Wikipedia:Auskunft

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Letzter Kommentar: vor 3 Minuten von Kreuzschnabel in Abschnitt Israelischer Angriffskrieg?
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Wieso geht das mit der Staatsangehörigkeit als Kontinuität weiter?

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Sieht man Staatsangehörigkeit als Zugehörigkeit zu einem Staat an, müsste man dann, wenn der Staat sich vollkommen "erneuert" oder "ersetzt" die Zugehörigkeit dann neu regeln? Natürlich frage ich wegen Syrien, obwohl ja gerade dort versucht wird, in dem man den bisherigen Ministerpräsidenten ins Boot nimmt eine Kontinuität darzustellen. Aber vor drei Jahren in Afghanistan, da hat sich doch alles geändert. Kann man überhaupt sagen, dass die Angehörigen der bisherigen islamischen Republik (die im Ausland leben) überhaupt zu diesem neuen afghanischen Emirat gehören? Müssten die das irgendwie schriftlich erklären? Wer dort lebt, stimmt ja mehr oder weniger konkludent und freiwillig dem zu (Rousseau-Gesellschaftsvertrag). Gibt es da völkerrechtliche Regelungen? Rolz Reus (Diskussion) 20:28, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wie das Aussenministerium so schön sagt: Wir erkennen keine Regierungen an, sondern Staaten. Und entsprechend ist in Syrien der gleiche Staat unter potentiell neuer Regierung entstanden. Komplizeirter ist das in Afghanistan, weil dort die Taliban meinten nicht den korrekten weg der Staatsübernahme zu gehen, sondern einen neuen zu basteln, ohne das korrekt zu tun. Deshalb ist ja auch weiter die alte Regierung für Afghanistan anerkannt, weil die Taliban eben derzeit keine wirkliche Anstalten gemacht haben den alten Staat zu übernehmen (nur unsere Artikel bekommen das eben nicht so ganz hin).--Maphry (Diskussion) 20:34, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Sogar die meisten afghanischen Konsulate im Ausland, die für die Ausstellung von Personaldokumenten für im Ausland lebende Afghanen zuständig sind, arbeiten nicht mit der Taliban-Regierung zusammen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:00, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Gelten Afghanen(m/w/d) mit von den Konsulaten der Islamischen Republik Afghanistan ausgestellten Reisepässen dann für die Behörden des Islamischen Emirats Afghanistan als Ausländer(m/w/d)? --Rôtkæppchen₆₈ 10:23, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Dokumente werden zumindest nicht anerkannt: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/botschaft-afghanistan-104.html. Ich glaube nicht, dass man dadurch zum Ausländer wird, sondern man wird einfach von einem anderen Konsulat anerkannte Dokumente benötigen. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:52, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Damit bringst Du es auf den Punkt Rotkäppchen. Man müsste sich doch da dann als Bürger irgendwie "erklären". Oder der Südsudan hat sich vom eigentlichen Sudan abgespalten. Wenn man da gerade im Ausland ist, zu was zählt man denn da? Der Geburtsort alleine kann das wohl kaum regeln. Rolz Reus (Diskussion) 14:01, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Beim Sudsudan Südsudan hätte man hilfsweise das Kriterium der Religion, da sich der Südsudan (eher christlich) hauptsächlich aus religiösen Grunden vom Sudan Sudan (eher muslimisch) abgespalten hat. --Rôtkæppchen₆₈ 15:02, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Für die Rechtslage in der Bundesrepublik gilt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (vgl. auch den Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit). Hier sind die Kriterien für Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgelegt. Weiterhin lese ich: „Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates, in Deutschland nach dem StAG bestimmt.“ [1] und: „Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und in dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht.“ [2]. In der Regel verleiht also - Rousseauscher Gesellschaftsvertrag hin oder her - der Staat einer Person die Staatsangehörigkeit und nicht die Person sich selbst eine wie auch immer geartete rechtlich verbindliche Zuordnung (ein typisch dumpfer Denkfehler der sogenannten Reichsbürgerbewegung). Man kann sich also als Weltbürger verstehen oder tief im Herzen ein Franzose sein, das bleibt doch immer eine sozialpsychologische Angelegenheit und keine juristische. Und es kann auch kein Staat einer Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates verleihen. Es kann nur ein Rechtszustand, der einmal (z.B. in Form eines Passes) bestanden hat, anerkannt werden. Es bleibt auch jedem Staat selbst überlassen, wie er mit Exilregierungen umgeht. Unser Artikel Exilregierung bemerkt dazu: „Völkerrechtliche Grundsätze für die Anerkennung einer Exilregierung durch andere Staaten oder die Staatengemeinschaft gibt es nicht.“
Im juristischen Diskurs wird jedoch durchaus der Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit, Völkerrecht und Menschenrechten erörtert (vgl. z.B. [3] oder beispielsweise die Frage der völkerrechtlichen Vorgaben für die Verleihung der Staatsangehörigkeit (Requirements in International Law for the Conferral of Nationality) (vgl. [4]). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verweisen daher nicht nur auf das deutsche und europäische Recht (wie das EuStAÜ) sondern auch auf das Völkergewohnheitsrecht (vgl. [5]).
Bei der Ausgestaltung von bilateralen Beziehungen steht am Anfang vor allem die Frage der völkerrechtlich verbindlichen Anerkennung eines Staates durch einen anderen Staat. In Syrien wechselt aber nur die Regierung und die Regierungsform. Dies berührt daher nicht die Frage der Staatsangehörigkeit, es sei denn der syrische Staat erkennt Personen die Staatsbürgerschaft ab oder verleiht sie ihnen. Es wird in Syrien derzeit nicht der Staat "erneuert" oder "ersetzt" sondern das Machtgefüge innerhalb des Staates. Die Regierung eines Staates ist völkerrechtlich etwas anderes als der Staat selbst. Auch, wenn in einem Land Bürgerkrieg herrscht, unterschiedliche Lager die Regierungsgewalt beanspruchen oder es sich um einen Failed state handelt ändert sich nichts an der Staatsangehörigkeit von Menschen, die aus diesem Staat ja mit gutem Grund flüchten, um sich zu retten. Zur Problematik des Verlusts der Staatsangehörigkeit von Geflüchteten aus einem „Fragilen Staat“ bzw. „Gescheiterten Staat“ und zu der Problematik der fehlenden Anerkennung (vgl. dazu Kategorie: Nicht allgemein anerkannter Staat) siehe beispielsweise (als Einstieg) die Studie zu ungeklärter Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit: Maximilian Müller: Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit. Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), SVR-Studie 2024-3, Berlin 2024. --2.201.37.154 02:00, 10. Dez. 2024 (CET) Achso, fast vergessen: „zu was zählt man denn da?“ Ein Sudanese, der sich während der Abspaltung des Südsudan im Ausland befindet, ist Sudanese und damit möglicherweise Sudanese im Exil mit einem sudanesischen Pass. Es spielt hier keine Rolle, aus welchem Teil des Sudan er stammt, welche Religionszugehörigkeit er hat oder welche Schuhgröße. Wenn er kein Sudanese mehr sein möchte hat er das Recht, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten, dies gegenüber dem sudanesischen Staat zu erklären und staatenlos zu werden (vgl. auch [6]). Möchte er lieber Südsudanese sein, dann müssen (so es sie gibt) die Behörden des Südsudan ihn als Staatsbürger anerkennen und mit entsprechenden Dokumenten ausstatten, die das belegen (was möglicherweise aber eine doppelte Staatsbürgerschaft als Sudanese und Südsudanese ausschliesst). Damit ist noch nicht gelöst, ob ein anderer Staat den Südsudan und damit dessen Dokumente anerkennt und wie ein Mensch aus dem Sudan, der im Ausland Südsudanese werden möchte, zu seinen dementsprechenden Papieren kommt. Eindeutig ist nur, das es nicht genügt, zu erklären, man sei jetzt Südsudanese. Daraus allein entsteht keine Staatsbürgerschaft. Diese entsteht nur, wenn der Südsudan jemand die südsudanesische Staatsbürgerschaft verleiht. Siehe auch ergänzend die Artikel Nansen-Pass, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose. --2.201.37.154 03:02, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wir hätten dazu: Nachfolgestaat.--Meloe (Diskussion) 08:16, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Merci. Das hatte ich in der Hitze der Nacht übersehen :-) --2.201.37.154 11:36, 10. Dez. 2024 (CET) Beantworten
Vielleicht doch noch abschließend eine Bemerkung zu dem Satz „Aber vor drei Jahren in Afghanistan, da hat sich doch alles geändert.“ und der Vorstellung, dass „der Staat sich vollkommen "erneuert" oder "ersetzt" “. In Afghanistan hat sich nicht der Staat sondern die Staatsform geändert. Der von Rôtkæppchen₆₈ BlackEyedLion dankenswerterweise verlinkte Tagesschau-Artikel illustriert deutlich, dass die Eigenschaft der geflüchteten Afghan:innen als Staatsbürger:innen Afghanistans nicht in Frage gestellt wird sondern dass es um die Anerkennung, Legitimität und Gültigkeit der von unterschiedlich ausgerichteten Botschaften ausgestellten Dokumente geht. Im schlechtesten Fall geht es also um Afghan:innen, die über keine gültigen, besser: als gültig anerkannten Papiere mehr verfügen. Nicht aber um die Tatsache ihrer Staatsangehörigkeit, solange sie nicht vom Afghanischen Staat ausgebürgert werden oder auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten. Die Staatsangehörigkeit konstituiert sich nicht über die Staatsform sondern über die Verleihung durch einen Staat.
Der Denkfehler in der Fragestellung liegt imho in der Vorstellung, „Staatsangehörigkeit als Zugehörigkeit zu einem Staat an[zusehen]“ (im Sinne einer Staats*form*). Diese Verbindung ist aus juristischer Sicht unzulässig. Denn die würdigende Abwägung von sozialen, kulturellen, ethnischen, historischen oder geneologischen Wurzeln ändert nichts an der in Rede stehenden Rechtsnorm.
In Bertolt Brechts Flüchtlingsgesprächen überlegt ein Mensch: „Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ Sein Gesprächspartner ergänzt: „Man kann sagen, der Mensch ist nur der mechanische Halter eines Passes. Der Paß wird ihm in die Brusttasche gesteckt wie die Aktienpakete in das Safe gesteckt werden, das an und für sich keinen Wert hat, aber Wertgegenstände enthält.“ --2.201.37.154 12:06, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Der Dank geht nicht an mich, sondern an Benutzer:BlackEyedLion.[7] --Rôtkæppchen₆₈ 17:22, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Stimmt. Sry Black. Ich korrigiere. Aber ich nutze mein Verlesen, mich dann einfach mal bei euch beiden für eure Beiträge zu bedanken. Ihr gehört zu den Guten. --2.201.37.154 18:55, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich mach das viel zu selten, vielleicht sogar bisher hier in der Diskussion auch noch nie: Ich möchte mich bedanken! Ich finde es immer genial, dass wenn man hier eine Frage stellt, man meistens so viele neue Aspekte, so viele neue Denkanstöße bekommt oder einfach nur auf interessante Artikel hier bei uns verwiesen wird, die einem bisher fremd waren. Wirklich, die Auskunft ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Wikipedia! Rolz Reus (Diskussion) 20:34, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wie transportiert man Antimaterie?

