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Religiöse Aspekte bei Stadtgründungen

Jahrbuch des Heimat- und Altertumsverein Heidenheim an der Brenz e. V. 8, 1999/2000 (2000), 22-39

Der Gegensatz von Stadtwerdung und Stadtgründung ist jedem Altertumswissenschaftler seit seiner Studienzeit vertraut. Einschlägige Literaturtitel zur Frühzeit Roms haben ihn tief in unser Bewußtsein geprägt.' 1 Er setzt voraus, daß das Menschheitsprojekt "Stadt" bereits in Gang gekommen ist. Der Übergang von der Lebensorganisation . Ka'ta KWJ..L<X<; zu der K<X'ta tt6A.Et<; war nach Vorstufen in der phönikischen Welt' 1 in der griechischen in irgendeiner, bis heute nicht völlig verstandenen Weise mit der Anlage von autonomen Fernsiedlungen, sog. Apoikien, verbunden, welche die Griechen unterschiedlichster Herkunft zwischen der Mitte des 8. und dem späten 6. Jahrhundert v. Chr. zustande brachten. 31 Am Ende dieses dynamischen Prozesses wohnten-einem Diktum Platons (Phaidon 109b) gemäß -die Hellenen, "wie um einen Sumpf Ameisen oder Frösche, um das Meer herum", existierten hunderte von selbständigen Kolonien rings um das Mittelmeer und um das "gastlich" genannte Schwarze Meer.

Jahrbuch 1999/2000 8. Jahrgang Im Auftrag des Heimat- und Altertumsvereins Heidenheim e.V. herausgegeben von Helmut Weimert Religiöse Aspekte bei Stadtgründungen Karlheinz Dietz Der Gegensatz von Stadtwerdung und Stadtgründung ist jedem Altertumswissenschaftler seit seiner Studienzeit vertraut. Einschlägige Literaturtitel zur Frühzeit Roms haben ihn tief in unser Bewußtsein geprägt.' 1 Er setzt voraus, daß das Menschheitsprojekt "Stadt" bereits in Gang gekommen ist. Der Übergang von der Lebensorganisation . Ka'ta KWJ..L<X<; zu der K<X'ta tt6A.Et<; war nach Vorstufen in der phönikischen Welt'1 in der griechischen in irgendeiner, bis heute nicht völlig verstandenen Weise mit der Anlage von autonomen Fernsiedlungen, sog. Apoikien, verbunden, welche die Griechen unterschiedlichster Herkunft zwischen der Mitte des 8. und dem späten 6. Jahrhundert v. Chr. zustande brachten. 31 Am Ende dieses dynamischen Prozesses wohnten- einem Diktum Platons (Phaidon 109b) gemäß - die Hellenen, "wie um einen Sumpf Ameisen oder Frösche, um das Meer herum", existierten hunderte von selbständigen Kolonien rings um das Mittelmeer und um das "gastlich" genannte Schwarze Meer. Natürlich waren diese Neugründungen des archaischen Griechentums eng mit sakralen Handlungen verknüpft, auch wenn wir sie kaum kennen. Idealtypisch gesehen begann in der Mehrzahl der Fälle die Tätigkeit des Koloniegründers, des Oikisten, mit einer Reise zu einem Orakel, meist nach Delphi, zur angeblichen Schaltstelle und Informationsbörse der Griechen.'1 Dort wurden das Unternehmen und ihr Anführer religiös sanktioniert, der Oikist zum Vollzieher des göttlichen Auftrags, gleichsam zum Stellvertreter Apolls beim geplanten Gründungsunternehmen. Dann wurde am Gemeinschaftsherd (Kotvr1 E<nia) im Prytaneion durch den offiziellen Feuerträger das heilige Feuer an der Asche entzündet und man gab diese Ableger in ein heiliges Behältnis. Mit diesem zog die vom Oikisten, den Sehern und dem Feuerträger angeführte Prozession feierlich zum Hafen und an Bord der Schiffe; Verwandte, Freunde und Schaulustige folgten und sahen den Abreisenden nach, die mit dem Symbol von Trennung und Kontinuität: eben dem heiligen Feuer, in die Ferne segelten.'1 Über den Gründungsakt selbst fehlen für die archaische Zeit die Quellen. Man wird ihn sich allerdings relativ einfach vorstellen müssen."1 Die Neuentzündung des heiligen Feuers wird irgendwie eine Rolle gespielt haben.' 1 Inwiefern wir ansonsten von den Details, welche wir für die Neugründung von Messene im Jahr 370 v. Chr. erfahren, rückschließen dürfen, ist nicht zu ermitteln. Denn wie die Messenier nach 287jährigem Exil ihr Land von dem bei Leuktra über die Spartaner siegreichen Thebaner Epameinondas zurückerhielten, lesen wir nur bei dem noch einmal um Jahrhunderte später schreibenden Periegeten Pausanias: Nachdem Orakelsprüche die Stadtgründung (den ob<tcrjl6<;) bestätigt hatten, befahl Epameinondas, "dem die Stelle, wo die Messeniet jetzt ihre Stadt haben, am geeignetsten zu einer Stadtgründung schien, ... den Sehern, zu untersuchen, ob es auch die Götter hier erlauben wollten. Wie auch diese sagten, die Opfer seien günstig, da bereitete er alles für die 22 Gründung vor, ließ Steine heranbringen und Männer holen, deren Beruf es war, Wege anzulegen und Häuser und Heiligtümer zu bauen und Stadtmauern zu errichten. Wie alles bereit war, da opferten, indem die Arkader die Opfertiere stellten, Epameinondas selbst und die Thebaner dem Dionysos und Apollon Ismenios auf die übliche Weise, die Argiver der Hera von Argos und dem nemeischen Zeus, die Messenier dem Zeus Ithomatas und den Dioskouroi und die betreffenden Priester den Großen Göttinnen und dem Kaukon. Sie riefen auch gemeinsam die Heroen an, als Mitbewohner zurückzukehren, besonders Messene, die Tochter des Triopas, und dazu Eurytos und Aphareus und seine Söhne und von den Herakliden Kresphontes und Aipytos. Am meisten aber wurde von allen Aristomenes zurückgerufen. Den damaligen Tag brachten sie mit Opfern und Gebeten zu, an den folgenden richteten sie den Mauerring auf und bauten drinnen Häuser und die Heiligtümer. Sie arbeiteten aber zur Begleitung nur von boiotischen und argivischen Flöten und keiner anderen Musik, und die Weisen des Sakadas und Pronomos traten damals am meisten in Wettbewerb. Der Stadt selbst gaben sie den Namen Messene und bauten auch andere Kleinstädte wieder auf." 81 Daß an dieser malerischen Schilderung vieles spät ist, hat man längst erkannt. "Die Mitwirkung von Manteis aber wird auch durch das Auftreten von Mitgliedern des Sehergeschlechts der Iamiden in Sybaris und Syrakus nahegelegt, und auch bei der Gründung von Thurioi spielte dieser Aspekt noch eine Rolle. Eine besondere Betonung erfährt die Errichtung der Stadtmauer durch den Gründer und natürlich die Anlage der öffentlichen Gebäude und Heiligtümer." 91 Nach seinem Tod wurde der Oikist an einem herausragenden Platz seiner Kolonie bestattet und sein Grab in besonderer Weise als das eines Heroen verehrt.' 01 Die Gründung der kolonialen Heiligtümer enthielt im übrigen eine wesentliche religiöse Neuerung bezüglich des Verhältnisses der Griechen zu ihren Göttern. Denn in den meisten Fällen war die Verbindung der jeweiligen Götter mit dem Boden der Kolonie nicht älter als die Gründung selbst. So waren die Götter gleichsam selbst Kolonisten, denen aus dem Land der Neusiedlung Anteile zugewiesen werden mußten. Das war neu, da die Bevölkerung in den Mutterstädten am Ende des 8. Jahrhunderts v. Chr. die heiligen Bezirke ihrer Gemeinschaften als seit alters heilig betrachtet haben muß, anders ausgedrückt, die Heiligkeit an den Ort selbst heftete. In den Kolonien aber war es der Mensch, der die Entscheidung über die Residenz seiner Götter bestimmte und die heiligen Bezirke für sie reservierte. Diese Entscheidungen traf der verantwortliche Oikist aber nicht gemäß äußerer religiöser Kriterien, er mußte diese erst schaffen. Die Aufteilung des Landes zur privaten, öffentlichen und religiösen Nutzung war mithin die rationale Entscheidung des Oikisten. "1 Bei den Römern war das anders, aus vielerlei Gründen . Einige seien genannt. Zum einen bildete sich die urbs Roma erst zu einem relativ späten Zeitpunkt heraus, als es in Etrurien und Unteritalien schon zuhauf städtische Gemeinden gab, zum zweiten glaubten die Römer zwar selbst auch an eine regelrechte