Benutzer:Baiofs/Robe
Maximilien de Robespierre ([6. Mai 1758 in Arras; † 28. Juli 1794 in Paris; getauft Maximilien-François-Marie-Isidore), häufig nur Maximilien Robespierre, war ein französischer Rechtsanwalt und Staatsmann und eine der bekanntesten, einflussreichsten und umstrittensten Persönlichkeiten der Französischen Revolution.
]; *Als Mitglied der Generalstände, der Verfassungsgebenden Versammlung und des Jakobinerklubs setzte er sich für das allgemeine (Männer-)Wahlrecht, das Wahlrecht für Farbige, Juden, Schauspieler und Hausangestellte; die Abschaffung des kirchlichen Zölibats und das Ende der französischen Beteiligung am atlantischen Sklavenhandel ein. Im Jahr 1791 wurde Robespierre zum „öffentlichen Ankläger“ (in Etwa der einzige Staatsanwalt) gewählt und setzte sich in dieser Rolle entschieden für männliche Bürger ohne politisches Mitspracherecht, für ihre uneingeschränkte Zulassung zur Nationalgarde, zu öffentlichen Ämtern und zu den kommandierten Rängen der Armee, für das Petitionsrecht und das Recht auf Waffen ein. Robespierre spielte eine wichtige Rolle in der Agitation, die zum Sturz der französischen Monarchie am 10. August 1792 (Tuileriensturm) und zur Einberufung des Nationalkonvents führte. Sein Ziel war es, ein einheitliches und unteilbares Frankreich zu schaffen, die Gleichheit vor dem Gesetz herzustellen, die adeligen Vorrechte abzuschaffen und die Grundsätze der direkten Demokratie zu verteidigen. Für sein Festhalten an strengen moralischen Werten erhielt er den Spitznamen „der Unbestechliche“.
Als eines der führenden Mitglieder der Pariser Kommune – der vorrevolutionären Provisionsregierung – wurde Robespierre Anfang September 1792 als Abgeordneter in den französischen Konvent gewählt. Sein öffentliches Bild wandte sich aber zunehmend ins Negative, insbesondere da ihm unterstellt wurde, entweder ein Triumvirat oder eine Diktatur zu errichten. Im April 1793 forderte Robespierre die Jakobiner auf, eine Sansculottes-Armee aufzustellen, um die revolutionären Gesetze gewaltsam durchzusetzen und alle konterrevolutionären Verschwörer zu töten. Der Widerstand gegen dieses repressive Handeln endete in einem bewaffneten Aufstand vom 31. Mai bis 2. Juni 1793. Im Juli wurde Robespierre zum Mitglied des inzwischen regierenden Wohlfahrtsausschusses ernannt und reorganisierte in dieser Rolle das Revolutionstribunal, der nun als Sondergerichtshof Schauprozesse gegen politische Gegner der Revolution führte. Diejenigen, die sich nicht aktiv für die jakobinische Vorstellung der Verteidigung Frankreichs (modérantisme) einsetzten, wurden zu Feinden erklärt. Die einjährige Schreckensherrschaft bekam später den Titel Großer Terror: Mindestens 300.000 Verdächtige wurde verhaftet, 17.000 wurden offiziell hingerichtet und circa 10.000 starben im Gefängnis oder ohne Prozess. Robespierre hatte zwar stets gleichgesinnte Verbündete, doch die politisch motivierten Gewaltexzesse seiner Bergpartei desillusionierten andere. Letztlich bedeutete seine Besessenheit von der Vision einer idealen Republik und seiner Gleichgültigkeit gegenüber den menschlichen Kosten ihrer Verwirklichung, sein Ende. Am 9. Thermidor wurden er und seine Verbündeten im Pariser Rathaus verhaftet. Am folgenden Tag wurde er hingerichtet.
Robespierre war zu Lebzeiten aufgrund seiner Ansichten und seiner Politik eine kontroverse Figur und ist bis heute umstritten. Laut Marcel Gauchet ist keine Person in Frankreich so umstritten wie Robespierre. Für die einen war Robespierre der wichtigste Ideologe der Revolution, für andere war er die Inkarnation des Terrors selbst.
Frühes Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Maximilien de Robespierre wurde am 6. Mai 1758 in Arras in der alten französischen Provinz Artois getauft. Sein Großvater väterlicherseits, der ebenfalls Maximilien de Robespierre hieß, ließ sich in Arras als Rechtsanwalt nieder. Sein Vater, François Maximilien Barthélémy de Robespierre, war Jurist im Conseil d'Artois und heiratete am 3. Januar 1758 Jacqueline Marguerite Carrault, die Tochter eines Brauers. Maximilien wurde fünf Monate später als ältestes von vier Kindern geboren. Seine Geschwister waren Charlotte, Henriette und Augustin.
Im Juli 1764 starb Robespierres Mutter nach der Geburt einer totgeborenen Tochter im Alter von 29 Jahren. Verzweifelt über den Tod seiner Frau verlässt François die Stadt um 1767. Seine beiden Töchter wuchsen bei ihren Tanten väterlicherseits auf, seine beiden Söhne wurden von ihren Großeltern mütterlicherseits aufgenommen.
Robespierre war zum Zeitpunkt des Todes seiner Mutter erst sechs Jahre alt. Da er bereits mit acht Jahren lesen und schreiben konnte, besuchte er die Mittelschule von Arras. Im Oktober 1769 erhielt er auf Empfehlung des Bischofs Louis-Hilaire de Conzié ein Stipendium an der Eliteschule Lycée Louis-le-Grand in Paris. Zu seinen Mitschülern gehörten die späteren Revolutionäre Camille Desmoulins und Louis-Marie Stanislas Fréron. In der Schule lernte Robespierre, die idealisierte Römische Republik und die Rhetorik von Cicero, Cato und Brutus zu bewundern. Im Jahr 1776 wurde Robespierre für seine Rhetorik mit einem Preis ausgezeichnet.
Besonders wirkmächtig für Robespierre waren auch die Werke des Genfer Philosophen Jean-Jacques Rousseau, insbesondere seine Ideen im Contrat Social von 1762. Die Vorstellung eines „tugendhaften Ichs“ – eines Menschen, der allein steht und nur von seinem Gewissen begleitet wird –, beeindruckte ihn nachhaltig. Selbiges gilt für die Schriften von Montesquieu und Mably – beide propagierten den sogenannten „Soldatenbürger“, also eine Gesellschaft aus wehrhaft erzogenen Bürgern, die im Notfall ohne zu zögern bereit sind, für ihr Land in den Tod zu ziehen. Aus diesem Konglomerat verschiedener Ideen entwickelte Robespierre seine eigene Vorstellung einer militaristischen Direktdemokratie nach römischen Tugenden, in dem der volonté générale (Gemeinwille) die Basis aller Legitimität bildet.
Anfänge in der Politik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Robespierre studierte drei Jahre lang Rechtswissenschaften an der prestigeträchtigen Sorbonne. Nach seinem Abschluss am 31. Juli 1780 erhielt er einen Sonderpreis in Höhe von 600 Livre für herausragende akademische Leistungen. Am 15. Mai 1781 erhielt Robespierre die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Bischof von Arras, Hilaire de Conzié, ernannte ihn im März 1782 zum Richter des lokalen Strafgerichts. Aufgrund seiner Ablehnung der Todesstrafe legte er dieses Amt bald wieder nieder. Sein berühmtester Fall über einen Blitzschutz in Saint-Omer fand im Mai 1783 statt. Die gedruckte Verteidigungsrede las sogar der amerikanische Gründervater Benjamin Franklin.
Am 15. November 1783 wurde Robespierre zum Mitglied der literarischen Akademie von Arras gewählt. 1784 verlieh ihm die verfeindete Akademie von Metz eine Medaille für seinen Aufsatz über die Frage, ob die Verwandten eines verurteilten Verbrechers an dessen Schande teilhaben sollten. Im Aufsatz griff Robespierre die Ungleichheit vor dem Gesetz an: die Demütigung unehelicher oder leiblicher Kinder, die königlichen Lettre de cachet und die Ausgrenzung der Frauen im akademischen Leben. Durch die Bekanntheit seines Aufsatzes lernte er unter anderem den Juristen Martial Herman, den jungen Offizier Lazare Carnot und den Lehrer Joseph Fouché kennen, die alle in seinem späteren Leben eine Rolle spielen sollten. Die Erzählung, Robespierre habe Rousseau kurz vor dessen Tod kennengelernt, ist umstritten.
Im August 1788 kündigte König Ludwig XVI. Neuwahlen für alle Provinzen und eine Versammlung der Generalstände für den 1. Mai 1789 an, um die ernsten Finanz- und Steuerprobleme Frankreichs zu lösen. Robespierre beteiligte sich an einer Diskussion über die Art und Weise, wie die französische Provinzregierung gewählt werden sollte und argumentierte in einer Ansprache dafür, dass die neuen Generalstände das französische Volk nicht repräsentieren würden, wenn der frühere Modus der Wahl durch die Mitglieder der Provinzstände wieder eingeführt würde. Ende Februar 1789 sah sich Frankreich aufgrund seines Wunsches nach einer neuen Verfassung einer dringenden Krise gegenüber.
In seinem Wahlkreis begann Robespierre, sich mit einer polemischen Rede gegen die lokalen Behörden, politisch zu profilieren. Damit sicherte er sich die Unterstützung der Wähler auf dem Land. Am 26. April 1789 wurde er als einer von 16 Abgeordneten für Pas-de-Calais in die Generalstände gewählt. Bei seiner Ankunft in Versailles wurde er, wie die anderen Abgeordneten, dem König vorgestellt und hörte eine dreistündige Rede vom Finanzminister Jacques Necker über institutionelle und politische Reformen. Als absprachewidrig mitgeteilt wurde, die Abstimmungen in den Generalständen weiterhin nicht „nach Köpfen“ zu veranstalten, widersetzte sich dem Emmanuel Joseph Sieyès und schlug vor, den Dritten Stand unter neuem Namen getrennt tagen zu lassen. Am 6. Juni hielt Robespierre seine erste Rede im Stand, in der er die Kirchenhierarchie angreift. Am 13. Juni schließt sich Robespierre der sogenannten Nationalversammlung an – einer provisorischen Versammlung, die in der späteren Revolution bedeutsam sein sollte. Am 9. Juli zog die Versammlung nach Paris um und wandelte sich in die Verfassungsgebende Nationalversammlung, um über eine gänzlich neue Verfassung und ein neues Steuersystem zu beraten.
