Diskussion:Jamendo
Finanzen
BearbeitenJamendo finanziert sich nach eigenen Angaben über Werbung. Quelle: [1] 1. Wo ist z.B. welche? Ist mir noch nicht aufgefallen ... 2. Gehört das mit in den Artikel? ... damit ist Jamendo ja kommerziell, wie die Domain Jamendo.com schon andeutet.--BiGBeN87 03:01, 10. Feb. 2007 (CET)
- Sowohl auf der Startseite, alsauch auf der von dir verlinkten Seite sind Google AdWords enthalten (genauso wie auf (alle?) anderen Seiten von Jamendo). Ich neheme an, dass du einen Werbeblocker einsetzt. Daneben soll Werbung auch in den Streams eigebunden werden (heruntergeladene Alben sind jedoch Werbefrei). Ein Teil des Geldes wird auch den Künstlern ausbezahlt. Jamendo ist kommerziell, aber warum das hier fast negativ skandalös aufgeführt wird verstehe ich nicht. --Blauebirke ☕✍ 01:06, 11. Feb. 2007 (CET)
- In der FAQ steht, dass auch Werbung in den Musikstücken enthalten ist, aber meiner Erfahrung nach bezieht sich das nur auf die Metadaten, das heißt, der Klang der Musik wird nicht verändert. Übrigens ist kommerziell nicht das Gegenteil von frei; die Begriffe lassen sich durchaus kombinieren. --RolandIllig 00:48, 6. Okt. 2007 (CEST)
Kann mal jemand bitte das deutsche Jamendo-Logo einbinden? Wofür gibt es sonst eines? ;-)
Neppstar
BearbeitenMich würde interessieren, wieso Jamendo in die Wikipedia aufgenommen wird, während Neppstar gelöscht wurde? Neppstar verschenkt wesentlich freiere Musik, die für fast alle Zwecke genutzt werden darf. Ich finde es unlogisch freie Musik wie die von Neppstar abzulehnen. [Roland] 23:40, 21. Juli 2008
- Ausschlaggebend war vermutlich der Status als "Branchenprimus" im Bereich freie Musik (siehe die oben verlinkte Löschdiskussion). Andere Freie-Musik-Projekte müssen sich daran messen lassen, auch wenn sie andere Lizenzen verwenden. --Jan Rieke 00:16, 22. Jul. 2008 (CEST)
Flash (nicht) nötig für jamendo.com
BearbeitenZu [2]: "Der Link zeigt auf eine Seite, welche meint, Flash benutzen zu müssen, daher wird hier Flash benötigt." Die Seite benutzt zwar Flash, aber die Seite ist auch (mit geringen Einschränkungen) ohne Flash benutzbar. Ich habe selbst kein Flash und benutze Jamendo. Deshalb ist der Zusatz "(Flash benötigt)" zumindest irreführend. Ein Beispiel für "(Flash benötigt)" ist z. B. auf Lodger: [3]. Dort ist ohne Flash keine Information zu entnehmen: Das einzige was man sieht, ist das Pluginsymbol. --Blauebirke ☕✍ 20:34, 1. Nov. 2008 (CET)
Geld für die Künstler
BearbeitenIst die Aussage "Von dem Geld, das Fans per Jamendo an die Künstler spenden, gehen pauschal 0,50 Euro ebenfalls an Jamendo" nicht falsch? In der verlinkten Quelle steht "Jamendo teilt die Einnahmen gerecht: mindestens 50% gehen direkt an dich." und ich kann nicht von einem halben Euro finden. (nicht signierter Beitrag von Krisstian (Diskussion | Beiträge) 22:53, 8. Mai 2009 (CEST))
- Das war früher so, aber anscheinend haben die das geändert. Ich habs mal angepasst und gleich noch das neue Jamendo PRO eingebaut. Danke für den Hinweis. -- Jan Rieke 11:37, 9. Mai 2009 (CEST)
- Spenden sind keine Einnahmen, 50% der Einnahmen durch Werbung oder das kommerzielle Programm gehen an Jamendo, von Spenden werden doch, soweit ich weiß, weiterhin nur 0,5 € abgeschöpft. -- Felanox ➚ 21:10, 16. Mai 2009 (CEST)
- Das vermute ich zwar auch, ich habe aber dazu nichts auf der Webseite gefunden. Daher habe ichs an der Stelle mit den Spenden rausgenommen und die 50% nur beim PRO-Programm erwähnt. -- Jan Rieke 13:43, 17. Mai 2009 (CEST)
- Spenden sind keine Einnahmen, 50% der Einnahmen durch Werbung oder das kommerzielle Programm gehen an Jamendo, von Spenden werden doch, soweit ich weiß, weiterhin nur 0,5 € abgeschöpft. -- Felanox ➚ 21:10, 16. Mai 2009 (CEST)
Der aktuelle Bericht
BearbeitenKann mal jemand sagen, wo im techcrunch Artikel steht dass "Bereits 2009 gab es Kredite in Höhe von 1,5 Millionen Euro, welche zum Aufbau von Jamendo Pro sowie den Serverbetrieb genutzt wurden. Trotz über 600.000 angemeldeten Benutzern hat das Portal weniger als 40.000 € an Spenden seit 2003 erwirtschaftet." Soweit ich weiss, gab es nur in 2007 Geld, und wenn ich richtig englisch kann, wurden die 1,5 Millionen neuerlich von Jamendo ersucht, Mangrove ist dazu aber nicht bereit. Von der Sache mit den Spenden finde ich da nichts, weiss auch nicht was der Bezug sein soll, da Spenden an die Musiker und nicht an Jamendo gehen. (nicht signierter Beitrag von Hjfischer (Diskussion | Beiträge) 19:41, 15. Jan. 2010 (CET))
- Vollkommen richtig, da ist wohl jemandem was durcheinander geraten beim Übersetzen und ich habs beim Sichten nicht bemerkt. Schande über mich. :) Von den Spenden verbleibt allerdings ein konstanter Anteil bei Jamendo, was das erklären könnte. Allerdings ist das so weit ich weiß nur sehr wenig, also wohl kaum als größere Einnahmequelle geeignet. -- Jan Rieke 21:29, 15. Jan. 2010 (CET)
Jamendo PRO nur für non-commercial?
BearbeitenAnfang 2009 startete Jamendo PRO, das Lizenzierung von Musik für kommerzielle Zwecke erlaubt. Dieser Satz ist in dieser Allgemeinheit falsch oder zumindest irreführend. Er kann sich doch eigentlich nur auf die Musikstücke/Alben beziehen, deren Lizenz den non-commercial-Tag enthält. Alle anderen Lizenzen erlauben doch per se schon die kommerzielle Nutzung. Leider gibt auch die Jamendo-PRO-FAQ dazu nichts her, sondern behauptet pauschal, die PRO-Lizenz sei generell für kommerzielle Nutzung notwendig. Gibts irgendeinen juristischen Fallstrick in den CC-Lizenzen, den ich übersehen habe?--SiriusB 14:00, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Das Problem sind Verwertungsgesellschaften (siehe GEMA-Vermutung); das ist auch nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern gilt auch für viele andere Länder mit ähnlichen Konstrukten.
- Die juristischen Fragen sind dabei teilweise kompliziert und auch noch nicht in jedem Aspekt geklärt. Grundsätzlich sieht es wohl so aus: Ein CC-Nutzungsvertrag wird im Internet (zumindest in Deutschland und nach gängiger Rechtsprechung) zum Zeitpunkt des Downloads direkt zwischen Künstler und Nutzer geschlossen. Wenn ein Künstler im Jahr 2008 einen Song als CC anbietet, dann 2009 in die GEMA eintritt, und ein Nutzer im Jahr 2010 den Song als vermeintliches CC herunterlädt, hat der Künstler schon gar nicht mehr das Recht, diesen CC-Vertrag mit dem Nutzer zu schließen (weil er exklusive Rechte an die GEMA abgegeben hat). Die GEMA wiederum hat das Recht zu vermuten, dass alle Songs GEMA-pflichtig sind, es sei denn, der Nutzer beweist das Gegenteil. Das wäre hier nur dann möglich, wenn der Nutzer beweisen kann, dass der Download (=Vertragsabschluss) vor dem GEMA-Eintritt des Künstlers erfolgte. Wenn man das nicht kann (in der Praxis ist das nicht ganz leicht), muss man tatsächlich für einen (ehemaligen) CC-Song (juristisch korrekt) GEMA-Gebühren bezahlen. Eigentlich hätte man laut CC-Lizenz wiederum das Recht, diese Gebühren vom Künstler erstattet zu bekommen, aber dazu müsste man vermutlich nachweisen, dass man den Song quasi "direkt beim Künstler" heruntergeladen hat (der Künstler kann ja nicht alle Portale kontaktieren, auf denen der Song inzwischen gehostet ist).
- Fazit: Zur Zeit kommt man bei öffentlicher Zugänglichmachung von CC-Musik um einen expliziten Nutzungsvetrag nicht herum, wenn man wirklich rechtlich abgesichert sein will. Und genau in diese Lücke stößt Jamendo PRO, indem es solche Verträge vermittelt.
- Klar: Das alles geht aus dem Artikel nicht hervor. Ich habe aber auch keine Idee, wie man diesen komplexen Zusammenhang hier erklären sollte. MMn reicht daher der Verweis auf GEMA-Vermutung, auch wenn es dort zur Zeit auch nicht wirklich gut beschrieben ist. --Jan Rieke 17:16, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Danke für die Klarstellung. Das wird allerdings auf der Jamendo-Seite auch nicht wirklich klargestellt. Rein rechtlich sollte, insbesondere bei Urhebern, die nicht Gema-Mitglied sind und es auch nie waren, und die keine NC-Klausel verwenden, die kommerzielle Nutzung auch ohne PRO-Lizenz erlaubt sein (welche ja eh nur bei Jamendo-Musik relevant ist). Naja, letztendlich zeigt sich nur mal wieder, wie überfällig eine Abschaffung der Gema oder zumindest eine komplette Kursänderung der Rechtsprechung ist (etwa durch eine höchstrichterliche Verneinung der Gema-Vermutung durch das Bundesverfassungsgericht, denn meiner Meinung nach ist sie grundgesetzwidrig, sowie auch die Leibeigenschaftsverträge der Gema meiner Meinung nach nicht nur unmoralisch, sondern mit etwas mehr Verstand als Lobbyhörigkeit der Gerichte auch leicht als rechtswidrig zu entlarven sein dürften).--SiriusB 21:34, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Nachtrag: Das erklärt meines Erachtens aber immer noch nicht, weshalb Jamendo de facto nur Non-Commercial-Lizenzen an den Nutzer vergibt, obwohl die Urheber die NC-Klausel gar nicht nutzen. Denn wenn es wirklich nur darum ginge, dne Gemafreiheit zu zertifizieren, dann wäre Jamendo dennoch verpflichtet, zumindest die unter CC-By-SA oder Free Arts License hochgeladenen Alben auch ohne NC-Klausel zu lizensieren, denn genau diese Verpflichtung ergibt sich aus der Copyleft-Eigenschaft dieser Lizenzen. Wenn der Künstler CC-By-SA wählt, dann darf Jamendo keine NC-Klausel bei der Weiterverbreitung hinzufügen. Dann bliebe lediglich das Entgelt für die Dienstleistung der Zertizierung, deren Gebühr Jamendo dann, ggf. auf Basis eines zusärzlich zur CC-Lizenz mit Musikern im PRO-Programm vereinbarten vertraglichen Einigung, zu 50% an die Urheber weitergibt. Das wird aber weder aus diesem Artikel, noch aus den Jamendo-FAQs klar.--SiriusB 21:42, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Jamendo vergibt keine NC-Lizenzen, wenn der Künstler das ohne das NC wollte. Auch nicht "de facto". Da steht halt nur fett auf der Seite "kommerzielle Lizenz erwerben", aber das ist ja sachlich nicht falsch, es ist halt eine andere Art der Lizenz, nämlich direkt mit Jamendo (und nicht wie bei der CC-Lizenz mit dem Künstler). Man kann jederzeit ganz normal das Werk auch "nur" downloaden und bekommt damit die originale CC-Lizenz vom Künstler. Auch sind CC-Lizenzen keine exklusiven Lizenzen. Ein Künstler kann also einerseits ein Werk unter BY-SA zur kommerziellen Verwendung freigeben und andererseits in weiteren Lizenzen für kommerzielle Nutzung Geld verlangen. Ist halt immer die Frage, ob einem die Dienstleistung von Jamendo (der ausformulierte Lizenzvertrag und die Vermittlung dieses Vertrags) das zu bezahlende Geld Wert ist. Man kann ja auch selber so einen Vertrag entwerfen und dann direkt mit den Künstlern verhandeln. Ist halt mehr Arbeit.
