Die Ungarische Nationalbank (MNB) hat ein Dekret erlassen, mit dem alle Formen ungarischer Banknoten und Münzen, die nicht fälschlicherweise als Original identifiziert werden können (wobei der wichtigste Faktor die Verwendung des gleichen Materials wie das des Originals ist), von der Anti-Fälschungsgesetze ohne weitere Einschränkungen ausgenommen sind. (Siehe: 2/2010. (I. 28.) MNB-Dekret, 3/2010. (I. 28.) MNB-Dekret).
MNB erteilte auch eine Lizenz für die Banknoten, für die sie direkt das Urheberrecht besitzen (siehe diese Liste). Sie werden zur freien und uneingeschränkten Verwendung freigegeben (im Rahmen der Fälschungsschutzgesetze). (Dies schließt die meisten Banknoten ein, die nach 1983 veröffentlicht wurden.)
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Kurzbeschreibungen
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