Witwenhaus (Oettingen)
Witwenhaus (Oettingen) | |
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Zweck | Witwenhaus |
Baujahr | 1712 |
Erbauer | Maria Barbara von Neuhaus |
Baumeister | ungewiss[Anm. 1] |
Baustil | Barock |
Denkmal | D-7-79-197-13 |
Heutige Nutzung | Sozialwohnung |
Land | Deutschland |
Region | Bayern |
Bezirk | Schwaben (Bayern) |
Landkreis | Donau-Ries |
Ort | Oettingen in Bayern |
Anschrift | Entengraben 30 |
Standort | 48° 57′ 6,9″ N, 10° 36′ 26″ O |
Das Witwenhaus der Oberhofmeisterin Freifrau Maria Barbara von Neuhaus befindet sich im Entengraben 30 in Oettingen in Bayern, einer Stadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries von Bayern. Das Bauwerk ist beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in der Liste der Baudenkmäler in Oettingen in Bayern als Baudenkmal unter der Nr. D-7-79-197-13 eingetragen.
Allgemeines über Witwenhäuser
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Witwenhäuser oder Witwenstifte waren spezielle Wohnhäuser oder Einrichtungen, in denen Witwen von Geistlichen, Adeligen oder Mitgliedern städtischer Zünfte Unterkunft und Versorgung fanden. Finanziert wurden sie häufig von Kirchen oder wohlhabenden Stiftern, welche der pietistischen Lehre zugeneigt waren. Sie wurden ursprünglich vorwiegend für adelige Witwen, Witwen von Pfarrern (Pfarrwitwenhäuser) oder Beamtenwitwen geschaffen, die keine eigene Versorgung hatten. Die Häuser dienten der sozialen Absicherung, da nicht alle Witwen aus einst guten Verhältnissen über eigene Einkünfte verfügten und ein mit dem Amt des Ehemannes einhergehender Anspruch auf Amtswohnungen nach dessen Tod nicht länger gegeben war. Dazu kam, dass mit der damals üblichen ständischen Verheiratungspraxis ein Umzug der Frauen zum Wohnort ihrer Ehemänner einher ging. Das familiäre Umfeld und Sicherungsnetz wurde verlassen. Verstarb der Ehemann, fanden sich die Witwen in einer isolierten und prekären Lage wieder, da die gesetzliche Erbregelung speziell im Adel auf der Primogenitur basierte, die bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts den ältesten Sohn in der Erbfolge vor der Witwe vorsah. Witwenhäuser dienten als Schutznetz und boten diesen Frauen eine Möglichkeit, ihren Lebensabend in Würde zu verbringen. Diese Situation war gewissermaßen ein Problem der oberen sozialen Schichten. Umzüge in andere Regionen (Freiheitsrecht) waren den unteren sozialen Schichten schon bedingt durch die Leibeigenschaft nur in Ausnahmefällen möglich und daher nicht verbreitet. Die Frauen verblieben daher meist ein Leben lang im Herrschaftsbereich ihres Leibherren und somit auch in ihrem familiären und dorfgemeinschaftlichen Umfeld. Für Witwen aus niedrigeren Ständen gab es im 17. und 18. Jahrhundert hingegen in der Regel keine institutionalisierten Einrichtungen wie Witwenhäuser oder Stifte, wie sie in städtischen oder adeligen Kreisen verbreitet waren. Stattdessen spielte dort die Familie und die Dorfgemeinschaft eine zentrale Rolle bei der Versorgung und Unterstützung von Witwen.
