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Quelle: eRecht24
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenahhhhhhhh(haarerauf), dass würde mich auch fuchsteufelswild machen! Ich kenne mich aber auch nicht aus. Dein schöner Garten, wenn da nur Rasen und Hecke wäre, dann sehe es doch traurig aus. Manche lassen ihre Gärten auch verwildern, da hat niemand was dagegen. Halt uns bitte auf dem laufenden und daumendrück alles wird sich bestimmt zum guten wenden.
LG Kirsten
Guete Morge Trixi
AntwortenLöschenoch..nein.....ich kann verstehen das dich dies sehr ärgert dies würde mich auch zermürben. Man kann es nicht verstehen, wenn plötzlich solche Entscheidungen auf einem niederprasseln. Leider kann ich dir rechtlich auch nicht weiter helfen.Viel Glück
Herzliche Grüsse Eveline
Liebe Trixi
AntwortenLöschenach herrje... Ich kann gut verstehen, dass Dir diese Sache aufs Gemüt schlägt. Wie es mit der Rechtslage bei euch ist, weiss ich nicht, aber ich denke, es kommt immer auf alle möglichen Faktoren an. Bei uns spielt es beispielsweise auch eine Rolle, in welcher Zone das Grundstück liegt. Wir leben in der Landwirtschaftszone und haben deshalb sehr viele (teils auch sehr strenge) Auflagen einzuhalten. Da ist auch nichts mit Gartenhäuschen, Gewächshaus etc. Bzw. man kann es tun, aber wenn der Kanton davon Wind bekommt oder ein Nachbar petzt, dann "darf" man sofort wieder abbauen...
Ich wünsche Dir trotzdem ein schönes Wochenende und hoffe, dass Du Dich ein bisschen an Deinen Blumen erfreuen kannst. Das Mandelbäumchen ist so schön!
Herzliche Grüsse,
Nadia
Liebe Trixi!
AntwortenLöschenEhrlich gesagt wundert mich schon lange nichts mehr was in puncto Mietrecht und Eigentum so in diesem Land abläuft. Wir sitzen da wohl in einem ähnlichen Dilemma...
Der Garten in meinem Eigenheim verrottet und vergammelt und ich darf nichts daran machen, so lange der Mieter nicht geht, obwohl er seit Februar ja bereits gekündigt ist.
Doch was da bei dir jetzt abläuft ist ja keinen Deut besser.
Anstatt man froh ist, wenn die Gärten gehegt und gepflegt werden, kommt man den Mietern mit solchen absurden Auflagen. Einfach unfassbar!
Ich kann dir weissgott den Frust nachfühlen, denn ich bekomme jedes Mal Bauchschmerzen, wenn ich zu meiner Mutter gehe und sehe in welchem erschütterlichen Zustand das Grundstück inzwischen ist.
Ich drück dir fest die Daumen, dass es nicht zu einer Demontage kommt und du wieder den Garten genießen kannst.
Viele liebe Grüße SUSANNE
Liebe Susanne,
Löschenich hab auch schon an dich gedacht und dass du so Probleme hast in dein Eigenheim zu kommen. Man kann wirklich nicht alles verstehen, was hier so los ist.
Gegen deine Sorgen, sind meine ja eher klein und trotzdem belastet es mich.
Also hoffen wir, dass es für uns beide möglichst schnell gut ausgeht :)
LG Trixi
Liebe Trixi!
AntwortenLöschenBoah, wenn ich das so lese, da geht mir echt die Galle über! Und wie so oft denke ich, dass man mit ein wenig mehr Rücksichtnahme und Verständnis doch viel zufriedener Leben könnte! Aber nö, ist wohl nicht drin!
Ich hoffe nur, dass sich alles noch zum Besten wendet...
Aber tröste Dich, woanders ist es eben nicht anders. Bei meinen Eltern stehen im Gemeinschaftsgarten lauter Lebensbäume, eine Weide und Co, die jeweils für die Balkonkästen zu groß geworden sind. S ist etwas wunderbares gewachsen. Und jetzt ist an dem angrenzenden Grundstück so ein alter Motzkopp eingezogen, der will alles niedergeholzt haben, weil es ihm die Sonne nimmt. Totaler Schwachsinn, Sonne ist immer noch satt da und die Bäume waren schon da,bevor er eingezogen ist. Bis auf die Weide sind die sogar alle immergrün, also verändert sich das Bild da nicht drastisch. Dann hätte er da eben nicht einziehen sollen, wenn ihm was nicht passt!