- Du hast aber Recht, das wird aus dem Artikel nicht so ganz klar. Ideen? --Jan Rieke 18:07, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Ich hab den Abschnitt mal etwas angepasst. Ist das so besser/verständlicher? --Jan Rieke 18:15, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Schonmal eine Verbesserung, ja. Wenn ich das richtig verstehe, besteht der Mehrwert in einem Lizenzvertrag mit Jamendo darin, dass man wirklich was schriftlich Ausformuliertes in der Hand hat, und nicht auf eine CC-Lizenz im Web verweisen muss, sowie darin, dass es das VG-frei-Zertifikat gibt (das man sich ansonsten vom Urheber selbst holen müsste), richtig?--SiriusB 19:00, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Habs gerade noch mal kurz konkretisiert, auf die Gefahr hin, gegen das Theoriefindungsverbot zu verstoßen.--SiriusB 19:10, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Ja, genau: Man hat dann was rechtlich "einfacher" zu Benutzendes. Insb. gibt es detaillierte Angaben zum Urheber und zum Lizenzgeber und man hat ein Datum. Das alles gäbe es beim Download nicht ohne Weiteres. Ich hab die Formulierung noch etwas weniger TF-verdächtig gestaltet. Ich denke, so können wir es stehen lassen. --Jan Rieke 00:00, 3. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe gerade mit Kopfschütteln eure Diskussion gelesen. Ein paar Punkte sind inhaltlich falsch, aber darauf gehe ich jetzt nicht im einzelnen ein. Stattdessen ein paar allgemeine Anmerkungen:
Ich finde das Szenario total unrealistisch. Warum sollte jemand erst freie Musik machen und dann in die GEMA eintreten? Warum sollte er der GEMA arglistig verschweigen, dass an seinen Werken bereits zu den Bedingungen einer CC-Lizenz Rechte eingeräumt wurden? Das wäre so, als würde jemand ein Haus verkaufen und dem neuen Eigentümer nicht mitteilen, dass das Haus bereits vermietet ist. Gab es etwa diesen Fall schon, dass jemand erst freie Musik gemacht hat und dann in die GEMA eingetreten ist? Wie ist das ggf. ausgegangen? Oder hat die GEMA den Verweis auf Creative Commons schonmal nicht anerkannt und eine Urkunde vom Urheber verlangt? Gab es dazu schon jemals einen Streitfall und ein Urteil?
Ich mache selber Musik und veröffentliche sie unter dem Creative-Commons-Zero-Protokoll. Ich möchte, dass die Musik auch kommerziell genutzt wird, z.B. als Hintergrundmusik in Restaurants. Dafür soll die freie Lizenz ausreichen, das ist der Sinn der Sache. Ich habe aber keinen Bock darauf, dass Leute verunsichert werden, die Nutzung der Musik wäre vielleicht nicht ganz legal, nur weil irgendeine Website ihr Geschäftsmodell darauf aufbaut, FUD zu verbreiten. Sowas schadet der freien Musik!
