Der Ansatz eines Integrierten Wasserressourcen-Managements (IWRM) im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie [1] wird als Weg für eine effiziente und nachhaltige Bewirtschaftung begrenzter Wasserressourcen und zur Bewältigung widerstreitender Interessen und Ansprüche angesehen. Schwerpunkt des IWRM ist die regionale und teilräumliche Ressourcendisposition zur langfristigen Sicherstellung des regionalen und örtlichen Wasserbedarfs unter Berücksichtigung der ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Wassernutzung. Dabei ist es für einen effizienten und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser notwendig, dass die verschiedenen gesellschaftlichen und privaten Akteure an den Planungsund Entscheidungsprozessen aktiv teilnehmen und kooperieren. Das Hessische Umweltministerium initiierte im Jahre 2016 einen breit angelegten Dialogprozess, um die Grundlagen, Zielsetzungen und Handlungsnotwendigkeiten für die Zukunftsfähigkeit der Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen der wirtschaftlich dynamischen Metropolregion Rhein-Main gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Aufgabenträger, der Industrieund Handelskammer, der Umweltund Naturschutzgruppen und wichtiger Interessengruppen zu diskutieren und ein Leitbild für die zukünftige strategische Ausrichtung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Sicherstellung der Wasserversorgung zu erarbeiten. Die Implementierung eines IWRM für die Metropolregion Rhein-Main ist ein grundlegender Beitrag zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung des Rhein-Main-Raums. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist hierbei von überragender Bedeutung. Die Aufgaben der Gewässerbewirtschaftung und der Sicherstellung der Wasserversorgung sind zielgerichtet und aufeinander abzustimmen. Beide Aufgabenbereiche sind aufgeteilt zwischen dem Umweltministerium als für das IWRM Rhein-Main nach Vorgabe der EU-WRRL zuständige Behörde und den Kommunen als Trägern der Wasserversorgung. Die Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten der Akteure haben in den letzten Jahren stark zugenommen, sodass sie zusammengeführt und geklärt werden müssen. Die unmittelbare Einbindung der Kommunen mit den von ihnen beauftragten Wasserversorgungsunternehmen in die Entwicklung und Umsetzung des Leitbilds entspricht diesem partizipativen Verständnis und stellt sicher, dass das Land bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht in die zentralen kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge eingreifen muss.