Als die seit Mai angebrochene Französische Revolution zu eskalieren scheint – etwa durch den Sturm auf die Bastille – wird von der Nationalversammlung am 13. Juli die Wiedereinsetzung einer sogenannten „bürgerlichen Miliz“ vereinbart. Am 20. Juli folgt dem der Beschluss, in allen Gemeinden des Landes Nationalgarden aufzustellen. Dem Revolutions-nahen Adeligen Gérard de Lally-Tollendal und seinen Forderungen nach Recht und Ordnung, hielt Robespierre entgegen, den gewaltsamen Bürgern würde ohne die Aufstände ihre Freiheit verwehrt bleiben. Im Oktober unterstützten er und Jean-Baptiste Louvet aktiv den ursprünglichen friedlichen, aber durch Männergruppen aufgehetzten Frauenmarsch auf Versailles. Während sich die verfassungsgebende Versammlung mit dem Zensuswahlrecht für Männer befasste, wandten sich Robespierre und einige weitere Abgeordnete gegen sämtliche Vermögensvoraussetzungen für das Wahlrecht und die Übernahme von Ämtern. Damit konnte er über die nächsten Monate die Aufmerksamkeit bisher ausgeschlossener Bevölkerungsschichten auf sich zu ziehen, insbesondere der Hugenotten, der Juden, der Schwarzen und der Schauspieler.
Als häufigster Redner in der Versammlung äußerte Robespierre zahlreiche Ideen zur Unterstützung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 und den Bestimmungen der späteren Verfassung. Für seine als radikal empfunden Positionen, die auf eine Radikaldemokratie bei voller Volkssouveränität ausgerichtet waren, fand er unter den Abgeordneten keine Mehrheiten. Die berühmte Schriftstellerin Madame de Staël warf Robespierre zeitgenössisch vor, er sei „zu übertrieben in seinen demokratischen Prinzipien.“
Politiker der Jakobiner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beitritt zum Jakobinerklub
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ab Oktober 1789 wohnte Robespierre in der Rue de Saintonge 30 in Le Marais, einem wohlhabenden Viertel in Paris. Der Journalist Pierre Villiers behauptete, zu dieser Zeit sein Sekretär gewesen zu sein und sich mit ihm eine Wohnung im dritten Stock geteilt zu haben. Gegen Ende desselben Jahres schloss sich Robespierre einer pro-republikanischen Gesellschaft an, die sich „Klub der Verfassungsfreunde“ nannte und heute als die Jakobiner bekannt ist.
Zu seinem Beitritt zählte der Klub gerade einmal 1200 Mitglieder; diese konnte Robespierre schon bald für sich begeistern. So hielt er am 25. Januar 1790 – bei einer Tagung über das Thema „Gleichheit vor dem Gesetz“ – eine bedeutende Rede über das Zensuswahlrecht, die er mit der Feststellung beendete, es müssten „alle Franzosen zu allen öffentlichen Ämtern zugelassen werden […], ohne einen anderen Unterschied als den der Tugenden und Talente.“ In einer anderen Rede warb er für die Verwerfung von Niccolò Machiavellis Idee städtischer oder regionaler Bürgermilizen und sprach sich stattdessen für die Zusammenarbeit aller Nationalgarden in einer allgemeinen Föderation aus. Die am 24. März 1790 von der Konstituante beschlossene Umstrukturierung der Justiz trieb er aktiv voran: Neben der Neuordnung der französischen Départements und der Aufteilung der Pariser Kommune in 48 Sektionen, lag sein Fokus vor allem auf der Gleichheit der Gehälter aller neu gewählten Bürgermeister. Diese Neuwahl war vor allem eine weitere Absage an die Monarchie, denn der nicht-adelige Astronom Jean-Sylvain Bailly konnte mit 12.500 Stimmen zu nur einer Gegenstimme klar gegen den ebenfalls kandidierenden Ludwig XVI gewinnen und so erster Bürgermeister von Paris werden. In einer Rede zum Thema der Nationalgarde sprach Robespierre die berühmten Worte: „Bewaffnet zu sein zur persönlichen Verteidigung ist das Recht eines jeden Menschen, bewaffnet zu sein zur Verteidigung der Freiheit und der Existenz des gemeinsamen Vaterlandes ist das Recht eines jeden Bürgers.“ Als Folge wurde die Nationalgarde um 50.000 Mann aufgestockt.
Wahl zum Präsident der Jakobiner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch seine begnadete Rhetorik konnte Robespierre die meisten Jakobiner für sich gewinnen und unter anderem den bisherigen Führer des Klubs, Gabriel Mirabeau, von seiner Rolle verdrängen. Am 31. März 1790 wurde Robespierre zum Präsidenten der Jakobiner gewählt. Da diese bald auch die Mehrheit in der verfassungsgebenden Versammlung innehatten, folgte am 19. Juni 1790 die Wahl zum Sekretär der Konstituante. Zum Ende des Jahres galt Robespierre als der Anführer der extremen Linken. Die berühmte Devise Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Liberté, égalité, fraternité) geht auf ihn zurück und wurde auf die Fahnen der Nationalgarde gedruckt.
Schon in seinem ersten Amtsjahr – 1791 – hielt Robespierre fast 328 Reden und brachte folgenschwere Reformen voran, die zugunsten des demokratischen und einheitlichen Gedankens häufig die Rechtssicherheit oder Rechtsstaatlichkeit schwächten. So wurde durch ein Dekret für jeden Bürger das Recht zur gerichtlichen Verteidigung eingeführt: Fortan mussten auch gewichtige Prozesse nicht mehr durch einen Rechtsanwalt geführt werden, sondern auch juristische Laien waren zur Verteidigung berechtigt. Das Konzept wurde schon zeitgenössisch skeptisch aufgenommen; es sei für die Juristen der Konstituante ein „kollektiver Suizid“. Die kommunale Selbstverwaltung wurde durch das Verbot von Provinzmilizen und die Zentralisierung der Verteidigung auf das Département Paris eingeschränkt. Das Ziel war eine starke, nach demokratischen Grundsätzen organisierte Nationalgarde, als „Instrument zur Verteidigung der Freiheit“. Fortschrittlich waren das am 9. Mai 1791 beschlossene Petitionsrecht, die Anerkennung der Staatsbürgerschaft auch für Farbige und Robespierres gescheiterte Rede zur Abschaffung der Todesstrafe.
Gleichsam nutzte Robespierre seine Beliebtheit zur subtilen Bekämpfung politischer Gegner. So konnte er am 18. Mai 1791 durchsetzen, dass in die Konstituante gewählte Jakobiner-Abgeordnete nicht wiedergewählt werden konnten: Diese vermeintlich demokratischen Erwägungen entstammende Idee diente ihm vor allem dazu, die pro-monarchistischen Jakobiner – allen voran Antoine Barnave, Adrien Duport und Alexandre de Lameth – zu entfernen und so eine radikaldemokratische Mehrheit zu sichern. Unter den Vorwand, Missstände in in der Polizei zu bekämpfen, wurden missliebige Beamte massenhaft entlassen. Ihre Aufgaben übernahm Robespierre in der Rolle des „öffentlichen Anklägers“ vor dem Strafgerichtshof nun selbst – insbesondere organisierte er die Ermittlungen und Anklagen. Den Abbé Guillaume Raynal erklärte er für dessen laute Kritik an der Konstituante zur persona non grata. Und er forderte zum Boykott des royalistischen Pamphlets L'Ami du roi (deutsch: „Der Freund des Königs“) auf, da dieses der „Anwalt der Banditen, Rebellen und Mörder“ sei.
Positionierung gegen den König
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Robespierres gemäßigte Haltung zur konstitutionellen Monarchie änderte sich radikal, als Ludwig XVI. mit der Flucht nach Varennes vom 20. Juni 1791 heimlich versuchte, Frankreich zu verlassen, um die Revolution von außen zu zerstören. Dieser Verrat an der Revolution erschütterte das Vertrauen der meisten Abgeordneten in den guten Willen des Königs nachhaltig, stärkte die antimonarchischen Kräfte und führte zu hitzigen Diskussionen in der Konstituante, deren Verfassungsentwurf noch die Beibehaltung der Monarchie vorsah. Zwischen dem 13. und 15. Juli 1791 wurde deshalb darüber debattiert, ob der König tatsächlich wiedereingesetzt werden sollte und wenn ja, mit welchen verfassungsmäßigen Rechten. In seiner Rede vom 13. Juli warb Robespierre das erste Mal offen für eine vollständige Abschaffung der Monarchie.
Am 17. Juli wurde diese Frage einer Menschenmenge am Marsfeld vorgelegt, die sich mit 6000 Unterschriften für die Abschaffung und einen Prozess gegen den König aussprach. Unter der Menschenmenge befanden sich zwei voyeuristische Jungen, die durch Bohrlöcher im Petitionsstand unter die Röcke der Frauen spähten, bei ihrer Entdeckung an Straßenlaternen aufgehängt und anschließend auf Speeren gewaltsam aufgespießt wurden. Als sich die die Menge am Abend immer noch nicht aufgelöst hatte, marschierten Bürgermeister Bailly und General LaFayette mit der Nationalgarde zum Marsfeld und begegneten dem feindlichen Steinhagel mit Schussfeuer. Das heute als Massaker auf dem Marsfeld bekannte Ereignis endete mit 50 Toten und diente der revolutionskritischen Regierung als Vorwand, Versammlungsverbote zu erteilen, den Ausnahmezustand zu erklären und zahlreiche Verhaftungen anzuordnen. Da er befürchtete, als radikaler Jakobiner ebenso von der Verhaftungswelle betroffen zu sein, suchte Robespierre Unterschlupf bei Maurice Duplay, der ihn in der Rue Saint-Honoré 398 zur Untermiete wohnen ließ. Da die gemäßigten Jakobiner nach dem blutigen Massaker über den Fortgang der Revolution beunruhigt waren, gründete sich am Folgetag aus ihnen der Feuillant-Klub. Durch diesen Zusammenschluss konnte Robespierre nicht die notwendige Mehrheit für die Absetzung des Königs hinter sich vereinen; dieser wurde stattdessen wieder in sein Amt eingesetzt.
Nach langer Arbeit wurde die Französische Verfassung von 1791 am 3. September verabschiedet und zehn Tage später vom König akzeptiert. Sie sah – so wie es die Mehrheit in der Konstituante beschloss – die Aufrechterhaltung der Monarchie vor, wenn auch mit konstitutionellen Elementen. Den Antrag des Royalisten Jean Le Chapelier, die Revolution nun für beendet zu erklären und die politischen Klubs einzuschränken, konnte Robespierre jedoch noch am letzten Tag vor Auflösung der Konstituante durch die Mehrheit ablehnen lassen.
Opposition zum Ersten Koalitionskrieg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als die beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen die Pillnitzer Deklaration unterschrieben und König Ludwig XVI damit ihre Unterstützung gegen die Revolution zusprachen, war der gemäßigte Jakobiner Jacques Pierre Brissot noch Vorsitzender der Gesetzgebende Nationalversammlung. Die Drohung der Mächte, bei einer Schädigung Ludwigs „militärisch in die Politik Frankreichs“ einzugreifen, empfand er Affront. Deshalb konnte er die Mehrheit der Abgeordneten der Versammlung für den Krieg gewinnen. Führende Kräfte der Revolution – neben Robespierre auch der Demagoge Jean-Paul Marat und Georges Danton – sprachen sich gegen den Krieg aus. Die wesentlichen Gründe legte Robespierre in seiner Rede vom 18. Dezember 1791 dar; ein Sieg des Krieges habe das Potential, zu einer Diktatur zu führen, eine Niederlage das Potential, dem König seine früheren Machtbefugnisse zurückzugeben; beides sei der Revolution undienlich. Grund dafür ist der historisch ausnahmslose Machtzuwachs von Generälen und Soldaten in Kriegszuständen, die – je nachdem, wie sie positioniert sind – die Entwicklung des Landes in die eine oder andere Richtung bestimmen könnten:
„Wenn sie Cäsaren, Catilinas oder Cromwells sind, ergreifen sie die Macht für sich selbst. Wenn es sich um rückgratlose Höflinge handelt […] kehren sie zurück, um ihrem Herrn ihre Macht zu Füßen zu legen und ihm zu helfen, die Willkürherrschaft wiederzuerlangen, unter der Bedingung, dass sie seine wichtigsten Diener werden. […] Ein revolutionärer Krieg muss geführt werden, um Untertanen und Sklaven von ungerechter Tyrannei zu befreien, nicht aus traditionellen Gründen der Verteidigung von Dynastien und der Ausweitung von Grenzen. Ein solcher Krieg begünstigt nur die Kräfte der Konterrevolution, indem er denjenigen in die Hände spielt, die gegen die Souveränität des Volkes eingestellt sind.“
Der Widerstand der Jakobiner unter Robespierre irritierte die Girondisten, die sie bis dahin als Verbündete gesehen haben. Die Gräben wurden durch eine Rede vom 10. Februar 1792 nur vertieft, da Robespierre nun dafür plädierte, neben der Nationalgarde auch das Volk zu bewaffnen und so gegen mögliche Konterrevolutionäre – explizit auch aus Reihen der Feuillants und Girondisten – vorgehen zu können. Auch forderte er am 29. März 1792 die Einsetzung einer nicht-konterrevolutionären – bestenfalls jakobinischen – Regierung. Für die Girondisten waren die Jakobiner und vor allem Robespierre durch diese Aktionen fortan der zu bekämpfende Feind: So beschuldigte Brissot ihn, sich zu einem „Idol des Volkes“ erheben zu wollen und Marguerite Élie Guadet warf ihm wegen der Opposition zum Krieg vor, in Wahrheit als Geheimagent für das österreichische Komitee zu arbeiten. Die Verleumdungskampagnen der Girondisten gegen Robespierres Einfluss erzielten Wirkung. Dieser sah sich deshalb genötigt, am 10. April 1792 vom Amts des öffentlichen Anklägers am Kriminalgericht Paris zurückzutreten, um seinen Ruf als „der Unbestechliche“ (l’Incorruptible) zu bewahren. Gegen die immer wiederkehrenden Anschuldigungen der Girondisten setzte er sich ab dem 17. Mai 1792 in einer eigens dafür gegründeten Wochenzeitschrift, Le Défenseur de la Constitution (deutsch: „Der Verteidiger der Verfassung“), zur Wehr. Dort machte er insbesondere gegen Brissot und die Kriegsbewegung Stimmung. Schlussendlich konnte Robespierre für seinen Pazifismus aber nicht die notwendigen Mehrheiten aufbringen: Am 20. April 1792 erklärte Frankreich dem Habsburger Österreich offiziell den Beginn des Ersten Koalitionskriegs.
Untergang der konstitutionellen Monarchie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spannungen zwischen Royalisten und Revolutionären
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als die Gesetzgebende Nationalversammlung am 20. April 1792 Österreich den Krieg erklärte, versuchte Robespierre auf mehrere Arten, den Einfluss der Soldaten und des Königs zu reduzieren. So forderte er offen, dass sich das französische Volk ebenso bewaffnen dürfte. Außerdem forderte er Führer der Zentralarmee, Marquis de Lafayette, zum Rücktritt auf, um dessen steigenden Einfluss einzudämmen. Für einfache Soldaten aus dem Volk sollten Beförderungschancen erhöht und für Absolventen der aristokratischen École militaire verringert werden. In einem offenen Brief forderte er mit anderen Jakobinern die Schaffung einer Revolutionsarmee (französisch: armée révolutionnaire aus mindestens 23.000 Mann. Ganz nach den Ideen Rousseaus sollte die Armee verhindern, dass das weitgehend royalistische Militär seinen im Krieg gesteigerten Einfluss nutzt, um die Revolution zu beenden.
Ab Mai 1792 mehrten sich die Anzeichen, dass die royalistische Armee die Revolution untergraben wollte. So konnte der revolutionäre Priester François Chabot 182 Dokumente vorlegen, aus denen sich ein geplanter Komplett zur Auflösung der Gesetzgebenden Nationalversammlung ergeben sollte. Diese reagierte am 29. Mai 1792 deshalb ihrerseits mit der Auflösung der Konstitutionellen Garde (französisch: Garde Constitutionnelle), die die Konterrevolution anführen sollte. Auch wurden ersten Gerüchte laut, dass der Armeeführer LaFayette einen Militärputsch plante, insbesondere wegen seiner lauten Forderungen zur Zerschlagung der Jakobiner. In einer Rede im desselben Monats schoss Robespierre zurück:
„General LaFayette, während Sie mir aus der Mitte Ihres Lagers den Krieg erklärten, den Sie bisher den Feinden unseres Staates erspart hatten, während Sie mich in Briefen, die in von Ihren gekauften Zeitungen veröffentlicht wurden […], als Feind der Freiheit anprangerten, glaubte ich, nur mit einem General zu streiten. […] Aber ich streite mit dem Diktator Frankreichs.“
Erfolglose Demonstration vom 20. Juni 1792
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ohnehin schon angespannte Verhältnis zwischen König und Revolutionären fand bald einen neuen Tiefpunkt und die Forderungen an einer vollständigen Abschaffung der Monarchie – vor allem durch Robespierre – wurden wieder lauter. Die Vermutungen, der König habe sich gegen die Revolution gestellt, wurden spätestens mit dessen Fluchtversuch deutlich. In den Straßen Frankreichs wurden nun Flugblätter verteilt, auf denen erstmals offen gefordert wurde, den „König nicht mehr als König anzusehen“.
Als Kriegsminister Joseph Gerbey am 8. Juni 1792 den Antrag stellte, eine Freiwilligenmiliz für die Hilfe der verlierenden Frontsoldaten zusammenzustellen, legte Ludwig sein verfassungsrechtlich garantiertes Veto ein. Für die republikanischen Fraktionen schien spätestens jetzt kein Zweifel, dass der König eine französische Niederlage forcierte, um durch die fremden Mächte wieder eingesetzt zu werden. In einem letzten verzweifelten Akt organisierten die Sansculottes am 20. Juni 1792 eine Demonstration, mit der Ludwig überzeugt werden sollte, sein Veto zurückzuziehen und sich offen zur Revolution zu bekennen. Dieser besann sich derweil auf seine verfassungsmäßigen Rechte und auch eine Intervention des Revolutionsführers Jérôme Pétion konnte ihn nicht umstimmen. Die Gesetzgebende Nationalversammlung ignorierte das königliche Veto daraufhin schlicht.
Radikalisierung des Volkes und Machtzuwachs der Jakobiner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die radikalen Jakobiner und insbesondere ihr Anführer Robespierre nutzten die negativen Gefühle gegen den König, um ihr langes Ziel – die Abschaffung der Monarchie – umzusetzen. Am 11. Juli 1792 wurde die Gesetzgebende Nationalversammlung in einer eiligen Notabstimmung neu gewählt und zog einen massiven Gewinn bei den Jakobinern mit sich. Diese nutzten ihre neue Mehrheit für mehrere revolutionäre Reformen: Die Nation wurde als „gefährdet“ eingestuft, alle Pariser mit Spießen wurden in die Nationalgarde als Soldaten eingezogen und am 15. Juli 1792 ließ Robespierre seine radikalen Reformen verkünden: alle französischen Adligen und „Volksfeinde“ sollten deportiert, die Nationalgarde von Konterrevolutionären „gesäubert“ und das königliche Vetorecht auf das Volk übertragen werden.
Die Stimmung eskalierte schließlich mit dem Koblenzer Manifest vom 25. Juli 1792. In diesem versuchte der deutsche Fürst Karl Wilhelm Ferdinand mit einer Mischung aus Zugeständnissen und Drohungen die Franzosen bewegen, sich wieder ihrem König zu unterwerfen. Insbesondere kündigte es im Falle von Gewalt gegen die Königsfamilie und den königlichen Tuilerienpalast blutige Vergeltung samt der Zerstörung von Paris an. Das Manifest erreichte jedoch das genaue Gegenteil des Gewünschten; die französische Bevölkerung empfand es als illegalen Eingriff in die nationale Souveränität Frankreichs.
In den Folgetagen wurden von der Gesetzgebenden Nationalversammlung zahlreiche revolutionäre und antimonarchistische Reformen beschlossen: Ab dem 1. August wurde jeder Bürger mit Spießen ausgestattet, am 3. August forderten über 47 französische Orte und der Pariser Bürgermeister die Absetzung des Königs, am 5. August legte Robespierre erneute Fluchtpläne vom König nach Gaillon offen und schließlich wird die Pariser Regierung – die sich weigerte, LaFayette zu verhaften – aufgelöst und an ihrer Stelle die provisorische aufständische Pariser Kommune gegründet.
Die „Zweite Revolution“
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Tuileriensturm und Abschaffung der Monarchie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am frühen Morgen des 10. August stürmten 30.000 Freiwillige vom Land und Sansculottes erfolgreich den Tuilerien-Palast, in dem die französischen Könige residieren (Tuileriensturm). Die Königsfamilie floh vor den wütenden Massen und musste Unterschlupf im benachbarten Salle du Manège, dem Tagungsort der Gesetzgebenden Nationalversammlung, suchen. Diese erklärte derweil den König für offiziell suspendiert und gründet den Nationalkonvent, der an dessen Stelle treten, Frankreich neu organisieren und eine neue Verfassung entwerfen sollte.
Während Camille Desmoulins bei seiner Rede in der Versammlung die Revolution für beendet erklärt, widerspricht Robespierre mit dem Hinweis, der Sturm sei erst der Anfang. Über die nächsten Tage legt er der Versammlung mehrere radikale Vorschläge der aufständischen Kommune vor, die seine spätere Terrorherrschaft vorbereiten sollten: So sollte fortan ein provisorisches Revolutionstribunal errichtet werden, das sich als einzig zuständiges Gericht – ohne die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung – mit den „Volksfeinden“ und „Verrätern“ der Revolution auseinandersetzt. Die von Joseph-Ignace Guillotin benannte Guillotine sollte dauerhaft installiert und für alle Personen gleichermaßen genutzt werden. Nachdem die preußische Armee die französische Grenze überschreitet, wird ganz Paris bewaffnet, in 48 Bataillone geteilt und in die Nationalgarde eingegliedert. Zahlreiche Geistige, denen antirevolutionäre Bezüge unterstellt wurden, mussten nach einem Einheitsbeschluss das Land innerhalb von zwei Wochen verlassen. Durch die Sanscullotes wurden – auf Vorschlag Georges Dantons – in ganz Paris Hausdurchsuchungen und Verhaftungen durchgeführt, um die Waffen „unwilliger Bürger“ einzuziehen und an die „Verteidiger des Vaterlandes“ zu übergeben. Am 28. August wurde zu diesem Zweck eine zweitägige Ausgangssperre verhängt, sowie die Stadttore geschlossen.
Das geplante Revolutionstribunal wurde am 17. August 1792 errichtet und Robespierre zu einem von acht Richtern ernannt. Dieser blieb außerdem weiterhin der Repräsentant der aufständischen Kommune. Infolge einer großflächigen Razzia der Sanscullotes konnten mehr als 1000 Verdächtige verhaftet und vor den Gerichtshof geführt werden. Unter ihnen befand sich der berühmte Schriftsteller Pierre Beaumarchais, der – wie auch die ebenfalls verdächtigte Madame de Staël – zunächst Befürworter der Revolution war, sich gegenüber der zunehmenden Radikalisierung unter den Jakobinern aber kritisch äußerte. Als sich Unmut wegen der illegalen und übereilten Verurteilungspraxis des Tribunals breit macht, darunter von Marquis de Condorcet, hält Robespierre eine Rede, in der er die nicht-rechtsstaatliche Praxis verteidigt: Die „Feinde des Volkes“ seien nicht Teil der Nation und genossen deshalb auch nicht dieselben verfassungsmäßigen Rechte, wie die Bürger des Volkes.
Unterdessen mehrten sich auch in der Versammlung Stimmen, die die zunehmend diktatorische Entwicklung der Revolution ablehnten. Den beiden prominentesten Kritikern – Jacques Pierre Brissot und Jean-Marie Roland – warf Robespierre am 1. September 1792 gegenüber der aufständischen Kommune „Hochverrat“ vor und brachte am Folgetag den Beschluss durch, beide verhaften zu lassen.
Wahl des ersten Nationalkonvents und Septembermassaker
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bergpartei: 200 Sitze
Marais: 389 Sitze
Girondisten: 160 Sitze
Bild | Kandidat | Alter | Partei | Erhaltene Stimmen | Sitzveränderung zur Nationalversammlung |
% |
---|---|---|---|---|---|---|
Lazare Carnot | 39 | Marais (Moderate) | 1.747.200 | + 44 Sitze | 51,9 % | |
Maximilien de Robespierre | 34 | Bergpartei (Radikale) | 907.200 | + 64 Sitze | 26,7 % | |
Jacques Pierre Brissot | 38 | Girondisten (Bürgerliche) | 705.600 | − 104 Sitze | 21,4 % | |
Summe | 3.360.000 | + 4 Sitze | 100 % |
Am 2. September 1792 begannen die Wahlen zum französischen Nationalkonvent, durch den die erste französische Regierung ohne Monarchen gestellt werden sollte. Obwohl erstmals nach dem Allgemeinen Männerwahlrecht gewählt wurde (wahlberechtigt war jeder männliche Bürger über 21 Jahren, unabhängig von seiner Klasse), konnte von einer wirklich freien Wahl nicht die Rede sein. Auf Vorschlag Jean-Marie Collot d’Herboiss wurden royalistische Abgeordnete nicht zur Wahl zugelassen. In Paris wurde die Wahl zudem streng von Robespierre überwacht, der unter anderem Brissot, Pétion und Cordocet aus den Wahllisten strich. Diese Repressionen und Ängste der Bevölkerung, vor Verfolgung durch die radikalen Jakobiner, werden heute als einer der Gründe angeführt, weshalb die Wahlbeteiligung mit nur 11,9% bemerkenswert niedrig war.
Zur gleichen Zeit fand das sogenannte Septembermassaker statt, in dem über 1200 Häftlinge – unter ihnen Frauen und Kinder – getötet wurden, denen ohne einen Prozess unterstellt wurde, gegen die Revolution eingestellt zu sein. Dem ging eine Rede von Danton voraus, der in der noch tagenden Versammlung ausrief: „Wir fordern, dass jeder, der sich weigert, persönlich zu diesen oder seine Waffen abzugeben, mit dem Tod bestraft wird.“ Auch Jean Paul Marat forderte in der sechzigsten Ausgabe seiner demagogischen Zeitschrift L’Ami du Peuple die Tötung der Häftlinge, da er befürchtete, die feindlichen Kriegsmächte – welche in der Belagerung von Verdun kurz zuvor erstmals auf französischem Territorium siegreich waren – könnten diese befreien und als Verbündete gegen Frankreich nutzen. Das Massaker forderte mehrere prominente Opfer, überwiegend aus adeligen und geistigen Kreisen, unter ihnen Marie-Louise von Savoyen-Carignan, deren Kopf symbolisch aufgespießt und vor den Fenstern des königlichen Gefängnisses umhergetragen wurde. Insbesondere im Ausland stießen die Morde auf Abneigung und wurden als Exemplarisch für die Radikalisierung der Revolution und Vorzugswürdigkeit gemäßigter, monarchischer Systeme dargestellt. In der britischen Presse wurde sogar von Kannibalismus und satanischen Ritualen gesprochen, wobei diese wohl nur erfunden wurden. Der Krieg war nach internationaler Ansicht fortan ein Befreiungskrieg vor den Schrecken der Revolution. So schrieb etwa die Wiener Zeitung am 19. September 1792: „Während Paris also zur Mördergrube wird, rücken die siegreichen Heere der zum Wohl Frankreichs verbundenen Mächte immer näher.“
Der Horror des Massakers lähmte auch Teile der französischen Bevölkerung. So konnten die radikalen Jakobiner – beziehungsweise deren Repräsentant Robespierre – zwar den größten Zuwachs an Stimmen verzeichnen, verloren aber gegen die Sammlung gemäßigter Kräfte (Marais) unter Lazare Carnot. Gleichwohl waren gemäßigtere Revolutionäre von der Entwicklung verängstigt, dass Robespierre immer mehr Popularität verzeichnen und schon bald zum bekanntesten Vertreter der Revolution avancieren konnte. Die umhertreibenden Gerüchte, er wolle zusammen mit Marat und Danton ein Triumvirat bilden, verstärkten diese Angst. So schrieb die später hingerichtete Girondistin Madame Roland in einem Brief an einen Freund: „Wir stehen dauerhaft unter der Peitsche von Robespierre und Marat; denjenigen, die das Volk aufhetzen wollen.“
Auch die ersten Wochen des Nationalkonvents waren von dieser Angst bestimmt und bestanden Großteils aus politischen Reden, in denen vor der Gefahr Robespierres gewarnt wurde. Die Girondisten Charles Jean Marie Barbaroux und Marc-David Alba hielten beide am 25. September eine Rede, in der sie Robespierre vorwarfen, eine Diktatur errichten zu wollen. Am 29. Oktober folgte eine der bekanntesten Widerstandsreden von dem ehemaligen Jakobiner Louvet de Couvray: Dieser habe das Septembermassaker schamlos für Wahlwerbung ausgenutzt, würde Paris seit geraumer Zeit de facto allein regieren, strebe nach einer Diktatur und falle – ähnlich eines Königs – durch seine Starallüren auf. Dem schloss sich Condorcet an: Die Französische Revolution sei zu einer „Art Religion“ degeneriert, die Jakobiner wirkten wie eine Sekte und Robespierre teile alle Merkmale eines Sektenführers. Im Ausland kamen ähnliche Vorwürfe vom schottischen Arzt John Moore, der vor allem auf den starken Rückhalt Robespierres unter den Hausfrauen (Tricoteuses) aufmerksam machte. In einem abschließenden Appell forderten die Girondisten die lokalen Behörden auf, sich der Zentralisierung der Macht unter Robespierre zu widersetzen.
