Herrschaftsstrukturen
und Herrschaftspraxis
Herausgegeben von Anne Kolb
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Herrschaftsstrukturen
und Herrschaftspraxis
Konzepte, Prinzipien
und Strategien der Administration
im römischen Kaiserreich
Akten der Tagung an der Universität Zürich
18.-20.10. 2004
Herausgegeben von Anne Kolb
Akademie Verlag
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Gedruckt mit Unterstützung
der Hochschulstiftung der Universität Zürich.
ISBN-13: 978-3-05-004149-0
ISBN-10: 3-05-004149-8
© Akademie Verlag GmbH, Berlin 2006
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Satz: Dörlemann-Satz, Lemförde
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Einbandgestaltung: Ingo Scheffler, Berlin
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Zivile Aufgaben der Armee
im kaiserzeitlichen Ägypten
Bernhard
Palme
Das stehende Heer der römischen Kaiserzeit war mehr als eine gut organisierte und trainierte
Kriegsmaschinerie, die dem Kaiser und seinen Statthaltern zur Verfügung stand, um einerseits Kriege gegen äußere Feinde zu führen, und andererseits um Ruhe und Sicherheit im Inneren des Reiches zu gewährleisten. Die Armee diente der Regierung und Verwaltung auch
als ein geradezu unerschöpfliches Potential von Arbeitskräften und als Hort der bürokratischen und technischen Kompetenz, auf die man bei der Errichtung von öffentlichen Gebäuden, Wasserleitungen, Straßen etc. zurückgreifen konnte, und die bei Planung und Durchführung von vielerlei administrativen, logistischen und infrastrukturellen Aufgaben zum Einsatz
kam. Kaiser und Magistrate mußten auf die Armee zurückgreifen, denn es gab keine vergleichbare zivile Einrichtung, keinen Beamtenapparat. Diese „zivile" Tätigkeit der Armee ist
durch zahlreiche literarische und dokumentarische Quellen für die gesamte Kaiserzeit und
für alle Teile des Reiches hinlänglich bezeugt.1
Wenn im folgenden der Versuch unternommen sei, dieses allgemeine Bild anhand einer
Provinz, nämlich Aegyptus, konkreter zu fassen, dann geschieht das im Bewußtsein, daß die
Gegenüberstellung der zivilen Aufgaben gegen die nötigenfalls mit Waffengewalt ausgeübten militärischen Aufgaben der Armee modern gedacht und daher anachronistisch ist. Die
Scheidung in eine militärische und eine zivile Komponente der Staatsgewalt ist erst ein Ergebnis der diokletianisch-konstantinischen Reformen, und auch dann galten beide Zweige
weiterhin als militia.2 Da der römische Staat keine andere Exekutive kannte, hat man die verschiedenen zivilen Tätigkeitsbereiche wohl als genauso genuine Aufgaben der Armee betrachtet. Dies gilt sicherlich für die vielfältige Tätigkeit in den officia der Reichsverwaltung,
die immer als eine Spielform des Militärdienstes verstanden wurde und in unserer Betrachtung daher ausgespart bleibt.3
Ein zweites methodisches Problem ergibt sich aus dem Umstand, daß die Quellenlage
dazu zwingt, in der Darstellung Schriftzeugnisse zusammenzustellen, die über die enorme
Zeitspanne von ca. 30 v. Chr. bis ca. 300 n. Chr. verstreut und zudem unterschiedlicher örtlicher Herkunft sind. Wenn in unserer Vorstellung daraus ein Gesamtbild entsteht, dann ist
stets ein caveat angebracht: Die verfügbaren Informationen sind punktuell, zufällig und
kleinteilig. Was die Gesamtschau ergibt, kann allenfalls als Skizze gelten, sicherlich nicht als
1
2
3
Zu zivilen Aufgaben der Armee s. im allgemeinen Zwicky 1944; Le Bohec 1998, 116f., 223; MacMullen 1963, bes. in den Kapiteln „Makers and builder" S. 2 3 ^ 8 und „Administrators" S. 49-77;
ders. 1962, 364-378; für Ägypten insbesondere Lesquier 1918, 227-248; Aubert 1995, 257-265;
Aiston 1995, 79-81. Quellen dazu finden sich in der Sammlung von Doc. Eser. Rom. 66-82.
S. den Beitrag von M. A. Speidel in diesem Band, S. 263.
Verwaltungsaufgaben und Schreibpersonal der Armee sind wiederholt untersucht worden, vgl. etwa
Zwicky 1944; Jones 1949, 38-55; Clauss 1973; Ott 1995, 82-112; Haensch 1997,713-726; Stauner
2004, 113-204, die beiden letzten mit reichhaltiger Dokumentation.
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Bernhard Palme
fertiges Gemälde. Trotz allem Bemühen, die Aussagen der Quellen nicht als einen statischen
Zustand, sondern als dynamischen Prozeß zu greifen und darzustellen, tritt eine zeitlich differenzierte Entwicklung nur in ungenügendem Maße zutage.
Dies gilt auch für die Provinz Aegyptus, die sich als Modellfall anbietet, weil zahlreiche
Papyri und Ostraka, die zu der üblichen literarischen und epigraphischen Evidenz hinzutreten, eine wesentlich dichtere Dokumentation ergeben als dies in irgendeiner anderen Provinz
der Fall ist. Doch sogar hier bietet sich selten mehr als kurze Momentaufnahmen, wenngleich die Papyri den Vorteil haben, detailreiche und realistische Einblicke in sehr konkrete
Situationen und Abläufe zu vermitteln. Die im folgenden präsentierte Evidenz, die ich bei
einer Durchsicht des epigraphischen und papyrologischen Materials der Provinz Aegyptus
zusammengetragen habe, wird zwar vieles bestätigen, was man sich im Vergleich mit anderen Reichsteilen ohnehin so vorgestellt hatte, bringt aber auch manch Überraschendes ans
Licht.
Zunächst ist ein kurzes Rekapitulieren der Situation der römischen Armee in Ägypten
angebracht.4 Während der Amtszeit des zweitenyutsrqponmlihgfedcaGCA
praefectus Aegypti, Aelius Gallus, besuchte Strabon Ägypten und gibt im 17. Buch seiner Geographie auch eine willkommene
Schilderung der militärischen Präsenz Roms.5 Insgesamt veranschlagt Strabon die Truppen,
die dem ersten Präfekten, Cornelius Gallus, um 25 v.Chr. zur Verfügung standen, mit
ca. 22000 Mann. Aus Tacitus wissen wir,6 daß die Zahl der Legionen noch vor 23 n.Chr.
auf zwei reduziert worden war, die beide in Nikopolis bei Alexandreia standen: die legio zywvutsro
ΧΧΠ Deiotariana und die legio III Cyrenaica. Am Beginn des 2. Jh. wird die legio III Cyrenaica in die neue Provinz Arabia verlegt und die Deiotariana verschwindet, vielleicht während der Bar Kochba-Revolte oder des jüdischen Aufstandes in Ägypten 115-117.7 Ab nun
bildet die legio II Traiana bis in die Spätantike die einzige legionare Besatzung Ägyptens, der
jedoch eine nicht geringe Anzahl an Auxiliar-Einheiten zur Seite stand.8 Inschriftliche Zeug4
5
6
7
8
Grundlegend dazu ist immer noch Lesquier 1912; ferner Devijver 1974 und ders., 1989, 37-54;
Aiston 1995 mit reicher Bibliographie auf S. 241-258 und Mitthof 2000, 377^05. Viele grundsätzliche Überlegungen zur Thematik „Papyrologie und römische Militäigeschichte" finden sich auch bei
Strobel 1995, 93-111.
Str. 17,1,12 (C 797):wutsrnmlihgfedcbaVLI
εστι δέ και στρατιωτικού τρία τάγμ ατα, ών τό εν κατά την πόλιν ϊδρυται,
τάλλα δ* έν τη χώρα χωρίς δέ τούτων εννέα μ έν είσι σπεΐραι 'Ρωμ αίων, τρεις μ εν έν τί) πόλει,
τρεις δ' έπί των όρων της Αιθιοπίας έν Συήνη, φρουρά τοις τόποις , τρεις δέ κατά την αλλην
χώραν. Είσί δέ και ίππαρχίαι τρεις ομ οίως διατεταγμ ένοι κατά τους έπικαιρίους τόπους . Im
weiteren Verlauf seiner Landesbeschreibung erwähnt Strabon die Stationierung einer Legion in Babylon (17,1,30 (C 807)), nicht näher definierte Garnisonen im Hermopolites und in der Thebais
(17,1,41 (C 813)) sowie die Abwehr äthiopischer Invasoren (17,1,54 (C 820)). Zur augusteischen
Disposition vgl. Speidel 1982,120-124.
Tac. ann. 4,5: Cetera Africae per duas legiones parique numero Aegyptus ... (aus dem Bericht des
Tiberius an den Senat über die militärische Lage des Jahres 23). Femer streift Tacitus die militärische
Situation Ägyptens bei seiner Darstellung des Jahres 69: hist. 1,70 und 2,6 sowie ann. 15,36. Vgl.
auch die Erwähnung des Flavius Josephus BJ 2,385-387, daß Ägypten (um 66) von nur zwei Legionen ruhiggehalten werde.
Lesquier 1912, 54f. und Strobel 1988, 251-280; Daris 2000a, 359-363 zur legio XXII Deiotariana.
Zur legio II Traiana: Daris 2000b, 365-367; zu den Auxiliar-Truppen: Daris 1988,743-766. Vgl. nun
die Aufstellung bei Aiston 1995,24-26 mit Table 2.1 und 2.2. Dazu kommt (zeitweise) die Besatzung
von Nubien, vgl. Speidel 1988,767-798.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
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nisse zeigen, daß im Verlauf des 1., 2. und 3. Jh. die Gesamtstärke zwischen ca. 16000 und
11000 Mann schwankte 9 - kaum 0,3 Prozent der Gesamtbevölkerung dieser menschenreichen Provinz, die man selbst bei vorsichtigen Schätzungen auf 4,75 Millionen (ohne Alexandreia) annimmt. 10
Die beiden Hauptaufgaben der Armee - Verteidigung der Grenzen und Sicherheit im Inneren - waren in der Provinz Aegyptus sehr ungleich gewichtet. Eine ernste Bedrohung
durch äußere Feinde gab es nicht. Nach den Feldzügen der ersten Präfekten durfte die Südgrenze gegenüber Nubien als befriedet gelten; in der Folgezeit führten gelegentliche Übergriffe und Plünderungszüge nomadischer Wüstenstämme zu regionalen „low intensity conflicts", die eine Belästigung und Bedrohung der Zivilbevölkerung, aber niemals eine Gefahr
für die Provinz darstellten.11 Die Garantie der Sicherheit war zumindest zeitweise das weitaus größere Problem. Abgesehen von der oftmals angespannten Lage in Alexandreia,
Schwierigkeiten mit den Bukoloi im Delta und dem Jüdischen Aufstand am Beginn des 2. Jh.
war die Bewachung der Wüstenstraßen vom Niltal zum Roten Meer und zu den Oasen im
Westen eine ständige und große Aufgabe des Militärs. Den Patrouillen- und Wachdienst auf
diesen für den Fernhandel so wichtigen Verkehrsadern führen die reiche archäologische Evidenz und viele Texte auf Ostraka anschaulich vor Augen. 12 Die Einteilung von Wachmannschaften für verschiedene BeobachtungspostenwvutsrponmlkihgfedcbaTDCA
(σκόπελοι) etwa geht besonders klar aus
dem gleichfalls auf einer Amphore festgehaltenen Dienstplan aus Contrapollonopolis oder
Theben hervor, 13 während ein aus Leukos Limen stammendes Verzeichnis detachierter Soldaten vor Augen führt, wie sehr diese Dienste eine Truppe beanspruchten. 14
Zu diesen zentalen militärischen Aufgaben kamen nicht unbeträchtliche Agenda in nichtmilitärischen Bereichen. In welchem Maße die Soldaten von allerlei zivilen Aufgaben in Anspruch genommen waren, läßt sich am besten an einigen - leider nur bruchstückhaft erhaltenen - Akten aus der Militärverwaltung ablesen. Jede Truppe führte eine exakte Aufstellung
über den Personalstand und die tägliche Dienstverwendung. Im Dienstplan einer Zenturie der
legio III Cyrenaica aus den Jahren zwischen 81 und 90 scheinen unter anderem Eintragungen
wie „Sand graben" (Z. 4b), „Steinbruch" (Z. 4d-e), „Wagen-Train" (Z. 4k) und „Straße nach
Nikopolis" (Z. 5a) auf. 15 Ein Verzeichnis der Außendienste einzelner Soldaten vom Jahre 88
9
10
11
12
13
15
Vgl. etwa CIL XVI29 (83); CIL III 6627 (= RMD19) (105); CIL XVI184 (150178); ZPE 82,1990,
137153 (179). Vgl. auch die Kalkulation der Truppenstärke bei Aiston 1995, 31f. und Table 2.3.
Der Ansatz der Bevölkerungszahl folgt jenem von Bagnall/Frier 1994, 53-56; ebenda auch Hinweise auf höhere und niedrigere Schätzungen.
Demicheli 1976, bes. 144-177; Aiston 1995, 69-74.
Eine ausgezeichnete Darstellung der Patrouillentätigkeit findet sich schon bei Lesquier 1918,
235-237; die Evidenz aus den Ostraka und der archäologischen Forschung ist eingeflossen in die
Studien von Bagnali 1977, 67-86 und ders. in: O. Florida, S. 23-39; Maxfield 1996, 9-19; dies.
2000, 407—442 und 2003, 153-174; Young 2001, 64-89; Cuvigny 2003, bes. II, 295-360 und
399-426.
SB XX 14180 (2. Hälfte 2. Jh.), mit BL X 225 f. ; vgl. Stauner 2004,31-34. Zu vergleichen wäre ferner O. Florida 2 (nach 138): Einuroiedc
decurio urgiert brieflich, den Knaben in einemzutsrponmlihgedcbaXVSRQPM
σκόπελος durch
einen Jugendlichen zu ersetzen.
SB XX 14248 = P. Quseir 1 (Quseir, 1./2. Jh.).
Rom. Mil. Ree. 9 = Ch. L. Α. I 7a und b, S. 1618 = C. Pap. Lat. 106 V (S. 212214) = Doc. Eser.
Rom. 10 (6); Neuediüon in Ch. L. A. XLVIII, S. 8 (Herk. unbek.). Zum Text vgl. Campbell 1994,26
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Bernhard Palme
(?) hält wiederholt Dienste bei den alexandrinischen Getreidespeichern von Neapolis und
Mercurium fest, ferner Dienste in der Münze, in der Papyrusfabrik, im Hafen etc.16 Aus
einemywutsrponmlihgfedcbaSBA
pridianum der Cohors I Flavia Cilicum, die um 215 in Oberägypten, vielleicht in Contrapollonopolis Major, stationiert war, geht hervor, daß von den insgesamt 457 Mann dieser
Einheit (Z. 28) immerhin 126 absunt in choram (Z. 31); Soldaten sind als Boten in Koptos
unterwegs (Z. 40), andere sind in das officium des Epistrategos abkommandiert (Z. 43).17
Vergleichbare Militärakten aus anderen Gegenden des Reiches, etwa Dura Europos (z.B.
Rom. Mil. Ree. 47 [223-233]) oder Moesia (Rom. Mil. Ree. 63 [105]), zeigen übrigens ein
ganz ähnliches Bild. Welche Mobilität die diversen Außendienste den Soldaten abverlangten, ist eindrucksvoll in dem Privatbrief formuliert, den in der ersten Hälfte des 3. Jh. der Soldat Athenodorus seiner Schwester (oder Frau) Selbeina schreibt: „Ich will Dich wissen lassen, daß ich im Arsinoitischen Gau tätig bin und in dem Herakleopolitischen und in anderen
Gauen, zusammen mit dem Dekurio Areios".18 Eine Tätigkeit über mehrere Gaue hinweg
scheint selbstverständlich zu sein.
1. Φffentliche Arbeiten
l.a. Arbeiten am Bewässerungssystem
Gleich für den Anfang der römischen Herrschaft in Ägypten berichtet Sueton in seiner Vita
des Augustus von umfangreichen Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten an den Bewässerungsanlagen und Kanälen Ägyptens.19 Als Beweggrund gibt er die Bemühung um gesteigerten Ernteertrag an, der für die Getreideversorgung Roms bestimmt war. Man könnte mutmaßen, daß zugleich eine Art „Beschäftigungsprogramm" für die damals so zahlreichen
Soldaten der Bürgerkriegsarmee intendiert war, denn Arbeitseinsätze galten den Römern
stets als geeignetes Mittel zur Steigerung der Disziplin. Eine Verwendung von Soldaten ist
demnach auch bei den Arbeiten am flumen Sebaston20 und bei den Kanalarbeiten der 80er
Jahre anzunehmen.21 Eine ähnliche Maßnahme berichtet, fast 200 Jahre später, die Historia
16
17
18
19
20
21
und Stauner 2004, 21 f. sowie S. 2034 generell zu den „Dienstplänen". Zum „Papierkrieg" in der
Heeresverwaltung s. allgemein auch Watson 1974,493-507.
Rom. Mil. Ree. 10 = Ch. L. A. 17a und b, S. 12-13 und 15 = C. Pap. Lat. 106 II = Doc. Eser. Rom. 10
(3); Neuedition in Ch. L. A. XLVIII, S. 7 (Herk. unbek.). Zur Interpretation: Stauner 2004, 60f.
P. Brookl. 24 = Ch. L. A. XLVII1450 (ca. 215), dazu Maxfield 2000,412f. Zu der Gestaltung solcher rpnida
pridiana s. Watson 1974, 494f. und Stauner 2004, 95-112; zum vorliegenden Papyrus bes.
S. 105-107.
P. Meyer 20,4-7 (Antin., 1. Hälfte 3. Jh.), mit BL II. 2,89:yxutrnlihgedcaSROMIGCA
γεινώσκειν (/. γιγνώσκειν) σε θέλω οτι
έν τω I Α[ρ]σινοείττ] πράσσω και εν τω ΉρακλεοπολείΙτ[τ]] και εν άλλοις νομ [ο]ΐς μ ετά
Αρείου δεκαΙδ[ά]ρχου; Übersetzung von P. Μ. Meyer.
Suet. Aug. 18,2:yxvutsrqponmlihgfedcbaNA
Aegyptum in provinciae formant redactam ut feraciorem habilioremque annonae
urbicae redderet, fossas omnis, in quas Nilus exaestuat, oblimatas longa vetustate militari opere
detersit.
IGRR 1 1056 (Alex., 10/1 n.Chr.).
IGRR 1 1098 = OGIS 672 (Schediae, 80/1) und IGRR 1 1099 = OGIS 673 (Schediae, 86/7).
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
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Augusta von Kaiser Probus.22 Wiederum wird, wie bei Augustus, die Steigerung des landwirtschaftlichen Ertrages als Beweggrund genannt. Der Arbeitseinsatz der Soldaten könnte
aber auch bei Probus darin begründet gewesen sein, daß nach dem Zwischenspiel der palmyrenischen Herrschaft möglicherweise eine umfassende Erneuerung der Bewässerungsanlagen, die sogar Flußläufe und -mündungen betraf, nötig erschien. Vielleicht verfolgte auch
diese Maßnahme zugleich die Absicht, diejenigen Truppen, die gegenüber der palmyrenischen Machtübernahme kläglich versagt hatten, zu disziplinieren.
