Diskussion:Tierschutzrecht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Verum in Abschnitt Verstöße in der Schweiz
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Umbenennung

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Tierschutzrecht wäre der passendere Name für das lemma -- Polentario 19:00, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlende Teile

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Die Schweiz wird zu wenig behandelt. Das Tierschutzgesetz wurde noveliert (eine recht heftige Diskussion war vorausgegangen) . am 1.9.08 trat auch die neue Tierschutzverordnung in Kraft. [1] Vielleicht jemand mit Kenntnissen ergänzen. --saemikneu 01:10, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Typischer fehler für Juristerei in der deutschen WP, da bin iach leider überfragt. --Polentario Ruf! Mich! An! 16:05, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel bedarf dringend der Überarbeitung, im Sinne von starker Erweiterung und Korrektur. So sind die Angaben zur Geschichte des Tierschutzrechts bruchstückhaft (z. B. Fehlen des Codex Hammurapi), die Angaben zu einzelnen Ländern überwiegend veraltet, die Rolle der Europäischen Union als Motor des Tierschutzes seit 20 Jahren findet kaum Erwähnung, Großbritannien, Australien, Neuseeland und die skandinavischen Staaten mit ihrer ausgezeichneten Gesetzgebung fehlen völlig, der Halbsatz zu Indien und China ist zumindest fragwürdig, die Aussage zu den USA schlichtweg falsch (natürlich gab es in zahlreichen Bundesstaaten der USA seit langem Gesetze zum Tierschutz). Ich krieg das alleine nicht auf die Reihe, aber ich fang' schon mal an zu recherchieren. --Cimbail (Diskussion) 16:22, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung war nicht im Gegensatz zu den massenhaft durchgeführten Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang, genauso wenig wie dem nationalsozialistischen Krankenmord oder dem Holocaust.

Was war die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung nicht? Da fehlt wohl ein Adjektiv

Oder der Satzt sollte heißen: Die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung stand nicht im Konflikt zu dem massenhaft durchgeführten Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang, genauso wenig wie dem nationalsozialistischen Krankenmord oder dem Holocaust.

Oder so ähnlich?

Tierschutz und Tierschutzgesetzgebung im Nationalsozialismus

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Ich halte den Absatz für wenig informativ. Es werden nur die bekannten Verbrechen dargestellten, auf die Rolle des Naturschutzes im NS in seiner Eigenlogik wird gar nicht eingegangen. --Ziehmeister 20:45, 12. Mär. 2009 (CET)Beantworten

In extenso in Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im Deutschen Reich (1933–1945) sowie Deutscher Wald, Daniel Jüttes sehr aufschlußreicher Aufsatz ist hier verlinkt, kannst mehr daraus einbauen. --Polentario Ruf! Mich! An! 16:04, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dieser Beitrag, so wie der vorherige Abschnitt 'Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland von 1871 bis 1930', versuchen meiner Meinung nach, den Tierschutz mit rechter Ideologie und Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen. Es wird z. B. nicht darauf eingegangen, dass der Tierschutz propagandistisch von den Nationalsozialisten intrumentalisiert wurde, sondern statt dessen eine Rede Himmlers zitiert, die in einem solchen allgemeinen Wikipedia-Artikel über das allgemeine Tierschutzrecht überdimensional großen Raum einnimmt. Die Größe des Beitrages erweckt den Eindruck, der Nationalsozialismus spiele für das Tierschutzrecht eine zentrale Rolle. Dass die Vorarbeiten für das Gesetz von 1933 in der Weimarer Republik von allen damaligen Parteien bereitet wurden, erwähnt der Artikel nicht. Siehe hierzu: Julius Ludwig Pfeiffer (2004): Das Tierschutzgesetz vom 24. Juni 1972 - Die Geschichte des deutschen Tierschutzrechts von 1950 bis 1972. Verlag Peter Lang

Zusammen mit den Bemerkungen im vorherigen Abschnitt 'Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland von 1871 bis 1930', dass Tierschutzforderungen von "rechten Lebensreformern, die eine Abkehr der modernen 'jüdischen" Wissenschaft forderten' unterstützt wurden", ergibt sich das unkommentierte und undifferenzierte Bild, Tierschutz gehe Hand in Hand mit rechter Ideologie.

Es sollte kenntlich gemacht werden, dass dieser Artikel einer Revision bedarf. (nicht signierter Beitrag von 194.94.133.4 (Diskussion) 14:53, 16. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Das ist ein Mitmachprojekt. Du darfst selbst in dem Artikel editieren und bist herzlich dazu eingeladen, da du anscheinend mehr Ahnung, als wir alle hast.
Versuche bitte, auch wenn das natürlich nicht ganz eifach ist bei diesem Thema, eine neutrale Formulierung zu finden und gib deine Quellen an. --goiken 17:13, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Tierschutz und Antisemitismus

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Anzeige der antisemitischen Christlich-Sozialen in ihrem Parteiorgan Das Volk, 28.2.1896

Ich seh's nur gerade zufällig: daß noch was fehlt. Zu den Vorläufern des NS gehören die Antisemiten im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Auch sie waren begeisterte Tierfreunde, nicht nur, wenn es ums Schächten ging, sondern selbstverständlich auch beim Füttern der Vögel im Winter! Bitte z. B. für eine erste oberflächliche Information mal reingeschaut bei Paul Förster. Da wäre dann schon ein Packende.--Kiwiv 10:59, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Spanien

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Spanien ist kein Bundesstaat, deshalb kann das Tierschutzgesetz nicht "bundesweit" gelten! --Chr. Hartnick 14:39, 24. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Danke. Anka Wau! 17:46, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Weiterleitung

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Das Lemma "Tierschutzgesetz" leitet auf "Tierschutzrecht" statt auf "Tierschutzgesetz (Deutschland)". Dabei würde man lieber zu letzterem Weitergeleitet werden. (nicht signierter Beitrag von 85.178.248.150 (Diskussion) 14:16, 5. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Verstöße in der Schweiz

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In der Schweiz wurden 2017 bei rund 8 % der subventionierten Betriebe die Direktzahlungen aufgrund von Verstößen gegen das Tierwohl oder den Tierschutz gekürzt. Beleg: Keystone-SDA: Bund kürzt über 7000 Bauern die Direktzahlungen In: bauernzeitung.ch, 16. September 2018, abgerufen am 16. September 2018. Dies wurde leider aus dem Artikel gelöscht. --Fonero (Diskussion) 18:52, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Der Vollständigkeit halber:
Du hast denselben Text in vier Artikel abgekippt (1 und 2 und 3 und 4) ohne zu wissen was die Info wirklich bedeutet. Zumindest in Deutschland (wird wahrscheinlich in der Schweiz nicht anders sein) ist der weit überwiegende Teil der subventionsrelevanten Tierschutzverstöße in der Landwirtschaft ein Verstoß gegen die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Also zumindest kein Verstß welcher dem Tier als solchem echten Schaden zufügt.
Von daher habe ich Deinen edit nur dort gelassen wo er wirhklich passt - im Artikel Direktzahlung. Beste Grüße und hoffe geholfen zu haben --V ¿ 20:07, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten