Peter Sandrini, Innsbruck
Sprach- oder Kulturgrenzen? Übersetzen für
Regional- und Minderheitensprachen
Bereits die Etymologie des Wortes Übersetzen lässt das Überbrücken, Überwinden von Grenzen durchblicken, ebenso der lateinische Ursprung transferre (etwas
hinüber bringen, hinüber tragen). Drei Aspekte stellen sich dabei hauptsächlich
zur Diskussion: Die Frage nach dem Objekt des Übertragens (Was wird hinüber
getragen?), die Frage nach dem Subjekt des Übertragenden (Wer trägt hinüber?)
und schließlich die Frage nach der Art dieser Grenzen oder Hindernisse, die ein
Überbrücken notwendig machen (Was wird überschritten beim Hinübertragen?).
Alle drei Fragen gehen ineinander über, verschwimmen gleichsam und eröffnen
dadurch neue Sichtweisen mit wiederum neuen Fragestellungen: zum Verhältnis
zwischen Ausgangstext und Zieltext (Wie unterscheidet sich das
Hinübergetragene von dem Drübengebliebenen?), zur Funktion (Warum und wozu
wird überhaupt hinüber getragen?), zur Strategie (Wie wird hinüber getragen?),
zur Didaktik (Wie kann das Hinübertragen gelehrt werden?), zur Technologie
(Welche Technologie erleichtert, beschleunigt, automatisiert das Hinübertragen?),
zur Soziologie (In welchem Verhältnis zueinander stehen die beteiligten
Menschen?), etc.
Aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der damit verbundenen Thematiken
wird im folgenden Beitrag lediglich die Frage nach der Art der Grenzen sowie den
daraus folgenden Konsequenzen behandelt. Im Vordergrund der Betrachtung steht
dabei das Übersetzen von Rechts- und Verwaltungstexten innerhalb des
spezifischen Kontextes regionaler sprachlicher Minderheiten, wo Sprachkenntnisse und Vertrautheit mit der ausgangs- und zielsprachlichen Kultur keine
Alleinstellungsmerkmale des Übersetzers mehr darstellen, sondern im Gegenteil
unter den Lesern von Ausgangs- und Zieltext weit verbreitet sind. Dazu werden
zunächst die drei zentralen Begriffe Minderheitensprache, Kultur und Übersetzen
geklärt, um im Anschluss daran die sich daraus ergebenden Folgerungen für das
Übersetzen in diesem Zusammenhang zu erörtern.
1. Minderheitensprache
Was eine Minderheit ausmacht, ist immer auch politisch behaftet und entzieht sich
einer eindeutigen Definition: »Defining minorities has been a major concern in
various social spheres […] leading to multiple attempts […] and inducing endless
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debates« (Duchéne 2008, 23). Eine Minderheit ist ipso facto als relativer Begriff
auch relativ zu definieren: Eine Minderheit »is a relation not an essence« (Cronin
1995, 86). Definitionen von sprachlichen Minderheiten oder Minderheitensprachen gehen von der Unterscheidung zwischen absoluten oder relativen
Minderheitensprachen (Branchedell 2011, 97) je nachdem ob es einen Staat mit
derselben Sprache als Mehrheitssprache gibt oder nicht, über nationale oder
ethnische Minderheiten mit politischer Zugehörigkeit und Staatsbürgerschaft
(Ermacora 1983, 294f zitiert nach Dahm et al 2002), bis hin zu historischen,
territorialen und siedlungsgeographischen Diskussionen. Die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRM), durch den Europarat im Jahr
1992 verabschiedet, prägte den Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen
und vermied es, die Bevölkerung als Minderheit zu erwähnen. Interessant ist
dabei die Abgrenzung des Begriffes der Regional- und Minderheitensprachen,
i. die herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates von
Angehörigen dieses Staates gebraucht werden, die eine Gruppe bilden, deren Zahl
kleiner ist als die der übrigen Bevölkerung des Staates, und
ii. die sich von der (den) Amtssprache(n) dieses Staates unterscheiden;
iii. er umfaßt weder Dialekte der Amtssprache(n) des Staates noch die Sprachen von
Zuwanderern« (ECRM 1992, Art. 1).
Die Charta definiert ebenfalls die Bezeichnungen Gebiet als »das geographische
Gebiet, in dem die betreffende Sprache das Ausdrucksmittel einer Zahl von
Menschen ist, welche die Übernahme der in dieser Charta vorgesehenen
verschiedenen Schutz- und Förderungsmaßnahmen rechtfertigt« (ebd.), sowie die
nicht territorial gebundenen Sprachen als die
von Angehörigen des Staates gebrauchten Sprachen, die sich von der (den) von der übrigen
Bevölkerung des Staates gebrauchten Sprache(n) unterscheiden, jedoch keinem bestimmten
Gebiet innerhalb des betreffenden Staates zugeordnet werden können, obwohl sie herkömmlicherweise im Hoheitsgebiet dieses Staates gebraucht werden (ebd.).
