FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst ist ein NATURA 2000 Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Kropp. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Schleswiger Vorgeest.[1] Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 18 ha. Es liegt mitten im wesentlich größeren Waldgebiet „Gehege Kropp“ 650 m südlich der Wohnbebauung der Gemeinde Kropp zwischen Fuhlreiter Weg und der Landesstraße L39. Die größte Ausdehnung liegt in nordwestlicher Richtung und beträgt 630 m.[2] Die höchste Erhebung mit 15 m über NN liegt auf der FFH-Gebietsgrenze im Nordosten[3] und der niedrigste Punkt befindet sich mit 11,9 m über NN im Zentrum des Moores.[4] Der Kropper Forst ist kein historischer Waldstandort. Das Heidegebiet südlich von Kropp wurde durch die Preussische Forstverwaltung in den 1870er Jahren aufgeforstet.[5]

FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 18 ha
Kennung 1623-351
WDPA-ID 555517854
Natura-2000-ID DE1623351
FFH-Gebiet 18 ha
Geographische Lage 54° 24′ N, 9° 31′ OKoordinaten: 54° 23′ 56″ N, 9° 30′ 38″ O
FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 11,9 m bis 15 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

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Diagramm 1: FFH-Lebensraumklasse

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Dezember 2008 veröffentlicht. Da der Managementplan sich ausschließlich auf die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten bezieht, wird er Managementvermerk genannt.[7] Das FFH-Gebiet besteht aus einem Kiefernwald in der Abteilung 155[8] des Kropper Geheges, in dessen Mitte sich eine baumlose Senke mit einem Übergangsmoor befindet.[9] Es liegt 1,54 km westlich des Landschaftsschutzgebietes „Ochsenweg“.[10] Am Nordrand des FFH-Gebietes und im zentralen Moorbereich gibt es eine Reihe von gesetzlich geschützten Biotopen mit nahezu 2,5 ha Gesamtfläche, siehe Tabelle 1.[11] Die forstliche Verwaltung des FFH-Gebietes erfolgt durch die Försterei Idstedtwege. Für Besucher ist das Gebiet schwer zugänglich. Es gibt nur einige Naturpfade um das Gebiet herum. Hinweistafeln des Besucher-informationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein sind vom LLUR an den Zugängen oder innerhalb des FFH-Gebietes nicht aufgestellt worden. Ein entsprechendes BIS-Faltblatt ist nicht verfügbar.[12] Die Beauftragung einer Betreuung des Gebietes gem. § 20 LNatSchG durch das LLUR ist mit Stand Dezember 2019 nicht erfolgt.[13]

Tabelle 1: Gesetzlich geschützte Biotope im FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst

Biotop-Nr. Biotoptyp Flächengröße [m²] Lage
325326028-405 Vergraste Sandheide 2.103 Nordrand
325326028-413 Vergraste Sandheide 5.522 Nordrand
325326028-412 Typische Sandheide 904 Nordrandmitte
325326028-411 Typische Sandheide 415 Nordrandmitte
325326026-410 Moorregenerationsbereich mit Wollgräsern, torfmoosreich 2.616 Übergangsmoormitte
325326026-414 Nährstoffarmer Sumpf 1.397 Übergangsmoormitte
325326026-409 Niedermoor mit Pfeifengras 3.955 Ring um die Moormitte
325326026-412 Vergraste Sandheide 3.348 Zwischen Niedermoor und Waldrand
325326026-413 Weidengebüsch auf degenerierten Moorstandorten 255 Am Nordwestrand des Moores
325326026-411 Typische Sandheide 314 Am Nordostrand des Moores
325326026-409 Degeneriertes Hochmoor mit Pfeifengras 3.955 Isoliert am Westrand des Moorkomplexes

FFH-Erhaltungsgegenstand

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Diagramm 2: FFH-Lebensraumtyp
 
Diagramm 3: FFH-Lebensraumtyp Gesamtbeurteilung im SDB

Laut Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[14][15]

  • 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung C)[16]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[17]

FFH-Erhaltungsziele

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Aus den o.a. FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[18]

  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore

Aus den o.a. FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 4030 Trockene Heiden

