Papers by Cengiz Barskanmaz
Recht und Rassismus
Das Verbot der rassischen Diskriminierung ist allgemeines Völkergewohnheitsrecht und besitzt den ... more Das Verbot der rassischen Diskriminierung ist allgemeines Völkergewohnheitsrecht und besitzt den Status des zwingenden Völkerrechts. Auf Ebene der Vereinten Nationen sind besonders die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als grundlegende Normvorschriften zu erwähnen. Des Weiteren sind der Zivil-und Sozialpakt kurz anzusprechen. Auch die ILO-Konvention Nr. 111 ist im Bereich der Diskriminierung als ein frühes Rechtsdokument von Bedeutung. Abschließend sind weitere relevante völkerrechtlichen Vorschriften kurz darzustellen. 8.1 Das Verbot rassischer Diskriminierung als Völkergewohnheitsrecht und zwingendes Völkerrecht (ius cogens) Dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse kommt im Völkerrecht ein hoher Stellenwert zu. Zusätzlich zum allgemeinen Gleichheitssatz wird auch das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse als Gewohnheitsrecht anerkannt. 1 Daraus folgt, dass das Diskriminierungsverbot für alle Staaten gilt, unabhängig davon, ob diese menschenrechtliche Verträge mit einem solchen Diskriminierungsverbot ratifiziert haben oder nicht. 2 Die zwingenden Normen des Völkerrechts zeichnen sich dadurch aus, dass allgemein anerkannt ist, dass sie nicht durch andere Regelungen abbedungen werden können (vgl. Art. 53, 64 WÜV); umstritten ist, ob deren Verletzung stets erga omnes 3
Mehr Rechtsstaat für Migranten/innen verfassungsblog.de /mehr-rechtsstaat-fur-migranteninnen/ Cen... more Mehr Rechtsstaat für Migranten/innen verfassungsblog.de /mehr-rechtsstaat-fur-migranteninnen/ Cengiz Barskanmaz Do 7 Mrz 2013 Viel Lärm hat der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Prozesskostenhilfe für einen abgelehnten Transplantationspatienten bisher nicht verursacht. Warum auch? Schließlich hat das BVerfG lediglich das Rechtsstaatsprinzip konsequent angewendet, und das Ergebnis ist weder überraschend noch spektakulär.
Recht und Rassismus, 2019
Rassismus ist ein komplexes Gesellschaftsphanomen, das sich auf das Zusammenleben von Menschen so... more Rassismus ist ein komplexes Gesellschaftsphanomen, das sich auf das Zusammenleben von Menschen sowie die Aufteilung der materiellen Ressourcen auswirkt. Er tritt in unterschiedlichen Zeiten und Raumen unterschiedlich in Erscheinung und kann sich immer wieder neu strukturieren. Um diesem Phanomen gerecht zu werden, sollen im Folgenden die gesellschaftlich tief gehenden und ebenso dynamischen Charakterzuge von Rassismen nachgezeichnet werden. Daraus wird sich ergeben, dass rassistische Praxen keine Neuerscheinungen sind, sondern sich auf tradiertes „rassistisches Wissen“ stutzen. Welche Relevanz die Berucksichtigung der historischen Dimensionen von rassistischen Praxen hat, wird in Kap. 3 etwa anhand des Grundsatzurteils D.H./Tschechische Republik (ethnische Segregation an Schulen) deutlich werden, in dem der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte die historischen Diskriminierungserfahrungen von Roma anerkennt und diese Gruppe als eine verletzliche Gruppe im Sinne der Europaischen...