Aus diesen wenigen, zeitlich weit auseinander liegenden Erwähnungen größerer Arbeitsvorhaben auf einen kontinuierlichen Einsatz der Armee bei den ständig anfallenden Dammund Kanalarbeiten in der ägyptischen Chora zu schließen, ist jedoch nicht angebracht. Die
Papyri, die oft über diese unerläßlichen und alljährlich zu leistenden Arbeiten berichten, geben keine weiteren Hinweise auf eine Heranziehung von Soldaten. Vielmehr hat die römische Verwaltung die Landbevölkerung in großem Umfang zu dieser Tätigkeit verpflichtet.
Wie etwa die Penthemeros-Quittungen zumindest für den Arsinoites zeigen, hatte dort jeder
männliche Ägypter für fünf Tage pro Jahr zwangsweise an den Kanälen zu arbeiten.23 Liturgische Dienste und/oder steuerliche Leistungen wie etwa die Naubion-Steuer waren aber
auch in anderen Gauen eingerichtet, um die nötigen Wartungen durchzuführen.24 Nur vereinzelt erwähnen Texte die Anwesenheit eines Soldaten bei den Dammarbeiten - jedoch lediglich zwecks Überwachung der Arbeiten, nicht um selbst Hand mit anzulegen.25 Sehr aufschlußreich für die Rolle, die Soldaten bei Dammarbeiten spielen, ist ein Geschäftsbrief aus
dem Heroninos-Archiv (Mitte 3. Jh.), in dem Alypios, der Generalmanager eines Großgrundbesitzes, dem untergeordneten Verwalter in Thrasos, Heroninos, instruiert: „Da ich unsere
Interessen in Sathro stets meiner Obsorge anheimstelle, habe ich von Syros erfahren, daß die
Arbeit in dem Bewässerungskanal bei den Schleusenjochen sich verzögert. Doch bei der Arbeit ist Eile geboten, weshalb ich einen Soldaten zu Euch geschickt habe, damit alle, denen es
obliegt, sich der Tätigkeit unterziehen und die Arbeit noch rasch vor der dringend nötigen
Bewässerung geschieht, damit wir alle mühelos Wasser haben. Aber auch in dem neuen Bewässerungskanal und in dem des Dorfes soll dies, falls nötig, geschehen, damit Ihr von überall her Wasser haben könnt. Für die Aufwendungen des Soldaten sollt, wie es Sitte ist, Ihr
aufkommen".26 Ein ähnlicher Sachverhalt dürfte in einem fragmentarischen Text aus den
22
23
24
25
26
Hist. Aug. Prob. 9,34:yxvutsrqponmlihgfedcbaPNIEA
Exstant apud Aegyptum eius opera, quae per milites struxit, in plurimis civitatibus. In Nilo autem tarn multa fecit ut vectigal frumentarium solus adiuverit. Pontes, templa,
porticus, basilicas labore militum struxit, ora fluminum multa patefecit, palude s plerasque siccavit
atque in his segetes agrosque constituit.
Zum Penthemeros und ähnlichen Dammliturgien s. Eck 1986c, 1-17 und zuletzt ausführlich Kruse
2002, 306-328 mit Verweisen auf die ältere Literatur in Anm. 768.
Dazu s. Peachin 1982, 159-166; Bonneau 1993, 153-160; Kruse 2002, 315-319.
Von einer Anwesenheit oder Involvierung von Soldaten bei Dammarbeiten sprechen - abgesehen
von den im folgenden zitierten Papyri - auch einige Zeugnisse, deren Kontext jedoch keinen näheren
Aufschluß über die Art der Tätigkeit gibt, wie etwa der Geschäftsbrief P. Ryl. IV 603 = C. Pap. Jud.
457a = White 1986, Nr. 68 (Oxy., 7 v.Chr.).
P. Rein. II 115, 2-17 (Thead., 257):Iέπεί φροντίδα ποιούμ αι [τώ]ν διαφερόντων I ήμ {ε}Ιν έν τη
Σαθρώ, εμ α[θ]ον δέ π α ρ ά Σύρου ένΙλιπές τι έργον είναι έν τη διώρυχι π ρ ο ς τοις I ζυγώμ ασιν,
χρήζειν τε τό έργον άνάγΙκης , άπέστειλα π ρ ο ς ύμ άς στρατιώτην, I ινα ά π ό των ωφε
λουμ ένων π ά ν τ ω ν I ή έργατεία βληθη και ταχέως τό έργον I γένηται πριν του ποτισμ οϋ του I
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Bernhard Palme
Jahren 161169 angesprochen sein, wo einutrnlihgfedcbGE
centurie in den Arsinoites kommt, um die Basi
likoi Georgoi und die Landbesitzer des Dorfes Karanis für Bewässerungsarbeiten heranzuziehen. 27 Über die Pflege der Bewässerungsanlagen hinaus scheinen Militärpersonen auch in
die verantwortungsvolle Aufgabe eingebunden gewesen zu sein, durch Öffnen bzw. Schließen der Schleusen die Wasserzufuhr gezielt und in der richtigen Dosierung auf alle Felder zu
lenken. 28
l.b.
Errichtung öffentlicher
Gebäude
Neben den Dammarbeiten spricht die Vita des Probus noch einen anderen Tätigkeitsbereich
der Soldaten an, der im restlichen Reich vielfach durch epigraphische Testimonien bezeugt
ist: Den Einsatz von Soldaten bei öffentlichen Bauvorhaben.29 Zu diesem Thema schweigen
die Papyri und Inschriften Ägyptens nahezu völlig. 30 Zwar ist einzuräumen, daß das Baugewerbe in den Papyri generell nicht besonders gut dokumentiert ist; zumeist erscheinen liturgische Beamte oder, besonders im 3. Jh., städtische Magistrate und Epimeletai mit Bauten,
Baumaterialien und Handwerkern befaßt.31 Statthalter und Prokuratoren scheinen in Ägypten jedoch überhaupt wenig durch öffentliche Bautätigkeit hervorgetreten zu sein - trotz
vollmundiger Absichtserklärungen wie jener des Tiberius Iulius Alexander.32 In der beson-
27
28
29
30
31
32
κατεπείγοντος προς t ς εΰμ αρώς τά I ΰδατα πάντας ημ άς εχειν, άλλα I καί, ει τι δέοιτο, έν τη
καινή διώρυχι I καί έν τη κωμ ητικτ) γένηταιινα I πανταχόθεν τά ΰδατα εχειν I δυνηθητε, την
δέ δαπάΙνην τοΰ στρατιώτου] καθώς I εθος εστίν ύμ ΐν παράσχετε. Der Nachsatz (Ζ. 1517),
daß die Verpflegung des Soldaten auf Kosten der Bauern gehen soll, „wie es Sitte ist", macht deutlich, daß es sich nicht um eine einmalige Maßnahme handelt.
BGU I 283 mit den Ergänzungsvorschlägen von BL I 36: ... έκατόν]ταρχος [γενόμ ]ενος έν τω
νομ ώ προς σύνλημ ψ{ε}ιν των I [ούσιακών γεωργών καί γεουχών
] (Ζ. 23); ... ένεκ]α
τή[ς ] άρδεία[ς τ]ης γης (Ζ. 6). Die Ergänzung ούσιακών γεωργών καί γεουχών in Ζ. 3 ergibt
sich aus der Erwähnung dieser Personengruppen in Ζ. 1.
Dies geht aus einem amtlichen Brief hervor, in dem ein Aigialophylax dem Strategen der Themistu
Mens über seine Tätigkeit berichtet: P. Ryl. II 81 (Ars., 107); in Z. 11-13 wird die Einbindung eines utronmlifec
centurio erwähnt.
MacMullen 1959, 207ff. mit einer Zusammenstellung des inschriftlichen Materials. Fernzuhalten
sind selbstverständlich Zeugnisse für Bauten, die von Soldaten aus eigenen Mitteln (έκ τοΰ ιδίου)
finanziert werden, so etwa SB III 6673 = SEG 26, 1976/77, 1757 = I. Fayoum I 92 (ein Soldat der
legio II Traiana stiftet einen δρόμ ος ), SB V 8819 = I. Portes 86 (einutsronifecba
beneficiarius stiften den Bau
und die Wandmalerei eines κήπος , vgl. BL XI203f.), SB V 8820 = I. Portes 87 (derselbe beneficiarius stiftet den Bau und die Wandmalerei eines ναός ), I. Fayoum II 124 (ein Veteran stiftet ein
ιερόν), SB XX 14376 (Stiftungsinschrift eines centurio auf einem Obelisken).
Vgl. lediglich: SB III 6305 = SB IV 7329 (Herk. unbek., 235/6): Die offenbar von einem centurio
(Z. 10) errichtete, stark fragmentierte Bauinschrift spricht Z. 67 von έτελιώθ[η
τά] I έργα τοΰ
βα[λανείου? Die Lücke im Text läßt jedoch offen, ob der centurio die Baumaßnahmen privat finanziert hat.
Hagedorn 1993, 97-101 zum Transport von Säulen; ein Wiener Papyrus, der von der Renovierung
einer Säulenhalle in Herakleopolis handelt - gleichfalls eine Maßnahme der Bule - , wird von F. Mitthof zur Edition vorbereitet.
IGRR1 1263, Präambel. Ein forum lulium hat angeblich Cornelius Gallus errichtet (AE 1964, 225);
von Obelisken sprechen CIL III 6588 und Plin. nat. hist. 36,68-69; Vgl. dazu die Beobachtungen von
Haensch 1997, 221 f. mit weiterer Literatur in Anm. 72.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
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deren Landesnatur mag es begründet sein, wenn die Armee in Ägypten keine nennenswerten
Zeugnisse für Tätigkeit im Straßenbau hinterlassen hat. Wo immer es ging, benutzte man im
Land am Nil eben die Wasserwege für bequemere Reisen und billigere Transporte. Ansonsten waren da die Pisten durch die Westliche und Φstliche Wüste, auf denen die Armee zwar
ständig patrouillierte, die aber allesamt keine befestigten Straßen mit Pflasterung waren. Das
Militär hat aber wiederholt beim Graben von Brunnen und bei der Konstruktion von ZisternenzwvutsronmlkihgfedcaZIA
(ύδρεύμ ατα) mitgewirkt. Am eindrucksvollsten kommt das in der umfangreichen, wohl
noch der Augusteischen Zeit zuzuordnenden Inschrift über den Zisternenbau in der Φstlichen
Wüste zum Ausdruck, die (im ursprünglichen Zustand) alle daran beteiligten Soldaten namentlich angeführt hat; insgesamt dürften über 1400 Soldaten aus vielen verschiedenen
Truppenkörpern daran mitgewirkt haben.33 Bezeichnend ist ferner die Formulierung in der
Bauinschrift der Via Hadriana, die neben der Errichtung von befestigten Stützpunkten auch
den Bau von Zisternen hervorhebt.34 Eine andere Sache ist es, wenn Militärs bei Bau- oder
Renovierungsarbeiten von militärischen Anlagen, wie etwa den zahlreichen Wachtposten
und Kleinkastellen (σκόπελοι undsrpieda
praesidia) nachzuweisen sind,35 denn dann geht es um
den genuin militärischen Bereich.
I.e. Kontrolle der
Steinbrüche
Man könnte darüber streiten, ob auch die Aktivitäten des Militärs im Bereich der Beigwerke
und Steinbrüche zu den militärischen oder eher zu den zivilen Tätigkeiten zählen.36 Ohne
Zweifel standen beispielsweise die kaiserlichen Steinbrüche am Möns Porphyrites und Möns
Claudianus, weitab des Niltales mitten in der Φstlichen Wüste, ständig unter der Kontrolle
des Militärs und der Verantwortung eines praepositus oder procurator. Diese haben nicht
wenige inschriftliche Zeugnisse hinterlassen, vor allem Weihinschriften an das Kaiserhaus37
33
34
35
36
37
CIL III 6627 = ILS 2483 = I. Portes 56 (Koptos) mit dem Kommentar ad loc.
SB V 8908 = I. Pan 8 0 , 8 1 3 (Antin., 137):zwutrponmlkihgfedcbaZVSPLIC
ό δ ό ν καινήν Ά δ ρ ι α ν ή ν ά π ό I Βερενίκης εις Ά ν τ ι ν ό ο υ
διά I τ ό π ω ν ά σ φ α λ ώ ν και ομ αλών I π α ρ ά την Έ ρ υ θ ρ ά ν θ ά λ α σ σ α ν I ύδρεύμ ασιν άφθόνοις
και σταθμ οϊς και φρουρίοις διίειλημ μ ένην ετεμ εν.
S. dazu Zitterkopf Sidebotham 1989,155189; Bagnall/Bülow-Jacobsen/Cuvigny 2001, 325-333
und Maxfield 2003, bes. 159f.; vgl. ferner I. Alex. imp. 104,2-6 (Alex.?, 174): praesidium
vetustate
dilapsum renova\(tum est) sub C. Calvisium Statianum I praeflectum) Aeg(ypti), per Valerium Maximum (centurionem) I leg(ionis) II Tr(aianae) Fort(is); SB I 4075 = I. Philae II 217, 1 - 2 (Philae,
spätere Kaiserzeit): επειδή και τό κ[ά]Ιστρον ημ ών άνενέωσεν.
Über die Rolle des Militärs bei der Betreibung der Steinbrüche und Beigwerke ist viel geschrieben
worden. Einen guten Überblick über die Verhältnisse und einen Einstieg in die Literatur bieten Klein
1988; Maxfield 2001,143-170; Maxfield/Peacock 2001 und Maxfield 2003,164-169.
Das aussagekräftigste Zeugnis ist wohl die Weihinschrift I. Pan 42 vom Möns Claudianus, die im
Jahre 118 ein gewisser Epaphroditos für das Kaiserhaus setzt und die Aufsichtsfunktion des Militärs
deutlich werden läßt (Z. 4 - 6 ) : . . . Έ π α φ ρ ό δ ε ι τ ο ς δούλος Σειγηριανός μ ισθωτής των μ ετάλλων
κατασκεύασεν I έπί 'Ραμ μ ίωι Μαρτιάλι, έπάρχωι Αιγύπτου, επιτρόπου τών μ ετάλλων
Χρησίμ ου Σεβαστού άπελευθέρου, I οντος π ρ ο ς τοις τοΰ Κλαυδιανοϋ εργοις Ά ο υ ί τ ο υ (έκα
τοντάρχου) σπείρης πρώτης Φλαουίας Κιλίκων ιππικής . Vgl. etwa auch CIL III 25 = I. Pan 39
(Möns Claud., 98-117): Annius Rufus (centurio) leg. XVI Apollinaris praepositus I ab optimo Imp.
Traiano I operi marmorum Monti I Claudiano v(otum) s(olvit) l(ibenti) a(nimo)\ ferner I. Pan. 21
(Möns Porph., 117-119).
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306
Bernhard Palme
und Proskynemata an verschiedene Gottheiten.38 Aber auch in anderen Steinbrόchen und
Bergwerken ist die Anwesenheit von Militδrs nachweisbar.39
Am besten ist man όber den Mφns Claudianus unterrichtet, von wo bereits όber
600 Ostraka publiziert vorliegen und etliches Material noch zu erwarten ist. Nach Aus
kunft dieser Texte sind Arbeit und Verpflegung militδrisch (bzw. paramilitδrisch) organi
siert. Wie weit das Netz gespannt war, um ausreichend Verpflegung fόr die in den Stein
brόchen ihren Dienst versehenden Soldaten herbeizuschaffen, fόhrt das amtliche Schreiben
vor, mit dem ein Stratege der vereinigten Polemonos und Themistou Merides auf die Auf
forderung desyutsrponigfedcaA
praefectus Aegypti reagierte, Steuergetreide fόr die Truppen in der The
bais und die hunderte Kilometer vom Arsinoites entfernten Steinbrόche am Mφns Por
phyrites und Mφns Claudianus auszugeben. Er antwortet dem Statthalter: „ ... und wir
berichten Dir όber die verbliebene Gesamtmenge, wobei wir hinzusetzen, wieviel bereits fόr
die Verpflegung der Tiere der Truppen in der Thebais und fόr die Aufwendungen der Mδnner,
die in den Steinbrόchen des Porphyrites und Claudianus Dienst verrichten, ausgeliefert
wurde".40
Wie das Militδr alle Verkehrsverbindungen durch die Φstliche Wόste kontrollierte, so
stand auch der Zutritt zum Mφns Claudianus (und anderen Steinbrόchen) unter der strengen
Observanz des Militδrs, wie etwa O. Claud. I 48 vom Anfang des 2. Jh. zeigt. Ein centurie
weist die vier curatores der praesidia entlang der Via Claudiana an, einen gewissen Askle
piades passieren zu lassen: „Quintus Accius Optatus, centuno, an die vier curatores der Ka
stelle an der Via Claudiana, Grüße. Laß Asklepiades passieren".41 Dieses kleine Ostrakon -
38
39
40
41
Beispielsweise SB VIII10173 = I. Pan 51 (Wβdi Semna, 11 n.Chr.), Weihung eines Tribunen der
legio III Cyrenaica undzywvutsrponmlkihgfedcbaZWVSPNLIDCBA
έπαρχου ΒερνίκηΙς και άρχιμ εταλλάρχου I της Ζμ αράγδου και
ΒαΙζίου και Μαργαρίτου και πάντων των μ ετάλλων I της Αιγύπτου (Ζ. 510) an Pan, gefolgt
von Proskynemata weiterer Soldaten. I. Pan 38 (Möns Porph., 98-117), Weihung einesutroniec
centurio an
Zeus Helios und Sarapis; SB VIII9988 = I. Pan 22 (Möns Porph., 137/8), Weihung eines centurio
an Isis.
Einige Beispiele für viele seien angeführt: I. Ko. Ko. 41 (Paneion des Wβdi Hamamβt, 18); I. Ko.
Ko. 60 = SB V 8593,1-7 (Wβdi Hamamβt, 3. Jh.): Proskynema eines στρατιΙώτης σκληρουρΙγός
ύδρευΐμ άτων. I. Akoris 3 = SB V 8802 (Akoris, 82/3); CIL III 4714 = SB V 8325 = I. Pan 79
(Panopolis, 109); SB I 1133 = I. Thθbes-Syene 35 (El-Kab, 127), Proskynema (?) eines Soldaten;
SB VI 9230 (Syene?, Ende 3. Jh.): Der amtliche Brief eines Aufsehers (έργοδότης ) über Steinbrucharbeiten erwähnt u.a. einen Soldaten (Z. 17); Bernand, Inscr. mιtriques 26 (Antin., Ende
3. Jh.): Erwähnung eines δεκάδαρχος , έργων Άντινόοιο προστάτης . Alabastersteinbrüche des
Wβdi Natroun: P. Ryl. II 92 (Herk. unbek., Ende 2./3. Jh.): In der Liste von Personen, die είς
άντλίαν, „zur Bedienung des Wasserrades" abgestellt sind, scheint auch einusrnifecba
beneficiarius auf
(Z. 14); auch die lateinischen Namen in den beschädigten Z. 15-16 dürften eher zu Soldaten als zu
Arbeitern passen.
