Liste der Flaggen der Weimarer Republik

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Unter der Liste der Flaggen der Weimarer Republik finden sich Flaggen, die in der Zeit von 1919 bis zum Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 in der Weimarer Republik Verwendung fanden.

National- und Handelsflaggen

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1919–1933 Nationalflagge In der Reichsverfassung vom 11. August 1919 festgelegt. Die Flagge wurde bis zum 12. März 1933 verwendet, als sie durch einen Erlass Paul von Hindenburgs durch Schwarz-Weiß-Rot ersetzt wurde. Die Veröffentlichungen zeigen die Flaggenmaße als 2:3.[1]
  1919–1933 Handelsflagge Gleichzeitig mit der Nationalflagge am 11. August 1919 festgelegt. Verwendet bis zum 1. Mai 1933. Maße der Flagge: 2:3.
  1921–1933 Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz Durch Verordnung vom 11. April 1921 festgelegt. Eingeführt am 31. Juli 1921 zeigt diese Flagge zusätzlich ein Eisernes Kreuz auf den schwarz-rot-goldenen Reichsfarben. Am 16. Juli 1933 wurden durch Verordnung die schwarz-rot-goldenen Farben entfernt. Die Flagge konnte von Schiffsführern der Handelsmarine gezeigt werden, die ehemalige Angehörige der Kriegs- bzw. Reichsmarine waren.

Reichsbanner

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1927–1933 Reichsbanner Das Reichsbanner der Republik wurde im Jahre 1927 eingeführt und bis zur Abschaffung durch die Nationalsozialisten 1933 verwendet. Es diente dem Einsatz bei Feierlichkeiten, zum Beispiel beim Verfassungstag der Weimarer Republik am 11. August.

Reichskriegsflaggen, Kriegsgösch

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Hauptartikel: Reichskriegsflagge

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  (1903)–1921 Reichskriegsflagge Die bereits in der Kaiserzeit verwendete Flagge wurde bis zum 31. Dezember 1921 weitergeführt.
  (1919) Reichskriegsflagge Die Flagge wurde am 27. September 1919 festgelegt, jedoch nie eingeführt.
  1921–1933 Reichskriegsflagge Durch Verordnung vom 11. April 1921 festgelegt. Erstmals am 11. August 1921 zu Land und ab dem 1. Januar 1922 auch zur See verwendet.
  (1903)–1921 Kriegsgösch Die bereits im Jahre 1903 im Kaiserreich eingeführte Gösch wurde zunächst weiter verwendet und erst am 1. Januar 1922 durch nachfolgendes Modell ersetzt.
  (1919)/1921–1933 Kriegsgösch Am 27. September 1919 festgelegt. Eingeführt am 1. Januar 1922 und bis zum 14. März 1933 verwendet.

Flagge und Standarte des Reichspräsidenten und Reichswehrministers

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1919–1921 Flagge des Reichspräsidenten Festgelegt am 27. September 1919 wurde die Flagge bis zum 31. Juli 1921 geführt. Maße der Flagge: 3:5.
  1921–1933[2] Standarte des Reichspräsidenten Die am 31. Juli 1921 eingeführte Standarte wurde vermutlich durchgehend bis zum Jahr 1933 verwendet und ab dem Jahr 1926 zusätzlich zur nachfolgenden Version eingesetzt.[3]
  1926–1933 Standarte des Reichspräsidenten Mit Veröffentlichung vom 5. Mai 1926 wurde eine Variante der Standarte gezeigt, die an jeder Flügelseite mit je sechs Federn ausgestattet war. Die Standarte wurde offenbar bis zum 22. April 1933 zusätzlich zur Vorgängerversion eingesetzt.
  1919–1921 Flagge des Reichswehrministers Vom 27. September 1919 bis zum 31. Juli 1921 verwendet. Maße der Flagge 3:5.
  1921–1933 Flagge des Reichswehrministers Wie vorige Flagge, jedoch jetzt in den Maßen 2:3. Eingeführt am 31. Juli 1921. Verwendet bis zum 14. März 1933.

Reichspostflagge

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Hauptartikel: Reichspostflagge

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1919–1921 Reichspostflagge Festgelegt am 27. September 1919, veröffentlicht am 15. Oktober 1919. Verwendet bis 31. Juli 1921. Maße der Postflaggen: 2:3.
  1921–1933 Reichspostflagge Festgelegt am 11. April 1921, eingeführt am 31. Juli 1921. Verwendet bis zum 31. März 1933.

