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Ob in Deutschland oder weltweit: Hier finden Sie die aktuellen Stellenangebote im Auswärtigen Amt, im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und an unseren Auslandsvertretungen.
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FAQ zu Bewerbungen beim Auswärtigen Amt

FAQ

Als öffentlicher Arbeitgeber können wir Initiativbewerbungen leider nicht berücksichtigen. Unsere ausgeschriebenen Stellen finden Sie oben.

Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen über unser Online-Bewerbungsportal berücksichtigen können. Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich zum Teil je nach Stelle. In unserem Online-Bewerbungsportal werden Sie auf die geforderten Unterlagen für Ihre Bewerbung hingewiesen. In der Regel brauchen wir folgende Unterlagen:

  • ausformuliertes Motivationsschreiben
  • aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums/der Ausbildung
  • relevante Arbeits- oder Zwischenzeugnisse insbesondere aus den letzten Jahren, um die bisherige berufliche Erfahrung und/oder spezifische Kenntnisse aus der Ausschreibung zu belegen
  • ggf. Nachweis von Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen kann es erforderlich werden, dass Sie bis zur Einstellung einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorlegen. Sollten Sie bereits über einen Gleichwertigkeitsbescheid der zuständigen Behörde oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verfügen, laden Sie das Dokument bitte bereits mit Ihrer Bewerbung hoch. Vielleicht haben Sie auch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus Anabin, die Sie uns schicken können.

Sollten Sie einen Antrag auf Zeugnisbewertung bzw. Gleichwertigkeitsbescheid gestellt haben, geben Sie dies bitte ebenfalls im Rahmen der Bewerbung an (mit Datum der Antragstellung).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Ja, Sie können sich auf alle Stellen bewerben, für die Sie die erforderlichen Qualifikationen mitbringen. Auch Wiederbewerbungen sind möglich, wenn es beim letzten Mal nicht geklappt hat. Für den Fall, dass Sie es ins mündliche Verfahren geschafft hatten, dort aber nicht erfolgreich waren, kann es ratsam sein, sich vor einer Wiederbewerbung ein Feedback zu holen.

Für die Auswahlverfahren im mittleren, gehobenen und höheren Auswärtigen Dienst gibt es spezielle Regelungen zu Wiederbewerbungen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Da das Auswärtige Amt im Rahmen eines staatlichen Auftrags mit Verschlusssachen arbeitet, ist im Bewerbungsprozess ggf. eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig. Je nach Sicherheitsempfindlichkeit der angestrebten Tätigkeit erfolgt eine einfache (Ü1), erweiterte (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3). Teilweise schließen die Überprüfungen auch Ihre*n Partner*in oder weitere Referenzpersonen mit ein.

Für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung im Verlauf Ihrer Bewerbung wendet sich unser Referat für Sicherheit und Geheimschutz an Sie.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Weitere Informationen

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