Krönleinschuss
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Der Krönleinschuss ist eine von Rudolf Ulrich Krönlein beschriebene tödliche Schussverletzung des Schädels, die vorwiegend bei Treffern mit hochenergetischen Geschossen aus Militär- und Jagdwaffen auftritt. Hierbei kommt es zum vollständigen Herausschleudern des Großhirns nach dem Zerbersten des knöchernen Schädels.
Kommt es zu einem Einschuss in flüssigkeitsgefüllte Organe wie Herz, Harnblase oder den Liquorräumen des Schädels, kann die radiäre Expansion des Geschosskanals die Hüllstrukturen zum Bersten bringen.
Aus Schießversuchen zur Erforschung der Geschosswirkung im menschlichen Körper gewann Carl Franz eine Erklärung der Krönleinschüsse.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Burkhard Madea: Praxis Rechtsmedizin. Springer, Berlin 2006, ISBN 3-540-43885-8, S. 137.
- Bernd Brinkmann; Burkhard Madea (Hrsg.): Handbuch gerichtliche Medizin. Band 1. Springer, Berlin 2003, ISBN 3-540-00259-6, S. 376 f.
- H. Pankratz, H. Fischer: Zur Wundballistik des Krönlein-Schusses. In: International Journal of Legal Medicine. 95, Nr. 3, 2004 doi:10.1007/BF00201080.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Nicolai Guleke: Kriegschirurgie und Kriegschirurgen im Wandel der Zeiten. Vortrag gehalten am 19. Juni 1944 vor den Studierenden der Medizin an der Universität Jena. Gustav Fischer, Jena 1945, S. 32.