Hessisches Kultusministerium
Institut für Qualitätsentwicklung
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Qualitätsbereiche, Qualitätsdimensionen und Qualitätskriterien
Dezember 2011
Impressum
Herausgeber:
Institut für Qualitätsentwicklung
Walter-Hallstein-Str. 5–7
65197 Wiesbaden
www.iq.hessen.de
Projektleitung:
Eva Diel
Arbeitsgruppe:
Ulrich Steffens, Eva Diel, Bärbel Brömer, Dieter Höfer, Manfred Höhn, Eva-Maria Hussmann sowie
Ellen Benisch, Joachim Knab und Gabriele Schreder
Unter Bezugnahme auf:
n Vorarbeiten von Constanze Creutzburg und Eva Burmeister (ThILLM) sowie die vorhergehenden
Fassungen des »Hessischen Referenzrahmen Schulqualität«, insbesondere vom Oktober 2008
n den strukturierenden Ansätzen von Hartmut Ditton und Helmut Fend
n gutachterliche Stellungnahmen von Herbert Altrichter, Gonnie van Amelsvoort, Herrmann Avenarius,
Tino Bargel, Kurt Czerwenka, Hans-Peter Füssel, Andreas Helmke, Stephan Huber, Franz Köller,
Rainer Lersch, Kai Maaz, Rudolf Messner, Peter Posch, Werner Specht und Manfred Weiß
n Anregungen von Dagmar Bargel, Wolfgang Böttcher, Martin Bonsen, Hans Brandes, Ulf Brüdigam,
Constanze Creutzburg, Gunther Diehl, Wilhelm Dietzel, Hartmut Ditton, Hans Döbert, Günter Donath,
Dieter Eitel, Helmut Fend, den Frauenbeauftragten der Lehrkräfte im Kultusbereich, Heike Grosser,
Karin Hechler, Reik Helbig, Christina Heck-Koch, Brigitte Hetz, Heinz Günter Holtappels,
Ulrich Hüffmeier, Helga Kennerknecht, Eckhard Klieme, Carmen Kloft, Franz Köller,
Wolf Krämer-Mandeau (Projektgruppe Bildung und Region, Bonn), Kora Krauß, Monika Krip,
Ulrike Krug, Petra Loleit, Katharina Maag Merki, Christine Madelung, Gerhard Müller,
Ernst Purmann, Franziska Perels, Rudolf Peschke, Helmholt Rademacher, Monika Schmidt-Dietrich,
Anette Schüllermann, Liane Seibert, Harald Sigl, Gabriele Vogt, Jan Weckler, Beate Wiescher,
Jochen Wissinger, Eric Woitalla, Beate Zelazny und Christof Zelazny sowie Hinweise aus dem
»Hearing« zum HRS im Hessischen Kultusministerium am 15. August 2008 und der Arbeitsgruppe
zur Konzipierung der zweiten Schulinspektion
n Referenzsysteme aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
dem Qualitätsmanagementsystem Q2E (Norbert Landwehr) sowie die Standards des Arbeitskreises
reformpädagogischer Schulen »Blick über den Zaun«, den Orientierungsrahmen Schulqualität für
»Schulen in der Demokratie« des BLK-Programms »Demokratie lernen & leben«, die Instrumente
des Arbeitsfeldes »Schule und Gesundheit« des Hessischen Kultusministeriums, den Index Inklusion,
Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Qualitätsrahmen
für die Profile ganztägig arbeitender Schulen
n Diskussionsergebnisse aus den Fachtagungen des »Arbeitskreises Schulqualität«
Redaktion:
Eva Diel, Dieter Höfer, Jürgen Markstahler
Gestaltung:
rsrdesign Reckels & Schneider-Reckels (Umschlag), Tatjana Gerdes (Innenseiten)
Titelfoto:
Reinhold Fischenich
Druck:
ABT Print und Medien GmbH
Bruchsaler Str. 5
69469 Weinheim
Stand:
überarbeitete Fassung, Dezember 2011
Vertrieb:
Diese Publikation können Sie bestellen beim:
EKOM Bestellservice IQ
Schulstr. 48, 65795 Hattersheim
E-Mail:
[email protected]
Bestellnummer:
01055
ISBN-Nummer:
978-3-88327-548-2
Hinweis:
Als Online-Fassung finden Sie diese Publikation auch auf den Internetseiten des Instituts für
Qualitätsentwicklung (IQ) unter www.iq.hessen.de
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder
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verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Druckschrift dem Empfänger
zugegangen ist. Den Parteien ist jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.
© Wiesbaden 2011, Institut für Qualitätsentwicklung
Hessischer Referenzrahmen
Schulqualität
INHALT
Funktion und Inhalt des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS)
2
Schulen als „pädagogische Handlungseinheiten“
2
Qualitätssorge zwischen „Freiheit und Verantwortung“
2
Verantwortung der Schule
3
Grundstruktur des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS)
3
Zielsetzungen und Funktionen des Referenzrahmens
5
Der Referenzrahmen als entwicklungsoffenes Konzept
6
Qualitätsbereiche und Qualitätsdimensionen im Überblick
7
Qualitätsbereiche, Dimensionen und Kriterien
8
Qualitätsbereich I:
Voraussetzungen und Bedingungen
Qualitätsbereich II:
Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
8
13
Qualitätsbereich III: Führung und Management
15
Qualitätsbereich IV: Professionalität
18
Qualitätsbereich V:
20
Schulkultur
Qualitätsbereich VI: Lehren und Lernen
23
Qualitätsbereich VII: Ergebnisse und Wirkungen
26
Aufschließende Fragen und Anhaltspunkte zu den Kriterien
der Qualitätsbereiche I bis VII
30
Qualitätsbereich I:
Voraussetzungen und Bedingungen
30
Qualitätsbereich II:
Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
37
Qualitätsbereich III: Führung und Management
45
Qualitätsbereich IV: Professionalität
57
Qualitätsbereich V:
65
Schulkultur
Qualitätsbereich VI: Lehren und Lernen
Qualitätsbereich VII: Ergebnisse und Wirkungen
80
100
Materialien zum Hessischen Referenzrahmen Schulqualität
114
Quellennachweise und Anmerkungen
116
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Funktion und Inhalt des Hessischen
Referenzrahmens Schulqualität (HRS)
Schulen als „pädagogische
Handlungseinheiten“1
Die seit längerem schwelende Unzufriedenheit mit der
Leistungsfähigkeit des Schulwesens hat bewirkt, dass
die Diskussion um die Qualität und Effektivität von
Schule mittlerweile auch in der breiten Öffentlichkeit
geführt wird. Dabei ist diese Diskussion keineswegs auf
Deutschland beschränkt. Sie begleitet internationale
Anstrengungen, die bisherigen Mittel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch neu entwickelte zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Hinter diesen
Bestrebungen steht ein neuer Ansatz der Schulentwicklung; er betrachtet das klassische „Bürokratiemodell“
für die Entwicklung und Gestaltung von Schule als
nicht mehr zeitgemäß und praxistauglich und schreibt
der einzelnen Schule mehr Selbstverantwortung zu.
In den letzten Jahrzehnten sind die Vielfalt der „Schulgestalten“ und die unterschiedlichen Wege, Schulqualität zu erzielen, stärker in den Blick geraten; zugleich
wurden die Probleme ersichtlich, die aufseiten der
Schulverwaltung und Schulaufsicht im Bereich der
Steuerung und fachlichen Kontrolle bestehen. In den
letzten 20 Jahren hat die Schulqualitätsforschung ihren
Fokus daher vor allem auf die Bereiche, Dimensionen
und Kriterien gelegt, mit deren Hilfe Schulqualität in der
Schulvielfalt näher bestimmt und die Gestaltungsmöglichkeiten der Schule als „pädagogische Handlungseinheit“ beschrieben werden können.2 Weitere Schubkräfte unterstützen eine Anfang der 1990er Jahre einsetzende Entwicklung, die darauf abzielt, der Einzelschule mehr Eigenverantwortung zu übertragen.
Qualitätssorge zwischen
„Freiheit und Verantwortung“
Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern lässt unschwer erkennen, dass sich viele
Länder einerseits für die Einführung von Schulprogrammen und schulinterner Evaluation entschieden haben,
andererseits aber zugleich Maßnahmen der externen
Evaluation eingeleitet haben. Von entscheidendem Einfluss darauf waren die Befunde aus den internationalen
Schulvergleichsuntersuchungen (v. a. TIMSS, PISA und
IGLU). Internationale Erfahrungen lassen darauf schließen,3 dass die interne Evaluation um eine objektivierte
Außensicht ergänzt werden muss, durch die die Schulen Hinweise auf die Qualität ihrer Arbeit und Impulse
für die weitere Schulentwicklung erhalten. Neue Ver2
fahren und Instrumente in diesem Zusammenhang sind
vor allem Bildungsstandards, standardisierte Lernstandserhebungen („VERA“) sowie zentrale Abschlussprüfungen. Darüber hinaus existiert in fast allen Bundesländern ein Inspektionswesen, das unter den Bezeichnungen „externe Evaluation“, „Qualitätsanalyse“ oder,
wie in Hessen, „Schulinspektion“ geführt wird.
Damit wird das Verhältnis zwischen eigenverantwortlicher Schule und staatlicher Verantwortung neu justiert:
■ Der Staat überträgt mehr Aufgaben, die bislang bei
den Schulaufsichtsbehörden lagen, an die einzelnen Schulen. Dabei behält er (nach Art. 7 Abs. 1 des
Grundgesetzes und Art. 56 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen) die Verantwortung für das
Schulwesen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Schulgesetz — HSchG).
■ Die einzelne Schule erhält mehr Selbstständigkeit
bei der Planung und Durchführung des Unterrichts,
bei der Erziehung, bei der Organisation, Durchführung und Auswertung der Schulgestaltung und des
Schullebens sowie bei der Verwaltung ihrer eigenen
Angelegenheiten (vgl. § 127 HSchG). Die Weiterentwicklung der einzelnen Schulen nimmt dabei einen
besonderen Stellenwert ein.
■ Zugleich hat die einzelne Schule mehr Selbstverantwortung bei der Entwicklung und Kontrolle der
Schul- und Unterrichtsgestaltung zu übernehmen
und darüber Rechenschaft abzulegen. Als Instrumente für die schulische Qualitätssorge dienen Schulprogramme, schulinterne Evaluationen (einschließlich schulinterner Vergleichsarbeiten) sowie Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht (vgl. § 127 b
Abs. 1, 2, 3 HSchG).
■ „Die Schulaufsichtsbehörden haben die Aufgabe,
die Qualität der schulischen Arbeit, insbesondere
die Erfüllung der Standards, und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse auch durch Verfahren der Evaluation (§ 98) und die Anschlussfähigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten. Sie beraten und unterstützen die Schule bei der selbstständigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und treffen mit ihr Zielvereinbarungen, in denen auch die jeweiligen Ergebnisse der Schulinspektion (§ 98 Abs. 2) berücksichtigt werden. Die Schulen legen auf der Basis der
Zielvereinbarungen Rechenschaft gegenüber der
zuständigen Schulaufsichtsbehörde ab.“ (§ 92 Abs. 2
HSchG)
FUNKTION UND INHALT DES HESSISCHEN REFERENZRAHMENS SCHULQUALITÄT (HRS)
■ Gleichzeitig kommen externe Evaluationsverfahren
in Form von standardisierten Lernstandserhebungen sowie in Form von Schulinspektionen zur Anwendung, die in systematischer und standardisierter Form Auskunft über die Güte der Schulen, der
Schulregionen und des gesamten Schulsystems
eines Landes geben.
und Schulinspektionen, die vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) durchgeführt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in der weiteren Schulprogrammarbeit zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der
Schulinspektion dienen als Grundlage für Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht.
Diese Entwicklungen haben weitreichende Konsequenzen für die Gliederung und Gestaltung des gesamten
Schulwesens. In dem noch längst nicht abgeschlossenen Prozess treten zwangsläufig auch Ungleichzeitigkeiten auf.
Grundstruktur des Hessischen
Referenzrahmens Schulqualität (HRS)
Verantwortung der Schule
Die Stärkung und Erweiterung der Eigenverantwortung der Schulen ist die Basis für eine zielgerichtete
und effektive Schulentwicklung (HSchG § 127a ff.).
Schrittweise werden die hessischen Schulen mehr Freiheiten in pädagogischen, personellen, finanziellen und
organisatorischen Belangen erhalten. Mit diesen erweiterten Gestaltungsspielräumen für die Verwirklichung
des Bildungs- und Erziehungsauftrags, für die Konkretisierung der Bildungsinhalte (Schulcurriculum), für alle
Ausformungen der Lern- und Schulorganisation sowie
für Personalentwicklung und Budgetverwaltung übernimmt die Einzelschule zugleich mehr Verantwortung
für die Qualität ihrer Arbeit. Sie ist gehalten, eigene
Stärken und Schwächen selbstkritisch zu analysieren
und die als notwendig erachteten Entwicklungsvorhaben umzusetzen. Schulinterne Evaluation dient dabei
sowohl der Selbstkontrolle als auch der Selbstentwicklung der Einzelschule und führt zu Konsequenzen im
Schulprogramm und damit verbundenen Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht. Ohne sachgerecht durchgeführte interne Evaluationen als Basis konstruktiver
Schulprogrammarbeit ist die eigenständige, selbstgesteuerte Schule nicht denkbar.
Notwendig erscheint aber ebenso die Bewertung schulischer Arbeit durch eine externe Evaluation, welche die
bei interner Evaluation möglicherweise übersehenen
„blinden Flecken“ beleuchtet und dem schulischen Entwicklungsprozess durch den kritischen Blick von außen
weitere Impulse und Dynamik verleiht. Auch um die Vergleichbarkeit der schulischen Entwicklungen und erzielten Leistungen vor dem Hintergrund der Lehrpläne
bzw. Bildungsstandards zu gewährleisten, sind die
Schulen verpflichtet, an den durch die Schulaufsichtsbehörden veranlassten Verfahren zur externen Evaluation mitzuwirken (vgl. § 98 Abs. 2 HSchG). Neben den
stichprobenartigen Erhebungen im Rahmen internationaler und nationaler Vergleichsuntersuchungen sind
dies vor allem standardisierte Lernstandserhebungen
Um auf der Basis erweiterter Eigenverantwortung der
Schule interne und externe Evaluation betreiben zu
können, ist es wichtig, Schulqualität zu definieren und
sich darauf zu verständigen, was unter „guter Schulqualität“ zu verstehen ist. Zu diesem Zweck wurde vom IQ
der „Hessische Referenzrahmen Schulqualität“ (HRS)
entwickelt. Er greift in Aufbau und Inhalt auf Modelle
zurück, die im Inland und europäischen Ausland4 bereits erprobt wurden. Ferner sind konzeptionelle Arbeiten aus der Schulqualitätsforschung und Schulqualitätsentwicklung in ihn eingeflossen.5 Der HRS ist in sieben „Qualitätsbereiche“ gegliedert, die als grundlegend für die schulische Entwicklung angesehen werden:
■ Qualitätsbereich I:
Voraussetzungen und
Bedingungen
■ Qualitätsbereich II:
Ziele und Strategien der
Qualitätsentwicklung
■ Qualitätsbereich III:
Führung und Management
■ Qualitätsbereich IV:
Professionalität
■ Qualitätsbereich V:
Schulkultur
■ Qualitätsbereich VI:
Lehren und Lernen
■ Qualitätsbereich VII:
Ergebnisse und Wirkungen
Die Qualitätsbereiche sind wechselseitig miteinander
verwoben. Denn Schulqualität entsteht nicht durch
eine isolierte Aneinanderreihung einzelner Gütemerkmale, sondern beruht auf einem in sich stimmigen und
alle Dimensionen umfassenden praktisch wirkenden
Gesamtkonzept schulischer und unterrichtlicher Qualität. Die Qualitätsbereiche lassen sich den klassischen
Feldern der Schulsystemsteuerung zuordnen: den Voraussetzungen und Bedingungen („Input“), den Prozessen und Merkmalen („Prozesse“) sowie den Ergebnissen
und Wirkungen („Output“) (s. nachfolgende Abbildung).
„Input“, „Prozesse“ und „Output“ stellen die zentralen
Handlungsfelder für die Gestaltung des Schulsystems
dar, die es auf allen Handlungsebenen zu berücksichtigen gilt, wenn man das Schulwesen zu analysieren und
zu verändern beabsichtigt. Eine solche systematische
Ordnungsstruktur, die in OECD-Arbeitszusammenhängen generiert wurde und allen neueren Schulforschungs-
3
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
ansätzen zugrunde liegt, erlaubt es, alle Aktivitäten in
einen Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Den Dimensionen und Kriterien des HRS liegen sowohl
deskriptive als auch normative Aussagen zugrunde.
Mit ihnen soll einerseits an die aktuelle Praxis der Schule
angeknüpft werden, andererseits geht es darum, vor
dem Hintergrund der aktuellen Schulforschung Grundlinien einer künftigen schulischen Qualitätsentwicklung zu
erfassen.
Zu den „Voraussetzungen und Bedingungen“ von
Schulqualität gehören bildungspolitische und rechtliche Rahmenvorgaben, die Bereitstellung von personellen wie sachbezogenen Ressourcen und Unterstützungsangeboten für die Schulen, das Bildungsangebot in der
Region sowie die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft und des Schulumfelds. Diese Rahmenbedingungen üben einen erheblichen vorstrukturierenden
Einfluss auf die Qualität von Schule aus. Daher gilt es,
zum einen zu prüfen, inwieweit diese Faktoren die
Schulqualität fördern oder hemmen. Zum anderen sind
sie zu berücksichtigen, um der einzelnen Schule bei der
Beurteilung ihrer Qualität gerecht zu werden.
Demgegenüber sind alle in den Qualitätsbereichen II
bis VI beschriebenen „Prozesse“ in starkem Umfang
von der Einzelschule planvoll zu gestalten und damit
beeinflussbar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die
Qualität des „Kerngeschäfts“ von Schule, nämlich die
des „Lehrens und Lernens“. Hier geht es um Prozessmerkmale guten Unterrichts. Die Gestaltungskompe-
tenzen der einzelnen Schule als pädagogische Handlungseinheit werden im Qualitätsbereich „Ziele und
Strategien der Qualitätsentwicklung“ beschrieben: Die
mit der Schulprogrammarbeit verknüpften Prozesse interner und externer Evaluation, die Schwerpunktsetzungen bei Entwicklungsvorhaben und die Strategien zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen sind
für die Qualitätsentwicklung der einzelnen Schule
grundlegend. Weitere Bereiche der Prozessqualität sind
die Aspekte „Führung und Management“, d. h. die Qualität des Schulleitungshandelns, sowie die „Professionalität“ der an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte.
Der Qualitätsbereich „Schulkultur“ ist Ausdruck allgemeiner Klimafaktoren des Schullebens, die bestimmt
werden durch einen geregelten Umgang miteinander,
durch Kooperation und Kommunikation sowie durch
kulturelle Aktivitäten und Außenkontakte.
Der Qualitätsbereich VII „Ergebnisse und Wirkungen“
schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit umfasst zunächst die fachlichen bzw. überfachlichen Kompetenzen und die erzielten Bildungsabschlüsse, darüber
hinaus aber auch die Akzeptanz, die die Lernbedingungen und -erträge bei den beteiligten Personen finden.
Die in der Schule erworbenen Kompetenzen müssen
den Absolventinnen und Absolventen letztendlich eine
erfolgreiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen; diese Teilhabe ist unter dem Aspekt nachhaltiger Wirkungen zu berücksichtigen.
Zu allen Qualitätsbereichen werden Dimensionen und
Kriterien angeführt, die die Qualitätsentwicklung von
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
4
FUNKTION UND INHALT DES HESSISCHEN REFERENZRAHMENS SCHULQUALITÄT (HRS)
Schule spezifisch bedingen. Dabei weisen die Qualitätsbereiche II bis VII, in denen es um die Prozesse und
Wirkungen schulischer Arbeit geht, als Teilbereiche der
Schule und ihrer Entwicklung gewiss Überschneidungen
auf, erfordern aber dennoch gesonderte Planungs-, Gestaltungs- und Evaluationsmaßnahmen. Die dabei definierten qualitativen Ansprüche können gegebenfalls je
nach Schulform variiert oder ergänzt werden.
Die Kriterien werden ergänzt durch „aufschließende Fragen“ und „mögliche Anhaltspunkte“. Die aufschließenden Fragen sollen helfen, den Inhaltskern und Bedeutungszusammenhang eines Kriteriums näher zu bestimmen und dieses in ein erweitertes Verständnis einzubetten. Die Formulierung von Anhaltspunkten soll
dagegen konkrete Hinweise auf das vielfältige Spektrum der Umsetzungsmöglichkeiten liefern und damit
auch zum Ausdruck bringen, dass ein Kriterium sich auf
unterschiedliche Art und Weise realisieren lässt. Eine
feste Eingrenzung auf wenige Indikatoren würde diesem Sachverhalt nicht gerecht.
Eine nachhaltige Qualitätsverbesserung von Schulen ist
nur möglich, wenn alle Elemente schulischer Entwicklung in den Blick genommen werden, insbesondere
die Prozess- und Ergebnisqualität, aber auch die Voraussetzungen und Bedingungen, durch deren Reflexion im Schulmonitoring zudem Steuerungswissen für
bildungspolitische Entscheidungen gewonnen werden
kann.
Zielsetzungen und Funktionen
des Referenzrahmens
Der HRS dient den Schulen als Grundlage für ihre Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Er verfolgt
mehrere Ziele.
Im Vordergrund steht die Klärung von Schulqualität
nach Bereichen, Dimensionen und Kriterien. Sie soll
möglichst präzise erfasst und abgebildet werden, um
eine ebenso klare wie praktische Grundlage für eine erfolgreiche Verständigung über die Güte von Schulen
zu schaffen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation zwischen den Beteiligten an den einzelnen Schulen (einschließlich der Eltern) als auch für die Kommunikation
der Schulen mit der Schulaufsicht, der Schulinspektion,
dem Schulträger, außerschulischen Bezugsgruppen
sowie – ganz allgemein – der interessierten Öffentlichkeit. Schließlich soll der HRS als Folie zur Identifizierung
von Stärken und Schwächen der einzelnen Schulen dienen. Er liefert somit Anregungen zur Klärung der weiteren Schulentwicklung und gibt wichtige Anstöße zur
Verbesserung der Schulqualität.
Bei aller Systematik ist der HRS gleichwohl nicht als abgeschlossener Katalog zu betrachten. Je nach Schulform, Schulgröße und schulspezifischen Besonderheiten vor Ort kann er ergänzt und erweitert werden, um
als passgenaue Orientierungshilfe bei der systematischen Schul- und Qualitätsentwicklung sowie bei der
Planung und Durchführung von internen Evaluationsmaßnahmen an jeder Einzelschule zu dienen. Auf diese
Weise bildet er den Ausgangspunkt für einen offenen
Prozess, dessen positive Effekte für die Schulentwicklung von der aktiven Mitwirkung aller am Schulgeschehen beteiligten Personen und Instanzen abhängen.
Darüber hinaus dient der HRS als Leitlinie für Unterstützungssysteme sowie als verbindliche Arbeitsgrundlage der Schulinspektion (Erlass „Schulinspektion“ vom
20. August 2010; ABl. 1/2011, S. 2).
Mit dieser Ausrichtung des Referenzrahmens auf mehrere einander ergänzende Ziele verbindet sich die Erwartung, dass er sich zu einer anerkannten Bezugsgröße entwickelt, an der sich qualitätsbewusstes Handeln im hessischen Schulwesen zu orientieren und zu
messen hat.
Der Referenzrahmen als
entwicklungsoffenes Konzept
In seiner Eigenschaft als Orientierungsrahmen für die
Qualitätsentwicklung von Schulen wird der HRS beständig weiterentwickelt. Dabei werden sowohl einschlägige neue Forschungsbefunde als auch Erkenntnisse
der Schulinspektion berücksichtigt. Gleichermaßen einbezogen werden Erträge aus dem fortlaufenden Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulpraxis,
der Schulaufsicht und des Amts für Lehrerbildung bzw.
der Studienseminare sowie aus dem Dialog mit den für
die Schulentwicklung relevanten gesellschaftlichen Bezugsgruppen.
Der HRS versteht sich somit nicht als geschlossenes und
starres Regelwerk, sondern ausdrücklich als ein entwicklungsoffenes Konzept. Diesem Selbstverständnis
ist es geschuldet, dass nunmehr eine überarbeitete Fassung vorliegt. Dabei handelt es sich nicht um eine
grundlegende Neuausrichtung dieses Referenzsystems; vielmehr geht es um weitere Schritte der Konkretisierung, um die Einbeziehung neuer Entwicklungen sowie die Berücksichtigung von Erfahrungen aus
Schulpraxis und Schulverwaltung.
Am auffälligsten sind die Veränderungen im Qualitätsbereich I (Voraussetzungen und Bedingungen). Hier
wurden die bisher vorhandenen „Aspekte“ zu „Kriterien“ weiterentwickelt und mit aufschließenden Fragen
5
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
hinterlegt. Diese neue Form des Qualitätsbereichs I
stellt somit eine Angleichung an die Struktur der nachfolgenden Qualitätsbereiche II bis VI (Prozesse des schulischen Handelns) sowie VII (Ergebnisse und Wirkungen) dar. Dennoch bleibt die Sonderstellung des Qualitätsbereichs I insofern erhalten, als die Schulen die
dargestellten Voraussetzungen ihrer Arbeit selbst nicht
ändern können.6
Des Weiteren liegen nicht zu allen Kriterien des Qualitätsbereichs I eindeutige empirische Befunde vor, aus
denen sich belastbare Richtwerte für eine erfolgreiche
Qualitätsentwicklung ableiten ließen. Im Sinne einer angemessenen Standortbestimmung und Qualitätsanalyse ist es jedoch erforderlich, die Rahmenbedingungen
und -daten einer Schule möglichst genau zu erfassen
und in die geplante Entwicklungsarbeit einzubeziehen.
Hierzu können die Kriterien des Qualitätsbereichs I und
die ihnen zugeordneten aufschließenden Fragen wesentliche Anhaltspunkte liefern.
Seit dem Jahr 2008, dem Erscheinungszeitpunkt der
vorherigen Fassung des HRS, hat es in der hessischen
6
Bildungspolitik eine Reihe grundlegender Entwicklungsvorhaben gegeben, die inzwischen in eine Phase der
konkreten Implementierung eingetreten sind. Es geht
dabei insbesondere um eine curriculare Umsteuerung
von den Lehrplänen zum „Kerncurriculum“ mit seinen
Bildungsstandards und Inhaltsfeldern im Rahmen eines
kompetenzorientierten Lernens, ferner um die weitere
Realisierung von Ganztagsschulen und die Weiterentwicklung zu selbstständigen Schulen sowie das Anliegen, die Schulen im Sinne der „Inklusion“ auszugestalten.
Auf der Basis aktueller theoretischer Konzepte, empirischer Befunde sowie bildungspolitischer Planungen
und schulpraktischer Erfahrungen wird der HRS auch in
Zukunft fortentwickelt werden, um damit die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung der hessischen
Schulen zu verbessern. Die anhaltende Reflexion über
die Inhalte des HRS und der fortlaufende Dialog über
die Umsetzung der damit vorgelegten Konzeption
einer Qualitätsentwicklung von Schulen sind somit
selbst ein unverzichtbarer Teil dieses entwicklungsoffenen Ansatzes.
QUALITÄTSBEREICHE UND QUALITÄTSDIMENSIONEN IM ÜBERBLICK
Qualitätsbereiche und Qualitätsdimensionen im Überblick
QUALITÄTSBEREICHE
DIMENSIONEN
I
Voraussetzungen
und Bedingungen
I.1
Bildungspolitische
und rechtliche
Vorgaben
I.2
Schülerschaft und
Schulumfeld
II
Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
II.1
Schulprogramm
II.2
Evaluation
III
Führung und
Management
III.1
III.2
Steuerung pädago- Organisation und
gischer Prozesse
Verwaltung der
Schule
IV
Professionalität
IV.1
Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen
IV.2
Kommunikation
und Kooperation
im Kollegium
V
Schulkultur
V.1
Pädagogische
Grundhaltung
V.2
Schulleben
V.3
Kooperation und
Kommunikation
nach außen
VI
Lehren und
Lernen
VI.1
Aufbau von fachlichen und überfachlichen
Kompetenzen
VI.2
Strukturierte und
transparente Lehrund Lernprozesse
VI.3
Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen
VI.4
Lernförderliches
Klima und Lernumgebung
VII
Ergebnisse und
Wirkungen
VII.1
Fachliche
Kompetenzen
VII.2
Überfachliche
Kompetenzen
VII.3
Bildungslaufbahnen und Schulabschlüsse
VII.4
VII.5
Einverständnis und Nachhaltige
Akzeptanz
Wirkungen
I.3
Personelle und
sächliche Ressourcen
I.4
Externe Unterstützung
I.5
Bildungsangebote
am Schulstandort
III.3
Personalführung
und Personalentwicklung
7
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Qualitätsbereiche, Dimensionen und Kriterien
QUALITÄTSBEREICH I:
VORAUSSETZUNGEN UND BEDINGUNGEN
Dieser erste Qualitätsbereich beschreibt rechtliche und
gesellschaftliche Voraussetzungen und Bedingungen,
die die Schulqualität schon im Vorfeld beeinflussen.
Dazu gehören bildungspolitische und rechtliche Rahmenvorgaben, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft, personelle und sachbezogene Ressourcen,
Unterstützungsangebote für die Schulen sowie das Bildungsangebot im regionalen Umfeld. Die einzelnen Dimensionen stecken die äußeren Rahmenbedingungen
ab, unter denen Schulen zu arbeiten haben. Diese Bedingungen sind bei der konkreten Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen zu berücksichtigen.
Dabei ist es offensichtlich und durch zahlreiche Befunde aus der Schulforschung belegt, dass Schulen mit
solchen Rahmenbedingungen unterschiedlich gut umgehen können. Dies hängt mit der Unterschiedlichkeit
ihrer Gestaltungsprozesse zusammen, die letztendlich
die Schul- und Unterrichtsqualität ausmachen. Qualität
ist also die bestmögliche Verwirklichung von Zielsetzungen unter vorgefundenen Bedingungen. Diese Bedingungen sind im Qualitätsbereich I zusammengestellt und müssen bei der Selbsteinschätzung und der
Beurteilung von Schulen immer berücksichtigt werden.
Während der Qualitätsbereich I die Voraussetzungen
und Bedingungen thematisiert, unter denen eine Schule zu arbeiten hat, erfassen die nachfolgenden Qualitätsbereiche II bis VI die Ausgestaltung der Vorgaben
bzw. die Prozesse, mit denen die Schule auf die genannten Voraussetzungen und Bedingungen reagiert. Wirkungen und Ergebnisse dieser Arbeit bzw. Prozesse
werden im Qualitätsbereich VII betrachtet.
Im Gegensatz zu den übrigen Qualitätsbereichen, in
denen im Einzelnen Kriterien für Schulqualität definiert
werden, lassen sich solche Kriterien nicht für alle Dimensionen des Qualitätsbereichs I beschreiben. So können
8
die Dimensionen I.1 („Bildungspolitische und rechtliche Vorgaben“) und I.2 („Schülerschaft und Schulumfeld“) nicht mit Kriterien hinterlegt werden. Die
rechtlichen Vorgaben sind für die Schulen verbindlich.
Die Schulen müssen sie kennen und ihre Planungen auf
dieser Grundlage und in diesem Rahmen gestalten. Die
Schülerschaft mit ihren Potenzialen und Prägungen finden die Schulen zunächst einmal vor, ohne hierauf
selbst Einfluss nehmen zu können. Die Skizzierung einer
beispielsweise nach Sozialschicht, Migrationsstatus und
kognitiven Grundfähigkeiten „wünschenswerten Schülerschaft“ ist nicht sinnvoll. Worum es vielmehr geht, ist
die Gestaltung der Prozesse für diese Schülerschaft im
Rahmen der gegebenen Voraussetzungen.
Etwas anders stellt sich die Situation in den drei weiteren Dimensionen des Qualitätsbereichs I dar (I.3 „Personelle und sächliche Ressourcen“, I.4 „Externe Unterstützung“ und I.5 „Bildungsangebote am Schulstandort
bzw. in der Region“). Zwar gilt auch hier, dass die Schulen zunächst einmal die diesbezüglichen Bedingungen
ihrer Arbeit vorfinden, ohne sie gestalten zu können.