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Beim Zusammentreffen mit Materie wird ja explosionsartig Energie frei. Wie transportiert man also Antimaterie ohne dass es zu so einer Reaktion kommt? --2A01:599:246:DDB4:91B0:DAA0:477B:8F65 03:52, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

In Antimaterie wird eine Magneto-optische Falle erwähnt. Wäre schon mal ein Start. --Erastophanes (Diskussion) 06:46, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Probiere es mal mit einem Container aus Antimaterie! --2003:D9:1F48:E700:18D7:912B:BCE2:A867 11:00, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Der Artikel "Antimatter" in the englischen Wikipedia hat etwas mehr Informationen. Die Antwort scheint zu sein "Gar nicht!" (zumindest ist bisher keine praktische Technik bekannt). Man kann Antimaterie in "Fallen" einsperren (einfacher wenn es geladene Antimaterie wie Antiprotonen sind, schwerer bei ungeladener wie anti-Wasserstoffatome). Aber diese Fallen sind bisher nicht transportabel. Es ist auch erst vor wenigen Jahren gelungen überhaupt Antimaterie in diesen Fallen für länger als nur Sekundenbruchteile zu halten. Also, dass mal eben Terroristen beim CERN vorbeifahren und per geeignetem Container 1kg Anitmaterie klauen wird so schnell nicht passieren. 2A0A:EF40:737:2E01:5F3B:BC9B:53A0:DA60 14:04, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ahem... "Terroristen beim CERN vorbeifahren und per geeignetem Container 1kg Anitmaterie klauen wird so schnell nicht passieren." Doch, wenn es Illuminaten sind! SCNR Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:28, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
zumindest am CERN ist für 2025 genau sowas geplant: [8] --mw (Diskussion) 09:30, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
CERN-Physiker als Terroristen? Das klingt aber stark nach Linda McMahon (scnr). --2.201.37.154 00:34, 11. Dez. 2024 (CET) Beantworten

Ich suche den Artikel "Die Astor-Uhr"

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Ich bin noch relativ neu auf Wikipedia, daher bitte ich um Verständnis, wenn diese Frage ggf. Unkenntnis der bestehenden Wikipedia-Prozesse beruht.

Vor mehreren Wochen habe ich einen Entwurf für einen Beitrag namens "Die Astor-Uhr" verfasst und in den Wikipedia-Diskussionsraum gestellt. Obwohl der Beitrag neu war (einen Beitrag über die mit dem Untergang der Titanic versunkene Astor-Uhr gibt es bislang nicht), habe auf meinen Entwurf kein Feedback erhalten (der Artikel war nüchtern und faktisch geschrieben, zu werblich kann er aus meiner Sicht nicht gewesen sein). Ich kann den Beitrag auch nirgendwo auf Wikipedia finden.

Ich bin etwas irritiert. Mag sein, dass es als Neuling an meiner Unkenntnis der Prozesse liegt. Aber ich denke, dass die Wikipedia-Community auch Interesse daran haben dürfte, Neulinge für Ihr Projekt zu gewinnen. In der Welt, in der ich lebe, ist es üblich, Neulingen und Fragenden eine Antwort zu geben. Andererseits kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass ich keine Antwort bekommen habe. Deshalb bin ich jetzt ratlos.

Ich bitte sehr freundlich um Unterstützung und Auskunft: Wie kann ich herausfinden, was mit meinem Artikelentwurf auf Wikipedia passiert ist?

Über eine Antwort würde ich mich wie gesagt sehr freuen.

Besten Gruß

Tasso Enzweiler (nicht signierter Beitrag von BigEnz (Diskussion | Beiträge) 18:10, 9. Dez. 2024 (CET))Beantworten

Von Deinen acht festzustellenden Beiträgen wurde keiner gelöscht. Kann es sein, dass Du den Artikelentwurf versehentlich ausgeloggt und an einer komplett falschen Stelle veröffentlicht hast? --109.42.113.255 19:04, 9. Dez. 2024 (CET) PS: Es gibt nicht den Wikipedia-Diskussionsraum, sondern derlei sehr viele verschiedene. Kannst Du Dich noch erinnern, wo das genau gewesen sein soll? --109.42.113.255 19:07, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Mit der Bezeichnung Astor-Uhr habe ich auch keinen Beitrag gefunden, auch nicht bei den gelöschten Artikeln. Gibt es vielleicht in dem Artikelentwurf einen bestimmten Textabschnitt, nach dem gesucht werden kann? --BlackEyedLion (Diskussion) 19:24, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In der Welt, in der ich lebe, ist es nicht üblich, halbfertige Arbeit irgendwo hinzulegen (in der Erwartung, dass irgendjemand sie fertigstellt oder was?), dann zu vergessen, wo sie hingelegt wurde, und sich anschließend über ausbleibende Antworten zu wundern … weißt du wirklich nicht mehr, wo das war? Wie gesagt, „den Diskussionsraum“ gibt es nicht, da musst du was falsch verstanden haben. Deine Beiträge, die du angemeldet verfasst hast, findest du unter Spezial:Beiträge/BigEnz. Unangemeldet Beigetragenes kann von niemandem eindeutig dir zugeordnet werden. Eine Volltextsuche nach „Astor-Uhr“ fördert exakt diesen Abschnitt hier und dann deine Benutzerseite sowie deine Benutzerdiskussion zu Tage, wo du sie erwähnst; nichts davon ist ein Artikel. Kannst du eventuell anhand deiner Browser-Historie nachschauen, wo das gewesen sein könnte? --Kreuzschnabel 00:27, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In meiner Welt machen Anfänger Anfängerfehler. Auf seiner Diskussionsseite schreibt der User etwas von „... "Die Astor-Uhr" im Benutzerraum erstellt ...“. „Benutzerraum“ ist aber nicht das Gleiche wie irgendein Diskussionsraum. Ich kann mir vorstellen, dass der User den Artikel nicht gespeichert, sondern nur die Vorschau benutzt hat. Oder er hat ihn als IP eingestellt. Dann wäre er jeweils weg. Er hat seinen Entwurf sicherlich lokal auf dem Rechner gespeichert und kann ihn erneut unter Benutzer:BigEnz/Astor-Uhr (ohne "Die") einstellen und dann einem Relevanzcheck unterziehen lassen. --109.42.113.255 07:46, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In meiner Welt erkundigen sich Anfänger, wie man etwas macht, bevor sie es irgendwie machen, sich anschließend nicht mehr an ihr Vorgehen erinnern können und von anderen erwarten, die verlorene Nadel im Heuhaufen wiederzufinden. Wenn sie „Experte für Kommunikation“ (Zitat von der Benutzerseite) sind, dann gilt das erst recht :) Eingestellt wurde unter „Astor-Uhr“ nichts, auch nicht von einer IP, das fände die Volltextsuche sonst. Bleibt meine Frage an den Fragesteller mit seiner lokalen Browser-History. Eventuell wurde es gar nicht in der Wikipedia eingestellt, sondern in einem komplett anderen, ähnlich aussehenden Wiki, das für einen Teil der Wikipedia gehalten wurde. Alles schon erlebt :) --Kreuzschnabel 08:50, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ohne mehr Informationen als "Vor mehreren Wochen habe ich einen Entwurf für einen Beitrag namens 'Die Astor-Uhr' verfasst und in den Wikipedia-Diskussionsraum gestellt." wird der Beitrag nicht auffindbar sein. Der gesamte andere Text ist dabei nicht hilfreich.
Zu klären wäre etwa:
  • Mit welcher Anmeldung (etwa als Account BigEnz) wurde das erstellt, oder war die Bearbeitung ohne Anmeldung?
  • Kann der Zeitraum "vor mehreren Wochen" nicht genauer angegeben werden?
  • Was ist mit "Wikipedia-Diskussionsraum" gemeint? Wo findet sich das?
Ohne diese Mehrinformationen ist ein Wiederauffinden aussichtslos. Es muss sogar vermutet werden, dass der Beitrag nicht gespeichert wurde und so gesehen nie existierte (auch wenn BigEnz etwas geschrieben haben mag). --Naronnas (Diskussion) 09:32, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Einen entsprechenden Beitrag unter dem Account BigEnz können wir ausschließen: Spezial:Beiträge/BigEnz führt nichts dergleichen auf. --Kreuzschnabel 11:20, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@BigEnz: Lässt Du uns auch an Deiner Freude über Antworten teilhaben? --109.42.112.53 08:32, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Er hat mglw nur bis zur ersten rotzigen Antwort von Kreuzschnabel gelesen und sich dann für immer von der WP verabschiedet. --Aalfons (Diskussion) 12:35, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Guten Morgen zusammen, vielen Dank für die Mühe, die Ihr Euch gegeben habt, mir etwas Guidance zu geben. In der Tat bin ich ein Anfänger und habe wahrscheinlich meinen Entwurf nicht korrekt abgelegt. Da ich das Ganze noch mal lokal auf meinem Notebook habe, unternehme ich einfach in den nächsten Tagen einen neuen Anlauf. Ich orientiere mich dazu an Euren Hinweisen. Da sich bei meinem Thema auch aktuell etwas getan hat und ich den Entwurf ohnehin aktualisieren muss, passt das somit zufälligerweise sogar. Herzlichen Dank nochmal für Euer Engagement - herzliche Grüße, Euer BigEnz --BigEnz (Diskussion) 01:26, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@BigEnz: Ich habe Zweifel, dass die Uhr Relevanz für einen eigenen Artikel hat. Es sieht für mich wie eine nette Anekdote aus, die im Artikel John Jacob Astor IV einen kleinen Absatz bekommen könnte. Daher unbedingt den Artikelentwurf einem Wikipedia:Relevanzcheck unterziehen. Und noch ein Hinweis: Sollte es so aussehen, dass hier dem Käufer über Bande ein Wikipedia-Denkmal gesetzt werden soll, geht das schnell nach hinten los. --2.175.24.187 10:39, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich platze, wenn ich nicht erfahre, was es mit dieser ominösen Astor-Uhr auf sich hat... Wer hat was gekauft: Irgend jemand eine alte, komplett verrostete Uhr, die ein halbes Jahrhundert bei 500 bar Wasserdruck am Meeresboden gelegen hat? Oder was? @BigEnz soll den offenbar noch vorhandenen Entwurf auf seine Benutzerdiskseite stellen, dann sieht man weiter... --95.119.72.95 01:21, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Meeresboden? Ist Deine Suchmaschine kaputt? --2.175.24.187 08:42, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Was bedeutet "einen Beitrag über die mit dem Untergang der Titanic versunkene Astor-Uhr gibt es bislang nicht"? (Ich betreibe keine Suchmaschine.) --95.112.54.97 19:27, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Größe eines Speichermediums, seiner Kapazität und seiner Zuverlässigkeit?

