Diskussion:Rauchverbot

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hans45 in Abschnitt Bayern
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Bayern

In Bayern hat sich eine neue Situation ergeben, seit die CSU die Ausnahmen für Festzelte und abgeschlossene Raucherräume gestrichen hat. Damit würde ein sehr strenges Rauchverbot eingeführt. Dies müsste eingearbeitet werden.(nicht signierter Beitrag von 194.64.237.254 (Diskussion) Skyman gozilla Bewerte mich! 16:10, 1. Nov. 2007 (CET))Beantworten

Lieber Plenz Nirgendwo steht "umgehen". So dämlich ist selbst das bayer. Ministerium nicht. Entschuldigung, dass ich das Kind beim namen genannte habe.

Ich habe den Eindruck, du willst mal wieder einen edit-war vom Zaun brechen. Überall bei Rauchverbot/Passivrauchen darf ausgedeutet/ausgelegt, werden wie es einem passt. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass mann aktiver-nichtruacher ist.

Mach einen vernünftigen Änderungsvorschlag, statt nur mit der Axt zuzuhauen.

--hans45 14:48, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Du stellst mal wieder Behautungen auf, die du auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht belegen wirst, also lass es doch gleich.
Zu dem Link: Rauchverbote gelten bekanntlich im öffentlichen Raum, daher ist es nur logisch und nichts besonderes, dass sie im privaten Rahmen nicht gelten. Das ist schlicht und ergreifend alles. Dein Link definiert nun einige Kennzeichen, die den Unterschied zwischen "privat" und "öffentlich" definieren. Das und nichts anderes ist der Inhalt dieser Seite, wenn man nichts weiter hinein interpretieren möchte.
Der Absatz könnte also folgendermaßen aussehen: Im privaten Bereich gelten die Rauchverbote nicht. Was dazu gehört, hat die Staatskanzlei genau definiert (Link). Trockenes Juristendeutsch, du kennst das bestimmt. --Plenz 19:06, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich werde mich hier nicht auf trockenes Juristendeutsch beschränken, wenn in sämtlichen Artikeln zum Thema Rauchen, die negative Wertung aus allen Zeilen trieft.


Wenn das so oft vorkommt, dann bitte mal wenigstens ein Zitat, wo in eine Quelle etwas hineininterpretiert wurde, was so nicht drin steht. --Plenz 10:10, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Nahezu der gesamte Artikel Passivrauchen. --hans45 19:48, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Na gut - dann eben nicht. --Plenz 20:10, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Zitat:
Artikel:Passivrauchen
Allgemeine Einteilung
Tabakrauch wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft. In diese Gruppe werden Stoffe eingestuft, die schon in kleinsten Mengen krebserregend sind.
Zitat Ende
"Es werden dabei keine Grenzwerte festgelegt, es gibt also keine „unbedenkliche Menge“, der man sich oder Dritte aussetzen kann."
Dies ist eine unbelegte Interpretation. Die fehlende Festsetzung bedeutet gerade NICHT , dass es keine unbedenkliche Menge gibt.
Ich habe keine Lust die Diskussion aus Passivrauchen hier zur führen. --hans45 15:40, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Als Anerkennung für diesen konstruktiven Beitrag habe ich dir mal die Arbeit des Formatierens abgenommen. Es wäre zu begrüßen, wenn du die Sache mit den Doppelpunkten in Zukunft selber übernehmen würdest.
Zu deinem Kritikpunkt: das Fehlen einer Unbedenklichkeitsgrenze ist sehr wohl belegt. Tabakrauch enthält u.a. Benzo(a)pyren, für das es lediglich einen TRK-Wert gibt. TRK-Werte werden benutzt, wenn kein MAK-Wert angegeben werden darf, und auch die Einhaltung des TRK-Wertes kann eine Beeinträchtigung der Gesundheit nicht ausschließen. Es gibt also für Benzo(a)pyren keine Unbedenklichkeitsgrenzwerte, und das ist nur einer der vielen krebserregenden Substanzen im Tabakrauch. --Plenz 21:13, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Danke, aber behalte deine Gönnerhaftigkeit ruhig für dich Plenz.

Deine Erwiderung ist keine Antwort. Was die WHO, warum und wozu an Grenzwerten festsetzt oder nicht, ist dir, mir wie auch dem größten Teil der Wissenschaft nach wie vor ein Rätsel. Genau darum geht es bei den ganzen Tabak-Artikeln. Die DKFZ erstellt angeblich seine Riskobewertung aufgrund statistischen Materials. Nur leider stellt sich dann heraus, das in diesen Statistiken die oberen Altersgruppen ab 75 nicht vorhanden sind. Im DKFZ Bericht tauchen diese aber trotzdem auf? Ein Lüge ist schon halb um die Welt gelaufen, bevor die Wahrheit die Stiefel an hat.

--hans45 09:48, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Es geht ja gerade um privat <-> öffentlich. Die Aussagen des Ministeriums sind tatsächlich nichts weiter als Umgehungstipps.

Im privaten Bereich gelten die Rauchverbote nicht. Was dazu gehört, hat die Staatskanzlei genau definiert Insbesondere geht es um die Möglichkeiten der Umgestaltung einer "öffentlichen Gaststätte" zu einer "privaten Gaststätte" (Link).

So mindestens. --hans45 09:01, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Erhebungen der Tabakindustrie?

Auch die oben gestellte Frage, ob es wirklich so sei, dass die Tabakindustrie früher Erhebungen gesponsort beziehungsweise beeinflusst habe, ist umfassend, im Detail, in aller Tiefe usw.etc.usf. geklärt: Die Tabakindustrie HAT Wissenschafter bezahlt, und sie HAT Erhebungen gesponsort. Dies ist aktenkundig, teilweise - etwa im Fall Rylander - auch vor Gericht verhandelt worden. www.proaere.ch

Selbstredend hat die Tabakindustrie Studien in Auftrag gegeben und finanziert, so wie Hersteller von tabakentwöhnungsmedikamenten Studien in Auftrag geben und finanzieren. im Unterschied zu den Tabakindustrie-Studien wird aber häufig der Eindruck erweckt, dass proaere oder gar Studien von Pharmakonzernen interessenfreie, "objektive" Forschung betreiben wuerden, was selbstredend (insbesondere bei aktiennotierten Pharmakonzernen) kaum schlüssig angenommen werden kann.

Und wer "sponsort" die "Studien" der Tabakkontrolle? Oft stehen ja auch nicht einmal finanzielle Interessen im Vordergrund, obwohl natürlich Anti-Tabakorganisationen - wie Pro Aere - nur deshalb überleben können, wenn möglichst vielen Menschen Angst vor Passivrauch eingeimpft wird. in der Regel wird das durch irreführende und reisserische Kommunikation erreicht. Pro Aere ist eines der leuchtenden Beispiel dafür in der Schweiz, aber selbst das Eidg. Bundesamt für Gesundheit schreckt nicht davor zurück.
Ein Beipiel? Diese Schottische Studie 1 behauptet, einen Rückgang der Herzinfarktrate von 17% auf das Rauchverbot zurückführen zu können. Die Autorin der Studie ist leitendes Mitglied der Anti-Tabakorganisation StopIt (vergleichbar mit Pro Aere). Inzwischen sind die offiziellen Zahlen bekannt Schottische Studie 2, die Reduktion beträgt 8%. Und wer sich die offiziellen Zahlen genauer ansieht erkennt, dass von Dezember 2005 bis Februar 2006 (vor dem Rauchverbot) ein Rückgang von 16.7% verzeichnet worden war.
Weitere Beispiele für interessenkonfliktfreies Sponsoring? Tabakkontrollkonferenz Minneapolis, Tabakkontrollkonferenz Basel, Tabakkontrollkonferenz Washington, Pfizer, $70 Mio von Johnson & Johnson, WHO und Pharma
Soll ich die Liste fortführen? --viv 11:48, 22. Nov. 2007 (CET)

Neutralitätsbaustein noch nötig ?

