Die Provinz Fulda (1848–52 Bezirk Fulda) war ein Verwaltungsbezirk der mittleren Ebene des Kurfürstentums Hessen und bestand von 1821 bis zur Abschaffung infolge der Annexion Kurhessens durch Preußen 1868.

Geschichte

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Im Zuge der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821, nach dem Regierungsantritt von Kurfürst, Wilhelm II., wurde die Verwaltung des Landes durch ein Organisations-Edikt neu gegliedert. Damit wurde die aus dem 18. Jahrhundert übernommene Verwaltungsstruktur Kurhessens abgelöst. Das Land wurde in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Eine dieser mit Verordnung vom 30. August 1821 entstanden Provinzen war die Provinz Fulda.

Am 31. Oktober 1848 wurden in Folge der Märzrevolution die kurhessischen Provinzen und Kreise abgeschafft. An ihre Stelle traten neun Bezirke sowie 21 Verwaltungsämter. Die Provinz Fulda wurde in einen „Bezirk Fulda“ umgewandelt, der aber dieselben Kreise (jetzt: „Verwaltungsämter“ genannt) umfasste, wie vorher die Provinz. Zum 15. September 1851 wurde dies im Rahmen der Reaktion des nun regierenden Kurfürsten Friedrich Wilhelm wieder rückgängig gemacht und die Verwaltungsgliederung von 1821 wieder hergestellt.

Im Deutschen Krieg 1866 wurde das Kurfürstentum durch Preußen besetzt und schließlich annektiert. Für die annektierten Gebiete bedeutete das, dass sie 1868 eine Verwaltung nach preußischem Muster erhielten. Während Landkreise eine der preußischen Verwaltung kompatible Einheit darstellten und deshalb auch unverändert übernommen wurden, galt das für die kurhessischen Provinzen nicht. Diese wurden ersatzlos aufgehoben, die ehemals kurhessischen Landkreise unmittelbar dem Regierungsbezirk Kassel unterstellt.

Gebiet und Gliederung

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Das Gebiet der Provinz umfasste

Die Provinz hatte 1821 eine Fläche von 41 Quadratmeilen, verfügte über 5 Städte, 7 Marktflecken, 285 Dörfer, 15.438 Häuser und 112.748 Einwohner.[1]

Gliederung

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Provinzhauptstadt war Fulda. Die Provinz war in vier Kreise eingeteilt:

Regierungspräsidenten

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Die Verwaltungsspitze der Provinz war die Provinzregierung, an deren Spitze der Regierungspräsident stand:

Nach der Wiederherstellung der Provinz Fulda, trug der Leiter der Verwaltung den Titel „Vorstand der erneuerten Regierung der Provinz Fulda“:

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Großherzogtum Fulda. In: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste. Band 51: Fulcher – Fyzabad. Brockhaus, Leipzig 1850, S. 22–23, hier S. 23.