Reichsdienstflaggen

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1921–1933 Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zu Lande Festgelegt am 11. April 1921, eingeführt am 1. August 1921. Am 22. April 1933 abgeschafft. Maße aller Dienstflaggen: 2:3. Über die Verwendung von Dienstflaggen mit anderen Adlervarianten gibt es keine Belege
  1921–1926 Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zur See Festgelegt am 11. April 1921 und bis zum Jahr 1926 verwendet.
  1926–1933 Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zur See Die Reichsfarben wurden am 5. Mai 1926 hinzugefügt. Verwendet bis zum 31. März 1933.

Seedienstflaggen der Küstenländer

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1922–1933 Seedienstflagge Preußens Festgelegt am 24. Februar 1922. Der schwarze Rand betrug ein sechstel der Flaggenhöhe unten und oben. Ab dem Jahr 1926 war die Bezeichnung Dienstflagge für Staatsfahrzeuge. Sie wurde am 2. Oktober 1933 in der Form des Adlers abgeändert.
  1919–1926 Seedienstflagge Oldenburgs Die Staatsflagge Oldenburgs mit aufgelegtem, oval eingefasstem Oldenburger Wappen. Eingeführt am 3. Oktober 1919. Fälschlicherweise jedoch mit rotem dritten und viertem Quartier. Trotzdem offenbar bis zum Jahr 1926 so verwendet.
  1926–1933 Seedienstflagge Oldenburgs Die Korrektur der Wappenfarbe erfolgte am 29. Dezember 1926. So verwendet bis zum 27. Oktober 1933.
  1923–1933 Seedienstflagge Mecklenburg-Schwerins Die Handelsflagge mit einem zentral aufgelegtem Kreis und dem Mecklenburger Stierkopf. Festgelegt am 12. Juni 1923, eingeführt am 1. Juli 1923. Verwendet bis 7. Juli 1933.
  1921–1933 Seedienstflagge Bremens Die Reichs-Seedienstflagge mit dem kleinen Bremer Wappen. Eingeführt am 1. Januar 1922 nach Bekanntmachung vom 11. November 1921. Verwendet bis 7. August 1933.
  1921–1933 Flagge der Zollverwaltung Bremen Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.
  1921–1934 Seedienstflagge Hamburgs Die Reichs-Seedienstflagge mit dem Hamburger Staatswappen. Eingeführt am 4. November 1921. Verwendet bis zum 3. März 1934.
  1922–1934 Seedienstflagge Lübecks Die Reichs-Seedienstflagge mit dem Lübecker Wappen ohne Adler. Eingeführt am 1. Januar 1922 nach Bekanntmachung vom 25. Dezember 1921. Verwendet bis zum 3. März 1934.
  1922–1933 Flagge der Fischereiaufsicht Lübeck Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.
  1922–1933 Flagge der Lotsenverwaltung Lübeck Verwendungsdaten wie die Seedienstflagge.

Dienstflaggen der Küstenländer für Binnenschifffahrt

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Besondere Flaggen für die Binnenschifffahrt führten lediglich die Länder Mecklenburg und Lübeck. Lübecks Flaggen für Binnenschifffahrt wurden mit leicht vereinfachtem Adler aus dem Kaiserreich übernommen. Tatsächlich zur Verwendung kamen wohl nur die allgemeine Dienstflagge sowie diejenige der Fischereiaufsicht, während die anderen Versionen lediglich als möglich festgelegt wurden.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1923–(1935) Dienstflagge für Binnenschifffahrt Mecklenburgs Eingeführt durch Ministerialerlass vom 12. Juni 1923.
  1921–(1935) Dienstflagge für Binnenschifffahrt Lübecks Bestätigt am 25. Dezember 1921
  1921–(1934) Dienstflagge der Fischereiaufsicht für Binnenschifffahrt Lübecks Bestätigt am 25. Dezember 1921
  (1921) Dienstflagge der Lotsenverwaltung für Binnenschifffahrt Lübecks Am 25. Dezember 1921 als mögliche Version festgelegt, vermutlich jedoch nie verwendet.
  (1921) Dienstflagge der Zollverwaltung für Binnenschifffahrt Lübecks Am 25. Dezember 1921 als mögliche Version festgelegt, vermutlich jedoch nie verwendet.

