Europäisches Kulturerbe-Siegel

Auszeichnung für Kulturdenkmale, Kulturlandschaften oder Gedenkstätten

Das Europäische Kulturerbe-Siegel (englisch European Heritage Label, französisch Label Patrimoine Européen) ist eine staatliche Auszeichnung für Kulturdenkmale, Kulturlandschaften oder Gedenkstätten, die auf europäischer Ebene als bedeutend erachtet werden. Sie entstand 2006 aus einer zwischenstaatlichen Initiative europäischer Staaten und wurde 2011 in eine EU-Initiative mit aktualisierten Kriterien umgewandelt.

Zwischenstaatliche Initiative (2006–2011)

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Europäisches Kulturerbe-Siegel (aktuelle, englische Version)

Die Initiative für ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ ging am 28. April 2006 zunächst von einzelnen Staaten der Europäischen Union bei einem Treffen in Granada (Spanien) aus; insbesondere Frankreich, sowie Spanien, Ungarn, Portugal und Griechenland.[1] Unmittelbarer Anlass waren die gescheiterten Volksabstimmungen in den EU-Mitgründungsstaaten Frankreich und Niederlande über eine gemeinsame Verfassung der EU im Jahre 2005, nach denen das Bewusstsein der Bevölkerung für Europa gestärkt werden sollte.[2]

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. November 2008 diese Initiative unterstützt und die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für die Schaffung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels durch die EU zu unterbreiten und die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieses Projekts festzulegen. Der Initiative schlossen sich weitere Länder der EU sowie die Schweiz als Nichtmitglied an, insgesamt 18 Staaten. Seither vergaben diese Länder das Siegel an Stätten „mit grenzüberschreitendem oder gesamteuropäischem Charakter“. Die Länder wählten die materiellen oder immateriellen Kulturgüter jeweils in eigener Verantwortung aus, die Maßstäbe waren dabei von Land zu Land unterschiedlich. Das Sekretariat der Initiative war seit 2010 beim Kulturministerium Spaniens angesiedelt.[3]

Ausgezeichnete Stätten nach dem alten System

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Der Palast von Coudenberg, Belgien.

Bulgarien

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Deutschland

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Frankreich

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Ehrenhof des Papstpalastes in Avignon, Frankreich.

Griechenland

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Kapitolsplatz in Rom, Italien.

Lettland

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Panorama von Riga, Lettland.
 
Berg der Kreuze, Litauen.

Portugal

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Universitätsbibliothek Coimbra, Portugal.

Rumänien

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Schloss La Sarraz, Schweiz.

Slowakei

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Slowenien

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Tschechische Republik

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Zlín, Tschechische Republik.
 
Große Reformierte Kirche in Debrecen, Ungarn.
  • Befestigungen von Nikosia
  • Burg Kolossi
  • Archäologische Stätte von Kourion
  • Ring von sechs Kirchen mit byzantinischen und nachbyzantinischen Fresken in der Region Troodos

Umwandlung in eine EU-Initiative ab 2010

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Im März 2010 schlug die Europäische Kommission die Umwandlung der bisher von Einzelstaaten getragenen Initiative in eine formelle EU-Initiative vor.

Die bisherigen Maßstäbe sollten nach dem Vorschlag durch europaweit einheitliche Kriterien ersetzt werden. Außerdem sollten die Kriterien verändert werden, um nicht mit bereits bestehenden ähnlichen Initiativen wie dem „UNESCO-Welterbe“ oder den „Kulturwegen Europas“ des Europarates[7] zu konkurrieren, die das Siegel lediglich ergänzen soll. Doppelauszeichnungen sollen weitgehend vermieden werden.

Ausgezeichnet werden sollen nunmehr solche Stätten, die „Symbole und Beispiele der europäischen Einigung, der Ideale und der Geschichte der EU sind“. Die Auswahl erfolgt nur nach dem symbolischen Wert der Stätten für Europa, nicht aufgrund der Schönheit oder architektonischen Qualität. Zudem soll die pädagogische Dimension, insbesondere mit Blick auf junge Menschen, eine maßgebliche Rolle spielen.

