Das folgende Regelwerk der Jungwikipedianer wurde im Dezember 2014 durch eine Abstimmung der Jungwikipedianer bestätigt und wird immer wieder aktualisiert. Die letzte Regelwerksänderung fand im Mai 2024 gemäß dieser Abstimmung statt.
- § 1 Definition der „Jungwikipedianer“
Die Jungwikipedianer sind eine Gemeinschaft von Wikipedianern mit einem Alter unter 21 Jahren. Im folgenden wird „Jungwikipedianer“ mit „JWP“ abgekürzt oder als „Mitglied“ bzw. „Mitglieder“ bezeichnet. Die Jungwikipedianer-Seiten dienen zum Plausch über alles Mögliche. Hier soll lockerer diskutiert werden als anderswo in der Wikipedia und gerne darf man auch mal seinen Frust ablassen, dennoch ist es vor allem das Ziel der JWP, Wikipedianer langzeitig für das Projekt zu gewinnen. Es soll gezeigt werden, dass auch junge Mitglieder solide Artikelarbeit leisten können. Eine derartige Einrichtung kann als Ergänzung zum Mentorenprogramm gesehen werden, soll aber in keinem Fall ein Konkurrenzprojekt oder eine Alternative sein!
- § 2 Aufnahmekriterien
Aufgenommen wird, wer (alle Kriterien müssen erfüllt sein)
- das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (für das Alter ist mit Rücksicht auf die Anonymität in der Wikipedia kein Nachweis erforderlich, es genügt die Angabe des Kandidaten),
- mindestens 10 Bearbeitungen im Artikelnamensraum getätigt hat,
- einen Aufnahmeantrag gestellt hat, der mindestens drei Pro-Stimmen erhalten hat, wobei für jede Kontra-Stimme, welche der Aufnahmeantrag erhält, eine weitere Pro-Stimme vorliegen muss,
- dieses Regelwerk anerkennt,
- mit seinem richtigen Benutzerkonto (nicht mit seiner Sockenpuppe) angemeldet ist.
Ein Aufnahmeantrag wird bewilligt, nachdem mindestens drei Tage vergangen sind, abgelehnt wird er nach sieben Tagen, soweit ein überwiegendes Contra- oder kein eindeutiges Ergebnis vorliegen sollte.
- § 3 Automatischer Ausschluss
Automatisch ausgeschlossen wird, wer (mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein)
- das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- in den letzten sechs Monaten weniger als 25 Bearbeitungen im Artikelnamensraum durchgeführt hat sowie
- mindestens einen Monat vor dem drohenden Ausschluss aufgrund von Inaktivität mit der Vorlage Wikipedia:Jungwikipedianer/Vorlage/Inaktivität auf seiner Benutzerdiskussionsseite auf den Umstand hingewiesen wurde und
- vor mehr als zwölf Monaten erstmalig aufgenommen wurde.
- für sechs Monate oder länger gesperrt wurde.
- auf der allgemeinen JWP-Diskussionsseite seinen Austritt erklärt hat.
- verstorben ist.
Jungwikipedianer, die während ihres Ausscheidens am Wartungsbausteinwettbewerb im JWP-Team oder einem JWP-Wettbewerb teilnehmen, dürfen bis zum Ende des jeweiligen Wettbewerbs unverändert weiter an diesem teilnehmen. Im Anschluss gelten die Regeln zu ausgeschiedenen Mitgliedern gemäß § 5.
- § 3a Wiederaufnahme
- Sobald § 3.2 nicht mehr zu einem erneuten Ausschluss führen würde (in den letzten sechs Monaten mindestens 25 Artikelbearbeitungen getätigt wurden), können
- gemäß § 3.2 (Inaktivität) ausgeschiedene Mitglieder ohne Aufnahmeantrag erneut Mitglied werden.
- gemäß § 3.3 (Sperre) oder § 3.4 (Austritt) ausgeschiedene Mitglieder einen erneuten Aufnahmeantrag stellen.
- § 4 Ausschlussverfahren
Wenn dies mindestens drei Jungwikipedianer beantragen, ist auf dieser Seite ein Ausschlussverfahren zu starten. In diesem wird dem Auszuschließenden Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Anschließend, oder sollte der Auszuschließende sich eine Woche lang nicht zu den Vorwürfen äußern, beginnt die Abstimmung. Der/Die Beteiligte darf bei seinem/ihren Verfahren nicht selber abstimmen. Das Mitglied gilt als ausgeschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der abstimmenden JWP für einen Ausschluss gestimmt haben.