Oh Du siehst schon, über so etwas kann ich mich vortrefflich aufregen, weil so gänzlich UNNÖTIG!
Ich höre besser auf!
Sei ganz fest gedrückt!!! Alles Liebe zu Dir
Vanessa
Danke liebe Vanessa,
Löschenman hört ja nicht umsonst, dass es in Deutschland vor Gericht ständig um Nachbarschaftsstreit geht. Das von deinen Eltern ist aber echt haarsträubend!
Leider hilft das Aufregen gar nichts. Aber das ist leichter gesagt als getan :)
LG Trixi
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenkann das irgendwie nicht fassen, was ich gerade gelesen habe. Ihr habt keine baulichen Veränderungen vorgenommen, ihr habt aus dem Garten trotzdem ein Paradies gemacht, und jetzt soll das von außen derart reglementiert werden können, das ihr abbauen müsst?
Mir kommt diese Veranlassung zu hart/ übergreifend vor, aber rechtlich kenne ich mich da nicht aus. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mich rechtlich beraten lassen (ihr müsst ja mal noch keine Schritte einleiten, aber einfach mal mit einem Anwalt besprechen, ob das sein kann, was die da von euch verlangen)
Alle Daumen sind gedrückt!!
Liebe Grüße
Bianca
Liebe Bianca,
Löschenwir haben dummerweise keine Rechtsschutzversicherung. Aber ich versuche mich weiter schlau zu machen.
LG Trixi
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenhab auch sofort an Neider gedacht,als du die Sache mit dem Garten geschildert hast.
Ich kenn mich in solchen Dingen leider nicht aus,würde mir aber auch Hilfe vom Anwalt suchen.
Wünsche mir für dich,daß sich alles zum Guten wendet und du die Sommerzeit im Garten richtig genießen kannst!
Deine Fotos sind richtig blumig und Bruno wieder sehr fotogen:)
Lass dich nicht unterkriegen!
Ganz liebe Grüße von
Kristin
Danke Kristin :)
LöschenLG Trixi
Ach Trixi, so ein Ärger. Wie kann denn so was sein, wenn du da schon 19 Jahre wohnst und nun das? Was soll das denn? Ich kann verstehen, das du da verärgert und enttäuscht bist, aber vielleicht können sich ja auch alle Wohnungsbesitzer zusammen setzen und eine gütliche Lösung finden. So ein Garten soll doch Spaß machen und ein wenig die eigene Persönlichkeit darstellen. Wenn alles gleich aussieht, wo bleibt da die Persönlichkeit bzw. die Individualität?
AntwortenLöschenIch wünsche dir viel Glück und trotz allem einen guten Start ins Wochenende!
Liebe Grüße Andrea
Oh Trixi, was für Kummer. Beim Lesen deiner Worte sind mir die Tränen gekommen, weil ich so bei dir bin und nachvollziehen kann wie es dir nun geht. Ein Paradiesgärtchen hast du dir geschaffen, eine Oase und ein Wohlfühlort. Ist es nicht das, was einem von überall suggeriert wird --- sich Oasen schaffen, um sich vom Alltag zuerholen? Und nun das?
AntwortenLöschenVielleicht können sich alle Mieter doch noch irgendwie einigen, so dass jeder Mieter mit der Lösung leben kann. Ansonsten empfehle ich dir das Sondernutzungsrecht zu studieren, vielleicht sogar mit einem Anwalt.
Ganz liebe Grüße von mir und bitte lass den Kopf nicht hängen
Ach Dany, du bist ja süß :)
LöschenWir haben einen Freund, der mit Immobilien und Hausverwaltungen zu tun hat. Wir haben ihm unsere Teilungserklärung (wo auch das Sondernutzungsrecht drinsteht) zugeschickt, damit er sie mal "studiert". Leider ist er viel im Ausland unterwegs, sodass ich nicht weiß, wann wir näheres erfahren.
LG Trixi
Liebe Trixi!
