Diskussion:Schiffbarkeit
Satz 2 (Schiffsüberführung)
[Quelltext bearbeiten]Satz 2 scheint mir eine Verballhornung zu sein. Ein Schiff wird über Land transprotiert, wenn es selbst nicht fahren kann oder wenn kein schiffbares Gewässer zur Verfügung steht. Die Schiffbarkeit bezieht sich m. E. auf das konkrete Gewässer, hat also nichts damit zu tun, ob ein Fahrzeug auf anderem Wege transportiert wird oder nicht.
- Sehe ich auch so. Ich entferne den Satz. -- Gerd Fahrenhorst 22:01, 2. Jul. 2007 (CEST)
7-stufige Skala
[Quelltext bearbeiten]Gibt es irgendwo nähere informationen über die im text erwähnte 7-stufige skala? Beim googlen fand ich nur folgende Angaben:
- Klasse IV: Wasserstrasse, die die Durchfahrt eines Schiffes oder eines Schubverbands von 80-85 m Länge und 9,50 m Breite gestattet.
- Klasse Va: Wasserstrasse, die die Durchfahrt eines Schiffes oder eines Schubverbands von 110 m Länge und 11,40 m Breite gestattet.
- Klasse Vb: Wasserstrasse, die die Durchfahrt eines Schubverbands von 172-185 m Länge und 11,40 m Breite gestattet.
--Katpatuka 13:20, 25. Okt. 2008 (CEST)
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Schiffbarkeit ist der Zustand eines Gewässers, der besagt, dass darauf Schifffahrt betrieben werden kann. Das ist eine Trivialdefinition. Ist der Begriff überhaupt definiert, oder eher im Sinne einer Klassifikation, also Schiffbarkeit der Kategorie 3? Ohne die Definition der genannten 7 Stufen ist der Artikel meines Erachten nur begrenzt brauchbar. --Siehe-auch-Löscher 18:03, 17. Aug. 2010 (CEST)
- 7 Jahre später habe ich dasselbe Problem mit dem indischen Fluss Tapti, der über eine Länge von 300 km schiffbar sein soll, was so nicht stimmen kann... Dass darauf kleinere Motorboote und Fähren fahren können, ist unbestritten, aber deshalb gleich von Schiffbarkeit zu reden, scheint mir doch unangemessen... Eine eindeutige Definition (evtl. in Abhängigkeit von der Brückenhöhe) wäre wirklich wünschenswert... --ArnoldBetten (Diskussion) 18:25, 20. Nov. 2017 (CET)