Grooming (Pädokriminalität)
Als Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.
Beschreibung
BearbeitenDas englische Wort grooming „striegeln, zurechtmachen, vorbereiten“ bezieht sich darauf, dass den potenziellen Opfern zunächst geschmeichelt wird oder ihnen Geschenke gemacht werden, um ihr Vertrauen zu erlangen. Geschieht dies im Internet – etwa in Chats oder in sozialen Netzwerken –, spricht man von Cyber-Grooming.
Rechtslage
BearbeitenBis zum Schutzalter (in Deutschland 14 Jahre) sind sexuelle Handlungen generell verboten. Sie gelten als sexueller Missbrauch von Kindern und werden strafrechtlich verfolgt. Das Schutzalter ist eine in den einzelnen Ländern unterschiedliche Altersgrenze, ob und wann Handlungen strafbar sind.
Bei der Frage, ob Grooming strafrechtlich relevant ist, spielen auch Aspekte wie die Position des handelnden Erwachsenen – ob es sich dabei etwa um ein Familienmitglied oder einen Lehrer handelt (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) – eine gewichtige Rolle. Dabei werden in manchen Ländern hetero- und homosexuelle Handlungen unterschiedlich bewertet.
Weblinks
Bearbeiten- Fall Edathy: Es geht um die Kinder!, zeit.de, 10. Mai 2016.
- Virtuell verführt, real missbraucht. SPIEGEL Online vom 28. September 2016 (Archiv).
- Arno Frank: Cybergrooming: Mann gibt sich als Mädchen aus – um Kindern Nacktfotos zu entlocken. SPIEGEL Online vom 5. Dezember 2017 (Archiv).
- Anita Heiliger: Täterstrategien bei sexuellem Missbrauch und Ansätze der Prävention. In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis 56/57, 2001, S. 71–82 (Archiv).
- Mathias Wais: Täterstrategien. Das Motiv für Missbrauch ist nicht Sex, sondern Macht. Missbrauch & Gewalt, Mai 2015 (Archiv).