„Wikipedia:Urheberrechtsfragen“ – Versionsunterschied
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:{{ping|Heubergen}} Ich habe jetzt gar keine Kopie eines Satzes gefunden, die nicht paraphrasiert oder anderweitig verändert wurde. Welche Sätze genau sollen diese denn sein? – [[Benutzer:Doc Taxon|Doc Taxon]] • <small>[[BD:Doc Taxon|Disk.]]</small> •<small> 17:04, 31. Aug. 2020 (CEST)</small> |
:{{ping|Heubergen}} Ich habe jetzt gar keine Kopie eines Satzes gefunden, die nicht paraphrasiert oder anderweitig verändert wurde. Welche Sätze genau sollen diese denn sein? – [[Benutzer:Doc Taxon|Doc Taxon]] • <small>[[BD:Doc Taxon|Disk.]]</small> •<small> 17:04, 31. Aug. 2020 (CEST)</small> |
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::Und auch ''einzelne'' 1:1 kopierte Sätze sind nicht zwingend ein Problem, wenn sie keine Schöpfungshöhe aufweisen und in den grösseren Zusammenhang der Darstellung eingebettet sind. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 21:02, 31. Aug. 2020 (CEST) |
::Und auch ''einzelne'' 1:1 kopierte Sätze sind nicht zwingend ein Problem, wenn sie keine Schöpfungshöhe aufweisen und in den grösseren Zusammenhang der Darstellung eingebettet sind. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 21:02, 31. Aug. 2020 (CEST) |
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:::Danke für die Antworten, einige Tage später finde ich auch keine 1:1 Kopien mehr. Ich war wohl von den paraphrasierten Sätzen verwirrt. Die Frage erübrigt sich in dem Fall. {erledigt|1=[[Benutzer:Heubergen|Heubergen]] ([[Benutzer Diskussion:Heubergen|Diskussion]]) 16:51, 2. Sep. 2020 (CEST)}} |
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== Urheberrechtsfrage zur Lizenz CC-BY-SA == |
== Urheberrechtsfrage zur Lizenz CC-BY-SA == |
Version vom 2. September 2020, 15:51 Uhr
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
Bitte beachten:
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Japanisches Bild 1942
Dieses Foto wurde im März 1942 bei Salamaua-Lae während der japanischen Operation SR zu Beginn des Pazifikkriegs aufgenommen. Da es wohl ein japanischer Militärangehöriger geschossen hat, dürfte es nach jap. Vorgaben wohl gemeinfrei sein. Richtig? Gruß W.Wolny - (X) 11:46, 13. Aug. 2020 (CEST) -- Nachtrag: Bild ist von hier. W.Wolny - (X) 13:00, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Du müsstest den Nachweis erbringen, ob das Bild vor dem 1.1. 1957 veröffentlicht wurde. Laut commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/Japan. Wurde es erstmals danach veröffentlicht, gilt 50y pma für einen Tod des Fotografen bis einschließlich 1967. Starb der Fotograf nach dem 1.1.1968 ist das Bild noch geschützt. Kannst du das nicht nachweisen, können wir das Bild nicht benutzen. Grüße --h-stt !? 15:08, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Nach Commonsregeln müsste das Foto (auch) in Papua-Neuguinea (Ursprungsland) (gemein-)frei sein. Die haben 50 pma seit 2000, wie deren Fremdenrecht und deren Übergangsrecht ist, weiß man bei Commons nicht. Bei 50pma würde ich 1942 noch nicht als sicher gemeinfrei ansehen. Нактаффэ 11:28, 24. Aug. 2020 (CEST)
Kniffliger Copyright-Fall für eine Zeichnung
Hallo. Ich habe einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme mit den Lizenzen. Ich habe ein Buch vom Herausgeber geschenkt bekommen. Das Copyright liegt bei einem Verein, dem die Person des Herausgebers angehört. Dessen Tochter ist in einem weiteren Verein mit gleichem Vereinssitz (gleiches Haus, gleiche Adresse). Aus dem Buch möchte ich eine Zeichnung aus dem Jahr 1724 scannen und in commons hochladen. Die mündliche Zusage der Tochter, daß ich das darf, habe ich soeben persönlich bekommen. Darf ich die aus dem Buch gescannte Zeichnung hochladen oder nicht? Falls ja: Wie gehe ich vor und welche Angaben muß ich machen?--Ceweran (Diskussion) 22:17, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Die Zeichnung von 1724 ist ja als solche gemeinfrei. Nun stellt sich aber die Frage, wann sie erstmals veröffentlicht wurde. In diesem Buch? Falls ja: Wann ist das Buch erschienen? Falls die Zeichnung in diesem Buch oder woanders vor weniger als 25 Jahren erstmals veröffentlicht wurde, könnte noch das Recht der editio princeps zu beachten sein und in diesem Fall müsste der Verein bzw. der Rechteinhaber wohl eine Freigabeerklärung einreichen. Wurde die Zeichnung aber schon vor mehr als 25 Jahren veröffentlicht, hat niemand mehr Rechte daran, die Quelle sollte aber natürlich trotzdem angegeben werden, damit die Herkunft nachvollziehbar ist. Gestumblindi 22:30, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Erstmals seit 1724 - keine Ahnung (bin etwas jünger). Das Buch selbst ist auf dem Jahr 1995: Ausstellungseröffnung im (...)-Saal (...) am 4. Juli 1995 Dann kommt als Angabe das Jahr 1995 und die ISBN.--Ceweran (Diskussion) 22:37, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Die Quelle geb ich eh an; die hab ich ja.