P. Oxy. XLV 3243,10-14 (Oxy., 214/5): και δ[ηλ]φσαί σοι πά[ν τό] άποΐκείμ ενον μ [έτ]ρον προσ
θ[εΐσι] πόσον ή[δη] παρΙεδόθη ε'ίς τε τροφάς κτηνώ[ν] των έν Θηβα[ίδ]ι στραΐτευμ άτων και
είς χρείας των υπηρετούντων I τοις Πορφυρειτικοΐς και Κλαυδιανοΐς μ ετάλλοις κτλ.
Ο. Claud. I 48 (ca. 110114): Κουίντος Άκκιος Όπτατος (εκατοντάρχης ) I δ' κουράτορσι
πραισι(δί)Ιων όδοΰ ΚλαυδιαΙνης χαίρειν. I Πάρες Άσκληπιάδην I ε. Die Bedeutung des ε in
der letzten Zeile bleibt unklar; besagt es, daß fünf Personen passieren dürfen? Derselbe centurio hat
die Weihinschrift I. Pan 38 (Möns Claud., 98-117) gesetzt.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
307
und es gibt Dutzende ähnliche 42 - diente als eine Art Passierschein, der zugleich wohl auch
die Erlaubnis zur Nutzung der Wasserstellen und der befestigten Stützpunkte entlang der
Straße erteilte. Es ist eine Konsequenz dieser Beaufsichtigung jeglicher Bewegung auf
den Wüstenstraßen, wenn sich Militärs, wie etwa einutsrponmlkigfedcaZT
imaginifer in P. Oxy. L 3571 (286?),
dann auch an der Suche nach entlaufenen Arbeitern aus Steinbrüchen oder Beigwerken beteiligten.
Nach den bislang edierten Ostraka zeigt sich, daß die Soldaten ausschließlich mit der
Logistik, Verwaltung und Kontrolle der Steinbrüche und Bergwerke befaßt waren. Die
eigentliche Arbeit des Steinebrechens und des mühevollen Abtransportes leisteten andere.
Hier bietet sich ein facettenreiches Bild: private Lohnarbeiter und Tagelöhner, freie Unternehmer mit Sklaven, Arbeiter einer (kaiserlichen?) familia waren nebeneinander in diesen
Betrieben beschäftigt. Dies zeigt einmal mehr, daß die römische Verwaltung in so kleinen
Sektoren keinerlei Vereinheitlichung oder Systematisierung verlangt hat. Die Betreibung
wird Privaten überlassen; der Staat und die Armee als sein ausführender Arm beschränken
sich in der Regel auf die Aufsichtsfunktion.
In Ausnahmesituationen konnten Soldaten aber dennoch gelegentlich zum Arbeitseinsatz
im Steinbruch herangezogen werden. Dies ist beispielsweise in dem berühmten Brief angesprochen, den der nach Bostra in Arabia versetzte principalis Apollinaris seiner Mutter Tasucharion nach Hause in Karanis schreibt und wo er seiner Freude Ausdruck verleiht, daß er,
der schon zu den immunes gehört, nicht mehr zum Steinebrechen herangezogen wird: „Ich
danke dem Sarapis und der Agathe Tyche, daß ich als principalis herumgehe und nichts mache, während alle (anderen) den ganzen Tag lang durcharbeiten beim Steinebrechen". 43
l.d.
Tiere für den Zirkus
Einen völlig anderen Aspekt soldatischer Tätigkeit beleuchtet ein Privatbrief, der wegen seines fragmentarischen Erhaltungszustandes nur noch zum Teil verständlich wird. In den ersten, noch kompletten Zeilen spricht der Schreiber - durch Vergleichstexte als Soldat ausgewiesen - davon, daß er „unter den praefecti" schon längere Zeit auf der Jagd nach allerlei
Tieren ist und die Beute abgeliefert habe. 44 Ein ähnlicher Sachverhalt scheint in einem Brief
42
43
44
Passierscheine vom Mφns Claudianus: O. Claud. I 4 8 8 2 (Anf. 2. Jh.), ausgestellt von centuriones
an stationarii bzw. anzwutsrponmlkihgfedcbaWVTSPNMLJIFDCBA
έπιτηρηταις όδοΰ Πορφυρείτου ( 6 1 , 6 2 , 7 6 und 80), στατιωναρίοις όδοΰ
Κλαυδιανοΰ (64, 66 und 68), στατιωναρίοις [όδοΰ Ά κ ] α ν θ ί ο υ (81).
Ρ. Mich. VIII 465, 1317 = C. Pap. Jud. 486a = Smallwood 1966, 307a (Bostra, 20. Feb. 108) mit
BL VIII214: ΕύχαρισΙ[τώ δέ] τω Σαράπιδι και [Άγαθη] Τύχη δτι πάνΙ[των κο]πιώντων ολην
[την ήμ ]έραν κοπτόνΙτων λίθους έγώ ώς πριγκ[ι]παλις διακινώ I μ ηθέν ποιών. Mit fast den
gleichen Worten schreibt Apollinarius noch einen Monat spδter an seinen Vater Sabinus: [ο]λης της I
[ήμ έρ]ας λίθους κοπτ[ό]ντων και I [άλλα π]οιούντων, έγώ μ έχρι σήΙ[μ ερον] ο υ θ έ ν τούτων
επαθον: Ρ. Mich. VIII 466, 2124 = C. Pap. Jud. 486b = Smallwood 1966, 307b = White 1986,
Nr. 105 (Bostra, 26. Mδrz 108) mit BL IV 54; vgl. Stauner 2004,427f„ Nr. 420; Campbell 1994,36.
SB VI 9017, Nr. 1 4 , 4 1 3 (Wβdi Fawβkhir, 4042): Γ ρ ά ψ ο ν I το λιβέλλον δτι ά π ό ΆκριΙππίνου
εως άρτι ύ π ό τοις I έπάρχοις γυνηγοΰμ εν (/. κυνηγοϋμ εν) I π ά ν τ α τα θηρία και I π ε τ ( ε ) ι ν ά
έφ' έτους . I Τ ά (/. α) πεπιάκαμ εν I δεδώκαμ εν ΚερεΙαλίω και επεμ Ιψέ σοι αυτά και I τά
σκεύων (/. σκεύη) π ά ν τ α κτλ. Der PluralytsrpolihgfecaA
praefecti bezieht sich nicht auf praefecti Aegypti, sondern
auf Truppenkommandanten (praefecti cohortis, alae).
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308
Bernhard Palme
an den militärischenzutsrpnhgfedcbaUS
praefectus Agenor vorzuliegen, in dem der Schreiber sich dafür entschuldigt, daß er bislang noch kein einziges Tier gefangen habe. 45 Unklar bleibt, ob auch die
κυνηγών πλοία, für die in O. Theb. 77 (75) und 78 (100) ein decanus bezahlt, in diesen Zusammenhang zu stellen sind.
Militärschriftsteller der Spätantike preisen die Jagd als standesgerechtes Training für Soldaten, das regelmäßig durchzuführen sei. Vielleicht sind die zitierten Texte als Hinweise darauf zu werten, daß diese Übung auch in Ägypten gelegentlich am Dienstplan stand und den
erfreulichen Nebeneffekt hatte, den Speiseplan mit Wildpret zu bereichern. Doch eine derartige Routineangelegenheit erscheint kaum einer Korrespondenz nötig und würde sich
schwerlich über Wochen hingezogen haben (wie es SB VI 9017 andeutet), weshalb die Vermutung, es handle sich um die Jagd nach Tieren für den Zirkus, mehr Wahrscheinlichkeit für
sich hat.
2. Steuerverwaltung
2.a. Unterstützung der Steuererhebung
Gemeinhin herrscht die Vorstellung, die Armee wäre in die Steuererhebung involviert gewesen oder sei zumindest fallweise als die Schutzmacht hinter den Eintreibern aufgetreten. Dieses Bild mag dadurch mitgeprägt sein, daß die Armee der frühen und hohen Kaiserzeit ihren
Bedarf an Lebensmitteln und anderen Gütern zum Teil aus dem in den Dorfspeichern eingelagerten Steueraufkommen, zum anderen Teil - besonders seit dem Ende des 2. Jh. - durch
Zwangsankäufe beschaffte, bevor auch in diesem Bereich immer mehr Agenda an zivile Instanzen abgetreten wurden.46
Zu diesem Themenkreis liefern die Papyrusdokumente, in denen die Steuererhebung sehr
ausgiebig vorkommt, verläßliche und repräsentative Nachrichten. Es zeigt sich, daß von
einem regelmäßigen Helfen oder Einschreiten des Militärs beim Erheben der normalen
Grund-, Erwerbs-, Handels- und Kopfsteuern keine Rede sein kann. In den ersten Jahrzehnten der römischen Herrschaft über Ägypten lag die Steuereintreibung in den Händen von
Steuerpächtern, bevor sie ab der 2. Hälfte des 1. Jh. schrittweise in staatliche Regie übernommen wurde. Erhebung, Transport und Abrechnung der Steuern hat man in der gesamten
Chora einer größeren Anzahl von neu geschaffenen liturgischen Beamtenkollegien übertragen, die mit ihrem persönlichen Vermögen für das Steueraufkommen hafteten. 47 Abgesehen
von vereinzelten, und in ihrem Sinn und Zusammenhang nicht eindeutigen Erwähnungen in
45
46
47
P. Oxy. 1122, 510 (Oxy., 3./4. Jh.):zwvutsronmlkihgfedcbaWVSRNIGEDBA
Πεπόμ φειν (l. έπεπόμ φειν) δ' αν αυτός θάττον προς σέ ε'ι
παρΙήσάν μ [οι] πλείονες στρατιώτοι (/. στρατιωται) I άλλ' Έπ[.. .].ς ύπέστρεφεν, ήΙμ εΐ[ς ] δε
άγρεύειν των θηρίων I δυνά[μ ε]θα ούδέ εν. Der Name des Absenders steht vor dem des Adres
saten, was auf seine gehobene Stellung hinweist.
Die Versorgung der rφmischen Armee in Δgypten beschreibt mit zahlreichen Verweisen auf Quellen
und Literatur Mitthof 2001, I, Ύ1ΧΊ. Eine Auswahl von Belegen findet sich in Doc. Eser. Rom.
4865.
Grundlegend sind immer noch die allgemeinen Darstellungen Grundz. Wilck. 185218 und 339355 ;
Wallace 1938, bes. 3136 und 286335; den besten άberblick neueren Datum bietet Sharp 1999,
213241. Zu den daran beteiligten Beamten s. Oertel 1917,195231 und Palme 1989, 3167.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
309
privater oder offizieller Korrespondenz gibt es kaum Zeugnisse für Aktivitäten des Militärs
beim Hebungsvorgang.48 Allenfalls liegen indirekte Nachrichten vor: Statthalteredikte zeugen vom Bemühen der Regierung, sowohl eine forcierte Eintreibung durch paramilitärische
Waffenträger als auch Übergriffe oder Willkür des Militärs bei der Beschaffung seiner Verpraefectus Aegypti L.
pflegung durch Androhung harter Strafen zu verhindern. So stellte der yutsrponigfedcbaA
Aemilius Rectus die Eintreibung ohne schriftlichen BerechtigungsscheinzwutsrponmlihgfedcbaTNMLFC
(άνευ διπλώ
μ ατος ) sogar unter Todesstrafe: „Niemanden sei es gestattet, die Leute in der Chora zu Fron
diensten beim Transport heranzuziehen oder Marschgelder oder etwas anderes gratis einzu
fordern ohne meinen Berechtigungsschein, so daß jeder, der einen Schein von mir hat und
den hinreichenden Lebensunterhalt bekommt, auch den Preis dafür bezahlt. Wenn aber einer
der Soldaten oder der Waffenträger oder sonst irgendwer, der im öffentlichen Dienst steht,
angezeigt wird, daß er dies entgegen meinem Dekret getan hat oder daß er Zwang ausgeübt
hat auf jemanden aus der Chora oder Geld erpreßt hat, gegen diesen werde ich die Höchststrafe anwenden".49 Etwa hundert Jahre später ging der praefectus Aegypti Petronius Mamertinus durch ein Edikt mit ganz ähnlichem Tonfall neuerlich gegen illegale Requisitionen
vor.50 Edikte wie diese zeigen zwar einerseits, daß Übergriffe sehr wohl vorkamen, andererseits aber eine Einbindung des Militärs in die reguläre Steuererhebung und Proviantbeschaffung nicht vorgesehen war.
Von einem offenbar außergewöhnlichen Einschreiten eines Soldaten spricht die an den
Strategen gerichtete Eingabe eines Gymnasiarchen aus spätaugusteischer Zeit, der sich für
einen Fährmann verwendet. Dieser wird vom Steuerpächter bedrängt, der willkürlich Sachwerte konfisziert hat: „ ... er ist mit einem Soldaten in das Dorf gekommen, hat sein Haus
aufgebrochen und die beiden neuen Kleider, die er dort gefunden hat, an sich genommen und
fortgeschleppt, obwohl jener nichts schuldig war". 51 Ansonsten hört man keine Beschwerden über militärische Gewalt bei der Steuererhebung. Eher sind es Privatpersonen, die - wie
noch zu zeigen sein wird - mit Schuldeintreibung durch Soldaten drohen. Erst aus dem 4. Jh.
48
49
50
51
Von einem Einschreiten von Soldaten und decuriones bei der Erhebung scheint in P. Oxy. XLII3028
(Oxy., 232247) die Rede zu sein, der fragmentarische Erhaltungszustand läßt aber den Zusammenhang nicht mehr einwandfrei erkennen. DerxwvutsrponmlkihgedcbaWVTSRPNIHEDCA
μ αχαιροφόρος , für den in P. Tebt. Π 391,2022 (Tebt.,
99), einem Vertrag bezüglich der Steuererhebung, ein Salair (όψώνιον) vorgesehen wird, ist kein
Soldat, sondern ein angeheuerter Waffenträger. Erst aus dem 4. Jh. liegen zahlreichere Zeugnisse für
eine Einbindung von benéficiarii in die Steuererhebung vor, vgl. NelisClιment 2000, 243252; die
meisten dieser benéficiarii waren zu diesem Zeitpunkt jedoch officiates, keine Militδrs.
P. Lond. ΙΠ 1171 verso (c), S. 105 = W. Chr. 439 = Smallwood 1966, Nr. 381, 211 (Alex.?, 42):
Μηδενί έξέστω ένγαρεύειν (l. άγγαρεΰειν) τούς επί της χώρας I μ ηδέ έφόδια ή άλλο τι
δωρεάν αίτειν άτερ του I έμ ο[ΰ] διπλώμ ατος , λαμ [β]άνειν δέ έκασ[το]ν των I εχ[όν]των έμ όν
δίπλωμ α τά αύταάρκει (I. αυτάρκη) έπιδήτια (/. έπιτήδεια) I τιμ ήν άποδιδόντας αυτών. Έ ά ν
δέ τις I μ ηνυθη η των στρατευομ ένων ή των μ αχαιροφόρω(ν) I η όστις ούν τών υπηρετών
τώ[ν έν τ]αΐς δημ οσ[ίαις ] I χρήαις (/. χρείαις ) παρ[ά τ]ό έμ όν διάτα[γμ ]α [π]εποηκώς (/. πε
ποιηκώς ) ή βεβιασΙμ ένος τινά τών άπό της χώρας ή άργυρολογήσας , I κατά τούτου τη
άνωτάτψ χρήσομ αι τ(ε)ιμ ωρία.
PSIV 446 = Sei. Pap. Π 221 = Doc. Eser. Rom. 49 (Herk. unbek., 133137); άbersetzung bei Camp
bell 1994, Nr. 293.
BGU IV 1188, 1416 (Herakl., 15 v.Chr14 n.Chr.): ... παραγενόμ ενος εις την κώμ ην συν
στρατιώτη 1 την οίκίαν α[ύ]τοΰ ένφκησεν και α ευ ρεν ιμ άτια εκεί I καινά δύο ήρε[ν] και
άπηγεν κατά μ ηδέν αύτοΰ όφείλοντος κτλ.
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310
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liegen z.B. Anforderungen von Soldaten (στρατιώται) oderzywvutsrqponmlkjihgfedcbaZWVUTSRQ
paramilitärischen Waffenträgern (μ αχαιροφόροι) zum Schutz von Steuereintreibern oder Androhungen einer Eintrei
bung mit Soldaten vor.52 Es erscheint denkbar, daß ein solcher bewaffneter Begleitschutz gelegentlich auch schon früher zum Einsatz kam.
2.b. Mitwirkung beim Transport des
Naturalsteueraufkommens
Nur in einem Teilbereich der Steuerverwaltung scheinen Soldaten - zumal in den ersten hundert Jahren der römischen Herrschaft über Ägypten - mit einiger Regelmäßigkeit auf: als
Begleitpersonen (έπίπλοοι) beim Transport des Steuergetreides.53
Der Aufgabenbereich der Soldaten umfaßte jedoch mehr als bloß das Eskortieren der
Transportschiffe. In einer Quittung über die Verladung von über 1718 Artaben Weizen auf
ein Schiff des öffentlichen Dienstes agiert der Epiploos als Stellvertreter des Kapitäns, der
dem Sitologen die Übernahme bestätigt;54 ferner zeigen Verladequittungen den Epiploos
auch bei der Beladung der Schiffe tätig.55 In gleicher Weise agiert etwa 60 Jahre später der
Soldat Claudius Celer als Stellvertreter für drei Kapitäne: Auch er bestätigt den Sitologen die
Übernahme des zu transportierenden Steuergetreides.56 Diese Soldaten sind also direkt mit
der Abwicklung des Transportes befaßt und beschränken sich nicht auf eine Beaufsichtigung. Ob dies regelmäßig der Fall war, läßt sich nach den vereinzelten Zeugnissen schwer
entscheiden, aber der Umstand, daß in einem Frachtvertrag das Schiff sogar als „das Flußschiff des centuno Marcus Cornelius Torullus" bezeichnet werden konnte, spricht dafür, daß
zumindest in den Augen der Bevölkerung die Militärs sehr eng mit der Durchführung des
Transportes verbunden waren.57
52
Vgl. beispielsweise die Warnung in P. Fay. 135, 28 (Euhem., 4. Jh.): του καιρού καλέσαντος της
(Ζ. τήν) I συνκομ ιδής (I. συγκομ ιδήν) οφ [± 6] I σεαυτφ τον χρε[..].ω.[.] I άποστ(ε)Τλαιϊνα μ [ή]
δόξη μ [ο]ι I στρατιώτας άποστ(ε)ιλαι επί I σαι (Ζ. σέ) και συνκλισθης (Ζ. σονκλησθής ) αχρις
αν I πληρώσης .
53
Zur Abwicklung des staatlichen Korntransportes s. allgemein Bφrner 1939, 2233 und MeyerTer
meer 1978,90103.
54 p. Lond. II 256(a), S. 98 f. = W. Chr. 443 = Doc. Eser. Rom. 67,15 (Ars., 15) mit BLIV 43 und V 51:
[± 5]ανο[ς ] κυβερνήτης σκάφης δημ οσίας άγω(γής ) I [(άρταβών).], ής π[α]ράσημ ος ίβις , δια
έπίπλ[όο]υ Σέκτος Άτίνιος I [κεντυρ]ίας Άρίου λεγιώνος δευτέρας κικοστής (Ζ. και εικοστής )
σπ(ε)ίρας I [δευτ]ερας Άκουσιλάω σιτολόγφ δημ ο[σ]ίψ Λυσιμ αχίδ(ων) [κτλ.