Gründung ihrer Stadt, aber nicht nach griechischem, sondern etruskischem Ritus, und 23 schlieB!ich konnten sie - von einer noch zu besprechenden Ausnahme abgesehen - im Grunde gar keine wirklich autonomen Städte gründen, weil dies der Struktur ihres eigenen Machtgebildes zuwider gelaufen wäre. Denn das Imperium Romanum war ja kein Territorialstaat mit einem einheitlichen Staatsvolk auf der Grundlage einer flächendeckend geltenden schriftlichen Verfassung, sondern wesentlich der erfolgreiche, da gottgewollte Vollzug des Herrschaftsanspruchs der Bewohner Roms, der im Laufe der Zeit spezifisch und in facettenreicher Differenziertheit territorialisiert werden konnte. Ihm fehlte die innere Homogenität und Uniformität ebenso wie ursprünglich die klare Abgrenzung nach außen. Zum Aufbau und der Aufrechterhaltung seiner Herrschaft diente dem Stadtstaat Rom eine pragmatische, jeweils aus konkreten historischen Situationen entstandene Herrschafts"organisation", die in der Errichtung differenzierter Bündnisse und Abhängigkeitsverhältnisse weder eine beliebige Vielfalt an Möglichkeiten noch ein streng juristisch fixiertes System war, sondern in verschiedenen Abstufungen der politischen und territorialen Integration direkte oder indirekte Einflußnahme ermöglichte. Wie sehr das Gelingen des Imperium Romanum der Gewogenheit der Götter entsprang, so sehr bestimmte eine "sakrale Raumordnung" die Sicht der Umwelt. Das Verhältnis von Wahrnehmungsraum und mythischem Raum war das Ergebnis eines mentalen Interpretationsvorganges. Die Schaffung des eigenen Raumes durch Abgrenzung und sakrale Dimensionierung war eine selbständige Leistung der Römer u. a. eben auf der Grundlage der disciplina Etrusca. Infolge der spezifischen auguralen Verfaßtheit des römischen Vermessungswesens war die römische Raum- und Landschaftsauffassung frühzeitig geprägt von einem sehr entwickelten, nicht gemeinantiken Zeichensystem, das in einer Art Sakrallandschaft prinzipiell alle im Rahmen des antiken Polytheismus möglichen "Orientierungspunkte und Grenzen mit religiösen Mustern" verband und es so ermöglichte, natürliche und 'künstliche' Räume und Grenzen miteinander zu verbinden.' 21 In dieser Sakrallandschaft wurde die urbs Roma selbst durch das pomerium begrenzt, das als bloß 'gedachte', nur an den Wendepunkten durch cippi markierte Sakrallinien den Kultraum der Stadt, genauer gesagt den Friedensbereich (domi) der auspicia urbana von dem Gebiet militiae trennte, in dem das Kriegsrecht bestimmend war. Dieses pomerium umfaßte ursprünglich wohl nur den Palatin und beharrte später lange auf einem weitgehend von der Servianischen Mauer vorgezeichneten Bereich, während sich der ager Romanus kontinuierlich ausweitete. Er war nach außen hin durch Grenzsteine (termini) von dem durch Verträge befriedeten ager peregrinus geschieden" 1 und endete gemäß römischer Sakralfiktion unabhängig von seiner jeweils wirklichen Erstreckung zwischen dem fünften und sechsten Meilenstein an einer Stelle, die Strabo Festi nennt, und es paßt ins Bild, wenn nach Ovid die Terminalia alljährlich am 6. Meilenstein an der Via Laurentina durch ein staatliches Schafopfer begangen wurden. Die fiktive Fixierung ermöglichte die reale Unbegrenztheit des Herrschaftsraumes, die ihrerseits notwendiger Ausfluß des Vertrauens auf die göttlich verbürgte 24 Sieghaftigkeit Roms war, die Gleichsetzung von Imperium und Zivilisation ermöglichte und Roms Herrschaftsanspruch grundsätzlich offen gestaltete, ohne Innen und Außen, allenfalls mit einem Herrschaftsinnen- und Herrschaftsaußenraum bei zahlreichen Sakral- und Rechtsfiktionen. Während der Innenraum seine konkrete Ausprägung eben durch eine streng reglementierte Termination, Centuriation und Limitation erfuhr, widersetzte sich der Außenbereich lange Zeit jeder Termination. 141 Dies verlangte es beispielsweise, die real sich entwickelnde und erstarrende Reichsgrenze {Zirnes}, die faktisch immer mehr zur Scheide zwischen ager peregrinus und ager hosticus wurde, fiktiv an das pomerium zurückzubinden, indem jede Ausdehnung des Herrschaftsgebiets, jede vom Feldherrn bzw. vom Kaiser erwartete propagatio imperii, auch eine Ausweitung des Pomerium nach sich zog. 1' 1 Vor dem Hintergrund solcher Sakralfiktionen verwundert nicht, daß die römische Überlieferung - anscheinend im Widerspruch zur Realität - die Stadtgründung Etrusco ritu für die eigene urbs so nachdrücklich behauptet, daß sie damit die in der älteren Forschung meist vertretene Ansicht von einem Synoikismos, einem geplanten Zusammenschluß ethnisch unterschiedlicher Siedlungen der Latiner auf dem Palatin und der Sabiner auf dem Quirinal geradezu auf den Weg bringen mußte. Heute ist die Frage, ob Rom selbst je wirklich gegründet wurde, nicht länger strittig. Wir wissen dank der archäologischen Erkenntnisse, daß aus den spätbronze-/früheisenzeitlichen Niederlassungen auf Palatin und Esquilin in einem langwierigen Prozeß die Stadt hervorging. Wann dies genau geschah, bleibt eine Frage der Definition. Hingegen herrscht Einstimmigkeit darüber, daß beim Prozeß der römischen Stadtwerdung zweifellos Etrusker wesentlich Anteil hatten, obschon die Bedeutung griechischer Elemente nicht übersehen werden darf und in jüngerer Zeit immer mehr in den Vordergrund rückt. Gelehrte vom 2. vorchristlichen bis ins 7. nachchristliche Jahrhundert, Autoren wie Cato, Varro, Plutarch, Servius, Lydus, ·Isidor von Sevilla und andere, waren davon überzeugt, die Römer seien, wie in vielen anderen Fällen, auch bezüglich der bei der eigenen Gründung befolgten Riten von den Etruskern abhängig gewesen. Sie konnten sich dafür auf die Existenz des Pomerium ebenso berufen wie auf die zu ihren Lebzeiten bei Stadtgründungen vollzogenen Riten. Schließlich stand in den libri Etruscorum rituales, nach welchem Brauch man Städte gründe, wie man Altäre und Tempel weihe, welche Heiligkeit den Mauern, welches ius den Toren zukomme, usw. 161 Daß diese Ritualbücher wohl erst in der späten Republik aufgeschrieben wurden, tut dieser Auffassung zumindest in unserem Rahmen keinen Abbruch, auch nicht, daß die Vorstellung einer Gründung Roms. vielleicht bloß daher rührte, daß bereits Fabius Pictor, Roms erster Historiker, die frührömische Geschichte in der Form einer griechisch konzipierten Gründungsgeschichte (K'ttO"t<;) vorgefunden hatte. 171 Wie dem auch sei, moderne Spezialuntersuchungen, allen voran von C.O. Thulin, JoeJ Le Gall und zuletzt Dominique Briquel, haben unsere Quellen zu den römisch-etruskischen Gründungsriten immer wieder zusammengestellt, minutiös gegeneinander abgewogen ')J: und kommentiert.'"1 Deshalb genügt hier eine stark vereinfachte Zusammenfassung, zumal ja vieles in bezug auf die Gründungslegende des Romulus gut bekannt ist. Am Anfang einer Stadtgründung ritu Etrusco stand wohl ein Opfer;' 91 zu denken ist möglicherweise an eine Reinigungszeremonie, an eine Lustratio der künftigen Stadtbewohner, wie sie für die Koloniegründung ausdrücklich bezeugt ist_2"1 Es folgte das Einholen der Auspizien, ein Augurium,lll welches die Eintracht zwischen Menschen und Göttern zum Ausdruck brachte. Die letzteren sollten nicht nur zur Akzeptanz der Stadt bewogen werden, sie sollten zudem deren Kraft vermehren, augere. Entsprechende göttliche Absieherungen waren unverzichtbar und auch in den Gründungslegenden anderer Städte wie Lavinium, Praeneste oder Tibur bezeugt. Sie dürften gleichzeitig die Sakraltopographie einer Neugründung erstmals fixiert haben, da an der Stelle der ersten Auspizien das künftige auguraculum lag, gewöhnlich auf der arx außerhalb der Stadtmauern, aber in Sichtweite.''1 Der inauguratio folgte die impositio nominis, die feierliche Verkündung des Namens der Stadt, durch ihren Gründer, ein Vorgang, der die Gemeinde erst eigentlich ins Leben rief. Tatsächlich war der Gründungstag der Beginn des ersten Saeculums, also der Geburtstag der Stadt. Gemäß dem Byzantiner Johannes Lydus wurde die Namensnennung von den Klängen einer nach Art eines lituus, also eines Augurenstabes, gekrümmten Trompete begleitet. 