Am 5. November 1792 verteidigte sich Robespierre in einer seiner bekanntesten Reden gegen die Vorwürfe. Seine darin liegende Argumentation, die der umstrittene Staatsrechtler Carl Schmitt später als „Jakobinerlogik“ bezeichnete, verweist auf den Volonté générale von Rousseau und bezeichnet die Jakobiner als die einzigen Vertreter der allgemeinen Meinung des französischen Volkes; vielmehr seien es seine Ankläger, die sich dem Volkswillen widersetzen und nur nach der Macht streben würden:
„Wenn man meinen Anklägern glauben will, übe ich auf die Jakobiner eine Meinungsdespotie aus, die nichts anderes sei, als der Vorläufer der Diktatur. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie eine Meinungsdiktatur in einer Gesellschaft freier Menschen aussehen soll; gemeint sein kann nur der Zwang, die natürlichen Prinzipien der Franzosen zu verbreiten. Aber diese Prinzipien gehören nicht dem Menschen, der sie verkündet, sondern sie ergeben sich aus der reinen Vernunft […]. Die Erfahrung hat bewiesen, dass die Meinung der Jakobiner die der französischen Nation ist. Kein Bürger hat sie gemacht und auch ich habe nichts anderes getan, als sie zu auszusprechen.
[…] Der einzige Streitpunkt zwischen uns ist, dass ihr instinktiv alle politischen Handlungen der neuen Minister verteidigt und wir die Prinzipien dahinter. Ihr scheint die Macht vorzuziehen und wir die allgemeine Gleichheit. […] Warum macht ihr nur uns den Prozess und nicht auch der Kommune, der gesetzgebenden Versammlung und allen anderen, die uns nachgeahmt haben? Alle diese Dinge waren gesetzeswidrig; so gesetzeswidrig wie die Revolution, der Sturz der Monarchie und unsere erkämpfte Freiheit. […] Bürger, wollt ihr eine Revolution ohne Revolution? Oder woher kommt euer Verfolgungsgeist, sich gegen diejenigen zu richten, die uns von den Ketten befreit haben?“
Proklamation der Ersten Französischen Republik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Kanonade von Valmy mussten sich die preußischen Soldaten aus Frankreich zurückziehen und gaben Frankreich damit ein Stück seiner Souveränität und Sicherheit zurück. Der Erfolg der französischen Revolutionsarmee beeindruckte die Zeitgenossen tief und wurde zu einem Mythos aufgebaut: Er sei ein Zeichen des Erfolgs vom Nationalkonvent und der neuen Republik. Die durch den Sieg ausgelöste Euphorie nutzte der Nationalkonvent, um am 22. September 1792 einstimmig die Erste Französische Republik auszurufen.
Hinrichtung von Ludwig XVI.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Ausrufung der Republik stand das Schicksal des ehemaligen Königs zur Debatte. Daher wurde eine Kommission eingesetzt, die Beweise gegen ihn prüfen sollte, während der Gesetzgebungsausschuss des Konvents die rechtlichen Aspekte eines künftigen Prozesses prüfte. Die Bergpartei unter Robespierre sprach sich einstimmig für eine Verurteilung und Hinrichtung aus, während die Girondisten in Bezug auf das weitere Vorgehen gespaltener waren: Einige plädierten für die königliche Unantastbarkeit, andere für Gnade und wieder andere für eine mildere Strafe oder Verbannung. Als am 20. November 1792 in einer versteckten Kiste im Tuilerienpalast – der sog. „Eisernen Kiste“ – über 726 geheime Dokumente vom König gefunden wurden, in denen er bei hochrangigen ehemaligen Regierungsmitgliedern gegen die Revolution heizte, wandte sich die Stimmung im Volk scharf gegen den Monarchen. Ludwig selbst behauptete im Prozess, die Dokumente seien ihm untergeschoben worden und trügen nicht seine authentische Unterschrift.
Der Prozess I: Die Anklage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Prozess begann am 3. Dezember 1792; die Anklageschrift verfasste im Wortlaut Robert Lindet. Am Folgetag verlas der Sekretär des Nationalkonvents, Jean-Baptiste Mailhe, die Anklagepunkte mit den berühmten einleitenden Worten: „Ludwig, das Französische Volk klagt Sie an, Verschwörungen angestiftet zu haben, um die Tyrannei einzuführen und die Freiheit zu vernichten.“ Insgesamt wurden 33 Anklagepunkte verlesen, denen sich Ludwig schuldig gemacht haben soll. Die wichtigsten waren:
- Er habe die Volkssouveränität in Frage gestellt, indem er die Generalstände durch die Schließung ihres Sitzungssaals am ausarbeiten der Verfassung hindern wollte. Nur deshalb sei überhaupt der berühmte Ballhausschwur geloben worden.
- Er habe seine Armee gegen die Bürger von Paris gehetzt und erst zurückgezogen, als der Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 geschah.
- Bei seiner Flucht nach Varennes am 21. Juni 1791 habe er einen Komplott geplant, um die Revolution niederzuschlagen und sich selbst wieder einzusetzen.
- Er sei Mitverantwortlicher für die Exzesse des königlichen Militärs gegen protestierende Bürger beim Massaker auf dem Marsfeld am 17. Juli 1791.
- Er habe mehrere Konterrevolutionen unterstützt, darunter in Arles, Nîmes, Montauban, Jalès und Saillaint. Versuche, diese Konterrevolutionen niederzuschlagen – z.B. durch die Bürger in Marseille – habe er mit Hilfe des Militärs verhindern wollen.
- Zwei Geschwister von Ludwig, Ludwig Stanislas Xavier und Karl Philippe – hätten nachgewiesenermaßen Geld geliehen, Militär ausgebildet und Allianzen geschmiedet, um die Revolution niederzuschlagen. Die Korrespondenz mit Ludwig habe bewiesen, dass dieser eingeweiht war.
- Er habe an mehreren Stellen Frankreich bewusst schwächen wollen, damit das Land den Krieg verliert. Etwa durch insuffiziente monetäre Unterstützung oder, indem er den preußischen Vorstoß auf französisches Gebiet erst am 10. Juli 1792 und damit verspätet bekannt gab.
- Er habe mehrfach sein Veto gegen revolutionäre Entscheidungen der Gesetzgebenden Nationalversammlung eingelegt, um den Fortschritt der Revolution zu behindern.
Der Prozess II: Die Verteidigung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Verteidigungsteam von Ludwig bestand aus drei der renommiertesten Anwälte Frankreichs: Raymond de Sèze, François Denis Tronchet und Chrétien-Guillaume de Malesherbes. Die Verteidigung legte ihre Fokus besonders auf formaljuristische Aspekte, aber auch auf den moralischen Charakter Ludwigs.
Zum einen sei eine Verurteilung Ludwigs ein eklatanter Verstoß gegen die noch geltende Französische Verfassung; denn nach Kapitel II, Artikel 2 der Verfassung sei die Person des Königs „unverletzlich und heilig.“ Und selbst ohne Berücksichtigung des Artikels seien alle angeklagten politischen Handlungen des Königs, so etwa die Schließung des Sitzungssaals oder die Einlegung seines Vetos, verfassungsmäßig ergangen; Ludwig habe sich nie außerhalb der von ihm akzeptierten Verfassung bewegt. Hingegen würde der Nationalkonvent verfassungswidrig handeln, indem er sich selbst als Gericht fungiert, obwohl die Verfassung für politische Prozesse unabhängige Gerichte vorgesehen hat. Für viele Anschuldigen, insbesondere die Konspirationen mit Konterrevolutionären, gäbe es zudem keine handfesten Beweise. Sein Plädoyer beendete Sèze mit einem moralischen Argument, indem er Ludwig als „Volksfreund“ und „Wiederhersteller der Französischen Freiheit“ darstellte:
„Ludwig […] zeigte sich stets als ständiger Freund des Volkes. Das Volk wollte die Abschaffung der Leibeigenschaft, er folgte. Das Volk verlangte Reformen im Strafrecht […], er führte diese Reformen durch. Das Volk wollte die Freiheit, er gewährte sie. Das Volk selbst trat in seinen Opfern vor ihn. Und doch fordert man heute im Namen dieses Volkes [seinen Tod]. […] Denkt daran, wie die Geschichte über euch urteilen wird.“
Der Prozess III: Argumentation gegen Ludwig
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anklage gegen Ludwig wurde maßgeblich durch Robespierre bestimmt und vorgegeben. Die Argumente waren weit weniger positivrechtlich, sondern mehr am Naturrecht orientiert. So führte Robespierre gegenüber dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit des Prozesses an, Ludwig könne sich nicht auf eine Verfassung berufen, die er selbst missachtet und verachtet hat. Auch Robespierres rechte Hand, Louis Antoine de Saint-Just, erklärte, die „Unverletzlichkeit“ Ludwigs habe mit dessen Bruch der Verfassung aufgehört zu gelten.
Den größten Fokus legte Robespierre derweil auf praktische Aspekte. Dass der Nationalkonvent über Ludwig urteile und nicht etwa unabhängige Gerichte, sei kein Versehen, sondern gerade so vorgesehen: Denn überhaupt sei der Prozess gegen Ludwig gar keine rechtliche, sondern eine politische Frage, von der der Erfolg der weiteren Revolution abhängig sei. Denn dessen bloße Existenz stelle eine „Bedrohung für die Freiheit und den nationalen Frieden“ dar, denn solange er lebt, bestehe – auch durch äußere Kräfte – die Gefahr einer Reinstallation einer antirevolutionären Monarchie. Das Symbol Ludwigs stehe genau gegen die neue Republik und solange dieser nicht als schuldig gilt, sei die gesamte Revolution und die neue Republik – die ja gerade auf der Absetzung dieses Monarchen aufbauten – illegitim:
„Ludwig wurde durch seine Verbrechen entthront, Ludwig hat das französische Volk als Rebellen denunziert […]. Der Sieg des Volkes hat bewiesen, dass allein Ludwig ein Rebell war; Ludwig kann also nicht verurteilt werden; er ist bereits verurteilt. […] Der Vorschlag, Ludwig XVI. einen Prozess zu machen […] ist ein Rückfall in die königliche Despotie und Konstitutionalität. Es ist eine konterrevolutionäre Idee, weil sie die Revolution selbst von einem Prozess abhängig macht. […] Solange [Ludwig] nicht verurteilt wird, gilt er als unschuldig. Aber wenn Ludwig freigesprochen wird, wenn für ihn die Unschuldsvermutung gilt, was wird dann aus der Revolution? Wenn Ludwig unschuldig ist, werden alle Verteidiger der Freiheit zu Verleumdern.“
Weil der entthronte König somit eine stetige Bedrohung für die Freiheit, den nationalen Frieden und die Legitimität der Revolution sei, dürften sich die Mitglieder gerade nicht als unparteiische Richter verstehen; sondern als Staatsmänner, in deren Händen gerade die öffentliche Sicherheit liege. Verwendete juristische Begriffe würden verkennen, dass es sich um keinen gewöhnlichen, innerstaatlichen Prozess nach rechtsstaatlichen Regeln handele, sondern um einen politischen Akt in einer noch zu festigenden Revolution:
„Es gibt hier keinen Prozess zu führen. Ludwig ist nicht Angeklagter, Sie sind nicht Richter. Sie können nur Staatsmänner und die Vertreter der Nation sein. Sie haben keinen Richterspruch für oder gegen einen Menschen zu fällen, aber eine Maßregel der Staatsrettung zu ergreifen, eine Handlung der nationalen Vorsehung auszuüben.