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Für Backups/Sicherungskopien möchte ich mir eine externe Festplatte anschaffen, SSD ist da wohl State of the Art. Die gibts nun in diversen Formaten, vom Stick bis zum mittelgroßen Kästchen und von 1 bis 4 TB in solchen Gehäusen. Gibts da eine Faustregel oder ist das egal und es kommt nur auf die Qualität des Chips an? Wonach sollte man das entscheiden? --Rainer Z ... 19:52, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Eigentlich nicht. Es kommt auf die Technik der Flash-Speicher an, ob es originale Markenware oder Chinaplagiat ist. Aber selbst Originalmarkenware kann durch Designfehler unerwartete Frühausfälle haben.[9] Günstigere Hardware wie USB-Sticks hat kein Wear-Leveling, sodass häufiger geschriebene Speicherbereiche seltener ausfallen als seltener geschriebene. SATA-SSDs und NVMe-SSDs sollten aber Wear-Leveling beherrschen. --Rôtkæppchen₆₈ 20:17, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Man fragt einen IT-ler des geringsten Misstrauens, was er an SSD empfehlen kann. Mir wurde Crucial empfohlen. Ich habe inzwischen ein paar Net- und Notebooks damit mit 1TB umgerüstet und eine 2TB in ein externes Gehäuse als Backup-Platte gesteckt. USB-Sticks traue ich nicht mehr so richtig. Manche halten lange, andere zicken rum. Die am meisten gestressten, unwichtigen Musiksticks im KFZ halten schon ewig. --109.42.113.255 20:23, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Der Verschleiß an den Speicherzellen findet beim Schreiben und/oder Löschen statt. Im Kfz-Beschallungsgerät werden die Sticks meist nur gelesen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Inwiefern SSD State-of-the-art für Backups sein soll, bedarf einer Erklärung. Sie sind zweifellos schneller als Magnetplattenstapel, aber das ist bei dieser Anwendung sekundär. Wenn eine Datei, ohne angefasst zu werden, auf dem Medium sagen wir zehn Jahre alt werden soll, dann würde ich persönlich eine magnetische HDD eines Markenherstellers vorziehen, wie sie gebraucht für wenige Euro gehandelt werden (Schreiber dieses hat erfolglos versucht, eine 750-GB-Seagate-HDD für mehr als 12 € loszubekommen, und verwendet sie nun selbst als Backup). Wenn SSD, dann kommt’s vor allem auf die Bauart der Speicherzellen an: SLC, MLC (in der eingeengten Bedeutung als „two level cell“), TLC oder QLC stehen zur Auswahl, in ansteigender Windigkeit. --Kreuzschnabel 11:32, 10. Dez. 2024 (CET) Und ich persönlich kaufe keine Komplettprodukte mit verschweißten USB-Gehäusen, wo ich nicht weiß, was drin ist, sondern kaufe das Gehäuse (in vernümpftiger Qualität) und eine anständige 2,5"-Platte separat. --Kreuzschnabel 11:35, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Herrjemineh. Kann nicht mal was einfach sein? Was wäre denn davon [10] zu halten? --Rainer Z ... 12:14, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Oder besser eine 2,5 Zoll Festplatte von WD oder Seagate? Rainer Z ... 12:31, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In einem hart umkämpften Markt, in dem jeder sein Tortenstück abkriegen will, ist nichts einfach. Lies Testberichte (pass auf, dass das nicht nur KI-generierte PR-Artikel sind) und bilde dir eine Meinung. Werd dir über deine Prioritäten klar: Brauchst du riesige Kapazitäten, hohe Übertragungsgeschwindigkeiten oder zuverlässige Speicherung über Jahre hinweg? --Kreuzschnabel 12:46, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich will damit Sicherheitskopien ziehen. Es geht also zuerst um Zuverlässigkeit. Ein handliches Format und kein extra Netzteil wären wünschenswert. 4–5 TB wären gut. Und es muss mit USB und Android funktionieren. Auf meinem alten Arbeits-Mac liegen auch noch Daten rum, die ich gerne bei der Gelegenheit dazupacken möchte. Zum Studium langer Testberichte steht mir ehrlich gesagt nicht (mehr) der Sinn. Mir reicht als Faustregel, zu erfahren welche Speichertechnik die geringste Ausfallwahrscheinlichkeit hat und welche Hersteller bzw. Anbieter derselben einen soliden Ruf haben. --Rainer Z ... 13:16, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie ich schon im Cafe geschrieben habe, koennte ein USB-Hub mit Netzteil notwendig sein, weil die dem Tablet entnehmbare Leistung moeglicherweise zu gering ist. Hier muesste man eben nach der Spezifikation des konkreten Tablets schauen. Ohne Netzteil (und Hub) gehen vielleicht nur USB-Sticks und moeglicherweise noch nicht mal SSDs im USB-Gehaeuse. -- Juergen 86.111.152.215 17:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie schon umseitig im Cafe von mir (unter anderer IP) und oben von Kreuzschnabel geschrieben: Definitiv das zweitere - eine Harddisk von einem Markenhersteller. Kostet auch nur halb so viel wie die von dir verlinkte SSD. --217.149.162.255 13:23, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Den Eindruck habe ich mitgenommen. Ich hatte vorher erwartet, dass Speicher ohne Mechanik robuster sind. --Rainer Z ... 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Noch ne Frage: Passt eine Windows/Mac-kompatible HD an ein Android-Tablet? Sticks und Karten tuns ja. --Rainer Z ... 15:12, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das kommt aufs Dateisystem an. FAT32 funktioniert auf nahezu jedem Betriebssystem, ist aber nichts für große Dateien ≥2 GiB. NTFS funktioniert auf Windows und Linux, aber nicht auf Android und ext2/3/4 funktioniert auf Linux und Android, aber nicht unter Windows. exFAT läuft auf vielen jüngeren Geräten. Über die Kernobstwelt weiß ich zu wenig bescheid. --Rôtkæppchen₆₈ 15:39, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Eine Alternative zur externen Festplatte wäre ein NAS-System, wo die Platte(n) in einem separaten Gehäuse sind, das ans LAN angeschlossen ist. Da kommst Du dann u.a. mit SMB, NFS, AFP oder rsync an Deine Daten und fürs Android-Smartphone gibt es eine App. Mit z.B. VLC oder Total Commander kommst Du aber auch ohne Zusatzapp an Deine Daten. Und auch hier kannst Du Dir Platten und Gehäuse separat kaufen und dann nur Testsieger kaufen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:00, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
+1, du kannst sogar ein raid-system anlegen, mit redundanten Speicher... Für mich reichen aber redundante usb-sticks, also mindestens zwei an verschiedenen orten! --2A01:599:447:A62:D0C:DAEA:B8E3:E6D4 17:42, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Fuer einen IT-Laien scheint mir das selbst Zusammenbauen kein guter Rat zu sein. Ich wuerde in so einem Fall besser zu einem Komplettgehaeuse mit HD raten. -- Juergen 86.111.152.215 17:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei einem NAS ist das nun wirklich keine Raketenwissenschaft: Deckel auf, Platte(n) reinschieben, fertig. --Jossi (Diskussion) 20:21, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt aber günstigere NAS mit Vielschrauberei. Bei meiner Synology DS418j müssen 28 Schrauben betätigt werden, um die Platten einzubauen: je vier Schrauben, um eine Platte an der Schublade festzuschrauben, je zwei Schrauben, um eine Schublade im Gehäuse festuzschrauben und dann noch vier Gehäuseschrauben. Bei vier Platten macht das 28 Schrauben. --Rôtkæppchen₆₈ 22:07, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Zur Frage „HD ans Android-Tablet“: Da stellt sich erstmal die simple Frage nach der Stromversorgung. Eine stromhungrige HDD könnte den USB-Anschluss des Tablets überfordern. Ansonsten sollte die Hardware an sich vom Android aus ansprechbar sein, wenn letzteres OTG-fähig ist. Die Softwarefrage, nämlich die nach dem Dateisystem, wurde oben schon beantwortet. NTFS ist für Windosen da; auch wenn die meisten Linux-Distris heute NTFS-Treiber drin haben, ist das nicht zu empfehlen. exFAT sollte heute überall brauchbar sein. --Kreuzschnabel 16:11, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Energieversorgung bekommt man mit einem USB-PD-fähigen USB-Hub wie diesem hin. Da hängt zzt. mein Google-TV-Streamer dran und verschafft dem Google-TV-Streamer drei Ports mit USB 3.2 Gen 1. Da kann ich dann Maus, Tastatur und einen exFAT- oder FAT32-formatierten USB-Speicher anschließen und das ganze wird dann über USB-PD versorgt, soviel das Netzteil hergibt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:29, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Einen Hub mit Netzteil-Anschluss habe ich schon bestellt. Mir fehlt nur noch das Speichermedium. Da neige ich zu einer 2,5-Zoll-Platte von Seagate. Einfach, weil das einer der ältesten Hersteller ist, der auch mir was sagt. Ein superprofessionelles System wäre für mich heute übertrieben und ich will mich auch gar nicht mehr groß in sowas einarbeiten; das habe ich schon so oft gemacht. --Rainer Z ... 19:33, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wenn du umschichtig zwei Backups auf verschiedene Speichermedien machst, ist es kein Weltuntergang, wenn mal eines davon ausfällt. --Jossi (Diskussion) 20:24, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei den verbliebenen Markenherstellern Seagate (seit 1979), Western Digital (seit 1988) und Toshiba (seit 2012) hat man vor allem auch Kundenservice, wenn die Platte mal einen Frühausfall hat. Das in Samsung-Festplatten verbaute fehlerhafte Kunststoffteil hat sich erst dann als Frühausfallursache entpuppt, als die Festplattensparte von Samsung schon an Seagate verkauft war. Seagate hat das schnell gemerkt und die Händler mit generalüberholten Austauschplatten für den Soforttausch ausgestattet. Als ich vor vielen Jahren mal bei Western Digital einen Garantiefall hatte, musste die Platte erst eingeschickt werden. Da hat der Tausch ein paar Wochen gedauert. Damals hatte WD drei Jahre Herstellergarantie. --Rôtkæppchen₆₈ 16:38, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Geh einfach davon aus, dass jedes Speichermedium irgendwann den Geist aufgibt. Die Frage ist nicht, "ob" es das tun wird, sondern "wann". Mit dieser Voraussetzung machst Du die 3-2-1-Sicherung auf jedweden brauchbaren Speichermedien und hast ein handhabbares und für alle üblichen Ausfallszenarien gerüstetes Backup-System. Ob Deine Speichermedien "state of the art" sind oder welches Format oder Größe sie haben, ist dabei relativ egal. Nimm, was für Dich praktisch und von der Speicherkapazität her sinnvoll ist. --2003:C0:8F2B:4700:B972:D21F:6A0F:2457 00:18, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Mit dem Bischofsstab dreimal an das Hauptportal klopfen

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In den meisten Medien fand sich ein Satz wie "Der Pariser Erzbischof Laurent Ulrich hatte zuvor nach katholischem Ritus dreimal mit dem Bischofsstab an das Hauptportal geklopft." (hier von https://www1.wdr.de/nachrichten/notre-dame-wiedereroeffnung-koelner-ex-dombaumeisterin-100.html, Hervorhebung von mir) Ich habe versucht, diesen Ritus zu finden, fand ihn aber nicht, zumindest nicht in aktuellen liturgischen Büchern.

Ich finde einen sehr ähnlichen, aber etwas umfangreicheren Ritus im alten Pontificale Romanum: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11648708?page=142 ("Pontifex ... ad ostium Ecclesiae appropinquans, percutit illud semel cum inferiori parte ejusdem baculi Pastoralis", etc.) Aber im heute gültigem Ordo dedicationis ecclesiae (https://archive.org/details/ODEA1977) finde ich nichts dergleichen.

Gibt es diesen Ritus also offiziell noch? --132.230.196.145 19:58, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Er ist zumindest bei der Palmsonntagsprozession weit verbreitet: Berichte aus der Oberpfalz, Sachsen, Marburg, Österreich und Korsika. --Chianti (Diskussion) 22:15, 9. Dez. 2024 (CET) P.S.: für die Liturgie an diesem Tag war Guillaume Normand verantwortlich [11], im Zweifel also bei ihm nachfragen.Beantworten
Hast du schon im Artikel zur Kirchweihe den Abschnitt 2.2.5 gelesen? Demnach ist das Klopfen noch möglich. Nachzuschlagen wäre das im französischen „Rituel de la dédicace: Pontifical romain“ (ISBN 2-7189-0401-1) oder in der deutschen Ausgabe „Die Weihe der Kirche und des Altares“ (ISBN 3-451-23290-1). Viele Grüße --Krabbenpulen (Diskussion) 22:21, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei der Beerdigung eines Habsburgers in der Kapuzinergruft wird auch geklopft, für die Beerdigung Ottos v. Habsburg 2011 auch gut filmisch dokumentiert. --Heletz (Diskussion) 06:56, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Erinnere mich daran auch aus einem Film über Kronprinz Rudolf ganz am Filmanfang. Die Prozession kommt mit allem Pomp an der Tür an, es wird geklopft und der Verstorbene mit allen tausend Titeln angekündigt und von drinnen wird geantwortet "wir kennen ihn nicht". --Schwäbin 10:57, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Einlasszeremonie in der Kapuzinergruft ist aber etwas anderes. --Jossi (Diskussion) 21:29, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Kaisern Zita Anklopfzeremonie und die Erklärung , Otto von Habsburg - Anklopfzeremonie - Kapuzinerkirche --Btr 21:30, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Aber es wird geklopft, um Einlass zu erbitten. Eigentlich ist ja jedem Katholiken jede Kirche jederzeit zugänglich (in den letzten Jahrzehnten etwas in Vergessenheit geraten durch die vielen Kirchendiebstähle, weswegen man auch kath. Kirchen oft verschließt), da ist das Zuschlagen der Türe vor einem residierenden Bischof (also einem Ordinarius) oder vor einem christlichen Herrscher in promovendo schon bemerkenswert. --Heletz (Diskussion) 07:40, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also worum es hier ja geht ist die Eröffnung bzw. Vorbereitung der Weihe (was ja erst einen tag später erfolgte) einer neuen Kirche. Da ist es durchaus üblich, das ein Erzbischof eben dieses Ritual begeht [12][13] Nur sehen wir natürlich heute dieses Ritual seltener, weil nicht wie in den 60er und 70er Jahren noch viele Krichen geweiht werden. Würde er übrigens auch machen, wenn er neu gewählt worden wäre und erstmals seine kathedrale betritt [14]. Wenn man etwas sucht gibt es auch um die Erklärung warum das passiert [15]: Zum eine um die Positon heruaszuheben die der Erdbeer-George hat und zum zweiten dass die Gemeinde die Wahl bestätigt. War also üblicher Ritus, und keineswegs etwas besonderes (abseits davon, dass es ja nicht wirklich eine neue Kirche war, aber für ihn der 2022 ins Amt kam war es eben der erste offizielle Besuch).--Maphry (Diskussion) 21:44, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, dass die eigentliche Frage von gestern mittlerweile wohl etwas in den Hintergrund getreten ist. Es ging dem Fragesteller um das Klopfen an die Kirchentür und wo die entsprechenden offiziellen, derzeit gültigen liturgischen Regeln der katholischen Kirche nachgeschaut werden können. Es geht um eine Kirchen- bzw. Altarweihe – und nicht um sonstige kirchliche Prozessionen, Beisetzungen, um die Parlamentseröffnung in Großbritannien oder um das Klopfen auf Holz. Vielleicht meldet sich die fragende IP hier noch mal, ob sie Zugriff auf die von mir gestern mit ISBN genannten Ausgaben hat und mittlerweile eine Antwort - vielleicht auch anderswo - gefunden hat? Ich kann es sonst gerne in den nächsten Tagen in der deutschen Buch-Ausgabe versuchen. Viele Grüße --Krabbenpulen (Diskussion) 21:56, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

