Wikipedia Diskussion:Weiternutzung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von EssensStrassen in Abschnitt Eigenes Werk mit Doppellizenz möglich?
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cc-by-sa: Attribution wird sogar auf Wikipedia nicht gemacht?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, zusammen,

weil ich leider aktuell einem Wikimedia-Abzocker zum Opfer gefallen bin, eine Frage zur rechtskonformen Nutzung von CreativeCommons Bildern.

In der Lizenz cc-by-sa kann der Autor des Bildes ja selbst bestimmen, wie die Attribution aussehen soll (z.B.: Backlink).

Nun ist es so, dass in der Wikipedia selbst ja auf den Artikelseiten weder die Autoren nennt noch die Lizenz - beides ist jedoch hinter dem Bild verlinkt.

Wäre also die gleiche Verlinkung auf einer eigenen Website eine korrekte Attribution, oder wird das nur hingenommen, weil niemand Wikipedia ans Bein p*nkeln will?

Danke und Gruß, Andreas

Das ist etwas umstritten. Es gibt einerseits die Auffassung, dass "Attribution durch Klick aufs Bild" der Lizenz entspreche, in der es ja (am Beispiel der CC-BY-SA 3.0 Deutschland) heisst: "Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen" (Hervorhebung von mir) und weiter "Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden" - was nun genau diese "angemessene Form" bei einer Online-Nutzung bedeutet, darüber besteht auch innerhalb der Wikipedia-Community keine Einigkeit. Die einen sagen unter Verweis auf die Formulierung mit "jeder angemessenen Form", die Lizenz gebe es nicht her, eine bestimmte Plazierung der Attribution zu fordern (ich neige dieser Auffassung zu). Andere wiederum behaupten: Wenn der Urheber ausdrücklich "Lizenz direkt am Bild" fordert, dann gelte dies - dies auch unter Berufung, dass es früher in der "alltagssprachlichen Zusammenfassung" der Lizenz hiess, die Angabe müsse in der vom Urheber/Lizenzgeber "festgelegten Weise" erfolgen. Diese Formulierung findet sich jedoch so nicht im Lizenztext selbst und ist seither auch aus der Zusammenfassung verschwunden. - Man geht aber selbst in den verschiedenen Wikipedia-Sprachversionen unterschiedlich damit um; so scheint die norwegische Wikipedia die Urheberangabe direkt am Bild zumindest teilweise zu praktizieren - selbst in Fällen, in denen das gar nicht ausdrücklich gefordert wurde. Abschliessend geklärt ist die Frage wohl nicht - und schon gar nicht international. Die richtige Seite für deine Frage wäre übrigens Wikipedia:Urheberrechtsfragen gewesen. Gestumblindi 21:27, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Könnte Andreas genauer beschreiben, wie der "Wikimedia-Abzocker" konkret vorgegangen ist? Hat er bewusst eine Falle gestellt? Meines Wissens ist es normalerweise egal, ob die Namensnennung über eine Verlinkung oder durch direkte Nennung erfolgt. Problematisch wird es bei Verlinkung eventuell, wenn der Link aus technischen Gründen nicht (mehr) funktioniert oder die verwendete Lizenz nicht die Standard-Lizenz war.--RöntgenTechniker (Diskussion) 21:47, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Bei einer eventuellen Klage bei Gericht hätte normalerweise derjenige, der einen Anspruch erhebt, die Beweislast, dass der Anspruch gerechtfertigt ist. Wenn eine Lizenz-Formulierung mehrdeutig auslegbar ist, könnte das für ihn eher ungünstig sein.--RöntgenTechniker (Diskussion) 21:55, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Siehe dazu auch http://www.heise.de/tp/news/OLG-Koeln-Kein-Abzocken-mit-CC-Lizenz-2480379.html --RöntgenTechniker (Diskussion) 22:03, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Vorsicht mit Schnellschüssen; das kann den Fragesteller - je nach Lage seines individuellen Falls - viel zusätzliche Kosten verursachen.
Das OLG Köln (Az. 6 U 60/14 v. 31.10.2014) entschied zwar: "Der 'objektive Wert' der nicht kommerziellen Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden." Aber wichtig in diesem Fall war: Der Fotograf war kein Profi, konnte also keine kommerziellen Einbußen geltend machen. Die Nutzung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunksender war wegen seiner Rechtsnatur nicht als eindeutig kommerziell einzustufen. Bei einem Profi-Fotografen, einem kommerziellen Nutzer, einer anderen Lizenzversion kann das Ergebnis einer (teuren) gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich anders ausfallen (und tut es meiner Erfahrung nach auch weiter).
Abgesehen von der Frage des angemessenen Schadenersatzes in diesem speziellen Fall hat das Gericht einige die Fotografenrechte stärkende Aussagen gemacht:
Creative Commons-Lizenzen sind gültige Geschäftsbedingungen. "[Dass] durch einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ihre automatische Beendigung ausgelöst wird ("Heimfall"), stellt - jedenfalls derzeit - weder eine überraschende Klausel dar, noch führt diese Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners."
"Zweifel an der Reichweite des Verbots nicht-kommerzieller Nutzungsarten ("non-commercial") im Sinne der CC-BY-NC 2.0-Lizenz gehen zu Lasten des Verwenders."
"Umgestaltungen können im Rahmen einer CC-Lizenz gestattet sein, soweit hierbei die Urheberbezeichnung nicht entfernt wird und die Art der Verarbeitung angegeben wird." --Martina Disk. 22:33, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
"keep intact all copyright notices for the Work" -> "Verpflichtung, vorhandene Urheberbezeichnungen beizubehalten".
Jede einzelne? Ich bin schon Jahre bei Wikipedia aktiv, hatte aber keine Ahnung, welches Mienenfeld die cc-Lizenz enthält. Das ist ja richtig boshaft.
