Vorschuss

Vorschuss

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Vor|schuss ['fo:ɐ̯ʃʊs], der; -es, Vorschüsse ['fo:ɐ̯ʃʏsə]:
im Voraus ausbezahlter Teil des Lohns, des Gehalts oder eines Honorars:
[jmdn.] um einen Vorschuss bitten; ich habe mir 1 000 Euro Vorschuss geben lassen.

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Vor|schuss 〈m. 1uim Voraus geleisteter Teil einer Zahlung, bes. des Gehalts, Lohns ● einen \Vorschuss erhalten; um \Vorschuss bitten

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Vor|schuss, der; -es, …schüsse [zu vorschießen]:
im Voraus bezahlter Teil des Lohns, Gehalts o. Ä.:
ein V. auf das Gehalt;
jmdm. einen V. gewähren, bewilligen;
sich [einen] V. geben lassen;
ich habe mir 500 Euro V. geholt;
sie bat ihren Verleger um einen V.

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Vorschuss,
 
auf einen künftigen Anspruch geleistete Vorauszahlung. In der betrieblichen Praxis ist zu unterscheiden zwischen Vorschuss (in der Regel zur Überbrückung eines vorübergehenden finanziellen Engpasses beim Arbeitnehmer geleistet), Abschlagszahlung (Zwischenzahlung auf eine bereits verdiente Vergütung vor der Lohnabrechnung) und Darlehen (ein das Entgelt erheblich übersteigender Betrag zur Erreichung eines bestimmten Zwecks).

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Vor|schuss, der; -es, ...schüsse [zu ↑vorschießen]: im Voraus bezahlter Teil des Lohns, Gehalts o. Ä.: ein V. auf das Gehalt; jmdm. einen V. gewähren, bewilligen; sich [einen] V. geben lassen; ich habe mir tausend Mark V. geholt; Sie ... haben sich doch V. genommen? (Fallada, Mann 15); sie bat ihren Verleger um einen V.; Ü Miesicke genießt schon V. auf den Triumph des ehrlichen Schuldners (Bredel, Prüfung 15); warum ich selbst, der ich meinen Mitmenschen auf allen Gebieten so großzügigen V. gewährte, bei diesen keinen Kredit genoss (Mayröcker, Herzzerreißende 113).

Universal-Lexikon. 2012.

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