Wikipedia:Review/Geschichte
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Georg Heinrich Maier (* 16. April 1907 in Tübingen, Königreich Württemberg; † Oktober 1945 in Baranowitschi, Belarussische SSR, Sowjetunion) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Journalist. Seine akademische Laufbahn begann er in Berlin unter Ernst Rabel, sie endete jedoch aufgrund seiner Kritik an den Nationalsozialisten 1934. Maier wandte sich dann dem Journalismus zu und schrieb noch bis Herbst 1936 Artikel, in denen er Vorhaben der Nationalsozialisten, teils offen, teils verdeckt, kritisierte. Um weiteren Repressalien zu entgehen, trat er 1939 der Wehrmacht bei und starb 1945 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Sein Tod hinterließ nach Einschätzung seiner Kollegen eine große Lücke in der Wissenschaft des Römischen Rechtes der Nachkriegszeit.
Diesen Artikel über einen Wissenschaftler des Römischen Rechts hatte ich vor einigen Monaten angelegt und bei SG präsentiert. Ich habe jetzt noch einmal alle weitere Literatur, die ich zu ihm gefunden habe, ausgewertet und würde mich über weitere Ideen zur Verbesserung freuen. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:21, 2. Sep. 2024 (CEST)
Danke für den schönen Artikel. Bei der Struktur des Artikels fällt das Fehlen eines Rezeptionsabschnittes auf. Hat das einen bestimmten Grund? Im biographischen Teil wird immer wieder auf die Rezeption seines Werks Bezug genommen. Ich würde vorschlagen, die Rezeption in einen Abschnitt zusammenzufügen und, wenn möglich, auszubauen.--FWS AM (Diskussion) 09:51, 12. Sep. 2024 (CEST)
- Danke für deine Antwort. Nun, bisher habe ich keinen eigenen Rezeptionsabschnitt konzipiert, weil die meiste Zeit die wenige Literatur beschreibt, was er macht und dann immer einzeln zu einzelnen Werken mal ein Urteil abgibt oder halt zu den einzelnen Lebensabschnitten oder Tätigkeiten. Ich gucke einmal, ob ich noch mehr zu seinen Werken finde, was man nutzen kann und versuche das dann auszubauen. Wenn ich das gefunden habe, melde ich mich. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:35, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Also ich habe mal versucht das in einen eigenen Abschnitt zu fassen und mit zwei kleinen Rezensionen auszubauen. In den beiden Rezensionen steht sonst leider nur sehr viel technisches, also zu den Fragen des römischen Rechts, und weniger eine Beurteilung seiner Analysen, Theorien, etc., wie man sich das sonst ja wünschen würde. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:41, 15. Sep. 2024 (CEST)
Folgender Satz ist erklärungsbedürftig: "Im Jahr 1937 soll ihm eine Professur in Südafrika angeboten worden sein." War das nur ein Gerücht? Warum Südafrika? Wer soll ihm überhaupt die Professur angeboten haben? --Vive la France2 (Diskussion) 15:30, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Mehr als das schreibt Wacke auch nicht. Ich habe keine Ahnung, ob er das nicht genau wusste. Er schreibt aber auch:“Soll man ihm (…) angeboten haben“. Ich bin daher relativ nah an seiner Formulierung geblieben. Südafrika ergibt schon Sinn, weil deren nationales Recht viel stärker noch am römischen Recht orientiert ist. Aber mehr als diesen einen Satz dazu schreibt Wacke nicht. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:48, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Ich würde den Satz ganz weglassen. Er wirft mehr Fragen auf als das er irgendetwas aufklärt. --Vive la France2 (Diskussion) 19:21, 13. Sep. 2024 (CEST)
- In der Gliederung ist die Überschrift "Nach 1936" nicht aussagekräftig genug. Das sollte anders formuliert werden, finde ich. --Vive la France2 (Diskussion) 19:29, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Ich habe den Satz gestrichen und die Überschrift zu Letzte Lebensjahre geändert. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:50, 15. Sep. 2024 (CEST)
- Passt jetzt, dankeschön. --Vive la France2 (Diskussion) 18:49, 15. Sep. 2024 (CEST)
- Ich habe den Satz gestrichen und die Überschrift zu Letzte Lebensjahre geändert. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:50, 15. Sep. 2024 (CEST)
Ich finde folgende Stelle hat eher etwas triviales und anekdotisches an sich: "Karl Heinz Burmeister stellt in seiner Biographie fest, dass er sich mit dem 1461 geborenen deutschen Juristen Ulrich Zasius, der sich ebenfalls mit dem Römischen Recht beschäftigte, den Namen der Mutter teilte. Beide hießen Anna Sigwart. Ob eine Verwandtschaft bestand, ist nicht bekannt." Erstens betrifft der Name seine Mutter und ob dieser Ursache für seine Vorliebe für das Römische Recht war, ist nicht sicher und klingt mir auch etwas arg hergeholt. Ich würde den "Fakt" an deiner Stelle löschen. --Vive la France2 (Diskussion) 21:02, 12. Nov. 2024 (CET)
- Ich finde solche Verweise, insbesondere wenn sei auch in der Literatur gemacht werden, durchaus eine ganz nette Ergänzung des Textes, vor allem wenn man wie hier nur wenig Literaturstellen hat. Ich überlege aber nochmal. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:22, 13. Nov. 2024 (CET)
Ich finde auch, dass Maier in deinem Artikel nur zu einem Opfer des NS-Staates degradiert wird. Was steht denn nun in seiner Dissertation, die posthum wirklich sehr positiv rezensiert wurde? Seine Positionen zum Römischen Recht werden nicht wirklich klar. Gut, man erfährt, dass er die NS-Ideologie kritisch sah und relativ mutig diese Einschätzungen auch publizistisch äußerte, aber auch das geht genauer. Der Artikel deutet an, dass er sich als Journalist mit dem berüchtigten Roland Freisler auseinandersetze. Wie charakterisierte er ihn denn? Auf mich wirkt der Artikel, eher so als zähle er ohne Tiefe nur auf, was Maier tat und lobt ihn dafür. Zum Beispiel: "Werner Flume beschreibt das Gedächtnis von Maier als „phänomenal[ ]“ und attestiert ihm eine umfassende Bildung." Schön und gut, aber von jedem Rechtsgelehrten sollte man eine "umfassende Bildung" erwarten. Ein Alleinstellungsmerkmal ist das nicht. Weiter geht es in dem Artikel mit Einschätzungen, die Maier nur loben, aber leider nicht sagen, was so gut an seinen rechtswissenschaftlichen Ergebnissen war: "Flume beschreibt ihn als Vertreter einer geschichtlichen Rechtswissenschaft und attestiert ihm, dass er einer der bedeutendsten Romanisten geworden wäre, sofern er den Krieg überlebt hätte.[10] Zu dem gleichen Ergebnis kommt der österreichische Romanist Artur Steinwenter in der Rezension zum zweiten Teil der unveröffentlichten Habilitationsschrift in der Festschrift für Ernst Rabel." Viele Grüße --Vive la France2 (Diskussion) 21:30, 12. Nov. 2024 (CET)
- Also dein erstes Urteil mag so ein bisschen daran liegen, dass die einzigen beiden Stellen, die sich mir Maiers Leben befassen, Flume und Wacke, auch diese Umstände in den Mittelpunkt rücken.
