Vertrauensdozent*innen

Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine*n Hochschullehrer*in als Vertrauensdozent*in der DFG. 

Vertrauensdozent*innen nehmen an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung die Funktion einer Ansprechperson für Antragstellende aller Wissenschaftsbereiche bei der DFG wahr. Sie sind dabei Bindeglied zwischen Antragstellenden der Einrichtungen und der DFG.

Die Tätigkeiten haben je nach Gegebenheiten an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung sicherlich unterschiedliche Schwerpunkte. Vertrauensdozent*innen 

  • informieren Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
  • beraten Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung bei der Antragstellung, insbesondere Forschende in frühen Karrierephasen,
  • unterstützen bei Unsicherheiten und in Zweifelsfragen, die sich im Rahmen der Antragstellung oder in allen Phasen des Verfahrens ergeben können und 
  • wirken vermittelnd zwischen Antragsteller*innen und der DFG. 

Die Mitgliedseinrichtungen sind frei, die Bestimmung der Person nach einem für sie geeigneten Procedere durchzuführen. Bei einer Ernennung bzw. einem Wechsel der Vertrauensdozent*in bitten wir, die Geschäftsstelle unter der unten angegebenen Adresse formlos und unter Kenntnisnahme der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsident*in Forschung) zu informieren.

Kontakt

Silke Müller
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (228) 885-2062