231 War damit die Stadt gleichsam am Leben, so galt es noch ihre materielle Erscheinungsform zu bestimmen. Dies geschah, indem mit einem Pflug kreisförmig oder im Viereck eine heilige Furche, der sulcus primigenius, gezogen wurde. 241 Vorher wurde freilich die Mitte dieser Furche am zentralen Punkt der Stadt bestimmt. Dieser Punkt wurde mundus (etruskisch munB,, griechisch koBijNセャ@ genannt, denn er war im Rahmen der römischen Sakraltopographie gleichzeitig das Zentrum der Welt, das horizontal mit dem Rest der Erde verbunden war, in dem vertikal die obere Welt der Himmelsgötter auf die Unterwelt der Manen stieß. Konsequenterweise hieß der mundus in Rom auch umbilicus mundi, Nabel der Welt. In Rom war dieser mundus nach Ansicht Filippo Coarellis der auf dem Comitium gelegene umbilicus mundi, der Nabel, Omphalos, von Stadt und Welt. 251 Seine runde Grube nahm das Gründungsopfer auf, zuerst die Erstlinge (<'ma.pxa.i.) von allen zugelassenen oder notwendigen Lebensmitteln, sodann von allen beteiligten Gefährten Erdschollen aus dem Ursprungsgebiet Schließlich rührte man alles durcheinander. Nach Ovid sei die Grube wieder zugeschüttet, auf ihr ein Altar errichtet und auf dem neuen Herd ein Feuer entzündet worden. Doch steht 、ゥ・ウセ@ Darstellung im Widerspruch zu Plutarch und zum archäologischen Befund in der Kolonie Cosa, wo außer dem auguraculum auch der mundus gefunden wurde, letzterer aber unverschüttet blieb.' 61 Die Anlage des Mundus gehörte sicher in den Bereich der Etrusca disciplina, da mundus sprachlich von etruskisch mun? herzuleiten ist. Nicht eindeutig festgelegt war indessen die Positionierung des mundus. Dabei mag Rom ein Sonderfall gewesen sein, sofern 26 Ovid einen älteren mundus der Roma quadrata auf dem Palatin beschrieben haben sollte. 211 Aber auch außerhalb Roms ist nicht eindeutig erkennbar, ob der mundus die materielle oder die religiöse Mitte der Stadt darstellte. Ersteres wird durch den archäologischen Befund in Ostia nahegelegt, wo man den mundus am Schnittpunkt von cardo und decumanus gefunden haben will, letzteres durch die Ausgrabungen in Marzabotto und Cosa, welche den mundus jeweils im Bereich der arx, also auch außerhalb der religiösen Stadtgrenze des pomerium, entdeckt haben. Die materielle Stadtgrenze wurde durch den am besten bezeugten Vorgang des Pflügens abgesteckt. Den mehr als zwanzig literarischen Zeugnisse gesellen sich einige Inschriften und Münzen hinzu. Der Gründer trug die Toga im rituellen cinctus Gabinus, d. h. mit einem Teil war das Haupt bedeckt, der andere war um die Hüfte gegürtet. Er spannte ein weißes Rinderpaar vor einen Bronzepflug, rechts einen Stier und links eine Kuh; dann zog er mit der gekrümmten Pflugschar gegen den Uhrzeiger"' eine tiefe Furche, eben den sulcus primigenius, welcher die Begrenzung der neuen Gemeinde markieren sollte. Die ins Innere geworfenen Erdschollen markierten die Mauer (agger, vallum}, die heilige Furche selbst den Graben. An den Stellen der Tore wurde der Pflug angehoben, weil nur die Mauer als geweiht gelten sollte, nicht aber die Tore, durch die man natürlich passieren mußte. Nach der Pflügung wurden die Rinder geopfert. 291 Nicht nur Rom, so versichern die Alten, sei in der beschriebenen Weise entstanden. Laut Varro wären viele Städte (oppida} in Latium Etrusco ritu gegründet worden, und Dionysius von Halikarnaß beteuert, die Römer hätten seit Romulus den Brauch des Umpflügens bei allen Stadtgründungen befolgt. Tatsächlich bezeichnete bereits der alte Cato diese Prozedur als mos. · An dieser Stelle muß nun die Frage gestellt werden, welche Städte Rom denn eigentlich gegründet hat? 301 Bekanntlich gab es zwei grundsätzliche Typen von Städten im Imperium Romanum: einerseits fremde, peregrine Gemeinden, andererseits römische Gemeinden. Die peregrinen Gemeinden existierten gemäß ihrem eigenen Zivilrecht, hatten aber ihre äußere Selbständigkeit in unterschiedlichem Ausmaß an Rom abgetreten. Je nach ihrem Verhältnis zu Rom hießen sie "freie und verbündete", bloß "freie" oder "steuerpflichtige" civitates. Unabhängig von ihrem spezifischen Status fehlte ihrem Gebiet als solum peregrinae civitatis die Dedikationsfähigkeit, d. h. seitens der Römer bedurfte es nicht der üblichen Beachtung der religiösen Sorgfalt, der sollicitudo religionis: Problemlos konnte etwa ein Tempel oder ein Altar verlegt werden. 3 ' 1 Ganz anders war dies in den römischen Gemeinden, die seit Kaiser Claudius, sicher seit Vespasian ausschließlich in Form von Kolonien und Munizipien existierten.321In ihren Institutionen und Rechten wiederholten sie mehr oder weniger die Hauptstadt. Allerdings existierten in beiden Formen große Unterschiede, und "es gab eine genaue Hierarchie der Städte." 331 Wurde eine peregrine Gemeinde (civitas, forum , vicus, canabae} in eine römische übergeleitet, so wurde sie zum Munizipium. Die bei solcher Überleitung neu eingerichteten Institutionen ruhten nach Möglichkeit auf den bisherigen. Wie wir uns das vorzustellen haben, lernen wir aus dem flavischen Munizipialgesetz der Baetica, das mit kleineren lokalen Varianten "weitgehend den Gesetzen entsprochen haben dürfte, die in den seit augusteischer Zeit gegründeten Munzipien und Kolonien galten." 1• 1 Obschon wir nach dem Neufund der sog. Lex Jrnitana ca. 75 Ofo dieses Textes kennen, fehlen ausgerechnet die Bestimmungen bezüglich der Priester und der sacra einschließlich des KaiserkultS. 151 Daher wissen wir nicht wirklich, wie die sakrale Überleitung einer peregrinen Gemeinde zu einem Munizipium vonstatten ging. Fraglich ist, "ob mit der vollen Übernahme des römischen Sakralrechts, besonders des Pontificats und Augurats, noch bestehende einheimische Priestertümer völlig aufgehoben wurden oder ob die Priester im wesentlichen nur einen anderen Namen erhielten." Letzteres liegt näher, da sich Spuren einheimischer Priesterbezeichnungen neben römischen erhalten haben. Vermutlich existierten sogar die meisten einheimischen Priester in Interpretatio Romana als jlamines oder sacerdotes weiter. J61 Aber: Städtische Neugründungen im eigentlichen Wortsinne waren Munizipien letztendlich ebensowenig wie ohne Siedlerzüge zu Kolonien hochgestufte peregrine Gemeinden. Bleiben als wirkliche Stadtgründungen Roms lediglich die echten Kolonien, die juristisch gesehen ex nihilo entstanden. Dabei waren Kolonien römischer Bürger von latinischen Kolonien zu unterscheiden.J11 Die coloniae civium Rarnanorum · wurden durch ihre Gründung weder selbständig noch verbündet, sie blieben vielmehr innerhalb des römischen Censusverbands, gleichsam als rechtlich ausgelagerte Teile der Stadt Rom, die natürlich mit dem Anwachsen der Entfernungen und Siedlungsgrößen zunehmend eigene Administrationen ausbilden mußten. Nach Aulus Gellius, einem Zeitgenossen Mark Aurels, schienen sie quasi efjigies parvae simulacraque esse, also gleichsam kleine Abbilder von Rom zu sein. 1" 1 Hingegen wurden die coloniae Latinae wenigstens anfänglich selbständige und unabhängige Gemeinden, ganz wie die griechischen Apoikien. Ihre Gründung fußte auf einer