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Tödliche Lust: Sexualstraftaten in der DDR
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Tödliche Lust: Sexualstraftaten in der DDR
eBook250 Seiten3 Stunden

Tödliche Lust: Sexualstraftaten in der DDR

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Über dieses E-Book

Ein weiteres Kapitel der DDR-Kriminalgeschichte: Sexualdelikte und ihre Aufklärung. Wer waren die Täter? Wie wurde ermittelt? Wie die Öffentlichkeit informiert? Ein spannendes Sachbuch, das mit manchen überkommenen Vorstellungen aufräumt.
SpracheDeutsch
HerausgeberBild und Heimat
Erscheinungsdatum20. März 2018
ISBN9783959587648
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    Buchvorschau

    Tödliche Lust - Frank-Rainer Schurich

    Quellenverzeichnis

    Die DDR –

    ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk?

    Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung in der DDR Mitte der 80er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfaßt wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000). Zu Lebzeiten beider deutscher Staaten war dies der DDR regelmäßig Anlaß, die historische Überlegenheit des Sozialismus lobzupreisen. Für Peter Przybylski, den Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, waren die Zahlen der BRD-Kriminalstatistik »ohnehin nur ein Indiz für die wirkliche Dimension des Verbrechensgeschehens. Denn die Verbrechen von Angehörigen der besitzenden Klasse und von eng mit ihr verbundenen Repräsentanten des kapitalistischen Systems erscheinen nicht in den Ziffern der Kriminalstatistik«.

    In den Ziffern, aus denen das DDR-Zahlenwerk zusammengesetzt war, witterte dagegen die andere Seite permanenten Betrug und plumpe Fälschung. Weil aber diese Zahlenverbiegerei schwerlich zu beweisen war (man hatte ja die Akten noch nicht!), half man sich skrupellos mit der These, daß in der SED-Diktatur, diesem autoritären Unterdrückungs- und Überwachungsstaat, Straftäter natürlich zwangsweise von Verbrechen abgehalten würden – in der freiheitlichen Demokratie undenkbar, weil Kriminalität eben ein Preis der Freiheit sei.

    Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schreibt, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetze, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Allerdings lassen sich die Kriminalstatistiken zweier Staaten so wenig vergleichen wie Äpfel und Birnen. Denn es gab unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.

    Die »Berliner Projektgruppe Kriminologie«, die spätere und abgewickelte »Kriminologische Forschungsstelle an der Humboldt-Universität zu Berlin«, mutmaßte bereits 1991, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich u.a. damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert »Fahrradverluste« hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des Statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.

    Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja nicht geben durfte (z. B. § 213 StGB: »Ungesetzlicher Grenzübertritt«, § 249 StGB: »Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten«) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten. Man nahm sie 1963 aus der Statistik, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg zu kaschieren.

    Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßt die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: »Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ›alte‹ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt zehnfach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.« Kube steht wirklich nicht im Verdacht, eine wesentlich niedrigere Kriminalitätsbelastung in der DDR herbeifälschen zu wollen. Doch Kriminalität umfaßt nicht nur die angezeigten, sondern alle tatsächlich begangenen Straftaten.

    Deshalb nähern wir uns den verbrecherischen Realitäten exakter, wenn zuzüglich die sogenannte Latenz betrachtet wird: Straftaten, die nicht erkannt, ermittelt oder zur Anzeige gebracht wurden.

    Dunkelfeldforschungen haben z.B. zutage gefördert, daß die Latenz bei leichten Delikten größer ist als bei schweren Straftaten. Und daß es normal ist, im Jugendalter zu delinquieren, jedoch anormal, dabei auch erwischt und bestraft zu werden. Zudem besitzt jedes Delikt eine spezifische Dunkelziffer, die als Verhältnis von Hellfeld (registrierte Straftaten) und Dunkelfeld umschrieben werden kann.

    Im Bereich der Sexualstraftaten ist, der Natur der Sache nach, die Dunkelziffer relativ hoch. Nehmen wir ein Delikt, das gerade ganze Nationen aufwühlt: den sexuellen Mißbrauch von Kindern. 1988 wurden in der DDR 1.091 Fälle, in der BRD 11.404 verzeichnet (DDR: 7 Straftaten pro 100.000 Einwohner, BRD: 19). In beiden Ländern galt die Kinderschändung als das häufigste Sexualdelikt. Nach anonymen schriftlichen Befragungen in der DDR (1978) war das Verhältnis von angezeigten, begangenen Straftaten bei Mädchen 1:6,5 und bei Jungen 1:10. Es drang aber kaum in die Öffentlichkeit. Für eine Gesellschaft, die jede Kriminalität als wesensfremd stigmatisierte und sich als überaus kinderfreundlich bezeichnete, war es ein unerträglicher Gedanke, daß jährlich Tausende von Kindern unter 14 Jahren durch sexuelle Attentate verantwortungsloser Menschen mißbraucht werden, wie aus einer Untersuchung des Kriminologen Karl-Heinz Röhner hervorgeht.

