Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/01
Schnappschüsse aus Google Maps und Google Earth
Darf man die Google Satellitenbilder einfach so einbinden? Google Earth stellt dafür ja sogar eine Option "Save Image" bereit, die Google Maps APIs sind sogar öffentlich, Hinweise auf den Urheber sind auch auf den Bildern in Form von (mehr oder weniger) Wasserzeichen und einem großen (c) 200x Google unten rechts. --Stargaming 16:01, 5. Feb 2006 (CET)
- Nein, man darf sie nicht in Wikipedia einbinden, da sie urheberrechtlich geschützt sind. --Fb78 ☼ 16:49, 5. Feb 2006 (CET)
Darf man abgezeichnete Bilder verwenden?
Auf der Seite Wikipedia:FAQ Rechtliches steht dazu folgendes:
Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik in die Wikipedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?
- Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers ist es gemeinfrei. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. So etwas nennt man juristisch ein Plagiat.
Mir ist das jedoch noch nicht ganz klar. Ich verstehe, dass ich z.B. einen von abgezeichneten Micky Maus nicht hier verwenden darf, denn mir ist klar dass Micky wahrscheinlich sehr streng geschützt ist.
Darf ich aber ein Bild von mir hier ausstellen, das von einem Bild Daniel Falconers abgezeichnet ist? Daniel Falconer ist ein nicht sehr bekannter Künstler (es gibt nicht einmal im englischen Wikipedia einen Artikel über ihn). Er ist Designer bei Weta Workshop und hat einige Bilder zur Entwerfung der Herr der Ringe-Filme gemalt. Diese kann man im Buch "Herr der Ringe: Die Erschaffung eines Filmkunstwerks" bewundern und eines habe ich eben abgezeichnet.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich weiss nicht, ob das Bild wirklich geschützt ist und ob ich es hier verwenden darf.
Auf der Seite http://www.bilder-hoster.de/files/Dezember-f6df24.jpg könnt ihr euch das Bild ansehen.
Und wie ist das ausserdem, wenn ich eine Figur, Landschaft, oder was weiss ich aus einem Film zeichne?
Ich hoffe, diese Fragen wurden hier noch nicht gestellt.
-Beleg Langbogen 12:22, 30. Dez 2005
- "Abzeichnen" von Bildern gilt als "Bearbeitung" eines urheberrechtlich geschützten Werks. Die Veröffentlichung einer Bearbeitung bedarf der Genehmigung des ursprünglichen Urhebers. Du darfst das Bild also hier nur verwenden, wenn du dazu die Genehmigung von Herrn Falconer hast. --Fb78 ☼ 13:00, 30. Dez 2005 (CET)
- Das hängt aber auch ein wenig von den individuellen Fähigkeiten beim Zeichnen ab. Gewisse Ähnlichkeiten sind noch kein eindeutiger Hinweis auf eine unzulässige Bearbeitung. Es hängt immer davon ab, was der unvoreingenommene Betrachter denkt. Wenn das Bild mit einer völlig anderen Strichführung, Farbgebung, Perspektive etc. erstellt wird, kann man von einer Neuschöpfung ausgehen. Es gibt ja auch sonst im Leben immer wieder merkwürdige Zufälle - warum sollte es nicht auch zwei von verschiedenen Zeichnern erstellte Bilder mit ähnlichem Inhalt. Schwieriger wird das aber sicher bei bekannten Zeichungen sein, bei denen die Ähnlichkeit unverwechselbar ist. Etwa die Zeichnung einer Comic-Figur (Micky Mouse) wird da etwas kritischer zu betrachten sein. --ST ○ 13:12, 30. Dez 2005 (CET)
- Also die Ähnlichkeit von meinem zu Falconers Bild ist schon ziemlich gross, abgesehen davon, dass er in einem anderen Stil coloriert hat. Ich sehe ein, dass ich das Bild so wahrscheinlich nicht hier verwenden darf. Aber wie ist das, wenn ich etwas aus einem Film zeichne? Z.B. wenn ich Helms Klamm aus dem Herr der Ringe zeichnen würde. Nur weil das Bild dann etwaige Ähnlichkeit zu dem Helms Klamm in Peter Jacksons Film aufweist, darf ich das Bild doch trotzdem hier ausstellen? -Beleg Langbogen 13:46, 30. Dez 2005
- Ob es sich um ein Plagiat handelt, ist natürlich eine Abwägungssache, die letzlich nicht wir, sondern bei einer Klage der Richter zu entscheiden hat. Unter "Abzeichnen" verstehe ich aber eine getreue Kopie durch Abpausen oder detailgenaues Nachzeichnen. Das ist immer ein Plagiat.
Wenn du ein eigenständiges Bild von "Durin" malst, das keinem vorhandenen Vorbild gleicht, ist das trotzdem ein Problem. Die Bebilderung eines Romans ist m.E. eine Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werks, vergleichbar einer Verfilmung, Dramatisierung, Hörspielfassung o.ä. Sie berührt die Urheberrechte des Verfassers. Wenn du die Figuren illustrierst und dann veröffentlichst, musst du dich bei Tolkiens Erben um eine Genehmigung bemühen. Das ist aber nur meine Einschätzung; UrhG §23 erwähnt diesen Fall nicht im Speziellen.--Fb78 ☼ 13:56, 30. Dez 2005 (CET)
- Korrigiere meine Ausführungen: § 24 UrhG: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Du darfst den Herrn der Ringe selbständig illustrieren, aber nicht die Filmfiguren abkupfern. --Fb78 ☼ 14:07, 30. Dez 2005 (CET)
- Das heisst, ich darf ein Bild von z.B. Aragorn malen und hier ausstellen, sofern es nicht genau von einem anderen Bild abgemalt ist, oder genau so wie im Film aussieht? Ich denke mal, eine gewisse Ähnlichkeit zum Film wäre dann aber auch nicht strafbar. -Beleg Langbogen 14:19, 30. Dez 2005
- Nein. "Freie Benutzung" heißt: Denk dir selbst aus, wie Aragorn aussehen könnte. Je weiter weg vom Film bzw. von der Illustration, desto besser. Natürlich ist es kein Problem, wenn er z.B. auch Pfeil und Bogen trägt o.ä., aber wenn er aussieht wie Viggo Mortensen, ist die Ähnlichkeit zu groß. --Fb78 ☼ 14:31, 30. Dez 2005 (CET)
Aber allein dadurch, dass ich das Bild unter dem entsprechenen Lemma einstelle, gebe ich doch schon offen zu kopiert zu haben, oder? Zum Beispiel (um bei der Micky Mouse zu bleiben), ich zeichne eine Figur, die man überhaupt nicht als Micky Mouse erkennt, stelle sie dann aber in den Artikel Micky Mouse, disqualifiziere ich mich doch schon dadurch, dass ich durch schlüssiges Handel (Einbau oim Artikel) die Fälschung zugebe, oder? Ich bin kein Jurist, aber allein nach der Logik meine ich irgendwie kann da was nicht stimmig sein - einerseits entferne ich mich beim Kopieren möglichst weit vom Original, sage aber hinterher das ist dem Original zumindest ähnlich (außerdem, wenn es das nicht wäre, was willst Du dann im Artikel damit?)! --Tout (Diskussion) 21:40, 22. Jan 2006 (CET)
- Ich weiß nicht, ob du das Prinzip des Plagiats und den Unterschied zwischen Plagiat und Fälschung verstanden hast... Eine Fälschung begehst du dann, wenn du ein eigenes Werk als das eines anderen Urhebers ausgibst. Darum ging es hier ja nicht. Es ging darum, ein Werk eines anderen als eigenes auszugeben, und das nennt man Plagiat.
- Ein Plagiat bemisst sich nicht an der Absicht, etwas zu fälschen, sondern an der Ähnlichkeit deines Werkes mit dem Original. Wenn du ein Strichmännchen als Mickymaus ausgeben willst, kann dir keiner einen Strick draus drehen. (Welchen Sinn sollte das haben? Die möglicherweise vorhandene Täuschungsabsicht würde ja fehlschlagen.) Wenn du einzelne Figuren aus dem Roman "Herr der Ringe" illustrierst, ohne dabei auf den Film oder andere Originalgrafiken zurückzugreifen, hast du ebenfalls nichts plagiiert. Du hast das Werk eines anderen frei benutzt, um ein eigenständiges Werk zu schaffen. Anders sieht es aus, wenn du einen Roman schreibst, der in Handlung und Figuren dem "Herr der Ringe" ähnelt, oder wenn du den Roman verfilmst. Letzteres nennt man eine Bearbeitung, und die bedarf der Genehmigung des Romanautors. --Fb78 ☼ 21:51, 22. Jan 2006 (CET)
So genau habe ich mich gar nicht beschäftigt -hat mich bisher auch nicht interessiert-, mit Fälschung war nur gemeint, dass da irgendetwas nicht richtig läuft! In einem Fall zeichne ich was, das mir für den Artikel nichts bring, weil es nicht das ist was ich zeigen will. Wenn ich aber das zeichne was ich im Artikel brauche ist die Ähnlichkeit zu groß! Das Problem ist halt genau die richtige Stufe zu treffen, nicht zu nah (also ohne auf den Film oder andere Originalgrafiken zurückzugreifen), aber so dass das von mir geschaffenen Werk noch einen Sinn für den Artikel hat, oder? Danke für die Erklärung - hat mich weitergebracht! Viele Grüße --Tout (Diskussion) 23:46, 22. Jan 2006 (CET)
Blauer Engel
Wie verhält es sich bei diesem Bild: Bild:Der-blaue-engel.jpg ? Eine österreichische Richterin hat mir gesagt, es sei unproblematisch, da ein neues Werk entstanden ist, das fotografierte Bild ist 2,50 x 3,50 m groß Ralf 15:01, 30. Dez 2005 (CET)
- Wie sieht denn die Vorlage aus? Die Größe der Kopie bestimmt ja nicht über die künstlerische Eigenständigkeit des Werkes. Außerdem würde ich an deiner Stelle mal dieses BGH-Urteil studieren. Das schlösse eine kommerzielle Nutzung des Bildes ja wohl aus. --Fb78 ☼ 15:16, 30. Dez 2005 (CET)
Und mein Opa ist der Weihnachtsmann. Ist diese Richterin wirklich Richterin? Dann hat sie nicht den geringsten Schimmer. Das klassische Filmplakat ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und das Bild eine unfreie Bearbeitung. Da braucht man gar nix über die Vorlage zu wissen. --Historiograf 19:09, 30. Dez 2005 (CET)
Die Frage ist nur, Richterin für was - Mietrecht, oder gibts in Österreich kein Urheberrecht, dann sofort alles dorthin schaffen! Das ist egal ob photographiert, abgezeichnet oder sonst irgendwie abgekupfert, auch ob Mikrofilm oder Plakatgröße ist völlig egal - da bekäme z.B. jeder Architekt/Künstler die Krise - Entwurfspläne in einen anderen Maßstab kopiert und schon kann jeder machen was er will - mit Sicherheit nicht! Gruß --Tout (Diskussion) 21:56, 22. Jan 2006 (CET)
Verstehe ich euch richtig, das abgebildete Wandbild ist ein Plagiat ? -- Amtiss, SNAFU ? 18:06, 28. Jan 2006 (CET)
Fernseh-Logos
Eingangs war auch von Firmenlogos die Rede. Wie ist es bei Bild:Logo DFF1 1990.png und Bild:Logo DFF2 1990.png? Ich habe die Bilder erstellt und hochgeladen, da unter Wikipedia:Bildrechte#Logos steht, dass dies bei Logos mit einfacher Gestaltung zusammen mit {{Vorlage:Logo}} möglich wäre (merke geerade, dass ich {{Bild-PD-Markenrecht}} benutzt habe). ARD ist als Beispiel angegeben worden, dessen Logo hier (Bild:ARD Corporate Design-duet!.jpg) laut Bild-Beschreibung auch selbst erstellt wurde. Daher habe ich es bei den Logos der Sender des ehem. DDR-Fernsehen ebenso getan. --Dabbelju 15:59, 30. Dez 2005 (CET)
- Zum ARD-Logo gibt es meines Wissens ein Gerichtsurteil, das ihm die notwendige Schöpfungshöhe abstreitet. Ob die bei den DFF-Logos vorhanden ist, müsste letztlich ein Rechtsanwalt/Richter klären; ich vermute mal nein, d.h. sie sind verwendbar. --Fb78 ☼ 16:10, 30. Dez 2005 (CET)
Ja, bei der Eins der ARD wurde ein Urheberrechtsschutz verneint. Im vorliegenden Fall sind die Logos gerade noch hier vertretbar. --Historiograf 18:03, 30. Dez 2005 (CET)
Ich kenn mich mit Rechtssachen überhaupt nicht aus, aber ich glaube, ich habe etwas verstanden: Das Sony-Logo zum Beispiel erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, weil es einfach nur ein normaler Schriftzug ohne viel Gestaltung ist, ebenso das Logo von Panasonic oder JVC. Aber das Logo von LG zum Beispiel schon, weil es eben schon etwas - wie soll ich sagen - komplexer ist. Stimmt's? Aber wenn jeder die Schöpfungshöhe anders beurteilt, was soll ich im Zweifelsfall machen? Bei der Firma nachfragen, ob ich ihr Logo hochladen darf? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit? --Thomaswm 15:49, 18. Feb 2006 (CET)
Wie weit gehen Urheberrecht bzw. Vermarktungsrecht?
Wir haben einen konkreten Fall im OTRS. Der Autor eines Fachbuches hat sich gemeldet und möchte sein Wissen einbringen. Das Buch ist in der DDR erschienen, wer die Vermarktungsrechte besitzt, ist unbekannt. Darf er als Texturheber seine Texte hier einfach reinschreiben oder hat der nicht mehr existierende Verlag bzw. deren Rechtsnachfolger die Möglichkeit, dies zu unterbinden bzw. das Recht, es zu untersagen? Ralf 14:54, 30. Dez 2005 (CET)
- Gibt es noch eine Kopie des Vertrags, der damals zwischen Autor und Verlag geschlossen wurde? Nur so lässt sich diese Frage beantworten. --Fb78 ☼ 15:08, 30. Dez 2005 (CET)
- ok, ich werde fragen. Ralf 15:09, 30. Dez 2005 (CET)
- Das ist eine Frage im Innenverhältnis zwischen Autor und Verlag, die uns nicht zu interessieren hat (darauf hinweisen können wir den Autor natürlich). Wenn der Autor seine Texte hier veröffentlicht, stehen sie unter GFDL. --ST ○ 16:22, 30. Dez 2005 (CET)
- Und was ist, wenn der Autor seine Texte nicht unter GFDL stellen darf, weil der Verlag die ausschließliche Nutzungsrecht hat? Ist dass adann auch unser Problem oder nur das des Urhebers? -- Timo Müller Diskussion 18:12, 30. Dez 2005 (CET)
- Das ist eine Frage im Innenverhältnis zwischen Autor und Verlag, die uns nicht zu interessieren hat (darauf hinweisen können wir den Autor natürlich). Wenn der Autor seine Texte hier veröffentlicht, stehen sie unter GFDL. --ST ○ 16:22, 30. Dez 2005 (CET)
Ich kann Benutzer ST leider überhaupt nicht zustimmen. Sofern der Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht innehat, kann der Autor seinen Text rechtswirksam unter GNU FDL stellen. Handelt es sich um ein ausschließliches Nutzungsrecht, so ist zu klären, ob ein nicht mehr existierender Verlag bzw. dessen Rechtsnachfolger tatsächlich dieses noch innehat. Dazu sagt der Verlagsvertrag nichts, es sei denn DDR-Verträge sahen anders aus als unsere. Hat sich kein Rechtsnachfolger bei dem Autor gemeldet, so wird man an den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu denken haben (Kommentar zum Verlagsrecht wäre da hilfreich). Ist kein Ansprechpartner bekannt, so nützt natürlich auch § 41 Abs. 3 Satz 2 UrhG nichts, mit dem der Urheber wegen Nichtausübung den Rückruf ggf. fristlos erklären kann - aber gegenüber wem? Soll er eine Anzeige im Börsenblatt schalten? Wenn der Autor vernünftige und nachvollziehbare Schritte unternommen hat, den Rechtsnachfolger des Verlag zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist, wird man wohl vom Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgehen müssen und der ist selbst wieder Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Nun zur Differenz mit Benutzer ST: Wenn ein GEMA-Mitglied seine Musik unter CC stellt (lies dazu bitte die CC-de Mailingliste), wozu es vertraglich nicht befugt ist, verfügt es über ein Recht, das es nicht hat und ein Dritter kann sich nicht auf CC berufen (er kann sich aufgrund der Haftungsfreistellung auch nicht bei dem Urheber schadlos halten, ist also der Dumme, da er sich hätte ja erkundigen müssen). Kein gewiefter Rechtsanwalt wird eine Abmahnung an unseren Verein (ist ja nicht für uns verantwortlich) oder nach Florida an Jimbo schicken. Primäre Adressaten sind in D greifbare Nutzer: Directmedia und Ersteller von Readern, ggf. kommerzielle Klone. Wir neiegen zwar dazu, von uns zu sprechen, aber rechtlich müssen wir immer auch die Interessen unserer Nutzer mitdenken. Wir würden unsere freien Inhalte verraten, wenn wir Nutzern suggerieren würden, Inhalte seien frei, die aber in Wirklichkeit Inhabern ausschließlicher Nutzungsrechte zustehen. Das Innenverhältnis tangiert uns sehr wohl. --Historiograf 19:05, 30. Dez 2005 (CET)
- Die GEMA-Rechte und -Möglichkeiten sind gesondert im Urheberrechtsgesetz geregelt und gehen über die normalen Vertragsverhältnisse hinaus. Der Vergleich ist daher unzutreffend. --ST ○ 19:26, 30. Dez 2005 (CET)
Der Vergleich ist sehr wohl zutreffend, da es sich in beiden Fällen um Rechte handelt, über die der Urheber hinsichtlich einer freien Lizenz nicht verfügen kann. Niemand hat behauptet, dass die GEMA ausschließliche Nutzungsrechte hat. Ich halte es für sehr wohl sinnvoll, sich die entsprechende Diskussion auf der CC-de-Mailingliste genau durchzulesen. Wenn ein Urheber über ein Recht verfügt, das er nicht hat, um ein Werk einer freien Lizenz zugänglich zu machen und der wirkliche Inhaber der Rechte reagiert darauf mit einer Abmahnung an Jimbo, an Directmedia oder einen kommerziellen Klon, so stellt sich die Frage, ob der Abgemahnte die Abmahnkosten zu tragen hat (bzw. im Fall der GEMA die GEMA-Gebühren), obwohl er sich darauf verlassen hat, dass die Unterstellung unter eine freie Lizenz rechtsgültig ist. Wenn irgendjemand nicht Greifbares hier ein Agenturbild als PD hochlädt, hoffen wir, dass wir das merken und bei entsprechendem Hinweis sofort bereinigen. Wenn aber jemand einen DDR-URV-Artikel gespiegelt hat und der Rechteinhaber mahnt ihn ab? Bleibt der dann auf seinen Kosten sitzen oder kann sich bei jemandem schadlos halten (z.B. Wikimedia), wogegen aber die Haftungsfreistellungen der GNU FDL (?, siehe dazu den JurPC-Artikel zur GPL) sprechen? Ich finde nicht, dass wir solchen beunruhigenden Fragen aus dem Weg gehen sollten nach dem Motto von ST: Wer uns vertraut, hat halt Pech gehabt, falls wir uns mal irren. --Historiograf 20:25, 30. Dez 2005 (CET)
Habe ich gerade richtig gelesen, dass die GNU FDL keinen generellen Haftungsausschluss (anders als die GPL) enthält?? --Historiograf 20:28, 30. Dez 2005 (CET)
http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2005-November/date.html Betreff GVL usw. --Historiograf 05:00, 31. Dez 2005 (CET)
- Vielen Dank Histo. Nach eingehender Lektür der angegebenen Quelle finde ich mich in meiner Auffassung weitgehend bestätigt. Der Text kann hier unter GDFL veröffentlicht werden. Sollte sich wider Erwarten ein Rechtsnachfolger des DDR-Verlages melden und sich auf eine Vereinbarung zur ausschließlichen Nutzung des Textes berufen, sollte der Text gelöscht werden (Entsprechende Belege wären jedoch zu fordern). Das sehe ich aber als völlig ausgeschlossen an. Dass die Rechte des Textes von einer Verwertungsgesellschaft gehalten wird, ist ebenfalls auszuschließen, da sonst der Urheber Lizenzgebühren erhalten würde. Davon ist ihm aber offensichtlich nichts bekannt. Texte sind nicht mit Musikstücken und Verlagsverträge nicht mit Mitgliedschaften in Verwertungsgesellschaften vergleichbar. Wenn Zweitverwerter im falschen Vertrauen auf die korrekte Lizensierung die Texte verwenden, ist dies für sie zunächst unschädlich. Auch diesen gegenüber müsste ein entsprechender Rechteinhaber eine Entfernung des Textes verlangen, bevor Kosten entstehen könnten. Hält sich der Zweitverwerter nicht an diese Aufforderung (unterstellt, der Rechteinhaber kann seine Rechte überhaupt belegen), könnte das zu Kosten führen. Die Missachtung der Aufforderung den Text zu entfernen und die daraus resultierenden Folgen, muss sich der Zweitverwerter jedoch selbst zuschreiben. Wir stehen in keiner vertraglichen Beziehung zu einem weiteren Rechteinhaber und unserer Sorgfaltspflicht ist damit Genüge getan, dass wir der Lizensierung durch den Urheber verifiziert haben. Weitere vertragliche Vereinbarungen des Urhebers, die eine Nutzung des Textes ausschließen, sind für uns zunächst irrelevant. --ST ○ 13:57, 1. Jan 2006 (CET)
Es wäre vielleicht besser gewesen, ich hätte nichts geschrieben, denn der Benutzer ST wirbelt unnötig weiteren Staub auf und ich habe nun keine Lust, für bessere Sicht zu sorgen :-( Ächz. Ich habe die dem Beitrag von Benutzer ST zugrundeliegenden Vergleiche NICHT gezogen. Den Ausführungen von Benutzer ST stimme ich NICHT zu. Eine weitere Diskussion wäre nur ermüdend und nicht weiterführend, weshalb ich auf eine Richtigstellung im Detail verzichte. --Historiograf 15:55, 4. Jan 2006 (CET)
Ungekennzeichneter Mirror?
Hallo, ich bin soeben über mehrere Webseiten gestolpert, die Wikipedia-Inhalte anzeigen, aber nicht kenntlich machen dass es von wikipedia stammt. Auch im Impressum liess sich kein hinweis finden. Dazu gehören
Ist das so rechtens? --Trickstar 15:16, 30. Dez 2005 (CET)
- Ich sehe bei den ersten beiden jeweils ganz unten auf der Seite einen korrekten Hinweis, ist also so OK. Der dritte Link funktionierte nicht. Du kannst die Seiten etnsprechend auf Wikipedia:Weiternutzung eintragen (wenn sie noch nicht dort stehen), --Fb78 ☼ 15:21, 30. Dez 2005 (CET)
Erlaubnis vom Eigentümer
Ich habe die Erlaubnis vom Eigentümer - in diesem Fall von der Schule - einige Bilder zu veröffentlichen. Doch wie kann man glaubhaft nachweisen, dass man eine Erlaubnis hat? Oder gibt es diesbezüglich keine Regelung? Reicht es einfach, wenn ich schreibe, dass es Eigentum der Schule ist und somit geschützt ist? --Asmoo 00:29, 31. Dez 2005 (CET)
- Die Schule ist Eigentümer von was? Eigentümer der Bilder? Eigentümer der abgebildeten Objekte? --ST ○ 00:31, 31. Dez 2005 (CET)
Eigentümer der Bilder.--Asmoo 00:34, 31. Dez 2005 (CET)
- Aha - und wer ist der Urheber der Bilder? Nur das ist hier von Interesse. --ST ○ 00:35, 31. Dez 2005 (CET)
Also ein Schulwappen und ein Bild aus dem Jahr 1955 um genau zu sein. --Asmoo 00:36, 31. Dez 2005 (CET) Ja, die Urheberrechte liegen bei der Schule. --Asmoo 00:37, 31. Dez 2005 (CET)
- Die Schule kann kein Inhaber von Urheberrechten sein (Leonhard Kull vom Schulbild). Urheber ist immer der Fotograf / Zeichner. Wenn du den festgestellt hast, kann dieser eine Mail an [email protected] schreiben, in der er erklärt, dass die Bilder etc. unter der Lizenz xyz freigegeben werden. Das trägt dann ein Admin beim Bild ein. --ST ○ 00:40, 31. Dez 2005 (CET)
Also ich weiß von wem das Foto ist, nur ist dieser Mann schon seit über 40 Jahren tot. Das Foto wurde dem Schularchiv übergeben. Die Schule ist doch frei das Foto zu drucken und zu verbreiten! Und wenn die Schule es mir zur Verfügung stellt, kann ich es doch benutzen... oder nicht? Es handelt sich um HBG_1955.jpg
Das Logo gehört ebenfalls der Schule! ( Hbg-wappen.png ) Die Schule muss nicht den Urheber - also den Grafiker fragen - wenn sie es drucken möchte. Es wurde ihr übergeben. Es liegen sozusagen die "Urheberrechte" bei ihr. Sie hat es mir frei gestellt. Kann ich es dann mit Angabe einer Lizenz - also: gehört der Schule - benutzen? --Asmoo 00:50, 31. Dez 2005 (CET)
- Zum Schulbild: Leonhard Kull hat mit Sicherheit Erben. Die sind Inhaber der Urheberrechte und müssen das Bild freigeben.
- Zum Wappen: Die Schule muss möglicherweise nicht den Grafiker für eigene Zwecke fragen. Aber die Bilder der Wikipedia werden auch kommerziell weiterverwendet. Ich bezweifle, dass die Schule das Recht hat, das Wappen für kommerzielle Zwecke freizugeben. --ST ○ 00:56, 31. Dez 2005 (CET)
Das ist aber mal sowas von Quatsch. Wenn die Schule die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Wappen erworben hat, dann darf sie damit machen, was sie will. Sie darf es auch unter GNU FDL freigeben. Warum sollte eine Schule ein Wappen in Auftrag geben und sich dann nicht alle Rechte daran sichern? --Fb78 ☼ 10:20, 2. Jan 2006 (CET)
- Als Quatsch würde ich das nicht bezeichnen. Die allgemeine Lebenserfahrung mit derartigen Dingen zeigt, dass keinerlei vertragliche Vereinbarung getroffen wurde (und darauf würde ich wetten). Somit hat ein Schüler der Schule der Schule seinen Entwurf des Logos zu Nutzung übergeben. Mangels Vertrag wäre diese Nutzungsübertragung dann entspechend zu interpretieren. Ich gehe davon aus, dass weder der Nutzungsgeber, noch der Nutzungsnehmer in diesem Moment an die komerzielle Freigabe zur Nutzung des Logos gedacht hat. Nach vernünftigen Erwägungen hat der Autor keine vollumfassende Nutzungsübertragung vorgenommen und eine komerzielle Freigabe müsste gesondert erfolgen. --ST ○ 12:54, 2. Jan 2006 (CET)
Von § 31 IV UrhG mal ganz abgesehen --Historiograf 13:58, 3. Jan 2006 (CET)
- Das ist der entscheidende Punkt, s. "Zweckübertragungsgrundsatz": "Dieser Grundsatz besagt, daß das Urheberrecht die Tendenz habe, soweit als möglich beim Urheber zurückzubleiben". ([4]) --GS 14:06, 3. Jan 2006 (CET)
Da möchte ich mal zustimmen, z.B. die Nutzungsrechte von Plänen die ein Architekt für einen Bauherrn fertigt bleiben i.d.Regel auch so weit wie möglich beim Architekten, also mal schnell mit den gleichen Plänen das Gebäude nochmal zu erstellen ist -ohne Erlaubnis- nicht! Das geht sogar bis zum Bauwerk selbst, dass normalerweise bei Umbaumaßnahmen der ursprüngliche Architekt um Erlaubnis gefragt werden müßte! --Tout (Diskussion) 22:17, 22. Jan 2006 (CET)
Ist das OK? Ich wage es zu bezweifeln. -- Timo Müller Diskussion 16:24, 31. Dez 2005 (CET)
- Das wage ich auch. Ich sehe da genügend Schöpfungshöhe. Schlag es besser mal zum Löschen vor. --Fb78 ☼ 20:19, 2. Jan 2006 (CET)
Welche Lizenz?
Nochmal hier eine Frage, die ich schon auf Diskussion:Johnnie Walker gestellt habe: Unter [5] ist ein Bild zu finden, was laut der Webseite für redaktionelle Zwecke honorarfrei bei Quellennennung ist. Das "redaktionell" bedeutet doch schon eine Einschränkung der GFDL, oder? kann ich das Bild trotzdem hier (oder in den Commons) nutzen? --Carstor 16:27, 31. Dez 2005 (CET)
- Nein, du kannst es nicht nutzen. Nur für redaktionelle Zwecke reicht nicht aus. -- Timo Müller Diskussion 16:36, 31. Dez 2005 (CET)
CD und Buch Cover
Dürfen die als Bild eingestellt werden oder ist das verboten? --Marie Valerie 11:52, 1. Jan 2006 (CET)
Einig sind wir uns darüber: Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir wissen, wie das Cover aussieht. @Marie Valerie: Gib uns mal einen Link zu Amazon, eine ISBN o.ä., damit man sich das ansehen kann. --Fb78 ☼ 14:36, 2. Jan 2006 (CET)
- Einmal dieses: [6] und das: [7] --Marie Valerie 15:07, 2. Jan 2006 (CET)
- Aha, okay... --Marie Valerie 17:27, 2. Jan 2006 (CET)
Hallo, ein Absatz im Artikel Kurmandschi stammt von der im URV-Vermerk (und auch unter Weblinks) angegebenen Seite. Ich habe ihn vor einiger Zeit gelöscht. Leider entspricht dieser Abschnitt genau der Ur-Version des Artikels, was damals wohl übersehen worden ist. D.h. aber auch, er zieht sich durch sämtliche Versionen des Artikels durch. Was tun? Da muss doch jetzt nicht gleich der ganze Artikel gelöscht werden? Viele Grüße, --PartnerSweeny 19:58, 2. Jan 2006 (CET)
- Die anderen Beiträge des damaligen Einstellers müßten dann wohl auch geprüft werden, die sehen nämlich recht ähnlich aus... --Kam Solusar 19:24, 3. Jan 2006 (CET)
- Du hast Recht. Ich habe nachgesehen. Das gleiche gilt demnach auch für die Artikel Sorani, Lorī und Gorani. --PartnerSweeny 22:21, 3. Jan 2006 (CET)
Zur Information: Unter wikkipedia gibt es einen neuen, wohl kommerziellen Klon, der auf die Verwechselung der beiden Namen spekuliert. Dort sind anscheinend auch Änderungen an den Artikeln möglich. Zahllose Wikipedia-Artikel sind dort ohne Quellenangabe und Diskussionen hinkopiert worden. Ist das okay so?????? Eichhörnchen 00:58, 3. Jan 2006 (CET)
- Jedenfalls funktioniert dort der URV-Baustein: [8]. --ST ○ 01:31, 3. Jan 2006 (CET)
- siehe zu diesem Thema auch Wikipedia:Weiternutzung. --BLueFiSH ✉ 15:05, 3. Jan 2006 (CET)
- 404 - The requested URL / was not found on this server. --ST ○ 15:55, 3. Jan 2006 (CET)
Abfotografierte Bilder
Moin! Ich würde gern ein oder zwei der folgenden Bilder in die Commons hochladen, bin mir aber nicht sicher, ob das erlaubt ist. Sie stammen aus einem Museum zum Gwangju-Massaker, sind also öffentlich ausgestellt und von mir abfotografiert (Die dort ausgehängten Bilder stammen wohl zum Teil aus dem Quick-Magazin, daher die deutsche Beschriftung auf dem einen). [9] [10] [11] [12] [13]. Falls die Vollbilder nicht benutzt werden dürfen, wie sieht es mit dem hier aus? -- iGEL (+) 10:45, 3. Jan 2006 (CET)
- Es spielt keine Rolle, wo die Bilder zu sehen sind, sondern wer der Fotograf war. Wenn sie von einer US-Behörde stammen, sind sie US-Public Domain. Wenn nicht - bzw. wenn es sich nicht ermitteln lässt - liegt das Urheberrecht beim Fotografen. Keine Chance, sie hier hochzuladen. --Fb78 ☼ 11:56, 3. Jan 2006 (CET)
- Wo wir grade dabei sind: wenn ich eine Person sehe, von der ich weiß, dass von ihr in Wikipedia noch ein Bild fehlt, kann ich diese Person dann fotografieren und das Foto ins Internet stellen? Oder darf ich das nicht? Da gab's doch vor kurzem dieses Gesetz, glaub ich, nach dem ich die Fotos von Promis (die ich geschossen habe) nicht mehr ohne ihre Erlaubnis irgendwo veröffentlichen darf. Trifft das hier zu? --Metalking 19:26, 3. Jan 2006 (CET)
- Lies bitte Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen von/mit Personen! --ST ○ 21:10, 3. Jan 2006 (CET)
- Wo wir grade dabei sind: wenn ich eine Person sehe, von der ich weiß, dass von ihr in Wikipedia noch ein Bild fehlt, kann ich diese Person dann fotografieren und das Foto ins Internet stellen? Oder darf ich das nicht? Da gab's doch vor kurzem dieses Gesetz, glaub ich, nach dem ich die Fotos von Promis (die ich geschossen habe) nicht mehr ohne ihre Erlaubnis irgendwo veröffentlichen darf. Trifft das hier zu? --Metalking 19:26, 3. Jan 2006 (CET)
Lies zusätzlich bitte Recht am eigenen Bild, damit du auch verstehst, warum der vom Benutzer ST genannte Hilfsartikel so formuliert ist. --Historiograf 15:49, 4. Jan 2006 (CET)
- danke! --Metalking 19:44, 5. Jan 2006 (CET)
Copyright von alten Zeitungsartikeln
Weiß jemand, ob ich längere Zitate aus alten Zeitungsartikeln (ca. 1925) in Artikel einfügen darf? Haben die Verlage noch ein Copyright auf diese Artikel? - 84.164.87.107 22:10, 5. Jan 2006 (CET)
- Von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hierher verschoben. -- Stefan Majewsky - Monolog - Dialog 22:25, 5. Jan 2006 (CET)
- Gehen wir davon aus, dass der Autor des Artikels die Rechte nicht uneingeschränkt an den Verlag abgegeben hat: es gelten also 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod des Autors. --Fb78 ☼ 23:16, 5. Jan 2006 (CET)
- Kann man das irgendwo erkennen, ob "der Autor des Artikels die Rechte (nicht) uneingeschränkt an den Verlag abgegeben hat"? Und von einfachen Journalisten kann ich das Todesdatum nicht so leicht herausfinden. Gibt es hier eine Regelung für solche Fälle? - 84.164.87.107 23:22, 5. Jan 2006 (CET)
- Nein, erkennen kann man das nicht. Das ist auch relativ egal; es geht dann eben nur um den Ansprechpartner (Verlag oder Privatperson). Für Bilder haben wir hier die 100-Jahre-Gnadenfrist; ob die für Texte auch gilt, weiß ich nicht. In jedem Fall müsste dein Journalist ja 1936 oder früher gestorben sein. Das ist bei wenig prominenten Journalisten nur über Archivarbeit rauszufinden. --Fb78 ☼ 23:33, 5. Jan 2006 (CET)
Die Ausführungen des Benutzers Fb78 sind wenig hilfreich. Anders als bei Bildrechten dulden wir hier gemäß Wikipedia:Zitate Textzitate, sofern sie hinreichend eingebettet sind (Beispiel Sandra Paretti). Ein zweite Frage ist, ob der Artikel durch solche langen Zitate tatsächlich gewinnt (Abgrenzung zu Wikisource). Zum dritten stellt sich die Frage, was unter längeren Zitaten zu verstehen ist. Hier kommt es beim Zitatrecht immer auf den Einzelfall an. Hinsichtlich der Rechteklärung spricht nichts dagegen, die 100-Jahre-Frist auch hier anzuwenden. Ansonsten gilt gewohnheitsrechtlich in der Wikipedia, dass die Beweislast bei Problemen der Rechteklärung voll und ganz bei demjenigen liegt, der ein Werk verwenden möchte. Können die Rechte nicht befriedigend geklärt werden, muss auf die Nutzung verzichtet werden. Im übrigen wird es sehr viele Fälle geben, bei denen es auch bei intensiven Recherchen in Zeitungs- und anderen Archiven keine Todesdaten gibt bzw. der Datenschutz bzw. personenstandsrechtliche Vorschriften Auskünfte verhindern. Erfahrungsgemäß kann man es als aussichtlos ansehen, dass Details über die vertraglichen Abmachungen z.B. 1925 durch Einsichtnahme in Verlagsunterlagen oder private Archive von Erben ermittelt werden können (s.a. Verwaistes Werk). Meist wird trotz der Nichtanwendbarkeit von § 31 IV UrhG auf Verträge vor 1966 aufgrund der Zweckübertragungsregel das Urheberrecht heute nicht beim Verlag, sondern bei den Erben des Autors liegen. --Historiograf 16:24, 6. Jan 2006 (CET)
Screenshots für Game of ROBOT
Hallo. Ich würde für den Artikel des Computerspiels Game of ROBOT gerne Screenshots einfügen. Allerdings sollen Screenshots von "unfreien" Programmen nicht gestattet sein. Ich habe aber die Erlaubnis von einem der Autoren bekommen. Ist es mir nun gestattet oder muss sich der Autor erst mit Wikipedia in Verbindung setzen? Vielen Dank! :-) Schöne Grüße --Grandy02 16:57, 6. Jan 2006 (CET)
- Screenshot hochladen. Der Autor schreibt gleichzeitig eine entsprechende Mail an info (at)wikipedia.de in der er erklärt, den Screenshot (mit Link) unter eine passende (konkret benennen!) Lizenz zu stellen. Dann kann ein Admin die Freigabe auf der Bildbeschreibungsseite bestätigen. --ST ○ 22:15, 6. Jan 2006 (CET)
- Vielen Dank für die Informationen! :-)
- Ich habe mich noch einmal genauer beim Autoren erkundigt. Angesichts der Bedingungen, dass u.a. die Bilder beliebig veränderbar sein müssen und auch zu kommerziellen Zwecken freigestellt sein müssen, wäre es jedoch nicht möglich. Was nun? Allerdings wurden ja, laut dem Portal:Computerspiele auch einige Screenshots von Herstellern gewährt. Diese wollen doch sicher auch nicht, dass man diese zu kommerziellen Zwecken nutzen kann, oder? Vielen Dank!
- Schöne Grüße
- --Grandy02 20:08, 8. Jan 2006 (CET)
Presseinformation
Hallo ihr Fachleute - ich habe im Internet eine sehr informative Seite zum Thema Archäologie entdeckt, dort gibt es eine Seite: Presseinformation mit dem Download Bildern z.B. Magnetische Prospektion etc. - wäre für Wiki-Artikel sehr brauchbar. Darf man solche Bilder hochladen? Immerhin sehen Sie ja extra für den Download bereit! Angaben über die Fotografen sind auf der Seite nicht zu finden. Hier der Link: [14] --Befana 17:46, 6. Jan 2006 (CET)
Nein, solche Seiten sind unbrauchbar, da Dritte z.B. keine Presse sind, die Bilder aber trotzdem nutzen können sollen. Wir brauchen eine eindeutige Freigabe unter einer passenden freien Lizenz vom Fotografen/Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. --Historiograf 21:37, 6. Jan 2006 (CET)
Landkarte aus einem internationalen Abkommen
Ich möchte gern eine Landkarte aus dem "Londoner Protokoll" verwenden, das zwischen den West-Alliierten 1944 geschlossen wurde (es geht darin um die deutschen Besatzungszonen). Die Karte wurde in einer Publikation der "Bundeszentrale für politische Bildung" abgedruckt, die die Vorlage für den Scan wäre. Ich habe den "Entscheidungsalgorithmus" gelesen, kann aber für diese Situation nichts daraus ableiten. Also Fragen:
- Kann man aus der Tatsache, dass es um den Bestandteil ein internationalen Dokuments geht, irgendwas über das urheberrecht ableiten?
- Kann man aus der Tatsache, dass die Bundeszentrale die Karte veröffentlich hat, etwas ableiten?
Wenn ja was? Danke :) Anorak 18:48, 6. Jan 2006 (CET)
- Wenn man dem Protokoll Normcharakter beimisst, ist es gemäss § 5 Abs. 1 in D als Amtliches Werk gemeinfrei. Ad 2: nein. --Historiograf 21:42, 6. Jan 2006 (CET)
- Danke. Anorak 10:16, 7. Jan 2006 (CET)
Eingescannte Dokumente aus DDR-Zeiten
Hallo,
ich habe hier eine "Aufbau-Karte des Nationalen Aufbauwerkes 1959 der Stadt Stadtilm", welche ich gern einscannen möchte. Ich denke mal, dass das ganze von der Nationalen Front veröffentlicht wurde und dass deswegen Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke anwendbar ist und das eine PD-Lizenz hat. Sehe ich das richtig oder gibt's da Probleme? --Carstor 23:45, 7. Jan 2006 (CET)
Ich finde, das siehst du ganz falsch. Die Nationale Front ist keine Behörde im Sinne des bundesdeutschen Urheberrechts, Karten sind üblicherweise überhaupt keine amtlichen Werke (ebensowenig wie Fotos). --Historiograf 20:07, 8. Jan 2006 (CET)
- Hmmm, aber wenn man die Nationale Front gleich einer Organisation, Partei oder ähnlichem sieht, wo liegen dann jetzt die Urheberrechte? Die Organisation existiert nicht mehr, Nachfolgeorganisationen gibt es maximal von den einzelnen Vereinigungen, die in der NF zusammengeschlossen waren. In Bild:FDJ0.jpg ist auch eine PD-Lizenz angegeben. Die FDJ – die m.E. nach den gleichen Status wie die NF hat – existiert ja auch nicht mehr und hat meines Wissens auch keine Nachfolgeorganisation.
- P.S.: Was mir gerade so aufgefallen ist, vielleicht handelt es sich ja um ein Verständnisproblem: Die „Karte“ ist keine geographische Karte, sondern eine Art Stundennachweiskarte. --Carstor 20:28, 8. Jan 2006 (CET)
- Das Ding ist ein vierseitiges "Heftchen". Titelblatt trägt den im ersten Beitrag erwähnten Titel, das bekannte Hammer und Zirkel im Ährenkranz-Wappen und eine Linie, in der der Name des Aufbauhelfers stehen soll. Seite zwei (das wohl eigentlich interessante) ist ein Aufruf an die Bürger der Stadt, in dem u.a. geschrieben steht, was so alles im Vorjahr erreicht wurde und was noch alles geschafft werden muss. Seite 3 und 4 ist dann wiederrum wirklich eine Art Tabelle. --Carstor 20:41, 8. Jan 2006 (CET)
Leute, es dürfte sich empfehlen, die Glaskugel außen vor zu lassen. Das korrekte Procedere ist: Admin benachrichten, Bild nach de hochladen, um rasche Antwort hier bitten, Admin löscht das Bild, falls die Debatte negativ ausfällt. Die zeitweilige URV ist hinnehmbar. Zur Frage des Rechtsinhabers: Urheber ist nie eine Institution, sondern eine Person. In der Regel dürfte das Urheberrecht wieder beim Fotografen liegen. --Historiograf 21:29, 8. Jan 2006 (CET)
- Ok, es handelt sich um folgende Bilder/Scans:
- Bild:Naw stadtilm 1959 page 1.jpg
- Bild:Naw stadtilm 1959 page 2.jpg
- Bild:Naw stadtilm 1959 page 3 and 4.jpg
- auf Seite 1 habe ich den Namen auf Wunsch der Person, die mir das Dokument zur Verfügung gestellt hat, unkenntlich gemacht. Gruss, --Carstor 22:14, 8. Jan 2006 (CET)
- Hmmm, na ok. Würde mich trotzdem interessieren, wo denn die Rechte lägen, wenn man nicht davon ausgeht, dass das Kärtchen unterhalb der Gestaltungshöhe liegt. Bei demjenigen, der das Ding ursprünglich mal "designed" hat? Das wäre dann der Setzer in der Druckerei? Wohl eher nicht? Oder derjenige, der den dazugehörigen Text geschrieben hat? Naja, wenn nicht in den nächsten Tagen weitere Einsprüche kommen, werd' ich das nochmal ordentlicher scannen und als {{PD-ineligible}} angeben. --Carstor 23:17, 9. Jan 2006 (CET)
Du bist in sehr ärgerlicher Weise unpräzise, gib dich bitte mit dem zufrieden, was man dir bisher mitgeteilt hat, alles weitere hält uns nur unnötig auf. Das Ding besteht aus vier Seiten und da muss man für jede einzelne die Urheberschaft prüfen. Wenn eine persönliche geistige Schöpfung gegeben ist, liegt entweder die Schöpfung eines oder mehrerer Urheber vor oder Miturheberschaft gemäß § 8 UrhG. Du solltest dir diesen Paragraphen durchlesen, wenn du unbedingt mehr wissen willst --Historiograf 02:54, 10. Jan 2006 (CET)
Zusammenführen von Artikeln
Hi, bin noch ziemlich neu hier und brauche Hilfe. Ich möchte aus dem Artikel Doppelte Buchführung einige Kapitel herauskopieren und in Buchführung einfügen. (Anschließend will ich das weiterbearbeiten. Doppelte Buchführung soll am Ende als Redirect mitsamt Versionsgeschichte bestehenbleiben). Könnte jemand in diesem Test gucken, ob so ein Vorgehen im Sinne des Urheberrechts richtig wäre? Ich habe in der Zusammenfassung die Version und den Hauptautor genannt und auf der Diskussionsseite des Zielartikels alle, die Wortbeiträge geleistet haben. P.S. ich habe beide Artikel auch bereits bearbeitet, aber noch nichts hin- und her kopiert. Danke und mfg--Centipede 22:41, 8. Jan 2006 (CET)
Wappen von ngw.nl
Darf ich ein Wappen von http://www.ngw.nl/int/dld/v/varel.htm rüberkopieren und erklären?? Oder wo bekomme ich dieser Tage ein Wappen her?? Es geht konkret um Varel. --Adomnan 12:04, 9. Jan 2006 (CET)
- Geben gäb's hier eins, unter Geschichte. Wappen werden mit {{Wappen-PD-DE}} lizensiert. Mehr dazu unter Wikipedia:Wappen. :-) --Begw 12:12, 9. Jan 2006 (CET)
- „Wappen sollen, damit sie auch in anderen Projekten verwendet werden können, direkt in die international nutzbaren Wikimedia Commons hochgeladen werden, dort heißt der entsprechende Baustein
{{PD-Coa-Germany}}
. Der Baustein enthält bereits die Kategorien PD Coa Germany und Insignia. Zusätzlich sollte das Wappen in die passende Kategorie unterhalb von Coats of arms of Germany einsortiert werden, also in Coats of arms of German municipalities bei Wappen von Städten und Gemeinden, in Coats of arms of German districts bei Wappen von Landkreisen und in State Coats of Arms of Germany bei Wappen der Länder oder des Bundes bzw. Reiches.“ Aus: Wikipedia:Wappen. --ST ○ 13:23, 9. Jan 2006 (CET)
- „Wappen sollen, damit sie auch in anderen Projekten verwendet werden können, direkt in die international nutzbaren Wikimedia Commons hochgeladen werden, dort heißt der entsprechende Baustein
Bildrechte Buntglasfenster im Inneren einer Kirche
Hallo, ich würde gern das nebenstehende Bild hier veröffentlichen. Das Buntglasfenster ist im Chor der Klosterkirche Neckarsulm und wurde 1961 geschaffen. Der Künstler Franz Dewald ist aber laut Biographie 1990 gestorben. Muß ich jetzt noch 54 Jahre (also 70 Jahre nach seinem Tod) warten :-( Gibt es eine Möglichkeit das hier zu veröffentlichen? - Danke für Eure Mühe --Joachim Köhler 21:24, 9. Jan 2006 (CET)
- Buntglasfenster sind dauerhaft angebracht, daher gilt für sie die Panoramafreiheit - aber nur, wenn du sie von außen fotografierst. Du kannst das Bild also unbesorgt hier veröffentlichen, wenn du es von einem öffentlichen Weg aus geschossen hast. --Fb78 ☼ 22:01, 9. Jan 2006 (CET)
- Normalerweise wirst du nicht allzuviel erkennen von außen. Vielleicht kannst du jemanden überreden, innen Licht anzumachen, besser noch einen Scheinwerfer auf das Fenster. Ansonsten abwarten, bis es dunkel ist und innen Licht an ist, Kamera aufsetzen (Einkaufswagen, Autodach oder sonstwas, wenn du kein Stativ hast) und probieren... Ralf digame 01:36, 10. Jan 2006 (CET)
Wie ich dem Fragesteller bereits auf meiner Seite mitgeteilt habe, geht das nebenstehende Bild definitiv nicht. Es ist zu löschen. --Historiograf 02:55, 10. Jan 2006 (CET)
- Danke für die Antworten. Der Fragesteller hatte ursprünglich beabsichtigt den Chor der Klosterkirche darzustellen und im Artikel über Neckarsulm wird im Abschnitt über das Kapuzinerkloster auch auf die Plastiken und den Altar eingegangen. Es ging also nicht nur um das Fenster, es sollte der Chorraum illustriert werden.
- @Historiograf: Das ist nicht ganz korrekt, darf ich kurz zitieren. "... du kannst ja mal versuchen, den Künstler ausfindig zu machen bzw. seine Erben, bis dahin können wir das Bild wohl drinlassen." Das habe ich gemacht. Und ich wollte eigentlich nur wissen, ob z.B. auch die Frau die Rechte erbt und damit auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung (unter GFDL) erteilen kann usw. Für einen Nicht-Juristen ist es ziemlich schwer, sich hier durch diverse Seiten durchzuarbeiten und da ist man für jede klare Antwort oder auch Verweis (WikiLink auf die richtige Stelle) dankbar. Falls ich also keinen Erben finden sollte, wird es wohl auf eine Löschung hinauslaufen. Und dabei verstehe ich immer noch nicht, warum ein Kunstwerk von außen fotografiert rechtens ist (Panoramafreiheit) und von innen nicht. Ist doch völlig unlogisch, oder?
- Vielleicht sei noch folgende Zusatzfrage erlaubt: Wenn ich in Kircheninnenräumen fotografiere und nicht viel frage oder recherchiere, dann weiß ich doch gar nicht, ob ich Urheberrecht verletze. Ich habe z.B. in der Stiftskirche in Stuttgart und in der Klosterkirche Maulbronn Innenaufnahmen gemacht. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass dort keine Kunstwerke sind, bei deren Abbildung und Veröffentlichung hier, ich Urheberrecht verletzt habe, habe ich dann irgendeine Sorgfaltspflicht verletzt? Und was könnte schlimmstenfalls passieren? --Joachim Köhler 21:04, 10. Jan 2006 (CET)
Warum die Panoramafreiheit keine Innenräume betrifft, steht im Artikel P., das braucht hier nicht diskutiert zu werden. Vielleicht wäre der Ausdruck Straßenbildfreiheit angemessener, eine Straße führt ja nicht durch das Innere einer Kirche. Es müssen wohlgemerkt ALLE gesetzlichen Erben zustimmen (Frau und Kinder, es sei denn es existiert ein Testament). Schlimmstenfalls musst du ein paar tausend Euro Abmahnungskosten zahlen und wirst ins Gefängnis gesteckt. Dich erwarten bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe (§ 106 UrhG). --Historiograf 17:18, 11. Jan 2006 (CET)
Bildrechte für Foto aus dem 2. Weltkrieg
Hallo, im Artikel Neckarsulm unter dem Punkt Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg würde ich gern folgendes Bild verwenden. Welche Möglichkeiten habe ich hier? D.h. welche Fristen gelten a.) wenn ich den Urheber noch ausfindig machen kann b.) wenn ich den Urheber nicht mehr finden kann? Wie ist eigentlich die Rechtslage? Danke im voraus --Joachim Köhler 21:34, 9. Jan 2006 (CET)
- Hm. Da hilft nur warten. Etwa bis 2046. Hast du noch ein wenig Geduld? Oder du findest den Urheber und überzeugst ihn von der dollen Idee freien Wissens. --ST ○ 01:29, 10. Jan 2006 (CET)
- Kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen, wie Du auf etwa 2046 kommst? Gibt es eine Erklärung? - Ich habe schon im Stadtarchiv nachgefragt und bin dabei mich durchzufragen. --Joachim Köhler 21:08, 10. Jan 2006 (CET)
Ich sehe in dem Foto ein Lichtbildwerk, das 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen frei wird, als anonymes Werk 70 Jahre nach der erstmaligen rechtmäßigen, d.h. vom Rechteinhaber autorisierten Veröffentlichung. Wenn ein Stadtarchiv dieses Foto irgendwann abgedruckt hat, ohne über die Rechte zu verfügen, verhält es sich nicht anders wie bei http://archiv.twoday.net/stories/1192452/. Solltest Du wirklich nicht in der Lage sein, Bildrechte und Wikipedia:Bildrechte zu verstehen? --Historiograf 21:14, 10. Jan 2006 (CET)
- Das Stadtarchiv hat schon die Bildrechte, kann mir aber die Person nicht genau nennen, von der das Bild stammt. --Joachim Köhler 21:24, 10. Jan 2006 (CET)
Irgendwie ist das doch ein Widerspruch: Wenn ich den Urheber finde und er die Erlaubnis gibt, darf ich das Bild verwenden. Wie sollich ihn aber fragen, wenn er schon tot ist? --195.227.159.162 13:07, 20. Jan 2006 (CET)
- Das Urheberrecht geht auf die Erben über. Die wären in diesem Falle zu fragen. Es wird, wenn die Erben nicht ermittelbar sind, auch von verwaisten Werken gesprochen, das ist aber eine Grauzone. --Fb78 ☼ 13:21, 20. Jan 2006 (CET)
Hi, ich habe im Artikel Alexis Bledel das Bild Bild:Alexis Bledel in dem Film Sin City.jpg entdeckt, das aus dem Film Sin City zu stammen scheint. Interessanterweise hängt der GPL-Lizenzbaustein drin ("This work is free software"). Obwohl ich mich nie näher mit dem Thema beschäftigt habe, befürchte ich doch stark, daß das eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Was meint Ihr? Danke, --Quirin Ξ 22:16, 9. Jan 2006 (CET)
Hat ne Weile gedauert, rauszubekommen, an wen ich mich wenden muss und hoffe hier bin ich richtig. Hatte mich grad über PICs informiert. Unter anderem bei Wikipedia.. danach bin ich auf diese Seite gekommen. [15] Denke, dass die Wikipedia-Seite schlichtweg von dort kopiert wurde. Denke, die sollte gelöscht werden.... cljk 23:59, 9. Jan 2006 (CET)
- Oder umgekehrt. --ST ○ 01:26, 10. Jan 2006 (CET)
- Glaub ich nicht, dass der Fachmann(!) dieser Seite das nötig hat... aber wie auch immer. Kümmer sich da mal wer drum, der weiss, was zu tun ist. cljk 14:56, 10. Jan 2006 (CET)
- Da ist URV sehr wahrscheinlich. Auf der verlinkten Seite steht "23.04.2004" als Datum der letzten Änderung. Der Artikel stammt vom 7.4.2005. Der Text wurde ohne Wikilinks eingestellt und wirkt aus dem Zusammenhang gerissen ("Damit sind sie auch eine interessante Alternative für den Elektronikbastler.") URV-LA ist gestellt. --Fb78 ☼ 17:34, 10. Jan 2006 (CET)
Die (ehemalige) afghanische Nationalhymne Soroud-e-Melli ist im Artikel komplett enthalten. Abgesehen davon, dass der Text nach Wikisource gehört, ist das eine URV? Laut [16] ist Afghanistan erst seit gut einem Monat Mitglied der WIPO und war laut [17] (Abschnitt 2.1) zumindest im Jahr 2000 Mitglied keines internationalen Urheberrechtsabkommens. Gruß, da Pete (ノート) 09:29, 11. Jan 2006 (CET)
Sehe keine URV, nach deutschem Recht wohl amtliches Werk --Historiograf 17:22, 11. Jan 2006 (CET)
Videotext-Screenshot
Bin gerade über diesen Screenshot bzw. Foto einer Videotext-Seite gestolpert. Geht so etwas noch unter mangelnder Schöpfungshöhe durch oder ist es eine URV? --Kam Solusar 21:52, 12. Jan 2006 (CET)
Mangelnde Schöpfungshöhe (siehe Urteil zu Handylogos) --Historiograf 22:06, 12. Jan 2006 (CET)
- OK, danke! --Kam Solusar 17:35, 13. Jan 2006 (CET)
IDW Wissenschaftsinfos
Hallo, der Informationsdienst Deutsche Wissenschaft schreibt auf Rechte und Verantwortung: 2. Weiterverwendung der dargebotenen Informationen
Jedermann ist herzlich eingeladen, Pressemitteilungen des idw in ein eigenes Informationsangebot zu übernehmen. Absender der Pressemitteilungen, Autoren der Veranstaltungshinweise und Verantwortliche bzgl. der verbreiteten Nachrichten sind Mitarbeiter oder Beauftragte der an den Informationsdienst Wissenschaft angeschlossenen wissenschaftlichen Einrichtungen. Dort liegen auch evtl. bestehende Copyright- und Urheberrechte. Allgemein gilt aber: Pressemitteilungen und Medienhinweise werden mit dem ausdrücklichen Zweck der Weiterverwendung durch Dritte veröffentlicht.
Kennzeichnen Sie die aus dem idw übernommenen Inhalte bitte durch einen Zusatz wie "Quelle: Informationsdienst Wissenschaft (idw)" oder Vergleichbares. Darüber hinaus sollten Sie auf Ihren WWW-Seiten Links z.B. unter Verwendung des idw-Logos zu den Seiten des Informationsdienstes Wissenschaft setzen. Gibt mir das das Recht, a) statistische Daten b) Textpassagen aus einer Pressemeldung zu übernehmen, wenn ich die Quelle bei Zusammenfassung und Quellen: entsprechend zitiere? --Emha 09:49, 13. Jan 2006 (CET)
- Ist das GFDL-kompatibel? -- M@rkus 00:22, 14. Jan 2006 (CET)
- Falls das eine Frage an mich ist: keine Ahnung, was Du meinst! Falls nein: was meinen die anderen? --Emha 13:57, 15. Jan 2006 (CET)
Abgesehen davon, dass es meist besser ist, selbst zu formulieren, da Pressemitteilungen nicht immer einem enzyklopädischen Stil huldigen, würde ich davon abraten, da die jeweiligen Presseabetilungen im Einzelfall bestimmte kommerzielle Nutzungen nicht gern sehen würden und mit einer beliebigen Veränderbarkeit auch ihre Probleme hätten. Im Einzelfall bei dem Urheber der Meldung um eine Textspende bitten, wenn wirklich mehr als z.B. ein Absatz, der in einem entsprechend umfangreichen Artikel evtl. gemäß Wikipedia:Zitate als Zitat ausgewiesen werden könnte, übernommen werden soll. --Historiograf 20:47, 15. Jan 2006 (CET)
Wikipedia:Textspende oder URV?
Hallo, mir ist der Artikel Großes Artesisches Becken aufgefallen. Erstellt wurde er von einer IP als Kopie eines Absatzes aus der dort genannten Quelle. War das eine Texspende wie in WP:LR zu prüfen? Das Lemma ist ok (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Great_Artesian_Basin ! Ist es jetzt besser, den Artikel wegen der vermutlichen URV erstmal zu löschen, oder erledigt sich diese URV von selbst, wenn dieser Artikel ausreichend umgeschrieben ist?
Zum Phänomen der Textspende habe ich einen kleinen Beitrag geschrieben, von dem ich aber nicht weiß, ob er lexikalisch oder wikipedianisch ist. Oder sollte so etwas keinen Artikel bekommen? --Geofriese 12:31, 13. Jan 2006 (CET)
- Damit jemand sich das mal angucken kann, gibt es den Beitrag jetzt auf InArbeit. Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort, wenn nicht, dann erstelle ich in 1 Woche einen Artikel. --Geofriese 12:58, 20. Jan 2006 (CET)
Abbildung aus Lehrbuch
1. Unter Bildrechte ist stets von Photos die Rede. Gelten die 70 Jahre Schutzfrist auch fuer Graphiken? (Der Autor/Kuenstler ist in dem Fall ueber 100 Jahre tot). 2. Nach meinem (Un)verstaendnis, liegt/lag das Copyright fuer das Lehrbuch beim Verlag, erlischt das ebenso?
- 1: ja - 2: nein, da der Verlag auch gemeinfreie Grafiken/Texte drucken darf. --ST ○ 07:38, 14. Jan 2006 (CET)
1: siehe Regelschutzfrist, es gilt auch für Architektur und alle möglichen Werke. Ad 2: Die Anwort von ST ist irreführend, da mißverständlich. Druckt ein Verlag eine gemeinfreie Grafik ab oder wird eine Grafik gemeinfrei, die in einem Lehrbuch eines noch bestehenden Verlags Verwendung findet, so ändert das nichts an der Gemeinfreiheit der Grafik. Es kann natürlich sein, dass das Buch mit der gemeinfreien Grafik als Ganzes noch geschützt ist, aber die Grafik kann bedenkenlos entnommen werden, da der Schutz sich nie auf ungeschützte Bestandteile bezieht. --Historiograf 20:12, 15. Jan 2006 (CET)
- Vielen Dank, Entnahme 01:05, 16. Jan 2006 (CET)
Lange Textpassage eines Aufsatzes unter Diskussion:Ernst Haeckel
Benutzer:KarlV hat hier lange Textpassagen aus einem Aufsatz von Uwe Hoßfeld und Olaf Breidbach eingestellt. Es dürfte sich um eine URV handeln. -- 84.148.25.251 13:10, 16. Jan 2006 (CET)
Der Text findet sich zumindest teilweise in [18]. -- 84.148.25.251 13:37, 16. Jan 2006 (CET)
Urheberrechtsverletzung von Spiegel online?
Es scheint mir als wuerden grosse Teile des Artikels hier aus dem Wikipedia Artikel zu Rubiks Würfel stammen. Benutzer:jpkoester1
- Wurde inzwischen von Spiegel Online geändert und mit Kommentar versehen. Vorbildlich :) --Fb78 ☼ 15:10, 17. Jan 2006 (CET)
- siehe Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.spiegel.de_.28Rubriks_W.C3.BCrfel_erledigt.29 --JuergenL ✈ 15:22, 17. Jan 2006 (CET)
Commons-kompatible Lizenz?
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das Bild en:Image:Y-ostrog.jpg in die Commons importiert werden darf? Verstehe den Text zum Lizenzstatus nicht so recht. Einerseits heißt es, das Werk sei "copyrighted", andererseits "the copyright holder has irrevocably released all rights to it"
Danke schonmal, --Lewa 22:02, 17. Jan 2006 (CET)
- Ist GFDL-kompatibel. (Zur Erläuterung: Der Urheber behält seine Rechte in Deutschland auch, wenn er sein Bild unter GFDL stellt. Der Urheber deines Bildes möchte seine Rechte behalten, erlaubt aber völlig freien Umgang damit). Der entsprechende Baustein ist {{Bild-PD}}. Lad es aber am besten gleich in die Commons! --Fb78 ☼ 23:09, 17. Jan 2006 (CET)
Danke für die schnelle Antwort! --Lewa 23:45, 17. Jan 2006 (CET)
- Entschuldige, du hast ja direkt nach der Nutzung auf Commons gefragt. Der Lizenzbaustein dort ist {{Copyrighted free use}} - "Copyrighted, but the copyright holder allows anyone to use it for any purpose." --Fb78 ☼ 11:50, 18. Jan 2006 (CET)
Ausländische Breifmarken?
Bild:AnnaTomowaSintow.jpg - Ist das erlaubt? Mal ganz davon abgesehen, daß die Lizenz fehlt... --Hank van Helvete 12:37, 19. Jan 2006 (CET)
Mathematische Beweise
Unterliegen mathematische Beweise dem Urheberrecht ? -- Amtiss, SNAFU ? 14:23, 19. Jan 2006 (CET)
Normalerweise nicht, aber die spezifische Darstellung kann dem Urheberrecht unterliegen. So allgemein kann man das nicht sagen, dazu braucht es nähere Informationen. Oder anders gewendet: kommt drauf an. --Historiograf 23:49, 19. Jan 2006 (CET)
Welchen Beweis braucht man?
Wenn ein Text aus einer externen Internetseite kopiert, hier eingefügt und nachträglich behauptet wird, man wäre der Urheber dieses Textes, was muss man dann als Beweis vorlegen? Reicht eine Anmerkung mit Namen versehen, dass man selbst der Autor oder Verwandter des Autors ist oder wie muss man das klären? -- 87.123.88.233 23:47, 19. Jan 2006 (CET)
Am sichersten gehst du, wenn du den Text umschreibst und die Seite als Quelle angibst, die du dazu genutzt hast. Also so in der Art, Artikel beruht auf der Seite http://www.schnieschnaschnappi.de. Ein reinkopieren von Text den ein anderer verfasst hat, ist rechtlich kritisch und wird auch bei einer positiven Überprüfung gnadenlos gelöscht. mfg Torsten Schleese 00:02, 20. Jan 2006 (CET)
Oh, nun, ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich selbst nicht besagter "Autor" war; mir ist nur ein durch URV markierter Artikel aufgefallen, bei dem das URV-Symbol 2-mal gelöscht wurde, der "Autor" hat in der Diskussionsseite auf Bitte eines Benutzers die Urheberrechtsfrage "geklärt", indem er behauptet hat, er sei der. Das erschien mir fraglich. Behauten kann das eigentlich jeder. So meine Frage, was man vorlegen sollte als Beweis. Grüße --87.123.88.233 00:21, 20. Jan 2006 (CET)
- Erstens wäre es gut zu wissen, um welche Seite es dir geht. Zweitens wäre ein hieb- und stichfester Beweis leicht zu erbringen, indem zB. der echte Autor den Text auf seiner Seite auf eine vereinbarte Weise ändert, um nachzuweisen, dass er beide Texte verfasst hat. Alternativ kann er auch einem neutralen Wikipedia-Benutzer seine Identität offenbaren, die kann dann mit den Registrierungsdaten der Domain verglichen werden. (Andere Möglichkeiten gibt es sicher auch.) --Fb78 ☼ 13:24, 20. Jan 2006 (CET)
- Gute Praxis ist es, wenn der Urheber mit einer E-Mail-Adresse der betreffenden Domain an [email protected] schreibt und offiziell seine Textspende bestätigt. Idealerweise mit Klarnamen. Die Ticketnummer kann dann auf der Diskussionsseite hinterlegt werden, um spätere Prüfungen zu ermöglichen. --elya 14:54, 20. Jan 2006 (CET)
URV
Zufällig bin ich gerade hierauf gestoßen, was ja ziemlich offensichtlich eine Kopie von Teilen des ISDN-Artikels ist. Drunter steht zwar ein GFDL-Hinweis, aber das wars auch schon. Bei genauerer Betrachtung merkt man dann, daß zumindest große Teile der Schulungsunterlagen ohne Quellenangabe und Autorennennung kopiert wurden. Was ist in einem solchen Fall zu tun? --Quirin Ξ 12:43, 20. Jan 2006 (CET)
Pressemitteilungen
Hi Histo, hast du gerade einen Kommentar zum UrhG zur Hand bzw. kannst du mir sagen, ob etwa Pressemitteilungen des BVerfG ([19]) unter § 5 II UrhG oder eine sonstige Norm des UrhG fallen? --C.Löser Diskussion 11:05, 20. Jan 2006 (CET)
Dreier/Schulze 2004 schreibt davon nichts, ich erinnere mich jedoch, davon anderswo gelesen zu haben. Ich würde das bejahen, aber das nützt uns nichts, da wir bei Abs. 2 neben der unproblematischen Quellenangabe das Änderungsverbot zu beachten haben, was mit der GNU FDL kollidiert. Während man bei Bildern aus Patentschriften und natürlich der Panoramafreiheit ein Auge zudrücken kann, ist dies bei Texten nicht sachgemäß. Wir müssen diese kürzen und verändern können, abgesehen davon, dass ganze PMs eher etwas für Wikisource sind. Während ich dies schreibe, finde ich tatsächlich meine Quelle: Nach § 5 Abs. 2 UrhG gilt dasselbe für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, dies allerdings mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen über das Änderungsverbot (§ 62 Abs. 1 bis 3 UrhG) und die Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 Abs. 1 und 2 UrhG) entsprechend anzuwenden sind. Hierzu gehören beispielsweise Pressemitteilungen von Behörden und Gerichten (wie beispielsweise diejenigen des Bundesverfassungsgerichts), amtlich veröffentlichte Gesetzesmaterialien (wie beispielsweise diejenigen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz) oder amtliche Broschüren, Merkblätter und Tätigkeitsberichte (wie beispielsweise diejenigen des Deutschen Patent- und Markenamtes). [20] Bitte diese Diskussion auf WP:UF kopieren, damit alle etwas davon haben --Historiograf 15:26, 20. Jan 2006 (CET)
- Danke --C.Löser Diskussion 16:00, 20. Jan 2006 (CET)
URV, wer hat da von wem kopiert ?
Bei weiterer Recherche bin ich auf das hier gestoßen - gleicher Text wie im Artikel Optimist (Bootsklasse) (Rumpf hab ich eingefügt)! Nun die Frage, wie kann ich feststellen wer da von wem kopiert hat? (Zeit,Datum aus der Versionsgeschichte hab ich mal mit Daten der Website verglichen - bin mir aber nicht sicher wo z.B. im Quelltext da was verläßliches zu finden ist? Vielleicht könnte mal ein "URV-Profi" kurz drübersehen! Danke --Tout (Diskussion) 18:21, 20. Jan 2006 (CET)
- Da der Text in der WP von verschiedenen Autoren geschrieben wurde und langsam ausgebaut wurde (vgl. z.B. diese Änderung, die auch in der von dir angegebenen Webseite vorhanden ist), denke ich mal, das das Original der Text in der WP ist. --Matt314 15:32, 22. Jan 2006 (CET)
Mir ist das nur recht, wenn der Text stehenbleiben kann - ich wollte das nur mal einem Profi zeigen, da mir erstens auf dem Gebiet noch die Erfahrung fehlt - also wieder was "gelernt", und ich den Text nicht überarbeiten/erweitern möchte und hinterher jemand mit URV kommt! Also nochmals Danke! Gruß --Tout (Diskussion) 21:10, 22. Jan 2006 (CET)
Nachtrag: Dann wäre das aber ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel oder?
Hier ist auch kein entsprechender Hinweis zu finden - oder überhaupt kein Problem, da nicht die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht wird? Viele Grüße --Tout (Diskussion) 22:52, 22. Jan 2006 (CET)
URV auf Benutzerseite
Unter den Löschkandidaten LK steht der Saarburger_Gewerbeverband_e.V. . Der Text ist der Webseite entnommen. Ein recht klarar URV Fall. Der Benutzer der den Artikel erstellt hat Benutzer:SGV hat den gleichen Text auf seiner Benutzerseite aufgeführt. Wie geht man damit um? Zumal der Artikel mitsamt Account wohl nur dazu dient um hier Werbung zu platzieren. --Achak 19:48, 20. Jan 2006 (CET)
- Als URV ebenfalls löschen, falls der Ersteller nicht nachweisen kann, dass er der Rechteinhaber ist oder die Erlaubnis selbigen hat. --C.Löser Diskussion 20:00, 20. Jan 2006 (CET)
- ACK --Historiograf 20:07, 20. Jan 2006 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. --Achak 20:13, 20. Jan 2006 (CET)
Richtig eingestellt?
Habe ich folgnde Scans von alten Fotografien richtig eingestelt ?
Image:Stecke-Wetli.jpg - Image:Unfall-wetli.jpg - Image:Wetli-Portrait.jpg
Ich hoffe das war richtig. Bobo11 21:29, 20. Jan 2006 (CET)
- Sieht gut aus. Wo willst du die Bilder verwenden? --ST ○ 21:47, 20. Jan 2006 (CET)
- Artikel über das Fehlgeschlagene Zahnradsystem Wetli. Nur bin ich mir noch nicht sicher ob ich das eingenstädiges Lema machen soll oder in die Geschichte der Wädenswil-Einsiedeln-Bahn einbauen soll. Bobo11 06:47, 21. Jan 2006 (CET)
Bei der Zusammenführung von FLOSS und Free and Open Source Software ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe in den Kommentarzeilen aller beteiligten Artikel nur die Quellen nicht aber die Autoren genannt. Wie kann ich im Nachhinein noch Abhilfe schaffen? Reicht es, wenn ich auf der Disskussionsseite des zusammengefassten Artikel Quellen und Autoren angebe? --Thornard, Diskussion, 02:58, 21. Jan 2006 (CET)
Obertonchor
Hallo, im Artikel Obertonchor wurden in der Einstellungsversion einer IP Textstücke von [21] (copyscape) und [22] (copyscape) verwendet, die sich bis heute noch im Artikel befinden. Mittlerweile ist es aber nur noch das "Beispiel" für einen Obertonchor. Was ist jetzt zu tun? --Matt314 13:09, 21. Jan 2006 (CET)
- Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen --Fb78 ☼ 12:16, 22. Jan 2006 (CET)
- Geht leider nicht, da der Text in allen Versionen enthalten ist (s.o.). Da es aber nur ein paar Sätze sind, die mittlerweile nur noch als Beispiel in dem längeren Artikel dienen, habe ich einfach mal per Email um eine Textfreigabe gebeten. --Matt314 15:22, 22. Jan 2006 (CET)
Nochmal DDR-URV
Liebe Experten, der Artikel Carl Schmitt ist von IP's bearbeitet worden, die kurz davor und kurz danach in anderen Artikeln DDR-URV eingestellt haben. Ob es sich in dem hier interessierenden Artikel auch um eine wörtliche Übernahme handelt, ist noch nicht geklärt. Nehmen wir aber mal an, es sei so. Besteht bei folgenden beiden Edits: "1. vermutlich DDR-Lexikon", "2. vermutlich westdeutsches Nachschlagerk" ein Handlungsbedarf? Handlungsbedarf meint in dem Fall nicht Umformulierung - das ist bereits geschehen -, sondern Löschung aus der Versionshistorie. Ich vermute nach der Lektüre von Wikipedia:Textplagiat, dass das nicht notwendig ist.
Zu den Edits im Einzelnen:
- Edit Nr. 1 ist aus meiner Sicht überwiegend eine Aufzählung biographischer Daten. Das hat für mich keine Schöpfungshöhe. Zudem ist es kein Komplettartikel, der übernommen wird, sondern Auszüge.
- Edit Nr. 2 ist eine Passage, die auch Beurteilungen enthält. Es handelt sich um allgemein bekannte Tatsachen, keine eigene Forschungsleistung, aber wenn es eine wörtliche Übernahme wäre, bestünde wohl ein Problem. Daher sollte das umformuliert werden, so nicht schon geschehen.
Eine Löschungs aus der Versionshistorie halte ich in beiden Fällen nicht für notwendig. In anderen Artikeln, wo ich solche Fälle miterlebt habe, wurde auch nur umformuliert.
Bitte um kurze Einschätzung, ob Versionslöschung erforderlich ist. Danke! Die Antwort könnte Auswirkungen auf das DDR-URV-Projekt haben, da in Zukunft möglicherweise weniger Arbeit anfallen würde, wenn nicht jede wörtliche Übernahme eines Textabschnitts zu einem Textabgleich und Versionslöschung führen müsste. Gruß --GS 13:24, 22. Jan 2006 (CET)
Meines Erachtens ist keine Versionslöschung erforderlich. Kein Richter wird wegen einigen Zeilen, die im Augenblick auch noch nicht einmal eine erwiesene URV sind und die sich nur für Eingeweihte erkennbar in den Tiefen der Versionsgeschichte (und natürlich hier auf dem Serviertablett ;-) befinden, die Wikipedia verurteilen. Nur ein sehr verärgerter Rechteinhaber wird wegen so etwas einen Rechtsanwalt bemühen. Passagenweise nachgewiesen Übernahmen müssen wir auch aus der Historie tilgen, bei kleinen zweifelhaften Abschnitten im Umfang von wenigen Sätzen würde ich die Kirche im Dorf lassen. --Historiograf 17:20, 22. Jan 2006 (CET)
- Vielen Dank für die Einschätzung! Gruß --GS 19:10, 22. Jan 2006 (CET)
michelangelos jüngstes gericht
guten tag zusammen, ich habe das mit der freien dokumentation glaub nicht ganz verstanden: kann ich, wenn ich etwas aus einem buch weiss, oder mir z.b. meine mutter erzählt hat, in den taxt einbauen?oder ist genau das verboten, weil es evt. schon in einem buch steht?
- Ich schlage vor, du liest dir zur Einführunge Wikipedia:Textplagiat durch und fragst dann hier noch einmal, wenn du etwas nicht verstanden hast. --Fb78 ☼ 15:04, 22. Jan 2006 (CET)
Schöpfungshöhe erreicht (für URV-bezogene Löschung)?
Hinc_illae_lacrimae, Dianoiologie, Präexistenz - wenn ja, dann ist es DDR-URV. -- Amtiss, SNAFU ? 16:32, 22. Jan 2006 (CET)
Würde ich allenfalls bei Nr. 3 bejahen. Meines Erachtens genügt es, die Artikel zu erweitern, eine Versionslöschung ist nach meiner obigen Stellungnahme auch bei Nr. 3 nicht zwingend erforderlich. Ich nehme mir mal den ersten Artikel vor und erweitere den als Zeichen meines guten konstruktiven Willens :-) --Historiograf 17:25, 22. Jan 2006 (CET)
- Eine gute Idee von Amtiss, hier mal nachzufragen. Da bin ich jetzt beruhigt, weil ich intuitiv genauso entschieden hätte, wenngleich ich bei 3 eher auf keine URV getippt hätte. --Markus Mueller 17:48, 22. Jan 2006 (CET)
- Ich habe 3 natürlich nicht genau analysiert, sondern habe als subjektives Expertensystem eher intuitiv entschieden. Wir können hier nicht für ein paar Zeilen umfangreiche Gutachten erstellen, da ist so ein Artikel leichter neu geschrieben. Kurz: es ist gut möglich, dass keine URV vorliegt. Es ging aber um die Frage der Schöpfungshöhe, das ist etwas anderes als die Frage, ob eine URV vorliegt. Prinzipiell könnte es sein, dass bei einem Text von der Struktur Nr. 3 ein Richter die Zusammenführung der verschiedenen Aspekte des Begriffs in der vorliegenden Form als schutzwürdig ansieht (aber angesichts des Umfangs ist das doch sehr sehr unwahrscheinlich). --Historiograf 18:00, 22. Jan 2006 (CET)
- Ja, das ist klar. Das ist ja auch unser Problem mit den Massen von zu prüfenden Artikeln, wo in der Regel nur ein paar Minuten für eine erste Entscheidung zur Verfügung steht. Nach der Lektüre von WP:Textplagiat wäre ich aber im obigem Fall von Carl Schmitt tatsächlich eher davon ausgegangen, dass wenigstens der zweite, lange Edit - zumindest pro forma - entfernt werden müsste (so es sich um eine wörtliche Kopie handeln sollte). Bedeutet das denn nicht in letzter Konsequenz, dass ich einen Wikipedia-Artikel derselben Länge auf meine Homepage kopieren könnte und behaupten darf, dieser sei auf meinem Mist gewachsen? --Markus Mueller 18:05, 22. Jan 2006 (CET)
Dann ist folgender Edit wohl auch nicht weiter schlimm Prästabilierte Harmonie. @Markus: soll ich solche Funde mitteilen, werden z.B. die benötigt um Bücher zu finden ? -- Amtiss, SNAFU ? 18:27, 22. Jan 2006 (CET)
Grundsätzlich gilt: Es ist in jedem Fall besser, solche Beiträge in der Versionsgeschichte durch hinreichende Überarbeitung und Erweiterung verschwinden zu lassen. Es handelt sich um eine Grauzone, da gibt es nicht nur schwarz und weiß. Ob hier etwas in einer Versionsgeschichte - Deep Web! - steht oder auf einer Homepage, ist schon ein Unterschied. Und es macht auch einen Unterschied, ob ich einen Beitrag in einem sachlichen Kontext 1:1 verwende oder ob ich mich eines Urheberrechts berühme, das mir nicht zusteht. Wir sollten hier pragmatisch vorgehen und philosophische Sophisterei lassen. --Historiograf 18:51, 22. Jan 2006 (CET)
- Volle Zustimmung - es ging mir auch nicht um Sophistereien, sondern um ein echtes Verständnis der Sachlage. @Amtiss: Solche Kurzartikel-Einstellungen ignoriere ich inzwischen. Markieren müssen wir die für unsere Zwecke nicht. Aber das gehört hier nicht auf diese Seite, das sollten wir nebenan in der Diskussion besprechen. --Markus Mueller 19:00, 22. Jan 2006 (CET)
Ändert sich denn eigentlich nicht die Perspektive, wenn ein Richter hundert solcher Fälle auf einmal vorgelegt bekommt (sozusagen als Paket) ? Immerhin würden die zusammen auch mehrere Lexikonseiten ausfüllen. -- Amtiss, SNAFU ? 15:07, 26. Jan 2006 (CET)
Theoretische Fragen müssen wir hier nicht erörtern. --Historiograf 01:43, 27. Jan 2006 (CET)
- Das ist nicht zwangsläufig eine theoretische Frage (auch wenn ich zugeben muss die Zahl zu hoch gewählt zu haben). Ich müsste jetzt nur abschließend wissen, ob ich sammeln soll bis ich die hundert voll habe. Aber ich denke, ich werde mir Antwort "nein" schon selber geben können, weil sich eh niemand die Mühe machen würde, die es dazu benötigt um eine sinnvolle Prozessgrundlage zu haben. -- Amtiss, SNAFU ? 09:41, 27. Jan 2006 (CET)
Ändert sich denn eigentlich nicht die Perspektive, wenn ein Richter hundert solcher Fälle auf einmal vorgelegt bekommt (sozusagen als Paket)? Nein, Schöpfungshöhe bezieht sich immer auf Qualität, nicht auf Quantität. --GS 09:49, 27. Jan 2006 (CET)
n´Abend. Ich vermute URV. Vergleiche [23], kenne mich aber mit dem richtigen Vorgehen noch nicht aus. - Gruß --logo 20:55, 22. Jan 2006 (CET)
Zitat oder eher URV?
Was ist von einer solchen Einfügung zu halten? Scheint aus einem Buch zu sein, das wiederum einen Zeitungsausschnitt zitiert. Außerdem textgleich mit dieser Webseite. Ich glaube nicht, daß so etwas als Zitat durchgeht, oder? --Kam Solusar 17:45, 23. Jan 2006 (CET)
- Klare URV, was gibt's da zu überlegen? Die Quelle ist gewiss der Newsletter von der Website. Sogar die Trennstriche sind identisch. --Fb78 ☼ 20:01, 23. Jan 2006 (CET)
- Hast ja recht. Eigentlich wollte ich schon reverten wg. URV, aber dann sind mir aus irgendeinem Grund Zweifel gekommen. Naja, Unscheinbar hat sich ja kurze Zeit später schon darum gekümmert. --Kam Solusar 19:08, 25. Jan 2006 (CET)
Sehr große Ersteinstellungen durch IPs
Auf Verdacht eine URV anzugeben ist wie ich weiß ja nicht sehr beliebt bei euch (auch unbegründet ?), aber wie stets um diese Ersteinstellung ohne nachfolgende Tippfehlerkorrektur oder ähnliches. Und falls euch diese Frage stört: Ich möchte halt nur nicht, das das Finden von auffälligen Edits (während der DDR-URV-Suche) umsonst ist bzw. eine ungenutztes Wissen bleibt. -- Amtiss, SNAFU ? 21:47, 23. Jan 2006 (CET)
Und falls es nicht eindeutig/lang genug ist, wie stehts hiermit (mehr als doppelt so lang): [24] ? Leider existiert keine Vorlage:Kürzen, aber wenn ichs nicht hierreinschreiben soll, könnt ihr mir ja sagen, ob die in QS oder sonst wohin sollen. -- Amtiss, SNAFU ? 22:31, 23. Jan 2006 (CET)
- Bei beiden Fällen kann ich den URV-Verdacht auch nicht nachvollziehen. Das sind längere Texte, gut, aber die können auch offline als Seminararbeit o.ä. vorbereitet worden sein.
- Nr. 1 (Jeanne de Vietinghoff) ist von der Sprache und Zeichensetzung her so schludrig, dass er auf keinen Fall aus einem Buch stammt. Nr. 2 (Die protestantische Ethik und der 'Geist' des Kapitalismus) ist sprachlich und inhaltlich ebenfalls nicht auf einem professoralen Niveau. Das sieht nach einer Seminararbeit aus.
- Mit dem Kürzen würde ich mich zurückhalten, wenn ich vom Thema nichts verstehe. In die QS würde ich sie nur einstellen, wenn du außér "Kürzen!" noch sinnvollere und konkretere Forderungen hast. --Fb78 ☼ 13:07, 24. Jan 2006 (CET)
- Stimmt, kann natürlich auch eigenes Fertiges sein, daran hatte ich noch nicht gedacht. Und unter einer Vorlage "Kürzen" hatte ich mir eher sowas wie "Dieser Artikel ist deutlich zu lang geraten. Versuche die enzyklopädisch-relevanten Teile hervorzuheben" statt einem plumpen "Kürzen" mit Ausrufezeichen vorgestellt. Na, ich werde mal bei den QS-Leuten anfragen. Gruß, Amtiss, SNAFU ? 22:22, 25. Jan 2006 (CET)
www.bellypedia.de
Die Seite http://www.bellypedia.de kopiert Wikipedia-Artikel über Orientalischen Tanz ohne Angabe von Quelleninformationen. Gehört sie zum Projektverbund der Wikipedia? Ist dieses Vorgehen rechtskonform? Bitte kontaktiert Benutzer:HelenaL, die diese Sache an mich herangetragen hat. --Θ~ 22:25, 23. Jan 2006 (CET)
- Bitte in Wikipedia:Weiternutzung eintragen. --ST ○ 13:53, 24. Jan 2006 (CET)
die artikel von bellypedia sind keine 1:1 kopie. eine urheberrechtsverletzung steht also nicht an. auch bei uns auf www.bellypedia.de ist saidi ein stocktanz, daran können wir leider nichts ändern liebe helena
fakt ist, das wir mühsam die artikel selbst verfasst haben. man kann die artikel ja vergleichen. da wo wir texte 1:1 übernommen haben, ist ein link zu wikipedia. der text zu orientalische folklore ist bei wikipedia von tanja ahmed verfasst worden, sie hatte uns ihren text zur verfügung gestellt. nach deutschem recht bleibt ein urheber immer urheber und veräussert höchstens nutzungsrecht !
fakt ist auch, das fräulein lehmann ein anderes forum moderiert und deshalb nicht ganz unparteiisch ist bezogen auf unsere projekte (www.orient4all.de).
es zeigt, welch negative und destruktive energie hier zu tage gebracht wird. anstatt zu fördern wird ein bein gestellt wo es nur geht !--DonMarcello 20:53, 24. Jan 2006 (CET)
In der Diskussion zu dem Artikel behauptet eine IP, dass der Artikel zumindest z.T. auf dieser PDF-Broschüre basiere. Habe jetzt leider nicht genug Zeit und Hirnkapazität frei, um das genauer zu überprüfen und möchte das deshalb jetzt hier mal in den Focus rücken.
PS: Wenn das mit der Broschüre stimmt, aber keine URV ist, wie sieht es bei einer Werbebroschüre als Grundlage mit dem NPOV aus? --A.borque 15:03, 24. Jan 2006 (CET)
Die Prüfung, ob ein Artikel POV ist, ist unabhängig von der Frage, welche Quelle er benutzt. Mitunter erhalten auch Werbebroschüren sachlich verwendbare Angaben. --Historiograf 15:18, 24. Jan 2006 (CET)
- Ja, wollte nur darauf hinweisen, dass hier möglicherweise zwei Probleme (URV und/oder POV) lauern könnten und auf keinen Fall etwas unterstellen. Wenn das so angekommen ist: "Entschuldigung". --A.borque 15:21, 24. Jan 2006 (CET)
Hi, ich habe die "Wikipedia:Bildrechte" gelesen. Nun weiß ich aber immer noch nicht ob ich ein selbst erstelltes Bild eines fliegenden Flugzeugs hier veröffentlichen darf welches ich von einem Privatgrundstück (Flughafen) aus aufgenommen habe. Sowohl das Flugzeug, als auch die darauf aufgebrachten Namen und Logos werden wohl geschützt sein. Weiß jemand eine Antwort? Ein Beispiel ist dieses Bild (nicht von mir): http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:B747433_20021008_eddf.jpg -- S-T-U-D-E-X 00:17, 25. Jan 2006 (CET)
Uns interessiert nur das Urheberrecht, da gibt es keine Einwände --Historiograf 01:42, 25. Jan 2006 (CET)
Hoffentlich hast du Recht. Aber ich bin verunsichert, da in der "Wikipedia:Bildrechte" u.a. folgedes steht: "Auch Bahnhöfe und Verkehrsanlagen unterstehen dem Hausrecht des jeweiligen Verkehrsbetriebes (...). In ihnen darf in der Regel nicht ohne Zustimmung fotografiert werden." In einem anderen Beispiel (hier http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Lufthansa.jpg) wird aus dem Flugzeugbild ein Teil zur Darstellung des Firmenlogos vergrößert. Ist das in rechtlich in Ordnung?
Wie sieht es denn mit einem Bild von einem Teil des Flughafens aus? Wäre das erlaubt wenn dort z.B. die Startbahnbefeuerung, oder -kennzeichnung (quasi ein spezielles Verkehrsschild) Sinn der Darstellung ist? --- S-T-U-D-E-X 20:05, 25. Jan 2006 (CET)
- Selbst wenn die Startbahn ein Urheberrechtliches Werk darstellen würde, fiele das unter die Panoramafreiheit. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass eine Startbahn die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein. -- Timo Müller Diskussion 21:29, 25. Jan 2006 (CET)
Kommerzielle Verwendung von Wikipedia-Artikeln
Wir sind ein Taschenbuchverlag und planen, in einer kommenden Ausgabe einen (leicht gekürzten) Wikipedia-Artikel zu drucken. Auf den FAQ-Seiten blicke ich nicht durch. Wen muss ich dafür fragen und wen muss ich ins Impressum aufnehmen?
- Zunächst mal das: Wikipedia:Weiternutzung. Eine Umsetzung kannst du hier finden: Wikipedia:WikiReader. --ST ○ 13:59, 25. Jan 2006 (CET)
Wichtig ist insbesondere der vollständige ungekürzte Abdruck der GNU FDL im englischen Original. --Historiograf 19:02, 25. Jan 2006 (CET)
- Und die Angabe der Autoren. Weitere Infos gibts unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Timo Müller Diskussion 21:26, 25. Jan 2006 (CET)
Werbungsbilder
Ich würde gerne in die Artikel Werbung und AIDS und BlutspendeBilder von Werrbung einbauen(1x die GIB AIDS KEINE CHANCE-Werbung mit dem Kondom und 1x die Blutkonserve-Werbung des DRK). Sind die Dinger als Teil von öffentlichen Bauwerken unter GFDL liznesierbar oder darf ich sie nicht hochladen?
Gruss, Klever @84.56.58.93 17:58, 25. Jan 2006 (CET)
- Nein, fallen nicht unter die Panoramafreiheit, da nicht bleibend --Historiograf 19:03, 25. Jan 2006 (CET)
Ja, die müssen auf jeden Fall draussen bleiben --Historiograf 23:28, 25. Jan 2006 (CET)
In der Frage war nur von Werbung die Rede, das ist zu ungenau. Außenwerbung muss nicht auf jeden Fall draußen bleiben, sondern nur, wenn sie nicht bleibend ist. Nicht möglich sind Plakate und ähnliches. Durchaus möglich sind dauerhafte Lichtwerbeanlagen oder an Unternehmen fest angebrachte Werbungen. Wenn die BZGA z. B. an ihrer Zentrale ein Blechschild angeschraubt hat, das dauerhaft das Gib AIDS keine Chance-Logo zeigt, fällt das schon unter die Panoramafreiheit, genau wie der Mercedesstern auf dem Stuttgarter Hauptbahnhof o. ä. --AndreasPraefcke ¿! 09:55, 27. Jan 2006 (CET)
- Dann stellt sich schon fast die Frage, ist eine an einem Fahrzeug angebrachte Werbung (Anstrich nicht Werbetafel), Dauerhaft oder nicht? Bzw. greift hier Panoramafreiheit oder nicht. Bobo11 10:44, 27. Jan 2006 (CET)
- Dauerhaft am Auto schon. Aber nicht dauerhaft im Straßenbild, höchstens das Auto ist angeschraubt... --AndreasPraefcke ¿! 19:10, 27. Jan 2006 (CET)
Wir sollten uns hier auf der sicheren Seite bewegen, da die Position im Schrickerschen Kommentar, Werke an Fahrzeugen und von Dreier/Schulze Plakate an Litfaßsäulen seien OK, mir zu umstritten erscheint. --Historiograf 19:20, 27. Jan 2006 (CET)
Rezension
Darf ich ein Theaterstück beispielsweise "Publikumsbeschimpfung" von Peter Handke beschreiben?
Ich habe meine Meinung über das Stück verfasst und würde sie gerne äußern!
Geht das?
-- M Schmak 22:05, 25. Jan 2006 (CET)
- Urheberrechtlich gesehen gibt es da kein Problem, wenn du den Text selber erstellst. Der Artikel sollte jedoch nicht nur eine Zusammenfassung des Stücks bieten, siehe auch Erste Schritte oder Wie schreibe ich gute Artikel. Zudem solltest du den Artikel aus einer neutralen Sichtweise beschreiben. Ich habe das und ein paar andere allgemeine Informationen auch noch mal auf deine Benutzerseite geschrieben. Ansonsten viel Spaß in der Wikipedia. --Matt314 22:59, 25. Jan 2006 (CET)
Als Fortbildung lesen wir bitte alle dazu die Seiten 19-20 im Potter-Gutachten von 2002 PDF --Historiograf 23:27, 25. Jan 2006 (CET)
Oder bequemer nunmehr Inhaltsmitteilung --Historiograf 00:04, 26. Jan 2006 (CET)
Eingescannte, verfremdete und auf den Umriss reduzierte Karten / Luftbilder
Ich würde gerne Inseln mit einer Grafik ihres Umrisses illustrieren. Ich finde hier wenig Info bezgl. URV bei Karten. Muß man sie evt doch komplett selber malen? Oder den Umriss abpausen und den dann einscannen? Beispiel: Patmos -- Frente 11:23, 27. Jan 2006 (CET)
Der bloße Umriss erscheint mir urheberrechtlich unproblematisch --Historiograf 16:03, 27. Jan 2006 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort! Bleibt das auch so, wenn man selber die Hauptorte und Verbindungsstraßen mittels Grafikprogramm einzeichnet?
- Ja, ansonsten ist Benutzer Simplicius im Rahmen seiner Kenntnisse zu Rechte an Geodaten gern bereit, meine Aussage zu relativieren --Historiograf 19:16, 27. Jan 2006 (CET)
Tabellen "abschreiben"?
Ich will den Artikel Q-Code überarbeiten und müsste dabei umfangreiche Tabellen einpflegen. Ich verwende zwar mehrere Referenzen und will die Erläuterungen auch selbst schreiben, aber die Inhalte der Tabellen sind so einfach gestrickt, dass ich praktisch gar nicht drumherumkomme, sie weitgehend wörtlich aus Referenzwerken zu übernehmen. Ein Beispiel ist der Code QRL ("Ich bin beschäftigt"). Da kann ich ja schlecht die Bedeutung mit "Ich bin am Arbeiten" angeben, nur um keinen Text zu duplizieren... Wie löst man die urheberrechtlichen Probleme dabei? --84.175.31.20 16:49, 27. Jan 2006 (CET)
Siehe Wikipedia:Textplagiat: Keine Schöpfungshöhe. --Historiograf 17:35, 27. Jan 2006 (CET)
Verzicht auf das Urheberrecht (1)
Kann auf das Urheberrecht verzichtet werden? --84.61.59.243 16:56, 27. Jan 2006 (CET)
Wappen-Freigabe
Hallo,
ich war schon lange nicht mehr auf der Seite "meiner" Stadt, für deren offizielle Homepage ich mit verantwortlich bin. Es mag etwas kleinlich klingen, aber als seinerzeit jemand die Frage gestellt hat, ob wir unser Wappen für die Wikipedia freigeben (GNU), hat mein Chef entschieden, dass wir dies nicht tun werden.
Ich habe sporadisch an der Ergänzung des Wikipedia-Angebotes in Bezug auf diese Stadt mitgearbeitet, war aber jetzt schon länger nicht mehr "drauf". Heute sehe ich, dass jemand das Wappen eingestellt hat. Die GNU-Freigabe kann aber meines Wissens nur der Eigentümer der Urheberrechte erteilen, was wir NICHT tun.
Darf ich die Wappenabbildung löschen oder ist bereits dadurch, dass wir das Wappen auf "unserer" (offiziellen) Seite abbilden, eine Art Paradoxon entstanden?
Danke für Eure Antworten im Voraus!
- Wie wärs wenn du dir mal die nächsten Stunden freinimmst, um Wikipedia:Wappen samt Diskussion und Amtliches Wappen zu lesen. Wenn dann nochwas unklar ist, hilft Benutzer Steschke gerne auf seiner Diskussionsseite. Hier bitte uns nicht weiter aufhalten. --Historiograf 17:37, 27. Jan 2006 (CET)
- Lieber Historiograf, womit ich meine nächsten Stunden verbringen werde, ist sicher NICHT, mir mühsam auf x Seiten entsprechende Infos zusammen zu suchen - denn meine Freizeit ist kostbarer als meine Arbeitszeit, mir jedenfalls. Aber ich nehme Dir, wie von Dir selbst angeregt, Deine unwirsche Reaktion nicht übel. Dass ich EUCH (who is it???) aufgehalten habe, tut mir unendlich Leid. Auf Verdacht bzw. lt. Impressum/Nutzungsbedingungen unserer Internetseite habe ich die Wappenabbildung einfach mal gelöscht. Hättest Dir viel Zeit sparen können, indem Du auf meine letzte Frage simpel mit JA oder NEIN geantwortet hättest.
- Die von Historiograf angegebenen Seiten enthalten die Begründung, warum die Wikipedia Städtewappen auch ohne offizielle Genehmigung der Stadtverwaltungen nutzt. Es lohnt sich, sie durchzulesen, bevor die Diskussion fortgeführt wird. Du hast das Wappen von Lünen nicht gelöscht, sondern nur aus dem Artikel entfernt. Es liegt nach wie vor auf dem Server (Bild:Stadtwappen_der_Stadt_Lünen.png) und irgend jemand wird es früher oder später wieder einstellen. --Fb78 ☼ 18:55, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habs wieder eingestellt, nachdem Hansele es bereits wieder reingetan hatte, hat unser Freund es wieder rausgeworfen. Beim nächsten Versuch, es aus dem Artikel zu entfernen, ist eine Sperre fällig. Und bei allen Beiträgen hier gilt wir unterschreiben mit --~~~~ --Historiograf 19:03, 27. Jan 2006 (CET)
Darf man abgezeichnete Bilder verwenden? (II)
Mein Bild [25] ist nach der Vorlage des Originals [26] gemalt - offensichtlich "zu originalgetreu" (?). Unter welchen Umständen kann ich ein selbstgemaltes Bild uploaden? Reicht es, dass es klar erkennbar eigenständig ist? Kann ich Fotos/Cover von Prominenten in eigenem Stil abmalen und hier uploaden? --Ken-nedy 18:29, 27. Jan 2006 (CET)
Wie man dir bereits auf einer anderen Seite erklärt hat, stellt dein Verhalten eine grobe Verletzung unserer Regeln dar. Du wirst hiermit verwarnt und gebeten, nichts mehr nachzumalen. Wenn du Madonna als Baum malst statt als Frau, hat niemand was dagegen, aber dieses Baumbild nützt uns dann nichts. Sobald du aber eine bestimmte Vorlage nachbildest, verletzt du das Recht des Fotografen/Grafikers, da dies eine unfreie Bearbeitung ist: http://www.fotorecht.de/publikationen/pool.html --Historiograf 19:07, 27. Jan 2006 (CET)
- Was soll das heißen, dass ich verwarnt werde und gebeten werde "nichts mehr zu malen"? Auch dein Baumbeispiel ist merkwürdig. Meine Frage wurde übrigens nicht beantwortet: Ob Bilder erlaubt sind, die erkennbar eigenständig sind. Wieso sind Bilder anderer User erlaubt? [27] Die von mir eingestellen Bilder standen seit mehreren Monaten unbeanstandet im Artikel - es ist nachvollziehbar, dass ich sie für unbedenklich hielt. --Ken-nedy 19:37, 27. Jan 2006 (CET)
Weisst du wieviele Bilder hier täglich hochgeladen werden? Shakira wurde inzwischen zur Schnellöschung vorgeschlagen. Da du nicht in der Lage bist, die Grenze zwischen freier Bearbeitung und unfreier Bearbeitung sicher zu bestimmen, müssen wir dir leider verbieten, geschützte Vorlagen anderer nachzumalen. Lies dazu bitte das von mir verlinkte Scharping-Urteil. EOD. --Historiograf 20:04, 27. Jan 2006 (CET)
- Das Bild stand seit mehreren Monaten unbeanstandet im Artikel. Die Seite wird regelmäßig u.a. von mehreren Administratoren besucht, die sich im Copyright sicher besser als ich auskennen - und das Bild auch nicht beanstandeten. Ich habe mich nach dem Löschen auf mehreren Seiten (Wiki & Commons) gemeldet und nach der Rechtmäßigkeit der Bilder nachgefragt - und danach selbst einen Löschantrag für das Bild gestellt. Von "grober Verletzung" kann also keine Rede sein. Eine Verwarnung ist unangemessen und überzogen. --Ken-nedy 20:28, 27. Jan 2006 (CET)
- Das Bild ist eindeutig zu nahe am Orginal und damit eine Urheberrechtsverletzung. Dass es lange keiner bemerkt hat, macht es nicht besser. Es ist ein häufiges Missverständinis, dass man dadurch, dass man ein Bild so verändert, das die Veränderung eine eigene Schöpfungshöhe erreicht, alleiniger Urheber wird. Man wird höchstens Miturheber, solange noch genug vom Orginal vorhanden ist. -- Timo Müller Diskussion 20:44, 27. Jan 2006 (CET)
- Danke für deine Erklärung. Dass es lange keiner bemerkt hat macht es nicht besser - allerdings finde ich den Ton ziemlich unpassend, mich wegen einem monatelang unbeanstandet gebliebenen Bild zu verwarnen und mir zu "verbieten, geschützte Vorlagen anderer nachzumalen" (!). Freundlicher Umgangston ist etwas anderes. --Ken-nedy 22:05, 27. Jan 2006 (CET)
- Histograf hat nicht mehr die Berechtigung jemanden zu verwarnen als jeder Wikipedianer. Hiermit verwarne ich Histograf wegen unberechtigter Verwarnung. -guety 06:14, 28. Jan 2006 (CET)
- Danke für deine Erklärung. Dass es lange keiner bemerkt hat macht es nicht besser - allerdings finde ich den Ton ziemlich unpassend, mich wegen einem monatelang unbeanstandet gebliebenen Bild zu verwarnen und mir zu "verbieten, geschützte Vorlagen anderer nachzumalen" (!). Freundlicher Umgangston ist etwas anderes. --Ken-nedy 22:05, 27. Jan 2006 (CET)
Das ist richtig, aber ich würde die Verwarnung nicht unberechtigt nennen und verwarne hiermit Guety wegen unberechtigter Verwarnung ... --Historiograf 07:46, 28. Jan 2006 (CET)
- Hiermit verwarne ich Histo wegen seines unfreundlichen Umgangstons, Guety, weil er Histo das Recht, andere Leute zu verwarnen abspricht und mich selbst, weil ich Histo und Guety und sogar mich selbst wegen irgendwelchen nebensächlichkeiten verwarne. (Ich glaube, ich bekomme einen Verwarnwahn!) ;-) -- Timo Müller Diskussion 10:21, 28. Jan 2006 (CET)
- Wenn man ein Bild sozusagen abpaust, ist es klar, dass es URV ist. Und wie sieht es aus, wenn man das Bild malt ohne eine bestimmte vorlage zu verwenden? Also sozusagen Freihand? --Stefan-Xp 13:31, 28. Jan 2006 (CET)
- Komt drauf an, was du malst. In der Regel sollte es dann aber in Ordnung sein. -- Timo Müller Diskussion 18:37, 28. Jan 2006 (CET)
- Wenn man ein Bild sozusagen abpaust, ist es klar, dass es URV ist. Und wie sieht es aus, wenn man das Bild malt ohne eine bestimmte vorlage zu verwenden? Also sozusagen Freihand? --Stefan-Xp 13:31, 28. Jan 2006 (CET)
Sorry, solche Leute wie Historiograf (u.a.) versauen hier einem die Lust an der Wikipedia. Ich frage nach, wenn es Probleme gibt. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn mir Fehler unterlaufen. Aber ich lasse mich nicht gerne anschnauzen. Es ging hier sachlich um eine Frage und endet in Unverschämtheiten, dummen Antworten, Verwarnungen. Historiograf: Wenn du nicht in der Lage bist freundlich oder sachlich zu antworten, dann ignoriere meine Fragen bitte. Ich habe von verschiedenen anderen hilfreiche Antworten bekommen. Von dir kam nur Stress. Das brauche ich nicht. Vielen Dank. --Ken-nedy 20:59, 28. Jan 2006 (CET)
Brauche Expertenmeinung zur Schöpfungshöhe
Brauche mal ein paar Meinungen zur Schöpfungshöhe von einigen Zeichungen. Ist z.B. in den Zeichungen Neu-dahn.gif (3D-Ansicht), Klein-arnsburg.gif (Grundriss), Wineck.gif (Grundriss) und Froensburg1.gif eine ausreichende Schöpfungshöhe für ein Urheberrecht erreicht, oder eher nicht? -- Gruß Sir Gawain 13:33, 28. Jan 2006 (CET)
Perspektive gewählt, stilisiert gezeichnet und mit Ziffern beschriftet. Dann wohl noch Erläuterungstext zur Zeichnung . Das erreicht locker die notwendige Schöpfungshöhe für Urheberrechtlichen Schutz. --Achak 14:16, 28. Jan 2006 (CET)
- Alles klar. Danke für die Info. -- Gruß Sir Gawain 10:24, 29. Jan 2006 (CET)
Und wie sieht es mit Bild:Sci.jpg aus? -- Timo Müller Diskussion 18:39, 28. Jan 2006 (CET)
- Sehe keine SchHöhe --Historiograf 20:14, 29. Jan 2006 (CET)
Kleine Schöpfungshöhe?
