesitzer bekam weniger Münzen zurück als er geschlagen hatte. Durch eine häufige Münzverrufung ließ sich auch ein (nicht allzu großer)
Gewinn erwirtschaften. Später wurde dann aus Gewinnstreben alte, gute Münzen
durch immer schlechtere Münzen ersetzt.
Münzverschlechterung: Prozess der ständigen Verringerung des Münzfußes. Ursachen sind
die Verringerung des Münzfußes aus Gewinnstreben des Münzherren, das Ausseigern
der schwereren Stücke einer Münze und die natürliche Abnutzung einer Münze im Umlauf.
Münzvertrag: Vertragliches Übereinkommen mehrerer Münzherren. Münzverträge regelten
verschiedene Fälle, so z.B. die Erweiterung des Umlaufgebiets einzelner Münzen oder
man einigte sich in den Münzverträgen auf einen gemeinsamen Münzfuß oder auf ein
gemeinsames Gepräge.
Münzzaine: Im Mittelalter Bezeichnung für in Stangenform gegossenes Münzmetall, das mittels einer Blechschere in Schrötlinge zerschnitten wurde.
Nachprägung: Nachahmung einer fremden Münze aus verschiedenen Gründen. Oft wurde so
versucht der eigenen Münze größere Umlauffähigkeit zu verschaffen, indem das Gepräge einer weithin anerkannten Münze nachgeahmt wurde - der Floren wurde beispielsweise häufig nachgemünzt - oder es wurde versucht sich zu bereichern, indem
man die Münze kopierte, dabei aber den Münzfuß verschlechterte.
Obvers: Vorderseite.
Pfennig: Die praktisch einzige Münze im Okzident vom 9. bis zum 13. Jhd. Aus Silber gefertigt
(Lat. denar, engl. penny, frz. denier, it. denaro)
Pfund: Weitverbreitete Gewichtseinheit, die in 12 Unzen eingeteilt wurde (Lat. libra, engl.
pound, frz. livre, it. lira).
Phaleristik: Lehre von den Orden und Verdienstzeichen. Oft werden diese aber der Numismatik zugeschlagen.
Preußische Mark: Siehe Mark.
Prüfstein: Hilfsmittel, mit dem der Feingehalt einer Münze visuell bestimmt werden kann.
Pseudolegende: Auf Münzen willkürliche Buchstabenfolge ohne Sinn.
Randschrift: Auf dem Rand einer Münze angebrachte Schrift.
Raugewicht: Bezeichnet das Gewicht einer Münze, im Gegensatz zum Feingewicht, was nur
das Gewicht des Edelmetalls angibt. Wird auch Schrot genannt.
Rechengeld: Währungseinheit, die nicht im Umlauf ist, sondern nur im Rechenwesen verwendet wird. Die Zahlungen müssen in anderen Nominalen geleistet werden. In der Zeit,
als Pfund und Schilling nicht ausgeprägt wurden, d.h. nur Rechengeld waren, mussten
auch größere Zahlungen mit Pfennigen beglichen werden, da nur sie ausgeprägt wurden.
Reichsmünzordnung: war im 16. Jahrhundert der Versuch, das zersplitterte Geldwesen im Heiligen Römisches Reich durch einen Entscheid des Reichstags sinnvoller zu regeln. Dazu
wurden mehrere Anläufe auch bei Augsburger Reichstagen unternommen. Willkürlichkeiten der einzelnen Münzberechtigten im Reich, welche große Verluste für das Publikum herbeiführten, veranlassten zuerst Kaiser Karl V., einen Versuch zur Bereinigung
der eingerissenen Münzunordnung zu machen. Die Reichsmünzordnung von Esslingen,
welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte,
aber nach Protesten mehrerer größerer Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausfüh-
229
rung kam, verdankt ihm ihre Entstehung. 1551 wurde versucht, die Idee der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden beizubehalten. Beide Münzen waren 72
Kreuzer wert. Der inzwischen ebenfalls weit verbreitete Taler war für 68 Kreuzer wohlfeil. Der Reichsgoldgulden wurde aber nur wenige Jahre in kleinen Auflagen südlich der
Mainlinie geprägt. In Nord- und Mitteldeutschland wurden unbeeindruckt weiterhin
Groschen und Taler geprägt. Der Wert des Goldguldens stieg im Laufe der Zeit über 72
Kreuzer hinaus an. Acht Jahre später legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag ein Münzedikt vor. 1559 wurde in der damaligen Finanzmetropole Augsburg die nominale Parität von Gold- und Silbergulden abgeschafft. Am Goldgulden wurde auf Verlangen der
Kurpfalz festgehalten, es war aber dafür der Gegenwert von 75 Kreuzern fixiert. Neue
Goldmünze wurde der Dukat. Der Wert des Silberguldens wurde mit 60 Kreuzern bestimmt. Doch konnte sich auch der favorisierte Silbergulden gegen den Silbertaler nicht
durchsetzen. 1566 akzeptierte der Reichstag diese Situation und machte den Silbertaler (Raugewicht 29,23 Gramm, 889/1000 Teile Silber) zur allgemeinen Währungsmünze im Reich. Sie behauptete sich bis etwa zum Beginn des 18. Jahrhunderts im
Zahlungsumlauf.
Reichstaler: eine anfänglich im 16. Jahrhundert geschaffene reale, große (grobe) Kurantmünze
im Werte von 24 (Reichs-) Groschen, 36 lübischen Schillingen oder 68 … 72 Kreuzern,
die sich dann später – als viele Münzstände den vorgeschriebenen Münzfuß nicht mehr
so genau einhielten – zur theoretischen Rechnungsmünze entwickelte. Dieser Prozess
setzte schon zur Mitte des 16. Jahrhundert ein. Die Namensbezeichnung entstand aus
dem beliebten und feingehaltstabilen Joachimsthaler Guldiner (Guldengroschen) zum
Ende des 15. Jahrhundert. Der Begriff „Reichstaler“ beziehungsweise „Reichsguldiner“,
wobei Guldiner das ursprüngliche silberne Äquivalent des Goldguldens bezeichnete. Er
sollte eine im ganzen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation einheitliche und
überall kursfähige silberne Großmünze bezeichnen, die die unterschiedlichen Münzstände nach einheitlichen Münzfuß, aber verschiedenen Gepräge herausbringen sollten und konnten. Anfänglich wurde der Feingehalt sehr genau eingehalten, was besonders lange Zeit für die kaiserlichen Reichstaler galt. Die anfängliche Wertgleichheit zwischen Goldgulden bzw. Dukat und dem silbernen Guldiner um 1500 entwickelte sich in
den folgenden Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten durch Silberfeingehaltsverschlechterungen und der relativen Wertzunahme des Goldes zum Silber langsam auseinander,
so dass am Ende des 18. Jahrhunderts eine etwaige Wertrelation zwischen Dukat und
Reichstaler dann bei etwa 1 : 2,75 bestand.
Der Reichstaler (Schreibweise bis etwa 1901 Reichsthaler; Abkürzungen: Rthlr., Rthl.,
rthl., Thl.) ist eine vom 16. bis zum 19. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich verbreitete große Silbermünze. Große Silbermünzen ähnlichen Silbergehalts, teilweise
auch ähnlicher Bezeichnungen (z. B. dän. Rigsdaler), wurden vielfach nachgeahmt.
Nach dem Aufkommen der ersten großen Silbermünzen der Frühneuzeit in Mitteleuropa entstand zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Bedarf an der reichsweiten Standardisierung dieser Münzen. Nach wenig erfolgreichen Versuchen, eine Reichsguldiner genannte Großsilbermünze zu etablieren, ließ die Reichsmünzordnung von 1566 Talermünzen als offizielles Geld des Reiches zu. Dem Münzfuß der ersten Reichstaler lehnten sich die in Nord-, West- und vor allem in Mitteldeutschland mit dem silberreichen
Sachsen verbreiteten Joachimstaler Guldengroschen und ähnliche Münzen stark an.
Sie hatten ein Feingewicht von knapp 26 g.
230
Die Bezeichnung Reichstaler bürgerte sich auch für einen gegenüber Veränderungen
des Münzfußes unabhängigen Wertstandard in Silberwährung ein (Rechnungsmünze).
Ab 1750 prägte Preußen eine mit der Beschriftung „Reichsthaler“ versehene Münze im
Graumannschen 14-Taler-Fuß, die nur etwa zwei Drittel des eigentlich erforderlichen
Feinsilbers enthielt.
Abbreviatur für „Reichstaler“. Von den beiden Varianten wurde die linke auch im Buchdruck
verwendet.
Die unmittelbare Vorgeschichte des Reichstalers beginnt mit der Verbreitung einer
kleinen Goldmünze in Europa, des Dukaten (Gulden). Im Mittelalter waren meist nur
kleine Silbermünzen in Nachfolge der karolingischen Pfennige gemünzt worden. An der
Wende zur Neuzeit ermöglichte ein verstärkter Silberbergbau in Mitteleuropa die Prägung großer Silbermünzen, die dem Werte nach einem Goldgulden entsprachen. Diese
Silbermünzen wurden zunächst nicht als Taler bezeichnet, sondern wegen ihrer Wertbeziehung zum Goldgulden als Guldengroschen oder Guldiner. Eine besondere Bedeutung bei der Verbreitung dieser Silbermünzen hatte der Joachimsthaler Guldiner, von
dem sich die Kurzbezeichnung ‚T(h)aler‘ ableitet. Ein wichtiger Vorgänger des
Joachimsthalers war der hauptsächlich aus Annaberg stammende sächsische Guldengroschen, später genannt Klappmützentaler (Feingewicht: 27,41 g).
Die sich ausbreitenden Talerprägungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts unterschieden
sich in Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingehalt) sowie in ihren Beziehungen zu den
umlaufenden Kleinmünzen. Dem Bedürfnis nach einer reichsweiten Standardisierung
kam Kaiser Karl V. 1524 mit dem Erlass der Ersten allgemeinen Münzordnung nach. Es
sollte eine im ganzen Reich einheitliche und überall kursfähige silberne Großmünze
definiert werden, die die unterschiedlichen Münzstände nach einheitlichem Münzfuß,
aber verschiedenem Gepräge herausbringen sollten und konnten.
Die Ära der Rechnungseinheit Reichstaler endete im deutschsprachigen Raum mit der
Unterzeichnung der Rheinbundakte 1806. In Norddeutschland wurde der preußische
Taler (zu 14 Talern aus der kölnischen Mark Silber) das bestimmende Zahlungsmittel,
der sich in Form des Vereinstalers seit 1857 auf das gesamte Gebiet des Deutschen
Zollvereins ausbreitete. 1873 wich er der neuen Goldmark, die auf dem Goldstandard
basierte. Der Vereinstaler blieb aber noch bis 1907 unter der wiederbelebten Bezeichnung Reichstaler gültiges Zahlungsmittel im Wert von drei Mark.
Die anfängliche Wertgleichheit zwischen Goldgulden und dem silbernen Guldiner um
1500 entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten durch Silberfeingehaltsverschlechterungen und der relativen Wertzunahme des Goldes zum Silber
langsam auseinander. Die Kleinmünzen, die anfänglich noch um 1570 Kurantgeld waren, sanken ab ca. 1600 zu nur noch schwer in Kurantwährung umwechselbaren Scheidemünzen herab. Insbesondere von 1618 bis 1623 setzte ein starker Wertverfall der
231
Kleinmünzen durch Münzverschlechterung (Kipper- und Wipperzeit) ein. Schließlich
wurden auch stark kupferhaltige „Kippertaler“ in Kippermünzstätten, zum Beispiel in
den sehr zahlreichen Kippermünzstätten in Kursachsen, als Landmünzen unter Umgehung der Reichsmünzordnung geprägt.
Aus der Zeit um 1540 stammen die ersten Valvationstabellen, die eine Übersicht darüber geben, in welchem Wertverhältnis die einzelnen regionalen Talermünzen zum
theoretischen Reichstaler, dem gesetzlichen, reichsweiten Münzfuß, standen. Diese
Tabellen wurden, auch in bebildeter Form, von den Reichstagen, privaten Handelshäusern und Druckereien bis etwa 1870 herausgegeben. Sie begannen gewöhnlich mit den
vollwertigen und endeten mit den unterwertigsten Talermünzen und deren Teilstücken. Der „gute Reichstaler“ wurde mehr und mehr zu einer reinen Rechnungseinheit.
Für die von 1566 bis 1750 im Habsburgischen Erblande Österreich ausgeprägten Taler
mit dem Bildnis des Kaisers galten eigene Münzgesetze. Deren Schrot und Korn war im
Vergleich zu den Reichstalern geringer.
Im Reichsabschied des Jahres 1566 wurde der Reichstaler dadurch festgelegt, dass aus
einer Kölner Mark Silber 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden sollten, die einzelne Münze bei einem Gewicht von 29,23 g, einem Feingehalt von 889/1000 und einem Feingewicht von 25,98 g.
Im Jahr 1750 wurde der reale Konventionstaler zu 10 Taler aus der feinen kölnischen
Silbermark in mehreren deutschen Ländern eingeführt, der 32 Groschen galt, was einem 13 ⅓-Taler-Fuß bei 24 Groschen entsprach. Das war dann das Ende des „alten“
Reichstalers zu 24 Groschen. Gleichzeitig wurde 1750 in Preußen ein „neuer“, leichterer Reichsthaler nach dem Graumannschen 14-Taler-Fuß eingeführt, der 24 Gute Groschen und später ab 1821 30 Silbergroschen galt. Der Begriff Reichstaler wurde ab 1800
zum Taler verkürzt und ab 1857 in den Ländern des Deutschen Zollvereins in Vereinstaler umbenannt und war bis 1907 als 3 Mark gültig.
Von 1750 bis 1806 entsprach ein Reichsthaler in Preußen 90 neuen Groschen zu je 18
Pfennig. Daneben galt 1 polnischer Gulden (Fl, Zloty) ⅓ preußischer Reichthaler (= 30
neue Groschen).
Von 1821 bis 1871 (1873) galt in Preußen ein Neuer Reichstaler bzw. Thaler (ℛst.) 30
Silbergroschen (Sgr.) zu je 12 Kupferpfenni(n)g (₰).
Von 1871 bis 1873 wurde in allen Staaten des Deutschen Reichs der Taler durch die
Mark zu 100 Pfennig abgelöst, die ⅓ Taler entsprach.
Taler, die nach dem Erlass des Jahres 1566 geprägt wurden, hießen im deutschsprachigen Raum Reichstaler oder schlicht Taler, wenn der Kontext klärte, dass von einer
Münze die Rede war. Man sprach von Speciesthalern, Reichsthalern species oder gemünzten Thalern, sobald klarzustellen war, dass eine Münze und nicht die Rechnungseinheit gemeint war. Preise wurden bei den überregionalen Kaufleuten immer in der
Rechnungseinheit Reichstaler angegeben, bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen Reichstaler zur Folge
hatte.
232
Gemünzte Reichstaler der Niederlande und Brabants banden sich nicht an die Sprachregelung; bei ihnen bezog sich der Name Rijksdaalder auf Münzen, die mit dem Wert
der Rechnungseinheit übereinkamen, die unter demselben Namen den internationalen Zahlungsverkehr eroberte.
Unabhängig von den Münzprägungen setzte sich eine Währungseinheit unter dem Namen „Reichstaler“ durch – zu einem Wert von 3/4 des im Reichsgebiet gemünzten Talers. In ihr wurden Preisangaben gemacht, Jahresgehälter ausgehandelt und Wechsel
im bargeldlosen Überweisungsverkehr ausgestellt.
Die Unabhängigkeit von der Münzprägung bedeutete für die Rechnungseinheit
„Reichstaler“ auf dem internationalen Parkett einen Vorteil. Zudem existierten tatsächlich zirkulierende Münzen, die tatsächlich dem Reichstaler entsprachen oder sehr
nehe kamen:
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der Patagon zu 48 Patard im Flämischen oder 50 Stuiver im Niederländischen
und
der Écu zu 60 französischen Sols.
Im internationalen Zahlungsverkehr wurden zwischen Hamburg, Amsterdam, Kopenhagen und Stockholm Überweisungen in Reichstalern gängig – im Skandinavischen hießen sie Rigsdaler oder Riksdaler, im Niederländischen Rijksdaalder, hier wie dort wie
überall im Reichsgebiet entschied sich vor Ort, welche Münzumsetzung der im Wert
stabilen und überregionalen Währungseinheit entsprach: 6 Mark in Kopenhagen, 3
Mark in Hamburg, 24 gute Groschen in Leipzig, 36 Mariengroschen in Hannover.
Inflation fand unterhalb der überregionalen Währungseinheit lokal statt: 1680 rechnete man in Köln 80 Albus auf den Reichsthaler, im Jahre 1700 musste man ihn in 100
Albus teilen. In Schweden teilte man den Riksdaler von 1681 bis 1715 in 2 Silberthaler,
von 1715 bis 1719 verschlechterte sich die Rate, ab 1719 und bis 1776 musste man 3
Silberthaler auf den Reichsthaler rechnen – die Rechnungseinheit blieb in ihrem Wert
unbetroffen von Abwertungen lokaler Münzen wie auch von der Einführung des Konventionstalers 1750, der im deutschsprachigen Raum die Ära des originären Speciestalers beendete. Zu Verwirrungen führte im internationalen Handel allerdings der Umstand, dass der deutsche Species-Taler als Münze im Wert über der bekannten Rechnungseinheit „Reichstaler“ lag (1 Speciestaler = 1 1⁄3 Reichstaler = 32 Groschen).
Reichstaler-Münzen im Sprachgebrauch der Niederlande entsprachen dem Wert der
Rechnungseinheit. Isaac Newton bemerkte 1720 den Missstand, als man ihn als Aufseher der Königlichen Münze in London um ein Gutachten zum Wert des Reichsthalers
im internationalen Zahlungsverkehr mit Skandinavien bat.
In anderen Ländern wie den Niederlanden nationalisierte sich der Reichstaler. In den
Niederlanden blieb so die Parität des Jahres 1700 bestehen: 2,5 Gulden wurden noch
2001 „rijksdaalder“ oder kurz „riks“ genannt.
Renovatio monetae: Siehe Münzverrufung.
Revers: Die Rückseite einer Münze.
233
Rheinischer Gulden: Bekannte Goldmünze, auf die sich die rheinischen Kurfürsten am Ende
des 14. Jahrhunderts geeinigt hatten.
Rückseite: Auch Revers genannt.
Scheidemünzen: Kleingeld, mit dem auch kleine Summen exakt bezahlt werden können.
Schilling: Im Mittelalter hauptsächlich Rechnungseinheit im Wert von 12 Pfennigen. Siehe
auch Solidus.
Schlagschatz: Reingewinn des Münzherrn bei der Ausnutzung des Münzregals.
Schrot: Siehe Raugewicht.
Schrötling: Metallplatte, aus der bei der Prägung die Münze entsteht.
Seigern: Das Herauswiegen und Einschmelzen von Münzen größeren Gewichts mit dem Ziel,
Gewinn zu machen.
Semissis: Halber Solidus.
Solidus: Spätantike Goldmünze (eigentlich aureus solidus, „vollkommene“, „massive“ Goldmünze). Durch Constantinus I. 309 n. Chr. zunächst in Trier eingeführte Hauptmünze
der Spätantike und des byzantinischen Mittelalters (dort als chrysion Nomisma bezeichnet). Ab 324 n. Chr. das alleinige volle Goldnominal im Römischen Reich. Bei gleich
bleibender Feinheit im Gewicht von 1/72 des Pfundes oder 4 scripulae geprägt (also
ca. 4,55 g). Entsprach 24 Siliquen. Im 6. Jh. wurden sowohl schwere Solidi (zu 24 Siliquen) als auch leichte (zu 22 bzw. 21 Siliquen) ausgegeben. Vom Solidus wurden auch
Mehrfachstücke (siehe Multipla) und Teilstücke (siehe Semis/Semissis und Triens/Tremissis) hergestellt. Die sprachliche Unterscheidung von Solidus und Aureus ist eine moderne. Auch die Goldstücke entsprechenden Gewichts des frühen Mittelalters werden
als Solidi bezeichnet. In Byzanz löste 1093 das Hyperpyron den Solidus nach über 700
Jahren ab. - Im Mittelalter eine Rechnungsmünze im Wert von 12 Pfennigen war Solidus auf deutschen Schilling-Münzen bis zum 18. Jahrhundert als Nominalbezeichnung
üblich
Solidus: Wichtigste spätrömische Goldmünze. Das Gegenstück in den germanischen Ländern
war der Schilling. (Frz. sou, it. soldo.)
St. Joachimstaler: Guldengroschen, der in St. Joachimstal ab 1519 geschlagen wurde. Die Kurzbezeichnung "Taler" lebt im "Dollar" fort.
Stempel: Für die Prägung von Münzen notwendiges Stahlwerkzeug. Man unterscheidet zwischen Ober- und Unterstempel zwischen die der Schrötling gelegt wird. Auf den Oberstempel wird beim Prägevorgang der Hammerschlag gesetzt.
Tremissis ist eine Goldmünze des Römischen Reiches, die 383 n. Chr. (eventuell auch erst 384
n. Chr.) von Kaiser Magnus Maximus (383–388 n. Chr.) erstmals geprägt wurde. Der
Wert dieses Nominales war der dritte Teil eines Solidus. Das Gewicht des Tremissis
wurde auf 1/216 des Römischen Pfundes, also 1,51 g, festgelegt. Am Beginn des 5.
Jahrhunderts n. Chr. wurde der Tremissis in sehr großen Mengen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgte bis zum Zusammenbruch des Weströmischen Teilreiches 476 n. Chr.
Diese Münzen waren noch lange nach dem Ende Westroms im Umlauf und Münzen
dieser Bezeichnung wurden noch Jahrhunderte später in den germanischen Nachfolgestaaten, beispielsweise den Reichen der Westgoten, Langobarden und Angelsachsen
geprägt.
Tremissis: 1/3 Solidus, auch Triens genannt.
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Trennungszeichen: Geben Anfang und Ende der Münzaufschrift an. Sie haben meistens Kreuzform. Trennungszeichen im Inneren der Aufschrift kommen erst seit dem 12. Jhd. häufiger vor und bestehen normalerweise aus Punkten, Kreuzen, Rosetten, Sternchen und
Kleeblättern. Sie können auch die Funktion eines Unterscheidungszeichens haben.
Triens ist eine römische Bronzemünze. Ihr Wert entsprach dem dritten Teil des Asses, also vier
Unciae. Die Vorderseite (das Avers) zeigt in der Regel einen Minervakopf mit korinthischem Helm, die Rückseite (der Revers) eine Prora und den Schriftzug „ROMA“. Die
Wertangabe wird auf beiden Seiten in Form von Punkten angezeigt.
Triens: Ein Drittel des römischen As (zu vier unciae) und bereits im Aes Grave vorhanden. In
der Spätantike als Triens/Tremissis ab dem Ende des 4. Jhs. Bezeichnung des Drittelstückes zum Solidus (s. dort) und häufig während der Völkerwanderungszeit anzutreffendes Nominal, s. auch Thrymsa, Synonym: Tremissis300
Triens: 1/3 Solidus, auch Tremissis genannt.
Überprägung: Anbringung eines neuen Gepräges auf eine schon geprägte Münze, wodurch
Spuren des alten Gepräges sichtbar bleiben und im schlimmsten Fall das neue Gepräge
schlecht erkennbar wurde.
Umschrift: Aufschrift einer Münze, die längs dem Rand einer Münze verläuft. Bei zwei Umschriften wird zwischen innerer und äußerer Umschrift unterschieden.
Unterscheidungszeichen: Zeichen auf der Münze, die die Münzstädte, den Münzmeister, die
Zeit oder den Münzfuß angeben. Sie wurden teilweise bekannt gegeben, teilweise aber
auch geheim gehalten.
Unze: Bezeichnung für eine Gewichtseinheit, Untereinheit des Pfundes. Als Rechnungseinheit
1/12, besonders zur Angabe des Silberfeingehaltes wichtig, da das Pfund in 12 Unzen
eingeteilt war. Als Rechenmünze entsprach sie 20 Pfennigen.
Valvationstabellen: Valvationstabellen oder Valuationstabellen (von lateinisch valere = wert
sein) sind Münzwertvergleichstabellen, die z. B. von einem Landesfürsten bzw. vom
Reichstag durch Münzwardeine erstellt wurden und gesetzlich verbindlich waren, um
z. B. ausländische Münzen bzw. nicht nach Reichsmünzfuß geprägte Kurantmünzen anderer Münzherren mit der jeweiligen Landeswährung oder mit dem offiziellen Reichsfuß bzw. der Rechnungsmünze vergleichen zu können. Aufgrund der zahllosen in Europa kursierenden Münztypen bzw. Währungen waren diese Tabellen ein wichtiges Instrument für den Handel. Diese Valvationstabellen wurden auch von Kaufleuten in
Buchform verfasst, damit ein schneller Wertvergleich der unterschiedlichen Geldsorten im täglichen Handel ohne Wasserprobe oder „Probiernadel mit Prüfsäure auf der
Schiefertafel“ sofort auf Sicht möglich war, da das Raugewicht (Münzgesamtgewicht)
oftmals ja stimmte, aber das Feingewicht unsicher war. Valvationstabellen waren in
Europa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Gebrauch301.
Vereinst(h)aler: gemeinsame Silbermünze der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und
zugleich die letzten deutschen Talermünzen. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, waren sie die Hauptkurantmünzen zur Zeit der Silberstandardwährung
bis 1871. 30 einfache Vereinstaler wurden aus einem Zoll- oder Neu-Pfund Feinsilber
zu 500 g geprägt. Bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Feingewicht 16,666 g
oder in damaligem Gewicht = 1 Neu-Lot. 1 Taler entsprach in Preußen 30 Silbergroschen à 12 Pfenni(n)gen, in Sachsen 30 Neu-Groschen à 10 (Neu-) Pfennigen, in
300
301
http://www.smb.museum/ikmk/glossar.php?item=T
https://de.wikipedia.org/wiki/Valvationstabelle
235
Hessen-Kassel 30 Silbergroschen à 12 Heller. In den süddeutschen Staaten, wo der Gulden die Basiswährung war, war der Taler in die Gulden-Untereinheiten schlecht umrechenbar - was auch umgekehrt galt, z. B. Bayern: 1 Vereinstaler = 1 ¾ Gulden = 105
Kreuzer, der Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pfennig oder 8 Heller; Österreich-Ungarn: 1
Vereinstaler = 1 ½ Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer und später ab 1857 100 NeuKreuzer. Neben den Taler- und Guldenumlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wert- bzw. Gewichtsangabe oftmals z. B. nur in
Form einer Randschrift - wie XXX ein Pfund fein. Das Münzgesetz von 1873 wies dem
Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Er blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein
unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten Drei-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort. Heute entspricht
das Silber-Feingewicht des Vereinstalers (fein 16,666 g, rau 18,52 g bei 900/1000) fast
exakt dem der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen (fein 16,65 g, rau 18,0 g bei
925/1000) bei gleichem Durchmesser von rund 33 mm.
Vereinstaler II: während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreiches kursgültig, daher bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des
Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. So
gibt es auch Vereinstaler der nach 1866 erloschenen Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel sowie der Freien Stadt Frankfurt. Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dem
Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“.
Da einfache Vereinstaler weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte deutsche
Silbermünzen in Mark-Währung, liegen die Preise für diese Taler gewöhnlich auch
niedriger als bei den genannten Silbermünzen des Kaiserreichs bei vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen. Lediglich die wesentlich selteneren Doppeltaler und die schon
ab 1876 verrufenen (Vereins-) Gulden erzielen höhere Sammlerpreise.
Verwirrte Aufschrift: Münzaufschrift mit zahlreichen Fehlern. Kommt häufig bei Nachmünzungen vor, wenn die Stempelschneider mit der Sprache und Schrift der zu imitierenden
Münze nicht vertraut waren oder als Vorlage Nachprägungen nutzten.
Vorderseite: Auch Avers genannt.
Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857: Österreich sowie fast alle weiteren Zollvereinsstaaten wurden in die Münzunion einbezogen. Als Hauptsilbermünzen wurden der einfache und doppelte Vereinstaler anstelle der bisherigen "Vereinsmünze" festgelegt, die
nun auch in den Guldenländern im jeweiligen landestypischen Design eingeführt wurden. Der neue Münzfuß war das Zoll- oder Neu-Pfund zu 30 Neu-Lot oder 500 Gramm.