    Berechnungen von Christian Pfeiffer, Professor am Kriminologischen Forschungsinstitut Hannover, zwischenzeitlich niedersächsischer Justizminister, belegen: In der Bundesrepublik erleben 8,5 Prozent der Mädchen und ungefähr drei Prozent der Jungen sexuellen Mißbrauch in der Kindheit, wobei in den letzten Jahrzehnten die Häufigkeiten im Dunkelfeld fast konstant geblieben sind. Nach Pfeiffer wären dies 100.000 sexuell mißbrauchte Mädchen pro Jahrgangsgruppe. Grob gerechnet zu den DDR-Dunkelzifferzahlen käme man auf eine ähnliche Konstellation, nur daß das Dunkelfeld auch dreimal so groß wie in der DDR ist! Nach Angaben des Bundeskriminalamtes kommen in Deutschland auf eine Anzeige sechs bis acht Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern.

    Im Bereich der Sexualstraftaten war die Kriminalitätsbelastung in beiden deutschen Staaten laut Statistik recht unterschiedlich. So wurden 1988 in der DDR 530 Vergewaltigungen polizeilich registriert (BRD 1988: 5.251; je 100.000 der Bevölkerung DDR/BRD: 3/9 Straftaten), 445 Nötigungen und Mißbräuche zu sexuellen Handlungen (3.376, 3/6) und 113 Straftaten des sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen (keine Vergleichszahlen, DDR je 100.000 Einwohner: eine Straftat).

    »Die Kriminalität in der DDR wesentlich geringer als in der BRD, ja, wie kommt denn das?« könnte man jetzt fragen. Während die Kriminalgeschichte des sozialistischen deutschen Staates dem Zeitgeist entsprechend in speziellen Apparaturen wie Enquête-Kommission, Kolumne oder Talk-Runde höchst vereinfachend aufgearbeitet wird, bürstete ein westdeutscher Sozialwissenschaftler kühn gegen den Strich. Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte Prof. Dr. Robert Northoff in der Fachzeitschrift »Kriminalistik« unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine bemerkenswerten Untersuchungen belegen, »daß die DDR, bezogen auf die Kriminalität privater Personen, der sicherere Staat gewesen ist« und daß »der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich« war.

    Gelobt werden in dem Aufsatz die kommunalen Arbeiter vor Ort und verschiedene Professionen, die interdisziplinär an die Sache herangingen und so eine wirksame Verbrechensvorbeugung ermöglichten. Aspekte der Familienpolitik, der feste Klassenverband während der ersten zehn Schuljahre, guter Kontakt zwischen Elternhaus und Schule und noch vieles andere werden hervorgehoben. »In der DDR gingen die Lehrer mehr auf die Eltern zu. Das Erziehungsrecht wurde auch als Pflicht verstanden und ernster genommen. Delinquentem Verhalten konnte so schnell und auf niedriger Ebene entgegengewirkt werden. Die Freizeitgestaltung und Betreuung der Schüler wurde aktiv und preisgünstig durch die Schulen gestaltet. So konnten altersspezifische Zeitungen bezogen werden wie die ABC-Zeitung oder ›Die Trommel‹, es gab ein pädagogisch durchdachtes Fernsehprogramm mit täglichen Kindersendungen …«

    Aber nicht nur »ABC-Zeitung« und »Trommel« kommen zu späten Ehren. Selbst den »parteipolitisch geprägten Mitgliedschaften bei den Pionieren und der FDJ« kann Positives abgerungen werden, weil sie immerhin den Gemeinsinn prägten. Und die Tatsache, daß jeder in der DDR Arbeit hatte, wird unter dem Vorbeugungsgedanken ebenso gewürdigt wie die umfangreiche außergerichtliche Konfliktbewältigung durch gesellschaftliche Gerichte, die erzieherisch sehr von Vorteil sei. So kam Northoff, der an der Fachhochschule Neubrandenburg lehrt, nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten. Doch die durchaus produktiven Erfahrungen kommen bedauerlicherweise vom Verlierer, und so ist die Antwort (vorerst) Schweigen.