Anders als bei I.1 und I.2 kann in diesen Dimensionen
jedoch geprüft werden, ob diese vorgefundenen Verhältnisse eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags der jeweiligen Schulen ermöglichen. Eine solche Prüfung kann mit Hilfe der den Dimensionen I.3 bis I.5 zugeordneten Kriterien sowie mit
darauf bezogenen aufschließenden Fragen und möglichen Anhaltspunkten erfolgen.
Wie die Schulen dann im Weiteren mit allen im Qualitätsbereich I thematisierten Voraussetzungen und Bedingungen ihrer Arbeit umgehen, wie sie die vorgefundene Ausgangslage in ihren Prozessen gestalten, ist
im HRS Gegenstand der nachfolgenden Qualitätsbereiche II bis VI.
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
Dimension:
I.1 Bildungspolitische und rechtliche Vorgaben
Prozesse, Merkmale und Wirkungen schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit sind abhängig von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen formuliert sind.
Diese strukturieren die schulische Arbeit wesentlich vor
und stecken den Handlungsspielraum von Schulen ab.
Sie legen fest, unter welchen Zielvorgaben, administrativen und organisatorischen Bedingungen die Schulen
ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrzunehmen
haben. Diese Vorgaben beziehen sich im Wesentlichen
auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(siehe insbesondere §§ 2 und 3 HSchG), auf die zentralen Qualifikationen bzw. Kompetenzen und Bildungsinhalte, auf die Art der Schullaufbahnen und die
Formen der Lernorganisation, auf Regelungen zur Leistungsbewertung (einschließlich Versetzungen und Abschlüssen) sowie auf die Schulorganisation und Schulverfassung. Damit entspricht der Staat (gemäß Art. 7
des Grundgesetzes bzw. Art. 56 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen) seiner Gesamtverantwortung für das Schulwesen. Auch wenn sich die staatlichen
Vorgaben in den letzten Jahren in einem Veränderungsprozess befinden (beispielsweise bezüglich der
Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen und selbstständigen Schulen), so ist es weiterhin unbestrittene
Aufgabe des Staates, die zentralen Elemente des Schulwesens zu definieren und die Vergleichbarkeit der Bildungschancen zu gewährleisten.
Die Regelungen in Form von Gesetzen, Verordnungen
und Erlassen bilden den strukturellen Rahmen, den die
Schulen zu beachten haben. Für die Schulen stellen sie
sowohl Potenziale als auch Restriktionen für ihren eigenverantwortlichen Gestaltungsprozess dar: Einerseits
sorgen sie für Klarheit hinsichtlich der Zielsetzungen
und Arbeitsroutinen und sind damit „Leitplanken" für
schulisches und unterrichtliches Handeln. Andererseits
können sie auch als Belastungen wahrgenommen werden, wenn beispielsweise bestimmte Zielsetzungen
konfligieren, vorgegebene Formen der Arbeits- und
Lernorganisation nicht in einer ausgewogenen Balance
zu den ausgesprochenen Zielsetzungen stehen oder
bestimmte Regularien mit dem pädagogischen Professionsverständnis nicht harmonieren. Für Prozesse der
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ist es daher entscheidend, die Handlungsmöglichkeiten und
Handlungsrestriktionen von Schule genau in Augenschein zu nehmen. Zudem ist es bei Evaluationsmaßnahmen ein Gebot der Fairness, die Arbeitsumstände
mit zu erfassen, unter denen Schulqualität besser oder
schlechter gelingt. Bei der Umsetzung verbindlicher
Vorgaben können daher je nach Situation der einzelnen Schule, ihren Möglichkeiten und Grenzen, mehr
oder weniger große Realisierungsprobleme auftreten.
Zu dieser Dimension werden keine Kriterien und Anhaltspunkte vorgelegt; die Gründe hierfür sind in der
Einleitung zum vorliegenden Qualitätsbereich I (S. 8)
darlegt.
9
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
I.2 Schülerschaft und Schulumfeld
Die Zusammensetzung der Schülerschaft bzw. das soziale Umfeld einer Schule beeinflussen in erheblichem
Maße die Prozess- und Ergebnisqualität schulischer Arbeit. Forschungsbefunde belegen, dass die Leistungen
der Schülerinnen und Schüler zu einem erheblichen Teil
auf die Schülerzusammensetzung einer Schule zurückzuführen sind. Als zentrale Größen haben sich die kognitiven Grundfähigkeiten (Intelligenz), die Sozialschicht,
das Bildungsniveau (höchster Bildungsabschluss der Eltern) und der Anregungsgehalt im Elternhaus, die Erwerbstätigkeit sowie der Migrationsstatus in der Familie
herausgestellt. Dabei ist zu beachten, dass sich im Migrationsstatus sehr häufig der Sozialstatus von Familien
ausdrückt; d. h. viele Familien mit Migrationshintergrund gehören niedrigen Sozialschichten an. Der soziale Hintergrund der Schülerschaft (das sozioökonomische und soziokulturelle Umfeld) bestimmt folglich in
erheblichem Maße die Bildungs- und Erziehungserträge einer Schule.
Belastungsgrad einer Schule. Demgegenüber lassen
sich die erwähnten kognitiven Grundfähigkeiten nur in
Ausnahmefällen angemessen erfassen (z. B. im Rahmen
wissenschaftlicher Untersuchungen oder durch den
Schulpsychologischen Dienst). Erfahrungsgemäß fließen sie in den Sozialindex (aufgrund einer Überlagerung der Grundfähigkeiten mit der Sozialschicht bzw.
dem elterlichen Anregungsgehalt) indirekt mit ein.
Um Schulen bei Evaluationen bzw. Beurteilungen hinreichend gerecht zu werden, dürfen diese Determinanten schulischer Wirkungen nicht außer Acht gelassen
werden. Hierfür empfiehlt sich ein objektivierter „Sozialindex", der derzeit für hessische Schulen entwickelt
wird. Dieser Index ermöglicht sowohl „faire Vergleiche"
bei der Beurteilung schulischer Ergebnisse und Wirkungen (z. B. im Zusammenhang mit standardisierten
Vergleichsarbeiten – „VERA“) als auch eine indikatorenorientierte Ressourcenzuweisung in Abhängigkeit vom
Wie einleitend erwähnt, kann die Schule die Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zwar nicht beeinflussen. Sie muss diese aber dennoch differenziert zur
Kenntnis nehmen, um ihre schulischen Prozesse pädagogisch sinnvoll und organisatorisch effizient gestalten zu können.
Einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss haben
zudem die Gleichaltrigen auf das Lern- und Leistungsverhalten, die Umgangs- und Kommunikationsformen
sowie die Nutzung der Medien.
Während die Schülerzusammensetzung bei der Ressourcenzuweisung einer Schule bislang kaum Beachtung findet, wird sie demgegenüber inzwischen für die
Einschätzung der Leistungsergebnisse bei standardisierten Lernstandserhebungen (wie z. B. „VERA“) im
Sinne eines „fairen Vergleichs“ bereits berücksichtigt.
Zu dieser Dimension werden keine Kriterien und Anhaltspunkte vorgelegt; die Gründe hierfür sind in der
Einleitung zum vorliegenden Qualitätsbereich I (S. 8)
darlegt.
Dimension:
I.3 Personelle und sächliche Ressourcen
Die Ausstattung der Schulen mit Personal und Sachmitteln wird weitgehend vorgegeben und hat damit
vorstrukturierenden Einfluss auf die jeweiligen Arbeitsund Lernbedingungen. Die Dimension „Personelle und
sächliche Ressourcen“ umfasst ein breites Spektrum
von Aspekten, die zum großen Teil bereits in amtlichen
Statistiken erfasst und abrufbar sind.
10
Durch neue bildungspolitische Vorgaben, wie z. B. die
Weiterentwicklung des Schulwesens im Hinblick auf
Ganztagsangebote, mehr Selbstständigkeit und inklusive Pädagogik, entsteht ein veränderter Bedarf, den es
zu berücksichtigten gilt. Nur so können die schrittweise
Erweiterung der Gestaltungsfreiheit in pädagogischen,
personellen, finanziellen und organisatorischen Fragen
und die damit zunehmend größeren Handlungsspielräume von Schulen auch genutzt werden.
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Kriterien
I.3.1
Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des
Bildungs- und Erziehungsauftrags.
I.3.2
Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich.
I.3.3
Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
I.3.4
Dem schulischen Personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung.
I.3.5
Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen.
Dimension:
I.4 Externe Unterstützung
Erfahrungen mit schulischen Veränderungsprozessen
zeigen bisher, dass Schulen für ihre Weiterentwicklung
externe Unterstützung und Beratung sowie gegebenenfalls „Krisenintervention“ benötigen. Dies gilt besonders dann, wenn ihnen Leistungen abverlangt werden, die mit dem verfügbaren Handlungsrepertoire
nicht mehr bewältigt werden können. Dazu zählen gleichermaßen neue Verfahren der Verwaltungssteuerung
(z. B. NVS, SAP, LUSD) wie der Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung (vor allem Schulprogrammentwicklung einschließlich schulinterner Evaluation, Lerndiagnosen und standardisierte Lernstandserhebungen).
Außerdem geht es um veränderte Erziehungs- und Unterrichtsskripte, die auf Prozesse des sozialen Wandels
und neue Erkenntnisse aus der Schul- und Unterrichtsforschung Bezug nehmen (z. B. auf kompetenzorietierte
Unterrichtsentwicklung im Zusammenhang der Bildungsstandards; auf handlungsorientierten, die Selbstständigkeit fördernden Unterricht sowie auf Individualisierung). Neue Studien über erfolgreiche Schulsysteme
belegen dabei insbesondere die Bedeutung einer
Grundhaltung des Förderns bei den Lehrkräften sowie
die Wichtigkeit einer praxisorientierten und unterrichtsbezogenen Professionalisierung, insbesondere in
den ersten Berufsjahren.
Selbstständige Schulen verfügen grundsätzlich selbst
über die Potenziale und Kompetenzen, die sie für ihre
Selbststeuerung und eigene Weiterentwicklung benötigen. (Die dafür seit 2005 bereitgestellten Schulbudgets sind als Einstieg zu verstehen.) Bis zur völligen
Realisierung dieses Konzepts ist es jedoch noch ein län-
gerer Weg. Insbesondere in dieser Übergangsphase
benötigen die Schulen eine wirksame externe Unterstützung, die als Dienstleistung zu konzipieren ist und
einem breiten Spektrum an Beratungsbedarf gerecht
werden muss.
Dabei geht es vor allem um die Unterstützung der Schulen in Verwaltungs- und Rechtsfragen sowie Verfahren
der Qualitätsentwicklung im Zusammenhang mit der
Schulinspektion und der Arbeit mit dem Schulprogramm (einschließlich interner Evaluation und Zielvereinbarungen).
Eine besondere Rolle fällt den Maßnahmen der Lehrerfortbildung und der Fachberatung zu, aktuell insbesondere hinsichtlich individueller Lerndiagnosen und
einer darauf aufbauenden Förderung sowie einer kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung.
Im Rahmen einer umfassenden Qualitätssicherung ist
auch der Handlungsauftrag der Staatlichen Schulaufsicht von maßgeblicher Bedeutung. Insbesondere geht
es dabei um die Fach- und Dienstaufsicht (§ 92 Abs. 3
HSchG), wobei die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte und die Eigenverantwortung der Schulen zu beachten sind (§ 93 Abs. 2 HSchG). Für die Qualitätssicherung können in Einzelfällen auch Kriseninterventionen und ein entsprechendes Konfliktmanagement
seitens der Schulaufsicht erforderlich sein.
Die nachfolgend genannten Aspekte umfassen die
Dienstleistungen, die bei der externen Unterstützung
von Schulen als besonders wichtig anzusehen sind.
11
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterien
I.4.1
Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt.
I.4.2
Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden
pädagogischen Fragen.
I.4.3
Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen.
I.4.4
Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt.
Dimension:
I.5 Bildungsangebote am Schulstandort
Die Herausarbeitung eines schuleigenen Konzepts bzw.
Profils geschieht immer auch im Verhältnis zu dem Bildungsangebot, das vom Umfeld der Schule bereitgestellt wird. Um den Einsatz von Ressourcen zu optimieren
und ein ausgewogenes Spektrum an Wahlmöglichkeiten zu gewährleisten, muss die Einzelschule dieses Angebot bei den eigenen Schwerpunktsetzungen berücksichtigen. Die Bildung regionaler Netzwerke kann wesentlich dazu beitragen, dass die spezifischen Möglichkeiten einer Region gezielt genutzt werden. Teil-
weise befinden sich Schulen auch in Konkurrenz zueinander und müssen deshalb nach Wegen suchen, wie
sie durch spezifische Bildungsangebote oder besondere pädagogische Maßnahmen für Eltern attraktiver
werden können. Das setzt sowohl die Kenntnis des jeweiligen Angebots im Umfeld als auch einen angemessenen Umgang damit voraus. Wie sich die Schule dazu
verhält, ob sie z. B. Kooperationen eingeht bzw. Angebotslücken füllt, wird in den Qualitätsbereichen II bis VI
betrachtet.
Kriterien
I.5.1
Schülerinnen und Schüler finden wohnortnah ein Bildungsangebot vor,
das alle Schullaufbahnen ermöglicht.
I.5.2
Am Schulstandort bzw. in der Region bestehen vielseitige Lernangebote.
I.5.3
Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt.
12
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
QUALITÄTSBEREICH II:
ZIELE UND STRATEGIEN DER QUALITÄTSENTWICKLUNG
Das Hessische Schulgesetz berechtigt und verpflichtet
die Einzelschule im Rahmen der staatlichen Verantwortung zur selbstständigen Planung und Durchführung
des Unterrichts und des Schullebens sowie der Erziehung und der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten (§ 127a Abs. 1 HSchG). Die Schulen sind somit
aufgerufen und zugleich verpflichtet, selbst Verantwortung für die Gestaltung von Schule und Unterricht zu
übernehmen und dabei ein schuleigenes Qualitätsmanagement in Form von Schulprogrammarbeit, schulinterner Evaluation und unter Einbeziehung von Zielvereinbarungen zu realisieren (§ 127a und b HSchG).
Eine wesentliche Grundlage der Qualitätsentwicklung
von Schule ist ein gemeinsam erarbeitetes Schulprogramm. Darin werden das pädagogische Konzept der
Schule (einschließlich des pädagogischen Selbstverständnisses bzw. Leitbildes) sowie eine Planung der
konkreten Entwicklungsarbeit dargelegt, welche die
Basis für die schulische Alltagsarbeit und die strategische Ausrichtung der Schule bilden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Mit der
Einführung des hessischen Kerncurriculums (mit Bildungsstandards und Inhaltsfeldern) zum Schuljahr
2011/2012 können die Schulen ein Schulcurriculum erarbeiten, das die einzelnen Fachcurricula zusammenfasst.7 Zunächst einmal ist diese Entwicklungsarbeit im
Rahmen der Schulprogrammarbeit anzusiedeln und
dürfte die Arbeitsvorhaben der nächsten Jahre prägen.
Die Ergebnisse dieser Programmvorhaben sind in die
pädagogischen Konzepte der Schulen zu überführen
und zu verstetigen.
Prozesse, Ergebnisse und Wirkungen der Schulprogrammarbeit werden von der Schule selbst regelmäßig
evaluiert. Dazu bieten die schulinternen Vergleichsarbeiten eine gute Datengrundlage. Erarbeitung und
Fortschreibung des Schulprogramms erfolgen auf der
Basis einer schulinternen Evaluationsarbeit. Auf dem
Weg zu größerer Eigenverantwortung ist eine Feedbackkultur eine unverzichtbare Grundlage für alle Formen der internen Evaluation.
Neben der auf das Schulprogramm bezogenen internen Evaluation gewinnen Evaluationsmaßnahmen, die
sich aus der bildungspolitischen bzw. administrativen
Verantwortung für die Qualität des Schulsystems legitimieren, eine wachsende Bedeutung. Im Mittelpunkt
stehen dabei unterschiedliche Formen externer Evaluation, insbesondere standardisierte Lernstandserhebungen (wie „VERA 3“ und „VERA 8“) und Schulinpektionen. Durch diese kritische Außensicht erhalten die
Schulen weitere Anhaltspunkte und Anregungen für die
Verbesserung der schulischen Arbeit. Die Ergebnisse
der internen wie externen Evaluationen bilden den Ausgangspunkt für die Planung und Umsetzung qualitätsfördernder Entwicklungsvorhaben.
Die Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung einer
Schule haben vielfältige Auswirkungen auf die Prozesse,
die in den anderen Qualitätsbereichen des HRS erfasst
werden.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
13
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
II.1 Schulprogramm
„Durch ein Schulprogramm gestaltet die Schule den
Rahmen, in dem sie ihre pädagogische Verantwortung
für die eigene Entwicklung und die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit wahrnimmt.“ (§ 127b Abs. 2 HSchG)
Das Schulprogramm ist ein „Arbeitsprogramm mittlerer Reichweite" und enthält sowohl Grundsätze der pädagogischen Arbeit als auch die aktuellen Entwicklungsvorhaben der Schule, deren Umsetzungsplanung sowie
den sich daraus ergebenden Fortbildungsbedarf. Bei
der Darstellung des erarbeiteten Schulprogramms sind
die Schwerpunkte zu beachten, die in § 127 b Abs. 2
des Hessischen Schulgesetzes aufgeführt sind.8 Darüber hinaus ist das Schulprogramm die Grundlage für
Zielvereinbarungen zwischen der Schule und dem Staatlichen Schulamt.
Kriterien
II.1.1 Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte ausrichtet.
II.1.2 Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die
schulische Arbeit genutzt wird.
II.1.3 Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird.
II.1.4 Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der
Schule.
Dimension:
II.2 Evaluation
Die Schule „überprüft regelmäßig in geeigneter Form
die angemessene Umsetzung des Programms und die
Qualität ihrer Arbeit (interne Evaluation)“ (§ 127 b Abs. 3
HSchG). „Sowohl der Entwicklungsprozess selbst als
auch die Frage der Zielerreichung und die Qualität der
Ergebnisse unterliegen der Verpflichtung zur internen
Evaluation […].“9 Verfahren der internen Evaluation bzw.
Selbstevaluation beziehen sich grundsätzlich auf alle
Bereiche der schulischen Arbeit, in erster Linie jedoch
auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Evaluationen
machen Stärken sichtbar, weisen aber auch auf Verbesserungsbedarf in den einzelnen schulischen Bereichen
hin. Auf manchen Gebieten ist zusätzlich eine geschlechterbezogene Datenerhebung und Auswertung sinnvoll.
Kriterien
II.2.1 An der Schule ist eine Feedbackkultur etabliert.
II.2.2 Die Schule führt zur Steuerung des Entwicklungsprozesses Evaluationen zu
ausgewählten Schwerpunkten durch.
II.2.3 Auf der Grundlage erhobener Daten benennt die Schule den erforderlichen Handlungsbedarf und plant konkrete Schritte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.
II.2.4 Die Verfahren der Schulprogrammentwicklung und schulinternen Evaluation werden hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit reflektiert.
14
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
QUALITÄTSBEREICH III:
FÜHRUNG UND MANAGEMENT
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt. Sie oder er leitet die Schule nach
den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
sowie den Beschlüssen der Schulkonferenz und der
Konferenzen der Lehrkräfte.“ (§ 88 Abs. 1 HSchG)10
Für die professionelle Leitung einer Schule und ihre
Entwicklung zu einer lernenden und selbstverantwortlichen Organisation sind Managementwissen und Führungskompetenzen erforderlich. Die Schulleitung nimmt
bei der Gestaltung der Schule eine Schlüsselstellung
ein. Ihre maßgeblichen Aufgaben bestehen darin,
■ Arbeitsstrukturen zu schaffen, damit die Schule den
gewünschten Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann,
■ einen geregelten Schulbetrieb durch entsprechendes organisatorisches und administratives Handeln
sicherzustellen,
■ den Personaleinsatz zu planen, das schulische Personal zu führen, es in seiner Arbeit zu unterstützen und
seine professionelle Weiterentwicklung zu fördern,
■ die Beziehungen der Schule zu den Eltern, zur
Schulaufsicht und zum Schulträger sowie zu weite-
ren Bezugsgruppen des öffentlichen Lebens zu
pflegen und die Schule somit fest in ihr Umfeld einzubinden,
■ Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Schule zu initiieren und zu steuern (siehe dazu Qualitätsbereich II „Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung“).
Dieses Aufgabenspektrum der Schulleitung wird in
den drei Qualitätsdimensionen „Steuerung pädagogischer Prozesse“, „Organisation und Verwaltung der
Schule“ und „Personalführung und Personalentwicklung“ beschrieben. Dem letztgenannten Aspekt kommt
aufgrund aktueller Entwicklungen und des hohen Bedarfs an Nachwuchsführungskräften eine besondere
Bedeutung zu; er wird deshalb als eigenständige Dimension im HRS berücksichtigt.
Über die genannten Aufgaben hinaus sind Schulleitungsmitglieder auch als Lehrkräfte tätig (vergleiche
dazu Qualitätsbereich VI „Lehren und Lernen“).
Für die Ausgestaltung dieser Berufsrolle kann auch die
Broschüre „Berufsbild Schulleitung“ als Orientierung in
Hinblick auf Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Kompetenzen genutzt werden.11
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
15
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
III.1 Steuerung pädagogischer Prozesse
„Aufgabe der Schulleiterin und des Schulleiters ist es,
im Zusammenwirken mit den Lehrerinnen und Lehrern,
den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern, den
Schulaufsichtsbehörden und dem Institut für Qualitätsentwicklung sowie dem Schulträger für den ordnungsgemäßen Ablauf der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
sowie des Schullebens zu sorgen und auf deren Weiterentwicklung hinzuwirken.“ (§ 88 Abs. 2 HSchG)12
Zur Steuerung pädagogischer Prozesse ist ein Führungsverhalten notwendig, das die Kooperationsbereitschaft und das Engagement aller, die in und mit
der Schule arbeiten, fördert und zu einer produktiven
Zusammenarbeit führt.
Dabei begreift die Schulleitung die Schule als eine lernende und selbstverantwortliche Organisation, in der
alle Beteiligten Verantwortung mittragen und an ihrer
Weiterentwicklung mitarbeiten.13 Diese Weiterentwicklung wird von der Schulleitung als organisierter, kollektiver Lernprozess der gesamten Schulgemeinde gestal-
tet, wobei sie auf Verfahren des schulischen Qualitätsmanagements bzw. der Organisationsentwicklung zurückgreift. In diesem Zusammenhang gehört es zu ihren
vordringlichen Aufgaben zu beraten, pädagogische
Innovationen zu initiieren, deren Entwicklung unterstützend zu begleiten sowie für eine professionelle Weiterentwicklung des Personals zu sorgen.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter nimmt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung gesetzlicher und
sonstiger verbindlicher Vorgaben wahr. Im Rahmen
ihrer Aufsichtsfunktion hat die Schulleitung dafür Sorge
zu tragen, dass die rechtlichen Vorgaben Beachtung finden. Sie überprüft deren Einhaltung und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein.
Bei der Realisierung ihres Auftrags achtet die Schulleitung vor allem darauf, dass die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Mittelpunkt schulischer Handlungsprozesse stehen.
Kriterien
III.1.1 Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume
unter Wahrung schulinterner Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben.
III.1.2 Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip
einer systematischen Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“).
III.1.3 Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer
Arbeit mit dem Kollegium.
III.1.4 Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule.
III.1.5 Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent.
Dimension:
III.2 Organisation und Verwaltung der Schule
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für den ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf in der Schule verantwortlich. Dabei obliegen ihr oder ihm besondere
Aufgaben, die in § 88 Abs. 3 HSchG sowie in der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt sind.
Die Dimension „Organisation und Verwaltung der Schule“ umfasst Tätigkeiten, die die Funktionstüchtigkeit
einer Schule sicherstellen. Eine erfolgreiche Schullei-
16
tung hat dabei nicht nur den geregelten Schulbetrieb in
den Blick zu nehmen, sondern muss auch die Lehrkräfte
und weiteres Personal in die Leitung bzw. Gestaltung
der Schule einbeziehen. Ferner hat sie Aufgaben zu delegieren und für ein effektives und effizientes Verwaltungs- und Ressourcenmanagement als grundlegende
Bedingung für guten Unterricht zu sorgen. Darüber hinaus pflegt die Schulleitung die Kontakte zu Eltern und
außerschulischen Bezugsgruppen und Einrichtungen
(siehe dazu auch Qualitätsdimension V.3 „Kooperation
und Kommunikation nach außen“).
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Kriterien
III.2.1 Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität.
III.2.2 Die Schulleitung stellt durch übersichtliche Organisationsstrukturen und
planvolles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher.
III.2.3 Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren.
III.2.4 Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen und weiteren Bezugsgruppen des schulischen
Umfeldes und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Dimension:
III.3 Personalführung und Personalentwicklung
Im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und der dazu ergangenen Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden
und des Schulträgers sowie zur Ausführung von Konferenzbeschlüssen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter gegenüber den Lehrkräften und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem
der Schule zugewiesenen Verwaltungs- und Hauspersonal und den sonstigen Beschäftigten des Schulträgers weisungsbefugt (§ 88 Abs. 4 HSchG). Ihre oder
seine diesbezüglichen Befugnisse und Verpflichtungen
sind in den §§ 16 ff. der Dienstordnung für Lehrkräfte,
Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter näher geregelt.
Kompetentes Personal ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Schulqualität. Für die Personalführung und
Personalentwicklung auf Schulebene ist die Schullei-
tung zuständig. Maßnahmen der Personalentwicklung
fördern die Qualifikationen, die die Beschäftigten für
die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Sie verbinden die Anforderungen der Schule mit den individuellen Entwicklungswünschen des Personals und
berücksichtigen dabei die besonderen Belange der
Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigten und der unterschiedlichen Geschlechter. Zu den Beschäftigten zählen die
Schulleitung, die Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches und nichtpädagogisches Personal.
Die Personalentwicklung ist ein zentraler Bestandteil
der Qualitätsentwicklung an der Schule und muss auf
der Basis einer wertschätzenden Schulkultur planvoll
aufgebaut, konsequent umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt werden.
Kriterien
III.3.1 Die Schulleitung handelt auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Personalentwicklungskonzepts zur professionellen Weiterentwicklung des schulischen Personals.
III.3.2 Die Schulleitung führt Personalgewinnung, Personalauswahl und Ausbildung professionell durch.
III.3.3 Die Mitglieder der Schulleitung qualifizieren sich beständig weiter.
17
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
QUALITÄTSBEREICH IV:
PROFESSIONALITÄT
Die Qualität der Bildungs- und Erziehungsprozesse an
einer Schule wird wesentlich bestimmt durch die Motivation und die Kompetenzen des pädagogischen Personals und durch dessen Bereitschaft zu dauerhaftem
berufsbegleitendem Lernen.14 Schulentwicklung ist im
Kern Unterrichtsentwicklung, deren Ziel eine nachhaltige Verbesserung der Lehr- und Lernprozesse ist. Damit
ist unmittelbar die Professionalität des pädagogischen
Personals angesprochen, die es weiterzuentwickeln gilt.
Die notwendigen Kompetenzen betreffen das Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren.15 Diese
Kompetenzen sind insbesondere darauf auszurichten,
in einer heterogenen Schülerschaft mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen effektive und schüleraktivierende Lernprozesse anzustoßen. Dabei kommen
berufsethische Prinzipien zum Tragen, die von einer
Grundhaltung des Förderns sowie von Mitverantwortlichkeit für die persönliche Entwicklung der Lernenden
gekennzeichnet sind.
Im vorliegenden Qualitätsbereich geht es um die Sicherung und Weiterentwicklung dieser in der Schule
vorhandenen Kompetenzen und somit um die Frage,
wie das pädagogische Personal die genannten Prozesse gestaltet und welche begünstigenden Bedingungen dafür institutionell geschaffen werden. Neben
der Fortbildung tragen auch Mitarbeit an schulischen
Entwicklungsvorhaben sowie Praxisreflexion und Teamarbeit zur Kompetenzerweiterung bei. Gesundheitsund motivationsfördernde Arbeitsbedingungen sind
hierbei von großer Bedeutung. Die Herstellung und Sicherung solcher Bedingungen und der verantwortliche
Umgang mit der eigenen Gesundheit können unter anderem durch schulische Kommunikations- und Kooperationsformen begünstigt werden, die alle Beteiligten
als befriedigend empfinden und die sich insbesondere
in Belastungssituationen bewähren.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
18
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Dimension:
IV.1 Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen
„Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und einen Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung zu führen.“ (§ 86 Abs. 2 Satz 3
HSchG) „Für sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Schule (Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Erzieherinnen oder Erzieher) gelten Abs. 2 und 3, soweit sie selbstständig Unterricht
erteilen.“ (§ 86 Abs. 4 Satz 1 HSchG)
Die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen
des pädagogischen Personals orientiert sich an den
Schwerpunkten und Entwicklungszielen der Schule und
bezieht die besonderen Kompetenzen und Interessen
des Personals ein.
Kriterien
IV.1.1 Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal
entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und Weiterbildung
unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule.
IV.1.2 Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben
und fließen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit ein.
IV.1.3 Das schulische Personal erkennt berufsbedingte physische und psychische
Belastungen und trifft nach Möglichkeit Maßnahmen zu ihrem Abbau.
Dimension:
IV.2 Kommunikation und Kooperation im Kollegium
Studien16 zur Wirksamkeit von Schulen zeigen, dass die
Zusammenarbeit in Kollegien eine wichtige Rolle für die
Problemlösungsprozesse einer Schule spielt. Insofern
sind Kommunikation und Kooperation wichtige Vor-
aussetzungen für die professionelle Schulgestaltung.
Als wichtige Voraussetzungen für die weitere Schulund Unterrichtsentwicklung gilt es dabei, die entsprechenden unterstützenden Strukturen zu schaffen.
Kriterien
IV.2.1 Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen
kommuniziert und systematisch weitergegeben.
IV.2.2 Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal
verständigen sich über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner
Schülerinnen und Schüler.
IV.2.3 Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder
Schulstufen (Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung).
IV.2.4 Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt.
IV.2.5 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit.
19
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
QUALITÄTSBEREICH V:
SCHULKULTUR
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule umfasst neben
Bildung und Erziehung auch die Betreuung der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Die Wahrnehmung
dieser Aufgaben wird durch ein anregendes und von
den Beteiligten als angenehm empfundenes Schulklima begünstigt. Ein vielfältiges Schulleben und die
Öffnung der Schule gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld fördern die Entwicklung der Schule zu
einem ganztätig nutzbaren Lern- und Lebensraum, der
von allen Beteiligten verantwortlich mitgestaltet werden kann.
Schule ist ein Ort, an dem auch Formen des sozialen
Umgangs, des geregelten Zusammenlebens und der
demokratischen Beteiligung erfahren und gelernt werden. Dabei wirken sich gemeinsame pädagogische
Grundüberzeugungen und Erziehungsziele des schulischen Personals positiv auf die Identifikation aller Beteiligten mit der Schule aus.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags ist
die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule. Auch
die planmäßige Einbeziehung gesellschaftlicher Kooperationspartner prägt das Schulklima und die Qualität der Lehr- und Lernprozesse.
Der Begriff „Schulkultur“ bezieht sich somit auf die Gestaltung der Schule als „Lebensraum“, auf die Gestaltung der Beziehungen der Lehrenden und Lernenden
untereinander wie miteinander und auf die Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Partnern.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
Dimension:
V.1 Pädagogische Grundhaltung
Die pädagogische Qualität der Schule wird maßgeblich durch gemeinsame pädagogische Ziele der am Bildungsprozess Beteiligten bestimmt. Die Schule ist
dabei ein Lern- und Lebensraum, in dem ein von Wert-
20
schätzung geprägter Umgang, Partizipation und ein geregeltes Zusammenleben gelernt und gestaltet werden.
Die Förderung der Potenziale aller Schülerinnen und
Schüler steht im Mittelpunkt der Bemühungen.
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Kriterien
V.1.1 Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren Potenziale.
V.1.2 Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich, wertschätzend und unterstützend.
V.1.3 Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das
Verhalten in der Schule.
V.1.4 Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme.
V.1.5 Die Schule fördert die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
Dimension:
V.2 Schulleben
Unterstützung, Beratung, Betreuung und Gesundheitsförderung tragen zu einem guten Schulklima bei. Ganztagsschulen bieten hierzu besondere Möglichkeiten.
