Erhard Mäding

deutscher Verwaltungsjurist

Erhard Mäding (* 1. Mai 1909 in Dresden; † 30. November 1998 in Köln) war als deutscher Verwaltungsjurist auf den Themengebieten der Raum- und Landschaftsplanung und der Kommunalverwaltung tätig.

Mäding trat 1923 dem Jungdeutschen Orden bei. Er studierte Biologie, Geografie und Rechtswissenschaft in Leipzig und Hamburg. Als Mitglied des AStA in Leipzig stand er in Konflikt mit dem NS-Studentenbund, leitete die „Akademische Selbsthilfe“ für arbeitslose Akademiker. Die 2. juristische Staatsprüfung absolvierte er 1935, anschließend war er im sächsischen Verwaltungsdienst tätig. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er 1933 Mitglied der SS (SS-Nummer 107.095), ab dem gleichen Jahr arbeitete er (noch als Student) für den SD. Um die Jahreswende 1936/1937 wurde er im SD-Oberabschnitt Elbe Leiter der Abteilung „Lebensgebiete“.[1] Am 2. April 1937 promovierte Mäding zu dem Thema Die staatsrechtliche Stellung der NSDAP. Ab 1941 arbeitete er als Referent für Landschaftsplanung beim Reichskommissar für die Festigung des Deutschen Volkstums unter Konrad Meyer. In der SS erreichte Mäding 1944 den Rang eines Sturmbannführers. Er war an der Aufstellung des Generalplans Ost und einer Anordnung für die nationalsozialistische Landschaftsplanung in den Ostgebieten beteiligt. Ab 1944 leitete er das Referat III A 3 (Verfassung und Verwaltung) im Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Beschönigend formulierte Mäding noch 1947/48, der Generalplan Ost habe „eine bedeutende Aufwertung der fraglichen Gebiete und damit eine wesentliche Verbesserung des Lebensstandards der Bewohnerschaft einschließlich der darin verbliebenen polnischen Volksteile bedeutet.“[2]

In seinem Buch Landespflege (1942) verknüpfte Mäding den Begriff „Landschaft“ mit dem völkischen Konzept „Lebensraum“:

„So kann die Bewertung und Gestaltung der heutigen Landschaft nur auf das deutsche Volk bezogen werden, dem sie biologisch gesunder Lebensraum, Heimat für alle Zeit sein soll.“[3]

Nach dem Krieg war Mäding Gutachter und Vorstand der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Konzept der öffentlichen Aufgaben, zur Stadtentwicklungsplanung und Verwaltungsgeografie.

Werke (Auswahl)

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  • Statistische und verwaltungsrechtliche Untersuchungen über die Gliederung der Ostgebiete. DFG-gefördertes Projekt zum Generalplan Ost, 1941–1942
  • Aufstellung von Grundsätzen zur ländlichen Neuordnung des Altreiches im Hinblick auf die Aufgaben der Festigung deutschen Volkstums in den neuen Siedlungsgebieten. DFG-gefördertes Projekt zum Generalplan Ost, 1942–1943[4]

Literatur

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  • Anette Reisch: Der Beitrag Erhard Mädings zur Institutionalisierung der Landespflege unter besonderer Berücksichtigung ihrer Konstitutionsbedingungen im Dritten Reich. Diplomarbeit am Institut für Landschaftsökonomie, Technische Universität Berlin, 1990
  • Loreen Lindner: Landschaftsbild und Landschaftsgestaltung in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus. Ideengeschichtliche und ideologische Hintergründe anhand zweier bedeutender Landschaftsplaner des Nationalsozialismus: Heinrich Friedrich Wiepking-Jürgensmann und Erhard Mäding. Projektarbeit am Lehrstuhl für Landschaftsökologie der TU München, Freising 2004
  • Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition, Hamburg 2003. ISBN 3-930908-75-1
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
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Einzelnachweise

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  1. Carsten Schreiber: Elite im Verborgenen. Ideologie und regionale Herrschaftspraxis des Sicherheitsdienstes der SS und seines Netzwerks am Beispiel Sachsens. Oldenbourg, München 2008, ISBN 3486585436, S. 405.
  2. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Nach 1945: Freispruch für die NS-Planer. In: Ausstellung "Wissenschaft, Planung, Vertreibung". Abgerufen am 13. September 2017.
  3. Erhard Mäding: Landespflege. Die Gestaltung der Landschaft als Hoheitsrecht und Hoheitspflicht. Deutsche Landbuchhandlung, Berlin 1942, S. 136.
  4. "Neue Siedlungsgebiete" ist ein Euphemismus für die im Osten eroberten Gebiete nach der Vertreibung oder Ermordung der bisherigen Bewohner.