    Der Präventionsgedanke durchzog auch die kriminalistischen Ermittlungen in der DDR. Aus der Erkenntnis, daß nicht Milde der Strafe, sondern die Straflosigkeit der Verbrechen die Gesetze kraftlos werden läßt (oft Lenin zugeschrieben; aber der hatte sie, korrekt zitiert, von Marat), leitete man die reichlich überzogene und illusionäre Forderung ab, alle Straftaten aufzudecken und die Täter allesamt zu ermitteln. Wie immer im Leben lag auch in dieser Übertreibung ein durchaus richtiger Ansatz, nämlich, daß die schnelle Bestrafung des Schuldigen ebenfalls eine vorbeugende Wirkung entfalten kann. Das Ergebnis war sicher nicht so, wie in der Kriminalstatistik ausgewiesen, beispielsweise für 1986 eine Aufklärungsquote von 74,7 Prozent. Indem sie sich an Ermittlungsverfahren und nicht an tatsächlichen Fällen orientierte, lud sie zur »Hochrechnung« ein. Denn gerade diese Quote galt als eine enorm wichtige Kennziffer im Vergleich der kriminalpolizeilichen Dienststellen untereinander. Dabei wären schon 60 Prozent auch international gesehen ein Riesenerfolg gewesen! Zum Vergleich: Im gleichen Jahr lag die Aufklärungsquote in der BRD bei 45,8 Prozent, 1995 bei 46,0 Prozent, 2001 bei 53,0 Prozent.

    Nicht in die Denkstrukturen der Sicherheitslenker und Polizeioberen der BRD paßte auch die kriminalistische Hochschulausbildung, die es – einzigartig in Deutschland – an der Humboldt-Universität gab und die mit dem akademischen Grad eines Diplomkriminalisten endete. In einer wissenschaftsfeindlichen Landschaft wird der Polizeiführungsakademie in Münster/Hiltrup bildungspolitisch gerade mal ein Status wie der einer Ausbildungsstätte für Fußpfleger zuerkannt und werde die Kriminalpolizei von Polizeiorganisatoren praktisch zwischen Hundestaffel und Musikkorps einsortiert, stellt zugespitzt der Chefredakteur der Heidelberger Zeitschrift »Kriminalistik« Waldemar Burghard fest. Da nimmt es auch nicht wunder, daß der Berliner Senat den Fachbereich Kriminalistik »mangels Bedarfs« 1994 restlos abwickelte.

    Die teilweise schon praktizierte, aber allerorts angestrebte »Eingemeindung« der Kriminalpolizei in die Schutzpolizei ist zudem ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Er gibt auch den Gedanken der Prävention durch gute kriminalistische Arbeit gänzlich auf. Wie soll denn die Ausbildung dieser Allround-Polizisten aussehen? Eine Vereinheitlichung beider Gewerke, so Erwin Quambusch von der Fachhochschule Bielefeld, »bedeutet zwangsläufig eine Minderung kriminaltypischer Kreativität, solange die Ausbildung von den strukturellen und personellen Merkmalen gegenwärtiger Schutzpolizeiausbildung bestimmt wird«. Der Autor geht mit seinen Kollegen nicht gerade fein um: Die Ausbildung von jungen Polizei- und Verwaltungsangestellten finde wie eh und je in einem Ghetto interner Bildungsarbeit statt. Dies sei die unrühmliche Folge einer erschreckenden Stabilisierung philiströser Denk- und Handlungsweisen, wie sie einer aufs bloße Verwalten und nicht auf den Dienst an Bürger und Staat ausgerichteten Beamtenherrschaft eigen ist.

    »Weil mich die Fußspuren schrecken, die alle zu dir hineinweisen, während keine wieder herausführt«, sagte in Horaz’ Fabel der achtsame Fuchs zum kranken Löwen. Solche Sternstunden detektivischen Denkens dürften zukünftig nur noch in seltenen Fällen zu erwarten sein.

    Die im Buch vorgestellten Berichte und Dokumente, die Sexualstraftaten in Berlin, Hauptstadt der DDR, zum Gegenstand haben, zeigen, daß gut ausgebildete Kriminalisten am Werke waren, wenn auch nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Manchmal kam ihnen der berühmte Kommissar Zufall zu Hilfe. Dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und doch wird sinnfällig, daß die gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern den heutigen in der kapitalistischen Gesellschaft überlegen waren. Oft wirkten viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungsbestreben daran mit.