FFH-Analyse und Bewertung

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Diagramm 4: Eigentümer

Das Kapitel Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit der Hydrologie und den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Teilgebietes. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Damit sich ein Übergangsmoor in ferner Zukunft zu einem Hochmoor entwickeln kann, sind stabile Grundwasserstände und ausreichend Niederschlagswasser erforderlich. Im FFH-Gebiet haben sich die Grundwasserstände immer weiter gesenkt. Dies wird auf die früher noch als notwendig angesehenen Entwässerungsmaßnahmen zur Gewinnung von Acker- und Weideland durch Bau von Entwässerungsgräben, Drainagen, Absenkung der Talsohle der Sorge und insbesondere die Fertigstellung des Eidersperrwerks im Jahre 1973 zurückgeführt. Seit diesem Zeitpunkt hat die Tide der Nordsee keine Bedeutung für die Wasserstände der Zuflüsse der Eider. Nur bei Sturmfluten oder lang andauerndem Regen steigen die Pegel für eine gewisse Zeit an, weil die Tore des Sperrwerks nur für kurze Zeit geöffnet werden können. Früher haben die tideabhängigen Schwankungen der Pegelstände bis weit in die Zuflüsse hinauf für einen höheren Grundwasserspiegel gesorgt. Zu der Zeit hatte das Übergangsmoor im Winter eine offene Wasserfläche. Diesen Zustand wird man nicht mehr erreichen können. Umso wichtiger ist es, das im Gebiet vorhandene Wasser am Abfluss zu hindern.

FFH-Maßnahmenkatalog

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Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementvermerk führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Diese sind in einer Maßnahmenkarte[19] beschrieben. Die Birken wurden bis auf einen geringen Bestand aus dem Moorgebiet entfernt. Die Verhinderung der Naturverjüngung von Fichten im frühen Stadium ist eine ständige Aufgabe durch die Forstverwaltung. Der Einbau von Staubrettern zur Wasserrückhaltung sollte erst nach einigen Jahren der Beobachtung der Wasserstandentwicklung wieder geprüft werden. Der Waldumbau zum Laubmischwald im restlichen FFH-Gebiet wird im Sinne der Handlungsgrundsätze der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten kontinuierlich weiterverfolgt.[20] Damit wird die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes für NATURA 2000-Gebiete sichergestellt.[21]

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt.8Der Managementplan wurde 2008 veröffentlicht. Somit wäre 2014 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig gewesen. Mit Stand 5. Dezember 2020 wurden noch keine Ergebnisse eines Folgemonitorings veröffentlicht.

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Commons: FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst im Naturraum Schleswiger Vorgeest. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 24. Juni 2021.
  2. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-351 „Übergangsmoor im Kropper Forst“. (PDF; 174 kB) Anlage1: Übersichtskarte zum Managementvermerk FFH-Gebiet DE 1623-351 Übergangsmoor im Kropper Forst. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2008, abgerufen am 30. November 2020.
  3. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Dezember 2021.
  4. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-351 „Übergangsmoor im Kropper Forst“. (PDF; 243 kB) Höhenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. November 2020.
  5. Walter Hase: Abriß der Wald- und Forstgeschichte Schleswig-Holsteins im letzten Jahrtausend. In: Schr. Naturwiss. Ver. Schlesw.-Holst. Band 53. Kiel Dezember 1983, S. 83–124 (uni-kiel.de [PDF; abgerufen am 7. Dezember 2020] Buchseite 101, Absatz 4, Satz 1): „Auf der Karte von GEERZ von 1858 (Abb. 3) erscheint die Segeberger Heide noch zweigeteilt, nicht vertreten sind die großen Nadelholzanlagen von DaldorflRicklung, von Kropp und Fröslee“
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 44 kB) DE1623351. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 30. November 2020.
  7. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-351 „Übergangsmoor im Kropper Forst“. (PDF; 4456 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2008, abgerufen am 30. November 2020.
  8. Lage des FFH-Gebietes Übergangsmoor im Kropper Forst in der Abteilung 155. In: Landwirtschafts- und Umweltatlas. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. November 2020.
  9. FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst. Luftbild. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 24. Juni 2021.
  10. Naturschutzumgebung des FFH-Gebietes Übergangsmoor im Kropper Forst. In: Digitaler Atlas Schutzgebiete. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 30. November 2020.
  11. Gesetzlich geschützte Biotope im FFH-Gebiet Übergangsmoor im Kropper Forst. In: Biotopkartierung Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 30. November 2020.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  12. Bestellliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
  13. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, abgerufen am 5. Dezember 2020.
  14. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  15. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  18. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschütztes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1623-351 „Übergangsmoor im Kropper Forst“. (PDF; 81 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein - Ausgabe Nr. 47, S. 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 30. November 2020.
  19. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1623-351 „Übergangsmoor im Kropper Forst“. (PDF; 1291 kB) Anlage 6: Maßnahmenkarte zum Managementvermerk FFH-Gebiet DE 1623-351 Übergangsmoor im Kropper Forst. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2008, abgerufen am 30. November 2020.
  20. Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF) In: www.forst-sh.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2016, abgerufen am 30. November 2020.
  21. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“