Dazu: "Der Umstand, dass die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert arbeitet, führt daher nicht dazu, dass von ihr vorgenommene Benutzungshandlungen automatisch als nicht-kommerziell einzuordnen sind." Hä? Was ist an einer Nutzung des Bildes dort http://dradiowissen.de/ kommerziell?--RöntgenTechniker (Diskussion) 01:00, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Zu der Frage, ob eine gleiche Nutzung wie in der Wikipedia lizenzkonform ist, gibt es ein Urteil des LG München (AZ I-37-O-9798-11 vom 5. Oktober 2011) mit der Auffassung, "dass eine Pflicht zur Nennung des Autors ('copyright notice') eine Nennung des vom Urheber hinterlegten Namens im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Lichtbild erfordert. [...] Die Verlinkung auf eine andere Webseite stellt keine Namensnennung in diesem Sinne dar und erfüllt daher bereits dem Wortlaut nach nicht die vereinbarten Lizenzbedingungen. [...] Das Einstellen des Lichtbildes durch den Kläger bei Wikipdia [...] kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass er damit einverstanden sei, dass eine Verbreitung des Lichtbildes unter denselben Bedingungen zulässig sei."
Man kann es gar nicht oft genug verbreiten: „Nenne Name und Lizenz“!
Weitere Urteile zu freien Lizenzen: hier. --Martina Disk. 21:30, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Frage ist doch, ob sich Wikipedia über ihre Lizenzbedingungen überhaupt zu einer Plattform für Werbetreibende in eigener Sache machen sollte. Wenn ich mal unter Wikipedia:Löschkandidaten nach "Werbung" suche, scheint die Wikipedia-Community zum Thema Werbung eine völlig andere Meinung zu haben als ihre Lizenzbedingungen. Auch Fotos oder Grafiken mit persönlicher Signatur des Autors im Bild stoßen meines Wissens normalerweise auf erhebliche Widerstände. Theoretisch dürfte so ja, wenn ich mal meinen Autorennamen direkt in einen Artikeltext schreibe, dieser nie wieder daraus entfernt werden. Weil sonst automatisch die Lizenz erlöschen würde.--RöntgenTechniker (Diskussion) 06:47, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Siehe zu dieser Problematik auch Portal_Diskussion:Schifffahrt/Archiv_2013#Bilder von Segelschiffen: "Hallo Simon Koppes, das sind sehr schöne Bilder und sie haben ganz sicher auch einen gewissen Informationswert. Mich stört allerdings an den Bilder Dein Namenszug und wie Du selber hier schreibst bist Du an einer Vermarktung interessiert (oder habe ich das falsch verstanden?). Damit kollidierst Du, nach meiner Meinung mit Regeln in WP, besonders de:WP und ich denke auch aus diesem Grund wurden die Bilder aus den Artikeln wieder entfernt, wobei noch dazukommt ob denn tatsächlich eine Verbesserung des Artikels durch Deine Bilder eintritt. Ein kleiner Werbevorwurf ist nicht abwegig. Wie die Anderen WPs das sehen weiß ich nicht.Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 19:11, 6. Nov. 2013 (CET)"
Sowie "... Anspruch an die Photos (und m.E. auch an die Grafiken) ist allerdings, daß sie frei von (sichtbaren) Copyright oder Autorlogos sind. (Es sei denn, es ist als Illustration bei Vincent van Gogh vorgesehen-da darf das, wenns ein Bild von ihm ist) ... --CeGe Diskussion 11:51, 7. Nov. 2013"
--RöntgenTechniker (Diskussion) 07:06, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Frage nach Wasserzeichen im Bild führt uns weiter von der Ausgangsfrage weg. Sowohl hier in der de-Wikipedia als auch auf Commons werden sichtbare Wasserzeichen abgelehnt. Sie zu entfernen ist zwar immer wieder gängige Praxis und ebenso immer wieder z.B. auf WP:URF umstritten. Die Commons-Seite weist gleich zu Anfang darauf hin, dass das Entfernen eines Wasserzeichens ein rechtliches Risiko birgt (für Deutschland mit Bezugnahme auf das oben verlinkte OLG-Urteil) . --Martina Disk. 17:30, 12. Apr. 2015 (CEST) PS: Die einfachste Lösung: Solche Bilder nicht verwenden, sondern löschen. Auch zu deinem Beispiel 'Signatur im Artikel' gibt es eine einfache Lösung: Zurücksetzen.Beantworten
Dieses Zurücksetzen ließe die "Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0" aber nach meinem Eindruck garnicht zu. Sondern nur die für Texte parallel abzunickende "GNU-Lizenz für freie Dokumentation". Die Zustimmung dazu ist jedoch beim Einstellen von Bildern keine Anforderung an die Autoren, sondern nur beim Einstellen von Text. Das Problem ist zudem, Autorennamen oder Wasserzeichen in einem Bild müssen nicht sofort auffallen oder überhaupt sichtbar sein. Sie könnten deshalb einer Nachbarbeitung (Ausschnittvergrößerung, Skalierung, Farbänderung) des Bildes übersehen und dadurch unbeabsichtigt geändert oder entfernt werden. Zudem ist die Frage, warum bei Bildern die einfache Auflistung des oder der Autoren nicht genügt, während sie für Text ausreicht.--RöntgenTechniker (Diskussion) 23:34, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe, nur aufgrund dieser Rückfrage, gemerkt, dass ich beim Umkopieren von 5 Bildern aus Wikipedia mindestens 11 Lizenzverletzungen begangen habe, ohne es zu wollen oder zu merken. Das Problem ist, die Lizenzbedingungen sind nur auf Englisch verfügbar und die deutschen Zusammenfassungen ihres Inhaltes regelrecht falsch.
Meine Fehler:
5* zwar Urheber genannt, aber seine Internetseite nicht verlinkt, die indirekt über seinen Namen verlinkt war.
1* zwar die ursprüngliche Quelle genannt, aber nicht ihre Internetseite verlinkt, die indirekt über ihren Namen verlinkt war.
1* eine eigene Anpassung der ursprünglichen Bildauflösung nicht angegeben.
1* die falsche Opensource-Lizenzversion angegeben.
1* das Portraitfoto des Autors vergessen, dass man in der Orginal-Lizenzinfo indirekt über einen Mausklick öffnen konnte.
1* einen Zweitnamen des Autors, seine Berufsbezeichnung und seinen Geburtsort vergessen.
1* zwar die Creative_Commons-Lizenz als Lizenz genannt, aber deren Verlinkung vergessen.--RöntgenTechniker (Diskussion) 10:29, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich finde, du stellst es jetzt komplizierter dar als nötig. Außer: Die falsche Lizenzversion wiederzugeben, sollte man tatsächlich vermeiden. Und, ja, die meisten CC-Lizenzen verlangen einen Link (URI) auf den Volltext der Lizenz. In den deutschen Lizenzversionen ist unmissverständlich die Internetadresse zur Lizenz gefordert.
Die Anforderungen bleiben insgesamt überschaubar: Name des Urhebers (evt. einer weiteren genannten Partei) und Lizenz samt Link. Und zwar in einer der Nutzung angemessenen Weise. Plus bei Abwandlungen: Hinweis auf die Bearbeitung. Plus Werkstitel, falls vorhanden (etwa bei Musikstücken).
Schwieriger ist das Erfüllen dieser Bedingungen bei Texten mit vielen Autoren.
Manche Wikipedianer sind der Meinung, die Lizenzbedingungen sollten aufgehoben werden, um die Nachnutzung zu vereinfachen oder sie sogar so einfach und bedingungslos wie nur möglich zu machen. Das ist eine legitime Meinung, der aber nunmal geltendes Recht gegenüber steht. --Martina Disk. 15:44, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Du hast doch oben ein entsprechendes Urteil des LG München (AZ I-37-O-9798-11 vom 5. Oktober 2011) selbst zitiert. Wieso schreibst Du nun etwas davon abweichendes?--RöntgenTechniker (Diskussion) 20:14, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Was meinst du mit „etwas davon abweichendes“? --Martina Disk. 20:16, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Du behauptest: "Die Anforderungen bleiben insgesamt überschaubar: Name des Urhebers (evt. einer weiteren genannten Partei) und Lizenz samt Link." und gleichzeitig
"dass eine Pflicht zur Nennung des Autors ('copyright notice') eine Nennung des vom Urheber hinterlegten Namens im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Lichtbild erfordert. [...] Die Verlinkung auf eine andere Webseite stellt keine Namensnennung in diesem Sinne dar und erfüllt daher bereits dem Wortlaut nach nicht die vereinbarten Lizenzbedingungen. [...] Das Einstellen des Lichtbildes durch den Kläger bei Wikipdia [...] kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass er damit einverstanden sei, dass eine Verbreitung des Lichtbildes unter denselben Bedingungen zulässig sei."
Fällt Dir dazwischen kein Widerspruch auf?--RöntgenTechniker (Diskussion) 20:26, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nee. Hilf mir auf die Sprünge. --Martina Disk. 21:05, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Scheinbar haben nicht alle Menschen die Fähigkeit, jede Paradoxie zu erkennen, weil sie die in der Natur geltenden Beschränkungen der Logik nicht berühren. Das ist zumindest bei vielen Kindern noch so. Das Verständnis dafür lässt sich nicht durch Erklären herbeiführen. Sondern nur durch die persöhliche Erfahrung und folgend Akzeptanz, dass die Beschränkungen der Logik in der Natur universell gelten.--RöntgenTechniker (Diskussion) 09:31, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nach meiner Privatmeinung ist die folgende Ausführung des LG-München im Kern unzutreffend: "Das Einstellen des Lichtbildes durch den Kläger bei Wikipedia, wo die Angabe des Autors ebenfalls erst auf der Bildbeschreibungsseite erfolgt, die man durch Anklicken des Bildes erreicht, kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass er damit einverstanden sei, dass eine Verbreitung des Lichtbildes unter denselbsen Bedingungen zulässig sei."
Das halte ich für falsch und diese Interpetation für durchaus möglich. Denn wenn der Kläger damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er das Lichtbild in Wikipedia nicht einstellen dürfen, da ihm die Art und Weise seiner Verbreitung durch Wikipedia aus technischen Gründen schon vorher bekannt gewesen sein dürfte.--RöntgenTechniker (Diskussion) 11:47, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Dass jemandem die Argumente ausgehen, erkennt man oft daran, dass er ins Persönliche übergeht. Aber geschenkt. Du hattest ja eingangs angemerkt, dass du dich mit unseren Lizenz vorher noch nicht im Detail befasst hattest - da ist eine Überforderung nachvollziehbar.
Die meisten Fotos werden auf Wikimedia Commons veröffentlicht und erst von dort in Wikipedia eingebunden. Teilweise sind sie aus anderen Quellen (etwa flickr) importiert. Aktive Wikipedianer wissen, wie ihre Fotos in Wikimedia-Projekte eingebunden werden, und daraus kann man eine konkludente Zustimmung zu dieser Nutzungsweise ableiten. Das kann man wohl auch für die Autorennennung in der Versionsgeschichte annehmen (nicht aber für importierte Texte unter freier Lizenz). Das OLG-Urteil besagt: Ein Verzicht auf die unmittelbare Namensnennung bei Wikipedia bedeutet nicht automatisch auch einen Verzicht auf die unmittelbare Namensnennung bei allen weiteren Nutzungen. Man muss diese Aufassung nicht mögen, es ist aber ratsam sie zur Kenntnis zu nehmen, wenn man Wikipedia-Inhalte kostenlos verwenden möchte. --Martina Disk. 19:56, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Mein Argument ist, dass oben ein ganz offensichtlicher Widerspuch zwischen zwei Aussagen dargestellt ist und Du ihn scheinbar einfach nicht erkennst. Damit gibt es zwar Argumente, aber wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr, Dir auf die Sprünge zu helfen. Die oben erwähnten Fotos habe ich nicht in Wikimedia-Projekte eingebunden, sondern in die Enzyklopädie http://de.pluspedia.org/wiki/Hauptseite, deshalb war ein Umkopieren der Bilder erforderlich.
Die Argumentation im OLG-Urteil nehme ich durchaus zur Kenntnis und ich glaube nicht, dass die von den meisten Autoren erwünscht ist, weil sie zu einem defakto-Kopierschutz für die von ihnen erstellten Wikipedia-Inhalte führt. Deshalb sollte diese jedenfalls zulässige Argumentation eines Gerichts ein Grund sein, über eine Änderung der Standard-Lizenz nachzudenken.
Denn die Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de wird von den Autoren bisher wie folgt zusammengefasst und verstanden:
Sie dürfen:
  • Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
  • Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen
und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.--RöntgenTechniker (Diskussion) 09:06, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Um vielleicht mal etwas zur Erhellung des Sachverhalts beizutragen (ohne jedoch Rechtsberatung erteilen zu wollen):