Der Unterschied der Silberfeingewichte zwischen den älteren Talern und Gulden auf
Markgewichtsbasis (geprägt ab 1750 bis 1856) zu den neuen auf Zollpfundbasis (ab
1857) war z. B. bei den einfachen Talern mit 16,704 zu 16,666 g nur minimal, so dass
es im praktischem Geldverkehr zu keinem Geld-Kursunterschied zwischen den alten
"Vereinsmünzen" und den neuen "Vereinstalern und -gulden" kam. Zusätzlich wurde
noch eine goldene Vereinskrone (50 ein Pfund fein) und eine halbe Vereinskrone (100
ein Pfund fein) vertraglich eingeführt und von vielen Ländern geprägt; allerdings in
meist nur geringer Stückzahl. Diese Vereins-Goldkrone wurde 1871 nicht zur Basis der
236
neuen Goldmark in Deutschland bzw. später in Österreich. Mit dem Ausscheiden von
Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen
Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des späteren
Deutschen Reiches wurden noch bis zur Einführung der Goldmark im Jahr 1871 Vereinstaler für den Umlauf geprägt. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872.
Ab 1871 passte der Vereinstaler als Silber-Kurantmünze nicht mehr in das Mark-System mit seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am
15. November 1876 in Deutschland ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1.
Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges sowie die älteren einfachen Taler nach dem alten von Martin Kröncke entwickelten 14-Taler- (Mark-) Münzfuß sogar ab 1750 blieben bis zum 1. Oktober 1907 als gesetzliche Zahlungsmittel im
Wert von 3 Mark gültig. Der Taler war in der Bevölkerung derart populär, das ab 1908
Reichsmünzen im Wert von 3 Mark bis in die Zeit der Weimarer Republik geprägt wurden.
Witten: Auch Albus genannt. Die Witten bekamen ihren Namen aufgrund ihrer weißen Farbe.
Sie wurden zum ersten Mal in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von der Stadt
Lübeck geprägt.
Zaine: S. Münzzaine.
Zwittermünze: S. Hybride.
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Literatur
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Wolff, Michael W.: Die Währungsreform in Berlin: 1948/49. Band 77 von: Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien
Universität Berlin. Publikationen der Sektion für die Geschichte Berlins, Walter de Gruyter,
Neuauflage 1991.
Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Akademie-Verlag, Berlin. Band 1: Die „gute“
Policey im Schwäbischen Reichskreis, unter besonderer Berücksichtigung BayerischSchwabens. 2001, ISBN 3-05-003415-7; Band 2: Die „gute“ Policey im Fränkischen Reichskreis. 2003, ISBN 3-05-003651-6; Band 3: Die „gute“ Policey im Bayerischen Reichskreis
und in der Oberpfalz. 2004, ISBN 3-05-003769-5; Band 4: Die „lokale“ Policey. Normensetzung und Ordnungspolitik auf dem Lande. Ein Quellenwerk. 2008, ISBN 978-3-05-004396270
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
8. Band 5: Policeyordnungen in den Markgraftümern Ansbach und Kulmbach-Bayreuth.
Ein Quellenwerk. 2011, ISBN 978-3-940804-03-7. Band 6: Policeyordnungen in den fränkischen Hochstiften Bamberg, Eichstätt und Würzburg. Ein Quellenwerk. 2013, ISBN 978-3940804-04-4. Band 7: Policeyordnungen in den fränkischen Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und (Bad) Windsheim. Ein Quellenwerk.
2015, ISBN 978-3-940804-06-8.
Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium. Die Herrschaft über die Herrschaft?
Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich
süddeutscher Reichskreise (= Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsstelle
Augsburg der Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie
der Wissenschaften. Reihe 7: Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens. Bd. 7). Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-7508-1.
Xeller, Friedrich: Zur Frage der deutschen Münzreform, Stuttgart : Eduard Hallberger,.
XV. Fachtagung Numismatik 1989: Beiträge zur mecklenburgischen Münz- und Medaillenkunde; 25 Jahre Fachgruppe Numismatik Rostock; 10 Jahre Arbeitskreis "Mecklenburgische Münzgeschichte" (1989). Schwerin.
Zäch, B. (1999): Geld auf dem Üetliberg: Streifzug durch 2000 Jahre Münzgeschichte.
Zürich: Stiftung für die Erforschung des Üetlibergs.
Zacharias, W. (1981): Dortmunder Geld im Spiegel der deutschen Geldgeschichte seit
1871. Dortmunder Münzgeschichte, Bd. 2. Dortmund: Stadtsparkasse.
Zbinden, J. & Münzkabinett der Stadt Winterthur (1999): Frauen in der Münzgeschichte.
Winterthur: Münzkabinett.
Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal-Lexicons Aller Wissenschafften
und Künste. Leipzig 1731–1754; Online-Ausgabe.
Zeiller, Martin: Tractatvs De X. Circulis Imperii Romano-Germanici, oder Von den Zehen
deß H. Römischen Teutschen Reichs Kraißen. Georg Wildeysen, Ulm 1660 (Digitalisat).
Zeller, G. (1883): Des Erzstiftes Salzburg Münzrecht & Münzwesen: Nebst Verzeichniss der
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Ziegler, E. (1986): Zur Münzgeschichte der Reichsstadt und Republik St.Gallen. St.Gallen:
Ersparnisanstalt der Stadt St.Gallen.
Zilch, A. (1989): Episoden aus der Münzgeschichte unserer Heimat (Main-Kinzig-Gebiet)
und Dokumentationen zum Münzwesen der Grafschaft Ysenburg-Büdingen im 17. Jahrhundert. Wächtersbach: Heimat- u. Geschichtsverein.
Zweibrücker Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung (1976): Münzer in Meisenheim
und Zweibrücken, 16./17. Jahrhundert: Forschungsstand 1976. Zweibrücken: Stadtverwaltung.
271
272
Anhang
Liste der deutschen Kaiser zwischen 1600 und 1870
Habsburger
1576-1612 Rudolf II. *1552-07-18, +1612-01-20
1612-1619 Matthias *1557-02-24, +1619-03-20
1619-1637 Ferdinand II. *1578-07-09, +1637-02-15
1637-1657 Ferdinand III. *1608-07-13, +1657-04-02
1658-1705 Leopold I. *1640-06-09, +1705-05-05
1705-1711 Joseph I. *1678-07-26, +1711-04-17
1711-1740 Karl VI. *1685-10-01, +1740-10-20
Wittelsbacher
1742-1745 Karl VII. Albrecht *1697-08-06, +1745-01-20
Habsburg-Lothringer
1745-1765 Franz I. Stephan *1708-12-08, +1765-08-18
1765-1790 Joseph II. *1741-03-13, +1790-02-20
1790-1792 Leopold II. *1747-05-05, +1792-03-01
1792-1806 Franz II. *1768-02-12, +1835-03-02, seit 1804 als Franz I. Kaiser von Österreich
273
Maße und Gewichte (nur Gewichtsmaße)
Abbildung 29: Gewichtsmaße303
1
⁄100 Gran
Zent, Cent
rund 166,67 µg (Bayern, Preußen, Sachsen, Hessen)
16 Teile
1
⁄12 Karat = ca. 16,67 mg
Gran (Pl.
0,812 g (Gold und Silber)
Grän), Korn
0,05 g (Edelsteine und Perlen)
ca. 0,063 g (Apotheke)
Karat (ct) 205,1 mg (jetzt 200 mg)
von lat. scrupulus = Steinchen; skrupellos: Ein Apotheker ohne Skrupel konnte nicht
exakt arbeiten.
Skrupel (℈) 6 Karat
1
⁄24 Unze (ca. 1,25 g)
1
⁄20 Unze
in Deutschland als Silbergewicht 1⁄512 der Gewichtsmark (siehe Heller
Hellergewicht (Münze)#Deutschland) oder als Münzwert nach dem Pfund bestimmt in der Gegend
von 0,5 g (Silber); vgl. Pfenniggewicht und Quentchen
Pfennigge2 Hellergewichte
wicht
Quint, Quent, 4 Pfenniggewichte
Quentin, 3,65 g (von lat. „Fünftel“)
Quentchen 1⁄10 Neu-Lot = 1,6666 g (Preußen ab 1858)
4 Quentchen
1
⁄30 bis 1⁄32 Pfund (ursprünglich)
15,6–17,5 g (1 Neu-Lot ab 1858 = 16,666 g)
Lot, Loth
14,606 g (Preußen)
16 Grän (Edelmetalle und Münzen)
18 Grän = 1⁄16 Mark (Edelmetall)
144 Karat
2 Lot (Handel)
Unze
28,35 g
31,1 g
Neulot
50 g (Österreich, um 1810)
16 Lot (Edelmetalle und Münzen bis 1857, siehe Münzfuß)
Mark
233,856 g (Köln)
214 g (Altnorwegen bis 15. Jhd.) = 8 Øre = 24 Ertog = 240 Pfennig
32 Lot = 16 Unzen
Pfund (Pfd, 30 Neu-Lot je 16,666 g (siehe Vereinstaler)
lb, ℔)
327,45 g (antikes, römisches Pfund zu 12 Unciae)
467,404 g (Preußen)
303
https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Maße_und_Gewichte_(deutschsprachiger_Raum)#Gewichtsmaße
274
500 g (Deutscher Zollverein 1858, Schweiz 1838–1876)
Stein
22–40 Pfund
100 Pfund
110 Pfund = 51,498 kg (Preußen)
Zentner (ztr)
100 Pfund = 50 kg (Deutscher Zollverein 1840)
100 kg (Österreich, Schweiz, Russland)
Doppelzent- 2 Zentner
ner (dz),
Quintal (q) 1 Dezitonne = 1 dz = 100 kg
Schiffpfund 3 Zentner = 20 Lispfund (Schiffsfrachten)
Roßsaum 168 Kilogramm, Menge die ein Saumroß (Tragepferd) an Waren tragen kann[40]
Schiffzentner 40 Zentner (Schiffsfrachten)
Lägel
rund 70 kg (Steiermark, Stahl)
Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffs
Last, Kom3000 kg (Bremen und Hamburg)
merzlast
2000 kg (übriges Deutschland = 2Tonnen)
chinesische Gewichtseinheit für Edelmetall
10 Chin (Mace) = 100 Fen (Candareen) = 1000 Li = 37,78 g
Tael
34,246 g in Shanghai
33,387 g im Außenhandel auf Basis des Peso
Apotheker12 Unzen = 350,78 g
pfund (℔)
Apothe2 Lot = 8 Drachmen
kerunze (℥)
Apotheker3 Skrupel = 60 Gran = 3,65 g
drachme (ʒ)
Pfund320 Pfund
Schwehr
Schiff-Pfund 200 Pfund
Ließ-Pfund 14 Pfund
Maß für Fische (Altona)
Zuber
140 Pfund = 67,845 kg (Altona)
Bergscheffel 1 Bergscheffel = 150 Pfund (Meckl./Bergbau)
1 Tonne (To) = 4 Scheffel = 135,6 l
Tonne
aber: 1 to = 145 kg (Meckl./Bergbau)
Hektoliter 1 hl = 75 kg (Meckl./Bergbau)
275
Münzfusstabelle 1566-1857
Quelle: Bundesbank
276
Münzsorten im Reich um 1709
Reichsebene
http://www.pierre-marteau.com/currency/converter/rei-wie.html
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Species Thaler
1 Reichsthaler
1 Gulden / fl.
=
=
=
=
=
1 Halber Gulden
=
1 Kopfstück
=
1 Ort (Fünfzehner)
=
1 Sechser
=
1 Halber Ort
=
1 Zweyfache Landmüntze (Fünfer) =
1 Batzen
=
1 Kayser-Groschen
=
1 Einfache Landmüntze
=
1 Halber Batzen
=
1 Kreutzer / kr.
=
1 Pfennig / dl.
=
1 Heller
4 Gulden
2 Gulden
90 Kreutzer
60 Kreutzer
240 Pfennige
30 Kreutzer
20 Kreutzer
15 Kreutzer
6 Kreutzer
7 ½ Kreutzer
5 Kreutzer
4 Kreutzer
3 Kreutzer
2½ Kreutzer
2 Kreutzer
4 Pfennige
2 Heller
In inner-German transactions the conversion of Gulden, Reichsthaler and Marck Lübisch was
performed under the following scheme:
Reichs-Ducat Species Thaler Reichsthaler Reichs-Gulden Marck Lübisch Kreutzer
1
2
2 2/3
4
8
240
1
1 1/3
2
4
120
1
1 1/2
3
90
1
2
60
1
30
http://pierre-marteau.com/wiki/index.php?title=Holy_Roman_Empire:Money
The Reichs-Ducat was the most prominent among the gold-based coins. Its value had to be
fixed again and again against the silver-based coins and major currency units. The same problem arose for the individual minted subdivisions and their values against the three units of
accounting. Cologne's Albus thus gradually fell from 80 Albus the Reichsthaler in 1680 to 100
Albus around 1700 and 104 in 1728 and so on.
The following sections will turn to local situations and they will remain focused on the years
1700-1710 to allow (if successful) the coherent picture within the wider context of Europe's
currencies at the beginning of the 18th century.
Bayern (Bavaria)
Munich's citizens calculated with Gulden, Kreutzer and Pfennige. Bavarian tax-authorities,
however, still dealt with "schwartze Müntze" (black coins).
277
One Pfund Pfennige meant 240 schwartze (black) Pfennige and had the value of one Gulden
and a Schilling.
The Gulden was divided into 7 Schillinge, 28 Groschen, 84 Regensburger or 210 schwartze
Pfennige; the Schilling into 30 Pfennige, the Groschen into 3 Regensburger, one Regensburger
matched 5 Heller.
Berlin
The Reichsthaler was divided into 6 Marck of Berlin, into 30 Stempel or 90 Schillinge (the Schilling matching the Rheinische Kreutzer).
The subdivisions were: 1 Marck = 5 Stempel, 1 Dutgen = 6 Schillinge, 1 Stempel = 3 Schillinge,
1 Schilling (ß.) = 2 Witt.
Braunschweig/Hannover
Coins issued in Braunschweig circulated in Lüneburg, Hannover and the territories united under Hannover's rule down to Münden between Kassel and Göttingen. Sums were given in Thaler, Mariengroschen and Pfennige.
One Thaler had 36 Mariengroschen, 1 Mariengroschen had 8 Pfennige (dl.).
Braunschweig
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Species Thaler
1 Reichsthaler / Rthl., Thl.
1 Mariengroschen / gl.
1 Pfennig / dl.
=
=
=
=
96 Mariengroschen
48 Mariengroschen
36 Mariengroschen
8 Pfennige
Braunschweig's coins circulated in the territories of Braunschweig-Hannover from Lüneburg down to
Hannoversch Minden.
Bremen
Calculations were performed in Reichsthaler, Groten and Schwaren even though Bremen issued its own Marck — a Marck of greater value than the Marck Lübisch used in Hamburg and
Lübeck. Coins of Bremen's valuta were valid in Quedlinburg, Oldenburg/Altenburg, Westfalen
and the connected territories.
One Thaler divided into 2 Bremische Marck (or 6 Kopf-Stück or 72 Grot). One Mark Bremisch
had 36 Grot, 1 Kopf-Stück 12 Grot, the Grot of 5 Schwaren.
Bremen
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Species Thaler
1 Reichsthaler / Rthl., Thl.
1 Marck Bremisch
1 Kopffstück
1 Grot
1 Schwaren
=
=
=
=
=
=
192 Groten
96 Groten
2 Bremische Marck =
36 Groten
12 Groten
5 Schwaren
72 Groten
278
Coins of Bremen's valuta were issued in Quedlinburg, Oldenburg-Altenburg, Westfalen and the connected territories.
Cöln (Köln/ Cologne)
Accounts were given in Reichsthaler (rthl.), Albus (alb.) and Heller (hl.).
The Reichs-Ducat gold coin had (around 1700) a value of 2 Reichsthaler, 56 Albus, 8 Heller. A
Thaler of Cologne matched 1.5 Reichsthaler, a Bergischer Thaler 1 1/3 Reichsthaler.
The Reichsthaler dicided into 100 Albus, the Albus into two Schillinge, the Schilling (ßl.) into 6
Heller.
The value of the Albus had been subjected to a constant decline: in 1534 the Thaler stood at
37 Albus, in 1549 at 48 Albus, from 1560-1589 at 52 or at times at 56 Albus, in 1611 at 75
Albus, from 1690-1727 at 100 Albus, from 1728-1731 at 104 Albus.
Equally unstable was due to changes in the gold/silver evaluation and due to the decline of
the Albus the evaluation of the Reichs-Ducat. From 1700 to 1706 it was officially set at 2 rthl.,
53 alb and 4 hl. From 1707 to 1732 it was fixed at 2 rthl., 56 alb., 8 hl. Cf. Rainer Metz,
Geld, Währung und Preisentwicklung: der Niederrheinraum im europäischen Vergleich, 13501800 (Frankfurt am Main, 1990), p.392-98.
Franken (Franconia)
Accounts were held in Reichsthalern or preferably in Gulden.
The Reichsthaler was divided into 20 Groschen or Schillinge, the Gulden into 15 Batzen with
one Kopfstück matching 4 Batzen. One Batzen (Bl.) had 16 Pfennige, one Groschen or Schilling
had 12 Pfennige.
Frankfurt am Main
Sums were either give in Reichs-Gulden, Kreutzer and Pfennige or in in Reichsthaler, Kreutzer
and Pfennige:
The Reichsthaler had 30 Schillinge or 90 Kreutzer, the Reichs-Gulden 20 Schillinge or 60 Kreutzer. The Schilling was divided into 3 Kreutzer, the Kreutzer (kr.) into 4 Pfennige.
Hamburg
Lübeck and Hamburg shared the Lübische Marck. Sums were either given in Thaler, Mark,
Lübische Schillinge and Pfennige or only in the latter three coins. A second currency interefered as an international standard of reference: The "Flemische Pfund" with its 240 Groten
Flämisch matching the pond Vlaams of Brabant,link and serving as a "fingirte Müntze, that is
without any coins actaully afforded.
A Pfund Flämisch had 20 Schilling Flämisch and 240 Groten Flämisch - the regular account of
the pond Vlaams and matched 2.5 Reichsthaler.
The Reichsthaler was divided into 3 Marck (or 8 Schillinge Flämisch or 48 Schillinge Lübisch).
The Marck Lübisch (M.) had 16 Schillinge Lübisch. One Schilling Flämisch made 6 Schillinge
Lübisch, and one Schilling Lübisch (ß.) 2 Groten Flämisch or 12 Pfennige.
279
1 Grot Flämisch circulated with the "Seßling" a coin of 6 Pfennige Lübisch.
Hamburg
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Pfund Flämisch
1 "gemüntzter" or Species-Thaler
1 Reichsthaler / Thl. or Rthl.
1 Marck Lübisch / M.
1 Schilling Flämisch
1 Schilling Lübisch / ß.
1 Grot Flämisch or "Seßling"
1 Pfennig Lübisch / dl.
= 2 Reichsthaler, 2 Marck
= 20 Schillinge Flämisch = 240 Groten Flämisch = 2 Reichsthaler,
1½ Marck
= 1 Reichsthaler, 1 Marck
= 3 Marck = 8 Schillinge Flämmisch = 48 Schillinge Lübisch
= 16 Schillinge Lübisch
= 6 Schillinge Lübisch =
12 Grooten Flämisch
= 2 Groten Flämisch =
12 Pfennige
= 6 Pfennige
The Marck Lübisch was shared by Hamburg and Lübeck. Sums were either given in Thaler, Marck,
Schillinge and Pfennige or in the latter three coins. The "Pfund Flämisch" (German for "pond Vlaems")
served as
Lübeck
Siehe Hamburg.
Lüneburg
Lüneburg had a "Lüneburger Gulden" of greater value than the Reichs-Gulden: The ReichsGulden was worth two thirds of Reichsthaler, the Lüneburger Gulden, however, three quarters. The system was mixed with Gulden and Schillinge belonging together and with the
Reichsthaler being subdivided into Marien-Groschen and Pfennige as in Braunschweig.
One Reichsthaler (Rthl.) was divided into 64 Schillinge (or 36 Marien-Groschen or 288 Pfennige).
The Lüneburger Gulden (fl.) was the equivalent of 48 Schillinge or 216 Pfennige. There existed
a doppelter Schilling (or double Shilling)
The Marien-Groschen was divided into 8 Pfennige, the Schilling made accordingly 4.5 Pfennige.
Sachsen/Meißen (Saxonia)
The Sächsisch/Meißnische coin was used in Leipzig, Naumburg and the territories of Saxonia
and Meißen. Note: 60 Groschen could be referred to as 1 "Schock".
One Reichsthaler had 24 gute Groschen (good groshs), one guter Groschen ([g]gr. or [g]gl.)
had 12 gute Pfennige.
Sachsen
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Species Thaler
1 Reichsthaler / Rthl., Thl.
1 guter Groschen / [g]gr. or [g]gl.
1 guter Pfennig / dl.
=
=
=
=
64 gute Groschen
32 gute Groschen
24 gute Groschen
12 gute Pfennige
280
"Sächsische" or "Meißnische Müntze" was used in Leipzg, Naumburg, Saxonia and Meißen.
Silesia with Breslaw
The Reichsthaler was divided into 30 Kayser-Groschen or 90 Schillinge or 120 Gröschel.
A "schlechter" (bad) Thaler or "Zahl-Thaler" made 24 Kayser-Groschen, a Gulden Schlesisch
(guilder of Silesia 20 Kayser-Groschen thus matching the regular Reichs-Gulden or Rheinischer
Gulden
A Kayser-Groschen (Krgl.) was divided into 3 Schillinge or 4 Gröschel.
A Weißgröschel (silver grosh) into 2 Schillinge.
Schleswig Holstein
The territory reached up to Königsau and Koldeingfjord, that is up to the line Ribe-Kolding, far
into modern Denmark. Alternative subdivisions seem to have ben in use. A: The Lübische Mark
at 4 Ort, 16 Düttchen, 96 Sechslinge, B: a system with the Mark Lübisch at 16 Schilling, the
Schilling at 12 Pfennige, and C: a system with the Mark at 16 Schillinge, 48 Witten, 96 Blaffert,
192 Pfennige or 348 Scherf respectively. System C. would be the Danishlink system. We shall
offer more clarity as soon as we get better expertise on these systems.
Straßburg
The Reichsthaler matched 90 Kreutzer Rheinisch, The Rheinischer Gulden 10 Straßburger
Schillinge or 60 Rheinische Kreutzer.
A Schilling matched under this equation 6 Rheinische Kreutzer or 12 Straßburger Pfennige.
One Straßburger Pfennig had 2 Straßburger Heller.
Ulm
The Reichsthalerwas divided into 30 Groschen or Schillinge, the Reichs-Gulden into 15 Batzen
or 20 Groschen or Schillinge.
One Groschen or Schilling made 6 Pfennige, one Pfennig 2 Heller.
Wien (Vienna)
One Wiener Gulden 8 Schillinge or 20 Kayser-Groschen or 240 Pfennige. The Schilling (ß.) was
divide into 30 Pfennige, the Kayser-Groschen into 12 Pfennige.
Wien
1 Ducat [3.5 / 3.45 g Au]
1 Species Thaler
1 Reichsthaler
1 Gulden / fl.
1 Schilling / ßl.
1 Kayser-Groschen
1 Pfennig / dl.
=
=
=
=
=
=
4 Gulden
2 Gulden
12 Schillinge
8 Schillinge
30 Pfennige
12 Pfennige
281
282
Umrechnung versch. Münzsorten nach Paritus 1709
Nach Georg Heinrich Paritius, Cambio Mercatorio, Regensburg
http://www.pierre-marteau.com/editions/1709-cambio-mercatorio.html#auf
Braunschweig:
Bremen:
Hamburg:
Reich:
Sachsen:
Holland:
Brabant:
England:
Frankreich:
Spanien:
Italien:
Polen:
Russland:
(½ Dukat = 1 Speziestaler = 1⅓
Taler)
= 36 Mariengroschen à 8 Pfen- (1 Speziestaler = 48 Marien1 Taler
nige
groschen)
1 Taler
= 72 Groten à 5 Schwaren
(1 Speziestaler = 96 Groten)
(1 Speziestaler = 8/3 Mark Bre1 Taler
= 2 Mark Bremisch à 36 Groten
misch)
= 3 Mark à 16 Schilling à 12 Pfen- (1 Speziestaler = 4 Mark Lü1 Taler
nige
bisch)
6 Schilling Lüb. = 1 Schilling Fläm.
(1 Speziestaler = ½ Reichsdu1 Reichsdukat
= 2⅔ Taler = 4 Gulden
kat)
1 Reichsgulden
= 60 Kreuzer à 4 Pfennige
1 Reichsgulden
= 20 Groschen à 12 Pfennige
1 Reichstaler (Taler) = 90 Kreuzer = 3/2 Reichsgulden
1 Batzen
= 4 Kreuzer
1 Kreuzer
= 4 Pfennig = 8 Heller
= 24 gute Groschen à 12 gute
(1 Speziestaler = 32 gute Gro1 Taler
Pfennige
schen)
1 Nl. Gulden
= 20 Stüber à 16 Pfennige
1 Nl. Gulden
= 26⅔ Schilling à 12 Pfennige
= 6 Brab. Gulden = 20 Schilling
1 Pfund Flämisch
Flämisch
1 Schilling Fläm. = 6 Stüber à 2
Groten
(1 Speziestaler = 3⅕ Brab. Gul1 Brab. Gulden = 20 Stüber
den)
1 pound
= 20 shillings à 12 pence
1 Écu / Louis Blanc = 3 Livre (Franc)
1 Livre (Franc)
= 20 Sols à 12 Deniers
1 Dublone (Gold)
= 2 Escudos à 400 Maravedis
1 Real de Vellon (Sil= 34 Maravedis
ber)
1 Ducat (Gold)
= 260 Soldi
(1 Speziestaler = 0,769 Ducat)
1 Lira (Silber)
= 20 Soldi
1 zloty (fl. pol.)
= 30 groszy à 18 denarow
1 Rubel
= 100 Kopeken = 33⅓ Altyn
vorher
1 Altyn = 3 Kopeken = 6 Dengi
Umrechnung einiger ausländischer Münzen in das Münzsystem des Reichs (Gulden, Kreuzer (Xr.),
Pfennig)
283
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Altyn (Moskau) = 5 Xr., 8/5 Pfennig
Batzen insgemein = 4 Xr.
Batzen Augsbg., Bamberg, Eichstädt, Nürnberg etc. = 5 Xr.
Denier oder Franz. Pfennig = ½ Pfennig
1 Franc oder Livre = 30 Xr.
1 Gulden Holländisch = 36 Xr.
1 Gulden Polnisch = 30 Xr.
1 Gulden Meißnisch = 1 Gulden, 18 Xr., 3 Pfennig
1 Groschen Kaiserlich = 3 Xr.
1 Groschen Sächsisch = 3 Xr., 3 Pfennig
1 Groschen Polnisch = 1 Xr.
1 Grot Brehmer = 1 Xr., 1 Pfennig
1 Grot Flämisch = 3 Pfennig
1 [Kupfer] Taler = 15 Xr.
1 Lira = 12 Xr.
1 Maravedis = 24/19 Pfennig
1 Mark Brehmisch = 15 Xr.
1 Mark Hamburgisch = 30 Xr.
Wegen 1 Livre (lb. Fr.) = 1 zloty (fl. Pol.) = 1 Mark Lübisch enthält die folgende Umrechnungstabelle
weder zloty noch lübische Mark.
lb. Vl. Fl. Nl.
£ Sterl.
Rtl.
Spelb. Fr. Fl. Reich lb. Ven.
ziestl.
Rubel Tlr. Sw. Sp. Real
1
25/4
9/16
5/2
15/8
15/2
15/4
75/4
5/4
4/25
1
9/100
⅖
3/10
1⅕
⅗
3/1
⅕
16/9 100/9
1
40/9
10/3
40/3
20/3
100/3
20/9
5/1 1425/68 Pfund Flämisch
⅘
57/17 Gulden Nl.
80/9 1900/51 £ Sterling
⅖
5/2
9/40
1
¾
3/1
3/2
15/2
½
2/1
2/15
5/6
3/40
⅓
¼
1
½
5/2
⅙
⅔
4/15
5/3
3/20
⅔
½
2/1
1
5/1
⅓
1⅓
4/75
⅓
3/100
2/15
1/10
⅖
⅕
1
1/15
4/15
⅘
5/1
9/20
2/1
3/2
6/1
3/1
15/1
1
4/1
⅕
5/4
9/80
½
3/8
3/2
¾
15/4
¼
1
68/1425 17/57 51/1900 34/285 17/190 34/95
17/95
285/34 Reichstaler
95/34 Pfund Franz. (Livre)
95/17 Reichs-Gulden
19/17 Lire, Venedig
285/17 Russische Rubel
285/68
17/19 17/285 68/285
Silbertaler Schweden
1 Spanische Real
Fett dargestellte Verhältnisse sind im Vergleich zur Quelle korrigiert.