- Nun, ich kann ja nicht selbst die Werke zusammenfassen, das wäre für mich klar OR, ich muss mich also auf das wenige stützen, was es an Rezensionen gibt - insgesamt halt fast nichts. Flume und Wacke beschäftigen sich mit seinen Werken zum römischen Recht auch gar nicht. Die Rezension von Steinwenter ist halt zu der ganzen Festschrift, der Abschnitt von Maier nimmt etwa eine halbe Seite ein. Seine Dissertation ist vor allem zu zwei Klagen im Rahmen der Pönalklagen und seine Habilitation zur Zession und einigen Problemen im Rahmen von Stipulation und Fideikommiss. Also ich kann versuchen, da noch ein bisschen zum Inhalt zu ergänzen, das Problem ist aber, dass wir da im ganz tiefen römischen Recht drin sind und das dann nur schwierig kurz verständlich darstellbar ist, vor allem, wo wir viele Artikel in dem Bereich zum Verweisen auch noch nicht haben. Aber ich gucke mal, was sich aus den beiden Rezensionen noch rausholen lässt, was auch für OMA verständlich bleibt.
- Was Freisler angeht, Wacke erwähnt nur, dass Maier über einen Vortrag berichtet, ob er sich auch mit ihm beschäftigte oder ihn charakterisierte. Ich würde es für OR halten, selbst so ein Ergebnis aus dem Originalartikel von Maier zu schließen.
- Danke für die Anmerkungen, ich versuche aus den beiden Rezensionen noch ein bisschen mehr Inhalt zu holen, aber wirklich substanziell mehr, wird es mangels einer wirklichen Analyse seiner Werke in der Literatur (sie wurden auch danach kaum noch zitiert), auch nicht. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:43, 13. Nov. 2024 (CET)
- Na ja, bei einem Rechtsgelehrten müsste man schon mehr über sein Werk erfahren. Wenn die Forschungsliteratur dazu wirklich nicht viel mehr hergibt, dann wird man daraus keinen wirklich guten Wikipedia-Artikel machen können. Ein Lesenswert-Bapperl dürfte schwierig werden. Was ist denn dein Ziel? Mein Tipp: Konzentrier dich wieder mehr auf den CRAMRA-Artikel. Da sehe ich deutlich eher Potenzial. Freundliche Grüße --Vive la France2 (Diskussion) 21:13, 13. Nov. 2024 (CET)
- Natürlich wird das kein Artikel wie Albrecht Alt oder ähnliches werden können aufgrund der wenigen Literaturstellen, aber meines Erachtens kann ein Artikel, zu dem es ein wenig Literatur gibt, auch ein L bekommen. Ich gucke mal, was ich zum Werk noch sagen kann. / Nun Cramra liegt ja schon eine Weile ohne Antwort im zweiten Review. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:30, 14. Nov. 2024 (CET)
- Na ja, bei einem Rechtsgelehrten müsste man schon mehr über sein Werk erfahren. Wenn die Forschungsliteratur dazu wirklich nicht viel mehr hergibt, dann wird man daraus keinen wirklich guten Wikipedia-Artikel machen können. Ein Lesenswert-Bapperl dürfte schwierig werden. Was ist denn dein Ziel? Mein Tipp: Konzentrier dich wieder mehr auf den CRAMRA-Artikel. Da sehe ich deutlich eher Potenzial. Freundliche Grüße --Vive la France2 (Diskussion) 21:13, 13. Nov. 2024 (CET)
- Genau, es braucht ja gar keine lange Exergese zu werden. Es reicht darstellen, zu welchen Ergebnissen Maier kam: Was sind seine wesentlichen Positionen? Hast du vielleicht Zugriff auf seine Habilitationsschrift? Er wird ja bestimmt am Ende dieser Schrift ein Fazit formulieren. Ganz grob ohne zu bewerten, könnte man dann durchaus die wesentlichen Thesen skizzieren.
- Warum hast du CRAMRA nicht wie beim ersten Mal im Geschichtsreview geparkt? Ich würde nicht beides gleichzeitig in Angriff nehmen. Stecke lieber alle für Wikipedia eingeteilte Energie in ein Projekt und beginne erst mit einem anderen Projekt, wenn das erste zu einem vorläufigen Abschluss gebracht wurde. Freundliche Grüße Vive la France2 (Diskussion) 17:34, 14. Nov. 2024 (CET)
- Nun, weil CRAMRA auch ein Rechtstext ist und daher auch in die Sozialwissenschaftskategorie fällt und ich gerne auch mir da Input abgeholt hätte - aber bisher gab es noch keine Antwort. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:32, 14. Nov. 2024 (CET)
- Warum hast du CRAMRA nicht wie beim ersten Mal im Geschichtsreview geparkt? Ich würde nicht beides gleichzeitig in Angriff nehmen. Stecke lieber alle für Wikipedia eingeteilte Energie in ein Projekt und beginne erst mit einem anderen Projekt, wenn das erste zu einem vorläufigen Abschluss gebracht wurde. Freundliche Grüße Vive la France2 (Diskussion) 17:34, 14. Nov. 2024 (CET)
- Ja, aber in dem Fall kann man einen Artikel auch gleich in zwei Themenreviews einfügen; das habe ich auch schon getan. Ansonsten läuft man Gefahr, dass nur Interessierte aus einer Sparte Anregungen geben. Und die Historiker oder historisch Interessierten sind oft aktiver. Vive la France2 (Diskussion) 18:46, 14. Nov. 2024 (CET)
- Ich würde vorschlagen, Du verteilst Dein Wikipedia-Engagement auf genau die Weise und auf genau die Artikel, wie es Dir am ehesten liegt und am meisten Freude bereitet. Aber zum Review hier - ich sehe da schon die Möglichkeit für eine Lesenswert-Auszeichnung, sowohl was die entsprechenden Kriterien angeht als auch wenn ich mir die sonstigen "Lesenswerten" der letzten Jahre so anschaue. Ich erinnere nur an die schönen Brückenartikel von Benutzer:Krib, bei denen mit ähnlich wenig Text oft schon alles gesagt ist, was sich mit dem verfügbaren Infomaterial sagen lässt. Ein bisschen Bauchschmerzen hätte ich hier jetzt, wenn es das Kapitel "Werk und Einschätzung seines Wirkens" nicht gäbe und der Fließtext nur aus einem Lebenslauf bestünde. Aber da Du aus dem Thema angesichts der Literaturlage dann ja doch einen relativ ausgewogenen Artikel rausgeholt hast, würde ich einfach mal prognostizieren, bei einer Kandidatur mit lesenswert zu stimmen. Drei Stellen sind mir aufgefallen, an denen ich etwas mehr Informationen noch schön fände - wenn Du allerdings (besonders bei den beiden ersten) sagst, dass nichts zu holen ist, dann ist das halt so.