[…] Bürger nehmt acht, Ihr werdet hier durch falsche Begriffe getäuscht. Sie vermischen die Vorschriften des positiven Rechtes mit den Grundsätzen des Völkerrechtes. Sie vermischen die Beziehungen der Bürger untereinander mit den Beziehungen der Nationen zu einem Feind. Sie vermischen die Lage eines Volkes in der Revolution mit der Lage eines gefestigten Volkes. Sie vermischen eine Nation, die in ihrer gefestigten Form einen Staatsbeamten bestraft, mit einer Nation, die die Regierung selbst stürzt. Es werden uns vertraute juristische Gedanken auf einen außergewöhnlichen Fall angewendet, der von Prinzipien abhängt, die wir in der französischen Geschichte noch nicht angewendet haben.“
Weiterhin sprächen auch rechtsphilosophische Aspekte für die Verurteilung Ludwigs. Die wesentlichen Erwägungen stammen dabei aus der Vertragstheorie Jean-Jacques Rousseaus, nach dem dem Volk durch das Ancien Régime ein ungerechter Gesellschaftsvertrag aufgebürdet wurde, dem es sich durch einen zweiten – streng demokratischen – Gesellschaftsvertrag während der Revolution entledigt habe. Selbst, wenn man diesen zweiten Vertrag (noch) nicht als existent ansehen würde, habe Ludwig den ersten Gesellschaftsvertrag vernichtet; mithin befinde sich das Volk in staatsrechtlichen Fragen wieder im Naturzustand, in dem nur die Gesetze der Natur gelten: Nach diesen sei höchstes Gut das „Wohl des Volkes“, in dem das Recht, den Tyrannen zu bestrafen, eingeschlossen sei.
Diese Erwägungen unterstützt Robespierre auch rechtsgeschichtlich. So sei in jeder Republik anerkannt gewesen, dass der Tyrann bestraft werden muss; sogar der Tyrannenmord sei unter Umständen rechtmäßig. Dass überhaupt noch über rechtsstaatliche Verfahren diskutiert wird, sei auf ein System zurückzuführen, dass Ludwig selbst errichtet habe, um sich vor gerechter Aburteilung zu schützen:
„In welcher Republik war die Notwendigkeit, den Tyrannen zu bestrafen, streitig? Wurde Tarquinius vor Gericht geladen? Was würde man in Rom gesagt haben, wenn ein Römer es gewagt hätte, sich für seine Verteidigung auszusprechen. Und was tun wir? […] Wir heiligen als gesetzliche Handlungen das, was bei jedem freien Volk als das größte Verbrechen betrachtet worden wäre! […] Und wir wagen von Republik zu sprechen? Wir berufen uns auf Formen, weil wir keine Prinzipien haben […]!“
Der Prozess IV: Das Urteil
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 4. Dezember – also noch vor Prozessende – erklärte der Konvent alle royalistischen Schriften für illegal. Am 14. Januar 1793 wurde der König mit 693 Stimmen zu keiner einzigen Gegenstimme einstimmig für schuldig befunden. Als der Vorschlag aufkam, die Entscheidung durch ein Referendum bestätigen zu lassen, positionierte sich Robespierre dagegen. Eine direkte Mitwirkung des Volkes birge die Gefahr eines Bürgerkrieges, so die Argumentation. Mit 424 zu 287 Stimmen folgte der Nationalkonvent Robespierres Argumentation und erklärte die Verurteilung somit für rechtskräftig.
Als letzte Frage wurde die genaue Bestrafung des Königs debattiert. Während die Girondisten beantragten, den König zu inhaftieren oder ins Exil zu senden, setzte sich vor allem wieder Robespierre – trotz seiner Opposition zur Todesstrafe in der Vergangenheit – für dessen Hinrichtung ein:
„Ja, die Todesstrafe ist im Allgemeinen ein Verbrechen, […] außer in Fällen, in denen die Sicherheit […] der Gesellschaft insgesamt geschützt werden soll. Gewöhnliche Vergehen haben die öffentliche Sicherheit nie bedroht, weil die Gesellschaft sich immer mit anderen Mitteln schützen kann […]. Aber für einen König, der im Schoße einer Revolution entthront wurde, die bisher nur auf wackeligen Gesetze gestützt wird; einen König, dessen Name der einzige Grund ist, warum Krieg gegen unsere unruhige Nation geführt wird; für diesen sind weder Gefängnis noch Exil angemessen. […] Ludwig muss sterben, damit die Nation lebt!“
Am 20. Januar 1793 erfolgte die Abstimmung über die Strafe: 34 Stimmen sprachen sich für eine zeitlich noch nicht festgelegte Hinrichtung aus, 2 Stimmen für eine dauerhafte Inhaftierung, 319 Stimmen für eine befristete Inhaftierung bis zum Ende des Krieges gefolgt von einer Verbannung und 361 für eine direkte Hinrichtung. Eine zweite Abstimmung ergab mit 380 zu 286 Stimmen für eine direkte Hinrichtung ein deutlich eindeutigeres Ergebnis.
Die Hinrichtung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten][…] […] […] […] […]
Errichtung der Diktatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zerschlagung der Girondisten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Hinrichtung des Königs wuchs der Einfluss von Robespierre und seinen Jakobinern, da diese mit dem Akt ihre Hingabe zur neuen Republik unter Beweis gestellt hätten. Die gemäßigten Girondisten hingegen waren mit großen Teilen des Volkes in Ungnade gefallen: Nicht nur hätten sie gegenüber dem „Tyrannen“ Ludwig Rückgratlosigkeit bewiesen, sie wurden auch für den schleppenden Verlauf vieler unter ihnen stattfindender Schlachten verantwortlich gemacht. Besonders prägnant war dabei der Streit um die sog. „Flanders-Kampagne“: Der Versuch, durch einen Konventsbeschluss vom 24. Februar 1793 die Wehrpflicht flächendeckender einzuführen (Levée en masse) führte im ländlichen Frankreich zu Protesten; diese konnten die Jakobiner für sich benutzen, indem sie den Girondisten die Verantwortung zuschoben. Ende desselben Monats kam es zu tausendfachen Plünderungen in Pariser Geschäften, die damit begründet wurden, dass die Girondisten die steigenden Warenpreise zu verantworten hatten.
Am 12. März kritisiert der General Charles-François Dumouriez die Einmischung der Beamten des von Jakobinern dominierten Kriegsministeriums. Besonders kritische Worte richtete er neben Robespierre und Marat an den Leiter des Kriegsministeriums, Jean-Nicolas Pache; allen warf er vor, die französische Politik durch die Radikalisierung der Revolution vor die Wand zu fahren. Als herauskam, dass Dumouriez schon im Hintergrund mit dem Herzog Louis-Philippe (späterer König Frankreichs) einen Plan schmiedete, um den jakobinischen Nationalkonvent aufzulösen, die alte Verfassung von 1791 wiederherzustellen und die konstitutionelle Monarchie zu reinstallieren, fürchteten die jakobinischen Führer einen durch die Girondisten durchgeführten Militärputsch. Robespierre wurde zur Krisenbesprechung in den eigens hierfür gegründeten Verteidigungsausschuss berufen, in dem er seine Maßnahmen „zur Rettung der Republik“ vorschlug: Die königlichen Kinder müssten ins Exil gesendet, die Königinwitwe Marie-Antoinette hingerichtet und Dumouriez bekämpft werden. Am 3. April 1793 warf er diesem sogar vor, den ganzen Koalitionskrieg zusammen mit seinem Girondistenkollegen Jacques Pierre Brissot inszeniert zu haben, um die Republik zu stürzen. Als zur Lösung des Problems am 6. April ein eigener Sicherheitsausschuss gegründet, in den Robespierre aber nicht gewählt wurde. Diese herbe Enttäuschung bekräftigte seinen späteren Antiparlamentarismus, sowie seine Ansicht, dass die „Feinde“ Frankreichs nur durch das „wahre Volk“ auf der Straße bekämpft werden könnten.
Im April 1793 hielt Robespierre vor dem Nationalkonvent eine Reihe an Reden, an denen die zunehmende Radikalisierung deutlich wird: Das Volk müsse dringend bewaffnet und eine Armee von Sansculottes aufgestellt werden, die nicht nur das Volk verteidigt, sondern auch die „verräterischen“ Abgeordneten verhaftet; explizit nannte er als „Volksfeinde“ Brissot, Maximin Isnard, Pierre Vergniaud, Marguerite Élie Guadet, Armand Gensonné und Charles Barbaroux. Außerdem solle der Nationalkonvent, um jeden weiteren Verrat zu verhindern, gegen jeden Todesstrafen verhängen, der Verhandlungen mit den feindlichen Kriegsmächten vorschlägt. Zugleich heizte sich die Stimmung auch in radikalen Abspaltungen wie der aufständischen Pariser Kommune oder unter den Sansculottes auf: Diese forderten nun lautstark die Absetzung aller Girondisten, die sich nicht für eine Hinrichtung des Königs ausgesprochen haben und kündigten einen Aufstand gegen den Nationalkonvent an, wenn dieser nicht den kurz zuvor wegen seiner demagogischen Schriften inhaftierten Marat freilässt. Am 1. Mai umzingelten sie mit 8000 Mann den Konvent, um von ihnen geforderte Notmaßnahmen – unter anderem die Festlegung eines Höchstpreises auf durch die Inflation unbezahlbare Lebensmittel – durchzusetzen.