Obwohl der Pietismus in seiner Lehre eine gewisse Gleichheit aller Menschen betonte, hielt er in der Praxis häufig an der ständischen Ordnung fest. Soziale Hierarchien wurden selten infrage gestellt, und Einrichtungen wie Witwenhäuser blieben speziell in der Frühzeit ihrer Entstehung ständisch organisiert. Der Pietismus führte also nicht zu einer Aufhebung der Ständeordnung, sondern zu einer religiös-moralischen Durchdringung der bestehenden sozialen Strukturen. Das Prinzip „alle Menschen sind gleich vor Gott“ wurde im Pietismus oft durch den Zusatz „aber manche sind gleicher“ relativiert. Die soziale Unterscheidung nach Ständen begann sich erst ab der Mitte des 18. Jahrhunderts mit der Aufklärung allmählich aufzuweichen, wurde durch die Französische Revolution und die Industrialisierung weiter aufgelöst und verschwand rechtlich endgültig erst im frühen 20. Jahrhundert. Die Gründerin der Witwenhäuser in Oettingen und Ansbach, Maria Barbara von Neuhaus, erlebte diese Veränderungen nicht mehr. Sie verstarb 1733.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1712 wurde in Oettingen im Entengraben 30 ein Witwenhaus fertiggestellt, das als eines der ersten seiner Art in Süddeutschland gilt. Es könnte durch ähnliche Einrichtungen wie das 1706/07 gegründete „Frauenzimmerstift“[1] des August Hermann Francke in Halle inspiriert worden sein.[Anm. 2] Das Oettinger Witwenhaus bot sozial benachteiligten Witwen Unterkunft und Versorgung. Das Anwesen umfasste sieben Kleinstwohnungen, von denen jede über eine eigene Stube, eine Kammer und einen Gartenanteil verfügte. Aufgrund von Feuchtigkeitsproblemen konnten die Wohnungen jedoch erst 1713 bezogen werden. Das Vorhaben wurde vollständig von Maria Barbara von Neuhaus finanziert.
Dazu stattete sie die Stiftung mit einem Grundkapital von 2000 Rheinischen Gulden aus.[2][3] Auch für die Versorgung der darin beherbergten Witwen sorgte sich die Stifterin durch Lehenseinkünfte, die sie zur Verfügung stellte. Den Grund auf dem das Witwenhaus errichtet wurde übergab der damalige Fürst Albrecht Ernst II. (Oettingen-Oettingen) am 10. Juni 1712 zur „Facilitirung [Erleichterung] dieses christlöblichen Vorhabens den jederzeit frey gewesenen Platz von unserm Hanfgarten vor dem mittlern Thor ohnfern der Aurach [Querstraße zum Entengraben] für ganz frey ledig und eigen“. Diesen Befreiungsbrief erneuerte er am 21. Juni 1724 und verfügte darüber hinaus, „dass nehmlich im Fall, so doch Gott in Gnaden verhüten wolle, dieses Witwenhaus durch Brand oder Kriegsgefahr zu Grund gerichtet werden sollte, Sr. Hochfürstl. Durchl. durch allgemeine Collect und Aufsetzung der Schüßlen vor denen Kirchensthüren in dem Land auch sonsten zu dessen Wiedererbauung, hülfliche Hand leisten wollen.“[4]
Die Bewohnerinnen hatten einer Hausordnung zu folgen die ein tägliches gemeinsames Gebet sowie Gesang vorsah. Auch war aus ausgesuchten Schriften, die teilweise von der Stifterin selbst verfasst wurden, zu lesen. Um in das Witwenhaus aufgenommen zu werden, mussten die Bewohnerinnen beim Eintritt 5 und nach weiteren fünf bis sechs Jahren 5 weitere Rheinische Gulden hinterlegen. Die Witwen waren von größeren Arbeiten und Aufgaben befreit, mussten jedoch kleinere Reparaturen in ihrer Wohnung selbst übernehmen. Auch das Kehren der Gasse gehörte zu ihren Aufgaben. Für die Reparaturen und Verbesserungen des Hauses wurden jährlich zehn Gulden aus dem Zinsertrag des Kapitals aufgewandt. Ein Oettinger Ratsmitglied sollte das Haus alle vier Wochen besuchen, um den Zustand zu prüfen und eventuelle Mängel zu beheben. Erster Vorsteher des Hauses war Generalsuperintendent, Oberhofprediger