284
Important Coins and their Value, Nürnberg 1709
The following will offer the data of the "Renewed Specification of the greater coins as established at
the convention which met in Nürnberg, Febr. 22. 1709 to determine the value of these coins basing
on the rate of the Ducate rated at 4 Imperial Guilders and the Imperial Thaler being 2 Imperial Guilders, as to be accepted or not accepted in commerce and exchange", published by G. H. Paritius in
1709.
Erneuerte Specification der groben Sorten und wie solche bey dem An. 1709. d. 22. Febr. zu Nürnberg gehaltenen Müntz-Probations-Convent, nach dem Fuß des Ducatens à 4. fl. und des Reichs-Thalers à 2. fl.link im Handel und Wandel mit Ausschliessung anderer, anzunehmen, resolvieret worden.
http://www.pierre-marteau.com/editions/1709-cambio-mercatorio.html#auf
285
Ein Portugaleser (40. fl. 15. kr.)
Ein Rosenobel (8 fl. 45. kr.)
Ein Schiffnobel (7. fl. 15. kr.)
Ein Englischer Jacobiner (9. fl. 30. kr.)
Ein Englischer Caroliner (9. fl. 30. kr.)
Eine Genuesische doppelte Duplone (14. fl. 30.
kr.)
Eine einfache Genuesische Duplone (7. fl. 15.
kr.)
Eine Frantzösische Duplone (7. fl. 4. kr.)
Eine Spanische Duplone (7. fl. 4. kr.)
Eine Romanische Duplone (6. fl. 55. kr.)
Eine Mayländische Duplone (6. fl. 55. kr.)
Eine Parmesanische Duplone (6. fl. 55. kr.)
Eine Mantuanische Duplone (6. fl. 55. kr.)
Eine Brabandisch Duplone, Souverin genannt
(11. fl. 45. kr.)
Eine halbe Brabandische Duplone (5. fl. 52. kr.)
Engeloth (5. fl. 50. kr.)
Ein ordinari Reichs-Ducaten, wie obstehet (4.
fl. —)
Ein Creutz-Ducaten (3. fl. 20. kr.)
Eine Frantzösische Crone (3. fl. 35. kr.)
Ein Polnischer doppelter Ducaten de An. 1661.
(7. fl. 52. kr.)
Ein Polnischer doppelter Ducaten der Stadt
Thron de An. 1665. (7. fl. 52. kr.)
Ein einfacher Ducaten der Stadt Zürich de
Anno 1662. (3. fl. 45. kr.)
Ein Reichs-Goldgulden (3. fl. —)
Ein Chur-Bayerischer Goldgulden (3. fl. —)
Ein Metzer Goldgulden (2. fl. 30. kr.)
Alle Kayserliche Goldgulden, Chur- und Fürstliche, auch Gräfliche und Städtische Thaler,
wann selbe dem Reichs Schrott und Korn nach
angemüntzt (2. —)
Königlich Dänische Goldgulden de Anno 1647.
(1. fl. 58. kr.)
Alle Frantzösische Thaler (1. fl. 57. kr.)
Bischöfflich Olmitzsche Thaler de Anno 1703
und nach Proportion die halbe und ViertelsThaler (1. fl. 56. kr.)
Fürstl. Württembergische-Oels- und Bernstädtische Thaler de Anno 1702 (1. fl. 56. kr.)
Neue Frantzösische Thaler, seither Anno 1694.
(1. fl. 56. kr.)
Polnische Thaler (1. fl. 56. kr.)
Chur-Cöllnische (1. fl. 56. kr.)
Stadt Bisantzische (1. fl. 56. kr.)
Drey Sorten Burgundische (1. fl. 56. kr.)
Stadt Züricher (1. fl. 56. kr.)
Stadt Baßler (1. fl. 56. kr.)
Stadt Genffer (1. fl. 56. kr.)
Stadt Schafhauser (1. fl. 56. kr.)
Geldrisch (1. fl. 56. kr.)
Holländische (1. fl. 56. kr.)
Camper (1. fl. 56. kr.)
Costnitzsche (1. fl. 56. kr.)
Seeländische (1. fl. 56. kr.)
West-Friesländische (1. fl. 56. kr.)
Königlich Pohlnische oder vielmehr Chursächsische Thaler, zu Leipzig gemüntzt, mit der
Jahr Zahl 1702 à (1. fl. 50. kr.)
Zweyerley Siebenbürgische Thaler und so auch
nach Proportion die halbe und Viertels-Thaler
(1. fl. 45. kr.)
Genueser Cronen (2. fl. 46. kr.)
Niederländische Ducatons (2. fl. 20. kr.)
Chur-Cöllnische Ducatons (2. fl. 20. kr.)
Holländische Ducatons (2. fl. 20. kr.)
West-Frießländische Ducatons (2. fl. 20. kr.)
Mayländische Silber-Cronen (2. fl. 20. kr.)
Venetianische Silber-Cronen (2. fl. 20. kr.)
Mantuanische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.)
Romanische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.)
Savoyische Silber-Cronen (2. fl. 15. kr.)
Ein Mayländischer Philippus (2. fl. —)
Der gewichtige Philipps-Thaler (2. fl. 14. kr.)
Guldengroschen oder 20 Batzen (1. fl. 47. kr.)
Ein Spanische Matten (1. fl. 42. kr.)
Ein Spanische Matten Kopfstück, gewichtig
(22. kr.)
Ein Spanische Matten halbes Kopfstück (11.
kr.)
Ein Englisch gewichtiges Kopfstück (24. kr.)
Ein Englisches halbes Kopfstück (24. kr.)
Dann ist auch nachfolgende in denen correspondirenden löblichen dreyen Creysen auf approbirte Müntze Städten ausgeprägte Schied
Müntze mit Ausschliessung aller andern, so auf
Hecken-Müntzstätten, oder ausser besagten
löbl. dreyen Creisen gefertigt, oder sonst von
zu geringen Halt befunden worden, in denen
darbey gesetzten Preiß durchgehends anzunehmen beliebet.
286
An gantzen Batzen:
Hochfürstliche Bambergische (à 5. kr.)
Hochfürstliche Würtzburgische (à 5. kr.)
Hochfürstliche Eichstättische (à 5. kr.)
Hochfürstliche Bayereuthische auf der Müntzstatt zu Nürnberg ausgeprägte (à 5. kr.)
Hochfürstliche Würtenbergische (à 5. kr.)
Gräfliche Wertheimische (à 5. kr.)
Gräfliche Montfortische (à 5. kr.)
Stadt Nürnbergische (à 5. kr.)
Stadt Augspurgische (à 5. kr.)
An halben Batzen im Fränckische Creyß:
Hochfürstliche Bambergische (à 2½. kr.)
Hochfürstliche Eichstättische (à 2½. kr.)
Hochfürstliche Brandenburg-Onoltzbachische
(à 2½. kr.)
Stadt Nürnbergische (à 2 1/2. kr.)
An halben Batzen im Bayerischen Creyß
Churfürstliche Bayerische alte und neue biß
auf anhero ausgemüntzte (à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Saltzburgische, ingleichen von
alten und neuen (à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Passauische (à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Pfaltz-Neuburgische (à 2 1/2.
kr.)
Stadt Regenspurgische (à 2 1/2. kr.)
An halben Batzen im Schwäbischen Creyß
Hochfürstliche Augspurgische alte und neue (à
2 1/2. kr.)
Stifft Kemptische (à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Elwangische (à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Würtenbergische alt und neue
(à 2 1/2. kr.)
Hochfürstliche Baadische (à 2 ½. kr.)
Gräfliche Montfortische (à 2 ½. kr.)
Gräfliche Fuggerische unter der Stadt
Augspurg Wappen (à 2 ½. kr.)
Stadt Augspurgische alte und neue (à 2 ½. kr.)
Stadt Memmingische (à 2 ½. kr.)
287
288
Liste der Gebiete und Denominationen (17. -19. Jahrhundert)
Quelle: Standard Catalogue of Word Coins 1601-1700, Colin R. Bruce II. et al. (Hrsg.), 4. Aufl., Iola, WI,
2008: Krause Publications; Standard Catalogue of World Coins 1701-1800, Colin R. Bruce II. et al.
(Hrsg.), 4. Aufl., Iola, WI, 2007: Krause Publications; Standard Catalogue of World Coins 1801-1900,
Colin R. Bruce II. et al. (Hrsg.), 5. Aufl., Iola, WI, 2006: Krause Publications.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
304
Aachen, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Heller: 1, 2, 3, 4;
o Mark: 1, 2, 3, 4;
o Taler: 1, 2
Aachen, 18. Jh.
o Dukat;
o Heller: 4, 12;
o Mark: 1, 2, 3, 8, 16, 32
Aalen, 18. Jh. - Pfennig
Ahlen, 17. Jh. – Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12
Anhalt, 17. Jh.
o Dukat: ½, 1, 3, 4;
o Groschen: 4, 8, 16;
o Heller;
o Kreuzer: 12, 24;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier);
o Schilling: 2;
o Taler: 1/84, 1/24 (Groschen), 1/12,
¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2
Anhalt-Bernburg, 17. Jh. - Taler
Anhalt-Bernburg, 18. Jh.
o Dukat;
o Groschen (gute): 8;
o Mariengroschen: 1, 6, 12, 24
(2/3 Taler),
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 6;
o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/6,
1/3, 2/3, 1304, 2 ½, 5
Anhalt-Bernburg, 19. Jh.
o Pfennig: 1, 4;
o Taler: 1/48, 1/24, 1/6, 2/3,
1305, 2 (2/3 Gulden)
Anhalt-Bernburg, gemeinsam mit Alexander Carl (Anhalt-Köthen) und Anhalt-Dessau, 19. Jh.
o Dukat;
o Groschen;
28,08 g / 0.8330
305
18,52 / 0.900
306
2,1900 / 0.2220
307
23,55 g / 0,9860
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
o Pfennig: 1, 3, 6;
o Silbergroschen: 1306, 2 ½
Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, 17.
Jh. – Taler: ½, 1307
Anhalt-Dessau, 17. Jh.
o Groschen;
o Taler: 1/12, 1/3, 2/3, 1
Anhalt-Dessau, 19. Jh. – Taler: 1308, 2
Anhalt-Harzgerode, 17. Jh.
o Pfennig: 6;
o Taler: 2/3, 1
Anhalt-Köthen, 17. Jh. - Taler: 1/8, 1/3, ½,
2/3, 1, 2
Anhalt-Köthen, 18. Jh.
o Pfennig: 3, 4, 6;
o Taler: 1/24, 1/12, 1/3, 2/3, 1,
4/3 (Reichstaler), 1 1/3
(Reichstaler)
Anhalt-Köthen, 19. Jh. – Taler: 2 (3 ½ Gulden)
Anhalt-Plötzkau, 17. Jh.
o Dreier (3 Pfennig);
o Goldgulden: 1, 2, 3;
o Gulden (2/3 Taler)
Anhalt-Zerbst, 17. Jh.
o Dukat(en): 4;
o Groschen;
o Gulden: ½ (1/3 Taler, 2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/192, 1/16, ¼, 1/3, ½, 2/3,
1, 2
Anhalt-Zerbst, 18. Jh.
o Dukat(en): ½;
o Groschen: 4309; Groschen
(gute): 8; Gulden (2/3 Taler);
o Heller; Pfennig: 1, 4310, 6 (Sechser), 16 (4 Groschen), 32 (10
Kreuzer);
308
18,52 / 0.900
5,8 g / 0.5410
310
1,52 g / 0.18
309
289
Taler: 1/12 (Doppelgroschen),
1/6, 2/3311, 1312, 2
Anholt, 17. Jh. - Stüber: ¼
Anklam, 17. Jh. – Schilling: 3 (sundische)
Arenberg, 17. Jh.
o Albus: 2;
o Heller: 8;
o Taler: 1/20, 2/3, 1
Arenberg, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler
Augsburg, Bistum, 17. Jh.
o Kreuzer: ½, 1, 2, 24;
o Taler: 1/2, 1
Augsburg, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 10, 20;
o Taler: 1/48 (2 1/2 Kreuzer),
1/24 (5 Kreuzer), ¼, ½, 1
Augsburg, Stadt, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2, 3, 4, 10;
o Goldgulden;
o Heller: 1, 2;
o Kreuzer: ½, 1, 2 Kreuzer (1/2 Batzen), 4 (Batzen), 6, 15, 30;
o Pfennig;
o Taler: 1/9, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 2,
3
Augsburg, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 6, 10, 12;
o Heller,
o Kreuzer: 1, 2 1/2, 5, 10, 20;
o Pfennig: 1, 2;
o Taler: 1/32, 1/16, 1/8, ¼, ½, 1,
2
Augsburg, Stadt, 19. Jh.
o Heller,
o Pfennig
Baden, vereinigte badische Linie, 19. Jh.
o Dukat;
o Gulden: ½, 1, 2; Taler: 1313, 2314
(3 ½ Gulden), 5 (500 Kreuzer,
Gold), 10,
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3, 6, 10 (Zehner), 20
Baden-Baden, 17. Jh.
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
311
312
12,19 g / 0.875
28,06 g / 0.833
•
•
•
•
•
•
o Dukat;
o Goldgulden: 3;
o Groschen; Taler: 1/18, 1/6, ½, 1, 2;
o Kreuzer: 12 (3 Batzen);
o Pfennig; Albus
Baden-Baden, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: 60 (Gulden)
Baden-Durlach (lokal), 17. Jh.
o Batzen: 15 (60 Kreuzer);
o Gulden;
o Kreuzer: 9 (1/12 Taler), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen);
o Pfennig: 1, 2, 4, 6, 8
Baden-Durlach, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2, 6;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (1 Groschen), 6 (1/15 Taler), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen);
o Pfennig: 2, 6, 8;
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Baden-Durlach, 18. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer);
o Carolin: ½, 1;
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 2 ½, 3 (Groschen), 5, 10
(Zehner), 12 (3 Batzen), 20, 30
(1/2 Gulden), 60;
o Taler: ½ (1 Gulden), 1
Bamberg, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2, 5, 10;
o Goldgulden;
o Groschen (3 Kreuzer);
o Heller: 1, 2, 3;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3, 4
(Batzen), 6;
o Pfennig;
o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/48 (1/2
Groschen), 1/24 Taler (Groschen),
¼, 1, 2, 3
Bamberg, Bistum, 18. Jh.
o Dukat (en): ½, 1, 2, 4, 7 ½;
o Goldgulden: 10 (Carolin);
o Heller; Pfennig;
313
28,06 / 0.8330, 18,148 / 0.8750, 59,516
(Krone) / 0.871, 18,159 / 0900 (Vereinstaler)
314
37,12 / 0.900
290
Kreuzer: ½, 1, 2 ½, 3, 4 (Batzen), 5, 20;
o Taler: ½, 1 (10 Feine Mark), 2
1/2 (Gold, ¼ Carolin)
Bamberg, Bistum – 19. Jh. - Dukat
Barby, 17. Jh.
o Flitter: 1, 2l, 3;
o Schilling: 2 (1/16 Taler);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1, 2
Bayern, Herzogtum, 17. Jh.
o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5;
o Goldgulden;
o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen,
Gröschl), 3 (Groschen), 6, 15, 24,
30 (1/4 Taler), 48, 60, 120;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 5, 10 (2 ½ Kreuzer);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/9, 1/6, ¼,
1/3, ½, 1, 2
Bayern, Herzogtum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3;
o Goldgulden: 1, 2; Carolin: ¼, ½,
1;
o Heller; Pfennig: 1, 2, 10 (2 ½
Kreuzer);
o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3
(Groschen), 6, 10, 12 (4 Groschen), 15, 20, 24, 30; Groschen: 4;
o Maximilian d’or: ½, 1, 2
o Taler: ¼, ½, 1315, 2
Bayern, Herzogtum, 19. Jh.
o Dukat;
o Heller;
o Kreuzer: 1316, 3 (Groschen), 6,
10, 20;
o Pfennig: 1, 2;
o Taler: ½317, 1318
Bayern, Königreich, 19. Jh.
o Dukat;
o Gulden: ½, 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: ½, 1319 , 3 (Groschen),
6, 20;
o Krone (Gold): ½, 1;
o
•
•
•
•
•
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•
•
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•
•
315
320
316
321
28,06 g / 0,8330
0,7700 / 0.1870
317
14,03 / 0.833
318
28,00 / 0.8330
319
0,77 / 0.187
o Pfennig: 1, 2;
o Taler: ½320, 1321, 2 (3 ½ Gulden)
Bayern, Kurfürstentum, 17. Jh.
o Dukat: 5;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen, Gröschl),
3 (Groschen);
o Pfennig;
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Beckum, 17. Jh. - Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12
Beeskow, 17. Jh.
o Deut (2 Pfennig, 1/8 Stüber);
o Dukat: 1, 2;
o Stüber: 1, 2, 6 (Blamüser);
o Taler: 1/8, ½, 1, 1 ½, 2
Beeskow, lokal (Helfenstein), 17. Jh. - Groschen (1/24 Taler)
Bentheim-Tecklenburg-Rheda , 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2,
4, 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 1 1/2, 2, 3 (Dreier), 4, 4
½, 5, 6 (1/42 Taler), 8 (Fürstengroschen);
o Stüber: 5, 6 ;
o Taler: 1/28 (Fürstengroschen),
1/24 (Groschen), 1/21 (Schilling),
1/16 (2 Schilling), 1/14 (2 Fürstengroschen), 1/8 (Blamüser), 1/3, ½,
1, 1 ½, 3
Bentheim-Tecklenburg-Rheda, 18. Jh.
Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (1/42 Taler)
Bentheim-Tecklenburg-Rheda, Rheda lokal, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5, 6
Berg, 19. Jh.
o Stüber: ½, 3322;
o Taler: 1/2323, 1324
Berlin & Kölln, 17. Jh. - Pfennig
Berlin, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig)
Besancon, 17. Jh.
o Carolus;
14,03 / 0.833
28,00 / 0.833, 29,34 / 0.868, 18,52 / 0.900,
322
1,85 / 0.220
323
9,744 / 0.750
324
19,488 / 0.75
291
Dukat: ½, 1, 2;
Groschen: 1, 2 (1/4 Teston); 8 (Teston);
o Pistole(n): 2, 4;
o Taler: ½ (16 Gros), 1 (32 Gros)
Biberach, 17. Jh. - Batzen: ½ (2 Kreuzer), 3
(12 Kreuzer)
Biberach, 18. Jh. – Groschen, Dukat
Biberach, 19. Jh. - Dukat
Birkenfeld, 19. Jh.
o Albus;
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Silbergroschen: ½, 1325, 2 ½
(1/12 Taler)
Bocholt, 17. Jh.
o Heller: 10 ½, 15 ½, 21;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 12
Bocholt, 18. Jh. – Heller: 10 1/2, 24
Brandenburg, städtische Ausgaben: Alstadt, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig)
Brandenburg, städtische Ausgaben: Neustadt, 17. Jh. - Scherf (1/2 Pfennig); Pfennig
Brandenburg-Ansbach, 17. Jh.
o Carolin;
o Dukat: ¼, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10 (Portugalöser);
o Goldgulden;
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12
Taler), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3
(1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden);
o Heller;
o Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen); 6,
24, 48 (Kippergulden);
o Pfennig: 1, 2, 3, 4;
o Taler: 1, 2
Brandenburg-Ansbach, 18. Jh.
o Carolin: ¼, 1;
o Dukat(en): 1, 2, 4, 6, 10 (Portugalöser), 12
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2
(1/12 Taler);
o Heller;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 2 ½, 3
(Groschen), 4 (Batzen), 6, 10,
15, 20, 30;
o
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
325
2,19 / 0.22
326
27,72 g, 10 Feine Mark
327
14,85 g / 0.75
328
0,76 g / 0.163
Pfennig: 1, 1 ½, 2,4;
Taler: 1/12 (Doppelgroschen),
1/6 (1/4 Gulden), ¼, ½, 2/3
(Gulden), 1326
Brandenburg-Ansbach-Bayreuth, 18. Jh.
o Gulden: 1327;
o Kreuzer: 1328, 3, 6329;
o Pfennig;
o Taler: 1330
Brandenburg-Ansbach-Bayreuth, 19. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1331, 3, 6;
o Pfennig
Brandenburg-Bayreuth, 17. Jh.
o Heller: 1, 3 (1 ½ Pfennig);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6
Brandenburg-Bayreuth, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2, 10 (Portugalöser);
o Groschen: 1 (1/24 Taler);
o Heller;
o Kreuzer: ½, 2 (1//2 Batzen), 2
1/2 , 4 (Batzen), 5, 10, 15, 20,
30;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 6;
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12 (2 Groschen), 1/6, ¼, ½,
2/3 (Gulden), 1, 5 (Gold)
Brandenburg-Franken, 17. Jh.
o Dukat(en): 2, 10 (Portugalöser);
o Taler: 1/8, ¼, 1/2, 1, 2
Brandenburg-Preußen, 17. Jh.
o Dreipölker;
o Goldgulden: 1, 2; Dukat: ¼, ½, ¾, 1,
2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 8,
10 (Portugalöser), 15, 20, 50
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12
Taler), 3, 4, 6, 8, 12, 18 (1/5 Taler);
o Körtling (1/84 Taler),
o Kreuzer: 1, 3, 6, 15 (1/6 Taler), 24;
o Matthier;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 6, 8, 24;
o Schilling: ½ (1/64 Taler), 1 (1/32 Taler), 2 (1/16 Taler);
o Solidus (Schilling);
o
o
•
•
•
•
•
•
329
2,33 / 0.375
28,06 g / 0.833
331
0,72 / 0.163
330
292
Taler: 1/96, 1/48 (1/2 Groschen),
1/36, 1/24, 1/16, 1/12, 1/8 (Blamüser), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, 1/3 (1/2
Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2, 3, 4
Braunau (Inn), unter österreichischer Besatzung, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2;
o Gulden (60 Kreuzer); Taler:
1/16, 1/8, ¼;
o Kreuzer: 1, 3, 15 (1/4 Gulden),
30 (1/2 Gulden)
Braunschweig, Stadt, 17. Jh.
o Flitter: 1, 3;
o Goldgulden;
o Groschen (1/24 Taler), 3, 6 (1/4 Taler), 12 (1/2 Taler), 24 (Taler);
o Kreuzer: 12; Schilling: 2 (1/16 Taler, Dütchen);
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 6
(1/4 Gulden), 12 (1/2 Gulden), 24
(Gulden);
o Matthier;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4, 4 ½;
o Taler: 1/96, 1/64, ½, 2/3 (Gulden),
½, 1, 1 ½, 2, 2 ¼, 2 ½
Braunschweig-Bevern, 17. Jh. – Taler; Dukat: 1, 2
Braunschweig-Blankenburg, 18. Jh. – Pfennig: 1, 3; Mariengroschen: 12, 24; Taler: 1;
Dukat(en): ¼, ½, 1, 12
Braunschweig-Dannenberg, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Groschen: 4; Doppelschilling (1/16
Taler);
o Pfennig: 6; Kreuzer: 3 (Groschen);
o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler);
o Taler: 1/24 Taler (Groschen), 1/16,
¼, ½, 1, 2
Braunschweig-Harburg, 17. Jh.
o Mariengroschen: 2; Groschen: 4;
Taler: 1/24, 1/16;
o Pfennig: 1, 3;
o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler), 1/8, ¼,
½, 1, 1 1/2 , 2
o Witten (1/96 Taler); Kreuzer: 12
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Braunschweig-Hitzacker, 17. Jh. - Taler:
1/96 (Sechsling), 1/24 (Groschen), 1/16, ¼,
½, 1
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg, 17. Jh.
o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 4, 10 (Portugalöser), 20 (Doppelportugalöser)
o Goldgulden;
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2,
3 (1/12 Taler), 4, 6 (1/6 Taler), 12
(1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Matthier (4 Pfennig); 4 ½ Pfennig;
6 Pfennig;
o Pfennig: 1 ½, 2, 3, 4;
o Taler: 1/28, 1/24 (Groschen), 1/16
Taler, 1/8, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼ Taler, 1 ¾ Taler, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2;
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6 (1/4 Taler), 12, Gulden);
o Pfennig: 1, 4;
o Taler: 1/3, 2/3 Taler (Gulden), 1
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 18. Jh.
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3 (Dreier), 4,
4 ½, 6;
o Mariengroschen: 1, 2, 3, 4 (1/9
Taler), 6 (1/6 Taler), 12, 24
(Gulden);
o Groschen (gute): 8, 16 (Gulden);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12 (2
Groschen), 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½,
2/3 (Gulden), 1, 5 (Gold);
o Goldgulden: ¼ (1/2 Taler), 1 (2
Taler), 2 (4 Taler);
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg-Hannover, 19. Jh.
o Dukat;
o Pfennig: 1, 2, 4;
o Pistole
o Taler: 1/12 (2 Groschen), 1/6,
1/3, ½, 2/3, 1
Braunschweig-Lüneburg-Celle, 17. Jh.
o Dukat: ¼, ½, 2, 4;
o Goldgulden;
293
Groschen (gute): 8 (1/3 Taler), 16
(2/3 Taler), 24 (2/3 Taler); 2 Schilling;
o Kreuzer: 12 (Dreibätzner, Schreckenberger), 24; 1/4 Ort (1/16 Taler); ½ Ort (1/8 Taler);
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6; Groschen: 4;
o Pfennig (gute): 1, 4;
o Pfennig: 1, 1 ½, 3, 6 (Sechsling);
o Silbergroschen: 1/2, 1;
o Taler: 1/96, 1/48 (1/2 Groschen),
1/24 (Groschen), 1/16, 1/12, ¼,
1/3, 2/3, 1, 1 ½ Taler, 2, 3, 4, 5, 6,
10, 12
Braunschweig-Lüneburg-Celle, 18. Jh.
o Mariengroschen: 1, 2, 4;
o Pfennig: 1, 1 ½, 3;
o Reichsort: ½ (1/8 Taler);
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), ¼,
½, 1
Braunschweig-Wolfenbüttel, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10 (Portugalöser)
o Flitter (2 Pfennig): 1, 2, 3, 6;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (1/12
Taler), 24 (1/6 Taler);
o Mariengroschen: 1, 2, 3, 4, 6 (1/6
Taler), 10, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3
Taler);
o Mariengulden (1/3 Taler): ½, 1 (2/3
Taler);
o Matthier (4 Pfennig);
o Pfennig: 1, 2, 3, 4 ½, 5 , 6;
o Taler: 1/96 (Körtling), 1/28, 1/24
(Groschen), 1/16, 1/14, 1/12 (2
Groschen), 1/8, 1/6 Taler, ¼, 1/3,
½, 2/3, 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
10, 12;
Braunschweig-Wolfenbüttel, 18. Jh.
o Denier;
o Dukat(en): ¼, ½, ¾, 6, 10 (Portugalöser)
o Groschen (gute): 2, 8, 16;
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 3;
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6 (1/6
Taler), 12 (1/3 Taler), 24;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 4, 6;
•
•
•
332
333
57,53 g / 0.9000
13,3 g / 0.900
Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/18, 1/12 (2 Groschen), 1/9,
1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼,
1 ½, 2332, 2 ½, 3, 5, 10 (Gold)333
Braunschweig-Wolfenbüttel, 19. Jh.
o Dukat
o Groschen: ½ (1/60 Taler); 1
(1/24 Taler), 2; Groschen
(gute): 4, 8, 16; Taler: 1/12 (2
Groschen), 1334, 2 (3 ½ Gulden), 5 (Gold), 10;
o Krone;
o Mariengroschen: 1, 2, 24 (2/3
Taler);
o Pfennig: 1, 2, 4, 6
Breisach, 17. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1, 24 (Sechsbätzner), 48
(Zwölfbätzner);
o Taler
Bremen & Verden, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 10 (Portugalöser);
o Goldgulden;
o Groschen: 4;
o Grote(n): 2;
o Mark (32 Grote);
o Reichsort: 1/2 (1/8 Taler, 6 Schilling);
o Schilling: 2 (1/16 Taler, Dütchen),
4;
o Sechsling (1/2 Schilling, 1/96 Taler);
o Taler: 1/24 (Groschen, 2 Schilling),
1/16 (Dütchen, 3 Schilling), ½, 1, 2
Bremen & Verden, Herzogtum, 17. Jh.
o Dukat: 1, 5 (1/2 Portugalöser), 10
(Portugalöser);
o Mark: 2, 4;
o Schilling: 2, 1/48 (Schilling);
o Sechsling (1/2 Schilling, 1/96 Taler);
o Taler: 1/24 (Groschen, 2 Schilling),
1/16 (Dütchen, 3 Schilling), 1/12 (4
Schilling), 1/6 Taler (4 Groschen, ½
Mark), 2/3 (Gulden, 2 Mark), 1, 2;
Bremen, 19. Jh.