    Zu Sexualstraftaten in der DDR zählte man nach dem Strafgesetzbuch von 1968 im engeren Zirkel die Vergewaltigung (§ 121 StGB), Nötigung und Mißbrauch zu sexuellen Handlungen (§ 122 StGB), sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 148 StGB) und von Jugendlichen (§§ 149, 150), homosexuelle Handlungen Erwachsener mit Jugendlichen (151 StGB – dieser Paragraph wurde mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz 1989 aufgehoben), Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit (§ 124 StGB) und die Beleidigung in der Alternative der unsittlichen Belästigung (§ 137 StGB). Zahlreiche Taten mit sexuellem Hintergrund rechneten, obgleich vielleicht kriminologisch nicht exakt, zur Sexualkriminalität im weiteren Sinne, z.B. sadistisch motivierte Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, fahrlässige Tötung während sexueller Handlungen und Störung der Totenruhe durch geschlechtliche Manipulationen an einer Leiche. Freilich konnten auch andere strafbare Handlungen sexuell motiviert sein, ohne gleich begrifflich zu den Sexualstraftaten zu gehören. Bekanntlich gibt es Täter, die sich des Hausfriedensbruchs schuldig machen, weil sie sich beim unbemerkten nächtlichen Einschleichen in das Schlafzimmer einer fremden Frau sexuell erregen. Wäschefetischismus und sexuelle Kleptomanie sind Spielarten des Diebstahls; fetischistische Zopfabschneider agieren, strafrechtlich gesehen, als Körperverletzer. Schließlich sei noch die sexuelle Pyromanie erwähnt, die oft als Brandstiftung in die Schlagzeilen und in die Kriminalstatistik eingeht.

    Zu Sexualstraftaten im weiteren Sinne zählten in der DDR noch Ausnutzung und Förderung der Prostitution (§ 123 StGB), Prostitution (§ 249 Abs. 2 StGB: Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten), Verbreitung pornographischer Schriften (§ 125 StGB) und Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten (§ 152 StGB); diese Delikte spielten aber im kriminalistischen Leben der DDR eine untergeordnete Rolle. Sodomie, also Geschlechtsverkehr mit Tieren, war im Strafgesetzbuch der DDR kein eigener Tatbestand mehr. Solche Handlungen konnten als Tierquälerei (§ 250 StGB) oder sinnigerweise als »Schädigung des Tierbestandes« (§ 168 StGB) verfolgt werden!

    Zuweilen faßte man Gewalt- und Sexualkriminalität (wie in dem gleichnamigen Buch vom Staatsverlag der DDR aus dem Jahre 1970) pragmatisch zu einer Gruppe zusammen. Die Assoziation, daß Sexualtäter besonders gefährlich, brutal und verabscheuungswürdig sind, ergibt sich dabei wie von selbst. In Wirklichkeit machte in der DDR die Gewaltanwendung innerhalb der Sexualstraftaten den kleineren Teil aus. Sexualmord und Mord zur Verdeckung einer Sexualstraftat, Vergewaltigung und schonungslose sexuelle Praktiken wären Beispiele dafür.

    Die Ursachen für die Sexualkriminalität in der DDR wurden bis in die 70er Jahre hinein sehr einseitig interpretiert. In dem erwähnten Buch über Gewalt- und Sexualkriminalität gibt es ein Kapitel mit dem stelzigen Titel »Die Bedeutung des Einflusses der imperialistischen Ideologie und Unkultur für die Determination der Gewalt- und Sexualdelikte«. Was gemeint ist, konnte 1971 auch in der Fachzeitschrift des Ministeriums des Innern (MdI) »Forum der Kriminalistik« nachgelesen werden: »Durch das ständige und nachhaltige Einwirken auf das Bewußtsein und die Persönlichkeitsentwicklung sollen die Bürger der DDR in ihrem Weltbild, in ihren Denkgewohnheiten, ihren Gefühlsregungen und ästhetischen Urteilen sowie in ihrer ganzen Lebensweise den reaktionären Klasseninteressen des Imperialismus untergeordnet und von ihren Aufgaben bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus abgehalten und zu antisozialistischen Verhaltenseigenschaften bewegt werden. Eine entscheidende Seite der ständigen Beeinflussung durch die Gangster-, Horror- und Sexfilme sowie durch systematisches Propagieren und Verherrlichen von Banditentum, Brutalität, Rohheit und Töten ist die Einwirkung auf die Persönlichkeit. Sie kann bis zur Deformierung labiler oder sogar fehlentwickelter Menschen führen und unter dem Eindruck des Gelesenen oder Gesehenen zu Sexualstraftaten anregen. Unter dem Einfluß der imperialistischen Ideologie und Unkultur kann es zu einer primitiven Sexualität, zu Perversität sowie anderen sexuellen Abwegigkeiten, z. B. Sadismus, Masochismus, Sado-Masochismus, Transvestitismus, Pädophilie, Fetischismus, Voyerismus, kommen.«