Aufgrund der gemeinsamen Erziehungsverantwortung
ist es wichtig, auch die Elternschaft in die Gestaltung des
Schullebens einzubeziehen. Ferner können das Schulleben durch kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen bereichert und Potenziale auf vielen Gebieten
gefördert werden.
Kriterien
V.2.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit
spezifischen, am Schulprogramm orientierten Angeboten.
V.2.2 Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration –
insbesondere das Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen im Sinne
einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule.
V.2.3 Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden.
V.2.4 Die Schule verfügt über Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
V.2.5 Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Ganztagsangebote bzw. ihres Ganztagskonzepts17 qualifizierte erweiterte Betreuungs-, Lern- und Freizeitmöglichkeiten.
V.2.6 Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt.
Dimension:
V.3 Kooperation und Kommunikation nach außen
Die Schule öffnet sich gegenüber ihrem Umfeld durch
Kooperation und Kommunikation mit anderen Schulen
und außerschulischen Partnern und nutzt solche Kon-
takte zur Erweiterung des Bildungsangebots und somit
für eine bessere Abstimmung der Aufgaben im Interesse
des Bildungserfolgs ihrer Schülerinnen und Schüler.
21
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterien
V.3.1 Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen
werden gestaltet und gepflegt.
V.3.2 Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an Schüleraustauschen.
V.3.3 Die Schule betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
22
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
QUALITÄTSBEREICH VI:
LEHREN UND LERNEN
Lehr- und Lernprozesse im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich bilden das „Kerngeschäft“ von
Schule. Dabei sind die Standards und Lehrpläne zu berücksichtigen (vgl. §§ 4 und 4 a HSchG). Alle Anstrengungen sollen auf die Wirksamkeit der Lernarrangements und die Nachhaltigkeit der Lernprozesse ausgerichtet werden. Unterricht ist hierbei als sozialer Prozess
zu verstehen, in dem in einem bestimmten Rahmen
(Lernzeit, Unterrichtsklima, Regeln etc.) die Beteiligten
gemeinsam am Wissens- und Kompetenzaufbau arbeiten.
Dabei ist die Klärung der Rollen von Lehrenden und
Lernenden von großer Bedeutung. So liegt die Verantwortung für das Lernen bei den Schülerinnen und Schülern. Sie muss ihnen zugemutet und auch zugetraut
werden. Die Lehrkraft hat die Verantwortung für das
Lehren. Ihre Aufgabe ist es, Lernarrangements so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsangebote nutzen können, sich auf ihrem individuellen Lernstand angesprochen fühlen und die not-
wendigen Hilfen bekommen. Damit Lernen für alle
Schülerinnen und Schüler erfolgreich verläuft, spielen
individuelle Förderung und die Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens durch entsprechende Unterrichtsarrangements eine wichtige Rolle.
Die curriculare Planung und Abstimmung, die Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen
und Schüler, der Aufbau einer anregenden Lernkultur
sowie die Sicherung von Anwendungsbezug und Anschlussfähigkeit liegen im Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit in der Planungsverantwortung der
einzelnen Lehrkraft. Schulinterne Vereinbarungen sind
dabei zu berücksichtigen.
Prozesse und Wirkungen von Unterricht werden durch
die jeweiligen fachdidaktischen Notwendigkeiten und
Entscheidungen mitbestimmt. Fachbezogene Besonderheiten werden jedoch in den folgenden Kriterien
nicht aufgeführt; eine entsprechende Erweiterung des
Hessischen Referenzrahmens ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
Dimension:
VI.1 Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen
Der Unterricht orientiert sich an bildungspolitischen
Vorgaben sowie am aktuellen fachwissenschaftlichen,
fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen
Forschungsstand. Er zielt auf den Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen.
23
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Um Wissen systematisch aufbauen zu können, müssen – je nach fachlichen Notwendigkeiten und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler – kognitive Prozesse in Gang gesetzt werden. Hierfür bedarf es
herausfordernder Aufgabenstellungen, die die Anschlussfähigkeit und Anwendung des Gelernten gewährleisten, sowie vielfältiger Gelegenheiten zum intelligenten Üben und Festigen.
Kriterien
VI.1.1 Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht
den dort dargelegten fachlichen Anforderungen.
VI.1.2 Der Unterricht sorgt – unter Berücksichtigung von Anwendungssituationen – für den systematischen Aufbau von Wissen und Können, um den Erwerb fachlicher Kompetenzen zu ermöglichen.
VI.1.3 Beim Aufbau von Wissen und Kompetenzen knüpft der Unterricht an das
Vorwissen und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an.
VI.1.4 Zu erwerbende Kenntnisse werden durch Wiederholen, Kompetenzen
durch intelligentes Üben gefestigt.
VI.1.5 Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip.
VI.1.6 Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend.
Dimension:
VI.2 Strukturierte und transparente Lehr- und Lernprozesse
Damit Schülerinnen und Schüler das Lernangebot erfolgreich nutzen können, ist es hilfreich, dass sie über
Ziele, Zeit, Abläufe und Erwartungen Bescheid wissen.
Eine gute Zeitnutzung ist ebenso wichtig wie eine klare
inhaltliche, methodische und organisatorische Struktur
der Unterrichtsstunde bzw. einer Unterrichtseinheit. Variable Lernarrangements sind kein Wert an sich, sondern es geht in jedem Einzelfall darum, dass Ziele,
Inhalte und Methoden des Unterrichts aufeinander abgestimmt sind und dass der „rote Faden“ des Unter-
richts für die Lernenden – je nach Alter und Möglichkeiten – erkennbar ist.
Die für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare
Trennung zwischen Situationen, in denen Fehler auch
als Lernchancen genutzt werden („Lernsituationen“),
und Situationen, in denen es um Leistungskontrolle und
-bewertung geht („Bewertungssituationen“), wirkt sich
positiv auf den Lernprozess und die Arbeitsergebnisse
aus. Eine begleitende Reflexion unterstützt die Lernprozesse.
Kriterien
VI.2.1 Der Unterricht ist inhaltlich und in seinem Ablauf klar strukturiert.
VI.2.2 Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent.
VI.2.3 Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements — passend zu den
Zielen, Inhalten und Lernvoraussetzungen.
VI.2.4 Die Unterrichtszeit wird lernwirksam genutzt.
VI.2.5 Lernprozesse und Lernergebnisse werden reflektiert; die erworbenen Teilkompetenzen werden dabei auf die angestrebten Kompetenzen bezogen.
VI.2.6 Lern- und Bewertungssituationen werden im Unterricht voneinander getrennt.
VI.2.7 Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen für transparente Leistungserwartungen und Leistungsbewertungen.
24
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Dimension:
VI.3 Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen
Zu den unterschiedlichen lernrelevanten Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gehören vor allem die
individuellen kognitiven Fähigkeiten und motivationalen
Orientierungen, aber auch Merkmale wie das Geschlecht
oder der ethnische und soziale Hintergrund. Der Lernerfolg jedes einzelnen Lernenden ist innerhalb einer heterogenen Gruppe davon abhängig, inwieweit er im Rahmen eines methodisch vielfältigen und individuell unterstützenden Unterrichts seine Lernchancen nutzen und
Fortschritte machen kann. Konstitutiv ist das Verständnis
von Förderung als Grundprinzip jeden Unterrichts. Dies
gilt für alle Schulformen.
Voraussetzung hierfür und Grundlage jeder Unterrichtsplanung ist die Kenntnis der Ausgangslagen und der
Lernstände der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Bei
der weiteren Gestaltung der Lernarrangements gilt es,
diese Besonderheiten so zu berücksichtigen, dass
Schülerinnen und Schüler sich auf variable und für sie
passende Weise Kenntnisse und Kompetenzen aneignen können. Dabei sind die Prinzipien von Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit beim Lernen zu
beachten. Eine individuelle Rückmeldung zu den Lernergebnissen ist hilfreich.
Kriterien
VI.3.1 Die Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren die individuellen Lernstände
der Schülerinnen und Schüler.
VI.3.2 Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen.
VI.3.3 Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen.
VI.3.4 Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen.
VI.3.5 Der Unterricht fördert kooperatives Lernen.
VI.3.6 Die Umsetzung des Förder- und Erziehungsauftrags ist in den Lehr- und
Lernprozessen sichtbar.
Dimension:
VI.4 Lernförderliches Klima und Lernumgebung
Lernen ist ein aktiver, konstruktiver Prozess, bei dem
auch emotionale und motivationale Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Daher wirken sowohl das zwischenmenschliche „Klima“ als auch die vorbereitete Lernumgebung indirekt auf die Leistungsbereitschaft und das
Leistungsverhalten, auf die Einstellung zu Schule und
Unterricht, auf das Sozialverhalten, die Interessenent-
wicklung und letztendlich auf den Lernerfolg. Demokratische Erziehung ist dabei ein übergreifendes Prinzip, das der Gestaltung eines lernförderlichen Klimas
zugrunde liegt. Erzieherische Absprachen und Maßnahmen helfen, einen förderlichen Rahmen herzustellen bzw. zu sichern.
Kriterien
VI.4.1 Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung, Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander.
VI.4.2 Die Schülerinnen und Schüler zeigen Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft; die Lehrkräfte ermutigen sie entsprechend.
VI.4.3 Das Lernen wird durch Einhaltung von Regeln und durch altersgemäße
Rituale unterstützt.
VI.4.4 Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet.
25
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
QUALITÄTSBEREICH VII:
ERGEBNISSE UND WIRKUNGEN
Im Zentrum der Qualitätsentwicklung von Schule stehen die Ergebnisse ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Dabei geht es sowohl um die durch Tests messbaren Fachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler als auch um die weniger eindeutig feststellbaren
Kompetenzen beispielsweise im Bereich der musischen
und ästhetischen Bildung sowie der fachübergreifenden Kompetenzen. Auf die Anschlussfähigkeit sowie
den Anwendungsbezug des Gelernten ist in allen Lernbereichen ein besonderes Augenmerk zu richten. Ein
wichtiges Kriterium für den Erfolg schulischer Bildungsarbeit ist das Gelingen individueller Förderung, damit
Schülerinnen und Schüler die ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungslaufbahnen einschlagen und die
erforderlichen Schulabschlüsse erreichen können. Neben der Vermittlung von vernetztem und anwendungsorientiertem fachlichem Wissen ist die Stärkung personaler, sozialer, methodischer und sprachlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ein weiteres
wesentliches Erfolgskriterium schulischer Arbeit. Deren
nachhaltige Wirkungen lassen sich vor allem am weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg der Schülerinnen
und Schüler erkennen.
Die Qualität der schulischen Ergebnisse drückt sich zudem in den positiven Beurteilungen der schulischen Arbeit durch die Beteiligten, die aufnehmenden Institutionen sowie das Umfeld der Schule aus.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Input
Prozesse
II.
Ziele und Strategien
der
Qualitätsentwicklung
Output
III.
Führung und
Management
VI.
Lehren
und Lernen
I.
Voraussetzungen
und Bedingungen
IV.
Professionalität
VII.
Ergebnisse
und Wirkungen
V.
Schulkultur
Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung
Dimension:
VII.1 Fachliche Kompetenzen
Sowohl die Lehrpläne als auch die Bildungsstandards
und Inhaltsfelder des Kerncurriculums für Hessen sowie
die auf dieser Grundlage entwickelten Schulcurricula
legen fest, welche Kompetenzen und Wissensbestände
die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Lernentwicklung erreicht haben sollen. Die in
Lehrplänen, im Kerncurriculum sowie in Schulcurricula
beschriebenen Ziele hinsichtlich der fachlichen Kompetenzen stellen die „Sachnorm“ dar, über deren Erfül26
lung schulinterne Vergleichsarbeiten, standardisierte
Lernstandserhebungen und zentrale Abschlussarbeiten
bzw. zentrale Kammerprüfungen Aufschluss geben.
Bei einer Einschätzung der Qualität der Lernerträge hinsichtlich der fachlichen Kompetenzen sind immer auch
die unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen bzw.
Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler zu
beachten. Bedeutsam ist daher, inwieweit Schulen Leis-
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
tungen erzielen, die den Lernpotenzialen ihrer Schülerinnen und Schüler entsprechen („Individualnorm“),
und damit eine optimale individuelle Förderung erreichen.
Üblicherweise werden Schulleistungen auf eine Weise
erfasst, wie dies bei Klassenarbeiten vorgeschrieben ist,
d. h. es werden Leistungsvergleiche innerhalb einer
Lerngruppe – oft unter Ausschöpfung der Bewertungsskala – angestellt („Sozialnorm"). Die Wirksamkeit und
Qualität schulischer Vermittlungsprozesse lässt sich jedoch nur angemessen beurteilen, wenn dabei auch die
Schulkontexte berücksichtigt werden (beispielsweise
bei Schulen mit vielen lernschwächeren Schülerinnen
und Schülern bzw. Schulen in sozialen Brennpunkten).
In Qualitätsanalysen können folglich nur solche Schulen miteinander verglichen werden, deren Schülerinnen und Schüler ähnliche Eingangsvoraussetzungen
(Sozialschicht bzw. Bildungsniveau des Elternhauses,
Migration u. Ä.) mitbringen. Eine Berücksichtigung solcher Schulkontexte bei Leistungsvergleichen wird in der
Schulforschung inzwischen als unverzichtbar angesehen. Dementsprechend setzen sich in den Bundesländern sogenannte „faire Vergleiche" bei standardisierten
Lernstandserhebungen („Vergleichsarbeiten“) immer
mehr durch. Standardisierte Leistungstests liegen allerdings nur für einige wenige Fächer vor. Für die anderen Fächer kann deshalb nur auf schulinterne Vergleiche zurückgegriffen werden.
Der fachliche Bildungsauftrag von Schule beschränkt
sich aber nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und
Fähigkeiten in den Lernbereichen und Fächern. Das
fachliche Lernen ist um allgemeine Kompetenzen zu erweitern, die sich auf aktuelle gesellschaftliche „Schlüsselthemen“ beziehen, wie sie im Hessischen Schulgesetz (§ 6 Abs. 4) zum Ausdruck kommen.
Kriterien
VII.1.1 Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw. Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen.
VII.1.2 Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Kerncurricula ausgewiesenen lernzeitbezogenen Kompetenzerwartungen.
VII.1.3 Die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Schwächen
erreichen Ergebnisse, die ihren Lernvoraussetzungen entsprechen.
VII.1.4 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Kompetenzen im Umgang
mit fachübergreifenden gesellschaftlichen Schlüsselthemen.
Dimension:
VII.2 Überfachliche Kompetenzen18
Durch die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen
schafft die Schule notwendige Voraussetzungen für lebensbegleitendes Lernen. Dabei ist es wichtig, dass
Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen, ihren
Lernprozess selbst zu steuern, angemessene Methoden
einzusetzen und zu reflektieren sowie sich mit anderen
im Lernprozess konstruktiv auseinanderzusetzen und
abzustimmen. Von zentraler fachübergreifender Bedeutung ist dabei die Entwicklung der Sprachkompetenz.
Kriterien
VII.2.1 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale Kompetenz.
VII.2.2 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz.
VII.2.3 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz.
VII.2.4 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sprachkompetenz.
27
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
VII.3 Bildungslaufbahnen und Schulabschlüsse
Der Erfolg einer Schule zeigt sich daran, inwieweit sie es
den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, die ihren
Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten angemessenen
Bildungslaufbahnen zu absolvieren und die angestrebten Schulabschlüsse zu erreichen.
Kriterien
VII.3.1 Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den eingeschlagenen Bildungsgang erfolgreich.
VII.3.2 Die Schülerinnen und Schüler erreichen die mit dem eingeschlagenen
Bildungsgang angestrebten Abschlüsse.
Dimension:
VII.4 Einverständnis und Akzeptanz
In einer demokratischen Gesellschaft ist Schule ein Teil
des öffentlichen Lebens, an dem nicht nur die unmittelbar Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, schulisches Personal; an beruflichen Schulen auch die Ausbildungsbetriebe) mitwirken, sondern auch das schulische Umfeld Anteil nimmt. Insofern ist die Resonanz, die
Schule als öffentliche Einrichtung mit besonderer gesellschaftlicher Verantwortung bei den verschiedenen
Bezugsgruppen erfährt, für die Beurteilung und Bewertung bedeutsam. Die Akzeptanz, die eine Schule in den
jeweiligen Bezugsgruppen hat, drückt sich im Einverständnis mit den erzielten fachlichen und überfachlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler ebenso
aus wie in der Wertschätzung der geleisteten erzieherischen Arbeit.
Kriterien
VII.4.1 Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Lernerträge im
fachlichen Bereich positiv.
VII.4.2 Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Erziehungsarbeit der
Schule einschließlich der Lernerträge im überfachlichen Bereich positiv.
VII.4.3 Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen
und überfachlichen Lernerträge sowie die Erziehungsarbeit der Schule
positiv.
VII.4.4 Das schulische Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern identifizieren sich mit ihrer Schule.
VII.4.5 Die Schule wird von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.
Dimension:
VII.5 Nachhaltige Wirkungen
Ziel einer nachhaltigen schulischen Ausbildung ist es,
dass die Schülerinnen und Schüler — unabhängig von
Geschlecht, sozialer Herkunft, Religion und ethnischer
Zugehörigkeit — nach ihrem Schulabschluss sowohl
ihren weiteren Ausbildungsweg erfolgreich absolvie-
28
ren als auch aktiv am gesellschaftlichen und kulturellen
Leben teilnehmen.
Obwohl die hier aufgeführten langfristigen Wirkungen
überaus wichtig sind, lassen sie sich nur bedingt schulbezogen erfassen.
QUALITÄTSBEREICHE, DIMENSIONEN UND KRITERIEN
Kriterien
VII.5.1 Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und
Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung.
VII.5.2 Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und
Benachteiligungen bei.
VII.5.3 Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und
Schüler sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können.
29
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Aufschließende Fragen und Anhaltspunkte
zu den Kriterien der Qualitätsbereiche
Um der besseren Übersichtlichkeit willen wurden im
vorausgegangenen Teil nur die Kriterien zu den einzelnen Qualitätsbereichen und Qualitätsdimensionen benannt. Im nachfolgenden Teil werden die einzelnen
Kriterien der Qualitätsbereiche konkretisiert, und zwar
durch „aufschließende Fragen“ und durch exemplarische „mögliche Anhaltspunkte“.
Die aufschließenden Fragen sollen helfen, den Inhaltskern und Bedeutungszusammenhang eines Kriteriums
näher zu bestimmen und dieses in ein erweitertes Verständnis einzubetten. Die Formulierung von Anhalts-
punkten soll dagegen konkrete Hinweise auf das vielfältige Spektrum der Umsetzungsmöglichkeiten liefern
und damit auch zum Ausdruck bringen, dass ein Kriterium sich auf unterschiedliche Art und Weise realisieren lässt.
Wie bereits einleitend dargelegt, gilt diese Vorgehensweise allerdings nicht für die Dimensionen I.1 „Bildungspolitische und rechtliche Vorgaben“ und I.2
„Schülerschaft und Schulumfeld“ (zu den Gründen dafür siehe Seite 8).
QUALITÄTSBEREICH I:
VORAUSSETZUNGEN UND BEDINGUNGEN
Dimension:
I.3 Personelle und sächliche Ressourcen
Kriterium
I.3.1 Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Die Anzahl und die Ausbildung der Lehrkräfte entsprechen den Erfordernissen des Fachunterrichts und des Erziehungsauftrags der Schule sowie den
Besonderheiten der Schülerschaft.
■ Zeiten für außerunterrichtliche Tätigkeiten (z. B. Schulentwicklung, Evaluation, Beratung) werden angemessen berücksichtigt.
■ Für die Aufgaben der Ganztagsschule stehen angemessene Zuschläge zur
Verfügung.
■ Die Ausstattung mit weiterem pädagogischem Personal (z. B. Sozialpädagogen, Betreuungskräften, Integrationshelfer) entspricht dem Bedarf und den
Schwerpunkten der Schule.
■ Verwaltungspersonal (z. B. für Sekretariat, Hausverwaltung, technische Assistenz) steht in ausreichender Zahl und Qualifikation zur Verfügung.
■ Die personelle Ausstattung erlaubt die Umsetzung eines sinnvollen Vertretungskonzepts.
■ Ausgebildetes Personal zur Umsetzung des Inklusionsauftrages steht zur
Verfügung.
■ …
30
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS I
Kriterium
I.3.2
Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Die Schulanlage ist in einem ordnungsgemäßen Zustand und das äußere
Erscheinungsbild der Schule wirkt gepflegt und ansprechend.
■ Wegweiser zu Unterrichts-, Gemeinschafts- und Verwaltungsräumen ermöglichen eine schnelle Orientierung.
■ Die Schulanlage ist barrierefrei konzipiert.
■ Im Schulgebäude befinden sich ausreichende Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten sowie Ruhe- und Entspannungsbereiche.
■ Der Schulhof und das Schulgelände bieten ausreichende Möglichkeiten zur
Pausengestaltung (Spielangebote, Ruhezonen, gezielte Bewegungsförderung).
■ Die sanitären Anlagen der Schule sind in einem sauberen und gepflegten
Zustand.
■ …
Kriterium
I.3.3 Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Die Anzahl, Anlage und Ausstattung der Räume (insbesondere Klassen- und
Fachräume) ist in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler angemessen.
■ Die Größe der Räume ist in Relation zur Schüleranzahl angemessen und
ermöglicht eine hinreichende Bewegungsfreiheit.
■ Die Räume bieten die Möglichkeit einer flexiblen Nutzung (z. B. Gruppenarbeit, Differenzierung, Kreisgespräch, Präsentation, Rollenspiel).
■ Die Schule verfügt über Lernorte für individuelles und selbstorganisiertes
Lernen (z. B. Computerraum, Leseecke, Trainingsraum, Medienraum).
■ Freiflächen und Großräume ermöglichen Veranstaltungen auf Schul- und
Jahrgangsebene (z. B. Aula).
■ Die Mediothek/Schulbibliothek ist funktional gestaltet.
■ Möglichkeiten zum warmen Mittagessen (Mensa) stehen bei ganztägigem
Schulbetrieb zur Verfügung.
■ Die Ausstattung der Schule mit Sporthallen und dazugehörigen Nebenräumen entspricht dem schüler- und fachbezogenen Bedarf.
■ Die Schule hat Zugang zu den erforderlichen Sportanlagen (z. B. Schwimmhalle, Sportplatz).
■ Die Schülervertretung hat einen eigenen Raum.
■ Zur Verwirklichung des Ganztagsbetriebs stehen genügend Räumlichkeiten
zur Verfügung.
■ …
31
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
I.3.4
Dem schulischen Personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Für die Lehrkräfte gibt es angemessene Arbeitsplätze in der notwendigen
Anzahl.
■ Der Schulleitung stehen Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl und Größe
zur Verfügung.
■ Konferenz- und Besprechungsräume (z. B. für Elterngespräche, Teamarbeit)
sind in ausreichendem Maße vorhanden.
■ Für weiteres Fachpersonal (z. B. Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten) gibt es in ausreichender Anzahl und Größe
zusätzliche Räumlichkeiten.
■ Dem Verwaltungspersonal stehen in angemessener Größe und Ausstattung
Räumlichkeiten für administrative Aufgaben zur Verfügung.
■ Die Hausverwaltung verfügt über Räumlichkeiten zur Unterbringung von
Material (z. B. Werkzeuge, Verbrauchsmaterial) und zur Durchführung kleinerer, in ihr Aufgabengebiet fallender Reparaturen.
■ …
Kriterium
I.3.5 Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Die Ausstattung der Unterrichtsräume ermöglicht unterschiedliche Lernarrangements.
■ Die benötigten Bücher und elektronischen Medien (z. B. DVD, CD, Computer) sind im erforderlichen Umfang, aktuell und in einer angemessenen Qualität vorhanden.
■ Die Lehr- und Lernmittel für den Fachunterricht (z. B. Anschauungsmaterial,
technische Ausstattung) entsprechen dem aktuellen Stand der jeweiligen
Fachdidaktik und der besonderen Zusammensetzung der Schülerschaft.
■ Die Sammlungen sind gut sortiert und ausreichend groß, um mit dem Material selbstständige Schülerarbeit zu ermöglichen.
■ Sachmittel sind auch für Neigungsgruppen und zusätzliche Unterrichtsangebote (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Wahlunterricht) vorhanden.
■ Die Ausstattung mit Sachmitteln ermöglicht eine sachgerechte Umsetzung
pädagogischer Konzepte (z. B. Medienerziehung, Musikalische Grundschule).
■ Die technischen Geräte stehen in ausreichender Zahl einsatzfähig und leicht
zugänglich zur Verfügung.
■ Die Ausstattung des Verwaltungs- und Leitungsbereichs ermöglicht ein
sachgerechtes Arbeiten.
■ Dem pädagogischen Personal stehen adäquat ausgestattete Arbeitsplätze
zur Verfügung.
■ Das Mobiliar entspricht den ergonomischen Erfordernissen.
■ …
32
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS I
Dimension:
I.4 Externe Unterstützung
Kriterium
I.4.1
Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Unterstützung und Beratung in Fragen der Verwaltungssteuerung und Haushaltsführung (z. B. NVS, SAP, LUSD) können in Anspruch genommen werden.
■ Die Schulleitung wird in Fragen der Personalentwicklung und -gewinnung in
rechtlichen und organisatorischen Fragen professionell unterstützt.
■ Bei Klärungsbedarf zur internen Schulorganisation (z. B. Schüleraufnahmen,
Gremienarbeit, Besonderheiten der Schulform) sowie zur erweiterten Selbstständigkeit kann die Schulleitung Beratung in Anspruch nehmen.
■ Das schulische Personal, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler erhalten in rechtlichen Belangen zeitnah und kompetent Auskunft und Beratung.
■ In der Region sind funktionierende Netzwerke für die schulische Weiterentwicklung aufgebaut. Adressen und Zuständigkeiten sind regelmäßig aktualisiert und den Schulen bekannt.
■ …
Kriterium
I.4.2 Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden pädagogischen Fragen.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Für die Unterrichtsentwicklung gibt es Beratungsangebote.
■ Für die Steuerung von Unterrichts- und Schulentwicklung gibt es Schulungen und prozessbegleitende Beratungen durch Fachkräfte (für Steuergruppen, Schulleitungen).
■ Im Rahmen besonderer Programme und Projekte wird die Möglichkeit zur
Beratung der Lehrkräfte und/oder der Schulleitung angeboten.
■ Der Schule stehen entsprechende Beratungsfachkräfte bei Erziehungs- und
Gesundheitsfragen der Schülerinnen und Schüler (z. B. bei schulpsychologischen Belangen, bei Gewalt- und Suchtproblemen) zur Verfügung.
■ In den Schulamtsbezirken sind funktionierende schulische und soziale Netzwerke für Erziehungs- und Gesundheitsfragen sowie zur Prävention aufgebaut.
■ Im Bedarfsfall stehen weitere Einrichtungen zur Verfügung (z. B. Jugendhilfe,
Gesundheitsamt, Drogenberatung, Polizei, Agentur für Arbeit).
■ Das zuständige regionale und/oder überregionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) steht mit einem bedarfsgerechten Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und BFZ ist in
einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
■ Coaching-Angebote sind verfügbar.
■ …
33
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
I.4.3
Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Das fachwissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogische Fortbildungsangebot entspricht dem Bedarf.
■ Zu zentralen Handlungsbereichen von Schule und Unterricht gibt es Fortbildungsveranstaltungen (z. B. kompetenzorientiertes Lernen, Diagnose und
Förderung, Umgang mit Heterogenität, Evaluation).
■ Es gibt Angebote, die schulinterne Belange aufgreifen.
■ Zu hessenweiten Projekten (z. B. Gesunde Schule, Schulen mit musikalischem Schwerpunkt) werden Fortbildungen angeboten.
■ Für Lehrkräfte, die sich in einem Mangelfach (schulintern oder hessenweit)
weiterbilden möchten, bestehen Weiterbildungsangebote in den entsprechenden Fächern.
■ Der Schulleitung, Mitgliedern in Steuer- und Projektgruppen sowie interessierten Lehrkräften stehen Angebote zum Erwerb schulischer Managementkompetenzen zur Verfügung (z. B. vorbereitende Qualifizierung,
Qualifizierung im Amt).
■ …
Kriterium
I.4.4 Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Die Schule erhält Rückmeldungen aus verbindlich vorgegebenen Maßnahmen (Lernstand 3 und 8, Schulinspektion, zentralen Bereichen der Abschlussprüfungen).
■ Die Schule hat die Möglichkeit, sich Rückmeldungen durch ihre Teilnahme
an landesweiten Maßnahmen (Lernstand 6, Mathematikwettbewerb, Lesetest) einzuholen.
■ Die Schule kann auf externe Angebote zurückgreifen (z. B. Peer Review, SEIS,
Pädagogische Entwicklungsbilanzen).
■ …
34
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS I
Dimension:
I.5 Bildungsangebote am Schulstandort
Kriterium
I.5.1
Schülerinnen und Schüler finden wohnortnah ein Bildungsangebot vor, das alle Schullaufbahnen
ermöglicht.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Das Angebot an Schulen ermöglicht alle Bildungsabschlüsse.
■ Die unterschiedlichen Bildungsangebote sind altersgemäß angemessen in
zumutbarer Entfernung zum Wohnort zu erreichen.
■ Für Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, und für Erwachsene gibt es Möglichkeiten zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.
■ Dort, wo die Schulen nicht fußläufig zu erreichen sind, ist eine sichere Beförderung gewährleistet.
■ Schulzeiten und die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel bzw. Schulbusse sind sinnvoll aufeinander abgestimmt.
■ …
Kriterium
I.5.2 Am Schulstandort bzw. in der Region bestehen vielseitige Lernangebote.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Der Fachunterricht kann gemäß Kontingentstundentafel angeboten werden.
■ In Bezug auf Sprachenfolgen und inhaltliche Schwerpunktsetzungen bzw.
Profilbildungen (z. B. naturwissenschaftlich, sprachlich, musikalisch) bieten
die Schulen individuelle Akzentsetzungen.
■ Betreuungs- und Ganztagsangebote stehen bedarfsgerecht zur Verfügung.
■ Es gibt inklusive Angebote in allen Bildungsgängen.
■ …
35
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
I.5.3
Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das?
■ Es liegt ein abgestimmter Schulentwicklungsplan vor.
■ Die Profilbildungen der Schulen einer Region (z. B. naturwissenschaftliches
Profil, bilinguale Angebote, musikalische Grundschule, Schule mit sportlichem Schwerpunkt) weisen eine angemessene inhaltliche Bandbreite auf.
■ Das Fremdsprachenangebot ist hinsichtlich der Anschlussfähigkeit abgestimmt.
■ Bei mehreren Ganztagsangeboten am Standort oder in der Region gibt es
übergreifende Absprachen zwischen den Einzelschulen und mit kommunalen Kooperationspartnern (z. B. Jugendhilfe) bzw. außerschulischen Anbietern (z. B. Vereinen).
■ Die zusätzlichen schulischen Angebote (z. B. Unterricht in der Herkunftssprache, Deutsch als Zweitsprache, Sprachenzertifikate, Doppelqualifikationen)
entsprechen dem regionalen Bedarf.
■ Für die Gymnasialen Oberstufen in der Region sind die Kursangebote aufeinander abgestimmt.
■ …
36
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS II
QUALITÄTSBEREICH II:
ZIELE UND STRATEGIEN DER QUALITÄTSENTWICKLUNG
Dimension:
II.1 Schulprogramm
Kriterium
II.1.1 Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte
ausrichtet.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie erfolgt die Ausrichtung
an einem gemeinsamen
pädagogischen Selbstverständnis?
■ In der Schulgemeinde finden Konferenzen, Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu pädagogischen Fragen statt.
■ Die Schule verfügt über ein Leitbild bzw. über Leitziele, an deren Entwicklung alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt waren.
■ Die Weiterentwicklung des Lehrens und Lernens ist ein zentrales Anliegen
der Schule.
■ Zur Realisierung des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sich
die Schule auf eigene pädagogische Schwerpunkte verständigt, wie z. B. Demokratieerziehung, Erziehung zur Selbstständigkeit, Gendergerechtigkeit,
Gesundheitsförderung, ästhetische und kulturelle Bildung, Ganztagsschule,
Inklusion.
■ Gemeinsame pädagogische Schwerpunkte sind in schulinternen Konzepten
dargelegt.
■ …
Woran zeigen sich gemeinsame pädagogische Grundhaltungen?