- Bei den Infos zu den ersten Lebensstationen fehlt es ein bisschen an chronologischen Verankerungen. Man erfährt das Geburtsjahr und dann erst wieder das Jahr der ersten wissenschaftlichen Veröffentlichung. Lässt sich irgendwie noch eine weitere Jahresangabe herauskriegen, zum Beispiel der Reifeprüfung, des Studienbeginns oder der ersten juristischen Staatsprüfung?
- Der Kriegsdienst, der ja einige von Maiers "besten Jahren" ausmachte, wird nur mit einem Satz erwähnt. Es wäre schön zu erfahren, in welcher Einheit Maier diente (Luftwaffe kann man erschließen), an welcher Front er stationiert war, ob es zu Verletzungen kam, ...
- Die Inhaltsangaben zu den drei veröffentlichten Rezensionen sind ein bisschen aussagearm, was natürlich auch an den vier Rotlinks in diesen zwei Sätzen liegt. Aber selbst wenn es die verlinkten Artikel gäbe, wären kleine Einschübe (als Klammer oder als Nebensatz) in diesem Artikel hier hilfreich, um Begriffe wie hereditatis petitio, Bessergebotsvorbehalt, Kaufrecht oder erzwungenes Geschäft vielleicht nicht zu erklären, aber zumindest grob einzuordnen.
- Das sind alles keine Mängel des Artikels, wie er jetzt ist, sondern meine Eindrücke, wo noch am ehesten Ausbaubedarf besteht. An den bisherigen Inhalten habe ich nach einmaliger Lektüre nichts auszusetzen (außer den Kleinigkeiten, die ich selbst schon geändert habe). Nur die eckigen Klammern ohne Inhalt finde ich eher irritierend als hilfeich: Es ist doch klar, dass beispielsweise das Zitat "phänomenal" aus einem Satzzusammenhang entnommen ist - welchen Informationsmehrwert hat dann noch das "phänomenal []"? Danke jedenfalls für die hochinteressante Biographie und viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 11:14, 15. Nov. 2024 (CET)
- Also diesmal muss ich meinem Vorredner tatsächlich widersprechen. Brückenartikel lassen sich doch nicht mit einem Lexikonbeitrag zu einem Geisteswissenschaftler vergleichen, bei allem Respekt. Die Position Maiers zum Römischen Recht, zum Erbrecht und dem Zivilrecht geht aus dem Artikel überhaupt nicht hervor, geschweige denn Argumentationen einzelner wichtiger Schriften wie Prätorische Bereicherungsklagen oder Juris vinculum inter personas, Studien zum Römischen und modernen Obligationsbegriff. Ich empfehle zum Vergleich eher den Artikel zum Bibelwissenschaftler Albrecht Alt und dem dortigen mustergültigen Werkabschnitt. Natürlich kann man argumentieren, dass Maier früh starb, aber er war - wie schon ein Blick in den Abschnitt Publikationen zeigt - durchaus produktiv. Dem wird der kurze Übersichtsabschnitt "Werk und Einschätzung seines Wirkens" nicht gerecht. Auch für ein Lesenswert wäre die derzeitige Fassung meines Erachtens nicht ausreichend. Sorry --Vive la France2 (Diskussion) 11:46, 15. Nov. 2024 (CET)
- Letzteres darfst Du so sehen, und ich darf es anders sehen. Widersprechen muss ich aber meinerseits doch noch kurz bezüglich der Brücken, denn auch zu denen kann man, wenn die Literaturlage stimmt, äußerst vielschichtige und anspruchsvolle Artikel schreiben. Wenn die Literaturlage nicht stimmt, kann man es nicht und muss dann halt mit dem arbeiten, was da ist. Und auf nichts Anderes zielt mein Vergleich ab - bei allem Respekt. "Wer behauptet, Äpfel ließen sich nicht mit Birnen vergleichen, hat nicht verstanden, was ein Vergleich ist." (von hier) --DerMaxdorfer (Diskussion) 12:47, 15. Nov. 2024 (CET)
- Wenn die Literaturlage bei einem Spezialthema einfach zu dünn ist, kann man darüber schlicht und ergreifend keine lesenswerten Artikel schreiben. Bei den Brücken ist das weniger gravierend, da sie einfach starre Bauwerke sind, die sich mit knappen Baubeschreibungen, technischen Daten und ihrer Funktionalität einigermaßen umreißen lassen. Bei einem Gelehrten ist das nicht so einfach getan, zumal er auch noch in das Getriebe der NS-Diktatur geriet. Insofern greift es zu kurz, so eine Persönlichkeit einfachheitshalber im Wesentlichen auf ein Opfersein zu degradieren. Der Mann war schließlich auch ein Intellektueller, der relativ viel akademische und journalistische Schriftlichkeit hinterlassen hat. --Vive la France2 (Diskussion) 14:21, 15. Nov. 2024 (CET)
- Danke @DerMaxdorfer für deine Anmerkungen. Zu den ersten beiden Sachen muss ich aber leider sagen, erfährt man halt fast nichts. In den beiden Nachrufen von Flume und Wacke steht dazu kaum etwas und auch in dem Buch von Maiers Frau werden da keine Details zu erzählt. Mehr als da im Artikel steht, habe ich in der Literatur leider nicht gefunden.
- Was die Frage des Werkes angeht, versuche ich da noch ein wenig mehr zu erläutern zu den Begriffen, was die so bedeuten, sodass man sich trotz Rotlink doch noch mehr darunter vorstellen kann. Bei den eckigen Klammern gucke ich einmal nach, was ich damit meinte.