Sollte es irgendeinen Fall geben, wo es tatsächlich mal derartige Probleme mit CC-Lizenzen gegeben hat, dann sollte das Creative-Commons-Projekt darüber verständigt werden, damit zukünftige Versionen der Lizenzen rechtssicherer werden. -- Sloyment 23:37, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Das ist kein Problem der CC-Lizenzen und kann auch nicht durch Änderungen am Lizenztext behoben werden. Das Problem entspringt der Rechtslage in Deutschland und vielen anderen Ländern. Man kommt per Lizenzvertrag nun mal nicht um geltende Gesetze herum. Wie im oben bereits verlinkten Artikel GEMA-freie Musik erläutert, muss bei öffentlichen Aufführungen von Musik der Aufführende beweisen, dass Lieder nicht der GEMA unterlagen. Wenn er das nicht einwandfrei kann, dann könnte es passieren, dass die GEMA trotzdem Geld haben möchte. Juristisch wäre das in Ordnung, auch wenn der gesunde Menschenverstand etwas anderes sagt. Man muss das Verhalten von Jamendo nicht gut finden, aber die Beschwerde ist in diesem Fall aber an den Gesetzgeber zu richten. --Jan Rieke 20:17, 30. Mär. 2011 (CEST)
- Mit der Rechtslage hat das nichts zu tun. Die Aufgabe der GEMA zerfällt ja in zwei Bereiche: A) die Vergütungen einsammeln, die sich aus dem Abschnitt „Schranken des Urheberrechts“ ergeben (s. vor allem §54h UrhG). Auf diese Schranken ist ein Lizenznehmer bei freier Musik nicht angewiesen, also uninteressant. B) als Inhaber exklusiver Rechte einfache Rechte einräumen (s. §31 Abs. 3). Die GEMA will gar keine Werke haben, bei denen schon einfache Rechte eingeräumt wurden, so dass diese Werke beim Eintritt ausgenommen werden müssen. Das heißt: Wenn der Urheber ein Werk erst unter eine CC-Lizenz stellt und dann der GEMA beitritt, ohne das Werk aus der GEMA-Tüte herauszunehmen, schließt zwei sich widersprechende Verträge ab. Das ist so, als ob jemand sein Haus vermietet und kurz darauf als unbewohnt verkauft. Das Zertifikat von Jamendo ist im Prinzip nichts wert, denn wenn jemand die GEMA bescheißen kann, kann er auch Jamendo bescheißen. Und letzter Punkt: Jamendo „garantiert“, dass das eigene Angebot legal ist, was impliziert, dass das andere Angebot (die CC-Lizenz vom Urheber) möglicherweise nicht legal sei. Das ist so, als würde Amazon garantieren, die eigenen Angebote seien legal, weil ja bei eBay theoretisch von Zeit zu Zeit geklaute Autoradios angeboten werden. -- Sloyment 06:48, 31. Mär. 2011 (CEST)
- Das bestreitet doch auch niemand, dass man beim GEMA-Beitritt die bisherigen GEMA-freien Songs angeben sollte. Wenn der Künstler das aber nicht tut, dann hat erst mal der Aufführende ein Problem, weil er dann GEMA-Gebühren bezahlen muss. Natürlich könnte er versuchen, sich das Geld vom Künster wiederzuholen, aber dieser könnte einfach mit oben bereits erwähntem Argument behaupten, er habe seit seinem GEMA-Beitritt den Song nicht mehr zum Download angeboten. Dass das vielleicht ein eher theoretisches Problem mit minimaler Praxisrelevanz sein mag, ist dabei für diesen Artikel ziemlich egal, solange es keine breite Kritik am Vorgehen von Jamendo diesbezüglich gibt. --Jan Rieke 19:09, 31. Mär. 2011 (CEST)
- 1. Der Nutzer hat kein Problem. Er hat bereits eine gültige Lizenz und ist auf eine weitere Lizenz von der GEMA nicht angewiesen. Wenn die GEMA das nicht anerkennen will, muss das eben vor Gericht geklärt werden. Das wäre übrigens bei der Jamendo-Lizenz nicht anders: Der Nutzer hätte das gleiche Problem oder eben nicht. 2. Die Sache mit dem Download ist nicht stimmig. Der Vertrag kommt nicht beim Download zustande, sondern wenn beide Seiten zugestimmt haben. Das ist frühstens der Fall, wenn der Nutzer Zugang zum Werk hat, und spätestens, wenn er eine zustimmungspflichtige Handlung ausführt. Hierzu muss er das Werk nicht vom Urheber heruntergeladen haben; die CC-Lizenzen machen klar, dass das Angebot des Urhebers auch dann gilt, wenn er durch einen anderen Lizenznehmer Zugang erhalten hat. Der Urheber kann also nicht mit der Einstellung der Downloadmöglichkeit argumentieren. 3. Für den Artikel ist das nicht ganz egal, in sofern der Artikel die Darstellung Jamendos unkritisch wiedergibt. -- Sloyment 19:48, 1. Apr. 2011 (CEST)
- Nach dem, was ich bisher zu den CC-Lizenzen gelesen habe, ist es nicht so, dass es eine Kette von Lizenznehmern gibt. Man schließt immer einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber, egal von wo man es her hat. Das Problem ist, dass der Nutzer möglicherweise nicht beweisen kann, dass er eine Lizenz hat. Laut CC-Lizenzvertrag gilt nämlich: "Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt." Nach meiner Auffassung heißt das (ich bin allerdings kein Jurist), dass der Urheber jederzeit sagen kann, dass z.B. ein Musikstück ab sofort nicht mehr unter der CC-Lizenz angeboten wird, weil ja jeder Nutzer einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber abschließt. Er darf nur keine existierenden Lizenzverträge kündigen. Der Nutzer muss also im Zweifelsfall beweisen können, dass er den Nutzungsvertrag vor einer eventuellen Rücknahme der CC-Lizenzierung abgeschlossen hat. Aber wie will man das bei einem einfach Download beweisen? --Jan Rieke 21:15, 1. Apr. 2011 (CEST)
