Diskussion:Berner Oberland-Bahnen
Durchkopplung
BearbeitenHallo zusammen,
warum wird der Begriff "Berner Oberland-Bahnen" eigentlich nicht durchgekoppelt, also "Berner-Oberland-Bahnen"? Gab es mal Diskussionen bezüglich Leerzeichen in Komposita bei Bahngesellschaftsnamen?
Es ist mir bewusst, dass die Bahnen sich selbst so bezeichnen. Der Abschnitt "Abkürzungen und Eigennamen mit Abweichungen von den Regeln der Rechtschreibung" in unseren Namenskonventionen lässt zwar durchblicken, dass wir bei Unternehmen nicht zwingend nach dem Eigennamen orientieren müssen, allerdings gibt es dort keinen Hinweis bezüglich Durchkopplungen. Bei "Organisationen und Einrichtungen" steht wiederum, dass im Zweifelsfalle durchgekoppelt werden sollte (Beispiel Robert-Bosch-Stiftung, obwohl die sich selbst "Robert Bosch Stiftung" nennen), allerdings ist eine Bahngesellschaft nicht eine Organisation im Sinne des fraglichen Abschnitts in den NK. Hier helfen mir die NK also nicht weiter. Mein Gefühl sagt einfach: Durchkoppeln. --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 12:34, 23. Okt. 2015 (CEST)
- +1 volle Zustimmung. Ich habe die gleiche Diskussion auch mal bei der Bahn eröffnet: Diskussion:Berner Oberland-Bahn. --Alpöhi (Diskussion) 13:50, 23. Okt. 2015 (CEST)
- Diskussion:Schynige Platte-Bahn), dann ist es zulässig. Bitte behalte die Besserschreiberei für echte Regelwidrigkeiten. Danke.-- Gürbetaler (Diskussion) 00:49, 24. Okt. 2015 (CEST)
- Ich habe mir jetzt Diskussion:Schynige Platte-Bahn gelesen. Eigennamen sind stets zulässig, korrekt, aber in Redaktionen - die Wikipedia kann auch als eine betrachtet werden - wird doch eher an die gängigen Rechtschreiberegeln orientiert, und das sehen wir auch an den anderen Beispielen (wie bereits erwähnt Robert-Bosch-Stiftung oder auch Mastercard). Warum das hier nicht sein soll und das kategorisch abgelehnt werden soll, will mir nicht ganz einleuchten, aber da anscheinend keine Diskussion diesbezüglich möglich ist, lassen wir das. --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 20:22, 24. Okt. 2015 (CEST)
Nein Wenn die Rechtschreiberegeln etwas als zulässig erklären (siehe - Friedo (Diskussion) 17:40, 24. Sep. 2018 (CEST)
- FkMohr: bei der AG verhält es sich ein wenig anders, da ist die offizielle Schreibweise massgebend, siehe Handelsregister: [1] Deshalb hier keine Durchkopplung. --Heitersberg (Diskussion) 07:20, 25. Sep. 2018 (CEST) Nein @
- Fraknö (Diskussion) 13:21, 31. Okt. 2018 (CET) Nein Die Schreibweise auf der Aktie war falsch. Eine AG heisst genau so wie es in den Statuten steht, und so wie es in den Statuten steht wird sie auch im Handelsregister eingetragen. Das HR ist online und von Benutzer Heitersberg verlinkt worden. Seit dem Vollzug der AG-Gründung durch die Handelsregistereintragung im November 1948 wurde die Firmenbezeichnung nicht ein einziges Mal geändert, wie man dort sieht. Die Ausgabe der abgebildeten Aktie erfolgte 1945 während der Gründungsphase basierend auf den Statuten von 1944, und dort war es bereits ohne Durchkoppelung geschrieben worden. Sonst würde nämlich eine Firmenänderung im Handelsregister sichtbar sein. Anstatt sich über solche Oberländer Eigenmächtigkeiten aufzuregen nach dem Motto "ich will es aber durchgekoppelt haben", könnten sich vorbeiziehende digital-virtuelle Wandersleute eher um die interessante Gründungsgeschichte kümmern. Die Bahn fuhr offenbar jahrzehntelang bevor die AG gegründet war. --
Ja, volle Zustimmung zur Durchkopplung (wie es ja auch auf der Aktie steht). Was hindert uns daran, selbst wenn beide Möglichkeiten "zulässig" sind? --
- Diskussion:Schynige Platte-Bahn), dann ist es zulässig. Bitte behalte die Besserschreiberei für echte Regelwidrigkeiten. Danke.-- Gürbetaler (Diskussion) 00:49, 24. Okt. 2015 (CEST)
Tochtergesellschaft
Bearbeiten@Plutowiki: Eine Tochtergesellschaft Berner Oberland-Bahn AG [2] existiert nicht. --Fraknö (Diskussion) 13:24, 31. Okt. 2018 (CET)
- Hallo Fraknö. Dass die Berner Oberland-Bahn AG nicht im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen ist, beweist nicht, dass sie als Aktiengesellschaft nicht existiert. Ihre Existenz und der Grund ihrer Existenz ist in Berner Oberland-Bahnen#Unternehmensstruktur beschrieben und mit seriösen Einzelnachweisen belegt. Viele Grüsse -- Plutowiki (Diskussion) 23:35, am 13. Nov. 2018 (CET) auf Diskussion:Berner-Oberland-Bahn
- Die dort genannte Quelle ist nicht eindeutig und nicht autoritativ, jedenfalls kann eine AG nicht existieren wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen worden ist, und eine Gesellschaft mit dieser Firmenbezeichnung ist schweizweit nie eingetragen gewesen (zefix.ch). LG --Fraknö (Diskussion) 08:46, 14. Nov. 2018 (CET) auf Diskussion:Berner-Oberland-Bahn
- Ich habe die betriebsführenden Jungfraubahnen angeschrieben und um Klärung gebeten -- Plutowiki (Diskussion) 01:59, 17. Nov. 2018 (CET) auf Diskussion:Berner-Oberland-Bahn
- Erledigt -- Plutowiki (Diskussion) 21:08, 20. Jan. 2019 (CET)
- Ich habe die betriebsführenden Jungfraubahnen angeschrieben und um Klärung gebeten -- Plutowiki (Diskussion) 01:59, 17. Nov. 2018 (CET) auf Diskussion:Berner-Oberland-Bahn
- Die dort genannte Quelle ist nicht eindeutig und nicht autoritativ, jedenfalls kann eine AG nicht existieren wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen worden ist, und eine Gesellschaft mit dieser Firmenbezeichnung ist schweizweit nie eingetragen gewesen (zefix.ch). LG --Fraknö (Diskussion) 08:46, 14. Nov. 2018 (CET) auf Diskussion:Berner-Oberland-Bahn