Institutionelles Übersetzen und organisierte Mehrsprachigkeit findet sich insbesondere bei territorial gebundenen Minderheitensprachen, kaum bei horizontal in
einer Gesellschaft verteilten Migrantensprachen oder diatopisch ausgeprägten
Minderheitensprachen. In den folgenden Ausführungen wird daher der Terminus
Regional- und Minderheitensprachen in der Bedeutung der ECRM verwendet.
In subjektiver Hinsicht zeichnet sich eine Minderheit durch ein gewisses Solidaritäts- oder Identitätsgefühl bzw. einem Willen zur Gemeinschaft (vgl. Richter
2008, 274) aus: »they are motivated by a concern to preserve together that which
constitutes their common identity, including their culture, their tradition, their
religion or
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their language« (Europarat 1993, Recommendation 1201 on an additional protocol on
the rights of national minorities to the European Convention on Human Rights).
Regional- oder Minderheitensprache wird damit zu einem identitätsstiftendem
Merkmal erklärt. Wenn nun in einem bestimmten Gebiet mehrere Gemeinschaften
zusammenleben, darunter mindestens eine Minderheitensprache und eine Staatssprache, kann von mindestens einem unterschiedlichen identitätsstiftenden Kriterium, nämlich der Sprache ausgegangen werden. Bedeutet das aber automatisch,
dass hier Kulturen aufeinander prallen? Genügt Sprache als einziges identitätsstiftendes und damit kulturdeterminierendes Merkmal, gerade auch in einem stetig
zusammenwachsenden Europa, in dem Vielsprachigkeit als Teil des kulturellen
Erbes propagiert wird? Dazu muss zunächst geklärt werden, was unter Kultur zu
verstehen ist.
2. Kultur
Übersetzen wird zu Recht immer in Zusammenhang gebracht mit dem Überwinden sprachlicher und kultureller Unterschiede. Die zahlreichen unterschiedlichen
Definitionen von Übersetzen besitzen meist einen gemeinsamen Nenner, der sich
auf der Basis der Kriterien Kultur, Zweck und Textsorte (»culture, purpose and
genre« Colina 2015, 12) beschreiben lässt. In ihrem grundlegenden Werk zur
Translationstheorie sprechen Reiß/Vermeer (1991) von einer »Interdependenz von
Sprache und Kultur« (Reiß/Vermeer 1991, 1) und beschreiben Kultur als »die in
einer Gesellschaft geltende soziale Norm und deren Ausdruck« (Reiß/Vermeer
1991, 26). In ähnlicher Weise definiert Sperber (1996) Kultur ganz allgemein und
abstrakt als »widely distributed, lasting mental and public representations
inhabiting a given social group« (Sperber 1996, 33).
Bezogen auf Regional- und Minderheitensprachen stellt sich die Frage, ob unterschiedliche Sprachen bereits unterschiedliche soziale Gruppen mit eigenen Wertvorstellungen bedingen, bzw. ob Sprache als alleiniges Unterscheidungsmerkmal
von sozialen Gruppen genügt. Oder wird Kultur nicht vielmehr durch gemeinsame
Geschichte, gemeinsame staatliche Ordnung, Zusammenleben in einem bestimmten Gebiet usw. bestimmt?
Die gleiche Sprache wird zudem oft in unterschiedlichen Kulturen verwendet:
Deutsch zum Beispiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz, das Französische stellt die offizielle Sprache in so unterschiedlichen Gesellschaften wie Frankreich, Senegal und Kanada, wobei es trotz derselben Sprache zu kulturellen Unterschieden, wenn nicht gar zu unterschiedlichen Kulturen kommt. Besonders deutlich wird dieser Umstand, wenn rechtliche Regelungen, die sich Gemeinschaften
geben, betrachtet werden, hier steht offensichtlich die Rechtsordnung als Kultur-
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merkmal einer Gesellschaft über der Sprache (Sandrini 1997): Wir sprechen z. B.
von einer österreichischen, schweizerischen und bundesdeutschen Rechtssprache,
während eine abstrakte übergeordnete Rechtssprache deutsch nur schwer zu
fassen ist.
Umgekehrt fällt die Argumentation schwerer: Ob es Kulturen gibt, die mehrere
Sprachen verwenden, hängt wohl eng mit der Definition des Kulturbegriffs zusammen. Man könnte durchaus von einer Kultur der Antike sprechen und damit
die beiden Sprachen Griechisch und Latein verbinden, oder analog dazu eine sich
herausbildende europäische multilinguale Kultur sehen. Eine weite Definition,
die im Sinne Sperbers (1996) gemeinsame Wertvorstellungen und ein gemeinsames Gedankengut innerhalb einer Gesellschaft als zentrale Faktoren von Kultur
sehen, lassen dies problemlos zu. Im Gegensatz dazu verkürzen die Sprachinhaltsforschung (Weisgerber 1957) und das linguistische Relativitätsprinzip
(Sapir/Whorf-Hypothese, Whorf 2008) die Realitätswahrnehmung und -strukturierung auf die Sprache des Individuums bzw. einer Gesellschaft, und lassen
damit eine multilinguale Kultur kaum möglich erscheinen.