1. Ich habe den Eindruck, als könne der Neutralitätsbaustein ais diesem Artikel nun entfernt werden. Inzwischen scheint mir der Artikel ausgewogen.

2. Sollte man nicht auch auf das weitergehende Ziel (über den reinen Nichtraucherschutz hinausgehend) von Rauchverboten eingehen, allgemein die Gesundheit der Bevölkerung (und damit auch der bisherigen Raucher) zu schützen, in dem das Rauchen zurückgedrängt wird? Rauchverbote sind m.E. auch im Zusammenhang mit dem Verbot für Tabakwerbung und der Verpflichtung zum Anbringen von Warnhinweisen auf der Verpackung von Zigaretten zu sehen, womit ja nicht so sehr der Nichtraucherschutz verbessert werden soll, sondern auf Raucher in dem Sinne eingewirkt werden soll, daß diese das Rauchen aufgeben. Ich möchte auf eine zunehmende Tendenz hinweisen, mit der selbst auf das Rauchen im "nichtöffentlichen Bereich" in den Blickpunkt gerät. So gibt es in den USA schon Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern auch im privaten Bereich das Rauchen verbieten und dies sogar durch Tests überwachen. Auch die WHO hat bekanntgegeben, niemanden mehr einzustellen, der Raucher ist. Dies ist faktisch ein Rauchverbot auch im privaten Bereich. (Auch wenn amerikanische Arbeitgeber argumentieren, sie würden ja niemandem das Rauchen verbieten, ihnen könne aber auch niemand vorschreiben, daß sie auch Raucher beschäftigen müßten.)

Ich stelle diesen Punkt hier zunächst mal zur Diskussion, um nicht gleich den nächsten Disput auszulösen, wäre aber gewillt, wenn dies allgemein so gesehen wird, die entsprechenden Passagen einzuarbeiten. --Raubfisch 09:54, 12. Jan 2006 (CET)

Rauchfreier Faschismus

"Sollte man nicht auch auf das weitergehende Ziel (über den reinen Nichtraucherschutz hinausgehend) von Rauchverboten eingehen, allgemein die Gesundheit der Bevölkerung (und damit auch der bisherigen Raucher) zu schützen, in dem das Rauchen zurückgedrängt wird?"

Bei dieser Frage, die wohl eher als Forderung gemeint sein dürfte, müssten bei allen Demokraten die Alarmglocken schlagen. Immer dann, wenn eine fanatische Minderheit die Welt verbessern, die Menschen zwangsbeglücken und nach ihren dogmatischen Vorstellungen umerziehen will, war in der Geschichte der Weg bis zu den Internierungslagern nicht weit. Die Nichtraucherkampagne zielt auf eine Gleichschaltung der Menschen: jeder soll so sein, so denken, fühlen und handeln wie ich. Wer davon abweicht, wird als abweichender Irrer, als Krimineller oder Volksschädling ausgegrenzt, stigmatisiert und am Ende gesteinigt oder in Sammellagern interniert. Deshalb sehe ich hier die Gefahr eines neuen Faschismus heraufziehen. Das Rauchverbot reproduziert genau jenes zentrale Element totaler Herrschaft, auf das bereits Adorno und Hannah Arendt aufmerksam gemacht haben: Es ermöglicht dem Untertan bzw.demjenigen, der in der unteren Stufe der sozialen Hierarchie steht, plötzlich eine Partizipation an der Macht. Jede Putzfrau kann durch ein Rauchverbot in ihrem Tätigkeitsbereich plötzlich zur Aufseherin und Denunziantin ihres Chefes werden. Schüler erhalten Macht über ihre Lehrer, wenn diese bei Klassenfahrten rauchen. Kinder denunzieren ihre Eltern. Wer in der realen Welt der Politik und Wirtschaft ganz unten steht, kann sich endlich über seinen Nachbarn oder Vorgesetzen erheben und das Rauchverbot einklagen. Endlich hat der "kleine Mann" wieder ein Häppchen Macht - über eine stigmatisierte Volksgruppe - und kann seinen angestauten Frust ausleben. Die Arbeit der Herrschaftsausübung wird nun freiwillig und mit Lustgewinn von den Untertanen selber übernommen. Wer sonst nichts kann, kann wenigstens stolz sein, Nichtraucher zu sein. Genau diese Qualifikation ersetzt bald so maches Diplom. Jeder muss jedem misstrauen, weil in jedem ein potenzieller Denunziant steckt, der einem beim Rauchen erwischen kann. So wird Misstrauen, individuelle Abgrenzung und Entsolidarisierung zur totalen Vergesellschaftungsform. Mit der Stigmatisierung "der Raucher" zum Objekt des Bösen ("Reich des Bösen")kann sich die Volksgemeinschaft der Nichtraucher zusammenschweißen. Dort gibt es dann keine Parteien mehr, sondern nur noch Nichtraucher. Die Politik der Rauchverbote ist in Wahrheit eine faschistische Politik. Wenn das Rauchverbot in nächster Zeit total sein sollte, müssen die Herrschenden bald wieder ein neues Verbot erfinden. Der aktiv an der Herrschaft beteiligte Untertan braucht stets ein Objekt der Hasses, das er verfolgen und dem Henker ausliefern darf. Kommt dies abhanden, laufen die Herrschenden Gefahr, dass sich die Aggressionen ihrer Untertanen gegen sie selber richten können. Was wird also als nächstes verboten werden? Alkohol, Kaugummis oder Fußball? Benutzer: Max Hölz, 26.02.06

Ich habe als ein rauchfreie Lokale herbeisehnender Asthmatiker aehnliche Argumente schon oefter gehoert und kann nur staunen ueber die gigantischen Theoriegebaeude, die hier von manchen Rauchern in ihrer grauenvollen Vision, am Konsum ihrer Droge gehindert zu werden, entworfen werden. Merkwuerdigerweise sehen das Raucher in Laendern, in denen es schon Rauchverbote gibt, meist ganz anders, die sehen die Sinnhaftigkeit inzwischen selbst ein.
Denn, und das entzieht dem ganzen meiner Meinung nach abgrundtief laecherlichen Faschismusargument komplett den Boden: DAS RAUCHEN WIRD NICHT VERBOTEN! Es wird einem Raucher nur abverlangt, sich zur Entzuendung seines Objekts 5-10m vom Tresen vor die Tuer zu begeben. Das ist zugegeben anfangs eine Umstellung, die Begruendung sind aber nicht irgendwelche faschistischen Tendenzen, sondern die Erkenntnisse der Medizin in den letzten Jahrzehnten (bitte nach "Passivrauch" googeln!). Wer einmal einen Asthmaanfall aufgrund von Zigarettenrauch erlebt hat, hat die Studien gar nicht gebraucht.
Ich kann mich im uebrigen nicht entsinnen, dass ich je davon gehoert haette, dass in Laendern wie Neuseeland, Kanada, Irland und Italien demnaechst ein Alkohol-, Kaugummi- oder Fussballverbot erlassen wird. --216.86.96.102 05:43, 3. Mär 2006 (CET)