o Grote(n): 1/2, 1, 6 (1/12 Taler),
12 (1/6 Taler), 36 (1/2 Taler);
o
o
•
•
•
•
•
334
22,27 / 0.75 = 0.5371 oz , 18,52 / 0.900 =
0.5360 oz
294
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
335
o Schwaren: 1, 2 1/2;
o Taler: 1335
Bremen, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 10 (Portuglöser);
o Goldgulden
Bremen, Stadt, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2;
o Goldgulden: 1, 2;
o Schwaren; Grote(n): ½, 2 (1/27 Taler, 1/36 Taler), 3 (1/18 Taler, 1/24
Taler, 2 Schilling), 4 (Flinderken), 6
(1/12 Taler), 12 (1/6 Taler), 24 (1/3
Taler), 32 (Mark), 48 (2/3 Taler);
Groschen (1/24 Taler);
o Taler: 1/16 (Dütchen), ¼, ½, 1, 2, 3,
4
Bremen, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Grote(n): ½, 2 (1/36 Taler), 6
(1/12 Taler), 24 (1/3 Taler), 48
(2/3 Taler);
o Schwaren: 1, 2 ½;
o Taler: ½, 1, 2
Breslau, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 1/6, ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser)
o Kreuzer: 15;
o Taler: 1, 2, 2 ½, 3, 4;
Breslau, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser);
o Taler: ½, 1
Breslau, Stadt, 17. Jh.
o Dukat: ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser)
o Taler;
Bretzenheim (Rheinland), 17. Jh., gekauft
von Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach 1760
o Dukat;
o Kreuzer: 10, 20;
o Taler: ½, 1
Buchheim, 17. Jh. - Dukat
Buchhorn (heute Friedrichshafen, kleinste
Reichsstadt, kam 1802 zu Bayern), 18. Jh.
o Albus (2 Kreuzer);
o Kreuzer;
o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer)
Burchmilchling, 17. Jh. - Taler
Camenz, 17. Jh. – Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier)
•
•
•
•
•
•
•
•
Cammin, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Schilling: 1/4 (Dreiling, 1/128 Taler), ½ (1/64 Taler), 1 (1/32 Taler),
2 (Doppelschilling, 1/16 Taler);
o Taler: 1/24 (Groschen, Reichsgroschen, Dreipölker), 1/8 (1/2
Reichsort), ¼ (Reichsort), ½, 1, 2, 2
½, 3;
o Witten (4 Pfennig)
Cleve, 17. Jh.
o Duit;
o Heller: 3;
o Schilling;
o Stüber: ½ (10 Heller, 10 ½ Heller),
1 (21 Heller), 3;
o Taler: 1/12 (2 Groschen), 1/3 (1/2
Gulden), 2/3, 1, 1 ½, 2, 3
Coesfeld (Westfalen), Stadt, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8, 12
Coesfeld (Westfalen), Stadt, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2, 4, 8
Colmar, 17. Jh.
o Doppelvierer;
o Kreuzer: 2, 4 (Batzen), 12 (Zwölfer), 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden);
o Taler: 1, 2
Corvey, Abtei und Bistum, 17. Jh.
o Dukat;
o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler), 24
(2/3 Taler);
o Kreuzer: 12,
o Mariengroschen: 1, 2, 6;
o Matthier;
o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 4;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (1 ½
Schilling), 1/8, ¼, ½, 2/3 (Gulden),
1, 2;
Corvey, Abtei und Bistum, 18. Jh.
o Dukat
o Mariengroschen: 1, 24 (2/3 Taler);
o Pfennig (schwerer): 1, 6; Pfennig: 2, 4;
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/12 (2 Groschen), 1/16, 1;
Cottbus, 17. Jh. - Pfennig
17,539 / 0.986
295
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Crailsheim, 18. Jh. – Kreuzer: 6
Deutscher Orden, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 5, 10;
o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3, 5
Deutscher Orden, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1, 2 ½, 3, 5, 10, 20;
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Deutscher Orden, 19. Jh. – Kreuzer: 10
Dortmund, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Pfennig: 3, 6 (1/2 Schilling), 8;
o Schilling: 1/8 (1 ½ Pfennig), 1;
o Taler: 1/52 (Schilling), 1/16 (1/2
Blamüser, Düttchen), 1/13 (4
Stüber), ¼, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2
Dortmund, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: 4; Taler: 1/24, 1/12,
1/6, 1, 2;
o Stüber: ¼; Pfennig: 6 (1/2 Schilling)
Drossen, 17. Jh. - Pfennig
Dülmen, 17. Jh.- Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6
Eichstätt, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 1, 5, 10 (Portugalöser);
o Goldgulden;
o Kreuzer: ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3
(Groschen), 4 (Batzen), 10, 24;
o Pfennig;
o Taler: ¼ (24 Kreuzer), ½, 1, 2
Eichstätt, Bistum, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: ½, 1, 2 ½, 3 (Groschen), 5, 10, 20, 30;
o Taler: ½, 2
Einbeck – 17. Jh.
o Flitter (1/2 Pfennig);
o Goldgulden
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24
(2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 3 (1/96 Taler), 4 (Gute
Pfennig);
o Reichsort (1/8 Taler);
o Taler: 1/96 (3 Pfennig, 1/24 (Groschen), 1/4, ½, 1, 2
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Einbeck, 18. Jh. - Pfennig
Ellwangen, Abtei, 17. Jh.
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen);
o Pfennig;
o Taler: ¼, 1
Ellwangen, Abtei, 18. Jh. – Taler: ½, 1
Elsass, 17. Jh. –
o Duplex (Schilling, 2 Schilling);
o Heller: 4;
o Kreuzer: 3, 6, 10, 24 (Sechsbätzner);
o Plappert (Schilling);
o Taler: ¼, ½ , 1, 2
o Vierer
Emden, Stadt, 17. Jh.
o Dukat: 1;
o Stüber: 2, 6, 28 (2/3 Taler, Gulden);
o Taler: 1, 2
Erbach, Grafschaft, 17. Jh.
o Goldgulden
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen); 12 (6 Albus); 60
(2/3 Taler);
o Pfennig;
o Taler;
Erbach, Grafschaft, 18. Jh. - Taler
Erbach-Breuberg, 17. Jh. – Gulden: 1 (2/3
Taler)
Erbach-Fürstenau, 17. Jh.
o Albus: 2 (4 Kreuzer);
o Taler: 1/12 (2 Groschen); 15 (1/4
Gulden, 1/6 Taler), 30 (1/2 Gulden,
1/3 Taler), 60 (2/3 Taler, 1 Gulden)
Erfurt, Besatzungszeit, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser);
o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5
Erfurt, Stadt, 17. Jh.
o Goldgulden
o Kreuzer: 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden);
o Pfennig: 3 (Dreier), 12;
o Scherf: 2 (Pfennig), 3 (1 1/2 Pfennig), 6 (3 Pfennig); 12 (6 Pfennig)
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/3 (2/3
Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 2
296
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
336
Erfurt, Stadt, 18. Jh. – Heller, Pfennig: 3
(Dreier), Taler: 1/48, 1/24
Erfurt, Stadt, 19. Jh.
o Groschen;
o Pfennig: 6;
Essen, Abtei, 17. Jh.
o Albus: 1 (1/104 Taler);
o Dukat;
o Heller: 8 (1/120 Taler);
o Mark;
o Taler: 1/40 (2 Albus), 1/16 (5 Albus), 1/6, ½, 1
Essen, Abtei, 18. Jh. - Dukat
Esslingen, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): 2, 5 (1/2 Portugalöser), 6;
o Taler: ½;
Finstingen, Stadt, 17. Jh. – ECU: ¼
Franken, Herzogtum, 17. Jh.
o Batzen: ½ (2 Kreuzer), 1 (4 Kreuzer);
o Taler: 1/28 (Schilling), 1
Frankenthal, 17. Jh.
o Batzen: 7 ½, 15;
o Dukat(en): 1, 2;
o Gulden: 1, 2, 4
Frankfurt (Main), Stadt, 17. Jh.
o Albus: 1 (8 Heller), 2; 6 (12 Kreuzer), 60 (2/3 Taler);
o Dreier (3 Pfennig);
o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser);
o Englisch (7 Heller);
o Goldgulden: 1, 2;
o Kreuzer: ¼, 1, 2 (1/2 Batzen), 6, 12
(Zwölfer);
o Pfennig;
o Tournosgroschen; Taler: 1/8, 1/6
(1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), ½,
1, 2, 3
Frankfurt (Main), Stadt, 18. Jh.
o Albus: 6 (12 Kreuzer);
o Dukat(en): ¼, ½, ¾, 1, 1 ¼, 1 ½,
2, 4;
o Heller;
o Kreuzer: ¼, 1, 4, 5, 10, 20;
o Pfennig: 1, 2;
o Tournosegroschen, Taler: 1/8,
¼, ½, 1;
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Frankfurt (Main), Stadt, 19. Jh.
o Dukat;
o Gulden: ½, 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: 1, 3, 6;
o Pfennig;
o Taler: 1336, 2 (3 ½ Gulden)
Frankfurt (Oder), 17. Jh. - Pfennig
Fränkischer Kreis, 17. Jh.
o Dukat(en): 4;
o Heller: 3;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 4 (Batzen);
o Taler: 1/28 (Schilling), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden)
Fränkischer Kreis, 18. Jh. – Kreuzer: 15 (1/4
Gulden)
Freiburg (Breisgau), Stadt, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 10, 12;
o Taler: ¼, ½, 1, 2;
Freiburg (Breisgau), Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 6;
o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 5,
10, 20;
o Taler: 1, 2
Freising, Bistum, 17. Jh.
o Heller: 1, 2 (Pfennig), 4 (1/2 Kreuzer);
o Kreuzer: 1, 24 (Sechsbätzner)
Freising, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2
o Taler;
Friedberg (Burggrafschaft), 17. Jh.
o Albus;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 12
(Zwölfer), 15 (1/4 Groschen), 30
(1/3 Taler), 60 (2/3 Taler);
o Pfennig;
o Taler: ¼ (Teston), ½, 1, 2
Friedberg (Hessen), 18. Jh.
o Kreuzer: 20;
o Taler: ½, 2/3 (60 Kreuzer), 1
Friedberg (Hessen), 19. Jh. - Taler
Fugger-Babenhausen, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 4, 6, 8, 10, 11, 12, 13,
16;
o Goldgulden;
18,52 / 0.900 = 0.5360 oz
297
Heller: 1 (1/420 Gulden);
Kreuzer: ½ (1/20 Gulden), 1 (1/60
Gulden), 2 (1/2 Batzen), 6, 12
(Zwölfer), 15 (1/4 Gulden), 60 (2/3
Taler, Gulden);
o Pfennig: 1 (1/210 Gulden);
o Taler: 1/24 (Groschen), 2/3 (60
Kreuzer, Gulden), 1 (120 Kreuzer)
Fugger-Babenhausen-Wellenburg, 17. Jh. –
Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 12 (Zwölfer)
Fugger-Glott, 17. Jh. - Taler
Fugger-Nordendorf, 17. Jh.
o Kreuzer: ½ (1/120 Gulden); Gulden: 1/120 (1/2 Kreuzer), 1/60
(Kreuzer);
o Pfennig: 1 (1/210 Gulden)
Fugger-Pfirt, 17. Jh. – Pfennig: 4
Fugger-Pfirt, 18. Jh. - Taler
Fulda, Abtei, 17. Jh.
o Albus;
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 7, 8, 10 (Portugalöser)
o Kreuzer: 3 (Groschen);
o Pfennig;
o Taler: 1/8, ¼, 1, 1 ¼, 2
Fulda, Abtei, 18. Jh.
o Böhmisch: 1, 2;
o Carolin: ½ (5 Gulden), 1 (10
Gulden);
o Dukat(en): 1, 2, 8, 10 (Portugalöser), 12;
o Groschen: 1 (1/24 Taler);
o Heller: 2;
o Kopfstück: ½ (10 Kreuzer), 1
(20 Kreuzer); Taler: 1/32 (Schilling), 1/6, ½, 1;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4, 5,
6, 10, 12, 20;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6
Fürstenberg-Heiligenberg, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 3, 6, 12 (Dreibätzner);
o Taler: 1, 2
Fürstenberg-Purglitz, 18. Jh. - Dukat
Fürstenberg-Stühlingen, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: ½, 1, 3 (Groschen);
o Taler: 1/48, 1/24, 1, 3, 4, 8
Fürstenberg-Stühlingen, 19. Jh.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
337
Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 10,
20;
o Taler337
Fürstenwalde, 17. Jh. - Pfennig
Fürth, unter schwedischer Verwaltung, 17.
Jh.
o Dukat;
o Gulden: 1/28;
o Kreuzer: 4 (Batzen);
o Pfennig;
o Taler
Glogau, österreichische Verwaltung, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 24,
o Taler : 1/4
Goldberg, 17. Jh. – Heller: 1, 2, 3
Görlitz, 17. Jh.
o Dreier (3 Pfennig);
o Kreuzer: 3 (Groschen);
o Pfennig
Gorze, Abtei, 17. Jh.
o Dukat(en): 2
o Taler;
o Teston
Goslar, Stadt, 17. Jh.
o Dreier (3 Pfennig);
o Dukat(en);
o Flitter; Pfennig: 1, 6;
o Goldgulden;
o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler);
o Kreuzer: 12, 24;
o Mariengroschen (1/24 Taler);
o Pfennig (gute): 4;
o Taler: 1/36, 1/24 (Groschen), 1/6
(4 Groschen), ¼ (6 Groschen), ½
(12 Groschen),
Goslar, Stadt, 18. Jh.
o Mariengroschen: 1, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig (gute): 2, 4;
o Pfennig (leicht);
o Pfennig: 1, 6;
o Taler: 1/24 (Groschen), ½ (2
Groschen), ½, 2/3 (Gulden), 1
Göttingen, 17. Jh.
o Dukat(en): 3, 4;
o Flitter: 1, 3;
o Mariengroschen; Taler: 1/24 (Groschen), 1/8 (1/2 Reichsort), ¼, ½,
2/3 (Gulden), 1, 2;
o
o
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
28,06 / 0.833 = 0.7515 oz
298
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
338
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4
Greifswald, Besatzungszeit, 17. Jh. – Schilling: 1, 2, 3, 4
Gronsfeld, 17. Jh.
o Duit: 1;
o Dukat(en): 1;
o Myte: 4;
o Oord (1/4 Stüber, 2 Duit);
o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2
Guben, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen);
o Pfennig;
o Taler: 1/24 (Groschen)
Gutenburg, Abtei, 17. Jh.
o Gulden: 1;
o Kreuzer: 1, 3, 15
Hagenau, Stadt, 17. Jh.
o Goldgulden: 1
o Heller; Pfennig;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Zwölfer,
Dreibätzner), 18 (1/4 Taler, Dicken), 30 (1/2 Gulden), 60 (Guldentaler, 2/3 Taler);
o Taler: 1
Halberstadt, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10 (Portugalöser);
o Goldgulden: 1;
o Reichsort: 1 (1/4 Taler);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/8, ¼, 1, 1
¼, 1 ½, 2, 3
Halberstadt, Gemeinschaftsausgaben, 17.
Jh.
o Pfennig (Dreier);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1
Halberstadt, Stadt – 17. Jh.
o Goldgulden;
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1, 1 ½, 2;
Hall (Schwäbisch Hall), Stadt, 17. Jh.
o Kreuzer: ½;
o Pfennig: 1
Hall (Schwäbisch Hall), Stadt, 18. Jh.
o Taler: ½, 1, 2;
o Pfennig;
o Kreuzer: ½, 1, 3;
o Dukat(en): ¼, 1, 5 (1/2 Portugalöser); 10 (Portugalöser), 12
•
•
•
•
•
Haltern, 17. Jh. – Pfennig: 3, 6, 9
Hamburg, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 2 ½ (1/4 Portugalöser), 5 (1/2 Portugalöser),
10 (Portugalöser);
o Goldgulden;
o Pfennig: 1, 3;
o Scherf;
o Schilling: ½ (6 Pfennig), 1 (12 Pfennig), 2 (1/16 Taler), 4 (1/4 Mark,
1/8 Taler), 8 (1/4 Taler, ½ Mark), 16
(1/2 Taler, Mark), 32 (2 Mark, Taler), 48 (Taler); Mark: ½ (8 Schilling), 2;
o Sechsling (6 Pfennig);
o Taler: 1/128 (3 Pfennig), 1/96, 1/48
(Schilling), 1/20, 1/16 (2 Schilling),
¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 3, 3 ½
Hamburg, Stadt, 18. Jh.
o Dreiling (3 Pfennig);
o Dukat(en): ¼, 1, 2, 4
o Schilling: 1 (12 Pfennig), 2
(1/16 Taler), 4, 6 (1/8 Taler), 8
(1/2 Mark), 12 (1/4 Taler), 16
(Mark), 24 (1/2 Taler), 32 (2
Mark), 48;
o Sechsling (6 Pfennig);
o Taler: ½, 1
Hamburg, Stadt, 19. Jh.
o Dreiling (3 Pfennig, ¼ Schilling);
o Dukat(en): 1, 2;
o Schilling: 1338 (teils 12 Pfennig,
1/32 Taler), 32 (2 Mark, 2/3 Taler);
o Sechsling (6 Pfennig, ½ Schilling);
Hameln, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 4, 10 (Portugalöser);
o Flitter: 1, 2, 3;
o Goldgulden;
o Gosken (1, 1 ½, 2, 3);
o Goslar (1/12 Schilling);
o Mariengroschen: 1, 4, 6;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4 (Matthier), 6;
o Taler: 1/96, 1/24 (Groschen), 1/16
(Doppelschilling), 1/8 (1/2 Reichs-
1,08 / 0.375
299
•
•
•
•
•
•
•
339
ort), ¼ (6 Groschen), ½ (12 Groschen), 1 (24 Groschen), 2
Hamm, Stadt, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12
Hamm, Stadt, 18. Jh. – Pfennig: 3
Hanau-Lichtenberg, 17. Jh.
o Albus: 1 (8 Pfennig, 2 (Batzen), 6
(12 Kreuzer);
o Dukat(en): 1, 2, 6, 10 (Portugalöser);
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner), 30 (1/3
Taler), 60 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer), 4 (Kreuzer), 8 (Albus);
o Taler: ½, 1, 2;
o Testone (24 Kreuzer)
Hanau-Lichtenberg, 18. Jh.
o Albus: 2 (Batzen); Taler: 1/6;
o Dukat;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 4,
60 (2/3 Taler);
o Pfennig
Hanau-Münzenberg, 17. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer), 27 (Guldentaler);
o Dukat;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12 (6 Albus), 24 (12 Albus);
o Pfennig: 1;
o Taler: ¼, ½, 1, 2;
o Testone (6 Batzen), Schilling: 1
(1/28 Taler);
Hanau-Münzenberg, 18. Jh.
o Albus: 2, 6;
o Dukat(en): ½, 1;
o Heller: 1, 2;
o Kreuzer: 1, 5, 10, 20;
o Taler: ½, 1
Hannover, Königreich, 19. Jh.
o Dukat(en);
o Krone(n): ½, 1
o Taler: 1/24, 1/12 (3 Mariengroschen), 1/6, 2/3, 1339, 2 (3 ½
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Gulden), 2 ½, 5 (Gold), 10
(Gold);
Hannover, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 3;
o Goldgulden;
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24;
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4;
o Reichsort: ½ (1/8 Taler), Taler:
1/24 (Groschen), ¼ (Reichsort), ½,
1, 2
Hannover, Stadt, 19. Jh.
o Groschen (gute): 16;
o Groschen: ½, 1;
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 3;
o Pfennig: 1, 2, 4 (1/2 Mariengroschen), 6;
o Taler: 1/24
Hatzfeld-Gleichen, 17. Jh.
o Dukat: 1;
o Kreuzer (gute): 3 (Groschen);
o Taler: 1;
Hatzfeld-Wildenburg-Krottorf, 17. Jh.
o Dukat;
o Taler
Heid und Bleid, 17. Jh. - Teston (1/4 Taler)
Heilbronn, 18. Jh. - Dukat
Helfenstein-Gundelfingen, 17. Jh. - Goldgulden
Helfenstein-Wiesensteig, 17. Jh.
o Kreuzer: 24 (Dreibätzner);
o Taler: 1/24 Taler (Groschen)
Henneberg, an Sachsen Gotha, 17. Jh.
o Groschen: 1;
o Taler: 1/4 , 1
Henneberg, an Sachsen-Gotha und Weimar, 17. Jh.
o Dreier: 1 (3 Pfennig);
o Groschen: 2;
o Heller: 1;
o Taler: 1/3 (2/3 Gulden), 1
Henneberg, an Sachsen-Meiningen, 17. Jh.
o Heller: 1;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen);
o Taler: 1/36 (8 Pfennig), 1/18 (16
Pfennig)
Henneberg, an Sachsen-Weimar, 17. Jh.
o Dreier: 1 (3 Pfennig);
o Groschen: 1;
16,82 / 0.993 = 0.537 oz
300
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
340
o Taler: ¼, ½, 1
Henneberg, Grafschaft, 17. Jh.
o Groschen: 40 (2 Guldentaler);
o Kreuzer: 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger);
o Taler: 1/2, 1, 3
Henneberg, Teilung von 1660 (albertinische Linie), 18. Jh. – Kreuzer: 1, 5
Henneberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenGotha und Weimar, 18. Jh. – Taler: ¼, ½, 1
Henneberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenMeiningen, 18. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 2
Henneberg-Schleusingen, 18. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 3 (Dreier)
Hennerberg-Ilmenau, gefolgt von SachsenHildburghausen, 18. Jh. – Taler: 1/18
Herford, 17. Jh.
o Dukat;
o Mariengroschen (1/36 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12;
o Taler: ½ (Matthier), 1/24 (Groschen), 1
Hersfeld, Abtei (säkularisiert), 17. Jh. – Taler: ½, 1
Hessen-Darmstadt, 17. Jh. –
o Albus: 1, 2;
o Dukat(en): ½, 1, 25;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12
(Schreckenberger), 60 (Gulden);
Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2;
o Pfennig: 1 (Heller), 2 (2 Heller)
Hessen-Darmstadt, 18. Jh.
o Albus: 1, 2;
o Carolin: ¼, ½ (5 Taler), 1 (10 Taler);
o Dukat(en): 1/8, ¼, ½, 1, 2, 4,
25;
o Heller: 1 (Pfennig);
o Kreuzer: 1, 2, 4, 5, 10, 12 (1/8
Taler), 20, 30;
o Pfennig: 1 (Heller), 2 (2 Heller),
3, 4, 6;
o Taler: ¼, ½, 1
Hessen-Darmstadt, 19. Jh.
0,83 / 0.166
18,52 / 0.900 = 0.5360 oz
342
18,52 / 0.900 = 0.5358 oz
341
Goldgulden: 5, 10;
Gulden: ½, 1, 2;
Heller (Pfennig);
Kreuzer: ½, ¼, ½, 1340, 2, 3, 4, 5,
6, 10, 20;
o Pfennig (Heller);
o Stüber: ¼;
o Taler: 1341, 2 (3 ½ Gulden);
Hessen-Darmstadt, Mainz, Nassau, Saarbrücken gemeinsam, 17. Jh.
o Kreuzer: 2 (Albus);
o Pfennig: 1
Hessen-Homburg, 17. Jh.
o Albus: 2;
o Dukat;
o Taler: 2/3 (Gulden)
Hessen-Homburg, 18. Jh. – Taler: 1/24
(Groschen)
Hessen-Homburg, 19. Jh.
o Gulden: ½, 1, 2;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6;
o Taler342
Hessen-Kassel, 18. Jh.
o Heller: 1, 1 ½, 2; 3, 4 (1/3 Albus), 6 (1/2 Albus), 8 (1/48 Taler);
o Pfennig; Albus: 1 (12 Heller), 2
(4 Kreuzer), 4 1/8 Taler), 8 (1/4
Taler);
o Taler: 1/32 (Albus), 1/24 (Groschen), 1/16, 1/12 (2 Groschen), 1/8, 1/6, ¼ (Ortstaler),
1/3, ½, 2/3, 1 (X Eine feine
Mark), 2 (3 ½ Gulden), 5 (Friedrich d’or), 10 (2 Friedrich d’or)
Hessen-Kassel, 19. Jh.
o Heller: 1, 2, 3, 4 (1/4 Groschen);
o Silbergroschen: ½, 1, 2, 2 ½;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/6,
1/3, ½, 1343, 2 (3 ½ Gulden), 5
(1 Pistole, Friedrich d’or), 10 (2
Pistolen, 2 Friedrich d’or)
Hessen-Kassel, Landgrafschaft, 17. Jh.
o Albus: 1 (12 Heller), 2 (4 Kreuzer),
4 (1/8 Taler);
o Dukat: 1, 1 ¼, 2, 3, 4, 5, 6;
o
o
o
o
•
•
•
•
•
•
•
343
22,27 / 0.75 = 0.5371 oz, 18,52 / 0.900 =
0.5360 oz
301
Goldgulden;
Heller: 1, 2, 3, 4 (1/3 Albus), 6 (1/2
Albus), 8 (1/48 Taler);
o Kreuzer: 3, 12 (Schreckenberger),
24 (2 Schreckenberger);
o Reichsort: ½ (1/8 Taler);
o Taler: 1/96 (4 Heller), 1/64 (6 Heller), 1/48 (8 Heller), 1/32 (Albus),
1/8 (1/2 Ortstaler, ½ Reichsort), ¼
(Ortstaler), ½, 1, 1 ½, 2, 3;
Hessen-Kassel, regional (Oberhessen), 19.
Jh. – Kreuzer: ¼, ½, 1, 6
Hessen-Kassen, regional unter Wilhelm II.,
18. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4;
o Kreuzer: ¼, ½
Hessen-Marburg, 17. Jh.
o Albus;
o Heller;
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Hildesheim, Bistum, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2;
o Flitter;
o Mariengroschen: 1, 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4;
o Taler: 1/96 (3 Pfennig), 1/24 (Groschen), 1/16 Taler (2 Schilling),
1/12 (2 Groschen), ¼, 2/3 (Gulden),
1, 2;
Hildesheim, Bistum, 18. Jh.
o Dukat;
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 24
(2/3 Taler);
o Pfennig: 6;
o Pistole(n): ½344;
o Taler: 1/48 (Schilling), 1/24,
1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3,
2/3 (Gulden), 1, 2, 5 (Gold345),
10;
Hildesheim, Stadt, 17. Jh.
o Flitter: 1 (Heller);
o Goldgulden: ½, 1, 4;
o Mariengroschen: 1, 6 (1/6 Taler),
12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4
(Matthier);
o Reichsort: ½ (1/8 Taler);
•
•
•
•
•
•
344
6,65 g / 0.900
Taler: 1/96 (3 Pfennig), 1/24
(Reichsgroschen), 1/16 (Doppelschilling), ¼ (Reichsort), ½, 1, 1 ¼, 1
½, 2, 2 ½, 3
Hildesheim, Stadt, 18. Jh.
o Mariengroschen: 6, 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3 (1/96 Taler), 4;
o Taler: 1/24, 1
Hohengeroldseck, 17. Jh. - Kreuzer: 12
(Schreckenberger)
Hohenlohe, Fürstentum, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1, 2 ½, 10, 20;
o Taler
Hohenlohe, Gemeinschaftsausgaben, 17.
Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 4;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); Taler: 1/84 (3 Pfennig), ¼, 1/3, ½, 1;
o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer)
Hohenlohe-Bartenstein, 18. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden
Hohenlohe-Bartenstein-Pfedelbach, 18. Jh.
– Dukat(en): 1, 4
Hohenlohe-Hechingen, 18. Jh.
o Carolin: ¼, ½, 1
o Taler
Hohenlohe-Ingelfingen, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 10, 20;
o Taler
Hohenlohe-Kirchberg, 18. Jh.
o Dukat(en): 12;
o Taler: ½
Hohenlohe-Kirchberg, 19. Jh. – Taler: 1/2
Hohenlohe-Langenburg, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger);
o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1
Hohenlohe-Langenburg, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler
o
o
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
345
6,65 g / 0.900
302
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, 17.
Jh.
o Dukat(en): 1, 8
o Heller: 1, Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger);
o Taler: 1/84 (3 Pfennig, Dreier), 1;
Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 7;
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2
Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 7;
o Groschen: 1 (3 Kreuzer), 2;
o Kreuzer: 20;
o Taler: ¼, ½, 1
Hohenlohe-Neuenstein-Öhringen, 19. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: 10
Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, 17.
Jh. - Taler
Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, 18.
Jh.
o Dukat(en): 1, 8;
o Taler: ½, 1, 2
Hohenlohe-Pfedelbach, 17. Jh.