--Ceweran (Diskussion) 22:38, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn 1995 die Erstveröffentlichung war, dann wäre die Zeichnung in Deutschland noch knapp per editio princeps geschützt: § 71 UrhG: "Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes ... Die Frist ist nach § 69 zu berechnen" und § 69 sagt "Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist." Die Zeichnung würde also erst am 1. Januar 2021 frei. Gestumblindi 22:47, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Ich werd das mit der Textvorlage probieren. Nur der Vollständigkeit halber: Könnte der Verein das auch selbst scannen oder das vorhandene Original fotografieren und in commons hochladen? Das wäre auch möglich und würde das viel einfacher machen.--Ceweran (Diskussion) 23:02, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Viel einfacher vielleicht nicht zwingend, da dann unter Umständen die verantwortliche Person des Vereins auch per OTRS bestätigen müsste, dass sie autorisiert ist, diese Freigabe zu erteilen... aber vielleicht wurde die Zeichnung ja sowieso schon früher mal veröffentlicht? Und sonst einfach noch bis 2021 warten, das wäre am einfachsten ;-) Gestumblindi 23:22, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Oh je, irgendwann muß ich den Maler selbst ausgraben und wiederbeleben ;-) Aber danke für die Auskunft. Ich probier das mit dem Formular. Schönen Abend.--Ceweran (Diskussion) 23:25, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Viel einfacher vielleicht nicht zwingend, da dann unter Umständen die verantwortliche Person des Vereins auch per OTRS bestätigen müsste, dass sie autorisiert ist, diese Freigabe zu erteilen... aber vielleicht wurde die Zeichnung ja sowieso schon früher mal veröffentlicht? Und sonst einfach noch bis 2021 warten, das wäre am einfachsten ;-) Gestumblindi 23:22, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Ich werd das mit der Textvorlage probieren. Nur der Vollständigkeit halber: Könnte der Verein das auch selbst scannen oder das vorhandene Original fotografieren und in commons hochladen? Das wäre auch möglich und würde das viel einfacher machen.--Ceweran (Diskussion) 23:02, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn 1995 die Erstveröffentlichung war, dann wäre die Zeichnung in Deutschland noch knapp per editio princeps geschützt: § 71 UrhG: "Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes ... Die Frist ist nach § 69 zu berechnen" und § 69 sagt "Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist." Die Zeichnung würde also erst am 1. Januar 2021 frei. Gestumblindi 22:47, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Die Quelle geb ich eh an; die hab ich ja.--Ceweran (Diskussion) 22:38, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Erstmals seit 1724 - keine Ahnung (bin etwas jünger). Das Buch selbst ist auf dem Jahr 1995: Ausstellungseröffnung im (...)-Saal (...) am 4. Juli 1995 Dann kommt als Angabe das Jahr 1995 und die ISBN.--Ceweran (Diskussion) 22:37, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Die Zeichnung ist gemeinfrei.
- Bzgl. editio princeps: Behauptet der Herausgeber denn überhaupt, dass er die Zeichnung erstmals veröffentlicht hat? Solange er das nicht tut, ist editio princeps irrelevant und zu ignorieren. Und selbst dann liegt die Beweislast, dass die Zeichnung tatsächlich niemals zuvor veröffentlicht worden sein soll, bei ihm. Angesichts dessen, dass die 25 Jahre eh in wenigen Monaten rum sind, wird sich auch sicher niemand mehr finden, der jetzt noch dieses Recht für sich beansprucht. -- Chaddy · D 23:33, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Nur der Vollständigkeit halber: Das Copyright gibt es nur in GB, USA und umliegenden Dörfern, ist also offensichtlich nicht betroffen. 2A01:598:D008:CDC7:DD6:4D13:A2BF:E96A 15:51, 17. Aug. 2020 (CEST)
{{erledigt|Ceweran (Diskussion) 23:54, 16. Aug. 2020 (CEST)}}
- Nein, wir beachten bitte auch nicht explizit behauptete Urheberrechte. es gilt das vorbeugende Prinzip. Habitator terrae 16:19, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Editio princeps funktioniert so nicht. Der Schutz durch editio princeps tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur, wenn er explizit beansprucht wird und auch nur dann, wenn die beanspruchende Person nachweisen kann, dass das Werk tatsächlich noch nie zuvor erschienen ist.
- Was du da verlinkst ist des Weiteren eine Commons-Richtlinie und für uns hier irrelevant. -- Chaddy · D 16:27, 17. Aug. 2020 (CEST)
- "... sondern nur, wenn er explizit beansprucht wird" - wo steht das? Gestumblindi 16:33, 17. Aug. 2020 (CEST)
- @Chaddy: Das Recht des editor princeps ist kein verhaltener Anspruch und erfordert auch keine Registrierung. Ich glaube, du verstehst da eine Beweisregel falsch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:42, 17. Aug. 2020 (CEST)
- "... sondern nur, wenn er explizit beansprucht wird" - wo steht das? Gestumblindi 16:33, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Von Registrierung hab ich nichts geschrieben. Es folgt aber aus der grundlegenden Logik dieses Schutzrechts, dass es überhaupt erstmal jemand beanspruchen muss. Geschützt werden soll nämlich die Leistung, ein Werk erstmals veröffentlicht zu haben. Voraussetzung dafür ist logischerweise die Behauptung, das Werk erstmals veröffentlicht zu haben. Es ist daher wenig sinnvoll, wenn wir hier erstmal pauschal annehmen, Werke seien gemäß editio princeps geschützt, wenn das nichtmal der Herausgeber behauptet.