Raucher stellen nur etwa ein Drittel der Bevölkerung, und die fanatische Minderheit sind solche, die in Rauchverbote gleich eine Stigmatisierung und dergleichen Unsinn hineininterpretieren. Rauchen schadet, und für diese Schäden muss die Solidargemeinschaft aufkommen, sei es durch Steuergelder oder Beiträge für die Krankenkassen. Solche unnötigen Schäden sind zu vermeiden, deshalb die Warnhinweise auf den Kippenschachteln oder Anschnallpflicht und Handyverbot im Auto. Ich finde es interessant, dass Gurtmuffel nicht ebenso lautstark gegen die Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltung protestieren. Wahrscheinlich, weil unangeschnallt zu fahren nicht süchtig macht?
Die Alarmglocken sollen bei Demokraten schlagen? Nein, nicht bei Demokraten - höchstens bei Liberalisten, die sich durch jede sog. Radar-"Falle" und jede Politesse belauscht, überwacht, verfolgt und in ihrer Freiheit eingeschnürt sehen. Kurioserweise reden aber gerade diejenigen immer von Freiheit, die Tag für Tag wie an Marionettenfäden den Kippenautomaten ansteuern und dort ihre Freiheit Münze für Münze opfern. Wahre Genussraucher, die alle paar Tage mal eine Zigarette/Pfeife/Zigarre rauchen, haben keinerlei Probleme mit Rauchverboten. --Plenz 14:01, 27. Feb 2006 (CET)

Gerade die Genußraucher -ich z.b.- haben ein extremes Problem mit dieser wüsten Regulierungsmanie.Man muss sich hier (auch bei Passivrauchen) wüst beschimpfen lassen. Für mich ist es ein Nachteil, dass ich in meiner Lieblingskneipe nicht mehr rauchen darf, obwohl dort 80 % Raucher gesessen haben. Ich habe dort auch nie einen Nichtraucher gesehen, der sich beschwert hat. Ergebnis, meine Wirtin denkt darüber nach die Bude dicht zu machen und dann ihre 5 Angestellten auf die Straße zu setzen. Tolles Ergebnis, mal sehen wo die Scharen von Nichtrauchern dann hinziehen. Achja, die Caffeestube des CVJM ist ja Rauchfrei. Viel vergnügen. --hans45 12:05, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, wo sind die Raucher denn jetzt? Was machen sie mit dem Geld, das sie bisher in Kneipen ausgegeben haben? Schmeißen sie es weg, oder geben sie es jetzt für etwas anderes aus und schaffen dort neue Arbeitsplätze? --DemHassKeineChance 17:05, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ja wo sind denn die Nichtraucher und Passivrauchallergiker, die in den Startblöcken standen, um die rauchfreien Lokale zu stürmen? --viv 12:01, 22. Nov. 2007 (CET)
"Raucher stellen nur etwa ein Drittel" - Ist das eine Rechtfertigung, dass man diese also unterdrücken darf? Was die angeblichen Schäden durch ETS angeht, so ist dies ein sehr umstrittenes Thema, denn diese angeblichen Schäden sind nach gängigen Kriterien nicht im Ansatz erwiesen. Wenn man allerdings Statistiken derart friesiert (verdoppelung des CI, ignorieren der Anforderungen an das RR, wesentliche Zahlen weglassen...) dann kann man jede gewünschte Aussage erreichen. Was die Kosten angeht, so gibt es eine Studie von Leu und Schaub der Uni Basel, welche belegt, dass die Raucher während der gesammten Lebensspanne weniger Gesundheitskosten verursachen, als Nichtraucher. Wenn man dann noch beachten würde, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung von 82 Jahren aus 1/3 Raucher mit 10 Jahre geringerer Lebenserwartung als Nichtraucher und 2/3 Rauchern zusammensetzt, dann ist es ein einfacher Dreisatz: Ohne Raucher würde die Lebenserwartung um 3 Jahre steigen. Das heisst aber, dass die Pensionäre 3 Jahre länger Pension erhalten möchten, 3 Jahre länger Gesundheitskosten verursachen, 3 Jahre länger Wohnraum, bzw. Alters und Pflegeheime belegen, dass sie 3 Jahre länger den Wohnraum mit Erdöl beheizen und dabei 3 Jahre länger CO2 emissionieren....
...Was die Renten angeht, so müsste wahrscheinlich das Rentenalter erneut angehoben werden, damit die Leute länger einzahlen, bzw. weniger lange Renten beziehen, doch woher kommen die zusätzlichen Arbeitsplätze, wenn die Rentner dann keine mehr sind und arbeiten sollten, statt zu konsumieren - Oder wer würde dann noch Kaffefahrten, lang ersehnte Kreuzfahrten, ets. buchen? Irgendwie werden diese Folgen einer Tabakprohibition immer verschwiegen, dafür werden laufend Halb- und Unwahrheiten erzählt um möglichst viele der 2/3, welche sich sinst nicht durch ETS gestört fühlten, für ein Verbot von Tabakprodukten zu gewinnen... Aber schliesslich haben 2/3 immer Recht, so wie dir Erde flach und das Zentrum des Universums ist.

--sta


Der einzige Punkt, der mir bezüglich der Neutralität noch offen zu sein scheint ist die dem Autor vorgeworfene Verallgemeinerung der Art: "Viele Raucher sind physisch und psychisch abhängig und haben eine verkümmerte Empathie" Ich persönlich finde diese Formulierung voll und ganz zutreffend und würde sie dahingehend verschärfen, dass manche Raucher nicht nur unempathisch sind, sondern sich auch vorsätzlich rücksichtslos über Rauchverbote hinwegsetzen, auch wenn sie höflich gebeten werden dies zu unterlassen. Dieses im Artikel "empfundenes Naturrecht" genannte Phänomen ist schon nach meinen persönlichen Erfahrungen sehr reell, auch ohne jede weitere Quelle!

Man könnte dem Vorwurf der Verallgemeinerung mit einer Klausel wie "Natürlich gibt es auch rücksichtsvolle Raucher, aber die bemerkt man in der Öffentlichkeit eher nicht" oder "Wahrgenommen werden in der Öffentlichkein von den Rauchern nur die rücksichtslosen schwarzen Schafe, die sich über Rauchverbote auf Grund ihrer psychischen/physischen Abhängigkeit oder einer asozialen Grundeinstellung eigenmächtig hinwegsetzen."

Aber weg mit dem Hinweis "Umstrittene Neutralität"!


Leider muß ich sagen, daß der Hinweis "Umstrittene Neutralität" durchaus gerechtfertigt ist.

- Die meisten Raucher werden auf eine gerechtfertigte Bitte hin (an der frischen Luft ist es wohl kaum gerechtfertigt, ebensowenig wie in Raucherabteilen) die Zigarette ausmachen oder sich etwas entfernen.

- Es gibt mindestens ebenso viele agressive Nichtraucher, wie penetrante Raucher. (Welche, die sich in einem Raucherabteil neben einen Raucher setzen und dann verlangen, die Zigarette auszumachen.) Das kann man also durchaus als Diskriminierung ansehen, insbesondere, da die "höfliche Bitte" oft in einem Tofall gestellt wird, daß sich gleich ein Eiszapfen an der Zigarette bildet.