Bereits nach früherem System ausgezeichnete Stätten können das alte Siegel behalten und sich zusätzlich um die Auszeichnung nach dem neuen Reglement bewerben. In diesem Fall müssen sie dann nach den geänderten Kriterien nochmals neu bewertet werden. Nicht ausgeschlossen wird, dass die Möglichkeit zur Teilnahme später auch auf Länder ausgeweitet wird, die zwar nicht Mitglied der EU sind, jedoch am EU-Programm „Kultur“ teilnehmen. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und auch nicht am Programm Kultur teilnimmt, kann sie sich – zumindest bis zur ersten Evaluierung der Maßnahme – nicht mehr an der EU-Initiative zum Kulturerbe-Siegel beteiligen.[8]

Das neue Europäische Kulturerbe-Siegel soll nach Auffassung der EU-Kommission insbesondere:

  • „zu einer besseren Kenntnis und einer größeren Verbundenheit der europäischen Bürger – und insbesondere auch der jungen Menschen – mit ihrem vielfältigen gemeinsamen Kulturerbe und ihrer Geschichte beitragen,
  • die Werte der Demokratie und der Menschenrechte, auf denen das europäische Einigungswerk beruht, fördern,
  • neben der nationalen Loyalität das Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union verstärken und die Bürger anregen, sich aktiv am europäischen Demokratieprozess zu beteiligen,
  • zur wirtschaftlichen Attraktivität und zur nachhaltigen Entwicklung der Gebiete, insbesondere durch den Kulturtourismus, einen Beitrag leisten.“[9]

Der aus dem Programm Kultur der EU bestrittene finanzielle Aufwand soll auf die Betreuung und das Marketing des Siegels sowie die Unterstützung des Netzwerks begrenzt bleiben; eine finanzielle Beteiligung an der Restaurierung europäischer Kulturerbestätten ist nicht vorgesehen.

Die Beratungen zur inhaltlichen und finanziellen Umsetzung der EU-Initiative Kulturerbe-Siegel wurden mit der 2. Lesung im Europäischen Parlament am 16. November 2011 abgeschlossen. Mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt[10] trat das Siegel zum 23. November 2011 offiziell in Kraft und wird seit 2013 verliehen. Die bisherige zwischenstaatliche Initiative ist mit dem Inkrafttreten der EU-Initiative abgeschlossen.

Das neue Logo des Europäischen Kulturerbe-Siegels wurde von der Europäischen Kommission Ende 2012 in einer Bürgerumfrage gesucht.[11]

Gemeinsames Europäisches Kulturerbe-Siegel seit 2013

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Jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten soll künftig alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten für das Kulturerbe-Siegel vorschlagen dürfen. Eine europäische Jury aus 13 unabhängigen Experten wird die Vorschläge prüfen und jeweils maximal eine Stätte pro Mitgliedstaat auswählen. Die endgültige Zuerkennung erfolgt durch die EU-Kommission. Die Stätten, denen seit 2006 das Siegel unter dem alten Kultursiegel-Programm verliehen wurde, können sich für das neue Siegel erneut bewerben. Das Kulturerbe-Siegel soll bestehende Kulturerbe-Initiativen ergänzen, z. B. die UNESCO-Welterbe-Liste, die Repräsentative UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit und die Initiative des Europarats (Kulturweg des Europarats). Doppelförderungen bestimmter Objekte sollen möglichst vermieden werden, so dass Objekte und Initiativen, die bereits in Kulturwegen des Europarats berücksichtigt werden, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht das Europäische Kulturerbe-Siegel erhalten.

