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meine Kommentare
10.12.2022 , 13:17 Uhr
sehr gute Frage! Volle Zustimmung!
zum Beitrag10.12.2022 , 13:17 Uhr
sehr gute Frage! Volle Zustimmung!
zum Beitrag10.12.2022 , 13:17 Uhr
Lieber Herr Gebauer, über die Letze Generation teile ich nicht Ihre Meinung! Die orientiert sich m.E. zwar an Menschenrechten, aber nur an denen, die ihnen passen. Andere Menschenrechte tritt sie mit den Füßen! Und das geht m.E. eben auch nicht!
Das Wort "Widerstand" wird mir in dem Zusammenhang viel zu häufig und missbräuchlich gebraucht. Wir leben nicht mehr im Klassenkampf oder in einer Diktatur. Meinungsverschiedenheiten sind eine gute Sache und beleben die Diskussion, aber "Widerstand" beinhaltet m.E. immer dich Nicht-Akzeptanz der Meinung anderer, in diesem Fall die Mehrheitsmeinung, weil diese "in den Weltuntergang führt" oder was auch immer. "Widerstand" unterstellt, dass die Mehrheit zu doof ist, und nur man selbst die Wahrheit gefressen hat. Und das geht in einer Demokratie überhaupt nicht.
Oder möchten diese "Widerständler" noch einmal das Gefühl genießen, auch mal Widerstand gegen die Obrigkeit geleistet zu haben, um davon später mal erzählen zu können? Passt aber nicht, denn diese "Obrigkeit" haben wir alle zusammen demokratisch gewählt. Wer etwas anderes behauptet, unterstellt eine Verschwörung. und das tun Sie ja sicher nicht, oder?
Was Ihre Sicht auf die AfD anbelangt, da stimme ich Ihnen im Wesentlichen zu. Zumindest kein Widerspruch meinerseits... nur eine Ergänzung: ich finde viele dieser Parteigenossen unangenehm und teilweise eklig.
zum Beitrag10.12.2022 , 13:06 Uhr
Lieber Gareth Joswig, sosehr ich Ihre Meinung über die AfD teile, möchte ich Ihnen zurufen: "Machen Sie mal halblang!" Ein Parteibuch einer nicht verbotenen Partei darf kein Ausschlussgrund aus öffentlichen Diensten sein. Auch nicht, wenn diese Partei irgendwelchen Extremen (links wie rechts) als Plattform oder "politischer Arm" zur Verfügung steht. Wo kämen wir denn dann hin? Keine Parteimitglieder der LINKEN und der AfD mehr im Staatsdienst? Das wollen wir doch beide nicht, oder?
Solche Forderungen wie in Ihrem Artikel sind vielleicht gerade im Moment mal wieder wohlfeil, grenzen aber an Populismus. So einfach ist unsere Demokratie nun mal nicht. Wer nicht unsere Gesinnung teilt, den schmeißen wir einfach raus? Wenn ich so in meinem Unternehmen handelte, hätte ich beliebig viele Arbeitsrechtsklagen am Hals.
Und wenn es echt nicht mehr anders geht, gibt es sicher immer auch andere Gründe für eine Entlassung, und die hätte es bei unserer besagten "Richterin" sicher auch gegeben. Wenn sich jetzt alle aus ihren Löchern trauen und sagen, diese Qanon-Nähe und Extremsmusneigung hätten sie schon die ganze Zeit beobachtet, dann stellt sich mir die Frage: Wo wart Ihr denn vor dieser Razzia? Was hat denn die Berliner Justizsenatorin tatsächlich gemacht, um diese "Richterin" loszuwerden? Wo waren ihre Zeugen und Mitsprecher?
Aber nur das Parteibuch als Entassungsgrund aus dem Staatsdienst - nein, das geht einfach nicht!
zum Beitrag10.12.2022 , 12:49 Uhr
Wegen der Mitgliedschaft in einer Partei (wie der AfD) kann man niemanden entlassen, solange diese Partei nicht verboten ist - die sitzen ja sogar im Bundestag. Wenn man dies als privatwirtschaftlicher Arbeitgeber als Entlassungsgrund angibt, erhält man vielleicht von dem einen oder anderen Zustimmung und Anerkennung, aber die Kündigung hat vor keinem Arbeitsgericht Bestand. Dementsprechend gilt das auch für die Berliner Justizverwaltung im Fall der Richterin mit AfD-Parteibuch. Die anderen offenbar wohlbekannten Vorlieben dieser Frau (Verschwörungstheoretikerin, QAnon-Gläbige etc.) halte ich jedoch durchaus für Tatbestände einer Entfernung aus einem deutschen Richteramt - wenn es nachgewiesen wird. Aber das dürfte ja im vorliegenden Fall nicht schwer gewesen sein - wenn es jemand ernsthaft gewollt und vorangetrieben hätte. Diese Frage würde ich gerne an die Berliner Justizverwaltung weitergeben!
zum Beitrag