Diskussion:Reichsfinanzhof
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Eine Tabelle zur Entwicklung der Rechtsfälle von 1933 bis 1942 aufzuführen ist meines Erachtens generell überflüssig und gehört in diesen Artikel gar nicht herein; dasselbe gilt für die Auflistung der Zuständigkeit der Senate von 1944. Von letzterem wäre allenfalls (wenn nicht schon das im Rahmen dieses Artikels viel zu detailliert wäre) die aktuelle Zuständigkeit interessant. Habe daher beide Absätze gelöscht.
Schließe mich an. Die Anzahl der Rechtsfälle und der Geschäftsverteilungsplan haben doch gar keinen Nutzwert. Löschen? -- Dionysos 1984 15:20, 28. Jan. 2011 (CET)
- Begründet eure Meinung mal mit logischen Operatoren. "Macht keinen Sinn" ist eo ipso nämlich keine Begründung. --Laibwächter (Diskussion) 16:17, 27. Jul. 2012 (CEST)
Herbert Dorn
[Quelltext bearbeiten]spielte also Fußball. Da schießt der Link leider den Vogel ab. --93.129.90.101 09:52, 27. Nov. 2013 (CET)
- der Artikel erweckt überhaupt den Eindruck, von einem argen Dilettanten, eher blutigen Laien verfaßt worden zu sein. Weder Hand noch Fuß. --62.216.203.243 22:08, 24. Feb. 2024 (CET)
Einführung einer Umsatzsteuer 1918 ?
[Quelltext bearbeiten]War das vor oder nach dem Ende der Monarchie, und könnte man den genauen Zeitpunkt oder die Umstände nicht etwas genauer, z. B. mit Belegstellen, angeben ? Danke. --62.216.203.243 22:06, 24. Feb. 2024 (CET)