Tradition des alten Latinerbundes, dem ja auch Rom angehört hatte und der auf gemeinsam erobertem Land mit Siedlern aus allen am Krieg beteiligten Bundesgemeinden Neustädte anzulegen pflegte. Die so entstandenen Kolonien wurden innerhalb des Latinerbundes gleichberechtigte Mitglieder. Nach der Unterwerfung der Latiner 338 v. Chr. gründeten die Römer, nunmehr in eigener Verantwortung, weiterhin latinische Kolonien, in die Römer, Bundesgenossen, aber auch Angehörige unterworfener Staaten deduziert werden konnten. Alle Kolonisten wurden einem eigenen Census unterworfen und ihrer heimatlichen Zivilrechte verlustig erklärt. Natürlich blieben diese latinischen Kolonien im römischen Herrschaftssystem, d. h. sie waren "außenpolitisch" unselbständig. Denn nach dem Willen der Vorfahren - so Cicero - waren solche coloniae Latinae "offenbar nicht einfach Städte Italiens, sondern Bollwerke des Imperium .. . an geeigneten Stellen gegen mutmaßliche Gefahren" 391• Aber: Diese latinischen Kolonien gab es nur in der Republik und nur in Italien, wo sie 49 v. Chr. auch 28 nördlich des Po in Munizipien umgewandelt wurden. Um den Wirrwarr zu vervollständigen, erwarben bald danach Gemeinden in den drei Gallien den riur namentlich, nicht inhaltlich identischen Status von latinischen Kolonien, doch wissen wir nicht, ob zu ihrer Gründung wirklich Siedler deduziert wurden. Denn in der Kaiserzeit konnten Kolonien auch durch bloße Hochstufungen irrfolge eines kaiserlichen Gnadenakts entstehen. Allerdings gab es wenigstens bis Hadrian noch echte Koloniegründungen mit Siedlern.'01 In diesen Fällen marschierten die Kolonisten in militärischer Ordnung, einem Vexillum folgend, in das vorgesehene Gebiet, 411 in welchem sogleich die Auspizien, meist durch die Beobachtung fressender Hühner, eingeholt wurden. Dadurch erhielt das neue Siedlungsgebiet seine religiöse Weihe.' 21 Nach der Zenturiation erfolgte der eigentliche Gründungsakt ritu Etrusco. 431 Und aus einem caesarischen Stadtrecht, der lex coloniae Genetivae, erfahren wir, daß der Gründer oder der von ihm Bevollmächtigte selbst die pontifices und die augures der Kolonie bestimmte, die mit ähnlichen Privilegien ausgestattet wurden wie die Priester in Rom.<•1Im übrigen mußten die Grundlagen der ,.sakralen Verbindlichkeiten" der Kolonie durch die Magistrate unter Mitwirkung des Gemeinderates innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Amtsantritt geregelt werden, eine Prozedur, die wegen des Anwachsens solcher Verbindlichkeiten alljährlich wiederholt wurde.<'1 Übernommen wurden die religiösen Pflichten in der Regel in Form des Gelübdes, des Votum.'"1 Die Fortdauer des militärischen Einzugs in die Kaiserzeit wird durch kaiserzeitliche Autoren ausdrücklich bestätigt•71 und die des Ritus ergibt sich zudem aus zahlreichen kolonialen Münzprägungen, auf denen die Ziehung des sulcus primigenius abgebildet ist. Das große Standardwerk der "Roman Provincial Coinage" weist allein für das Jahrhundert zwischen 40 v. und 60 n. Chr. etwa 65 verschiedene Ausgaben dieses Typs nach, und zwar für fast alle Mittelmeerprovinzen.''1 Mit 21 Belegen war etwas seltener die gleichwertige Abbildung eines Pfluges, mit welcher das kilikische Mallos noch unter Valerian protzte. 491 Selbstredend sind dies stereotype Hinweise auf die sakrale Deduktion, deren Aussagekraft für die Realität der jeweiligen Gründungsakte gering ist. Dasselbe gilt leider auch für die zahlreichen Benennungen der römischen Kaiser als conditor501 oder 511 kGエloBャセᄋ@ Mit letzterem Titel ging man besonders im Reichsosten recht großzügig um; und wie sehr conditor zur bloßen Formel verkam, belegt die Benennung des Commodus-Hercules als Romanus conditor521 ebenso wie die des Maximinus Thrax als Aquileiensium restitutor et conditor im Vorfeld des Bürgerkriegs von 238. 531 Daneben gab es in der Kaiserzeit eine schier unerschöpfliche Palette möglicher Vorgänge, die als Stadtgründungen verstanden und gepriesen werden konnten: Verleihung von Freiheitsprivilegien, Vergrößerung des Territoriums, Annahme des Kaisernamens, geographische Neuorganisation, etwa durch Zusammenschluß peregriner Dörfer usw.541 Natürlich entstanden daneben, speziell im griechischen Osten, auch wirkliche Neustädte. In welcher Form dies geschah, entzieht sich indessen unserem Wissen. Im übrigen aber müssen wir nicht daran zweifeln, daß der bekannte römische Konservatismus noch lange irgendwelche Riten vollziehen ließ, selbst wenn die Kolonien längst ihre alte Bedeutung eingebüßt hatten oder wenn es sich, wie im Falle von Mallos, nur um die Anlage sog. "Titularkolonien" ohne Siedler handelte. Die moderne Unterscheidung zwischen echten und Titularkolonien hätten die meisten Römer wohl kaum verstanden, da "in beiden Fällen ... Deduktion (der juristisch-religiöse Akt) und Ergebnis gleich" waren. 551 Noch unter Severus Alexander erfolgte beispielsweise die Hochstufung von Uchi Maius in Africa als förmliche deductio, die ein Senator unter des Kaisers "Namen und Auspizien" durchführte. 561 Die römische Tradition hatte, speziell in religiösen Fragen eine staunenswerte Beharrungskraft, nicht nur bei der Gründung von Kolonien, die nördlich der Alpen zu den ganz seltenen Ausnahmen gehörte. Häufiger hat sich hierzulande abgespielt, was wir zufällig einmal durch glückliche Inschriftenfunde aus Gholaia/Bu Njem in Tripolitanien erfahren. Dort kam am 24. Januar 201 eine Vexillation der legio III Augusta an, um ein kleines Lager zu bauen, aus dem sie am 26. Dezember 205 schon wieder abzog. 571 Ein in der Kapelle des Praetorium gefundener, dem Genius Gholaiae pro salute Augustorum geweihter Altar verkündet stolz, daß der die Vexillation führende Zenturio [pr}imo die qua ad locum ventum est, ubi domini nostri castra .fieri iusserunt locum consecravit, also am ersten Tag, an dem er zu dem Platz kam, wo unsere Herren ein Lager zu bauen befohlen haben, den Ort konsekrierte. 581 Alte Riten wurden vollzogen, selbst wenn sie nicht mehr verstanden wurden (wie etwa das Arvallied) oder infolge eines beschleunigten kosmopolitischen Nivellierungsprozesses 591 faktisch einem obsoleten Dasein überantwortet waren. So wußten bereits Aulus Gellius und seine Zeitgenossen um 175 n. Chr. nicht mehr, was denn und welchen Rechts Munizipien seien, und inwiefern sie sich von Kolonien unterschieden, und gelegentlich bildete man sich ein, daß sich die Kolonien besserer Bedingungen erfreuen würden als die Munizipien.""' Zur Verwunderung Hadrians strebte es manches Munizipium ungeachtet seiner alten Rechte auf eigene mores et Ieges an, von der kaiserlichen Gnade (indulgentia) in den Rang einer Kolonie erhoben zu werden. Die sog. Tabula Siarensis aus !iberischer Zeit hatte die wirkliche Rangfolge noch gekannt, wenn sie von municipia, coloniae Italiae und coloniae, quae sunt in provinciis spricht. 