und Pfarrer von St. Jakob, Friedrich Heinrich Cammerer (*1663, † 1715) der auch dem Oettinger Waisenhaus vorstand. In der Hausordnung wurde auch die Zusammensetzung der Witwen bestimmt, so „sollen sieben Witwen, darunter allezeit 2 geistliche und 2 fremde Witwen, auch eine ledige Person, sich befinden, in dem Hause wohnen auch darinnen bis an ihr Ende bleiben (es sey dann, daß eine sich ärgerlich und unchristlich aufführte, als in welchen Fall sie das Haus raumen muß) ein jegliche der sieben Witwen eine Stube und Kammer für sich eigen haben, und alleine bewohnen, im Fall aber der Krankheit ein Kind oder sonst jemand zur Pflege und Wart bey sich halten.“
Die Errichtung und Stiftung des Witwenhauses in Oettingen dienten gewissermaßen als Blaupause für das Witwenhaus in Ansbach, welches Maria Barbara von Neuhaus einige Jahre später im Jahr 1227 gemeinsam mit Freifrau Sophie Magdalena von Crailsheim ebenfalls realisierte.[5] Nach einer Bilanz waren von der Eröffnung im Frühjahr 1713 bis 1760 bereits 29 Witwen aufgenommen worden, die bis auf eine Ausnahme von 5 Witwen im Witwenhaus, in der Gemeinschaft das zeitliche segneten.[6]
Architektur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das im Barockstil erbaute Gebäude ist ein zweigeschossiger Walmdachbau mit Aufzugsgiebel in Fachwerkbauweise. Es hat fünf zu zwei Fensterachsen und einen quer durch das Haus geführten Flez. Dort befindet sich gleich links vom Haupteingang ein Gedenkstein der Erbauerin. Auf aufwendigen Fassaden- oder Portalschmuck wurde weitestgehend verzichtet. Das Haus ist in stark sanierungsbedürftigem Zustand.
Rezession
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Öttinger Witwenhaus, gegründet im Jahr 1712 von der Stifterin Maria Barbara von Neuhaus, nimmt eine bemerkenswerte Rolle in der Sozialgeschichte des 18. Jahrhunderts ein. Es ist nicht nur als Wohltätigkeitsprojekt einer wohlhabenden Adligen zu verstehen, sondern auch als ein frühes Beispiel für systematische soziale Fürsorge in Süddeutschland. Die Stiftung dieses Witwenhauses war ein Ausdruck des damaligen sozialen Wandels und der zunehmenden Bedeutung von Wohltätigkeit als gesellschaftliche Aufgabe.
In der Verwaltungsstruktur, den Regeln, der Unterbringungsform in kleinen aber privaten Kleinstwohnungen und den Aufgaben des Hauses spiegeln sich sowohl religiöse Werte als auch die fortschreitende Professionalisierung der Sozialfürsorge und der Bewahrung einer gewissen Eigenständigkeit. Die Witwen, die im Witwenhaus lebten, erhielten nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch eine jährliche Zuwendung aus den Zinsen des gestifteten Kapitals. Damit geht das Öttinger Witwenhaus über rein private Stiftungsformen hinaus und legt den Grundstein für spätere öffentlich zugängliche Sozialeinrichtungen. Diese Maßnahmen sind beispielhaft für eine Art von Pflege, die bis dahin in vielen Gegenden Süddeutschlands noch nicht institutionell etabliert war.
Die Stiftung war auch Ausdruck des pietistischen Engagements, das zu dieser Zeit in vielen Teilen des Heiligen Römischen Reiches, insbesondere in Fürstentümern wie Oettingen, zunehmend an Einfluss gewann und dem sich Maria Barbara von Neuhaus verschrieb. Ihre Stiftungen wie das Öttinger Witwenhaus verbanden die Unterstützung von Bedürftigen mit religiösem und moralischem Auftrag und waren ein Weg, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Diese Einrichtungen wurden oft als moralische und spirituelle Projekte verstanden, bei denen die Witwen nicht nur materielle Unterstützung erhielten, sondern auch in ihren religiösen Pflichten gestärkt wurden.