■ Die pädagogischen Konzepte der Schule sind eine verbindliche Handlungsgrundlage für die Gestaltung des Unterrichts und des gesamten Schullebens.
■ Das Schulcurriculum, die pädagogischen Konzepte, die Unterrichtsorganisation und die schulinternen Vereinbarungen spiegeln die pädagogischen
Grundsätze wider.
■ Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern setzen sich
mit den pädagogischen Grundsätzen der Schule auseinander.
■ Die Schülerinnen und Schüler sind in die Verständigungsprozesse altersgemäß einbezogen.
■ Schulleitung, Lehrkräfte, weiteres schulisches Personal und Eltern handeln
abgestimmt im Sinne der vereinbarten Ziele und Konzepte.
■ …
37
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
II.1.2 Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie steuert die Schule über
das Schulprogramm bzw.
über das schulische Qualitätskonzept ihre Alltagsarbeit?
■ Leitziele sind formuliert und kommuniziert.
■ Eine regelmäßig und verbindlich arbeitende Steuergruppe ist eingerichtet.
Sie ist, wo möglich, heterogen und paritätisch besetzt.
■ Relevante Gruppen der Schulgemeinde (z. B. Eltern, Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe) sind beteiligt.
■ Zuständigkeiten und Verbindlichkeiten im Rahmen der Schulprogrammgestaltung bzw. des schulischen Qualitätsmanagements sind klar geregelt.
■ Es gibt eine konkrete Planung der Vorhaben mit Zielen, Arbeitsschritten und
Evaluationsmaßnahmen.
■ Qualitätsdefizite auf der schulischen Ebene werden rechtzeitig erkannt und
wirksam bearbeitet.
■ Prozesse und Ergebnisse der Arbeit am Schulprogramm sowie Qualitätsentwicklungsmaßnahmen sind dokumentiert.
■ …
Worin spiegelt sich wider,
dass das Schulprogramm
bzw. das Qualitätskonzept
Grundlage für die schulische Arbeit ist?
■ Es liegt ein ganzheitliches Qualitätskonzept schriftlich vor.
■ Die Inhalte sind vielen Mitgliedern der Schulgemeinde bekannt.
■ Sie sind handlungsleitend für die Arbeit in schulischen Gremien, z. B. in
Fachkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Gesamtkonferenzen.
■ (Zwischen-) Ergebnisse der Programmarbeit bzw. Konzeptarbeit werden in
Konferenzen diskutiert und Konsequenzen daraus abgeleitet.
■ Das schulische Qualitätskonzept wird von allen Beteiligten akzeptiert.
■ …
38
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS II
Kriterium
II.1.3 Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Um welche Maßnahmen
handelt es sich?
■ Unterrichtsentwicklung bildet einen Schwerpunkt des Schulprogramms.
■ Landesweite Entwicklungen werden berücksichtigt, z. B.
— das hessische Kerncurriculum
— Lernfeldkonzepte,
— Konzepte zur kulturellen Praxis,
— Konzepte zur Gesundheitsförderung,
— Lesekonzepte,
— Medienkonzepte
— Ganztagskonzept
— Förderpläne,
— inklusive Beschulung.
■ Das Schulprogramm enthält schulspezifische, profilbildende Entwicklungsvorhaben, z. B. nach § 6 Abs. 4 HSchG und dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder.19
■ Im Schulprogramm sind die Themen der Zielvereinbarungen nach der
Schulinspektion berücksichtigt.
■ Die Erarbeitung des Schulcurriculums ist als Entwicklungsvorhaben expliziter Bestandteil des Schulprogramms.20
■ Entwicklungsvorhaben sind in der Schulgemeinde bekannt.
■ …
An welchen Merkmalen lässt
sich die Entwicklungsorientierung des Schulprogramms
erkennen?
■ Es gibt eine konkrete Umsetzungsplanung.
■ Die Inhalte sind handlungsleitend für die Arbeit in Arbeitsgruppen, die sich
bestimmten Schulprogrammschwerpunkten widmen.
■ Das Schulprogramm wird regelmäßig fortgeschrieben.
■ Die Fortschritte werden dokumentiert.
■ …
39
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
II.1.4 Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird die Fortbildung
geplant?
■ Im Kollegium wird der Fortbildungsbedarf erhoben (schulische Entwicklungsvorhaben, fachliche Aktualisierung, neue fächerübergreifende Kompetenzen, persönlicher Fortbildungsbedarf).
■ Es wird in einem Abstimmungsprozess entschieden, welcher Stellenwert den
einzelnen Vorhaben zukommen soll. Entsprechende thematische und zeitliche Priorisierungen werden vorgenommen.
■ Passende Fortbildungsangebote werden gesucht und organisiert.
■ …
Woran zeigt sich eine angemessene Berücksichtigung
der unterschiedlichen Fortbildungsbereiche?
■ Es liegt ein Fortbildungsplan vor, der die Grundlage für Entscheidungen ist.
■ Er lässt Prioritäten erkennen, die auf die Schwerpunkte des Schulprogramms
verweisen.
■ Schulspezifisch relevante Handlungsfelder sind berücksichtigt.
■ …
40
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS II
Dimension:
II.2 Evaluation
Kriterium
II.2.1 An der Schule ist eine Feedbackkultur etabliert.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche konkreten Maßnahmen werden angewandt?
■ An der Schule stehen zeitliche Ressourcen und Instrumente zur Verfügung,
die die Umsetzung einer differenzierten Feedbackpraxis ermöglichen.
■ An der Schule werden auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen
Situationen Feedbackverfahren angewandt:
—
—
—
—
auf Klassen- und Lerngruppenebene,
auf kollegialer Ebene,
auf Schulleitungsebene,
in Gremien und Konferenzen.
■ Es gibt eine Verständigung über die Anwendung von Feedbackverfahren
(z. B. Häufigkeit, Zeitpunkte, Verbindlichkeit, Beteiligung, Erfolgsindikatoren).
■ Es finden kollegiale Unterrichtshospitationen mit anschließenden Auswertungen und Rückmeldungen statt.
■ Die Ergebnisse des Feedbacks werden in Hinblick auf ihre Wirkung reflektiert.
■ …
Welche Wirkung zeigen die
Maßnahmen?
■ Die Lehrkräfte sind mit wichtigen Grundsätzen und Instrumenten einer Feedbackpraxis vertraut.
■ Feedback ist selbstverständliche Praxis in der Schule und wird akzeptiert.
■ Dokumentierte Feedbackverfahren sind allen zugänglich.
■ Feedbackergebnisse haben in ausgewiesenen Bereichen zu Verbesserungen geführt.
■ Die am Feedback beteiligten Gruppen (z. B. Schülerinnen und Schüler)
schätzen die Auswirkungen der Feedbackpraxis auf die Praxisgestaltung und
auf die gegenseitige Beziehung positiv ein.
■ In der Lehrerschaft lässt sich ein starkes Qualitätsbewusstsein und eine hohe
Qualitätsverantwortung feststellen, die sich sowohl auf den Unterricht als
auch auf die Schule als Ganzes beziehen.
■ An der Schule herrscht ein offener, konstruktiver Umgang mit Kritik.
■ …
41
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
II.2.2 Die Schule führt zur Steuerung des Entwicklungsprozesses Evaluationen zu ausgewählten
Schwerpunkten durch.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Wie geht die Schule vor?
■ Interne Evaluationen finden in relevanten Bereichen an der Schule regelmäßig statt.
■ Prinzipien und Regeln der Evaluation werden beachtet (z. B. Datenfeedback
an die Betroffenen, gemeinsame Dateninterpretation im Kollegium, Einbeziehung relevanter Gruppen).
■ Ziele und Erfolgskriterien für die Evaluationsvorhaben sind formuliert.
■ Es werden unterschiedliche Instrumente und Verfahren zur internen Evaluation genutzt, die dem Gegenstand bzw. der Fragestellung angemessen sind
(Fragebogen, Interview, Dokumentenanalyse; Reflexionen, Feedback, Bilanzierungen in systematischer Weise).
■ Die relevanten Gruppen (z. B. Eltern, Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe) sind beteiligt.
■ Die Ergebnisse werden dokumentiert und kommuniziert.
■ Schulinterne Leistungsdaten (z. B. Vergleichsarbeiten, Klassenarbeiten, Prüfungen) werden ermittelt, gesammelt und systematisiert.
■ Die Schule bezieht in ihre Evaluationsvorhaben extern bereitgestellte Daten
ein (z. B. Vergleichs- und Orientierungsarbeiten, Abschlussprüfungen, Daten
der Schulinspektion, amtliche Schulstatistiken).
■ Die Schule holt sich bei Bedarf externe Expertise und Unterstützung ein (z. B.
„Peer Review“, „Critical Friends“).
■ Evaluationsgestützte Entwicklungsprozesse sind im Kollegium akzeptiert.
■ Evaluationen finden auf der Basis eines Qualitätsmanagements statt.21
■ …
42
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS II
Kriterium
II.2.3 Auf der Grundlage erhobener Daten benennt die Schule den erforderlichen Handlungsbedarf und
plant konkrete Schritte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie nutzt die Schule die
erhobenen Daten?
■ Die Ergebnisse von intern oder extern veranlasster Evaluation (z. B. Schulinspektion, „Peer Review“, Daten aus Leistungsüberprüfungen) werden hinsichtlich der „Stärken“ und des „Entwicklungsbedarfs“ ausgewertet.
■ Die Ergebnisse von Evaluationen werden als Herausforderungen zur Weiterentwicklung betrachtet und zur Planung verbindlicher Vorhaben genutzt.
■ Aus der Auswertung schulischer Leistungsdaten (z. B. Lernerfolgskontrollen,
Versetzungsquoten, Abbrecherquoten, Lernstandserhebungen, Ergebnisse
zentraler Abschlussprüfungen) werden – unter Berücksichtigung des hessischen Kerncurriculums – konkrete Maßnahmen abgeleitet.
■ Die Ergebnisse der Schulinspektion werden zur Planung verbindlicher Vorhaben mit konkreten Aktionsplänen genutzt.
■ Es gibt eine Verständigung über die daraus abgeleiteten Arbeitsvorhaben,
ihre Abfolge und die notwendigen Schritte.
■ …
Woraus wird ersichtlich,
dass die Evaluationen zu
Konsequenzen führen?
■ Im Schulprogramm werden entsprechende Vorhaben (z. B. Lese- und Gesundheitsförderung, Medienerziehung, Ganztagsschule) festgeschrieben
und mit konkreten Aktionsplänen versehen.
■ Die Protokolle von Konferenzen weisen die Beschäftigung mit entsprechenden Themen aus.
■ Es gibt Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt und daraus erwachsende konkrete Arbeitsvorhaben.
■ Maßnahmen, die sich als erfolgreich erwiesen haben, werden in den schulischen Alltag integriert und konzeptionell abgesichert (z. B. Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit, ästhetische und kulturelle Bildung).
■ Die Schule stellt ihren Unterstützungsbedarf fest und kommuniziert ihn mit
den entsprechenden Stellen.
■ …
43
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
II.2.4 Die Verfahren der Schulprogrammentwicklung und schulinternen Evaluation werden hinsichtlich ihrer
Angemessenheit und Wirksamkeit reflektiert.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welcher Weise findet
Reflexion statt?
■ Evaluations- und Entwicklungsmaßnahmen werden im Hinblick auf die gesetzten Ziele und die Erwartungen der Betroffenen kritisch überprüft.
■ Die Reflexion von Evaluationsmaßnahmen ist integraler Bestandteil der Verfahren.
■ …
Wie wirkt sich das aus?
■ Es liegt eine Sammlung von erprobten Evaluationsverfahren, -methoden
und -instrumenten vor.
■ Die Evaluationsergebnisse erweisen sich als hilfreich und bedeutungsvoll für
die Steuerung von Schulentwicklung.
■ Die Beteiligten beurteilen Verfahren und Ergebnisdarstellung als angemessen und fair.
■ …
44
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
QUALITÄTSBEREICH III:
FÜHRUNG UND MANAGEMENT
Dimension:
III.1 Steuerung pädagogischer Prozesse
Kriterium
III.1.1 Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume unter Wahrung schulinterner
Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie sorgt die Schulleitung
für eine Umsetzung der verbindlichen Vorgaben?
■ Die Schulleitung sorgt dafür, dass rechtliche Regelungen (z. B. zu individuellen Förderplänen, standardisierten Lernstandserhebungen, zum hessischen
Kerncurriculum, zur Ganztagsschule, zur Inklusion) im Einklang mit dem
Schulprogramm wirksam realisiert werden.
■ Die Schulleitung berücksichtigt bei der Umsetzung von Vorgaben die vorhandenen schulischen Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen.
■ Für die Umsetzung pädagogischer Anliegen prüft die Schulleitung die rechtlichen Grundlagen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.
■ Sie unterstützt die Umsetzung, indem sie u. a.
— Zeit und Räumlichkeiten zur Verfügung stellt,
— Information und Handreichungen bereitstellt,
— Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen initiiert.
■ Sie achtet darauf, dass neue rechtliche Regelungen und schon vorhandene
schulische Vorhaben aufeinander abgestimmt werden (z. B. hessisches Kerncurriculum, Lesekonzepte).
■ …
Woran zeigt sich, dass die
verbindlichen Vorgaben
zum Tragen kommen?
■ Das Schulprogramm und andere schulinterne Vereinbarungen entsprechen
den verbindlichen Vorgaben.
■ Das Schulprogramm weist Vorhaben auf, die sich auf die rechtlichen Regelungen beziehen.
■ Die Maßnahmen der Schulleitung sind im Kollegium akzeptiert.
■ …
45
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
III.1.2 Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip einer systematischen
Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“).
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird das Prinzip von der
Schulleitung realisiert?
■ Die Schulleitung fördert die Weiterentwicklung der Schule u. a. durch
— die Arbeit an einem gemeinsam getragenen Leitbild,
— eine darauf abgestimmte Fortbildungsplanung,
— eine aktive Einbeziehung der gesamten Schulgemeinde.
■ Die Schulleitung initiiert, steuert und unterstützt die Weiterentwicklung der
Schule, indem sie z. B.
— die strategische Ausrichtung der Schule koordiniert,
— mittels geeigneter Verfahren und Instrumente Stärken und Schwächen
rechtzeitig erkennt und angemessen damit umgeht,
— personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt,
— Kooperation und Kommunikation in der Schulgemeinde fördert,
— längerfristige Arbeitsvorhaben und die geplanten Arbeitsschritte transparent macht,
— Entwicklungsarbeit im Rahmen des Schulprogramms sicherstellt,
— auf eine verbindliche Umsetzung achtet,
— gemeinsame Kollegiumsberatungen fördert,
— Kompetenzen im Bereich Projektmanagement durch Beratung und Erfahrungsaustausch in Netzwerken erweitert,
— externes Beratungspersonal hinzuzieht.
■ Die Schulleitung sichert die Weiterentwicklung auf der Basis von Konzepten
des Qualitätsmanagements.
■ …
Woran ist die Realisierung
des Prinzips zu erkennen?
■ Die Schulleitung betrachtet den Aufbau und die Umsetzung eines funktionsfähigen und wirksamen Qualitätsmanagements als einen wichtigen Aspekt
der Leitungsarbeit.
■ Sie verfügt über ein differenziertes Wissen (konzeptionelles Wissen und
praktisches Know-how), das eine adäquate Umsetzung eines ganzheitlichen
Qualitätsmanagements ermöglicht.
■ Sie vertritt Anliegen des Qualitätsmanagements gegenüber der Lehrerschaft
und dem übrigen Schulpersonal.
■ Sie ist aktiv am Entwicklungsprozess beteiligt.
■ Arbeitsvorhaben und Schritte sind für die beteiligten Gruppen transparent.
■ Der Fortbildungsplan ist im Kollegium akzeptiert, entsprechende Fortbildungen werden wahrgenommen.
■ Schülerinnen und Schüler sowie Eltern (an beruflichen Schulen die Ausbildungsbetriebe) fühlen sich am Prozess der Weiterentwicklung der Schule
angemessen beteiligt.
■ Die Arbeit an der schulischen Qualitätsentwicklung wird von allen Beteiligten akzeptiert.
■ Die Schulgemeinde identifiziert sich in hohem Maß mit den langfristigen
Zielen der Schule.
■ …
46
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
Kriterium
III.1.3 Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit mit dem Kollegium.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Maßnahmen ergreift
die Schulleitung dazu?
■ Die Schulleitung initiiert Gelegenheiten im Kollegium, bei denen die zentralen fachdidaktischen und pädagogischen Herausforderungen thematisiert
und Konzepte zur Bearbeitung bestehender Probleme entwickelt werden.
■ Sie unterstützt das Kollegium bei der Umsetzung von Maßnahmen, die die
Unterrichtsentwicklung fördern, und sorgt für entsprechende Rahmenbedingungen.
■ Sie sorgt dafür, dass verbindliche Vereinbarungen zum Unterricht getroffen,
dokumentiert und umgesetzt werden.
■ Sie sorgt dafür, dass schulinterne Curricula unter Berücksichtigung der Bildungsstandards erarbeitet werden, bzw. die Umsetzung der Lehrpläne auf
die Zielvorgaben der Bildungsstandards hin ausgerichtet werden.
■ Sie sorgt dafür, dass der Unterricht den Bildungsstandards entspricht und
kompetenzorientiert ausgerichtet ist.
■ Sie legt großen Wert auf die Förderung aller Schülerinnen und Schüler
(vgl. QB VI.3.6).
■ Sie sorgt dafür, dass die Voraussetzungen für erfolgreiches Lehren und Lernen so weit wie möglich sichergestellt sind.
■ Sie stellt hohe, aber realistische Anforderungen an die Lehrkräfte im Hinblick
auf die Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
■ Es wird evaluiert, inwieweit diese Anforderungen erreicht wurden, und es
werden Maßnahmen zur Verbesserung initiiert (vgl. QB II).
■ …
Woran ist der Erfolg dieser
Maßnahmen zu erkennen?
■ Die zentralen pädagogischen Frage- und Problemstellungen der Schule
werden in der Schulgemeinde von unterschiedlichen Gremien bearbeitet
und führen zu verbindlichen Maßnahmen, die angemessen dokumentiert
sind.
■ Aktivitäten zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie zur
Verbesserung der Lehrqualität sind fester Bestandteil der Kollegiumsarbeit.
■ Das Schulprogramm enthält entsprechende Konzepte.
■ …
47
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
III.1.4 Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie fördert die Schulleitung
Kooperation und Kommunikation an der Schule?
■ Die Mitglieder der Schulleitung sind dem Kollegium ein Vorbild für Zusammenarbeit und vermitteln in den verschiedenen schulischen Arbeitszusammenhängen die Notwendigkeit und den Nutzen einer professionellen
Kooperation.
■ Die Schulleitung schenkt der Gestaltung von besonderen Anlässen genügend Aufmerksamkeit. Dazu gehören u. a. Abschlussfeiern, Begrüßungen,
Vorstellungen neuer Kolleginnen und Kollegen und die Würdigung besonderer Leistungen und Erfolge.
■ Die Schulleitung unterstützt Kooperation und Kommunikation im Kollegium
durch entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen. Sie fördert
insbesondere Strukturen der Teambildung und eine effiziente Konferenzkultur, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
■ Impulse aus der Lehrerausbildung sowie der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden aufgegriffen; Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten
Raum und Möglichkeiten zur Präsentation ihrer Themen.
■ Die Schulleitung unterstützt Lernortkooperationen mit Ausbildungsbetrieben.
■ Sie reagiert angemessen auf Probleme und Konflikte in der Schule.
■ Die Arbeitsbeziehungen zwischen Schulleitung und Schulpersonalrat sind
funktional geregelt.
■ Die Zusammenarbeit mit den Eltern, insbesondere den Elternbeiräten, ist
verbindlich geregelt und schulintern koordiniert.
■ Die Anlaufstellen bei Beschwerden, Schwierigkeiten und Konflikten sind den
Eltern bekannt.
■ Die Schulleitung pflegt einen regelmäßigen Kontakt zur Schülervertretung.
■ Sie ist offen und ansprechbar für Anliegen der Mitglieder der Schulgemeinde.
■ …
Woran sind eine gelungene
Kooperation und Kommunikation zu erkennen?
■ In gemeinsamen Aushandlungsprozessen werden konstruktive Lösungen erarbeitet.
■ Im Kollegium ist Kooperation in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen
selbstverständlich.
■ Feedback wird als hilfreiches Element eines gelingenden Miteinanders genutzt.
■ Das schulische Personal fühlt sich durch die Maßnahmen der Schulleitung in
seiner Arbeit unterstützt.
■ Eltern nehmen aktiv am Schulleben und an schulischen Entscheidungsprozessen teil und fühlen sich als Partner der Schule.
■ Schulleitung und Förderverein der Schule kooperieren im Interesse der
Schule.
■ …
48
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
Kriterium
III.1.5 Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse
hierzu verlaufen zielorientiert und transparent.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie unterstützt die Schulleitung das Zustandekommen
und die Umsetzung verbindlicher Vereinbarungen?
■ Die Schulleitung sorgt dafür, dass verbindlich vereinbarte Beschlüsse und
Regelungen schriftlich formuliert und den Betroffenen in geeigneter Form
zugänglich sind (z. B. durch eine Info-Mappe für neues Lehrpersonal).
■ Verbindlichkeit (Einhaltung von Regeln, Vereinbarungen, Gremienbeschlüssen) wird von der Schulleitung vorgelebt und konsequent eingefordert.
■ Für Entscheidungsprozesse zu verbindlichen Regelungen gibt es ein transparentes und der Sache angemessenes Verfahren.
■ Vor wichtigen Entscheidungen werden Informationen eingeholt und die
Voraussetzungen für die Umsetzung von Entscheidungen geklärt.
■ …
Wie wirkt sich das aus?
■ Beschlüsse schulischer Gremien sind dokumentiert und im Schulalltag wirksam umgesetzt.
■ Entscheidungen über verbindliche Vorgaben werden von der Schulgemeinde als sachgerecht, transparent und praxisrelevant eingeschätzt.
■ Die Umsetzung von Beschlüssen schulischer Gremien wird überprüft.
■ …
49
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
III.2 Organisation und Verwaltung der Schule
Kriterium
III.2.1 Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den
Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie setzt die Schulleitung
diese Prinzipien um?
■ Die Schulleitung stellt sicher, dass die verschiedenen schulischen Bezugsgruppen (Lehrkräfte, weiteres Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern; an
beruflichen Schulen die Ausbildungsbetriebe) in die Entscheidungsprozesse
der Schule sinnvoll und angemessen einbezogen sind.
■ Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung und im Kollegium
sind definiert, transparent und entsprechen dem Bedarf der Schule (u. a. Geschäftsverteilungsplan).
■ Die Schulleitung überträgt Zuständigkeiten und delegiert bei Bedarf Leitungsaufgaben; die Gesamtverantwortung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters
wird gewahrt.
■ Die Delegation erfolgt transparent, entspricht den Fähigkeiten, ist dauerhaft
und geht mit einer anhaltenden Unterstützung durch die Schulleitung einher; die damit verbundenen Entscheidungskompetenzen sind geklärt.
■ Die schulischen Organisationsstrukturen sind klar geregelt.
■ Die Schulleitung sorgt für einen angemessenen Informationsfluss innerhalb
der Schulgemeinde.
■ Sie achtet auf die Funktionalität und Einhaltung der geregelten bzw. vereinbarten Informationsformen, Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse.
■ …
Woran zeigt sich, dass die
Prinzipien realisiert werden?
■ Allen Schulangehörigen sind die wesentlichen Organisationsstrukturen und
Entscheidungskompetenzen bekannt.
■ Die Aufgabenverteilung in der Schulleitung und im Kollegium wird als sinnvoll und effizient wahrgenommen.
■ Die Informationspraxis ist angemessen und wird als hilfreich eingeschätzt.
■ Die schulischen Arbeitsprozesse sind zielorientiert und gut auf einander abgestimmt.
■ Schulische Gremien arbeiten eigenständig, verantwortungsbewusst und
kontinuierlich.
■ Schulische Gliederungen (z. B. Fachbereiche, Jahrgangskonferenzen, Projekte) übernehmen Ressourcenverantwortung im Rahmen einer transparenten internen Budgetverteilung.
■ Die Delegationspraxis findet Anerkennung, die Partizipationsmöglichkeiten
werden genutzt und geschätzt.
■ …
50
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
Kriterium
III.2.2 Die Schulleitung stellt durch übersichtliche Organisationsstrukturen und planvolles und zielgerichtetes
Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Durch welche Maßnahmen
wird der geregelte Schulbetrieb sichergestellt?
■ Der Regelbetrieb ist professionell organisiert (z. B. Einsatz der Lehrkräfte,
Raumverteilung, Stundenplan).
■ Die Konferenzen sind gut strukturiert, arbeiten effizient und ermöglichen ein
hohes Maß an Beteiligung.
■ Informationen werden systematisch weitergegeben, z. B. durch Aushänge,
regelmäßige Informationsbriefe, Elternmitteilungen und Informationsveranstaltungen.
■ Der administrative Bereich ist gut organisiert (u. a. durch einen Aufgabenund Arbeitsplan sowie durch Arbeitsplätze im Verwaltungsbereich) und erhält alle Informationen, die zur sachgerechten Erledigung der Aufgabenbereiche nötig sind.
■ Routinearbeiten und wiederkehrende Verwaltungsabläufe sind zweckmäßig
standardisiert (z. B. Abrechnungen, Materialverwaltung, Erfassung von Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsdaten).
■ Die Dokumentation der Verwaltungsführung ist übersichtlich und leicht zugänglich (z. B. im Hinblick auf Statistiken, Vertretungsbelege, Raumplanung,
Inventar, Ausstattung, Bibliothek).
■ Die Organisationsinstrumente sind aufeinander abgestimmt und zweckmäßig gestaltet; ihre flexible Form gibt Raum für Veränderungen.
■ Aufgaben und Zuständigkeiten des Personals sind definiert und transparent.
■ Bei der Organisation des Unterrichtsbetriebs in beruflichen Schulen werden
die Anliegen der Ausbildungsbetriebe angemessen berücksichtigt.
■ …
Woran zeigt sich, dass die
schulische Verwaltungsorganisation funktioniert?
■ Die Schulleitung fühlt sich von Routinearbeiten entlastet und das Verwaltungspersonal (Schulsekretariat, Hausverwaltung) arbeitet weitgehend selbstständig. Das Verhältnis zwischen Verwaltungspersonal und Schulleitung wird als
funktional und kooperativ empfunden.
■ Administrative Aufgaben werden zuverlässig und termingerecht erledigt.
■ Die Schule wird von innen und von außen als gut organisiert wahrgenommen.
■ Die Schulleitung ist für die Mitglieder der Schulgemeinde erreichbar und
ansprechbar.
■ Organisationsinstrumente werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
■ Die administrativen Strukturen sind entlastend gestaltet.
■ …
51
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
III.2.3 Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und
unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie stellt die Schulleitung
einen zweckmäßigen Umgang mit Ressourcen sicher?
■ Die Schulleitung sorgt dafür, dass Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt und
diese auch ausgegeben werden. Darüber hinaus bemüht sie sich um weitere,
ihr zugängliche Finanzierungsquellen (Sondermittel, Förderprogramme, Stiftungen, Spenden).
■ Für die verfügbaren Ressourcen existiert ein Ausgabenplan, der mit den
rechtlich festgelegten Gremien abgestimmt ist und der die längerfristige Bedarfsplanung der Schule und Prioritäten bei der Mittelverwendung berücksichtigt.
■ Der Ressourceneinsatz berücksichtigt die Schulentwicklungsvorhaben.
■ Bei der Planung und Verwendung der Mittel sind pädagogische, ökonomische, ökologische und gesundheitliche Prinzipien berücksichtigt.
■ Die Verwendung der Mittel ist transparent.
■ Die Schulleitung baut ein schulinternes Controllingsystem für den Ressourceneinsatz in den einzelnen Organisationseinheiten auf.
■ Über Regelungen für den Einsatz bzw. für die Nutzung von Fach- und Klassenräumen, Ausstattung, Geräten, Materialien und sonstigen Mitteln gibt es
eine kollegiale Verständigung.
■ …
Woran ist ein zweckmäßiger
Umgang mit Ressourcen zu
erkennen?
■ Sachmittel und technische Ausstattung entsprechen den Anforderungen und
werden zweckmäßig genutzt.
■ Sachmittel und technische Ausstattung sind in einem ansprechenden, gepflegten Zustand und werden gut gewartet.
■ Das schulinterne Kontrollverfahren (z. B. hinsichtlich Haushaltsführung und
Inventarkontrolle) führt zu keinen Beanstandungen.
■ Die Verwendung der Ressourcen stößt im Kollegium auf Einverständnis und
Akzeptanz.
■ …
52
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
Kriterium
III.2.4 Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen und
weiteren Bezugsgruppen des schulischen Umfeldes und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie stellt die Schulleitung die ■ Kommunikation und Information nach außen sind koordiniert; die entspreKooperation und Kommunichenden Zuständigkeiten in der Schule sind geklärt.
kation nach außen sicher?
■ Die aktive Öffentlichkeitsarbeit zeigt sich in einem ansprechenden Internetauftritt, regelmäßiger Berichterstattung in der örtlichen Presse über Aktivitäten der Schulgemeinde und in für Interessenten zugänglichen Dokumentationen und Informationsmaterialien der Schule (Prospekten, Jahrbüchern, im
Schulprogramm, in Schaukästen, Ausstellungen etc.).
■ Die Schulleitung ist für Schulaufsicht, Schulträger und weitere, auch schulformspezifische Bezugsgruppen und berufsständische Organisationen
sowie kooperierende Bildungseinrichtungen erreichbar und ansprechbar.
■ Die Partner der beruflichen Bildung sind im Rahmen von Ausbilderarbeitskreisen bzw. Qualitätszirkeln in die Arbeit der Schule eingebunden.
■ Im Rahmen europäischer Bildungsprogramme und Netzwerke sowie Schulpartnerschaften übernimmt die Schulleitung steuernde Aufgaben bzw.
nimmt selbst an entsprechenden Angeboten teil.
■ Die Schule berichtet regelmäßig über ihre Arbeit.
■ …
Welche Wirkungen hat die
Zusammenarbeit?
■ Kooperationspartner und schulexterne Bezugsgruppen fühlen sich hinreichend informiert und zeigen sich zufrieden mit der Informationsarbeit der
Schule.
■ Die Zusammenarbeit mit Staatlichem Schulamt und Schulträger führt zu akzeptablen und tragfähigen Lösungen für die Schule.
■ Die Schule wird durch die Kooperationspartner und schulexternen Bezugsgruppen unterstützt, z. B. durch Lernangebote, durch Praktika, bei Projekten
sowie durch Spenden.
■ …
53
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
III.3 Personalführung und Personalentwicklung
Kriterium
III.3.1 Die Schulleitung handelt auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Personalentwicklungskonzepts zur
professionellen Weiterentwicklung des schulischen Personals.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird das Personalentwicklungskonzept an der
Schule realisiert?
■ Die Schule verfügt über ein Personalentwicklungskonzept, in dem die Gewinnung neuen Personals und die Ausbildung des pädagogischen Nachwuchses
einerseits sowie die Förderung bzw. Weiterentwicklung des schulischen Personals andererseits dargelegt sind (u. a. Fachbedarf, zentrale Aufgabenfelder,
Anforderungsprofile).
■ Der Personaleinsatz wird vorausschauend geplant; persönliche Bedürfnisse
werden – soweit der schulische Rahmen es zulässt – berücksichtigt.
■ Die Schulleitung sorgt für eine angemessene Einführung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in das System Schule und fördert deren Integration durch gezielte Unterstützung.
■ Sie fördert Mentorinnen und Mentoren sowie potenzielle Nachwuchsführungskräfte und arbeitet dabei vor allem mit dem Staatlichen Schulamt und dem
Amt für Lehrerbildung zusammen.
■ Sie motiviert insbesondere Frauen zur Übernahme von Leitungsaufgaben und
unterstützt sie hierbei.
■ Sie unterstützt Lehrkräfte in schwierigen beruflichen oder persönlichen Situationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
■ Die Umsetzung des schulinternen Personalentwicklungskonzepts wird periodisch überprüft und das Konzept überarbeitet.
■ Die Schulleitung führt mit dem schulischen Personal Jahresgespräche durch
und nutzt dabei Zielvereinbarungen zur Personal- und Schulentwicklung.
■ Sie unterstützt die Lehrkräfte bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen.