AntwortenLöschenDas tut mir leid, dass du so einen Stress hast. Das ist doch wirklich dämlich. Solange ein Garten gepflegt ist können doch alle zufrieden sein. Ob da nun ein Gartenhaus oder ein Gewächshaus drin steht oder nicht. So ein Blödsinn. Ich drück dir die Daumen, dass du deinen schönen Garten lassen darfst, wie er ist.
Liebe Grüße,
Nicole
Moin liebe Trixi, Deine Terrasse sieht richtig schön aus. Wir werden am Wochenende unsere Holzterrasse reinigen und dann wird auch wieder dekoriert, ich freue mich schon. Auch auf viele Stunden draußen freue ich mich und ich bin mir sicher, dass wir ordentlich vierbeinige Hilfe bekommen.
AntwortenLöschenDeinen Ärger kann ich gut verstehen. Ich drücke die Daumen, dass alles gut ausgeht.
Liebe Grüße von Lotte
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenalso, wenn Ihr Rechtsschutz versichert seid, vereinbare einen Beratungstermin beim Anwalt, Kosten 83,- Euro. Ich sitze an der Quelle, weißt Du ja...lach. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten, aber Du kannst vorher auch mal dort nach Deckungszusage fragen.
Der Anwalt kann Dir auf jeden Fall weiterhelfen.
Alles, was Du auf Deiner Terrasse hast, kann bleiben, aber ist der Garten denn der Eigentumswohnung zugehörig, also Euer Eigentum oder gehört der Garten der gesamten Wohngemeinschaft? Dann wird es happig.
Aber egal, lass Dich erstmal beraten und mach Dich nicht verrückt. Und halte mich mal auf dem Laufenden, ganz liebe Grüße
Nicole
Liebe Nicole,
Löschenwir haben leider keine Rechtsschutzversicherung :(
Aber wie oben schon erwähnt, haben wir einen Freund, der sich mit Immobilieb und Hausverwaltungen auskennt. Er darf jetzt mal unsere Teilungserklärung "studieren" und dann schauen wir weiter.
Der Garten fällt bei uns unter Sondernutzungsrecht. Aber so ganz genau bin ich aus der Teilungserklärung nicht schlau geworden.
Mal schauen, wie's weiter geht.
LG Trixi
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenoh ich kann dich sehr gut verstehen, da kann einem echt die Gartenfreude vergehen.
Als meine Kinder noch klein waren haben wir auch in einer Eigentumswohnung mit Gartenanteil gewohnt, wir durften da nicht eimal eine Schaukel aufstellen.
Ich bin jetzt wirklich froh, dass ich in meinem eigenen Garten tun und lasssen kann was ich will.
Ich würde jetzt aber auf keinen Fall alles überstürzt abbauen. Schreib doch die anderen Eigentümmer einmal an und frag nach wer sich daran stört und warum.
Ich haffe, dass du das Wochenende trotz des Ärgers genießen kannst.
Liebe Grüße
Silke
Liebe Silke, du bist gut!
LöschenDas ist DIE Idee! Dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin?!
Ich werde einen Brief an alle Miteigentümer schreiben. Ich glaube zwar nicht, dass da einer so viel Mut hat, mir ehrlich zu sagen, dass ihm was nicht passt, aber wer weiß.
Ich kann meine Situation erklären und vielleicht stoße ich ja (zumindest bei einem Großteil) auf Verständnis :)
Danke dir und LG
Trixi
Liebe Tixi,
AntwortenLöschenso sehr ich über Bruno Auge in Auge mit dem Huhn gelacht habe (er sieht aus als heckter er was aus und wurde erwischt) so entsetzt bin ich über deinen Rückbau-Bericht. Nein, leider kenne ich mich mit der rechtlichen Seite auch nicht aus. Was sagen denn die Nachbarn? Habt ihr ein gutes Verhältnis? Tut euch zusammen, sammelt Unterschriften und bildet damit eine Mehrheit. Im Notfall hilft da wahrscheinlich nur ein Anwalt. Ätzend, wenn man es mit Querulanten zu tun hat, die Anderen das schwarze unterm Nagel nicht gönnen.
Ich wünsche dir, dass du deinen Garten weiter so gestalten kannst, wie DU es möchtest. Es wäre wirklich zu schade, wenn das alles weg müssten. Wer macht denn sowas????
liebe grüße und lass dich nicht unterkriegen
nicole
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenoh man jetzt habe ich deinen Post angefangen zu lesen und dachte, ja das Leben ist so schön und wenn es draußen wieder beginnt einfach doppelt so schön. Wie schlimm ist das denn und ich kann mich immer wieder nur wundern, woran sich die Menschen alles so stören. Ich hoffe sehr für euch, dass sich da eine Lösung finden wird.
Ganz liebe Grüße
Irmgard
Trixi, erkundige dich bei einem Anwalt, das ist nicht so teuer. Und dann weißt du es genau. DAs ist ja alles sehr traurig. Ich erinnere mich an meinen letzten Wohnort, da mußte einer seine straßenseitigen Lamellenwände abbauen, weil es einem nicht gefiel. Als der dann auszog, baute er sie wieder hin. Kein Hahn krähte mehr danach. Ich fühle mit dir!
AntwortenLöschenSigrun
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenerst geniesse ich von deinen herrlichen Bildern
und dann kommt der Schock.....unglaublich....
und wie ärgerlich...
Ich fühle mit dir, du Arme.....
Da wir ein eigenes Grundstück habe kann ich mich
zum Glück austoben......
Für mich hört sich das auch nach einem Neider an, der nicht den schneid in
der Hose hat dich direkt anzusprechen.
Das ist echt bitter nach 19 Jahren....
Ich drück dir die Daumen......
Ganz liebe Grüße & fühl dich gedrückt....
Jen
Wie heißt es so schön im Udo Jürgens Lied liebe Trixie ??
AntwortenLöschenEs kann der frömmste nicht in Frieden leben,
wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt.....
Zum kotzen ist das doch immer wieder oder ?
Ich denke auch das da ein Neider unterwegs ist...... und auch ich würde mir rechtliche Hilfe und Beratung besorgen.
Haben wir auch letztens gemacht.
Die beiden älteren Damen neben uns ziehen zur Miete damit die Tochter der einen mit der Familie hier einziehen kann....... 2 kleine Kids.
Hab ich vom Grundsatz her kein Problem mit wenn die Kids nicht andauernd wegen unseren Tieren am Zaun hängen würden und die Mutter nicht "Haare auf den Zähnen" hätte.
Also haben wir uns erkundigt ob wir Palisaden auf die Grundstücksgrenze setzen dürfen !!! Zum Glück kein Problem.
Wir warten nun erstmal ab wies wird und wenn es nicht mehr auszuhalten ist dann werden wir den Zaun setzen und dann ist wenigstens optisch Ruhe !!!
Drück Dir die Daumen das du deinen Garten bald wieder genießen kannst.
Ganz liebe Grüße
Anja und Anhang
Also ich bin entsetzt, ehrlich! Ich kenne die Vorgaben, wenn jemand zb einen Pool bauen will, dann braucht man eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn. Ich glaube auch, dass man hier in Österreicht eine "Baugenehmigung" braucht, sobald man etwas mit Fundament aufstellt (das weiß ich aber nicht genau), aber dass ein Gartenhäusl oder ein Grill nicht ins GEsamtbild passen sollten, das hab ich noch nie gehört. Weißt ich lass mir einreden, dass man sagt, mitten in Bayern dürfen die Gärten nicht mit Palmen vollgepflanzt werden, weil die hier einfach nicht her gehören, aber ein Grillplatz udn ein Gewächshaus?
AntwortenLöschenHast du schon mal mit deinen Nachbarn gesprochen, ob die auch plötzlich solche Anweisungen bekommen haben?
Ich wünsche dir, dass bald wieder Ruhe bei euch einkehrt, Alles Liebe Babsy
Oh, liebe Trixi!
AntwortenLöschenWie gemein ist das denn? Ich fühle echt mit dir, das würde mir auch erst mal die Lust am Garten vermiesen. Ich drücke dir die Daumen, das sich alles zum Guten wendet und ihr euren Garten so lassen könnt, wie er ist.
Liebe Grüße
Lilly
Ach SCH****
AntwortenLöschenIch finde so etwas wirklich blöd. Was soll denn das?
Ein Folientunnel ist eine bauliche Veränderung?? Hallo ??
Bei einer Hütte könnte ich das verstehen. Die ist in der Regel größer, nimmt Lciht & Sicht und ist bei einem Umzug nicht mal so leicht abgebaut, aber ein Folientunnel?
Ernsthaft. Wir Deutschen sind in vielen Dingen echt bekloppt. Wir bürokratisieren alles und gönnen dem anderen nix. Schlimm.
Ich merke schon wieder, wie es in mir hochkocht. Es gibt so viele andere Dinge, über die ich nicht mal mehr mit den Kopf schütteln kann...aber ich mag mich jetzt gar nicht weiter aufregen.
Lass dich erstmal beraten und sprich vor allem mal mit den anderen Nachbarn.
Kommunikation ist sooo wichtig! Höre dich mal bei den anderen um und versuch mal auszuloten worum es eigentlich geht und was genau da überhaupt hinter steckt.
Ich weiß es ist leicht gesagt, doch mach dich nicht bekloppt!!
Viele liebe Grüße
Naddel
Die Eigentümerversammlung macht ja noch schlimmere Vorschriften als unsere Baubehörde und das will was heißen. Ich würde mit jedem Eigentümer einzeln unter vier Augen reden und höflich nachfragen, ob man das wirklich ernst meint, dass ein Folientunnel und ein Gewächshaus bauliche Veränderungen sind. Schließlich will man mit seinen Nachbarn friedlich zusammenleben und da sollte jeder kompromissbereit und tolerant sein. Schließlich kann auch jeder ohne Genehmigung ein Zelt im Garten aufbauen. Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wenn es große durchsichtige Fenster hat:)
AntwortenLöschenLG Elke
Hallo TRixi,
AntwortenLöschenAlso ich habe Ähnliches bei uns auch schon mitbekommen. Die Wohnung unter uns hat einen Garten mit Sondernutzungsrecht. Die Eigentümer hatten nach Einzug angefangen einen Teich zu graben, ohne jemanden zu fragen. Das gab Ärger, da sich einige echt darüber aufgeregt haben! Sie haben dann ein schreiben aufgesetzt und alle Eigentümer unterschreiben lassen. Seither machen sie das mit allem, was sie so bauen (Gartenhäuschen, Pavillion). Obwohl es eigentlich niemand stören sollte, was andere in ihrem Garten treiben! Manchen Menschen muss echt langweilig sein!
Ich würde an deiner Stelle mit dem Schreiben persönlich an deren Haustüre klingeln. Wenn du sie persönlich ansprichst trauen sich die wenigsten noch was dagegen zu sagen ( wobei ich nicht weiß, wieviele Eigentümer es bei euch sind :-))
Ich musste übrigens auch alle fragen bevor wir uns unsere Lisa geholt haben! Wenn jemand gegen den Hund gewesen wäre....ich glaub dann wäre ich wieder ausgezogen:-)!
Außerdem wohnst du seit 19 Jahren da... mit Recht kenn ich mich wirklich nicht aus, aber vielleicht zieht da auch das Gewohnheitsrecht !
Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!
Liebe Grüße
Claudia
Liebe Trixi,
AntwortenLöschenlass dich nicht ärgern...das kann ja nicht wahr sein. Am besten finde ich auch den Tipp, mit jedem deiner Hausmiteigentümer zu reden, denn Auge in Auge trauen sich manche gar nicht mehr das auszusprechen, was sie hinterm Rücken aushecken. Wir wollten hier nur eine Zufahrt der Nachbar-Eigentümergemeinschaft nutzen...da stimmte die Hälfte schon dagegen und wir können so unseren Hang hinterm Haus einfach nicht nutzbar machen. Wir wollten ihn so gerne terrassieren. Als ich persönlich zu jedem einzelnen gegangen bin, fingen sie an zu stottern und hatten keine Erklärung für mich...sehr traurig. Ich würde das bei dir so stehen lassen und alles bepflanzen...du nutzt den Garten ja Gartengerecht und nicht als Werkstatt oder Verkaufsraum. Beim besten Willen kann ich nicht verstehen, dass ein Gartenhaus und ein Gewächshaus genehmigt werden müssen. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Folie gestört hat.
