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2024, Kein rechtsstaatlicher Meilenstein
https://doi.org/10.5281/zenodo.13685405…
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Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschrift des § 362 Nr. 5 der Strafprozessordnung (StPO) für nichtig erklärt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines wegen Mordes Freigesprochenen gestattete. Die Entscheidung wird in der Literatur als ein "rechtstaatlicher Meilenstein" angesehen und überwiegend positiv bewertet. Dabei hätte das Gericht durchaus anders entscheiden können.
2021
In der Krise von 1989/90 boten die Verhandlungen über den Vertrag von Maastricht beste Voraussetzungen für einen europäischen Verfassungsmoment. Doch die öffentliche Debatte blieb fragmentiert und an nationalen Interessen ausgerichtet – nicht zuletzt wegen des zwischenstaatlichen Verfahrens, das dem diplomatischen Kontext größeren Nachrichtenwert verlieh als dem konstitutionellen Inhalt der Reform. Mit einer detaillierten Untersuchung der deutschen, französischen und britischen Pressedebatte gibt dieses Buch empirische Einblicke in eine Schlüsselphase der EU-Integration. Zudem bietet es eine analytische Neuvermessung der Voraussetzungen europäischer Öffentlichkeit sowie des Verhältnisses zwischen politischen Verfahren und Diskursstrukturen.
2020
Souverän ist, wer Recht setzt. In Zeiten der Pandemie, in denen schnelle politische Reaktionen zur Eindämmung ihrer Ausbreitung erforderlich sind, scheint die Frage nach Notstandsgesetzen nahe zu liegen. Die Rede ist vom Ausnahmezustand-dieser sei die Stunde der Exekutive. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass in einer Notsituation der parlamentarische Gesetzgeber nicht effizient genug auf dynamische Anforderungen reagieren kann. Es regiere nicht das Recht, sondern die Macht. Dabei übersieht man jedoch schnell, dass dem Recht stets politische Entscheidungen vorausgehen. Diese sind in der repräsentativen Demokratie in den Parlamenten zu treffen. Normalität im Anormalen An der engen Straßenecke, um die sich normalerweise um diese Uhrzeit am Ende eines Achtstundentags die Autos drücken, ist es ruhig. Unten im Park gehen Menschen allein oder zu zweit spazieren, manche joggen, auf einer Decke sitzt eine Mutter mit ihrem Kind. Der Himmel ist strahlend blau und wüsste man nicht, dass es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich verboten ist, sich in der Öffentlichkeit mit mehr als einer anderen Person zu treffen-das Bild wäre völlig normal. Friedlich sogar; man könnte kaum erkennen, wie die Spaziergänger den Bogen um Entgegenkommende vergrößern. Diese Gesellschaft im Park, deren Leben so plötzlich durch die massiven Einschränkungen zur Bekämpfung des Virus verlangsamt wurde, erinnert sich kaum noch an die Normallage von vor drei Wochen. Die Dringlichkeit, mit der in dieser neuen Situation Entscheidungen getroffen werden müssen, überlagert vergangene Schlagzeilen. Erdogan kündigt Flüchtlingspakt auf, Rassistischer Terroranschlag in Hanau, Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Die Welt war es schon gewohnt, den Atem anzuhalten.
Erst sehr spät und marginal hat die Literatur zur jüngeren Verfolgungsgeschichte der in Mitteleuropa lebenden Roma ein Ereignis aufgenommen, das, wie zu zeigen sein wird, eine bessere Würdigung verdient hätte: den von den Zeitgenossen so genannten "Berleburger Zigeunerprozess" vor dem Landgericht Siegen 1948/49. 1 Im Folgenden wird er ausführlich dargestellt werden, und zwar vor allem auf der Grundlage der Prozessakten im Staatsarchiv Münster. 2 Der Blick wird dabei über das unmittelbare Verfahrensgeschehen hinausgehen. Er wird den weiteren lokal-und regionalgeschichtlichen Kontext mit einschließen, in den der Prozessanlass, das Strafverfahren und dessen Ausgang eingebettet sind.