- Eine Kette von Lizenznehmern kann es nicht geben, da der Lizenznehmer bei freien Lizenzen nur einfache Rechte hat und nur der Inhaber der ausschließlichen Rechte einfache Rechte einräumen kann (s. §31 UrhG). Das habe ich auch nicht behauptet. Worauf ich hinauswill ist folgendes: Wenn der Urheber einen Song zum Download mit CC-Lizenz bereitstellt, richtet sich sein Lizenz-Angebot nicht nur an diejenigen, die sich von ihm den Song runterladen, sondern auch an die, an die der Song weiterverbreitet wird. Der Urheber hat unter die entsprechenden Verträge quasi schon seine Unterschrift gesetzt, und zwar schon in dem Moment, wo der erste Download erfolgte, also lange vor der GEMA-Mitgliedschaft. Es fehlt also jeweils nur noch die zweite „Unterschrift“ unter den Verträgen. Der Lizenznehmer könnte dem Angebot relativ früh, d.h. noch vor dem GEMA-Eintritt des Urhebers, zugestimmt haben. Dann wäre der Vertag auf alle Fälle gültig. Im anderen Fall hätte zum Zeitpunkt des GEMA-Eintritts zumindest ein verbindliches Angebot aus der Zeit vor der GEMA-Mitgliedschaft bestanden. Ich bin mir nicht im Klaren, was das rechtlich bedeutet, ob der Vertrag zwischen dem Urheber und dem Lizenznehmer noch zustande kommt oder nicht. Wenn nicht, hat der Urheber ein Problem, wenn der Lizenznehmer seinen Teil der Vertragsbedingungen bereits erfüllt hat, z.B. „Namensnennung“ oder „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“. Dieses theoretische Problem betrifft in gleicher Weise die Jamendo-Lizenz. Auch hier könnte der Lizenzgeber zwischenzeitlich in die GEMA eingetreten sein, außer wenn Jamendo sich die ausschließlichen Rechte übertragen lässt und selbst als Lizenzgeber auftritt. (Letzteres kann ich aber nicht prüfen, da weder der Vertrag zwischen dem Urheber und Jamendo noch die Jamendo-Pro-Lizenz irgendwo öffentlich ausliegen. Ich müsste also einerseits einen Demosong hochladen und für Jamendo Pro freigeben und andererseits eine Jamendo-Pro-Lizenz für irgendeinen Song erwerben.) / Zu deinem Zitat aus der CC-Lizenz: Lies das nochmal genau durch. Da steht nicht, dass der Urheber die CC-Lizenz zurücknehmen kann, sondern das genaue Gegenteil: Er kann sein Werk auch unter anderen Lizenzen anbieten, er braucht das Werk nicht selber anbieten, die Lizenz bleibt aber weiter gültig, auch für Leute, die später irgendwo anders eine Kopie herbekommen. / Ich bin ebenfalls kein Jurist, und ich denke, wir können die Frage hier nicht abschließend klären, welche Folgen das oben genannte widersprüchliche Verhalten eines Urhebers für den Lizenznehmer hätte. In vielen Punkten ist das Urheberrecht und sind die CC-Lizenzen sehr klar formuliert, aber darüber, was passiert, wenn widersprüchliche Verträge abgeschlossen werden, schweigt sich das Urheberrecht aus. Das ist vermutlich eine Sache des Vertragsrechts. Interessant wären hier konkrete Fallbeispiele. -- Sloyment 17:42, 2. Apr. 2011 (CEST)
- Das ist in der Tat die entscheidende Frage, ob der Urheber mit einem einmaligen Angebot unter CC-Lizenz quasi seine Erlaubnis unwiderruflich erteilt hat. Das wäre sicherlich im Sinne der CC-Erfinder, ich weiß aber nicht, ob die deutsche Rechtslage das so ohne weiteres ermöglicht (zumindest glaube ich das aus den Artikeln, die ich dazu bisher gelesen habe, ableiten zu können). Aber ich denke auch, dass wir hier keine abschließende Antwort finden werden. Wir brauchen vor allem gute Quellen für diese spezifische Rechtslage, und das ist im Moment aufgrund fehlender Fallbeispiele vermutlich schwierig. So lange würde ich auch die aktuelle Fassung im Artikel lassen. Man könnte aber mal überlegen, einen Fachanwalt für Urheberrecht zu konsultieren. Es gibt ja da ein paar bloggende Anwälte, vielleicht würden die mal einen Blogbeitrag dazu verfassen. Informationen daraus könnten wir dann eventuell auch hier integrieren. --Jan Rieke 20:06, 2. Apr. 2011 (CEST)
- Eine Kette von Lizenznehmern kann es nicht geben, da der Lizenznehmer bei freien Lizenzen nur einfache Rechte hat und nur der Inhaber der ausschließlichen Rechte einfache Rechte einräumen kann (s. §31 UrhG). Das habe ich auch nicht behauptet. Worauf ich hinauswill ist folgendes: Wenn der Urheber einen Song zum Download mit CC-Lizenz bereitstellt, richtet sich sein Lizenz-Angebot nicht nur an diejenigen, die sich von ihm den Song runterladen, sondern auch an die, an die der Song weiterverbreitet wird. Der Urheber hat unter die entsprechenden Verträge quasi schon seine Unterschrift gesetzt, und zwar schon in dem Moment, wo der erste Download erfolgte, also lange vor der GEMA-Mitgliedschaft. Es fehlt also jeweils nur noch die zweite „Unterschrift“ unter den Verträgen. Der Lizenznehmer könnte dem Angebot relativ früh, d.h. noch vor dem GEMA-Eintritt des Urhebers, zugestimmt haben. Dann wäre der Vertag auf alle Fälle gültig. Im anderen Fall hätte zum Zeitpunkt des GEMA-Eintritts zumindest ein verbindliches Angebot aus der Zeit vor der GEMA-Mitgliedschaft bestanden. Ich bin mir nicht im Klaren, was das rechtlich bedeutet, ob der Vertrag zwischen dem Urheber und dem Lizenznehmer noch zustande kommt oder nicht. Wenn nicht, hat der Urheber ein Problem, wenn der Lizenznehmer seinen Teil der Vertragsbedingungen bereits erfüllt hat, z.B. „Namensnennung“ oder „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“. Dieses theoretische Problem betrifft in gleicher Weise die Jamendo-Lizenz. Auch hier könnte der Lizenzgeber zwischenzeitlich in die GEMA eingetreten sein, außer wenn Jamendo sich die ausschließlichen Rechte übertragen lässt