Bisher ausgezeichnete Stätten nach dem aktuellen System

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Stand: 20. April 2021. Quelle:[12]

 
Hambacher Schloss, Deutschland
 
Europaviertel in Straßburg, Frankreich
 
Friedenspalast in Den Haag, Niederlande
 
Hofburg in Wien, Österreich
 
Kriegsfriedhof Nr. 123 in Łużna, Polen
 
Přemyslidenburg und Erzdiözesanmuseum in Olmütz, Tschechien
 
Großer Saal der Franz-Liszt-Musikakademie in Budapest, Ungarn

Deutschland

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Frankreich

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Griechenland

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  • Kerngebiet der antiken Altstadt von Athen

Kroatien

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Lettland

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  • Architektur und Kultur in Kaunas aus dem Zeitraum 1919–1940

Luxemburg

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Niederlande

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Österreich

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Portugal

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Rumänien

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Slowenien

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Tschechische Republik

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Für das Jahr 2023 wurden sieben von 16 in die engere Auswahl gekommenen Vorschlägen ausgezeichnet.[13]

Rolle Deutschlands

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Ursprünglich nahm Deutschland an der zwischenstaatlichen Initiative nur als Beobachter teil, was sich jedoch 2009 änderte: Die Landeskonservatoren legten der für das Europäische Kulturerbe-Siegel zuständigen Kultusministerkonferenz der Länder im Februar 2009 eine Auswahl von sieben Themen bzw. Denkmalkomplexen für die weitere Diskussion vor und schlugen vor, davon vier als deutsche Nominierungen in die engere Wahl zu nehmen (nachstehend kursiv dargestellt)[15]:

Im Juni 2009 beschloss der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz, den Ländern die Themen „Eiserner Vorhang“ und „Stätten der Reformation“ vorzuschlagen. Am 7. Mai 2010 gab darüber hinaus der Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine EU-weite Initiative ab, die eine grundsätzliche Zustimmung mit einigen Forderungen beinhaltet.[16] Seit Anfang Dezember 2010 ist Deutschland mit den beiden Vorschlägen der Länder der zwischenstaatlichen Initiative beigetreten. Die Federführung für das Netzwerk von Stätten zum Thema „Eiserner Vorhang“ liegt beim Land Berlin, diejenige für die „Stätten der Reformation“ beim Land Sachsen-Anhalt.[17]

Von anderen Seiten sind weitere Stätten vorgeschlagen worden, darunter die Frankfurter Paulskirche.[18] 2012 wurden die Lutherstädte Eisleben, Wittenberg und Mansfeld mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel nach dem alten System ausgezeichnet.[19]

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte setzte sich im Mai 2009 für transparente Regeln bei der Vergabe des Kulturerbe-Siegels ein. Außerdem sollte die Vergabe an klare Bedingungen geknüpft sein und eine potenzielle Aberkennung des Siegels einschließen.[20]

Rolle Österreichs

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Österreich hat sich an der zwischenstaatlichen Initiative nicht beteiligt. Am 2. Juni 2010 hat der EU-Unterausschuss des Nationalrates in Anwesenheit von Bundesministerin Claudia Schmied mit den Stimmen der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP in einer Ausschussfeststellung den Vorschlag der EU-Kommission zur Umwandlung des Siegels in eine EU-Initiative im Grundsatz befürwortet. Es sei aber notwendig, die Definitionen und Kriterien für das geplante Siegel und das Verhältnis zu bereits existierenden Initiativen weiter zu präzisieren. Der Schwerpunkt solle zudem stärker auf der Vermittlung der europäischen Geschichte und Werte gegenüber Jugendlichen liegen. Das Siegel solle sich laut Schmied nicht allein auf die EU, sondern auf die Geschichte Gesamteuropas beziehen. Aus Gründen der Einheitlichkeit sei Österreich dagegen, den bereits ernannten Stätten den Titel ohne erneute Prüfung zu belassen. Die Bundesländer werden bei der Auswahl einbezogen.