Die Assemblée Nationale hat am 16. Mai 2013 den "Gesetzentwurf zur Streichung des Wortes Rasse au... more Die Assemblée Nationale hat am 16. Mai 2013 den "Gesetzentwurf zur Streichung des Wortes Rasse aus der gesamten Rechtsordnung" angenommen. Die Streichung des Rassebegriffs wurde in den vergangenen Jahrzehnten von den französischen Linken mehrmals befürwortet. Noch im März 2012 hat François Hollande während seiner Wahlkampagne bekräftigt, dass "il n'y a pas de place dans la République pour la race." Die Rechtsbegriffe "Rasse" bzw. "rassisch" tauchen insgesamt an neunundfünfzig Stellen auf. Nun ist der Sénat, das Oberhaus im französischen Parlament, am Zug. Auch in Deutschland gab es in der jüngeren Vergangenheit Initiativen mit ähnlicher Stoßrichtung. So hat die Bundestagsfraktion der Linken noch im Dezember 2010 einen "Antrag zur Streichung des Begriffes Rasse aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten" (BT-Drs. Nr. 17/4036) gestellt. Dieser Antrag ging teilweise zurück auf die beiden Policy Papers (2009 und 2010) des Deutschen Menschenrechtsinstituts, die die Aufhebung des Rassebegriffs aus der deutschen und internationalen Rechtsordnung forderten. Diese Forderung gewinnt in letzter Zeit auch in der Antidiskriminierungsforschung und-praxis an Popularität. Für den französischen Kontext ist es wichtig, sich das Urteil des Conseil Constitutionnel aus dem Jahre 2007 zur Verwendung von rassischen und ethnischen Statistiken in Erinnerung zu rufen. Der Conseil stellte in diesem Urteil die Verfassungswidrigkeit von Erhebungen von rassischen und ethnischen Daten, die für Studien zu Diversität, Diskriminierung und Integration dienen sollten, fest. Die Verwendung solcher Daten verstoße gegen Art. 1 der französischen Verfassung, der besagt: "Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie gewährleistet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, Rasse oder Religion. Sie achtet jeden Glauben. Sie ist dezentral organisiert." Die deutsche Rechtslage ist hingegen eine andere. So ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Erhebung rassischer und ethnischer Daten zulässig, jedoch unter strikten Bedingungen.
Recht und Rassismus, 2019
Diese Untersuchung ist den Fragen nachgegangen, was unter Rassismus zu verstehen ist (Kap. 2) und... more Diese Untersuchung ist den Fragen nachgegangen, was unter Rassismus zu verstehen ist (Kap. 2) und welche Verstandnisse von Rassismus, Diskriminierung, Rasse, ethnischer Herkunft usw. das Unionsrecht und die Antirassismus- sowie die Menschenrechtskonvention zugrunde legen und inwiefern einschlagige menschenrechtliche Vorschriften effektiven Schutz vor rassischer Diskriminierung und rassistischer Hassrede bieten (Kap. 3), wobei auch deutsche Fallbeispiele im Lichte der erorterten unions- und volkerrechtlichen Rechtsprechung und Vorgaben diskutiert wurden.
Recht und Rassismus, 2019
This Blog entry addresses some general and fundamental issues in the field of race and law in Eur... more This Blog entry addresses some general and fundamental issues in the field of race and law in Europe.
Recht und Rassismus, 2019
Die tektonischen Verschiebungen der letzten Jahre im Polizeirecht scheinen sich nicht zu beruhige... more Die tektonischen Verschiebungen der letzten Jahre im Polizeirecht scheinen sich nicht zu beruhigen. Mit der Begründung, dass das Polizeirecht in Zeiten der Terrorismusbekämpfung dringend eine Modernisierung und Vereinheitlichung brauche, konnten die Landesgesetzgeber sehr eifrig an ihren Polizeigesetzen feilen. Das Ergebnis lässt sich blicken: Polizeiliche Eingriffsbefugnisse sind in großen aber leisen Schritten stetig und grundlegend erweitert worden, exemplarisch kann hier auf die neuen Möglichkeiten des predicitive policing (vgl. sogenannte Hessen-Data), die Rechtsfigur der drohenden Gefahr oder die verlängerte Dauer für Gewahrsam hingewiesen werden. Von einer Erosion des Rechtsstaates ist gar die Rede. Im Hinblick auf die fortschreitende Verwässerung des polizeirechtlichen Konzepts der Gefahrenabwehr bleiben zwei wesentliche Aspekte in den Diskussionen unterbeleuchtet: die Verfassungsmäßigkeit von bereits existierenden Regelungen über gefährliche Orte, die als Vorläufer der Rech...