Das Überschreiten von sprachlichen Grenzen durch das Übersetzen erscheint
offensichtlich, wenn eine natürliche Sprache durch eine andere natürliche Sprache
ersetzt wird. Das Überschreiten kultureller Grenzen durch das Übersetzen hängt
jedoch einerseits vom jeweiligen Kulturbegriff, andererseits vom spezifischen
Kontext der Übersetzung ab. Dass Übersetzen jedoch wesentlich mehr umfasst als
das Ersetzen einer Sprache durch eine andere, und über das reine Dekodieren und
Enkodieren hinausgeht, steht hier außer Frage und wird weiter unten ausgeführt.
3. Übersetzen
Im Englischen und in manchen anderen Sprachen wird das Homonym translation
verwendet, das sich auf die Handlung, auf das Ergebnis und auf die Disziplin
bezieht (vgl. Colina 2015, 2). Das Deutsche Übersetzen hingegen bezeichnet
einen Prozess, eine Handlung, im Gegensatz zu Übersetzung, womit i. d. R. ein
Produkt bzw. ein Text, der übersetzt wurde, bezeichnet wird. Die Unterscheidung
zwischen Handlung und Resultat ist aber nicht immer klar nachzuvollziehen, da
manchmal auch die Handlung des Übersetzens als Übersetzung bezeichnet wird
(Reiß/Vermeer 1991, 7).
Zu den zentralen Elementen einer Beschreibung der Handlung zählen jedenfalls
ein schriftlicher Text, ein Transfer aus einer natürlichen Sprache in eine andere
sowie eine hinreichende Ähnlichkeit bzw. Übereinstimmung zwischen den beiden
Sprachversionen (Colina 2015, 12). Spezifiziert man Transfer mit Information,
die im Text angeboten wird, und nimmt man Kulturdifferenz in die Definition mit
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auf, ergibt sich der bekannte zweite Satz aus der allgemeinen Translationstheorie
von Reiß/Vermeer (1991): »Ein Translat ist ein Informationsangebot in einer
Zielkultur und -sprache über ein Informationsangebot in einer Ausgangskultur und
-sprache« (1991, 119), der zusammen mit der Skoposbedingtheit (Satz 1) und der
Nichtumkehrbarkeit (Satz 3) das Übersetzen definiert. Zudem handelt es sich um
ein imitierendes Informationsangebot (ebd., 19), das kulturspezifisch zu
bestimmen ist und daher keinesfalls auf eine reine Sprachmittlung reduziert
werden kann: Der Übersetzer ist »nicht nur sprach-, sondern auch Kulturmittler, er
ist nicht nur Mittler, sondern auch eigenständig kreativ tätig« (ebd., 7). Übersetzen
ist demnach in einen kulturellen Kontext eingebettet, der einerseits bestimmt, was
Übersetzen bedeutet bzw. wie Übersetzen definiert wird und wer und vor allem
wie übersetzt, zusammengefasst im Begriff der Translationskultur (Prunč 2007,
31), andererseits auch das Umfeld und die Einbettung von Ausgangs- und Zieltext
konstituiert. Übersetzen sei damit ein »communicative process that takes place
within a social context« (Hatim/Mason 1990, 3); ob es sich dabei aber um das
Überschreiten einer Grenze zwischen zwei Kulturen von einer Vorstellungswelt in
eine andere, oder um ein übersetzerisches Handeln innerhalb einer gemeinsamen
Kultur handelt, hängt von der jeweiligen Definition des Kulturbegriffs ab.
Vermeer (2006, 162) unterscheidet drei Ebenen von Kultur: Parakultur – die
Kultur eines Volkes, einer Nation, Diakultur – die regionale, berufliche Regiobzw. Soziokultur, und Idiokultur – das Verhalten des Individuums. Im klassischen
Fall des Übersetzens von Texten aus einer Parakultur in eine andere Parakultur,
können wir offensichtlich vom Überschreiten kultureller Grenzen sprechen; beim
Übersetzen von Fachtexten zwischen einzelnen Fachbereichen oder beim
Übersetzen von Fachtexten für Laien sind ebenso kulturelle Grenzen (Diakultur)
zu überwinden, während das Übersetzen von Fachtexten innerhalb eines
Fachgebietes sich im Rahmen derselben Diakultur abspielt (Kubiak 2009, 93).