und selbst als Lizenzgeber auftritt. (Letzteres kann ich aber nicht prüfen, da weder der Vertrag zwischen dem Urheber und Jamendo noch die Jamendo-Pro-Lizenz irgendwo öffentlich ausliegen. Ich müsste also einerseits einen Demosong hochladen und für Jamendo Pro freigeben und andererseits eine Jamendo-Pro-Lizenz für irgendeinen Song erwerben.) / Zu deinem Zitat aus der CC-Lizenz: Lies das nochmal genau durch. Da steht nicht, dass der Urheber die CC-Lizenz zurücknehmen kann, sondern das genaue Gegenteil: Er kann sein Werk auch unter anderen Lizenzen anbieten, er braucht das Werk nicht selber anbieten, die Lizenz bleibt aber weiter gültig, auch für Leute, die später irgendwo anders eine Kopie herbekommen. / Ich bin ebenfalls kein Jurist, und ich denke, wir können die Frage hier nicht abschließend klären, welche Folgen das oben genannte widersprüchliche Verhalten eines Urhebers für den Lizenznehmer hätte. In vielen Punkten ist das Urheberrecht und sind die CC-Lizenzen sehr klar formuliert, aber darüber, was passiert, wenn widersprüchliche Verträge abgeschlossen werden, schweigt sich das Urheberrecht aus. Das ist vermutlich eine Sache des Vertragsrechts. Interessant wären hier konkrete Fallbeispiele. -- Sloyment 17:42, 2. Apr. 2011 (CEST)
- Nach dem, was ich bisher zu den CC-Lizenzen gelesen habe, ist es nicht so, dass es eine Kette von Lizenznehmern gibt. Man schließt immer einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber, egal von wo man es her hat. Das Problem ist, dass der Nutzer möglicherweise nicht beweisen kann, dass er eine Lizenz hat. Laut CC-Lizenzvertrag gilt nämlich: "Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt." Nach meiner Auffassung heißt das (ich bin allerdings kein Jurist), dass der Urheber jederzeit sagen kann, dass z.B. ein Musikstück ab sofort nicht mehr unter der CC-Lizenz angeboten wird, weil ja jeder Nutzer einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber abschließt. Er darf nur keine existierenden Lizenzverträge kündigen. Der Nutzer muss also im Zweifelsfall beweisen können, dass er den Nutzungsvertrag vor einer eventuellen Rücknahme der CC-Lizenzierung abgeschlossen hat. Aber wie will man das bei einem einfach Download beweisen? --Jan Rieke 21:15, 1. Apr. 2011 (CEST)
- 1. Der Nutzer hat kein Problem. Er hat bereits eine gültige Lizenz und ist auf eine weitere Lizenz von der GEMA nicht angewiesen. Wenn die GEMA das nicht anerkennen will, muss das eben vor Gericht geklärt werden. Das wäre übrigens bei der Jamendo-Lizenz nicht anders: Der Nutzer hätte das gleiche Problem oder eben nicht. 2. Die Sache mit dem Download ist nicht stimmig. Der Vertrag kommt nicht beim Download zustande, sondern wenn beide Seiten zugestimmt haben. Das ist frühstens der Fall, wenn der Nutzer Zugang zum Werk hat, und spätestens, wenn er eine zustimmungspflichtige Handlung ausführt. Hierzu muss er das Werk nicht vom Urheber heruntergeladen haben; die CC-Lizenzen machen klar, dass das Angebot des Urhebers auch dann gilt, wenn er durch einen anderen Lizenznehmer Zugang erhalten hat. Der Urheber kann also nicht mit der Einstellung der Downloadmöglichkeit argumentieren. 3. Für den Artikel ist das nicht ganz egal, in sofern der Artikel die Darstellung Jamendos unkritisch wiedergibt. -- Sloyment 19:48, 1. Apr. 2011 (CEST)
- Das bestreitet doch auch niemand, dass man beim GEMA-Beitritt die bisherigen GEMA-freien Songs angeben sollte. Wenn der Künstler das aber nicht tut, dann hat erst mal der Aufführende ein Problem, weil er dann GEMA-Gebühren bezahlen muss. Natürlich könnte er versuchen, sich das Geld vom Künster wiederzuholen, aber dieser könnte einfach mit oben bereits erwähntem Argument behaupten, er habe seit seinem GEMA-Beitritt den Song nicht mehr zum Download angeboten. Dass das vielleicht ein eher theoretisches Problem mit minimaler Praxisrelevanz sein mag, ist dabei für diesen Artikel ziemlich egal, solange es keine breite Kritik am Vorgehen von Jamendo diesbezüglich gibt. --Jan Rieke 19:09, 31. Mär. 2011 (CEST)
- Mit der Rechtslage hat das nichts zu tun. Die Aufgabe der GEMA zerfällt ja in zwei Bereiche: A) die Vergütungen einsammeln, die sich aus dem Abschnitt „Schranken des Urheberrechts“ ergeben (s. vor allem §54h UrhG). Auf diese Schranken ist ein Lizenznehmer bei freier Musik nicht angewiesen, also uninteressant. B) als Inhaber exklusiver Rechte einfache Rechte einräumen (s. §31 Abs. 3). Die GEMA will gar keine Werke haben, bei denen schon einfache Rechte eingeräumt wurden, so dass diese Werke beim Eintritt ausgenommen werden müssen. Das heißt: Wenn der Urheber ein Werk erst unter eine CC-Lizenz stellt und dann der GEMA beitritt, ohne das Werk aus der GEMA-Tüte herauszunehmen, schließt zwei sich widersprechende Verträge ab. Das ist so, als ob jemand sein Haus vermietet und kurz darauf als unbewohnt verkauft. Das Zertifikat von Jamendo ist im Prinzip nichts wert, denn wenn jemand die GEMA bescheißen kann, kann er auch Jamendo bescheißen. Und letzter Punkt: Jamendo „garantiert“, dass das eigene Angebot legal ist, was impliziert, dass das andere Angebot (die CC-Lizenz vom Urheber) möglicherweise nicht legal sei. Das ist so, als würde Amazon garantieren, die eigenen Angebote seien legal, weil ja bei eBay theoretisch von Zeit zu Zeit geklaute Autoradios angeboten werden. -- Sloyment 06:48, 31. Mär. 2011 (CEST)
BitTorrent?