- Ansonsten @Vive la France2, Maier war jetzt meines Erachtens kein so produktiver Romanist - die meisten Romanisten haben deutlich längere Publikationslisten. Ich kann deine Kritik, dass sein juristisches Werk noch nicht genug dargestellt ist, aber durchaus nachvollziehen, und werde versuchen, zu Dissertation, Habilitation und dem einen Aufsatz Absätze zu schreiben. Was die Buchbesprechungen angeht, da steht zu seinen Ansichten nicht wirklich etwas drin, was mehr als die jetzigen Sätze rechtfertigen würde, sondern nur eine Besprechung, inwieweit das jeweilige Buch schlüssig ist und wie es sich in den Forschungsstand einfügt. Und die Wörterbucheinträge sind halt auch keine Erläuterungen seiner Thesen, sondern halt des modernen Rechts. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:29, 15. Nov. 2024 (CET)
- Ich habe einmal etwas mehr zu den einzelnen Begriffen geschrieben, sodass jetzt klarer sein sollte, womit sich die Bücher beschäftigen, mit denen sich Maier auseinandersetzte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:15, 16. Nov. 2024 (CET)
- Dankeschön, sehr gut! Und wenn Du auch zu Dissertation und Habilitation (und ggf. zu dem einen Aufsatz) noch ein paar Sätze schreiben kannst, noch besser. Zumindest zu den akademischen Qualifikationsschriften scheint es ja Rezensionen zu geben. --DerMaxdorfer (Diskussion) 21:15, 18. Nov. 2024 (CET)
- Also zu der Dissertation und zur Habilitation habe ich jetzt einmal einen Absatz geschrieben. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:02, 26. Nov. 2024 (CET)
- Dein Text verwendet an der Stelle viele juristische Fachbegriffe, die für Laien schwer verständlich und oftmals Rotlinks sind. --Vive la France2 (Diskussion) 18:38, 29. Nov. 2024 (CET)
- Nun, um Fachbegriffe kommt man nicht herum, aber eigentlich habe ich immer versucht, sie entsprechend zu erklären. Bei welchen Begriffen genau fehlt es dir denn an Erklärung? --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:11, 29. Nov. 2024 (CET)
- Ich kann die Abschnitte nicht in einem Rutsch durchlesen, weil ich erst auf zahlreiche Verlinkungen abbiegen muss, um mir den Kontext wirklich zu erschließen. Du könntest ja einige rechtswissenschaftliche Fachbegriffe umschiffen und so verständlicher erklären, was Maiers Argumente sind. Dann braucht es beispielsweise nicht eingeschobene allgemeine Definitionen/Exkurse zu Pönalklagen im römischen Recht und ähnliches. --Vive la France2 (Diskussion) 14:19, 30. Nov. 2024 (CET)
- Ein Beispiel aus deinem Text, damit du genau verstehst was ich meine: "In seiner Dissertation aus dem Jahr 1932 beschäftigt sich Georg Heinrich Maier insbesondere mit zwei Klagen des römischen Rechts, die auf die Abschöpfung von Bereicherung gerichtet waren. Dies war zum einen die actio in id quod pervenit, eine honorarrechtliche Pönalklage gegen den Erben einer Person, die ein Delikt begangen hatte, und zum anderen die actio in quantum locupletior factus est, die auf die Abschöpfung von Bereicherungen gerichtet ist in Situationen, wo die ansonsten genutzten Kondiktionen nicht einschlägig waren." Erstmal muss ich als Leser die Links Bereicherungsrecht#Römisches Recht, Ius honorarium, Pönalklage und Conductioanklicken, um folgen zu können, das heißt ich muss den Artikel mehrfach verlassen. Dann wäre es gut, wenn die lateinischen Rechtszitate übersetzt werden könnten. Was bedeuten die Rotlinks actio in quantum locupletior factus est und actio in id quod pervenit? Davon abgesehen weiß ich bis jetzt nur, mit welchem juristischen Feld sich Maier beschäftigt hat, aber noch nicht, was er selbst beitragen wollte, also weiter im Text: "Dabei war es Maier gelegen für die Klagen der beiden actiones, die aufgrund eines Delikts oder aufgrund von Interdikten, nach Ablauf der Jahresfrist oder gegen den Erben vom Prätor erteilt werden, eine systematische Einordnung in den Zusammenhang der bisherigen Forschung zum römischen Ausgleich von Bereicherungen zu erarbeiten." Aus dem gerade Gesagten werde ich nicht schlau. Was ist denn der bisherige Ansatz "zum Ausgleich von Bereicherungen"? Was kritisiert Maier daran? Welche Lösung schlägt er vor? --Vive la France2 (Diskussion) 20:22, 30. Nov. 2024 (CET)
- Nun, Fachbegriffe lassen sich beim römischen Recht schlecht weglassen, denn man läuft dann eher Gefahr, dass man viel eher ein Bild vermittelt, dass geprägt ist von unserem heutigen Rechtssystem. Das römische System funktioniert mit seinen actiones aber ganz anders. Ich habe aber versucht, da noch ein wenig mehr Einordnung zu geben.
- Nun, die beiden Rechtszitate sind die Namen der beiden Klagen. Diese Klagen übersetzt man eigentlich nicht, daher würde ich das auch nicht machen.
- Was Maier machen wollte, war vor allem eine systematische Einordnung in den bisherigen Forschungsstand. Was der genau ist, weiß ich nicht, ich habe dort vor allem mit der Rezension gearbeitet. Die heutige Forschung zu diesen Klagen ist quasi nicht existent, im aktuellen Lehrbuch von Kaser/Knütel/Lohsse steht da nicht mehr, als dass es diese Klagen gab. Ansonsten macht Maier wohl nicht mehr, als ich geschrieben habe, er arbeitet die Klagen systematisch auf in ihren Voraussetzungen und nimmt Stellung zu der Frage, ob es bereits so ein allgemeines Prinzip der Haftung in der römischen Klassik gibt. Da macht er halt lange Ausführungen zu einzelnen Formulierungen in einzelnen Digestenstellen. Das ist aber nichts für den Artikel, weil das viel zu technisch ist. Eine "Lösung" in dem Sinne schlägt er nicht vor. Seine Arbeit ist halt das, was Kreller als "gewissenhafte Quellenexegese" bezeichnet, lange Seiten darüber, was die Formulierungen in einzelnen Stellen heißen und am Ende stehen keine großen Änderungen an den bisherigen Ergebnissen. Summa summarum: Er trägt insoweit zum Forschungsdiskurs bei, dass er die antiken Quellen analysiert und sie mit dem Forschungsstand in Einklang bringt. Dabei gibt es aber laut Kreller keine großen Abweichungen mit Ausnahme der Sache bei der Metusklage.
