Schwinge (Elbe)

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Schwinge
Die Schwinge im Stader Stadtgebiet.

Die Schwinge im Stader Stadtgebiet.

Daten
Gewässerkennzahl DE: 5972
Lage Niedersachsen, Deutschland
Flusssystem Elbe
Abfluss über Elbe → Nordsee
Flussgebietseinheit Elbe
Quelle Im Hohen Moor nahe Mulsum
53° 30′ 53″ N, 9° 15′ 9″ O
Quellhöhe ca. m ü. NHN
Mündung Bei Stadersand (Stade) in die ElbeKoordinaten: 53° 37′ 46″ N, 9° 31′ 37″ O
53° 37′ 46″ N, 9° 31′ 37″ O
Mündungshöhe m ü. NHN
Höhenunterschied ca. 9 m
Sohlgefälle ca. 0,31 ‰
Länge 28,7 km
Einzugsgebiet 213 km²
Linke Nebenflüsse Willaher Graben, Graben Im Vieh, Grenzgraben Schwinge-Heinbockel-Hagenah, Ottersbach, Grenzgraben Wiepenkathen-Schwinge, Kattenbeck, Poldergraben Perleberg, Harschenflether Wettern, Hörne-Götzdorfer Kanal, Kruken
Rechte Nebenflüsse Kühlhornsbach, Ringbeck, Beverbeck, Dinghorner Bach, Fredenbecker Mühlenbach, Deinster Mühlenbach, Steinbeck, Graben 5, Heidbeck, Burggraben, Wöhrdener Wettern, Neue Wettern
Mittelstädte Stade
Gemeinden Schwinge (Gemeinde Fredenbeck)
Schiffbarkeit 4,6 km[1]
Karte

Die Schwinge (Sw) ist ein 28,7 Kilometer langer, linksseitiger Nebenfluss der Elbe in Niedersachsen.

Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Schwinge im 13. Jahrhundert als Swenge. Der Name leitet sich wahrscheinlich vom altsächsischen Verb swingan „schwingen, sich ausbreiten“ ab und nimmt wohl Bezug auf den Unterlauf, der von den Gezeiten (schwankender Wasserstand) betroffen ist.[2]

Die Schwinge entspringt im Hohen Moor bei Mulsum auf der Stader Geest im Bifurkationsgebiet mit der Oste. Von hier fließt sie in einem weitgehend natürlichen, mehr als 20 Kilometer langen Oberlauf zur Hansestadt Stade.

In Stade liegt der ca. 1000 Jahre alte Hansehafen an der Schwinge. Seit 1792 wird hier der Oberlauf durch das Siel an der Salztorschleuse vom Tidefluss getrennt; es beginnt der Unterlauf der Schwinge, welcher bei Stadersand nordöstlich von Stade bei Elbkilometer 654,8[1] in die Unterelbe mündet. Der mittlere Tidenhub des Unterlaufs ist aufgrund der Elbvertiefung auf 3,30 Meter gestiegen, die Pegelschwankungen im Oberlauf durch den Rückstau bei geschlossenen Sieltoren betragen dagegen nur wenige Dezimeter. Trotz der Eindeichung werden die Ufer des Unterlaufs von schmalen Streifen außerordentlich seltenen Süßwasserwatts gesäumt.

Von der Elbe bis zur Salztorschleuse in Stade ist die Schwinge eine 4,6 Kilometer lange Bundeswasserstraße,[3][4][5] auf den ersten 700 Metern bis zur Saline-Verladestelle der Klasse IV, ab da der Klasse II. Auf ihr gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg. Alle an der Schwinge gelegenen Orte sind seit der Fertigstellung des Schwingesperrwerks nahe der Mündung im Jahr 1971 besser gegen Hochwasser durch Sturmfluten geschützt. Die 16 m breite Öffnung wird durch zwei Stemmtore verschlossen.

Vom Spätmittelalter bis in die 1950er Jahre wurde die Schwinge durch Ewer für den Gütertransport genutzt. Bei Ausbaggerungen der Schwinge und des Hansehafens konnten unzählige historische Fundstücke geborgen werden, unter anderem die berühmten Inschriftenschwerter mit dem Namenszug Ulfberht aus dem 8. bis 12. Jahrhundert. Heute dominiert dagegen der Freizeit- und Sportbootverkehr die Schifffahrt auf dem Unterlauf, oberhalb von Stade ist die Schwinge nicht schiffbar.

Landschaftsschutzgebiete

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Die Niederungslandschaft der Schwinge und ihrer Nebengewässer steht in weiten Bereichen bis in das Stader Stadtgebiet hinein unter Landschaftsschutz.

Das Schwingetal liegt südwestlich von Stade und ist in der Niederung besonders geprägt durch den mäandrierenden Verlauf der Schwinge, den hohen Grünlandanteil sowie ungenutzte und extensiv genutzte Flächen. Mit dem Vorkommen der Au- und Moorwälder in der Niederung sowie den historisch alten Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern vorwiegend an den Talhängen weist das Gebiet zugleich selten gewordene Landschaftselemente auf, die sich gleichzeitig durch eine besondere Schönheit auszeichnen.[6]

Der Charakter des südlich der Bundesstraße 74 gelegenen Landschaftsschutzgebiets Schwinge und Nebentäler, das die Naturschutzgebiete Steinbeck, Deinster Mühlenbach und Fredenbecker Mühlenbach überlagert, wird bestimmt durch die weite, offene Tallandschaft der Schwingeniederung mit der vorherrschenden Grünlandnutzung.[7]

Die Schwingewiesen im Stader Stadtgebiet zeichnen sich schließlich durch die offene Wiesenlandschaft der Schwinge mit ihrem Altarm aus.[8]

Die Schwingewiesen in Stade bei Hochwasser. Blick von der Horst zum Schwarzen Berg.

Einzelnachweise

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  1. a b Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes (Memento vom 21. Januar 2016 im Internet Archive), Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  2. Albrecht Greule: Deutsches Gewässernamenbuch. Walter de Gruyter, Berlin / Boston 2014, ISBN 978-3-11-057891-1, S. 489, „¹Schwinge“ (Auszug in der Google-Buchsuche).
  3. Walther Fincke, Burkhard Willführ: Chronik über den Rechtsstatus der Reichswasserstraßen/Binnenwasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem 3. Oktober 1990. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Verzeichnis E, Lfd.Nr. 54 (bund.de [PDF]).
  4. BGBl. 2007 I S. 962, Anlage 1, Nr. 54.
  5. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Anlage 1: Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 20. Juli 2024.
  6. Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet „Schwingetal“ im Bereich der Hansestadt Stade, der Gemeinde Heinbockel, Samtgemeinde Oldendorf und der Gemeinden Fredenbeck und Kutenholz, Samtgemeinde Fredenbeck, im Landkreis Stade (LSG Schwingetal-Verordnung) vom 17. Dezember 2012, Amtsblatt des Landkreises Stade vom 20. Dezember 2012, S. 350.
  7. Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet „Schwinge und Nebentäler“ in den Gemarkungen Stade, Wiepenkathen, Schwinge, Hagenah, Mulsum, Kl. Fredenbeck, Gr. Fredenbeck, Wedel, Dienste und Hagen vom 10. Juli 1985, Amtsblatt des Regierungsbezirks Lüneburg vom 1. September 1985; Amtsblatt des Landkreises Stade vom 12. Oktober 2000.
  8. Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet „Schwingewiesen“ in der Stadt Stade vom 28. September 1982, Amtsblatt des Regierungsbezirks Lüneburg vom 15. November 1982.