Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
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Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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2007-07-28 18:02 Boris Fernbacher 0×0× (1949 bytes) == Beschreibung, Quelle == {{Information |Beschreibung = Takt 17 bis 22 aus dem 1. Satz von Beethovens op. 57 |Quelle = Selbst erstellt |Urheber = L. v. beethoven |Datum = 28.07.2007 |Genehmigung = Urheber seit 180 Jahren tot. |Andere Versionen = Nein |An
Kurzbeschreibungen
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