611 Zweifellos haben die Juristen mit zur Verwirrung beigetragen. Seit der sullanischen Gesetzgebung wurde Italien faktisch dem Bereich domi zugerechnet, infolgedessen sich im Rechtsdenken zunehmend der Gegensatz zwischen italischem Boden (solum Italicum) und Provinzialland (solum provinciale} verfestigte. Das Provinzialland, das "für bestimmte Zwecke analog den territorialen Verwaltungseinheiten in die Rechtsräume der einzelnen provinciae segmentiert werden" konnte, 621 galt dem im 2. nachchristlichen Jahrhundert schreibenden Juristen Gaius zufolge als Eigentum des römischen Volkes oder des Kaisers 6 ' 1 und war daher eigentumsrechtlich Beschränkungen unterworfen:•' Auch hinsichtlich der pontifikalen Rechtskategorien war es nach Ansicht vieler Juristen 6' 1 ein Sonder30 fall. Anders als in Italien wurde beispielsweise provinzialer Boden nicht durch die bloße, vom Willen des Grundeigners abhängige Totenbestattung zum religiösen Boden (solum religiosum}, d. h. den unterirdischen Göttern, den Manen, geweiht, weil Herren des Provinzialbodens eben nur das römische Volk (populus Romanus} bzw. der Kaiser waren. Daher wurde ein provinzialer Friedhof lediglich als religiosus angesehen, ohne es wirklich zu sein. Analog verhielt es sich mit den res sacrae, den konsekrierten, d. h. den himmlischen Göttern geweihten Objekten. Die consecratio geschah ex auctoritate des römischen Volkes, sei es durch ein Gesetz oder einen Senatsbeschluß. Nach Cicero hatte der Volkstribun Q. Papirius im 2. Jahrhundert v. Chr. ein Gesetz durchgebracht, das es verbot, ohne Weisung des Volkes, also iniussu plebis, ein Gebäude, ein Stück Land oder einen Altar zu weihen.''' Gemäß diesem Papirischen Gesetz wurden - die Zustimmung des Volkes immer vorausgesetzt - Gebäude zu heiligen Gebäuden, Orte durch die Aufstellung von Altären konsekriert und die von den Feinden eroberten Gebiete (agri) durch den erobernden Imperator geweiht.' 71 Vor diesem Hintergrund ist ohne weiteres ersichtlich, was Gaius an der viel strapazierten Stelle 2,7 meint:'"1 Weil es für den Privatmann i der Provinz kein Eigentum am Boden, kein dominium soli, sondern nur ein Besitz- oder Nutzungsrecht (possessio soli oder usufructus soli} gibt, kann auch dort eine wirkliche Konsekration des Landes (consecratio soli} nur ex auctoritate populi Romani (vel Caesaris} erfolgen. Hingegen wird alles, was sonst, etwa von lokalen Magistraten, konsekriert wird, nur für sacer91 gehalten. Zur Zeit des Gaius kann das nicht eben wenig gewesen sein. Da römische Städtegründungen, m. a. W. Deduktionen von Kolonien, auf provinzialem Boden immer ex auctoritate des römischen Volkes bzw. des Kaisers erfolgten, so konnten dort auch echte res sacrae entstehen. Echte res sacrae waren es mithin auch, wenn im Auftrag des Volkes bzw. des Kaisers agierende römische Feldherrn auf neu erobertem Gebiet Altäre errichteten, wie dies etwa Domitius Ahenobarbus zu Ehren des Augustus an der Eibe tat. 7" 1 Das Nämliche muß für jene Arae Flaviae gelten, welche der Legat des obergermanischen Heeresbezirks Cn. Pinarius Cornelius Clemens nach Anlage der Straße vom Legionslager Argentorate/Straßburg nach Raetien 7 ' 1 um das Jahr 74 n. Chr. bei Rottweil errichtete. 721 Derartige sakrale Handlungen standen in einer langen Tradition. Denn nach Strabo war es eine alte Sitte ( €8o<; 1taA.m6v ), Grenzzeichen ( öpot) in Form von Säulen oder Altären an den äußersten Positionen zu setzen. 731 In solcher Weise wurden einmal Gebietsgrenzen markiert, selbst wenn man darüber streiten kann, ob die bei Strabo angeführten, berühmten Marksteine des "Theseus" auf dem Isthmos von Korinth/ 41 der Turm der Rheginenser751 und der gegenüber auf der Seite Messinas liegende sog. Turm des Peloros7 ' 1 in diesen Kontext gehören. Mit Strabo darf man aber gewiß auf die legendären Philaenorum Arae verweisen, die an der Küste der großen Syrte die Grenze zwischen dem karthagischen Territorium und der Kyrenaika bezeichnet haben.77) Auch die Römer haben - zumindest in fortgeschrittener Zeit - ihre Binnengrenzen mit Altären geziert, was angesichts der Tatsache nicht weiter verwundert, daß sich 31 bei ihnen aus den Grenzsteinen (termini] zunehmend die Gottheit Terminus entwiCkelt hatte.' 61 Im 2. Jahrhundert n. Chr. wurde beispielsweise beim Rotenbach, an der Nahtstelle des Limes zwischen den Provinzen Rätien und Obergermanien ein großer Altar aufgestellt (die Inschrift ist leider verloren). 791 Ähnliche Befunde gab es häufiger, möglicherweise sogar an allen Provinzgrenzen. Auch am Vinxtbach, an der Stelle, wo die Straße zwischen Bonn und Remagen die Grenze von Germania Inferior zu Germania Superior passierte, fanden sich Altäre, in diesem Fall für die (Nymphae) Fines. 801 Seit alters wurden Altäre auch an die Endpunkte der Welt gestellt, die in Antike und Mittelalter eine besondere Faszination ausübten. 8 1) In Wahrheit waren damit natürlich die jeweils extremsten Eroberungsplätze gemeint. 8'1 Strabo rechnet hierzu in gewissem Sinne die Säulen des Herakles, 8'1 vor allem aber verweist er zurecht auf das Handeln Alexanders des Großen. Schon in Kilikien, am Fuße des Amanus, hatte Alexander Altäre errichtet, bei denen später Cicero während seines kilikischen Feldzuges kampierte. 841 Im Jahr 329 v. Chr. weihte Alexander in der Beuge des Jaxartes (Syr-Dalja) bei Alexandreia Eschate Altäre an einer Stelle, an der angeblich schon die Zeussöhne Herakles und Dionysos, der Perserkönig Kyros der Große und die babylonische Königin Semiramis das Nämliche getan hatten.•sJ Was Wunder, daß neben diesen Alexanderaltären später auch solche des Augustus vermutet worden sind," 61 obschon der erste römische Prinzeps diese Gegend natürlich nie beherrscht, ja noch nicht einmal besucht hat. Säulen Alexanders ( 'AA.el;avöpou cr-tflA.a.t) werden auch auf dem Kaukasus verzeichnet, 8'1 und am Fluß Hyphasis (Bias), am Endpunkt seiner Märsche, hat Alexander gar zwölf Altartürme geweiht. 881 Obschon er genau wußte, daß er damit den Okeanos und das Ende der Welt nicht erreicht hatte, beanspruchte er mit diesem Akt die göttlich verbürgte Weltherrschaft. 8'1Nichts anderes taten die drei vom Konsul des Jahres 23 v. Chr. für Sol und Augustus in Nordwestspanien auf dem Monte Louro oder Kap Finisterre geweihten Arae Sestianae,' 01 und vor diesem Hintergrund sind natürlich auch die Altäre des Domitius Ahenobarbus und des Pinarius Clemens zu verstehen. Ganz im ciceronischen Sinn9'1 hat Clemens das teilweise bereits unter Augustus eroberte und dann wieder vernachlässigte, mithin bislang den Besitzverhältnissen nach unbestimmte Gebiet zwischen Rhein und Donau für Rom und die neue Dynastie durch religiöse Weihung endgültig in Besitz genommen."1 Schon die in der provinziellen Umwelt exzeptionelle sakralrechtliche Stellung dieser leider bis heute archälogisch nicht dingfest gemachten Kaiseraltäre"1 beweist deren enge Verbindung und ihrer Umgebung mit der flavischen Dynastie; daher wird man auch das hier entstandene, ausdrücklich auf diese Altäre Bezug nehmende, freilich erst 186 n. Chr. sicher bezeugte municipium A rae Flaviae"1 nicht ohne zwingenden Grund von der ersten Flavischen Dynastie trennen wollen, auch wenn wir das genaue Gründungsdatum dieses Munizipiums bis heute nicht kennen.''1 32 Anhang: Die Ziehung des sulcus primigenius bzw. des Pfluges auf provinzialen Münzprägungen••' sulcus Primigenius 50/40 v. Chr. 44-36 v. Chr.(?) Ende 1. Jh. Chr. Caesar Antonius Augustus Agrippa Gaius Caesar Tiberius Caligula Claudius Nero Galatia (unsicher) 3517 Hispania: Lepida 261 Hispania: Assorus 666 Asia: Lampsacus 2268-9 Macedonia: Philippi 1646 Hispania: Emerita 5-7; 11 ; 13; Caesaraugusta 304-8; 308A; 309-10; 314; 317-8; 320; 322 Achaea : Patras 1252 Macedonia: Philippi (?) 1656 Asia: Parium 2261-2 Galatia : Antiochia 3529; 3531; Lystra 3538-9 Cilicia (unsicherer Ort) 4083 Syria : Berytus 4540 Unsicher: 5412 Hispania: Caesaraugusta 381; 386 Asia: TraBes 2649 Hispania: Caesaraugusta 325-6; 333; 333A; 338; 349-51 Achaea : Patras 1253-4 (Divus Augustus) Macedonia: Philippi (?) 1657-9 Syria: Berytus 4543 Hispania: Caesaraugusta 371-2; 374-5; 382 Macedonia: Dium oder Pella 1529; Philippi (?) 