- Ich bin selber Raucher, unterstütze aber dennoch die Forderung nach Nichtraucherbereichen, da ich mir sehr wohl vorstellen kann, daß manche Nichtraucher sich belästigt fühlen. Aber wie immer kommt es dabei auf den goldenen Mittelweg an. So ist zum Beispiel kaum einzusehen, daß auf einem Bahnsteig, wo es zieht wie Hechtsuppe, die Raucher in die äussersten Enden verbannt werden. Daß nur in der Nähe eines Aschenbechers geraucht werden soll, damit die Kippen nicht überall auf dem Boden liegen ist jedoch vernünftig. Soviel also zu den Umfragen, in denen sich auch die Raucher für Rauchverbote aussprechen. Das ist leider nämich so dargestellt, als ob die meisten Raucher ein totales Rauchverbot unterstützen würden, obwohl die meisten einfach nur eine vernünftige Einstellung haben.

- Ach ja - eine Droge ist übrigens eine Substanz, die unter das Drogengesetz fällt. Soweit ich weiß, trifft dies momentan auf Zigaretten nicht zu.

  • Schwachsinn ! Droge lesen, dann weiterschreiben. -- Max Plenert 23:15, 8. Mär 2006 (CET)

- Was die Empathie der Raucher anbelangt, so kann ich nur sagen, daß ich beobachtet habe, daß viele Raucher, wie ich selber, den Zigarettenrauch nahezu automatisch in eine Richtung blasen, in der kein Mensch belästigt wird. --Alexander Salokat 08.03.2006

Ich denke, dass Alexander Salokats obiger Beitrag genau das Problem zeigt: Viele Raucher kümmert es entweder nicht, oder sie wollen es gar nicht wissen, wie ihr Rauch auf andere Menschen wirkt. Es ist eine im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubende Frechheit, zu behaupten, das durch Wegblasen des Rauches „kein Mensch belästigt wird“. Vielleicht sollte diese Art von Rauchern sich einmal mit Menschen unterhalten, die Asthma, Bronchitis, die Bäckerkrankheit, andere Atemwegsprobleme, Hautkrankheiten, Augenkankheiten oder schwere Allergien haben. Viele dieser Menschen sind „dank“ der Raucher vom normalen Gesellschaftsleben ausgeschlossen. Das gleiche gilt für viele Schwangere, die ihr Ungeborenes nicht unnötig einer Gesundheitsgefährdung aussetzen mächten. Passivrauchen ist nun einmal gefährlich, egal ob der Rauch „weggeblasen“ wird.
Der obige Beitrag ist eine derart rücksichtslose und lebensfremde Frechheit, dass ich mich frage, ob er nicht von einem militanten Nichtraucher als Satire auf „empathische Raucher“ verfasst wurde. — Christian Kaese 19:17, 12. Apr 2006 (CEST)
Kommt Bäckerkrankheit vom Passivrauch? Warum verbieten wir nicht das Mehl? Sind wir sicher, dass diese Allergien und Atembeschwerden nicht von der Luftverschmutzung in unseren Städten verursacht werden? Gemäss EU sterben 20-mal mehr Menschen an der Luftverschmutzung durch Industrie und Verkehr als durch Passivrauch, 310000 Tote durch Luftverschmutzung, Krebs und Verkehr --viv 12:01, 22. Nov. 2007 (CET)
Es ist volkswirtschaftlich erheblich einfacher auf so etwas Unnützes wie Tabakmissbrauch zu verzichten, als Industrie und Verkehr auf Steinzeitverhältnisse herunterzufahren. Ein Tempolimit von 6 km/h (in Worten sechs Kilometer pro Stunde) würde auch die Zahl der Verkehrstoten um mindestens 95 % senken. Denk mal darüber in Ruhe nach. --Kuebi 19:49, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Das ist hier ja alles sehr amüsant. Ein weiterer Hinweis, dass Rauchen doch erheblichen Einfluss auf die zerebrale Leistungsfähigkeit hat. Dass Nikotin jedoch offenbar ähnlich wie Cannabinoide Psychosen auslösen kann, wie der Kommentar von Max Hölz oben nahelegt, war mir neu... --91.0.229.103 01:31, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Meist werden meine Änderungen einfach entfernt, wobei nie eine Begründung hierfür geliefert wird.

Habe die Gründe für Rauchverbote vervollständigt und einige Querverweise eingebaut und den letzten Satz, der mißverständlich war, präzisiert. Wird aber wahrscheinlich ohnehin von "berufener Hand" alles wieder ersatzlos gelöscht werder bzw. die letzte Version wiederhergestellt. Daß die Rückgängigmachung meiner Änderungen von den betreffenden Personen aLlerding niE begrüNdet wird, finde ich Zwar nicht gut, ist (diskurs-)taktisch allerdings wohl erklärbar. 14. März 2007, 16:37h, A.V.

Australien

In Australien gibts auch ein absolutes Rauchverbot für Gaststätten. Könnte man noch nachtragen.

Strafen in Queensland: AUS $150 für den Raucher, der in non.-smoking areas raucht, bis zu AUS $10,500.- für Gaststätteninhaber, die dies dulden. http://www.health.qld.gov.au/atods/tobaccolaws/penalties/onthespot.asp Vielleicht kann es noch jemand mit schreibrechten nachtragen. danke --Toddy 08:06, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Brandschutz

"Rauchverbote mit dem Ziel, Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen, sind seit langem üblich. Sie gelten häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern, in U-Bahnhöfen und in Betriebsstätten, ..."

U-Bahnhöfe sind in der Auflistung falsch. Dort gab es noch nie "häufig" Rauchverbote aus Brandschutzgründen, in den wohl meisten Fällen gab es keinerlei Rauchverbote. Die jetzigen Verbote sind allesamt sehr spät und aus finzanziellen Gründen erlassen worden, im besseren Fall war auch die Rücksichtnahme ein Aspekt.

Rauchverbot in Spanien

Der Teil "Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen Europa besonders streng" ist wohl nicht mehr so aktuell. Vor allem durch die Erlaubnis kleine Kneipen zu Raucherkneipen zu erklären...

Kanada

Zu Kanada steht hier nur

"In Teilen von Kanada gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants."

"Ebenso" wie wo? Das vorgenannte Japan? Deutschland, auf das sich der Artikel mehrheitlich bezieht? Die EU? Oder doch eher die USA, weil Kanada und USA ja nun nicht sooo verschieden sind? Falls sich da jemand auskennt den Abschnitt bitte entsprechend ergänzen oder wie bei den anderen Ländern auch geschehen die Situtation so vollständig wie möglich beschreiben. -- Oliver

Kanton Bern

Hallo

Der Hinweis, dass der Kanton Bern es dem Kanton Tessin gleichgetan hat und das Rauchen aus den Gaststätten verbannt hat, stimmt nicht. Dieser Gesetzesentwurf wurde eingereicht und in die Vernehmlassung geschickt, wo sich alle interessierten Kreise dazu äussern konnten. Nicht wenige sind dagegen. Im Moment nach geltendem Gesetz muss im Kanton Bern ausgeschildert werden, ob sich ein Restaurant rauchfrei, räumlich getrennt oder nichtrauchfrei einstuft. Beispiel hier im Dorf: Am Eingang hängt folgende Mitteilung: Gaststube: Raucherzone Saal: Nichtraucherzone, Rauchfrei

VG


So, habe den Bezug zum Kanton Bern gelöscht. Dieses Gesetz ist noch nicht eingeführt und wird im Moment (August 2007) auch noch von verschiedenen Organisationen bekämpft.