BearbeitenIm Abschnitt Konzept steht, dass die Alben früher über eDonkey2000 und BitTorrent gesaugt werden konnten. eDonkey2000-Downloads stünden mittlerweile nicht mehr zur Verfügung. Aber ich finde auf der Webseite auch nichts von wegen BitTorrent. Sieht so aus, als ob es mittlerweile nur noch HTTP-Downloads gibt oder? --Erschaffung (Diskussion) 12:34, 19. Jun. 2012 (CEST)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.jamendo.com/en/forums/discussion/10911/2/great-communityrelated-news-/?p=forum&forum_page=comments&domain=en#Item_5
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.jamendo.com/en/forums/discussion/10911/great-communityrelated-news-/#Item_
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://blog.jamendo.com/index.php/2007/07/17/jamendo-closes-series-a-funding-from-mangrove-capital-partners/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.jamendo.com/de/static/help_revenueshare/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Ist Jamendo wirklich immer noch seriös?
BearbeitenDie bei Jamendo angegebenen Zahlen für Plays (bei Jamendo: Angehörte) und Downloads entbehren definitiv jeder Grundlage. Sehr viele unbekannte Künstler häufen dort (angegebene) utopische Play- und Downloadzahlen (teilweise im Millionenbereich) an, die nicht nachgeprüft werden können und größtenteils nicht nachvollziehbar sind.
Jamendo war früher seriös. Bis 2010 bewegten sich die Play- und Downloadzahlen der eingetragenen Musiker dort im drei- bis vierstelligen Bereich.
Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die angegebenen Zahlen von den Betreibern der Seite absichtlich in hohem Maße geschönt werden. Die Seite ist mittlerweile als unseriös einzustufen! (nicht signierter Beitrag von 80.187.112.119 (Diskussion) 22:23, 7. Nov. 2016 (CET))
- Taken from Trustpilot
- 23. März 2023
- I have been a composer of music on Jamendo since 2016. Everything was great and I enjoyed working with them.
- But for the last 3 months they just don't pay me money. Music is my main income and I need my hard earned money. Every week I write them emails but they respond with the pattern "we understand your dissatisfaction...please wait a little longer". They don't describe the problem or say exactly what happened.
- I want clients to know that the money you pay for licenses to Jamendo doesn't go to the author of the music. Jamendo, I hope you see this and finally answer my letters not with a template, but with a clear and intelligible answer when I need to wait for my money.
- Datum der Erfahrung: 22. März 2023 --87.160.116.198 21:42, 8. Apr. 2023 (CEST)
Jamendo betrügt seine Künstler
BearbeitenIch bin seit 2007 registrierter Künstler ( BrainControl )bei Jamendo und niemals wurde korrekt abgerechnet. Die 4 Monats Berechnungen sind eine Farce genauso wie die Aufteilung in Dollar, Pfund und Euro. Ausgezahlt wird wenn die jeweilige Währung 100 erreicht hat was jedoch beim Pfund noch nie erreicht wurde. Ungeniert werden einfach die Abrechnungszeiträume manipuliert und wenn man das moniert wird nie auf die Fragen eingegangen. Der Künstler hat keinerlei Eigenkontrolle über seine Statistiken und muss glauben was Jamendo ihm da präsentiert. Die Fragen werden nie beantwortet und statt dessen wird gesagt man solle mehr Musik hochladen und wenn man stetig nachfragt dann kommen die Mails einfach zurück ohne Antwort. Einmal habe ich eine sehr teure Lizenz verkauft und es wurde mir nicht mitgeteilt an wen. Mein Euroguthaben ist seit 18 Monaten ca. 90 Euro und im Schnitt müsste ich wenn es sehr schlecht läuft mindestens € 15.00 pro Monat bekommen. Und was macht Jamendo um sich vor der Auszahlung zu drücken ? Zeigt mir in der Abrechnung 0,03 US $ an bei monatlichen Abspielern von mindestens 5000 und mindestens 1000 Downloads. Damit die Auszahlungsgrenze bloß nicht erreicht wird. Genau so wurden in den vergangenen Jahren einfach Zeiträume weggelassen und auf Nachfrage wurde nie geantwortet. Außerdem ist noch nie gesagt worden was es an Tantiemen für einen Stream beziehungsweise für einen Download gibt .Am 04.10.2021 habe ich die letzte Auszahlung bekommen und seit dem wird manipuliert was das Zeug hält. Und das ist beweisbar .Vorwiegend nachts werden die Statistiken manipuliert und ich kann das durch Screenshots die ich gemacht habe beweisen. Jamendo benimmt sich wie die Made im Speck und ist meiner Meinung nach eine kriminelle Organisation. --87.160.116.198 21:41, 8. Apr. 2023 (CEST)
- "Ich aus Weimar" bin selber…
- "Ich aus Weimar" bin selber ehrenamtlicher Künstler auf Jamendo. Mein Ansporn sind auch meine Statistiken, aber diese werden seit Februar 2023 nur noch sporadisch gepflegt. Ein Hinweis von mir wurde zwar beantwortet, aber passiert ist nichts. Also ist es nur noch ein Stern, für den Saftladen Jamendo und den muss ich ja geben, um hier zu schreiben.