- Also, ich bin für Hinweise dankbar, wo man noch ein wenig mehr Erläuterung der römisch-rechtlichen Inhalte braucht. Aber es ist halt ein spezielles Thema, man kann halt auch nicht alle Inhalte des römischen Rechts in diesem Artikel nochmal erklären. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:03, 1. Dez. 2024 (CET)
- Nun, um Fachbegriffe kommt man nicht herum, aber eigentlich habe ich immer versucht, sie entsprechend zu erklären. Bei welchen Begriffen genau fehlt es dir denn an Erklärung? --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:11, 29. Nov. 2024 (CET)
- Dein Text verwendet an der Stelle viele juristische Fachbegriffe, die für Laien schwer verständlich und oftmals Rotlinks sind. --Vive la France2 (Diskussion) 18:38, 29. Nov. 2024 (CET)
- Also zu der Dissertation und zur Habilitation habe ich jetzt einmal einen Absatz geschrieben. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:02, 26. Nov. 2024 (CET)
- Dankeschön, sehr gut! Und wenn Du auch zu Dissertation und Habilitation (und ggf. zu dem einen Aufsatz) noch ein paar Sätze schreiben kannst, noch besser. Zumindest zu den akademischen Qualifikationsschriften scheint es ja Rezensionen zu geben. --DerMaxdorfer (Diskussion) 21:15, 18. Nov. 2024 (CET)
- Ich habe einmal etwas mehr zu den einzelnen Begriffen geschrieben, sodass jetzt klarer sein sollte, womit sich die Bücher beschäftigen, mit denen sich Maier auseinandersetzte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:15, 16. Nov. 2024 (CET)
- Wenn die Literaturlage bei einem Spezialthema einfach zu dünn ist, kann man darüber schlicht und ergreifend keine lesenswerten Artikel schreiben. Bei den Brücken ist das weniger gravierend, da sie einfach starre Bauwerke sind, die sich mit knappen Baubeschreibungen, technischen Daten und ihrer Funktionalität einigermaßen umreißen lassen. Bei einem Gelehrten ist das nicht so einfach getan, zumal er auch noch in das Getriebe der NS-Diktatur geriet. Insofern greift es zu kurz, so eine Persönlichkeit einfachheitshalber im Wesentlichen auf ein Opfersein zu degradieren. Der Mann war schließlich auch ein Intellektueller, der relativ viel akademische und journalistische Schriftlichkeit hinterlassen hat. --Vive la France2 (Diskussion) 14:21, 15. Nov. 2024 (CET)
- Letzteres darfst Du so sehen, und ich darf es anders sehen. Widersprechen muss ich aber meinerseits doch noch kurz bezüglich der Brücken, denn auch zu denen kann man, wenn die Literaturlage stimmt, äußerst vielschichtige und anspruchsvolle Artikel schreiben. Wenn die Literaturlage nicht stimmt, kann man es nicht und muss dann halt mit dem arbeiten, was da ist. Und auf nichts Anderes zielt mein Vergleich ab - bei allem Respekt. "Wer behauptet, Äpfel ließen sich nicht mit Birnen vergleichen, hat nicht verstanden, was ein Vergleich ist." (von hier) --DerMaxdorfer (Diskussion) 12:47, 15. Nov. 2024 (CET)
- Also diesmal muss ich meinem Vorredner tatsächlich widersprechen. Brückenartikel lassen sich doch nicht mit einem Lexikonbeitrag zu einem Geisteswissenschaftler vergleichen, bei allem Respekt. Die Position Maiers zum Römischen Recht, zum Erbrecht und dem Zivilrecht geht aus dem Artikel überhaupt nicht hervor, geschweige denn Argumentationen einzelner wichtiger Schriften wie Prätorische Bereicherungsklagen oder Juris vinculum inter personas, Studien zum Römischen und modernen Obligationsbegriff. Ich empfehle zum Vergleich eher den Artikel zum Bibelwissenschaftler Albrecht Alt und dem dortigen mustergültigen Werkabschnitt. Natürlich kann man argumentieren, dass Maier früh starb, aber er war - wie schon ein Blick in den Abschnitt Publikationen zeigt - durchaus produktiv. Dem wird der kurze Übersichtsabschnitt "Werk und Einschätzung seines Wirkens" nicht gerecht. Auch für ein Lesenswert wäre die derzeitige Fassung meines Erachtens nicht ausreichend. Sorry --Vive la France2 (Diskussion) 11:46, 15. Nov. 2024 (CET)
- Ich habe jetzt auch endlich das mit dem phänomenal nochmal angeguckt @DerMaxdorfer, im Original steht da "phänomenalen Gedächtnis". Die eckigen Klammern zeigen an, dass da zwei Buchstaben vom originalen Wort entnommen worden sind. --Ichigonokonoha (Diskussion) 22:24, 28. Nov. 2024 (CET)
Die Volksabstimmung in Oberschlesien (seltener auch: Plebiszit in Oberschlesien; auf Polnisch stets Plebiscyt na Górnym Śląsku) fand am 20. März 1921 in Folge des Versailler Vertrages statt. Sie hatte die Frage der territorialen Zugehörigkeit eines Teiles der preußischen Provinz Oberschlesien zum Gegenstand und führte letztlich zur Teilung Oberschlesiens und zur Abtretung von Ostoberschlesien an Polen. Die Abstimmung wurde von einer Interalliierten Kommission durchgeführt, die hierfür im Rahmen einer zeitlich befristeten Autonomie von Februar 1920 bis Juli 1922 die Regierungsgewalt im betroffenen Gebiet ausübte. Das Abstimmungsgebiet umfasste große Teile der Provinz Oberschlesien, jedoch ohne die westlichsten Kreise Grottkau, Neisse und Falkenberg, nur den östlichen Teil des Kreises Neustadt O.S., ohne das zum Landkreis Ratibor gehörende Hultschiner Ländchen und unter Einbeziehung eines Teils des niederschlesischen Kreises Namslau.
Hallo, ich habe mir den Artikel ab Ende Juni zur Brust genommen und ihn runderneuert, deutlich ausgebaut und umfassend bebildert. Ich will gar nicht drumherum reden: Ich bin stolz auf das Schätzchen und überlege, den Artikel für eine Auszeichnung vorzuschlagen. Davor würde ich mich jedoch über Euer Feedback freuen: Habe ich etwas Gravierendes vergessen, knirscht es irgendwo, wie viele Kommafehler habe ich diesmal fabriziert? :) Ich danke Euch für Eure Mühe! beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 20:46, 13. Okt. 2024 (CEST)
- Niemand schreibt hier etwas … Also ich bin einfach baff – da kann man sich gar nichts mehr wünschen, alles da! LG, --Freigut (Diskussion) 20:16, 7. Nov. 2024 (CET)
- Alles perfekt, habe nur eine schiefe Aussage gefunden: Nicht in Schlesien, sondern lediglich in Oberschlesien war das Zentrum 1919-1930 die stärkste politische Kraft, siehe Wahl zur Deutschen Nationalversammlung (1919) usw. bis zur Reichstagswahl 1930, im übrigen Schlesien - obwohl weniger industrialisiert - war es die SPD. Ich habe das korrigiert. --Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:26, 10. Nov. 2024 (CET)
- Der eine EN aus der Einleitung müsste noch irgendwo anders eingebaut werden, da die Einleitung ja nur zusammenfasst. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:44, 13. Nov. 2024 (CET)
- Ich steh auf dem Schlauch... was meinst Du mit "EN"? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 09:47, 14. Nov. 2024 (CET)
- Einzelnachweis. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:21, 14. Nov. 2024 (CET)
- Danke :) Ich habe den Hinweis umgesetzt. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:36, 14. Nov. 2024 (CET)
- Einzelnachweis. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:21, 14. Nov. 2024 (CET)
- Ich steh auf dem Schlauch... was meinst Du mit "EN"? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 09:47, 14. Nov. 2024 (CET)
- Der Artikel ist gut geschrieben und dürfte bei einer Auszeichnungsdiskussion gut laufen. Ich habe zwar noch einige Punkte, aber das sind eher Kleinigkeiten. Sobald ich etwas Zeit habe, schiebe ich das nach. --Dioskorides (Diskussion) 18:53, 1. Dez. 2024 (CET)
- Meine Punkte quetsche ich mal hier hin:
- Der Text ist insgesamt neutral geschrieben. Man sollte aber dennoch auf nicht neutrale Worte oder Wendungen durchsehen; in einem Fall habe ich ein solches Wort entfernt.
