Anzahlung

Anzahlung
Vorauszahlung des Auftraggebers an seinen Lieferanten; Form des Handelskredits ( Teilzahlung).
- 1. Bilanzierung: a) Geleistete A.: Getrennt nach Anlage- und Umlaufvermögen auszuweisen.
- b) Empfangene A.: Gesonderter Ausweis unter der Position „Verbindlichkeiten“ als erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen oder im Fall der A. auf Vorräte offene Absetzung von der Position „Vorräte“ (§ 268 V HGB).
- 2. Umsatzsteuer: A. sind beim empfangenden Unternehmer (Leistender) stets mit dem Empfang der Zahlung der  Umsatzsteuer zu unterwerfen; A. beim zahlenden Unternehmer ermöglichen korrespondierend dazu den  Vorsteuerabzug bereits dann, wenn eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über die Anzahlung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Bei der Endabrechnung über die Leistung ist deutlich zu machen, dass bereits eine Anzahlung berechnet wurde, damit es nicht zu einem doppelten Abzug der Umsatzsteuerbeiträge als Vorsteuer kommen kann.

Lexikon der Economics. 2013.

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