55
P. Oxy. Hels. 14,15 und 89 (Oxy., 1. Jh.): Έμ βέβληται (ε)ίς δημ οσίαν έμ βολ(ήν) I τώι ιδ (ετει)
Φαώφι ιε εως ιη I Σαραπίωνι Αίλουρίωνος των άπό ΠαΙνεχμ ώνεως Σεβεννΰτου νομ οΰ I
κυβερνή(τη) πλοίου ναυλωσίμ ου (άρτάβας ) 'Βσκ I... I δι' έπιπλόου Γαίου Λογγίν[ο]υ στρα
τιώτη (Ζ. στρατιώτου) I λεγιώ(νος ) κβ Δ ηιοταριανής (Ζ. Δ ηιοτεριανής ) σπεί[ρ(ης )] γ.
56
P. Oxy. II276 = C. Pap. Jud. II 422 = Doc. Ώser. Rom. 68, 514 (Oxy., 77) mit BL 1320, VI 96 und
VII 129: όμ ολογοΰσ[ι ] ...snmecaN
3 Namen ... κυίβερνήται π[λ]οίο[υ] ναυλωσίμ ου, έκάτείρος ένές
(Ζ. ενός sc. πλοίου), δι' έπιπλόου Κλαυδίου Κέλερος I στρατιώτου λεγεώνος δευτέρας έκα
τονίταρχίας Βραβιρίου, Φρίβι Ήρακλήου τω I συν άλλοις σιτολόγοις δημ οσίου θησαυίροΰ
κώμ ης Μερμ έρθων τής άνω τοπαρΙχίας , παρ(ε)ιληφέναι πα[ρ'] αυτών τάς έπισΙ[τ]αλείσας
α[ύτ]οΐς κτλ. Als Legion ist in Ζ. 9 mit BL V 76 δευτέρας (και εικοστής ) herzustellen.
57
P. Oxy. XLV 3250, 23 (Oxy., 63): ... της Μάρκου Κορνηλίου ΤοΙρούλλου έκατοντάρχου
σκάφης ποταμ ίας .
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
311
Ein besonders aufschlußreiches Zeugnis für die Aufsichtsfunktion der Soldaten ist die aufgemalte Inschrift auf einem Tongefäß, das alszyxwvutsrponmlkihgfedcbaWSRPOLJHECA
δείγμ α diente. Jede Schiffsladung Steuerge
treide hatte eine solche unabhängig aufbewahrte, versiegelte „Probe" mitzuführen, an der nötigenfalls die Qualität des Getreides bei seiner Ablieferung in Alexandreia überprüft werden
konnte. Auf einem unversehrt erhaltenen Deigma-Gefäß steht zu lesen: „Oxyrhynchitischer
Gau: Ammonios, Sohn des Ammonios, Kapitän des staatlichen Schiffes, dessen Symbol ein
„[...]" ist, vertreten durch den Epiploos Lucius Oclatius, Soldat der 22. Legion, 2. Kohorte, utrnieca
centuria des Maximus Stoltius, und Hermias, Sohn des Petalos, Kapitän des anderen Schiffes,
dessen Symbol „Aegyptus" ist, vertreten durch Lucius Castricius, Soldat der 22. Legion, 4. Kohorte, centuria des Titus Pompeius. Das ist eine Musterprobe (δείγμ α) von dem, was wir ge
laden haben von der Ernte des 28. Jahres des Caesar, einerseits Ammonios, bis zur Reeling,
433 1/4 Artaben Weizen, andererseits Hermias in gleicherweise 433 1/4 Artaben Weizen, das
macht zusammen 866 1/2 Artaben, alle eingeladen durch Leonidas und Apollonios, Sitologen
des Φstlichen Teiles der Unteren Toparchie, und wir haben hinzugemessen pro 100 Artaben
1/2 Artabe Weizen. Die Verladung haben wir gemacht vom 2. Hathyr bis zum 4. desselben Monats, und wir haben es jeweils mit unseren beiden Siegeln versiegelt. Das des Ammonios hat
als Bild den Ammon, das des Hermias den Harpokrates. 4. Hathyr, 29. Jahr des Caesar".
2. Hand: „Wir, Hermias und Ammonios, haben die Musterprobe versiegelt, 19. Hathyr, 29. Jahr
des Caesar". 58 Neben anderen bemerkenswerten Einzelheiten (wie der Beschreibung der Siegel) interessiert vor allem die genaue Nennung der begleitenden Soldaten samt Dienstbeschreibung. Auf jedem Schiff fuhr ein eigener Soldat mit; bei der Anzahl an Getreideschiffen,
die aus allen Landesteilen nach Alexandreia segelten, muß eine stattliche Zahl von Soldaten alleine dafür abgestellt gewesen sein. Vielleicht ist es bezeichnend für die generelle Tendenz der
Verwaltungsorganisation, wenn man ab dem 2. Jh. auch die Rolle der Epiplooi den Soldaten
abgenommen und liturgischen Beamten übertragen hat. Der letzte sicher datierte Nachweis für
einen Soldaten als Epiploos ist der oben zitierte P. Oxy. II 276 vom Jahre 77; später anzusetzen
sind vielleicht folgende Belege, die jedoch nur paläographisch datiert sind: Ein στρατιώτης
έπίπλοος wird in dem stark fragmentierten Privatbrief P. Athen. 63 (Herk. unbek., 2. Jh.) er
wähnt, und in P. Oxy. ΠΙ 522 (Oxy., 2. Jh.), einer Abrechnung über Aufwendungen beim Korntransport, scheinen in Z. 6 auch Soldaten auf, die wohl als Epiplooi mitfuhren.
58
SB VI 9223 = Doc. Eser. Rom. 66 (Oxy., 2. v.Chr.) mit BL VII 204 und X 196:tsonihedaSPIE
Νομ οΰ
Όξ(υρυγχίτου)· I Αμ μ ώνιος Αμ μ ωνίου κυβερνήτης πλοίου δημ οσίου ου έπίσημ ον α . . σ,LÔL'
έπιπλόου Λουκίου Ούκλατίου στρατιώτου I λεγεώνος κβ σπείρης β κεντερυωνέας (/. κεν
τυρίας ) Μαξίμ ου Στολτίου, καί Έρμ ίας Πετάλου κυβερνή(της ) έτέρου πλοίου I ου έπίσημ ον
Αίγυπτος , δι' έπιπλόου Λουκίου Καστρικίου στρατιώτου λεγεώνος κβ σπείρης δ κεντε
ρυωνέας (/. κεντυρίας ) I Τίτου Πομ πηίου. Έστιν δ(ε)ΐγμ α οΰ έμ βεβλήμ εθα άπό γενή(μ ατος )
κη (έτους ) Καίσαρος , ό μ έν 'Αμ μ ώνιος είς παράφραγμ α I (πυροΰ) (άρταβών) υλγά ό δέ
Έρμ ίας ομ οίως (πυροΰ) (άρταβών) υλγά (γίνονται) ai πά(σαι) at έμ βεβλημ έναι διά
Λεωνίδου καί Απολλώνιου σιτολ(όγων) άπηλιώ(του) I μ ερίδος κάτω{ι} τοπαρχ(ίας ) (πυ
ροΰ) (άρτάβαι) a>|ηS καί προσμ εμ ετρήμ εθα ταΐς εκατόν άρτάβ(αις ) (πυροΰ άρτάβης ) S, την
δέ έμ βολήν πεποιΙήμ εθα άπό β του Άθύρ εως δ τοΰ αύ(τοΰ) μ ηνός , καί συνεσφραγίσμ εθα τη
άμ φο(τέρων) σφραγϊδι, τοΰ μ έν Άμ μ ω(νίου) I ης (ε)ίκών 'Αμ μ ωνος , τοΰ δέ Έρμ ίου ης
<ε)ίκών Άρποκράτης . ("Ετους ) κθ Καίσαρος Άθύρ δ. I (2. Η.) Έρμ ίας καί Άμ ώνις έσφρα
γίσμ (εθ)α τά δ(ε)ίγμ ατα. ("Ετους ) (κθ) Καίσαρος Άθύρ ιθ. Ein Photo des Gefδίes und der
Aufschriftfindetsich in der ed. pr. in JJP 4, 1950, Pl. I.
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312
Bernhard Palme
Trotzdem findet man später gelegentlich noch Soldaten und Offiziere, die sich um Verladung und Transport des Steuergetreides kümmern. In diesen Zusammenhang gehört wohl der
Bericht eines Erhebungsbeamten für GetreidevutsronmlkihgfedcbaSIDA
(σιτοπαραλήμ πτης ) aus dem arsinoitischen
Dorf Autodike über die Ablieferung von Steuergetreide an verschiedene Destinationen, der
an einenywutsrponmkigfedcbaMEA
decurio gerichtet ist.59 In einer eidlich bekräftigen Erklärung an einen Gaustrategen
verpflichtet sich ein Liturge, das frumentum emptum nach Alexandreia zu geleiten und dort
der Verwaltung der Neapolis abzuliefern „gemäß dem an Dich gerichteten Schreiben seitens
des centurio Iulius Macedσn".60 Und um die Mitte des 3. Jh. schreibt ein centuno und
έπίκτης [δημ (οσίου) σ]ίτου an den Stellvertreter des Stategen: „Ich habe dafür den stationarius geschickt, aber auch die anderen decemprimi, damit wir die Verladung so rasch wie
möglich machen können, wo immer ich es verlange".61 Soldaten des Präfekten werden auch
in dem etwa zeitgleichen, in seinem Inhalt nicht völlig verständlichen Brief bezüglich der
Verschiffung von Steuergetreide erwähnt62 und treten mehrfach als Zahlungsempfänger in
einer Abrechnung über Ausgaben des Korntransportes auf.63 Auch nach der Einsetzung von
liturgischen Epiplooi scheinen die Militärs also noch regelmäßig mit der Verfrachtung des
Steuergetreides befaßt zu sein.
2vutsrponmlihedcbaTPICA
.C. Mitwirkung bei der Epikrisis
Einen systematischen Einsatz von Militärs - vor allem der höheren Ränge - greift man bei
Maßnahmen der Regierung zur administrativen Erfassung des bürgerrechtlichen Status und
der fiskalischen Stellung der Bevölkerung. Büigerzensus, Provinzialzensus, Epikrisis und
die (nicht verpflichtenden) Geburtsanzeigen lieferten der Verwaltung die gewünschten Daten. Für die in Ägypten ansäßigen römischen Bürger war der praefectus Aegypti zuständig,
für die anderen Bevölkerungsgruppen waren es die Strategoi und Basilikoi Grammateis auf
Gauebene. Es erscheint selbstverständlich, daß für den Soldatenstand die Militärverwaltung
verantwortlich war. So ist beispielsweise die lateinische Anzeige (testatio) eines Soldaten der
cohors II Thebaeorum über die Geburt seiner Tochter im Standlager dieser Truppe in Philadelphia verfaßt und anscheinend bei der Kanzlei der Einheit eingereicht worden.64
59
60
61
62
63
64
B G U I 81 (Ars., 189) mit B L 1 1 6 . Insgesamt geht es um die groίe Summe von όber 2640 Artaben
Weizen, von der Teile „fόr die Absendung der annona civica"zyxwvutsronmlkjihgfedcbaZXWVUTSPOM
(είς ε κ π ε ( μ ) ψ ι ν εύθηνίας , Ζ. 1516
und 2324) abgezogen werden und Teile in den Thesauroi verbleiben.
P. Oxy. LX 4063, 8 9 (Oxy., 183): ... ακολούθως tfj γραφείση σοι υ π ό I [Ί]ουλίου Μ α κ ε δ ό ν ο ς
(έκατοντάρχου).
P. Oxy. 162 verso = W. Chr. 278,1117 (Oxy., 242246) mit BL 1313, III 129 und IV 58: "Επεμ ψα
δέ είς τούτο τόν στατιωνάριον άλλά I και τους λοιπούς δεκαίπρώτους ίνα δυνηΙθώμ εν δθεν
έάν δέω I την έμ βολήν ποιήσαι I δια τάχους .
P. Oxy. XXXIII2681 (Oxy., 259264) mit BL VII 151; vgl. den Komm, zurtsrponlifedcba
ed. pr.
P. Wash. Univ. Π 80 (Oxy., 3. Jh.): Zahlreiche Eintragungen betreffen beneficiarli und stationarii.
Das Ostrakon SB XIV 11562 (Ars., Mitte 3. Jh.) erwδhnt einen Veteranen beim Transport von
Steuergetreide. Die Zahlung „fόr das Marschgeld des Soldaten" (υπέρ εφοδίου στρατιώτου) in
P. Lond. ΙΠ 1170, Β 121 (S. 193), (Thead., nach 259) erfolgt wohl auch fόr die militδrische Beglei
tung eines Transportes.
BGU VII 1690 = FERA III 5 = C. Pap. Lat. 160 (Ars., 131); bes. Z. 56: Actum P(h)il(adelphiae) I
hib(ernis) coh(ortis) II Theb(aeorum) etc.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
313
Umfangreiches Quellenmaterial liegt für die vielleicht jährlich vorgenommene Epikrisis
vor, durch welche die Behörde feststellte, wer das römische oder alexandrinische Bürgerrecht besaß, wer zu den Einwohnern der Gaumetropolen gehörte (und alszyxwvutsrponmlkihgfedcbaWVTSNK
έπικεκριμ ένος nur
den halben Kopfsteuersatz bezahlte), oder wer einfacher, die volle Kopfsteuer zahlender
Ägypter (λαογραφούμ ενος ) war.65 Im allgemeinen richtete sich der Status eines Individu
ums nach dem seiner Eltern, doch war ein gewisser Grad an „social mobility" durchaus ge
geben, beispielsweise durch die Erlangung des römischen Bürgerrechtes mittels Dienst in
einer Auxiliareinheit. Die Durchführung der Epikrisis für Römer und Militärveteranen lag im
Kompetenzbereich desyutsrpnigfecbaA
praefectus Aegypti.66
Bei Veteranen hatte die Epikrisis nach der Entlassung aus dem Heeresdienst stets festzustellen, daß sie (und ihre Frauen und Kinder) nun das römische Bürgerrecht besaßen. Dies
geschah immer auf Veranlassung des praefectus Aegypti, die Durchführung selbst war jedoch
in die Hände eines Offiziers gelegt. Überliefert sind vor allem Auszüge aus den Epikrisis-Akten der Präfekten, welche stets dasselbe Gestaltungsschema aufweisen: Zunächst wird die
Überschrift (προγραφή) abgeschrieben, in welcher summarisch die verschiedenen Gruppen
von Veteranen (austsrolheca
alae, cohortes und classes) sowie das Datum der Epikrisis und der Name
des Präfekten sowie des Offiziers, bei dem die Papiere (δικαιώμ ατα) der Veteranen depo
niert wurden, festgehalten sind. Der weitgehend formelhafte Text lautet z.B. in der Fassung
von W. Chr. 459 vom Jahre 148: „Die unten angeführten Veteranen, die in Alen, Kohorten
oder der Syrischen Flotte Militärdienst leisteten, wobei einige samt Kindern und Enkeln,
einige alleine des römischen Bürgerrechts und des Conubium teilhaftig wurden mitsamt den
Frauen, die sie damals hatten, als ihnen das Bürgerrecht verliehen wurde, oder, wenn manche
unverheiratet waren, mit den Frauen, die sie in der Zwischenzeit heimgeführt haben - jeder
jeweils eine - , sowie wiederum andere Veteranen, ohne Militärdiplom, die auch alleine des
römischen Bürgerrechts teilhaftig wurden, sie alle wurden auf Befehl des Marcus Petronius
Honoratus, praefectus Aegypti, der Epikrisis unterzogen durch Magius Sabinus, tribunus der
legio II Traiana Fortis vom 3. Mecheir bis zum 2. des Monats Pachσn des gegenwärtigen
11. Jahres; die Papiere, die sie bei dem vorher genannten Sabinus deponiert haben, sind auf
den Namen jedes einzelnen abgelegt".67 Danach folgen, mit Aktenzahl gekennzeichnet, die
65
66
67
Zur Epikrisis s. die ausfόhrlichen Diskussionen bei Nelson 1979, 3^40 mit dem άberblick όber die
δltere Forschung S. 39 und Kruse 2002,1, 252271. Gegen die Auffassung der δlteren Forschung,
die von unterschiedlichen EpikrisisVerfahren und insbesondere von einer militδrischen Epikrisis
ausging, hat bereits Lesquier 1912, 175201 festgestellt, daί es nur ein einziges Verfahren gegeben
hat. Zur Epikrisis von Veteranen vgl. Kruse 2002, II, 638640.
Eine Zusammenstellung der vom praefectus Aegypti durchgefόhrten Epikriseis gibt Haensch 1992,
290293.
BGU1265 = W. Chr. 459 = Doc. Eser. Rom. 93, 318 mit BLIV 4 und VIII21 (Ars.): OlutsoniPIA
ύπο]Ιγε
γραμ [μ ένοι] ούετρανοί στρατ[ευσάμ ενοι έν ε'ιλαις ] I και σπείραις και έν κλάσση Συρι[α]κη
εν[ε]ιοι μ [έν έπιτυχόντες ] I σύν τέκνοις και έγγόνοις , ετεροι{ς } μ ό[νο]ι τή[ς 'Ρωμ αίων] I πο
λιτείας και έπιγαμ ίας προς γυν[αικ]ας , [ας τότε ειχον,] I οτε τούτοις ή πολ{ε}ιτεία έδ[ό]θη
(ή) ει τ[ινες άγαμ οι ειεν,] I [π]ρός ας εάν μ εταξύ άγάγων (/. άγάγωσι) τοΰ μ έχρ[ι μ ιας
έκαστος , ετι δέ] I και ετεροι ούετρανοί οί χωρίς χαλκών πάντες [και αύτοί έπι]1τυχόντες
μ όνοι της 'Ρωμ αίων πολ[ιτ]είας [έπεκρίθησαν] I έξ ένκελεύσεως Μάρκου Πετρωνίου
[Ό]νω[ράτου έπάρχου] I Αιγύπτου δ[ι]ά Μαγίου Σαβείνου χ{ε}ιλιάρ[χο]υ λ[εγεώνος β] I
Τρακινης Ισχυρός άπό Μεχείρ γ ε[ως ] β τοΰ Παχ[ών μ ηνός ] I [τοΰ ένε]στώτος ια (έτους )...