10. Dezember

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Haftpflicht Binnenschiffahrt

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Die Moselschleuse ist ja nun gründlich demoliert, die Verantwortlichkeit scheint klar. Schaden: Zum einen die kaputten Schleusentore, zum anderen die Transportverzögerungen der Güter auf den anderen Schiffen sowie deren Gewinnausfall durch die Zwangsstillegungen. Sind Binnenschiffe für solche Schäden ausreichend versichert? (Wobei es sich theoretisch um Haftpflichtversicherungen der "schädigenden" Fahrzeuge als auch Kaskoversicherungen der Geschädigten handeln könnte: Es ist ja nicht zwingend, daß der Schädiger für den Schaden aufkommen muß, das könnte auch anders geregelt sein. Z. B. könnte in den Schleusungsgebühren ein Versicherungsanteil enthalten sein. Öffentliche Einrichtungen sind auch oft gar nicht bei Dritten versichert, sondern zahlen Schäden aus eigenen Mitteln, sind also sozusagen "bei sich selbst" versichert.) --77.1.107.107 00:18, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Für deutschländische Behörden einschließlich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn gilt das Prinzip der Selbstversicherung. Das ist auch der Grund, warum Beamte(m/w/d) nicht in der GKV sind. --Rôtkæppchen₆₈ 01:19, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und wer haftet jetzt? --77.3.36.66 08:30, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Versicherung des Verursachers. --Rôtkæppchen₆₈ 10:27, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
<quetsch>Warum soll die Versicherung dafür haften? Wenn - siehe Diskussion weiter unten - dann ist der Verursacher haftbar. Und die Versicherung muss zahlen, weil sie einen Vertrag mit dem Verursacher abgeschlossen hat, aber nicht weil sie für den Unfall haftet. --217.149.162.255 13:11, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Falls "Versicherungsanteil in den Schleusungsgebühren" macht das nur Sinn, wenn der Teil auch entsprechend eingesetzt wird. Ist eine Schleuse nicht ein BgA? --Wikiseidank (Diskussion) 08:28, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Falls. Was natürlich die Frage aufwirft, ob das denn so ist. Und wenn: Wer haftet denn für Drittschäden (=die stilliegenden Schiffe)? Im Kfz-Straßenverkehr ist es klar: (Verschuldensunabhängige) Halterhaftung "aus Betriebsgefahr", Versicherungspflicht, und die obligatorische Haftpflichtversicherung kommt "für alles" auf. Und in der Binnenschiffahrt? --77.3.36.66 08:37, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Mittelbar Geschädigte haben (anders als Du glaubst auch im Straßenverkehr) normalerweise keine Ansprüche, zur Vertiefung siehe z. B. hier. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:34, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist interessant. (Und eine Schweinerei.) Aber ist es in der Binnenschiffahrt genauso? Also mal rein theoretisch: Man braucht grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Was man braucht, sind "klare Spielregeln": Wenn allgemein bekannt ist, daß es die obligatorische Haftpflichtversicherung und die Halterhaftung nicht gibt, könnte sich jeder selbst Kasko-, Unfall- und sonstwas versichern, und damit wäre für potentielle mittelbar Geschädigte auch eine Betriebsausfallversicherung vorstellbar. Gesamtwirtschaftlich dürfte es keinen großen Unterschied machen: Die Versicherungsbeiträge entspreche im großen und ganzen dem Schadensaufkommen und werden in die Frachtraten einkalkuliert. Es erscheint aber ungerecht? Ansichtssache... Die "Haftpflicht" ist keine Bestrafung, sondern dient der Sicherung der Ersatzansprüche von Geschädigten. Und wenn die schon anderweitig versorgt sind... "Ungestraft" kommt der Täter ja nicht davon: Erstens hat er seinen eigenen Schaden an der Backe, und zweitens gibt es auch noch ein OWi- oder Strafverfahren. - Man könnte sich, rein theoretisch, versteht sich, auch noch eine andere Lösung vorstellen: Der Schleusenbetreiber hat eine Verpflichtung, den Wasserweg benutzbar zur Verfügung zu stellen. Läßt er sich seine Schleuse kaputtfahren, dann muß er eben für die Nichtbenutzbarkeit Schadensersatz leisten, sowas Ähnliches wie "Mietminderung" wegen Baulärms, für den der Vermieter auch nichts kann. --77.3.36.66 13:17, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Haha, dann wäre nach einem Unfall die Autobahn innerhalb von Minuten wieder frei geräumt, wenn mittelbar Geschädigte Ansprüche geltend machen könnten. Das wäre super! --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 19:05, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Daran, wie lange es dauert, lebensgefährlich Verletzte in einen transportierbaren Zustand zu bringen, ändert sich dadurch nichts (außer man stellt Geld über Menschenleben). Sodann sollten doch gerade die anspruchsberechtigten mittelbar Geschädigten an einer zeitaufwendigen akribischen polizeilichen Unfallaufnahme interessiert sein, bevor die Unfallstelle geräumt ist, um zwecks Stellung ihrer Ansprüche eine eindeutig geklärte Schuldfrage zu haben. Als erste Folge einer solchen Regelung würden sich allerdings unser aller Haftpflichtbeiträge vervielfachen. --Kreuzschnabel 10:39, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Hast du hier schon nachgelesen? --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:31, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nee, davon hatte ich noch nie gehört. Steht da was Interessantes? --77.3.36.66 12:58, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 14:47, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
;.) Okay, also Auszug aus § 4: "Der Schiffseigner kann seine Haftung für Ansprüche wegen (...) Sachschäden, die (...) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes (...) eingetreten sind, (...) beschränken, (...). Ansprüche wegen Sachschäden sind solche wegen (...) der Beschädigung von Sachen einschließlich Hafenanlagen, Hafenbecken, Wasserstraßen, Schleusen, Wehren, Brücken und Navigationshilfen (...)" --Sebastian Gasseng (Diskussion) 14:50, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Kontaktanlass

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Was bedeutet das Wort "Kontaktanlass"? --193.42.99.106 13:13, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ein simples Kompositum aus Kontakt und Anlass. Um welche Art von Kontakt es geht, muss du schon selbst wissen (aus dem Zusammenhang). --Magnus (Diskussion) 14:03, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Anlass wird hier auch in der Bedeutung Veranlassung gebraucht, also das Veranlassen eines Kontakts, die Kontaktaufnahme. --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 08:49, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es könnte auch eine Veranstaltung wie Speeddating oder Lehrstellenbörse gemeint sein. --Bahnmoeller (Diskussion) 14:03, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Stromnetzüberlastung durch Balkonkraftwerke?