[[Media:Im Kanton Bern soll Rauchen ab 2009 in öffentlichen Innenräumen verboten werden – das gilt auch für sämtliche Gastgewerbebetriebe Nichtraucher sollen im Kanton Bern gesetzlich vor dem Passivrauchen geschützt werden. Gestern wurden zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt, die das Rauchen in öffentlichen Innenräumen nur noch in «Fumoirs» – in separat belüfteten Räumen – erlauben. ]] Quelle: Bernerzeitung

VG

Tabelle mit Bundeslanduebersicht verdoppeln

Sollte diese Tabelle nicht besser in zwei Tabellen aufgeteilt werden:

- eine mit dem aktuellen Zustand: das ist jetzt und heute in den einzelnen Bundeslaendern gueltig

- eine mit dem Endausbauzustand: wenn alle Rauchverbote durch sind, wird nach heutigem Wissen der Zustand so aussehen (zusaetzliche Spalte fuer voraussichtliches Einfuehrungsdatum)

So sieht es auf den ersten Blick z.B. so aus, als waere Hamburg heute schon rauchfrei. Ist es aber nicht.

SP

Beleg

Rauchverbot in Kneipen

Hallo,

Sicherlich haben alle schon von dem Rauchverbot gehört das 2008 in Kraft tritt. Meiner Meinung nach ist das eine sehr gute idee, zumindest in Restaurants, Cafes oder änlichen Einrichtungen. Aber wie siehr es mit Kneipen aus? Ich habe eine Stammkneipe wo ich meine freie zeit mit freunden verbringe und wo ca. 99% aller Besucher Raucher sind. Wenn dort nicht mehr geraucht werden darf können die den Laden dicht machen. Und das ist nicht nur bei dieser Kneipe so, sondern auch bei vielen anderen.Natürlich könnte man einen raucherbereich extra einrichten lassen, die Frage ist nur wo?! Auf 41qm ist es auch so schwer genug durchzublicken geschweige denn sich frei zu bewegen. Ein eingeteilter Extrabereich würde alles noch komplzierter machen.Vor die Tür kann man auch nicht gehen da man ab 10 Uhr nicht mehr in der öffentlichkeit laut sein darf da holen die Nachbarn doch sofort die Polizei und der Laden wird dicht gemacht! Und woher soll man heutzutage noch das Geld für solche Umbaukosten nehmen? Die Deutsche Politik zerstört Exsestenzen!!! Die politiker sind sich anscheinend nicht im klaren darüber wie viele Arbeitslose mehr es geben wird wenn dieses Gesetz in kraft tritt.

Was soll man noch machen? Streiken?Da wird man ja sofort in den Knast gesteckt! Unterschriften sammeln? Als würde das jemanden intressieren!

In solchen kleien Eckkneipen wo man sich gemütlich ein Bier trinkt und dazu eine rauchen will kommen meistens Leute die Probleme haben oder frustriert sind, oder eben Leute wie ich und meine freunde, die nicht gerne in discos gehen sonder lieber gemütlich irgentwo sitzen, ein oder zwei runden schocken oder kartenspiele spielen. Nichtraucher werden nicht gezwungen dort hinzugehen sie tun es freiwillig oder lassen es bleiben.
(nicht signierter Beitrag von 62.143.162.252 (Diskussion) )

1.) Die Begründung für ein Rauchverbot auch in Kneipen steht im Artikel: "Schutz von Passivrauchern ... in Gaststätten, auch für die Gäste und die dort Beschäftigten." Auch Kellner gehören dazu und haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
2.) Wenn dort nicht mehr geraucht werden darf, trinkt man sein Bier eben ohne Kippe. Oder geht zum Rauchen eben kurz mal raus, zum Pinkeln geht man ja schließlich auch mal kurz aufs Klo.
3.) Wieso Lärm vor der Tür? Rauchen geht so gut wie lautlos.
4.) Wer nicht imstande ist, sein Bier ohne Kippe zu trinken, der hat - Du hast es korrekt erwähnt - in der Tat ein Problem.
--Plenz 17:41, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die fanatische Position will Rauchern verbieten Lokale für Raucher zu betreiben.
Die humanistische Position hingegen will Nichtraucherlokale nicht verbieten sondern diese ausdrücklich ermöglichen, Nichtraucherlokale und Raucherlokale gleichberechtigt.
Insofern handelt es sich um höchst unterschiedliche grundlegende humanistische, demokratische, emanzipatorische Wertvorstellungen. 84.190.115.44 19:37, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Umgekehrt: die humanistische Position will nichts weiter, als dass das Recht auf einen von Schadstoffen freien Arbeitsplatz überall gilt, also auch in Kneipen. Die fanatische Position will rauchen ohne Rücksicht auf das Bedienungspersonal. --Plenz 22:06, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das bedienungspersonal wird nicht gezwungen in einer kneipe zu arbeiten. Ist doch ganz einfach und auch für dich verständlich lieber plenz. --hans45 12:03, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Lieber Hans45. Was meinst Du was die ARGE macht, wenn der ALG II Empfänger eine offene Stelle im Bereich der Gastronomie mit Hinweis aus das Passivrauchen ablehnt ? Glaubst Du ernsthaft, daß er weiterhin seine Leistungen ungekürzt beziehen kann ? --Gawyn Luinrandir 20:54, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Nix wird sie machen, ganz einfach. Es gibt urteile,die die ablehnung unzumutbare r arbeit erlauben. Entweder passivrauch ist wirklich "gefährlich", dann ist die arbeit für einen nichtraucher unzumutbar, oder passivrauch ist auch nicht gefährlicher als die üblichen bleidochtkerzen, dann hat er ja sowieso kein problem.

--hans45 11:37, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten


<ironie>Ja, dieser böse Staat, der seine Bürger immer unterdrückt und sie vor so unbewiesenen Dingen wie dem angeblich schädlichen Tabakrauch schützen will. Niemand ist gezwungen Auto zu fahren und wenn wir es tun, dann zwingt uns dieser dumme Staat dazu Sicherheitsgurte anzulegen, durch geschlossene Ortschaften mit 50km/h zu kriechen und das noch möglichst nüchtern. Wie kann dieser Staat nur meine Gesundheit und die anderer schützen wollen?</ironie>--Kuebi 09:48, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich fahre 50km/h, schnalle mich an und trinke nie, wenn ich auto fahre.

Das es nie einen nennenswerten markt für "nichtraucherkneipen" gab, zeigt die vergangenheit mehr als eindeutig. Die regulitis dieses lieben staates regelt sachen, die ihn überhaupt nichts angehen. Deine gesundheit kannst du ganz einfach schützen,geh in nichtraucherkneipen. Aber naja da wirst du dann lange suchen können, denn die sind schon lange bankrott.

--hans45 16:02, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Zigaretten erst ab 18?

Also wie ist das denn jetzt? Hier wird gesagt ab 1.September soll es Zigaretten erst ab 18 geben, andere Quellen sagen, erst ab 1. Januar 2009.. Wurde wohl ein halbes Jahr vorgeschoben. Soweit ich weiß sollen am 1.September dieses Jahres nur die geforderten Verbote in Deutschland durchgesetzt werden... Also wie ist das denn jetzt?