■ Die Umsetzung der in den Jahresgesprächen getroffenen Vereinbarungen
wird überprüft, aus den Ergebnissen werden Konsequenzen gezogen.
■ Die Schulleitung sorgt für eine systematische und bedarfsgerechte Personalgewinnung.
■ …
Woran ist eine gelungene
Personalentwicklung zu erkennen?
■ Bei der schulischen Entwicklungsarbeit werden die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse des Personals berücksichtigt.
■ Das Konzept beschreibt Anforderungsprofile, nennt zu besetzende Aufgabengebiete, konkretisiert Aufgaben für Beförderungsstellen und weist den zukünftigen Fachbedarf aus.
■ Die Jahresgespräche werden vom Kollegium geschätzt und als hilfreich für die
eigene berufliche Entwicklung erlebt.
■ Die Beschäftigten der Schule äußern sich zufrieden über die Personalführung
durch die Schulleitung und fühlen sich in ihren Leistungen anerkannt und angemessen gefördert.
■ Die Schulleitung reflektiert neue Erkenntnisse der Personalführung und bezieht
sie in ihr Handeln ein.
■ Das Engagement der Lehrkräfte und die Identifikation mit der Schule sind hoch.
■ …
54
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS III
Kriterium
III.3.2 Die Schulleitung führt Personalgewinnung, Personalauswahl und Ausbildung professionell durch.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie stellt die Schulleitung
dies sicher?
■ Die Schulleitung führt die Personalgewinnung und Personalauswahl unter
Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzepts der Schule professionell durch.
■ In Ausbildungsschulen sichert die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem
Studienseminar die Bedingungen und Strukturen, die der Ausbildung von
Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst (LiV) förderlich sind (z. B.
Auswahl und Unterstützung geeigneter Mentorinnen und Mentoren; Vertretungsunterricht nur in begründeten Ausnahmefällen).
■ Die Schulleitung arbeitet auf der Basis von Anforderungsprofilen mit Bildungseinrichtungen, Vereinen, Unternehmen und Eltern zusammen, um Vertretungs- und Betreuungskräfte zu gewinnen.
■ Neue Lehrkräfte werden sorgfältig in die schulkulturellen und konzeptionellen Besonderheiten der Schule eingeführt und in der Einführungsphase angemessen begleitet.
■ …
Woran zeigt sich eine gelungene Realisierung?
■ Der Schule steht geeignetes Personal (Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) zur Verfügung, das den Belangen der
Schule entspricht.
■ Die Personalauswahl läuft nach einem geplanten und standardisierten Verfahren ab.
■ Es liegt ein Konzept zur Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen vor.
■ Neue Lehrkräfte werden ins Kollegium integriert.
■ Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst fühlen sich an der Schule gut ausgebildet
und unterstützt.
■ …
55
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
III.3.3 Die Mitglieder der Schulleitung qualifizieren sich beständig weiter.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie stellt die Schulleitung
dies sicher?
■ Die Schulleitung nimmt an berufsqualifizierenden Fortbildungen teil, die
sich am Anforderungsprofil für Schulleitungsarbeit orientieren.
■ Sie besucht Fortbildungen zu den schulischen Arbeitsschwerpunkten
(gemäß Schulprogramm).
■ Die Schulleitung nutzt die Arbeit in Verbünden und Netzwerken für die eigene professionelle Weiterentwicklung.
■ Sie holt Leitungsfeedback ein und zieht daraus Konsequenzen.
■ Professionelle externe Hilfen (Beratung, Supervision, Coaching) werden in
Anspruch genommen.
■ …
Woran ist eine professionelle Weiterentwicklung der
Schulleitung zu erkennen?
■ Das Kollegium gibt der Schulleitung ein positives Leitungsfeedback.
■ Die Mitglieder der Schulgemeinde äußern sich zufrieden über die Arbeit
der Schulleitung.
■ Das Führungsverhalten der Schulleitung wird als professionell wahrgenommen.
■ In den Jahresgesprächen gibt es entsprechende Rückmeldungen durch
dienstliche Vorgesetzte.
■ …
56
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS IV
QUALITÄTSBEREICH IV:
PROFESSIONALITÄT
Dimension:
IV.1 Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen
Kriterium
IV.1.1 Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal entwickeln ihre beruflichen
Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und
Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welchem Rahmen und auf
welche Weise erhalten und
entwickeln die Lehrerinnen
und Lehrer ihre beruflichen
Kompetenzen?
■ Die Lehrerinnen und Lehrer bilden sich durch Literaturstudium weiter und
kennen grundlegende Positionen der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion.
■ Sie setzen sich mit zentralen Befunden aus der fachdidaktischen und pädagogischen Forschung auseinander.
■ Sie nehmen an schulischen und außerschulischen Fort- und Weiterbildungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung beruflicher und fachdidaktischer
Kompetenzen teil.
■ Sie bilden sich im Bereich des kompetenzorientierten Unterrichtens und der
Bildungsstandards fort.
■ Sie nutzen auch europäische und internationale Angebote sowie Hospitationsund Austauschprogramme.
■ Sie entwickeln ihre individuellen beruflichen Schwerpunkte und Interessen
weiter.
■ Fachfremd eingesetzte Lehrkräfte erwerben die notwendigen Grundlagen
des jeweiligen Faches.
■ In den Qualifizierungsportfolios sind entsprechende Fortbildungsaktivitäten
der Lehrerinnen und Lehrer dokumentiert.
■ Die Schule arbeitet mit Studienseminaren zusammen und greift Impulse aus
der Lehrerausbildung auf.
■ Die Schule nimmt an Modellversuchen und landesweiten Entwicklungsvorhaben teil.
■ …
Inwieweit berücksichtigen
sie dabei den Fortbildungsbedarf der Schule?
■ Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal orientieren sich bei der Auswahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen am
schuleigenen Fortbildungsplan bzw. Schulprogramm.
■ Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen an Maßnahmen zum Aufbau schulischer Expertise in zentralen Handlungsfeldern teil (z. B. Bildungsstandards,
Leseförderung, ästhetische und kulturelle Bildung, Diagnosekompetenz,
Umgang mit Heterogenität, Förderplanarbeit, Ganztagsschule, Inklusion,
Evaluation).
■ …
57
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
IV.1.2 Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichtsund Erziehungsarbeit ein.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie geschieht die Weitergabe ■ Die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal berichten in Konder Fortbildungsinhalte?
ferenzen und Fachgruppen von Fortbildungen zur Fachwissenschaft, zur
Fachdidaktik oder zu allgemeinen pädagogischen Fragen und Konzepten.
■ Es gibt Strukturen zum Transfer von Fortbildungsinhalten in schulische Arbeitszusammenhänge (z. B. schulinterne Fortbildungen).
■ Geeignetes Material aus der Fortbildung wird für alle bereitgestellt, die daraus Nutzen ziehen können (z. B. Infoblätter, Ordner, Homepage, Intranet).
■ Konkrete Umsetzungsschritte werden vereinbart und kollegial unterstützt
(z. B. durch gegenseitige Hospitationen).
■ …
Auf welche Weise wird sicht■ Fortbildungsinhalte finden im Schulalltag zunehmend Verbreitung.
bar, dass die Inhalte in Unter■ Die Fortbildungen haben Auswirkungen auf unterrichtliche Vielfalt, kogniricht und Erziehung eingehen?
tive Anregungen und Schüleraktivierung.
■ Evaluationen zeigen eine veränderte Praxis bzw. den Erfolg neuer Inhalte
und Maßnahmen.
■ Die Schülerinnen und Schüler geben ein entsprechendes Feedback.
■ Absprachen zu gemeinsamem Erziehungsverhalten wirken sich positiv aus.
■ …
58
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS IV
Kriterium
IV.1.3 Das schulische Personal erkennt berufsbedingte physische und psychische Belastungen und trifft nach
Möglichkeit Maßnahmen zu ihrem Abbau.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie geht die Schule mit beruflichen Anforderungen
und Belastungen um?
■ Die Schulleitung verschafft sich – gegebenenfalls mit Experten – einen Überblick über Belastungssituationen und Gefahrenbereiche („Gefährdungsanalyse“).
■ Konflikte und Störungen werden im Kollegium thematisiert und bearbeitet.
■ Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit Belastungen werden angewandt (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung, Qualifizierung im Rahmen
von Schule und Gesundheit).
■ Regelmäßige Gespräche zwischen Schulleitung und Personalrat werden zum
Aufbau förderlicher Arbeitsbedingungen genutzt.
■ Engagement wird gewürdigt.
■ Teamarbeit wird durch unterstützende Maßnahmen gefördert.
■ Es gibt Veranstaltungen, die die Identifikation mit der Schule fördern.
■ …
Worin zeigt sich die Wirksamkeit der Maßnahmen?
■ Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten.
■ Die Arbeitsplätze für das schulische Personal sind nach arbeitsmedizinischen
Gesichtspunkten gesundheitsfreundlich und funktional eingerichtet.
■ Das schulische Personal fühlt sich in schwierigen beruflichen und/oder persönlichen Situationen unterstützt.
■ Im Kollegium sind Kompetenzen zur Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen vorhanden (z. B. „Teilzertifikat zur Lehrer/innen-Gesundheit“).
■ Die Gefährdungsanalyse ergibt eine geringe physische und psychische Belastung der Beschäftigten.
■ Der Krankenstand ist niedrig.
■ Die Arbeitszufriedenheit ist hoch.
■ …
59
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
IV.2 Kommunikation und Kooperation im Kollegium
Kriterium
IV.2.1 Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen kommuniziert und
systematisch weitergegeben.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welchen Formen findet
die Weitergabe von vorhandenem Wissen, Erfahrungen
und Planungen statt?
■ Es gibt angemessene schulinterne Informations- und Kommunikationsstrukturen, die für das gesamte pädagogische Personal zugänglich sind (z. B. Informationsordner, Informationstafeln, Intranet).
■ Vorhandene schulische Strukturen werden zur Weitergabe genutzt (z. B. Gesamtkonferenzen, Pädagogische Konferenzen, Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen).
■ Darüber hinaus entwickeln die Lehrerinnen und Lehrer neue situations- und
zielangemessene Arbeitsformen.
■ Der Terminplan der Schule enthält Zeiten für Kooperationen und Teamabsprachen.
■ Die interdisziplinäre Arbeit an der Schule ist systematisiert.
■ …
Welche Wirkung hat die Weitergabe auf die Arbeit der
einzelnen Lehrkräfte und die
Qualität des Unterrichts?
■ An der Schule sind Kooperationsstrukturen (z. B. Jahrgangsteams, Fachgruppen) etabliert, in die eine hohe Anzahl von Lehrkräften eingebunden ist.
■ Für Lehrerinnen und Lehrer entsteht dadurch ein Zuwachs an Wissen und
Handlungskompetenz.
■ Neue Konzepte werden im Unterricht erprobt und weiterentwickelt.
■ Im Kollegium vorhandene „gute Praxis“ wird verbreitet und vor allem an
neue Kolleginnen und Kollegen weitergegeben.
■ In beruflichen Schulen sind auftrags- oder geschäftsprozessorientierte Lernarrangements im Rahmen der Umsetzung des Lernfeldkonzepts erstellt.
■ Die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen wird als entlastend erlebt.
■ …
60
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS IV
Kriterium
IV.2.2 Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lernund Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie verständigen sich die
Lehrerinnen und Lehrer über
die Lern- und Persönlichkeitsentwicklungen einzelner
Schülerinnen und Schüler?
■ Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer koordinieren den Informationsaustausch der Lehrkräfte einer Klasse über einzelne Schülerinnen und Schüler.
■ Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal treffen Absprachen, wie sie mit einzelnen Schülerinnen und Schülern in der
Lerngruppe und an der Schule pädagogisch umgehen.
■ Sie treffen Absprachen über individuelle Förderung (z. B. Förderplanarbeit,
ausbildungsbegleitende Hilfen).
■ …
Welche Auswirkungen hat
die Verständigung?
■ Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal sind
über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler informiert.
■ Sie verhalten sich den Abmachungen entsprechend.
■ Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden über Beobachtungen und
abgesprochene Maßnahmen angemessen informiert.
■ Abgesprochene Maßnahmen wirken für die Schülerinnen und Schüler lernunterstützend.
■ …
61
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
IV.2.3 Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte,
Standards, Erziehung).
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie sehen diese verbindlichen Absprachen aus?
■ Die Lehrkräfte einer Klasse, eines Jahrgangs, einer Schulstufe bzw. einer
Fachkonferenz verständigen sich in regelmäßigen Arbeitstreffen über die
gemeinsame Arbeit, z. B.
— zu curricularen Fragen,
— zu Themen und zur Anlage von Kurs- und Klassenarbeiten,
— zu Formen und Verfahren der Kompetenzüberprüfung,
— zu Leistungsanforderungen und zur Leistungsbewertung,
— zur Verknüpfung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen,
— zu fächerübergreifenden Vorhaben.
■ Die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich
in regelmäßigen Arbeitstreffen über die gemeinsame Arbeit, z. B. über
— Maßnahmen der individuellen Förderung,
— ihr Vorgehen bei Erziehungsfragen sowie den Umgang mit Regeln und
Ritualen,
— den Umgang mit Störungen und Problemen.
■ …
Worin zeigt sich die Wirksamkeit dieser Absprachen?
■ Die Absprachen werden eingehalten.
■ Es liegt ein Schulcurriculum vor.
■ Alle Lehrkräfte orientieren sich an Curricula bzw. Standards.
■ Es gibt gemeinsame Unterrichtsplanungen.
■ Klassenarbeiten werden parallel geschrieben, nach einheitlichen Kriterien
bearbeitet und gemeinsam ausgewertet.
■ Es gibt ein mit dem gesamten pädagogischen Personal abgestimmtes Vorgehen bei Erziehungsfragen.
■ Auf Regelverstöße wird den Vereinbarungen gemäß und sofort reagiert.
■ …
62
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS IV
Kriterium
IV.2.4 Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie werden neue Lehrkräfte
und das weitere pädagogisch
tätige Personal unterstützt?
■ Berufsanfänger und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) erhalten eine
sorgfältige Einführung in Leitbild, Schulprogramm, Schwerpunkte und Organisation der Schule.
■ Schulleitung, Personalrat und Lehrkräfte erleichtern die Integration von Berufsanfängern und LiV (z. B. durch Gesprächsrunden, Beratungsangebote,
Unterrichtsmaterialien, Hospitationen, Mentorenschaft).
■ Berufsanfänger werden in der Anfangsphase professionell begleitet (z. B.
durch Tandem-Kooperation und pädagogisches Coaching).
■ Berufsanfänger und LiV werden in die Teamarbeit (z. B. in der Klasse, in der
Stufe, im Jahrgang, im Fachbereich) einbezogen.
■ Fachfremd eingesetzte Lehrkräfte werden von den zuständigen Fachkräften
und der Schulleitung unterstützt (z. B. durch Materialien und Vorschläge für
die Gestaltung des Unterrichts).
■ Pädagogisch tätiges Personal wird praxisnah entsprechend der vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibungen angeleitet und im Alltag unterstützt.
■ …
Worin zeigt sich der Erfolg
der Unterstützungsmaßnahmen?
■ Die neuen Lehrkräfte und das weitere pädagogisch tätige Personal nehmen
Unterstützungsangebote wahr und fühlen sich aufgenommen und informiert.
■ Fachfremd erteilter Unterricht entspricht den fachlichen Anforderungen.
■ Der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst berücksichtigt
die Erfordernisse der Ausbildung.
■ Geeignete Mentorinnen und Mentoren stehen in ausreichender Anzahl zur
Verfügung.
■ Feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen zur Verfügung.
■ …
63
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
IV.2.5 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie sehen die Beiträge der
Lehrkräfte für eine gemeinsame Schulentwicklung aus?
■ Die Lehrerinnen und Lehrer reflektieren ihr Unterrichtshandeln und tauschen
sich systematisch darüber aus (z. B. nach gegenseitigen Hospitationen).
■ Die fachliche Qualität des Unterrichts wird in Fachgruppen thematisiert und
weiterentwickelt.
■ Die Lehrkräfte verbessern ihren Unterricht auf der Basis gemeinsam entwickelter Zielvorstellungen.
■ Sie beteiligen sich an der Erstellung und Aktualisierung schulinterner Konzepte. Sie erarbeiten Lösungsvorschläge für entstandene Probleme.
■ Sie arbeiten – neben ihren Kernaufgaben im Unterricht – aktiv an der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation schulischer Vorhaben mit (z. B. in Arbeitsgruppen zum Schulprogramm, durch Moderation von Arbeitsgruppen
und Konferenzteilen).
■ Sie beteiligen sich an besonderen, über die einzelne Schule hinaus gehenden Netzwerken, Programmen, Projekten und Modellversuchen.
■ Ergebnisse der internen und externen Evaluation werden zur Kenntnis genommen und ausgewertet; es werden Maßnahmen daraus abgeleitet.
■ …
Welche Wirkungen haben
diese Aktivitäten?
■ Aufgaben im Bereich der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht sind
Teil des professionellen Selbstverständnisses der Lehrpersonen.
■ Die Lehrkräfte nehmen Einfluss auf die Gestaltung des Schullebens und des
Unterrichts an der Schule.
■ Sie erweitern ihre Kompetenzen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung.
■ Es gibt im Kollegium eine Verständigung über Handlungsfelder und Aktionsmöglichkeiten.
■ Die Entwicklung der Schule wird durch das gemeinsame Engagement der
Beteiligten gefördert.
■ …
64
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
QUALITÄTSBEREICH V:
SCHULKULTUR
Dimension:
V.1 Pädagogische Grundhaltung
Kriterium
V.1.1 Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren
Potenziale.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird eine Orientierung
an diesen Zielen sichtbar?
■ Die Mitglieder der Schulgemeinde haben sich auf ein Leitbild verständigt,
das die Verantwortlichkeit der Schule gegenüber allen ihren Schülerinnen
und Schülern zum Ausdruck bringt und auch diesen selbst Verantwortung
für die schulische Arbeit und ihre Beteiligung im Schulalltag zuweist.
■ Der Blick richtet sich in erster Linie auf die Stärken, nicht auf die Defizite der
Schülerinnen und Schüler.
■ Kinderrechte werden in der Schule thematisiert und beachtet.22
■ Die Bedürfnisse und Interessen sowohl der Mädchen als auch der Jungen
werden berücksichtigt.
■ Die Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheiten, im Unterricht und
Schulleben in verschiedenen Bereichen aktiv zu werden.
■ Projekte von Schülerinnen und Schülern werden ernst genommen, wertgeschätzt und unterstützt.
■ Die Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist Grundprinzip der Unterrichtspraxis.
■ Die Schülerinnen und Schüler werden mit ihren Problemen nicht allein gelassen; es gibt vielfältige Gesprächs- und Beratungsangebote.
■ Die Lehrkräfte trauen ihren Schülerinnen und Schülern etwas zu.
■ Besondere Leistungen werden gewürdigt.
■ Besonderes Engagement im sozialen, kulturellen und politischen Bereich
(z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten) wird wertgeschätzt.
■ Durch besondere Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung werden
die Schülerinnen und Schüler unterstützt.
■ …
Welche Wirkungen haben
diese Bemühungen?
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich ermutigt; Ängste werden abgebaut.
■ Sie kennen die Kinderrechte und nehmen sie wahr.
■ Sie schätzen die Unterstützungsangebote der Schule.
■ Klassenwiederholungen sind selten, die Abbrecherquote ist niedrig.
■ Die Eltern schätzen die pädagogische Grundhaltung und die Förderangebote der Schule.
■ Schülerinnen und Schüler äußern sich offen und bringen sich mit ihren Möglichkeiten in Unterricht und Schulleben ein.
■ …
65
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
V.1.2 Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich, wertschätzend
und unterstützend.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie ist der zwischenmenschliche Umgang zwischen den
beteiligten Gruppen (Schulleitung, Schülerinnen und
Schülern, Eltern, Lehrkräften,
dem weiteren Personal)?
■ Der Umgang miteinander ist geprägt von Akzeptanz und frei von Ausgrenzung und Gewalt.
■ Methoden zur konstruktiven Konfliktbewältigung werden angewandt.
■ Die Kommunikation ist dialogisch angelegt; Schülerinnen und Schüler können Erfahrungen mit Aushandlungsprozessen und Beteiligungsformen machen.
■ Das schulische Personal ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und handelt
entsprechend.
■ Das Handeln innerhalb der Schulgemeinde ist von gegenseitiger Unterstützung geprägt.
■ Neuen Schülerinnen und Schülern wird geholfen, sich in die Schule einzugewöhnen.
■ …
Wie wirken sich diese Umgangsformen aus?
■ Alle Mitglieder der Schulgemeinde fühlen sich an der Schule willkommen,
wohl und sicher.
■ Alle Beteiligten können ihre Meinungen und Ideen einbringen und konstruktiv
damit umgehen.
■ Wertschätzung, Einfühlungsvermögen und Offenheit prägen das Miteinander
an der Schule.
■ Es herrscht ein insgesamt positives Schulklima.
■ …
66
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Kriterium
V.1.3 Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie kommen die Regeln zustande und worin bestehen
sie?
■ Verbindliche Verhaltensregeln, die für alle Mitglieder der Schulgemeinde
gelten, werden von den zuständigen Gremien demokratisch beschlossen
und finden u. a. in der Schulordnung ihren Niederschlag.
■ Klassen- und lerngruppenspezifische Regeln werden gemeinsam mit den
Schülerinnen und Schülern erarbeitet und in sinnvollen Zeitabständen in Erinnerung gerufen bzw. neu vereinbart.
■ Für bestimmte Fachräume (z. B. Naturwissenschaften, Kunst, Sport) gelten
verbindliche Nutzungsregelungen.
■ Es liegen transparente und nachvollziehbare Vereinbarungen zum Umgang
mit Regelverstößen und zur Konfliktlösung vor.
■ …
Welche Rituale sind im Unterricht und im Schulleben
etabliert?
■ Es gibt in Abhängigkeit von der Schulstufe ein Repertoire an vereinbarten
Abläufen und pädagogischen Elementen
— für den Unterricht (Gestaltung von Anfang und Einstieg, Zäsuren, Abschluss, Rückmeldung, Melden und Aufrufen etc.; siehe VI.4.3.),
— für den Ordnungsrahmen von Schule und Unterricht (z. B. Herstellen von
Ruhe, Abläufe beim Umgang mit Konflikten) und die zeitliche Gliederung,
— für das Schulleben im Jahresverlauf (Aufnahme der Schülerinnen und
Schüler, Feste und Feiern, Abschluss etc.),
— für Auszeichnungen und Würdigungen.
■ …
Wie wirken diese Regeln?
■ Die allgemein geltenden Regeln und Rituale sind allen Mitgliedern der
Schulgemeinde bekannt.
■ Sie schaffen Verlässlichkeit in den Arbeitsbeziehungen und dienen als Orientierung.
■ Die Umgangsformen sind durch gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme geprägt; es herrscht eine Praxis der Anerkennung.
■ Auf Regelverstöße wird zeitnah reagiert; es folgen die vereinbarten Konsequenzen.
■ Rituale sichern einen würdigen Rahmen für besondere Anlässe.
■ …
67
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
V.1.4 Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Möglichkeiten, das
Schulleben und den Unterricht mitzugestalten, werden
den Schülerinnen und Schülern geboten?
■ Die Schülerinnen und Schüler sind an der Gestaltung der Lernumgebung
beteiligt (z. B. Gestaltung des Klassenraums, des Schulgeländes).
■ Einrichtungen der Schülerbeteiligung (z. B. Klassenrat, regelmäßige SV-Stunden, Teil- oder Vollversammlungen) sind fester Bestandteil des Schullebens;
die Schülerinnen und Schüler nutzen sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten.
■ Schülerinnen und Schüler übernehmen verantwortlich Klassendienste bzw.
Klassenämter.
■ Im Unterricht bringen sie ihre Ideen ein und nutzen Auswahl- und Mitsprachemöglichkeiten.
■ Schülerinnen und Schüler gestalten das kulturelle Schulleben mit (z. B.
Schulfeste, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen, Schuldisco, Ausstellungen).
■ Sie übernehmen Verantwortung für die Schule als Ganzes im Rahmen schulischer Vorhaben, z. B. Schüler-Mediation, Schulsanitätsdienst, Mensa oder
Cafeteria, Schülerlotsen, Hausaufgabenbetreuung, Patenschaften.
■ …
Wie werden die Schülerinnen
und Schüler im Rahmen ihrer
Schülervertretungsrechte an
der Gestaltung des schulischen Lebens beteiligt?
■ Die Schülerinnen und Schüler sind über ihre Beteiligungsrechte informiert
und üben sie aktiv aus (Klassen-, Jahrgangs-, Schulsprecherinnen und -sprecher).
■ Es gibt regelmäßige altersentsprechende Gesprächs- und Entscheidungsrunden.
■ Der Schülervertretung werden für ihre Arbeit die nötige Zeit und entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
■ Die gewählten Schülerinnen und Schüler sind angemessen in die schulische
Gremienarbeit einbezogen.
■ Es gibt regelmäßige Treffen der Schülervertretung mit der Schulleitung. Die
Schülerinnen und Schüler werden über anstehende Themen informiert.
■ …
Welche Auswirkungen haben ■ Die Schülerinnen und Schüler wirken aktiv an der inhaltlichen und methodidie entsprechenden Aktivitäschen Gestaltung des Unterrichts und den Angeboten im Schulleben mit.
ten?
■ Sie identifizieren sich mit ihrer Schule und zeigen Eigeninitiative.
■ Sie engagieren sich in gemeinsamen Projekten der Schule bzw. gestalten
eigene Vorhaben.
■ Sie fühlen sich in Prozesse und Entscheidungen der Schule eingebunden.
■ Demokratisches Verhalten, Verantwortungsbewusstsein und Partizipation
werden gestärkt.
■ Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein positives Selbstwertgefühl und
ein reflektiertes Selbstbewusstsein.
■ …
68
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Kriterium
V.1.5 Die Schule fördert die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wodurch fördert die Schule
die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler?
■ Die Schule hat Konzepte zur Gesundheitsförderung erarbeitet (Ernährung,
Bewegung, Sucht- und Gewaltprävention, Stressbewältigung) und überprüft
periodisch deren Umsetzung.
■ Neben dem regulären Sportunterricht gibt es Kooperationen mit außerschulischen Anbietern (z. B. Sportvereinen) sowie altersspezifische Sport- und Bewegungsangebote.
■ Für besondere Bedürfnisse Einzelner gibt es zusätzliche Angebote (z. B. Logopädie, Ergotherapie).
■ Der Schulalltag ist rhythmisiert; Phasen der An- und Entspannung wechseln
einander ab.
■ Die Pausenhöfe motivieren zur Bewegung.
■ In der Schule gibt es Ruhebereiche und Rückzugsmöglichkeiten.
■ Das Ernährungsangebot entspricht den Standards einer gesunden Ernährung.
■ Beratungsangebote für persönliche Fragen und psychische Probleme sind
vorhanden.
■ Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen werden in der Schule eingehalten; die Schule achtet auf ökologisch verträgliche Handlungsweisen.
■ Eine Gefährdungsanalyse liegt vor.
■ …
Wie wirken sich diese Maßnahmen im Schulalltag aus?
■ Die Schülerinnen und Schüler nutzen regelmäßig die vorhandenen Bewegungs- und Entspannungsangebote sowie das Angebot an gesunder Ernährung.
■ Sie kennen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Anlaufstellen
bei persönlichen Problemen und nutzen bei Bedarf die Beratungsangebote.
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich in der Schule wohl.
■ Die Zahl der Schulunfälle und aggressiv ausgetragener Konflikte unter Schülerinnen und Schüler ist gering.
■ …
69
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
V.2 Schulleben
Kriterium
V.2.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit spezifischen, am
Schulprogramm orientierten Angeboten.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie zeigt sich dies im Schulalltag?
■ Es gibt regelmäßige kulturelle und sportliche Veranstaltungen, in denen sich
die kulturelle Vielfalt der Schule widerspiegelt.
■ Die Schule beteiligt sich an Wettbewerben.
■ Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern organisieren Klassen-, Jahrgangs- und Schulfeste.
■ Die Schule schafft Möglichkeiten zur selbstständigen Informationserschließung (Bibliothek, Medienzentrum etc.) sowie für die künstlerische und sportliche Betätigung.
■ Es gibt ein vielseitiges Angebot in den Bereichen der ästhetischen Bildung.
■ Besondere Leistungen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere künstlerische, musikalische und literarische, werden der Schulöffentlichkeit vorgestellt.
■ Außerschulische Fachleute werden zu Vorträgen und Präsentationen eingeladen.
■ Die Vorhaben des Schulprogramms werden dabei entsprechend berücksichtigt.
■ …
Welche Wirkungen haben
diese Angebote?
■ Die kulturellen Angebote der Schule werden von Schülerinnen und Schülern
sowie ihren Eltern (an beruflichen Schulen von den Ausbildungsbetrieben)
geschätzt.
■ Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Interessen und Potenzialen entsprechend an regionalen und überregionalen Wettbewerben teil (z. B. an
Sportwettkämpfen, Kunstwettbewerben, Lesewettbewerben).
■ Die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule und ihr Engagement sind hoch.
■ Die Talente von Schülerinnen und Schülern können sich entwickeln; die kulturellen Kompetenzen werden gefördert.
■ Die Schülerinnen und Schüler erhalten vielfältige Anregungen für ihr weiteres Lernen und ihre Freizeitgestaltung.
■ Die Schule öffnet sich in den kommunalen Raum.
■ …
70
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Kriterium
V.2.2 Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das Zusammenleben
der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen im
Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche allgemeinen, die
Gemeinschaft fördernden
Maßnahmen und Vorhaben gibt es?
■ Es gibt Kommunikationsstrukturen innerhalb der Schulgemeinde, die einen
kontinuierlichen Austausch gewährleisten (z. B. Gesprächskreise, Runder
Tisch).
■ Regelmäßig wiederkehrende schulweite Veranstaltungen (Feste, Feiern, Vorführungen, Vorträge, Sporttage) sowie anlassbezogene Feiern sind fester Bestandteil des Schullebens.
■ Demokratische Strukturen der Beteiligung sind auf allen Ebenen vorhanden
(z. B. Klassenrat, Schülervollversammlung, Jahrgangsversammlung, Schülerrat,
Personalversammlung).
■ Die Schule geht konstruktiv mit Konflikten um; sie verfügt über im Schulleben
verankerte Verfahren der Konfliktbewältigung.
■ Gemeinsam erarbeitete Schulregeln unterstützen das Zusammenleben.
■ …
Wie werden geschlechtsspezifische Belange an der
Schule berücksichtigt und
gefördert?
■ Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten wird thematisiert und reflektiert.
■ Die Beratungsangebote berücksichtigen die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Anliegen.
■ Es gibt Angebote, die auf die speziellen Interessen von Jungen und Mädchen
und auf unterschiedliche Förderbereiche ausgerichtet sind.
■ …
Wie wird das Miteinander
der Kulturen gefördert?
■ Die Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch entsprechende
Angebote, die Heterogenität und Vielfalt von ethnischen Lebensformen und
Überzeugungen kennenzulernen und wertzuschätzen.
■ Unterschiedliche Wertmaßstäbe werden bewusst gemacht und Toleranzgrenzen ausgehandelt.
■ Die Kinderrechte werden genutzt, um soziale Integration zu fördern.
■ Es gibt Angebote und Hilfen, die möglichst vielen Eltern sowie Schülerinnen
und Schülern trotz eventueller Sprachbarrieren die Teilnahme am Schulleben
ermöglichen.
■ Die Schule unterstützt Begegnungen im Rahmen von europäischen Bildungsprogrammen, Schulpartnerschaften und internationalen Wettbewerben.
■ …
Wie werden die spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen
berücksichtigt?
■ Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind in den Regelunterricht eingebunden.
■ Die bauliche und sächliche Ausstattung der Schule berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
■ Unterschiedliche Möglichkeiten der Lebensgestaltung werden bewusst gemacht und ein tolerantes Miteinander gefördert.
■ …
71
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wirken sich diese
Maßnahmen aus?
■ Gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und
Schüler werden in einem hohen Maß verwirklicht.
■ Es gibt wenig Ausgrenzung und Gewalt.
■ Der Umgang zwischen den Geschlechtern und den unterschiedlichen Kulturen
ist wertschätzend und tolerant.
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich wohl und sicher.
■ Die verschiedenen Gruppierungen der Schulgemeinde nehmen ihre Beteiligungsrechte aktiv wahr.