1660 Bithynia et Pontus: Sinope 2129 Bithynia et Pontus: Sinope 2133 Syria: Berytus 4545-6 Bithynia et Pontus: Sinope 2140 Syria: Ptolemais 4749- 50 mit 4 vexilla Pflug Caesar 43 V. Chi. (?) Antonius Ende 1. Jh. v. Chr. Augustus Achaea: Dyme 1283 Asia: Parium 2257-8 Macedonia: Dium 1503; Cassandrea oder Dium 1509 Macedonia: Philippi 1648 Sardinia: Turris Libisonis 622-3 Sicilia: Assorus 666 Bithynia et Pontus: Sinope 2108 Cyrenaica et Creta : Cnossus 985 Macedonia : Dium 1505; Pella 1550 Bithynia et Pontus: Sinope 2112-3 33 Caligula Nero Unsicher Unsicher 5417 Cyrenaica et Creta : Cnossus 998 Cyrenaica et Creta: Cnossus 1008-9 ? Bithynia et Pontus: Sinope 2142 (Divus Iulius) Macedonia: Philippi 1652 Anmerkungen: !.) B. Müller-Karpe, Zur Stadtwerdung Roms, Beideiberg 1962; C. Ampolo, Die endgültige Stadtwerdung Roms im 7. und 6. Jahrhundert v. Chr. Wann entstand die civitas? In: D. Papen fuß, u. V.M. Strocka [Brsg.). Palast und Hütte. Beiträge zum Bauen und Wohnen im Altertum von Archäologen, Vor- und Frühgesch ichtlern. Mainz 1982 , 319-324. 2.) W. Ameling, Karthago. Studien zu Militär, Staat und Gesellschaft, München 1993, 11-2; vgl. noch E. Lipinski, in: Ders. (Hrsg.), Dictionnaire de Ia civilisation phenici enne et punique, Turnhaut 1992, 113. 3.) Zur griechischen Kolonisation Th. Miller, Die g riechische Kolonisation im Spiegel literarischer Zeugnisse, Tübingen 1997 mit weiterer Literatur. Ferner W. Eder u. a., in : Der Neue Pauly VI (1999) 646-66. Vgl. K.A. Raaflaub, Hom er und die Geschichte des 8. Jahrhunderts v. Chr., in: J. Latacz (Hrsg.), Zweihundert Jahre Homer-Forschung. Rückblick und Ausblick, Stuttgart u. Leipzig 1991, 205-58. 4.) W. Leschhorn, .. Gründer der Stadt". Studien zu ein em politisch-religiösen Phänomen der griechischen Geschichte, Stuttgart 1984, 105-9; L Malkin, Religion and Colonization in Ancient Greek, Leiden 1987, 17-91. 5.) Malkin (Anm. 4) 114-34. 6.) Leschhorn (Anm. 4) 83. 7.) Zu Hestia etwa noch W. Pötscher, Bestia und Vesta; Eine Strukturanalyse, in : J. Sebastia (Hrsg)., P. Badenas de Ia Peiia, A. Martinez Diez, E. Rodriguez Monescill o, u. M.E. Martinez-Fresneda (Brsg.). Athlon. Satura grammatica in honorem Francisci Rodriguez Adrados, li, Madrid 1987, 743 -62; H. Sarian, Hestia, in: Lexiran lconographicum Mythologiae Classicae V (1990) 407-12; R. Merkelbach, Bestia und Erigone, Stuttgart u. Leipzig 1996. 8.) Pausanias 4,27,4- 7 [Übersetzung F. Eckstein). Vgl. auch Platon, Gesetze 5,14 [745b-e) 9.) Siehe vgl. Leschhorn (Anm . 4) 164-6. 10.) Zum Heroenkult der Oikisten Leschhorn (Anm. 4) 98- 105 ; Malkin (Anm. 4) 204-240; vgl. F. Polignac, La naissance de Ia cite grecque. Cultes, espace et societe Vllle-Vlle siedes avant J.-C., Paris 1984, 132-40; Chr. So urvin ou-lnwood, What is Polis Religion? In: Q. Murray u. S. Price [Brsg.), The Greek City. From Bomer to Alexander, Oxford 1990, 295-322, hier: 309-10. II.) Malkin (Anm. 4) 135-86. Vgl. S.E. Aleeck u. R. Osborne (Brsg.). Placing the Gods Sanctuaries and SacredSpace in Ancient Greece, Oxford 1994. 12 .) B. Gladigow, Audi Juppiter, Audite Fines. Religionsgeschichtliche Einordnung von Grenzen, Grenzziehungen und Grenzbestätigungen, in: 0. Behrends u. L. Capogrossi Colognesi (Hrsg.), Die römische Feldmeßkunst. Interdisziplinäre Beiträge zu ihrer Bedeutung für die Zivilisationsgeschichte Roms, Göttingen 1992, 172-91, bes. 189; vgl. Ch. Schuber!, Land und Raum in der römischen Republik. Die Kunst des Teilens, Darmstadt 1996, 5-8; allgemein auch C. Nicolet, Space, Geography, and Politics in the Early Roman Empire, Michigan 1991 ; R. Etienne u. M.-Th. Le Dinahet {Brsg). L'espace sacrificiel dans !es civilisations meditera m'ennes de I'Antiquite, Paris 1991 ; C. Moatti , Claude, Archiveset partage de Ia terre dans le monde Romain, Rom 1993 ; K. Brodersen, Terra Cognita. Studien zur römischen Raumerfassung, Bildesheim etc. 1995. Vgl. auch J. Scheid, Les espaces cultuels et leur interpretation, Klio 77, 1995, 424-32. 13.) Varro, De lingua Latin a 5,33: Ut nostri augures publici disserunt, agrorum sunt genera quinque: Rom an us, Gabinus, peregrinus, hosticus, incertus. Romanus dictus unde Roma ab Romulo, Gabinus ab oppido gセ「ゥウL@ peregrinus ag&r pacatus, qui extra Romanum et Gabinum, quod uno modo in his sewantur auspicia; dictus peregrinus a pergendo, id est a progrediendo: eo enim ex agro Rarnano primum progrediebantur: quodcirca Gabinus quoque peregrinus, sed quod auspicia habet singularia, ab reliquo discretus; hosticus dictus ab hostibus; incertus is, qui de his quattuor qui sit ignorutur. J. Rüpke, Domi Mi/itiae. Die religiöse Konstruktion des Krieges in Rom, Stuttgart 1990, 31-2. 34 14.) Zu Terminus und der Termination allgemein G. Piccaluga, Terminus. I segni di confine nella religione romana. Rom 1974; D. Werkmüller, Recinzioni, confini e segni terminali, in: Simboli e simbologia nell'alto medioevo. 3-9 aprile 1975. Settimane di studio del Centro ltaliano di studi sull'alto medioevo. Spoleto 1976, II, 641-59; M.A. Levi, Fides, terminus, familia e Je origini della citta, Atti del Centro ricerche e documentazione sull'antichita classica 11, 1980-81 [1984] 361-402; R. Turcan, Terminus et l'universite heterogene, in:. Ictees romains et chretiennes. In: Popoli e spazio romano tra diritto e profezia. Atti del III seminario internazionale di studi storici "Da Roma alla terza Roma", 21-23 aprile 1983, Neapel 1986, 49-62; Gladigow (Anm. 12) 187-9; S. Tuck, Roman Lighthouses, Imperial Propaganda, and the Termini Imperii, American Journal of Archaeology 98, 1994, 308. 15.) M.T. Boatwright, The Pomerial Extension of Augustus, Historia 35, 1986, 13-27. Außerdem siehe R. Syme, The Pomerium in the Historia Augusta, in: ders., Historia Augusta Papers, Oxford 1983, 131-45. Zu Tacitus, Annales 12,23 bzw. Res gestae divi Augusti 26: R. Scuderi, Proposita d'inamovibilita e mobilita del confine nell'lmpero romano, Rendieanti dell'lstituto Lombarde, Classe di Lettere, Scienze morali e storiche 125, 1991, 3-19; dies., Sul concetto di frontiera neii'Impero romano: confini naturali e artificiali, ebd. 41-60. 16.) Festus, Epitomae p. 358 Lindsay (auch Paulus Diaconus, Excerpta Festi p. 3 59 Lindsay): rituales nominantur Etruscorum libri, in quibus perscripturn est, quo ritu condantur urbes, arae, aedes sacrentur, qua sanctitate muri, quo iure portae, quomodo tribus, curiae, centuriae distribuentur. 17.) Siehe D. Timpe, Mündlichkeil und Schriftlichkeil als Basis der frührömischen Überlieferung, in: J. von Ungern-Sternberg u. H. Reinau (Hrsg.), Vergangenheit in mündlicher Überlieferung, Stuttgart 1988, 266-86; eine andere Position bei J. von Ungern-Sternberg, Überlegungen zur frühen römischen Überlieferung im Lichte der Oral Tradition-Forschung, ebd. 237-65 (auch in: G. Vogt-Spira [Hrsg.], Studien zur vorliterarischen Periode im frühen Rom, Tübingen 1989, 11-27). 18.) C.O. Thulin, Die etruskische Disciplin [3 Teile, 1905-9], Darmstadt 1968, Ili 3-10: Der Ritus der Stadtgründung. Siehe J. Le Gall, Rites de Ia fondation, in: Studi sull cittil antica. Atti del convegno di studi sulla citta etrusca e italica preromana, Bologna 1970, 59-65; M. Baistrocchi, Sulcus primigenius, in: Univ. de Valparaiso (Hrsg.), Semanas de estudio romanas Ili-IV, 1986. Homenaje a Carlos A. Disandro, Valparaiso 1987, 4350; D. Briquel, I riti di fondazione, in: Tarquinia, ricerche, scavi e prospettive, Mailand 1986 [ 1987] 171-90; vgl. Gladigow (Anm. 12) 183-7; ferner Rüpke (Anm. 13) 102. 19.) Dionysius von Halikarnass, Antiquitates Romanae 1,88, 1. Vgl. Briquel (Anm. 18) 172-4. 20.) Cicero, De divinatione 1,45: In lustrando colonia ab eo qui eam deduceret, et cum imperator exercitum censor populum lustraret, bonis nominibus qui hostias ducerent eligebantur. 