Blasenschleier (technischer Lärmschutz)
Blasenschleier sind eine Maßnahme des Technischen Umweltschutzes im marinen Bereich zur Dämmung von Lärm, wie er zum Beispiel beim Bau von Offshore-Anlagen oder beim Sprengen von Munitionsaltlasten entsteht. Durch Blasenschleier sollen vor allem hörempfindliche Meeressäuger wie Schweinswale und Seehunde vor Gehörschäden geschützt werden. Blasenschleier werden mit Luftsprudelanlagen erzeugt.
Umweltschutz
BearbeitenBeim Bau von Offshoreanlagen, wie Offshore-Windenergieanlagen, Ölbohrplattformen, Forschungsplattformen u. a., werden unter großem Lärm Fundamente in den Meeresboden gerammt, Bohrungen vorgenommen oder Fundamente vergossen. Vor allem Schweinswale, die einen Hörbereich von ca. 1–150 kHz haben und sich über Ultraschall orientieren, können durch die Schallwellen unter Wasser Schädigungen erleiden. Dabei kann es zum TTS (Temporary Threshold Shift), also einer temporären Schwerhörigkeit durch Lärmeinwirkung, oder dem PTS (Permanent Threshold Shift), einer ständigen Schwerhörigkeit bei den Tieren, kommen.
Technische Umsetzung
BearbeitenUm einen Blasenschleier zu erzeugen, werden Druckluftschläuche rund um die Unterwasserbaustelle gelegt. Kompressoren, wie sie auch im Straßenbau verwendet werden, pumpen Druckluft in die Schläuche am Meeresboden. Diese Druckluft steigt in Form eines Vorhangs aus Luftblasen auf und bildet damit ein die Schallquelle umgebendes akustisch-dämpfendes Element für die Schallausbreitung.
Bei der Errichtung des Fundaments für die Forschungsplattform FINO 3, etwa 80 km westlich der Insel Sylt, begleitete das Institut für Statik und Dynamik der Universität Hannover die großmaßstäbliche Erprobung eines sogenannten „Großen Blasenschleiers“ wissenschaftlich im Rahmen des BMU-geförderten Forschungsvorhabens Schall FINO 3. Der Blasenschleier wurde mithilfe eines 440 m langen, mit Düsenöffnungen versehenen Kunststoffrohrs erzeugt, das am Meeresboden in einem Radius von 70 m um die Baustelle ausgelegt und während der Rammarbeiten mit Druckluft beschickt wurde. Auf diese Weise konnte in einer Entfernung von 910 m eine Schallminderung von 12 dB (Breitbandpegel, SEL), bzw. 14 dB (Spitzenpegel, Lpeak) erzielt werden.[1][2]
In einem weiteren Forschungsvorhaben wurde die Wirksamkeit und praktische Umsetzbarkeit eines sogenannten „Kleinen Blasenschleiers“ für den Bau einer Windenergieanlage im Offshore-Windpark „alpha ventus“ untersucht. Dieses Vorhaben wurde ebenfalls vom BMU unter dem Titel Schall alpha ventus gefördert. Bei dem Versuch wurde in Strömungsrichtung ebenfalls eine Schallminderung von 12 dB (Breitbandpegel, SEL) bzw. 14 dB (Spitzenpegel, Lpeak) nachgewiesen. Entgegen der Strömungsrichtung war die Wirksamkeit jedoch aufgrund der Verdriftung der Blasen drastisch reduziert. Später wurde dort der Einsatz des Blasenschleiers wegen mangelnder Wirksamkeit aufgrund von Strömungen verworfen.[3]
Nach neueren Angaben können Schalldämpfungen von bis zu 18 dB erreicht werden.[4]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Tanja Grießmann: Forschungsplattform FINO³ - Einsatz des großen Blasenschleiers. (PDF; 1,3 MB) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, 2009, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 10. Oktober 2015; abgerufen am 1. Juni 2013.
- ↑ Tanja Grießmann et al.: Abschlussbericht zum BMU-Vorhaben: Erforschung und Anwendung von Schallminimierungsmaßnahmen beim Rammen des FINO3 – Monopiles („Schall FINO3“). (PDF; 4,3 MB) Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 10. Oktober 2015; abgerufen am 1. Juni 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Auswirkungen des Baus von Offshore-Windparks auf Schweinswalpopulationen – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (…) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2390 –. Bundestagsdrucksache 17/2642 vom 20. Juli 2010.
- ↑ Jochen Vennemann: Schallschutz für Meeresbewohner. In: Lärmbekämpfung, Band 13, Nr. 5, September 2018, ISSN 1863-4672, S. 183