■ Demokratische Verhaltensweisen prägen den Schulalltag.
■ …
Kriterium
V.2.3 Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Möglichkeiten bestehen in der Schule, damit
Eltern von ihren Beteiligungsrechten Gebrauch machen
können?
■ Elternabende finden nach den rechtlichen Vorgaben regelmäßig statt.
■ Eltern und Elternvertreter sind über ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte informiert.
■ Die Lehrerinnen und Lehrer sind für Eltern erreichbar und ansprechbar.
■ Eltern werden systematisch über das Schulgeschehen informiert (z. B. Tag
der offenen Tür, Homepage, Infobroschüren, Mitteilungsheft).
■ …
In welcher Weise sind die
Eltern an Prozessen und Entscheidungen innerhalb der
Schule beteiligt?
■ Eltern sind in Gremien aktiv (Klassenkonferenz, Gesamtkonferenz, Schulkonferenz, Schulelternbeirat).
■ Sie arbeiten bei der Fortschreibung des Schulprogramms mit.
■ Die Elternvertreterinnen und -vertreter betreiben eine aktive Informationsarbeit.
■ Sie übernehmen eine Vermittlungsfunktion zwischen Lehrerschaft und Eltern.
■ …
Welche weiteren Möglichkeiten der Mitwirkung am
Schulleben bieten sich den
Eltern?
■ Eltern beteiligen sich unterstützend an schulischen Veranstaltungen (z. B.
Schulfesten, kulturellen Projekten und Veranstaltungen, Klassenausflügen,
Projektwochen).
■ Sie bieten Arbeitsgemeinschaften, Projekte oder andere Zusatzangebote an.
■ Sie unterstützen die Schule u. a. durch regelmäßige Mitarbeit in der Schulbibliothek, im EDV-Bereich, in der Cafeteria oder Mensa.
■ Sie unterstützen die Aktivitäten der Schule durch einen Förderverein.
■ Sie wirken gegebenenfalls bei der Gestaltung des Schulgebäudes und
-geländes mit.
■ …
72
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Kriterium
V.2.4 Die Schule verfügt über Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung der
Schülerinnen und Schüler.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Über welche Beratungsangebote verfügt die Schule?
■ Die Beratung der Schülerinnen und Schüler im laufenden Lernprozess ist Bestandteil der Unterrichtspraxis.
■ Zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern finden Beratungsgespräche zur Lern- und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und
Schüler statt.
■ Elternsprechtage werden nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt.
■ Es gibt regelmäßige Angebote
— zur Schullaufbahnberatung,
— zur Berufs- und Studienorientierung,
— zur Suchtprävention und Gesundheitsförderung,
— für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf,
— für Schülerinnen und Schüler mit Problemen im psycho-sozialen Bereich.
■ Praktika zur Berufsorientierung werden durchgeführt.
■ …
Wie gestaltet die Schule ihre
Beratungsarbeit?
■ Schülerinnen und Schüler werden in Beratungsgespräche mit einbezogen.
■ Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die unterschiedlichen
Beratungsangebote sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern
bekannt und für sie erreichbar.
■ Die Schule nutzt gezielt ihre Ressourcen für Beratung (Förderschullehrkräfte,
Lehrkräfte mit besonderen Schwerpunkten oder Fortbildungen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulsozialarbeit, Schulseelsorge).
■ Die Schülervertretung und die Vertrauenslehrerinnen bzw. Vertrauenslehrer
sind in die Beratungsarbeit eingebunden.
■ Die Schule arbeitet zu bestimmten Schwerpunkten mit außerschulischen
Einrichtungen zusammen und nutzt deren Expertise (z. B. Jugendamt, Drogenberatung, Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatung, Agentur
für Arbeit).
■ Die Schule arbeitet bei Bedarf mit Beratungs- und Förderzentren zusammen.
■ Die Angebote und Maßnahmen sind Bestandteil eines schulischen Beratungskonzepts.
■ Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Ausbilderinnen und Ausbilder sind
mit der Beratung an der Schule zufrieden.
■ …
73
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
V.2.5 Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Ganztagsangebote bzw. ihres
Ganztagskonzepts23 qualifizierte erweiterte Betreuungs-, Lern- und Freizeitmöglichkeiten.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Angebote stellt die
Schule bereit?
■ Es gibt pädagogische Betreuung in der Schule in Form von
—
—
—
—
—
festen Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht,
Hausaufgabenbetreuung,
gesundem Mittagessen,
Lern- und Freizeitangeboten,
pädagogisch gestalteter Mittagspause.
■ Es gibt über die pädagogischen Betreuungsangebote hinaus an drei, vier
oder fünf Nachmittagen pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler der
Schule oder einen definierten Teil der Schülerschaft
— freiwillige Freizeitangebote,
— Förder- und Wahlangebote,
— Angebote im Rahmen des sozialen Lernens.
■ Die Schule macht ihren Schülerinnen und Schülern qualifizierte und teilweise
verpflichtende Angebote, die den Regelunterricht vertiefen, ergänzen und erweitern, z. B.
— Förderangebote für Lernstarke und Lernschwache sowie für besondere Begabungen,
— zusätzliche oder vertiefende Sprachangebote,
— naturwissenschaftliche, ästhetisch-kulturelle und sportliche Kurse,
— Angebote im Rahmen des selbstständigen und fächerübergreifenden Lernens,
— berufsvorbereitende Angebote.
■ Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, Einrichtungen nach eigenen Bedürfnissen und Interessen individuell zu nutzen (z. B. niedrigschwellige
offene Spiel- und Sportangebote, Bibliothek, Mediothek, Aufgabenbetreuung).
■ Schulen mit verpflichtenden und vollständig ausgebauten ganztägigen Angeboten sehen nach ihren Möglichkeiten in Kooperation mit Schulträgern und
weiteren Partnern eine Ferienbetreuung vor.
■ …
Welche Prinzipien werden
berücksichtigt?
■ Es findet eine Rhythmisierung von Unterricht und Ganztagsangeboten statt
(sinnvoller Wechsel von Phasen der An- und Entspannung über den Tag verteilt).
■ Das Förderkonzept der Schule bezieht Ganztagsangebote mit ein.
■ Lern- und Übungszeiten sind in die Stundenpläne integriert.
■ …
74
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche besonderen Angebote ermöglichen die Umsetzung des Konzepts?
■ Altersgemäße Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sind in den schulischen
Tageslauf integriert.
■ Die Schule bietet Aufenthalts- und Ruhemöglichkeiten.
■ Eine Bibliothek und/oder eine Mediothek stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
■ Die Angebote orientieren sich am Bedarf; die Schule nutzt dabei die ihr zur
Verfügung stehenden räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen.
■ …
Welche Kooperationsformen prägen den Ganztagsbetrieb?
■ Zwischen den Lehrkräften und mit dem weiteren pädagogischen Personal
findet eine intensive Zusammenarbeit statt.
■ Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind in die Entwicklung und Gestaltung
von Ganztagsangeboten eingebunden (u. a. durch Eröffnung von Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit).
■ Außerschulische Kooperationspartner sind in die schulische Arbeit einbezogen (Schulträger, Jugendhilfe, Vereine etc.).
■ …
Worin zeigt sich eine gelun- ■ Die Nutzung der Angebote unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer
gene Realisierung?
persönlichen Entwicklung:
— Die Fähigkeit zu selbstgesteuertem Lernen wird unterstützt.
— Soziale, kommunikative, ästhetische und motorische Kompetenzen werden
gestärkt.
— Individuelle Potenziale werden gefördert.
— Die Schülerinnen und Schüler ernähren sich gesund.
— Sie erhalten Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
— Sie erhalten Hilfe bei den Hausaufgaben.
— Schülerinnen und Schüler mit speziellen Beeinträchtigungen oder Begabungen werden gezielt gefördert und unterstützt.
■ Bei den Schülerinnen und Schülern stoßen die Angebote auf eine positive Resonanz.
■ Das pädagogische Personal handelt abgestimmt und orientiert sich an gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen.
■ Die Kooperation mit außerschulischen Partnern eröffnet der Schule neue Lernorte und Lernmöglichkeiten.
■ Eltern fühlen sich in die Gestaltung einbezogen und durch ein verlässliches
Angebot unterstützt.
■ Eine Rhythmisierung von Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangeboten trägt
zu einer Entspannung der Lernatmosphäre bei.
■ Die Angebote unterstützen ein lebendiges Schulleben (z. B. Vorführungen,
Ausstellungen).
■ …
75
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
V.2.6 Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie benutzerfreundlich
gestaltet und werden gepflegt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Worin zeigt sich die ästhetische und benutzerfreundliche Gestaltung?
■ Gestaltungselemente und Beschilderung unterstützen die Orientierung im
Schulgebäude und -gelände.
■ Produkte, Arbeitsergebnisse von Schülerinnen und Schülern wie auch besondere Projekte der Schule werden präsentiert.
■ Es gibt Aufenthaltsmöglichkeiten im Schulgebäude, die von der Schulgemeinde genutzt werden können.
■ Aushänge und Informationen sind aktuell.
■ …
Wie gepflegt sind Gebäude
und Gelände?
■ Es gibt keine Zerstörungen, Schmierereien und verwahrloste Ecken und Flächen.
■ Das Schulgelände macht einen gepflegten Eindruck.
■ Räume und Flure sind in einem sauberen Zustand.
■ …
Durch welche Maßnahmen
gelingt dies?
■ Die Schülerinnen und Schüler sind in Gestaltung und Pflege einbezogen.
■ Verantwortlichkeiten für bestimmte Räume oder Bereiche sind festgelegt.
■ Entstandene Schäden oder Schmutz werden zeitnah beseitigt.
■ …
76
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Dimension:
V.3 Kooperation und Kommunikation nach außen
Kriterium
V.3.1 Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und gepflegt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Kooperationen werden regelhaft praktiziert?
■ Es gibt Kooperationen und Netzwerke zwischen:
—
—
—
—
—
Grundschule und Kindergarten,
Grundschule und Schulen der Sekundarstufe I,
Grundschule bzw. Schulen der Sekundarstufe I und Förderschule,
Schulen der Sekundarstufe I und Schulen der Sekundarstufe II,
Schulen der Sekundarstufe I und beruflichen Schulen sowie Ausbildungsbetrieben,
— gymnasialer Oberstufe und Hochschulen.
■ …
Wie werden sie gestaltet
und gepflegt?
■ Auf verschiedenen Ebenen findet ein regelmäßiger Austausch zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen statt (Schulleitung, Fachgruppen, Klassenlehrerinnen und -lehrer, Betreuungspersonen, Elternvertretungen).
■ Verantwortliche sind benannt.
■ Informationen über Unterrichtsinhalte, Methoden sowie über die Lern- und
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler werden ausgetauscht.
■ Hospitationen, Besuche und „Schnuppertage“ werden angeboten.
■ Gemeinsame Fortbildungen finden statt.
■ …
Welche Wirkungen haben
diese Beziehungen?
■ Besonderheiten und pädagogische Konzepte der relevanten Einrichtungen
sind bekannt.
■ Die Schülerinnen und Schüler sind über die Anforderungen und Angebote
der Einrichtungen, in die sie wechseln, ausreichend informiert.
■ Die Lehrkräfte kennen die Lernvoraussetzungen der neu aufgenommenen
Schülerinnen und Schüler und stimmen ihr Angebot darauf ab.
■ Die Rückmeldungen der aufnehmenden Einrichtungen führen zu Konsequenzen.
■ …
77
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
V.3.2 Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an
Schüleraustauschen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie arbeitet die Schule im ■ Es gibt gemeinsame Lernangebote (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Angebote im
Verbund mit anderen
Wahlpflicht- und Wahlbereich) und gemeinsam genutzte Einrichtungen (z. B.
Schulen zusammen?
Sportstätten, Bibliothek).
■ Fortbildungsveranstaltungen werden gemeinsam durchgeführt.
■ Im Rahmen der Haushaltsgestaltung und Verwaltung findet Kooperation statt.
■ Die Schule beteiligt sich an Netzwerken zur Qualitätssicherung und -entwicklung
(z. B. im Rahmen von Zertifizierungen).
■ Die Schule arbeitet eng mit den Beratungs- und Förderzentren zusammen bzw.
setzt ihren Auftrag als Beratungs- und Förderzentrum zur Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler weiterer Schulen um.
■ …
Wie kooperiert die Schule ■ Es gibt Kooperationsvereinbarungen mit gesellschaftlichen Partnern aus Wirtmit außerschulischen Partschaft, Kultur, Verwaltung und Trägereinrichtungen.
nern?
■ Zur Erweiterung des Bildungsangebots kooperiert die Schule mit örtlichen Vereinen und kulturellen Einrichtungen (Bibliotheken, Museen, Zoos, Theatern,
Umwelteinrichtungen etc.).
■ Zur Berufsvorbereitung und -orientierung findet eine Zusammenarbeit mit Betrieben statt.
■ Schule und Betriebe kooperieren beim Angebot von Praktikumsplätzen und bei
der Praktikumsbetreuung.
■ Die Schule nutzt die Expertise und die Beratungsangebote von Jugendamt, Sozialdienst, weiteren Beratungsstellen, Agentur für Arbeit, Kirchengemeinden
und kommunalen Gremien.
■ …
Wie gestaltet die Schule
nationale und internationale Partnerschaften?
■ Die Schule pflegt einen regelmäßigen Schüleraustausch.
■ Ein Konzept zur Gestaltung von Schüleraustauschen und Auslandskontakten
liegt vor.
■ Die Schule beteiligt sich an internationalen Projekten und Bildungsprogrammen
(z. B. Comenius 1, LEONARDO, SOKRATES), Wettbewerben und Netzwerken.
■ Die Lehrkräfte nehmen an internationalen Fortbildungsseminaren teil.
■ Die Aktivitäten sind in die Unterrichtsarbeit und das Schulleben eingebunden.
■ …
78
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS V
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie gestaltet die berufliche Schule die Lernortkooperationen mit den
Partnern der beruflichen
Bildung?
■ Allgemeine Informationen (Unterrichtstage, Blockpläne, Unterrichtsinhalte) und
Informationen zu besonderen Vorkommnissen (z. B. Leistungsabfall, unregelmäßigem Schulbesuch) werden zeitnah weitergegeben.
■ Ein systematischer Austausch über den Kompetenzerwerb der Schülerinnen
und Schüler findet statt.
■ Die Organisation des Berufsschulunterrichts (Teilzeitunterricht, Blockunterricht)
ist mit den Betrieben abgestimmt.
■ Bei der Planung des Bildungsangebots und der Festlegung der Schwerpunkte
kooperiert die Schule mit der regionalen Wirtschaft.
■ Im Rahmen der Umsetzung des Lernfeldkonzepts werden regelmäßig Ausbilderarbeitskreise durchgeführt, die von Fachleuten aus der Wirtschaft unterstützt werden.
■ Die Schule kooperiert bei Investitionen in ihre Ausstattung mit der regionalen
Wirtschaft.
■ Die Schule ist in Kooperationen mit den entsprechenden berufsständischen Organisationen eingebunden.
■ …
Kriterium
V.3.3 Die Schule betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welcher Weise betreibt die
Schule Öffentlichkeitsarbeit?
■ Die Schule verfügt über Flyer und Broschüren zur Darstellung ihres Bildungsangebots und unterhält eine Homepage.
■ Die Schule organisiert und beteiligt sich an Veranstaltungen, in denen sich
die interessierte Öffentlichkeit und zukünftige Schülerinnen und Schüler informieren können.
■ Die Schule informiert die Presse über die Veranstaltungen und ihre Arbeit.
■ Die Öffentlichkeitsarbeit der Schule basiert auf einem einheitlichen Erscheinungsbild (z. B. Logo, Briefkopf, Internetauftritt).
■ …
Auf welche Weise wird eine
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit hergestellt?
■ Verantwortliche sind benannt.
■ Homepage, Flyer u. Ä. werden regelmäßig aktualisiert.
■ Das Schulleben wird dokumentiert (z. B. eine Pressemappe wird geführt).
■ Besondere Praxiskonzepte und Erfahrungen der Schule werden an Interessierte weitergegeben.
■ …
Welche Wirkungen hat eine
aktive Öffentlichkeitsarbeit?
■ Das Bildungsangebot und die Initiativen der Schule sind im lokalen und regionalen Umfeld bekannt und in den Medien präsent.
■ Die Informationsarbeit der Schule unterstützt die Schulwahlentscheidung
der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern.
■ Die Schule ist nachgefragt.
■ …
79
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
QUALITÄTSBEREICH VI:
LEHREN UND LERNEN
Dimension:
VI.1 Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen
Kriterium
VI.1.1 Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw.
an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Worin zeigt sich eine entsprechende Orientierung?
■ Das Kerncurriculum sowie darauf beruhende schuleigene Curricula bzw. die
Lehrpläne werden als Grundlage für die Planung und Durchführung des Unterrichts und der Leistungsbeurteilung genutzt.
■ Die Inhalte des Schulcurriculums basieren auf einer fachwissenschaftlich und
fachdidaktisch sowie pädagogisch-psychologisch abgesicherten Grundlage.
■ Ziele, Inhalte und Methoden sind didaktisch stimmig aufeinander bezogen.
■ Unterrichtskonzepte und Materialien sind fachlich angemessen und entsprechen den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
■ Einzelne Ziele bzw. Teilkompetenzen sind präzise auf die Progression im
Fach bezogen.
■ Im Rahmen der Lernfeldarbeit werden auftrags- oder geschäftsprozessorientierte Lernsituationen bearbeitet.
■ …
Welche Wirkung hat das auf
die Schülerinnen und Schüler?
■ Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein ähnliches bzw. vergleichbares Bildungsangebot.
■ Es gibt eine inhaltliche und auf Leistungserwartungen bezogene Kontinuität
bei Lehrer- oder Klassenwechsel.
■ Die Schülerinnen und Schüler kennen die Standards und die Ziele, auf die
sie sich beziehen; sie nutzen diese zur Orientierung beim Kompetenzerwerb.
■ Sie arbeiten an fachlich angemessenen Lernaufgaben.
■ Die Schülerinnen und Schüler erweitern, vertiefen und vernetzen ihr Wissen
und können es zur Problemlösung in variablen Kontexten einsetzen.
■ …
80
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.1.2 Der Unterricht sorgt – unter Berücksichtigung von Anwendungssituationen – für den systematischen
Aufbau von Wissen und Können, um den Erwerb fachlicher Kompetenzen zu ermöglichen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das im
Unterricht?
■ Die Lehrkraft plant den Unterricht auf der Basis von Standards und Teilkompetenzen.
■ Die Lehrkraft verwendet im Unterricht Aufgaben und Aufträge, die sich auf
die in rechtlichen Vorgaben festgelegten Kompetenzen beziehen.
■ Der Unterricht ist anwendungsorientiert und bietet entsprechende Lernsituationen.
■ Die Aufgabenstellungen sind nach Möglichkeit an alltäglichen sowie beruflichen Anforderungen ausgerichtet.
■ Die Lehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern problem- und anwendungsbezogene Aufgaben in geeigneten inhaltlichen und situativen Kontexten.
■ Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit zur Arbeit an offenen Aufträgen und eigenen Problemlösungen.
■ Reale Erfahrungen (authentische Lernsituationen) von Schülerinnen und
Schülern werden ermöglicht, reflektiert und mit zu vermittelndem Wissen in
Zusammenhang gebracht.
■ Außerschulische Lernorte und Aktivitäten (Projekte, Praxistage, Exkursionen,
Fahrten etc.) sowie außerschulische Experten werden in den Unterricht einbezogen.
■ Berufsrelevante Kompetenzen werden gezielt gefördert.
■ …
Wie zeigt sich dies im Lernverhalten der Schülerinnen
und Schüler?
■ Die Schülerinnen und Schüler kennen die aus den Standards abgeleiteten
Ziele.
■ Sie nutzen sie zur Orientierung beim Kompetenzerwerb.
■ Sie lösen problem- und anwendungsbezogene Aufgaben.
■ …
81
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.1.3 Beim Aufbau von Wissen und Kompetenzen knüpft der Unterricht an das Vorwissen und die
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass der
Unterricht an das Vorwissen und die Erfahrungen
der Schülerinnen und
Schüler anknüpft?
■ Der Sinn und die Relevanz des zu Lernenden und seine Anschlussfähigkeit werden im Unterricht ausführlich erläutert und für die Schülerinnen und Schüler
transparent.
■ Die Bedeutung des Themas bzw. Lerninhalts für die Lern- und Lebenssituation
der Schülerinnen und Schüler wird deutlich.
■ Im Unterricht wird auf die bewusste Anwendung des bereits Gelernten in
neuen Situationen Wert gelegt.
■ Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb und in berufstypischen Routinen werden
aufgegriffen und reflektiert.
■ …
Welche Wirkungen zeigen
sich bei den Schülerinnen
und Schülern?
■ Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung des Gelernten für aktuelle und zukünftige Lebenssituationen.
■ Sie entwickeln Interesse an Unterrichtsinhalten und Problemlösungen.
■ Sie verknüpfen bereits Gelerntes mit neuen Inhalten.
■ Sie bringen eigene Erfahrungen, Fragen und Vorstellungen ein.
■ …
Kriterium
VI.1.4 Zu erwerbende Kenntnisse werden durch Wiederholen, Kompetenzen durch intelligentes Üben
gefestigt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich das im
Unterricht?
■ Die Lehrkraft schafft Gelegenheiten, Wissen und Kenntnisse durch systematisches Wiederholen zu festigen.
■ Es werden Gelegenheiten zur vertiefenden Verarbeitung des neuen Lernstoffs
in unterschiedlichen Aufgabenformaten geschaffen (u. a. visuell, schriftlich, auditiv).
■ Die Lehrkraft stellt Möglichkeiten zum Einüben und Anwenden der Fähigkeiten
und Fertigkeiten zur Verfügung.
■ Die Übungsaufgaben sind auf den Lerngegenstand und die Lernstände der
einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmt.
■ Anhand ähnlich gelagerter Problemstellungen erfolgt der Transfer des Gelernten.
■ Die Lehrkraft leitet die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Üben
und Wiederholen an.
■ Hausaufgaben sind in die Unterrichtsabläufe integriert.
■ …
Welche Wirkungen zeigen
sich aufseiten der Schülerinnen und Schüler?
■ Den Schülerinnen und Schülern ist der Sinn der Übungssituationen bewusst.
■ Sie setzen sich intensiv mit dem Lerngegenstand auseinander.
■ Sie festigen ihr Wissen und Können und nutzen es in neuen Lernsituationen.
■ Sie setzen gezielt Lern- und Arbeitsstrategien in den Übungssituationen ein.
■ …
82
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.1.5 Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird die Vermittlung
von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen im Unterricht
sichergestellt?
■ Neben und im Rahmen der Vermittlung von fachlichem Wissen und Können
enthält der Unterricht Lerngelegenheiten zum Erwerb von
— personaler Kompetenz (Selbstwahrnehmung, Selbstkonzept, Selbstregulierung),
— Sozialkompetenz (soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Rücksichtnahme und
Solidarität, Kooperation und Teamfähigkeit, Umgang mit Konflikten, gesellschaftliche Verantwortung, interkulturelle Verständigung),
— Lernkompetenz (Problemlösekompetenz, Arbeitskompetenz, Medienkompetenz),
— Sprachkompetenz (Lesekompetenz, Schreibkompetenz, Kommunikationskompetenz).
■ Die Lehrkraft vermittelt die Bedeutung, die diese Kompetenzen im fachlichen und im außerschulischen Bereich haben.
■ Es gibt verbindliche Absprachen zum Aufbau dieser Kompetenzen bezogen
auf Fächer und Jahrgänge.
■ Das Üben und Anwenden dieser Kompetenzen erfolgt in allen Fächern und
Jahrgängen.
■ …
Wie zeigt sich dies im Lernverhalten der Schülerinnen
und Schüler?
■ Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Verlauf ihrer Schulzeit ein Repertoire an überfachlichen Kompetenzen und weisen dieses nach (z. B. in einem
Portfolio).
■ Sie nutzen selbstständig unterschiedliche Lernorte (z. B. die Schulbibliothek,
den Medienraum oder den Schulgarten) zur Bearbeitung unterrichtlicher
Aufträge.
■ Die Schülerinnen und Schüler bringen bei der selbstständigen Erarbeitung
von Aufgaben ihre bereits erworbenen überfachlichen Kompetenzen sicher
und reflektiert zur Anwendung.
■ …
83
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.1.6 Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie ermöglicht die Lehrkraft
eine kognitive Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand und regt eine aktive
Lernarbeit an?
■ Die Lehrkraft stellt geeignete Unterrichtsarrangements und Materialien zur
Erschließung komplexer Aufgabenstellungen bereit.
■ Sie regt die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Beiträgen sowie zu Handlungs- und Lösungsideen an.
■ Sie konfrontiert die Schülerinnen und Schüler mit offenen, komplexen Aufgaben und Aufträgen, die verschiedene Lösungs- und Bearbeitungswege
zulassen und Freiräume für die Modellierung eigener Problemlösungen eröffnen.
■ Sie ermöglicht eine fachspezifische Orientierung durch eine Balance von Instruktion durch die Lehrkraft und selbstständiger Konstruktion durch die
Schülerinnen und Schüler.
■ Je nach Fach spielen (Gedanken-)Experimente, Diskussionen, Argumentationen und die Suche nach kreativen und praktischen Lösungen und Perspektiven eine wichtige Rolle.
■ Fehler werden als Lernchance gesehen und im Unterricht entsprechend genutzt.
■ „Umwege“ sowie unkonventionelle und kreative Lösungen sind erwünscht.
■ …
Worin zeigt sich bei den
Schülerinnen und Schülern,
dass der Unterricht kognitiv
herausfordernd und aktivierend wirkt?
■ Die Schülerinnen und Schüler arbeiten aktiv und motiviert mit.
■ Der Anteil von fachlicher Interaktion und Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern ist hoch.
■ Die Bearbeitung von Aufgaben oder Aufträgen führt zu einem Lernzuwachs
bei Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf perspektivisch weiterführende Fragestellungen.
■ Die Schülerinnen und Schüler stellen selbst Fragen, begründen Behauptungen, finden selbstständig Lösungswege, argumentieren und denken weiter
(vgl. Kriterium VI.3.4).
■ Sie fühlen sich gefordert und ernst genommen; ihre Potenziale werden ausgeschöpft.
■ Experimentier- und Lernfreude werden gestärkt.
■ …
84
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Dimension:
VI.2 Strukturierte und transparente Lehr- und Lernprozesse
Kriterium
VI.2.1 Der Unterricht ist inhaltlich und in seinem Ablauf klar strukturiert.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie gelingt es der Lehrkraft,
eine klare organisatorische
und inhaltliche Strukturierung im Unterricht zu erreichen?
■ Die Aufträge sind klar formuliert.
■ Lehrervorträge sind gut strukturiert.
■ Die Sprache der Lehrkraft ist verständlich und prägnant.
■ Es gibt funktionale und markierte Unterrichtsphasen entsprechend den Prinzipien des Kompetenzerwerbs (instruktive Phasen und selbstständige Schülerarbeit).
■ Die Aufgaben und Funktionen der Beteiligten sind klar.
■ Die Lehrkraft rhythmisiert den Ablauf und gibt strukturierende Hinweise
(z. B. Einstieg – Erarbeitung – Ergebnissicherung – Reflexion).
■ Es besteht eine fachliche Kohärenz (z. B. stimmige Struktur, „roter Faden“,
sachlogische Angemessenheit).
■ Die Zeitstrukturen sind bekannt; es gibt keinen Zeitverlust im Arbeitsprozess.
■ …
Wie zeigt sich das auf Seiten
der Schülerinnen und Schüler?
■ Die Schülerinnen und Schüler verstehen den Sinn der Aufgaben.
■ Sie haben einen Überblick über die inhaltliche und organisatorische Struktur
der Stunde bzw. der Unterrichtseinheit.
■ Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die Lernaufgaben erfolgreich
zu bearbeiten.
■ Es entstehen Arbeitsergebnisse im Sinne der Aufgabenstellung.
■ …
Kriterium
VI.2.2 Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird Transparenz hergestellt?
■ Die Lehrkraft erläutert und begründet die Unterrichtsziele bzw. die zu erwerbenden Kompetenzen auf verständliche Weise bzw. vereinbart sie mit den
Schülerinnen und Schülern.
■ Die Lehrkraft gibt zu Beginn einer Unterrichtseinheit oder -stunde einen
Überblick über die Inhalte und den geplanten Ablauf sowie über den Zusammenhang zwischen Zielen und Anforderungen (z. B. Klassenarbeiten,
Leistungsüberprüfungen).
■ …
Was wird damit erreicht?
■ Die Schülerinnen und Schülern kennen Unterrichtsziele und Anforderungen.
■ Sie nutzen diese zur Orientierung in ihrem Lernprozess.
■ Schülerinnen und Schüler erhalten Einfluss auf Unterrichtsziele, Inhalte und
Abläufe im Rahmen vertretbarer Alternativen (z. B. von Projektarbeiten).
■ …
85
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.2.3 Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements – passend zu den Zielen, Inhalten und
Lernvoraussetzungen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich dies?
■ Es gibt unterschiedliche Lernarrangements durch Variabilität
— der Methoden,
— der Medien,
— der Sozialformen,
— der Aufgabentypen,
— der Zugangsweisen.
■ Die unterschiedlichen Lernarrangements sind einerseits auf die Ziele des
Unterrichts und andererseits auf die Lernvoraussetzungen der Lerngruppen
abgestimmt (z. B. direkte Instruktion, Unterrichtsgespräch, selbstständiges
Lernen).
■ Adäquate Anschauungs- sowie Lehr- und Lernmaterialien (Fachbuch, Lektüre,
Video, Experiment, Werkstatt, Internet) werden zweckmäßig eingesetzt.
■ Unterschiedliche Lernzugänge und Wahrnehmungsformen werden genutzt
(kognitive, visuelle, auditive, ästhetische, motorische, musikalische und haptische Lernzugänge).
■ In allen Fächern ergänzen sich abstrakt-begriffliches und erfahrungsorientiertes, anschauliches Lernen mit allen Sinnen.
■ …
Welche Wirkung wird bei
den Schülerinnen und Schülern erzielt?
■ Die Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler
werden gesteigert.
■ Die Arrangements werden als lernförderlich empfunden.
■ Schülerinnen und Schüler finden für sich geeignete Lernangebote vor.
■ …
Kriterium
VI.2.4 Die Unterrichtszeit wird lernwirksam genutzt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Worin zeigt sich die lernwirksame Nutzung der Unterrichtszeit?
■ Die Lehrkraft und die Schülerinnen und Schüler beginnen pünktlich mit dem
Unterricht.
■ Die benötigten Materialien und Geräte sind vorhanden und einsatzbereit.
■ Auf Störungen wird sofort, angemessen und konsequent reagiert.
■ Das Lernarrangement ist auf die Zeitvorgaben abgestimmt.
■ Schüleraktive Phasen sind im Unterricht angemessen berücksichtigt.
■ …
Welche Wirkungen haben
die Maßnahmen?
■ Die Unterrichtszeit wird vollständig ausgeschöpft; es gibt keinen Leerlauf.
■ Schülerinnen und Schüler setzen sich aktiv und konzentriert mit dem Unterrichtsinhalt auseinander.
■ Sie erreichen in der vorgegebenen Zeit sachgerechte Ergebnisse im Sinne
der Unterrichtsziele.
■ …
86
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.2.5 Lernprozesse und Lernergebnisse werden reflektiert; die erworbenen Teilkompetenzen werden dabei
auf die angestrebten Kompetenzen bezogen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass Lernprozesse und Lernergebnisse im Unterricht
reflektiert werden?
■ Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, ihr Vorgehen bei der
Bewältigung von Aufgaben sowie die gewählten Lernstrategien zu erläutern.
■ Der Zusammenhang von Lernprozessen und erreichtem Lernziel wird mündlich oder schriftlich reflektiert (mit Hilfe von Lernjournal, Lerntagebuch,
Selbsteinschätzungsbögen, Fragebögen u. Ä).
■ Feedback-Verfahren zur Unterrichtsgestaltung werden eingesetzt und ausgewertet.
■ Die Lehrkraft leitet die Schülerinnen und Schüler an, ihr Lernen zu planen,
Fortschritte und Defizite im fachlichen und überfachlichen Kompetenzaufbau wahrzunehmen und sich selbst realistisch einzuschätzen.
