Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

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  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule

Unterschiede zum Polizeidirektor

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  • Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen

Dienstkleidung

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Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

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Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

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Niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeidirektor
Aktuelle Amtsbezeichnung
Leitender Polizeidirektor
Höhere Amtsbezeichnung
keine einheitliche Funktionsbezeichnung
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Diensthöherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.