alte Version: Wikipedia:Löschkandidaten/DDR-URV/Euphorie
neue: Euphorie (unauffindbar, leider gestern deleted)
siehe Dis. hier: DDR-URV Euphorie
Wikipedia:Qualitätssicherung/27._Januar_2006#Euphorie.
Der 2.Edit ist aus dem Wörterbuch der Psychologie.
Ich finde die Schöpfungshöhe wird nicht überschritten, man kann's ja noch „umschreiben“. --Ολλίμίνατορέ Ω 11:54, 29. Jan 2006 (CET)
- Hat sich erstmal erübrigt, da Poupou die entsprechende Version mit den 2 Sätzen gelöscht hat. Ausführlicher und verständlicher unter Wikipedia:DDR-URV/Meldestelle. -- Amtiss, SNAFU ? 12:28, 29. Jan 2006 (CET)
Und bitte Wikipedia:Textplagiat verinnerlichen. Danke --Historiograf 20:14, 29. Jan 2006 (CET)
Der Text der Geschichte ist mit wenigen Änderungen von www.feuerwehr-sendling.de übernommen. Auf der Diskussionsseite schrieb Benutzer:FireMax nun folgendes:
- Über den Wikipedia-Artikel zu Sendling kam ich dazu, einen Eintrag zur Sendlinger Feuerwehr zu schreiben, in der ich Mitglied bin. Die Inhalte sind weitestgehend von unserer Homepage, für die ich verantwortlich bin. Da niemand weiß, wie lange unsere Homepage besteht, und weil vielleicht auch andere etwas an Wissen zu unserer doch bewegten und interessanten Geschichte beizutragen haben, erschien mir ein Eintrag als sinnvoll und spannend! Da dies mein erster Wikipedia-Beitrag ist, bitte ich mir eventuelle Fehler zu verzeihen und mich aufzuklären. Bin lernfähig! Danke und viel Freude mit der Freiwilligen Feuerwehr Sendling! Matthias
Ist das als ausreichend anzusehen, um nicht von einer URV ausgehen zu müssen? Der Benutzer ist seit März '05 nicht mehr aktiv, daher ist von der Seite wohl auch nichts näheres in Erfahrung zu bringen.--Wiggum 19:50, 28. Jan 2006 (CET)
- Klare Sachlage, die benutzen die Wikipedia als Webspace, da sie nicht wissen wie lange ihre Homepage besteht. Damit handelt es sich um Selbstdarsteller, die nach Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist nicht hierher gehören - egal ob URV oder nicht! --Brandpatsche 20:06, 28. Jan 2006 (CET)
- Seit wann soll ein Wikipedia-Nutzer auf externe Seiten zugreifen um an Wissen zu kommen? Tilo 21:51, 28. Jan 2006 (CET)
- Der Artikel ist noch nicht zum lesenswerten gewählt, er kandidiert nur wenig erfolgreich. Im übrigen ist "Da niemand weiß, wie lange unsere Homepage besteht (...) erschien mir ein Eintrag als sinnvoll und spannend" ein ziemlich eindeutiger Beweis für Selbstdarstellertum. --Steffen85 21:36, 28. Jan 2006 (CET)
- Ausgangspunkt war die URV-Frage. Und da ist die oben zitierte Aussage nicht ausreichend: Der Rechteinhaber muss erklären, dass er den Text der Wikipedia unter der Lizent GNU-FDL zur Verfügung stellt. - Nachem das geschehen ist, dann kann man sich den Artikel inhaltlich ansehen. -- tsor 21:40, 28. Jan 2006 (CET)
- Das hat er; als er nämlich den Text in die Wikipedia eingegeben hat:
- Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. Bitte gib deine Quellen an.
- Da der Eingebene der gleiche ist wie der Website-Autor hat er dem wissentlich zugestimmt. Tilo 21:51, 28. Jan 2006 (CET)
Verzicht auf das Urheberrecht (2)
Warum kann auf das Urheberrecht nicht verzichtet werden? --84.61.43.85 11:16, 29. Jan 2006 (CET)
- Bitte die Frage präzisieren. "Warum" im Sinne von "Wieso wurde das so festgelegt" oder "In welchem Gesetz steht das geschrieben"?
- In Deutschland ist das Urheberrecht fest an die Person des Urhebers gebunden, es gehört zu den Persönlichkeitsrechten. Deshalb ist es genauso wenig möglich, darauf rechtswirksam zu verzichten, wie auf andere Persönlichkeitsrechte. Es gibt daher auch keine Möglichkeit, es auf jemanden zu übertragen (mit Ausnahme der Erbschaft) oder darauf zu verzichten. Worauf man verzichten kann, ist die Ausübung dieses Rechts. Vorgesehen ist auch, die Nutzung anderen zu überlassen (durch Lizenzierung). --Fb78 ☼ 14:14, 29. Jan 2006 (CET)
§ 29 UrhG schließt eine Übertragung außer im Todesfall ausdrücklich aus. --Historiograf 20:17, 29. Jan 2006 (CET)
Fotos aus Innenräumen
Es geht um Fotos aus Innenräumen. Es ist kein öffentlich zugänglicher Bereich sondern verschlossene Gebäude. Ich war auf einem Rundgang für Schüler. Ich habe den Führenden gefragt, ob ich fotographieren darf. Antwort war ja. Jetzt sagen sie, das "ja" bezog sich nur auf eine private Verwendung der Fotos. Jede Veröffentlichung von Fotos bedarf bei ihnen immer einer schriftlichen Genehmigung, die ich natürlich nicht habe.
Darf ich die Fotos trotzdem in Wikipedia stellen? Schließlich hat der Mann "ja" gesagt!
- Du durftest das Foto verwenden, bis die Genehmigung widerrufen wurde.--Hb 15:14, 30. Jan 2006 (CET)
Nein, Du darfst sie ausdrücklich nur für private Zwecke verwenden. Eine Lizensierung unter der GNU-FDL ist definitiv ausgeschlossen. Im Klartext: Du darfst sie nicht bei Wikipedia verwenden. --GS 15:53, 30. Jan 2006 (CET)
Das stimmt so nicht, das ist lediglich die nicht maßgebliche Meinung des Benutzers GS. Der Meinungsstand unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum zeigt, dass es hier keinen Konsens gibt. Ein nachträglicher Widerruf ist nicht zu beachten, da durch das Einbringen hier in ein nichtkommerzielles Projekt die gleiche Sachlage gegeben ist wie bei dem gerichtlich entschiedenen Wayang-Fall (siehe dort). Die gegebene Fotografiererlaubnis hätte ausdrücklich auf private Zwecke eingeschränkt werden müssen.
Die Unterstellung unter eine freie Lizenz betrifft ausschließlich die Urheberrechte, nicht aber andere Rechte (ständige Praxis hier, z.B. bei marken- und Persönlichkeitsrechten von Fotos, Wappenrecht usw.). Wer ein persönliches Risiko ausschliessen möchte, nutzt einen Zweitaccount zum Hochladen. Nach einer Weile wird die Verknüpfung zu den IP-Daten gelöscht, der angebliche Rechteinhaber wird sich dann schwer tun, jemanden zu greifen, denn da es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, kann ein Dritter, der das Bild nutzt, nicht belangt werden. --Historiograf 17:03, 30. Jan 2006 (CET)
- Die Sache ist doch etwas komplizierter, oder? Wer war der Mann, der "ja" gesagt hat, was wurde fotografiert und um was für ein Gebäude handelte es sich? Generell ist folgendes bestimmt eine gute Maxime: "Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine theoretische bleiben." [28] Ein Veröffentlichungsverbot wurde ja nach den obigen Angaben ausdrücklich erteilt. --GS 17:19, 30. Jan 2006 (CET)
- Wenn du ein halbwegs gutes Verhältniss zu den Innenraum-Besitzern hast und auch behalten willst, solltest du die Bilder nicht hochladen. Wenn du es trotzdem machen möchtest, kommt es darauf an, was du fotografiert hast, bzw. ob es urheberrechtlich geschützt war. Wenn ja, darfst du die Bilder sowieso nicht hochladen. Also lässt du es am besten bleiben. -- Timo Müller Diskussion 18:03, 30. Jan 2006 (CET)
Ich habe mich schon mehrfach gegen die von GS zitierte Aussage des Schlechtachtens gewandt, da es keinen rechtlichen Schutz für Copyfraud geben sollte. Wenn eine öffentliche Institution oder ein privater Eigentümer von Kulturgut beschließt, gemeinfreie Werke selbst zu vermarkten und dadurch die urheberrechtliche Freigabe umgeht, ist Widerstand dagegen Pflicht. Wir können nicht einerseits freie Inhalte fordern, andererseits aber den allergrößten Schädigern einer reichen Public Domain ehrfurchtsvoll die Füße lecken. Im übrigen stehe ich nach Ausweis der zitierten Seite durchaus mit meiner Meinung nicht allein. Und ich denke, juristisch kann ich das alles besser beurteilen als ihr, wenn ich das mal unbescheiden anfügen darf. --Historiograf 18:25, 30. Jan 2006 (CET)
Ich stimme mit Historiografs Meinung hier ausdrücklich überein, was Museen und Kirchen betrifft. Die Frage müsste vielleicht etwas genauer gestellt sein. Wenn z. B. noch bewohnte Schlösser oder Gebäude etwa beim "Tag des offenen Denkmals" fotografiert werden sollen, kommt auch eine Verletzung der Privatspähre in Betracht. Während das bei bereits oft veröffentlichten Schloss-Sälen etc. weniger ins Gewicht fallen dürfte, würde ich mich z. B. schon dagegen verwahren, wenn ein Fotografierverbot in meinem Wohnzimmer, das natürlich nicht urheberrechtlich geschützt und dass ich (beispielsweise) in einem denkmalgeschützten Haus eingerichtet habe und freundlicherweise mal für eine Führung zur Verfügung stelle, missachtet wird. --AndreasPraefcke ¿! 18:39, 30. Jan 2006 (CET)
- Bei dem Foto eines Ahnenbilds aus dem 16. Jahrhunderts kommt aber eine Verletzung der Privatsphäre nicht in Betracht. --Historiograf 19:20, 30. Jan 2006 (CET)
@ HB: Kannst du uns eventuell verraten, was du fotografiert hast? Dann könnten wir uns vieleicht eine ellenlange Diskussion sparen. -- Timo Müller Diskussion 19:28, 30. Jan 2006 (CET)
Ich verstehe. Es kommt auf den Inhalt der Bilder an. Bei den Fotos handelt es sich um komplizierte technische Geräte und technische Anlagen. Auf den Fotos sind keine Menschen, auch keine Kunstwerke. Die Einzelteile sind ganz bestimmt frei, z.B. Lampen, Stahlrohre, Elektromagnete, Al-Folie. Hilft das weiter?