„40-90-Regel“ – Versionsunterschied

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Version vom 3. Januar 2019, 22:22 Uhr

Die 40 90 Regel ist eine Regel im deutschen Finanzrecht, die bestimmt, was steuerlich im Gegensatz zu anderen Finanzierungsformen als Leasing anzusehen ist.

Das finanzrechtliche Eigentum am Leasingobjekt wird nur dann der Leasinggesellschaft zugeschrieben, wenn die Grundmietzeit in einem angemessenen Verhältnis zur üblichen Nutzungsdauer steht.

Das Leasingobjekt wird nur dann dem Leasingnehmer, dem Nutzer des mobilen Objekts, als wirtschaftliches Eigentum zugeschrieben, wenn die Nutzungsdauer

  • weniger als 40 % oder
  • mehr als 90 %

der üblichen Nutzungsdauer beträgt. In solchen Fällen beurteilt das Finanzamt den Leasingvertrag in der Regel als Ratenkauf. Liegt sie dagegen zwischen den Grenzen, dann wird das Eigentum dem Leasinggeber zugerechnet. Maßgeblich für die Nutzungsdauer ist in der Regel die AfA-Tabelle.