Noch mal ein genauer Blick auf den überraschend verschärften 130 Abs.5 StGB (#Volksverhetzung): Es geht jetzt um Leugnung ALLER Kriegsverbrechen und Genozide weltweit und zwar in ALLEN Jahrhunderten. Gesetzesbegründung aus dem @bmj_bund besagt: keine historische Beschränkung. 1/3
Das erfasst Maos „großen Sprung nach vorne“ mit Millionen Toten theoretisch genauso wie Hungerkampagnen Stalins, Kolonialverbrechen in Afrika oder Indien… Wenn über historische Bewertung diskutiert wird, kann sich künftig in all diesen Fällen die deutsche Justiz einschalten. 2/3
Bemerkenswert. Geschichtspolitik ex cathedra. Ich frage mich, ob man sich das gut überlegt hat. Und ob das juristische Korrektiv, wonach eine Leugnung nur bei „Eignung“ zur „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ in Deutschland strafbar sein soll, wirklich ausreicht. 3/3
Hier meine ganze Analyse, mit Einschätzungen von einem ebenfalls leicht verblüfften Prof Martin Heger @HumboldtUni
Anna (links) hat die Schoah nur dank des Mutes eines Berliner Arabers überlebt, der sie vor der Gestapo versteckte, Mohamed Helmy. Das Husarenstück, das er dazu mehrere Jahre lang mitten in Hitlers Hauptstadt aufführte .. /1
(er gab Anna offiziell als seine muslimische Nichte aus, kutschierte sie munter durch die Stadt, sprach mit ihr sogar zum Schein Arabisch…), habe ich für mein Buch „Der Muslim und die Jüdin“ vor ein paar Jahren aufgedeckt und rekonstruiert. /2
Aber dieses Foto, dass es gar nicht ins Buch geschafft hat, gucke ich mir besonders gerne an.
Anna, lange nach dem Krieg, inzwischen aus Berlin ausgewandert nach New York, im Schwimmbad mit ihrem Sohn Charley. /3
Völkerrechtler:innen haben sich in den vergangenen 2 Jahren so sehr den Mund fusselig geredet wie wahrscheinlich noch nie. Völkerrechtliche Institutionen haben Putins Aggression gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt, sie haben die Verbrechen der Hamas (1/6)
auf Schärfste verurteilt, sie haben Israels Kriegsführung in Gaza aufs Schärfste verurteilt, sie haben alle Genannten dringlichst und nachdrücklichst zu bestimmten Maßnahmen aufgefordert. Und welche Reaktion oder Einsicht haben die Genannten gezeigt?
Null. Nada. (2/6)
Was heißt das für das Vertrauen in und die praktische Wirksamkeit des Rechts in der Zukunft? Falls das neuerdings so intensive Reden über Völkerrecht an den brutalen Realitäten gar nichts ändern sollte – was hieße das? (3/6)
Bemerkenswerter Antrag, den die Gruppe um @wanderwitz (CDU) geschrieben hat, um ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Verfassungsrechtlich präzis, gestützt auf neueste Rechtsprechung. Die Antragsteller werden offenbar fachkompetent beraten.
Der Text sagt, in a nutshell: (1/7)
Die Antragsteller meinen: Wir gehen davon aus, dass mindestens ein handfester Verdacht der Verfassungswidrigkeit der #AfD besteht. Denn schließlich sagt dies ja auch das Bundesamt für #Verfassungsschutz. (2/7)
Der wichtigste Grund dafür ist: Die Partei macht überhaupt kein Geheimnis daraus, dass sie muslimische Deutsche zu Bürger:innen zweiter Klasse degradieren will. Blut und Abstammung sollen über die Bürgerrechte entscheiden. Das ist NS-Denken. (3/7)
Der Int. Strafgerichtshof ermittelt gegen die Hamas-Chefs UND gegen Netanjahu & Gallant GLEICHZEITIG, und manche halten schon das für eine skandalöse Gleichsetzung. Warum ich das anders sehe, habe ich mit Hessens Innenminister Roman Poseck, der auch .. (1/9)
… im Vorstand der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung ist, und @rc_schneider heute in München diskutiert. Es ist, meine ich, hilfreich, die sehr schwierigen Fragen von den einfacheren Fragen zu trennen. (2/
Die sehr schwierige Frage ist: Was soll eine Armee wie die israelische tun, wenn sie von Kombattanten beschossen wird, die sich unter einem Krankenhaus verkriechen? Diese Frage ist unendlich schwierig, weil das Recht hier widersprüchliche Appelle aussendet. (3/
Der Jurist @Markus_Soeder fordert einen „Sofort-Arrest“ für kriminelle Ausländer. 👮🏼♂️
Ein kurzer 🧵
Gemeint ist: Haft für ausländische Straftäter, die schon eine Gefängnisstrafe abgesessen haben, aber weder abgeschoben werden können noch freiwillig ausreisen. Das heißt …
…bei Tätern, die nicht abgeschoben werden können, weil es zum Beispiel mit Afghanistan nun mal schwierig ist und vielleicht auch noch lange schwierig bleiben wird: Ihre Inhaftierung würde einen Sofort-und-vielleicht-für-immer-Arrest bedeuten, mit offenem Ende.
Man hört derzeit oft: Wenn wir jetzt gegen die #AfD ein #Verbotsverfahren einleiten, dann muss der Schuss auch wirklich, wirklich sitzen. Kein Risiko! – Aber das ist eine falsche Metapher, ein falsches Verständnis. (1/5)
Niemand in unserem Staat hat die Macht, einen Schuss auf eine Partei abzugeben, die dann mausetot ist, und das ist auch gut so, sondern es gibt lediglich die Macht, eine Untersuchung anzustoßen. (2/5)
Eine ergebnisoffene Prüfung, die in den Händen von unabhängigen Richter:innen liegt, die nicht nach ihrer persönlichen Meinung zu entscheiden haben, sondern nach einer eingehenden Beweiswürdigung. (3/5)