- Und selbst wenn er das behauptet, muss er nachweisen, dass das Werk niemals zuvor erschienen ist. -- Chaddy · D 16:55, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Zum ersten Punkt kann sicher Gnom näher eigehen. Zum zweiten: Nein, er muss dies nur beweisen, sofern Umstände dargelegt wurden, "die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist" (siehe BGH Montezuma). Habitator terrae (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Habitator terrae (Diskussion | Beiträge) 17:06, 17. Aug. 2020 (CEST))
- Das stimmt so nicht. Bitte lese dir das Montezuma-Urteil mal durch (insbesondere [18] bis [23]). „Derjenige, der einen auf das ausschließliche Verwertungsrecht des Herausgebers der Erstausgabe eines Werkes nach § 71 UrhG gestützten Anspruch geltend macht, trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Werk im Sinne dieser Bestimmung "nicht erschienen" ist.“ - Zwar kann sich derjenige, der das Recht beansprucht, erstmal auf die bloße Behauptung beschränken, womit erstmal derjenige in der Beweislast ist, der das Gegenteil behauptet. Die Gegenseite muss dann die Umstände darlegen, die bereits für ein früheres Erscheinen sprechen. Dann aber muss derjenige, der das Recht beansprucht, die Darlegungen der Gegenseite widerlegen. -- Chaddy · D 17:29, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Aber das Recht besteht jedenfalls automatisch, genau wie das Urheberrecht, und nicht erst, wenn man es in Anspruch nimmt - siehe obigen Kommentar von Gnom. Darum sollten wir es natürlich auch beachten, wenn wir keinen Hinweis auf ältere Veröffentlichungen haben. Gestumblindi 14:20, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn dieses Recht niemand beansprucht ist es für uns irrelevant. Und wenn wir plötzlich strenger werden wollen als bisher, müsste das erstmal allgemein und nicht im jeweiligen Einzelfall diskutiert (deshalb ist das hier auch ohnehin wenig sinnvoll). Und entscheidend ist nicht, ob wir keine Hinweise auf ältere Veröffentlichungen haben, sondern ob der Beanspruchende behauptet, dass es keine älteren Veröffentlichungen gebe. -- Chaddy · D 14:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
- "Wenn dieses Recht niemand beansprucht ist es für uns irrelevant" - klingt ja lustig; könntest du vom Urheberrecht auch behaupten, machen wir aber natürlich nicht so. Wird auf Commons vom vorbeugenden Prinzip auch ausdrücklich ausgeschlossen. Ich sehe auch nicht, dass wir bisher die editio princeps ausdrücklich nicht beachtet hätten. Weder hier noch auf Commons steht irgendwo "Wir möchten bewusst gegegen das Gesetz verstossen, indem wir so tun, als gäbe es die editio princeps nicht". Es ist halt ein Fall, der für uns eher selten eine Rolle spielt und daher auch selten diskutiert wird. Gestumblindi 14:42, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Das ist eine Commons-Richtlinie, wir haben andere Richtlinien. Und es geht nicht darum, editio princeps ausdrücklich nicht zu beachten, sondern es nur dann zu beachten, wenn das Recht auch tatsächlich behauptet wird. Und doch, das ist die bisherige gänge Praxis, eher sogar noch eine strengere Auslegung davon. Wenn du das ändern möchtest stoße bitte eine entsprechende Diskussion an. -- Chaddy · D 14:47, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Wo steht, dass das "gängige Praxis" sei - oder hast du Beispiele, wo sie so angewandt wurde? Also Werke, die nach editio princeps wahrscheinlich noch geschützt sind, und die dann hier statt auf Commons, wo das sicher nicht geht, hochgeladen worden wären? Gestumblindi 14:55, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Wie so oft in der Wikipedia basiert auch das auf Gewohnheitsrecht. Einen Hinweis darauf liefert aber bereits die Formulierung auf WP:BR. -- Chaddy · D 15:01, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Irgendwelches "Gewohnheitsrecht" kann man natürlich immer behaupten. Der Absatz auf WP:BR betont jedenfalls gerade, die editio princeps sei "zunehmend von Bedeutung". Der Abschnitt ist doch eine deutliche Warnung, dass man nicht einfach darüber hinwegsehen kann, wie du es anscheinend gerne tun würdest. Aber wie gesagt: Eigentlich ist es für uns kein grosses Thema, da wir relativ selten mit solchen Fällen konfrontiert sind. Meistens geht es hier ja um Reproduktionen von Abbildungen, die schon längst irgendwo veröffentlicht wurden, was z.B. wie unten diskutiert auf so gut wie alle historischen Stiche zutrifft, da diese im Original in Auflagen gedruckt und vertrieben wurden. Zur konkreten Anfrage hier könnte man vielleicht sogar nochmals nachhaken, ob es sich wirklich um die Reproduktion einer Zeichnung handelt, nicht etwa eines alten Stichs, denn das würde die Sache anders aussehen lassen (ich habe es schon oft gesehen, dass Leute bei Druckgrafiken unpräzise von einer "Zeichnung" schrieben, dabei war es z.B. ein Kupferstich). Gestumblindi 15:23, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Tja, ich behaupte das aber nicht bloß. Im Gegensatz zu dir bin ich seit ca. 13 Jahren hier bei UF aktiv.