Aus Lizenzrechtlicher Sicht macht es einen erheblichen Unterschied, ob...

  1. die Attribution nur durch einen externen Link erfolgt, der auf ein anderes fremdes Webangebot führt (wie das bei etlichen fehlerhaften Nachnutzungen der Fall ist).
  2. oder das Bild auf eine Bilddetailseite verlinkt, die vom selben Betreiber verantwortet wird (wie das bei Wikipedia und Commons der Fall ist).

Während bei Letzterem mMn die Lizenzbedingungen erfüllt sind, weil der Betreiber des nutzenden Angebots ja offensichtlich selbst die von der Lizenz verlangen Angaben vornimmt, ist das im ersterem nicht der Fall.

Die Attribution und insbesondere die Lizenznennung ist vertragsrechtlich gesehen schließlich der Schritt, der erst zu einem gültigen Nutzungsvertrag zwischen dem Geber der freien Lizenz und ihrem Nehmer führt. Die Attribution im eigenen Angebot ist also quasi der Preis, der für die Nutzung dieses Bildes bezahlt werden muss. Und genauso wenig wie man sich im Supermarkt mit dem Hinweis einfach bedienen darf, dass schon jemand anderes für das gleiche Produkt bezahlt hat, kann man bei virtuellen Gütern seine eigenen Attributionspflichten durch einen Verweis auf einen Dritten substituieren. // Martin K. (Diskussion) 10:17, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ja schon, allerdings sind die Bedingungen lt. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de zusammengefasst nur folgende:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Und der ausdrückliche Zusatz hier: "Keine weiteren Einschränkungen" und die Formulierung lediglich "angemessene Urheber- und Rechteangaben machen" zu müssen widerspricht doch offensichtlich dem englischsprachigen Text der Lizenz.
Denn aus dieser Zusammenfassung ergibt sich ja gerade nicht, dass man spezielle bzw. alle Urheber- und Rechteangaben machen müsse, die die einzelnen Autoren erstellt haben. Im Gegenteil steht in ihr ausdrücklich "Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden".(Ergänzt)--RöntgenTechniker (Diskussion) 20:40, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
In einem Punkt bin ich ganz bei dir: Die Kurzzusammenfassung (deed) ist Müll. Seit Jahren weise ich an verschiedenen Stellen darauf hin, dass die Zusammenfassung ungenau, missverständlich und damit irreführend ist. Bei den hiesigen Lizenzbausteinen wurde immerhin ein Link auf die - einzig gültige - Vollversion des Lizenztextes aufgenommen; auf Commons lief derselbe Hinweis ins Leere und blieben die Bausteine unverändert; das Gadget Stockphoto verwandelt weiterhin den Link zur Lizenz in einen Link zum (überdies englischen) deed; ebenso der Medienviewer. Nachnutzer werden hier von Leuten, die im Projekt am längeren Hebel sitzen (als Seitenbrtreiber, Programmierer, Admins), wissentlich in rechtliche Grauzonen und Risiken geschickt. Wikimedia-Organisationen beteiligen sich auch anderenorts aktiv und reihenweise an der Verschleierung der bekannten Rechtelage und fördern mit technischen Mitteln (zuletzt der App "share a fact") lizenzverletzende Nachnutzungen. Einzige Erklärung für dieses Verhalten, die mir einfällt: Die Nutzung unserer Inhalte soll aus i.w.S. politischen Gründen wohl noch einfacher aussehen, als sie ohnehin ist.
Zum Ausgleich gibt es - vor allem im Bildbereich - Aufklärungsversuche und Anleitungen an Nachnutzer wie umseitig oder auf c:Commons:Weiterverwendung (von jeder Bildbeschreibungsseite verlinkt); Uploader auf Commons können zusätzlich die c:Commons:Credit line (in Lizenzbausteinen und im Beschreibungsfeld) nutzen und/oder einen individuellen Erklärbaustein unter ihre Bilder setzen.
Im Textbereich sieht das Ganze noch viel trauriger aus. Die Autoren sind für Leser mittlerweile unter dem Menüpunkt "Mehr" und dort "Versionen" versteckt; die Nutzungsbedingungen legen Weiternutzern sogar nahe, ein Link auf den genutzten Wikipedia-Artikel genüge den Attributions-Anforderungen, was schlichtweg Unfug ist.
Das können und dürfen Wikimedianer alles machen, die Wikimedia-Organisationen können auf dieer Basis weitere Millionen einnehmen, denn am Ende obliegt es ganz alleine der Verantwortung des Nachnutzers, gründlich zu prüfen und sicherzustellen, ob und wie er diese Inhalte rechtssicher nutzen darf. --Martina Disk. 22:00, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Frage ist, ob hier die Verantwortung ausschließlich beim Nutzer liegt, oder nicht auch beim Autor. Denn dieser sollte auch diese Zusammenfassung beim Einstellen seines Werkes gesehen und mit abgenickt haben. Es steht zwar oben, "Dies ist eine alltagssprachliche Zusammenfassung der Lizenz (die diese nicht ersetzt)". Das muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass die Zusammenfassung durch die Lizenz ungültig gemacht wird. Sie könnten beide als für den Benutzer additiv gültige Erlaubnisse zur Nutzung des Materials angesehen werden.--RöntgenTechniker (Diskussion) 22:46, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Eine technisch von anderen aufgezwungene Fehlinformation wird wohl kaum bindende Wirkung haben. Die bisherigen Gerichtsurteile widerlegen deine Auffassung nicht, weil die Kurzzusammenfassung dort so noch nicht explizit Thema war, so wie auch andere Wikis mit einer Namensnennung auf einer eigenen, lokalen Bildbeschreibungsseite wohl noch nie vor Gericht gebracht wurden. Ebenso wie ich keinen Fall kenne, in der eine Namensnennung auf einer lokale "Bildnachweis"-Seite (etwa beim Impressum) angegriffen worden wäre. Das Münchner LG-Urteil ist jedoch eindeutig so zu lesen, dass eine externe Verlinkung (nach Wikipedia) per se nicht als Urhbernennung anzusehen ist. Und dazu sagt die Kurzzusammenfassung auch nicht anderes. "Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen" legt nicht nahe, diese Angaben durch einen Link zu einer externen Urheberangabe zu ersetzen. --Martina Disk. 00:17, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Fehlinformation über den Inhalt der Lizenz wird in ihrer Zusammenfassung glaube nicht aufgezwungen, aber sie erfolgt eben, und zwar vermutlich mit Kenntnis und Zustimmung des jeweiligen Autors. Und ich glaube schon, dass die Formulierung darin "Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen" aus Nutzersicht die Interpretation zulässt, dass ein nachvollziehbarer Link auf diese Angaben hierfür ausreicht.
Denn was "angemessen" ist, wird in der Zusammenfassung nur über einen Link erklärt, den man mangels Kenntlichkeit zunächst überhaupt bemerken muss und der gerade nicht auf die Lizenz, sondern auf die Zusammenfassung selbst verweist, in der dazu nichts steht. Somit halte ich die Bedeutung von "angemessen" für dort undefiniert und je nach persönlichem oder rechtlichen Verständnis völlig frei interpretierbar.(Ergänzt)--RöntgenTechniker (Diskussion) 13:09, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Hier muss aufgeräumt werden