Aktualisierung der geplanten bzw. in die Länderparlamente eingebrachten Gesetze

Habe den Abschnitt mit den Ländergesetzten aktualsiert und - außer bei Bremen (dort nur Link auf Zeitungsartikel) - direkte Links auf die jeweilige Landtagsdrucksache gesetzt. Die Tabelle habe ich jedoch nicht angepaßt; war mir zu aufwendig.

Rauchverbot in den Niederlanden

Nach meiner Erfahrung ist in den niederländischen Intercityzügen das Rauchen vollständig verboten. Hat jemand Informationen, ob es dazu eine generelle Regelung gibt?

Rauchverbot in Bayern

Die auf der Hauptseite dieses Artikels beschriebene Version des Bayrischen Rauchverbots basierte auf einer Gesetzesvorlage des bayrischen Kabinets. Die CSU Fraktion des bayrischen Landtags hat diesen Entwurf verschaerft. Ausnahmeregulungen wie z.B. dass in Bierzelten auch weiter geraucht werden darf, wurden abgeschaft. Der Wikipedia Artikel sollte somit aktualisiert werden. Einzelheiten unter http://www.faz.net/s/RubE42ED4B6C88B49D1A8DEA89C644627B5/Doc~EB4B06CD940A747EA8DD590EC6C8C8CE1~ATpl~Ecommon~Scontent.html(nicht signierter Beitrag von Misha Schweiger (Diskussion | Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 15:06, 27. Okt. 2007 (CEST))Beantworten

Für Interessierte hier der Link mit dem Text des umstrittenen bayerischen Gesetzes: http://www.bayern.landtag.de/pdf_internet/GSG.pdf 87.160.78.51 18:58, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bayern

Könnte einer der Autoren des Artikels die aktuelle Lage in Bayern zur Kenntnis nehmen und den Artikel dahingehend aktualisieren?(nicht signierter Beitrag von 89.58.3.86 (Diskussion) --Richarddd 20:04, 15. Nov. 2007 (CET))Beantworten

Der Artikel ist gesperrt, die Situation in Bayern wird nach der Entsperrung aktualisiert. --Richarddd 20:04, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Und wann ist das? Es ist leider kein Aushängeschild für Wikipedia, wenn in einem Artikel ewig falsche Informationen stehen, das sogar bekannt ist und trotzdem nichts getan wird. Gerade auch, weil es ein aktuelles Thema ist, das viel verlinkt wird und als Informationsquelle dient. --217.233.241.212 23:57, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Rauchverbot bei der Bundeswehr

Bei der Übersicht (vor der Länderübersicht) könnte ein weiterer Unterpunkt die Situation in Einrichtungen der deutschen Bundeswehr beschreiben, insbesondere der in Gaststätten (Mannschaftsheime (HBG), Unteroffizierheimen (UHG) und Offizierkasinos (OHG)). Der text könnte wie folgt lauten:

Das Bundesministerium der Verteidigung hat an das Nichtraucherschutzgesetz angelehnt eine Neufassung des Erlasses über das Rauchen in Einrichtungen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung herausgebracht. Dieser besagt, dass bevor konkrete gesetzliche Regelungen erlassen werden, das Rauchen in sämtliches gastronomischen Einrichtungen, Mannschaftsheimen, Unteroffizierheimen und Offizierkasinos absolut Untersagt ist. Zusätzlich ist das Rauchen in allen Einrichtungen außer in gekennzeichneten Bereichen verboten. Ausnahmen gelten für Büros und Arbeitsplätze wo einzelne Raucher ihrem Genuß noch nachkommen können, und Wohneinrichtungen solange es entweder Einzel- oder Raucherstuben sind.

Länderauflistung

"Italien" steht zur Zeit ohne eigene Überschrift unter "Irland". Kann das jemand korrigieren? Biologe77 14:05, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Nachdem ich den Text eine halbe ewigkeit doof angeguckt habe, hab ich den Fehler gefunden und beseitigt ;) --TheK? 14:11, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Situation in Thüringen

Gemäß der verlinkten Gestzesvorlage bezieht sich das Rauchverbot nicht nur auf Geststätten wie in der Tabelle angegeben, sondern auch explizit auf alle anderen Punkte außer auf Flughäfen und Diskotheken. Wäre es jemandem möglich das zu ändern?(nicht signierter Beitrag von 84.185.94.130 (Diskussion) --Richarddd 18:07, 8. Dez. 2007 (CET))Beantworten

Erledigt. --Richarddd 18:07, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rauchverbot

Ich werde dise Partei nicht mehr wählen.Und 100000 andere auch nicht. Haben sie kenne anderen sorgen?

Dise Partei? Kenne anderen sorgen? Was möchte uns der Autor sagen? Möchte er vielleicht auf den Zusammenhang hinweisen, der zwischen Nikotinabhängigkeit und Bildungsniveau besteht? [1] --62.143.168.92 20:58, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

SHISHA rauchen in shisha bars?

ist das nun in bayern ab 2008 verboten oder noch erlaubt? ich meine es ist ja auch tabak und sogar schädlicher. fällt doch hoffentlich auch unter das verbot oder?

Bitte veralteten text entfernen

In Absatz 4.1.5 (Gastronomie) wird noch lang und breit die Historie, das Hin- und Her von 2006 und 2007 behandelt. Offenbar Text aus der Zeit, wo noch nix feststand. Zum Beispiel, dass NRW und Niedersachsen sich das Recht zum Ausscheren vorbehalten wollten und die Reaktion drauf etc. Ist alles Schnee von gestern; Niedersachsen und NRW sind längst auf die Linie der übrigen Länder eingeschwenkt. Christoph Scholz 21:54, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Erledigt. --Richarddd 16:54, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Schweiz - Graubünden

Die Gesetzesvorlage in Graubünden wurde im November 2007 mit 74.9% zu 25.1% angenommen. Dies ist im Artikel noch nicht aktualisiert. Siehe auch [2]. --Gkiller 14:28, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Habs nun selbst geändert. Dachte zuerst, der Artikel wäre ganz für die Bearbeitung gesperrt. --Gkiller 14:36, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rauchverbot in Mecklenburg-Vorpommern

Die Darstellung des Rauchverbots in MV ist nicht ganz richtig: Genannt sind im NichtRSchutzG MV direkt nur Gaststätten, allerdings beinhaltet dies auch Diskotheken ( Quelle Seite 7 )

Könnte dies bitte in der Übersicht und der tabellarischen Übersicht geändert werden? (nicht signierter Beitrag von Zuchti (Diskussion | Beiträge) --Richarddd 02:00, 30. Dez. 2007 (CET))Beantworten

Erledigt. --Richarddd 01:55, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rauchverbot im Saarland

Url des Querverweises scheint nicht mehr aktuell zu sein

Verweis auf Bundesnichtraucherschutzgesetz

Im Artikel wird das Bundesnichtraucherschutzgesetz erstmals im Absatz "Öffentliche Verwaltung" erwähnt und verlinkt. Jedoch wird durch dieses Gesetz auch das Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, welches einige Absätze früher behandelt wird. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sollte in diesem Absatz aber auf jeden Fall erwähnt werden.