- Und nein, ich will nicht über dieses Recht hinwegsehen. Es war bisher aber völlig unüblich, einfach mal pauschal davon auszugehen, Werke seien unter editio princeps geschützt, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkt dafür gibt und der Verleger es ja nichtmal selbst behauptet. Nun wird aber diese völlig unübliche und von vorauseilendem Gehorsam geprägte Sichtweise innerhalb kurzer Zeit mehrfach wiederholt hier dargelegt. Das finde ich schon etwas schräg. -- Chaddy · D 16:14, 19. Aug. 2020 (CEST)
- @Chaddy: "Im Gegensatz zu dir"? Na, das ist ja nun wohl die Höhe! ;-) Ungefähr 13 Jahre - das passt auch bei meiner kontinuierlichen URF-Aktivität, siehe z.B. diesen Abschnitt vom Mai 2007. Und wenn ich das Archiv von URF nach unseren Benutzernamen durchsuche, gibt es für Chaddy 145 Treffer, für Gestumblindi 157. Aber natürlich sind solche "wer ist hier schon länger aktiv und die grössere URF-Koryphäe"-Vergleiche sowieso albern. Das ist ja wohl auch nicht das Niveau, auf dem du hier diskutieren willst. Es ist klar - du warst hier schon immer der "Grosszügige", der möglichst viel für behaltbar ansehen wollte, während ich dazu tendiere, strenger zu sein, auch um unsere Nutzer zu schützen. Gestumblindi 17:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Puh! Ich bin hier der alte Sack! --M@rcela 17:38, 19. Aug. 2020 (CEST)
- @Chaddy: "Im Gegensatz zu dir"? Na, das ist ja nun wohl die Höhe! ;-) Ungefähr 13 Jahre - das passt auch bei meiner kontinuierlichen URF-Aktivität, siehe z.B. diesen Abschnitt vom Mai 2007. Und wenn ich das Archiv von URF nach unseren Benutzernamen durchsuche, gibt es für Chaddy 145 Treffer, für Gestumblindi 157. Aber natürlich sind solche "wer ist hier schon länger aktiv und die grössere URF-Koryphäe"-Vergleiche sowieso albern. Das ist ja wohl auch nicht das Niveau, auf dem du hier diskutieren willst. Es ist klar - du warst hier schon immer der "Grosszügige", der möglichst viel für behaltbar ansehen wollte, während ich dazu tendiere, strenger zu sein, auch um unsere Nutzer zu schützen. Gestumblindi 17:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Na, wenn du so viel URF-Erfahrung hast weißt du ja, wie wir zu editio princeps stehen. Insofern ist die ganze Diskussion hier etwas sinnlos. Genauso ist dann aber auch dein Unterfangen, urplötzlich die Zügel bzgl. dieses Schutzrechts anzuziehen, etwas eigenartig. -- Chaddy · D 21:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Seit Motezuma ist der Stand, daß editio princeps praktisch nicht durchsetzbar ist. Bezüglich Himmelsscheibe: "Beweisen sie, daß in den Jahrtausenden niemand herumgesprungen ist und das Ding Leuten gezeigt hat..." Das ist ebensowenig beweisbar wie die Nichtaufführung von Motezuma. Ok, theoretisch könnte man einen unentwickelten Film von 19xx finden. Theoretisch... --M@rcela 23:39, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Na, wenn du so viel URF-Erfahrung hast weißt du ja, wie wir zu editio princeps stehen. Insofern ist die ganze Diskussion hier etwas sinnlos. Genauso ist dann aber auch dein Unterfangen, urplötzlich die Zügel bzgl. dieses Schutzrechts anzuziehen, etwas eigenartig. -- Chaddy · D 21:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Zur Sicherheit nochmal die Nachfrage an Ceweran: Hat die fragliche Zeichnung auch im Jahr 1724 oder irgendwann danach niemals das Licht der Öffentlichkeit gesehen? Hat sie der Künstler also tatsächlich niemandem gezeigt oder verkauft? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:37, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Kann ich nicht sagen; der Zeitraum zwischen 1724 und dem Tag meiner Geburt ist relativ groß.--Ceweran (Diskussion) 17:20, 17. Aug. 2020 (CEST)
- @Ceweran: Haben wir denn Anhaltspunkte dazu, wie die Zeichnung in das Buch kam? Steht da etwas dabei? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:47, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Kann ich nicht sagen; der Zeitraum zwischen 1724 und dem Tag meiner Geburt ist relativ groß.--Ceweran (Diskussion) 17:20, 17. Aug. 2020 (CEST)
@Ceweran: Um welche Zeichnung handelt es sich denn eigentlich und wer hat sie erstellt? -- Chaddy · D 16:56, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Hast du keine Informationen zu diesen beiden Fragen? Zumindest erstere Frage müsstest du ja beantworten können, wenn du die Zeichnung vor dir liegen hast. -- Chaddy · D 15:49, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Es ist sinnlos. Ich hab das Buch mit der ganzseitig abgebildeten Zeichnung. Den Herausgeber kenn ich seit vielen Jahren, ich hab das ok vom Verein, aber dass das solche Probleme gibt, hätt ich nie gedacht. Ich werd das Bild mit Worten beschreiben müssen. Seh keine andere Möglichkeit. Alles andere steht (bezogen auf den Aufwand) in keinem Verhältnis zum Ergebnis.--Ceweran (Diskussion) 17:16, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Eigentlich gibt es hier keine großen Probleme. Wenn du den Herausgeber kennst kann der dir sicher auch sagen, ob er der Ansicht ist, dass er die Zeichnung als erstes veröffentlich hat. Wenn er dieser Ansicht nicht ist, dann ist die Debatte bzgl. editio princeps sowieso hinfällig. -- Chaddy · D 18:26, 18. Aug. 2020 (CEST)