- Der Text ist erfreulich ausführlich. Dennoch müssen keine Dopplungen sein. Ich meine z.B. die Ausführungen über das Stimmrecht (im Kapitel „Stimmberechtigung“), konkret: die Meinungsänderung vor allem der polnischen Seite, welche Leute zugelassen werden sollten, noch an anderer Stelle gelesen zu haben. Es reicht, wenn das in diesem Kapitel mit der entsprechenden Überschrift steht.
- Ganz konkret meine ich die Textblöcke 2 bis 4 des Kapitels „Die Arbeit zur Vorbereitung des Plebiszits“ und die Textblöcke 1 bis 3 des Kapitels „Stimmberechtigung“, die viel Redundantes enthalten, wenn man die beiden Kapitel vergleicht. --Dioskorides (Diskussion) 18:32, 6. Dez. 2024 (CET)
- Der untere Spruch auf dem zweitlinken Wahlplakat „“Głosuj za Polską“ hat doch den Imperativ von głosować, also: Stimme für Polen! (wie auf dem ganz linken Plakat). Die Legende müsste korrigiert werden.
- ---> stimmt, ist geändert Lokiseinchef (Diskussion)
- Bei diesem Thema sind Karten sehr wichtig. Die erste Karte zur Sprachensituation finde ich ausgezeichnet. Die zweite Karte zu den Gebietsabtretungen ist auch sehr übersichtlich; ich würde aber, wie L47, eine Karte bevorzugen, die nur die Gebietsveränderungen nach dem 1. Weltkrieg zeigt. Die dritte Karte mit den Abstimmungsergebnissen ist themabezogen sehr komplex, aber gut gelungen. Das gilt aber nicht für die Legende, da die Größe der Bevölkerungsdichte klar definiert ist und die Einheit Einwohner/Flächeneinheit erfordert. Indirekt ist sie zwar enthalten, aber tatsächlich sind es Tortendiagramme mit bevölkerungsproportionaler Flächengröße. Die vierte Karte zur Darstellung der Abstimmungsmehrheiten auf Kreisebene ist in Ordnung; man könnte leicht in der nebenstehenden Tabelle „Stimmverteilung Volksabstimmung“ die Zeilen entsprechend mit Farbe unterlegen. In der fünften Karte müssen, wie L47 schon anmerkte, unbedingt die fehlerhaften Jahreszahlen korrigiert werden.
- ---> Karte 2 ist ausgetauscht und Karte 5 korrigiert.
- ---> Bei Karte 3 habe ich Deinen Hinweis noch nicht ganz verstanden, die Größe der Torte gibt doch die Zahl der Bevölkerung an und das Wort "Bevölkerungsdichte" wird nicht benutzt... Kannst Du das nochmal erläutern?
- Gerne. Wenn eine Karte laut Legende die Bevölkerungsdichte angibt, dann muss sich für die einzelnen Gebiete ablesen lassen, wieviele Einwohner/Quadratkilometer (oder vergleichbare Einheit) leben. --Dioskorides (Diskussion) 12:59, 6. Dez. 2024 (CET)
- @Dioskorides: Wir sprechen über diese Karte, korrekt? Ich bin etwas irritiert, weil das Wort Bevölkerungsdichte dort gar nicht auftaucht. Durch die verschieden große Kreise wird nur die Zahl der Bevölkerung je Verwaltungsgebiet dargestellt, also ohne konkreten Bezug zur flächenmäßigen Größe des Gebiets... Insofern verstehe ich Deinen Hinweis nicht. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:23, 8. Dez. 2024 (CET)
- Zur Klärung: Es geht um die dritte Karte von oben im Kapitel "Ergebnisse". Ich schrieb „Legende“, das ist vieleicht missverständlich, ich meine nicht die Legende im Datei-File, sondern die WP-Legende oder einfacher, der beschreibende WP-Text unterhalb der Karte in dem Kästchen. --Dioskorides (Diskussion) 13:47, 8. Dez. 2024 (CET)
- ---> Ok, ich stand auf dem Schlauch. Ich habe den Beschreibungstext angepasst. --Lokiseinchef (Diskussion) 09:46, 9. Dez. 2024 (CET)
- Zur Klärung: Es geht um die dritte Karte von oben im Kapitel "Ergebnisse". Ich schrieb „Legende“, das ist vieleicht missverständlich, ich meine nicht die Legende im Datei-File, sondern die WP-Legende oder einfacher, der beschreibende WP-Text unterhalb der Karte in dem Kästchen. --Dioskorides (Diskussion) 13:47, 8. Dez. 2024 (CET)
- ---> Bei den Farben in der Tabelle neben Karte 4 bin ich eher zurückhaltend. Wenn, müssten die 9 Farbabstufungen aus der Grafik zur Anwendung kommen... neben der Herausforderung die exakte Farbe zu finden befürchte ich, dass das es die Tabelle sehr wuselig macht. Inhaltlich zögere ich auch, weil die Abstimmung explizit gemeindeweise durchgeführt wurde und die Zusammenfassung in der Tabelle in Landkreise nur der besseren Nachvollziehbarkeit geschuldet ist, es aber ausdrücklich keine Landkreise zu "gewinnen" gab. Lokiseinchef (Diskussion)
- Der letzte Punkt betrifft keine Fehler, sondern geht in Richtung Konkretisierung . Ich selbst habe schon oft zu diesem Thema gelesen, beginnend mit meinem eigenen Geschichtsschulbuch: „Obwohl bei der Abstimmung 60% für Deutschland stimmten, wurde das Gebiet anschließend aufgeteilt.“ Mit anderen Worten zwischen den Zeilen: buuuh, schreiendes Unrecht, mehr oder weniger zivil ausgedrückt. Wenn ich den Text aus dem Versailler Vertrag lese, Anlage §5: „Nach Beendigung der Abstimmung teilt der Ausschuss den alliierten und assoziierten Hauptmächten die Anzahl der in jeder Gemeinde angegebenen Stimmen mit und reicht gleichzeitig einen eingehenden Bericht über die Wahlhandlung sowie einen Vorschlag über die Linie ein, die in Oberschlesien unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auch der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften als Grenze Deutschlands angenommen werden soll.“ dann war eine Teilung von vornherein vorgesehen, das war der Auftrag für den internationalen Ausschuss, und dieser sollte das Ergebnis nicht mathematisch-geometrisch umsetzten, sondern ausgehend vom Stimmergebnis unter Berücksichtigung geographischer und wirtschaftlicher Aspekte. Diese Randbedingung würde ich ausdrücklich in den Text aufnehmen. Was „geographisch“ und „wirtschaftlich“ bedeutet, ist vom Text nicht vorgegeben, offenbar sollte der Ausschuss einen gewissen Spielraum haben. Die Letztentscheidung lag sowieso bei den Siegermächten. Ich kann mir unter „geographisch“ am ehesten vorstellen, dass Ex-/Enklaven vermieden oder natürliche Grenzlinien beachtet werden sollten. Unter „wirtschaftlich“, dass ein zusammenhängender Wirtschaftsraum benachbarter Gemeinden nicht zerrissen werden sollte etc. Vielleicht gibt es dazu noch genauere Ergänzungspapiere. Es sollte also klar werden, dass die irgendwie geregelte Teilung kein prinzipieller Verstoß oder keine Inkonsequenz des Versailler Vertrags war, sondern in selbigem klar anvisiert.