(Antonius Pius) ... α. δέ παρέθεντο] I [δικαι]ώμ ατα τω προγεγρ(α)μ [μ ένω] Σ[α]βε[ίνω,
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314
Bernhard Palme
Abschriften der von jedem Veteranen individuell gefόhrten Verhandlung. In Dokumenten
wie diesem kommt durchsed
διά unmiίverstδndlich zum Ausdruck, daί der Offizier (hier ein xutsrponm
tribunus) als Vertreter des Prδfekten handelte, gelegentlich wird sogar explizit gesagt, daί
die Durchfόhrung „auf Befehl" (έξ έγκελεύσεως ) des Prδfekten erfolgte. 68
Ein Vergleich der Akten zeigt, daί der Prδfekt die Epikrisis von Veteranen stets an einen
hohen Offizier delegierte.69 Besonders anschaulich macht dies eine Aufstellung όber durch
gefόhrte Epikriseis in P. Wash. Univ. 13, Kol. II (Oxy.?, Anf. 3. Jh.), wo jeweils der mit der
Durchfόhrung befaίte Offizier genannt ist; dreimal waren dies tribuni, einmal ein praefectus
classis. EpikrisisAkten, in denen Offiziere auftreten, liegen von der Mitte des 1. Jh. bis zum
Beginn des 3. Jh. vor; danach war die Epikrisis von Veteranen durch die Constitutio Antoni
niana όberflόssig geworden. Vier Offiziersrδnge allesamt Truppenkommandaturen der rit
terlichen tres militiae wurden fόr die Epikrisis herangezogen: In etwa zwei Drittel der Be
lege ist es ein tribunus einer bzw. der in Δgypten stationierten Legion, 70 einige andere Male
ist ein praefectus classis Alexandrinae71 genannt, ansonsten wurde gelegentlich ein praefectus alae72 oder ein praefectus cohortis73 herangezogen. Ein Prinzip, nach welchem einmal
dieser, ein andermal jener Offizier den Auftrag bekam, ist nicht ersichtlich.
68
69
70
71
72
73
έκάσΙτψ όνόμ ]ατι παράκ[ει]ται. Vergleichbare Urkunden mit ähnlichem Wortlaut sind etwa
P. Hamb. 131a (Ars., 126-138), BGU1113 (Herk. unbek., nach 140), SB 15217 (Thead., 148), SB
VI 9228 (Syene, nach 160), PSI V 447 (Oxy., 166/7), P. Oxy. XII 1451 (Alex., 175), BGU III 847
(182/3) etc. Zum Verfahren vgl. Link 1989, 119f.
So etwa in P. Stras. IV 281, 1-8 (Herk. unbek., 142): ε[π]άρ[χ]ω [σ]τ[ό]Ιλου και έπί των I κε
κριμ ένων I έξ ένκελεύσ[εως ] I διά άναφορίου του I κρατίστου ήγεμ όΙνος Άουιδίου
'Ηλι[ο]Ι[δώ]ρσυ. Ähnlich in SB I 5217 = FIRA III 6, 3-5 (Thead., nach 148):utsrplfeca
εξ ένκε[λεύσε]ως
Μάρκ[ου Π]εΙτρωνίου Όνα[ρά]του [έπ]άρχου Αίγύπτο[υ διά] Μαγίου Σαβε[ίνου] I
χ{ε}ιλιάρ[χο]υ λε[γε]ωνος [δ]ευτέρας Τραια[νη]ς Ίσχυρά[ς . Vgl. auch die Erwähnung des Tribunen in Z. 27.
Nelson 1979,42 und 68-73.
P. Mich XIV 676, 12-13 (Oxy., 272): In diesem Epikrisis-Ansuchen für das Gymnasium wird die
Epikrisis der Vorfahren bis zurück in das 3.-5. Regierungsjahr des Nero zitiert (56/7-58/9). - P. Oxy.
XLVI3279, 19-21 (Oxy., 148/9): Auch in diesem Epikrisis-Ansuchen für das Gymnasium wird die
Epikrisis der Vorfahren bis in das 3.-4. Regierungsjahr des Nero (56/7-57/8) zitiert. - P. Strasb. V 340
= Doc. Eser. Rom. 90 mit BL V 39 (Ars., nach 117). - BGU 1113 = W. Chr. 458 = FIRA III 7a = Doc.
Eser. Rom. 92 (Alex., 140), bes. Z. 10-11 mit BL III 8; vgl. den Kommentar von U. Wilcken, loc.
cit. - P. Diog. 6, 2-4- (Ars., 142). - P. Diog. 7, 2-4 (Ars., 143), vgl. auch Z. 32-33. - SB I 5217 =
FIRA III 6, 3-5 (Thead., nach 148). - PSI V 447, 3-4 (Oxy., 166/7) mit ZPE 17,1975, 282 und 291
zum Datum. Der Tribun wird im selben Zusammenhang auch in Z. 13-14 und Z. 16 erwähnt. - BGU
ΠΙ847 = W. Chr. 460 = Doc. Eser. Rom. 96 (182/3) mit BL V 13, Z. 25. Der Name des Tribunen ist
nach Z. 8 verläßlich ergänzt. - SB IV 7362 = Sei. Pap. II 315 = FIRA III 7b = Doc. Eser. Rom. 97
(Karanis, 188).
P. Stras. IV 281, 1-8 (Herk. unbek., 142). - SB VI 9227 = Doc. Eser. Rom. 95A, 3-6 (Syene, nach
160); vgl. auch die Abschrift des Auszuges in SB VI 9228 = Doc. Eser. Rom. 95B (Syene, nach
160). - BGU IV 1032,15-16 (Ars., nach 173). - P. Oxy. ΧΠ 1451,1214 (Alex.?, 175); vgl. die Er
wähnung des praefectus classis auch in Z. 1-2 und Z. 16. - P. Oxy. LVIII 3920 (Oxy., nach 214?).
P. Hamb. I 31a = Doc. Eser. Rom. 91, 9-10 (Ars., 126-138, zum Datum s. ZPE 13, 1974, 285).
BGU ΠΙ 780 = Doc. Eser. Rom. 94 (Ars., 155159). Der Name (und Titel?) des praefectus alae
waren schon in der Lücke von Z. 5 erwähnt. - P. Stras. ΠΙ 146, Ζ. 810 = Neudruck von SB V 8261
(Ars.?, 156159).
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
315
2.d. Mitwirkung beim Zensus
Mit der Epikrisis hing der Provinzialzensus nicht nur sachlich, sondern anscheinend auch
organisatorisch zusammen. 74 Dem Zensus der peregrinen Bewohner Ägyptens, der seit der
Regierungszeit des Augustus bis nach der Mitte des 3. Jh. alle 14 Jahre durchgeführt wurde,
gingen des öfteren sog. Reintegrationsedikte voraus, welche diejenigen Personen, die sich
(illegal) außerhalb ihrer Heimatbezirke aufhielten, zur straffreien Rückkehr aufforderten. 75
Als begleitende Maßnahme zur Abwicklung des Zensus verfolgten diese Anordnungen zugleich das Ziel, die durch SteuerfluchtutronihedcbaSA
(άναχώρησις ) oder Suche nach Arbeit in die Städte insbesondere natürlich Alexandreia - abgewanderten Menschen wieder in ihre Dörfer und
auf die Felder zurückzuführen. Ein solches Edikt des praefectus Aegypti C. Vibius Maximus
wird in dem größeren Textkonvolut von P. Lond. III 904, Kol. II aus dem Jahre 104 wörtlich
zitiert. Für unsere Fragestellung ist die Verlautbarung von Z. 28-41 relevant: „Da ich freilich
weiß, daß unsere Stadt (Alexandreia) einige der Leute aus der Chora braucht, wünsche ich,
daß alle, die für ihr Verbleiben hierorts triftige Gründe vorbringen können, ihre Zensusmeldung bei dem praefectus alae Bull[..] Festus einreichen, den ich dafür eingesetzt habe. Von
ihm werden auch diejenigen, welche die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit nachweisen, die
subscriptio (amtliche Beglaubigung) gemäß diesem Edikt bis zum 30. des gegenwärtigen
Monats Epeiph empfangen. Die anderen sollen innerhalb von [xx] Tagen heimkehren. Wenn
aber einer außerhalb dieser Fristen ohne subscriptio angetroffen wird, soll er schwer bestraft
werden .. .", 76 Der Statthalter setzt als Anlaufstelle also einen praefectus alae namens Festus
für spezielle Deklarationen bzw. Ansuchen jener Personen ein, die zwingende Gründe für
ihren Aufenthalt in Alexandreia nachzuweisen vermochten. Festus kann nach Abwägen der
Gründe diesem Ansuchen stattgeben, indem er die eingereichte Apographe unterzeichnet,
wie üblich. Man wird davon ausgehen dürfen, daß auch die Überprüfung, wer nach einer bestimmten Frist noch ohne solchen Erlaubnisschein angetroffen wird, dem Festus und seiner
Reitereinheit überantwortet war.
Hier zeigt sich, wie ein Kommandant (samt seiner Truppe) zu einer konkreten Aufgabe,
die in diesem Fall quasi am Schnittpunkt zwischen Verwaltungs- und Polizeidienst lag, ab-
74
75
76
Zum Provinzialzensus s. Wallace 1937, 96115; Hombert/Prιaux 1952; Bagnali 1991, 255265;
Palme 1993, 124; Bagnall/Frier 1994, 130.
Solche „Reintegrationsedikte" sind die gleich zu besprechenden Edikte des Vibius Maximus vom
Jahre 104, des Sempronius Liberalis vom Jahre 154 und der Erlaί des Kaisers Caracalla (P. Giss. 40,
Kol. II vom Jahre 215); δhnliche Maίnahmen sind auch in P. Flor. I 6 (Herrn, 210) angesprochen.
Zur Steuerflucht: Braunert 1964, bes. 158179 undders. 1955/6, bes. 260293. Link 1993,306320.
Eine Zusammenstellung der papyrologischen Evidenz zur Anachorese gibt Strassi 1988,7691.
P. Lond.yurpoliheaWSPMKJIC
ΠΙ 904, Kol. II (S. 125), 1843 = W. Chr. 202 = Meyer, Jur. Pap. 2a = Sei. Pap. Π 220 = Deiί
mann 1924, 231f. mit Abb. 50 auf S. 233 (Alex., 104): Είδώς μ έντο[ι δ]τι ένίων των [από] I της
χώρας ή πόλις ημ ών εχει χρε[ίαν] I βούλομ [αι] πάντα[ς τ]ούς εϋ[λ]ογον δο[κοΰν]Ιτα[ς ] εχειν
τοΰ ενθάδε έπιμ ένιν [αί]Ιτίαν άπογράφεσ[θ]αι παρά Βουλλ . . [ . . . ] Φήστψ έπάρχω[ι] εϊλης ,
δν επί, το[ύτφ] I έταξα, οΰ και τάς [ΰ]πογραφάς οί άποδ[εί]Ιξαντες άναγκ[αίαν α]ύτών την
παρου[σίαν] I λήμ ψοντα[ι κατά τ]οϋ[τ]ο τό παράγγελμ [α] I εντός [της τριακάδος τοΰ
έν]εσ[τ]ώτος μ ηΙνός Έ[πείφ, τούς δε άλλους έ]πανελθεΐν I μ εθ' ή[μ έρας .. · εάν δέ τις χωρί]ς
ύπογραφή[ς ] I τοΰ έπιλ[οίπου χρόνου εΰ]ρεθήι, ού I μ ετρίω[ς ζημ ιωθήσεται κτλ. Ergδnzungs
vorschlδge nach Schubart 1951, 153.
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316
Bernhard Palme
gestellt wurde. Vermutlich gab es dergleichen „begleitende" Maßnahmen bei jedem Provinzialzensus. Außergewöhnlich ist hingegen, daß auch die Anordnung des Provinzialzensus,
die im Regelfall vom Präfekten allein ausging, von einem Offizier mitgetragen wurde. Ein
solcher Fall ist für das Jahr 230/1 bekannt geworden.77
Am deutlichsten ist die Rolle des Militärs bei der Durchsetzung der Reintegrationsmaßnahmen im Edikt des Präfekten M. Sempronius Liberalis vom Jahre 154 angesprochen. Die
Personen, welche sich illegal außerhalb ihrer angestammten Wohnorte aufhalten, werden unterschieden in einerseits ÜbeltäterzutsronmlkihgedcbaDB
(κακούργοι), die sich in Banden zusammengerottet ha
ben und sich Übergriffe (έφοδοι) und Diebstahl zuschulden kommen ließen, und andererseits solchen, die in Ruhe wieder ihrer Feldarbeit zugeführt werden können. Der Präfekt
richtet folgende Worte an sie: „Sie sollen wissen, daß sowohl denxutsrponihgfedcaR
egregii Epistrategen als
auch den Strategen und den Soldaten, die von mir zur Aufrechterhaltung der Ruhe und
Sicherheit in die Chora entsandt worden sind, Befehl gegeben wurde, einerseits die bevorstehenden Angriffe zu verhindern, ihnen vorzubeugen und zuvorzukommen, andererseits die
schon passierten Angriffe aber sofort zu verfolgen und die auf frischer Tat ertappten Übeltäter - aber nicht über die Vorfalle in dieser Räuberei hinaus - in Untersuchung zu ziehen, andere jedoch von den damals Proskribierten, die sich beruhigen und in der Heimat sich der
Landwirtschaft widmen, nicht weiter zu belästigen".78
3. Rechtspflege
3.a.
Rechtsprechung
Im römischen Ägypten wurde die Gerichtsbarkeit bekanntlich vom Statthalter im Namen des
Kaisers ausgeübt79. Der Statthalter konnte die Prozeßvorbereitung und auch die Urteilsfindung an Prokuratoren wie den Iuridicus, den Idios Logos oder die Epistrategen delegieren
oder eine andere geeignete Person als iudex pedaneus einsetzen. Als ein solcher leitete im
Jahre 124 ein praefectus cohortis auf dem Konvent (Z. 36) einen Erbschaftsprozeß zwischen
77
78
79
P. Oxy. XLII 3077, 39 (Oxy., 230/1) mit BL X 151 und XI 167:yxwutsrponmlihgedcbaZXWUSRPOLK
κ[ατά τά κελευσθέντα υπό] I
Αυρηλίου Ζήνωνος Ιανουαρίου του λαμ (προτάτου)] I στρατηλάτου και Κλαυ[δίου Μασ
κουλείνου] I του λαμ πρότατα (/. λαμ προτάτου) ήγεμ [ονεύσαντος άπογρ(αφόμ εθα) προς ] I
την του διελθ(όντος ) θ (έτους ) Μάρ[κου Αυρηλίου Σεουήρου] I Αλεξάνδρου Καίσαρος τ[οϋ
κυρίου κατ' οίκίαν] I άπογρ(αφήν) κτλ. Auch in P. Lond. III 946 (Herrn., 231) und in PSIX 1112
(Oxy., 231) sind beide genannt. Anscheinend war der Prδfekt vor dem Abschluί des Zensus abgelφst
worden; vgl.: ήγεμ ονεύσαντος .
BGU II 372 Kol. II 515 = W. Chr. 19; die maίgebliche Edition ist jene von Strassi 1988,175, wie
derabgedruckt als SB XX 14662: "Ιστωσαν, οτ[ι] κ[α]ί τοις κρατίστοι[ς ] έπιστρατήγοις I και
τοις σ[τ]ρατηγοϊς και τοις πε[μ ]φθεισι ύπ' έμ [οΰ] I προς την της χώρας άσφάλειαν καί άμ ε
ριμ νίαν I στρατιώταις παρήγγελ[τ]αι, τάς μ έν άρχομ ένας I εφόδους κ[ω]λΰειν, προορώντας
καί προαπανΙτώντας , τάς [δε γ]ενομ ένας παρ[α]υτίκα έπιδιώΐκειν κα[ί] το[ύς ] λημ φθέντας
έπ' αΰτ[ο]φ[ώρ]ω καΐκούργους μ [η]δέν περαιτέρω των έν αύτη τη I ληστείς ι γενο[μ ]ένων
έξετάζειν, άλλοις δέ των ποίτε προγραφ[έ]ντων ήσυχάζουσι καί έν τη οίΙκείς ι τή γεω[ργ]ίς ι
προσκαρτεροϋσι μ η ένοχλεΐν.
Zur Rechtsprechung im rφmischen Δgypten s. generell AnagnostouCaρas 1991.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
317
Ägyptern. Gleich zu Beginn des Verhandlungsprotokolls wird die Einsetzung des Offiziers
durch den Präfekten klipp und klar zum Ausdruck gebracht: „Aus dem Akt des Protokolls
des Blaesius Marianus,yxvutsrponmligfedcbaA
praefectus der cohors I Flavia Cilicum equitata, delegiert durch Aterius Nepos, vir egregius, praefectus (sc. Aegypti)"ß° In gleicher Weise war wohl auch der tribunus Iulius Quadratus, der im Jahre 121/2 einen Prozeß leitete, in das Richteramt eingesetzt
worden.81
Das klarste Beispiel für einen centuno als iudex datus ist in dem berühmten Urteil
P. Mich. III 159 (37-43) in einem Erbschaftsstreit unter Soldaten formuliert (Z. 5-10):
„ ... und für diesen Prozeß hat L. Selius Laetus, praefectus castrorum, den P. Matius, centuno der legio III Cyrenaica, als Richter eingesetzt und ihm befohlen, ein Urteil zu fällen.
P. Matius, centurio der legio III Cyrenaica, hat sich als Beisitzer M. Marcius P. f. Fai. Optatus, decurio der ala Xoitana, und L. Herennius Valens, decurio der ala Apriana, und Octavius
Domesticus, decurio der ala Vocontiorum, hinzugezogen, und hat, nachdem der Fall von beiden Seiten vorgetragen und die Sicherstellungen verlesen waren, ein Urteil gesprochen und
in diesem Urteil zum Ausdruck gebracht... etc.".82 Der praefectus castrorum setzt den centurio P. Matius als Richter ein mit dem Auftrag, die Causa zu entscheiden. Matius wählt drei
decuriones - wohl mit Bedacht aus drei verschiedenen Alen - als Beisitzer, verhandelt die
Causa und fällt ein Urteil. Daß der Rechtsstreit innerhalb des Militärs ausgetragen wurde und
ursprünglich der praefectus castrorum damit befaßt war, hat seinen Grund wohl darin, daß
beide Parteien dem Soldatenstand angehörten.
Ein zeitlich weit entferntes, aber sachlich unmittelbar anschließendes Testimonium für die
Einsetzung eines Offiziers als Richter liegt in einer Urkunde über die Aufteilung von Landbesitz vor, die aus den Jahren 256-261 stammt. In Z. 9-10 wird festgehalten, daß die Besitzteilung „auf Befehl des vir clarissimus Mussius Aemilianus durch den iudex datus Demetrius, centurio des ehrenwerten princeps praefecturae" erfolgt ist.83 Richterliche Kompetenz
kommt anscheinend auch dem praefectus vigilum zu, an den die Deklaration einer Frau gerichtet ist, daß sie die rechtmäßige Erbin ihrer verstorbenen Tochter sei.84 Ein gewisser juristischer Sachverstand, der Voraussetzung für einen solchen Einsatz von Militärs ist, scheint
insbesondere bei Offizieren ritterlichen Standes nicht selten gewesen zu sein. So nennt das
80
81
82
83
84
Έκ τόμ ου [υπομ νημ α
CPR118 = Stud. Pal. XX 4 = M. Chr. 84 = Jur. Pap. Nr. 89,13 (Ars., 124):zyxvutsronmlkihgedcbaXVTRPOKIF
τισμ ών [Β]λαισίου Μα[ρ]ιανοΰ έπαρχου' σπείρης I πρώ[τ]ης Φλαουίας Κιλίκων [ί]ππικής έξ
iudex pedaαναπομ πής Άτερίου I [Νέπω]τος του κρατίστο[υ ήγ]ε[μ ]όνος . Die Delegation alsyxvutsrqponmljihgfedcbaX
neus geht aus dem έξ αναπομ πής hervor.