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Die schiere Menge an Balkonkraftwerken, so wurde mir geflüstert, soll ein ganz großer Faktor bei der Gefahr der Überlastung des Stromnetzes sein. Klar, Kleinvieh und Mist und so, aber wenn ich sehe, wie „viele“ es davon gibt im Vergleich zu Dachanlagen oder aufgeständertem PV, kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass es ausgerechnet daran liegen soll, dass diese Kleinstanlagen ja kaum abregelbar sind. Neutrale Quellen finde ich zu dieser Problematik nicht (wo „Zappelstrom“ ernsthaft erwähnt wird, höre ich tendentiell auf zu lesen). Daher die Frage, weiß die Schwarmintelligenz etwas darüber? --L47 (Diskussion) 13:41, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Könnte der Flüsterer das hier gemeint haben? Überlastung des individuellen, lokalen Stromnetzes? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:22, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Laut Statistika: „Im dritten Quartal 2024 waren rund 714.000 Balkonkraftwerke in Deutschland im Betrieb“ Laut Verordnung: „Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung“ Also eine maximale Peakleistung von etwas mehr als 0,55 MW. Da deutschlandweit verteilt, sehe ich, zumindest momentan, keine akute Gefahr einer Netzüberlastung. Alleine meine Dachanlage hat rund 3 % dieser Peakleistung.--Elrond (Diskussion) 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Zahlen. Aber etwas mehr als 0,55 GW, oder? Wäre auch etwas komisch, wenn man mit zig tausend davon nur ein paar hundert Wasserkocher betreiben könnte. ;) Trotzdem kein besonders großer Brocken im Vergleich zu ca. 96 GW installierter PV insgesamt laut Fraunhofer ISE [16]. --L47 (Diskussion) 16:06, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Viel schlimmer sind die PV-Anlagen, die mehr Einspeisegebühr bekommen als der Strom zu manchen Zeiten kostet. D.h. der Strom kostet mittags 0 cent (+Netzgebühr), aber die bekommen 8 cent. --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 18:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wieso sollte das allgemeine Stromnetz durch (max.) 800-W-Einspeisungen belastet werden? Der Strom wird doch vornehmlich selbst verbraucht! Häng Deine Gefriertruhe und Deinen Kühlschrank dran, dann ist nicht mehr viel übrig zum Einspeisen. Einspeisung ist zudem gar nicht das Ziel der Balkonkraftwerke. Wenn man mal die Einwände im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung anschaut, kam von gar niemandem Besorgnis wegen des Stromnetzes. Ich glaube, Du überschätzt das massiv. Gute Infos zum Thema gibt's übrigens beim Akkudoktor. --Schwäbin 19:47, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Du brauchst dringend einen neuen Kuehlschrank. --Timo 23:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nur, wenn Du davon ausgehst, dass man mit einem Balkonkraftwerk in Deutschland ganzjährig und rund um die Uhr die vollen 800 Watt reinkriegt ... --Schwäbin 18:02, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Szenario, weswegen es Probleme geben könnte: Im Netz liegen mehrere Trafos hintereinander: Das "Kraftwerk" (diese Dinger mit Feuerung, Dampfkessel und Turbine, also "größeres") erzeugt an den Generatorklemmen Mittelspannung, in der Gegend von 20-30 kV, die mit "Maschinentrafos" auf die Hochspannungsebene transformiert wird. Die Leistung geht dann über Fernleitungen und wird verbrauchernäher immer weiter heruntergespannt, zuletzt vom "Stadtnetz", was wieder Mittelspannung ist, mit Ortsstationen in die Niederspannungsnetze, die dann in den heimischen Steckdosen enden. Hier brauchen wir nur den Ortstrafo zu betrachten. Die Trafos sind vergleichsweise hohe induktive Widerstände, an den bei Belastung ziemlich viel Spannung abfällt. Freundlicherweise stört das nicht weiter, weil der induktive Spannungsabfall senkrecht auf dem Laststrom steht und sich deswegen der Betrag der Sekundärspannung unter Last kaum ändert. (Extremes Zahlenbeispiel: Leerlaufspannung 400 V, Spannungsabfall am Trafo 100 V, ergibt eine Sekundärspannung unter Last von 387 V; der Spannungsabfall der Sekundärspannung macht also bloß etwas über 3 % aus.) An den Trafo schließt sich dann noch die teilweise ziemlich lange Niederspannungsleitung an, und die hat einen erheblichen ohmschen Widerstand. Manche Abnehmer sind daran trafonah angeschlossen, andere am Ende. Wenn die Leitung nun belastet wird, sinkt die Spannung am Ende. Der Netzbetreiber hat nun durch entsprechende Auslegung dafür zu sorgen, daß die Spannung immer im zulässigen Toleranzbereich von 400 V ± 10 % bleibt; sie ist trafonah notwendigerweise am oberen und trafofern eher am unteren Ende des zulässigen Bereichs. Wenn nun an einem lastarmen Tag - Sonnenschein am Sonntagmittag - die PV-Anlagen nahe am Maximum produzieren, wird zwangsläufig Leistung aus dem Niederspannungsnetz ins Mittelspannungsnetz rückgespeist. Dadurch kann die Niederspannung unzulässig hoch werden, und dagegen kann man auch kaum etwas machen. "Überlastung" bedeutet hier also nicht, daß zuviel Strom fließt, sondern, daß die Lastflußrichtung ungünstig, nämlich "verkehrt herum" ist, und sich dadurch die Spannungstoleranz nicht mehr einhalten läßt. Auch, wenn das nach "fauler Ausrede" klingt: Es ist einfach so. --77.1.179.56 17:04, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das "Ziel" ist irrelevant: Sie tun es einfach. Und das Wort "Überlastung" ist irreführend: Es geht nicht darum, daß es mehr Verbrauchsnachfrage gibt, als geliefert werden kann. Das Problem ist die Rückspeisung aus dem Niederspannungsnetz in das vorgelagerte Mittelspannungsnetz. Das Mittelspannungsnetz stört das nicht, aber auf der Niederspannungsseite kann dadurch die Spannung zu hoch werden. Und das wiederum finden die Abnehmer nicht so gut, deren angeschlossene Geräte dadurch kaputtgehen. Natürlich gibt es technische Möglichkeiten. Aber die haben alle gemeinsam, daß sie Geld kosten. (Was ginge? 1. Noch einen Trafo neben den Ortstrafo stellen und noch ein Niederspannungsnetz in der Ortschaft vergraben - das "alte" dient ganz normal wie vorher der Versorgung der Abnehmer, die neuen Geräte sind zur Rückspeisung der Solarleistung "in die große weite Welt" vorgesehen. - Bewertung: Vergiß es, das wäre eine totale Schnapsidee. 2. Die Solarstromer kriegen die Auflage, jeweils soviel induktive Blindlast ans Netz zu hängen, daß der dadurch verursachte Spannungsrückgang genau der Spannungsüberhöhung durch die Rückspeisung entspricht, sie also kompensiert. (Die intelligentere, weil kostengünstigere Lösung wäre, daß der Netzbetreiber einen entsprechenden Regler am Trafo einbaut und die Kosten anteilig auf die Einspeiser umlegt.) Das ist nur so: Das machen die nicht, weil sich das nicht lohnt - lieber verzichten sie auf PV.) Und damit nützen theoretische technische Möglichkeiten nichts, wenn die nicht auferlegbar sind, weil nicht serienmäßig eingebaut, und sich nicht lohnen. - Die öffentliche Diskussion krankt übrigens u. a. daran, daß sowohl "Meckerfritzen" als auch Befürworter in der Regel keine Ahnung von den technischen Zusammenhängen haben und gewöhnlich dummes Zeug zusammenfabulieren. Wie man u. a. an dem schwachsinnigen Begriff "Überlastung" sieht. --95.116.158.67 08:39, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Welches Stromnetz, bzw. welcher Teil davon? Dem Uebertragungsnetz mit den Hoechstspannungen sind die paar Amateuranlagen egal. Je Kleinteiliger es wird, desto eher fallen ein paar eng nebeneinander stehende Kleinanlagen ins Gewicht. Vor ein paar Jahren ging mal das Schreckgespenst der "Zahnarztallee" um: Ein relativ kleiner elektrischer Anschluss (Strasse) an dem reiche Haushalte mit privater Schnelladestation fuers Elektroauto haengen. Rechnerisch bist Du da schnell am Limit fuer das die Leitung in Deiner Strasse normalerweise ausgelegt ist. Ob das Problem jemals real existiert hat weiss ich nicht. PV ist im Prinzip das Gleiche, nur mit weniger Einzelleistung aber systematisch viel Gleichzeitigkeit. Obs relevant ist: keine Ahnung. Ich habe in der Vergangenheit oft versucht von durchaus gutwilligen Forschern aus dem Gebiet Verteilnetze sinnvolle Informationen zu aehnlichen Fragen zu bekommen. Aber die Antwort war irgendwie immer "kann man pauschal nicht sagen, jedes Netz ist anders". Praktisch gibt es Verantwortliche dafuer, dass das Stromnetz funktioniert: Die zahlreichen Netzbetreiber. Die wissen hoffentlich vorher, falls sie ein Problem bekommen. Kann man ja anhand eines konkreten Netzes und Zubauszenarien recht einfach durchsimulieren. --Timo 23:56, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Irgendein Mittel-/Niederspannungsverteilnetzguru hat mal gesagt, für eine Vollelektrifizierung des deutschländischen Kraftverkehrs sei eine Verdopplung der installierten Niederspannungsscheinleistung nötig, also doppelt so viele gleichgroße Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) oder genausoviele doppelt so große Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) mitsamt adäquater (doppelten Querschnitts) Verkabelung und Uplink ins 63–380-kV-Netz nötig. Tatsache ist, dass der Lastabwurf angemeldeter Photovoltaik genau dann erfolgt, wenn die Sonne scheint und gerade Schwachlast herrscht, weil die Netzbetreiber ihr Netz noch nicht auf bayerische Verhältnisse (Maximalrückspeisemöglichkeit bei Schönstwetter) gebracht haben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Gilt das generell oder nur für die Annahme einer weiterhin weitgehend zentralisierten Stromerzeugung? Mal laienhaft gedacht: Wenn mein E-Auto meinem Niederspannungsanschluss in etwa so viel Leistung entnimmt, wie meine PV gleichzeitig erzeugt, dann sollte doch das Netz außerhalb meines Zählerschranks gar nichts davon mitbekommen, oder? Entsprechend kann sich das im Niederspannungsnetz eines Wohngebiets verteilen, ohne dass der nächste Mittelspannungstrafo groß gekitzelt wird. --Kreuzschnabel 16:23, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Rechnung stimmt leider nur bedingt, denn die Blindlast P ist selten = 0. Und Blindlast bzw der dadurch entstehende Blindstrom ist etwas, dass die Netzbetreiber nicht mögen. Denn Wirk- und Blindstrom müssen bei der Berechnungsbemessungen addiert werden. Oder eben um bei deiner Aussprache zu bleiben Kreuzschnabel. Wenn P ≠ 0 ist, wird der Trafo eben doch "gekitzelt", auch wenn es rechnerisch eine Wirkleistung von 0 W ergibt. Das Netz muss eben nicht nur fähig sein die Wirkleistung der PV-Anlagen abzunehmen, sondern auch mit den kapazitive oder induktive Phasenverschiebungen durch diese Anlagen klar kommen.--Bobo11 (Diskussion) 16:44, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wäre die Belastung des Stromnetzes ohne besagte PV-Anlage also kleiner als mit? Szenario, ich lade mein E-Auto. --Elrond (Diskussion) 17:29, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nein! Außerdem müssen Verbraucher und Einspeisungen genau deswegen schon lange eine PFC haben, um den Blindstrom klein zu halten. Die "Netzüberlastung" erlebe ich zuhause tatsächlich manchmal. Mein Vermieter hat ein über Jahrzehnte zusammengestückeltes Sammelsurium an PV-Anlagen und wir sind am Anus der Welt am Ende der Leitung. Das Schlimmste was hier passiert, ist, dass sich bei viel Sonne der Batteriespeicher abschaltet, weil ihm die Netzspannung zu hoch ist. Der Speicher speichert also nicht den schönen PV-Strom. Das heißt aber nichts, denn der Hersteller des Speichers hat sich in vergangenen Jahren nicht gerade mit Qualitätsware verdient gemacht. --2.175.24.187 09:32, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das geht genau dann in die Grütze, wenn die Einspeisung die Last im NS-Netz übersteigt und die Leistung am Ortstrafo "verkehrt herum" fließt. --95.116.158.67 08:51, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem sind die nicht angemeldeten und nicht abwerfbaren Balkonkraftwerke, die hirn- und sinnlos wie blöde einspeisen. Und wenn das tausendmal gut geht: Die fünf Minuten im Jahr, in denen sie dadurch Überspannung erzeugen und angeschlossene Verbraucherelektronik killen, sind fünf Minuten zuviel und für den Netzbetreiber nicht akzeptabel. --95.116.158.67 08:46, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und was soll unter diesen Umständen der arme Gesetzgeber da machen? --95.116.158.67 08:53, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Erst einmal muss eine bezahlbare technische Lösung gefunden werden, die Nieder- und Mittelspannungsnetze rückspeisesicher zu machen. Dann könnte der Gesetzgeber die Nieder- und Mittelspannungsnetzbetreiber verpflichten, ihre Netze so zu ertüchtigen, dass angemeldete Photovoltaikanlagen bei Schönstwetter nicht mehr abgeworfen werden müssen und unangemeldete Photovoltaikanlagen nicht stören. --Rôtkæppchen₆₈ 13:30, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Nur 1250 Exemplare

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Die erste Auflage von Über die Entstehung der Arten betrug nur 1250 Exemplare (Das "nur" kommt aus einem Artikel, in dem auch erwähnt wurde, dass Friedrich Engels eines dieser Exemplare ergattert hatte). Gibt es Zahlen aus den Jahren um 1859 in England, aus denen man ersehen kann, was so die durchschnittliche Auflage von neu erschienen naturwissenschaftlichen Büchern war? War es also eine ungewöhnlich kleine oder eher eine durchschnittliche Auflage für ein naturwissenschaftliches Buch? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:18, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wenn man die Auflagenzahlen in Über die Entstehung der Arten#Auflagen ansieht (1. bis 6. englische Auflage: 1250 bis 3000), sieht es eher nach einer normalen Anzahl aus. Selbst nachdem die erste Auflage sofort vergriffen war, hat man nur auf 3000 erhöht. Die Erstauflage der Farbenlehre (Goethe) im Jahr 1810 betrug 750. 91.54.42.130 17:39, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ein anderes Werk: Missionary Travels von David Livingstone: Erstauflage 12000 (1857, [17]). 91.54.42.130 17:52, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Auflage eines belletristisches Werk, mit der eines wissenschaftlichen Fachbuch zu verglichen, ist was? --Bobo11 (Diskussion) 10:28, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Reiseberichte von David Livingstone sind wohl kaum belletristisch. --Rôtkæppchen₆₈ 11:38, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Reiseberichte sind sicher näher bei Belletristik als bei Wissenschafts-Fachliteratur. Gerade damals waren solche Reisberichte populäre Massenliteratur, oder abwerteten gesagt Unterhaltungsliteratur. Kommt halt darauf an wie man sich die Begriffe zurecht schneidet. Aber Darvin und Livigston bei der Buchauflage zu vergleichen, ist ein Apfel-Birnen-Vergleich. Die schrieben nun mal nicht für die gleiche Leserschaft. --Bobo11 (Diskussion) 14:20, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
+1 Da kannste definitiv nicht das gleiche Maß anlegen. --Gretarsson (Diskussion) 14:54, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wer will denn ein gleiches Maß anlegen? Damit hat Bobo11 angefangen. Man kann jedenfalls aus Livingstones Auflagenhöhe eine Größenordnung für eine damalige Auflagenhöhe entnehmen, von der man bei weniger populären Werken einen Abschlag machen kann. Wie groß der ist, könnte ich nur spekulieren, daher habe ich dazu nichts geschrieben und es bei dem belegten Wert gelassen. 91.54.42.130 17:35, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Dann schreib das bitte das nächste mal gleich dazu. Einfach nur die Zal in den Raum zu stellen, war offensichtlich missverständlich. --Gretarsson (Diskussion) 02:10, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Anekdotisch: ich hab kürzlich einen Vortrag gehört, wo es vor allem um zoologische Bücher ging, die wohl immense Auflagen hatten, 107 Auflagen war das konkrete Beispiel. --elya (Diskussion) 17:40, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Kommt auf dem Aufbau und Verwendungszweck an. Wenn halt noch andauernd neu Insekten-Arten gefunden werden, dann wird das "zoologische" Buch darüber sehr schnell veraltet sein. Wenn etwas oft es aktualisiert werden muss -weil noch geforscht wird-, druckst du kaum auf Vorrat. Was aber eben auch dazu führen kann, dass die geplante "Jahresausgabe", mehrmals nachgedruckt werden muss. Wenn das dann noch ein langlebiger Buchtitel ist, schlägt sich das dann in der Anzahl Auflagen nieder. --Bobo11 (Diskussion) 10:52, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Da können die Chemiker mithalten:
  • Hollemann Wiberg Lehrbuch der Anorganischen Chemie, aktuell 103. Auflage
  • Küster Thiel: Rechentafeln für die chemische Analytik. Aktuell 107. Auflage
Die Mediziner sind da auch gut:
  • Pschyrembel Medizinisches Wörterbuch Aktuell 269. Auflage
--Elrond (Diskussion) 17:36, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Im Vereinigten Königreich lag um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Erstauflage, die ja auch ein Testballon war, für Fach- und Nischenpublikationen zumeist zwischen 500 und 1500 Exemplaren. Trotz fortschreitender Mechanisierung waren die Vorteile/Ersparnisse bei einer grösseren Auflage nicht gravierend. Die 1250 wirken "nur" aus späterer Sicht überraschend. --RAL1028 (Diskussion) 16:42, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja, zu dieser Überzeugung bin ich nun auch gekommen. Danke. Ich habe das hier gefunden, wo gleichzeitige Publikationen erwähnt werden, aber leider findet man sehr selten die Anzahl der ersten Auflage. Anyway, hätten sich seine Familie etwa 10 Exemplare der 1st edition gesichert (und sie sicher aufbewahrt), käme da heute nach Angabe von Buchpreisen auf den Wert eines soliden Lottogewinns. Hail Charly! 2A01:E0A:E6D:C910:257A:6C4E:B39F:FD99 18:34, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Programmzeitschriften in Schweiz in den 1970er

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Welche Programmzeitschriften gab es in den 1970er Jahren in der Schweiz? Und sind diese irgendwo online archiviert? Vielen Dank, --Viennese Waltz (Diskussion) 21:21, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Tele gabs damals schon. Glaube nicht, dass das online archiviert wurde. Suchst du etwas bestimmtes, vielleicht kann ich weiterhelfen. --83.79.178.122 21:48, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
TR7 (TV Star) wohl auch (seit 1973?). 91.54.42.130 11:17, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Stimmt, und bis in die Siebziger gabs auch noch die tv radio zeitung, welche dann von Tele geschluckt worden ist. --83.79.178.122 12:56, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
http://www.tele.ch/ ist tatsächlich bei archive.org archiviert worden. Allerdings kommt bei mir ein roter Kasten mit weißer Schrift "Daten werden geladen", der ewig nicht weggeht.
VG --217.244.110.39 13:24, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Reicht zudem nicht ganz bis in die 70er zurück. Vielleicht hatte Tele.ch damals einen Webcrawler-Blocker auf der Homepage? --83.79.178.122 16:51, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das WWW gibt es erst seit 1991. Der älteste Snapshot von tele.ch auf archive.org ist vom 30. Dezember 1996. Davor hat Tele wahrscheinlich ältere Dienste wie Videotex benutzt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:17, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Diese Anfrage hat mich gerade dazu inspiriert, den Artikel tv radio zeitung zu schreiben. Also falls sie dem Anfragenden nichts nutzt, war sie trotzdem zu etwas gut.--83.79.178.122 14:47, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

11. Dezember

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Tadalafil Tabletten TIO / LS3 was heißt das?

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Eine 10 mg Tablette von inventrum hat TIO aufgestanzt auf der gelben Pille, die 10 mg von Aptomed hat LS3 aufgeprägt, wofür kann das stehen? --78.88.93.197 01:18, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Dafür gibt es Medikamentenidentifikationswebsites wie drugs.com, wo nach Farbe, Form, Prägung etc gefragt wird und dann mögliche Hersteller, Markennamen und Wirkstoffe genannt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 02:17, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Da ist nichts genormt, du musst also wie Rotkäppchen vorgeschlagen selber nachschlagen. Vom Grundsatz her dienen solche Buchstaben- und Ziffern-Code-Markierungen zu unterscheiden von anderen Pillen des selben Herstellers. Es kann auch ein Mittel zum verhindern von Fälschungen sein, da ein sauberer Prägung, nicht so einfach zu kopieren ist wie Form und Farbe. --Bobo11 (Diskussion) 07:37, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
ich muss also auf der drugs Webseite einfach suchen? Und diese Buchstaben haben also keine Bedeutung oder so, die können als Sicherheitssiegel dienen? Ich erinnere mich dass ich mal eine originale Pille hatte auf der 5mg drauf geprägt war ich meine es war von Cialis. Deswegen war ich so verwirrt. --78.88.93.197 04:21, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Google gibt mir keine Hinweise auf eine Generikafirma namens Inventrum. Und Aptomed gibt es als medizinischen Dienstleister in Brasilien, bei dem ich keine Hinweise auf entsprechende Medikamentenproduktion finde. Findet irgendjemand mehr? Handelt es sich um evtl. um ein Schwarz- oder Graumarktprodukt? -- 79.91.113.116 10:14, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Unter https://www.aflofarm.com.pl/en/products/otc/tadalafil-inventum-eng/ findet sich ein Präparat namens Inventum mit der Tablettenprägung T 10, vermutlich Tadalafil 10 mg. --Rôtkæppchen₆₈ 10:35, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ok, also ist Tadalafil Inventum (nicht inventrum) offenbar ein Markenname für dieses spezifische Generikaprodukt. Und "Aptomed" ist vermutlich eher [https://apomeds.com/de/tadalafil?srsltid=AfmBOopPwK1HGQPiFqabvePA9hlmZ3alDGiDvowxM5Cft95Vr8LknI3W Apomeds]. Vermutlich hat Apomeds keine eigene Produktion, sondern lässt im Auftrag produzieren oder kauft produzierte Bestände auf und verpackt sie unter eigenem Namen (ein bisschen wie die Eigenmarken der Supermärkte). Man kann nur spekulieren, das LS3 kann Hinweise auf Hersteller oder Produktionsstandort liefern, aber codierte Informationen zu Dosis und Darreichungsform (oder gar so etwas wie "long stability") sind ebenfalls möglich. -- 79.91.113.116 11:12, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich vermute, dass Apomeds mehrere Tadalafil-Generika im Sortiment hat, denn weiter unten auf der Seite wird der Generikaanbieter AbZ genannt und die Tablettenprägung „10“, also nicht LS3. Die Produktbilder auf der Seite sind „Bilder zur(sic!) Illustrationszwecken“. Das heißt also nicht, dass Apomeds die Tabletten von AbZ umpacken lässt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:06, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die „LS3“-Tablette könnte eine „L53“ sein. Da gibt es diese Vardenafil-Tabletten des indischen Herstellers Macleods Pharmaceuticals Ltd. --Rôtkæppchen₆₈ 23:22, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Fragen Sie ihren Arzt* oder Apotheker*! --Dioskorides (Diskussion) 10:37, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Was wurde aus der europäischen Messengerplattform die für März angekündigt war?

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Ich hatte damals ja, als das angekündigt wurde, ganz zynisch prophezeit, dass das das Ende von WhatsApp sein dürfte (nutze selbst Threema). Aber das ganze ist irgendwie weggeschludert. Was wurde daraus? Rolz Reus (Diskussion) 17:59, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Was für eine europäische Messengerplattform? Du meinst die über das Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Interoperabilität (seit März müssen die betroffenen Gatekeeper-Dienste, zu denen auch WhatsApp und der Ex-Facebook-Messenger, jetzt nur noch "Messenger", gehören, diese bieten)? Damit würde (in der EU) theoretisch eine grosse Messenger-Plattform entstehen, bei der es ganz egal ist, ob der Nutzer jetzt WhatsApp oder einen anderen Messenger nutzt. - Allerdings nur, wenn die jeweiligen Dritt-Messenger das einfordern. Und das wollten sie nicht, weil ein erheblicher Teil ihrer Nutzer eben deswegen ihre Dienste nutzt, damit Meta ihre Daten gerade nicht in die Hände bekommt. --Karotte Zwo (Diskussion) 18:52, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das heißt, seit 7. März ist es Fakt, aber von den 22 Messengerdiensten am Markt hat bislang noch niemand von einem anderen (oder dann von allen anderen 21 komplett?) die Öffnung ihm gegenüber verlangt? Rolz Reus (Diskussion) 19:54, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das hast du falsch verstanden, die einzigen Gatekeeper-Messenger Dienste sind Whatsapp und der (Facebook) Messenger. Die Zahl 22 bezieht sich auch auf andere Bereiche wie z. B. YouTube für Videos. Aber ja, von den anderen Messenger-Plattformen wie Threema oder Signal hat anscheinend noch keiner die Teilnahme am WhatsApp-Netzwerk (oder Facebook messenger Netzwerk) gefordert. Oder wenn es so wäre, ist es vermutlich noch in interner Abstimmung und nicht öffentlich. -- Jonathan 10:27, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
(BK) Nur von den Gatekeepern, also nur von WhatsApp und Messenger, kann Interoperabilität verlangt werden. Und mit einfach Verlangen ist es auch nicht getan, da muss ein Vertrag geschlossen werden und sich auf gemeinsame Schnittstellen, Verschlüsselung etc. geeinigt werden und die dann natürlich auch selbst geliefert werden. Bei Heise gibt es einen guten Überblicksartikel. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:28, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Einstellung bei Youtube ...

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Hallo zusammen. Seit einiger Zeit werden auf Youtube die Videotitel automatisch (und schlecht) übersetzt. Ich habe bewusst kein Youtube-Konto, schaue also unangemeldet. Wenn ich ein Video anschaue, weiß ich, dass ich die Untertitel ausstellen und den Audiotrack ggf. auf Englisch (Original) stellen muss. Soweit, so gut. Was ich bislang nicht finden konnte ist, wo ich den Titel des Videos auch ins Original zurückstellen kann? Heute wollte ich ein Video sehen, dessen Titel von einem "Erbstückschraubendreher" kündete, dieses eye sore hätte ich gerne abgestellt, kann es aber nicht finden. Danke für sachdienliche Hinweise. --Schwäbin 18:15, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Hast Du vielleicht die automatische Übersetzung Deines Browsers aktiviert? --Rôtkæppchen₆₈ 18:31, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Hm, ich bin mit Firefox und uBlock Origin unterwegs. Eingestellt ist natürlich Deutsch für die Menüs. Bei "Bevorzugte Sprachen für die Darstellung von Websites wählen" ist Deutsch oben in der Liste. Das will ich aber nicht ändern, denn dann werden mir (original) deutsche Videotitel ja vermutlich stattdessen auf Englisch angezeigt? --Schwäbin 11:36, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Du kannst auch mehrere Sprachen einstellen. Die werden dann von oben nach unten ausgewählt. Unter https://support.mozilla.org/bm/questions/1423676 steht, wie die automatische Übersetzung deaktiviert werden kann. --Rôtkæppchen₆₈ 13:44, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für Deine Hilfe. In dem verlinkten bug report geht es um was anderes. Ja, bei mir sind nacheinander Deutsch und dann Englisch (schon immer?) eingestellt. Es passiert ja auch erst, seit Youtube diese automatischen Übersetzungen aktiviert hat und nur dort. Andere Webseiten etc. sind immer in ihrer ursprünglichen Sprache (und das möchte ich auch so). --Schwäbin 15:46, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
YouTube richtet sich vermutlich danach, von welchem Land aus du im Internet bist. Ein VPN, das deinen Standort verschleiert, sollte also helfen.
Oder falls du dir doch ein Konto machen willst: Hier steht, dass du unter https://myaccount.google.com/language einstellen kannst, welche Sprachen du verstehst, sodass diese Sprachen nicht übersetzt werden. Dass das alles bescheuert umständlich ist, ist klar.
(Nur aus Interesse: Was war denn mit dem "Erbstückschraubendreher" gemeint?) --212.201.131.90 17:43, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Vermutlich https://www.kleintools.com/catalog/screwdriver-sets/american-legacy-2-piece-screwdriver-set-2-ph-14-inch-keystone . --Rôtkæppchen₆₈ 23:38, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das war's zwar nicht, aber es bringt mich auf die Spur, was der ursprüngliche Titel gewesen sein könnte!
Es wird immer lästiger bei Youtube. Schaue ich mehrere Videos hintereinander, muss ich bei jedem wieder einzeln in den Einstellungen den Audiotrack auf Original (Englisch) stellen. Die unterirdisch übersetzten Videotitel bleiben leider selbst bei den Videos, die automatisch in der richtigen Originalaudio starten. Ich hab halt eine umfangreiche Bookmark-Sammlung meiner Lieblingskanäle (fast alle Englisch), sowas in einen Tor-Browser umzuziehen, um der Youtube-Gängelei zu entgehen, ist ein bisschen übertrieben. Ein Konto kommt NICHT in Frage.
Schade, dass es keine Einstellmöglichkeit zu geben scheint. Danke für die Vorschläge. --Schwäbin 11:55, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wirtschaftssanktionen und deren Umgehung juristisch

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Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein deutscher Staatsbürger für Russland die Beschaffung sanktionierter Güter über Drittländer organisiert? --Rainer Z ... 20:07, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Tagesschau.de schreibt von bis zu einer halben Million Euro Bußgeld und/oder bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, nennt aber keine Rechtsquellen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:40, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
§§ 4 und 17-19 Außenwirtschaftsgesetz --Chianti (Diskussion) 00:28, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

12. Dezember

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Streitbeilegungsverfahren

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Viele Anbieter weisen auf die Existenz einer Streitbeilegungsstelle hin und geben auch deren Kontaktdaten an, erklären aber zugleich, daß sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet wären. Was soll das also? --95.119.72.95 03:11, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Siehe den von dir verlinkten Artikel. Die Unternehmen sind gesetzlich verplichtet, auf die Möglichkeit einer Streitbeilegungsstelle hinzuweisen, ebenso ob sie daran teilnehmen wollen oder nicht. --77.119.208.80 03:21, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht? --95.119.72.95 04:15, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"Schau, es gäbe da diese Stelle, die #@*$Firma will aber nicht dran teilnehmen. Überlege dir was du davon hältst!" --Hareinhardt (Diskussion) 07:55, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich halte die Antworten für falsch. In § 36 Abs. 1 VSBG steht, dass der Hinweis nur erfolgen muss, wenn sich das Unternehmen zu dem Verfahren verpflichtet hat oder wenn das Unternehmen dazu gesetzlich verpflichtet ist. Wenn es dazu weder verpflichet ist noch freiwillig daran teilnehmen möchte, muss die Streitbeilegungsstelle nicht genannt werden. Im genannten Artikel ist das richtig dargestellt: „Nehmen sie teil, haben sie die zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen mit Adresse und Webseite anzugeben.“--BlackEyedLion (Diskussion) 08:45, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Hier wird das von der IHK erklärt. Nach § 36 VSBG würde es wie von BlackEyedLion beschrieben reichen einfach nur darauf hinzuweisen, dass nicht an dem streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird ohne eine Stelle zu nennen.
Das es trotzdem die Nennung gibt liegt dagegen an § 37 VSBG, auch wenn der eigentlich nur für Streitfäle gilt und der Verbraucher direkt anzuschreiben wäre:
"Der Unternehmer hat den Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Der Unternehmer gibt zugleich an, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist oder verpflichtet ist [...]" --Naronnas (Diskussion) 09:19, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wobei man sich wiederum fragt, was das eigentlich soll. Der Gesetzgeber schafft Schlichtungsstellen, vermutlich in der Absicht, den Verbraucherschutz zu verbessern und die ordentliche Gerichtsbarkeit zu entlasten, aber das Ganze ist ein zahnloser Papiertiger, weil die Unternehmen nicht zu einer Kooperation verpflichtet sind. --95.119.72.95 01:12, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt bestimmte Brachen, bei denen Unternehmen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind. Beispielsweise Energieversorger oder Eisenbahnverkehrsunternehmen. --Naronnas (Diskussion) 10:55, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Update WhatsaApp PC

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Beim Versuch, Windows 11, WhatsApp upzudaten lädt man auf der Microsoft-Seite eine Exe-Datei von 1 MB, die beim Aufruf nichts tut als wieder die Microsoft-Seite aufzufen. Wie kann ich WhatsApp-PC aufrufen?

--2003:C1:973C:7B00:5585:7D6E:5463:CD80 09:29, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Nimm den µ$-Store, das ist hinter dem icon mit der Einkaufstasche mit den vier bunten Quadraten. Oder gib ein +R, dann winget install 9nksqgp7f2nh -s msstore. --Rôtkæppchen₆₈ 10:18, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
winget konnte - Windows 11 pro - nicht gefunden werden. Auch dafür finde ich keine Exe zum Download. Mit "Microsoft-Seite" hatte ich übrigens den µ$-Store gemeint. --2003:C1:973C:7B00:5585:7D6E:5463:CD80 17:59, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ist bei deinem Google die Batterie leer? [18], erster Treffer. --Kreuzschnabel 18:20, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Welche Version von Windows 11 Pro verwendest Du? Windows 11 24H2 hat winget mittlerweile als Bordmittel. Installier mal das aktuelle Windows 11 24H2 und die entsprechenden Updates, dann sollte Winget verfügbar sein. --Rôtkæppchen₆₈ 18:22, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@„Exe zum Download“: Bei µ$-Store-Apps gibt es das nicht und µ$ will Windows auch auf ausschließliche App-Installation über den µ$-Store umstellen und die klassische Installation mittels gekaufter oder heruntergeladener Installationsdatei (anderswo Sideloading genannt) zurückdrängen. Deswegen gibt es einige Windows-Apps nur noch über den µ$-Store. Windows 10 S ist gescheitert, weil es die Kundschaft einfach nicht wollte. Dafür hat jetzt das normale Windows 10/11 einen einschaltbaren µ$-Store-Zwang, genannt S-Mode. --Rôtkæppchen₆₈ 10:58, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Das Problem ist gelöst. Keine der vorgeschlagenen Lösungen funktionierten, weil ich Windows-Update abgeklemmt hatte. Ich mache die Updates gezielt (z.B. heute) und habe es noch mal versucht. Ist erledigt, danke den Helfern. (nicht signierter Beitrag von 2003:C1:9719:CF00:D90C:6E9E:32E4:C1A5 (Diskussion) 15:59, 13. Dez. 2024 (CET))Beantworten

13. Dezember

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Israelischer Angriffskrieg?

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Die israelischen Streitkräfte haben die territoriale Integrität Syriens verletzt und Gebiete in Syrien bombadiert. Ist das ein illegaler Angriffskrieg und wie reagiert die Weltwertegemeinschaft darauf? --2001:16B8:B899:9A00:FAC:581F:3E3B:F975 09:06, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Frage 1 ist ein Diskussionsthema mit dünner Faktenlage – und damit weit entfernt von einer Wissensfrage. Frage 2: Wenn es so was überhaupt gibt, das auf irgendwas reagieren könnte, dann leg doch bitte den Artikel Weltwertegemeinschaft dazu an. --Kreuzschnabel 09:17, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie unter Bürgerkrieg in Syrien seit 2011#Internationale Einflussnahme steht, gibt es schon lange ein militärisches Engagement vieler außersyrischer Akteure. Insofern sollte das jetzige Engagement Israels nicht besonders herausgehoben werden. Es fehlen in dem Abschnitt aber Informationen zur rechtlichen Bewertung. An dem Vorgehen Israels gibt es aber tatsächlich Kritik von Staaten der Region und von den Vereinten Nationen: https://www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-syrien-folgen-sturz-assad-100.html, nach Ägypten suchen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:20, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nun ja, bevor man auf Israel sich einschiesst, sollte man mal einen Realtätschek machen. Die sind definitv nicht die einzigen, die in Syrien Luftangriffe flogen und eigenes Militärpersonal in Syrien haben. Aber Israel ist ja so böse, .... . Im Gegensatz zu anderen, haben sie keine Proxy Armee und/oder Söldner vor geschickt. --Bobo11 (Diskussion) 09:31, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nun ja, und weil die "nicht die einzigen" sind, ist das dann okay. Ziemlich dümmliches Argument. --Pretzelbody (Diskussion) 12:25, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nach der Definition von Angriffskrieg ist es nach Laienverständnis mutmaßlich wohl einer. Aber bei juristischen Fragen ist Laienverständnis ggf. nicht ausreichend. Wie beurteilen Völkerrechtler das? Da sie das immer im Nachhinein tun (und auch Völkerrechtler ggf. Interessen von irgendwem vertreten; Juristen sind nicht per se zur Neutralität angehalten), wird es wohl noch dauern, bis wir es erfahren. Vermutlich wird es auch dann mehrere Wahrheiten dazu geben.--Meloe (Diskussion) 09:34, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe zum Vorgehen Israels einen Absatz ergänzt. Zur rechtlichen Bewertung gibt es Informationen in Bürgerkrieg in Syrien seit 2011#Völkerrecht. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:39, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das Thema Nahostkonflikt (und so ziemlich alles an seiner Peripherie) ist quasi die Mutter aller Mehrere-Wahrheiten-Themen… --Gretarsson (Diskussion) 14:39, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ist kompliziert, da es vor allem darum geht wie man den vor 50 Jahren geschlossenen Vertrag en:Agreement on Disengagement between Israel and Syria interpretiert. Israel sieht die Grundlage nicht mehr gegeben seit die Regierung in Damaskus ausser Amt ist, wie das Syriens neue Machthaber sehen ist bisher nicht bekannt. Wenn man die Vertragslage und die Vorgeschichte mal ausser acht liesse (was natürlich nicht geht), ist jeder Angriff auf ein anderes Staatsgebiet illegal nach Völkerrecht ausser es handelt sich um eine Abwehr eines unmittelbaren Angriffs (oder man wurde vom regulären Herrscher darum gebeten bzw. der UN-Sicherheitsrat hat es durchgewinkt). Und wenn man sich nun den Grund für den damaligen Vertrag anschaut, den Jom-Kippur-Krieg, dann wird dort gemeinhin Syrien (und andere arabsiche Staaten) als Aggressor betrachtet. Würde das eine einseitige Aufkündigung eines Waffenstillstandes rechtfertigen? Wohl nein, aber wie immer ist das in der Gewaltspirale im Nahen Osten extremst komplex.--Maphry (Diskussion) 09:42, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
das Argument ist natürlich absurd, denn dann könnten auch Beteiligte aus dem WW2 auf einmal wieder kriegerische Handlungen beginnen, weil ja kein Friedensvertrag vorliegt. --2001:16B8:B899:9A00:FAC:581F:3E3B:F975
Nicht? Dann ändere den entsprechenden Satz in der Einleitung zu Zwei-plus-Vier-Vertrag entsprechend (mit Beleg) ab, damit da nix Falsches steht. --Kreuzschnabel 14:54, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Änder du ihn ab und schreib dazu, dass Polen auch dabei war. --2001:16B8:B899:9A00:FAC:581F:3E3B:F975 18:11, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Richtigkeit wurde von dir angezweifelt, nicht von mir. Wenn ich hier in deinem Auftrag was aböndere, wäre es Bezahltes Schreiben und bedürfte einer Offenlegung, die dann deinen Klarnamen enthielte. Da du es vorziehst, als IP aufzutreten, kann das nicht ernsthaft von dir gewollt sein. --Kreuzschnabel 13:58, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Rechtsbrauigkeit, Linksbrauigkeit