- ---> Mit Deiner Einschätzung was "geographisch" und "wirtschaftlich" bedeuten könnte liegst Du denke ich genau richtig. Vor allem Großbritannien wollte keine Exklaven oder übermäßigen Minderheiten produzieren und Frankreich und GB zusammen wollten das Oberschlesische Revier in seiner Funktionsfähigkeit erhalten (Frankreich ganz klar für Polen und GB deutlich lauwärmer für Deutschland). Ich nehme den Punkt zu den Entscheidungskriterien nochmal mit. Ich bin auf die Online-Ausgabe des Buches von Sarah Wambaugh über die Plebiszite nach dem 1. Weltkrieg gestoßen und nehme mir dort alsbald das Kapitel über Oberschlesien vor. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie dazu etas kluges zu sagen hatte. Lokiseinchef (Diskussion)
- Das steht auch jetzt schon im Text bzw. ist durch die Links herbeizuholen, aber man könnte das vielleicht noch klarer formulieren. Soweit ich weiß, war die Abstimmung das einzige wesentliche Zugeständnis der Siegermächte an Deutschland im Versailler Vertrag, das könnte deutlicher herausgestellt werden. --Dioskorides (Diskussion) 21:56, 3. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe umsortiert und teilweise auch gelöscht. Ich denke die Redunandzen sind jetzt weitgehend aufgelöst. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:17, 8. Dez. 2024 (CET)
- Meine Punkte quetsche ich mal hier hin:
- Sehr schöner Artikel, gefällt mir sehr gut! Einige Kleinigkeiten:
- Zu den deutschen Gebietsabtretungen wird eine Karte eingebunden, die auch die Verluste der Ostgebiete nach dem 2. Weltkrieg und die deutsche Teilung darstellt. Ich finde, das lenkt etwas ab. Besser wäre eine Karte, die sich auf den 1. konzentriert. Wie wäre es mit File:Versailler Vertrag.png?
- ---> ja, die ist besser (ich habe die SVG-Version eingebaut), Lokiseinchef (Diskussion)
- Erwähent werden Vereinbarung mit den „drei führenden Gewerkschaftsverbänden (Gewerkschaftsring, CGB, ADGB).“ Der Artikel Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands bezieht sich aber auf die heutige Organisation, gegründet 1959. Ist nicht eher Deutscher Gewerkschaftsbund (1919–1933) gemeint?
- ---> ja, so ist es, habe ich korrigiert Lokiseinchef (Diskussion)
- Ein weiteres Argument war die Ankündigung einer Bodenreform, die nach einem potentiellen polnischen Abstimmungssieg durch die Enteignung deutscher Großgrundbesitzer erfolgen sollte, was besonders für zahlreiche Bauern verlockend war. (Hervorhebung von mir.) „Bauern“ sind im eigentlichen Sinn die Landbesitzer. Auch der Eindeutigkeit halber vielleicht eher: „landwirtschaftliche Pächter“?
- ---> ja, korrekt, übernommen Lokiseinchef (Diskussion)
- Absatz zum nationalen Selbstverständnis: Gibt es denn Hinweise darauf, als was die Oberschlesier sich hauptsächlich identifizierten? Einfach als (Ober-?)Schlesier (wäre ja wegen der wechselhaften Vorgeschichte nicht unwahrscheinlich), als Katholiken (Stichwort Kulturkampf zwei Generationen zuvor), oder sonst etwas?
- ---> sie unten
- Generell könnte noch ein Hinweis nichts darauf nichts schaden, dass Oberschlesien fast ausschließlich katholisch war. Da „die“ Kirche eine wichtige Rolle gespielt hat, ist nicht ganz irrelevant, dass (im Gegensatz zum restlichen Osten Preußens) Religion und Sprache/Nationalität nicht zusammengehangen waren.
- ---> siehe unten
- Das gleiche Thema wird kurz danach in Der gewalttätige Abstimmungskampf noch mal aufgegriffen. Will man die Hinweise darauf nicht in einem der beiden Abschnitte zusammenfassen oder einen neuen zur nicht vorhandenen Identitätsfrage aufmachen, um darauf von der/den anderer/anderen Stelle(n) drauf verweisen zu können?
- ---> ich lese raus, dass ein kleiner Abschnitt zur Sozialstruktur Oberschlesiens zur Orientierung helfen würde, in dem entsprechende Aussagen/Hinweise gebündelt werden. ich denke mal drüber nach, wie das kurz und knapp eingebaut werden könnte. Lokiseinchef (Diskussion)
- ---> Ich habe den ganzen Abschnitt Einleutung in Richtung "Hintegrund" umgenbaut um mit drei Unterkapitel die politische Geschichte, die Sozialstruktur und die wirtschaftlichen Verhältnisse in Oberschlesien grob zu umreißen. Lokiseinchef (Diskussion)
- Auch die Problematik des Stimmverhaltens der sog. Heimkehrer wird in drei verschiedenen Abschnitten angesprochen.
- ---> Ich habe die Redundanzen abgebaut, Text umsortiert und teilweise auch gelöscht. Lokiseinchef (Diskussion) 13:19, 8. Dez. 2024 (CET)
- In den beiden Tabellen zu Stimmberechtigung und Ergebnis scheinen die Zahlen innerhalb der Spalte horizontal zentriert zu sein. Das macht es etwas unübersichtlich zu vergleichen. Bei unterschiedlichen Stellenzahlen daher besser mit der Vorlage:0 auffüllen.