- § 5 Ausgeschiedene Mitglieder
Als ehemalige Mitglieder werden diejenigen ausgeschiedenen Mitglieder bezeichnet, die nicht aufgrund eines Ausschlussverfahrens ausgeschlossen wurden. Ehemalige Mitglieder dürfen an Treffen der JWP teilnehmen, sofern mindestens dieselbe Anzahl an vollständigen Mitgliedern der JWP am Treffen teilnimmt (d.h. mind. gleich viele ehemalige und vollständige Mitglieder). Weiterhin dürfen ehemalige Mitglieder beim Artikel des Quartals und Bilderwettbewerb an der Abstimmung teilnehmen, jedoch Artikel bzw. Bilder nicht nominieren. Sie dürfen nicht beim Artikelwettbewerb teilnehmen, dort aber als Schiedsrichter fungieren. Weiterhin dürfen sie nicht in einem der JWP-Teams beim Wartungsbausteinwettbewerb antreten.
- § 6 Aktivitäten der JWP
Die Jungwikipedianer nehmen als Team am Wartungsbausteinwettbewerb teil, sofern sich (mindestens zwei) Mitglieder bereit erklären und ein Team erstellen. Jeder JWP ist berechtigt, ein solches Team zu erstellen, an diesem dürfen nur JWP teilnehmen. Kein JWP ist verpflichtet, am Wartungsbausteinwettbewerb teilzunehmen oder bei seiner Teilnahme am Wartungsbausteinwettbewerb in diesem Team mitzuarbeiten.
Zusätzlich veranstalten die JWP quartalsweise einen Bilderwettbewerb, für den die dortigen Regeln gelten, und den Artikel des Quartals, für den ebenfalls ein eigenes Regelwerk gilt. Auch für den jährlich veranstalteten Artikelwettbewerb gelten eigene Regeln.
- § 7 Abstimmungen der JWP
Bei Abstimmungen auf Seiten der JWP sind alle JWP stimmberechtigt, die vor Beginn der Abstimmung als Mitglied aufgenommen wurden (beim Bilderwettbewerb und Artikel des Quartals gelten die dortigen Regeln). Sofern in diesem Regelwerk oder andernorts nicht anders vorgesehen, dauern JWP-Abstimmungen eine Woche und werden durch einfache Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Verlängerung des Abstimmungszeitraums um eine Woche. Herrscht danach weiterhin Stimmengleichheit, gilt der Vorschlag als abgelehnt.
- § 7a Änderungen des Regelwerks
- Änderungen dieses Regelwerks bedürfen der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der abstimmenden JWP in einer zweiwöchigen Abstimmung zur exakten vorgeschlagenen Formulierung. Im Übrigen gelten die Regeln für Abstimmungen gemäß § 7. Eine Außerkraftsetzung des Regelwerks oder der Beschluss über ein neues Regelwerk gemäß § 9 stellen Änderungen im Sinne dieses Artikels dar.
- § 8 Auflösung der JWP
Eine Auflösung der JWP ist nur nach Abstimmung möglich. Hierfür müssen sich in einer zweiwöchigen Abstimmung zwei Drittel der Abstimmenden für die Auflösung aussprechen, mindestens aber die Hälfte aller Mitglieder.
- § 9 Gültigkeit dieses Regelwerks
Falls das Regelwerk in irgendeiner Weise mit Regeln kollidieren sollte, die nur für einen JWP-internen Wettbewerb oder eine andere JWP-Seite gelten, so haben letztere Vorrang. Falls dieses Regelwerk oder andere Regeln der JWP in irgendeiner Weise mit Regeln kollidieren sollten, die in der gesamten Wikipedia als verbindlich gelten, so haben ebenfalls letztere Vorrang.
Das Regelwerk tritt außer Kraft, wenn:
- gemäß § 8 die Auflösung der JWP beschlossen wurde.
- a) gemäß § 7a die Außerkraftsetzung des Regelwerks beschlossen wurde.
b) gemäß § 6a ein neues Regelwerk beschlossen wurde. - die Zahl der Mitglieder unter vier sinkt, da so die Einhaltung des Regelwerks nicht mehr garantiert werden kann. In diesem Fall tritt das Regelwerk erst wieder in Kraft, wenn die Zahl der Mitglieder nach deren ordentlicher Aufnahme gemäß § 2 wieder über fünf steigt. In der Zwischenzeit ruhen die offiziellen Aktivitäten der JWP.