Format der Diskussionen auf dieser Seite
Hallo, ich frage mich, wie wir die Diskussionen auf dieser Seite ein wenig besser strukturieren können, ähnlich der Beantwortung der Anfragen auf Seiten wie der Wikipedia:Grafikwerkstatt. Eine mögliche Struktur wäre diese:
- Frage
- Link zur fraglichen Datei
- Diskussion
- Rückfragen
- Antwort
Was meint ihr? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:19, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob das praktikabel ist. In der Grafikwerkstatt geht es meist um leicht zu beantwortende Anfragen technischer Natur, bei denen es meist genügt, wenn zwei Benutzer beteiligt sind (der Anfragende und der Abarbeitende). Das ist hier doch wesentlich komplexer. -- Chaddy · D 13:11, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Rein vom praktischen Ablauf her: Wer sollte dann die schlußendliche Antwort geben? Vor allem, wenn mehrere Meinungen zum Sachverhalt sich gegenüberstehen? --Stepro (Diskussion) 14:09, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Vorschlag: Oben auf der Seite kommt ein Hinweis hin: „Bitte bei Anfragen einen Link zum betreffenden Artikel/Datei mit angeben. Dies kann auch ein Link zur Datei im WWW sein.“ Aber ich denke auch, die Lage ist zu komplex und selten auf eine einzelne Datei beschränkt, so dass man ein starres Format nehmen könnte. -- Quedel Disk 14:21, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe das Gefühl, dass der Mix aus Antwortversuchen, Rückfragen an den Fragesteller und Diskussion unter den "Experten" auf dieser Seite die Fragesteller mitunter verwirrt. Dieses Problem würde ich gern lösen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Dein Ansinnen verstehe ich durchaus, nur bleibt meine Frage offen. --Stepro (Diskussion) 16:18, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe das Gefühl, dass der Mix aus Antwortversuchen, Rückfragen an den Fragesteller und Diskussion unter den "Experten" auf dieser Seite die Fragesteller mitunter verwirrt. Dieses Problem würde ich gern lösen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Vorschlag: Oben auf der Seite kommt ein Hinweis hin: „Bitte bei Anfragen einen Link zum betreffenden Artikel/Datei mit angeben. Dies kann auch ein Link zur Datei im WWW sein.“ Aber ich denke auch, die Lage ist zu komplex und selten auf eine einzelne Datei beschränkt, so dass man ein starres Format nehmen könnte. -- Quedel Disk 14:21, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Ich schlage vor, dass wir es mal mit Gnoms Struktur probieren. Wenn sie sich nicht bewährt, kehren wir halt wieder zur bisherigen Vorgehensweise zurück oder denken uns etwas anderes aus. Aber etwas mehr Struktur und weniger potentielle Verwirrung der Anfragenden klingt jedenfalls nach einer guten Idee. Wie Gnom sich vorgestellt hat, wie die "schlussendliche Antwort" festzulegen ist, weiss ich zwar auch nicht (vielleicht schreibt er ja noch etwas dazu), aber ich würde es etwa so machen: Wenn es eine eindeutige Antwort mit geringem Diskussionspotential gibt (z.B. auf eine Frage wie "Dürfen wir hier Bilder von Picasso hochladen?"), schreibt die einfach einer der URF-Regulars hin, fertig. Falls diskutiert wird, einigen wir uns entweder auf eine Antwort, die dann wiederum einer der Regulars einsetzt, oder wir werden uns nicht einig und der Anfragende muss damit leben, dass es (wie so oft) keine eindeutige Antwort gibt. Gestumblindi 21:25, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Außer der offenen Wer-Frage habe ich noch einen anderen Grund, warum ich dagegen bin: Wenn es eine herausgestellte Antwort gibt, sieht das nach einer offiziellen Antwort aus. Nur - wir geben hier keine verbindlichen Antworten. Auch nicht als Community. Wir diskutieren hier lediglich Rechtsfragen - das steht auch ganz oben im Kasten. --Stepro (Diskussion) 22:26, 23. Aug. 2020 (CEST)
- In der Praxis geht es aber doch oft darum, ob eine bestimmte Datei oder ein bestimmter Text aus urheberrechtlicher Sicht in der Wikipedia verwendet werden kann, und die Fragesteller erwarten darauf auch keine blosse Diskussion, sondern eine Antwort, die sie oft auch erhalten. Gestumblindi 23:22, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Die 'endgültige' Antwort kann jede/r geben, der oder die sich ausreichend sicher ist, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:16, 24. Aug. 2020 (CEST)