- ---> ok, die Vorlage kannte ich nicht, habe sie angewandt Lokiseinchef (Diskussion)
- Auf der Karte zu den unterschiedlichen Grenzverlaufsvorschlägen (File:Granice 1921 slask de Volksabstimmung in Oberschlesien Karte der Teilungspläne 1921.png) tauchen die Jahreszahlen 2020 und 2021 auf. Bitte unbedingt korrigieren! ::---> hehe, das ist mir so oft passiert :) Ich habe die Kartendateien angepasst Lokiseinchef (Diskussion)
- Danke schon mal für die Umsetzung! --L47 (Diskussion) 12:06, 2. Dez. 2024 (CET)
- Hey, danke für die vielen Hinweise, ich arbeite es schrittweise ab und antworte direkt bei den einzelnen Anstrichen. Danke und beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 18:16, 3. Dez. 2024 (CET)
Noch etwas: im Kapitel „Zusammensetzung der Bevölkerung“ heißt es zur Sprachverteilung: „…während im Osten vielfach polnisch, und im Südosten auch lechisch, gesprochen wurde.“ Im verlinkten Artikel zu den Lechischen Sprachen wird „lechisch“ als Obergruppe von polnisch + elb- und ostseeslawisch gesehen. Hier in Schlesien, im Südostteil, kann aber eigentlich nur tschechisch gemeint sein, in der Gegend von Ostrau und den angrenzenden Gebieten. --Dioskorides (Diskussion) 11:24, 7. Dez. 2024 (CET)
- Danke für den Hinweis, Lechisch war tatsächlich falsch, denn es handelt sich richtigerweise um Lachisch :) beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 19:29, 7. Dez. 2024 (CET)
Kurzer Zwischenstand: Vielen Dank für die bisherigen Hinweise, die ich mehr oder minder vollständig eingearbeitet habe. Aktuell arbeite ich noch die Fallbeschreibung von Sarah Wambaugh ein und ergänze ggf. den Text etwas. In der Bibliothek habe ich Norbert Conrads: Schlesien bestellt um die Seitenangaben für die entsprechenden EN nachzutragen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 09:56, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das Buch von Sarah Wambaugh habe ich eingearbeitet, die Verweise auf "Conrads: Schlesien" habe ich heute rausgenommen. Nach Durchsicht in der Bibliothek kann ich sagen, dass der Trümmer kaum 4 Seiten zum Plebiszit enthält, die weder dem aktuellen Forschungsstand entsprechen noch zu den (von mir aus früheren Versionen des Artikels übernommenen) Belegstellen wirklich passen. Ich denke auf das Werk kann man ersatzlos verzichten. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 14:10, 14. Dez. 2024 (CET)
Ludwig von Vincke war ein preußischer Verwaltungsbeamter zur Zeit der Preußische Reformen und der Neuordnung des Königreichs Preußen nach dem Wiener Kongress. Nach seinem Studium trat er in den preußischen Staatsdienst ein. Er wurde Landrat im westfälischen Minden und danach als Präsident mehrerer Kriegs- und Domänenkammern leitender Beamter auf der regionalen Ebene bis zu seiner Entlassung durch die französische Besatzungsmacht im Jahr 1807. Daraufhin schloss er sich dem Kreis der preußischen Reformer um den Freiherrn vom Stein an. Ab 1813 war er Zivilgouverneur für die preußischen Westgebiete zwischen Weser und Rhein und von 1815 bis zu seinem Tode 1844 der erste Oberpräsident der Provinz Westfalen. Als Oberpräsident nahm er großen Einfluss auf die Vereinheitlichung der inneren Verwaltung der neugeschaffenen Provinz und ihre Integration der preußischen Staat. Bei seinen ständigen Inspektionsreisen erwarb er sich eine für Verwaltungsbeamte ungewöhnliche Popularität.
Den Artikel zu Ludwig von Vincke habe ich im Hinblick auf seinen bevorstehenden „runden“ Geburtstag seit August umgestaltet und erweitert. Ich bin nunmehr interessiert an Meinungsäußerungen und Verbesserungsvorschlägen. -- Dioskorides (Diskussion) 14:40, 30. Nov. 2024 (CET)
- Moin, danke für diese Fleißarbeit.
- Ich habe nur mal schnelle geguckt mit Autoreview [1] finden sich noch einige Hinweise.
- ich würde ein Bild bei Familie rausnehmen
Gruß --Aeggy (Diskussion) 13:28, 3. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe wikilint auch schon benutzt. Der Text ist weitgehend entaucht und entabert, aber an einigen Stellen geht es nicht. Andere „unanständige“ Wörter sind z.B. „man“, das kann man durch eine umständliche Passivformulierung ersetzen, wird aber auch nicht schöner. „Neuerdings“ habe ich durch „neuere Beurteilung“ ersetzt. Die Weblinks im Text kommen dadurch zustande, dass ich im Literaturverzeichnis einige Texte gleich verlinkt habe, als Leserservice. Der Service kann entfallen, dann ist wikilint zufrieden.
- Das Haas-Bild im Familienkapitel ist wirklich nicht schön, Kloosterhuis bezeichnet es als „im Ganzen verunglücktes Gemälde“. Vincke selbst hat es kritisiert: „Jeder Einzelne mehr oder weniger ähnlich; allein im Ganzen kein Leben, kein Zusammenhang kein Ganzes.“ Ich lass es erstmal drin, damit auch andere das sehen können. Für eine evtl. Auszeichnungskandidatur nehme ich es raus. --Dioskorides (Diskussion) 22:32, 3. Dez. 2024 (CET)
- Wikilint ist ja manches mal auch nen Vorschlag der daneben liegt, aber hilft auch bei Betriebsblindheit. Gut dass du es kennst.
- Ich würde mir bei ner Auszeichnungskandidatur die Bilder von den Gemälden nochmal angucken, der Kontrast sit dort manches mal sehr flächig. Vielleicht kann da die WP:FW helfen? Gruß --Aeggy (Diskussion) 22:02, 4. Dez. 2024 (CET)
- Von mir eingebracht sind die Bilder: Geburtshaus, Reisepass, Luise von Vincke und die Porträts von Winkelmann und Embde. Ich habe die mit „Bordmitteln“ abfotografiert und etwas nachbearbeitet. Professionelle Fotos würden bestimmt besser, aber die Porträt-Originale sind offenbar alle in Privatbesitz, da kommt man nicht ran. Und durch Nachbearbeitung kann man nicht mehr aus den Bildern rausholen als drinsteckt. Sie sind schon ziemlich ähnlich zur Buchvorlage, d.h. auch dort etwas kontrastarm (Embde) oder flau (Winkelmann). Ich kann mir das aber nochmal vornehmen. Ein weiteres Bild von Angermeyer, dass oft kopiert wurde und dessen Vincke-Darstellung häufig kopiert wurde, habe ich schon beiseite gelassen, weil es wirklich düster wirkt. --Dioskorides (Diskussion) 22:28, 5. Dez. 2024 (CET)