Ich hoffe, du findest eine Lösung für deinen schönen Garten...:-) LG Sigrun
Liebe Trixi,
AntwortenLöschendas hat nichts mit Neider oder sonst etwas zu tun, sondern ist ein Teil des
Sondereigentumsrechtes und hier ist es leider so, dass so eine Veränderung in der
Eigentümerversammlung beschlossen werden muß.
Ferner zu diesem privaten Baurecht, kommt noch das öffentliche Baurecht hinzu.
Ein Gartenhaus muß genehmigt werden, in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren.
Das ist zumindest in Baden-Württemberg so. Wie das in Eurem Bundesland ist, weiß ich nicht, da ich mich nur in Baden-Württemberg auskenne, habe lange damit zu tun gehabt.
Ein Gartenhaus über 40 cbm muß genehmigt werden, falls es dann kleiner ist, muß man im Bebauungsplan erst mal nachschauen, ob das Gartenhaus nicht in der nichtüberbaubaren Grundstückfläche liegt. Hier kannst du im vereinfachten Verfahren eine Befreiung bekommen, klappt in den meisten Fällen auch, aber es muß genehmigt werden, was natürlich auch mit Kosten verbunden ist.
Da würde ich dann erst mal auf Eurem Bauamt oder Baurechtsamt nachfragen.
Um aber diesen Kosten erst mal aus dem Wege zu gehen, frag erst mal in der Eigentümerversammlung nach, ob die das genehmigen. Erst dann würde ich mich um die Genehmigung beim Amt erkundigen.
Hier treffen zwei Baurechte aufeinander, das private und das öffentliche. Es ist wirklich so. Wenn nun die Eigentümer "nein" sagen ist es sowieso vom Tisch. Wenn der
Gesetzgeber "nein" sagt auch. Also alles muß übereinstimmen.
Verstehen kann man es allerdings nicht, wenn man nicht jahrelang als Baurechtler mit solchen Sachen zu tun hatte. Hätte ich früher auch nicht, aber es ist so.
Ich hoffe, die Sache hat sich inzwischen geklärt. Würde mich interessieren.
Lieben Gruß Eva
Danke für deine ausführliche Antwort, liebe Eva.
LöschenIch habe in der Teilungserklärung nachgelesen und konnte nichts Entsprechendes erkennen.
Habe jetzt aber am Dienstag einen Termin beim Anwalt. Einfach nur, um mich schlau zu machen, was ich eigentlich darf und was nicht.
Dann schauen wir mal weiter.
Das kostet mich zwar ein Schweinegeld, aber ich will nicht einfach so alles zurückbauen. Und falls das doch sein muss, möchte ich, dass auch alle anderen in ihren Gärten Diverses zurückbauen müssen. Gleiches Recht (oder Pflicht) für alle. Ein Nachbar hat z.B. ein Haus auf Stelzen für seinen Sohn gebaut. Das ist höher als die Hecke und sicher auch nicht ok. Aber mir persönlich wäre es egal.
Naja, wir werden sehen und ich werde berichten, wie es weiter geht.
LG Trixi
Da brauchst du keinen Anwalt, frag einfach beim Bauamt nach.
AntwortenLöschenDer Anwalt kann dir nur im privaten Baurecht helfen, im öffentlichen eben das Bauamt.
Ich an deiner Stelle würde schon mal beim Bauamt nachfragen, bzw. frag deinen Anwalt, ob er sich im öffentlich-rechtlichen Baurecht auskennt, das ist wichtig, ich glaube aber nicht, dass er dir das helfen kann.
Zur Sicherheit wirklich auch die öffentlich-rechtliche Seite abklären.
Oder schau einfach mal in Eurer Landesbauordnung nach. Also die Landesbauordnung, von dem Bundesland, in dem das alles passiert.
Ich habe 13 Jahre öffentlich-rechtliches Baurecht in Stuttgart gemacht, ich denke,
so unrecht habe ich nicht.
Aber interessant ist der Fall auf jeden Fall. Wenn du magst mir zu schreiben, dann schreib mir, wie es weiterging.
Viel Erfolg
LG Eva
und du weiß ja
Recht haben, heisst nicht immer auch recht zu bekommen.
was vergessen,
Löschenhast du keine Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum. Ich habe eine, es hat sich auch gelohnt, weil es immer wieder mal zu Streitigkeiten kommt.
LG Eva