Das Übersetzen für Regional- und Minderheitensprachen dürfte ebenfalls in den
Bereich einer gemeinsamen Dia- bzw. Regiokultur fallen, sofern Mehrheits- und
Minderheitssprache nicht als verschiedene Nationalkulturen verabsolutiert
werden. Die »Übersetzung kultureller Differenz« (Bhabha 2004, 335) quasi als
Normalfall hinzustellen, muss zumindest für den spezifischen Kontext der
Regional- oder Minderheitensprachen in Frage gestellt bzw. abgelehnt werden.
3.1 Kulturell homogenisierte Übersetzungskontexte
Wenn nun das Überwinden kultureller Differenz beim Übersetzen nicht absolut
gesehen werden darf, stellt sich die Frage, welche Bereiche des Übersetzens das
Überwinden von Kulturdifferenz ausschließen. Prunč (2000) spricht von
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»kulturell bereits homogenisierten Settings, wie z. B. bei internationalen
Fachkongressen« (2000: 28) und erklärt dies folgendermaßen:
Die kognitive Aufarbeitung des Zieltextes wird in diesem Fall nämlich durch die fachspezifisch identische kognitive Umwelt, die homogenisierte Diakultur der Kongressteilnehmer, die
international stereotypisierte Fachsprache und die Kopräsenz der nichtsprachlichen
semiotischen Systeme (Dias etc.) im Rahmen des Hypertexts Kongress […] erleichtert.
In Analogie dazu können ganze Fachbereiche quasi als eine Art Kultur, im Sinne
homogener kognitiver Inhalte, einer gemeinsamen Vorstellungswelt sowie einer
gemeinsamen Terminologie und Fachsprache, aufgefasst werden, da die genannten Merkmale für jede Fachkommunikation in einer spezifischen Disziplin gelten
(Sandrini 2002, 10). Die von Prunč (2000, 10) angeführte Definition von Translation als »jede konventionalisierte, interlinguale und transkulturelle Interaktion«
müsste somit für das Übersetzen innerhalb eines Fachbereichs entsprechend
verändert werden zu »jeder konventionalisierten, interlingualen, intrakulturellen
Interaktion«. Einschränkend muss hier angemerkt werden, dass nicht alle Fachbereiche homogene kognitive Inhalte aufweisen, wie sie für die Naturwissenschaften bzw. die exakten Wissenschaften typisch sind. Das Recht z. B. besitzt je
nach Rechtsordnung eine jeweils eigenständige Vorstellungswelt und entsprechende Rechtsinstitutionen und -begriffe, die kulturell, soziologisch und politisch
determiniert sind (Kubiak 2009, 92).
Übersetzen als eine interlinguale aber intrakulturelle Interaktion findet sich
ebenso in der Übersetzungstätigkeit im Rahmen von Regional- und Minderheitensprachen, wo Rechts- und Verwaltungstexte einer Rechtsordnung, nämlich der
bestimmenden nationalen Mehrheitsgesellschaft in eine oder aus einer Regionalund Minderheitensprache übersetzt werden. Sprachlich determinierte
Kulturgrenzen treten zugunsten einer gemeinsamen Rechtskultur in den Hintergrund. Dies trifft insbesondere auf das Übersetzen von Gesetzestexten wie dem
unten angeführten Beispieltext für die deutsche Minderheit in Italien zu. Es
handelt es sich dabei um einen Beschluss der Südtiroler Landesregierung (Nr. 112
vom 4. Februar 2014, zur Regelung der Modalitäten für die Ausübung des Vorkaufsrechts an Kulturgütern), also um Landesrecht, das gegenüber dem Mehrheitsstaat Italien autonom gesetzt und von einer Landesregierung, die
überwiegend aus Vertretern der Regional- und Minderheitensprache Deutsch
besteht, verfasst wird. In diesem willkürlich gewählten Beispiel kann nicht a
priori von einem Ausgangs- und einem Zieltext gesprochen werden, da beide
Texte gleichermaßen verbindlich sind.
1. Die Landesabteilung Denkmalpflege übermittelt wöchentlich den Gebietskörperschaften, in deren Gebiet sich das Gut befindet, und den Regierungsmitgliedern über das Sekretariat der Landesregierung eine Auflistung der eingegangenen Übertragungsmeldungen,
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damit das Vorkaufsrecht laut Artikel 60 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 22. Jänner
2004, Nr. 42, in geltender Fassung, ausgeübt werden kann.
1. Al fine di consentire l’esercizio del diritto di prelazione di cui all’articolo 60 del decreto
legislativo 22 gennaio 2004, n. 42, e successive modifiche, la Ripartizione provinciale Beni
culturali trasmette settimanalmente agli enti pubblici territoriali nel cui ambito si trova il
bene e ai componenti della Giunta provinciale, tramite la Segreteria della Giunta stessa, un
elenco descrittivo delle denunce di trasferimento pervenute.