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger);
o Pfennig;
o Taler: 1
Hohenlohe-Pfedelbach, 18. Jh.
o Groschen: ½ (6 Pfennig), 1 (3
Kreuzer), 2;
o Taler: 1/8, ¼; Dukat(en): 1, 2
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst,
17. Jh.
o Dukat(en): 1, 8;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 4 (Batzen),
6, 15, 24 (Doppelschreckenberger);
o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/24 (3 ¾
Kreuzer), 1/15 (2 Groschen), 1/12
(2 Groschen), 2/3 (Gulden), 1;
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst,
18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1, 2 ½, 5;
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
o Taler: 1/2, 1
Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg, 17.
Jh. – Kreuzer: 3 (Groschen)
Hohenzollern – unter Preussen, 19. Jh.
o Gulden: 1/2
o Kreuzer: 1, 3, 6;
Hohenzollern-Hechingen, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner), 24 (1/4 Taler), 48 (1/2 Taler);
o Taler: 1
Hohenzollern-Hechingen, 19. Jh.
o Gulden: ½, 2;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6;
o Taler346: 1, 2 (3 Gulden)
Hohenzollern-Sigmaringen, 17. Jh.
o Pfennig: 4; Kreuzer: 3 (Groschen),
24 (1/4 Taler, Sechsbätzner);
o Taler: 1
Hohenzollern-Sigmaringen, 19. Jh.
o Gulden: ½, 2;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6;
o Taler: 2 (3 ½ Gulden)
Hohnstein, 17. Jh.
o Flitter: 6 (3 Pfennig);
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger), 24 (Doppelschreckenberger); Batzen: 6 (Sechsbätzner, 24 Kreuzer);
o Pfennig: 3 (Dreier), 8;
o Taler: 1/24 (Groschen)
Ingolstadt, Stadt, 17. Jh. – Gulden: 1/4
Isenburg, 17. Jh.
o Albus: 1, 2 (Doppelalbus); Groschen: 4;
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 12, 60
(1 Gulden, 2/3 Taler);
o Taler: 1/8, ¼, 1, 2
Isenburg, 19. Jh.
• Dukat(en): 1, 2;
• Kreuzer: 6, 12;
• Taler
Isny, 17. Jh.
o Kreuzer: 2 (Halbbatzen), 12 (Dreibätzner);
o Pfennig: 1
Isny, Stadt, 18. Jh.
346
28,060 / 0.8330 = 0.7516 oz, 21,21 / 0.900
= 0.6138 oz
303
•
•
•
•
•
•
o Dukat(en): 3, 6;
o Groschen;
o Pfennig
Jägerndorf, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 3 Groschen);
o Pfennig: 3 (Dreier, Gröschl);
o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3; Dukat(en): ½, 1,
2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 7, 8,
10 (Portugalöser), 12
Jever, 17. Jh.
o Dukat: 1:
o Mall Schilling (6 Stüber);
o Schilling: 2 (1/16 Taler);
o Schwaren: 1;
o Stüber: ¼ (Örtgen), ½, 1 (10 Witten), 2 (Schaf); Grote(n): 1 (4 Pfennig), 2 (Krumster), 12 (1/6 Taler),
24 (1/3 Taler), 48 (2/3 Taler);
o Stüber: 28 (Gulden), 40 (Taler); Taler: 1/192 (Blaffert), 1/36 (Mariengroschen), 1/18 (4 Grote), 1/16 (3
Schilling), 1/6, ¼, 1/3 /(1/2 Gulden), 1/2, 2/3 (Gulden), 1;
o Taler, 2 Taler);
Jever, 18. Jh.
o Grote(n): 1 (4 Pfennig), 3, 4
(1/18 Taler), 12 (1/6 Taler);
o Heller;
o Pfennig;
o Stüber: ¼ (Örtgen),1 (10 Witten), 2 (Schaf);
o Taler: ½, 2/3 (Gulden), 1
Jülich, Stadt, Besatzungszeit 1610, 17. Jh. –
Taler: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 15, 20, 40
Jülich, Stadt, Besatzungszeit 1621-22, 17.
Jh.
o Stüber: 2, 4, 8, 10, 12, 14, 16, 20,
24, 32;
o Taler: 1
Jülich-Berg, 17. Jh.
o Albus: 1, 2 (1/2 Blaffer), 4 (Blaffert), 5, 10 (Albus leicht); Taler:
1/16 (1/2 Schilling), 1/12 (1/8 Gulden), 1/8 (Schilling), 1/6 (1/4 Gulden), ¼, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 4;
Dukat(en): 1, 2, 10;
Heller: 1, 2 (4 Pfennig), 5 (Heller,
leicht), 6 (Heller leicht), 8 (1/74 Taler)
Jülich-Berg, 18. Jh.
o Albus: 8 (6 Stüber), Kreuzer: 3
(4 Fettmännchen), 12 (16 Fettmännchen), 20 (26 Fettmännchen), 24 (32 Fettmännchen);
Taler: 1/24 (1/16 Gulden),
1/12 (1/8 Gulden), 1/6 (1/4
Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3
(Gulden);
o Goldgulden: 1/2, 1; Carolin: ½,
1; Dukat(en): ¼, 1, 2, 3, 5, 10;
o Heller: 1, 8 (1/2 Stüber): ¼, ½,
1, 2, 3, 12;
o Taler: 1;
Jülich-Cleve-Berg, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Heller: 1, 8 (1/74 Taler);
o Schilling: 1 (3 Kreuzer);
o Stüber: 1/8 (Deut), 1/4 (Örtgen,
Örtchen), 1 (21 Heller, 1/56 Taler,
16 Heller, 1/3 Albus);
o Taler: 1, 2, 3;
Kaufbeuren, 17. Jh.
o Kreuzer: 1
o Pfennig: 1;
Kaufbeuren, 18. Jh. - Dukat
Kempten, Abtei, 17. Jh.
o Dukat: 1, 2;
o Kreuzer: 1, 2 (Halbbatzen), 12
(Dreibätzner);
o Pfennig: 1;
o Taler: 1/6, 1
Kempten, Abtei, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Taler
Kempten, Stadt, 17. Jh.
o Kreuzer: ½, 1, 2 (Halbbatzen), 3
(Groschen), 12 (Dreibätzner);
o Taler: 1/24 (5 Kreuzer), ¼, ½, 1, 2
Kempten, Stadt, 18. Jh.
o Dukat;
o Groschen: 1, 2
Kirchberg (Hunsrück), 18. Jh. - Taler
Kleve, 18. Jh.
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
304
Duit;
Friedich d’or: ½, 1, 2;
Kreuzer: 4 (Batzen);
Stüber: 1/4, 1 (21 Heller), 2, 5
(1/12 Taler), 10 (1/6 Taler);
o Taler: 1 (60 Stüber)
Knyphausen (Ostfriesland), 19. Jh.
Grote(n): 9 (1/8 Taler)
Kölln (Spree), 17. Jh. – Scherf: 1 (1/2 Pfennig)
Köln, Bistum, 17. Jh.
o Albus: 1 (12 Heller), 2, 4 (Blaffert);
o Dukat: 1, 3, 10 (Portugalöser);
o Heller: 1 (1/2 Pfennig), 2 (Pfennig),
4, 8 (4 Pfennig);
o Mariengroschen: 1, 2; Mark;
o Pfennig;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/6 (1/4
Gulden, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 2, 2 ½;
Köln, Bistum, 18. Jh.
o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8; Kreuzer: 10, 20;
o Carolin: ½;
o Dukat;
o Heller: 2 (Pfennig), 8 (4 Pfennig); Stüber: ¼, 1, 2, 2 ½, 3, 6;
o Mariengroschen: 6; Taler: 1/12
(2 Groschen), 1/8 (12 Stüber),
1/6 (14 Stüber), ¼ (24 Stüber),
1/3 (2/3 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1
Köln, Domkapitel, 18. Jh.
o Heller: 8;
o Taler: 1/12 (2 Groschen)
Köln, Stadt, 17. Jh.
o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8;
o Dukat (1/2, 1, 4, 6, 7;
o Goldgulden;
o Heller: 1, 2, 4, 8 (Fettmännchen);
o Taler: 1/16, 1/8, ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2, 4
Köln, Stadt, 18. Jh.
o Albus: 2, 4 (Blaffert), 8;
o Dukat(en): ½, 1;
o Heller: 1, 4, 8 (Fettmännchen);
o Taler: 1/6 (1/4 Gulden), 1/3
(1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1
o
o
o
o
•
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Königsegg-Rothenfels, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 10 (Portugalöser);
o Taler
Konstanz, Bistum, 17. Jh. – Heller: 4
Konstanz, Bistum, 18. Jh. –
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: ½, 1, 20;
o Taler: 1/48, 1/24, ¼, ½, 1
Konstanz, Stadt, 17. Jh.
o Batzen: ½ (2 Kreuzer), 3 Batzen
(Dreibätzner, 12 Kreuzer), 6 Batzen
(24 Kreuzer);
o Dukat: 1, 2;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 10, 15;
Taler: ½, 1, 1 ½ 2, 2 ½;
o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 4 (Kreuzer),
6 (Sechser)
Konstanz, Stadt, 18. Jh.
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 4 (Batzen), 15;
o Taler: 1, 2
Kosel (Schlesien), 18. Jh.
o Groschen;
o Kreuzer
Krossen (Oder), 17. Jh. - Pfennig
Küstrin (Oder), 17. Jh. - Pfennig
Kyritz, 17. Jh. - Pfennig
Landau, Besatzung (1709-13), 18. Jh.
o Doppia: 1, 2, 4;
o Florin: ½ (2 Kreuzer), 1 (4 Kreuzer), 2 (8 Kreuzer)
Landau, Stadt, 18. Jh. - Livre 1 Sol, 2 Livres
2 Sols, 4 Livres 2 Sols
Lauenburg, 18. Jh.
o Dreiling: ½ (1 ½ Pfennig), 1 (3
Pfennig);
o Schilling: 1, 2, 4, 8, 16 (Mark),
32 (2 Mark);
o Sechsling
Lauenburg, 19. Jh. – Taler: 2/3
Lauingen, 17. Jh. – Kreuzer: 1/3 (2 Heller),
1/2 (4 Heller), 1 (4 Pfennig)
Leiningen-Dagsburg-Falkenburg, 17. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer);
o Kreuzer: 12 (Dreibätzner);
o Taler: ¼, 1, 2
Leiningen-Dagsburg-Hartenburg, 19. Jh.
305
•
•
•
•
•
•
•
•
•
347
o Kreuzer: 3, 6
o Pfennig: 1, 2;
Leiningen-Leiningen, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Kreuzer: 3 (Groschen);
o Pfennig: 1, 8 (2 Kreuzer, ½ Batzen);
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Leiningen-Schaumburg-Kleeberg, 17. Jh.
o Albus: 1, 2 (4 Kreuzer, Batzen);
o Groschen (gute): 16 (Gulden, 2/3
Taler);
o Heller: 8;
o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 15,
60 (Gulden, 2/3 Taler);
o Mariengroschen: 24 (Gulden, 2/3
Taler);
o Pfennig: 1;
o Taler: 1/12 (2 Groschen); 1/3 (1/2
Groschen), 2/3 (Gulden)
Leutkirch, Stadt, 18. Jh. - Dukat
Lindau, 17. Jh. - Pfennig
Lindau, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/2, 2;
o Kreuzer: ¼ (Pfennig), ½ (2 Pfennig);
o Taler: 1/8
Lindau, gemeinsam mit Isny, Wangen,
Leutkirch, 18. Jh. – Kreuzer: ¼ (Pfennig)
Lippe, 17. Jh.
o Gosler: 1 (1/2 Pfennig);
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler);
o Taler: 1/96 (Dreier, 3 Pfennig),
1/24 (Fürstengroschen), 1, 2
Lippe-Detmold, 17. Jh.
o Dukat: 1, 1 ½, 3, 4, 5, 6;
o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig); Matthier: 1
(4 Pfennig);
o Kreuzer: 12 (Dreibätzner), 15 (1/6
Taler);
o Mariengroschen: 1/12, 1/6, 1
(1/36 Taler), 2 (1/18 Taler), 4 (1/9
Taler), 6 (1/6 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: ½ (Groschen), 1, 1 ½
(1/192 Taler), 2, 3, 6;
o Taler: 1/24 Taler (Fürstengroschen), 1/21 (1 ½ Schilling), ¼, 1/3
(1/2 Gulden), ½, 1, 2; Goldgulden
Lippe-Detmold, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 2, 4, 5, 10;
18,52 / 0.900 = 0.560 oz
Gulden;
Heller;
Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 4 (1/9 Taler);
o Matthier: 1 (4 Pfennig);
o Pfennig: ½ (Groschen), 1, 1 ½
(1/192 Taler), 2, 4;
o Taler: 1/48 (4 ½ Pfennig), 1/24
(Fürstengroschen), 1/12 (2
Groschen), 1/6 (1/4 Gulden),
¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3, 1,
1 ¼;
Lippe-Detmold, 19. Jh.
o Heller;
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler);
o Pfennig: 1, 1 ½ (1/192 Taler), 2,
3;
o Silbergroschen: ½, 1, 2 ½;
o Taler: 1347, 2 (3 ½ Gulden)
Lothringen, 17. Jh.
o Charles d’or;
o Denier: 1, 2, 15, 30;
o Goldgulden;
o Leopold d’or; Pistole(s): 1, 2
o Obol;
o Sol;
o Taler;
o Teston: ¼, ½, 1;
Lothringen, 18. Jh.
o Denier: 1, 12, 15, 30, 60;
o Dukat(en): 1, 2;
o Leopold d’or: ½, 1, 1 ½;
o Liard;
o Sol;
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1348, 2;
o Teston: ½, 1
Löwenberg, 17. Jh. – Heller; Taler: 1, 2
Löwenstein, Gemeinschaftsausgaben, 17.
Jh.
o Heller: 1;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 24 (Sechsbätzner);
o Taler
Löwenstein-Wertheim, 17. Jh.
o Heller: 1;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (4
Stüber, Dreibätzner);
o Schilling: 1;
o
o
o
•
•
•
•
•
•
348
16 Gramm
306
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
349
o Taler
Löwenstein-Wertheim, Fürstentum, katholische Linie, 17. Jh.
o Denier: 1 (Pfennig);
o Escalin: 1
o Schilling: 1
Löwenstein-Wertheim, Grafschaft, katholische Linie, 17. Jh.
o Denier: 1 (Pfennig);
o Doppel-Tournose: 1 (2 Deniers);
o Dukat
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen);
o Taler;
Löwenstein-Wertheim-Rochefort, 19. Jh. Pfennig
Löwenstein-Wertheim-Rochefort, Fürstentum, katholische Linie, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: ¼, 1, 2, 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 5, 10, 20,
30;
o Pfennig;
o Taler: ½, 1, 2
Löwenstein-Wertheim-Virneburg & Rochefort gemeinsam, 19. Jh.
o Kreuzer: 1, 3;
o Pfennig
Löwenstein-Wertheim-Virneburg & Rochefort, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2; Kreuzer: 1, 3, 5
Löwenstein-Wertheim-Virneburg,
Grafschaft, protestantische Linie, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen);
o Taler: ½, 1, 2
Löwenstein-Wertheim-Virneburg, protestantische Linie, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 2;
o Kreuzer: 1, 2 ½, 3 (Groschen), 4
(Batzen), 10, 20;
o Taler: ½, 1
Lübeck, 19. Jh. - Dukat
Lübeck, Bistum, 17. Jh.
o Dreiling: 1 (1/192 Taler);
o Dukat(en): 1, 10;
o Goldgulden;
o Groschen: 4 (1/6 Taler);
o Schilling: 2, 4, 16 (1/2 Taler);
o Sechsling: 1 (1/96 Taler);
Taler: 1/36 (Doppelgroschen),
1/24 (Groschen), 1/16, ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 3;
Lübeck, Bistum, 18. Jh.
o Dreiling: 1 (1/192 Taler, 3 Pfennig);
o Dukat;
o Schilling: 6; Mark: 2 (Gulden);
o Sechsling (1/96 Taler, 6 Pfennig);
o Taler: 1, 5;
Lübeck, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼. ½, 1, 2, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser) ;
o Goldgulden;
o Gulden: 1/128 (3 Pfennig), 1/64 (6
Pfennig);
o Pfennig: 4; Schilling: 4 (1/8 Taler),
8 (1/4 Taler), 16 (1/2 Taler), 32 (2/3
Taler);
o Taler: 1/192, 1/96, 1/48 (Schilling),
1/24 (2 Schilling), 1/20 (2 Schilling),
1/16 (3 Schilling), 1 (32 Schilling), 1
½ Taler, 2, 2 ½, 3, 4
Lübeck, Stadt, 18. Jh.
o Dreiling: 1 (1/192 Taler, 3 Pfennig);
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 10;
o Schilling: 1, 2, 4 (1/8 Taler, ½
Ortstaler), 8 (1/4 Taler, 1
Ortstaler), 16 (1/2 Taler), 32
(2/3 Taler, Gulden);
o Sechsling (1/64 Taler, 6 Pfennig);
o Taler: 1/192, 1/24 (2 Schilling),
1 (zu 32 Schilling), 1349 (zu 48
Schilling), 2
Luckau, 17. Jh.
o Kreuzer: 3;
o Pfennig: 1;
o Taler: 1/24 (Groschen)
Lüneburg, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 5, 6, 10;
o Flitter: 1 (1/2 Pfennig);
o Goldgulden: 1, 2, 2 ½, 3;
o Pfennig: 1, 3;
o Sechsling (6 Pfennig);
o
•
•
•
•
•
27.51 g / 0.75
307
Taler: 1/64 (1/2 Schilling), 1/32
(Schilling), 1/16 (2 Schilling), ¼, 1
(32 Schilling), 1 ½, 2; Schilling: 1
Lüneburg, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): 10;
o Scherf (1/2 Pfennig);
o Taler: 2/3 (Gulden)
Magdeburg, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en);
o Goldgulden: 1, 2;
o Groschen: 4 (3 Kreuzer, Schreckenberger);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier),
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16 (Doppelschilling), 1/14 (Doppelgroschen), 1/12, ¼, 1/3 (1/2 Gulden),
½ (20 Groschen), 2/3 (Gulden), 1, 2
Magdeburg, Stadt, 17. Jh.
o Groschen: 4 (12 Kreuzer – Schreckenberger), 6 (Ort, ¼ Taler), 8
Groschen (gute), 12 (1/2 Taler), 16
Groschen (gute); Goldgulden; Dukat(en): 1, 2, 4, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser);
o Kreuzer: 12 (4 Groschen, Schreckenberger);
o Ort: ½ (1/8 Taler);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16 (Doppelschilling), 1/6, 1/3 (1/2 Gulden),
½ Taler (12 Groschen), 2/3 (Gulden), 1 (24 Groschen), 1 ¼, 1 ½, 2,
3
Mainz /Hessen-Darmstadt gemeinsam, 17.
Jh.
o Heller: 1;
o Kreuzer: 2 (Albus)
Mainz, 17. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer), 2 (4 Kreuzer);
o Groschen: 1 (3 Kreuzer), 4; Sol: 1,
4;
o Heller: 8;
o Kreuzer: 1, 2 (1 Albus), 3 (Groschen), 12, 15 (1/4 Gulden), 30
(1/3 Taler), 60 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3, 6 (Sechser);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Mainz, Bistum, 18. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer, ½ Batzen);
o Dukat(en): ¾, 1, 2, 5 (1/2 Portugalöser), 6, 10 (Portugalöser);
o Groschen: 1 (3 Kreuzer); Taler:
1/12 (Doppelgroschen), 1/8,
1/6, ¾, 1/3 (30 Kreuzer, ½ Gulden), ½, 1;
o Kreuzer: ¼, 1, 3 (Groschen), 5,
10, 20, 30 (1/3 Taler, ½ Gulden);
o Pfennig: 1, 2, 3 (Dreier), 4
Mainz, französische Besatzung, 17. Jh. - 2
Münzen 1688 unbekannter Denomination
Mainz, französische Besatzung, 18. Jh.
o Sol(s): 1, 2, 5
Mansfeld, Grafschaft, anonym, 17. Jh.
o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier)
Mansfeld-Artern, Grafschaft, gemeinsam,
17. Jh.
o Dukat(en): 2, 3, 4;
o Flitter: 1 (1/2 Pfennig), 3 (1 ½ Pfennig);
o Goldgulden: ½, 1, 2;
o Groschen;
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger), 24
(Doppelschreckenberger), 30;
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Taler: 1/24, 1/21, ¼ Taler, ½, 1, 2
Mansfeld-Bornstedt, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 2, 3, 5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser);
o Groschen: 3 ½;
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger), 24
(Doppelschreckenberger); Ort: ½
(1/8 Taler);
o Pfennig: 2, 3 (Dreier);
o Taler: 1/28, 1/24, 1/21, 1/8 Taler,
¼ Taler, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3
(Gulden), 1, 2, 3; Goldgulden
Mansfeld-Bornstedt, 18. Jh.
o Dukat(en): 1;
o Taler: ¼, ½, 1
Mansfeld-Eigentliche-Hinterort,
Grafschaft, Gemeinschaftsausgaben, 17. Jh.
308
Dukat(en): 1, 1, 1 1/2, 2, 2 ¾, 3, 4,
5 (1/2 Portugalöser), 10 (Portugalöser);
o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig);
o Goldgulden: 1, 2;
o Groschen: 1 (1/28 Taler);
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6;
o Taler: 1, 2, 3, 4;
o Taler: 1/28, 1/24, 1/21, 1/8, ¼, ½,
2/3 (Gulden)
Mansfeld-Eisleben, 18. Jh.
o Dukat(en): 1;
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 4
(1/16 Taler);
o Taler: ¼, ½, 1
Mansfeld-Eisleben, Grafschaft, 17. Jh.
o Flitter: 3 (1 ½ Pfennig);
o Goldgulden;
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Pfennig: 3 (Dreier), 6 (Sechser);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/16, ¼,
1/3, ½, 1, 2;
Mansfeld-Friedeburg, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Taler: ¼, ½, 1, 4
Mansfeld-Schraplau, Grafschaft, 17. Jh.
o Taler: ¼, ½, 1, 2
Mark, Grafschaft, 17. Jh.
o Dukat: 1;
o Pfennig: 6 (1/104 Taler);
o Schilling (1/52 Taler), 2 (1/16 Taler), 20;
o Taler: 1
Marsberg, 17. Jh.
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/28 (Groschen), 1/24
Mecklenburg-Güstrow, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3;
o Gulden: 1 (1/2 Taler);
o Mariengroschen: 24;
o Ort: ½ (1/8 Taler);
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling), 4;
o Sechsling (6 Pfennig);
o Taler: 1/96 (Sechsling, 6 Pfennig),
1/48 (Schilling), 1/24 (Doppelschilling); 1/16 (Dutchen), 1/12, 1/6,
o
•
•
•
•
•
•
•
350
1,11 / 0.31
•
•
•
•
•
•
351
1/4 (Ort), ½, 2/3 (Gulden), Taler: 1,
1 ½, 2
Mecklenburg-Schwerin, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10;
o Goldgulden: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10;
o Groschen (gute): 4 (1/6 Taler), 16
(2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 3 (Dreier);
o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling);
o Sechsling (6 Pfennig);
o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/64, 1/48
(Schilling), 1/24 (Groschen, Doppelschilling), 1/16 (Dutchen), 1/8
(1/2 Reichsort), ¼ (Reichsort), 1/3
(1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1
½, 2, 3, 4, 5
Mecklenburg-Schwerin, 18. Jh.
o Groschen (gute): 8;
o Pfennig: 1, 1 ½, 3 (Dreiling), 6;
o Pistole(n): 2; Dukat(en): ¼, ½,
1, 2, 12, 16
o Schilling: 1, 2 (Doppelschilling),
4, 8, 12, 16, 32;
o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/96
(Sechsling), 1/48 (Schilling),
1/24 (Doppelschilling), 1/12,
1/6, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3
(Gulden), 1, 2, 5
Mecklenburg-Schwerin, 19. Jh.
o Pfennig: 1, 2 (Zweier), 3 (Dreiling), 5, 6;
o Schilling: 1/48, 1350, 4, 8;
o Sechsling (6 Pfennig, 1/96 Taler);
o Taler: 1/12, 1/6, 2/3 (Gulden),
1351, 2 ½, 5, 10
Mecklenburg-Strelitz, 17. Jh. – Taler
Mecklenburg-Strelitz, 18. Jh.
o Dukat(en): 1;
o Groschen (gute): 8 (1/13 Taler), 16 (2/3 Gulden);
o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechsling);
o Taler: 1/192 (Dreiling, 3 Pfennig), 1/96 (Sechsling, 6 Pfennig), 1/48 (Schilling), 1/24 (2
Schilling), 1/12, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3
Gulden), 1, 2, 5, Pistole(n): 1
Mecklenburg-Strelitz, 19. Jh.
22,27 / 0.75 = .5370 oz
309
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
352
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 5;
o Schilling: 4;
o Taler: 1/48 (Schilling), 1352
Memmingen, 17. Jh. – Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner)
Memmingen, 18. Jh.
o Dukat;
o Heller;
o Kreuzer;
o Taler
Metz, Bistum, 17. Jh.
o Denier: 1, 2;
o Ecu: 1/4
Metz, Stadt, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Groschen: 6 (1/2 Franc), 12;
o Taler: ¼ (Teston), 1/2, 1, 2
Minden, Besatzungszeit, 17. Jh. (1634) –
o Mariengroschen: 1, 2, 4 (1/2 Kopfstück), 8;
o Matthier (1/2 Mariengroschen, 4
Pfennig)
Minden, Bistum, 17. Jh. - Dukat
Minden, Stadt, 17. Jh. – 3 Pfennig (Dreier)
Mittweida, 17. Jh. - 3 Pfennig (Dreier)
Mömpelgart, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner);
o Schilling: 2;
o Taler: ¼, ½, 2/3, 1, 2
Montfort, 17. Jh.
o Heller: 4 (2 Pfennig);
o Kreuzer: ½, 1, 2, 4, 12, 15, 30 (1/2
Gulden), 60 (Gulden);
o Pfennig: 1;
o Taler: ¼, ½, 2/3 (Gulden), 1, 2
Montfort, 18. Jh.
• Carolin: ¼, ½, 1;
• Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3;
• Goldgulden: 10;
• Heller;
• Kreuzer: 1/4, ½ (2 Pfennig), 1, 2, 3, 4, 6,
10, 20, 30 (1/2 Gulden);
• Pfennig;
• Taler: 1/8 (1/2 Gulden, ½ Ort), 1/6, ¼,
½, 1, 2
Mühlhausen (Elsass), 17. Jh.
•
•
•
•
•
•
•
•
o Batzen (4 Kreuzer);
o Dreibätzner (12 Kreuzer);
o Rappen (Pfennig); Kreuzer: ½, 1;
o Taler
Mühlhausen (Elsass), 18. Jh. – Taler
Mühlhausen (Thüringen), 17. Jh.