- In der Praxis geht es aber doch oft darum, ob eine bestimmte Datei oder ein bestimmter Text aus urheberrechtlicher Sicht in der Wikipedia verwendet werden kann, und die Fragesteller erwarten darauf auch keine blosse Diskussion, sondern eine Antwort, die sie oft auch erhalten. Gestumblindi 23:22, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Löst aber das Problem nicht, dass es manchmal keine endgültige Antwort gibt. Zwar mag es vorkommen, dass einer von uns seine Sicht für die endgültige Antwort hält, wer anders von uns aber eigentlich völlig anderer Ansicht ist. Wir alle wissen ja, dass es einige Punkte gibt, bei denen wir recht unterschiedlicher Meinung sind. Da könnte ein starres System evtl. zu Streit führen. Und den Fragestellern hilft das vielleicht auch nicht unbedingt. -- Chaddy · D 15:27, 24. Aug. 2020 (CEST)
Bildlizenz Archiv-Fotografie, 1900
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne informieren, ob dieses Bild aus dem Bestand des Dresdner Stadtmuseums zur freien Verwendung in einem Wikipedia-Artikel steht und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Angegebener Zeitpunkt der Aufnahme: ca. 1900, Tod des Abgebildeten: 1908
https://sachsen.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=7745
Besten Dank (nicht signierter Beitrag von Maxn2 (Diskussion | Beiträge) 12:04, 29. Aug. 2020 (CEST))
- Das Stadtmuseum Dresden behauptet, Rechte an diesem Bild zu haben, siehe Text rechts unten: "Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Dresden [RR-F]" mit einem Link auf "Rights Reserved - Free Access"; d.h. das digitale Objekt sei frei abrufbar, aber urheberrechtlich geschützt und könne nur unter den Lizenzbedingungen der Organisation, die den Zugang vermittelt, genutzt werden. Ob das so wirklich zutrifft, hängt von verschiedenen nicht leicht ermittelbaren/nachvollziehbaren Bedingungen ab. Es kann auch bei einer Fotografie einer 1908 verstorbenen Person sein, dass der Fotograf vor weniger als 70 Jahren gestorben und das Foto damit noch geschützt ist. Oder es kann sein, dass die Fotografie vom Stadtmuseum erstmals veröffentlicht wurde und es sich auf editio princeps beruft. Oder sie halten die Reproduktion dieses Blattes aus der "Otto-Richter-Sammlung" gar selber für ein geschütztes Lichtbild. Wie dem auch sei: Wenn wir dem Stadtmuseum Dresden sein Statement abnehmen, steht das Bild (ohne weitere Freigabe unter einer geeigneten freien Lizenz, die anzufragen wäre) nicht zur Verwendung in der Wikipedia zur Verfügung. Gestumblindi 21:10, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Es handelt sich hier offensichtlich um eine nicht schutzfähige 2D-Reproduktion und editio princeps ist weitgehend irrelevant. Die Behauptung des Museums, Rechte an diesem Foto zu haben, ist ziemlich sicher eine Schutzrechtsberühmung.
- Bzgl. des Fotos selbst: Lässt sich herausfinden, wer das Foto erstellt hat? Wenn das mit vertretbarem Rechercheaufwand nicht möglich ist greift unsere pragmatische 100-Jahres-Regelung und das Foto könnte dann problemlos hier lokal in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. -- Chaddy · D 21:30, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Das würde dann allerdings bedeuten, zu sagen "wir glauben dem Stadtmuseum Dresden nicht, was es da schreibt, und ignorieren die behaupteten Rechte ohne weitere Nachfrage". Ich selber würde das eher nicht machen, aber andere sehen das natürlich anders. Gestumblindi 21:46, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Nachfragen schadet nicht. Allerdings ist es leider Usus, dass Museen, Archive, Bibliotheken usw. gerne behaupten, Rechte an Werken zu haben, die sie gar nicht haben. Meistens ist es der Irrglaube, durch die Digitalisierung irgendwelche Rechte an dem Werk zu erlangen. -- Chaddy · D 21:56, 31. Aug. 2020 (CEST)
- So sehr Usus wie noch vor 10 Jahren ist es ja nicht mehr. Ich sehe ein wachsendes Bewusstsein für Gemeinfreiheit und inzwischen ja auch viele GLAM, die gemeinfreie Werke aus ihren Sammlungen gerne als solche digitalisiert zur Verfügung stellen bzw. manchmal sogar selber auf Commons hochladen. Damit verbunden scheint mir aber auch die Wahrscheinlichkeit zu steigen, dass, wenn ein GLAM behauptet, ein Werk sei geschützt, das auch tatsächlich der Fall ist. Gestumblindi 21:59, 31. Aug. 2020 (CEST)
Alle Dateien von Fotos der Malerin Magdalena Klett
Hallo, mein Anliegen ist: Ich bin dabei, einen Wikipedia-Beitrag zu verfassen über die Malerin Magdalena Klett (1901 - 1973). Sie hat keine natürlichen Erben: Keine Eltern, weil sie als Säugling ausgesetzt wurde, keinen Ehemann, kein Kind. Somit ist das Bundesland, wo sie geboren wurde, nämlich Baden-Württemberg, Inhaber der des Urheberrechts. (Ich hoffe, das stimmt!). Ich bin dabei, herauszufinden, welche Behörde für die Sache zuständig ist. Ich hoffe, dass die Behörde mir gestattet, dass ich, wenn ich ein Bild von M. Klett nach Commons hochlade, jedesmal einen bestimmten Text zur Lizenzierung einfüge.