Der Parallelbericht zum 19.-22. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland an den UN-Antirassi... more Der Parallelbericht zum 19.-22. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland an den UN-Antirassismusausschuss ist ein Gemeinschaftsprojekt zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dazu gehören das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e. V., Humanistische Union, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland-ISD Bund e. V, Ini Rromnja LesMigras e. V. und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. Die Diakonie Deutschland hat sich bereit erklärt, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaff en. Das Forum Menschenrechte unterstützt das Projekt. Es hat die Ressourcen für den Aufbau und das Betreiben der Projektwebseite www.rassismusbericht.de bereitgestellt. Das Projekt Parallelberichterstattung zur UN-Anti rassismuskonvention wurde von der Glücksspirale gefördert. Die Zusammenarbeit der Mitwirkenden basiert auf Terms of Reference, die allen Mitwirkenden eine Stimme in der konsensbasierten Abstimmung der Berichtsinhalte gewähren. Eine salvatorische Klausel stellt sicher, dass teilnehmende Organisationen Inhalte in den Grenzen ihrer jeweiligen Mandate mittragen können oder besonders kennzeichnen. Der Parallelbericht ergänzt den Staatenbericht um Analysen der vielgestaltigen rassistischen Diskriminierung und zeigt Handlungsempfehlungen zur besseren Durchsetzung der menschenrechtlichen Verpfl ichtungen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf. Defi nition von rassistischer Diskriminierung (Art. 1 Abs. 1 ICERD) Das deutsche Recht bietet keinen umfassende Defi nition von rassistischer Diskriminierung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 ICERD. Die Defi nition in Art. 1 Abs. 1 ICERD ist hinsichtlich der geschützten Merkmale "Rasse", Hautfarbe, Abstammung, nationale und ethnische Herkunft und des Anwendungsbereichs weiter gefasst als die Defi nition der mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist weder zivil-noch strafrechtlich hinreichend konkretisiert. Die Defi nition des Art. 1 Abs. 1 ICERD ist zwar auch in Deutschland geltendes Recht, jedoch fi ndet die menschenrechtlich geprägte Defi nition von rassistischer Diskriminierung keine oder nur fehlerhafte 3 Anwendung. Dies führt in Kombination mit einem auf Intention und direkte Diskriminierung verengten, nicht menschenrechtskonformen Rassismusverständnis, wie es immer wieder im politischen Diskurs sowie im Amtshandeln von Sicherheitsorganen und Justiz zum Ausdruck kommt dazu, dass selbst bei Straftaten, bei denen rechte Beweggründe 4 in den Ermittlungsakten konstatiert werden, diese in weniger als der Hälfte der Fälle in der Anklageschrift und nur in 12 Prozent der Urteilsverkündungen Erwähnung fi ndet. [siehe hierzu: V. 1. Rechtsgrundlagen und Rechtswirklichkeit]. Das nicht menschenrechtskonforme Rassismusverständnis wurde insbesondere in der vom türkischen Bund bei CERD vorgebrachten Individualbeschwerde (Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V./Deutschland 48/2010) deutlich. Hier hat ein nicht menschenrechtskonformes Verständnis von Rassismus 5 und rassistischer Hassrede maßgeblich zur Einstellung des Strafverfahrens seitens der Berliner Staatsanwaltschaft beigetragen.
Recht und Rassismus, 2019
Recht und Rassismus, 2019
Recht und Rassismus, 2019
Recht und Rassismus, 2019
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