21.) Dionysius von Halikarnass, Antiquitates Romanae 1,88, 1. Dazu Briquel (Anm. 18) 174-6. 22.) Briquel (Anm. 18) 175-6 Anm. 25. 23.) Lydus, De mensibus 4,73; vgl. Censorinus, De die natali 17,5. Vgl. Briquel (Anm. 18) 176-7. 24.) Dazu außer der in Anm. 18 genannten Literatur in jüngerer Zeit etwa noch A.O. Citarella, Cursus triumphaUs and sulcus primigenius, Parola del Passate 35, 1980, 401-14; E. Perruzzi, Romulus' furrow, ebd. 36, 1981, 106-28. vgl. J. Champeaux, Primigenius, ou de l'originaire, Latomus 34, 1975, 909-85. Mögliche Darstellungen W.A. Schröder, Cato, Origines (Ausz.) M. Porcius Cato. Das erste Buch der Origines. Ausgabe und Erklärung der Fragmente, Meisenheim am Glan 1971, 171-6. 25.) F. Coarelli, II Fora Romano, 1: Periode arcaico, Rom 1983, 207-25. 26.) Ovid, Fasti 4,821-4; Festus, Epitomae p. 310 Lindsay; Plutarch, Romulus 11,1-2; vgl. Lydus, De mensibus 4,73. Briquel (Anm. 18) 177-83 m. Anm. 41; vgl. P. Catalano, Aspetti spaziali del sistema giuridico-religioso romano. Mundus, templum, urbs, ager, Latium, ltalia, in: Aufstieg und Niedergang der Römischen Welt II 16, I (1978) 440-553; Gladigow (Anm. 12) 178-9. 27.) Diskussion bei Briquel (Anm. 18) 179. 28.) Zu dextrorsum vgl. F. Bömer, P. Ovidius Naso. Die Fasten, II: Kommentar, Heidelberg 1958, 281. 29.) Cato, Fragment 18 Peter = Servius, Commentarius in Vergilii Aeneida 5,755 und dazu M. Chassignet, Caton, Les origines (fragments), Paris 1986, 16; 64-5; fernerVarro, De lingua latina 5,143; Varro, Res rusticae 2,1,8; Cicero, Grationes Philippicae 2, 102; Vergil, Aeneis 5,755; 8, 157; Dionysius von Halikarnass, Antiquitates Romanae 1,88,2; Ovid, Fasti 4,829; 835-6; Festus, Epitomae p. 271 und p. 392 Lindsay; Manilius, Astronomica 4,554-5; Lucan, Bellum civile 7,427-30; Tacitus, Annales 12,24, I; Plutarch, Romulus 11,2-3; ders., Quaestiones Romanae 27 (270F-271B); Granius Licinianus bei Macrobius, Saturnalia 5, 19, 13; Aelius Donatus, Commentum Terentii 4,244; Servius, Commentarius in Vergilii Aeneida 4,212; Lydus, De mensibus 4,73; 35 Pseudo-Cassius Dio Fragment 5,2 (A. Mai, Scriptorum veterum nova collectio, II, Rom 1827, 527 aus Lydus); lsidor von Sevill a, Origines 15,2,3. Dazu Briquel (Anm. 18) 183-7. 30.) Zum Städtewesen übersichtlich und klar F. J acques, in : F. Jacques u. J. Scheid, Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr.-260 n. Chr., 1: Die Struktur des Reiches, Stuttgart u. Leipzig 1998, 238-73. Vgl. noch H. Wolff. Was ist eine römische Stadt, in: Aquincum Nostrum ll, 1998, Budapest 1998, 15-9. 3 1.) Traian bei Plinius, Epistulae 10,50. Rüpke (Anm. JJ) 53. 32.) Jacques (Anm . 30) 255. 33.) Jacques (Anm. 30) 240. 34.) Jacques (Anm. 30) 251. 35.) J. Gonzalez u. M. Crawford, The Lex lrnitana: a New Copy of t he Flavian Municipal Law, Journal of Roman Studies 76, 1986, 147-243, bes. 200; H. Galsterer, Municipium Flavium lrnitanum . A Latin Town in Spain, ebd. 78, 1988, 78 -90, hier: 79-80. 36.) D. Ladage, Städtische Priester- und Kultämter im Lateinischen Westen des Imperium Romanum zur Kaiserzeit, Diss. Köln 1971, 40. Siehe jetzt besonders de n Samme-l band M. Dondin-Payre u. M.-Th. Raepsaet-Charlier (Hrsg.), Cites, Municipes, Colonies. Les processus de municipalisation den Gaule et en Germanie sous le Haut Empire romain, Paris 1999 und besonders J. Scheid, Aspects religieux de Ia muncicipalisation. Quelques reflexions generales, ebd. 381-423. 37.) H. Galsterer, Die Kolonisation der hohen Republik und die römische Feldmeßkunst, in : Behrends u. Capogrossi (Anm. 12) 412-31, hier: 414-5; allgemein vgl. dens., in: Der Neue Pauly lii (1997) 76-85. 38.) Gellius, Noctes Atticae 16,13,9. 39.) Cicero, De lege agraria 2,73. 40.) M. Sartre, L'Orient Romain. Provinces et societes provinciales en Mediterranee orientale d'Auguste aux Severes (31 avant J.C.-235 apres J.C.), Paris 1991, 384m. Anm. 6; vgl.l24. 41.) Cicero, Grationes Philippicae 2,102; De lege agraria 2,86; Plutarch, Gracchus 32 (11),2. 42.) Hyginus p. 153 Lachmann; Cicero, De lege agraria 2,3 1; ders., Grationes Philippicae 2,102; Appian, Bella civilia 1,24; vgl. Plutarch, Gracchus 32 (11),2. 43.) Cicero, Oraliones Philippicae 2,102; Corpus lnscri ptionum Latinarum X 3825 (= lnscriptiones Latinae Selectae 6308) usw. 44.) Lex coloniae Genetivae cap. 66 = M.H. Crawford (Hrsg.). Roman Statutes, 2 Bde., London 1996, Nr. 25 (! 401-2; vgl. 423 Übersetzung; 434-5 Kommentar). 45.) Ebd. cap. 64 = Crawford (Anm. 44) Nr. 25 (I 401; vgl. 422 Übersetzung; 434 Kommentar) . 46.) G. Wissowa, Religion und Kul tus der Römer, München 21912, 38 1-2. 47.) Hyginus p. 176 Lachmann; Tacitus, Annales 12,27 ; Appian, Bella civilia. 2,120 ; 3,81. 48.) Siehe unten Anhang I. 49.) Jacques (Anm. 30) 252 unter Hinweis auf P. Veyne, Le Marsyas .. colonial" et l'inctependance des cites, Revue de Philologie 35, 1961, 87-98. 50.) Eine unvollstä ndige Zusammenstellung im Dizionario Epigrafico II 577 s. v. conditor. Eine auf Vollständigkeit kenne keine 51.) Leschhorn (Anm. 4) 1-5 zur Terminologie. Generell zur Bedeutung der Gründer in Rom: G. Miles, Maiores, conditores, and livy's perspective on the past, Transactions and Proceedings of the American Philological Association 118, 1988, 185-208 ; siehe auch T.J . Cornell u. W. Speyer, Gründer, in: Reallexikon für Antike und Christentum XII (1983) 1107-72. 52.) J. Aymard, Commode-Hercule, Fondateur de Rome, Revue des Etudes Latines 14, 1936, 350-64; M.A. Levi, Roma colonia e Commodo conditor, Centro ricerche e documentazione sull'antichita dassica II , 1980-81, 315-3 2. 53 .) K. Dietz, Senalus contra principem. Untersuchungen zur senatorischen Opposition gegen Kaiser Maximinus Thrax, München 1980, 9 m. Anm. 37. 54.) Jacques (Anm. 30) 240-4. 36 55.) Jacques (Anm . 30) 252 auch zum Folgenden. 56.) CIL VIII 15447 add . S. 2595; pr{omo]ta honorataque sit; 26262: «eius nomine {et auspiciis}» decucta; vgl. Dietz (Anm. 53) 104; 106. a 57.) R. Rebuffat, L'arrivee des Romains Bu Njem (Notes et Documents V), Libya antiqua 9-10, 1972-73, 121-34, bes. JJ2 Taf. 47-8 (=Annee Epigraphique 1976,698). 58.) Rebuffat (Anm. 57) 122-4; 132-4 Taf. 45-6 (=Annee Epigraphique 1976,700): Genio Gholaiae I pro salute Augg(g(ustorum)( I C(aius) /ulius Dignus I c(enturio) leg(ionis) l1l Aug(ustae) p(iae} v(indicis), I qui {pr}imo die I quo ad locum I ventum est, I ubi domini nnn(ostri} I castra fieri I iusserunt lolcum consecravit 1 et er p[.... 59.) Zum sich seit Augustus entwickelnden Reichsgedanken D. Kienast, Corpus /mperii. Überlegungen zum Reichsgedanken der Römer [erstmals 1982]. in: Kleine Schriften, Aalen 1994, 281-97. Zu den kosmopolitischen Aspekten der Severerzeit etwa G. Wirth, Caracalla in Franken, Jahrbuch für Fränkische Landesforschung 34-35, 1974- 75, 37-74. 60.) Gellius, Noctes At1icae 16,1J,3-4: Sie adeo et municipia quid et quo iure sint quantumque a colonia differant, ignoramus existimamusque meliore condicione esse colonias quam municipia. 61.) Frg. I! col. B Zeile 24-5 (Annee Epigraphique 1984,508; vgl. W.D. Lebek, Die zwei Ehrenbeschlüsse für Germanicus und einer der .. seltsamsten Schnitzer" des Tacitus (ann. 2,83,2), Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 90, 1992, 65-86, bes. 66-71). 62 .) Rüpke (Anm. 13) 53 ; zur daraus resultierenden Disponibilität des Provinzbestandes K. Dietz, Zur Verwaltungsgeschichte Obergermaniens und Rätiens unter Mark Aurel, Chiron 19, 1989, 405-46, bes. 439; ferner D. Potter, Palmyra and Rome. Odaenathus' titulature and the Use of the Imperium Maius, Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 11J, 1996, 271 -285, bes. 274-81. 