P. Tebt. II 488 (Tebt., nach 121/2): Das stark beschδdigte Bruchstόck enthδlt einen Teil des Proto
kolls aus diesem Prozeί.
P. Mich. III 159 = C. Pap. Lat. 212 = Ch. L. Α. V 280 = FIRA III 64, 510 (Ars.?, 3743):... inque
earn rem L. Selius Laetus praefectus castrorum P. Mattium (centurionem) leg. IH Cyrenaicae iudicem dedisset iudicareque iussiset. S(upra) s(criptus) Matius (centurio) leg. III Cyr(enaicae) adhibitis sibi in Consilio M. Marcio P. f . Fai. deq(urione) ala Xoitana [et] L. Herennio Vale[nt]e
deq(urione) ala Apri[ana] et Octavio Domestico deq(urione) ala Vocontiorum causa ex [utrajque
parte per[ora]ta cavitionibusque perlectis sent[en]tia[m dixit qua] sententia [pronujntiavit etc.
P. Oxy. XIV 1637, 910 (Oxy., 256261): έξ ένκελ(εύσεως ) του λαμ π(ροτάτου) Μουσσίου
Αίμ ιλ[ιανοΰ διά κριτοϋ τοΰ] I δοθέντος Δ ημ ητρίου (έκατοντάρχου) του άξιολ(ογωτάτου)
πρίγκιπος της ή[γεμ ονίας ; zur Ergδnzung von κριτοΰ vgl. den Komm, ad loc.
P. Oxy. XIX 2231 (Oxy., 241): agnitio bonorum possessionis.
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Protokoll einer Verhandlung vor dem Tribunal desyvutsrponmlkihgfedcbaOLA
praefectus Aegypti bei einem conventus
der Jahre 176179 als Mitglieder seines consilium neben dem Dioiketes und einem Epistra
tegen auch den praefectus classis und einen tribunas.85
Einigen Papyri aus der Zeit der Adoptivkaiser erwδhnen im Zusammenhang mit Recht
sprechung das Amt eineszxwvutsrponmlkihgfedcbaWVUSRPOMJIGFEDCB
επί των κεκριμ ένων, wobei die rechtshistorische Forschung
uneins ist, ob dieses Organ auch Urteile sprechen und revidieren konnte, oder ob es die Ur
teilsfindung als Rechtsexperte durch Fachgutachten vorzubereiten hatte, oder ob es gar nur
ein mit dem Vollzug betrauter Justizbeamter war. Die angewendeten Vollmachten (Beugehaft
etc.) deuten darauf hin, daί seine Kompetenz sich zumindest auf die Prozeίfόhrung, wahr
scheinlich auch auf die richterliche Entscheidung erstreckte, aber vφllig sicher ist dies
nicht.86 In fόnf von acht Fδllen fόhrt der επί των κεκριμ ένων einen militδrischen Titel, in
den anderen Fδllen kφnnte der lateinische Name in dasselbe Milieu weisen:87
επί Σεντίου Μαξίμ [ο]υ χ[ι]λιάρχου του επί I
M. Chr. 88, Kol. V 32-VI 2 (Alex, oder Ars., nach 142):yxwvutsrponmlkihgfedcbaVUTSRPOMKIGEDCBA
των κεκρ[ι]μ ένων: Das Verfahren ging erst auf den έπί των κεκριμ ένων über, als der Beklagte in
den Militärdienst eingetreten ist.
P. Stras. IV 281IV, 1-8 (Herk. unbek., 142): - - ] ε[π]άρ[χ]φ [σ]τ[ό]Ιλου και έπί των I κεκριμ ένων I
έξ ένκελεύσ[εως ] I δια άναφορίου τοΰ I κρατίστου ήγεμ όΙνος Αου ιδίου Ήλι[ο]Ιδώρου.
P. Oxy. II 237, Kol. VIII (Oxy., nach 186): Ein Advokat unterrichtet den έπί των κεκριμ ένων, Sallu
stius Africanus, έπαρχος στόλου, über einen besonderen Rechtsfall in Mitgiftangelegenheiten und
erhält Rechtsauskunft.
P. Stras. III 146 = SB V 8261 (Ars.?, 156-159): In einer Klageschrift an den Präfekten ist das Protokoll
eines έπί των κεκριμ ένων, des Kohortenkommandanten Iulius Proculus, eingelegt.
BGU II 613 = M. Chr. 89, 56 (Ars., 161?): [± 7] Φαβρικιανω έπάρχωι ειλης και έπί των κε
κριμ ένων), vgl. auch Ζ. 56: Φαβρικιανφ [έ]πάρχψ εϊλ(ης ) και έπί των [κεκριμ έν(ων)..]: Ein
gabe des Veteranen Tiberius Tiberinus. Der έπί των κεκριμ ένων soll ein vomyutsrpigfecaA
praefectus Aegypti er
gangenes Urteil vollstrecken.
Wie beim EpikrisisVerfahren sind es auch hier stets Offiziere aus dem Ritterstand, die als
έπί των έπικεκριμ ένων eingesetzt werden. Bei M. Chr. 88, BGU II 613 und P. Stras. ΠΙ 146
sind Soldaten oder Veteranen am Prozeί beteiligt, was die Vermutung nahelegt, daί Offiziere
immer dann eingesetzt wurden, wenn der Rechtsstreit Militδrpersonen betraf.
3.b. Lokale
Ordnungsmacht
In einen Kernbereich der auίermilitδrischen Agenda des rφmischen Militδrs in Δgypten fόh
ren die Petitionen der einfachen Landbevφlkerung an centuriones, decuriones oder beneficiarli. Bislang sind όber 50 Urkunden dieser Art auf Papyrus aufgetaucht.88 Bei aller Vorsicht,
die stets bei statistischen Auswertungen des (publizierten) Quellenbefundes angebracht ist,
85
86
87
88
SB XVI 12749,4 (Herk. unbek., 176-179):... π[αρ]όντων έν συμ βου[λίψ.
Rainer 1983, 109116 mit Besprechung der Testimonien und Verweisen auf die ältere Forschung.
Keinen militärischen Titel nennen: SB VI 9252 = P. Fam. Tebt. 19 (Ars., 118): Cascelius Geminus;
P. Ross. Georg. II 20 (Ars.?, 145-147): Cerealis; P. Fouad 126 (Ars., 158/9): Severus.
Listen der Belege bei Aiston 1995, 88-90 und zuletzt bei Whitehorne 2004, 161-169, bezüglich
derutronmifedcba
benéficiarii Nelis-Clιment 2000, 227-243. Aufgrund der Formulierung τω διακειμ ένφ έν τω
Άρσινοείτη έκατοντάρχτ) in Ρ. Mich. VI425, 5 (Ars., 198) könnte man annehmen, daß in jedem
Gau nur ein centurio bzw. decurio oder beneficiarmi stationiert war.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
319
besitzt diese stattliche Zahl doch eine gewisse Aussagekraft. 89 In diesen Petitionen wenden
sich allerlei „kleine Leute" der ägyptischen Chora an den nächsten greifbaren Repräsentanten der staatlichen Gewalt, um in einem Problemfall rasche Hilfe zu erlangen. P. Mich.
III 175 vom 18. April 193 aus dem Dorf Soknopaiu Nesos am nordwestlichen Rand des
Fayum ist nicht untypisch und sei hier alsutsrponmifedcba
pars pro toto gebracht: „An Ammonius Paternus,
centurie, von Melas, Sohn des Horion, aus dem Dorfe Soknopaiu Nesos, Priester des in dem
Dorfe befindlichen Gottes. Es gehört mir und meinen Cousins Phanesis und Harpagathes im
gemeinsamen Besitz zu gleichen Teilen, (ererbt) vom Großvater mütterlicherseits, in eben
diesem Dorfe ein ummauerter freier Platz, wo wir Jahr für Jahr unser Heu deponieren. Als
kürzlich der eine (Cousin), Harpagathes, gestorben ist, kam sein Anteil zu gleichen Teilen
auf uns beide. Gestern aber, am 22., als ich mein Heu auf dem Platz deponieren wollte, ging
mich Phanesis gewaltsam und ungeniert an, beanspruchte mein Heu und ließ es mich nicht in
unserem Teil deponieren, sondern versuchte, mich daraus zu vertreiben und für sich alleine
zu beanspruchen, was mir gehört, wobei er auch noch mit größter Brutalität gegen mich vorging. Daher ersuche ich Dich, zu befehlen, daß er überstellt werde, damit ich Deiner dementia teilhaftig werde. Das Glück sei Dir hold!" 90
Zumeist sind es solche Konflikte des Alltags, die an den centurio herangetragen werden:
Besitzstreitigkeiten, Körperverletzung, Diebstahl, Flurschaden etc. Für die Betroffenen waren sie freilich keine Kleinigkeiten. Auch die Delikte sind mitunter keine Bagatellen; nur die
betroffenen Leute sind eben „klein". Was die Leute durch die Petitionen unmittelbar erreichen wollen, ist nicht immer klar formuliert. In manchen Fällen soll der centurio sofort Abhilfe schaffen und z.B. die Rückerstattung des gestohlenen Gutes bewirken. In anderen Fällen erbittet man die Bestrafung eines Übeltäters. In etwa zehn Bittschriften ersucht man den
centurio, eine Untersuchung einzuleiten und deren Ergebnis schriftlich niederzulegen. Solch
ein amtlicher Bericht diente zur Vorlage bei einem späteren Gerichtsverfahren und sollte bestimmte Fakten - beispielsweise Körperverletzung - mit amtlicher Beglaubigung festhal89
90
Zum Vergleich: Bislang haben wir z.B. etwas mehr als 300 Zensusdeklarationen, von denen insge
samt mehrere Millionen existiert haben mόssen. Analog dazu kφnnen auch die Petitionen an centuriones, benéficiarii und decuriones ursprόnglich nicht ganz wenige gewesen sein. Whitehorne 2004,
158160 macht auf die ungleiche rδumliche Streuung dieser Urkunden aufmerksam: Eine auffδllige
Konzentration zeigt sich im Arsinoites, wδhrend aus dem (ansonsten gleich gut dokumentierten)
Oxyrhynchites vergleichsweise wenige Petitionen an Militδrs vorliegen. Die Grόnde dafόr kφnnten
einerseits in einer stδrkeren Prδsenz des Militδrs und andererseits einer hohen Arbeitsauslastung der
zivilen Behφrden (Strategen) im Arsinoites zu suchen sein.
P. Mich. III 175 = Doc. Eser. Rom. 77 (Sokn. Nes., 193):IΆμ μ ωνίψ Πατέρνω (έκατοντάρχη) I
παρά Μέλανος Ώρίωνος άπό κώμ ης ΣοΙκνοπαίου [Ν]ήσου ιερέως του δντος έν τη I κώμ η
θε[ο]ΰ. 'Υπάρχει έμ οί τε και τοις άΙνεψιοϊς μ [ο]ν Φανήσ(ε)ι και Άρπαγάθη κοιΙνώς έξ ίσου
παππικόν κατά μ ητέρα έν τη I αύτη κώμ η ψ{ε}ιλός τόπος περιτετ(ε)ιχισμ έΙνος ενθα [ά]πο
τιθόμ εθ[α] (Ι. άποτιθέμ εθα) κατ' ετος δν εχοΐμ εν χόρτον. Τοΰ ούν ενός
Άρπαγάθου
ύίπογύως τελευτήσαντος και τοΰ μ έρους I αΰτοϋ καταντήσαντος εις άμ φοτέρους I έξ ίσου,
εχθές , ήτις ήν κβ, έμ οϋ άποτιθοΙμ ένου (/. άποτιθεμ ένου) έν τφ τόπψ τον ήμ έτερον χόρΙτον ό
Φανήσις βιαίως και αύθάδως I έπελθών έκσπετέρισεν (/. έσφετέρισεν) μ ου τόν χόρτον οΰΐκ
έάσας μ ε έν τφ ήμ ετέρφ μ έρ(ε)ι άποτίίθεσθαι έπιχειρών έκ τούτου άποθεΐν (/. άπωθεΐν) I μ ε
και αυτόν μ όνον άντιποιείσθαι τοΰ μ οι I προσήκοντος ου μ όνον άλλά και τήν άνωΙτάτην μ οι
ϋβριν παρεΐχεν. "Οθεν άξιώ κελεΰΐσε (ί. κελεΰσαι) μ εταπεμ φθήναι αυτόν ίνα δυνηθώ της I
άπό [σ]οΰ έπι(ει)κ(ε)ίας τυχεΐν. Δ ιευτύχει.
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praefectus Aegypti)
ten.91 Gelegentlich sollte der Soldat die Petition aber an den Richter (denyutsrponigfedcaA
weiterleiten und selbst nur das Duplikat behalten. Dies ist unmißverständlich in der Eingabe
wegen ungerechtfertiger Nominierung für ein liturgisches Amt ausgedrückt, die ein Ratsherr
im Jahre 267 eingereicht hat. Da der Epistratege eine frühere Eingabe abgewiesen hat, legt
der Ratsherr seine Bittschrift zu Füßen der Kaiserstatue nieder, damit sie der wachhabende
SoldatzwvutsrponmlkihfedcaWTNDB
(στατίζων) weiterleite.92 Welche Autorität ein centurio vor Ort besaß, ist besonders
deutlich einer Eingabe zu entnehmen, die ein Metropolit an die δημ όσιοι des Dorfes Thea
delphia richtet; um seiner Bitte Nachdruck zu verleihen, schließt er mit den Worten: „Somit
reiche ich diese Petition ein, damit Ihr die Untersuchung durchführt, bevor ich etwa einen
Bericht an den centurio regionarius richte".93
In einigen Fällen wird der centurio sogar selbst als eine quasi-richterliche Instanz angerufen, die in einem Rechtsstreit oder Konflikt entscheiden soll. Manchmal mag der Offizier diesem Begehren stattgegeben haben, doch sind das individuelle Einzelfalle und keine Akte
einer offiziellen oder gar regelmäßig ausgeübten Jurisdiktion, denn die Militärs besaßen
keine Urteilsbefugnis.94 Im übrigen ist den Petitionen natürlich nicht zu entnehmen, wie der
Offizier dann entschieden hat oder welche Schritte er veranlaßte. Wenn die Petitionen an centuriones insgesamt auch als Anzeichen eines gewissen Vertrauens der Bevölkerung in das
Militär als Ordnungsmacht gesehen werden dürfen, so läßt sich andererseits denken, daß die
Stellung eines Offiziers vor Ort und die damit verbundenen Amtshandlungen nicht immer
dazu angetan waren, sich nur Freunde zu machen. Die Eingabe P. Brem. 37 erwähnt die Ermordung eines decurio, wobei jedoch unklar bleibt, ob ein Zusammenhang mit dessen Amtsausübung bestand.95
Am Rande sei angemerkt, daß bisweilen auch harmlose Ansinnen in der Gestalt solcher
Bittschriften an die Militärs herangetragen wurden. So richtete der Dorfvorsteher von Sokno-
91
92
93
94
95
Dies hat M. Peachin (im Druck) in einer peniblen Studie, die ich schon vor ihrer Publikation lesen
durfte, gezeigt. Der Vorgang ist im όbrigen in den Akten eines Liegenschaftsprozesses im sog. Sa
tabusArchiv, SB X 10308, 813 (Sokn. Nes., 15 n.Chr.) ganz klar angesprochen:vutsroniedc
centurio, Stratege
und Basilikos Grammateus sollen die Untersuchung durchfόhren und deren Ergebnisse beim con
ventus (dem Prδfekten) vorlegen:utsronmkihgedcaVTSPIEDB
Αίτησαμ ένωι Σαταβ[οΰτι] χρ[όν]ον εις την I έπί τόπων
άπόδ(ε)ιξιν ύπερεθέμ [ην] εις διάκρισιν I Α[ο]κρητίου έκατοντάρχου και τοΰ [σ]τρατηγοΰ
και βασιίλικοΰ γραμ μ ατέως , οπως έπί τοΰ [δ]ιαλογισμ οϋ την I διάκρισιν δηλώσωσι. Τω
δέ Σαταβοΰτι παρήγγειλα I [παρεΐν]αι τότε και τάς οίκονομ ίας , [εϊ] τινας εχει, I [έ]πι
σκεμ μ έν[α]ς τω έκατοντάρχηι έπιφέρειν. Eine sehr δhnliche Funktion ist durch P. Euphr. 5 (Ap
padana, 243) auch fόr einen centurio in der Provinz Syria Coele bezeugt.
P. Oxy. XVII2130 = Sei. Pap. 292,1824 (Oxy., 267): άνεθέμ ην έν τφ αυτ[ό]θι Σεβαστείφ I πρός
τοις θείοις ϊχνεσι τοΰ κυρίου ημ ών I Αύτοκράτορος Γαλλιηνού Σεβαστού διαίπεμ φ
θησόμ ενα υπό τοΰ στατίζοντος I τφ λαμ προτάτφ ήγεμ όνι Ίουουενίου (/. Ίουουενίφ) I
Γενεαλίου (/. Γενεαλίω) αυτω τε τφ στατίζοντι τά ισα I έπιδούς .
SB IV 7469,610 (Thead., 193): διό έπιδίδωμ ιτο[ΰτο] I το βιβλί[δι]ον, οπως τ[ήν] I άναζήτησιν
ποιήσηται (/. ποιήσητε) I πρ{ε}ίν η άνενέγκφ τφ έπί I των τόπων έκατοντάρχ[φ].
Dies konnte Peachin (im Druck) gegen δltere Ansichten zeigen, die von einer richterlichen Kompe
tenz des Militδrs ausgingen.
P. Brem. 37 (Herrn.?, 117120) mit BL X 30. Die Eingabe gehφrt zum Archiv des Strategen Apol
lonios und stammt, wie die anderen Texte dieses Archives, aus der Zeit des Jόdischen Aufstandes. Es
wδre daher auch denkbar, daί der decurio im Verlauf dieser Wirren ums Leben kam.
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paiu Nesos im Jahre 201/2 oder bald danach ein Gesuch an Antonius Antiochianus,zutsrponmligfedcbaVMJC
decurio
der ala veterana Gallica, um Musiker für ein Fest zu Ehren des Kaiserhauses engagieren zu
dürfen. 96 Nur seiner Form, nicht dem Inhalt nach, ist dieses Schriftstück eine Petition.
3.C. Vollzugsorgane der Justiz
Die von der Zivilbevölkerung herangetragenen Petitionen haben die centuriones, decuriones
und benéficiarii zur Anlaufstelle für Rechtsuchende gemacht. Doch auch vorgesetzte Dienststellen beauftragten diese Militärs, administrative Vorarbeiten für gerichtliche Entscheidungen zu leisten97. Bei der Ausführung eines solchen Auftrages tritt uns ein centurio namens
Lucretius in den Schriftstücken des Prozesses entgegen, den der Priester Nestnephis von
Soknopaiu Nesos gegen seinen Kollegen Satabus in den Jahren von 11/2 bis 16 n.Chr. um
ein Haus und Baugrundstücke führte. 98 Im Zuge dieses Prozesses, der vor dem Gericht des
Idios Logos verhandelt und schließlich entschieden wurde, hat der Richter eine Untersuchung angeordnet, den Lucretius gemeinsam mit dem Gaustrategen und dem Basilikos
Grammateus durchzuführen hatte.99 Die Angelegenheit zeigt einerseits die auch anderweitig
zu beobachtende Zusammenarbeit zwischen dem Militär und den zivilen Behörden, andererseits die Rolle der Militärorgane in der Chora als Helfer der Justiz.