Insgesamt kann das Öttinger Witwenhaus als ein frühes Beispiel für sozialstaatliche Verantwortung betrachtet werden, das über individuelle Almosen hinausgeht und die Grundlagen für systematische Wohltätigkeitsorganisationen im 18. Jahrhundert legte. Es stellt auch eine wichtige Quelle für das Verständnis der sozialen Strukturen der Zeit dar und zeigt, wie Wohltätigkeit und soziale Verantwortung in einer zunehmend urbanisierten und strukturierten Gesellschaft organisiert wurden.
Denkmalschutz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebäude steht mit der Akten-Nummer D-7-79-197-13 unter Baudenkmalschutz.
Die Stifterin Maria Barbara von Neuhaus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Maria Barbara von Neuhaus war eine geborene Freifrau von Hundt, einem zu Thumsenreuth ansässigen Adelsgeschlecht. Sie wurde am 25. Mai 1661 als Tochter von Johann Christoph Hundt von Thumsenreuth und Maria Elisabeth von Saurzapf auf Schloss Pillmersried geboren. Dieses Gut hatte Hans Ludwig Saurzapf seinem Schwiegersohn Christoph Hundt von Thumsenreuth als Heiratsgut übergeben.[7] Dessen Gesuch an die Regierung, Hundt als Landsassen anzunehmen, wurde nicht entsprochen, „da sowohl Hundt als auch dessen Ehefrau, Tochter des Hans Ludwig Sauerzapf zu Pillmersried, lutherisch seien“. Darüber hinaus wurde Hundt auferlegt das Land binnen drei Monaten zu verlassen.[8] Er musste seine kaum einjährige Tochter und seine Ehefrau zurücklassen und verstarb kurze Zeit darauf.
Nach dem Tod ihres Mannes zog Maria Elisabeth von Saurzapf im Jahr 1662 gemeinsam mit ihrer Tochter Maria Barbara zu ihrem Vater, Hans Ludwig Saurzapf (* 1595, † 1668), auf das Landsassengut Burggrub zurück. Aber auch dort blieben Mutter und Kind nicht lange. Vielleicht weil sich auch dort die Situation geändert hatte. Der Vater von Maria Elisabeth und Großvater von Maria Barbara, Hans Ludwig von Saurzapf, heiratete 1656 nach dem Tod seiner ersten Frau Anna Elisabeth Stenzing von Eichelberg, ein weiteres Mal. Seine zweite Frau Anna Magdalena Rütschel von Hartenbach, gebar ihm 1664 den ersehnten Stammhalter Erdmann Christoph Ludwig. 1668 verstarb Hans Ludwig von Saurzapf. Maria Elisabeth und ihre Tochter Maria Barbara zogen schließlich weiter in das mittelfränkische Pappenheim.[9] Ob dieser Umzug mit der Wiederverheiratung ihres Vaters, seinem Tod, der Geburt des Stammhalters oder einer daraus resultierenden geänderten Erbfolge (Primogenitur) im Zusammenhang steht, ist nicht bekannt.
Zunächst konnte Maria Barbaras krängelnde Mutter, Maria Elisabeth, noch Einkünfte aus dem Besitz in Pillmersried geltend machen. Dies änderte sich jedoch in den 1680er Jahren, als die Regierung in Amberg Ansprüche auf die auf Pillmersried lastenden Nachsteuern erhob. Dies führte schließlich 1690 zum Verkauf des Guts.
Im Alter von 19 Jahren heiratete Maria Barbara von Hundt im Jahr 1680 den Freiherren Franz Carl von Neuhaus auf Höfen, der damals hochfürstlicher eichstättischer Rat und Pfleger der beiden Ämter Dollnstein und Mörnsheim war.[10] Das Paar hatte gemeinsam vier Kinder, die jedoch alle im Kindesalter verstarben. Auch ihr Ehemann Franz Carl verstarb 1684 im Alter von nur 33 Jahren, noch bevor ihr viertes Kind geboren wurde.
Ab 1696/97[Anm. 3] war Maria Barbara von Neuhaus als Oberhofmeisterin am Hof des Fürstenpaares Georg August Samuel von Naussau-Idstein und seiner Gemahlin Prinzessin Henriette Dorothea von Oettingen-Oettingen tätig. Bereits während ihrer Zeit am Nassau-Idsteinischen Hof trat Maria Barbara als Stifterin für Bedürftige hervor.
