Eine Funkanlage muss alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllen um angeboten, in Verkehr gebracht oder betrieben zu werden. Die Gesamtheit dieser Anforderungen bildet die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und den Betrieb. Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit dem Fernmeldegesetz zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. Umweltschutz, Spielzeug...).