Wenn Ermittlungen nötig waren, dann wandten sich Behörden, die etwa im Bereich der
Finanzverwaltung tätig waren, an Soldaten mit der Bitte, die exekutiven Aufgaben durchzuführen. Für Finanzprokuratoren, denen gleich dem Statthalter ja auch Soldaten als Büropersonal zugeteilt waren, war dies naheliegend und wohl routinemäßig der Fall. So schreibt
Aurelius Victor, procurator ad Mercurium, im Jahre 199 an seinen cornicularius folgende
Anweisung, um das Vermögen eines debitor fisci aufzuspüren und sicherzustellen: „Aurelius
Victor an den ehrenwerten Iulius Polydeukes Grüße. Sorge dafür, das gesamte Vermögen des
Flavius Hermaiscus, des ehemaligen Pächters der Domäne „Embres", der ein Schuldner des
Fiscus ist, aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen, mir aber Bericht darüber zu erstatten". 100 Der lakonische, befehlsartige Tonfall des Schreibens zeigt nicht nur die hierarchi96
P. Alex. Giss. 3 = P. Alex. 6 = SB X 10619 mit BL VIII5 und BL X 4 (Ars., 201/2 oder spδter). Der uronifedcba
decurio ist auch aus CIL III 6581 und P. Hamb. 139 bekannt.
97
Am besten ist dieser Tδtigkeitsbereich bei den beneficiara untersucht: Ott 1995, 113128; Nelis
Clιment 2000, 220243.
98
Bislang sind 17 Aktenstόcke aus diesem langwierigen und verwickelten Rechtsstreit bekannt ge
worden. Den Hergang der Ereignisse schildern Swarney 1970,41^19 und Kruse 2002,532538 mit
Quellenverweisen und weiterer Literatur; das Verfahren analysiert Rupprecht 2003, 481^92.
9 9yxwutsrponmlkihfedcbaZXWVUSRPONLJIGDCBA
Εις διάκρισιν Λουκρητίου έκατοντάρχου και του στρατηγού και του βασιλικού γραμ
μ ατέως ; derselbe Wortlaut steht in SB I 5239, 811 (30. Juni 15) mit BL III 174; SB I 5954 =
P. Lond. II 276b, 1011 (S. 148), (30. Juni 15); SB I 5240 = P. Lond. II 355, 89 (S. 178) mit BL
II. 2,119 (nach 23. Okt. 17) = Rupprecht 2003,489^91; CPR XV 6 ist ein Duplikat der Z. 1318.
BGU I 106 = W. Chr. 174, 16 (Alex., 199),mit BL II. 2, 14 und VIII 19: Αυρήλιος Ούίκτωρ
Ίουλ(ίωι) Πολυ[δεύκει] I τωι τιμ ιωτάτωι χαίρ[ειν], I Πάντα τον πόρον Φλ(αουίου) Έρ
μ αΐσκ[ο]υ γενομ έ[νου] I μ ισθωτού ουσίας Έμ βρή χρεώστου το[ΰ] I ταμ ιείου φρόν[τ]ισον
άναζητήσαι καί έν I άσφαλεΐ ποιήσαι έμ οί τε δηλώσα[ι], Iulius Polydeukes wird auf dem Verso
adressiert (Ζ. 11): Ίουλίωι Πολυδεύκει κορνικουλαρίωι έπιτρόπ(ου) Έρμ ου; Aurelius Victor
tritt auch in P. Oxy. XLVn 3363 (Oxy., 198/9 oder 199/200) alsutrpomiedcaM
procurator ad Mercurium auf. Zur
Urkunde s. auch Stauner 2004, 424f., Nr. 416.
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sehe Abstufung zwischen dem Prokurator und seinemvutsronligfedcba
cornicularius, sondern wohl auch die
keiner Erklärung bedürfende Selbstverständlichkeit solcher Aufträge.
Die Rolle der centuriones als Vollzugsorgane gerichtlicher Anweisungen führt ferner
P. Mich. VI 425 vom Jahre 198 anschaulich vor Augen. In diesem Schreiben wendet sich
Gemellus, Bürger von Antinoupolis, an den Epistrategen mit der Bitte, er möge den im Arsinoites stationierten centuno auftragen, den ProzeßgegnerzwutsronmlihgfedcbaVSG
(αντίδικος ), einen Gehilfen des
Steuereintreibers, wegen ungerechtfertigten und gewaltsamen Vorgehens an sein Gericht zu
überstellen, damit die Verhandlung stattfinden kann.101 Die Causa war zuvor schon dem Präfekten vorgetragen worden, der den Fall an das Gericht des Epistrategen verwiesen hatte.
Wie eine solche Ladung vor das Gericht aussah, wenn sie in schriftlicher Form erfolgte, wird
durch SB VI 9290 aus der Mitte des 2. Jh. deutlich: In diesem Brief zitiert der centurio mit
knappen Worten die eine Streitpartei (ohne ihren Namen zu nennen) zu sich.102 Beide Texte
zeigen den centurio als Exekutivbeamten, mit dessen Hilfe die Justiz auf eine gewisse Person
zugreift. Dieselbe Funktion kommt auch den beneficiara und decuriones in den stationes der
Chora zu. Sie erscheinen beispielsweise als Auftraggeber von Überstellungsbefehlen, die an
Dorfvorsteher mit der Forderung herantreten, die gesuchten Personen dem mitgeschickten
Soldaten oder Amtsdiener auszuliefern.103
Persönlichkeiten mit genügend Einfluß konnten offenbar erreichen, daß Soldaten auch
ohne offiziellen Rahmen eingesetzt wurden, um Personen herbeizuschaffen; so läßt Alypios,
der schon genannte Generalmanager des Großgrundbesitzes des Appianus und selbst Grundherr, durch einen Gehilfen seinem Verwalter Heroninos auftragen, er möge einen Fischer an
den Reiter Apollonios ausliefern, damit dieser ihn dem Alypios vorführe.104 Allerdings hat
Alypios, der in anderen Texten als vir egregius und egregius ducenarius betitelt wird, zeit-
101
P. Mich. VI 425, 47 (Karanis, 198):yxvutsrponmlkjihgfedcbaZXWVUTSRPOMLJIHEDCBA
άξιώ, έάν σου I xfj τύχη δόξε (l. δόξη), γράψαι τω δια
κειμ ένψ έν τω Άρσινοείτη εκατοντάρχη πέμ ψαι I τον άντίδιχον (Ζ. άντίδικον) έπί την σήν
διάγνωσιν καί άκοΰσαί μ ου προς αυτόν οπως τύχω I των δικαίων.
102 SB VI 9290 = Doc. Eser. Rom. 68 = Ch. L. A. XLVII 1447 = CEL III 164bis (Herk. unbek., Mitte
2. Jh.): Π(αρά) Δ ομ ιτίου 'Ιουλιανού (έκατοντάρχου). I "Εδει σε καί τά πρώτα γράμ μ ατα I
λαβόντα μ ή άγνωμ ονήσαι, I άλλά έλθεΐν προς έμ έ καί δ[ι]Ιδάξαι, προς τίνα οί καρποί, I περί
ών ην ή άμ φιζβήτηίσις (/. άμ φισβήτησις ) άνήκουσι· καί νυν δε I τά γράμ μ ατα ταύτα λαβών I
έλθέ προς έμ έ. Λείαν γάρ σε I οί προνοούντες "Ηρωνος I του έξηγητού αίτιώνται. I (2. Η.) usronlife
Pr(idie) Non(as) lun(ias). Die άberschrift zum Text im SB, „Eingabe eines centurio" ist irre
fόhrend.
103
P. Oxy. I 64 = W. Chr. 475 (Oxy., 3./4. Jh.) mit BL VIII 231, von einem decurio: έξαυτής
παράδοτε τφ άποσταλέντι ύπ' έμ οΰ στρατιώτη I Αμ μ ώνις (/. Άμ μ ώνιον) επικαλούμ ενος
(I. έπικαλούμ ενον) Άλακερ έντυγχ(άν)οντος I {υπό} Πτολλα κτλ. (Ζ. 35). P. Oxy. 165 =
Sel. Pap. II 232 (Oxy., 3./4. Jh.) mit BL VIII 231: von einem beneficiarius: παράδοτε τφ άπο
σταλέντι ύπηρέτ[η] I Παχούμ ιν Παχούμ ι(ο)ς τv κατεσχήκατε σήμ ερον' καί κατηνέγκατε έν
τη κώμ η I υμ ών πολίτην οντα (Ζ. 24). P. Wise. I 24, 23 (Philad., 3/4. Jh.): έξαυτής
παράΙδοτε τω άποσταλέντι ύπ' έμ οΰ στρατιώτη Νόννον καί Ίούλιον I καί Πεσοΰριν κτλ. Zu
dem Urkundstyp s. Hagedorn 1979, 6074 und Drexhage 1989, 102118.
104 SB VI 9362,110 (Thead., 264): [Π](αρά) του κυρίου μ ου Αλυπίου I έξ αύτού ένκελεύσεως . I
Σαραπίων Ήρωνίνω I φροντιστή Θρασώ χαίρει(ν). I Παράδ[ο]ς Παήσιν άλιέα I Απολλωνία)
ίππεΐ, οπως I άνενέγκη αύτόν πρός I τον κύριόν μ ου Αλύπιον. I Τούτο γάρ αυτός
έκέλευΐσεν. κτλ. Ein δhnlicher Fall ist vielleicht schon um die Mitte des 1. Jh. in SB XIV 11585
(Philad.) angesprochen, vgl. Z. 9: πέμ πω στρατιώτη[ν
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
323
weise selbst ein prokuratorisches Amt bekleidet; dies könnte die Beorderung von Soldaten
nicht unwesentlich erleichtert haben.
Aber auch auf anderer Ebene werden private Beziehungen zu Soldaten eingesetzt, um Hilfestellung oder Vorteile zu erlangen. Eine solche private Inanspruchnahme eines Soldaten
etwa im Zuge eines Rechtsstreites wird in dem folgenden Brief eines Mannes an seine
Schwester erwähnt: „Ich habe auch den Soldaten Antoninus instruiert, der mit uns in der Epistrategie des Vindex (im Dienst) war und der jetzt mit dem Epistrategen nilaufwärts gesegelt
ist, um Dir in der gesamten Causa beizustehen".105 Der Schreiber verspricht sich von dem
Soldaten Antoninus mit seinen im Büro des Epistrategen gesammelten Erfahrungen einen
kundigen Beistand in einem RechtsstreitzwutsrponmlkjihgfedcbaZWSPMJHGECA
(πράγμ α). Ein Soldat als Gehilfe eines zu Gericht
sitzenden Epistrategen tritt auch in den Gerichtsakten M. Chr. 93 (Herrn., Mitte 3. Jh.) auf.
Als jemand, der für den Zugriff auf Personen verantwortlich ist, nehmenvutsrponmlkihgfedcbaZS
centuriones
auch Gestellungsbürgschaften entgegen, die das Erscheinen einer Person vor der Behörde
sichern.106 Femer sollen entlaufene Sklaven, falls sie aufgegriffen würden, ins Militärgefangnis (έν τοις σίγνοις ) übergeben werden, 107 und Prozeßgegner, bei denen die Befürchtung besteht, daß sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, „beim Soldaten" in Untersuchungshaft bleiben.108 Schließlich ist aus den literarischen Quellen hinlänglich bekannt,
daß Soldaten für den Vollzug von Strafen, namentlich Züchtigungen und Exekutionen, herangezogen wurden. Die Papyri schweigen bislang zu diesem Thema.
3.d. Zustellung amtlicher
Schriftstücke
Abgesehen von dem regulären Depeschendienst für die militärischen und zivilen Verwaltungszweige 109 hat man Soldaten eingesetzt, um amtliche, insbesondere gerichtliche Schriftstücke zuzustellen. So fungiert ein beneficiarius als Überbringer von Klageschriften (βιβλία)
an den Präfekten 110 , Soldaten der Cohors I Flavia Cilicum sind cum epistulis nach Koptos
unterwegs111 und umgekehrt schließt eine Eingabe an den vom Statthalter delegierten δικαι
οδότης (usridc
iuridicus) aus der Zeit nach 147 mit den Worten: „ ... wobei Satominus (sc. der Pro
zeßgegner) das Schreiben durch zwei Soldaten des Iuridicus, vir egregius, übersandt hat". 112
105
106
107
108
109
110
111
112
P. Giss. Univ. III 20 = Sei. Pap. 1117, 26 (Alex., 113117):zwvutsrponmlkjihgfedcbaZVUSRPOMLKIHGE
ένετειλάμ ην δέ I κ[αί Ά]ντωνείνωι
στρατιώτηι, δς ήν έν τήι έπιΙ[στ]ρατηγίαι Οΰίνδικος μ εθ' ημ ών, άναπλεΰσανΙ[τι] δέ και νυν
μ ετά τοΰ έπιστρατήγου, ίνα έν δλωι I [τ]ώι πράγμ ατι σοι παραστη.
Etwa P. Oslo Π 30 = Doc. Eser. Rom. 72 (Ars., 20 ν. Chr.) mit BL ΠΙ 121 und V 73: Bόrgschaft fόr
eine Frau; SB VIII9853 (Ars., 182187?): eidliche Verpflichtung zur Gestellung einer Sklavin des
ermordeten Bruders, vielleicht vor dem Hintergrund eines Prozesses.
P. Oxy. LI 3616,15 (Oxy., 3. Jh.?) mit BL VIII272: εϊ [τι]ς [ε]υρεν δοΰλον ονόμ ατι Φίλιππον,
ν, I ώς ετών ιδ, λευκόχροον, ψελλόν, πλατύρφυγχον, I μ .[.].[.]..αε..ν, ένδεδυμ ένον στιχ
άριον I έρεο[ΰ]ν παλαιόν και βάλτιον άπό χρήσεως I [± 4 έ]νεγκάτω έν τοις σίγνοις κτλ.
Μ. Chr. 93 (= P. Strasb. 141 + P. Lips. 132), 5051 (Herrn., ca. 250): Ein Anwalt verlangt im Zuge
eines Erbstreites: παρά στρατιώτη μ εινάΙτωσαν, μ ό[γι]ς η[χ]θησαν.
Dazu Stoffel 1994, 37 und ausfόhrlich Kolb 2000, 4970 fόr die Prinzipatszeit.
P. Amh. Π 80 (Ars., 232/3).
P. Brookl. 24, Kol. Π 40 (Contapollonopolis Major, ca. 215); s.o. Anm. 17.
BGU Π 378 = M. Chr. 60, 2627 (Ars., nach 147): διαπεμ ψά[μ ]ενος ό Σατορ[νε]ϊνος I την
έπ[ι]σ[τολ]ήν δια δύο στρατιωτών [τοΰ κρατίσ]του δικαι[οδότου]. Die Urkunde gehφrt zum
Dossier des DrusillaProzesses; zur Interpretation s. BL XI17.
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324
Bernhard Palme
Hier werden dem Prozeßgegner gerichtliche Schriftstück, vielleicht die Ladung, zugestellt.
Einen Schritt weiter geht es, wenn der Soldat die Prozeßpartei auch bei Gericht vorführen zwvutsrpon
(άγαγείν) soll, wie es in dem Protokoll eines Prozesses vor dem Idios Logos heißt: „Du
kannst also, indem Du einenzvutsronlihgfedcbaSH
beneficiarius mitnimmst, den Eutychas ausforschen und vorführen und die Freilassungsbriefe beibringen".113 In beiden Texten sind die Auftraggeber Prokuratoren; dies mag erklären, warum sie auf die Dienste der Soldaten zurückgreifen konnten.
Die bereits angesprochenen Überstellungsbefehle mögen einen ähnlichen jurisdiktionellen
Hintergrund haben. Doch nicht nur gerichtliche Schriftstücke, sondern auch Akten der Finanzbuchhaltung werden von Soldaten befördert. Einer amtlichen Aufstellung über Ausgaben, die ins 2. Jh. datiert, ist nämlich zu entnehmen, daß niemand geringerer als ein centuno
die monatlich fällige Abrechnung nach Alexandreia bringt,114 und ein singularis kommt als
Bote des Präfekten zum Strategen und Basilikos Grammateus.115
3.e. Hilfe bei zivilen
Schuldeintreibungen
Sogar subalterne zivile Behörden, die keinen direkten Zugriff auf Militärpersonal hatten,
konnten anscheinend militärische Unterstützung anfordern, wenn Schulden einzutreiben waren. Dies bildet vielleicht den Hintergrund des fragmentarischen amtlichen Briefes, in dem
der Adressat gebeten wird, beim Präfekten die Entsendung von paramilitärischen Waffenträgern (μ αχαιροφόροι) oder Soldaten zu erwirken.116 Bezeichnend ist auch die Bemerkung in
einer amtlichen Korrespondenz, in welcher der Absender den Adressaten anweist, für die
Eintreibung von ausständigem Pachtzins samt Zinsen zu sorgen. Um seinen Anweisungen
mehr Nachdruck zu verleihen, schließt der Absender mit den Worten: „Damit Dir keine Ausrede mehr übrigbleibt, habe ich den Soldaten Ptolemaios, Sohn des Isidoros, als Helfer geschickt". Obwohl Namen und Titel der Briefpartner verloren sind, läßt die Erwähnung eines
Prytanen und von Nomarchen erkennen, daß die Vorgänge sich auf Gauebene abspielen und
es sich nicht um private Geschäfte, sondern um solche der Bule handelt.117
Dagegen ist bei den folgenden Briefen aus dem Heroninos-Archiv (Mitte 3. Jh.) durch den
Zusammenhang und die Prosopographie eindeutig, daß es um die Eintreibung von Schulden
auf privater Ebene geht. Der Generalmanager Alypios droht seinem Verwalter Heroninos:
„Schon einmal habe ich Euch geschrieben, den Bestand des Weizens und seine Absendung
mitzuteilen; Ihr aber habt es vernachlässigt, vielleicht weil Ihr nicht die nötige Gewissenhaftigkeit habt walten lassen. Macht es diesmal wenigstens, damit Ihr nicht gezwungen werdet,
113
114
115
116
117
BGU II 388 = M. Chr. 91,911 (Alex., ca. 157159):...zyxvutsrponmlkihgedcbaZVUSPOLKJIGEDCB
δΰνασαι I ουν, [λα]βών βενεφικιάριον,
άναζητήσας άγαγείν τον Εύτυχάν και κοΙμ ίσαι τάς ταβέλλας sc(sc. ελευθερώσεως , vgl. SB
15217, 16). Den zitierten Satz spricht der Idios Logos als Verhandlungsleiter zu einer Partei.
P. Corn. 26 (Ars.?, 2. Jh.); zur Interpretation vgl. die Einleitung des Editors.
P. Oxy. LV 3810 (Oxy., 2./3. Jh.); zur Interpretation dieses Schriftstόckes s. Kruse 2002, 838841.
BGU XVI2646,1619 (Herakl., 3 v. Chr.): εάν μ έν ουν I δόξη τώι ήγεμ όνι γράψαι περί των μ α
χ α ι ρ ο φ ( ό ρ ) ω ν εί δε μ [ή], λήψοίμ αι στρατιώτας τρεις παρ' αύτοΰ. Die Stellung des Absenders
bleibt unbekannt.