Die hervorgehobenen Textstellen markieren Rechtstermini und landeskundliche
Begriffe, die alle eine einheitliche Bezugswelt besitzen, nämlich die italienische
Rechtsordnung und die autonome Verwaltungseinheit Südtirol. Die Terminologie
lässt sich daher ohne größere Äquivalenzfragen in Listen bzw. Datenbanken
gleichsetzen: Vorverkaufsrecht und Gut mit den italienischen Benennungen diritto
di prelazione und bene beziehen sich auf spezifische Rechtsinstitute des italienischen Rechts, die Institutionenbezeichnungen Landesabteilung Denkmalpflege,
Sekretariat der Landesregierung, Gebietskörperschaften mit ihren italienischen
Entsprechungen Ripartizione provinciale Beni culturali, Segreteria della Giunta
Provinciale, enti pubblici territoriali verweisen auf Einrichtungen innerhalb des
Minderheitengebietes. In diesem Kontext vom Überschreiten einer Kulturgrenze
zu sprechen, erscheint nicht zutreffend. Vielmehr wird das Übersetzen in solchen
Kontexten »einer zeit- und zweckbezogenen politischen Angelegenheit untergeordnet« (Krysztofiak 2010, 21) und durch eine mehr oder weniger stringente
Übersetzungspolitik geformt. Translation kann daher in Anlehnung an Prunč
(2000, 10) verallgemeinernd als »jede konventionalisierte, interlinguale, interoder intrakulturelle Interaktion« beschrieben werden.
3.2 Übersetzungspolitik
Beim institutionellen Übersetzen im Kontext der Regional- und Minderheitensprachen müssen offizielle Texte, sowohl der Verwaltung, der Rechtsetzung als
auch der Rechtsprechung für alle Bevölkerungsteile zugänglich bzw. verständlich
gemacht werden. Entscheidungen darüber, was übersetzt wird und wie bzw. wann
Übersetzungen durchgeführt werden, weisen in diesen Gesellschaften
weitgehende Implikationen für die Inklusion und Exklusion von bestimmten
Gesellschaftsteilen und Individuen auf.
Die Auffassung, was Übersetzung ist, und die Rolle, die Übersetzung in der
Gesellschaft zu spielen hat, werden im ethisch-soziologisch verankerten Begriff
der Translationskultur bestimmt. Alle konkreten Handlungsanweisungen zum
Übersetzen können hingegen unter dem Begriff der Translationspolitik
zusammengefasst werden. Während Translationskultur den Übersetzer durch die
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Übernahme von allgemeinen Konventionen als Individuum prägt, bezieht sich
Translationspolitik auf das bewusste oder implizite Gestalten des Übersetzens in
einer Gesellschaft. Im Mittelpunkt einer Übersetzungspolitik steht die Funktion des
Übersetzens (Meylaerts 2009), welche die gewollten und/oder geplanten sowie die
effektiven Auswirkungen des Übersetzens in einem spezifischen Kontext zum
Inhalt hat. Dies kann sowohl das unbewusste Übernehmen von Konventionen
darüber, wie und was in einem spezifischen Kontext übersetzt wird, das bewusste
gestalterische Planen institutioneller Übersetzung innerhalb einer Regional- und
Minderheitensprache, das Management von Lokalisierung und Übersetzen in
einem weltweit tätigen Unternehmen oder aber auch das Planen offizieller
Übersetzung in einer internationalen Organisation (EU, UNO. OECD, NGOs) sein.
In diesem Sinne definiert Meylaerts (2011, 165) Übersetzungspolitik als »a set of
legal rules that regulate translation in the public domain: in education, in legal
affairs, in political institutions, in administration, in the media« und stellt die
konkreten, d. h. per Gesetz festgelegten Regeln für das Übersetzen in bestimmten
Bereichen des öffentlichen Lebens in den Mittelpunkt der Betrachtung. Translationspolitik ist damit ein Instrument zum Steuern (Erleichtern, Verhindern, Erschweren, etc.) des demokratischen Rechtes der Bürger auf Partizipation am
öffentlichen Leben durch Kommunikation mit den Behörden. Zudem entscheidet
eine Übersetzungspolitik über Zensur oder Veröffentlichung von Werken aus
anderen Sprachen und Kulturen sowie über den Umgang mit fremdsprachlichem
Material (z. B. Filmuntertitelung statt Synchronisieren).
Das Gestalten von Translation unter sprachplanerischen Aspekten muss im
Gegensatz zur individuellen Funktion einer Übersetzung nicht unmittelbar mit
dem Rezipieren des Zieltextes durch den Leser zusammenhängen; Übersetzen
kann durchaus auch nur eine symbolische Funktion besitzen, wenn Übersetzungen juristisch vorgeschrieben sind und gemacht werden müssen, unabhängig
davon, ob sie jemand liest, und unabhängig davon, ob sie im Kontext einer faktischen Mehrsprachigkeit der Bevölkerung überhaupt notwendig sind.