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 2/3 Taler (Gulden), 1
Mühlhausen (Thüringen), 18. Jh.
o Groschen (gute): 8 (1/2 Gulden), 16 (2/3 Taler, Gulden);
o Pfennig: 2, 3 (Dreier), 4, 6;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12;
o Taler: 2/3, 1
Mühlhausen (Thüringen, Besatzungszeit
1619), 17. Jh. - Dukat
Münster, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 6;
o Gulden: ¼ (4 Schilling), 1 (18 Schilling);
o Mariengroschen: 12 (1/2 Gulden),
24 (Gulden);
o Pfennig: 3 (1/112 Taler), 4 (1/84
Taler), 6 (1/56 Taler);
o Schilling: 1 (1/28 Taler), 2 (1/14 Taler);
o Taler: 1/48 (Halbgroschen), 1/24
(Groschen), 1/16, 1/12, 1/8 (Blamüser), ¼, ½, 2/3, 1, 1 ¼, 1 ½, 2, 2
½, 3
Münster, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 15;
o Mariengroschen: 1 (1/24 Gulden, 1/36 Taler), 6 (1/4 Gulden, 1/6 Taler), 12 (1/2 Groschen), 24 (Gulden, 2/3 Taler);
o Pfennig: 3 (1/112 Taler), 4
(1/84 Taler);
o Schilling: 1 (1/28 Taler), 2
(1/14 Taler);
o Taler: 1/48 (Halbgroschen),
1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, 1/3, 2/3
(Gulden), 1;
Münster, Bistum, 19. Jh. – Taler: 1/24 (Groschen), 1/3, 2/3 (Gulden), 1
Münster, Domkapitel, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12;
15,52 / 0.900 = 0.5360
310
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
353
o Schilling: 3
Münster, Domkapitel, 18. Jh. – Pfennig: 1,
2, 3, 4, 6
Münster, Stadt, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 12;
o Schilling: 2
Münster, Stadt, 17. Jh. (Besatzungszeit
1660)
o Dukat(en): 2, 3, 5;
o Taler: ½, 1
Münster, Stadt, 18. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2
Münsterberg-Öls, 17. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9,
10, 12 ½;
o Heller: 3, 6;
o Kreuzer: 1/4 (Pfennig), 3 (Groschen), 24 (Doppelschreckenberger), 48 (4 Schreckenberger);
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2
Murbach und Lüders, 17. Jh.
o Batzen: ½, 2, 10;
o Pfennig: 1;
o Taler: ¼, 1
Nassau, 17. Jh. (gemeinschaftlich): Taler
Nassau, Dietz, 18. Jh.
o Heller: 1, 2;
o Kreuzer: 1, 5
Nassau, vereinigte Herzogtümer, 19. Jh.
o Dukat;
o Gulden: ½, 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: ¼, 1, 3, 6;
o Pfennig;
o Taler: 1353, 2 (3 ½ Gulden)
Nassau-Dillenburg, 17. Jh. o Dukat;
o Taler
Nassau-Usingen, 19. Jh.
o Kreuzer: 10, 20;
o Taler: ½, 1354
Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen gemeinsam, 19. Jh.
o Dukat;
29,53 / 0.871 = 0.8270 oz, 18,52, 0.900 =
0.536 oz
Kreuzer: ¼, ½, 1, 3 (Groschen),
5, 10, 20
Nassau-Weilburg, 17. Jh. - Taler
Nassau-Weilburg, 18. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden: 10;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 4, 12;
o Taler: 2/3, 1
Nassau-Weilburg, 19. Jh.
o Kreuzer: 10, 20;
o Taler: ½, 1355
Neuruppin, 17. Jh. - Pfennig
Nordhausen, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 4;
o Goldgulden: 4;
o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler,
Gulden);
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Mariengroschen: 24;
o Pfennig: 3;
o Taler: 1/24 (Groschen), 2/3 (Gulden), 1, 2
Northeim, 17. Jh.
o Flitter: 1 (1/2 Pfennig);
o Mariengroschen: 1, 4 (1/9 Taler), 6
(1/6 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 4;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1
Nürnberg, 19. Jh.
o Dukat: 1, 2, 3;
o Pfennig; Kreuzer (4 Pfennig), 3,
6
Nürnberg, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8, ¼, ½, 1,
2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 14;
o Goldgulden: 1, 2, 3, 6;
o Heller;
o Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 (1/2 Batzen), 4 (Batzen), 5, 6, 10 (1/12 Taler), 15 (1/8 Taler), 20, 30 (1/2
Reichsgulden), 60 (1/2 Taler);
o Pfennig: 1, 1 ½, 2 (Zweier), 3 (1/84
Gulden);
o Taler: 1/21 (Reichsgroschen), 1/9,
1/8, 1/16, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½,
2/3, 1, 2
Nürnberg, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 3, 4, 5, 6, 8, 10;
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
354
355
28,05 / 0.833 = 0.7515 oz
28,06 / 0.833 = 0.7515 oz
311
Kreuzer: 1 (4 Pfennig), 2 ½, ,4,
5, 6, 8, 10, 20, 30 (1/2 Gulden);
o Pfennig: 1, 4;
o Taler: ½, 1, 2, 3, 4, 5
Oldenburg, Grafschaft, 17. Jh.
o Dukat(en): 3, 4, 5, 10;
o Grote(n): 1 (1/144 Taler), 2 (1/36
Taler);
o Schaf: 15 (Gulden, 30 Stüber);
Mark: ¼ (8 Grote), ½ (16 Grote), 1
(32 Grote);
o Schilling: ½ (Flindrich), 1 (6 Stüber);
o Schwaren: 1 (3 leichte Pfennig);
o Taler: 1/8, ¼, ½, 2/3, ¾, 1, 1 1/4, 1
½, 2
Oldenburg, Herzogtum, 18. Jh.
o Grote(n): 1 (1/144 Taler), 1 ½,
2 (1/36 Taler, 18 Witten), 3
(1/24 Taler), 4 (1/18 Taler);
Mariengroschen: 1, 2;
o Pfennig: 2, 4;
o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/6,
1/3, 2/3 (Gulden)
Oldenburg, Herzogtum, 19. Jh.
o Groschen: ½, 1, 2 ½ (1/12 Taler), 1/6, 1/3, 1356
o Grote(n): ¼, ½, 1 (1/144 Taler),
2 (1/36 Taler, 18 Witten), 3
(1/24 Taler), 4 (1/18 Taler), 6
(1/12 Taler), 12 (1/6 Taler);
o Schwaren (3 leichte Pfennig);
Osnabrück, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 15;
o Fürstengroschen: 1 (1/28 Taler), 2;
o Groschen (1/24 Taler);
o Matthier; Mariengroschen (1/36
Taler), 2 (1/18 Taler), 4 (1/2 Kopfstück), 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler),
24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1 ½ (1/8 Schilling), 2 (1/6
Schilling), 3 (1/4 Schilling), 4 (1/3
Schilling), 5 (1/50 Taler), 6 (1/2
Schilling); Schilling (12 Pfennig,
1/21 Taler), 2, 3;
o Taler: 1/16 (1/2 Blamüser), 1/8
(Blamüser), 1/4, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5
Osnabrück, Bistum, 18. Jh.
•
•
•
•
•
Groschen (Fürstengroschen): 2
(18 Pfennig);
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 2 (1/18 Taler), 3 (1/12 Taler), 6 (1/6 Taler), 12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler); Taler: 1/12
Taler (3 Mariengroschen), 1
o Matthier: 1 (1/2 Mariengroschen);
o Pfennig: 3 (1/4 Schilling), 4
(1/3 Schilling), 5 (1/60 Taler), 6
(1/2 Schilling), 12 (Schilling)
o Schilling: 1/8, 1 (1/21 Taler)
Osnabrück, Domkapitel, 17. Jh. – Pfennig:
1, 2, 6, 9, 12 (Schilling)
Osnabrück, Domkapitel, 18. Jh. – Pfennig:
3, 4
Osnabrück, schwedische Besatzung, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 10;
o Taler: 1, 2
Osnabrück, Stadt, 17. Jh. – Pfennig: 1, 1 ½,
3, 4, 5 (Stüber), 6, 8, 9, 12 (Schilling)
Osnabrück, Stadt, 18. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5
(Stüber)
Osnabrück, Stadt, 19. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3
Ost-Friesland, 18. Jh.
o Dukat;
o Friedrich d’or;
o Groschen (gute): 8;
o Mariengroschen: 1 (1/36 Taler), 4, 6, 12;
o Pfennig: 3, 4;
o Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 2, ½;
o Taler: 1/24, 1/12 (2 Groschen),
1/6, 1/3, 2/3 (Gulden), 1
Ostfriesland, 19. Jh. – Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 2
Ostfriesland, Grafschaft, 17. Jh.
o Ciffert (1/2 Stüber);
o Dukat: ½, 1;
o Flindrich (3 Stüber);
o Schaf (2 Stüber);
o Schilling: 1 (6 Stüber);
o
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
356
22,27 / 0.75 = 0.5370 oz, 18,52 / .900 =
0.5360 oz
312
Stüber: ¼ (2 ½ Witten), 1, 4, 5, 28
(Gulden);
o Taler: 1/24, 1/16 (2 Schilling), 1/12
(2 Groschen), 1/8, ¼, 1/3, ½, 2/3
(Gulden), 1, 1 ½, 2; Goldgulden;
o Witte(n): 1 (1/10 Stüber), 3
Öttingen-Öttingen, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Zwölfer), 24
(6 Batzen), 30 (1/2 Guldentaler),
60;
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/9, 1/6, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), 1
Öttingen-Öttingen, 18. Jh. – Dukat(en): 1,
5, 10
Öttingen-Öttingen, Fürstentum , 17. Jh.
o Dukat(en): 1/4 , ½, 2;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (1 Groschen), 4 (1 Batzen), 30 (1/2 Gulden), 60 (Gulden);
o Pfennig;
o Taler: 1/4, 1
Öttingen-Wallenstein-Spielberg, 18. Jh.
o Kreuzer: 1, 6, 12;
o Taler: ½, 2/3, 1
Öttingen-Wallerstein-Wallerstein, 17. Jh.
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 4 (1 Batzen);
o Taler: 1
Paderborn, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 6, 8;
o Pfennig;
o Taler: 1, 2, 3;
Paderborn, Bistum, 18. Jh.
o Dukat;
o Groschen (gute): 18;
o Kreuzer: 20; Taler: 1/12, 1/6,
½, 2/3;
o Mariengroschen: ½, 1, 2, 24;
o Matthier;
o Pfennig: 1, 3, 4, 6;
o Taler
Passau, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1/6, ¼, 1, 2, 5, 10;
o Kreuzer: 1, 2, 3 (Groschen), 6, 12,
15 (1/4 Gulden), 30 (1/2 Reichsguldiner), 60 (Reichsguldiner);
o
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•
•
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•
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•
o Taler: ½
Passau, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2, 5, 6, 10;
o Kreuzer: 2;
o Taler: 1/8, ¼, 1
Pfalz, Kurpfalz, 17. Jh.
o Albus: 1, 2, 3 ¼ (1/8 Gulden), 6, 6
½, 13 (1/2 Gulden), 26 (Gulden);
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 4;
o Goldgulden: 1, 2 ¾, 10 (Portugalöser);
o Gulden: 1; Taler: ¼, 1/2 , 1, 1 1/2,
2;
o Heller;
o Kreuzer: 1, 2, 4, 12, 15 (1/4 Gulden), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2
Gulden);
o Pfennig: 1, 2, 4 (1/2 Albus)
Pfalz-Birkenfeld-Zweibrücken, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2, 4, 5, 10, 12,
20, 24, 36;
o Taler: 1/6, 1
Pfalz-Neuburg, 17. Jh.
o Kreuzer: ½, 1 (4 Pfennig), 2 (1/2
Batzen), 3 (Groschen), 24 (Sechsbätzner), 30 (1/2 Gulden), 48, 60
(Gulden);
o Pfennig;
o Schilling: ½ (1/16 Taler);
o Taler: 1/6, ¼, ½, 1, 2
Pfalz-Neuburg, 18. Jh.
o Albus: 1, 2, 6;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (Albus), 4 (2
Albus, ½ Batzen), 5, 10, 20, 60
(1 Gulden);
o Taler: 1/12, 1/6, ¼, ½, 1, 1 1/2
Pfalz-Simmern, 17. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer);
o Dukat;
o Kreuzer: 15 (1/4 Gulden), 60 (Gulden)
Pfalz-Sulzbach, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 6;
o Taler
Pfalz-Sulzbach, 18. Jh.
o Carolin;
313
Kreuzer: ½, 1, 2, 3, 4, 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen), 36 (9 Batzen);
o Taler: ½, 2/3, 1; 5 (Gold)
Pfalz-Sulzbach, 19. Jh.
o Kreuzer: ½, 1;
o Taler
Pfalz-Veldenz, 17. Jh.
o Dukat;
o Heller;
o Kreuzer: 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner, Schreckenberger), 24 (Sechsbätzner), 30
(1/2 Gulden), 45 (3/4 Gulden), 60
(Gulden);
o Pfennig;
o Taler: ¼, ½, ¾, 1
Pfalz-Zweibrücken , 17. Jh.
o Goldgulden;
o Heller; Pfennig: 1, 8;
o Kreuzer: 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 12 (Schreckenberger, Dreibätzner), 24 (Doppelschreckenberger);
o Taler: 1/8, 1/4 , 1
Pommern, unter schwedischer Besatzung,
18. Jh.
o Dukat;
o Groschen (gute): 2, 4, 8; Taler:
1/96 (Sechsling), 1/48 (Schilling), 1/24 Taler (1 Groschen, 2
Schilling), 1/12 (2 Groschen),
1/6 (4 Groschen), 1/3 (1/2 Gulden, 8 Groschen), 2/3 (Gulden), 5 (Gold), 10 (Gold);
o Pfennig: 3;
o Witten: 1 (1/192 Taler);
Pommern, unter schwedischer Besatzung,
19. Jh. – Pfennig: 3
Pommern-Stettin, 17. Jh.
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Groschen (pommersch): ½;
o Witten: 1 (4 Pfennig); Schilling: 2
(Doppelschilling);
o Taler: 1/24 (Reichsgroschen, Dreipölker), 1/16 (Düttchen), 1/8 (1/2
Reichsort), ¼ (Reichsort), ½, 1, 1
1/2, 2, 3, 4;
o Goldgulden: 1, 2;
o
•
•
•
•
•
•
357
•
•
•
•
•
o Dukat(en): ½, 6, 10 (Portugalöser)
Pommern-Wolgast, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Pfennig: 1, 3 (pommersch), 6
(pommersch, 1/64 Taler);
o Schilling: 1 (pommersch, 12 Pfennig lübisch), 2 (pommersch, Doppelschilling), 4; Taler: 1/24 (Reichsgroschen), 1/16 (Düttchen), 1/8
(1/2 Reichsort), ½, 1, 1 1/2, 2;
o Witten (4 Pfennig)
Pommern-Wolgast, 17. Jh. (Schwedische
Besatzung)
o Doppelschilling (1/16 Taler);
o Dukat(en): 1, 1 ½, 2, 2 1/2, 3
o Reichsort (1/4 Taler);
o Taler: 1/192 (Witten); 1/96 (Sechsling), 1/48 (Schilling), 1/24 (Groschen), 1/12 (2 Groschen), 1/8 (1/2
Reichsort), 1/6 (4 Groschen), ¼
(Reichsort), 1/3 (1/2 Gulden), ½,
2/3 (Gulden), 1, 2;
o Witten: 1 (1/192 Taler),
Prenzlau, 17. Jh. - Pfennig
Preussen, Königreich, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 5, 8;
o Friedrich d’or: ½, 1, 2;
o Groschen: ½, 4; Groschen
(gute): 8;
o Gröscher: 1, 2, 3 (Düttchen), 6
(Szotake), 18 (Tympf);
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6; Schilling;
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/24, 1/12 (Doppelgroschen),
1/6, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3
(Gulden), 1, 1 ½, 2 (3 ½ Gulden);
o Wilhelm d’or: ½, 1
Preussen, Königreich, 19. Jh.
o Friedrich d’or: ½, 1, 2;
o Groschen: 1, 4 (Mariengroschen);
o Krone: ½ (Gold);
o Pfennig: 1, 2, 3, 4;
o Silbergroschen: 1/2, 2 1/2;
o Taler: 1/6, 1/3 (1/2 Gulden),
2/3 (Gulden), 1357, 2 (3 ½ Gulden);
22.272 / 0.75 = 0.5371 oz
314
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
358
359
Pyrmont, 18. Jh. – Pfennig: 1, 2, 4
Pyrmont, 19. Jh. – Taler: 1/24, 1358
Quedlinburg, Abtei, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 8, 10;
o Groschen: 4 (Schreckenberger);
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Pfennig: 1 (Straubpfennig), 3
(Dreier);
o Taler: 1/24 (Groschen), ¼, 1/3 (1/2
Gulden), ½, 1, 2
Quedlinburg, Abtei, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12
(Doppelgroschen), 1/8, 1/6
(1/4 Gulden), ¼ (1/3 Gulden), 1
Quedlinburg, Stadt, 17. Jh. – Pfennig: 3
(Dreier)
Rantzau, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Taler: 2/3 (Gulden), 1
Ratzeburg, Bistum, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Taler: 1, 2
Ravensberg, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Körtling (6 Heller, 3 Pfennig, ¼ Mariengroschen);
o Mariengroschen: 2;
o Matthier (1/2 Mariengroschen);
o Pfennig: 1, 2, 3, 6, 12 (Schilling);
o Taler: 1/24 (Reichsgroschen), ¼
(Reichsort, Orter), 1, 1 ½, 2
Ravensburg, 17. Jh.
o Kreuzer (4 Pfennig);
o Pfennig (1/4 Kreuzer)
Regensburg, Bistum, 17. Jh. - Taler
Regensburg, Bistum, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 1, 1 ½
Regensburg, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10;
o Goldgulden;
o Guldentaler: 1 (zu 60 Kreuzern), 2;
o Heller;
28,08 / 0.833 = 0.7515 oz
28,08 g / 0.8330
Kreuzer: 1/2 (2 Pfennig), 2 (Halbbatzen), 10 (1/6 Guldentaler), 30
(1/2 Guldentaler);
o Pfennig (1/84 Gulden);
o Taler: 1/9, 1/6 (1/4 Guldentaler),
¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 Taler
(Gulden), 1, 1 ½, 2
Regensburg, Stadt, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8,
1/6, ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10,
12, 16, 20, 22;
o Heller;
o Kreuzer: ½, 1, 2, 4 (Batzen), 10
(1/6 Guldentaler), 15 (1/8 Taler), 20;
o Pfennig: 1, 1 ½ (2 Pfennig);
o Taler: ¼, ½, 1, 2, 3, 4
Regensburg, Stadt, 19. Jh.
o Dukat(en): 1, 10;
o Heller,
o Taler
Regenstein, 17. Jh. – Taler: ½, 1, 2
Reuss- Schleiz, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/12,
1/6, 1/3 (1/2 Gulden), 1359
Reuss, Gemeinschaftsausgaben jüngere Linie, 17. Jh. – Taler: 1/24 (Groschen), ¼, 1
Reuss-Burgk, 17. Jh.
o Groschen;
o Kreuzer: 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen);
o Taler: ¼, ½, 1
Reuss-Dolau, 17. Jh.
o Kreuzer: 24 (6 Batzen);
o Taler: 1/24 (Gulden)
Reuss-Ebersdorf, 18. Jh.
o Pfennig: 1, 3;
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12, 1/6, 1/3, 2/3
Reuss-Ebersdorf, 19. Jh.
o Groschen;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8;
o Taler: 1360
Reuss-Gera, 17. Jh.
o Dukat(en): 3;
o Goldgulden;
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
360
28,08 / 0.833 = 0.7515 oz
315
Kreuzer: 3 (Groschen), 12 (3 Batzen), 24 (6 Batzen);
o Pfennig: 3 (Dreier), 6 (Sechser);
o Taler: 1/24 (Groschen), ¼ (12 Pfennig), ½ (30 Groschen), 1, 2
Reuss-Gera, 18. Jh.
o Pfennig: 1, 2;
o Taler: 1/24 (12 Pfennig), 1/12,
1/6, ½ (30 Groschen), 1361
Reuss-Greiz,
Gemeinschaftsausgaben
1619, 17. Jh. – Taler: ½, 1, 2
Reuss-Greiz,
Gemeinschaftsausgaben
Obergreiz und Untergreiz, 17. Jh. – Kreuzer:
1 (3 Batzen), 24 (6 Batzen)
Reuss-Lobenstein, 18. Jh.
o Groschen: 2;
o Pfennig: 1, 2, 6;
o Taler: 1/48362
Reuss-Lobenstein, 19. Jh.
o Pfennig: 3;
o Taler: 1/48
Reuss-Lobenstein-Ebersdorf, 19. Jh.
o Pfennig: 1, 3;
o Silbergroschen: ½, 1;
o Taler: 2363 (3 ½ Gulden)
Reuss-Obergreiz, 17. Jh.
o Dukat(en): 5;
o Heller;
o Pfennig: 1, 3;
o Taler: 1/84 (3 Pfennig), 1/24 (Groschen), 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2
Gulden), 2/3 (1 Gulden), 1
Reuss-Obergreiz, 18. Jh.
Heller
o Pfennig: ½, 1, 2, 3;
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12, 1/6 (1/4 Gulden), ½364,
2/3 (Gulden), 1365
Reuss-Obergreiz, 19. Jh.
o Groschen;
o Heller;
o Pfennig: 1, 3;
o Taler: 1/6 (1/4 Gulden), 1/3
(1/2 Gulden), 1366, 2 (3 ½ Gulden)
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
361
366
362
367
28,0600 g / 0.8330 / 10 Eine Feine Marck
0,97 g / 0.25
363
37,12 / 0.900 = 1.0742 oz
364
14,03 g / 0.8330
365
28.06 / 0.8330 X Eine Feine Marck
Reuss-Rothenthal, 17. Jh. - Dukat
Reuss-Schleiz, 17. Jh.
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Silbergroschen: 2 (1/12 Taler), Taler: 1/24, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), 2/3
(Gulden), 1, 2; Goldgulden
Reuss-Schleiz, 19. Jh.
o Groschen;
o Pfennig: ½ (Heller), 1, 3;
o Silbergroschen: 1, 2 (1/12 Taler);
o Taler: 1367, 2 (3 ½ Gulden)
Reuss-Untergreiz, 17. Jh.
o Pfennig: 3 (1/84 Taler), 6;
o Taler: 1/48, 2/3 (Gulden)
Reuss-Untergreiz, 18. Jh.
o Dukat;
o Pfennig: 1, 3 (1/84 Taler), 6;
o Taler: 1/48 (6 Pfennig), 1/24
(Groschen), 1/12, 1/8 (4 Groschen), 1/6, ¼, 2/3 (Gulden),
1368
Rheinbund, 19. Jh.
o Dukat369;
o Heller;
o Kreuzer;
o Taler: ½, 1
Rheine, 17. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6, 8, 12
Rietberg (Ems), Westfalen, Grafschaft, 17.
Jh.
o Mariengroschen: 2;
o Pfennig: 4, 6;
o Schilling: 1;
o Schreckenberger;
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (Fürstengroschen), ¼, 1/3 (1/2 Gulden),
2/3 (Gulden), 1, 2
Rietberg (Ems), Westfalen, Grafschaft, 18.
Jh.
o Mariengroschen: 1, 24 (Gulden, 2/3 Taler), 1
o Matthier; Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6
Rietberg, Stadt, 17. Jh.
28,06 / 0.833 = 0.7515 oz
18,52 / 0.900 = 0.5360 oz
368
28,06 g / 0.8330, X Eine Feine Marck
369
28,06 / 0.833 = 0.7515
316
•
•
•
•
•
•
•
o Goldgulden: 1, 1 ½;
o Pfennig: 1, 3, 4
Rostock, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1;
o Goldgulden: 1, 2;
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Taler: 1, 1 ½, 2, 3, 4
Rostock, Stadt, 18. Jh.
o Dukat;
o Pfennig: 1, 3, 6
Rostock, Stadt, 19. Jh. – Pfennig: 1, 3
Rothenburg (Tauber), 18. Jh. – Dukat(en):
1, 2
Rottweil, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner), 24 (Sechsbätzner, Dicken);
o Taler: 1, 1 1/4
Sachsen, bis 1806, dann Königreich, 19. Jh.
o Dukat;
o Heller;
o Pfennig: 1, 3;
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/24 (Groschen), 1/12 (1/4
Gulden, 15 Kreuzer), 1/6 (1/2
Gulden, 30 Kreuzer), 2/3 (Koselgulden); Taler: 1370, 5
(Aguste d’or), 10 (2 August
d’or)
Sachsen, Herzogtum und Kurfürstentum,
17. Jh.
o Dukat(en): 1/12, 1/8 Dukat, ¼, ½,
¾, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2 Portugalöser),
6, 7, 8, 9, 10 (Portugalöser), 12, 20
(Doppelportugalöser), 25;
o Goldgulden: 1, 2;
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2 (1/12
Taler), 4, 5, 8 (1/3 Taler), 10, 20, 30,
40, 60;
o Kreuzer : 3, 6, 12, 15 (1/6 Taler), 24
(8 Groschen), 30 (1/3 Taler), 60
(2/3 Taler), 120;
o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser);
o Schreckenberger: 1 (12 Kreuzer), 2
(24 Kreuzer);
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen), 1/24
(Groschen), 1/15, 1/12 Taler (Dop-
•
•
•
•
•
•
370
372
371
373
28,063 / 0.833 = 0.7520 oz
28,063 / 0.833 = 0.7520, 18,52 / 0.900 =
0.56, 22,270 / 0.75 = 0.5371
pelgroschen), 1/8, 1/6 (1/4 Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden), 1, 1 ½, 2, 3, 4, 5, 6
Sachsen, Königreich, 19. Jh.
o Dukat;
o Heller;
o Neugroschen: ½ (5 Pfennig), 1
(10 Pfennig), 2 (20 Pfennig);
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 5;
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6 (1/4 Gulden,
15 Kreuzer), 1/3 (1/2 Gulden,
30 Kreuzer), 2/3 (Cosel-Gulden), 1371, 2 (3 ½ Gulden), 5
(Auguste d’or), 10 (2 Auguste
d’or); Krone: ½, 1
Sachsen, Kurfürstentum, 18. Jh.
o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5 (1/2
Portugalöser), 6, 8, 10 (Portugalöser), 12, 20 (Doppel-Portugalöser);
o Groschen: 1 (1/24 Taler), 2
(1/12 Taler), 4, 8 (1/3 Taler),
16, 32;
o Heller;
o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser);
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/8, 1/6 (1/4
Gulden), 1/3 (1/2 Gulden), 1/2,
2/3, 1372, 2 (3 ½ Gulden), 2 ½,
3, 4, 5 (Auguste d’or), 10 (2 August d’or);
Sachsen-Altenburg, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10;
o Goldgulden;
o Pfennig: 3;
o Taler: 1, 1 ¼, 2, 3
Sachsen-Altenburg, 19. Jh.
o Pfennig: 1, 2, 5 (1/2 Neugroschen), 10 (Neugroschen);
o Taler: 1/16, 1373, 2 (3 ½ Gulden)
Sachsen-Barby, 17. Jh. – Taler: 2/3 (Gulden)
Sachsen-Coburg, 17. Jh.
o Dukat;
o Heller;
28,063 / 0.8330
22,272 / 0.75 = 0.5371, 18,52 / 0.900 =
0.5360
317
•
•
•
•
•
•
•
•
374
o Taler
Sachsen-Coburg-Gotha, 19. Jh.
o Dukat;
o Groschen: ½, 1, 2;
o Kreuzer: 1, 3, 6, 10, 20;
o Pfennig: 1, 1 1/2, 2, 3;
o Taler: 1/6, ½, 1374 (Krone), 2 (3
½ Gulden)
Sachsen-Coburg-Saalfeld, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: 1, 2 1/2, 5, 20;
o Pfennig: ½, 1, 1 ½, 3, 6;
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ¼,
½, 1375; Groschen: 1 (1/24)
Sachsen-Coburg-Saalfeld, 19. Jh.
o Groschen: 1 (1/14 Taler);
o Heller;
o Kreuzer: 1, 3, 6, 10, 20;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6;
o Taler: 1/48; 1/24, 1376
Sachsen-Eisenach, 17. Jh.
o Dukat;
o Groschen;
o Heller;
o Pfennig: 2 (Leuchts), 3 (Dreier);
o Taler: 1/12 (Doppelgroschen), 1/6
(1/4 Gulden), 1/4, 1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden), 1, 1 ¼;
Sachsen-Eisenach, 18. Jh.
o Dukat;
o Groschen;
o Pfennig: 2 (Leuchte);
o Taler
Sachsen-Eisenberg, 17. Jh.
o Dukat(en): 1/4, ½, 1, 2, 4, 10;
o Goldgulden;
o Pfennig: 8;
o Taler: 1/24 (16 Pfennig), ¼, ½, 2/3
(Gulden), 1, 2
Sachsen-Eisenberg, 18. Jh. – Taler: 1/96
(Dreier, 4 Pfennig), 1/48 (Sechser, 8 Pfennig), 1/24 (Groschen, 16 Pfennig), 1/8, 2
Sachsen-Gotha (alt), 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Taler: 1, 2, 3
29,38 / 0.871 = 0.8228, 22,27 / 0.75 =
0.537 oz, 18,52 / 0.900 = 0.536 oz
375
28,06 / 0.8330
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sachsen-Gotha (neu), 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 2, 8;
o Taler: 1, 1 ½, 2
Sachsen-Gotha-Altenburg, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2;
o Goldgulden;
o Taler: 1, 1 ½, 2, 4;
Sachsen-Gotha-Altenburg, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 2
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 6;
o Taler: 1/48, 1/24, 1/12, 1/8,
1/6, 1/3, ½, 2/3, 1, 1 1/2;
Sachsen-Hildburghausen, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/2, 1;
o Groschen: 1, 2;
o Heller: 1, 2;
o Kreuzer: 1, 2, 2 ½, 4, 5, 6, 10,
20;
o Pfennig: 1, 3, 6 (Sechser, ½
Groschen);
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12 (2 Groschen), 1/6, 1/3,
2/3, 1, 2
Sachsen-Hildburghausen, 19. Jh.
o Heller;
o Kreuzer: 1/8, ¼, ½, 1, 3, 6
o Pfennig
Sachsen-Jena, 17. Jh.
o Dukat(en): 5, 10;
o Groschen (1/24 Taler);
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Taler: 1/8, ¼, 1/3 (1/2 Gulden), ½,
2/3 (Gulden), 1, 1 1/2
Sachsen-Lauenburg, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Goldgulden: 1, 8;
o Taler: 1 (32 Schilling), 1 ¼, 1 ½, 2, 3,
4, 5
Sachsen-Meiningen, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10;
o Groschen;
o Heller;
o Taler: 1/12 (Doppelgroschen), ¼,
1/3 (1/2 Gulden), ½, 2/3 (Gulden),
1
Sachsen-Meiningen, 18. Jh.