Rauchverbot in Hamburg

Bei den meisten deutschen Bundesländern ist erwähnt, dass das Rauchen in Kneipen in abgeschlossenen Räumen erlaubt bleibt, in Hamburg wird dies nicht erwähnt. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass es diese Ausnahme in Hamburg nicht gibt, was aber falsch ist. Laut dem referenziertem Gesetz gilt auch in Hamburg es "können abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Räume baulich so wirksam abgetrennt werden, dass eine Gefährdung anderer durch Passivrauchen ausgeschlossen wird und die Raucherräume belüftet und ausdrücklich gekennzeichnet werden." (§2, Abs 2). Da der Artikel noch eine Sperre hat, möge das bitte jemand angemeldetes Ergänzen. Danke. --88.68.121.216 10:11, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Rauchverbot in Rheinland-Pfalz

Laut der Übersicht in der Tabelle ist für Diskotheken kein Rauchverbot vorgesehen. Das ist aber falsch. Sie zählen nur mit zu den Gaststätten. Desweiteren gilt das Rauchverbot auch für die Hochschulen, Sportstätten und Kinos.

Quellen (die man auch noch anhängen könnte):

http://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/Branchen/Tourismus_Gastgewerbe_Weinwirtschaft/Gastgewerbe/Nichtraucherschutzgesetz.jsp

http://www.masfg.rlp.de/Familie/Sucht/Nichtraucherschutz_FAQ.asp (nicht signierter Beitrag von 141.113.85.22 (Diskussion) --Richarddd 17:29, 3. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Erledigt. --Richarddd 17:28, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Rauchverbot NRW

Möchte darauf hinweisen, dass in NRW das Rauchen in Diskotheken ("Freizeit- und Kultureinrichtungen") seit dem 1.1. verboten ist - anders als bei den Restaurants.

Das müsste in der Tabelle noch geändert werden! (nicht signierter Beitrag von 84.135.197.76 (Diskussion) --Richarddd 12:08, 5. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Nein, ist korrekt so. Diskotheken sind für den Gesetzgeber keine "Freizeit- und Kultureinrichtungen", sondern Gaststätten. --Richarddd 12:08, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Tabakindustrie

"Die von der Tabakindustrie bezahlt worden", "wurden breits mehrfach widerlegt" bezüglich der Umsatzeinbuße muß unbedingt geändert werden. Erstens ist keine Quelle für diese Behauptungen genannt, und da es sich hier um klare Diffamierung handelt kann so etwas nur mit eindeutigen Beweisen inkludiert werden. Zweitens ist es einfach Fakt, daß spezielle Arten von Betrieben nach dem Erlass von Rauchverboten schließen mussten oder Umsatzeinbußen hatten. In Irland konnte dies beobachtet werden: Während viele Pubs, die gutes Essen servieren, enormen Zuwachs bekamen (z.B. von Familien mit Kindern), mussten ca. 12% der Eckkneipen ohne Küche schließen. Natürlich gibt es auch hierfür Gegenthesen und Argumente aber, da die Situation bei Weitem nicht so klar und eindeutig ist wie im Artikel dargestellt beantrage ich die Streichung des betreffenden Abschnitts. (nicht signierter Beitrag von 89.55.76.11 (Diskussion) --Richarddd 12:33, 6. Jan. 2008 (CET))Beantworten

die IP 89.55.76.11 hat nicht nur das Signieren vergessen, sondern auch eine Belegangabe für die Situation in Irland. Schade.-- Kölscher Pitter 09:53, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Tja Pitter, die IP ist offenbar der Ansicht, dass nur die Aussagen Anderer durch Quellen belegt werden müssen, für eigene Aussagen dagegen eine generelle und allumfassende Ausnahmeregelung gilt. Was soll man dazu sagen? Die Aussage zur Tabakindustrie ist trotzdem nicht ok, ich seh mir das mal an. --Richarddd 12:21, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Rauchverbote Bahnhofshallen Schweiz

Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei.

Bahnhofshallen sind in der Schweiz mitnichten rauchfrei, sondern allenfalls die Teile, die sich im Souterrain befinden. Als Beispiel sei der Hauptbahnhof Zürich erwähnt, wo im ganzen ebenerdigen Teil sowie in fast der gesamten sich dort befindlichen Gastronomie weiterhin geraucht werden darf.

--Sergius 22:49, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, welche alternative Formulierung schlägst Du vor? --Richarddd 00:30, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo. Wie wärs mit "Öffentliche Verkehrsmittel sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei, in Teilen der meisten Bahnhöfen darf aber weiterhin geraucht werden." ? --Sergius 06:38, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Habs mal geändert, bitte noch eine Quelle nachtragen. --Richarddd 19:33, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Geschichte: Rauchverbot in der DDR

In einer Usenetgruppe las ich (ohne weiteren Beleg), in der DDR habe es über die Mittagszeit von 12-15 Uhr ein allgemeines Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gegeben. Wäre schön, wenn das jemand mit Osterfahrung verifizieren könnte und zutreffendenfalls in den Abschnitt Geschichte übernimmt. Ich finde das einen wichtigen Punkt, wenn schon Jahrzehnte vor den heutigen Regelungen eine Regelung zum Rauchverbot auf deutschem Boden bestand. --195.4.206.51 15:15, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Habe Belege gefunden: [3] [4]. Rauchverbot war von 11:00 bis 14:00 Uhr. Wenn ich heute noch die Zeit dazu habe, kommt es in den Artikel rein. --Kuebi 17:28, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Habe ich bisher nicht im Artikel gefunden, wäre schön, wenn das noch ergänzt würde. --Wolfgang1018 13:21, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

China

Wie uns eben ein Benutzer "mindeye" im Chat mitteilte, gilt auch in Hongong ein Rauchverbot beim Essen, aber nicht im restlichen China. Quelle wäre [5]. Kann das bitte jemand verifizieren und dann einbauen? Danke :). --DaB. 02:17, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Sorry, aber mit der Quelle kann man so nix anfangen.--Kuebi 08:18, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mietwohnungen

Ich habe mal ein falsch zitiertes Urteil entfernt. Die Revision wurde wegen der Unrechtmäßigkeit starrer Fristen für Schönheitsreparaturen abgewiesen. Das Urteil geht überhaupt nicht auf die strittigen Schäden durch den Rauch selbst ein. [6] Weissbier 15:39, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Zitat aus dem Urteil:

„Die Unwirksamkeit des Fristenplans habe die Unwirk-samkeit aller in § 8 des Mietvertrags enthaltenen Regelungen zur Folge. Des Weiteren liege nicht deshalb eine "übervertragsgemäße Abnutzung" der Räume vor, weil sich nach dem Vorbringen des Klägers an Wänden und Decken ein starker "Nikotinbelag" gebildet habe. Die Parteien hätten keine Vereinbarung getroffen, dass in der gemieteten Wohnung nicht geraucht werden dürfe. Daher stelle Rauchen - auch starkes Rauchen - keine Pflichtwidrigkeit dar. Die damit verbundenen Abnutzungen seien im Wege der turnusmäßig durchzuführenden Schönheitsreparaturen zu beseitigen. Seien diese vom Mieter zu tragen, könne der Vermieter bei einer entsprechenden Vereinbarung bereits vor Ablauf der regulären Fristen eine Renovierung verlangen. Eine solche Vereinbarung hätten die Parteien jedoch nicht getroffen.“

1. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen die Beklagten auf Schadenser-satz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 BGB hin-sichtlich der Kosten für Malerarbeiten an Wänden und Decken (4.996,89 €) sowie an Türen und Türrahmen (2.177,50 €) nicht zu. Die Beklagten haben weder unter dem Gesichtspunkt unterlassener oder mangelhaft erbrachter Schönheits-reparaturen noch wegen einer etwaigen Verursachung von "Nikotinrückstän-den" eine aus dem Mietvertrag folgende Pflicht verletzt.