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So steht es auf der Vorderseite:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Unternehmenskrise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Artikel: Unternehmenskrise

Liste der Autoren: Abweisung mangels Masse

So steht es auch in dem als Positivbeispiel verlinkten Internetartikel. Dort allerdings als Mouseover: Liste der Autoren des Artikels Insolvenz

Sollen die Weiternutzer verwirrt werden? Wer das so macht wie hier beschrieben, bekommt doch glatt eine Abmahnung --91.62.146.67 09:40, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Weiternutzungsmängel

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Sorry, ich komme mit euren seltsamen Eintragungsworkflow mit den noch seltsameren Vorlagen gar nicht klar und habe weder Zeit noch Lust mich darin einzuarbeiten. Daher hier die Meldung:

Der Postkartenanbieter zazzel bietet wohl Sub-Anbietern an unter dessen Dach Postkarten zu vermarkten. Einer davon ist ein Anbieter "theCrucible", der massenweise (15.000 Bilder) Bilder aus Commons vermarktet. Ich habe nicht erkennen können, dass das Lizenzkonform geschieht. Hier dessen Unterseite [1]. Von folgenden Kollegen (Stichprobe) habe ich Bilder gefunden: @Raboe001:, @Der Wolf im Wald:, @HubiB:, @Till.niermann: Benutzerkennung: 43067 07:53, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Tatsächlich habe ich dieses Angebot gefunden, das eindeutig von meinem Bild aus Commons abgeleitet ist, ohne dass mein Name genannt wird. Was kann ich dagegen tun? --Till.niermann (Diskussion) 20:39, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Sorry, morty und Till.niermann, ich sehe eure Fragen jetzt erst.
@Till: Der Anbieter hat Copyright-Richtlinien und bieten einen relativ einfachen Weg an, via Email Urheberrechtsverstöße zu melden. --Martina Disk. 21:08, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@morty: Du kannst behelfsweise immer auch alle relevante Info hier auf der Disk ablegen, so dass jemand anderes sich um die Eintragung kümmer kann. Der Workflow wird öfter mal kritisiert, aber bislang hatte auch niemand einen Vorschlag, wie's besser und einfacher gehen könnte. --Martina Disk. 21:08, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Attribution bei Mirrors

[Quelltext bearbeiten]

Umseitig steht unter "Komplette Mirrors" das hier:

Des Weiteren sollte die Software anschließend so angepasst werden, dass die Links für Bearbeitungen, Versionsgeschichte und Diskussion auf die originale Seite in der Wikipedia zeigen, um die Lizenzbestimmungen zu erfüllen.

Meines Erachtens ist diese Empfehlung falsch und stellt letzten Endes sogar einen Lizenzverstoß dar. Die CC-BY-Lizenzen und auch die GPL verlangen schießlich ausdrücklich dass der Nutzer die Namensnennung selbst vornimmt. Und das heißt nach meinem Verständnis "auf seiner eigenen Website" - Ein Backlink zur Wikipedia/Commons ist da mMn nicht ausreichend.

MediaWiki empfiehlt für solche Fälle die Nutzung von InstantCommons also eine Erweiterung, die eben nicht nur blöd nach Commons verlinkt, sondern das Bild und (wichtig) seiner MetaDaten (=Bildbeschreibungsseite) lokal cached und auf der jeweiligen Seite ausliefert (so wie das in der Standardeinstellung auch in der WP ist). Und dieses Verhalten ist im Gegensatz zum Direktlink lizenzkonform.

Da es ja schon einige Fälle gab, in denen genau das (also Bilder, die ohne eigene Attribution in zur Bilddetailseite verlinken) abgemahnt wurde, sollten wir das schnellst möglich ändern. // Martin K. (Diskussion) 23:56, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@Martin K.: Volle Zustimmung. --Martina Disk. 21:09, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Diese Fassung machte meiner Meinung nach endg+ltig keinen Sinn mehr, daher habe ich den gesamten Absatz auskommentiert. --Martina Disk. 03:34, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Grundüberarbeitung dieser Seite?

[Quelltext bearbeiten]

Auf Grund er leider sehr weit verbreiteten Nachnutzungsprobleme und angesichts der aktuellen Diskussion zum Umgang mit Lizenzverletzung würde ich vorschlage die vorliegende Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, um sie übersichtlicher, verständlicher und nutzerorientierter zu machen.

Aktuell werden umseitig ja so viele technische Details erwähnt, dass die Hauptbotschaft ziemlich untergeht. Diese Botschaft sollte mMn sein.

Ja, Du darfst gerne die Inhalte der Wikipedia weiterverwenden, veröffentlichen und sogar bearbeiten,
wenn Du die Bedingungen der Lizenz einhälst, unter der diese veröffentlicht wurden.

Ich würde daher vorschlagen, die technischen Details und Impelemtnoierungsbeispiele jeweils auf Unterseiten für Text, Bilder, Mirror usw. auszulagern, die umseitig dann prominent verlinkt werden. Inhaltlich sollte es umseitig dann ledigich eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Punkte mit zwei Nachnutzungsbeispielen geben. Idealerweise würde man diese Seite dann in der Marginalspalte des Wikis verlinken, so dass potentielle

Eine weitere Unterseite sollte dann das Vorgehen bei Lizenz- bzw. Urheberrechtsverletzungen beleuchten und den betroffenen Urhebern nachvollziehbare Empfehlungen an die Hand geben, wie sie damit am Besten umgehen.

Wenn das für Euch in Ordnung ist, würde ich die Tage damit mal loslegen. // Martin K. (Diskussion) 19:28, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

P.S.: @John Weitzmann (WMDE), Kulac: Habt Ihr vielleicht Interesse, das von Seiten der Vereine zu begleiten und Euer Know-How beizusteuern?!

@Martin K.: Ja, gerne begleiten wir das seitens WMDE. Wir (alle gemeinsam) müssen aber auch an die Angebotsseite ran, sprich, allein auf Verbesserung der Awareness bei den Nachnutzenden zu setzen, wird nicht ausreichen. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 20:42, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
ich helfe auch gerne. lg, --kulacFragen? 08:31, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Moment mal. Bevor hier irgendwer groß "aufräumt", sollte erstmal Konsens hergestelllt werden. Das ist hier schließlich eine langjährig bestehende Funktionsseite.
So kann etwa das Auslagern auf Unterunterseiten kann das Auffinden der nötigen, pragmatischen Informationen unnötig erschweren.
Bitte auch darauf achten, dass Details korrekt sind. Im o.g. Beispiel (Korrekturen fettgesetzt):

Ja, Du darfst gerne die Texte der Wikipedia weiterverwenden, veröffentlichen und sogar bearbeiten,
wenn Du die Bedingungen der Lizenz einhältst, unter der diese veröffentlicht wurden. Fotos und andere Mediendateien können unter anderen Bedingungen zur Verfügung stehen.

Da geht's dann schon los mit einer englischsprachigen Lizenz - man könnte zusätzlich einen Hinweis auf die deutsche Fassung geben - und der Frage, wo man die abweichenden Bild-/Medienlizenzen eigentlich findet.
Die Gliederung in Abschnitte zu den Text- und Medienlizenzen finde ich gut. Man könnte am Seitenanfang und vielleicht am Anfang jedes Abschnittes etwas griffigere Einleitungssätze im Sinne des obigen Kastens machen. (etwa "Alle Inhalte der Wikipedia dürfen kostenlos weiterverwendet werden, solange bestimmte Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.") Dann könnte man die Anwendungsbeispiele einklappen. Die Seite insgesamt übersichtlicher und ansehnlicher gestalten. Damit wäre schon viel gewonnen. --Martina Disk. 07:06, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Martina: Der Text oben war nicht als konkreter Text-Vorschlag gedacht, sondern sollte die Grund-Message der Seite wiedergeben. Und die geht (egal, ob man sie nun so oder so formuliert) z.Z. ziemlich unter.
Ich würde auch gar-nicht wollen, dass alle Informationen auf Unterseiten verschiebt und umseitig nur noch Links zu finden sind. Vielmehr geht es mir darum, die ersten Informationen (und viel mehr lesen die meisten gar nicht) so kurz und knackig, wie irgend möglich abzufassen, und die ganzen Details für den dann noch interessierten Leser auf den Unterseiten vorzuhalten. Meiner Support-Team-Erfahrung nach wirken ewig lange Richtlinien insbesondere auf Nicht-Wikipedianer abschreckend und werden nicht oder nur sehr selektiv gelesen. Und dieses Problem werden wir nur in den Griff bekommen, wenn wir die einzelnen Informationseinheiten deutlich kürzen, idealerweise visualisieren und hier auf für Laien abschreckende Element, wie dieses HTML-Snippet verzichten. // Martin K. (Diskussion) 14:40, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die überfällige Initiative, diese Seite grundlegend nutzerfreundlicher gestalten zu wollen. Das begrüße ich sehr, wenngleich ich - und das ist kein Widerspruch - eigentlich eine ganz andere Information umseitig sehen wollte:

Du darfst die Inhalte der Wikipedia grundsätzlich bei Beachtung der jeweiligen Lizenz für alle Zwecke nachnutzen. Allerdings raten wir davon ab, denn

  1. die korrekte Lizenzierung ist nicht trivial und dabei passieren häufig Fehler, die zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch die Urheber führen können, und
  2. weil aus der Wikipedia kopierte Inhalte an anderer Stelle niemand braucht. Es wäre hilfreicher, wenn du für deine Publikationen eigene Inhalte erstellen würdest.

Das wäre der Sachlage m.E. angemessen, scheitert aber vermutlich daran, dass die gesamte Wikipedia (und insbesondere die WP-Organisationen) auf diesem irrsinnigen Luftschloss gründen, dass die freie Nachnutzbarkeit außerhalb der Wikipedia für irgendetwas gut sei. --Krächz (Diskussion) 13:20, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass diese restriktive Haltung hier zielführend und konsensfähig ist. // Martin K. (Diskussion) 14:40, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich halte das nicht für restriktiv, sondern für ehrlich.
Was wäre denn der Verlust? Die Utopie, dass wir hier etwas "freies" Schaffen, worauf die Nachnutzungswelt nur gewartet hat? Die Pfründe der Abmahner? Argumente für's Spendensammeln? Die bombigen Nachnutzungen können es jedenfalls nicht sein, denn die gibt es nicht. --Krächz (Diskussion) 15:45, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Es wäre jedenfalls eine ehrliche Fassung und würde nicht mehr den (falschen) Anschein erwecken, die von uns geschaffenen Inhalte seien quasi Freiwild. --Martina Disk. 03:41, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Wie sollen wir vorgehen? Direkt am umseitigen Status Quo rumpfeilen scheint ja schwierig zu werden. Ich würde daher vorschlagen, unter WP:Weiternutzung/Neufassung komplett neu anzufangen und das dann hierüber zu importieren, sobald diese Version konsensfähig ist. Ich bin mal mutig und leg Die Seite einfach mal an. // Martin K. (Diskussion) 14:40, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

das Beispiel mit Schloss Biebrich

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vor einiger Zeit wurde eine Umlizenzierung der Texte auf CC-BY-SA 3.0 vorgenommen, ich schlage vor das Beispiel entsprechend anzupassen (keine Verwirrung durch die Doppellizenzierung, die ja so gar nicht mehr zutrifft). Also konkret:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Kopiervorlage in HTML:

<table cellspacing="4" cellpadding="4"
 style="border: 2px solid rgb(255, 0, 0); margin: 0.5em auto; clear: both; position: relative;">
  <tr>
    <td>
      <p>Dieser Artikel basiert auf dem Artikel
 <a rel="nofollow" class="" 
href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia-Seitennamen_hier_eintragen">
Wikipedia-Artikelnamen hier eintragen</a>
 aus der freien Enzyklopädie
 <a rel="nofollow" class="" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite">Wikipedia</a>
 und steht unter der Lizenz
 <a rel="nofollow" class="" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">
Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported</a> (<a rel="nofollow" class=""
 href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">Kurzfassung</a>).
 In der Wikipedia ist eine <a rel="nofollow" class=""
 href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia-Seitennamen_hier_eintragen&amp;action=history">
Liste der Autoren</a> verfügbar.</p>
    </td>
  </tr>
</table>

lg --Herzi Pinki (Diskussion) 14:36, 5. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe das Beispiel gerade mal gestalterisch und im Hinblick auf die HTML-Syntax aktualisiert.
Hierbei habe ich die GNU-Lizenzvorlage komplett entfernt. Die spielt ja heute de facto keine Rolle mehr, verwirrt nur die Leser und verleitet zu Lizenzverstößen, wenn sie statt der CC-BY-SA-Vorlage verwendet wird. // Martin K. (Diskussion) 18:03, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Weiternutzung eigener Bilder

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Hallo. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich bei Wikimedia hochgeladene Bilder auch woanders unter anderer Lizenz zur Verfügung stellen kann. Nur eben an der Ur-Lizenz nichts ändern darf. Konkret: Wenn ich ein von mir erstelltes Commons-Bild auf meiner eigenen Event-Seite verwenden will: muss ich dann mich als Urheber angeben? Oder kann ich es immer noch a) ohne Angabe auf Wikipedia und b) sogar als "Weiternutzung verboten laut AGB" nutzen? --Derbrauni (Diskussion) 14:26, 5. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Du kannst deine eigenen Urheberrechte nicht verletzen bzw. nicht gegen deine eigene Lizenz verstossen. Deine eigenen Bilder darfst du also natürlich ohne Namensnennung verwenden, auch wenn du sie unter eine freie Lizenz mit Namensnennungs-Pflicht gestellt hast, denn der einzige, der dich deswegen verklagen könnte, bist du selbst ;-). Anders wäre es, wenn du jemand anderem ein ausschliessliches Nutzungsrecht an deinen Bildern eingeräumt hättest und dieser die Lizenz vergeben hätte, dann müsstest du dich daran halten. Das ist hier aber normalerweise nicht der Fall. "Weiternutzung verboten laut AGB" hingegen kannst du nicht schreiben bzw. es kann dich wohl niemand daran hindern, dies fälschlich zu behaupten aber die Bilder würden natürlich trotzdem unter der irreversiblen freien Lizenz stehen, unter die du sie hier beim Hochladen gestellt hast und dürften weitergenutzt werden. Gestumblindi 22:57, 5. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Prima, danke für die schnelle und kompetente Antwort! --Derbrauni (Diskussion) 15:06, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Mirrors

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Was passiert eigentlich mit den Spiegeln, die auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Spiegel stehen? Ist irgendjemand für deren Prüfung und Abarbeitung verantwortlich? Oder soll man sie so lassen, solange sich keiner daran stört? Liebe Grüße, --Lesendes Okapi (Diskussion) 13:51, 15. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Veraltete Passagen umseitig

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Bin grad über diese Seite gefallen und empfehle die Löschung folgender Abschnitte, weil bestenfalls irreleitend:

  • Einzelne Seiten – Mittels XML
    • Mindestens die Spezialseite ist ein seltsamer Ratschlag; stammt vielleicht noch aus einer Urzeit, als es keine API gab.
    • Heute würde man das technisch elegant realisieren über die API.
    • Mit der ließe sich auch ein Live-Mirror basteln; der aber einen Abschnitt drüber verboten wurde.
    • Ich würde hier überhaupt keine technischen Tipps geben, sondern den Abschnitt komplett streichen.
  • Einzelne Seiten – Spiegelung einzelner Seiten
    • Die genannten <!-- start content --> usw. hatte es vor einem Jahrzehnt vielleicht mal gegeben.
    • Mittlerweile wurde die HTML-Seitenstruktur ein halbes Dutzend Mal komplett umgebaut.
    • Ich verstehe von dieser Anleitung nur Bahnhof.
    • Technisch heutzutage ohnehin per API, wie vor.
    • Ich würde auch diesen Abschnitt komplett streichen.
  • Kontrolle
    • Wikipedia:Weiternutzung/Datenträger – die Verlinkung kann umseitig entfernt werden; die letzte DVD-Veröffentlichung ist ein Dutzend Jahre her und die Zielseite längst archiviert.
    • „Hier entsteht eine Liste von Projekten“ – naja, anscheinend wohl nicht mehr.
    • „Hinweise zur Pflege dieser Liste“ – welcher Liste denn bloß? Wenn keine Positivliste gepflegt wird, braucht’s auch keine Hinweise.
    • Die Weiternutzung/Mängel als Negativliste wurden ja wohl bis vor ein paar Jahren noch getracked.
    • Ich weiß nicht, was von diesem Abschnitt außer dem Link auf /Mängel/ übrig bleibt.

VG --PerfektesChaos 14:48, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Beispiel Schloss Biebrich

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Beispiele, die nicht funktionieren, helfen hier leider nicht. --Mef.ellingen (Diskussion) 00:37, 24. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Mef.ellingen, ich find das auch nicht toll, dass dir seit einem halben Jahr niemand geantwortet hat, aber zumindest ansatzweise müsstest du schon angeben, was nicht funktioniert hat. Gruß, eryakaas • D 10:04, 21. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Es funktioniert doch! Ich habe es gerade mit Erfolg ausprobiert. Man sollte natürlich "Schloss_Biebrich" durch den jeweiligen Artikel-Titel ersetzen. --Schuetz13 (Diskussion) 10:35, 24. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Wie geht es nun konkret?

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Ich möchte einen Wikipedia-Artikel in einem Wikia (FANDOM)-Wiki unterbringen (ich halt nichts davon, "im Schatten von Wikipedia" einen Konkurrenzartikel zu schreiben. Mit der hier vorgestellten Kopiervorlage in HTML kann ich schon deshalb nichts anfangen, weil ich dann als Ergebnis bekomme: "ungültige Sprache", HTML kann man dort nicht. Wie gehe ich also konkret vor? ich muss gestehen, dass ich das meiste, was hier ausgeführt wird, nicht verstehe, weder den Artikel selbst noch die Diskussionsseiten. Ich kann natürlich auch so vorgehen, dass ich sozusagen nur einen Stub schreibe, der lediglich einen Einleitungssatz und ansonsten einen Link auf den WP-artikel enthält (so mache ich das gewöhnlich). Optisch schöner wäre natürlich der Import eines WP-Artikels, den ich dann notfalls noch etwas ausbauen kann. Bin mal auf die Antworten gespannt. --Schuetz13 (Diskussion) 22:49, 21. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Schuetz13, ich sehe gerade, dass dir noch niemand geantwortet hat. Ich hab das selbst noch nie gemacht, würde es aber so versuchen: Den Text Dieser Text basiert auf dem Artikel DeinLieblingsartikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. würde ich „einfach so“ an einer passenden Stelle angeben und die umseitig genannten Links ebenfalls „einfach so“ setzen, normale externe Links aus Wikia. Das ist meines Wissen das Wesentliche, worauf es ankommt. eryakaas • D 09:59, 21. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Aha, danke, ich hoffe, ich hab's verstanden. Einfach unter den Artikeltext als externe Links. Ich werd's ausprobieren. --Schuetz13 (Diskussion) 14:07, 22. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, den Satz mitsamt externen Links. eryakaas • D 20:02, 22. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Nochmals danke, es hat geklappt. Es waren nur geringfügige Anpassungen notwendig. Die Bildvorlage raus zum Beispiel, die funzt so nicht bei FANDOM. Es war ein interessantes Experiment. Wie alles im Leben hat die Übernahme eines Textes (um ihn anschließend weiter zu bearbeiten) seine Vor- und Nachteile. Alles selbst zu schreiben, davon halte ich nichts, warum das Rad erneut erfinden und "im Schatten von Wikipedia" Konkurrenzartikel zu schreiben, ist Vergeudung von Lebenszeit und führt nur selten zu Qualität. Außerdem ist die Weiternutzung anregend schon wegen der vielen roten Links (so weit ich sie bestehen lasse). Ein bloßer Link auf WP ist doch etwas mager. --Schuetz13 (Diskussion) 10:31, 24. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Nicht zu fassen

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https://de.scio.pw/Sangerhäuser_Münze, ohne Angabe woher, mit sehr zahlreichen Links zu Artikeln der WP, alles ohne Hinweis auf WP. Die Eintragevorschrift ist viel zu kompliziert. Mit Münzstätte Sangerhausen bin ich auf den Multiartikelklau gestoßen. Die numismatischen Artikel habe ich im Wesentlichen geschrieben. --Weners (Diskussion) 11:13, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Alles geklaut

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https://newikis.com/de/M%C3%BCnzst%C3%A4tte_Muldenh%C3%BCtten. Münzstätte Muldenhütten: Alles geklaut von WP. --Weners (Diskussion) 11:05, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

URL auf Lizenz bei CC-by-sa in Printmedien nötig?

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Auf Commons steht als Beispiel für eine korrekte Quellenangabe in Druckwerken folgendes:

S. 281 oben: Fb78, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de, URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode

Ist die URL hier zwingend? Oder reicht vielleicht das:

S. 281 oben: Fb78, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de

Vielen Dank! --Krächz (Diskussion) 16:57, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Moin @Krächz, in der von dir verlinkten Lizenz heißt es unter Nr. 4 b): "Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben." Ausnahmen hinsichtlich der Art der Weiternutzung (im vorliegenden Fall Druckwerke) sind nicht ersichtlich.
In der aktuellen Fassung der Creative Commons CC-BY-SA 4.0 Lizenz heißt es dazu unter Abschnitt 3 b) Nr. 2: "Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes Material weitergeben." Auch dort ist eine Ausnahme hinsichtlich der Art der Weiternutzung nicht ersichtlich. Regards, Christoph Braun (Diskussion) 18:56, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Klärung, ist zwar umständlich, aber erfüllbar. Merci. --Krächz (Diskussion) 19:32, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Eigenes Werk mit Doppellizenz möglich?

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Ist es möglich, wenn ich als freiwilliger ehrenamtlicher Helfer eine Biografie für einen lokalen Historischen Verein schreibe, diesen Text (eigenes Werk) unbearbeitet auch in Wikipedia einzustellen? Oder muss der Historische Verein die übliche Quellennennung (siehe Beispielnutzung) in der Online-Präsenz anführen? --EssensStrassen (Diskussion) 13:45, 18. Aug. 2021 (CEST)Beantworten