376
28,06 / 0.833 = 0.7515, 29,38 / 0.8710 =
0.8228 oz
318
Dukat(en), 1, 2;
Groschen (gute): 2;
Heller: 1, 2, 3;
Kreuzer: 1, 5;
Taler: 1/12 (Doppelgroschen),
¼
Sachsen-Meiningen, 19. Jh.
o Gulden: ½, 1;
o Heller;
o Kreuzer: 1/8, ¼, ½, 1, 3, 6, 20;
o Pfennig: 1, 2
Taler: 1377, 2 (3 1/2 Gulden)
Sachsen-Römhild, 17. Jh.
o Dukat;
o Taler
Sachsen-Saalfeld, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 6;
o Taler: 1, 1 ½, 2
Sachsen-Saalfeld, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2;
o Taler: 1, 2
Sachsen-Weimar (alt), 17. Jh.
o Pfennig;
o Schreckenberger (1/8 Taler);
o Taler: ¼, ½. 1, 2
Sachsen-Weimar (mittlere Linie), 17. Jh.
o Dukat(en): 2;
o Goldgulden;
o Taler: 1, 1 ½, 2
Sachsen-Weimar (mittlere Linie), 18. Jh.
Dukat(en): 1, 2
Sachsen-Weimar- Eisenach, 19. Jh.
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 4;
o Taler: 1/48, 1/24, ½, 1378
Sachsen-Weimar, 17. Jh.
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3;
o Taler: 1, 1 ¼, 3
Sachsen-Weimar, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler
Sachsen-Weimar-Eisenach, 18. Jh.
o Dukat;
o Groschen: 4 (1/6 Reichstaler);
o Heller;
o Pfennig: 1, 1 ½, 2, 3, 6;
o
o
o
o
o
•
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•
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
377
380
378
381
18,52 / 0.900 = 0.5360
28,6 / 0.833 = 0.7515
379
1,06 g / 0.229)
Taler: 1/48379, 1/24, 1/12, 1/6,
¼, 1/3, ½, 2/3, 1380, 2, 5 (Gold)
Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum, 19. Jh.
o Groschen: ½;
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Taler: 1/48, 1/24, 1381, 2 (3 ½
Gulden)
Sachsen-Weißenfels, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Groschen (1/24 Taler);
o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2
Sachsen-Weißenfels, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler
Sachsen-Zeitz-Naumburg, 17. Jh. – Taler: 1,
2
Salm-Dhaun, 17. Jh.
o Goldgulden
o Pfennig;
o Taler: 1, 2;
Salm-Kyrburg, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Taler: 1, 2
Salm-Kyrburg, 18. Jh.
o Carolin;
o Dukat;
o Kreuzer: 10, 20;
o Taler: ½, 1
Sayn-Altenkirchen, 17. Jh.
o Albus: 1, 2;
o Kreuzer: 15;
o Taler: 1/6, 2/3
Sayn-Altenkirchen, 18. Jh.
o Dukat(en): 2, 12;
o Kreuzer: 1, 4, 6, 12;
o Pfennig;
o Stüber: ¼, 1, 3;
o Taler: 1/12, 1/6, ½, 1
Sayn-Berleburg, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Kreuzer: 3 (1/8 Taler), 12 (1/2 Taler), 24 (1 Taler), 30 (1/2 Gulden),
60 (2/3 Taler);
o Mariengroschen: 24;
o Pfennig (gute): 4;
o Pfennig: 1, 4;
o
28,95 g / 0.8330
22,27 / 0.75 = 0.5370
319
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
382
o Taler: ½, 2/3, 1
Sayn-Hachenburg-Altenkirchen, 17. Jh.
o Pfennig;
o Reichstaler: 1/16, ¼, 1/2
Sayn-Wittgenstein-Hohnstein, 17. Jh.
o Albus: 1, 2;
o Dukat(en): 1, 2;
o Groschen (gute): 16 (2/3 Taler);
o Heller: 8;
o Kreuzer: 1, 3;
o Mariengroschen: 1, 2, 4, 6, 12, 24
(2/3 Taler);
o Taler: 1/24, 1/16, 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, ¼, 1/3, 2/3 (60 Kreuzer), 1
Schaumburg-Hessen, 18. Jh. - Pfennig
Schaumburg-Hessen, 19. Jh. - Pfennig
Schaumburg-Lippe, 17. Jh. – Pfennig: 6
Schaumburg-Lippe, Fürstentum, 18. Jh.
Dukat
Schaumburg-Lippe, Fürstentum, 19. Jh.
o Mariengroschen;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4;
o Silbergroschen: ½ (1/60 Taler),
1, 2 ½ (1/12 Taler);
o Taler: 1/24, ½, 1382, 2, 10 (Gold)
Schaumburg-Lippe, Herzogtum, 18. Jh.
o Mariengroschen;
o Pfennig: 1, 4;
o Taler: 1/24, 1/3, 2/3
Schaumburg-Lippe, Herzogtum, 19. Jh.
o Mariengroschen;
o Pfennig: 4;
o Taler383
Schaumburg-Pinneberg, 17. Jh.
o Dukat(en): 5 (1/2 Portugalöser), 10
(Portugalöser), 20 (2 Portugalöser);
o Goldgulden: 1;
o Kreuzer: 3 (1 Groschen), 8, 16, 24;
o Mariengroschen: 2, 4;
o Pfennig: 1 (1/12 Groschen), 1 ½
(1/8 Groschen), 3, 4, 6, 12 (Fürstengroschen);
o Schreckenberger (12 Kreuzer);
o Taler: 1/24 (Groschen), 1/21 (1 ½
Schilling), 1/18, 1/16 (2 Schilling),
¼, ½, 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3, 5
Schlesien, 19. Jh.
18,52 / 0.900 = 0.5360
•
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•
383
o Gröschl;
o Kreuzer: ½, 1, 9, 18
Schlesien, Herzogtum, 17. Jh.
o Dukat(en): 1/12, 1/8, 1/6, ¼, 1/3,
½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10;
o Heller: 1, 4 (Vierer);
o Kreuzer: 1, 3, 6, 15, 18, 24, 30, 48,
150;
o Pfennig: 1, 2, 3;
o Taler: ¼, ½, ¾, 1, 1 ½, 2, 3, 4, 6, 25
Schlesien, Herzogtum, 18. Jh.
o Denar;
o Dukat(en): 1/8, 1/6, 1/4, ½, 1,
2, 3, 4, 5, 6, 10, 20;
o Friedrich d’or: ½, 1, 2
o Gröschl: 1, 2;
o Kreuzer: ½, 1, 3, 6, 15, 18;
o Pfennig: 3 (Dreier);
o Poltura;
o Taler: ½, 1, 2, 3
Schlesien-Liegnitz-Brieg, Herzogtum, 17.
Jh.
o Dukat: ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10,
12, 20;
o Kreuzer: 1, 3 (1/24 Taler), 6, 15
(1/6 Taler), 1/8, ½, 1, 1 ½, 2;
o Pfennig: 3 (Dreier)
Schlesien-Liegnitz-Brieg, Stadt, 17. Jh.
o Heller: 2, 3
Schleswig-Holstein, 17. Jh.
o Krone;
o Pfennig: 6;
o Schilling: 2 (Doppelschilling), 4
(Lübsch);
o Taler
Schleswig-Holstein, Gemeinschaftsausgaben, 18. Jh.
o Dreiling;
o Schilling: 2 ½ (1/24 Taler), 5
(1/12 Taler), 10 (1/6 Taler), 20
(1/3 Taler), 40 (2/3 Taler), 60
(Taler);
o Sechsling: 1, 2
Schleswig-Holstein, Gottorp, 18. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1, 10;
o Taler
Schleswig-Holstein, Herzogtum, Gemeinschaftsausgaben, 19. Jh. – Schilling: 2 ½
28,063 / 0.833 = 0.7520
320
•
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(1/24 Taler), 5 (1/12 Taler), 8, 16, 20 (1/3
Taler), 40 (2/3 Taler), 60 (Taler)
Schleswig-Holstein, provisorische Regierung (1848-51):
o Dreiling;
o Sechsling
Schleswig-Holstein-Glücksburg, 17. Jh.
o Taler
Schleswig-Holstein-Gottorp, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 5;
o Goldgulden;
o Pfennig;
o Taler: 1/192 (Dreiling), 1/96
(Sechsling), 1/16, ¼, ½, 2/3, 2, 3;
Mark: 1, 2
Schleswig-Holstein-Norburg, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 3, 4;
o Taler
Schleswig-Holstein-Plön, 17. Jh.
o Dukat;
o Mark: 2 (Lübsch);
o Taler: 1/16, 1/12, 2/3, 1
Schleswig-Holstein-Plön, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler
Schleswig-Holstein-Sonderburg, 17. Jh.
o Goldgulden;
o Schilling: 2, 4 (Lübsch);
o Taler: 1/96, 1/96, 1/64, 1/16, ¼, ½,
1, 2
Schmalkalden: Heller
Schonau (Nähe Aachen), 18. Jh. – Heller: 4
Schwäbischer Kreis, 17. Jh. - Taler
Schwäbischer Kreis, 18. Jh. - Dukat
Schwarzburg, 17. Jh.
o Dukat;
o Taler
Schwarzburg-Arnstadt, 18. Jh. - Taler
Schwarzburg-Rudolstadt, 17. Jh. - Taler
Schwarzburg-Rudolstadt, 18. Jh.
o Heller;
o Pfennig: ½, 1, 2, 3 (Dreier), 6
(Sechser);
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12 (Doppelgroschen), 1/6,
½, 1384
Schwarzburg-Rudolstadt, 19. Jh.
•
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384
386
385
387
28,06 / 0.833
28,03 / 0.833 = 0.7520, 18,52 / 0.900 =
0.5360
o Dukat;
o Groschen: ½, 1;
o Gulden: ½, 1385, 2;
o Kreuzer: 1/8, ¼, 1, 3, 6;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6;
o Taler, 2 (3 ½ Gulden)
Schwarzburg-Sondershausen, 18. Jh.
o Dukat;
o Pfennig: 3;
o Taler: 1/48, 1/24 (Groschen),
1/12 (Doppelgroschen), 1/6
(1/4 Gulden), 2/3 (Gulden),
1386
Schwarzburg-Sondershausen, 19. Jh.
o Pfennig: 1, 3;
o Silbergroschen: ½;
o Taler: 1387, 2 (3 ½ Gulden)
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum,
17. Jh.
o Dukat(en): ¼, 1;
o Taler: 1, 2
Schwarzburg-Sondershausen, Grafschaft,
17. Jh. - Taler
Schwarzenberg (Franken), 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 10;
o Taler
Schwarzenberg (Franken), 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 10;
o Groschen: 1, 2, 20;
o Kreuzer;
o Taler: ¼, 1
Schweinfurt, Stadt, 17. Jh. – Gulden: 1/64;
Kreuzer: 1
Schweinfurt, Stadt, 18. – Jh. – Groschen: 2,
Dukat
Soest, 17. Jh. – Schilling: 2
Soest, 18. Jh. – Pfennig: 3
Solms, gemeinschaftlich (1635-65), 17. Jh.
o Albus;
o Dukat: 1/2
Solms-Braunfels, 17. Jh.
o Albus: 1, 2;
o Kreuzer: 15 (1/4 Gulden);
o Taler: ¼, ½, 2/3 (Gulden)
Solms-Braunfels, 18. Jh.
o Dukat(en): 8;
o Taler: ½, 1
28,06 / 0.8330
18,52 / 0.900 = 0.5360
321
•
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•
Solms-Heruletz, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12;
o Pfennig;
o Taler: 1/8, ¼, 1/2
Solms-Hohensolms, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Groschen; Albus : 1, 2, 6; Kreuzer:
3 (Groschen), 12 (Dreibätzner); Dicken (Teston); Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 2/3 (Gulden);
o Heller (Fettmännchen);
o Pfennig: 1, 12
Solms-Laubach, 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner);
o Taler: 1/2, 1
Solms-Laubach, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 10;
o Kreuzer: 10, 30;
o Taler
Solms-Lich, 17. Jh.
o Albus;
o Dicken (Teston);
o Dukat(en): 1, 6;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 12 (Dreibätzner);
o Pfennig;
o Taler: ½, 1, 2; Gulden: 1, 4
Solms-Rödelheim, 17. Jh.
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen);
o Taler: ¼, 2/3 (Gulden)
Sorau (Lausitz), 17. Jh.
o Kreuzer: 3 (Groschen);
o Pfennig: 1, 3 (Dreier);
o Taler: 1/24 (Groschen)
Speyer – Philippsburg, 17. Jh. – Goldgulden: 2
Speyer, Bistum, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden: 1, 2;
o Taler
Speyer, Bistum, 18. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Kreuzer: 1, 5, 10;
o Pfennig: 2;
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1
Speyer, Stadt, 17. Jh. - Goldgulden
•
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•
•
Speyer, Stadt, 18. Jh.
o Groschen: 2 (Doppelgroschen);
o Gulden: ½ (Halbgroschen);
o Taler: 1/6
St. Albain (Mainz), Priorat, 18. Jh. - Dukat
Stade, 17. Jh.
o Sechsling (1/96 Taler);
o Taler: 1/48 (1 Schilling), 1, 2
Stolberg, gemeinschaftlich (Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla), 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 10;
o Goldgulden;
o Taler
Stolberg-Gedern, 18. Jh. - Dukat
Stolberg-Rossla, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/6, 1/8, ¼;
o Pfennig
Stolberg-Stolberg und Stolberg-Rossla, Gemeinschaftsausgaben, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/32, 1/16, 1/8, ¼,
½, 1, 2, 4;
o Mariengroschen: 24
Stolberg-Stolberg, 17. Jh.
o Kreuzer: 12 (Schreckenberger);
o Taler: 1/28, ¼, ½, 1, 2
Stolberg-Stolberg, 18. Jh.
o Mariengroschen: 6 (1/6 Taler),
12 (1/3 Taler), 24 (2/3 Taler);
o Pfennig: 1, 1 ½;
o Taler: 1/48 (1/2 Groschen),
1/24 (Groschen), 1/12 (Doppelgroschen), 1/6, 1/3 (1/2
Groschen), ½, 2/3 (Gulden), 1,
1 1/3, 2; Groschen: 8 (1/3 Taler), 16 (2/3 Taler)
Stolberg-Wernigerode, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden;
o Groschen (gute): 8 (1/3 Taler);
o Taler: 1/3 (1/2 Gulden), 1
Stolberg-Wernigerode, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2
Stolberg-Wernigerode, 19. Jh. - Dukat
Stolberg-Wernigerode-Gedern, 18. Jh.
o Dukat
Stralsund, 17. Jh.
322
Dukat(en): 1, 6, 10 (Portugalöser);
Goldgulden;
Groschen (Kreuzgroschen);
Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (Sechser);
Schilling;
Taler: 1/96 Taler (Sechsling), 1/48
(Schilling, ½ Groschen), 1/24 (Groschen), 1/16 (Düttchen), 1/6 (1/2
Reichsort), 1/8 (4 Schilling), ¼, (8
Schilling), 1/3 (1/2 Gulden), ½, (16
Schilling), 2/3 (Gulden), 1 (32 Schilling), 1 ½, 2, 3, 4;
o Witten (1/2 Schilling, 1/192 Taler)
Stralsund, unter schwedischer Verwaltung,
18. Jh.
o Sechsling (1/96 Taler);
o Taler: 1/96 (Sechsling), 1/48,
1/16 (1/6 Taler), 2/3 (Gulden);
o Witten (1/192 Taler)
Straßburg, Besatzungszeit, 17. Jh. – Kreuzer: 40
Straßburg, Bistum, 17. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 4;
o Kreuzer: 1, 2, 3, 10, 12, 60;
o Pfennig;
o Taler: 1/3, 1
Straßburg, Bistum, 18. Jh.
o Kreuzer: 1, 5, 10, 20;
o Pistole(n): ½, 1, 2
o Taler: 1/6, ¼, 1
Straßburg, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2, 3, 4, 6;
o Kreuzer: 1, 12, 24, 30, 60;
o Pfennig;
o Taler: ¼, 1, 2, 3, 5, 6
Sulz, 17. Jh.
o Dukat;
o Goldgulden,
o Taler
Telgte, 17. Jh. – Pfennig: 3, 4
Thann (Elsass), Stadt, 17. Jh.
o Batzen: 1, 2 (Doppelbätzner);
o Kreuzer: 1, 2 (Halbbätzner)
Thurn und Taxis, 18. Jh. - Dukat
Trier, Bistum, 17. Jh.
o Albus (alter Standard, neuer Standard);
o Albus: 1 (8 Pfennig, 9 Pfennig), 3, 6;
o Dukat(en): ½, 1, 6;
o Goldgulden;
o Heller,
o
o
o
o
o
o
•
•
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•
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•
Kreuzer: (2/3 Taler);
Petermenger: ½;
Pfennig: 1, 4 (1/2 Albus);
Taler: 1/8, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3, 1, 1
½, 2, 3
Trier, Bistum, 18. Jh.
o Albus (neu): 1, 3;
o Dukat(en): 1, 2;
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1, 5, 10 (1/2 Kopfstück), 20 (Kopfstück), 30;
o Petermenger: ½, 1, 3 (3 Albus);
o Pfennig: 1, 2 (1/2 Kreuzer), 3, 4
(1/2 Albus), 6, 10 (Kreuzer);
o Taler: 1/32, 1/8, 1/6, ¼, ½, 2/3,
1, 2
Ulm, 18. Jh.
o Dukat(en): ½, 1;
o Heller;
o Kreuzer: ½, 3 ½, 5, 7
Ulm, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Taler
Ulm, unter Besatzung, 18. Jh.
o Goldgulden: 1, 6;
o Gulden;
o Kreuzer: 1, 2, 4 (Batzen)
Vorderösterreich, 18. Jh.
o Heller;
o Kreuzer: ¼, 1, 3, 6
Vorderösterreich, 19. Jh.
o Heller;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3, 6
Waldeck, 17. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1, 2
Waldeck, 18. Jh.
o Carolin: ¼, ½ (5 Gulden), 1 (10
Gulden);
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 10;
o Kreuzer: 1;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4, 6;
o Taler: 1/24, 1/12, 2/3, 1
Waldeck, Pyrmont, 18. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer;
o Pfennig: 1, 3;
o
o
o
o
•
•
•
•
•
•
•
•
•
323
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
388
o Taler: 1388;
Waldeck-Pyrmont, 19. Jh. –
o Groschen: ½, 1;
o Mariengroschen: 1, 2;
o Pfennig: 1, 3;
o Taler: 1/24, 1/6, ¼, 1/3, 1389, 2
(3 ½ Gulden)
Wallmoden-Gimborn, 19. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1/24, ½;
Weißenburg (Elsass), Stadt, 17. Jh.
o Groschen;
o Heller;
o Kreuzer: 1, 2 (Vierer, Halbbatzen),
12 (Dreibätzner, Schreckenberger),
24 (Sechsbätzner, Doppelschreckenberger), ½, 1, 2, 4;
o Pfennig
Werden & Helmstedt, Abtei, 18. Jh.
o Mariengroschen: 6 (1/6 Taler);
o Taler: 1/12 (Doppelgroschen),
1
Werden & Helmstedt, Abteien, 17. Jh.
o Dukat;
o Taler: 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3
Westfalen, Königreich, 17. Jh. – Taler: 1,
2390
Westfalen, Königreich, 19. Jh.
o Mariengroschen: 1, 24;
o Pfennig: 1, 2, 4;
o Taler: 1/24, 1/12, 1/6, 2/3,
1391, 5 (Gold), 10
Westfalen, Königreich, französische Währung, 19. Jh.
o Centime(s): 1, 2, 3, 5, 10, 20;
o Franc: ½, 1, 2, 5 (Gold), 10
(Gold), 20, 40
Wiedenbrück, 18. Jh. – Pfennig: 1, 1 ½, 3, 4
Wied-Neuwied, 18. Jh.
o Alexander d’or (5 Taler)
o Dukat(en): 1, 2;
o Goldgulden;
o Gulden: ¼; Taler: 1/12, 1/6,
1/3;
o Kreuzer: 1, 2, 3, 4, 12, 30;
o Pfennig: 1, 2, 3, 4;
o Stüber: ¼, ½, 1, 2, 4;
28,08 / 0.8330
28,06 / 0.833 = 0.7515, 18,52 / 0.900 =
0.5356, 29,517 / 0.866 = 0.8237 oz
389
•
•
•
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•
•
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•
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•
Wied-Runkel, 18. Jh.
o Kreuzer: 1, 3, 4, 5, 6;
o Pfennig;
o Stüber: ¼, 2;
o Taler: 1/6, 1
Wismar, 17. Jh.
o Goldgulden
o Taler: 1 (32 Schilling), 1 ½, 2, 2 ½, 3,
4;
Wismar, Besatzung 1715, 18. Jh.
o Dukat;
o Mark: 4, 8;
o Pfennig: 3, 4;
o Schilling: 8, 16, 32
Wismar, unter schwedischer Besatzung,
17. Jh.
o Dukat;
o Schilling: 4 (1/8 Taler), 8 (1/4 Taler), 16 (1/2 Taler);
o Taler: 1/192 (Witten), 1/96 (Sechsling); 1/48, 1/24 (Groschen), 2/3
(Gulden), 1 (32 Schilling)
Wismar, unter schwedischer Besatzung,
18. Jh. – Pfennig: 3, 4
Wismar, unter schwedischer Besatzung,
19. Jh. – Pfennig: 3
Wolfenbüttel, Stadt, 17. Jh.
o Dukat(en): 1, 2;
o Goldgulden;
o Groschen (gute): 1;
o Pfennig: 12;
o Taler: 1, 2, 3
Wolgast, 17. Jh.
o Dukat(en): 2, 4, 5, 10, 20, 60;
o Taler: ¼, ½, 1, 1 ½, 2, 3, 4
Wollwarth (Nürnberg), 17. Jh. - Kreuzer : 6
(Sechser)
Worms, Bistum, 17. Jh. – Kreuzer: 4 (Batzen)
Worms, Stadt, 17. Jh.
o Albus;
o Dicken (Teston);
o Dukat: 1, 6, 8
o Goldgulden;
o Heller: 4, 12 (2 ½ Pfennig;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 12 (Dreibätzner);
390
Beide von 1657, die Erzbischöfe von Köln
führten den Titel Herzog von Westfalen
391
28,06 / 0.833 = 0.7515
324
Pfennig: 1, 2;
Taler: 2/3 (60 Kreuzer), ¼, ½, 1, 2,
3, 4 Taler
Worms, Stadt, 18. Jh.
o Dukat;
o Taler: ½, 1
Württemberg, 17. Jh.
o Dukat(en): ½, 1, 1 ¼, 2, 2 ½, 4, 5, 10,
20, 30
o Goldgulden: 1, 2;
o Heller;
o Kreuzer: 1/6, ½ (4 Pfennig), 1, 2
(Halbbatzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen), 6, 12 (Dreibätzner), 15 (1/4
Gulden), 24 (Sechsbätzner), 30
(1/2 Gulden), 60 (1 Gulden), 120 (2
Gulden);
o Pfennig: 1;
o Schilling: 7 (1/4 Gulden);
o Taler: 1/28 (Schilling), 1/14 (Doppelschilling), 1/9, 1/6, ¼, 1/3, ½, 1,
1 ½, 2, 3, 4, 6;
Württemberg, 18. Jh.
o Carolin: ¼, ½;
o Dukat(en): ¼, ½, 1, 2, 3, 4, 6, 10
o Goldgulden;
o Kreuzer: 1/6, ½ (4 Pfennig), 1,
2 (Halbbatzen), 2 ½, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 5, 6, 10, 12
(Dreibätzner), 15 (1/4 Gulden),
20, 30 (1/2 Gulden);
o Pfennig;
o Taler: 1/48, 1/6, ¼, 1/3, ½, 2/3,
1, 2
Württemberg, Herzogtum, 19. Jh.
o Dukat;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6, 10,
20;
o Taler: ½, 1392
Württemberg, Königreich, 19. Jh.
o Dukat;
o Friedrich d’or
o Gulden: 1, 2, 5 (Gold), 10;
o Kreuzer: 1/4, ½ (4 Pfennig), 1,
3 (Groschen), 6, 10, 12 (Dreibätzner), 20, 24;
o
o
•
•
•
•
•
392
28,06 / 0.833 = 0.7515
•
•
•
•
•
•
o Taler: 1393, 2 (3 ½ Gulden)
Württemberg-Öls (Schlesien), 17. Jh.
o Dukat(en): 1/4, 1/2, 1, 2;
o Gröschl (3 Pfennig);
o Kreuzer: 3 (Groschen), 6, 15;
o Taler: 1, 2
Württemberg-Öls, 18. Jh.
o Dukat(en): 1/4, 2;
o Gröschl (3 Pfennig);
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 6;
o Taler
Würzburg, Bistum, 17. Jh.
o Albus: 1 (2 Kreuzer);
o Dukat(en): 1, 1 ½, 2, 4, 5
o Goldgulden: 1, 2, 4;
o Gulden: 1/84 (Körtling);
o Heller: 1, 2, 3;
o Kreuzer: 1, 3 (Groschen), 4 (Batzen), 12 (Schreckenberger), 60
(Guldentaler); Guldentaler: 2;
o Pfennig: 1, 3 (Dreier), 6 (Sechser);
o Schilling: 1 (8 Pfennig);
o Taler: 1/28, 1/8, ¼, ½, 1, 2
Würzburg, Bistum, 18. Jh.
o Carolin: ¼ (2 ½ Gulden), ½ (5
Gulden), 1 (10 Gulden);
o Dukat(en): ½, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
½, 10, 12;
o Goldgulden: 1, 2;
o Gulden: 1/84 (Körtling);
o Heller: 3;
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 2 (1/2 Batzen), 3 (Groschen), 4 (Batzen),
5, 6, 10, 15 (1/4 Gulden), 20;
o Pfennig: 1/2;
o Schilling: 1 (8 Pfennig);
o Taler: 1/8, ¼, ½, 1, 2
Würzburg, Bistum, 19. Jh.
o Goldgulden
o Kreuzer: ¼, ½, 1, 3 (Groschen),
6
Würzburg, schwedische Besatzung, 17. Jh.
o Kreuzer: 4 (Batzen);
o Taler: 1, 2; Dukat(en): 1, 2, 5, 10
28,06 / 0.833 = 0.7515 – 29,48 / 0.868 –
0.823
393
325
326
Karten
Abbildung 30: Das Ende der Pfennigperiode im 13. Jahrhundert
Das Ende der Pfennigperiode im 13. Jahrhundert [aus: Max Spindler/Gertrud Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, 23 © Bayerischer Schulbuchverlag]394
394
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Datei:Artikel_45650_bilder_value_10_waehrung10.jpg
327
Abbildung 31: Grundlegung des neuzeitlichen Münzwesens im 15. Jahrhunderts
Grundlegung des neuzeitlichen Münzwesens im 15. Jahrhundert [Max Spindler/Gertrud Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, 23 © Bayerischer Schulbuchverlag]395
395
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Datei:Artikel_45650_bilder_value_11_waehrung11.jpg
328
Links
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Angsttaler
Deutsche Währungsgeschichte vor
1871
Gebiet des Deutschen Zollvereins
Geld und Kaufkraft ab 1750
Goldmark
http://pierre-marteau.com/wiki/index.php?title=Holy_Roman_Empire:Money
http://www.bngev.de/ (Bay. Numismatische Gesellschaft)
http://www.gnomon.kueichstaett.de/LAG/nbe/nbe.html
(Bilddatenbank)
http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzen.html
http://www.imperium-romanum.info/wiki/index.php?title=Geldwesen
http://www.muenzboard.com/wbb/board6-antikemünzen/board7-römische-münzen/5409-liste-römischer-münzstätten-der-kaiserzeit/
http://www.numismatische-gesellschaft.de/
http://www.numispedia.de/Münzstätten_-_Münzzeichen_in_Deutschland
http://www.pierre-marteau.com/currency/coins/silver.html
http://www.pierre-marteau.com/currency/converter.html
http://www.schatzsucher.de/index.php?option=content&task=view&id=117 - Harzer
Münzen
http://www.stolberg-münzen.de/
https://books.google.de/books?id=
1AgPAAAAQAAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Mommsen
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bayrisch-Österreichische_Münzkonvention
https://de.wikipedia.org/wiki/Braunschweigische_Münzgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871
https://de.wikipedia.org/wiki/Dresdner_Münzvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Karolingisches_Münzsystem
https://de.wikipedia.org/wiki/Keltisches_Münzwesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Lateinische_Münzunion
https://de.wikipedia.org/wiki/Lippische_Münzgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Lübecker_Münzgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Pfälzer-Pfennigverein
https://de.wikipedia.org/wiki/Münchner_Münzvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Münze
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzregal
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Münzvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmünzordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Münzverein
https://de.wikipedia.org/wiki/Sächsische_Münztrennung
329
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https://de.wikipedia.org/wiki/Skandinavische_Münzunion
https://de.wikipedia.org/wiki/Spanisches_Münzwesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Wendischer_Münzverein
https://de.wikipedia.org/wiki/Zinnaer_Münzvertrag
https://de.wikisource.org/wiki/Goldene_Bulle_(Neuhochdeutsche_Übersetzung,_1713)
https://tinyurl.com/yar4g6mb - Tabellen über Rechnungsmünzen,
Münzfuß, Wechselgeschäfte, Handlungs-Gewicht ...
https://tinyurl.com/ycmfdyan - Die
rheinischen Münzvereine 1385
1583: 200 Jahre Geldstabilität an
Rhein und ...
https://tinyurl.com/yd54l8ve - Die
deutschen Reichskreise (13831806)
https://www.bundesbank.de/resource/blob/607790/3fc8a459fd02
05de5f902a904a7f69e1/mL/deutsche-taler-band-2-data.pdf
Münzstätte Annaberg – Erste silberne Gulden (Talermünzen)
Münzstätte Dresden – Die Münzen
der Münzstätte (Talermünzen)
Münzstätte Freiberg – Talerzeit
Münzstätte Gotha – Talerzeit
Münzstätte Schneeberg – Talerzeit
Münzstätte Wittenberg – Talerzeit
Münzstätte Zwickau – Talerzeit
Sächsische Münzgeschichte – Talerzeit
Siehe für internationale Umrechnungen des Reichsthalers in Währungen des 17. und 18. Jahrhunderts The Marteau Early 18thCentury-Currency Converter.