- Datum der Erfahrung: 25. Februar 2023 --87.160.116.198 21:44, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Nach über einem Jahrzehnt Erfahrung mit…
- Nach über einem Jahrzehnt Erfahrung mit Jamendo als Künstler, durch mehrere Höhen und Tiefen, vom mehrmaligen Schweigen ihrer Community bis hin zu vielen und anhaltenden Problemen mit der rechtzeitigen oder gar überhaupt erfolgten Überweisung von Einnahmen, kann ich nur und leider feststellen, dass Jamendo dies kaum getan hat jeglichen Respekt vor ihren Künstlern und der Ernsthaftigkeit der Geschäftspartner.
- Datum der Erfahrung: 11. März 2022 --87.160.116.198 21:49, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Geld genommen, nachdem ein Abonnement gekündigt wurde
- Ich habe das Abonnement gekündigt und sie haben trotzdem das Geld genommen.
- Ich versuche das Geld zurückzubekommen, aber sie reagieren nicht.
- Sehr schlechter Service. für ein Lizenzunternehmen ist es ihnen gelungen, Vertrags- und Datenschutzgesetze zu verletzen.
- Benutzung auf eigene Gefahr.
- Datum der Erfahrung: 27. September 2022 --87.160.116.198 21:50, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Schreckliches Unternehmen, das sich wegen Lizenzproblemen nie bei mir gemeldet hat
- Ich habe mich im Februar 2021 bei Jamendo angemeldet, um Musik auf meinem Youtube-Kanal zu verwenden. Ich hatte Lizenzprobleme mit mehreren der Songs, die ich von Jamendo verwendet habe, nachdem ich sie auf meinen Kanal hochgeladen hatte, selbst nachdem ich die Lizenzinformationen hinzugefügt hatte. Ich habe den Jamendo-Support kontaktiert und niemand hat sich jemals bei mir gemeldet, um mir in irgendeiner Situation zu helfen. Ich musste aufhören, die Musik zu verwenden, obwohl ich dafür bezahlt hatte, sie in meinem Youtube-Kanal zu verwenden. Was für eine Verschwendung von 300 Dollar. Ich würde ihnen ein Minus geben, wenn ich könnte, und einen Daumen nach unten.
- Datum der Erfahrung: 14. Februar 2022 --87.160.116.198 21:51, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Seien Sie sehr vorsichtig mit Jamendo... zusätzlich zu einer mittelmäßigen musikalischen Plattform sind sie großartige Betrüger. Hemps hat den Service storniert und uns dieselbe Karte belastet. Wir fordern eine Rückerstattung auf tausend Arten an und erstaunlicherweise sind sie verschwunden, sie beantworten keine E-Mails, kein Telefon oder irgendetwas.
- Das gibt einen Hinweis darauf, um was für ein Unternehmen es sich handelt... Man sucht nach dieser Art, Musik in einem Geschäftslokal unterzubringen, um an der Agedi-Mafia vorbeizukommen, wird aber von diesen Leuten betrogen
- Datum der Erfahrung: 18. November 2020
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- MM --87.160.116.198 21:52, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Dies ist ein Betrug
- Dies ist ein Betrug - ich habe die folgende E-Mail mehrmals gesendet und sie haben nicht geantwortet:
- Mir wurde die zweiwöchige Testversion in Rechnung gestellt, obwohl Sie erklärt haben, dass mir während dieses Zeitraums keine Kosten entstehen würden. Ich habe dann versucht, das Abonnement zu kündigen, aber ich konnte es auf Ihrer Website nicht finden. Ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet, aber ich habe keine Antwort erhalten. Also habe ich mein Konto gelöscht. Trotzdem erhielt ich am 12. Januar eine E-Mail, in der stand, dass mein Jahresabonnement verlängert wurde. Und ich kann mich nicht anmelden, weil ich mein Konto gelöscht habe.
- Datum der Erfahrung: 14. Januar 2021 --87.160.116.198 21:53, 8. Apr. 2023 (CEST)
- we are looking for jamendo cheated artists because we will take class action agaist you scammers. let us defend our work and works together --87.160.116.198 21:58, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Jamendo ist für Inhaltsersteller schrecklich
- Jamendo ist für Inhaltsersteller schrecklich. Sie bekommen Geld von unserer Musik, aber sie bezahlen uns nicht (alias gestohlen). Wenn Sie versuchen, mit ihnen in Kontakt zu treten, senden sie automatische Nachrichten. Ich habe einige Nachrichten gesendet, in denen ich nach mehr als einem Jahr nach meinen Zahlungen gefragt habe, und sie haben auf keine davon geantwortet. Ich bin wirklich sauer.
- Datum der Erfahrung: 17. Juli 2020 --87.160.116.198 21:59, 8. Apr. 2023 (CEST)
- Ich bin so wütend auf dieses betrügerische Geld…
- Ich bin so wütend auf diese betrügerischen Gelddiebe. Was auch immer Sie tun, machen Sie keine Geschäfte mit ihnen. Sie sagten, Sie können jederzeit stornieren und sie würden eine Rückerstattung gewähren, aber sie lügen. Ich habe innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausprobieren storniert. Ich habe 2 Quittungen über meine Stornierung erhalten. Aber sie gaben mir eine E-Mail, in der stand, dass ich keine Rückerstattung erhalten kann. Eigentlich sollte ich sie vor Gericht bringen. Ich könnte nur. Die Songs, von denen sie behaupten, dass sie auch nicht legal sind. Diese Firma sollte geschlossen werden. MACHEN SIE KEINE GESCHÄFTE MIT IHNEN. ODER ES WIRD IHNEN ENTSCHULDIGT. Keine Sterne in meinem Buch, aber ein dickes Minus 10. Anwaltszeit.
- Datum der Erfahrung: 26. Juli 2021 --87.160.116.198 22:01, 8. Apr. 2023 (CEST)