Familienkasse Bayern Süd

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Familienkasse Bayern Süd
Staat Deutschland Deutschland
Hauptsitz Galgenbergstraße 24
93053 Regensburg
Standorte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, München, Passau, Pfarrkirchen
Kontakt
Postanschrift Familienkasse Bayern Süd
93013 Regensburg
Service-Nummer 0800 4 5555 30
Webseite www.familienkasse.de

Die Familienkasse Bayern Süd ist mit etwa 980.000 Kunden und einem jährlichen Auszahlvolumen von 5,2 Milliarden Euro[1] eine der größten Familienkassen im Bundesgebiet. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren finanziellen Hilfen („Notfall-Kinderzuschlag“, Kinderbonus, Kinderfreizeitbonus und Sofortzuschlag für Kinder) unterstützt sie Familien. Zum Aufgabengebiet der Familienkasse gehören auch die umfassende Information und Beratung von leistungsberechtigten Familien.

Die Familienkasse Bayern Süd ist eine von vierzehn regionalen Familienkassen der BA und betreut Familien im südbayerischen Raum. Die ca. 500 Mitarbeiter verteilen sich auf den Hauptsitz in Regensburg sowie auf die Außenstellen in Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, München, Passau und Pfarrkirchen.

Die Familienkasse Bayern Süd ist für die Auszahlung des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für die Landkreise und kreisfreien Städte in folgenden Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit zuständig: Augsburg, Deggendorf, Freising, Ingolstadt, Kempten/Memmingen, Landshut/Pfarrkirchen, München, Passau, Regensburg, Rosenheim, Traunstein, Weilheim.

Bundesweite Sonderzuständigkeit

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Die Familienkasse Bayern Süd hat eine bundesweite Sonderzuständigkeit in grenzüberschreitenden Kindergeldfällen. Hier sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften die Bestimmungen des europäischen Rechts zu beachten. Damit wird verhindert, dass eine Person gleichzeitig den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten unterliegt. In Zusammenhang dieser Sonderzuständigkeit prüft die Familienkasse Bayern Süd Kindergeldansprüche bei Bezug zu den Ländern Kroatien, Österreich, Slowakei, Griechenland oder Lettland. Zudem bearbeitet die Familienkasse Bayern Süd bundesweit alle Anträge, die nach einem zwischenstaatlichen Abkommen mit den Ländern Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei zu beurteilen sind.[2]

Im Rahmen einer bundesweiten Familienkassenreform wurden in den Jahren 2004 bis 2006 die Familienkassen Memmingen und Weilheim mit Kempten, Landshut mit Regensburg sowie Rosenheim und Traunstein mit Pfarrkirchen zusammengeführt. In einer weiteren Neuorganisation entstand am 1. Mai 2013 aus vormals sieben eigenständigen Organisationen die Familienkasse Bayern Süd in ihrer jetzigen Form. Mit der Aufhebung des § 72 Einkommensteuergesetz (EStG) zum 1. Januar 2024 durch das Jahressteuergesetz 2022[3] wurde der im Dezember 2016 begonnene Prozess der Bündelung aller Kindergeldfälle bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beendet.[4]

Digitalisierung

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Seit Oktober 2013 führt die Familienkasse Bayern Süd ihre Akten in elektronischer Form. Dabei werden eingehende Poststücke von Scan-Zentren digitalisiert und anschließend in einer eAkte bearbeitet.[5]

Seit August 2015 bietet die Familienkasse bei Fragen zum Kinderzuschlag eine Online-Beratung per Videotelefonie an.[6]

Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe, mit der potenzielle Antragsteller seit August 2017 schnell und einfach feststellen können, ob für sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. In moderierten Videos wird die persönliche Situation von Kunden abgefragt. Die Kunden können sich somit trotz räumlicher Entfernung von zu Hause über den Kinderzuschlag informieren und einen individuellen Anspruch prüfen.[7]

Seit April 2018 hat die Familienkasse Bayern Süd eine Online-Plattform, um die Kindergeld-Antragstellung auch online zu ermöglichen.[8] Des Weiteren kann ein Familienkassenprofil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit erstellt werden, um auf Funktionen wie die Onlineübermittlung von Bescheiden zurückzugreifen.[9]

Bezügestellenservice

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Durch die Online-Dienste des Bezügestellenservices werden öffentlichen Diensten Informationen, die zur Berechnung von kindergeldabhängigen Gehalts- und Bezügebestandteilen erforderlich sind, datensicher zur Verfügung gestellt.[10]

Die Familienkasse Bayern Süd hat sich in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten in ihrem Einzugsgebiet mit Partnern vor Ort zu regionalen Netzwerken für familienpolitische Leistungen zusammengeschlossen. Die Netzwerkteilnehmenden verpflichten sich gegenseitig über die regional verfügbaren Angebote an Familienleistungen zu informieren und stärker zusammenzuarbeiten. Beispiele für solche Netzwerke sind z. B. das Augsburger Netzwerk für Familienleistungen[11] oder das Familiennetzwerk Landkreis Altötting[12].

Einzelnachweise

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  1. Service Point für Familien in München. Abgerufen am 12. November 2024.
  2. ANBA (Monatszahlen), April 2020 (PDF; 4,7 MB) S. 2 und 3, abgerufen am 23. Juli 2021
  3. Artikel 6 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022), vom 16. Dezember 2022 in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 51, vom 20. Dezember 2022. Abgerufen am 12. November 2024.
  4. Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, vom 8. Dezember 2016 in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, vom 13. Dezember 2016. Abgerufen am 12. November 2024.
  5. Einführung der eAkte. (Memento des Originals vom 20. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/con.arbeitsagentur.de (PDF) abgerufen am 5. Mai 2018
  6. Videoberatung zum Kinderzuschlag. Abgerufen am 12. November 2024.
  7. KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag online prüfen | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 12. November 2024.
  8. Kindergeldantrag online, abgerufen am 5. Mai 2018.
  9. vgl. eServcies der Familienkasse. Abgerufen am 12. November 2024.
  10. Bezügestellenservice, abgerufen am 23. Juli 2021.
  11. Augsburger Netzwerk für Familienleistungen. In: arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de. Abgerufen am 12. November 2024.
  12. Familiennetzwerk Landkreis Altötting. In: arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de. Abgerufen am 12. November 2024.