Demnach betrifft das Urteil den Nutzungsumfang der Wohnung. Rauchen stellt daher keine übermäßige Nutzung der Wohnung dar.

--hans45 18:55, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

In dem entfernten Zitat stand "Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßes Gebrauch". Das war falsch. Richtig ist vielmehr, dass es davon abhängt, ob es im Mietvertrag verboten wurde oder nicht.
Im übrigen hast du es wieder mal versäumt, auf den Button "Vorschau anzeigen" zu klicken.
--Plenz 22:54, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es steht den Parteien nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit zu, selbst die Bedingungen der Wohnungsnutzung zu bestimmen. Gibt es keine Vereinbarung darüber gilt der Grundsatz der der Freiheit des vertragsgemäßen Gebrauches. Hierzu hat der BGH eindeutig ausgeführt, dass auch Rauchen einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt. Es gibt daher KEINE renovierungspflicht einer Raucherwohnung und zwar weder nach den AGB des Mietvertarges, diese wurden schon früher vom BGH gekippt, noch aus einer Verletzung des vertragsgemäßen Gebrauches. PUNKT

Dieses Urteil ist in der NJW übrigens ausdrücklich unter diesem Aspekt veröffentlicht worden. Die Ausführungen zu der Unwirksamkeit der Vertragsklauseln ist nur eine Wiederholung.

--hans45 17:05, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wie schon gesagt, ist diese Aussage zu allgemein formuliert und kann missverstanden werden. Der zweite Absatz "... nach sich ziehen" sollte deshalb mit ", es sei denn, das Rauchen ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten." präzisiert werden. --Plenz 17:01, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Pasadena

Im Abschnitt USA, der aus vier Sätzen besteht, werden lediglich zwölf von fünfzig Bundesstaaten erwähnt und keine einzige Stadt. Ich halte daher diese Änderung und die Erwähnung der relativ unbedeutenden Stadt Pasadena mit 140.000 Einwohnern (nicht einmal annähernd im Bereich der 100 größten Städte der USA) für unangebracht. Der eingebrachte Vergleich mit Malta ist zunächst einmal schon deshalb falsch, weil Malta nicht 90.000, sondern 405.000 Einwohner hat. Noch viel wichtiger ist aber, dass Malta ein Staat ist und keine Stadt. Wir können natürlich künftig weltweit alle Regelungen aller Stadtverwaltungen von Städten mit, sagen wir mal, mehr als 100.000 Einwohnern hier darstellen. Besonders sinnvoll scheint mir das nicht zu sein. Wie seht Ihr das? --Richarddd 14:13, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Absolut ACK, eine Darstellung von Stadtregelungen würde den Rahmen des Artikels sprengen. Grüße von Jón + 14:15, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
NACK. Ich sehe dies nicht als Stadtregelung an ("so ist es in Pasadena"), sondern als Beispiel für ein wieder abgeschafftes Rauchverbot. Deshalb sollte es erwähnt werden, vielleicht unter einer anderen Kapitelüberschrift. --Plenz 17:03, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich halte diese Änderung aus den genannten Gründen nicht für sinnvoll. Wenn es Vorschläge gibt, wie man das in eine sinnvolle Form bringen kann, dann bitte her damit. --Richarddd 21:29, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

dem stimme ich vollinhaltlich zu Plenz...nicht einmal ausnahmsweise.

--hans45 17:52, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ups Pasadena/Texas hat 5 mal soviel Einwohner wie Liechtenstein

--hans45 19:18, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Spielcasinos in Deutschland

Sollte in die Tabelle noch mit eingefügt werden, die Unterschiede sind hier wirklich am größten überhaupt, hier die mir bestätigten Regelungen:

  • Baden-Württemberg: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Bayern: überall verboten
  • Berlin: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Bremen: Automatenspiel und Barbereich erlaubt, großes Spiel verboten
  • Hamburg: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Hessen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Mecklenburg-Vorpommern: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Niedersachsen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Nordrhein-Westfalen: überall erlaubt
  • Saarland: ab 15.2. überall verboten
  • Rheinland-Pfalz: ab 15.2. nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Sachsen-Anhalt: (noch) überall erlaubt
  • Schleswig-Holstein: überall erlaubt
  • Thüringen: überall erlaubt

leider bin ich technisch nicht so fit, die Tabelle zu ändern, aber die Infos sind alle gut recherchiert.

Auslagern

Ich finde, die mittlerweile recht umfänglichen Angaben zum Rauchverbot in Bundesländern, europäischen Länderun und sonstwo sollte man besser auslagern. Die internationalen/nationalen unterschiedlichen Regelungen sollten in einen eigenen Artikel per Auslagerung einfließen. Vorstellbar wären Lemmata wie Rauchverbot in Europa, Rauchverbot im deutschsprachigen Raum, Rauchverbot in den deutschen Bundesländern oder einfach nur Rauchverbot im Ausland. Meinungen? --Havelbaude Sempf 11:03, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Blanker Unsinn

Eine Studie der KPMG[9] zeigt,..... Eine Beratungsfirma schreibt 2004 einen Aufsatz. Das soll dann eine "seriöse" Quelle sein.-- Kölscher Pitter 18:14, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

In der Quelle steht eine E-Mail-Adresse, da kannst du deine Fragen zur Methodik und Seriosität loswerden. --Plenz 22:36, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Toller Vorschlag. Da vertraue ich lieber meinem eigenen Urteil.-- Kölscher Pitter 09:22, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
@ plenz. Du weißt dass du Unfug redest? Du bist doch einer derjenigen die hier ständig seriöse Quellen verlangt, am besten noch mit notariellem Siegel drunter. Achja das gilt ja nur wenn mann Kritik anbringen will... Entschuldigung --hans45 19:33, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wieso ist das Unsinn, wenn ich sage, dass in der Quelle eine E-Mail-Adresse steht? --Plenz 21:13, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das ist alleine deswegen Unfug, weil feststeht: 1) Beratungsfirma (Geldanlage usw.) 2) Jahr 2004. Ich bin gespannt, ob du das jetzt raffst.-- Kölscher Pitter 22:20, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Schon klar... und wenn ich sage, in der Quelle hat das vierte Wort zwei Buchstaben, dann hältst du das wahrscheinlich ebenfalls für Unfug. --Plenz 22:56, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Auweia. Im Jahre 2004 waren allenfalls Kaffeesatzlesereien möglich. Der Artikel hätte aktuelle Ergebnisse nötig. Eine Firma mit kommerziellen Interessen zitiert eine "Befragung". 2100 Leute wurden befragt. "Survey" ist keine "Studie".-- Kölscher Pitter 10:29, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Noch mal ganz langsam: ich habe dich auf eine E-Mail-Adresse hingewiesen. Dieser Hinweis ist kein Statement zu dem Artikel selbst, weder pro noch contra. EOD. --Plenz 11:50, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Also gut. Ich danke dir, dass du mich auf etwas völlig Überflüssiges hingewiesen hast. Es wäre natürlich schöner, wenn du es einmal mit Argumenten versuchst.-- Kölscher Pitter 12:13, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten