Landgericht Hammelburg
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Das Landgericht Hammelburg war ein von 1819 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Hammelburg im heutigen Landkreis Bad Kissingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1819 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Hammelburg errichtet. Dieses kam zum Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Werner Eberth (Herausgeber): Physikatsbericht für den Landgerichtsbezirk Hammelburg von Dr. Johann Adam Kamm (1810-1890). In: Land und Leute im Landkreis Bad Kissingen 1861, Bd. 2. Herausgegeben von Werner Eberth. Bad Kissingen 1997, S. 18–113. [nicht ausgewertet]
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 477–478.