Übergreifende Funktion solcher Übersetzungen ist die Erhaltung oder Aufwertung einer Regional- und Minderheitensprache als offizielle Sprache, wobei eine
regelmäßige Evaluierung dieser Politik (Gazzola 2014) stets den Schutz und die
Erhaltung der Minderheitensprache zum Ziel hat. Translation steht hier im
Kontext von Sprachplanung und Kultur und das kommunikative Element rückt in
den Hintergrund. Diesen Zusammenhang beleuchtet García González (2005,
111): »translation is no longer an underlying element of communication, but an
essential tool in the process of language recovery or preservation«. Übersetzen
überwindet in diesem Sinne keine Kulturgrenzen, sondern trägt zur offiziellen
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Mehrsprachigkeit einer Gesellschaft bei, in der zwei oder mehrere Sprachen
selbstverständlicher Teil einer gemeinsamen Kultur sind.
Wo die Verwendung von Sprachen zum Gegenstand gesellschaftlicher oder sogar
gesetzlicher Regeln wird, hat dies auch unmittelbaren Einfluss auf das Kulturverständnis. »Kultur und Sprache existieren in Raum und Zeit« (Reiß/Vermeer 1991,
28), sie sind laufend Veränderungen unterworfen. So hat sich im Zuge der
Globalisierung der Kulturbegriff von einem monolithischen Verständnis von
Nationalkulturen durch zahlreiche Tendenzen der Hybridisierung, Mehrfachzugehörigkeit, dem Herausbilden von Subkulturen und global zu definierenden
Netzlebenswelten hin zu einem vielschichtigen, kontextabhängigen Kulturbegriff
verschoben (Beck 1999). Zusätzlich zu solchen globalen Veränderungen kann sich
in einem zwei- oder mehrsprachigen Umfeld auch ein gemeinsamer Fundus an
Wertvorstellungen herausbilden, und zur Entwicklung einer gemeinsamen Kultur
auch bei unterschiedlicher Sprache führen. In einem solchen Umfeld muss die
Rolle und das Selbstverständnis des Übersetzers als Mitglied dieser Kultur näher
betrachtet werden. Im Vordergrund stehen dabei seine spezifischen Kompetenzen,
das was ihn als Übersetzer ausmacht und ihn von anderen Angehörigen derselben
mehrsprachigen Dia- oder Regiokultur unterscheidet.
3.3 Übersetzungskompetenz
Das Übersetzen und seine professionelle Ausübung haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten grundlegend verändert. Neben den traditionellen Berufsbildern
des Übersetzers, des literarischen Übersetzers und des Dolmetschers haben sich
zahlreiche neue Arbeitsfelder heraus gebildet: Software- und Weblokalisierung,
Multimediaübersetzen, mehrsprachige technische Redaktion, Terminologiedienstleistungen, Übersetzungsmanagement, Postediting von Maschinenübersetzung,
Anwenden genormter Sprache für Maschinenübersetzung, Betreuen von Translationstechnologieanwendungen, etc. Ein einheitliches Erfassen der Übersetzungskompetenz wird dadurch erschwert, da jede dieser unterschiedlichen
Tätigkeiten auch unterschiedliche Anforderungen stellt.
Das European Master in Translation-Programm (EMT 2009) zur Ausbildung
professioneller Übersetzer stellt einer Spezialisierung sechs Basiskompetenzen
voran: Dienstleistungs-, Sprachen-, Recherchen-, Fach-, Technikkompetenz sowie
interkulturelle Kompetenz. Wenn wir davon ausgehen, dass Sprachenkompetenz
und interkulturelle Kompetenz im generell mehrsprachigen Kontext einer
Regional- und Minderheitensprache in der Bevölkerung allgemein vorhanden
sind, bleiben immerhin noch vier weitere Basiskompetenzen übrig.
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Das PACTE-Modell sieht hingegen fünf Subkompetenzen einer allgemeinen
Translationskompetenz vor: »bilingual, extra-linguistic, knowledge of translation,
instrumental and strategic« (PACTE 2014, 88), die Autoren fügen aber hinzu,
dass die letzten drei Kompetenzen von zentraler Bedeutung seien: »Since all
bilinguals possess knowledge of two languages and may also possess extralinguistic knowledge, we consider the sub-competences specific to TC to be
strategic competence, instrumental competence and knowledge of translation«
(ebd., 88). Damit wird der professionelle Übersetzer dezidiert von Bilingualen
einerseits und mehrsprachigen Fachleuten andererseits abgegrenzt. Ein ähnliches
Statement findet sich ebenfalls bereits bei Reiß/Vermeer (1991), wo betont wird,
dass die interkulturelle Kompetenz des Übersetzers kein Alleinstellungsmerkmal
ist bzw. sein muss: »Wenn auch andere eine solche Kenntnis haben, ändert das an
unserem Theorieansatz grundsätzlich nichts« (1991, 87).
