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Datei:DEU VG Woellstein COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen der Verbandsgemeinde Wöllstein
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In von Blau und Gold vierfach geständertem Schildbord in viergeteiltem Schild oben rechts in Rot ein silbernes sechsspeichiges Rad, oben links in silbernem mit acht blauen Kreuzen bestreutem Feld ein steigender rotgekrönter und rotbewehrter blauer Löwe, unten rechts in Gold ein roter Reichsapfel und unten links in Blau eine hängende goldene Traube mit zwei goldenen Blättern.
Tingierung
InfoField
argentazuregulesor
Datum 1978
date QS:P571,+1978-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Von den acht der Verbandsgemeinde zugeordneten Gemeinden gehörte die Hälfte am Ende des 18. Jahrhunderts zum größten Teil zu Kurmainz. Es sind Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim und Wöllstein, die ein silbernes Rad in Rot, das so genannte „Kurmainzer Rad“ im Wappen führten. Eckelsheim, Gumbsheim und Wöllstein waren noch zur Hälfte im Besitz von Nassau-Saarbrücken, worauf der silberne Löwe in Blau, das Wappentier von Nassau-Saarbrücken, neben dem Mainzer Rad in den Ortswappen hinweist. Deshalb stehen im VG-Wappen die Wahrzeichen von Kurmainz und Nassau-Saarbrücken in den beiden oberen Feldern. Siefersheim, Wendelsheim und Wonsheim zeigen in ihren Ortswappen unter anderem noch als Hinweis auf ihre ehemalige teilweise Zugehörigkeit zur Kurpfalz deren Wappentier, den goldenen Löwen in Schwarz, Wonsheim zusätzlich in Gold einen roten Reichsapfel, ebenfalls als Kurpfälzer Wahrzeichen. Deshalb in Feld drei der Reichsapfel. Charakteristisch für alle Gemeinden ist der Weinbau als ihr wirtschaftlicher Hauptfaktor, der deshalb in Feld vier als „Neuschöpfung“ in Form einer Weintraube ins Wappen aufgenommen worden ist.
Künstler
InfoField
Original: Heinz Leitermann Vektorisierung: MaxxL
Quelle Verbandsgemeinde Wöllstein
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Andere Versionen
 Wappen vg woellstein.gif

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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