Wohl auf Wunsch oder Empfehlung von Henriette Dorothea von Oettingen-Oettingen wechselte Maria Barbara 1702 (1701)[Anm. 4] in gleicher Tätigkeit an den Hof von Oettingen, wo sie 10 Jahre dem Hause Oettingen-Oettingen treue Dienste leistete. Ihre Fürsorge galt dort nicht alleine der Fürstenfamilie, sie kümmerte sich, wie bereits zuvor in Idstein, ebenfalls um Bedürftige zu denen sie auch Witwen zählte. Sie unterstützte das Oettinger Waisenhaus (Nördlinger Straße 6, Denkmal Nr. D-7-79-197-74), welches 1711/14[Anm. 5] fertiggestellt wurde, mit beträchtlichen Spenden.[11] Darüber hinaus finanzierte sie den Bau des ersten Witwenhauses welches 1712 in Oettingen fertiggestellt wurde. Während ihrer Zeit in Oettingen baute sie Beziehungen zum Hallenser Pietismus auf, die sie während ihre Folgetätigkeit im Markgräflichen Haus in Ansbach weiter vertiefte.
Wie bereits zuvor in den Fürstenhäuser von Nassau-Idstein und Oettingen-Oettingen, übte Maria Barbara am Hof in Ansbach für den Markgrafen Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach und dessen Ehefrau Christiane Charlotte von Württemberg-Winnental das Amt der Oberhofmeisterin aus. Dort war sie unter anderem für die Erziehung der Kinder des Markgrafenpaares, im Besonderen des 1712 geborenen Karl Wilhelm Friedrich, des späteren sogenannten „Wilden Markgrafen“ zuständig. 1722 verabschiedete sich Maria Barbara aus ihren Diensten als Oberhofmeisterin in den Ruhestand. 1727 gründete sie auch in Ansbach, gemeinsam mit Freifrau Sophie Magdalena von Crailsheim, ein weiteres Witwenhaus nach Oettingischem Vorbild und verstarb 1733 im Alter von 72 Jahren.
Abstammung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Väterlicher Seits
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hans Jakob Hundt von Thumsenreuth ⚭ Maria Salome von Wenkheim[12]
- Wolf Ernst Hundt von Thumsenreuth (1640/42 belegt durch einen Überfall gemeinsam mit seinem Bruder Johann Christoph[13] und durch eine Heirat 1649 namentlich belegt)
- Johann Christoph von Hundt auf Thumsenreuth († 1662) ⚭(1656) Maria Elisabeth von Saurzapf (* 25. März 1629 in Regensburg, † 26. Februar 1702 in Pappenheim)
- Maria Barbara (* 25. Mai 1661 auf Schloss Pillmersried, † 1733) ⚭(Jan. 1680) Freiherr Franz Carl von Neuhaus auf Höfen[Anm. 6] (* 1651, † 18. August 1684).
- Vier Kinder (alle im Kindesalter noch vor 1687 verstorben).[14]
- Maria Barbara (* 25. Mai 1661 auf Schloss Pillmersried, † 1733) ⚭(Jan. 1680) Freiherr Franz Carl von Neuhaus auf Höfen[Anm. 6] (* 1651, † 18. August 1684).
- Hans Gottfried von Hundt auf Thumsenreuth (urkundlich durch Erbvergleich)[15]
- Anna Elisabeth von Sazenhofen auf Püchersreuth (urkundlich durch Erbvergleich)[16]
- Georg Sigmund von Hundt auf Thumsenreuth (Untersuchung wegen unehelicher Kinder des Hans Gottfried, des Wolf Ernst und des vorgenannten)[17]
Mütterlicher Seits
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten](ohne jeweilige Nebenlinien)[18]
- Conrad II. Saurzapf (* ca. 1280/85, † 13.5.1354 in Nabburg) ⚭ N. Rütz von Nabburg
- Friedrich III. Saurzapf (* ca. 1310/15, † vor 1372 in Nabburg)
- Friedrich IV. (* ca. 1345) ⚭ Agnes Reynlin aus Nabburg
- Paul I. Saurzapf (* ca. 1375 in Nabburg, † 29.9.1423 ebenda) ⚭ Margarethe von Gronau († 1466)
- Jakob I. Saurzapf (* ca. 1405 in Nabburg, † 1478 in Sulzbach ⚭ 1) Helene Holzschuher († 8.11.1464); 2) ⚭ Kunigunde Talkner von Sessenrieth
- 2) Sebald (* ca. 1468, † ca. 1535/40), vermutlich der Stammvater des Franz Carl von Neuhaus (Ehemann der Maria Barbara)[Anm. 7]
- 1) Paulus Saurzapf, Bürgermeister zu Amberg (* ca. 1458 † 1504) ⚭ Anna Hornung (ermordet 1519 zu Amberg)
- Wolfgang I. Saurzapf (* 1489 † 10.1.1561) ⚭ Beatrix von Baumgarten (* 1487 † 7.3.1561)
- Hans Saurzapf der Jüngere (* ca. 1525 † 1602) ⚭ Agnes Anna Pfinzing von Haunritz
- Veit Hans I. (* um 1560 † 23.5.1613) ⚭ Barbara Kastner von Unterschnaittenbach (* 1569 † 1603)
- Hans Ludwig Saurzapf (* 1591 in Waidhaus; † 1668) ⚭1623 1) Anna Elisabeth geb. Stenzing von Eichelberg; 2) ⚭1656 Anna Magdalena Rütschel von Hartenbach
- 1) Maria Elisabeth (25. März 1629 getauft in Regensburg einzige überlebende Tochter ⚭1656 Hans Christoph von Hundt auf Thumsenreuth
- Maria Barbara (* 25. Mai 1661 auf Schloss Pillmersried, † 1733) ⚭(Jan. 1680) Freiherr Franz Carl von Neuhaus auf Höfen (* 1651, † 18. August 1684)
- 1) Johann Christioph (22. Juli 1630 getauft in Regensburg, † 4. Nov. 1630 ebenda)
- 1) Thomas Ludwig (23. Dezember 1631 getauft in Neustadt am Kulm, † vor 1664)
- 1) Sigmund Ludwig (gefallen 1648 vor Prag)
- 1) Hans Georg (gefallen † vor 1664)
- 1) Tochter (früh gestorben, † vor 1664)
- 1) Tochter (früh gestorben, † vor 1664)
- 1) Hans Ludwig II., (starb im Alter von 19 Jahren auf Burggrub)
- 2) Tochter (früh gestorben)
- 2) Erdmann Christoph Ludwig (* 1664, † 1715) ⚭ Eva Barbara Raab von Schönwald (12 Kinder)
- 1) Maria Elisabeth (25. März 1629 getauft in Regensburg einzige überlebende Tochter ⚭1656 Hans Christoph von Hundt auf Thumsenreuth
- Hans Ludwig Saurzapf (* 1591 in Waidhaus; † 1668) ⚭1623 1) Anna Elisabeth geb. Stenzing von Eichelberg; 2) ⚭1656 Anna Magdalena Rütschel von Hartenbach
- Veit Hans I. (* um 1560 † 23.5.1613) ⚭ Barbara Kastner von Unterschnaittenbach (* 1569 † 1603)
- Hans Saurzapf der Jüngere (* ca. 1525 † 1602) ⚭ Agnes Anna Pfinzing von Haunritz
- Wolfgang I. Saurzapf (* 1489 † 10.1.1561) ⚭ Beatrix von Baumgarten (* 1487 † 7.3.1561)
- Jakob I. Saurzapf (* ca. 1405 in Nabburg, † 1478 in Sulzbach ⚭ 1) Helene Holzschuher († 8.11.1464); 2) ⚭ Kunigunde Talkner von Sessenrieth
- Paul I. Saurzapf (* ca. 1375 in Nabburg, † 29.9.1423 ebenda) ⚭ Margarethe von Gronau († 1466)
- Friedrich IV. (* ca. 1345) ⚭ Agnes Reynlin aus Nabburg
- Friedrich III. Saurzapf (* ca. 1310/15, † vor 1372 in Nabburg)
Werke als Dichterin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- „Geistlichen Lieder über die sieben Blutvergiessungen Christi Jesu, der ganzen Welt Heyland“ (teilweise angezweifelt)
- „Gebet in dem zu Oettingen gestifteten Witwenhaus täglich zu sprechen“, Ansbach 1716.
- „Gebet in dem Witwenhaus zu Anspach täglich zu sprechen“, Ansbach 1727.
- „Andächtige Gebete und Litaneyen auf alle Tage in der Wochen eingerichtet“, Ansbach 1728.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Siegmund Heinrich Hoffmann: NOVA АСТА HISTORICO - ECCLESIASTICA. Oder Sammlung zu den neuesten Kirchengeschichten, 28. Teil, Weimar 1763, S. 478ff Digitalisat
- Thomas Freller: Maria Barbara von Neuhaus aus Pillmersried, Wohltäterin, Oberhofmeisterin und Dichterin – Eine Miszelle zum Pietismus und zur weiblichen Amtsmobilität im Ancien Régime, 2022, Heimatforschung-Regensburg. Digitalisat
- Johann August: Geburts- und Todten-Almanach Ansbachischer Gelehrten, Schriftsteller, und Künstler: oder: Anzeige jeden Jahrs, Monats und Tags, an welchem jeder derselben geboren wurde, und starb, nebst ihrer kurz zusammengedrängten Lebens-Geschichte und dem Verzeichnis ihrer Schriften und Kunstwerke, Band 1, Augsburg, Jan. 1796, S. 370ff Digitalisat
- Hans Nikol: Die Herren von Sauerzapf. Geschichte eines Hammergeschlechts der Oberpfalz, Heimatforschung Regensburg, 2019 Digitalisat
- Johann August Vocke: Geburts- und Todten-Almanach Ansbachischer Gelehrten, Schriftsteller, und Künstler, Augsburg 1796 Digitalisat S. 370ff
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die Stiftungen August Hermann Franckes in Halle, Festschrift zur zweiten Säcularfeier seines Geburtstages, Halle 1863, S. 288 Digitalisat
- ↑ StAN, Ansbacher Archivalien 15071
- ↑ Register ueber diejenige milde Stiftungen, welche die Frey-Reichs-Hochwohlgeb. Frau, Maria Barbara, verwittibte Frau von Neuhauß, geb. von Hund, an dreyen Hochfürstl. Höfen gewesene Obrist-Hofmeisterin, an unterschiedlichen Orten gemacht, Ansbach 1729, S. 8 f, 14 f.
- ↑ Nova acta historico-ecclesiastica, Bd. 4, Teil 28, S. 486
- ↑ Deutsches Literatur-Lexikon, Nachtragsband 3: N – Z. De Gruyter, Berlin 2022, ISBN 978-3-11-072691-6
- ↑ Nova acta historico-ecclesiastica, Bd. 4, Teil 28, S. 492
- ↑ Hans Nikol: Die Herren von Sauerzapf. Geschichte eines Hammergeschlechts der Oberpfalz, Heimatforschung Regensburg
- ↑ STAA Nr. 4 - Gut Pillmersried 9. Sept. 1656
- ↑ Freller, S. 253 unter Verweis auf Staatsarchiv Amberg, Landsassen Gut Pilmersrieth – Landsassenpflichtableistung Amberg, 18. Mai 1676
- ↑ Bartholomaei: Nova acta historica-ecclesiastica
- ↑ Max SPINDLER (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. III,2 (= Geschichte Schwabens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts) München 2001, S. 509 Digitalisat
- ↑ Staatsarchiv Nürnberg, Herrschaft Schwarzenberg, Urkunden 1755/a - Registratursignatur/AZ: Schw. Arch. XIV.293.10 Link
- ↑ StAAM, Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Weidauische Akten 1608
- ↑ Thomas Freller: Maria Barbara von Neuhaus aus Pillmersried, Wohltäterin, Oberhofmeisterin und Dichterin – Eine Miszelle zum Pietismus und zur weiblichen Amtsmobilität im Ancien Régime in: Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 162/2022 Regensburg 2022.
- ↑ Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Weidauische Akten 1610
- ↑ Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Weidauische Akten 1610
- ↑ Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Weidauische Akten 1609
- ↑ Hans Nikol: Die Herren von Sauerzapf. Geschichte eines Hammergeschlechts der Oberpfalz, Heimatforschung Regensburg
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Möglicherweise stand Barbara von Neuhaus Maximilian von Welsch bei der Planung zur Seite. Er baute sowohl für Fürst Albrecht Ernst II. zu Oettingen-Oettingen das Schloss Tiergarten als auch für Georg August Samuel von Nassau-Idstein das Schloss Idstein aus. Für beide Fürsten war auch Maria Barbara tätig.
- ↑ Im Februar und März 1718 traf Maria Barbara von Neuhaus den bedeutenden Vertreter des Halleschen Pietismus, August Hermann Francke. 1706 hatte Francke den ehemaligen Gasthof „Zum Raubschiff“ in Halle erworben und richtete darin das „Frauenzimmerstift“ für vier ledige oder verwitwete Damen adligen und bürgerlichen Standes ein.
- ↑ Hoffmann spricht von 1697
- ↑ Hoffmann spricht von 1701
- ↑ Andere Quellen nennen das Jahr 1714 z. B. Petra Ostenrieder: Wohnen und Wirtschaften in Oettingen 1600-1800, 1993 S. 213, sowie ein amtlicher Aktenvermerk der Bayern Ständeversammlung Kammer, Protokoll vom 7. Sept. 1831, Punkt 10, Seite 15, Digitalisat
- ↑ Vermutlich ist damit Neuhaus an der Pegnitz gemeint, und mit „Höfen“ - das westlich von Neuhaus gelegene Höfen (Neuhaus an der Pegnitz). Dort, beziehungsweise auf Burg Veldenstein gab es im 16. Jahrhundert nachweislich eine Linie der Saurzapf. Im Kirchenbuch von Vilseck findet sich unter dem 12.1.1569 ein Taufeintrag eines Hans, Sohn des Erhart Saurzapf, Hammerschmied zu Neuhaus. Weiter 1589 tritt der Förster Fritz Saurzapf zu Veldenstein in einer Streitsache zwischen Balthasar von Breitenstein und dem Landschreiber von Sulzbach, Georg Sauerzapf als Zeuge auf. Ein Franz Saurzapf wird von 1581 bis 1591 in den Amtsrechnungen von Auerbach genannt. Er hatte seinen Sitz nur unweit von Fritz Saurszapf auf Burg Hartenstein. Er starb 1591 und hinterließ noch minderjährige Kinder, für welche der Förster Jobst Hessmann und Wenzel Schöpf, beide von Neuhaus als Vormünder eingesetzt wurden. Eines dieser Kinder war wohl Johann Werner Saurzapf „Nehusius“ (Neuhaus) der 1595 in der Universität von Jena matrikulierte. Nikol vermutet, dass dieser wiederum mit jenem Johann Werner Saurzapf, Crailsheimischer Vogt zu Michelsbach identisch ist der gegen Zahlung von 6 Gulden das Bürgerrecht zu Rothenburg o.d.T. erhielt. Diese Crailsheimer Verbindung könnte auch im Zusammenhang mit Maria Barbaras zweiter Witwenhaus Stiftung in Ansbach stehen. Daran beteiligte sich Freifrau Sophie Magdalena von Crailsheim.
- ↑ Er war wohl der Vater des Fritz auf Burg Hartenstein und des Franz (* um 1520, † 1591). Der Sohn des Franz war Johann Werner Saurzapf „Nehusius“. Dessen Sohn wiederum war Johann Wolfgang ⚭6.7.1647 Anna Elisabeth Pürckhauer. Deren Sohn könnte der 1651 geborene Franz Carl von Neuhaus, Eheman der Maria Barbara gewesen sein.
Koordinaten: 48° 57′ 6,9″ N, 10° 36′ 26″ O