Eine Definition des Übersetzers allein über Sprach- und Kulturkompetenz greift
daher entschieden zu kurz. Vielmehr definiert sich der professionelle Übersetzer über
sein Wissen zum Translationsprozess, zu Übersetzungsverfahren, Übersetzungsvarianten und -strategien sowie vor allem durch seine Kompetenz, Übersetzungsaufträge zu organisieren und mit Hilfe geeigneter Hilfsmittel durchzuführen. Das
Ausbildungsziel akademischer Übersetzerlehrgänge hat sich entsprechend
verschoben: So empfiehlt etwa Biel (2011), an Stelle von allgemeinen Übersetzern
translation service providers bzw. Übersetzungsdienstleister auszubilden.
Im Zusammenhang von Regional- und Minderheitensprachen verliert das Überschreiten von kulturellen Grenzen angesichts einer allgemein verbreiteten Sprachkompetenz sowie eines gemeinsamen Kulturraums an Bedeutung. Da dies jedoch
für das professionelle Übersetzen nicht konstitutiv ist, bleibt der Bedarf an Translation und Übersetzern bestehen. Übersetzungskompetenz kann trotzdem nicht auf
einen rein sprachlichen Transfer reduziert werden, sondern erfordert darüber
hinausgehende Kenntnisse. Nachfolgend werden die drei wesentlichen Argumente
für den Einsatz professioneller bzw. akademisch ausgebildeter Übersetzer im Kontext von Regional- und Minderheitensprachen angeführt bzw. zusammengefasst.
a) Übersetzungsqualität
Ein rein linguistischer Ansatz, bei dem Sprachkompetenz im Mittelpunkt steht,
genügt für das Übersetzen nicht. Reiß/Vermeer unterscheiden mehrere Stufen von
Komplexitätsgraden, wobei die Entscheidung für das eine oder andere Modell
»von kulturspezifischen Anschauungen zur Translation« (Reiß/Vermeer 1991,
120) bzw. von der jeweiligen Translationskultur und der gewählten
Translationspolitik abhängt. Höchste Komplexität erreicht das Übersetzen in der
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Stufe (1) mit der »Translation der verbalen und kulturellen Elemente eines Textes«
(Reiß/Vermeer 1991, 120). Für das institutionelle Übersetzen im Rahmen von
Regional- und Minderheitensprachen kommen Stufe (2) »Translation der verbalen
Elemente mit Konstanz des kulturellen Hintergrundes, wobei aber wenigstens
teilweise auch kulturelle Werte übersetzt/gedolmetscht werden« (Reiß/Vermeer
1991, 120) zur Anwendung – nicht klar ist hier allerdings der Widerspruch
zwischen kultureller Konstanz einerseits und dem Übersetzen von kulturellen Werten andererseits – sowie Stufe (3) »sprachlicher Transfer auf Textebene unter Beachtung formaler, syntaktischer und stilistischer Phänomene, wobei aber kulturelle
Werte ignoriert werden« (ebd., 120), bzw. in manchen Fällen auch Stufe (4)
»Sprachlicher Transfer für Einheiten unterhalb der Textebene« (ebd.).
Stufe (4) und teilweise auch Stufe (3) entsprechen der von Prunč (2000, 23) beschriebenen homologen Translation: Reine »homologe Translation impliziert das
Eindringen ausgangssprachlicher Strukturen in den zielsprachlichen und zielkulturellen Code [...] Es kann aber auch [...] zum Verlust der sprachlichen und
kulturellen Identität führen« (ebd., 26), während dynamischere Formen der homologen Translation eine begrenzte zielsprachliche Anpassung mit einschließen.
In dem Maße jedoch, in dem auch supralexikalische Strukturen der Zielsprache berücksichtigt
werden, entfernt sich die jeweilige Translation aus der prototypischen Kernzone der
homologen Translation« (ebd.).