Reichsheer

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Zunächst übernahm das Reichsheer die Flaggen, die bereits im Kaiserreich verwendet worden waren. Es handelte sich um lediglich drei Kommandozeichen, da es noch keine besonderen Rang- oder Erkennungszeichen für die Dienststellung oder Person gab. Erst 1925 wurden erweiterte Kommandozeichen eingeführt.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  (1871)–1925 Stab eines Armeeoberkommandos
  (1871)–1925 Stab eines Armee-Korpskommandos, Generalkommandos oder Kommandos der Panzertruppen
  (1871)–1925 Stab eines Divisionskommandos
  1925–1927 Chef der Heeresleitung Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927.
  1927–1933 Chef der Heeresleitung Verwendet von 1927 bis 1933
  1925–1927 Oberbefehlshaber einer Armeegruppe Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier die Flagge der ersten Armeegruppe von insgesamt zwei Armeegruppen.
  1927–1933 Oberbefehlshaber einer Armeegruppe Verwendet von 1927 bis 1933
  1925–1927 Kommandeur einer Division Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier der Stander der zweiten Division von insgesamt sieben Divisionen.
  1925–1927 Kommandeur einer Kavallerie-Division Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1927. Hier der Stander der ersten Kavallerie-Division von insgesamt drei Kavallerie-Divisionen.
  1927–1933 Kommandeur einer Division Verwendet von 1927 bis 1933
  1925–1933 Infanterieführer Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1933. Hier der Stander der vierten Division.
  1925–1933 Artillerieführer Eingeführt am 24. März 1925, verwendet bis zum Jahr 1933.

Reichsmarine

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Bis zum Jahr 1921 wurden die Flaggen des Kaiserreichs weitergeführt. Ab dem 1. Januar 1922 traten zum Teil neue Flaggen in Kraft.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  Seit 1871 Admiral
  Seit 1871 Vizeadmiral
  Seit 1871 Konteradmiral
  Seit 1871 Kommodore/Dienstaltersstander Wurde der Stander im Topp gesetzt, handelte es sich um einen Kommodore-Stander, wurde er an der Rahe gesetzt, handelte es sich um den Dienstaltersstander
  Seit 1871 Flotillenstander
  Seit 1871 Halbflottille/Führerstander Wurde der Stander im Topp gesetzt, handelte es sich um den Stander einer Halbflottille, ab dem 1. Januar 1922 handelte es sich um einen Führerstander, sofern dieser an der Rahe gesetzt wurde.
  (1902)–1921 Führerstander Der Führerstander wurde zunächst aus dem Kaiserreich übernommen. Er wurde am 1. Januar 1922 durch den vorangehend beschriebenen Halbflotillenstander ersetzt.
  Seit 1871 Kommandowimpel
  1922–1933 Lotsenrufflagge Eingeführt am 10. März 1922. Verwendet bis 21. Juni 1933. Die Handelsflagge umgeben von einem weißen Streifen von 1/5 der gesamten Flaggenhöhe.

Schiffssonderflaggen

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Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
  1926–1933 Reichskriegsflagge des Kaiserreichs Ab 1926 an jedem 31. Mai auf allen Schiffen der Kriegsmarine gehisst. (Tag der Skagerrakschlacht)
  1922–1933 Toppflagge des Linienschiffs Preußen
  1922–1933 Toppflagge des Kreuzers Hamburg

Siehe auch

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Literatur

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  • Dreyhaupt: Deutsche Nationalflaggen, Teil V: Flaggen der Weimarer Republik, in: Der Flaggenkurier Nr. 11/2000, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, Berlin.
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Einzelnachweise

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  1. Nach Dreyhaupt (2000) betrugen die Maße von 1919 bis zum Jahr 1921 3:5. Er führt dafür jedoch keinen besonderen Beleg an. In der Verfassung von 1919 gibt es keine Angaben über die zu verwendenden Maße.
  2. Bezüglich der Standarte des Reichspräsidenten gibt es Unklarheiten über den genauen Zeitraum ihrer Verwendung. Dreyhaupt (2000) ging zunächst noch davon aus, dass im Jahr 1928 die Version von 1921 erneut eingeführt wurde, nachdem 1926 eine Standarte mit sechs Federn je Flügel eingeführt wurde. Offizielle Veröffentlichungen des Reichsministeriums des Inneren aus den Jahren 1928 bzw. 1930 zeigen Versionen mit fünf Federn je Flügel. Schmöger (2002) erwähnt jedoch ein Foto aus dem Jahr 1930, das die Präsidentenstandarte mit sechs Federn belegt. Ein anderes Foto aus dem Jahr 1931 zeigt die Standarte mit fünf Federn je Flügel. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass ab dem Jahr 1926 beide Versionen eingesetzt wurden.
  3. Siehe Abbildung Reichsgründungsfeier: „60 Jahre Deutsches Reich“.