■ …
Welche Wirkung entfalten
die Reflexionen aufseiten
der Schülerinnen und Schüler?
■ Die Schülerinnen und Schüler können erklären, woran und wie sie gerade arbeiten; sie können ihre Vorgehensweise begründen.
■ Sie wissen, auf welchem Stand sie sich hinsichtlich der zu erreichenden
Kompetenzen befinden.
■ Sie können das eigene Lernverhalten einschätzen und wissen über die eigenen Kompetenzen und Schwächen Bescheid.
■ Sie sind in der Lage, Lernstrategien und Arbeitsmethoden gezielt einzusetzen.
■ Sie ziehen aus den Ergebnissen der Reflexion eigenständig Konsequenzen
für ihr weiteres Lernen.
■ Sie nutzen Lernjournal, Lerntagebuch oder Portfolio zur Dokumentation ihrer
Lernprozesse.
■ Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die (Teil-)Kompetenzen schon erreicht
haben, können sich neuen Aufgaben zuwenden.
■ …
87
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.2.6 Lern- und Bewertungssituationen werden im Unterricht voneinander getrennt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass Lernund Bewertungssituationen
voneinander getrennt sind?
■ Die Lehrkraft kennzeichnet Unterrichtsphasen, in denen Schülerinnen und
Schüler bewertet werden (sollen), z. B. deren mündliche Mitarbeit oder Präsentationen.
■ Es gibt Lernphasen, in denen die Schülerinnen und Schüler Lernwege und
Problemlösungen ohne Risiko einer negativen Bewertung ausprobieren können.
■ In Lernsituationen werden Fehler nicht negativ sanktioniert.
■ …
Welche Wirkung hat diese
Trennung?
■ Die Definition der jeweiligen Situation ist für die Lernenden transparent und
verlässlich.
■ Das Lernklima ist entspannt.
■ Kooperatives Lernen und gegenseitige Unterstützung werden gefördert.
■ Schülerinnen und Schüler legen offen, was sie nicht verstanden haben und
formulieren entsprechende Fragen.
■ Die Auseinandersetzung mit den eigenen Lernprozessen bzw. dem Lerngegenstand wird gefördert.
■ …
Kriterium
VI.2.7 Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen für transparente Leistungserwartungen und Leistungsbewertungen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie wird Transparenz im Unterricht hergestellt?
■ Die Lehrkraft legt ihre Leistungsanforderungen (Art, Inhalt, Umfang) offen.
■ Die Leistungsbewertung wird anhand von Kriterien und unter Beachtung
der jeweiligen Bezugsnorm (individuell, sachlich, sozial) altersangemessen
begründet.
■ Die Lehrkraft gibt vor Klassenarbeiten Informationen über Art, Inhalt, Umfang und Bewertung der Leistungsüberprüfung.
■ …
Wie ist dies auf Schulebene
angelegt?
■ Auf Schul- und Fachebene sind die Regelungen zu Versetzungen und Abschlüssen bekannt.
■ Es gibt Vereinbarungen
— zu Grundsätzen der Leistungsbeurteilung (Fach, Jahrgang, Stufe etc.),
— zum Umgang mit Hausaufgaben und zu ihrer Einbeziehung in den Unterricht,
— zu geeigneten Rückmeldeverfahren.
■ …
Wie wirkt sich diese Transparenz bei den Schülerinnen
und Schülern aus?
■ Die Schülerinnen und Schüler kennen Formen und Kriterien der Leistungsüberprüfungen und Regelungen zu Versetzungen und Abschlüssen.
■ Sie verstehen und akzeptieren die Bewertungen und ziehen daraus Konsequenzen.
■ Versagensängste und Unsicherheiten werden abgebaut.
■ …
88
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Dimension:
VI.3 Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen
Kriterium
VI.3.1 Die Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren die individuellen Lernstände der Schülerinnen und Schüler.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welchen Situationen findet Diagnose statt?
■ Diagnose erfolgt
— zur Ermittlung der Lernausgangslage (bei Übernahme einer neuen Lerngruppe, zu Beginn einer Unterrichtsphase bzw. -einheit),
— prozessbegleitend als Orientierung im laufenden Lernprozess (Diagnose
als „begleitende Lerndiagnose“),
— bilanzierend (Leistungsüberprüfungen, Lernstandserhebungen),
— zur anlassbezogenen Überprüfung der Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler.
■ Diagnose findet auch im Rahmen förderdiagnostischer Maßnahmen und vor
Schullaufbahnentscheidungen statt.
■ …
Wie diagnostiziert die
Lehrkraft?
■ Diagnoseinstrumente werden für bestimmte Jahrgangsstufen verbindlich
festgelegt und zu bestimmten Zeiten angewandt.
■ Die Lehrkraft
— verwendet sowohl informelle Tests und Lerndiagnosebögen externer Anbieter als auch schulintern entwickelte Diagnoseverfahren,
— beobachtet die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von Aufgaben, um ihre kognitiven Zugänge (Präkonzepte) zu erfassen (z. B. über
„lautes Denken“, diagnostische Interviews, Lerntagebücher, Portfolios),
— beobachtet kriterienorientiert (z. B. mit Hilfe von Beobachtungsbögen),
— analysiert schriftliche Arbeiten im Hinblick auf die dabei zur Geltung kommenden Präkonzepte und Strategien,
— nutzt die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler.
■ Sie setzt Feedback-Verfahren ein, um Informationen über die Wirkung bestimmter Unterrichtsarrangements auf ihre Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
■ Die Lehrkraft bezieht vorausgegangene Gutachten und Diagnosen anderer
Fachkräfte in ihre Arbeit mit ein und tauscht sich mit anderen Lehrkräften
über Beobachtungen und Lernverläufe aus.
■ Sie gestaltet diese Arbeit im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten kompetenzorientiert.
■ Sie gestaltet Lernarrangements so, dass sie die Schülerinnen und Schüler
beobachten und begleiten kann.
■ Die Lehrkraft reflektiert mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam die
vorliegenden Ergebnisse und Beobachtungen.
■ …
89
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Was bewirkt Diagnose?
■ Die Lehrkraft kennt die individuellen Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen
und Schüler hinsichtlich fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
■ Sie erkennt Lernhindernisse, versteht deren Ursachen und trifft angemessene
pädagogisch-didaktische Entscheidungen.
■ Die Anforderungen sind auf die Lernvoraussetzungen abgestimmt.
■ Aus der Diagnose werden pädagogisch-didaktische Entscheidungen abgeleitet.
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich mit ihren individuellen Stärken und
Schwächen wahrgenommen.
■ Ihre Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird gestärkt.
■ Die Schülerinnen und Schüler nehmen Lernfortschritte wahr und arbeiten
eigenständig an der Überwindung von Schwächen.
■ …
Kriterium
VI.3.2 Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von
Kenntnissen und Kompetenzen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie gestaltet die Lehrkraft
einen entsprechenden Unterricht?
■ Unterschiedliche Lernvoraussetzungen werden bei den Zielformulierungen
berücksichtigt.
■ Die Lernarrangements sind so gestaltet, dass die Schülerinnen und Schüler
— Wahlmöglichkeiten haben (Themen, Materialien, Prozesse, Ergebnisse),
— zu eigenen Lernwegen, Lösungsideen, bewusstem Einsatz von Lernstrategien und Arbeitstechniken ermutigt werden,
— in ihrem eigenen Tempo und nach gewählter Reihenfolge arbeiten können,
— sich gegenseitig unterstützen können,
— unterschiedliche Erfahrungen und unterschiedliches Wissen einbringen
können.
■ Die Lehrkraft bietet für leistungsstärkere sowie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler differenzierte Lerngelegenheiten an.
■ Sie veranlasst Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Reflexion über
ihre Arbeit und zur Überprüfung ihres Lernstandes.
■ Es bestehen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern Lernvereinbarungen
bzw. Absprachen.
■ Die Lehrkraft arbeitet mit Kompetenzrastern.
■ …
Was bedeutet dies für die
Schülerinnen und Schüler?
■ Jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler wird es möglich,
sich den Lernstoff individuell anzueignen.
■ Die Schülerinnen und Schüler können ihre Lerngewohnheiten, Stärken und
Schwächen sowie Entwicklungspotenziale und weitere Erfordernisse realistisch einschätzen.
■ Sie arbeiten motiviert und konzentriert und machen das Lernen zu ihrem
persönlichen Anliegen.
■ Sie erreichen die für sie realistischen Ziele.
■ …
90
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.3.3 Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie gibt die Lehrkraft
individuelle Leistungsrückmeldungen?
■ Die Lehrkraft gibt Informationen zum Lernstand der Schülerinnen und Schüler,
z. B.
— hinsichtlich des zurückgelegten Lernweges,
— in Bezug auf ihr Leistungsvermögen,
— hinsichtlich der fachlichen Progression (Kompetenzraster).
■ Diese Rückmeldungen können erfolgen:
— mündlich nach erbrachter Leistung,
— nach Hausaufgaben und schriftlichen Arbeitsprodukten,
— in Form von Kommentaren zu Klassenarbeiten und anderen Formen von
Leistungsnachweisen als Ergänzung zur Ziffernnote,
— als verbale Beurteilungen im Zeugnis.
■ Die individuelle und die sachliche Bezugsnorm werden angewandt.
■ …
Was wird damit bei den
Schülerinnen und Schülern
erreicht?
■ Lernfortschritte werden für die Schülerinnen und Schüler sichtbar.
■ Sie können ihre eigenen Stärken und Schwächen realistisch einschätzen.
■ Die Rückmeldungen zeigen Entwicklungspotenziale und weitere Lernerfordernisse für die Schülerinnen und Schüler auf.
■ Das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit wird gestärkt.
■ …
91
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.3.4 Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Durch welche Maßnahmen
unterstützt die Lehrkraft
selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen?
■ Die Lehrkraft motiviert die Schülerinnen und Schüler dazu, eigene Fragen zu
stellen und an diesen zu arbeiten.
■ Sie macht Lernangebote, die interessen- oder leistungsdifferenziert sind.
■ Sie organisiert Unterrichtsarrangements, die Selbststeuerung erfordern.
■ Sie stellt zielführende Materialien bereit bzw. leitet zur selbstständigen Recherche, Beschaffung und Bearbeitung an.
■ Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Erwerb von Methoden der
selbstständigen Planung, Dokumentation und Reflexion ihrer Arbeitsprozesse.
■ Sie fungiert als Lernberaterin bzw. Lernberater und Moderatorin bzw. Moderator und gibt zeitnah differenzierte Rückmeldungen.
■ …
Wie äußert sich selbstständi- ■ Die Schülerinnen und Schüler arbeiten ohne direkte Instruktion der Lehrkraft
ges und eigenverantwortlianhand von Anregungen und Aufträgen bzw. an eigenen Fragen und Themen
ches Lernen von Schülerinnen
in Einzel-, Partner oder Gruppenarbeit. Sie teilen sich dabei ihre Zeit sinnvoll
und Schülern?
ein.
■ Sie stellen von sich aus Fragen, machen Vorschläge, äußern Interesse und
gestalten den Unterricht mit.
■ Sie sind in der Lage, sich Informationen selbstständig zu beschaffen.
■ Sie dokumentieren und reflektieren ihren Lernprozess und ihre Ergebnisse.
■ Sie erwerben und verfügen über entsprechende methodische Kompetenzen.
■ Sie zeigen Eigeninitiative, arbeiten zielstrebig und diszipliniert und fühlen
sich für ihren Lernprozess verantwortlich.
■ …
92
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.3.5 Der Unterricht fördert kooperatives Lernen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
In welchen Situationen und
Arbeitsformen findet kooperatives Arbeiten und Lernen
statt?
■ Kooperative Arbeitsformen sind selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Unterrichtspraxis.
Wie unterstützt die Lehrkraft
die kooperative Arbeit ihrer
Schülerinnen und Schüler?
■ Die Lehrkraft gibt klar formulierte Arbeitsaufträge, die auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind.
■ Partner- oder Gruppenarbeit werden genutzt, z. B.
— zur Übung, Festigung und Anwendung von im Unterricht bereits Erarbeitetem,
— zur Erledigung von Recherche- und Gestaltungsaufgaben,
— bei offenen, noch unstrukturierten Themen oder Problemen,
— um eigene Lernwege bzw. Zugänge zu Themen zu entwickeln.
■ …
■ Abläufe und Regeln der Partner- und Gruppenarbeit werden systematisch
eingeführt.
■ Auf die Einhaltung der Regeln der Partner- und Gruppenarbeit wird geachtet.
■ Die Lehrkraft sorgt für ein angemessenes räumliches Arrangement, z. B. für
eine passende Sitzordnung.
■ Das Material ist geeignet für eine selbstständige kooperative Bearbeitung.
■ Die Arbeitsaufträge sind für eine kooperative Arbeit angelegt und unterstützen den gemeinsamen Lernprozess.
■ Die Prinzipien der Gruppenzusammensetzung sind zielorientiert gewählt
und in der Regel transparent (z. B. Zufall, Freundschaft, Niveau, Heterogenität).
■ Die Lehrkraft lässt den Schülerinnen und Schülern Spielräume für Entscheidungen und vermeidet überflüssige Interventionen.
■ Sie beobachtet die Schülerinnen und Schüler, analysiert deren Arbeit, gibt
ihnen Rückmeldung und berät sie, soweit dies erforderlich ist.
■ …
Wie arbeiten die Schülerinnen und Schüler zusammen?
■ Auftrag, Rollen und Aufgaben sind bzw. werden untereinander geklärt.
■ Ziele, Abläufe und Methoden werden von allen beachtet.
■ Die Schülerinnen und Schüler arbeiten der Aufgabenstellung und ihren Rollen entsprechend.
■ Sie unterstützen sich gegenseitig; alle übernehmen Verantwortung.
■ Sie hören einander zu und beziehen alle in die Arbeit ein.
■ Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit werden reflektiert und gemeinsam
bewältigt.
■ Die Schülerinnen und Schüler erleben die unterschiedlichen Kompetenzen
in der Gruppe als Bereicherung.
■ …
93
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.3.6 Die Umsetzung des Förder- und Erziehungsauftrags ist in den Lehr- und Lernprozessen sichtbar.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Konzepte bzw.
Maßnahmen gibt es?
■ Das Förderkonzept enthält verbindliche Vereinbarungen zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern im Regelunterricht.
■ Förderpläne mit konkreten Maßnahmen, Zeitvorgaben, Vereinbarungen etc.
für die betreffenden Schülerinnen und Schüler liegen vor.
■ Besondere Fördermaßnahmen werden binnendifferenzierend und in zusätzlichen Angeboten bedarfsgerecht von der Schule oder externen Unterstützungssystemen umgesetzt (z. B. LRS-Kurse, Deutsch als Zweitsprache,
Kompensations- oder Förderstunden, sonderpädagogische Unterstützungen, Kurse für besondere Begabungen).
■ Es gibt Konzepte und Verabredungen zum toleranten, friedlichen und solidarischen Umgang miteinander (z. B. Schülermediation, Gesprächsregeln).
■ Alle Formen der Unterstützung werden koordiniert.
■ Im Unterricht sind Strukturen für demokratisches Handeln angelegt (z. B. Beteiligungsmöglichkeiten an der Unterrichtsgestaltung).
■ Die Angebote sind auch auf die speziellen Interessen von Mädchen und
Jungen ausgerichtet.
■ Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren wird als
Grundlage für pädagogische Maßnahmen genutzt (Primarbereich).
■ Die Schule beteiligt sich an Wettbewerben und besonderen Projekten (z. B.
„Jugend forscht“).
■ …
Wie zeigt sich die Umsetzung ■ Leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler werdes Förder- und Erziehungsden besonders gefördert, z.B. durch herausfordernde, nach „oben“ offene
auftrags im Regelunterricht
Angebote und Aufträge oder durch Angebote und Materialien, die den indiund in zusätzlichen Förderanviduellen Förderschwerpunkten entsprechen.
geboten?
■ Die Lehrkraft macht Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. bei sprachlichen Defiziten, Teilleistungsstörungen,
Hochbegabung) und sonderpädagogischem Förderbedarf.
■ Die Maßnahmen und Unterrichtsarrangements berücksichtigen die heterogenen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen
die aktive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Unterricht.
■ Förderpläne werden von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern im
Lernprozess konkret genutzt und fortgeschrieben.
■ Es ist den Schülerinnen und Schülern bekannt, dass im Unterricht u. U. unterschiedliche Anforderungen gelten.
■ …
94
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Worin zeigt sich der Erfolg
dieser Maßnahmen?
■ Drohendem Leistungsversagen wird entgegengewirkt.
■ Auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler erreichen Basisqualifikationen zur angemessenen Teilnahme am beruflichen und öffentlichen
Leben.
■ Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler erreichen überdurchschnittliche
Qualifikationen.
■ Es gelingt für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler eine angemessene Förderung der körperlichen, sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung.
■ Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit fühlen sich in
die Lerngruppe eingebunden.
■ …
95
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
VI.4 Lernförderliches Klima und Lernumgebung
Kriterium
VI.4.1 Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung, Höflichkeit,
Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Worin zeigt sich der wertschätzende Umgang?
■ Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte begegnen einander respektvoll und in angemessener Form und Sprache.
■ Auf besondere Situationen und Probleme wird gegenseitig Rücksicht genommen.
■ Schülerbeiträge und -arbeitsergebnisse werden angemessen gewürdigt.
■ Die Anliegen und Beiträge der Schülerinnen und Schüler werden ernst genommen.
■ Die Lehrkräfte motivieren und ermutigen die Schülerinnen und Schüler.
■ Das Verhalten innerhalb des Unterrichts ist von gegenseitiger Unterstützung
geprägt.
■ …
Wie wirkt sich dieses Verhalten auf den zwischenmenschlichen Umgang aus?
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich in ihrer Persönlichkeit akzeptiert
und geschätzt, auch unabhängig von ihren Leistungen.
■ Sie fühlen sich gerecht und fair behandelt.
■ Die Lehrkräfte fühlen sich in ihrer Arbeit anerkannt.
■ Die Arbeitsatmosphäre ist entspannt.
■ …
96
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.4.2 Die Schülerinnen und Schüler zeigen Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft; die Lehrkräfte
ermutigen sie entsprechend.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Wie äußert sich die Bereitschaft der Schülerinnen und
Schüler, sich anzustrengen
und Leistungen zu erbringen?
■ Die Schülerinnen und Schüler arbeiten aktiv im Unterricht mit und zeigen
Eigeninitiative.
■ Sie geben nicht schnell auf und bleiben bei der Sache.
■ Sie arbeiten über das verbindlich Geforderte hinaus (Materialbeschaffung,
Recherche etc.).
■ …
Wie unterstützt die Lehrkraft
dieses Verhalten?
■ Die Lernarrangements sind an die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen
und Schüler angepasst.
■ Durch differenzierte Lernangebote werden die Schülerinnen und Schüler
ihren unterschiedlichen Leistungsständen und -fähigkeiten entsprechend
zur Mitarbeit ermutigt.
■ Die Lerninhalte knüpfen an die Alltagserfahrungen der Schülerinnen und
Schüler an.
■ Die Aufgabenstellungen sind herausfordernd.
■ Die Aufgabenstellungen sind auf die beruflichen Anforderungen abgestimmt
(Berufsschulen).
■ Den Schülerinnen und Schülern wurden der Sinn und der Nutzen des zu Lernenden bewusst gemacht.
■ Die Lehrkraft achtet auf die Erbringung der Leistungen, würdigt die Anstrengungen der Schülerinnen und Schüler und hat Vertrauen in deren Leistungsfähigkeit.
■ …
97
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VI.4.3 Das Lernen wird durch Einhaltung von Regeln und durch altersgemäße Rituale unterstützt.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Welche Regeln und altersgemäßen Rituale, die die
Lern- und Arbeitsprozesse
unterstützen, gibt es auf
Klassenebene?
■ Es gibt Regeln für den Umgang in der Klassengemeinschaft und für die Arbeit
im Unterricht (z. B. für Gruppenarbeit, Gespräch, Plenum).
In welcher Weise unterstützen Regeln und Rituale das
Lernen?
■ Regeln und Rituale sorgen für klare Arbeitsabläufe, z. B. für einen zügigen
Beginn der Stunde.
■ Es gibt Rituale bzw. ritualisierte Abläufe im Rahmen der Unterrichtsgestaltung
(z. B. für Beginn, Prozess, Ende).
■ …
■ Sie ermöglichen einen reibungslosen Wechsel von Arbeitsformen.
■ Sie tragen zu einer entspannten und produktiven Arbeitsatmosphäre bei (in
Bezug auf Ruhe, Konzentration, Abbau von Aggression, Zeitnutzung etc.).
■ Konflikte werden konstruktiv gelöst.
■ …
Wie wird dafür gesorgt, dass
Regeln und Rituale „gelebt“
werden bzw. Teil des schulischen Alltags sind?
■ Gemeinsam vereinbarte Regeln hängen aus.
■ Rituale und Regeln werden von den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich angewandt.
■ Sie werden im Rahmen eines Verständigungsprozesses den sich verändernden Bedürfnissen angepasst (altersgemäß, situationsadäquat).
■ Auf Regelverstöße wird angemessen und nachvollziehbar reagiert.
■ …
98
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VI
Kriterium
VI.4.4 Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass der
Klassenraum anregend gestaltet ist?
■ Der Klassenraum macht einen gepflegten Eindruck (einschließlich einer
„produktiven Unordnung“).
■ Benötigte Lernmaterialien sind gut zugänglich.
■ Materialien und Medien zum selbstständigen Arbeiten stehen zur Verfügung.
■ Arbeitsgeräte stehen zur Verfügung (Computer, Overhead-Gerät, Werkzeugkiste, Rednerpult etc.); berufsspezifische Arbeitsmittel bzw. -geräte sind vorhanden.
■ Flächen zum Anbringen von Schülerarbeiten sind ausreichend vorhanden
und werden auch zur Dokumentation von Arbeitsprozessen und Lernergebnissen genutzt.
■ Informationen über schulische Aktivitäten (Termine, Veranstaltungen, Klassenarbeiten u. Ä.), Vereinbarungen, Regeln, Merksätze etc. sind auf Schautafeln präsentiert oder in Wandzeitungen visualisiert.
■ Das Mobiliar ermöglicht variable Lernarrangements.
■ Die Schülerinnen und Schüler sind an der Gestaltung der Lernumgebung
beteiligt.
■ …
Worin zeigt sich, dass die
sonstigen schulischen Lernorte anregend gestaltet
sind?
■ Die Fachräume sind funktional gestaltet.
■ In Fluren oder auf Freiflächen sind — soweit zulässig — zusätzliche Arbeitsbereiche vorhanden.
■ In der Bibliothek sind individuelle Arbeitsplätze eingerichtet.
■ Im Schulgebäude befinden sich Ruhebereiche.
■ Das Schulgelände bietet für Mädchen wie für Jungen die Voraussetzungen
für vielfältige Aktivitäten (Schulgarten, Sport- und Spielgeräte, Verkehrsübungsflächen u. Ä.).
■ Produkte der Schülerinnen und Schüler werden durch Ausstellungen und
Präsentationen gewürdigt.
■ …
99
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
QUALITÄTSBEREICH VII:
ERGEBNISSE UND WIRKUNGEN
Dimension:
VII.1 Fachliche Kompetenzen
Kriterium
VII.1.1 Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw.
Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler die Kompetenzen
erreichen?
■ Die Abschlüsse entsprechen den in Bildungsstandards, Lehrplänen und Verordnungen formulierten Anforderungen.
■ Die in Projektprüfungen erzielten Ergebnisse entsprechen hinsichtlich der
verlangten Kompetenzen den fachlichen bzw. betrieblichen Anforderungen.
■ Die durchschnittlichen Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfungen entsprechen den Referenzwerten des Landes.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule dokumentiert und analysiert kontinuierlich die Ergebnisse von
Prüfungen der Schülerinnen und Schüler.
■ Die Schule stellt die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Beziehung
zu den Referenzwerten des Landes.
■ Die Schule reflektiert die Ergebnisse vor dem Hintergrund des Schulcurriculums bzw. der Lehrpläne.
■ Berufliche Schulen erheben systematisch Daten zum Ausbildungserfolg (z. B.
Abschlussquoten, Bestehensquoten) und berücksichtigen hessenweite und
kammerbezirksweite Referenzwerte.
■ …
100
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.1.2 Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Kerncurricula ausgewiesenen lernzeitbezogenen
Kompetenzerwartungen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler diese Kompetenzerwartungen erreichen?
■ Die in den schulinternen Vergleichsarbeiten erzielten Ergebnisse entsprechen den Kompetenzerwartungen für die jeweilige Jahrgangsstufe.
■ Die durchschnittlichen Leistungen in standardisierten Lernstandserhebungen
entsprechen mindestens den landesweiten Referenzwerten.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Es werden regelmäßig schulinterne Vergleichsarbeiten geschrieben und
ausgewertet.
■ Zur Feststellung der Lernstände werden normierte und informelle Tests verwendet.
■ Zur Feststellung von Lernständen werden auch Befragungen von Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
■ In Fachkonferenzen werden die Fachleistungen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die Bildungsstandards erörtert.
■ Die Schule dokumentiert und analysiert kontinuierlich die Ergebnisse von
Vergleichsarbeiten der Schülerinnen und Schüler.
■ Die Schule reflektiert die Ergebnisse vor dem Hintergrund der lernzeitbezogenen Kompetenzerwartungen.
■ …
101
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VII.1.3 Die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Schwächen erreichen Ergebnisse, die ihren
Lernvoraussetzungen entsprechen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die leistungsstarken
Schülerinnen und Schüler zu
den für sie angemessenen
Ergebnissen kommen?
■ Die Schülerinnen und Schüler erreichen die ihren Lernpotenzialen entsprechenden Leistungen im fachlichen Bereich.
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler im Spitzenbereich fachlicher Leistungen liegt in standardisierten Lernstandserhebungen mindestens im
Durchschnitt der Vergleichsgruppe.
■ Bei den kompetenzorientierten Leistungstests schneidet die Leistungsspitze
überdurchschnittlich gut ab.
■ Schülerinnen und Schüler erhalten Auszeichnungen für besondere Leistungen.
■ Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichen Kompetenzen stellen
sich zusätzlichen externen Herausforderungen (z. B. „Jugend forscht“, Teilnahme an universitären Veranstaltungen) und sind erfolgreich.
■ …
Woran erkennt die Schule,
dass die leistungsschwachen
Schülerinnen und Schüler zu
den für sie angemessenen
Ergebnissen kommen?
■ Die Schülerinnen und Schüler erreichen die ihren Lernpotenzialen entsprechenden Leistungen im fachlichen Bereich.
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, der die fachlichen Mindestanforderungen in standardisierten Lernstandserhebungen erreicht, liegt mindestens
im Durchschnitt der Vergleichsgruppe.
■ Die Lesekompetenz schwach lesender Schülerinnen und Schüler wird (relativ zu den Eingangsvoraussetzungen) gesteigert.
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wird verringert; er
entspricht höchstens dem Anteil in Schulen in vergleichbaren Einzugsgebieten.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
■ Die Schule dokumentiert besondere leistungsbezogene Aktivitäten der
stellt die Schule fest, dass die
Schülerinnen und Schüler.
Schülerinnen und Schüler zu ■ Die Leistungs- und Notenentwicklung der betroffenen Schülerinnen und
angemessenen Ergebnissen
Schüler wird dokumentiert und im Hinblick auf die Förderpläne und Einzelkommen?
vereinbarungen regelmäßig analysiert.
■ …
102
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.1.4 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Kompetenzen im Umgang mit fachübergreifenden
gesellschaftlichen Schlüsselthemen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Im Rahmen welcher themenbezogenen Vorhaben lassen
sich diese Kompetenzen erwerben?
■ Die Schule bietet z. B. in den folgenden Bereichen themenbezogene Projekte und Veranstaltungen an:
— ökologische Bildung und Umwelterziehung,
— informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und Medienerziehung,
— Erziehung zur Gleichberechtigung,
— Sexualerziehung,
— kulturelle Praxis,
— ästhetische Bildung,
— Friedenserziehung,
— Rechtserziehung,
— Gesundheitsförderung,
— Verkehrserziehung,
— interkultureller Austausch.
■ …
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler über die entsprechenden Kompetenzen verfügen?
■ Die Schülerinnen und Schüler zeigen Verhaltensweisen, die erkennen lassen,
dass sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Dies zeigt sich z.B.
in folgenden Bereichen:
— Sie verhalten sich umweltbewusst und engagieren sich in Umweltprojekten.
— Sie nutzen aktiv Informations- und Kommunikationstechniken.
— Sie können kreativ und kritisch mit Medien umgehen.
— Sie beteiligen sich an kulturellen Aktivitäten der Schule (z. B. Theater-AG,
musikalische Aufführungen).
— Sie engagieren sich für Frieden und Gerechtigkeit.
— Sie begegnen Menschen anderer Herkunft, Tradition und Weltanschauung
vorurteilsfrei.
— Sie verhalten sich gesundheitsbewusst (Ernährung, Bewegung, Einstellung
zu Drogen).
■ Schülerinnen und Schüler erhalten Auszeichnungen für besondere Leistungen in diesen Bereichen.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule evaluiert die entsprechenden Vorhaben und dokumentiert die
Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler.
■ An der Schule sind Ergebnisse aus diesen Aktivitäten sichtbar (z. B. Schulzeitung, Homepage, Schulcafé, Biotop).
■ …
103
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
VII.2 Überfachliche Kompetenzen24
Kriterium
VII.2.1 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale Kompetenz.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler über die entsprechende Kompetenz verfügen?
■ Schülerinnen und Schüler kennen die eigenen Potenziale.
■ Sie besitzen ein realistisches Selbstkonzept.
■ Sie haben Zutrauen in ihre Fähigkeiten.
■ Sie übernehmen Verantwortung für ihre Lernprozesse und handeln eigenverantwortlich.
■ Sie zeigen Leistungsbereitschaft.
■ Sie können ihre Arbeitsprozesse und -ergebnisse reflektieren und daraus
Schlüsse ziehen.
■ Sie handeln situationsangemessen.
■ Sie steuern ihre Arbeits- und Lernprozesse ausdauernd und motiviert.
■ Sie bringen eigene Interessen und Themen in den Unterricht und das Schulleben ein.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ In den Lerngruppen werden Selbsteinschätzungsbögen und Beobachtungsbögen eingesetzt.
■ Die Schule führt Befragungen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte durch (Lerngruppenebene, Schulebene).
■ Es findet ein Austausch über Beobachtungen und Befragungen statt (Konferenzen, Teamsitzungen etc.).
■ …
104
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.2.2 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler über die entsprechende Kompetenz verfügen?
■ Die Schülerinnen und Schüler können Bedürfnisse, Emotionen und Überzeugungen bei anderen wahrnehmen.
■ Sie können eine eigene Position beziehen und sind zu Perspektivwechsel
und Empathie in der Lage.
■ Sie verhalten sich anderen gegenüber aufmerksam, solidarisch, hilfsbereit
und respektieren sowohl kulturelle als auch geschlechtsspezifische Unterschiede und Besonderheiten.
■ Sie sind in der Lage, Konflikte konstruktiv zu lösen.
■ Sie bauen tragfähige Beziehungen zu anderen auf.
■ Sie sind in der Lage, zu kooperieren und ihren Möglichkeiten entsprechend
am Schulgeschehen zu partizipieren.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ In den Lerngruppen werden Selbsteinschätzungsbögen und Beobachtungsbögen eingesetzt.
■ Die Schule führt Befragungen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte durch (Lerngruppenebene, Schulebene).
■ Es findet ein Austausch über Beobachtungen und Befragungen statt (Konferenzen, Teamsitzungen etc.).
■ …
105
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VII.2.3 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler über die entsprechende Kompetenz verfügen?
■ Die Lernenden können ihren Arbeitsprozess selbstständig und sachgerecht
planen und durchführen.
■ Mit auftretenden Problemen gehen sie lösungsorientiert um.
■ Sie kontrollieren ihren Arbeitsprozess zielgerichtet auf der Basis einer realistischen Zeitplanung.
■ Sie sind in der Lage, sich selbst Informationen zu beschaffen und Informationen kritisch zu bewerten.
■ Sie verfügen über Lernstrategien und die Fähigkeit, das Gelernte in variablen
Situationen anzuwenden.
■ Sie reflektieren und dokumentieren ihren Arbeitsprozess.
■ Sie nutzen unterschiedliche Medien kompetent, auch Neue Medien.
