Amt für Ländliche Entwicklung

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Amt für Ländliche Entwicklung

Staatliche Ebene Land
Stellung Mittelbehörde
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Netzauftritt www.landentwicklung.bayern.de

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) ist eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind dem Staatsministerium als Behörden der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnet.

Die früheren Flurbereinigungsämter in Bayern wurden Anfang der siebziger Jahre zu Mittelbehörden aufgestuft und führten seitdem die Bezeichnung Flurbereinigungsdirektion. 1992 erfolgte die Umbenennung in Direktion für Ländliche Entwicklung. Im Rahmen der Reform Verwaltung 21 der Bayerischen Staatsregierung wurden die Direktionen 2005 zu Ämtern herabgestuft[1], dienen allerdings weiter als Mittelbehörde auf Regierungsbezirksebene.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind die zuständigen Behörden für die Durchführung der integrierten Ländlichen Entwicklung, der Dorferneuerung und der Flurbereinigung in Bayern. Sie sind zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Ämter insbesondere zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung, für den Wirtschaftswegebau und für die Förderung des Freiwilligen Nutzungstausches. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, gemeindeübergreifend die Standortqualität im ländlichen Raum zu steigern.

Es bestehen sieben Ämter für Ländliche Entwicklung:

Einzelnachweise

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  1. @1@2Vorlage:Toter Link/www.bayern.deInformationen der Bayerischen Staatsregierung zum Paket 2 der Reform Verwaltung 21 (Seite dauerhaft nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2024. Suche in Webarchiven) (PDF; 61 kB) vom 24. November 2004
  2. Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Juli 2021. (PDF) Abgerufen am 1. Juli 2021.