    Mitte der 70er Jahre wurden solche vordergründigen und klassenkämpferischen Thesen aufgegeben. In Fröhlichs Betrachtung der Sexualkriminalität in der DDR aus dem Jahre 1980 spielen diese Faktoren keine Rolle mehr. Als Ursachen und Bedingungen für Sexualstraftaten führte er vielmehr an:

    – psychiatrische Erkrankungen im engeren Sinne (Psychosen, organisch bedingte Erkrankungen);

    – isolierte, relativ konstante und abgegrenzte Abweichungen (Triebanomalie, Triebstörungen);

    – Persönlichkeitsstörungen (Verwahrlosung, Persönlichkeitsdefizite, neurotische Persönlichkeiten);

    – Entwicklungsbesonderheiten und -störungen im Jugend- und im höheren Lebensalter;

    – situative Bedingungen sowie Opferverhalten, Alkoholkonsum, Affekte und ein bestimmter Gruppeneinfluß.

    Einer Untersuchung in den 80er Jahren zufolge vergewaltigten Männer in 60 Prozent aller Fälle unter Alkohol. Das »Gaststättentrinken« war in 75 Prozent der Straftaten Ausgangspunkt für sexuelle Gewaltstraftaten, die in der kriminalistischen Fachsprache dann »Zechanschlußdelikte« heißen.

    Auf der einen Seite wurde der Sexualtäter in der DDR in der Öffentlichkeit zuweilen in die Nähe des gefährlichen Gewalttäters gerückt, andererseits ließen ihm Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft und Richter auch besondere Fürsorge angedeihen. Im Vergleich zur Gesamtkriminalität gab es bei dieser Tätergruppe unverhältnismäßig viele psychiatrische und psychologische Gutachten, die wie bei keiner anderen Deliktsgruppe mit Exkulpierungs- und Dekulpierungsvorschlägen endeten. Diese Sonderstellung der Sexualtäter setzte sich fort in besonderen Maßnahmen (z. B. Anordnung einer fachärztlichen Heilbehandlung nach § 27 StGB) und in intensiven Bemühungen um Resozialisierung.

    Wohl auf der ganzen Welt sind Sexualstraftaten Delikte aus dem sozialen Nahraum, sie waren es auch in der DDR. In der größten Zahl der Fälle kannten sich Täter und Opfer oder waren gar verwandt. Auch flüchtige Bekanntschaften wurden häufig zur Begehung von Sexualdelikten genutzt. Was auf der Habenseite den Ermittlern die Untersuchungen erleichterte, wenn derartige Straftaten angezeigt wurden, war auf der anderen Seite ein auf das Anzeigeverhalten des Opfers negativ wirkender Faktor. Zu viele familiäre oder andere Rücksichten mußten genommen werden, so daß davon ausgegangen werden kann: Die meisten Sexualstraftaten sind auch in der DDR nicht zur Anzeige gebracht worden.

    Daraus erklärt sich eine hohe Dunkelziffer bei Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richteten. Besondere victimelle Beziehungen zwischen Opfer und Täter, gesellschaftliche Vor- und Werturteile, allgemeine gesellschaftliche Prüderie und Tabuisierung der Sexualität, ein oftmals duldendes oder zweideutiges Opferverhalten waren wohl Gründe dafür, daß die Mehrzahl der Sexualstraftaten nicht bekannt wurde und damit verfolgt werden konnte. Handelte es sich beim Täter um eine völlig unbekannte Person oder gehörte er nicht zum Verwandtenoder Bekanntenkreis, erstatteten die Opfer bzw. die Erziehungsberechtigten jedoch häufiger Anzeigen. Der Gerichtspsychologe Prof. Dettenborn stellte bei einer Analyse von über 436 Gutachtenfällen fest, daß nur 22 Prozent aller Straftaten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen noch am Tattag der Kriminalpolizei bekannt wurden. Bei immerhin 10 Prozent verging mehr als ein Jahr bis zur Anzeige.

    Über das Anzeigeverhalten beispielsweise der Frauen, die Opfer von Vergewaltigern wurden, kann auch im Vergleich zu den Opfern in der BRD nur gemutmaßt werden. Die Frau in der DDR nahm viel aktiver am gesellschaftlichen Leben teil, arbeitete, war selbstbewußt und nicht dazu verdammt, sich klaglos in die Rolle als dienende Ehefrau, treusorgende Mutter oder abhängiges Hausputtelchen zu schicken. Insofern kann schon davon ausgegangen werden, daß entgegen der Praxis im anderen deutschen Staat ein potentiell anzeigenfreudigeres Verhalten vorlag. Auf der anderen Seite gab es aber auch eine Reihe

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