Arbeitsgericht Osnabrück

Arbeitsgericht in Niedersachsen

Das Arbeitsgericht Osnabrück ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Osnabrück. Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in der kreisfreien Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück.

Fachgerichtszentrum Osnabrück, Sitz des Arbeitsgerichts

Jährlich werden etwa 3600 Klagen eingereicht.[1]

Instanzenzug

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Dem Arbeitsgericht Osnabrück ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude

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Das Gericht ist gemeinsam mit dem Sozialgericht Osnabrück in einem Gebäude in der Hakenstraße untergebracht.

Geschichte

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Osnabrück entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Osnabrück als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Osnabrück entstand das Arbeitsgericht Osnabrück. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bad Essen, Bersenbrück, Fürstenau, Iburg, Malgarten, Melle, Osnabrück und Quakenbrück. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Osnabrück entstand so neu.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Statistik@1@2Vorlage:Toter Link/www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 104), Digitalisat

Koordinaten: 52° 16′ 29,2″ N, 8° 2′ 34,1″ O