Özet 1995 yılında Tlos'da yapılan araştırmalar sırasında, yeni bulunan yazıtların yanısıra, Chr. Naour tarafından yayımlanmış bir miltaşı üzerinde de çalışılmıştır. Ancak taş yatık durumda olduğundan Naour arka yüzdeki geç dönemi yazıtını görmemiştir ve bunun bir miltaşı olduğunu farketmemiştir. Taşın ön yüzünde İmparator Septimius Severus devrine ait bir yazıt, arka yüzünde ise büyük bir olasılıkla İmparator Büyük Konstantin veya Valens dönemlerine ait ikinci bir yazıt tespit edilmiştir. Miltaşının ön yüzündeki yazıt İmparator Septimius Severus ile oğulları Caracalla ve Geta'ya ithaf edilmiştir. Yazıtın çevirisi söyledir: "İmparatorlar Caesarlar Lucius Septimius Severus Pertinax ve Marcus Aurelius Antoninus, Augustuslar, Arap, Adiaben ve Büyük Part Fatihleri için ve (bu) yüce hükümdarların oğlu ve kardeşi Caesar Puplius Septimius Geta için. 1(8)?´ (mil)." Yazıtın 9.-11. satırlarında Geta'nın isminin kazındığı görülmektedir. Yazıtta Septimius Severus ve Caracalla İ.S. 198 yılında elde ettikleri "Büyük Part Fatihi" unvanını taşımakta ancak İ.S. 210 yılında aldıkları "Büyük Britanya Fatihi" unvanını henüz taşımamaktadırlar. Bu sebeple yazıt İ.S. 198-209 arasına tarihlenebilmektedir. Miltaşının üzerinde mil sayısı olarak bir iota (I = Yunanca 10, Latince 1) rakamı ve yanında bir kazıma görülmektedir. Bu durumun taşın arka yüzünde yer alan geç dönem yazıtı ile yakından ilişkisi vardır. Çünkü büyük bir olasılıkla, Severus Dönemi'ndeki yazıtın altında önceden ilk rakamı iota (I = 10) olan Yunanca mil sayısı vardı. Kazınan yerde iki dik çizgi izi dikkat çekmektedir. Büyük bir olasılıkla burada H = 8 veya benzer bir rakam bulunmaktaydı. Fakat taşın 2. kullanımında bu rakam kazınmış, öndeki iota latinceleştirilmiş ve arkadaki geç döneme ait mil sayısı I/A ile uyumlu hale getirilmiştir. Taşın arka yüzünde yer alan, oldukça özensiz yazılmış ve başlangıç kısmı kırılmış olan diğer yazıt, büyük bir olasılıkla ya Büyük Konstantin Dönemi'nde ya da Valens Dönemi'nde kaleme alınmış olmalıdır. Yazıtın çevirisi şöyledir: "İmparator Caesar Fl(avius) Val(erius) - - -'a, yeryüzünün en tanrısal hükümdarına, Augustus'a Tlos'luların Metropolis'i (bu miltaşını ithaf etti); milion 1, miliarium I. " Eğer yazıtta sözü geçen İmparator Büyük Konstantin ise, o zaman bu yazıt kendisine Licinius'u İ.S. 324 yılında yenmesinin hemen ardından ithaf edilmiş olmalıdır. Eğer ama söz konusu İmparator Valens ise, o zaman yazıt İmparator'un yönetimi tek başına yürüttüğü İ.S. 375-378 yılları arasında kaleme alınmış olmalıdır. Miltaşı bugün Tlos Akropolü'nde, Kanlı Ali Ağa Sarayı'nın güneyinde durmaktadır. Bu yer taşın orjinal kullanım yeri değildir. Miltaşının orjinal yeri ilk kullanımında büyük bir olasılıkla kentten 18 mil uzakta olmalıydı. İkinci kullanımında ise taş hemen Tlos'un kent kapılarından birisinin önünde duruyor olmalıydı. Ancak taşın her iki kullanımında da durduğu yerlerin kesin belirlenmesi olanaklı değildir.
Die Machtübernahme Justins II (565-578) und seine Abgrenzung zum Vorgänger im In Laudem Iustini Augusti Minoris von Corippus und anderen Quellen
Aktuell | Themen | Rechtsgrundlagen | Internationales | Dienstleistungen | Publikationen | Die EKR DE FR IT RM EN Bundesverwaltung : Departement: EDI : Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR : Publikationen TANGRAM TANGRAM 44 Gerechtigkeit gibt es nicht zum Nulltarif > > > Aggressive Abwehrreaktionen TANGRAM 44 Gerechtigkeit gibt es nicht zum Nulltarif Autoren Myriam Diarra ist Bewegungspädagogin und -therapeutin und in verschiedene Tanz-und Theaterprojekte involviert. [email protected]. Franziska Schutzbach ist Soziologin und Geschlechterforscherin und lehrt an verschiedenen Universitäten. [email protected]. Seit der Ermordung von George Floyd durch einen weissen Polizisten am 25. Mai 2020 ist viel passiert. Weltweit kam es zu Protesten gegen rassistische Polizeigewalt und gegen antischwarzen Rassismus. Es wurde ein Zeitfenster erkämpft, in dem es möglich war, über Rassismus zu sprechen. Auch hier in der Schweiz. In Genf demonstrierten im Juni über 10'000 Menschen gegen Rassismus, in Basel, Zürich, Biel und anderen Schweizer Städten gingen Menschen auf die Strasse, und in den Medien wurde über die kolonialrassistische Vergangenheit und Gegenwart der Schweiz diskutiert. Expert*innen gaben Interviews, die Migros und andere Detailhändler zogen den M****kopf aus dem Sortiment. Viele Menschen, die sich vorher kaum für das Problem interessierten, traf man plötzlich an Kundgebungen an. Es schien, als wäre die Zeit reif -oder zumindest reifer -für eine Auseinandersetzung, wie sie vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Diese Solidarität ist, besonders für rassismusbetroffene Menschen, eine wichtige Erfahrung. Und gleichwohl ist sie ambivalent. Es kam die Frage auf: Wo wart ihr all die Jahre? Dass eine breite Auseinandersetzung rund um Rassismus in der Schweiz erst jetzt stattfindet, kann einerseits frustrierend sein für diejenigen, die schon lange auf das Problem hinweisen. Andererseits ist sie eben jetzt möglich, weil unzählige Menschen wichtige, wenn auch oft unsichtbare antirassistische Vorarbeit geleistet und den gesellschaftlichen Wandel längst angestossen haben. Die derzeitigen Auseinandersetzungen sind nicht ein Anfang, sondern sie sind Ausdruck dieser Vorarbeit, und nicht zuletzt sind sie Ausdruck davon, dass sich tradierte Machtstrukturen bereits grundlegend verändern. Die offen ausgetragenen Konflikte -zum Beispiel um Begriffe, Statuen, Polizeigewalt oder Einbürgerungspraxen -sind ein Indikator dafür, dass Ungleichheit und Diskriminierung abnehmen und weiter abnehmen werden. Die Migrationsforscherin Naika Foroutan nennt es das Tocqueville-Paradox: Es kommt nicht zu Auseinandersetzungen, wenn die Unterdrückung am schlimmsten ist, sondern dann, wenn mit Reformen begonnen wurde. Anders gesagt: In einer Situation unhinterfragter Unterdrückungsstrukturen ist es schwierig, Ungleichheit anzuprangern und Forderungen zu stellen. Tatsächlich sind heute Minderheitenanliegen bekannt, von denen vor wenigen Jahren noch kaum jemand wusste. Je mehr Sichtbarkeit und Legitimität diese Anliegen erhalten, desto eher nimmt auch das Bewusstsein dafür zu, wenn sie missachtet werden. In dem Moment also, in dem sich die Dinge in Richtung mehr Teilhabe und Gleichheit verändern, erscheint die Gesellschaft paradoxerweise erst einmal besonders ungerecht. Auch deshalb, weil mit der zunehmenden Sichtbarkeit von Minderheitenanliegen meist auch verstärkte Zurückweisungen einhergehen. Je selbstbewusster die Forderungen nach Veränderung vorgetragen werden, desto aggressiver wird versucht, diese abzuwehren und den Status quo zu wahren. Oder anders gesagt: Je offensiver Rassismus kritisiert wird, desto offensiver tritt dieser zutage. Das ist die Kehrseite jeglichen emanzipativen Wandels und eine Erfahrung all jener, die sich in den letzten Monaten öffentlich zu Rassismus geäussert haben. Viele wurden angegriffen, delegitimiert, lächerlich gemacht. Etwa in Kommentarspalten, auf Social Media oder indem rechte Politiker öffentlich M****köpfe verspeisten. Es sind die vorhersehbaren Reaktionen derjenigen, die Privilegien und Einfluss abgeben müssen. Es sind die Reaktionen von Menschen, die die Definition von Sprache und Erinnerungskultur (siehe Streit um Statuen) aber auch mediale Aufmerksamkeit, politischen Einfluss, Macht und Ressourcen zunehmend teilen müssen. Ein solcher Macht-Transformationsprozess ist kein Sonntagsspaziergang sondern führt unweigerlich zu Konflikten. Der M****kopf ist nur ein kleines Beispiel: Die Möglichkeit, unbescholten einen Begriff zu benutzen, wird jenen, für die er selbstverständlich war, weggenommen. Diejenigen, die bisher nicht reflektieren mussten, was sie sagten oder wie sie sich verhielten, erleben das verständlicherweise als Einschränkung und Verlust. Der Verlust an Deutungshoheit zeigt sich aktuell auch in den Medien: Das Schweizer Fernsehen etwa plante im Zuge der Rassismusdebatte eine Sendung unter dem gut gemeinten Titel «Jetzt reden wir Schwarzen». Man lud schwarze Menschen ein, aber nur wenige, und liess sie zudem während der Sendung in der zweiten Reihe sitzen. Während in der ersten Reihe eine weisse SVP-Politikerin und ein republikanischer Trump-Anhänger in weiten Strecken das Gespräch dominierten. Etwa, indem sie rassistische Klischees bedienten. All das passierte, weil solche Sendungenso wie auch andere kulturelle Formate -in diesem Land bisher von Menschen gemacht werden, die wenig bis keine Ahnung von Rassismus haben. Diese Menschen fühlten sich, wie der Moderator und Journalist Uğur Gültekin auf Facebook die Sendung kommentierte, in ihren Privilegien bisher so sicher, «dass sie sich eine derartige Ignoranz gegenüber den Lebensrealitäten und Erfahrungen der 'Anderen' (die in vielen Fällen Schweizer Staatsbürger sind!) überhaupt leisten können. » Diese Ignoranz gerät nun zunehmend unter Druck. So gab es umgehend laute öffentliche Stimmen, die die besagte Arena scharf kritisierten. Die Macher*innen mussten sich rechtfertigen und es kam zu einer Wiederholung der Sendung. Diesmal mit einem hundertprozentigen Anteil von Menschen of Color. Sofort hiess es, die öffentlichen Medien liessen sich in der Schweiz die Meinung «diktieren». Und ein Stück weit stimmt das auch. t f M A P EKR : Gerechtigkeit gibt es nicht zum Nulltarif https://www.ekr.admin.ch/publikationen/d584.html 1 von 3 01.11.20, 13:18 Mehr Teilhabe = mehr Konflikte Antidiskriminierung durchsetzen Nur ist nicht zwangsläufig negativ, sich von anderen -von Expertinnen etwa -etwas sagen zu lassen. Vor allem dann, wenn es nicht, wie behauptet wurde, um die Durchsetzung von autoritären Massnahmen geht, sondern: Wenn Medien und andere demokratische Instanzen bereit sind, dazu zu lernen, ist das Ausdruck einer sich pluralisierenden, offenen Gesellschaft und eben gerade nicht Ausdruck von «Totalitarismus». Die Neugestaltung der Arena war der Versuch, das Thema Rassismus sachgerechter aufzubereiten und dabei mehr Teilhabe und also mehr Demokratie zu ermöglichen. Aber Teilhabe führen eben nicht nur zu Harmonie. Die Teilhabe von unterschiedlichen Menschen geht einher mit der Zunahme von Kontroversen, mit Verteilungs-und Interessenkonflikten. Das hat auch, wie der Migrationsforscher Aladin El-Mafaalani schreibt, mit einer neuen Generation von Menschen mit Migrationshintergrund zu tun: Die erste Generation der Einwandernden war noch vergleichsweise bescheiden und fleissig und beanspruchte keine volle Zugehörigkeit, wollte keine Teilhabe am gesellschaftlichen Kuchen. Die ersten Nachkommen begannen, sich an den Tisch zu setzen und bemühten sich um einen guten Platz (soziale Positionen) und ein Stück des Kuchens (gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe). Nach einer länger andauernden Phase der Integration geht es jetzt nicht mehr nur um ein Stück des bestehenden Kuchens, sondern auch darum, welcher Kuchen auf den Tisch kommt. Die Rezeptur des Kuchens und die Regeln am Tisch werden neu ausgehandelt. Das wird schnell als Zumutung empfunden. Diejenigen, die es gewohnt waren, dass ihre Sichtweise als überlegen, als wichtiger galt, werden zurückgestuft. Und zwar ausgerechnet von denjenigen, die in der gesellschaftlichen Hierarchie eher unten standen (Frauen, Migrant*innen usw.). Wenn diejenigen, die man als «schwach» oder minderwertig betrachtet, sich eine Position der Stärke und Gleichrangigkeit erlauben, wird das unweigerlich als unerhört empfunden, als «extrem» oder «totalitär». So besagen Studien: Wenn der Frauenanteil in einer Gruppe 50 Prozent beträgt, wird das von Männern oft als Frauen-Übermacht wahrgenommen. Wenn Menschen, die man nicht als gleichrangig betrachtet, als solche auftreten oder prozentual gleich viel mitreden und mitbestimmen, wird das nicht als ein akzeptabler Durchbruch von Gleichrangigen anerkannt (so, wie etwa männliche Opponenten einander zum Sieg gratulieren, weil sie sich als gleichrangig betrachten). Der Aufschwung der vermeintlich «Schwachen» bzw. deren Gleichstellung wird vielmehr als illegitimer Angriff, als eine «Machtübernahme» empfunden. Tatsächlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass es bei Gleichstellungsprozessen oder der Herstellung von tatsächlicher Chancengerechtigkeit darum geht, die bisherige Höherstellung und Bevorzugung mancher Menschen im Verhältnis zu anderen aufzuheben. Es geht eben tatsächlich um eine Einschränkung von bisherigen Privilegien. Anderes gesagt: das Verlustgefühl derjenigen, die bisher von besseren Chancen profitierten, ist nicht ganz falsch. Entgegen der naiven Vorstellungen, die Herstellung von Gerechtigkeit verlaufe zum Wohle und zur Freude aller, ist der Vorgang der Emanzipation auch ein Vorgang von Zurückstufung, Verlust und Einschränkung von Vorteilen. Diese Einschränkungen sind gemäss dem Politikwissenschaftler Karsten Schubert nicht einfach ein unangenehmer Nebeneffekt emanzipativer Politik, sondern ihr notwendiger Kern. Der Weg zu einer gerechteren Gesellschaft wird deshalb kaum harmonisch ablaufen -selbst wenn Antidiskriminierung auf lange Zeit der...
transcript Verlag eBooks, 2021
Politische Bildung zielt auf kritisches Denken, Urteilsfähigkeit und Partizipation. Sie findet an konkreten Orten in einem bestimmten historischen Moment statt. Dies anzuerkennen und zu berücksichtigen, wäre selbst Teil des kritischen Denkens, das zu den Ansprüchen politischer Bildungsarbeit gehört. Wieso wird der Ausschluss derer, die keine politischen Rechte haben, weil sie entweder nicht die richtige Staatsbürger*innenschaft besitzen oder illegalisiert werden, nicht thematisiert? Entnennungen Citizenship Education und politische Bildung werden gewöhnlich als »Mittel zur Bildung mündiger StaatsbürgerInnen« bezeichnet. Ähnliche Beschreibungen finden wir in Dokumenten und Texten zur politischen Bildung. Ein aktuelles Beispiel aus dem Schulbereich ist das »Kompetenz-Strukturmodell Politische Bildung« 2. Im ersten Absatz der Einleitung werden Aufgabe und Ziel-1 Dieser Beitrag ist ursprünglich erschienen in: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs, Ausgabe 11, 2010, Wien (7 S.), urn:nbn:de:0111opus-75316, https://erwachsenenbildung.at/magazin/10-11/meb10-11_11_salgado.pdf. Der Abdruck in diesem Band erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber*innen des Magazins. 2 Das »Kompetenz-Strukturmodell Politische Bildung« wurde von einer vom bm:ukk eingesetzten Kommission von Dezember 2007 bis März 2008 erarbeitet. Die Kommission stand unter der Leitung von Reinhard Krammer (Universität Salzburg) und Manfred Wirtitsch (Abt. Polit. Bildung im bm:ukk). Christoph Kühberger (Universität Salzburg) und Elfriede Windischbauer (PH Salzburg) waren maßgeblich an der Abfassung des Textes beteiligt und leiteten zwei Arbeitsgruppen. Der Kommission gehörten weiters an:
Verfassungsblog: On Matters Constitutional, 2021
Der Berliner Gesetzesentwurf für eine bevorzugte Einstellung von "Menschen mit Migrationshintergrund" im öffentlichen Dienst ist zwar vorerst gescheitert, doch das Thema wird uns mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Die politischen und rechtlichen Kontroversen sind vorprogrammiert, denn solche Maßnahmen tangieren Ressourcen und Privilegien. Es geht um grundlegende Verteilungsfragen und-kämpfe und damit um Machtfragen undkämpfe. Anders als pauschal behauptet, sind Fördermaßnahmen für Angehörige bestimmter sozialer Gruppen, die historisch und strukturell diskriminiert werden, nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch internationalrechtlich verpflichtend.
The Oxford Handbook of Global Realisms, 2024
Penerbit Yayasan Cendikia Mulia Mandiri (24 September), 2024
Revista crítica de Literatura Argentina , 2023
Burning Down the House Latin American Comics in the 21st Century, 2023
Psychology and Education: A Multidisciplinary Journal, 2024
RePEc: Research Papers in Economics, 2006
Summa Phytopathologica, 2006
The American journal of clinical nutrition, 2017
Developmental Biology, 2013
Journal of Youth and Adolescence, 2016
International Journal of Biological Macromolecules, 2011