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien FPÖ, BZÖ und Grüne im EU-Unterausschuss lehnten den damaligen Vorschlag der EU-Kommission einhellig ab, unter anderem, weil er unnötige Bürokratie und Kosten verursache, weil die europäische Identität nicht künstlich mit einem Siegel erzeugt werden könne, sondern erst wachsen müsse und weil das Siegel eher zu Konkurrenz der Staaten und zu Beeinträchtigungen der Stätten durch Tourismus führen werde.[21]

Mit Österreich hatten die Staaten Estland, Dänemark, Luxemburg und Niederlande die Möglichkeit maximal vier Kulturstätten zu nominieren. Alle diese Länder nahmen 2013 erstmals daran teil.[22] Als Ergebnis wurde der Archäologiepark Carnuntum im Jahr 2014 als Kulturerbe durch die Europäische Kommission ernannt.[23]

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Commons: Europäisches Kulturerbe-Siegel – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Sandra Ketterer: EU-Siegel für Denkmäler, Das Parlament, Nr. 48, 24. November 2008.
  2. EU will eigenes Siegel für Kulturerbe, Kurier (Tageszeitung) (Memento vom 15. März 2010 im Internet Archive)
  3. Detailinformationen zum bisherigen European Heritage Label, Website des spanischen Kulturministeriums (englisch).
  4. Anmeldungen der Länder, Webseite der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Europäischen Kulturerbe-Siegel. 2010
  5. Die Bundesregierung: Europäisches Kulturerbe-Siegel. 2017
  6. Münzstätte in Kremnica gehört zum Europäischen Kulturerbe! (Memento des Originals vom 27. Juni 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.slovakia.travel abgerufen am 16. Juni 2011
  7. Kulturwege: Unseren Kontinent entdecken! (Memento vom 2. April 2009 im Internet Archive), Webseite des Europarates.
  8. EU-Kulturerbe-Label: Schweiz geht leer aus, Tages-Anzeiger, 11. März 2010
  9. @1@2Vorlage:Toter Link/ec.europa.euInformationsvermerk zum Europäischen Kulturerbe-Siegel (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2018. Suche in Webarchiven) (PDF; 111 kB), 4. März 2009.
  10. Beschluss Nr. 1194/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel.
  11. Bürgerumfrage zu einem Logo für das Europäische Kulturerbe-Siegel
  12. Stätten des europäischen Kulturerbe-Siegels, culture/ec.europa.eu
  13. Seven new sites receive the European Heritage Label across Europe
  14. Übersicht der Kulturerbestätten
  15. Empfehlungen der Landeskonservatoren für bundesdeutsche Welterbe und Europa-Erbe-Nominierungen – ein Zwischenbericht (PDF; 20 kB).
  16. Bundesrat Drucksache 141/10.
  17. „Stätten der Reformation“ sollen für das Europäische Kulturerbe-Siegel vorgeschlagen werden@1@2Vorlage:Toter Link/www.jenapolis.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven), Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, 28. April 2010
  18. SPD: Erstes Europäisches Kulturerbe-Siegel für Paulskirche (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), SPD Frankfurt am Main, 16. März 2010.
  19. Homepage WDR 3 Kulturnachrichten, abgerufen am 15. Oktober 2012
  20. DGUF spricht sich für die Schaffung eines Kulturerbe-Siegels durch die EU aus, 15. Mai 2009
  21. EU will eigenes Kulturerbe-Siegel schaffen Koalition dafür, Opposition dagegen, Aussendung der Parlamentskorrespondenz, APA Originaltext-Service, 2. Juni 2010
  22. Neueste Nachrichten über die Europäische Kulturerbe-Siegel (Memento vom 13. Juli 2013 im Internet Archive) abgerufen am 24. März 2013
  23. Das Europäische Kulturerbe-Siegel vom 30. Dezember 2013, abgerufen am 30. Dezember 2013