■ Sie sind in der Lage, Arbeitsergebnisse mit Hilfe von Medien gestalterisch
und technisch sachgerecht sowie adressatenbezogen zu präsentieren.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ In den Lerngruppen werden Selbsteinschätzungsbögen und Beobachtungsbögen eingesetzt.
■ Die Schule führt Befragungen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte durch (Lerngruppenebene, Schulebene).
■ Es findet ein Austausch über Beobachtungen und Befragungen statt (Konferenzen, Teamsitzungen etc.).
■ …
106
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.2.4 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sprachkompetenz.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler über die entsprechende Kompetenz verfügen?
■ Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Texte und Medien unterschiedlicher Formate zu rezipieren.
■ Sie kennen Lesestrategien und sind in der Lage, sie in allen Fächern anzuwenden.
■ Sie verfügen über Fähigkeiten zur Informationsentnahme und Interpretation
von Texten.
■ Sie reflektieren Texte im Zusammenhang ihres gesellschaftlichen, historischen und kulturellen Kontextes.
■ Sie sind in der Lage, Texte kritisch zu bewerten.
■ Sie verfassen Texte in unterschiedlichen Formaten anlass- und adressatenbezogen unter Beachtung von Sprach- und Textnormen.
■ Sie drücken sich in Kommunikationsprozessen verständlich aus.
■ In Gesprächen beteiligen sich die Schülerinnen und Schüler konstruktiv.
■ Sie reflektieren kommunikative Prozesse.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ In den Lerngruppen werden Selbsteinschätzungsbögen und Beobachtungsbögen eingesetzt.
■ Die Schule führt Befragungen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte durch (Lerngruppenebene, Schulebene).
■ Es findet ein Austausch über Beobachtungen und Befragungen statt (Konferenzen, Teamsitzungen etc.).
■ …
107
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
VII.3 Bildungslaufbahnen und Schulabschlüsse
Kriterium
VII.3.1 Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den eingeschlagenen Bildungsgang erfolgreich.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler den eingeschlagenen Bildungsgang erfolgreich durchlaufen?
■ Die Schülerinnen und Schüler besuchen regelmäßig den Unterricht; die unentschuldigten Fehlzeiten sind gering.
■ Die Anteile
— der Wiederholerinnen und Wiederholer pro Jahrgang,
— der absteigenden Schulwechslerinnen und Schulwechsler und der Schulabbrüche sind gering.
■ Das „Überspringen“ von Klassen wird genutzt.
■ Die Klassenziele werden erreicht.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule erhebt den Umfang von Verletzungen der Schulbesuchspflicht.
■ Die Schule führt entsprechende Statistiken.
■ Die Schule analysiert die Schulstatistik, Noten, Grundschulgutachten bzw.
Schullaufbahnempfehlungen.
■ …
Kriterium
VII.3.2 Die Schülerinnen und Schüler erreichen die mit dem eingeschlagenen Bildungsgang angestrebten
Abschlüsse.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler die angestrebten
Bildungsabschlüsse erreichen?
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den gewählten Schulabschluss
nicht erreichen, ist gering.
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung wiederholen, ist gering.
■ Der Anteil der Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, die die Abschlussprüfungen in der Ausbildung nicht bestehen, ist gering.
■ Die Qualität der Abschlüsse verbessert sich.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule erhebt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen.
■ Die Schule verfolgt die Entwicklung der Durchschnittsnoten der letzten
Jahre.
■ Die Schule analysiert die Schulstatistik.
■ …
108
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Dimension:
VII.4 Einverständnis und Akzeptanz
Kriterium
VII.4.1 Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Lernerträge im fachlichen Bereich positiv.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Eltern mit den Lernerträgen zufrieden sind?
■ Die Eltern äußern sich positiv über die Arbeit der Schule sowie deren fachliche
Ergebnisse.
■ Sie stellen bei ihren Kindern in den einzelnen Fächern einen kontinuierlichen
Lernzuwachs fest; sie sehen hierin eine gute Unterrichtsarbeit bestätigt.
■ Die Anzahl diesbezüglicher Beschwerden von Eltern ist gering.
■ Die Eltern würden ihre Kinder wieder auf diese Schule schicken.
■ …
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler mit den Lernerträgen zufrieden sind?
■ Die Schülerinnen und Schüler geben an, auf der Schule gut für ihre weitere
Arbeit vorbereitet zu werden.
■ Sie fühlen sich von den Lehrkräften richtig eingeschätzt sowie angemessen
gefordert und gefördert.
■ Ehemalige Schülerinnen und Schüler halten Kontakt zur Schule.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule führt in regelmäßigen Abständen Befragungen der Schülerinnen
und Schüler und der Eltern durch.
■ Die Ergebnisse dieser Befragungen werden in Gremien und Konferenzen
erörtert.
■ Die Schule bietet den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch über die Lernerträge.
■ …
109
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Kriterium
VII.4.2 Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Erziehungsarbeit der Schule einschließlich der
Lernerträge im überfachlichen Bereich positiv.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schülern sowie deren Eltern
zufrieden sind?
■ Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler äußern sich positiv zu der erzieherischen Arbeit der Lehrkräfte.
■ Sie äußern sich positiv zu dem Erwerb überfachlicher Kompetenzen.
■ Sie sind zufrieden mit den Unterstützungsangeboten.
■ Sie geben der Schule positive Rückmeldungen über die Wirkung einzelner
Bausteine des Erziehungskonzepts (z. B. Förderpläne, Regeln, Schüler-Mediation).
■ Diskussionsforen und Veranstaltungen, die sich mit Erziehungsfragen beschäftigen, finden positive Resonanz.
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich sicher und gut aufgehoben.
■ Unentschuldigte Fehlzeiten sind niedrig (hohe Schulbesuchsquote).
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ In Schüler- und Elterngremien findet ein Austausch zu Erziehungsfragen statt.
■ Die Schule führt in regelmäßigen Abständen Befragungen der Schülerinnen
und Schüler und der Eltern durch.
■ Befragungen, Beobachtungen und Gespräche zeigen, dass die erzieherischen Grundsätze sich positiv auf das Schülerverhalten (Arbeits- und Sozialverhalten) auswirken.
■ …
Kriterium
VII.4.3 Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und überfachlichen Lernerträge
sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass abgebende und aufnehmende
Einrichtungen die Arbeit der
Schule positiv bewerten?
■ Schülerinnen und Schüler der Schule haben keine Probleme, die gewünschten Schul- und Studienplätze sowie Ausbildungsstellen zu bekommen.
■ Abgebende Einrichtungen sehen ihre Arbeit gut weitergeführt.
■ Abnehmende Einrichtungen beschreiben die Schülerinnen und Schüler als
gut vorbereitet (Anschlussfähigkeit).
■ Einrichtungen und Betriebe im kommunalen Umfeld äußern sich anerkennend über die fachlichen und überfachlichen bzw. berufsrelevanten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
■ Auszubildende finden nach Ausbildungsabschluss eine adäquate Weiterbeschäftigung.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule führt Gespräche mit den aufnehmenden und abgebenden Einrichtungen.
■ Sie bekommt Rückmeldungen in gemeinsamen Veranstaltungen und Konferenzen.
■ Befragungen der abnehmenden Einrichtungen und der Ausbildungsbetriebe werden regelmäßig durchgeführt.
■ …
110
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.4.4 Das schulische Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern identifizieren sich mit ihrer Schule.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass in der
Schulgemeinde eine hohe
Identifikation mit der Schule
besteht?
■ Das Engagement von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
für die schulischen Belange ist hoch.
■ Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind stolz auf die Schule
und äußern sich entsprechend in der Öffentlichkeit.
■ Aggressivität und mutwillige Sachbeschädigungen sind selten.
■ Das nichtpädagogische Personal setzt sich engagiert für die Belange der
Schule ein.
■ Ehemalige Schülerinnen und Schüler arbeiten im Förderverein der Schule
mit.
■ …
Kriterium
VII.4.5 Die Schule wird von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich, dass die
Schule von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen
wird?
■ Die Schulplätze sind nachgefragt.
■ Die Schule erhält Unterstützung und finanzielle Zuwendungen von außerhalb.
■ Die Schule wird von unterschiedlichen Fachgruppen besucht, die sich Anregung und Anschauung für die eigene Praxis versprechen.
■ Die Veranstaltungen und Aufführungen der Schule sind gut besucht.
■ Vereine, Betriebe und kommunale Einrichtungen zeigen eine hohe Bereitschaft, sich für Vorhaben und Projekte der Schule zu engagieren.
■ Über die Schule wird in der Presse positiv berichtet.
■ In Veröffentlichungen wird die Arbeit der Schule gewürdigt.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schulstatistik (Schüleranmeldungen, Übergänge) wird als Informationsquelle genutzt.
■ Es wird eine Pressemappe geführt.
■ Die Schule bittet Besuchergruppen um ein schriftliches Feedback.
■ …
111
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Dimension:
VII.5 Nachhaltige Wirkungen
Kriterium
VII.5.1 Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen
ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass die Schülerinnen und
Schüler in ihrer weiteren
Ausbildung erfolgreich
sind?
■ Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich von der Schule auf ihren weiteren
Bildungsweg gut vorbereitet.
■ Sie kommen mit den Anforderungen der aufnehmenden Einrichtungen gut
zurecht.
■ Sie absolvieren erfolgreich den weiterführenden Bildungsweg; die Abbrecherquote ist gering.
■ …
Mit welchen Maßnahmen
stellt die Schule dies fest?
■ Die Schule dokumentiert und analysiert den Anteil und die Entwicklung der
Schullaufbahnempfehlungen und der Schulabschlüsse.
■ Die Schule verfolgt den Bildungsweg ihrer Schülerinnen und Schüler und
berücksichtigt die dabei gewonnenen Erkenntnisse für ihre weitere Arbeit.
■ Die Schule holt bei aufnehmenden Einrichtungen Informationen ein.
■ Soweit möglich, finden Befragungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler
statt.
■ …
Kriterium
VII.5.2 Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei.
Aufschließende Fragen
Mögliche Anhaltspunkte
Woran erkennt die Schule,
dass sie zur Verringerung
von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen beiträgt?
■ Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wird verringert.
■ Die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler wird (relativ zu den Eingangsvoraussetzungen) gesteigert.
■ Die Abschlusszahlen und Notenwerte entsprechen mindestens dem Durchschnitt der Ergebnisse der entsprechenden Vergleichsgruppe.
■ Sprachlich, ästhetisch-musisch und naturwissenschaftlich ausgerichtete
Kurse und Arbeitsgruppen sind von Mädchen und Jungen gleichmäßig belegt.
■ Der weitere Bildungsweg (auch die Studienfachwahl) erfolgt unabhängig
von Geschlecht, sozialer Herkunft, Migrationshintergrund oder Behinderung.
■ …
Wie stellt die Schule dies
fest?
■ Die Schule nutzt zur Information vorhandene schulische Daten und Dokumente.
■ Soweit möglich, finden Befragungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler
statt.
■ …
112
AUFSCHLIESSENDE FRAGEN UND ANHALTSPUNKTE ZU DEN KRITERIEN DES QUALITÄTSBEREICHS VII
Kriterium
VII.5.3 Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler sich am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können.
Aufschließende Frage
Mögliche Anhaltspunkte
Woran zeigt sich die Beteiligung am gesellschaftlichen
und kulturellen Leben?
■ Schülerinnen und Schüler sowie Absolventinnen und Absolventen der
Schule gestalten aktiv und selbstbestimmt ihren Lebens- und Arbeitsalltag.
■ Sie engagieren sich in sozialen und politischen Bereichen.
■ Sie zeigen ehrenamtliches Engagement.
■ Sie nehmen in Medien zu bestimmten Themen Stellung.
■ Sie nehmen aktiv am kulturellen Leben teil.
■ Sie wirken im Förderverein der Schule aktiv mit.
■ Sie nutzen Informationsmedien, Bibliotheken, Mediotheken und Museen.
■ …
113
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Materialien zum Hessischen Referenzrahmen Schulqualität
Ein Ziel des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität
(HRS) ist es, den Schulen eine Orientierung zu bieten,
an der sie ihre internen Prozesse der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung ausrichten können. Zur Unterstützung dieser Arbeit stellt das Institut für Qualitätsentwicklung deshalb Materialien zur Verfügung,25
die eine systematische Auseinandersetzung mit der
Qualität der schulischen und unterrichtlichen Arbeit in
den verschiedenen Bereichen des Referenzrahmens ermöglichen.
Für den Qualitätsbereich VI „Lehren und Lernen“, der
von zentraler Bedeutung ist, da er das Kerngeschäft von
Schule ausmacht, können dabei genutzt werden:
■ ein Glossar, das die in diesem Bereich verwendeten
Fachbegriffe und die dahinterstehenden Konzepte
erklärt,
■ eine Handreichung, die für die einzelnen Kriterien
des Qualitätsbereichs VI ausführlich die zugrunde
liegenden Konzepte und Begriffe erläutert, ihre konkrete Bedeutung für den Unterricht aufzeigt, Beispiele für die Unterrichtsgestaltung gibt und weiterführende Literatur benennt.
Diese Erläuterungen sollen die Übertragung des Referenzrahmens auf konkrete Unterrichtsprozesse anregen
und erleichtern.
Zusätzliche Hintergrundinformationen zum Hessischen
Referenzrahmen Schulqualität geben Aufsätze,26 die
den konzeptionellen Ansatz skizzieren und den Begründungszusammenhang aufzeigen, sich mit zentralen Fragestellungen von Referenzsystemen auseinandersetzen und einzelne Qualitätsbereiche und Qualitätsdimensionen erläutern. In einer weiteren Broschüre
„Häufig gestellte Fragen“ sind wesentliche Informationen zum HRS zusammengefasst.27
Einen besonderen Schwerpunkt der Materialien stellen
Verfahren und Instrumente für die interne Evaluation28
dar. Für eine erste Bestandsaufnahme, z. B. im Rahmen
der Überarbeitung des Schulprogramms, werden Checklisten und kriterienorientierte Fragebögen angeboten,
die sich an den Dimensionen bzw. Qualitätsbereichen
des HRS orientieren. Sie ermöglichen es, mit wenig Aufwand einen ersten Überblick über die schulischen Bereiche zu erhalten, in denen von den Lehrerinnen und
Lehrern Handlungsbedarf gesehen wird.
114
Für die genauere Analyse einer bestimmten Thematik
innerhalb eines Qualitätsbereichs stehen fokussierte
Fragebögen zur Verfügung. Dies sind auf empirischer
Basis entwickelte standardisierte Instrumente:
■ Der Fragebogen zum Schulleitungshandeln (Qualitätsbereich III „Führung und Management“) kann
im Rahmen der schulischen Selbstevaluation dazu
genutzt werden, das Leitungshandeln der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und des Schulleitungsteams in den Blick zu nehmen. Erfahrungen aus
Schulen und empirische Untersuchungen haben
gezeigt, dass die Schulleitung bei der Gestaltung
der Schule eine entscheidende Rolle spielt.
■ Mit dem Fragebogen zur Situation im Kollegium/
Team (Qualitätsbereich IV „Professionalität“) ist es
möglich, die subjektive Wahrnehmung der Situation
innerhalb eines Kollegiums oder eines Teams zu erfassen und so ein gutes „Stimmungsbild“ des Kollegiums/Teams zu erhalten, denn jedes Team/jedes
Kollegium hat eine „Kultur“ entwickelt – für die gemeinsame Arbeit förderlich oder hinderlich –, die oft
nicht thematisiert wird.
■ Die Fragebögen zum Klassenklima (Qualitätsbereich V „Schulkultur“) geben einen differenzierten
Einblick in die Wahrnehmung des Klimas, das innerhalb einer Lerngruppe besteht. Ein positives
Klassenklimas ist für das Leistungsverhalten, den
Lernerfolg, die Einstellung zur Schule sowie für das
Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler von
Bedeutung.
■ Die Fragebögen zur Unterrichtsqualität (Qualitätsbereich VI „Lehren und Lernen“) liefern der Lehrperson detaillierte Informationen zum einen über
ihr allgemeines Unterrichtsverhalten und zum anderen über die Gestaltung der Unterrichtsprozesse
aus Sicht der Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglichen außerdem den Vergleich dieses SchülerFeedbacks mit der Selbsteinschätzung der Lehrperson und können so wichtige Hinweise für die
Verbesserung der Unterrichtsqualität geben.
Zu allen vier Instrumenten liegen Broschüren29 vor, die
den theoretischen Hintergrund erläutern, Hinweise zum
Umgang mit den Daten geben und anhand von Praxisbeispielen aufzeigen, wie die Daten mit den Beteiligten gemeinsam analysiert und interpretiert werden
MATERIALIEN ZUM HESSISCHEN REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
können. Für die Auswertung der Fragebögen werden
entsprechende Auswertungshilfen auf der Homepage
des IQ bereitgestellt.
Über die genannten Instrumente hinaus liegt eine Zusammenstellung einfacher Verfahren vor, die eine Reflexion der Arbeitsprozesse im Unterricht ermöglichen.
Diese erlauben es, sich über den Stand im laufenden
Arbeitsprozess zu vergewissern und sich über die weitere Vorgehensweise zu verständigen.
Des Weiteren ist es zudem möglich, durch eine besondere Software auch die Daten aus selbst konstruierten
Fragebögen auswerten zu können.
Kontaktadresse:
Institut für Qualitätsentwicklung (IQ)
Walter-Hallstein-Str. 5-7
65197 Wiesbaden
www.iq.hessen.de
Eva Diel
Leiterin des Projekts
„Hessischer Referenzrahmen Schulqualität“
Tel.: 0611 5827-321
E-Mail:
[email protected]
115
HESSISCHER REFERENZRAHMEN SCHULQUALITÄT
Quellennachweise und Anmerkungen
1
Dieser von Helmut Fend geprägte Begriff kennzeichnet einen Grundpfeiler der 1985 vom Arbeitskreis Qualität von Schule in Deutschland initiierten Schulqualitätsentwicklung; siehe dazu Fend, Helmut: „Gute Schulen —
schlechte Schulen" — Die einzelne Schule als pädagogische Handlungseinheit. In: Steffens, Ulrich & Bargel,
Tino (Hrsg.) (1987): Qualität von Schule — Erkundungen zur Wirksamkeit und Qualität von Schule (Beiträge aus
dem Arbeitskreis Qualität von Schule, Heft 1). Wiesbaden: Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung, S. 55-80.
2
Vergleiche dazu Ditton, Hartmut (2000): Qualitätskontrolle und -sicherung in Schule und Unterricht. Ein Überblick
über den Stand der empirischen Forschung. In: Andreas Helmke, Walter Hornstein & Ewald Terhart (Hrsg.): Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Zeitschrift für Pädagogik, Beiheft 41. Weinheim: Beltz, S. 73-92; Steffens,
Ulrich (2007): Schulqualitätsdiskussion in Deutschland — ihre Entwicklung im Überblick. In: Buer, Jürgen van &
Wagner, Cornelia (2007) (Hrsg.): Qualität von Schule — Ein kritisches Handbuch. Frankfurt/M. et al.: Lang Verlag, S. 21-51; Fend, Helmut (2007): Schule als pädagogische Handlungseinheit im Kontext. In: Institut für Qualitätsentwicklung (Hrsg.): Der Referenzrahmen auf dem Prüfstand. Fachtagung des Arbeitskreises „Qualität von
Schule“ vom 28. Februar bis 1. März 2007 in Wiesbaden. Wiesbaden: Institut für Qualitätsentwicklung, S. 13-27.
3
Vergleiche dazu Kotthoff, Hans-Georg (2003): Bessere Schulen durch Evaluation? Internationale Erfahrungen
(Studien zur International und Interkulturell Vergleichenden Erziehungswissenschaft, Band 1). Münster et al.:
Waxmann; Ackeren, Isabell van (2003): Evaluation, Rückmeldung und Schulentwicklung. Erfahrungen mit zentralen Tests, Prüfungen und Inspektionen in England, Frankreich und den Niederlanden (Studien zur International und Interkulturell Vergleichenden Erziehungswissenschaft, Band 2). Münster et al.: Waxmann; Böttcher,
Wolfgang & Kotthoff, Hans-Georg (Hrsg.) (2007): Schulinspektion: Evaluation, Rechenschaftslegung und Qualitätsentwicklung. Münster et al.: Waxmann.
4
Vergleiche z. B. das Q2E-Konzept bei Landwehr, Norbert & Steiner, Peter (2007): Q 2 E. Qualität durch Evaluation
und Entwicklung. Bern: hep-Verlag (Schuber mit 6 Broschüren) sowie www.weiterbildung.ph-ag.ch/q2e.cfm; zu
den schottischen Qualitätsindikatoren siehe Stern, Cornelia & Döbrich, Peter (Hrsg.) (1999): Wie gut ist unsere
Schule? Selbstevaluation mit Hilfe von Qualitätsindikatoren. International Network of Innovative School Systems.
Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung.
5
Vergleiche dazu OECD (1991): Schulen und Qualität. Ein internationaler OECD-Bericht. Frankfurt/M. et al.:
Lang; Steffens, Ulrich & Bargel, Tino (1993): Erkundungen zur Schulqualität. Neuwied et al.: Luchterhand; Fend,
Helmut (1998): Qualität im Bildungswesen. Schulforschung zu Systembedingungen, Schulprofilen und Lehrerleistungen. Weinheim et al.: Juventa; Ditton, Hartmut (2000): Elemente eines Systems der Qualitätssicherung
im schulischen Bereich. In: Weishaupt, Horst (Hrsg.): Qualitätssicherung im Bildungswesen. Problemlage und
aktuelle Forschungsbefunde. Dokumentation einer Tagung der Kommission Bildungsorganisation, Bildungsplanung, Bildungsrecht der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft am 10.-11. März 1999 in Erfurt
(Erfurter Studien zur Entwicklung des Bildungswesens, Band 13). Erfurt: Pädagogische Hochschule, 13-35;
Fend, Helmut (2008): Schule gestalten. Systemsteuerung, Schulentwicklung und Unterrichtsqualität. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
6
Vgl. hierzu Qualitätsbereich I, S. 8.
7
§ 4 Abs. 4 HSchG und Verordnung für die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für
die Primarstufe und die Sekundarstufe I, ABl. 7/11, S. 230-232.
8
Bei beruflichen Schulen wird das Schulprogramm auch durch die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte auf der
Grundlage von Ausbildungsordnungen mitbestimmt.
9
Siehe Projektgruppe „Schulprogramme und Evaluation“ des Hessischen Kultusministeriums: Qualitätsentwicklung und Evaluation im Schulbereich. ABl. 6/02, S. 420-424, hier S. 422.
10
Vgl. auch § 88 Abs. 2 HSchG sowie §§ 14-35 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 691 ff.), geändert durch
VO vom 22. Juli 1998 (ABl. S. 598 ff.).
116
QUELLENNACHWEISE UND ANMERKUNGEN
11
ABl. 4/10, S. 124-129.
12
Die diesbezüglichen besonderen Verpflichtungen sind in § 88 Abs. 2 HSchG sowie in den §§ 14-35 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter näher ausgeführt.
13
Zum Konzept „Lernende Schule“ vgl. Schratz, Michael & Steiner-Löffler, Ulrike (1999): Die lernende Schule.
Arbeitsbuch pädagogische Schulentwicklung. Weinheim et al.: Beltz.
14
Vgl. § 86 Abs. 2 Satz 3 HSchG und § 4 Abs. 6 Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und
sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
15
Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004).
Berlin.
16
Für einen Überblick über zentrale praxisorientierte Forschungsbefunde siehe v. a. Bonsen, Martin & Rolff, HansGünter: Professionelle Lerngemeinschaften von Lehrerinnen und Lehrern. In: Zeitschrift für Pädagogik 52 (2006),
Heft 2, S. 167-184. Maag Merki, Katharina (Hrsg.): Kooperation und Netzwerkbildung: Strategien zur Qualitätsentwicklung in Schulen. Seelze-Velber: Kallmeyer 2009. Steinert, Brigitte; Klieme, Eckhard; Maag Merki,
Katharina; Döbrich, Peter; Halbheer, Ueli & Kunz, André: Lehrerkooperation in der Schule. In: Zeitschrift für Pädagogik 52 (2006), Heft 2; S. 185-203.
17
Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG; Erlass vom 1. November 2011
(Abl. 11/11, S. 776).
18
Die hier aufgeführten Kriterien entsprechen den vier zentralen Bereichen des Kapitels 2 („Überfachliche Kompetenzen“) des neuen Kerncurriculums für Hessen; siehe dazu Institut für Qualitätsentwicklung (2011) (Hrsg.):
Bildungsstandards und Inhaltsfelder. Das neue Kerncurriculum für Hessen. Wiesbaden: Institut für Qualitätsentwicklung.
19
Siehe Hessisches Sozialministerium & Hessisches Kultusministerium (2007) (Hrsg.): Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen. Wiesbaden.
20
§ 4 Abs. 4 HSchG und Verordnung für die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für
die Primarstufe und die Sekundarstufe I, ABl. 7/11, S. 230-232.
21
Vorgesehen für „Selbstständige Berufliche Schulen“ und Ganztagsschulen.
22
Übereinkommen für die Rechte des Kindes. UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 für Deutschland in
Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBL. II. S. 990).
23
Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG; Erlass vom 1. November 2011,
Abl. 11/11, S. 776.
24
Die hier aufgeführten Kriterien entsprechen den vier zentralen Bereichen des Kapitels 2 („Überfachliche Kompetenzen“) des neuen Kerncurriculums für Hessen; siehe dazu Institut für Qualitätsentwicklung (2011) (Hrsg.):
Bildungsstandards und Inhaltsfelder. Das neue Kerncurriculum für Hessen. Wiesbaden: Institut für Qualitätsentwicklung.
25
www.iq.hessen.de (Referenzrahmen).
26
http://www.iq.hessen.de/irj/IQ_Internet?cid=69dff4edac1679dc34340f91bfec0d73 Stand 1.12.2011.
27
http://www.iq.hessen.de/irj/IQ_Internet?cid=599735f7ef8f42d9264e871f1700d113 Stand 1.12.2011.
28
http://www.iq.hessen.de/irj/IQ_Internet?cid=c319852a3b3d91348a987ffbe9a32ca2 Stand 1.12.2011.
29
Zu beziehen über
[email protected] oder als Download auf der IQ Homepage www.iq.hessen.de Stand 1.12.2011.
117
Materialien zum Hessischen Referenzrahmen Schulqualität
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum »Hessischen Referenzrahmen Schulqualität«
Anhand von 34 Fragen werden zentrale Informationen über Aufbau und Gliederung,
Entstehung und Entwicklung, Verwendungsbereiche und Begleitmaterialien des »Hessischen
Referenzrahmen Schulqualität« gegeben.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 1. Aufl. Wiesbaden 2010.
[IQ Kompakt 9]. 42 Seiten, DIN A5
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Lehren und Lernen
Erläuterungen und Praxisbeispiele zum Qualitätsbereich VI des »Hessischen Referenzrahmens
Schulqualität«
Die Broschüre soll die Dimensionen und Kriterien des Qualitätsbereichs VI veranschaulichen,
die Orientierung darin erleichtern und konkrete Tipps für die Umsetzung im Unterricht geben.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 1. Aufl. Wiesbaden 2008.
[IQ Praxis 11]. 76 Seiten, DIN A4.
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Fragebögen zur Unterrichtsqualität
Mit Erläuterungen und Praxisbeispielen
Die Fragebögen ermöglichen es, ein systematisches Schüler-Feedback über den Unterricht in
der Grundschule und den Sekundarstufen I und II einzuholen und mit der Selbstwahrnehmung
der Lehrperson zu vergleichen.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 2. überarbeitete Fassung. Wiesbaden 2010.
[IQ Praxis 8]. 28 Seiten, DIN A4
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Fragebögen zum Klassenklima
Mit Erläuterungen und Praxisbeispielen
Die Fragebögen ermöglichen einen differenzierten Einblick in die Wahrnehmung des Klimas
innerhalb von Klassen der Grundschule und den Sekundarstufen I und II.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 2. überarbeitete Fassung. Wiesbaden 2010.
[IQ Praxis 9]. 28 Seiten, DIN A4.
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Fragebögen zur Situation im Kollegium / im Team
Mit Erläuterungen und Praxisbeispielen
Der Fragebögen ermöglicht einen differenzierten Einblick in die Wahrnehmung des sozialen
Klimas und der Kooperation innerhalb eines Kollegiums oder eines Teams.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 1. Aufl. Wiesbaden 2010.
[IQ Praxis 13]. 24 Seiten, DIN A4
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Fragebögen zum Schulleitungshandeln
Mit Erläuterungen und Praxisbeispielen
Die Fragebögen können im Rahmen der schulischen Selbstevaluation dazu genutzt werden,
das Leistungshandeln der Schulleiterin / des Schulleiters bzw. des Schulleitungsteams in den
Blick zu nehmen.
HG. vom Institut für Qualitätsentwicklung. 1. Aufl. Wiesbaden 2010.
[IQ Praxis 12]. 28 Seiten, DIN A4
Bestellung:
[email protected], Download: www.iq.hessen.de
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (kurz: HRS), der vom Institut für Qualitätsentwicklung
(IQ) vor dem Hintergrund empirischer Befunde und auf der Basis der wissenschaftlichen Diskussion
zur Schulqualität erarbeitet wurde, bildet die Grundlage für eine gezielte und nachhaltige Schulentwicklung in Hessen. Der Referenzrahmen schafft die für Schulen notwendige Klarheit darüber, welche Erwartungen und Anforderungen an die Qualität von Schule gestellt werden. Er benennt die
schulischen Qualitätsbereiche und erläutert die entsprechenden Qualitätskriterien. Dadurch bietet
der Referenzrahmen Schulen die Möglichkeit, die Qualität ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit eigenständig zu überprüfen, zu bewerten und zu verbessern.
Bei der Entwicklung des Referenzrahmens sind erprobte Modelle aus dem In- und Ausland berücksichtigt worden. Der Referenzrahmen basiert auf einem Rahmenmodell, in dem sowohl die äußeren
Bedingungen und Faktoren für eine erfolgreiche Schule als auch die innerschulischen Prozesse und
Organisationsformen sowie die Leistungen der Schule für den Lebenserfolg des einzelnen Schülers
bzw. der einzelnen Schülerin und für seine/ihre gesellschaftliche Teilhabe in den Blick genommen
werden.
Zu den Voraussetzungen und Bedingungen gehören bildungspolitische und rechtliche Rahmenvorgaben, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft, personelle und sachbezogene Ressourcen,
Unterstützungsangebote für die Schulen sowie das Bildungsangebot im regionalen Umfeld. Diese
äußeren Bedingungen sind von Schulen kaum oder nur partiell veränderbar.
Großen Gestaltungsspielraum haben Schulen hingegen bezüglich der Qualität ihrer internen Prozesse. Hierzu zählen die Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung einer Schule, die im Schulprogramm formuliert sind, Schulleitung und Schulmanagement, Entscheidungs- und Kooperationsstrukturen an einer Schule, der Erhalt und die Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen sowie die
Schulkultur – und vor allem die Qualität der Lehr- und Lernprozesse, die im Referenzrahmen eine
zentralen Stellenwert einnehmen.
Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen sowie die Schulabschlüsse, die Schülerinnen und
Schüler erwerben, finden im Qualitätsbereich »Ergebnisse und Wirkungen« ihre Berücksichtigung.
Hierunter fallen auch die Zufriedenheit aller, die an der Gestaltung einer Schule mitwirken, sowie die
Nachhaltigkeit von Bildung, die z. B. im beruflichen Erfolg der ehemaligen Schülerinnen und Schüler
sichtbar wird.
Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität bildet auch die Bezugsgröße für die Schulinspektion in
Hessen, die seit dem Schuljahr 2006/07 flächendeckend durchgeführt wird. Darüber hinaus bietet
die im HRS definierte Schulgüte eine einheitliche Orientierungsgrundlage für alle Bezugsgruppen,
die im hessischen Bildungswesen arbeiten.
Damit der Referenzrahmen wirksam eine systematische Qualitätsentwicklung an Schulen unterstützt,
wird er auch in Zukunft fortgeschrieben und den schulischen Erfordernissen angepasst.
Weitere Informationen zum Hessischen Referenzrahmen Schulqualität
finden Sie im Internet unter
www.iq.hessen.de
Hessisches
Kultusministerium
Walter-Hallstein-Str. 5–7
65197 Wiesbaden
www.iq.hessen.de