Zu den Währungen im deutschen
Sprachraum um 1700 – ein
Querschnitt: Coins and Currencies
of Germany and Austria.
330
Index
£sd-System 74
„Bergsegen" -Taler 62
1
12-Taler-Münzfuß 95
14-Taler-Fuß 67
3
30-Talerfuß 206
4
420-Talerfuß 206
5
52 1/2-Guldenfuß 206
7
75-Markfuß 206
A
Abd al-Malik 200
Abdülmecid 201
Ablasshandel 25
Absolutismus 39
Abwürdigung 101
Adolf von Nassau 25
Aethelred II. 146
Ägypten 127
Akce 201
Alanen 197
Alarich 143
Albert von Bardewik 43
Albertustaler 99
Albrecht IV. 86
Alexander der Große 71
Alexandertetradrachmen 127
Alfons von Kastilien 24
Allied Military Currency 195
Amphipolis 127
Anastasios I. 198
Annahmepflicht 64
Antiochos III. 127
Antoninian 130
Aquileja 34
archidiaconus 32
Archidiakon 33
archipresbyter 32
Arensgulden 204
Argenteus 130
Arkesilaos 109
Arnulf von Kärnten 23
As 132
Assignacia 204
Athen
Demokratie 125
Ätolier 127
Aufstand der ionischen Städte 126
Augsburger Reichsabschied von 1566 219
Augsburger Reichstag 48
August d'or 90
Augustalis 219
Aurelian 133
Aureus 134
Ausbeutetaler 96
Außenhandel 68
Autonomie
städtische 40
Avignon 39
B
Baduila 140
banco 147
Banco di Santo Spirito di Roma 20
Bancotaler 172
Bankotaler 90, 158
Bärenmark 195
Bärentatzengroschen 219
Bargeld 15
Basileios I. 198
Batzen 60
Bauernkriege 111
Beimünzen 18
Berliner Courant 89
Billunger Mark 23
Bird Dog 195
Bodensee-Münzbund 156
Bogislav X. 88
Böhmisches Münzkonsortium 112
Boleslaw I. Chrobry 23
Bonifaz VIII. (1294-1303) 39
331
bonitas intrinseca 153
Brakteaten 152
Bremer Goldtaler 54
Breslauer Schöffenrecht 48
Bretton-Woods-System 195
Brillentaler 220
Bronzezeit 125
Bruttium 129
Buchführung 45
Buchgeld 15
Bundesbank
Deutsche 21
Bundeshaushalt 53
Bürgergemeinde 40
Burgunder 144
Byzanz 38
C
Caesar, Gaius Iulius 132
Caesarius von Arles 27
canon 27
Canones Africanorum 27
canonici 37
canonici in fructibus et floribus 37
canonici non emancipati 37
Canossa
Gang nach 24
capella 31
capellani 31
capitula clausa 37
cappa 31
Casa di San Giorgio 149
Centenionalis 130
Chalkous 128
Chazaren 145
Chorherrenkapitel 38
Clemens VI. (1342-1352) 39
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium 27
Codex Iuris Canonici 27
Coelestin I. 28
Collectio Canonum Hibernensis 28
Collectio Coloniensis 27
Collectio Vetus Gallica 27
Corpus Iuris Canonici 27, 29
Courant 88
Courantmark 58, 88
Croisos 126
Cú Chuimne von Iona 28
cunctus noster publicus rei publicae
Romanorum 38
Cunicpert 140
Cyrus 126
D
Danielstaler 170
Dawes-Plan 212
DDR 196
Deflation 19
Dei Gratia 14
Denar 131
denarius 197
Denier 220
Desiderius 141
Deutsche Bundesbank 53
Deutsche Mark 194
Deutsche Notenbank 196
Deutscher Orden 48
Dezentralisierung 33
Dezimalsystem 85
Diadochenkriege 127
Diokletian 198
Dionysios 126
Dirhan 145
Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen 93
Domdekan 32
domicellares canonici in pulvere 37
domicelli 37
Domkapitel 32, 38
Domprobst 32, 37
Dreiling 220
Dukat 221
Dupondius 132
E
Eberhard I. von der Mark 42
Eberhard II. 64
Edelmetall 16
Edictum Pistense 200
Egica 144
Eidgenossenschaft 49
Eigenkirchenwesen 33
Einhorngulden 221
Eintrachtstaler 221
Elektron 126, 221
Ephesos 126
Ephraimiten 90, 112
332
episcopi suffraganei 32
episopi comorvinciales 32
Erarich 139
Erbfolgekrieg
Spanischer 51
Erzkanzler 31
Esterlin 221
Euro 196
Eurogedenkmünzen 55
Euromünzen 213
Prägestätten 120
Exonumia 13
F
Fidelitätseid 38
Fishersche Verkehrsgleichung 16
Flitter 221
Floren 221
Florenus 147
florenus Rheni 157
Florin 20
Follis 130
Forint 98
Frankenreich 23
Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg 60
Friedrich d’or 54
Friedrich I. 24
Friedrich II. 24
Friedrich III. 78
Friedrich III. der Weise 90
Frühgriechen 125
Fugger 14, 122
Fürstbistümer 15
G
Gastrecht 45
Geburtstagspfennig 221
Gegenreformation 26
Geiserich 138
Geld
Wert 18
Geldentwertung 18
Geldgeschichte 13
Geldknappheit 111
Geldmarktpolitik 19
Geldschöpfungsmethoden 111
Geldumlauf 131
Geldwesen 15
General-Ausmünzungstabelle 99
Gennadius von Marseille 27
Georg d´or 222
Gepräge 222
Gewohnheitsrecht 45
Giralgeld 15
Gisulf II. 141
Glockentaler 222
Golddeckung 55
Goldene Bulle 14, 25, 56, 157
Goldgulden 57, 59, 80
Florentiner 155
Goldmark 192
Goldreserven 194
Goldstatere 128
Goldwährung 85
Graeci 125
Grän 222
Graumann
Johann Philipp 178
Graumann, Johann Philipp 88
Greek Imperials 121
Gregor VII. (1073-1085) 39
Greshamsches Gesetz 17
Grimoald 140
Grimoald III. 141
Gros tournois 222
Groschen 78
Meißner 155
Prager 156
grossus 159
Groten 54
Grundherrschaft 33
Guldenfuß 61
Guldengroschen 79
Guldiner 79, 158
Gundobald 137
Gundomar 144
Gunthamund 138, 197
Gütermenge 16
Gütertrennung 46
H
Habsburger 78, 123
Habsburgermonarchie 117
Hadrian I. (772-795) 38
Handelsmünze 57
Handelsvolumen 16
Handheller 154
333
Hans Ulrich von Eggenberg 113
Hausgenossenschaft 122
Heckenmünzen 101
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
77
Heinrich der Löwe 43
Heinrich von Schwalenberg 156
Hellespont 126
Helmicus Thymmonis 43
Helvetische Republik 215
Hermann von Salza 48
Hibernensis 27
Hildegard von Bingen 24
Hilderich 138
Histamenon 199
Höchstpreisedikt 198
Hofkapelle 31
Homer 125
Honorius 138
Hörnleinspfennig 59
Hosenbandorden 97
Husum-Taler 169
Hyperinflation 55
Hyperpyron 200
I
IIIviri monetales 121
Immunität 31
imperium mundi 39
Imperium Romanum 198
Inflation 18, 77
Innozenz IV. 24
Institutio canoricorum 36
Interregnum 24
Investiturstreit 24
iuniores canonici non capitulares 37
iura ordinis episcopalia 38
ius teutonicum 46
J
Joachimsthal 158
Joachimsthaler 155
Johannes der Täufer 157
K
kaime 201
Kammin 35
Kanonistik 27
Kapitalsteuer 110
Kaplan 31
Karl der Große 31, 73, 78
Karl der Kahle 23
Karl I. von Liechtenstein 113
Karl IV. 56
Karl V. 78
Karl von Anjou 24
Karlmann 23
Karlspfund 74
Karolinger 23, 150
Karolingerreich 74, 151
Karthager 126
Karthago 127
Kasimir der Große von Polen 25
Katharina II. 204
Kaufkraft 109
Kaufmannsrecht 45
Kippen 160
Kipper- und Wipperzeit 17, 58, 111, 112, 113,
158, 160, 171, 172, 221, 223, 232, 253, 265,
269, 270
Kippergeld 112
Kippermünzen 112
Kirchengut 31
Kirchenrecht 27
Kistophoren 70
Klappmützentaler 90
Klebemark 196
Kleingröschlin 78
Klerus 32, 34
Kollegiatkirche 38
Kollegiatkirchen 38
Kölner Mark 63
Konklaveverordnung 39
Konkordat
Konstanzer 36
Wiener 36
Wormser 24
Konrad I. 23
Konrad III. 24
Konstantin der Große 134
Konstantinopel 198
Konventionstaler 67
Kopeke 202
Körtling 155
Kreisassoziation 51
Kreisausschreibender 51
Kreishauptmann 51
334
Kreisobrist 51
Kreter 125
Krieg
1. punischer 127
Deutsch-Französischer 192
Dreißigjähriger 50
Nordischer 100
Österreichischer Erbfolgekrieg 103
Schlesische Kriege 103
Schmalkaldischer 26
Siebenjähriger 20, 67, 90
Spanischer Erbfolgekrieg 100
Kriege
Punische 129
Kronentalerfuß 84
Kulmer Handfeste 48
Kulmer Recht 45, 47
Kulturgeschichte 13
Kunstgeschichte 13
Kurantmark 88
Kurlinie
ernestinische 91
Kurush 202
Kurverein von Rhense 25
L
Landeskirche 31
Landesmünzfuß 206
Landfriedensbünde 55
Landfriedensordnung 50
Langenbeck, Hermann 41
Langobarden 140
Laterankonzil 39
Laubtaler 175
Laurion 126
Silbervorkommen 126
Legnano
Niederlage von 24
Leovigild 143
Liber Sextus 29
Libius Severus 143
Lippstädter Recht 42
Liudolfinger 23, 74
Livre de Troyes 75
Livre tournois 75
Lombardi 148
Lombardsatz 147
Lothar I. 23
Lothar III. von Supplinburg 24
Louis d'or 89
Lübecker 88
Lübisches Stadtrecht 40
Lübsches Recht 43
Ludwig der Deutsche 23
Ludwig der Fromme 23, 151
Luther 25
Luther, Hans 212
M
Magdeburger Recht 40, 43
Magnimat 195
Mahmud II. 201
Maiorina 130
Makedonien 125
Malteserorden 74
Mark
Lübische 58
Mark der DDR 196
Mark der Deutschen Notenbank 196
Marktrecht 14, 40
Martin V. (1417-1431) 36
Masowien 48
Maß- und Gewichtsordnung
preußische 84, 105
Materialwert 14
Matthias Mittermayer von Waffenberg 99
Maximilian I. 25, 48
Medschidije 202
Meißner Groschen 156
mensa canonicorum 37
mensa episcopi 37
Merowinger 150
Metropolitan 31
Metropolitanprovinz 31
Metzer Gesetzbuch 157
Michael I. 198
Miliarense 130
Militärmark 195
Minoer 125
Mittelmeerkulturen 13
Mittelreich 23
Moneta Radasponensis 153
Monetare 150
Monometallimus 227
Münzbild 14, 130, 132
Münzbund
Schwäbischer 59, 156
Münzchaos 77
335
Münzedikt
Braunschweig-Lüneburgisches 87
Münzeinigung
Alzeier 59
Münzentwertung 111
Münzerhausgenossenschaft 122
Münzerneuerung 110
Münzfund 228
Münzfunde 13
Münzfuß 14, 56, 228
äginäischer 70
chiisch-rhodischer 70
eidgenössischer 215
euböisch-attischer 70
Graumannscher 67, 84
korinthischer 70
Leipziger 66
phokäischer 70
preußischer 61
von Zinna 65
Münzgeldwirtschaft 127
Münzgeschichte
griechische 125
Münzgesetz 55
Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 55
Münzherr 13, 18, 228
Münzhoheit 53, 228
Münzkonvention 63
Bayrisch-Österreichische 66
Münzkonvention 1753
Bayrisch-Österreichische 64
Münzmark 84
Münzmeister 13, 121, 228
Münzmeisterzeichen 115, 123
Münznominal 14
Münznot
fränkische 59
Münzordnung 14
Esslinger 79
Kursächsische 91
Leipziger 90
Sächsische 159
Münzpolizei 153
Münzprägeanstalt 115
Münzprägung 14
Münzprobationstag 99
Münzrecht 13, 53, 56, 121, 148
Münzreform 88, 197
Böhmen 201
Karl der Große 74
solonische 71
Münzregal 13, 56, 228
Münzsorte 206
Münzstätte 14
Münzstättenzeichen 15
Münzsystem
karolingisches 73
Münzunion
Lateinische 64, 69, 217
Münzverein 55, 56, 228
Deutsch-Österreichischer 62
Fränkischer 56
Niedersächsischer 156
Rheinischer 56, 156
Süddeutscher 64, 67
von Zinna (1667) 64
Wendischer 58, 64, 155
Münzverrufung 110, 228
Münzverschlechterung 16, 66, 123, 229
Münzvertrag 55, 63, 229
Dresden 220
Dresdner 67
Dtesdner 84
von Dresden (1838) 64
von Heimsheim 65
von Kirchheim 64
von Leonberg 65
von München (1837) 64
von Riedlingen 64
von Wien 1857 64
von Zinna 65
Wiener 182
Münzwardein 123
Münzwesen 15
Kreisordnungen 58
Reform 129
Schweiz 217
Münzzaine 229
Münzzeichen 115
N
Napoleon 215
Nennwert 14
Nero 133
Neubürger 41
Neumarkter Recht 45
Neusiedelgebiet 46
Nicolaus V. (1447-1455) 36
336
Nikephoros II. Phokas 198
Nowgorodka 202
Numismatik 13
O
Oberhof 47
Odovacar 139
Olynthos 127
Ordnungswidrigkeit 55
Osmanen 25
Ostgoten 140, 197
Ostindienkompagnie 20
Ostsiedlung 40
Otto I. 23, 151
Ottonen 23, 33
P
Papiergeld 68
Papiergeldreform 201
Papiermark 55, 193
Papstwahlordnung 39
patricus Romanorum 38
patrimonium sancti Petri 38
Perser 125
Perseus 72
Peter I. 203
Pfennig
Straßburger 60
Pfennigverein
Mainz-Pfälzer 59
Pfennigzeit 147
Pfund
karolingisches 73
Pariser 74
Wiener 76
Phaleristik 229
Philipp der Schöne 25
Philipp II. 127
Philipp II. von Makedonien 71, 109
Philippstaler 172
Pietro Gasparri 28
Pippin 150
Pistolette 89
Plappart 60
Plataiai 126
Polis 125
Poluschka 203
Pomerellen 48
Pompeius 127
potestas iurisdictionis 33
potestas magisterii 33
potestas ordinis 33
praebenda 37
Prager Fenstersturz 112
Prager Groschen 201
Prägungen
pseudo-imperiale 137
prebyter parrochialis 33
Preisedikt 134
Presbyter 32
Preußischer oder Graumannscher Reichstaler
54
Preußisch-Kurant-Fuß 88
Privilegium maius 78
Prüfmethoden 153
Ptolemäer 127
Pyrrhuskriege 129
Q
Quadrans 132
Quantitätstheorie
des Geldes 16
R
Randschrift 229
Rappenmünzbund 59, 60
Rat
Kompetenzen 41
Rechengeld 229
Rechiar 142
Rechila 142
Rechnungsdenare 198
Rechnungslegungspflicht 45
Rechnungsmünze 57
Rechnungsmünzen 71
Rechtsvorort 40
Refomkonzilien 34
Reformation 25
Reformbewegung
cluniacensische 34
regnum francorum orientalium 23
regnum teutonicum 23
Reichsbischof 38
Reichsdeputationshauptschluss 41
Reichseigenkirche 34
Reichsexekution 48
337
Reichsexekutionsordnung 48
Reichsgold 197
Reichsgoldmünze 54
Reichsgründung 1871 53
Reichsgulden 79, 82
Reichsherrschaften 49
Reichsitalien 49
Reichskammergericht 48, 50
Reichskassenschein 85
Reichskirchensystem 23
Reichskreise 48
Reichsmünzedikt
Augsburger 95
Reichsmünzfuß 79
Reichsmünzgesetz 192
Reichsmünzordnung 159
Augsburger 58, 80
Esslinger 79
von 1559 60
Reichsmünzpolitik 93
Reichsrechnungstaler 95
Reichsreform 48
Reichsritterschaft 49
Reichsspeziestaler 99
Reichsstadt 41
freie 41
Reichstag
zu Regensburg 82
Reichstaler 14, 15
Reichsverwaltungsgrundsätze 34
Rekatholisierungspolitik 26
Religionsfrieden
Augsburger 26, 79
Renovatio monetae 233
renovatio, innovatio monetare 152
Rentenbank
Deutsche 212
Rentenmark 194
Reparationsleistungen 55
Revolution
von 1848 68
Rezess
Leipziger 92
Richard von Cornwall 24
Riffel 60
Rigsdaler 79
Romuald II. 141
Rosennobel 87
Rubin von Dairinis 28
Ruprecht von der Pfalz 25
S
Sachsenspiegel 46
Sacrae Disciplinae Leges 28
Salier 33
Samaniden 145
Sammlerwert 14
sancta Die ecclesiae Romanae res publica 38
Sardes 126
Schacht
Hjalmar 212
Scheidemünzen 13, 66
Schießtalerklippe 97
Schilling 76
Schinderlingszeit 56
Schisma 39
Schisma, abendländisches 25
Schlacht
auf dem Lechfeld 23
bei Bouvines 24
bei den Thermopylen 126
von Kynoskephalai 127
von Magnesia 127
von Marathon 126
Schlagschatz 13, 53, 234
Schmetterlingstaler 190
Schöffenstuhl 40
Schöppenstuhl 45, 46
Schrae 42
Schreckenberger 111
Schwabenspiegel 48
Schwaren 62
Sechsteltaler 98
Seeschlacht
von Salamis 126
Selbstverwaltung 121
Seleukiden 127
Semissis 130, 198
Senatus Consulto 130
Sesterz 132
siliqua 197
Siliqua 130
Sklavenwirtschaft 129
Skyphate 199
Soester Recht 40
solidus, 197
Sparta 126
Speciestaler 79
338
Speiser
Johann Jakob 216
Speziestaler 89
Staatsbank
der DDR 21
Staatsmark 58
Staatsverschuldung 68
Stäbler 60
Städte
Freie 41
Stadtrecht 39, 40
Hammer 42
Lippisches 42
Magdeburger 45
Soester 41
Stadtregal 39
stallum in choro 37
Statuta ecclesiae antiqua 27
Staufer 24
Stempelschneider 123
Sterbetaler 15
Strafrecht 46
Stückelung 14
Studenkreuz 141
Sueben 142
Suffragan 35
Swantopolk II. 48
Swissmint 116
Synode
von Sutri 23
Syrakus 126
T
Talerfuß 61
Talerfüße
Umrechnung 105
Tanzimat 201
Tauschhandel 134
Territorialstadt 41
tesserae 13
Tetarteron 199
Theia 140
Theoderich 137
Theodosius II. 138
Theophanu 23
Thrasamund 138
Topkapipalast 202
Torgauer Münzfuß 102
Totila 140
Tremisses 198
Tremissis 130, 234
Treviri monetales 121
Triens 140, 235
Troy weights 75
Türkenkriege 25
U
Umwippen 160
Unam sanctam 39
Uncialis 158
Upstallboom 62
V
Valentinian III. 138
valor intrinsecus 153
Valutationshandbücher 153
Valvationstabellen 182, 235
Vandalen 138, 197
Venedig 25
Vereinsguldenwährung 185
Vereinsmünze 67
Vereinstaler 180
Verrufung 151
Versio Vratislaviensis 46
Vertrag
von Konstanz 24
von Namslau 25
Vetus Gallica 27
Vierschlag 155
Vilar, Pierre 19, 147
vita canonica 36, 37
Völkerwanderung 137
votum in capitula 37
W
Währung 15
Währungshoheit 53
Währungspolitik 18
Währungsreform 55
Währungsstabilität 212
Währungssystem
byzantinisches 134
Währungsunion 210
Skandinavische 64
Waldeck-Eisenberg 156
Waldeck-Waldeck 156
Waldeck-Wildungen 156
339
Wallenstein 112
Warenumsatzsteuer 217
Wechselbank 19
Wechselkurspolitik 18
Weißpfennig 59
Welfen 24
Welser 14, 122
Weltwirtschaftskrise 194
Wendentaler 58
Wessil 149
Westgoten 197
Wiener Kongress 68
Wirtschaftskrise 217
Wittelsbacher 25
Witten 58
Wolfgers von Passau 154
workshop system 121
Workshop-System 121
X
Xerxes 126
Z
Zentralbank 20
Europäische 21
Zeremonialprägung 137
Zinnaer Fuß 95
Zinnaischer Fuß 65
Zinsverbot 19
Zollpfund 62, 69
Zollverein 67
Deutscher 61
Zollvereins
Deutscher 210
Zollvereinsmark 77, 84
Zonaras, Johannes 199
Zwangskurs 68
Zweidritteltaler 95
340
Weitere Bücher von Dr. Manfred
Miller
Deutsche Münzen- und Medaillengeschichte –
Eine Einführung nicht nur für Sammler, Band 1:
Allgemeiner Teil und Münzen von 1871 bis
heute, Ostbevern 2010: Verlag Karla Grimberg.
Deutsche Münzgeschichte bis zu der Ottonenzeit, vom Autor ergänzte Neuausgabe des
gleichnamigen Werkes von Dr. Johannes Heinrich Müller (1860), Wien 2012: money trend
Verlag.
Zwischen den Reichen – vom Ende (West-)
Roms bis zu Otto (I.) dem Großen, Wien 2016:
money trend Verlag
Die Münzen der Päpste vom Mittelalter bis in
die Gegenwart, Wien 2015: money trend Verlag.
Die Münzen der großen Herrscherdynastien –
Heiliges Römisches Reich im Mittelalter. Norderstedt 2016: BOD, ISBN 9783741282874.
Die Medaillen der Päpste, Norderstedt 2017:
BOD, ISBN-13: 978-3-7448-3726-2.
Württemberg. Münzen und Medaillen, Norderstedt 2019: BoD
Die Münzen und Medaillen von Hamburg und
Bremen, 2020 (in Vorbereitung)
Bücher bei www.academia.edu (2017 f.)
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Die Münzen und Medaillen Venedigs, Norderstedt 2017: BOD, ISBN-13: 978-3-7448-3724-8.
Baden: Münzen und Medaillen, Norderstedt
2019: Books on Demand
Bayern: Münzen und Medaillen, Norderstedt
2019: BoD
Braunschweig und Hannover: Die Münzen und
Medaillen der Welfen, Norderstedt 2019: BoD
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Die Münzen und Medaillen von AnhaltAschersleben, Norderstedt 2019: BoD
Hessen. Münzen und Medaillen, Norderstedt
2019: BoD
Hohenzollern, Brandenburg, Preußen. Münzen
und Medaillen. Norderstedt 2019: BoD
Pfalz. Münzen und Medaillen, Norderstedt
2019: BoD
Sachsen. Münzen und Medaillen, Norderstedt
2019: BoD
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Antike Münzen: Griechenland, Band 1:
Afrika, Asien, Neuauflage 2020
Antike Münzen: Griechenland, Band 2:
Italien, Neuauflage 2020
Antike Münzen: Griechenland, Band 3:
Europa mit Ionien, Neuauflage 2020
Antike Münzen: Griechenland, Band 4:
Kleinasien mit Zypern, Neuauflage
2020
Byzanz – Die Münzen des Oströmischen Reiches
Die Münzen der Habsburger (mit Österreich bis 1918), Neuauflage 2019
Die Münzen der Römer, Band 1 – Römische Republik (509 v. Chr. bis 27. V.
Chr.), Neuauflage 2020
Die Münzen der Römer, Band 2 – Frühe
und Hohe Kaiserzeit – Prinzipat (27 v.
Chr. bis 235 n. Chr.)
Die Münzen der Römer, Band 3 –
Reichskrise des 3. Jahrhunderts und
Spätantike (ab 285)
Die Münzen des Osmanischen Reiches, Band 1: Von den Anfängen bis
zum Untergang (1299-1922), Neuauflage 2020
Die Münzen des Osmanischen Reiches, Band 2: Band II: Von Ägypten bis
Zypern - Regionale Gliederung ohne
das Gebiet der heutigen Türkei (12991922), Neuauflage 2020
Italien. Münzen und Medaillen, Band 1
Italien. Münzen und Medaillen, Band 2
Italien. Münzen und Medaillen, Band 3
- Die großen Städte
Italien. Münzen und Medaillen, Band 4
- von ca. 1800 bis heute
Judäa, Samaria, Galiläa. Palestine –
Holy Land & Biblical coins
Medaillen, Band 1 – Medailleure
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Medaillen, Band 2 – Deutschland nach
Gebieten und Herrschern sowie nach
Motiven
Medaillen, Band 3 – Personenmedaillen (national und international) sowie
Medaillen des Auslands
Medaillen, Band 4 – Thematische Medaillen, Zeitgeschehen, Osmanisches
Reich, Orden, Jetons, Plaketten
Medaillen, Band 5 – Moderne Medaillen (ECU- und Europrägungen, thematische Medaillen), Apparat
Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Kleine und mittlere Herrschaftsgebiete der Adelshäuser, Band 1
Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Kleine und mittlere Herrschaftsgebiete der Adelshäuser, Band 2
Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Geistliche Münzen, Band 1
Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mit-
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telalter und Neuzeit) – Geistliche Münzen, Band 2
Münzen und Medaillen aus Deutschland und angrenzenden Gebieten (Mittelalter und Neuzeit) – Städtemünzen
Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial
Coinage), Band 1: Aeolia bis Dacia,
2020
Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial
Coinage), Band 2: Egypt (Ägypten) bis
Kolchis, 2020
Römische Provinzialprägungen - Roman Provincial Coins (Greek Imperial
Coinage), Band 3: Laconia bis Zeugitana, 2020
Die Münzen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, Band 1 und 2
Die Münzen der deutschen und habsburgischen Herrscher in Italien (Reichsitalien), 2019
Bodensee und Oberschwaben - Münzen und Medaillen, 2019
Kunst auf Münzen und Medaillen, 2019
Napoleon in nummis - Die Münzen und
Medaillen der Bonaparte, 2019
Münzverwaltungslehre, 2020 (in Vorbereitung)
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