Ab Mitte Mai bekannten sich die verschiedenen radikalen Abspaltungen öffentlich zu Robespierre und den von ihm geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung der „Volksfeinde“ durch die Errichtung einer „Revolutionsarmee“. Dieses Bekenntnis verunsicherte die Girondisten, denen Robespierre immerhin nur wenige Wochen vorher noch mit Tod gedroht hatte. Für ihre Sicherheit werden deshalb mehrere Sicherheitsmaßnahmen beschlossen: Am 18. Mai wurden alle politischen Institutionen in Paris – unter anderem die Pariser Kommune – vorübergehend geschlossen, um die „Ausschreitungen“ zu untersuchen. Am Folgetag wird die Zwölferkommission gegründet und mit einer girondistischen Mehrheit besetzt, um ein Gegenstück zu den jakobinischen Gruppen bilden zu können. Durch die Kommission wird am 24. Mai beschlossen, die Patrouillen der Nationalgarde um den Konvent zu erhöhen und den Demagogen Jacques-René Hébert zu inhaftieren, da dieser in seiner Zeitschrift Le père Duchesne zu der Ermordung von 22 Girondisten aufforderte. Auch im Nationalkonvent heizte sich die Stimmung auf, nachdem Robespierre am 26. Mai 1793 „zu einem Aufstand gegen die korrupten Abgeordneten“ aufforderte. Als Antwort plädierte Isnard auf die Unbestechlichkeit der Abgeordneten und setzt durch, Robespierre in den nächsten Sitzungen nicht mehr anzuhören. Dieser veranstaltete deshalb am 28. Mai eine Jakobinerveranstaltung am Pariser Rathaus und ruft dort offen zum bewaffneten Aufstand gegen die Mehrheit des Konvents auf: „Wer sich nicht mit dem Volk verbindet, verletzt seine heiligste Pflicht.“
Am 31. Mai 1793 kommt es schließlich zum Aufstand der Pariser Sansculotten, durch den die Girondisten endgültig entmachtet wurden. Auf Robespierres Aufforderung, die Zwölferkommission zu stürzen und die Girondisten zu verhaften, erscheinen am 2. Juni fast 40.000 Man am Gebäude des Nationalkonvents und stellen 29 girondistische Abgeordnete unter Hausarrest. Einer der führenden Kräfte, der sogar zu Tötungen der Girondisten aufforderte, war wieder Mals Jean Paul Marat; aus Angst vor der weiteren Radikalisierung der Revolution und zur Rache der Girondisten wird er deshalb am 13. Juli durch die Adelige Charlotte Corday getötet. Der nunmehr komplett von den Jakobinern dominierte Nationalkonvent ernennt Marat am Folgetag zu einem „Märtyrer der Revolution“, stellt seine Überreste im Panthéon aus und bringt durch Robespierre den Vorschlag durch, revolutionäre Ideen fortan ins Curriculum jeder französischen Schule aufzunehmen. Sowohl der Nationalkonvent als auch der – immer mächtiger werdende – Wohlfahrtsausschuss waren von nun an komplett von den Jakobinern respektive Robespierre kontrolliert. Dieser schrieb zu der illegalen Entmachtung der Girondisten:
„Was wir brauchen, ist ein einziger Wille (il faut une volonté une). […] Wenn er republikanisch sein soll, müssen wir republikanische Minister, republikanische Zeitungen, republikanische Abgeordnete und eine republikanische Regierung haben.“
Die französische Verfassung von 1793
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schon zum Höhepunkt der Spannungen zwischen Jakobinern und Girondisten diskutierte der Nationalkonvent die Neue Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, welche genauso wie die alte an den Anfang einer neuen Verfassung gestellt werden sollte. Auch hier hatte Robespierre großen Einfluss auf das Endprodukt, etwa durch das von ihm vorgeschlagene Widerstandsrecht in Artikel 33 (damals Artikel 29). Radikalere Vorschläge von ihm konnten sich jedoch nicht durchsetzen: Etwa die Abschaffung der Gleichheit vor dem Gesetz, der Robespierre entgegenhielt, „Volksfeinde“ befänden sich außerhalb des Gesellschaftsvertrags und könnten demnach keine gleiche Behandlung erwarten. Oder die nahezu vollständige Abschaffung von Privateigentum, welches er als gemeinschaftsschädlich ablehnte.
Die tatsächliche Französische Verfassung von 1793 wurde schließlich zum größten Teil ohne Mitwirkung der herausgedrängten Jakobiner fertiggestellt und am 24. Juni 1793 vom Nationalkonvent verabschiedet und am 10. August durch eine Volksabstimmung angenommen. Die Verfassung entsprach fast vollständig den Vorstellungen Robespierres respektive seiner Interpretation aus den Ideen Rousseaus: Es gab keine Gewaltenteilung, sondern einzig wichtiges Organ war das – aus dem Volk bestehende – Parlament. Die Gleichheit wurde noch vor die Freiheitsrechte an den Anfang der Menschenrechte gestellt (Art. 2 Menschenrechtserklärung). Es gab ein Allgemeines Männerwahlrecht ab 21 Jahren (Art. 4 Menschenrechtserklärung). Das Gesetz wurde ausdrücklich als „Ausdruck des allgemeinen Willens“ (l’expression de la volonté générale) verstanden (Art. 4 Verfassung). Und alle Franzosen wurden als „Soldatenbürger“ nach der rousseauschen Idee erzogen und schon in jungen Jahren pflichtgemäß im Umgang mit Waffen geschult (Art. 109 Verfassung). Die Verfassung trat faktisch aber nie in Kraft, da sich der Nationalkonvent am 13. August 1793 entschied, sie erst in Friedenszeiten gelten zu lassen; es gab somit nicht einmal eine formaljuristische Beschränkung für die spätere jakobinische Terrorherrschaft.
Revolutionstribunal
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 10. März 1793 wurde mit dem provisorischen Revolutionstribunal einer der wichtigsten Motoren der späteren Terrorherrschaft eingerichtet. Vom damals noch durch Girondisten besetzten Konvent wurde Antoine Quentin Fouquier-Tinville zum öffentlichen Ankläger (Accusateur Public) und Jean-Baptiste Fleuriot-Lescot zu seinem Assistenten erklärt. Am 5. April – als sich die Straßenaufstände zu mehren scheinen – weitet der Konvent die Befugnisse des Tribunals erheblich aus.
Terrorherrschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wohlfahrtsausschuss
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitte 1793 wurde die Revolution durch mehrere Rebellion destabilisiert: So erklärte etwa Korsika formell die Abspaltung von Frankreich und bat um das Protektorat der britischen Regierung; außerdem kam es zu mehreren innerfranzösischen Konterrevolutionen, etwa beim Aufstand der Vendée. Aus diesem Grund wurde vom Nationalkonvent zunächst ein eigener Sicherheitsausschuss gegründet, der sich bald in mehrere kleine Ausschüsse spaltete – der einzige bedeutende davon wurde bald der Wohlfahrtsausschuss, bestehend aus den neun wichtigsten Revolutionären. Am 27. Juli 1793 wurde auch Robespierre in den Ausschuss berufen und am 21. August zu dessen Präsident gewählt. Obwohl der Ausschuss offiziell nicht hierarchisch strukturiert war, so unterstand es de facto doch Robespierre.
Innerhalb kürzester Zeit erließ der Ausschuss zahlreiche repressive Gesetze, um die Revolution voranzutreiben und Feinde der Republik zu bekämpfen: Durch eine Levée en masse sollten Konterrevolutionen effektiver bekämpft werden, durch eine neue Revolutionsarmee von 6000 Mann sollten Verschwörungen in Paris verhindert und revolutionäre Gesetze vollstreckt werden, durch die Schließung von Banken und Wechselstuben sollte der Umtausch gefälschter Assignate verhindert werden, Investitionen im Ausland standen nun unter der Todesstrafe und bald gab es für Produkte festgelegte Höchstpreise. Die radikalen Maßnahmen Robespierres führten am 20. September zum Rücktritt des Dantonisten Jacques Thuriot, der bald zu einem seiner entschiedensten Gegner wurde.
In einer [....]
Am 3. Oktober ist Robespierre davon überzeugt, dass der Konvent in zwei Fraktionen gespalten ist: die Freunde des Volkes und die Verschwörer. Er verteidigt 73 Girondins als nützlich, aber mehr als 20 werden vor Gericht gestellt. Er griff Danton an, der sich geweigert hatte, einen Sitz im Comité einzunehmen, und vertrat die Ansicht, dass eine stabile Regierung notwendig sei, die sich den Anordnungen des Comité de Salut Public widersetzen könne. Am 8. Oktober beschloss der Konvent, Brissot und die Girondins zu verhaften. Robespierre fordert die Auflösung des Konvents, da er glaubt, dass sie von der Nachwelt bewundert werden. Cambon entgegnet, dass dies nicht seine Absicht sei; es folgt Beifall und die Sitzung wird geschlossen. Nach der Belagerung von Lyon betritt Couthon die Stadt, die das Zentrum einer Revolte ist. Am 10. Oktober beschließt der Konvent, das Komitee für öffentliche Sicherheit als oberste "Revolutionsregierung" anzuerkennen (die am 4. Dezember bestätigt wird). Die provisorische Regierung sollte laut Saint-Just bis zum Frieden revolutionär sein. Alle acht Tage sollte das Komitee für öffentliche Sicherheit dem Konvent Bericht erstatten. Obwohl die Verfassung eine überwältigende Zustimmung erfuhr und ihre Ausarbeitung und Ratifizierung die Unterstützung der Bevölkerung für die Montagnards stärkte, setzte der Konvent sie am 10. Oktober auf unbestimmte Zeit bis zu einem künftigen Frieden aus. Stattdessen sollte ohne Verfassung weiterregiert werden. Der Ausschuss wurde zu einem Kriegskabinett mit nie dagewesenen Befugnissen in Bezug auf die Wirtschaft und das politische Leben der Nation, musste jedoch für jede Gesetzgebung die Zustimmung des Konvents einholen und konnte jederzeit geändert werden. Danton, der einige Wochen lang gefährlich krank war und wahrscheinlich wusste, dass er sich nicht mit Robespierre vertragen konnte, gab die Politik auf und begab sich mit seiner 16-jährigen Frau, die die Königin seit Beginn ihres Prozesses bemitleidete, nach Arcis-sur-Aube.
Am 12. Oktober, als Hébert Marie-Antoinette des Inzests mit ihrem Sohn beschuldigte, aß Robespierre mit einigen starken Unterstützern (Barère, Louis de Saint-Just und Joachim Vilate) zu Abend. Bei der Diskussion zerbrach Robespierre seinen Teller mit der Gabel und nannte Hébert einen "Imbécile". Vilate zufolge hatte Robespierre damals bereits zwei oder drei Leibwächter. Einer von ihnen war sein Nachbar, der Drucker Nicolas. Am 25. Oktober wird die Revolutionsregierung beschuldigt, nichts zu unternehmen. Ende des Monats wurden mehrere Mitglieder des Allgemeinen Sicherheitskomitees mit Hilfe von armées revolutionnaires in die Provinzen geschickt, um den aktiven Widerstand gegen die Jakobiner zu unterdrücken. Fouché und Collot d'Herbois unterbanden den Aufstand von Lyon gegen den Nationalkonvent, Jean-Baptiste Carrier ordnete die Ertränkungen in Nantes an; Tallien gelang es, die Guillotine in Bordeaux zu versorgen; Barras und Fréron gingen nach Marseille und Toulon. Saint-Just und Le Bas besuchten die Rheinarmee, um die Generäle zu beobachten und die Offiziere beim geringsten Anzeichen von verräterischer Zaghaftigkeit oder mangelnder Initiative zu bestrafen. Sein Vermieter, Maurice Duplay, wird Mitglied des "Tribunal Révolutionair". Am 31. Oktober werden Brissot und 21 Girondins innerhalb von 36 Minuten von Charles-Henri Sanson guillotiniert.
Am 8. November werden der Direktor der Manufaktur der Assignaten und Manon Roland hingerichtet. Der Konvent verbietet am 13. November unter furchtbaren Strafen den gesamten Handel mit Edelmetallen. Am Morgen des 14. November stürmt François Chabot in Robespierres Zimmer, zerrt ihn aus dem Bett, beschuldigt ihn der Konterrevolution und einer ausländischen Verschwörung, wedelt mit hunderttausend Livres in Assignat-Noten und behauptet, eine Gruppe royalistischer Verschwörer habe ihm das Geld gegeben, um die Stimme von Fabre d'Eglantine und anderen zu kaufen, um einen Teil der Aktien der Französischen Ostindien-Kompanie zu liquidieren. Chabot wurde drei Tage später verhaftet; Courtois forderte Danton auf, unverzüglich nach Paris zurückzukehren. Am 25. November wurden die sterblichen Überreste des Grafen de Mirabeau aus dem Pantheon entfernt und durch die von Jean-Paul Marat ersetzt. Robespierre hatte die Initiative ergriffen, als bekannt wurde, dass der Graf in seinen letzten Lebensmonaten heimlich mit dem Hof Ludwigs XVI. konspiriert hatte. Unter dem starken emotionalen Druck der Lyonerinnen schlug Robespierre die Einsetzung einer geheimen Kommission vor, die die Fälle der Lyoner Rebellen untersuchen sollte, um festzustellen, ob Ungerechtigkeiten begangen worden waren. Dies ist das erste Mal, dass Robespierre sich öffentlich gegen den Einsatz des Terrors ausspricht. Am 3. Dezember beschuldigt Robespierre Danton im Jakobinerklub, eine Krankheit vorgetäuscht zu haben, um in die Schweiz auszuwandern. Danton zeigte zu oft seine Laster und nicht seine Tugenden. Robespierre wurde in seinem Angriff gestoppt. Die Versammlung wurde nach einem Beifall für Danton geschlossen.
Am 4. Dezember wird mit dem Gesetz der Revolutionsregierung die Unabhängigkeit der Departements- und Lokalbehörden beendet, indem die weitreichenden Befugnisse des Ausschusses für öffentliche Sicherheit kodifiziert werden. Dieses von Billaud vorgelegte und innerhalb von 24 Stunden umgesetzte Gesetz war eine drastische Entscheidung gegen die Unabhängigkeit der Deputierten und Kommissare im Einsatz; koordinierte Aktionen zwischen den Sektionen wurden illegal. Die Pariser Kommune und die revolutionären Komitees in den Sektionen müssen dem Gesetz, den beiden Komitees und dem Konvent gehorchen. Am 7. Dezember wurden alle Armées revolutionaires in Frankreich innerhalb von 24 Stunden entlassen (mit Ausnahme derer, die wie in Paris vom Konvent autorisiert waren).
Zerschlagung interner Feinde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Februar/März 1794
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]April 1794
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Juni 1794
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kult des höchsten Wesens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]-
„Das französische Volk erkennt das höchste Wesen und die Unsterblichkeit der Seele an“, anonymer Druck, 1794.
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Dieselbe Inschrift am Portal der romanischen Kirche von Criteuil-la-Magdeleine
Robespierres Wunsch nach revolutionären Veränderungen war nicht nur auf den politischen Bereich beschränkt. Er wandte sich auch gegen die katholische Kirche und den Papst, insbesondere gegen den klerikalen Zölibat. An bisherigen Kulten der Revolution – insbesondere den Kult der Vernunft – prangerte Robespierre an, zu entchristianisierend und damit auf große Teile der Bevölkerung abschreckend zu wirken. Es brauche vielmehr eine „geistige Wiedergeburt“, nämlich auf Grundlage deistischer Überzeugungen. Am 6. Mai 1794 verkündete Robespierre vor dem Nationalkonvent, dass der Wohlfahrtsausschuss beschlossen habe, die „Existenz Gottes und die Unsterblichkeit der menschlichen Seele“ offiziell anzuerkennen, weil diese „religiösen und moralischen Ideen“ mit den „republikanischen Grundsätzen“ tief verwurzelt seien. Ein Vorbild für diese Idee fand sich im vierten Buch von Rousseaus Émile oder Über die Erziehung. Am Folgetag verkündete Robespierre seine Umsetzung des Konzepts, nämlich den Kult des höchsten Wesens: Auf religiösen Festen sollten alle republikanischen Moralgrundsätze – Vernunft, Gerechtigkeit, Bescheidenheit, Brüderlichkeit etc. – gefeiert und dem höchsten Wesen als Urheber zugewiesen werden.
Am Nachmittag des 8. Juni 1794 wurde das erste „Fest des höchsten Wesens“ veranstaltet. Die Festlichkeiten wurden nach den genauen Vorgaben Robespierres arrangiert, etwa die Ausstellung einer symbolischen Guillotine am Standort der mittlerweile zerstörten Bastille. Die Zeremonie begann im Tuilerienpalast mit einem Gedenken an den Tuileriensturm, der das Ende der Monarchie einläutete. Die Prozession endete auf dem Hügel des Marsfelds – genannt „Hügel des höchsten Wesens“ –, auf dem ein Freiheitsbaum zur Erinnerung an die Getöteten des Marsfeldmassakers gepflanzt wurde. In der Abschlussrede betonte und erklärte Robespierre die Wichtigkeit des „höchsten Wesens“, denn es „gäbe keinen Christus, keinen Mohammed“:
„Ist es nicht das höchste Wesen, dessen unsterbliche Hand in das Herz des Menschen den Kodex der Gerechtigkeit und Gleichheit eingraviert und dort das Todesurteil für Tyrannen wie Ludwig geschrieben hat? Ist es nicht das höchste Wesen, das von Anbeginn der Zeit für alle Zeitalter und für alle Völker Freiheit, Treue und Gerechtigkeit verordnet hat? Es hat keine Könige geschaffen, um den Menschen zu unterdrücken. Er hat keine Priester erschaffen, um uns wie Tiere vor die Wagen der Könige zu spannen […]. Es hat aber das Universum geschaffen, um seine Macht zu verkünden und es schuf die Menschen, damit sie einander helfen, sich gegenseitig lieben und auf dem Weg der Tugend das Glück erlangen.“
Das Fest war auch Robespierres erster Auftritt in der Öffentlichkeit als der neue „Volksführer“. Von Zeitzeugen wird seines Begeisterung während des Festes beschrieben: Er konnte offen über die Dinge sprechen, für die er sich begeisterte, etwa Tugend, Deismus, seine Ablehnung des Atheismus sowie der Religion. Dabei kleidete er sich prächtig, trug Federn an seinem Hut sowie erhöhte Schuhe, hielt Früchte und Blumen in den Händen, hielt alle Reden und führte mit weitem Abstand zu den anderen Abgeordneten des Nationalkonvents den Festzug an. Insbesondere die festliche Weise, wie Robespierre unter Gesängen und Blumen den Hügel hinabstieg, machte viele Abgeordnete skeptisch: Er trete „wie Moses“ als „Führer des Volkes“ oder als „Ersatzkönig“ auf. Eine zeitgenössische Zeitschrift dokumentierte die Worte eines unbenannten Abgeordneten: „Schaut euch den Schuft an. Es reicht ihm nicht, der Volksführer zu sein. Er muss unbedingt ein Gott sein.“ Der Vorwurf, Robespierre wolle sich als ein „göttliches Wesen“ inszenieren und den Führerkult um ihn verstärken, wurde am 15. Juni durch Marc Vadier im Nationalkonvent wiederholt; er zitierte zur Unterstützung seiner These zahlreiche begeisterte Berichte französischer Bürger, so etwa der Geistigen Catherine Théot, die Robespierre als „Messias und Sohn des höchsten Wesens“ bezeichnet haben soll. Robespierre war von den Vorwürfen empört und forderte, die Ermittlungen Vadiers gegen ihn unverzüglich einzustellen. Diese deutlichen Befehle wirkten für diejenigen Abgeordneten, die Robespierres ohnehin schon der Diktatur bezichtigten, bekräftigend; so schrieb die berühmte Autorin Madame de Staël: „Wenn man es vorher noch nicht annahm, so war Robespierre spätestens von diesem Zeitpunkt an verloren.“