63 .) Vgl. Gaius, Institutiones 2,6-7 und 2,21. Zur falschen Begrifflichkeil hinsichtlich der sog. "senatorischen" Provinzen F. Miliar, .Senatoria1" Provinces: An Institutionalized Ghost, Ancient World 20, 1989, 93-7. 64.) Vgl. R. Wiegels, Solum Caesaris. Zu einer Weihung im römischen Walheim, Chiren 19, 1989, 61-102, hier: 73-8. 65.) Gaius, Institutiones 2,3-7. 66.) Cicero, De domo sua 127. 67.) Cicero, De domo sua 128 : Sed quia consecrabantur aedes, non privatorum domicilia, sed quae sacrae nominantur, consecrabantur agri, non ita ut nostra praedia, si qui vellet, sed ut imperator agros de hostibus captos consecraret, statuebantur arae, quae religionem adferrent ipsi <ei> loco <quo> essent consecratae, haec nisi plebs iussisset fieri vetuit. 68.) Gaius, Institutiones 2,7: Sed in provinciali solo placet plerisque solum religiosum non fieri, quia in eo solo dominium populi Romani est vel Caesaris, nos autem possessionem tantum et usumfructum habere videmur; utique tarnen, etiamsi non sit religiosum, pro religioso habetur: item quod in provinciis non ex auetoritote populi Romani consecratum est, proprie sacrum non est, tarnen pro sacro habetur. 69.) Dazu H. Fugier, Recherehes sul l'expression du sacn' dans Ia Iangue latine, Paris 1963. 70.) Cassius Dio (Zonaras) 55,10a,2. 71.) Corpus Inscriptionum Latinarum Xlll 9082 = XVII 2,654: iter de{rectum ab Arge}ntorate in R{aetiam?]. Vgl. B. Zimmermann, Zur Authentizität des . Clemensfeldzuges", Jahresber. aus Augst u. Kaiseraugst !3, 1992, 289-302. 72.) Vgl. C.S. Sommer, Municipium Arae Flaviae, in: Berichte der Römisch-germanischen Kommission 73, 1992, 269-313.; Ph. Filtzinger, Arae Flaviae/Rottweil, in : M. Weinmann-Walser (Hrsg.), Historische Interpretationen. G. Walser zum 75. Geburtstag, Stuttgart 1995, 23-43. 73.) Strabo 3,5,5 (171). 74.) Strabo 9,1,6-7 (393), Plutarch, Theseus 25. 75.) Strabo 6,1 ,5 (257). 76.) Strabo 1,1,17 (10) 77.) Außer W. Huss, in: Der Neue Pauly I (1996) 952 und die dort genannte Literatur siehe etwa noch A. Graur, Philaenon arae, Studii Clasice 18, 1979, 121-3; I. Malkin, Myth and Territory in the Spartan Mediterranean, 37 Cambridge 1994, 187-91; K. Zimmermann, Libyen. Das Land südlich des Mittelmeers im Weltbild der Griechen, München 1999, 144 Anm. 585. 78.) Siehe dazu oben Anm. 14; zuletzt Gladigow (Anm. 12) 180-3. 79.) D. Plane!<., in Ph. Filtzinger u. a., Die Römer in Baden-Württemberg. Stuttgart u. Aalen 31986, 553-6. 80.) C.B. Rüger, Germania Inferior, Köln u. Graz 1968, 47-49 . Vgl. K. Dietz, in : Der Neue Pauly IV (1998) 519. 81.) Siehe Gladigow (Anm. 12) 172-8; ferner noch J.S. Romm, The Edges of the Earth in Ancient Thought. Geography, Exploration, and Fiction, Princeton 1992; vgl. A.-D. von den Brincken, Finis Terrae, Hannover 1992. 82.) Diese Vorstellung dürfte mitschwingen, wenn man sich erzählte, man habe im römischen Germanien einen Altar mit dem Namen des Laertes gefunden, den der angeblich in diese Breiten verschlagenen OdysseusUlysses geweiht habe: Tacitus, Germania 3,2 aram quin etiam Ulixi consecratam adiecto Laertae patris nomine eodem loco olim repertae; vgl. H. Lamer, Laertes, in: RE XII I (1924) 441-4; G. Perl, Tacitus Germania, Berlin 1990, 139-40; A.A. Lund, in: Aufstieg und Niedergang der Römischen Welt II 33, I (1991) 2027-31. 83.) A. Schulten (Hrsg.), Fontes Hispaniae Antiquae, VI: Estrabon-Geografia de lberia, Barcelona 1925, 280-6. 84.) Cicero, Epistulae ad familiares 15,4,9; vgl. Cicero, Epistulae ad Atticum 5,20,3 ; zur Lokalität vgl. H. Täuber, in : Der Neue Pauly I (1996) 569. 85.) Plinius, Naturalis historia 6,49; Curtius Rufus 7,9, 15; Orosius I ,2,5: arae et tennini Alexandri Magni. Vgl. D. Rickly, Le franchissement en force du "Tanais" parAlexandre le Grand, Quinte-Curce Vll,9, in: Melanges E. Breguet, Genf 1975, 29-36. 86.) Ammianus Marcellinus 22,8,40 : arae Alexandro Magno Caesarique Augusto sacratae. Ptolemaeus 3,5, 12. 87.) Ptolemaeus 10,9, 15. Spätere Alexandersagen haben diese Eroberungen immer weiter hinausgerückt: A. soll die kaukasischen K1..Ei:8pa LK'\l8&v befestigt, in Turkestan einen Grenzwall gegen Gog und Magog errichtet und mit Felsen geschützt haben; damit- so Tomaschek, in: RE II I (1895) 340- sei die sinische, gegen die Hunnen erbaute Mauer gemeint. 88.) E. g. Plutarch, Alexander 62,7-8; Arrian 5,29,1. J.R. Hamilton, Plutarch : Alexander. A Commentary, Oxford 1969, 174-5; A.B. Bosworth, A Historkai Commentary on Arrian's History of Alexander, II: Commentary on Books IV-V, Oxford 1995, 356-7. Vgl. A.N. Oikonomides The real end of Alexander's conquest of lndia, his altars and Demetrios ofTarsos, Ancient World 18, 1988, 31-4. 89.) E. g. 5. Lauffer, Alexander der Große, München' 1978, 153; 209; W. Will, Alexander der Große, Stuttgart 1986, 152. 90.) Pomponius Mela 3, 13; Plinius, Naturalis historia 4, III; vgl. A. Schulten, Iberische Landeskunde. Geographie des antiken Spanien, I, Straßburg 1955, 242-3; ferner G. Cresci Marrone, Ecumene augustae, Rom 1993 und dazu G. Susini, Rivista storica dell'antichitä 24, 1994, 292. 91.) Siehe oben Anm. 67. 92.) Zu dubiae possessionis so/um Tac. Germ. 29,3; dazu G. Dobesch in: Studien zu den Militärgrenzen Roms 3: Vorträge des 13. Internationalen Limeskongresses, Aalen 1983, Stuttgart 1986, 312-3; etwa D. Timpe, in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde2 V (1984) 276, die Unsicherheit auf die Zeit "zw. den ersten aktiven röm. Maßnahmen unter Vespasian und der endgültigen Besitznahme unter Domitian" beziehend. Vgl. noch K. Dietz in: W. Czysz u. a., Die Römer in Bayern, Stuttgart 1995, 102; vgl. dens., in: Der Neue Pauly 111 (1997) 354-6. Ein Zusammenhang der arae F/aviae mit dem Kaiserkult ist nicht beweisbar, siehe Sommer (Anm. 72) 288; allgemein vgl. P. Gros, Les autels des Caesares et leur signification dans l'espace urbain des ville julio-claudiennes, in : Etienne-Dinahet (Anm. 12) 179-86; und zur Problematik der ara Ubiorum: H. Galsterer, Kolonisation im Rheinland, in : Dondin-Payre-Raepsaet-Charlier (Anm. 36) 251-69, hier: 257; 259; vgl., dens., Von den Eburonen zu den Agrippinensern, Kölner Jahrbuch für Vor- u. Frühgeschichte 23, 1990, 117-26; ferner B. Päffgen u. W. Zanier, Überlegungen zur Lokalisierung von Oppidum Ubiorum und Legionslager im frühkaiserzeitlichen Köln, in: W. Czysz u. a. (Hrsg.), Provinzialrömische Forschungen. Festschrift für G. Ulbert, Espelkamp 1995, 111-29. 93 .) Sommer (Anm. 72) 289-90. 94.) J.C. Wilmanns, Die Doppelurkunde von Rottweil und ihr Beitrag zur Städtewesen in Obergermanien, in: Epigraphische Studien 12 (1981) 1-182. 95.) Ein ausführliches Referat bietet Sommer (Anm. 72) 287-9; vgl. Scheid (Anm. 36) 320; 348. Auszuschließen ist freilich, daß es als Kolonie gegründet und später in ein Munizipium umgewandelt wurde, weil nach der oben geschilderten Tendenz, Munizipien zwar zu Kolonien werden wollten, aber nicht umgekehrt. - Filtzin- 38 ger (Anm. 72) 25 rechnet weiterhin damit, daß Arae Flaviae von Anfang an Munizipium war; die von mir nicht befürwortete Ergänzung von basilicam et forum muncicipii} novi (ebd. 33-4) ist natürlich nicht mehr als eine Vermutung. 96.) Natürlich ist diese Aufstellung nicht vollständig, aber jedenfalls vollständiger als die bislang verfügbaren Listen; vgl. Briquel (Anm. 18) 190. Die Nummern dort beziehen sich auf A. Burnett, M. Amandry, P.P. Ripolles, Roman Provincial Coinage, 1: From the death of Caesar to death of Vitellius, 2 Bde., London 1992. Vgl. Sehröder (Anm. 24) 172-3. 39