Eine solche homologe Translation wirkt bei institutionellem Übersetzen quasi ihrem
eigentlichen Auftrag, nämlich der Förderung der Regional- und Minderheitensprache, entgegen, wenn sie aufgrund der Art ihrer Durchführung zur Anpassung an
die Mehrheitssprache oder gar zum Verlust der sprachlichen und kulturellen Identität führt. Eine qualitativ hochwertige Übersetzung, die keine homologe Translation
nach Prunč sein darf und zumindest Stufe 3 bzw. 2 nach Reiß/Vermeer erreicht,
wird im Kontext einer Regional- und Minderheitensprache zur absoluten Notwendigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Kompetenz, die über die
Kenntnisse bilingualer oder bikultureller Individuen hinausgeht.
b) Übersetzungstechnik
Das übersetzungstheoretisch und sprachpolitisch begründete Argument a) zeigt
deutlich, dass theoretische Anforderungen die Bedeutung professionellen Übersetzens unterstreichen, und verhindert dadurch, dass rein marktwirtschaftliche
Überlegungen »a hegemonic role in ideologically determining educational
programmes« (Kearns 2012, 26) spielen. Trotzdem dürfen wirtschaftliche Gründe
nicht außer Acht gelassen werden: Nur ausgebildete Fachleute können das nötige
Know-How einbringen, um Übersetzungsarbeit möglichst effizient und optimal
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durchzuführen. Dazu zählt vor allem das Wissen über die am besten geeigneten
Hilfsmittel, insbesondere der Einsatz von Translationstechnologie: Welche computergestützten Übersetzungswerkzeuge, welche Übersetzungsverfahren in
welchem Kontext für welche Textsorten am sinnvollsten eingesetzt werden können,
nach welchen Kriterien Terminologiedatenbanken aufgebaut werden, wie Übersetzungsprojekte am effektivsten organisiert werden müssen, usw.: Bei all diesen
Fragen stoßen bilinguale Laienübersetzer und mehrsprachige Fachleute mit einer
anderen akademischen Ausbildung an ihre Grenzen.
c) Übersetzungspolitik
Übersetzungskompetenz schließt mit ein, dass der Übersetzungsprozess effizient
und effektiv geplant wird. Dies gilt nicht nur für einzelne Übersetzungsaufträge,
sondern ebenso für den gesamten Übersetzungsablauf im offiziellen und institutionellen Bereich. Dazu zählen Planung und Organisation der verschiedenen
Übersetzungsstellen, das Formulieren von Übersetzungsrichtlinien und Verfahren
zur Qualitätssicherung, das Planen der Aus- und Fortbildung des Personals, sowie
der Einsatz von Translationstechnologie. In den Bereich eines möglichst
effizienten Einsatzes von Technologie fällt auch der systematische Aufbau spezifischer Sprachressourcen, seien dies nun Translation-Memories, zweisprachige
Textkorpora oder Terminologiedatenbanken.
Wie wichtig eine solche bewusste Steuerung ist, zeigt ein anschauliches
Fallbeispiel. In Südtirol, der deutschen Regional- und Minderheitensprache in
Italien, wurde lange Zeit ausschließlich auf eine breite Sprachausbildung der
Bevölkerung gesetzt und die Übersetzungspolitik reduzierte sich auf die rhetorische Frage: Wozu brauchen wir Übersetzer und Übersetzungen, wenn alle sowohl
die Minderheiten- als auch die Mehrheitssprache sprechen? Die Folgen dieser
fehlenden Übersetzungspolitik bzw. der Reduktion von Übersetzen auf bilinguale
Sprachkompetenz, zeigten sich in einer mangelnden Qualitätssicherung der übersetzten Texte, aber vor allem in einem über lange Zeit völlig fehlenden, heute
noch teilweise mangelhaften systematischen Aufbau von Übersetzungsressourcen. Ein öffentlich zugängliches Translation-Memory für die in Deutsch,
Italienisch und Ladinisch vorhandenen offiziellen Texte wie es beispielsweise die
EU zur Verfügung stellt, und eine Aufarbeitung dieser Übersetzungen für ein
statistisches Maschinenübersetzungssystem oder das Formulieren von
detaillierten Richtlinien für den Einsatz von Translationstechnologie fehlen etwa
bis heute. Der Grund für dieses Fehlen einer sinnvollen Übersetzungspolitik liegt
in der mangelnden Translationskompetenz der Entscheidungsträger.
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4. Fazit
Sowohl beim intradisziplinären Fachübersetzen als auch beim offiziellen und
institutionellen Übersetzen im Zusammenhang mit Regional- und Minderheitensprachen, wo Ausgangs- und Zieltext im gleichen Kontext verwendet werden,
wird das Überschreiten kultureller Grenzen in Frage gestellt. Sprachliche Grenzen
werden zwar immer noch überschritten, doch kann das professionelle Übersetzen
in diesen spezifischen Anwendungsfällen nicht allein darauf reduziert werden.
Vielmehr sind die oben genannten Faktoren und Kenntnisse ausschlaggebend für
eine erfolgreiche Umsetzung der Übersetzungsarbeit, die zwar in allen
mehrsprachigen Gesellschaften eine Notwendigkeit darstellt, aber auch durch eine
entsprechende Translationspolitik organisiert und geplant werden muss.
Literatur
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Globalisierung. Frankfurt am Main: Suhrkamp (Edition Zweite Moderne) 1999.
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