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Der Artikel Augenbraue beantwortet nicht, inwieweit Personen in der Lage sind, die rechte oder linke Augenbraue separat zu heben. Leonard Nimoy (Mr. Spock) zeigte - als Darstellung von Überraschung - ein klassisches Heben seiner rechten Braue. Ich bin absolut nicht in der Lage, meine rechte Braue selektiv zu heben, kann aber (sehr ausdrucksstark!) meine linke Braue heben (das Heben beider Brauen gelingt problemlos). Nimoy war Linkshänder, ich bin Rechtshänder. Erste Frage: Gibt es unter den Lesern hier weitere, die nur eine Braue selektiv heben können - und bei welcher Händigkeit?. Zweite Frage: Gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung/Erklärung zu diesem Phänonen? 2A01:E0A:E6D:C910:B103:F495:9B79:8D7F 10:12, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

https://www.nature.com/articles/s41598-024-73077-5: Die Fähigkeit, eine (hier jedoch unwillkürlich) Augenbraue zu heben, ist stärker ausgeprägt auf der Seite des dominanten Auges („Eye dominance is most often associated with the involuntary eyebrow raising on the side of the dominant eye.“) Es gibt einen schwachen unilateralen/gleichseitigen Zusammenhang zwischen Händigkeit und Augendominanz („This finding suggests that left-eyed individuals may share more similarities with left-handers, while right-eyed individuals may be more similar to right-handers.“). --BlackEyedLion (Diskussion) 10:40, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Noch ein Lesetipp online: https://eilert-akademie.com/blog/einseitiges-hochziehen-der-augenbraue/ --Sebastian Gasseng (Diskussion) 11:13, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Subjektiv und anekdotisch kann ich die Beobachtung des Fragestellers bestätigen: rechtshändig, linksbrauig. :-)
Dass ich ein dominantes Auge hätte, ist mir bislang noch nicht aufgefallen. Meine Kurzsichtigkeit ist auf beiden Seiten ziemlich gleich ausgeprägt. Obwohl, jetzt, wo Ihr's sagt: Durch meinen schönen altertümlichen Kamerasucher gucke ich immer nur mit dem rechten Auge. Ob das Rechtsaugigkeit ist oder nur kamerakonstruktionsbedingt anerzogene Gewohnheit, weiß ich nicht. --2003:C0:8F13:4A00:20EA:B3CB:862C:5C52 12:38, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Äugigkeit lasst sich leicht feststellen: Rechten (oder linken) Arm nach vorne ausstrecken, Daumen nach oben. Mit beiden Augen (beide offen) mit diesem Daumen einen Punkt (Uhr, Bid, ...) in der Distanz bedecken (so, dass es trotz der beiden geöffneten Augen "erscheint", dass dieser Punkt abgedeckt ist). Jetzt die Augen abwechselnd schliessen. Bei welchen der beiden (separat geöffneten Augen sitzt der Daumen jetzt genau auf dem Punkt? ... und dann in Erkenntnis und Überraschung, die andere Braue hochziehen. 2A01:E0A:E6D:C910:B103:F495:9B79:8D7F 13:57, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das funktioniert bei mir nicht. Wenn ich beide Augen geöffnet habe, sehe ich den fernen Punkt oder den Daumen doppelt (je nach dem, was ich fokussiere), ich kann also nichts abdecken. Demnach müsste ich ja "beidäugig" sein. Augenbrauen heben klappt aber links wesentlich besser. --212.201.131.90 17:54, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Genau das ist es doch. Du deckst so mit dem Daumen ab, dass es dir "erscheint", als sei der Punkt abgedeckt. Dann rechtes QAuge, linkes Auge. 09:46, 14. Dez. 2024 (CET) --2A01:E0A:E6D:C910:B103:F495:9B79:8D7F 09:46, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich, Linkshänder, kann beide Brauen sowohl geichzeitig als auch unabhängig voneinander heben. Dafür kann ich weder mit dem linken, noch mit dem rechten, noch mit beiden Ohren wackeln. --Gretarsson (Diskussion) 13:02, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das kann man lernen. Bist Du Brillenträger? In einer Situation, wo Du die Hände voll hast und Dir die Brille von der Nase rutscht, was machst Du da? Richtig: Du versuchst, allein mittels Deiner Gesichtsmuskulatur die Brille etwas hochzuziehen oder zumindest nicht weiter abrutschen zu lassen. Nun guck mal dabei in den Spiegel: Überraschung, Du wackelst mit den Ohren. --2003:C0:8F13:4A00:C15D:F21C:7C2B:CDF7 01:15, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ist das nicht eine Frage des Trainings? Als Kind habe ich mal das Thema des Auge-Zukneifens mitbekommen und gemerkt, dass ich nur das rechte Auge zukneifen konnte. Ich habe dann öfter mal probiert, auch das linke Auge zuzukneifen und kann es heute problemlos. Ich kann auch 4 Abwandlungen des Spok-Grusses, also alle Finger einzeln ansteuern. Hab allerdings auch Klavier gelernt. --2001:16B8:B899:9A00:FAC:581F:3E3B:F975 14:25, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe jahrelang Geige/Bratsche gespielt und kann die Mano cornuta perfekt mit links (Griffbretthand). Rechts ist es eine Katastrophe, sobald ich Mittel- und Ringfinger einrolle, rollen kleiner und Zeigefinger sich auch. --L47 (Diskussion) 09:14, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auch der Vulkaniergruß mit dem Zeige- und Mittelfinger auf der einen und dem Ring- und kleinen Finger auf der anderen musste ich lange üben bis ich ihn erst mit der linken Hand (bin Rechtshänder) und dann mit der rechten hinkriegte. Das Brauenziehen klappte dereinst einzeln auf keiner Seite, Jahre Später klappte es fast spontan auf beiden. --Elrond (Diskussion) 18:05, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ebenfalls rechtshändig und linksbrauig. Gruß --Schniggendiller Diskussion 23:40, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für bisher Geliefertes. Ich werde sortieren, weiter sondieren und etwas für den Artikel zusammenbrauen. 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 11:58, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ausdehnung des Universums

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Ich las gerade, dass sich das Universum schneller ausdehnt, als vom Standardmodell vorausgesagt (NTV hier). Meiner ziemlich laienhaften Vorstellung drängt sich dann der Verdacht auf, dass das Alter des Universums dann auch anders sein müsste. Das Universum müsste jünger sein, als wir momentan glauben. Dazu las ich aber nichts. Kann jemand das Thema aufbereiten? Yotwen (Diskussion) 20:35, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Meiner laienhaften Vorstellung nach ist diese Ausdehnung ein Scheineffekt weil wir nur die 3D-Projektion sehen. D.h. uns fehlen die restlichen Raumdimensionen. --2001:16B8:B899:9A00:FAC:581F:3E3B:F975 23:13, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Hypothesen diesbezüglich sind eh ein bisschen am Wackeln. Die Inflation des Universum (sich beschleunigende Expansion) wird mit einem unwissenschaftlichen (weil nicht falsizierbar) Konstrukt erklärt, was große Schwierigkeiten im Nachweis mit sich bringt. Es gibt tatsächlich einfachere Modelle die Inflation zu erklären und dabei fällt allerdings der Zusammenhang mit dem Alter des Universum weg bzw. die Zahlenwerte innerhalb dieses Modells dürften abweichen.--2A02:810A:8AD:1500:395B:B582:E2EC:9613 01:46, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Vermutung ist unter der Annahme eines sich gleichmäßig ausdehnenden Universums richtig, wie unter Hubble-Konstante#Hubble-Zeit erklärt wird. In diesem Modell ist das Weltalter der Kehrwert der Hubble-Konstanten. Man weiß aber sowieso nicht genau, wie alt das Universum ist, weshalb die Überlegung wenig Relevanz besitzt. In Weltalter ist zwar ein ziemlich genauer Wert angegeben, der gilt aber nur unter der Bedingung, dass das zugrundeliegende Modell zutrifft, was unsicher ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:16, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Rein rechnerisch komme ich mit der Hubblekonstanten aus dem Artikel auf ein t0 von 12,7 Milliarden Jahren. --2A02:810A:8AD:1500:BB93:532:23EB:BB8A 10:39, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Isometrische Darstellung der 3dimensionalen Abwicklung eines Hyperkubus
n-dimensionale Ansätze gibt es in den M-Theorien. Ich bin sicher, dass die Physiker die Hubble-Konstante längst auch mit diesen Gleichungen durchgerechnet haben. Wenn es da einen Einfluß einer zusätzlichen Dimension gäbe, dann wäre das m. Mng. nach auch entdeckt worden, so, wie Mathematiker die dreidimensionale Abwicklung eines vierdimensionalen Würfels (Hyperkubus) berechnen können. Yotwen (Diskussion) 09:28, 14. Dez. 2024 (CET) Nach BK eingefügtBeantworten
Aufgrund der Ausbreitung elektrischer Felder weigern sich die Physiker, diese 10 oder 11 Dimensionen als reale Raumdimensionen zu akzeptieren. Diese Dimensionen sind zwar mathematisch reingemogelt, dürfen aber in der Realität keine Ausdehnung haben. Von daher gibt es kein Modell des Weltraums, das mehr als 3 Raumdimensionen (mit Ausdehnung) annimmt. --2001:16B8:B8AD:FB00:F9C4:BA08:B8F0:AFB5 10:08, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Holunderäste und Bambushalme kaufen

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Sie sollen für den Flötenbau sein. Außendurchmesser maximal 30 mm, Innendurchmesser mindestens 12 mm, Länge bis 110 cm. Halbwegs gerade. Da soll es keine Sperrgut oder Speditionskosten geben (die kommen nämlich ab 120 cm dazu), oder zumindest die Möglichkeit, dass der Händler die Äste / Halme auf 110 cm kürzt. Und auch kein Mindestbestellwert ab 150 € oder ähnlich astronomische Summen. Die Onlineshops die ich gefunden habe, sind entweder nicht gewillt zu kürzen oder versenden schimmelige und rissige Ware. Baumarkt kann man auch alle vergessen (Hornbach, Obi etc.). Holunder selber schneiden möchte ich gerne, weiß aber nicht ob ich herausfinden kann, ob der Innendurchmesser eines Astes groß genug ist, ohne diesen abzuschneiden. Habe dieses Jahr einen geschnitten und der war nur 8 mm innen. Will ja nicht alle Äste abschneiden um gucken zu können... Ich möchte den Luftkanal nicht weiter bearbeiten, als beim Holunder das Mark raus zu kratzen und beim Bambus die Knoten durchzustechen, kein Bohren oder schleifen, das ist ja der Reiz an der Sache, sonst könnte ich jede beliebige Holzlatte ausm Baumark drechseln. 77.177.138.179 22:45, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten

14. Dezember

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Gehalt von Häftling zurückgefordert?

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n-tv


Ich verstehe zwar dass das Justizsystem schlimm ist, aber was ist denn die Begründung dafür dass ein Häftling seine Vergütung zurückgeben muss, nach festgestellt wurde, dass der Häftling zu Unrecht in Haft war? Die geleistete Arbeit gibt ja trotzdem... --2A02:810A:8AD:1500:395B:B582:E2EC:9613 01:34, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Der Mann fordert für die fälschlicherweise angesetzte Haftzeit (neben dem ihm gesetzlich zustehenden Schmerzensgeld) Schadensersatz. Schadensersatz kann man nur für etwas fordern was einem tatsächlich entgangen ist. Vermutlich beruht die geforderte Summe hauptsächlich auf entgangenen Arbeitslohn, also was der Betroffene also in dem Zeitraum verdient hätte, wenn er frei gewesen und seinem normalen Job nachgegangen wäre. In der Zeit hat er aber auch im Gefängnis gearbeitet. Wenn er frei gewesen wäre hätte er zwar mehr verdient als im Gefängnis, aber eben nicht die gemeinsame Summe aus Gefängnis-Arbeit und (theoretischer) Freiheits-Arbeit. --Naronnas (Diskussion) 07:23, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es handelt sich um eine Aufrechnung. Die Gegenforderung der Justiz wird also nur rechtskräftig, wenn das Opfer seinen Schadenersatz erhält. Das Opfer erhält also die Entschädigung, die es erhalten würde, wenn es während der Haft keinen Arbeitslohn erhalten hätte (seine Forderung), abzüglich des Arbeitslohns (Forderung der Justiz). --BlackEyedLion (Diskussion) 09:08, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten

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