Könnte der Text so heißen: "Das Land Baden-Württemberg als Erbe des Urheberrechts ist einverstanden, dass dieses Bild unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 veröffentlicht wird"?
Vielen Dank im voraus! --Der Kurt2 (Diskussion) 14:57, 29. Aug. 2020 (CEST)
- Erstmal sollte man klären, ob die Rechte tatsächlich beim Land liegen. Gibt es ein Testament, in dem Magdalena Klett die Recht vielleicht an wen bestimmtes vererbt hat? -- Chaddy · D 15:21, 29. Aug. 2020 (CEST)
Ich vergaß zu erwähnen: Frau Klett starb verarmt. Materielle Güter hatte sie nicht zu vererben, und über das Urheberrecht hat sie bestimmt nicht nachgedacht.--Der Kurt2 (Diskussion) 16:33, 29. Aug. 2020 (CEST)
- Also können wir sicher davon ausgehen, dass das Land die Rechte hat und es niemanden gibt, an den sie die Rechte vermacht hat? Und es gibt auch keine (vielleicht auch entferntere Verwandte), die das Urhberrecht geebrt haben könnten? Im Normalfall wird das Erbe nur dann an den Staat übertragen, wenn es absolut niemand anderen gibt, der erben könnte.
- Aber gut, falls das hier so der Fall sein sollte, weiß ich allerdings auch nicht genau, an wen man sich da wenden könnte. Ich vermute, dass aber dann wohl irgendein staatliches Archiv oder eine Bibliothek die Rechte verwaltet. -- Chaddy · D 17:05, 29. Aug. 2020 (CEST)
Vielen Dank für die Stellungnahmen; aber es geht mir hier nicht um die staatliche Stelle, die das Urheberrecht hat (danach frage ich ja beim Land Baden-W., aber es scheint schwierig zu sein), sondern nach dem Text, den die staatliche Stelle genehmigen müsste (ich habe ja oben einen Text vorgeschlagen; ich denke nun, dass es darin 4 statt 3 heißen sollte). Die Künstlerin hatte keine bekannten Verwandten auf der Elternseite, weil sie, wie ich schon schrieb, als Säugling ausgesetzt wurde; im Grunde kennt man ja nicht einmal ihren Geburtsort. (Vermutlich wird gemutmaßt, dass der Ort der Auffindung der Geburtsort sei). Sie hatte kein Kind und war nicht verheiratet. Da sie am Ende verarmt war und mindestens zum Teil von Sozialhilfe lebte, ist es kaum denkbar, dass sie ein Testament hatte. Ist es in einem solchen Fall möglich, anzugeben, der Erbe oder die Erben seine unbekannt, trotz Recherchen? Mir selbst geht es um das Rein-Menschliche; wenn ich (selbst schon ziemlich alt) den Beitrag, weil er ohne Bild doch kaum sinnvoll wäre, nicht schreiben kann, wird in Kürze niemand mehr wissen oder nachschlagen können, wer M. Klett war und welches Schicksal sie hate. --80.128.147.35 16:45, 1. Sep. 2020 (CEST) Ach, ich vergaß, mich anzumelden, ich bin ja Der Kurt2 --Der Kurt2 (Diskussion) 16:48, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Nun ja, es wäre schon wichtig zu wissen, ob das Land die Rechte überhaupt besitzt. Sonst kann es nämlich auch keine Freigabe erteilen.
- Unter Wikipedia:Textvorlagen findest du aber Textvorlagen, die du nutzen kannst. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Bild, das Magdalena Klett gemalt hat, und das nun digitalisiert wurde? Davon hängt nämlich ab, welche Textvorlage verwendet werden sollte.
- Die Freigabe müsste dann an [email protected] geschickt werden. Es steht aber auch nochmal alles ganz genau auf der verlinkten Seite. -- Chaddy · D 17:16, 1. Sep. 2020 (CEST)
Vielen Dank, Chaddy, für die obigen Hinweise. Wenn die Rechte beim Staat sein sollten, müsste also ein Beamter die Bilder von mir bekommen und für jedes einzelne die Prozedur durchführen. Ich fürchte, dass kein Beamter dazu bereit sein wird. Wäre es (gerade nachdem du fragst, ob nicht doch ein Testament vorliegt) besser, zu behaupten, es sei nicht möglich gewesen, Erben zu ermitteln? Kam so etwas schon vor? Nachgerade würde mir diese Lösung am besten gefallen!--Der Kurt2 (Diskussion) 17:35, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Die Prozedur kann auch für alle Bilder auf einmal durchgeführt werden, das muss nicht für jedes Bild einzeln geschehen. -- Chaddy · D 17:53, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Der Kurt2: Wichtig ist auch zu verstehen, dass eventuell irgendwelche entfernten Tanten oder Cousinen geerbt haben könnten. Die Antwort kann die dafür zuständige Abteilung in der Landesregierung geben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:43, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Ach ja, und ein Artikel über diese Malerin ist auch ohne die Bilder sinnvoll. Selbst wenn das mit den Bildern nicht klappen sollte, kannst du den Artikel also auf jeden Fall schreiben (sofern diese Künstlerin unsere Relevanzkriterien erfüllt jedenfalls). -- Chaddy · D 19:14, 1. Sep. 2020 (CEST)
Kopieren von ganzen Sätzen aus Artikel?
Mir ist beim durchlesen von S-Bahn Zürich aufgefallen dass dieser teilweise Sätze 1:1 von der verlinkten Originalquelle abgeschrieben hatte. Die fraglichen Sätze wurde 2008 bereits in den Artikel hinzugefügt, sind aber nicht in der ersten Version verfügbar. Da die Sätze in die Wikipedia im Juli eingetragen wurden aber die Quelle bereits Ende Mai 2008 veröffentlicht wurde hat die Quelle nicht von Wikipedia abgeschrieben. Was sollte in diesem Fall getan werden? Muss ich Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen folgen und eine uralte Version wiederherstellen und dabei vermutlich 80% vom aktuellen Inhalt löschen? --Heubergen (Diskussion) 21:14, 29. Aug. 2020 (CEST)
- @Heubergen: Ich habe jetzt gar keine Kopie eines Satzes gefunden, die nicht paraphrasiert oder anderweitig verändert wurde. Welche Sätze genau sollen diese denn sein? – Doc Taxon • Disk. • 17:04, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Und auch einzelne 1:1 kopierte Sätze sind nicht zwingend ein Problem, wenn sie keine Schöpfungshöhe aufweisen und in den grösseren Zusammenhang der Darstellung eingebettet sind. Gestumblindi 21:02, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Danke für die Antworten, einige Tage später finde ich auch keine 1:1 Kopien mehr. Ich war wohl von den paraphrasierten Sätzen verwirrt. Die Frage erübrigt sich in dem Fall. {erledigt|1=Heubergen (Diskussion) 16:51, 2. Sep. 2020 (CEST)}}
- Und auch einzelne 1:1 kopierte Sätze sind nicht zwingend ein Problem, wenn sie keine Schöpfungshöhe aufweisen und in den grösseren Zusammenhang der Darstellung eingebettet sind. Gestumblindi 21:02, 31. Aug. 2020 (CEST)
Urheberrechtsfrage zur Lizenz CC-BY-SA
Hallo! Ich habe mal eine Frage, einfach gestellt, aber vielleicht schwierig zu beantworten: Um das BY-Attribut eines Werks unter CC-BY-SA zu erfüllen, gebe ich einen Link auf eine Seite an, auf der die ganzen Autoren gelistet sind. Ist das eigentlich ausreichend? Und was passiert, wenn der Link mal zerbricht, die Autorenliste gelöscht wurde oder unwiederbringbar irgendwo archiviert wurde, einfach gesprochen: einfach komplett weg ist? – Doc Taxon • Disk. • 16:55, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Eigentlich müssen die Namen direkt genannt werden, ein bloßer Link auf eine Namensliste ist genau genommen nicht im Einklang mit den Lizenzbedingungen. Gerade bei sehr vielen Autoren (wie z. B. bei Wikipedia-Artikeln) kann das dennoch der praktikabelste Weg sein. Man ist dann aber natürlich dafür verantwortlich, dass der Link jederzeit funktioniert und die Autorenliste jederzeit einsehbar ist. Deshalb ist es immer besser, sie selbst direkt zu übernehmen, so dass man nicht Gefahr läuft in solche Probleme zu geraten, wie du sie beschrieben hast (was ja sogar auch bei Wikipedia-Artikeln schnell passieren kann, wenn diese gelöscht werden). -- Chaddy · D 21:43, 31. Aug. 2020 (CEST)
Urherberrechtsfrage und Nutzung Diskussionseiten
Fallen Diskussionseiten der Artikel, Löschdiskusssion oder Diskussion über RK, Meinugsbilder ebenfalls unter Creative Commons 3.0 oder GFDL?? Als Beispiel wäre die Erstellung eines Buches über Wikpedia Kultur und Umgangsformen mit umfassenden Darstellung von Diskussionsverläufen zu bestimmten Themen. Danke für die Antwort --Salier100 (Diskussion) 02:47, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Ja. Du müsstest ja gerade selber, als du diese Frage gestellt hast, die übliche Box gesehen haben: "... willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen" ;-). Gestumblindi 02:52, 1. Sep. 2020 (CEST)
- Wenn du dich mit der Kultur der Wikipedia in ausreichender Tiefe auseinandersetzt, kann dir im Einzelfall das Zitatrecht helfen. Нактаффэ 14:05, 2. Sep. 2020 (CEST)
Die Datei ist im Moment mit {{Bild-PD-alt-100}} markiert. Urheber ist aber laut Signatur auf dem Bild der Architekt Franz_Brantzky, der im Jahr 1945 gestorben ist. Das heißt, eigentlich müsste doch {{Bild-PD-alt}} möglich sein, oder wird die Sache dadurch verkompliziert, dass es ein Scan aus einer Zeitschrift ist? (Die allerdings ebenfalls vor über 100 Jahren eingestellt wurde.) --Baumi (Diskussion) 12:04, 2. Sep. 2020 (CEST)
- Klingt sinnvoll. Zum Zeitpunkt des Uploads (2013) war Brantzky allerdings noch keine 70 Jahre tot, daher war das wohl anders deklariert... --Magnus (Diskussion) 12:08, 2. Sep. 2020 (CEST)
- dann war das wohl ein Urheberrechtsverstoß gegen den Urheber der Zeichnung, den "wir" hier nicht zur Kenntnis genommen haben, er wurde durch Zeitablauf geheilt. Die Datei ist jetzt PD-old-70. --Goesseln (Diskussion) 12:29, 2. Sep. 2020 (CEST)