BGU I 8, Kol. II, Zitat in Z. 910 mit BL I 7 (Ars., 248): ... ϊ]να δέ μ ή [,.]α [πρ]όφασίς σοι
ΰπολ[εί]πηται, επεμ ψα Πτολεμ αιον 'Ισιδώρου στρατιώτην βοηΙΘ[ήσοντα. Gegen BL I 7
(ά[π]όφασίς σοι) behalte ich die Ergδnzung derrped
ed. pr. bei.
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
325
es in Anwesenheit eines Soldaten zu tun".118 Zwei Jahre später schreibt Alypios abermals im
Zusammenhang mit Schuldenrückzahlung an Heroninos: „Jetzt aber sei nicht nachlässig in
dieser Angelegenheit, damit ihnen nicht ein Soldaten hingeschickt wird".119 Offenbar konnte
Alypios - der allerdings selbst procuratorischen Rang innehatte - davon ausgehen, daß er die
Unterstützung eines Soldaten auch bei der Eintreibung von Schulden auf seinen privaten
Ländereien in Anspruch nehmen durfte.
4. Polizeiliche Aufgaben
4.a. Öffentliche Sicherheit
Als eine genuin militärische Aufgabe war oben bereits die Bewachung der Handelswege,
insbesondere der latent gefährdeten Routen durch die Φstliche Wüste zum Roten Meer und
jener zu den Oasen der Libyschen Wüste angesprochen worden. In beschränktem Umfang
hatte das Militär freilich überall im Lande Aufgaben im Sicherheitsbereich wahrzunehmen.120 Die Bewachung der Felder und Schleusen, der Ernte und des Viehs war zwar durchweg von zivilen (oftmals liturgischen) Organen zu leisten, aber wie schon bei den Dammarbeiten kommt den Militärs auch bei den Polizei- und Sicherheitsaufgaben koordinierende
und überwachende Funktion zu. Dies geht z.B. aus einem Schreiben des centuno Domitius
Annianus hervor, in welchem er den Presbyteroi und Demosioi des arsinoitischen Dorfes
Taurinos Wachdienste aufträgt.121 Ein Ostrakon aus der Umgebung von Theben bezeugt
gleichfalls die Rolle eines duplicarius bei der Organisation von Wachen.122 Aktiven Wachdienst scheint hingegen ein Soldat zu leisten, der in einer beeideten Erklärung zweier,,Flußwächter"utsrnligedaMB
(ποταμ οφυλακΐται) als Begleiter erwähnt wird.123 Die allgemeine Verantwortlichkeit für die Sicherheit geht schließlich aus der an einen δεκαδάρχης έπί ειρήνης
Ήρακλεοπολίτου adressierten Meldungen über einen Brand,124 dem Einschreiten eines
praefectus alae bei der Entscheidung über eine Gemarkungsgrenze125 und dem Bericht über
118
119
120
121
122
123
'24
125
P. Flor.zywutsrponmlkihgfedcbaXVTSRPLJIHGFEDCBA
Π 137* = P. Rein. 152 = Sel. Pap. 1144, 28 (Thead., 250264): και άλλοτε ύμ ίν έγράφη
την περιποίηίσιν τοΰ σίτου και τήν άναπομ πήν I δηλώσαι· ΰμ εις δέ ήμ ελήσατε ίσως I ου
καλψ συνειδότι χρώμ ενοι· I δ και νυν ποιήσατε ινα I μ ή μ ετά στρατιώτρν άναγκάσθηΐτε
τοΰτο ποιήσαι.
Ρ. Flor. II151, 810 (Thead., 266) mit BL1150 und IV 30: άλλά ορα μ ή άμ εΙλήσης έν τούτω μ ή
έπ' αυτούς I στρατιώτης άποστάλί).
Allgemein dazu etwa Bagnali 1977,6786; Dans 1994,437443; Aubert 1995,257265.
P. Fay. 38 = P. Lond. ΠΙ 820 descr. = Ch. L. A. Ill 207 = Doc. Eser. Rom. 70, 27 (Euhem., 2./3. Jh.):
φροντίσατε έξαυτης I τήν συνήθη παραίφυλακήν γείνεσθαι I άπό τοΰ μ αγδώλου υμ ών I εως
τών όρίων έποιΙκίου λεγομ ένου Αμ μ ίνου.
SB ΧΠ 11257 (Thebais, 2. Hδlfte 2. Jh.) mit BL IX 272: Eine Liste von φύλακες samt Altersanga
ben, adressiert an denusrplidca
duplicarius Appianus.
PSI VII 734, 19 und 2225 (Herrn., 218221): παραφυλάσσ(ε)ιν τον ποταμ όν ... έπί της
συνήθους σκάφης , I μ ετά τοΰ σύν ήμ {ε}Γν παραφυλάσσοντος I στρατιώτου, ώς μ ηδέν
ατόπημ α γενέΙ[σ]θαι.
PSIΙΠ 184 = Doc. Eser. Rom. 75 (Herakl., 292) mit BL I 392.
Festgehalten in einer Felsinschrift bei Dehmid: SB 13919 (111) mit BL V m 307 und IX 236 sowie
der Literatur in SEG 38, 1859.
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Raubüberfälle und Mord in einem Dorf hervor, den einutsronlihgfedcbaZSP
centurio und ein Stratege gemeinsam
an den Präfekten gesandt haben.126
4.b. Staatlicher Zugriff auf Personen
Bei der Tätigkeit für die Gerichte und der Eintreibung von Schulden war schon eine besondere Funktion der Militärs angeklungen: Mit Hilfe der Soldaten greift der Staat, seine Verwaltungsinstanzen - oder wer immer sich Einfluß auf sie verschaffen konnte - auf das Individuum zu. Die Verantwortung für die Kommunikation zwischen Behörde und Zivilperson
findet in verschiedenen Bereichen ihren Niederschlag: Eine entsprechende Kompetenz wird
für einen centurio beispielsweise in der Eingabe eines liturgischen Erhebers von Geldsteuern zwvutsrpon
(πράκτωρ άργυρικών) vorausgesetzt: Der Petent richtet folgende Bitte an den Adressaten
der Eingabe (wohl einen Epistrategen), um seinen untätigen Kollegen zur Durchführung der
Steuererhebung zu bewegen: „Deshalb ersuche ich Dich, den Erretter aller, daß Du an Clodius, den centurio vor Ort schreiben mögest, er soll den Horion zwingen, sich seiner Pflicht
zur Erhebung der Steuern zu unterziehen, damit den Steuern keine Einbußen erwachsen".127
Der centurio soll als exekutives Organ für die Verwaltung tätig werden; nur ist diesmal die
Angelegenheit keine gerichtliche, sondern eine steuerlich-liturgische. Eine vergleichbare Tätigkeit, die nach heutigen Kategorien in die Kompetenz der Polizei fallen würde, wird besonders in der severischen Zeit greifbar: Die Suche nach vermißten Personen. Eine Frau aus dem
Dorfe Philadelphia im Arsinoites etwa vermißt ihren Gatten. Da die δημ όσιοι της κώμ ης
ihn nicht auffinden konnten, erstattet sie eine Vermißtenanzeige beim centurio und beim decurto: „Mein Mann, Nemesion, Sohn des Nemesion, Gehilfe der Geldsteuereintreiber in
ebendiesem Dorfe, ging am 6. des gegenwärtigen Monats Phamenoth um die 6. Stunde von
mir fort und ist bislang nicht zurückgekehrt. Ich habe ihn gemeinsam mit den Gemeindedienern des Dorfes gesucht, aber bis jetzt nicht gefunden. Ich befürchte daher, daß er vielleicht
auswärts den Tod gefunden haben könnte. Deshalb bringe ich Euch das zur Kenntnis ..,". 128
Weil der Text vor seinem Ende abbricht, läßt sich nicht sagen, ob es um die Anzeige allein
ging - die auch fiskalische Hintergründe haben könnte - oder ob noch die Bitte folgte, nach
dem Mann suchen zu lassen. Demselben Genre gehört eine weitere Vermißtenanzeige an, die
126
127
128
έπεί οΰν ό κωμ ογ[ρα(μ
Dies wird erwδhnt in P. Thmouis 1, Kol. 116,210 (Thmouis, 180192):utsronmlihgedcbaVRPMLKIGED
μ ατεύς )], I φήσας των άμ φιβολ(έων) τους μ έν τε[τε]λ(ευτηκέναι), I τους δέ άνηρήσθαι ύπό
των άνοΙσ{ε}ίων Νικωχειτων έπελθόντ[ω]ν I τη Ζμ ούμ ι, και περί της εφόδου [γρ]α(φήναι) I
ύπό του στρα(τηγοΰ) Ώρείωνος και Κ[ο]Ιδράτου (έκατοντάρ)χ(ου) τω ήγεμ ονεύσαντι I
Βλασσιανφ κτλ.
Ρ. Mich. Χ 582, Kol. Π 1322 (Philad., 50) mit BL VII 114 und den Literaturangaben in BL Vm 216:
διό άξιώι (l. άξιώ) σε τον πάντων I σωτήρα οπως γράψης I Κλοτίωι τωι επί των τόίπων έκα
τοντάρχη I έπανανκάσαι τών (/. τον) I Ώρίωνα άντέχεσθε (/. άντέχεσθαι) I της πρακτορίας
των I δημ ωσίων (/. δημ οσίων) προς τό μ ηΙδέν ελατ(τ)ον τοις δημ οσίοις έπακολουθήσαι.
Ρ. Gen. I2 17 = Doc. Eser. Rom. 73, 517 (Philad., ca. 207): ό άΙνήρ μ ου Νεμ εσίων Νεμ εσίωνος I
χ(ε)ιριστής ών πρακτόρων άργυριΙκών της αΰ[τη]ς κώμ ης άπέσΙ[τ]η άπ' έμ οΰ τη ς ' τοϋ
οντος μ ηΙ[νός ] Φαμ ενώθ περί ώραν εκτην, I [οΰδ' ε]τι έπανήλθεν. ΆναζητούσΙ[ης δέ] μ ου
αυτόν συν τοις της I [κώμ η]ς δημ οσίοις μ έχρι τοϋ I [νυν ού]τέπο (ί ούδέπω) ευρ[ον].
Ύφωροϋμ ε (/. ύφορώμ αι) I [ουν ε]1 μ ή άρα [ά]νθρώπινόν I [τι επ]αθεν ε[ξω]ι (/. ε[ξω). Δ ιό
υμ [ϊν] I [τοϋ]το φαν[ερό]ν ποιοΰ[μ αι
].
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Zivile Aufgaben der Armee im kaiserzeitlichen Δgypten
327
zwar aus der gleichen Zeit, aber aus dem Dorfe Tebtynis stammt. 129 Wieder ist es eine Frau,
die beimutrponiec
centurio Anzeige erstattet, weil ihr Vater Kalabalis und Ihr Bruder Neilos nicht von
der Hasenjagd zurückgekehrt sind. Mit nahezu denselben Worten wie bei der ersten Anzeige
wird der Befürchtung Ausdruck verliehen, die Vermißten könnten einem Verbrechen zum
Opfer gefallen sein. Die Anzeige wird gemacht, um den Rechtsanspruch auf Verfolgung der
eventuell Schuldigen sicherzustellen; ein Duplikat der Anzeige ergeht an den Strategen. Eine
Bitte, den Vermißten zu suchen, wird nicht geäußert und ist deshalb wohl auch bei der Anzeige aus Philadelphia eher nicht zu erwarten. Die stereotype Formelhaftigkeit der beiden
Urkunden zeigt, daß man es mit Routineangelegenheiten zu tun hat. Wiederum ist ein centu
rio die Anlaufstelle für die besorgten Angehörigen, und man ist versucht, in diesen und ähnlichen Schriftstücken abermals Anzeichen eines grundsätzlichen Vertrauens der Bevölkerung in die Militärs und ihre Möglichkeit zu helfen zu erblicken.
Aber Vorsicht ist angebracht. Obwohl in kaum irgendeiner Quelle die römische Armee in
Ägypten martialisch auftritt, mahnen vielerlei Indizien und Hinweise eher zur Skepsis, diese
Armee und ihre Angehörigen als allzu „zivil" und „harmlos" anzusehen. 130 In den Privatbriefen von Soldaten werden hie und da Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen angesprochen, die nicht reibungslos verliefen. 131 So schreibt der in Alexandreia stationierte Claudius
Terentianus an seinen Vater: „Du weißt aber, daß wir überaus erschöpft sind, weil wir mit
dem Wirbel und der Unruhe der Stadt aufräumen". 132 Da der Text an den Anfang des 2. Jh. zu
setzen ist, könnten hiermit die Wirren des Jüdischen Aufstandes angesprochen sein. In einem
zweiten, bruchstückhaften Brief, der kurz danach geschrieben wurde und gleichfalls die UnruhenzutsrpnihecbaT
(θόρυβος ) anspricht, scheint Terentianus zu berichten, daß er verwundet wurde
(P. Mich. VIII478, 13-16 [Alex., Anf. 2. Jh.]). Umgekehrt nennt eine Aufstellung von Steuerrückständen aus den Jahren zwischen 180 und 192 als Grund für die Außenstände das
„harte Durchgreifen" der Soldaten, wobei offenbar zahlreiche Personen getötet und ganze
'29 P. Tebt.zxwvutsrponmlkihgfedcbaZWVUTSRPMLKJIHGEDCBA
Π 333 = M. Chr. 115 = Sel. Pap. II 336, 515 (Tebt., 216): του πατρός μ ου, κύριε, I Καλ
αβάλεως κυνηγοΰ τυγχάνοντος I άποδημ ήσαντος συν τω άδελφω I μ ου Νείλφ ετι ά π ό της γ'
του οντος I μ ηνός π ρ ο ς κυνηγίαν λ α γ ο ώ ν I μ έχρι τούτ[ο]υ ουκ ε π α ν ή λ θ α ν (ί. επανήλθον).
ΎφορώΙμ αι ο ύ ν μ ή ε π α ν θ ά ν (/. ε π α θ ό ν ) τι άνθρώπινον. I Έπιδίδωμ ι αυτό τοϋτο φ α ν ε ρ ό ν
σοι I π ο ι ο ύ σ α π ρ ο ς τό εάν ήσάν τι παθόντες I άνθρώπ[ι]νον μ έ ν ( ε ) ι ν [μ ]οι τον λ ό γ ο ν I
[π]ρός τού[ς ] φανησο[μ έ]νους αιτίους .
130
131
132
Vgl. auch die Vorbehalte von Bagnali 1997,504—512. Zu denken gibt z.B. auch der Kaisereid eines
Dorfschreibers, daί ihm keine άbergriffe seitens eines Soldaten oder dessen Leute bekannt sind,
P. Oxy. II 240, 3 7 = Ehrenberg/Jones 1976, Nr. 117 (Oxy., 37): [ομ νύω . . . ] . . . ει (/. ή) μ ήν I [μ ή
συνε]ιδέναι μ ε μ ηδενί διασεσεισμ έΙ[νωι έπί] των προκειμ ένων κωμ ών υ π ό I [± 6]ος στρατιώ
του και τών παρ' αυτοί); vgl. Campbell 1994, 296.
In PUG 116 = SB VIII 9805 (Herk. unbek., 2./3. Jh.) ist davon die Rede, daί ein optio mit jeman
dem „sein Spiel treibt" (έμ παίζειν), Ζ. 4 6 mit BL VII 274. In BGU II 625 = W. Chr. 21 (Alex.,
Anf. 3. Jh.) berichtet ein Soldat seinem Bruder όber seinen Einsatz in den Bukolia. In einem an
deren Privatbrief, PSIIV 286 (Oxy., Ende 3./ Anf. 4. Jh.) mit BL I 394, ist vom „Gebrauch militδ
rischer Gewalt" (στρατιωτική δυνάμ ει I χρησώμ εθα Ζ. 2526) die Rede, wobei der fragmentari
sche Erhaltungszustand den nδheren Zusammenhang verschleiert.
P. Mich. VIII 477, 2 8 3 0 (Alex., Anf. 2. Jh.) mit Literaturverweisen in BL VU 111 und IX 161:
οιδες (/. οίδας ) γαρ οτι κοπιώΙμ εν άρτι δ[ιό]τ[ι] κα[θαιροϋμ ε]ν τ[ό]ν θ ό ρ υ β ο ν και άΐκατα
στασίαν τής πόλ[εως .
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Bernhard Palme
Dörfer entvölkert wurden: „Die Leute von (dem Dorfe) Petetei und von Psenharpokratis und
von Psenbienchis, die sich in Petetei aufhielten, sind im 8. Jahre von der dorthin entsandten
militärischen Macht getötet worden, und die Dörfer sind menschenleer".133
Resόmee
Die papyrologische und epigraphische Dokumentation der Provinz Aegyptus kann einige
Funktionen der Armee im zivilen Bereich, die man vereinzelt auch in anderen Teilen des Reiches faßt, anschaulich illustrieren und präzisieren. Dies gilt insbesondere für die Aufgaben
im Bereich der gerichtlichen Voruntersuchung und des Sicherheitsdienstes, dieutsronlifedcba
centuriones,
decuriones und beneficiarli in den Dörfern der Chora ausüben, für die Rolle der Militärs im
Steinbruch- und Bergwerksbetrieb sowie bei der administrativen Erfassung der Reichsbewohner, wie der Durchführung der Epikrisis oder des Zensus. Daneben liefern die Papyri
selbstverständlich ägyptische Spezifika, wie etwa die Epiplooi, die den Korntransport auf
dem Nil begleiten.
Überraschend ist hingegen, daß Tätigkeitsbereiche, die sonst als wesentliche Aufgaben
der Armee gelten, wie etwa Bautätigkeit oder Unterstützung der Abgabeneintreibung, in den
dokumentarischen Quellen Ägyptens kaum einen Niederschlag gefunden haben. Aus diesem
Befund sollte freilich nicht voreilig der Schluß gezogen werden, daß es dergleichen in Ägypten nicht gab. Bestimmte Aktivitäten waren - zumindest in den Gegenden, aus denen wir Papyri besitzen - vielleicht einfach kein Gegenstand der schriftlichen Aufzeichnung. Schließlich ist zu bedenken, daß nur ein Bruchteil der sog. „Militärpapyri" tatsächlich vom Militär
selbst stammt; zum überwiegenden Teil hingegen betreffen sie die privaten wirtschaftlichen
Aktivitäten und rechtlichen Belange der Soldaten.
Bei all ihrer Masse liefern die Quellen zur römischen Armee in Ägypten zwar ein reiches
und buntes, aber eben kein vollständiges Bild. Trotz der schätzungsweise 50000 dokumentarischen Texte aus dem griechisch-römischen Ägypten blicken wir nur durch ein Schlüsselloch.
133
P. Thmouis 1, Kol. 99,611 (Thmouis, 180192) mit BLX 278:ieID
τ[ώ]ν της Πετετεί και της ΨενΙ
α[ρ]ποκ(ράτεως ) και Ψενβιήγχ(εως ) εν τη I Πετετεί καταμ ένοντας άνηίρησθαι τφ η (ετει)
ΰπό της πεμ φθείίσης στρατιωτικής δυνάμ εως I και όλερήμ ους είναι τάς κώμ ας . Die nδheren
Umstδnde dieser Ereignisse bleiben unbekannt.
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